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Berufsvorbereitende Einrichtung (BVE) und Kooperative Bildung zur Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (KoBV) Neue Wege beim Übergang von der Schule in das Arbeitsleben

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Berufsvorbereitende Einrichtung (BVE)und

Kooperative Bildung zur Vorbereitung aufden allgemeinen Arbeitsmarkt

(KoBV)

Neue Wege beim Übergang von der Schule in dasArbeitsleben

Oktober 2010BVE und KoBV / Engler-Soyer2

Berufliche Vorbereitung Einrichtung(BVE)

BVE hat sich aus der Werkstufe derSonderschule für Menschen mit geistigerBehinderung heraus entwickelt.

In der BVE erfolgt die beruflicheVorbereitung, Orientierung undErprobung durch Praktika amallgemeinen Arbeitsmarkt – 2Wochentage im Betrieb - und in der Schule(möglichst ausgegliedert an einerBerufsschule) – 3 Wochentage in derSchule.

Oktober 2010BVE und KoBV / Engler-Soyer3

Zielgruppe

wesentlich behinderte Menschen nach § 53 SGB XII,die trotz dauernder voller Erwerbsminderung wegenihrer individuellen Leistungsentwicklung für einArbeitsverhältnis am allgemeinen Arbeitsmarkt inFrage kommen (Schüler der Schule fürGeistigbehinderte sowie wesentlich behinderteAbsolventen der Förderschule mit FörderschwerpunktLernen).

Voraussetzungen: Eigenmotivation und Leistungsbereitschaft Mobilität Mitwirkungsbereitschaft des sozialen Umfeldes

KVJS BW

Oktober 2010BVE und KoBV / Engler-Soyer4

Komplexangebot BVE/ KoBVin Baden - Württemberg

Ziel: Integration auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

BVE (Berufsvorbereitende Einrichtung) in der Regel 2 Jahre, Verlängerung um 1 Jahr ist möglich Träger: Schule, Praktika auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

anschließend KoBV (Kooperative Bildung und Vorbereitung)

bis zu 18 Monate in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes Träger: Agentur für Arbeit (IFD), wie BvB Bildungsanbieter: Job Coach der WfbM

die Durchlässigkeit von / zu der Abschlussstufe bzw. von / zuanderen Angeboten der beruflichen Schule bleibt dabeierhalten.

(vgl. Frölich, 2010)

Oktober 2010BVE und KoBV / Engler-Soyer5

Phase 1 im BVEOrientierungsphase:Talente entdecken

Ziele: Schlüsselqualifikationen aufbauen

Vorhandene Fähigkeiten der Schülererkennen

Inhalte: Schulinterne Arbeitsprojekte

Betriebserkundungen

Schnupperpraktika

(vgl. Frölich, 2010)

Oktober 2010BVE und KoBV / Engler-Soyer6

Phase 2 im BVEErprobungsphase:

Fähigkeiten erproben

Ziele: Ausweitung der Belastbarkeit Bewährung über längeren Zeitraum Schlüsselqualifikationen weiter festigen

Inhalte: Langzeitpraktika Verdichtung von Auswahlmöglichkeiten

durch Arbeitserfahrungen

(vgl. Frölich, 2010)

Oktober 2010BVE und KoBV / Engler-Soyer7

Phase 3 im KoBVEingliederungsphase:

Arbeitsplatz finden

Ziele: Kontinuierliche Weiterentwicklung der

Arbeitsreife Berufliche Eingliederung in die Arbeitsstelle

(Platzierung)

Inhalte: Schwerpunktverlagerung hin zur Arbeit Arbeiten unter realen Bedingungen Abnabelung vom System Schule

(vgl. Frölich, 2010)

Oktober 2010BVE und KoBV / Engler-Soyer8

Berufliche VorbereitungEinrichtung (BVE) BVE ist ein Gemeinschaftsangebot aller regionalen

Förder(Sonder)schulen.

Schulrechtlich entspricht die BVE weiterhin derBerufsschulstufe einer Förder(Sonder)schule für geistigbehinderte Menschen.

Teilnehmer/innen sind Schüler/innen

Absolventen haben mit der Schulentlassung ihreBerufsschulpflicht erfüllt.

