begr abschrift vechelade nordostƒ¤ftige... · planzeichenerklärung (baunvo 90, planzv) art der...

37
Planzeichenerklärung (BauNVO 90, PlanZV) Art der baulichen Nutzung WA Allgemeine Wohngebiete, siehe textliche Festsetzung Ziff. 2 0D GHU EDXOLFKHQ 1XW]XQJ 0,4 *HVFKRVVIOlFKHQ]DKO DOV +|FKVWPD 0,3 *UXQGIOlFKHQ]DKO II =DKO GHU 9ROOJHVFKRVVH DOV +|FKVWPD FH 9m )LUVWK|KH DOV +|FKVWPD VLHKH WH[WOLFKH )HVWVHW]XQJHQ =LII Bauweise, Baulinien, Baugrenzen o Offene Bauweise Baugrenze 9HUNHKUVIOlFKHQ 6WUDHQYHUNHKUVIOlFKHQ VLHKH WH[WOLFKH )HVWVHW]XQJHQ =LII G 6WUDHQEHJUHQ]XQJVOLQLH 9HUNHKUVIOlFKHQ EHVRQGHUHU =ZHFNEHVWLPPXQJ VLHKH WH[WOLFKH )HVWVHW]XQJHQ =LII G )XJlQJHUEHUHLFK 6WHOOXQJ GHU EDXOLFKHQ +DXSWDQODJHQ )LUVWULFKWXQJ GHU +DXSWJHElXGH )OlFKHQ IU 9HUVRUJXQJVDQODJHQ IU GLH $EIDOOHQWVRUJXQJ XQG $EZDVVHUEHVHLWLJXQJ VRZLH IU 47 47A 3 41A 45 41 34C 34 43A 43C 1 34A 34B 37 43B 45A 43 38 Klosterlah Teich Teich Teich Weg Weg Weg Weg 211 225 5 216 1 228 4 224 4 225 3 214 271 2 228 5 225 6 312 22 223 3 289 47 228 6 216 2 225 8 225 4 222 4 218 201 14 231 2 289 50 287 1 229 2 234 2 213 223 5 224 5 201 15 289 51 232 2 229 3 215 227 5 232 3 221 3 230 2 212 233 3 230 3 231 3 234 3 225 7 221 6 217 222 3 270 3 227 4 219 221 4 270 4 224 6 233 2 271 1 220 2 225 2 220 3 270 1 126 30 L Aue-Dummbruchgraben R km 1,025 o FH 9m WA II 0,3 0,4 o FH 9m WA II 0,3 0,4 o FH 9m WA II 0,3 0,4 o FH 9m WA II 0,3 0,4 o FH 9m WA II 0,3 0,4 A III II km 1,025 o FH 9m WA II 0,3 0,4 M 1:1.000 16 6 110 7,5 20 16 3 6 3 3,5 3 3 3 7,5 3 3 3 40 6 6 3 7,5 3 3 7,5 3 43 3 6 3 3 3 3 6 25 85° 3 3 5 90° 6 3 6 3 2,5 90° 90° 21 6 7 3,5 13,5 90° befestigter Fahrbahnrand *UQIOlFKHQ gIIHQWOLFKH *UQIOlFKHQ VLHKH WH[WOLFKH )HVWVHW]XQJHQ =LII Sonstige Planzeichen *UHQ]H GHV UlXPOLFKHQ *HOWXQJVEHUHLFKV GHV %HEDXXQJVSODQV 3ODQXQJHQ 1XW]XQJVUHJHOXQJHQ 0DQDKPHQ XQG )OlFKHQ IU 0DQDKPHQ ]XP 6FKXW] ]XU 3IOHJH und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft 8PJUHQ]XQJ YRQ )OlFKHQ ]XP $QSIODQ]HQ YRQ %lXPHQ 6WUlXFKHUQ XQG VRQVWLJHQ Bepflanzungen, siehe textliche Festsetzungen Ziff. 3.a 6WUlXFKHU DQSIODQ]HQ VLHKH WH[WOLFKH )HVWVHW]XQJHQ =LII 3ULYDWH *UQIOlFKH Parkanlage, siehe textliche Festsetzungen Ziff. 3.b 5HJHQZDVVHUUFNKDOWXQJ VLHKH WH[WOLFKH )HVWVHW]XQJHQ =LII F 8PJUHQ]XQJHQ GHU )OlFKHQ IU EHVRQGHUH $QODJHQ XQG 9RUNHKUXQJHQ ]XP 6FKXW] YRU VFKlGOLFKHQ 8PZHOWHLQZLUNXQJHQ LP 6LQQH GHV %XQGHV,PPLVVLRQVVFKXW]JHVHW]HV VLHKH textliche Festsetzungen Ziff. 5 *UHQ]H GHV UlXPOLFKHQ *HOWXQJVEHUHLFKV GHV UHFKWVNUlIWLJHQ %HEDXXQJVSODQV "Im Dorfe - Neufassung" $EJUHQ]XQJ XQWHUVFKLHGOLFKHU /lUPSHJHOEHUHLFKH VLHKH WH[WOLFKH )HVWVHW]XQJ =LII R II III 8PJUHQ]XQJ GHU )OlFKHQ GLH YRQ GHU %HEDXXQJ IUHL]XKDOWHQ VLQG VLHKH WH[WOLFKH Festsetzungen Ziff. 6 )OlFKHQ IU 9HUVRUJXQJVDQODJHQ IU GLH $EIDOOHQWVRUJXQJ XQG $EZDVVHUEHVHLWLJXQJ VRZLH IU $EODJHUXQJHQ $QODJHQ (LQULFKWXQJHQ XQG VRQVWLJH 0DQDKPHQ GLH GHP .OLPDZDQGHO entgegenwirken $QODJHQ IU GLH $EZDVVHUEHVHLWLJXQJ 3XPSZHUN Ortsdurchfahrtsgrenze L Umgrenzung von Schutzgebieten und Schutzobjekten im Sinne des Naturschutzrechts Landschaftsschutzgebiet $EJUHQ]XQJ XQWHUVFKLHGOLFKHU *UQIOlFKHQ Nachrichtliche Übernahmen Abgrenzung unterschiedlicher Stellung der baulichen Anlagen Bereichskennzeichnung gem. textliche Festsetzung Ziff. 2.c km 1,025 A Textliche Festsetzungen 1. +|KH EDXOLFKHU $QODJHQ JHP $EV 1U %DX192 )LUVWK|KH im Sinne der Festsetzung ist die Schnittlinie zwischen den 2EHUIOlFKHQ der Dachhaut. Ist eine Schnittlinie nicht bestimmbar ist der K|FKVWH lXHUH Punkt des Daches bzw. der Attika IU die Bestimmung der +|KH LP 6LQQH GHU )LUVWK|KH PDJHEHQG Bezugspunkt IU die +|KH der baulichen Anlagen ist der von dem *HElXGH an der K|FKVWHQ Stelle der JHZDFKVHQHQ *HOlQGHREHUIOlFKH DQJHVFKQLWWHQH 3XQNW 2. Bauliche und sonstige technische Vorkehrungen zum Schutz vor /lUP gem. 9 $EV 1U BauGB in den allgemeinen Wohngebieten (WA): a) In $EKlQJLJNHLW der Lage der *HElXGHWHLOH vom jeweiligen /lUPSHJHOEHUHLFK (siehe: Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan "Vechelade Nordost", Bonk-Maire-Hoppmann GbR, Nr. 14102, Garbsen, den 10.07.2014) sind bei $XIHQWKDOWVUlXPHQ in Wohnungen R l die folgenden resultierenden 6FKDOOGlPPPDH GHU *HVDPWDXHQEDXWHLOH LP 6LQQH GHU ',1 E]Z GHU 9', HLQ]XKDOWHQ /lUPSHJHO 0DJHEOLFKHU Erforderliches, resultierendes bereich $XHQOlUPSHJHO 6FKDOOGlPPPD GHV *HVDPWDXHQEDXWHLOV II 56 bis 60 dB(A 30 dB III 61 bis 65 dB(A 35 dB )U GHQ 1DFKZHLV GDVV GLH WDWVlFKOLFKHQ $QIRUGHUXQJHQ DQ GHQ EDXOLFKHQ 6FKDOOVFKXW] LP (LQ]HOIDOO GXUFK JHULQJHUH SDVVLYH 6FKDOOVFKXW]PDQDKPHQ HUIOOW ZHUGHQ LVW HLQ VFKDOOWHFKQLVFKHU (LQ]HOQDFKZHLV ]XOlVVLJ b) )U 6FKODIUlXPH und Kinderzimmer ist der Einbau von VFKDOOJHGlPPWHQ /IWXQJV|IIQXQJHQ erforderlich, sofern nicht sichergestellt ist, dass vor den IU die 5DXPOIWXQJ PDJHEOLFKHQ Fenstern oder /IWXQJV|IIQXQJHQ der Immissionsrichtwert von 45 dB(A) in der Nachtzeit (22.00 Uhr - 06.00 Uhr) unterschritten wird. Die prognostizierte Lage der 45 dB(A) Isophonen ist dem ]XJHK|ULJHQ Schallgutachten zu entnehmen. c) Innerhalb der allgemeinen Wohngebiete mit der Bereichskennzeichnung A gilt folgendes: ,Q GHQ 2EHUJHVFKRVVHQ LVW IU %DONRQH /RJJLHQ R l HLQ ,PPLVVLRQVZHUW YRQ ZHQLJHU DOV G%$ VLFKHU]XVWHOOHQ VRIHUQ HV VLFK GDEHL XP GHQ HLQ]LJHQ $XHQUDXP GHU :RKQXQJ KDQGHOW 6LQG HLQHU :RKQXQJ PHKUH $XHQUlXPH ]XJHRUGQHW LVW HV DXVUHLFKHQG ZHQQ HLQ %HUHLFK GLH .ULWHULHQ JHPl 6DW] HUIOOW 3. 0DQDKPHQ zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gem. 9 $EV 1U %DX*% LQQHUKDOE GHU |IIHQWOLFKHQ )OlFKHQ a) Die |IIHQWOLFKHQ *UQIOlFKHQ mit der Umgrenzung IU )OlFKHQ zum Anpflanzen von %lXPHQ 6WUlXFKHUQ und sonstigen Bepflanzungen gem. $EV 1U D BauGB sind auf mindestens 50 % ihrer )OlFKH mit VWDQGRUWKHLPLVFKHQ /DXEJHK|O]HQ JHP GHU $UWHQOLVWH 6WUlXFKHU ]X EHSIODQ]HQ Die )OlFKHQ DXHUKDOE der $QSIODQ]XQJVIOlFKHQ sind durch Ansaat einer artenreichen Wiesenmischung aus standortheimischen Arten und extensive Pflege von max. 2 0lKJlQJHQ Jahr zu mesophilen *UQODQG zu entwickeln. b) Die *UQIOlFKHQ mit der Zweckbestimmung Parkanlage sind auf mindestens ihrer )OlFKHQ mit standortheimischen /DXEJHK|O]HQ gem. der Artenliste 1 und 2 %lXPH und 6WUlXFKHU zu bepflanzen. Die )OlFKHQ DXHUKDOE der $QSIODQ]XQJVIOlFKHQ sind durch Ansaat einer artenreichen Wiesenmischung aus standortheimischen Arten und extensive Pflege von max. 2 0lKJlQJHQ Jahr zu mesophilen *UQODQG zu entwickeln. c) Die *UQIOlFKHQ mit der Zweckbestimmung IU die Regenwasserbewirtschaftung sind DXHUKDOE der 5HJHQZDVVHUUFNKDOWHEHFNHQ durch Ansaat einer artenreichen Wiesenmischung aus standortheimischen $UWHQ XQG H[WHQVLYH 3IOHJH YRQ PD[ 0lKJlQJHQ -DKU ]X PHVRSKLOHQ *UQODQG ]X HQWZLFNHOQ d) Innerhalb der 6WUDHQYHUNHKUVIOlFKHQ und der 9HUNHKUVIOlFKHQ mit besonderer Zweckbestimmung sowie des 6WUDHQEHJOHLWJUQV sind insgesamt mindestens 5 standortheimische /DXEElXPH gem. der Artenliste 1 zu pflanzen. 4. Anpflanzen von %lXPHQ 6WUlXFKHUQ und sonstigen Bepflanzungen gem. $EV 1U D BauGB innerhalb der allgemeinen Wohngebiete (WA) Je begonnener OIP der *UXQGVWFNVJUHQ]H die zugleich die Plangeltungsbereichsgrenze des Bebauungsplans bildet, sind insgesamt mindestens 5 standortheimische /DXEJHK|O]H der Artenliste 1 und 2 %lXPH und 6WUlXFKHU zu pflanzen. Die anrechenbaren *HK|O]H GUIHQ einen Abstand zur Planbereichsgrenze von maximal P aufweisen. 5. )OlFKHQ IU besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor VFKlGOLFKHQ Umwelteinwirkungen im Sinne GHV %XQGHVLPPLVVLRQVVFKXW]JHVHW]HV JHP $EV 1U %DX*% Innerhalb der )OlFKHQ sind /lUPVFKXW]PDQDKPHQ als Erdwall, Wand oder als kombinierte Wall/Wand-Konstruktion mit einer 0LQGHVWVFKLUPK|KH von 3,50 m EHU +|KH der QlFKVWJHOHJHQHQ 6WUDHQNURQH der /DQGHVVWUDH L475 anzulegen. Der %|VFKXQJVIX des Erdwalls hat von der *UXQGVWFNVJUHQ]H der /DQGHVVWUDH HLQHQ $EVWDQG YRQ PLQGHVWHQV P HLQ]XKDOWHQ Die VWUDHQEHJOHLWHQG verlaufende /lUPVFKXW]PDQDKPH ist dabei am |VWOLFKHQ Rand in gleicher 6FKLUPK|KH bis auf eine Tiefe von mindestens P gemessen vom, dem Baugebiet zugewandten Rand der markierten Fahrbahn GHU / IRUW]XIKUHQ 6. 8PJUHQ]XQJ GHU )OlFKHQ GLH YRQ GHU %HEDXXQJ IUHL]XKDOWHQ VLQG JHP $EV 1U %DX*% Innerhalb der Baugebiete, die im Bereich P gemessen vom lXHUHQ dem %DXJUXQGVWFN zugekehrten Rand der befestigten Fahrbahn der /DQGHVVWUDH L475 liegen, GUIHQ Hochbauten, Werbeanlagen, Garagen, 6WHOOSOlW]H sowie Nebenanlagen, auch solche, die nach NBauO genehmigungsfrei sind, ohne Zustimmung des 6WUDHQEDXODVWWUlJHUV QLFKW HUULFKWHW ZHUGHQ 'LHV JLOW HUJlQ]HQG IU $XIVFKWWXQJHQ XQG $EJUDEXQJHQ 7. =XRUGQXQJVIHVWVHW]XQJ JHP $EV D %DX*% XQG D %DX*% Den Eingriffen in Natur und Landschaft im Plangebiet ist ein Ausgleich in einem Umfang von 9.040 Werteinheiten (WE) bezogen auf Quadratmeter nach dem Bilanzierungsmodell des 1LHGHUVlFKVLVFKHQ 6WlGWHWDJHV 1LHGHUVlFKVLVFKHU 6WlGWHWDJ (Hrsg.): Arbeitshilfe zur Ermittlung von Ausgleichs- und (UVDW]PDQDKPHQ in der Bauleitplanung, Hannover, 9. EHUDUEHLWHWH Auflage 2013) im )OlFKHQSRRO der Gemeinde im Sinne von D $EV BauGB zugeordnet. Hinweise *UQRUGQHULVFKH 0DQDKPHQ 1. *HK|O]DQSIODQ]XQJHQ Die $EVWlQGH zwischen *HK|O]HQ in der Reihe sollen 1,5 m, zwischen den Reihen maximal 2 m betragen. Die Reihen sind versetzt anzuordnen. Die Pflanzungen sind zu pflegen, zu ZlVVHUQ der freien Entwicklung zu EHUODVVHQ und dauerhaft zu sichern. Die *HK|O]H VLQG EHL $EJDQJ JOHLFKDUWLJ ]X HUVHW]HQ 3IOHJHVFKQLWWH GHU *HK|O]H VLQG ]XOlVVLJ 2. Artenlisten: 'LH $UWHQOLVWHQ VLQG GHP $QKDQJ GHU %HJUQGXQJ ]X HQWQHKPHQ 3. Bei Neupflanzungen von %lXPHQ im Bereich der /DQGHVVWUDH L 475 sind die Richtlinien IU passiven Schutz an 6WUDHQ durch )DKU]HXJ5FNKDOWHV\VWHPH (RPS 2009) zu EHUFNVLFKWLJHQ %lXPH JHK|UHQ im Sinne der RPS 2009 zu nicht verformbaren punktuellen Einzelhindernissen *HIlKUGXQJVVWXIH 3). In $EKlQJLJNHLW der ]XOlVVLJHQ Geschwindigkeiten auf der /DQGHVVWUDH ist unterhalb der kritischen $EVWlQGH auf Baumpflanzungen zu verzichten. Präambel und Ausfertigung Aufgrund des 1 Abs. 3 und des 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) i. V. m. 58 Abs. 2 des 1LHGHUVlFKVLVFKHQ Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Vechelde diesen Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, als Satzung beschlossen. Vechelde, den 02. Feb. 2015 gez. Werner %UJHUPHLVWHU Werner Siegel %UJHUPHLVWHU Verfahrensvermerke Aufstellungsbeschluss Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde hat in seiner Sitzung am 31.03.2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde gem. $EV BauGB DP RUWVEOLFK EHNDQQW JHPDFKW Vechelde, den 02. Feb 2015 gez. Werner %UJHUPHLVWHU Werner Siegel %UJHUPHLVWHU Planunterlage Die Planunterlage entspricht dem Inhalt des Liegenschaftskatasters (Stand vom 03.07.2014). Sie ist hinsichtlich der Darstellung der Grenzen und baulichen Anlagen geometrisch einwandfrei. Peine, den 28.01.2015 JH] *lEOHU gIIHQWO EHVW 9HUP,QJ Siegel Planverfasser Der Entwurf des Bebauungsplans wurde ausgearbeitet von: Dr.-Ing. W. Schwerdt %UR IU 6WDGWSODQXQJ *E5 Waisenhausdamm 7 38100 Braunschweig. Braunschweig, den 20.1.15 gez. Schwerdt JH] *|UQHU (Planverfasser) gIIHQWOLFKH $XVOHJXQJ Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde hat in seiner Sitzung am 23.10.2014 dem Entwurf des Bebauungsplans und der %HJUQGXQJ zugestimmt und die |IIHQWOLFKH Auslegung gem. $EV BauGB beschlossen. Ort und Dauer der |IIHQWOLFKHQ Auslegung wurden am RUWVEOLFK EHNDQQWJHPDFKW Der Entwurf des Bebauungsplans und die %HJUQGXQJ haben vom 05.11.2014 bis 05.12.2014 gem. Abs. 2 %DX*% |IIHQWOLFK DXVJHOHJHQ Vechelde, den 02. Feb 2015 gez. Werner %UJHUPHLVWHU Werner Siegel %UJHUPHLVWHU Satzungsbeschluss Der Rat der Gemeinde hat den Bebauungsplan nach 3UIXQJ aller im Aufstellungsverfahren vorgebrachten Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise in seiner Sitzung am 18.12.2014 als Satzung 10 Abs. 1 BauGB) VRZLH GLH %HJUQGXQJ EHVFKORVVHQ Vechelde, den 02. Feb 2015 gez. Werner %UJHUPHLVWHU Werner Siegel %UJHUPHLVWHU Bekanntmachung und Inkrafttreten Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans ist gem. Abs. 3 Satz 1 BauGB am 22.04.2015 im Amtsblatt Nr. 8 IU den Landkreis Peine bekannt gemacht worden. In der Bekanntmachung ist ein Hinweis DXI %DX*% HUIROJW Der Bebauungsplan ist damit gem. 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB am 22.04.2015 in Kraft getreten. Vechelde, den 27. April 2015 gez. Werner %UJHUPHLVWHU Werner Siegel %UJHUPHLVWHU Verletzung von Vorschriften Innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung ist die Verletzung von Vorschriften gem. 214 Abs. 1 Satz 1, Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3, Satz 2 BauGB beim Zustandekommen der Satzung nicht geltend gemacht worden. 9HFKHOGH GHQ ォォォォォォォ ......................................... %UJHUPHLVWHU AH 01.2015 AH 10.2014 MP 07.2014 MP 05.2014 AH 03.2014 970/594 Kartengrundlage: Automatisierte Liegenschaftskarte Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung, © (2011) Gemeinde Vechelde Gemeindeteil Vechelade Vechelade Nordost Bebauungsplan Stand: In Kraft getretene Fassung Dr.-Ing. W. Schwerdt Büro für Stadtplanung GbR - Waisenhausdamm 7 - 38100 Braunschweig 2011 Es wird festgestellt und hiermit beglaubigt, dass die Abschrift des Bebauungsplanes mit der vorgelegten Urschrift übereinstimmt. Vechelde, den ............... Der Bürgermeister i.A. ................................... (Grabsch)