Mit der Einführung der Berufswegekonferenzen wird diegemeinsame Verantwortung, für Planung, Umsetzung,Unterstützung und Steuerung aller Beteiligten erkennbar.

Entscheidungsgrundlage ist die Kompetenzanalyse.

KVJS BW

Oktober 2010BVE und KoBV / Engler-Soyer9

Berufswegekonferenz (BWK)

Die individuelle Berufswegeplanungerfolgt in der Berufswegekonferenz(BWK). Mit der BWK wird dieberufliche Bildung, Vorbereitung,Erprobung und Platzierung zurTeilhabe am Arbeitsleben im Einzelfallgemeinsam geplant, umgesetzt undausgewertet.

Oktober 2010BVE und KoBV / Engler-Soyer10

Oktober 2010BVE und KoBV / Engler-Soyer11

Akteure der Berufswegeplanung

Eltern / Jugendliche

Schule / Schulverwaltung

Integrationsfachdienst – IFD

Werkstatt für behinderte Menschen – WfbM

Bildungsträger

Kooperierende Leistungsträger:

Berufsberatung / Arbeitsagentur

Integrationsamt

Sozialhilfeträger

Ggf. Betriebe / Kammern

Oktober 2010BVE und KoBV / Engler-Soyer12

Verzahnung schulisch / beruflicherAngebote Baden-Württemberg

Oktober 2010BVE und KoBV / Engler-Soyer13

Aufgaben der Schulen zur Vorbereitungauf das Leben nach der Schule

Aufbau regionaler Kooperationsstrukturen

Dialog mit Eltern und Familien

Bildung und Qualifizierung in realitätsnahen Lern-und Erfahrungsfeldern

Schülerzentrierte Planung und persönlicheZukunftsplanung

Vorbereitung auf alle wesentlichen Aspektenachschulischen Lebens

(vgl. Frölich, 2010)

Oktober 2010BVE und KoBV / Engler-Soyer14

Aufgaben IFD

tragen die Prozessverantwortung für dieErprobungsschritte am allgemeinen Arbeitsmarkt

führen die betrieblichen Arbeitsanalysen durch

führen für alle Beteiligten den Teilhabeplan

koordinieren und dokumentieren mit dem Teilhabeplanalle erforderlichen Maßnahmen und Leistungen undstimmen diesen mit den jeweiligen Leistungsträgern ab.Sie berichten an die Netzwerkkonferenzeinrichtungsbezogen und pro Einzelfall konkret undermöglichen auch überregionale Vergleiche

KVJS BW

Oktober 2010BVE und KoBV / Engler-Soyer15

Bedeutsame Faktoren für dasGelingen (Zusammenfassung):

Systematische schulische Vorbereitung Betriebspraktika bereits während der Schulzeit schnittstellenübergreifende Begleitung durch

Fachdienst Passung von Anforderungen und Fähigkeiten durch

betriebliche Erprobung lösungs- und bedarfsorientierte Beratung von Betrieb

und ArbeitnehmerIn bzw. Arbeitsuchenden Ansprechpartner/in und Unterstützer/in im Betrieb Motivation – Unterstützung aus sozialem Umfeld gute Schlüsselqualifikationen und soziale

Kompetenzen gute regionale Vernetzung (Netzwerkkonferenzen)

(vgl. Frölich, 2010)

Oktober 2010BVE und KoBV / Engler-Soyer16

Entwicklungen inBaden-Württemberg

Bis zum 31.12.2013 flächendeckende, verzahnteAngebotsstruktur aus den Elementen BVE / KoBVund/oder UB (InbeQ)

Rahmenvereinbarung zwischen Kultusministerium,Sozialministerium, Regionaldirektion und KVJS zurSicherstellung der verzahnten beruflichenVorbereitung beim Übergang Schule-Beruf.