Upload: others

Post on 12-Oct-2019

9 views

Category:

Documents


0 download

TRANSCRIPT

Page 1: Begr Abschrift Vechelade Nordostƒ¤ftige... · Planzeichenerklärung (BauNVO 90, PlanZV) Art der baulichen Nutzung WA Allgemeine Wohngebiete, siehe textliche Festsetzung Ziff. 2

Planzeichenerklärung (BauNVO 90, PlanZV)Art der baulichen NutzungWA Allgemeine Wohngebiete, siehe textliche Festsetzung Ziff. 20,40,3IIFH 9mBauweise, Baulinien, Baugrenzeno Offene BauweiseBaugrenze

47

47A

3

41A

45

41

34C

34

43A 43C

1

34A

34B

37

43B

45A

43

38

Klosterlah

Teich

Teich

Teich

Weg

Weg

Weg

Weg

211

225

5

216

1

228

4224

4

225

3

214

271

2

228

5225

6

312

22

223

3

289

47

228

6

216

2

225

8

225

4

222

4

218

201

14

231

2

289

50

287

1

229

2

234

2213223

5

224

5

201

15

289

51

232

2

229

3215227

5

232

3

221

3

230

2

212

233

3

230

3

231

3

234

3

225

7

221

6

217222

3

270

3

227

4

219

221

4

270

4

224

6

233

2

271

1

220

2

225

2

220

3

270

1

126

30

LAue-Dummbruchgraben R

km 1,025

oFH 9mWAII 0,30,4oFH 9mWAII 0,30,4oFH 9mWAII 0,30,4

oFH 9mWAII 0,30,4 oFH 9mWAII 0,30,4

AIII

II

km 1,025

oFH 9mWAII 0,30,4

M 1:1.000

166

110

7,5

20

163

63

3,5

33

3 7,5 3

3

3

40

6 6

3

7,53 3

7,5 3

433

63

3

3

3

6

25

85°

33

5

90°

6

3 6 3

2,5

90°

90°

21

67

3,5

13,5

90°

befestigter Fahrbahnrand

Sonstige Planzeichenund zur Entwicklung von Boden, Natur und LandschaftBepflanzungen, siehe textliche Festsetzungen Ziff. 3.a

Parkanlage, siehe textliche Festsetzungen Ziff. 3.b

textliche Festsetzungen Ziff. 5"Im Dorfe - Neufassung"

R

II

III

Festsetzungen Ziff. 6

entgegenwirken

OrtsdurchfahrtsgrenzeL

Umgrenzung von Schutzgebieten und Schutzobjekten im Sinne des NaturschutzrechtsLandschaftsschutzgebietNachrichtliche Übernahmen

Abgrenzung unterschiedlicher Stellung der baulichen AnlagenBereichskennzeichnung gem. textliche Festsetzung Ziff. 2.c

km 1,025

A

Textliche Festsetzungen1. im Sinne der Festsetzung ist die Schnittlinie zwischen den der Dachhaut. Ist eineSchnittlinie nicht bestimmbar ist der Punkt des Daches bzw. der Attika die Bestimmung derBezugspunkt die der baulichen Anlagen ist der von dem an der Stelle der2. Bauliche und sonstige technische Vorkehrungen zum Schutz vor gem. 9 BauGB in denallgemeinen Wohngebieten (WA):a) In der Lage der vom jeweiligen (siehe: SchalltechnischesGutachten zum Bebauungsplan "Vechelade Nordost", Bonk-Maire-Hoppmann GbR, Nr. 14102, Garbsen, den10.07.2014) sind bei in Wohnungen die folgenden resultierenden Erforderliches, resultierendesbereich II 56 bis 60 dB(A 30 dBIII 61 bis 65 dB(A 35 dBb) und Kinderzimmer ist der Einbau von erforderlich,sofern nicht sichergestellt ist, dass vor den die Fenstern oder der Immissionsrichtwert von 45 dB(A) in der Nachtzeit (22.00 Uhr - 06.00 Uhr)unterschritten wird. Die prognostizierte Lage der 45 dB(A) Isophonen ist dem Schallgutachten zuentnehmen.c) Innerhalb der allgemeinen Wohngebiete mit der Bereichskennzeichnung A gilt folgendes:3. zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gem. 9 a) Die mit der Umgrenzung zum Anpflanzen von undsonstigen Bepflanzungen gem. BauGB sind auf mindestens 50 % ihrer mitDie der sind durch Ansaat einer artenreichen Wiesenmischung ausstandortheimischen Arten und extensive Pflege von max. 2 Jahr zu mesophilen zuentwickeln.b) Die mit der Zweckbestimmung Parkanlage sind auf mindestens ihrer mitstandortheimischen gem. der Artenliste 1 und 2 und zu bepflanzen. Die der sind durch Ansaat einer artenreichen Wiesenmischung ausstandortheimischen Arten und extensive Pflege von max. 2 Jahr zu mesophilen zuentwickeln.c) Die mit der Zweckbestimmung die Regenwasserbewirtschaftung sind der durch Ansaat einer artenreichen Wiesenmischung aus standortheimischend) Innerhalb der und der mit besonderer Zweckbestimmung sowie des sind insgesamt mindestens 5 standortheimische gem. der Artenliste 1 zupflanzen.4. Anpflanzen von und sonstigen Bepflanzungen gem. BauGB innerhalb derallgemeinen Wohngebiete (WA)Je begonnener der die zugleich die Plangeltungsbereichsgrenze des Bebauungsplansbildet, sind insgesamt mindestens 5 standortheimische der Artenliste 1 und 2 und zu pflanzen. Die anrechenbaren einen Abstand zur Planbereichsgrenze von maximal aufweisen.5. besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor Umwelteinwirkungen im SinneInnerhalb der sind als Erdwall, Wand oder als kombinierteWall/Wand-Konstruktion mit einer von 3,50 m der der L475 anzulegen. Der des Erdwalls hat von der derDie verlaufende ist dabei am Rand in gleicher bisauf eine Tiefe von mindestens gemessen vom, dem Baugebiet zugewandten Rand der markierten Fahrbahn6. Innerhalb der Baugebiete, die im Bereich gemessen vom dem zugekehrtenRand der befestigten Fahrbahn der L475 liegen, Hochbauten, Werbeanlagen, Garagen, sowie Nebenanlagen, auch solche, die nach NBauO genehmigungsfrei sind, ohne Zustimmung des7. Den Eingriffen in Natur und Landschaft im Plangebiet ist ein Ausgleich in einem Umfang von 9.040 Werteinheiten(WE) bezogen auf Quadratmeter nach dem Bilanzierungsmodell des (Hrsg.): Arbeitshilfe zur Ermittlung von Ausgleichs- und in derBauleitplanung, Hannover, 9. Auflage 2013) im der Gemeinde im Sinne von BauGB zugeordnet.

BauGB zugeordnet.Hinweise1. Die zwischen in der Reihe sollen 1,5 m, zwischen den Reihen maximal 2 m betragen. DieReihen sind versetzt anzuordnen.Die Pflanzungen sind zu pflegen, zu der freien Entwicklung zu und dauerhaft zu sichern. Die2. Artenlisten:3. Bei Neupflanzungen von im Bereich der L 475 sind die Richtlinien passiven Schutz an durch (RPS 2009) zu im Sinne der RPS2009 zu nicht verformbaren punktuellen Einzelhindernissen 3). In der Geschwindigkeiten auf der ist unterhalb der kritischen auf Baumpflanzungen zuverzichten.

Präambel und AusfertigungAufgrund des 1 Abs. 3 und des 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) i. V. m. 58 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Vechelde diesenBebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, als Satzung beschlossen.Vechelde, den 02. Feb. 2015gez. Werner Werner SiegelVerfahrensvermerkeAufstellungsbeschlussDer Verwaltungsausschuss der Gemeinde hat in seinerSitzung am 31.03.2014 die Aufstellung desBebauungsplanes beschlossen.Der Aufstellungsbeschluss wurde gem. BauGBVechelde, den 02. Feb 2015gez. Werner Werner SiegelPlanunterlageDie Planunterlage entspricht dem Inhalt desLiegenschaftskatasters (Stand vom 03.07.2014).Sie ist hinsichtlich der Darstellung der Grenzen undbaulichen Anlagen geometrisch einwandfrei.Peine, den 28.01.2015 SiegelPlanverfasserDer Entwurf des Bebauungsplans wurde ausgearbeitetvon: Dr.-Ing. W. SchwerdtWaisenhausdamm 738100 Braunschweig.Braunschweig, den 20.1.15gez. Schwerdt(Planverfasser)Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde hat in seinerSitzung am 23.10.2014 dem Entwurf desBebauungsplans und der zugestimmt unddie Auslegung gem. BauGBbeschlossen.Ort und Dauer der Auslegung wurden amDer Entwurf des Bebauungsplans und die haben vom 05.11.2014 bis 05.12.2014 gem. Abs. 2Vechelde, den 02. Feb 2015gez. Werner Werner Siegel

SatzungsbeschlussDer Rat der Gemeinde hat den Bebauungsplan nach aller im Aufstellungsverfahren vorgebrachtenStellungnahmen, Anregungen und Hinweise in seinerSitzung am 18.12.2014 als Satzung 10 Abs. 1 BauGB)Vechelde, den 02. Feb 2015gez. Werner Werner SiegelBekanntmachung und InkrafttretenDer Satzungsbeschluss des Bebauungsplans ist gem. Abs. 3 Satz 1 BauGB am 22.04.2015 imAmtsblatt Nr. 8 den Landkreis Peine bekanntgemacht worden. In der Bekanntmachung ist ein HinweisDer Bebauungsplan ist damit gem. 10 Abs. 3 Satz 4BauGB am 22.04.2015 in Kraft getreten.Vechelde, den 27. April 2015gez. Werner Werner SiegelVerletzung von VorschriftenInnerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung derSatzung ist die Verletzung von Vorschriften gem. 214Abs. 1 Satz 1, Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3, Satz 2BauGB beim Zustandekommen der Satzung nichtgeltend gemacht worden..........................................

AH 01.2015AH 10.2014MP 07.2014MP 05.2014AH 03.2014

970/594

Kartengrundlage: Automatisierte LiegenschaftskarteQuelle: Auszug aus den Geobasisdaten der NiedersächsischenVermessungs- und Katasterverwaltung, © (2011)

Gemeinde VecheldeGemeindeteil VecheladeVechelade NordostBebauungsplanStand: In Kraft getretene FassungDr.-Ing. W. Schwerdt Büro für Stadtplanung GbR - Waisenhausdamm 7 - 38100 Braunschweig

2011Es wird festgestellt und hiermit beglaubigt,dass die Abschrift des Bebauungsplanes mit dervorgelegten Urschrift übereinstimmt.Vechelde, den ...............Der Bürgermeisteri.A. ...................................(Grabsch)

Page 2: Begr Abschrift Vechelade Nordostƒ¤ftige... · Planzeichenerklärung (BauNVO 90, PlanZV) Art der baulichen Nutzung WA Allgemeine Wohngebiete, siehe textliche Festsetzung Ziff. 2

Gemeinde Vechelde, Landkreis Peine

Begründung zum Bebauungsplan

Vechelade Nordost

2014/15 In Kraft getretene Fassung

Dr.-Ing. W. Schwerdt Büro für Stadtplanung GbR

Bearbeiter: Dipl.-Ing. Th. Görner

Vechelade

Vechelde

Wahle

Page 3: Begr Abschrift Vechelade Nordostƒ¤ftige... · Planzeichenerklärung (BauNVO 90, PlanZV) Art der baulichen Nutzung WA Allgemeine Wohngebiete, siehe textliche Festsetzung Ziff. 2

B-Plan "Vechelade Nordost"

Gemeinde Vechelde, Gemeindeteil Vechelade, Landkreis Peine

Büro für Stadtplanung GbR Dr.-Ing. W. Schwerdt Braunschweig

- 2 -

Inhaltsverzeichnis: Seite

1.0 Vorbemerkung 3 1.1 Landes- und regionalplanerische Einordnung; Ziele der Raumordnung 3 1.2 Entwicklung des Plans/ Rechtslage 5 1.3 Notwendigkeit der Planaufstellung; Ziele, Zwecke und Auswirkungen des

Bebauungsplans 5 2.0 Planinhalt/ Begründung 6 2.1 Baugebiete 6 2.2 Verkehrs- und Wegeflächen/ Verkehrliche Belange 9 2.3 Grünflächen 10 2.4 Ver- und Entsorgung 12 2.5 Brandschutz 13 2.6 Spielflächen 14 2.7 Lärmschutz 14 2.8 Naturschutz und Landschaftspflege 16 3.0 Umweltbericht 17 3.1 Einleitung 17 3.1.1 Inhalt und Ziele des Bauleitplans 17 3.1.2 Ziele des Umweltschutzes 17 3.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die in der

Umweltprüfung ermittelt wurden. 18 3.2.1 Bestand 18 3.2.2 Entwicklungsprognose 24 3.2.3 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sowie zur Kompensation 24 3.2.4 Andere Planungsmöglichkeiten 27 3.3 Zusatzangaben 27 3.3.1 Verwendete Verfahren/ Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Umweltprüfung 27 3.3.2 Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt 28 3.3.3 Allgemeinverständliche Zusammenfassung 28 4.0 Flächenbilanz 30 5.0 Hinweise aus Sicht der Fachplanungen 30 7.0 Zusammenfassende Erklärung 32 7.1 Planungsziel 32 7.2 Berücksichtigung der Umweltbelange und der Beteiligungsverfahren/ Abwägung 33 8.0 Bodenordnende oder sonstige Maßnahmen, für die der Bebauungsplan

die Grundlage bildet 35 9.0 Maßnahmen zur Verwirklichung des Bebauungsplans 35 10.0 Verfahrensvermerk 35 Anhang : 36

Page 4: Begr Abschrift Vechelade Nordostƒ¤ftige... · Planzeichenerklärung (BauNVO 90, PlanZV) Art der baulichen Nutzung WA Allgemeine Wohngebiete, siehe textliche Festsetzung Ziff. 2

B-Plan "Vechelade Nordost"

Gemeinde Vechelde, Gemeindeteil Vechelade, Landkreis Peine

Büro für Stadtplanung GbR Dr.-Ing. W. Schwerdt Braunschweig

- 3 -

1.0 Vorbemerkung

1.1 Landes- und regionalplanerische Einordnung; Ziele der Raumordnung

Die Gemeinde Vechelde liegt im Städtedreieck Braunschweig, Peine, Salzgitter un-mittelbar westlich von Braunschweig im Landkreis Peine. Die Entfernung zum Ober-zentrum Braunschweig beträgt rd. 7 km; zur mittelzentralen Kreisstadt Peine sind es rd. 10 km.