(vgl. Frölich, 2010)

Oktober 2010BVE und KoBV / Engler-Soyer17

Oktober 2010BVE und KoBV / Engler-Soyer18

Vorgaben der UN-Konvention für dieRechte behinderter Menschen (BRK)

Art.27 Behindertenrechtskonvention (BRK)

Die Vertragsstaaten erkennen das Recht auf die Möglichkeit an, denLebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen,integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichenArbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt und angenommen wird(Abs. 1)

sie verbieten Diskriminierung aufgrund von Behinderung in allenAngelegenheiten im Zusammenhang mit einer Beschäftigung gleichwelcher Art (Abs. 1 a)

gewährleisten Chancengleichheit und gleiches Entgelt fürgleichwertige Arbeit (Abs. 1 b)

stellen angemessene Vorkehrungen am Arbeitsplatz sicher undfördern das Sammeln von Erfahrungen auf dem allgemeinenArbeitsmarkt für behinderte Menschen (Abs. 1 i, 1 j)

Vgl. Hellmann / Kestel

Oktober 2010BVE und KoBV / Engler-Soyer19

Konsequenzen für den ÜbergangSchule - Beruf

Aus der BRK ergeben sich für die Gestaltung derArbeitswelt und des Leistungsgeschehens zur beruflichenTeilhabe wichtige Impulse.

Dazu gehört beispielsweise, dass berufsbildendeMaßnahmen nicht mehr so stark wie bisher an bestimmteOrte der Leistungserbringung gebunden sein werden.Förderleistungen werden zunehmend auch dort stattfindenmüssen, wo Berufsbildung, Umschulung und lebenslangesLernen für alle ihren Platz haben, etwa in Betrieben undBerufsschulen.

Gebraucht werden flexible Förderstrukturen und diekonsequente Berücksichtigung der Wünsche undMitbestimmungsrechte der Betroffenen.

Vgl. Hellmann / Kestel

Oktober 2010BVE und KoBV / Engler-Soyer20

§33 Abs. 3 SGB IX enthält einen nichtabschließenden Katalog von in Betracht kommendenLeistungen, u. a.:

Hilfen zur Erlangung oder Erhaltung eines Arbeitsplatzes…

Berufsvorbereitung einschließlich einer wegen derBehinderung erforderlichen Grundausbildung;

Individuelle betriebliche Qualifizierung im RahmenUnterstützter Beschäftigung;

Berufliche Ausbildung, auch soweit die Leistungen in einemzeitlich nicht überwiegenden Abschnitt schulischdurchgeführt werden

Sonstige Hilfen zur Förderung der Teilhabe amArbeitsleben, um behinderten Menschen eine angemesseneund geeignete Beschäftigung oder eine selbständigeTätigkeit zu ermöglichen und zu erhalten.

Vgl. Hellmann / Kestel

Oktober 2010BVE und KoBV / Engler-Soyer21

Probleme und Fragestellungen ausder Praxis

Berufswegekonferenzen und „Übergabe“ ausunterschiedlichen Settings (Sonderschulklassen,Außenklassen, ISEP)

Inhaltliche Ausgestaltung des schulischenAngebots

Gestaltung von Kooperationen mitBerufsschulklassen

Begleitung im Praktikum (durch die Schule oderden IFD)

Schülertransport bzw. Mobilitätstraining

Oktober 2010BVE und KoBV / Engler-Soyer22

Mögliche Konsequenzen aus derneuen Schulversuchsordnung

Status der SchülerInnen (ordentlicheSchülerInnen der Berufsschulen?)

Anpassung der Satzungen der Ämterfür Nahverkehr zurSchülerbeförderung

Änderung bzw. klare Regelungen derZuständigkeiten

Oktober 2010BVE und KoBV / Engler-Soyer23

Quellen KVJS BW, Berthold Deusch (Leiter des Referats 34

Integrationsfachdienste und Arbeitsmarktprogramme): Ergebnisseder Aktion 1000, Umsetzung der Berufswegekonferenz,Berufsvorbereitende Einrichtung, Kooperative Berufliche Bildungund Vorbereitung sowie Unterstützte Beschäftigung in Baden-Württemberg, ppp

Eleonore Frölich, Comenius-Schule Schwetzingen:Berufsvorbereitung und Netzwerkarbeit an Förderschulen mit demSchwerpunkt geistige Entwicklung, ppp Fachtagung derBundesvereinigung Lebenshilfe: Übergangsmanagement Schule –Beruf Marburg, 25. und 26. März 2010

Ulrich Hellmann, Leiter des Referats Recht, BundesvereinigungLebenshilfe: Rechtliche Rahmenbedingungen des ÜbergangsSchule – Beruf, ppp Fachtagung der BundesvereinigungLebenshilfe: Übergangsmanagement Schule – Beruf Marburg, 25.und 26. März 2010