Die aus den 17 Gemeindeteilen Alvesse, Bettmar, Bodenstedt, Denstorf, Fürstenau, Groß Gleidingen, Klein Gleidingen, Köchingen, Liedingen, Sierße, Sonnenberg, Vall-stedt, Vechelade, Vechelde, Wahle, Wedtlenstedt und Wierthe bestehende Einheits-gemeinde hat z. Zt. rd. 16.460 Einwohner auf einer Fläche von rd. 7.590 ha. Als Mit-gliedsgemeinde des Zweckverbands Großraum Braunschweig gilt für Vechelde das Regionale Raumordnungsprogramm 2008 (RROP) für den Großraum Braunschweig.

Den zentralen Siedlungs-, Arbeitsstätten- und Versorgungsschwerpunkt in der Ge-meinde bilden die Ortschaften Vechelde und Wahle mit Vechelade an den Kreu-zungspunkten der Bundesstraße B 1 mit der Bundesstraße B 65, der Landesstraße L 475 und der Bahnstrecke Hannover - Braunschweig - Berlin. Entsprechend der funktionalen und städtebaulichen Verflechtungen der drei Gemeindeteile bilden sie das Grundzentrum (RROP) in der Gemeinde. Nach den Zielen des Landes-Raumordnungsprogramms 2008 (LROP) sind in Grundzentren zentralörtliche Einrich-tungen und Angebote für den allgemeinen, täglichen Grundbedarf zu sichern und zu entwickeln. Innerhalb des RROP ist weiterhin bestimmt, dass Grundzentren die Schwerpunktaufgabe besitzen, Wohn- und Arbeitsstätten zu sichern und zu entwi-ckeln.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans betrifft eine Fläche am Nordostrand von Vechelade. Ziel ist die bauplanungsrechtliche Vorbereitung eines Wohngebiets zur weiteren Bedarfsdeckung der Wohnbaulandnachfrage in der Gemeinde sowie für den Eigenbedarf des Gemeindeteils.

Der rd. 480 Einwohner zählende Gemeindeteil Vechelade befindet sich in direkter Nachbarschaft zum Hauptort der Gemeinde, Vechelde. Neben der Landwirtschaft be-sitzt der Ort eine besondere Ausprägung als Wohnstandort. Die Einbindung des mo-torisierten Individualverkehrs in das überregionale Verkehrsnetz ist durch die Landes-straße L 475 mit Anschluss an die Bundesstraße B1 in Vechelde gegeben. Für den nicht motorisierten Individualverkehr besteht ein die Landesstraße begleitender Fuß- und Radweg in den Ort Vechelde. Neben der direkten Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr durch Busse kann am Vechelder Bahnhof auf den schienenge-bundenen öffentlichen Personennah- und -fernverkehr zurückgegriffen werden.

Der Plangeltungsbereich ist nach der Zeichnerischen Darstellung des RROP 2008 überwiegend Teil eines "Vorbehaltsgebiets Landwirtschaft", das hier und nach Nor-den weiterführend durch ein "Vorbehaltsgebiet Erholung" ohne nähere Bestimmung überlagert wird.

Nach den Grundsätzen des RROP sollen in "Vorbehaltsgebieten" alle raumbedeut-samen Planungen und Maßnahmen so abgestimmt werden, dass diese Gebiete in ih-rer Eignung und besonderen Bedeutung möglichst nicht beeinträchtigt werden (III 2.1 (6)). Eine abweichende Nutzungsentscheidung der Gemeinde ist insofern möglich und wird im Rahmen der 85. Änderung des Flächennutzungsplan, die parallel zum Bebauungsplan aufgestellt wird, auch begründeter Maßen getroffen.

Page 5: Begr Abschrift Vechelade Nordostƒ¤ftige... · Planzeichenerklärung (BauNVO 90, PlanZV) Art der baulichen Nutzung WA Allgemeine Wohngebiete, siehe textliche Festsetzung Ziff. 2

B-Plan "Vechelade Nordost"

Gemeinde Vechelde, Gemeindeteil Vechelade, Landkreis Peine

Büro für Stadtplanung GbR Dr.-Ing. W. Schwerdt Braunschweig

- 4 -

Ebenfalls nach der Zeichnerischen Darstellung des RROP befinden sich zumindest Teile des Plangeltungsbereichs innerhalb eines Vorranggebiets "Hochwasserschutz". Die Festlegung rührt her aus der Übernahme der zur Neuaufstellung des RROP vor-liegenden vorläufigen Sicherung von Überschwemmungsgebieten. Diese wurden zwischenzeitlich abschließend konkretisiert und gesetzlich gesichert, wobei sich für den betroffenen Planungsraum nun keine Restriktionen mehr ergeben.

Als Teil des Grundzentrums der Gemeinde besteht für die Gemeindeteile Vechelade und Wahle auch die Aufgabe Wohnentwicklungsflächen über den Eigenbedarf hinaus für die allgemeine gemeindliche Entwicklung bereitzustellen, zumal der Hauptort des Grundzentrums, Vechelde, aktuell nicht in der Lage ist, den Nachfragebedarf nach Wohngrundstücken in angemessener Weise zu befriedigen. Im Sinne einer ange-messenen Entwicklung des rd. 480 Einwohner zählenden Ortes Vechelade wird die künftige bauliche Entwicklung allerdings auf ein noch verträgliches Maß von rd. 33 Wohneinheiten begrenzt, zumal am Ort selber keine Versorgungseinrichtungen be-stehen.

Die Planung beachtet insofern die gesetzlichen Vorgaben gemäß § 1 Abs. 4 BauGB, wonach die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen sind.

Das Niedersächsische Forstamt Wolfenbüttel vertritt in seiner Stellungnahme vom 04.09.2014 die Ansicht, dass die östlich des Plangebiets gelegene Fläche bei unge-störter Entwicklung allmählich einen weitgehend geschlossenen Waldbestand auf-weisen wird. Vor dem Hintergrund dieser allmählichen Entwicklung der Fläche zu Wald ist das Nds. Forstamt der Auffassung die gesamte Fläche als Wald zu betrach-ten. Zumindest wären teilweise bereits eindeutig als Wald nach § 2 Abs. 3 NWaldLG anzusprechende Partien vorhanden.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde stellt den südlichen Teil der mit Gehölzen bestockten Fläche als Grünfläche dar und beruft sich dabei auf die Waldfunktionen-karte Niedersachsen und der zeichnerischen Darstellung des RROP, die die Fläche nicht als Wald einordnen. Im Flächennutzungsplan steht der grünräumliche Charakter unter der Prämisse, dass es sich hier auch um einen Bereich für die intensive Naher-holung handelt, da Teile bis vor kurzem noch als örtlicher Bolzplatz genutzt wurden und jederzeit reaktiviert werden können.

Unabhängig davon hat die Gemeinde den nicht abzusprechenden waldähnlichen Charakter der Freizeit- und Naherholungsfläche in ihrer Planung dadurch anerkannt, dass sie die Wohnbauflächenentwicklung auf einen Abstand von rd. 50 m zum Ge-hölzbestand deutlich begrenzt hat. Dieses Abstandsmaß ist nicht nur geeignet forst-wirtschaftlichen Sicherheitsaspekten (bspw. Gefahren durch umstürzende Bäume) vorsorgend Rechnung zu tragen, es trägt auch dazu bei, Störungen von Arten im Er-holungsgebiet zu minimieren, zumal der Bebauungsplan selber auch Regelungen zur Eingrünung der Wohngebiete in Richtung der freien Feldflur bzw. des Gehölzbestan-des trifft.

Des Weiteren geht die zum Bebauungsplan durchgeführte artenschutzrechtliche Kar-tierung in ihrem Ergebnis u. a. davon aus, dass der Gehölzbestand aufgrund seiner Ausdehnung gute Möglichkeiten für das Ausweichen dort lebender Tierarten bietet, so dass eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes dort lebender Vögel durch das Baugebiet nicht eintritt.

Der gewählte Abstand von 50 m erlaubt auch eine ausreichende Entwicklung eines abgestuften Gehölzbestandes, sofern diese Möglichkeit unter Beachtung der eigen-tums-rechtlichen Fragen und dem Verlust weiteren ertragsreichen Ackerlandes in Be-tracht gezogen werden sollten.

Page 6: Begr Abschrift Vechelade Nordostƒ¤ftige... · Planzeichenerklärung (BauNVO 90, PlanZV) Art der baulichen Nutzung WA Allgemeine Wohngebiete, siehe textliche Festsetzung Ziff. 2

B-Plan "Vechelade Nordost"

Gemeinde Vechelde, Gemeindeteil Vechelade, Landkreis Peine

Büro für Stadtplanung GbR Dr.-Ing. W. Schwerdt Braunschweig

- 5 -

In der Begründung zur parallel durchgeführten 85. Änderung des Flächennutzungs-plans der Gemeinde, der den Planungsraum als Wohnbaufläche ausweist, ist zudem in ausreichender Weise ausgeführt, dass für Vechelade, das als Teil des Grundzent-rums der Gemeinde die Entwicklungsaufgabe Wohnen und Arbeiten besitzt, aufgrund vorhandener Restriktionen seitens der Raumordnung (Vorranggebiete) und gesetzli-cher Gegebenheiten (Überschwemmungsgebiet, Landschaftsschutzgebiet) nur Ent-wicklungsmöglichkeiten im Nordosten und Südosten zur Verfügung stehen. Da sich für die südöstliche Entwicklungsrichtung zusätzlich andere Restriktionen ergeben, ist die Gemeinde daher gezwungen auf die vorliegende Entwicklungsrichtung auszuwei-chen.

1.2 Entwicklung des Plans/ Rechtslage

Die Gemeinde Vechelde besitzt einen wirksamen Flächennutzungsplan, der den überwiegenden Plangeltungsbereich des Bebauungsplans gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9a) als Flächen für die Landwirtschaft darstellt. Für einen Teil an der Nordstraße, der für die Erschließungsanbindung genutzt werden soll, besteht eine Darstellung als Wohn-baufläche (W) gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO.

Die Festsetzungen des Bebauungsplans zur Entwicklung eines Wohngebiets wider-sprechen insofern zu großen Teilen zunächst den gesetzlichen Vorgaben gem. § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grunde passt die Gemeinde ihren Flächennutzungsplan im Rahmen der 85. Änderung entsprechend der Planungsintention des Bebauungs-plans an und weist hier Wohnbauflächen (W) aus. Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt gem. § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB parallel zur Bebauungsplanaufstellung, so dass dem o. g. Entwicklungsgebot entsprochen wird.

Innerhalb der Baulücke an der Nordstraße wird für die Erschießungsanbindung ein Teil des Bebauungsplans "Im Dorfe - Neufassung", rechtskräftig seit dem 11.06.1994, überplant. Die Überplanung an dieser Stelle ist notwendig, um die Erschließung des künftigen Baugebiets abzusichern.

1.3 Notwendigkeit der Planaufstellung; Ziele, Zwecke und Auswirkungen des Be-bauungsplans

Die Aufstellung des Bebauungsplans ist notwendig, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für ein neues Wohngebiet zu schaffen, das zur Deckung des nach-gefragten Wohnungsbedarfs in der Gemeinde sowie der Eigenentwicklung für den Gemeindeteil Vechelade dient. Die über den Eigenbedarf hinausgehende Entwick-lung berücksichtigt die Festlegung des RROP, wonach Vechelade Teil des Grund-zentrums der Gemeinde ist.

Die anhaltende Bedarfsnachfrage lässt sich an der zügigen Vermarktung und Umset-zung der Baugebiete "Vechelde Südwest", "Vor dem Talwiesenkamp II" und "Au-estraße" ablesen, mit denen alleine seit dem Jahre 2011 Raum für insgesamt rd. 200 Wohngrundstücke in der Gemeinde geschaffen wurden.

Der Bebauungsplan "Vechelade Nordost" folgt zeitlich dem Bebauungsplan "Zum Denstorfer Holz" in Denstorf/ Klein Gleidingen, der mit seinen rd. 55 Bauplätzen zur Zeit erschlossen wird.

Page 7: Begr Abschrift Vechelade Nordostƒ¤ftige... · Planzeichenerklärung (BauNVO 90, PlanZV) Art der baulichen Nutzung WA Allgemeine Wohngebiete, siehe textliche Festsetzung Ziff. 2

B-Plan "Vechelade Nordost"

Gemeinde Vechelde, Gemeindeteil Vechelade, Landkreis Peine

Büro für Stadtplanung GbR Dr.-Ing. W. Schwerdt Braunschweig

- 6 -

Die grundsätzliche Standortdiskussion zur Entwicklung des Baugebiets an dieser Stelle wird auf Ebene der parallel durchgeführten 85. Änderung des Flächennut-zungsplans geführt und begründet. So u. a. der Umstand, dass sich das Baugebiet in Nähe eines waldähnlichen Bereichs entwickelt.

Begleitend zur Planaufstellung hat die Gemeinde gem. § 2 Abs. 4 BauGB eine Um-weltprüfung durchgeführt, die ihren Niederschlag im nachfolgenden, in die Begrün-dung integrierten Umweltbericht gefunden hat.

Innerhalb des Umweltberichts ist auch die für die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege gemäß § 1a Abs. 3 BauGB durchzuführende Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ergebnisorientiert dargestellt. Auf-bauend auf das Ergebnis der Eingriffsregelung wird die Gemeinde neben naturräum-lichen Entwicklungsmaßnahmen innerhalb des Plangebiets auch auf Maßnahmen im Flächenpool der Gemeinde zurückgreifen. Darüber hinaus kommen Maßnahmen zum besonderen Artenschutz für Brutvögel, durch die Anlage sog. Blühstreifen zum Tra-gen. Letztere Maßnahmen werden außerhalb des Bebauungsplanverfahrens einver-nehmlich mit der unteren Naturschutzbehörde beim Landkreis Peine abgestimmt.

Hinsichtlich möglicher Konflikte zwischen dem Wohnen mit dem Straßenverkehrslärm liegt ein Schallgutachten vor, auf dessen Grundlage der Bebauungsplan Regelungen zum aktiven und passiven Schallschutz trifft.

Unterschiedliche Auswirkungen auf die Belange und Bedürfnisse verschiedener Be-völkerungsgruppen im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB bereitet der Bebauungsplan nicht vor. Partizipationsmöglichleiten sind im Rahmen des Aufstellungsverfahrens mit zwei Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren gegeben.

2.0 Planinhalt/ Begründung

2.1 Baugebiete

- Allgemeine Wohngebiete (WA) gem. § 4 BauNVO

Zur Förderung der Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und den Anfor-derungen kostensparenden Bauens im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB greift die Gemeinde bei der straßenverkehrlichen Anbindung des Baugebiets auf die beste-hende Baulücke an der Nordstraße zurück und verzichtet auf die Einrichtung eines deutlich kostenintensiveren Straßenanschlusses an der freien Strecke der Landes-straße L 475. Trotz der geringen Größe des Wohngebiets wird dabei unter Berück-sichtigung des Wohnungsbestandes der Straßenanschluss so geführt, dass noch ein gewisser Abstand zwischen der künftigen Erschließungsfahrbahn zu den bestehen-den Wohngrundstücken, bspw. durch einen Parkplatzstreifen, möglich ist.

Die Straßenführung innerhalb des Baugebiets erfolgt über einen Ringschluss mit zwei Straßenöffnungen nach Norden, um bei Bedarf die Wohnentwicklung an dieser Stelle zu ergänzen.

Zur besseren Integration des Neubaugebiets in den Ort und zur Schaffung von kur-zen Wegen für Fußgänger und Radfahrer wird die Ringstraße im Südwesten zur Kreuzung Nordstraße/ L 475 hin durch einen entsprechenden Weg verbunden. Die

Page 8: Begr Abschrift Vechelade Nordostƒ¤ftige... · Planzeichenerklärung (BauNVO 90, PlanZV) Art der baulichen Nutzung WA Allgemeine Wohngebiete, siehe textliche Festsetzung Ziff. 2

B-Plan "Vechelade Nordost"

Gemeinde Vechelde, Gemeindeteil Vechelade, Landkreis Peine

Büro für Stadtplanung GbR Dr.-Ing. W. Schwerdt Braunschweig

- 7 -

Wegebeziehung wird im nördlichen Abschnitt auch dazu genutzt sog. Hinterlieger-grundstücke, die sich aus dem Zuschnitt des Baugebiets ergeben, anzubinden.

Zur Förderung der Aufenthaltsqualitäten im öffentlichen Raum bietet sich der Kreu-zungspunkt des Fußweges aus dem neuen Baugebiet mit der bestehenden Ortsein-gangsgestaltung Nordstraße/ Landesstraße für die Anlage eines Platzes an, den das Konzept durch eine Festsetzung als Parkanlage berücksichtigt.

Im Sinne der Intention der Gemeinde Entwicklungsflächen für das Wohnen planungs-rechtlich vorzubereiten, werden die für die wohnbauliche Nutzung vorgesehenen Flä-chen als allgemeine Wohngebiete (WA) gem. § 4 BauNVO festgesetzt. Die Ge-bietskategorie "allgemeines Wohngebiet" berücksichtigt dabei die notwendige Wohn-funktion, die in Teilen noch dörflich gemischte Prägung des Ortes sowie die Lage des Gebiets am Rande landwirtschaftlicher Flächen, da diese Gebietskategorie – anders als ein reines Wohngebiet (WR) – noch eine begrenzte dörfliche Durchmischung zu-lässt und das Wohnen in diesem Gebiet entsprechend einen geringeren, ortsüblichen Schutzanspruch genießt.

Die Grundflächenzahlen (GRZ) werden zur Schaffung einer lockeren Bebauungs-struktur in dörflicher Lage und im Sinne der vorrangig nachgefragten Wohnform – dem freistehenden Einfamilienhaus – auf 0,3 begrenzt. Gem. § 19 Abs. 4 BauNVO sind hiermit Gesamtversiegelungen auf den Grundstücken durch Haupt- und Neben-anlagen, Garagen, Stellplätzen und Zufahrten usw. auf bis zu 45 % möglich.

Unter Berücksichtigung der nachgefragten Wohnformen und mit Blick auf nachbar-schützende Belange, wie gegenseitige Verschattungen, wird die Höhe der baulichen Entwicklung über die Festsetzung einer maximal zulässigen Firsthöhe von 9,00 m bestimmt. Um innerhalb dieser Höhe einen angemessenen Spielraum bei der Aus-nutzung des Wohngebäudes zu ermöglichen, werden zwei Vollgeschosse zugelas-sen, womit insbesondere den Zielen des Klimaschutzes in der Bauleitplanung Rech-nung getragen wird, da es hierdurch möglich ist, kompaktere, energetisch effektivere Baukörper zu errichten.

Der Bebauungsplan fördert durch seine Straßenführung und der damit verbundenen Anordnung der Grundstücke auch eine gute Möglichkeit, die Hauptgebäude zur bes-seren Ausnutzung von Sonnenenergie nach Süden auszurichten. Um dieses klima-schützende Ziel gem. § 1a Abs. 5 BauGB auch verbindlich zu sichern, wird die Stel-lung der Hauptgebäude über die Festsetzung einer Firstrichtung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB geregelt. Bezogen auf die aus städtebaulichen Gründen gewählte leicht schräg geführte 2. Nord-Südstraße und auch mit Bezug auf die Landesstraße ist da-bei in diesen Bereichen auch eine gewisse Flexibilität über eine Von-Bis-Regelung möglich, um die städtebauliche Qualität der künftigen Siedlung nicht durch eine allzu starre, gleichförmige Gebäudeausrichtung zu schmälern.

Die festgesetzte höchstzulässige Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,4 bestimmt sich in Analogie zu den Grundflächenzahlen (GFZ) sowie der Geschossigkeit und be-gründet sich über die vorgenannten Ausführungen zur Grundflächenzahl und zur Ge-schossigkeit.

Die überbaubaren Grundstücksflächen werden zugunsten der Flexibilität der Bau-herrn bei der Ausnutzung der Baugrundstücke großzügig durch Baugrenzen be-stimmt, die im Wesentlichen nur den Mindestabstand von 3,00 m nach der Nieder-sächsischen Bauordnung (NBauO) übernehmen. Abweichungen hiervon werden nur für die Grundstücke getroffen, die den künftigen Rand der Siedlung zur freien Land-schaft nach Norden und Osten bilden werden, um hier ausreichend Raum für die dort

Page 9: Begr Abschrift Vechelade Nordostƒ¤ftige... · Planzeichenerklärung (BauNVO 90, PlanZV) Art der baulichen Nutzung WA Allgemeine Wohngebiete, siehe textliche Festsetzung Ziff. 2

B-Plan "Vechelade Nordost"

Gemeinde Vechelde, Gemeindeteil Vechelade, Landkreis Peine

Büro für Stadtplanung GbR Dr.-Ing. W. Schwerdt Braunschweig

- 8 -

vorzunehmende Eingrünung mit Gehölzen vorzuhalten bzw. Konflikte zwischen dem Wohnen und der Landwirtschaft vorzubeugen.

Im Sinne einer zurückhaltenden Reglementierung bei der Nutzung der Wohngrund-stücke und insbesondere auch wegen fehlender Gründe für eine stringente Eingrü-nung der Wohngrundstücke zu den landwirtschaftlich bewirtschafteten Flächen, be-stimmt der Bebauungsplan für die privaten Grundstücke keine geschlossene Rand-eingrünung zur offenen Feldflur, sondern lediglich eine Mindestanzahl von standort-heimischen Laubgehölzen, die im Nahbereich der dem Ackerrand zugewandten Grundstücksgrenze zu pflanzen sind. Diese Festsetzung ermöglicht den Eigentümern sowohl Durchblicke in die freie Landschaft zu erhalten, wie auch die Anlage eines Geräteschuppens oder Gartenhauses am Rande ihres Grundstücks. Durch die ein-geschränkte Pflanzenauswahl auf standortheimische Laubgehölze kann somit eine der Natur und dem Landschaftsbild angemessene Gestaltung erzielt werden, ohne dem Umstand zu kaschieren, dass sich hinter der Eingrünung eine dörfliche Siedlung befindet. Es sind zudem keine Konflikte mit der Feldbewirtschaftung zu erwarten, die besondere Abstände oder Maßnahmen zum Schutz der unterschiedlichen Belange begründen werden. Vielmehr sollte jedem Bauwilligen bewusst sein, dass landwirt-schaftliche Flächen ein Wirtschaftsgut darstellen, dass mit Hilfe großer Maschinen bearbeitet wird, wobei Stäube und Lärm entstehen, die wetterabhängig und jahres-zeitlich bedingt auch in sonst üblichen Ruhezeiten (nachts, Sonn- und Feiertagen) an-fallen können und im üblichen Rahmen hinzunehmen sind.

Bei der Pflanzung der Gehölze sind die notwendigen Entwicklungsbereiche der Pflanzen in Hinblick auf Abstände zu baulichen Anlagen und insbesondere auch in Richtung auf die Ackerflächen einzustellen. Hingewiesen wird zudem auf die gesetzli-chen Regelungen zu Grenzabständen für Pflanzen gem. §§ 50 ff. des Niedersächsi-schen Nachbarrechtsgesetz, die zu beachten sind.

Die Vorgaben des Straßengesetzes in Bezug auf die Anbauverbotszone gem. § 24 Abs. 1 NStrG beachtend, bestimmt der Bebauungsplan für die Flächen in den Bau-gebieten, die innerhalb einer Entfernung von 20 m zum Fahrbahnrand der Landes-straße L 475 liegen, eine von der Bebauung frei zuhaltenden Fläche gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB auf Grundlage von § 9 Abs. 6 BauGB und § 24 Abs. 6 NStrG. Die "Bauverbotszone" deckt sich dabei mit der aus städtebaulichen Gründen festge-setzten nicht überbaubaren Grundstücksfläche auf der Südseite der betroffenen künf-tigen Wohngrundstücke.

Die Begründung zu den in den Wohngebieten im Nahbereich der Landesstraße zu beachtenden Lärmschutzmaßnahmen ist Pkt. 2.7 der Begründung zu entnehmen.

Die Landwirtschaftskammer weist auf die Möglichkeit hin, dass die Ackerflächen drai-niert sein könnten. Für den Fall, dass durch Baumaßnahmen Drainagen angeschnitten werden, sind diese zum beiderseitigen Nutzen (Vernässung von Gebäuden und Fel-dern) abzufangen und zu schließen.

Um die Auswirkungen auf die nachtaktiven Insekten, die auch Folgen für verschiede-ne Fledermausarten haben, zu minimieren, sollten als künstliche Lichtquellen aus-schließlich Natriumdampf-Hochdrucklampen, Natriumdampf-Niederdrucklampen oder LED-Lampen Verwendung finden, da diese Lampen eine verminderte Lockwirkung auf nachtaktive Insekten besitzen. Daneben sollte der Abstrahlwinkel der Lichtquelle so gewählt werden, dass dieser nicht ungezielt in den Nachthimmel oder in Richtung Wald ausgerichtet ist.

Page 10: Begr Abschrift Vechelade Nordostƒ¤ftige... · Planzeichenerklärung (BauNVO 90, PlanZV) Art der baulichen Nutzung WA Allgemeine Wohngebiete, siehe textliche Festsetzung Ziff. 2

B-Plan "Vechelade Nordost"

Gemeinde Vechelde, Gemeindeteil Vechelade, Landkreis Peine

Büro für Stadtplanung GbR Dr.-Ing. W. Schwerdt Braunschweig

- 9 -

2.2 Verkehrs- und Wegeflächen/ Verkehrliche Belange

- Allgemeine verkehrliche Belange

Der äußere Hauptanschluss des Plangebietes an das überörtliche Straßenverkehrs-netz erfolgt über die durch die Ortschaft führende Landesstraße L 475 mit Anschluss an die Bundesstraße B1 in Vechelde. Das Baugebiet selber wird straßenverkehrlich innerörtlich über die gemeindliche Straße Nordstraße angebunden.

Im Südosten tangiert das Baugebiet die freie Strecke der Landesstraße L 475. Zum Schutz der künftigen Bewohner des Baugebiets vor Lärm setzt der Bebauungsplan zur Landesstraße hin einen Lärmschutzwall innerhalb der gem. § 24 Abs. 1 NStrG bestehenden sog. Anbauverbotszone, die 20 m, gemessen vom Fahrbahnrand der Straße beträgt, fest. Die Abstimmung und Zulässigkeit der Lärmschutzmaßnahme in-nerhalb der sog. Anbauverbotszone ist auf Grundlage von § 24 Abs. 6 NStrG durch einvernehmliche Beteiligung des Landesstraßenbaulastträgers im Aufstellungsverfah-ren des Bebauungsplans erfolgt. Damit die Unterhaltung des Lärmschutzwalls nicht vom Grundstück der Landesstraße aus erfolgt, hat dieser einen Abstand von mindes-tens 1,00 m von der Grundstücksgrenze der Landesstraße L 475 einzuhalten.

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr weist weiterhin darauf hin, dass bei der Anlage des Lärmschutzwalls die Richtlinien für passiven Schutz an Straßen (RPS 2009) anzuwenden sind. Die dabei anfallenden Herstel-lungs- und Ablösungskosten von ggf. erforderlichen Fahrzeug-Rückhaltesystemen hat die Gemeinde zu tragen.

Gemäß den Richtlinien für die Anlagen von Landstraßen (RAL 2012 Pkt. 7.12) sind bei Pflanzungen neben Fahrbahnen die Belange der Verkehrssicherheit zu beachten. Die Seitenräume sind so zu gestalten, dass die Unfallfolgen für die von der Fahrbahn abkommenden Fahrzeuge gering bleiben. Strauchpflanzungen gelten im Sinne der RPS nicht als gefährliche Hindernisse, sofern sie ausgeschnitten werden, wenn ein Stammdurchmesser von 0,08 m überschritten wird. Sie sollen mindestens 3,00 m vom Rand der befestigten Fläche entfernt stehen.

Die weiteren Vorgaben des Straßengesetzes in Bezug auf die Anbauverbotszone gem. § 24 Abs. 1 NStrG beachtend, bestimmt der Bebauungsplan für die Flächen in den Baugebieten, die innerhalb einer Entfernung von 20 m zum Fahrbahnrand liegen, eine von der Bebauung frei zuhaltenden Fläche gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB auf Grundlage von § 9 Abs. 6 BauGB und § 24 Abs. 6 NStrG.

Auf die Festsetzung eines gesonderten Zu- und Abfahrtsverbotes zur betroffenen freien Strecke der Landesstraße wird verzichtet, da der Bebauungsplan hier die Fest-setzung der oben erwähnten Lärmschutzmaßnahme, ohne Tür und Tor als zwingend bestimmt.

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr macht darauf aufmerksam, dass seitens der Behörde keine Lärmschutzmaßnahmen für das Bau-gebiet errichtet und auch keine Kosten hierfür übernommen werden. Ansprüche hin-sichtlich der Emissionen wie Lärm, Staub, Gasen oder Erschütterungen können ge-genüber dem Land und dem Bund nicht geltend gemacht werden.

Die Einbindung in den öffentlichen Personennahverkehr schafft das Busliniennetz mit einer Haltestelle. Für den nicht-motorisierten Verkehr und für Fußgänger besitzt die Landesstraße einen straßenbegleitenden Fuß- und Radweg.

Page 11: Begr Abschrift Vechelade Nordostƒ¤ftige... · Planzeichenerklärung (BauNVO 90, PlanZV) Art der baulichen Nutzung WA Allgemeine Wohngebiete, siehe textliche Festsetzung Ziff. 2

B-Plan "Vechelade Nordost"

Gemeinde Vechelde, Gemeindeteil Vechelade, Landkreis Peine

Büro für Stadtplanung GbR Dr.-Ing. W. Schwerdt Braunschweig

- 10 -

- Straßenverkehrsflächen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB

Die Erschließung des Baugebiets selber erfolgt über einen Anschluss an die Nord-straße in Nähe zur Landesstraße. Dabei sieht der Bebauungsplan für die innere Er-schließung eine Ringstraße mit Straßenverkehrsflächenbreiten von 6,00 bis 7,5 m vor, die geeignet ist auch Raum für Besucherparkplätze zu schaffen.

Der Ausbau aller Straßenverkehrsflächen ist verkehrsberuhigt in Anlehnung an die RAST vorgesehen.

An der Nordgrenze der bestehenden Bebauung quert die künftige Straße einen in der Örtlichkeit nicht mehr vorhandenen Graben, der aber als solches noch gewidmet ist. Im Zuge der Straßenplanungen ist daher zu klären, ob für die Querung der Graben-parzelle durch die Straße eine entsprechende Plangenehmigung bei der unteren Wasserbehörde einzuholen ist.

- Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung/ Fußweg gem. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB

Die vorstehend begründete, ausschließlich dem Fußgänger- und Radfahrerverkehr vorbehaltenen Wegeverbindung wird entsprechend dem gegenüber einer allgemei-nen Straßenverkehrsfläche eingeschränktem Nutzerkreis als Verkehrsfläche beson-derer Zweckbestimmung/ Fußweg festgesetzt. Die Breite von 3,5 m ermöglicht dabei eine offene, gut einsehbare Wegeführung.

- Park- und Stellplatzflächen

Den Belangen des ruhenden Verkehrs wird durch die Ausweisung von Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum der Erschließungsstraßen Rechnung getragen werden. Die genaue Lage und Anzahl der Parkplätze innerhalb der öffentlichen Straßenver-kehrsflächen der Planstraßen wird im Zuge der Straßenausbauplanung von der Ge-meinde festgelegt.

Die erforderlichen Stellplätze in den Wohngebieten werden durch Garagen und Flä-chen im Zuge des Bauanzeige- bzw. -genehmigungsverfahrens auf den privaten Grundstücken nachzuweisen sein.

2.3 Grünflächen

- Öffentliche Grünflächen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB/ Parkanlage

Die Restflächen zwischen der bestehenden Wohnbebauung und einer funktionslosen Grabenparzelle sollen im Zusammenspiel mit der Fußwegeanbindung des Bauge-biets an die Nordstraße bzw. dem künftigen Fußweg zum Bolzplatz zur Schaffung ei-nes Begegungsraumes im Übergang des Altdorfes zur Neubebauung parkartig mit Bänken und grünräumlichen Elementen gestaltet werden. In diesem Sinne bestimmt der Bebauungsplan dieses Areal als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestim-mung Parkanlage.

Im Sinne der geplanten Gestaltungsabsicht ist die Fläche zu mindestens 20 % mit standortheimischen Gehölzen zu bepflanzen.

- Öffentliche Grünflächen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB/ Regenwasserrückhal-tung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB

Zur Sicherung einer geordneten Regenwasserversickerung bzw. -ableitung berück-sichtigt der Bebauungsplan am Tiefpunkt des Planungsraumes im Westen eine ent-

Page 12: Begr Abschrift Vechelade Nordostƒ¤ftige... · Planzeichenerklärung (BauNVO 90, PlanZV) Art der baulichen Nutzung WA Allgemeine Wohngebiete, siehe textliche Festsetzung Ziff. 2

B-Plan "Vechelade Nordost"

Gemeinde Vechelde, Gemeindeteil Vechelade, Landkreis Peine

Büro für Stadtplanung GbR Dr.-Ing. W. Schwerdt Braunschweig

- 11 -

sprechende Fläche. Gemäß der in der Gemeinde üblichen naturnahen Gestaltung als offene, bewachsene Mulde inmitten extensiv gepflegter Rasenflächen, wird die Re-genwasserversickerungsmaßnahme in eine (öffentliche) Grünfläche eingebettet.

- Grünflächen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB/ Flächen für besondere Anlagen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gem. § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB/ Bepflanzungsfläche gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 a) BauGB

Zur Anlage einer 3,00 m hohen Lärmschutzmaßnahme zum Schutz vor Straßenver-kehrslärm auf der Landesstraße berücksichtigt der Bebauungsplan öffentliche und private Flächen entlang der Straße und in das Baugebiet hineingewandt, die entspre-chend ihres künftigen Charakters als Grünflächen festgesetzt werden. Die Einstufung als Grünfläche berücksichtigt den Umstand, dass für den Bereich – unabhängig da-von, ob hier ein Erdwall entsteht oder eine Wand bzw. eine Kombination aus beiden – ein grünräumlicher Charakter zum Vorschein treten wird, der zudem noch durch die Festsetzung von Pflanz- und Pflegemaßnahmen (zumindest für den öffentlichen Grünflächenanteil) unterstützt wird. So sind die im öffentlichen Eigentum zu belasse-nen Flächen aus Gründen einer besseren Ortsgestaltung mindestens zur Hälfte mit standortheimischen Laubgehölzen zu bepflanzen. Die verbliebenen Flächen sind zur Förderung der natürlichen Schutzgüter zu mesophilem Grünland zu entwickeln.

Damit die Unterhaltung des Lärmschutzwalls nicht vom Grundstück der Landesstraße aus erfolgt, hat dieser einen Abstand von mindestens 1,00 m von der Grundstücks-grenze der Landesstraße L 475 einzuhalten.

Gemäß den Richtlinien für die Anlagen von Landstraßen (RAL 2012 Pkt. 7.12) sind bei Pflanzungen neben Fahrbahnen die Belange der Verkehrssicherheit zu beachten. Die Seitenräume sind so zu gestalten, dass die Unfallfolgen für die von der Fahrbahn abkommenden Fahrzeuge gering bleiben. Strauchpflanzungen gelten im Sinne der RPS nicht als gefährliche Hindernisse, sofern sie ausgeschnitten werden, wenn ein Stammdurchmesser von 0,08 m überschritten wird. Sie sollen mindestens 3,00 m vom Rand der befestigten Fläche entfernt stehen.

Zur Verringerung von Unfallfolgen und zur Vermeidung eines erhöhten Pflegeauf-wandes bzw. dem Herstellen von Rückhaltesystemen (bspw. Leitplanken), sollte auf eine Bepflanzung des straßennahen Wallfußes mit Sträuchern oder Bäumen verzich-tet werden.

Für die privaten, den künftigen Wohngrundstücken zugeordneten Flächen werden keine weitergehenden Pflege- oder Pflanzfestsetzungen bestimmt.

- Öffentliche Grünflächen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB

Nördlich bzw. östlich der vorhandenen Bebauung an der Nordstraße befindet sich ei-ne funktionslose Grabenparzelle. Der Graben ist örtlich nicht mehr vorhanden, auch nicht als Verrohrung, und beginnt tatsächlich erst weiter westlich des Baugebiets.

Die Gemeinde berücksichtigt die vorhandene Widmung der Parzelle als Wasserlauf durch die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche. Bezogen auf die fehlende Funk-tion der Fläche zur Wasserabführung verzichtet die Gemeinde allerdings auf die Festsetzung eines zusätzlichen Räumstreifens, wie er sonst bei Gewässern zu be-achten ist.

Page 13: Begr Abschrift Vechelade Nordostƒ¤ftige... · Planzeichenerklärung (BauNVO 90, PlanZV) Art der baulichen Nutzung WA Allgemeine Wohngebiete, siehe textliche Festsetzung Ziff. 2

B-Plan "Vechelade Nordost"

Gemeinde Vechelde, Gemeindeteil Vechelade, Landkreis Peine

Büro für Stadtplanung GbR Dr.-Ing. W. Schwerdt Braunschweig

- 12 -

2.4 Ver- und Entsorgung

Die Ver- und Entsorgung des Gebietes ist über die Einbindung in die vorhandenen Verbundsysteme für Wasser, elektrische Energie, Schmutzwasser usw. möglich.

Dabei erfolgt die Wasserversorgung durch die Erweiterung des vom Wasserverband Peine betriebenen Trinkwassernetzes der Ortschaft Vechelade.

Die Versorgung mit Strom und Gas erfolgt über eine Erweiterung der im Umfeld vor-handenen Netze der Energieversorgung Vechelde GmbH & Co. KG. Nach Angaben der Avacon AG wird es für die ausreichende Stromversorgung zum Austausch der Mittelspannungsstation Nordstraße kommen müssen, da deren Kapazitäten ausge-reizt sind. Um eine rechtzeitige Planung über die Verlegung der Versorgungsleitun-gen sowie die Koordination mit anderen Baumaßnahmen vornehmen zu können, be-nötigt die Gesellschaft zeitnah nach dem Entschluss zur Durchführung der Baumaß-nahme die geeigneten Unterlagen (z. B. Pläne im Format .dxf oder .dwg). Dabei muss auch der zeitliche Aspekt für die Bestellung einer neuen Mittelspannungsstation berücksichtigt werden.

Die Telekommunikationsversorgung erfolgt durch die Deutsche Telekom AG. Die Führung von Versorgungsleitungen im öffentlichen Straßenraum ist dabei kostenfrei möglich. Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Ko-ordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträ-ger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen der Deutschen Telekom Technik GmbH so früh wie möglich, mindestens 4 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden. Lagepläne der Gesellschaft zu ihren vor-handenen Anlagen liegen der Gemeinde vor.

In der Nordstraße befinden sich auch Leitungen der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH. Der Gemeinde liegt ein entsprechender Plan vor. Sollte es zu Umver-legungen kommen, wird sich die Gemeinde frühzeitig mit der Gesellschaft in Verbin-dung setzten.

Die Abwasserbeseitigung wird über das vom Wasserverband Peine betriebene Schmutzwasserkanalisationsnetz der Kläranlage in Wahle zugeleitet, die nach Anga-ben des Wasserverbandes Peine über eine ausreichende Kapazität zur Abwasser-behandlung verfügt. Da sich das künftige Baugebiet um ca. 1,00 m unterhalb der sonstigen Geländeoberfläche von Vechelade befindet, wird das Schmutzwasser in den Kanal im Verlauf der Nordstraße gehoben werden müssen. Der Bebauungsplan enthält hierfür ein entsprechendes Symbol. Wegen der geringen Ausdehnung der An-lage wird auf die Festsetzung einer expliziten Fläche verzichtet.

Hinsichtlich möglicher Baumpflanzungen im öffentlichen oder privaten Raum sind die Hinweise des DVGW-Regelwerkes GW 125 u. ATV-H 162 "Baumstandorte und un-terirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" und das “Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen zu beachten.

Nach aktuellen Erkenntnissen über die Bodenverhältnisse ist davon auszugehen, dass das Niederschlagswasser auf den Wohngrundstücken versickert werden kann. Die Versickerung oder Verwendung von auf den Wohngrundstücken anfallendem Regenwasser ist Erlaubnis frei möglich. Die Erfahrungen mit anderen Baugebieten in der Gemeinde zeigen jedoch, dass die Bewohner langfristig mit eigenen Versicke-rungsanlagen überfordert sind und daher einen Anschluss an den ohnehin seitens der Straßenentwässerung erforderlichen Regenwasserkanals wünschen. Diesem Be-darf entsprechend, setzt der Bebauungsplan am Westrand des Planbereichs eine

Page 14: Begr Abschrift Vechelade Nordostƒ¤ftige... · Planzeichenerklärung (BauNVO 90, PlanZV) Art der baulichen Nutzung WA Allgemeine Wohngebiete, siehe textliche Festsetzung Ziff. 2

B-Plan "Vechelade Nordost"

Gemeinde Vechelde, Gemeindeteil Vechelade, Landkreis Peine

Büro für Stadtplanung GbR Dr.-Ing. W. Schwerdt Braunschweig

- 13 -

Fläche zur Regenwasserrückhaltung und -versickerung für das vollständige Plange-biet fest.

Die Müllentsorgung erfolgt über den Landkreis Peine. Die für die Durchfahrt vorgese-henen Straßenverkehrsflächen sind mit geplanten Fahrbahnbreiten von 5,50 m aus-reichend, um einen Straßenausbau zu gewährleiten, der auch Müllfahrzeugen die Ein- und Durchfahrt in das Baugebiet ermöglicht. Für Grundstücke, wie die, die im Südwesten an den Stichweg angebunden sind, oder für sonstige Hinterlieger, die nicht direkt durch die Schwerlastfahrzeuge der Müllabfuhr angefahren werden kön-nen, gilt, dass die betroffenen Anlieger ihre Müllbehälter, den Grob- und Sperrmüll sowie Wertstoffe dort bereitstellen müssen, wo die Müllfahrzeuge gefahrlos an- und abfahren können. Nach der Müllentleerung sind die Müllgefäße wieder auf die Grundstücke zurückzubringen. Bei möglichen Baumpflanzungen im Straßenraum sind die Durchfahrtshöhen der Müllfahrzeuge von 4,40 m zu beachten.

2.5 Brandschutz

Die Belange des Brandschutzes werden im Zuge der Realisierung des Baugebietes einvernehmlich mit dem zuständigen Brandschutzprüfer und der Freiwilligen Feuer-wehr geregelt.

Für die Genehmigungsebene ist bei der Planrealisierung aus Sicht des vorbeugenden Brandschutzes folgendes zu beachten:

1. Die erforderlichen Feuerwehrzufahrten zu allen Grundstücken und Gebäuden gem. § 5 NBauO und § 2 DVNBauO sind sicherzustellen.

2. Die erforderliche Löschwassermenge beträgt gem. der Tabelle des Arbeitsblattes W 405 des DVGW bei der vorgesehenen baulichen Nutzung als Einfamilien-hausgebiet mit einer GRZ ≤ 0,3 von einer "kleinen" Gefahr der Brandausbreitung 48 m³/Std. und ist für einen Zeitraum von 2 Stunden zu gewährleisten. Bei der Ermittlung der bereitgestellten Löschwassermenge sind alle Löschwasserent-nahmestellen in einem Umkreis von 300 m von jedem Brandobjekt zu erfassen.

3. Die erforderlichen Löschwasserhydranten mit einer Wasserlieferung von mindes-tens 13 l/Sek. sind in Abhängigkeit von der baulichen Nutzung entsprechend dem Arbeitsblatt W 331 des DVGW in einem Abstand von höchstens 100 – 140 m an-zuordnen. Das Verhältnis von Überflur- zu Unterflurhydrant sollte 1 : 3 betragen.

4. Zur Sicherstellung der unabhängigen Löschwasserversorgung sind in einem Ab-stand von max. 300 m von jedem Brandobjekt Bohrbrunnen gem. DIN 14 220 mit einer Wasserlieferung von mindestens 800 l/Min. zu erstellen. Sollten aus geolo-gischer Sicht Bohrbrunnen nicht erstellt werden können, sind ersatzweise Löschwasserteiche gem. DIN 14 210 oder Löschwasserbehälter gem. DIN 14 230 zu erstellen.

5. Die Erschließungsplanung der Löschwasserversorgung für das Plangebiet (An-zahl, Art und Lage der Hydranten, Art und Lage der unabhängigen Löschwasser-entnahmestellen) ist dem Brandschutzprüfer vor Herstellungsbeginn vorzulegen.

Zur Bereitstellung von Feuerlöschwasser aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung ist der Wasserverband Peine grundsätzlich bereit. Das vorhandene Wasser kann je-doch nur zu den jeweils herrschenden technischen Bedenken zur Verfügung gestellt werden. Da die Bemessung einer Inanspruchnahme von Feuerlöschwasser aus dem öffentlichen Trinkwasserrohrnetz von der Leistungsfähigkeit des derzeitigen Rohr-netzzustandes sowie der jeweiligen Versorgungssituation abhängig ist, kann der

Page 15: Begr Abschrift Vechelade Nordostƒ¤ftige... · Planzeichenerklärung (BauNVO 90, PlanZV) Art der baulichen Nutzung WA Allgemeine Wohngebiete, siehe textliche Festsetzung Ziff. 2

B-Plan "Vechelade Nordost"

Gemeinde Vechelde, Gemeindeteil Vechelade, Landkreis Peine

Büro für Stadtplanung GbR Dr.-Ing. W. Schwerdt Braunschweig

- 14 -

Verband weder hinsichtlich der Menge noch des Druckes Garantien für ausreichen-den Brandgrundschutz nach dem DVGW Arbeitsblatt W 405 übernehmen.

2.6 Spielflächen

Durch die gewählte Art der Bebauung ist davon auszugehen, dass für Kleinkinder (0 bis 6 Jahre) ausreichend Spielflächen auf den privaten Grundstücken vorhanden sein werden. Für Kinder von 6 bis 12 Jahren steht ein Spielplatz zwischen dem Sandweg und der Ferdinandstraße zentral im Ort zur Verfügung.

Ein Bolzplatz befindet sich mittelbar östlich des Planbereichs, der im Zuge der Bau-gebietserschließung über einen Fußweg direkt angebunden werden wird.

2.7 Lärmschutz

Zur ausreichenden Berücksichtigung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse und der südöstlich verlaufenden Landesstraße L 475 wurde beglei-tend zur Planung ein Schalltechnisches Gutachten 1) angefertigt.

Bei der städtebaulichen Planung, wie diesem Bebauungsplan, sind bei der Betrach-tung des Lärmschutzes die Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zur DIN 18005 heran-zuziehen. Sie betragen bei allgemeinen Wohngebieten 55 dB(A) für den Tageszeit-raum (06.00 - 22.00 Uhr) und 45 dB(A) bzw.40 dB(A) für die Nachtzeit (22.00 - 06.00 Uhr). Der höhere Wert von 45 dB(A) in der Nachtzeit gilt für Verkehrslärm.

Nach dem Runderlass des Niedersächsischen Sozialministeriums vom 10.02.1983 wird betont, dass es sich bei den in der DIN 18005 genannten Planungsrichtwerten – die vorgenannten Orientierungswerte – um Hilfswerte für die Bauleitplanung han-delt, von denen bei einzelnen Bauleitplänen im Rahmen der Abwägung abgewichen werden kann.

Anders als bei städtebaulichen Planungen wird bei dem Bau von Verkehrswegen, wie bspw. bei Straßen und Schienenstrecken, die 16. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (16. BImSchV) angewendet. Nach § 2 dieser Rechtsordnung gelten für allgemeine Wohngebiet (WA) Immissionsgrenzwerte (IGW) von 59 dB(A) am Tage (06.00 – 22.00 Uhr) und 49 dB(A) in der Nacht (22.00 – 06.00 Uhr).

Nach aktuellen Prognosen besteht auf der Landesstraße eine Verkehrsbelastung von rd. 4.000 Kfz/24h, so dass nach den Erfahrungen der Gemeinde bezogen auf die zu-lässige Geschwindigkeit an der freien Strecke die o. g. Lärmschutzwerte für allge-meine Wohngebiet ohne weitere Maßnahmen im straßennahen Bereich überschritten werden. Ein Abrücken des künftigen Baugebiets von der Straße macht dabei wirt-schaftlich keinen Sinn, da hierdurch im Südosten eine unwirtschaftlich zu nutzende landwirtschaftliche Restfläche verbliebe.

Unter diesen Aspekten hat die Gemeinde die Schallauswirkungen des Straßenver-kehrs auf der Landesstraße bei freier Schallausbreitung und unter Berücksichtigung einer 3,50 m hohen Lärmschutzmaßnahme rechnen lassen. So wird eine 3,50 m ho-he Anlage noch als städtebaulich vertretbar angesehen, ohne das Ortsbild im Orts-

1) Bonk–Maire–Hoppmann GbR: Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan "Vechelade

Nordost" in der Gemeinde Vechelde, Nr. 14102, Garbsen, 10.07.2014

Page 16: Begr Abschrift Vechelade Nordostƒ¤ftige... · Planzeichenerklärung (BauNVO 90, PlanZV) Art der baulichen Nutzung WA Allgemeine Wohngebiete, siehe textliche Festsetzung Ziff. 2

B-Plan "Vechelade Nordost"

Gemeinde Vechelde, Gemeindeteil Vechelade, Landkreis Peine

Büro für Stadtplanung GbR Dr.-Ing. W. Schwerdt Braunschweig

- 15 -

eingangsbereich zu sehr zu beschädigen. Die Höhe ist auch noch gut als Erdwall umzusetzen, der aus dem vor Ort entstehenden Bodenaushub der Erschließungsan-lagen errichtet werden kann, so dass sowohl wirtschaftlichen wie auch nachhaltigen Gesichtspunkten Rechnung getragen werden kann.

Unter dieser Prämisse kommt das Schallgutachten zu dem Ergebnis, dass auch bei einem Prognosezuschlag von 10 % bei der Verkehrsmenge für das Jahr 2025 die für den Tageszeitraum geltenden Orientierungswerte von 55 dB(A) in Bezug auf den Verkehrslärm auf der Landesstraße auf allen Wohngrundstücken in der Erdge-schosszone gewahrt werden können. Überschreitungen können sich lediglich für ge-ringe Teilflächen der Grundstücke ergeben, die an den Enden der Lärmschutzanlage liegen.

Aufgrund der aus städtebaulichen Überlegungen begrenzten Höhe von 3,50 m ist die Schallschutzanlage nicht geeignet, den Freianlagen in den Ober- bzw. Dachge-schossen auf den straßennahen Grundstücken auch ausreichend vor Lärm zu schüt-zen. Das Gutachten ermittelt hier für 2 Grundstücke Verlärmungen auf Teilflächen von über 60 dB(A). Ein ausreichender Lärmschutz von Außenraumanlagen in der Obergeschosszone Grundstücke wäre gegeben, wenn die Wohnhäuser erschlie-ßungsstraßennah im Norden der Grundstücke errichtet würden.

Bezogen auf die allgemeine Baufreiheit und den Umstand, dass diese Lärmüber-schreitung nur Außenräume betrifft, die sich in der Ober- bzw. Dachgeschosszone befinden, schränkt die Gemeinde den Standort der Wohnhäuser auf den betroffenen Grundstücken allerdings nicht ein, sondern trifft eine Festsetzung zum Schutz der "schutzwürdigen" Außenräume. So ist bei einer Einfamilienhausbebauung davon auszugehen, dass schutzwürdige Außenwohnräume durch Terrassen oder Freisitze in der Erdgeschosszone im ausreichenden Umfang zur Verfügung stehen. Lediglich bei Wohnungen, die sich ausschließlich im Ober- bzw. Dachgeschoss befinden, läge der "schutzwürdige" Außenraum im Obergeschoss.

Dabei legt die Gemeinde einen Wert von 58 dB(A) als Maximalpegel für den unge-schützten Außenraum fest, der zwar über dem Orientierungswert liegt, die Werte gem. der 16. BImSchV jedoch noch deutlich unterscheidet, so dass gesunde Wohn-verhältnisse im Sinne der vorgenannten Regelwerken bei diesem Wert gewahrt wer-den.

Die für die Nachtzeit maßgeblichen Orientierungswerte von 45 dB(A) werden in Be-zug auf den Verkehrslärm auf der L 475 durch die Lärmschutzmaßnahme ebenfalls in der Erdgeschossebene weitestgehend eingehalten. Überschreitungen betreffen auch hier wiederrum die Obergeschoss- bzw. Dachgeschosszonen im straßennahen Be-reich der Landesstraße. Da in der Nachtzeit kein Schutzanspruch für die Außenräu-me besteht, ist es ausreichend für die betroffenen Grundstücke passiven Schall-schutz festzusetzten, der bezogen auf die zu erwartenden Lärmpegel im Regelfall be-reits durch die heute aus Wärmeschutzgründen anzuwendende Bauart erfüllt werden kann.

Da dieser passive Lärmschutz geschlossene Bauteile voraussetzt, kann die Schlaf-ruhe bei geöffneten Fenstern allerdings gestört werden, so dass für die betroffenen Grundstücke im Nahbereich der Landesstraße zusätzlich dafür Sorge zu tragen ist, dass eine Belüftung von Schlaf- und Kinderzimmer so gewährleistet wird, dass hier die Orientierungswerte von 45 dB(A) eingehalten werden. Neben einer geeigneten Grundrissgestaltung mit Schlafzimmern auf der lärmabgewandten Seite, sind auch Innenlüftungen oder schallgedämmte Lüftungsöffnungen möglich.

Page 17: Begr Abschrift Vechelade Nordostƒ¤ftige... · Planzeichenerklärung (BauNVO 90, PlanZV) Art der baulichen Nutzung WA Allgemeine Wohngebiete, siehe textliche Festsetzung Ziff. 2

B-Plan "Vechelade Nordost"

Gemeinde Vechelde, Gemeindeteil Vechelade, Landkreis Peine

Büro für Stadtplanung GbR Dr.-Ing. W. Schwerdt Braunschweig

- 16 -

Für die im Baugebiet gelegenen Grundstücke selber hat das Gutachten aufgrund des dort prognostizierten Erschließungsverkehrs von rd. 200 Fahrten in 24h keine Über-schreitungen der maßgeblichen Orientierungswerte festgestellt. Dabei würde auch eine mögliche Erweiterung des Baugebiets nach Norden mit einer etwaigen Verdop-pelung der aktuell vorgesehenen Grundstücke auf insgesamt rd. 65 Wohneinheiten mit dann prognostizierten rd. 400 Fahrten in 24h keine Verkehrslärmbeeinträchtigun-gen im Inneren des Baugebiets hervorrufen.

Für die Nordstraße besteht nach Zählungen aus dem Jahr 2012 zum Baugebiet "Au-estraße" in Wahle eine Belastung von rd. 1.100 Kfz/24h auf der mit 30 km/h begrenz-ten Straße. Durch einen gewissen Verteileffekt der zusätzlichen Verkehre, die sich vorwiegend in Richtung Osten zur Landesstraße orientieren werden, kann dieses nach Verwirklichung des aktuellen Baugebiets dort zu einer Steigerung der Ver-kehrsmenge um rd. 150 Kfz/24h führen. Schalltechnisch betrachtet wird die Lärmzu-nahme damit im gerade messbaren Bereich, deutlich unter 3 dB(A) liegen. So würde erst eine Verdoppelung der Verkehrsmenge eine Änderung des Mittellungspegel von rd. 3 dB(A) hervorrufen. Wesentliche Veränderungen hinsichtlich der bestehenden Verkehrslärmbelastung für die Anwohner der Nordstraße bereitet die Planung inso-fern nicht vor.

2.8 Naturschutz und Landschaftspflege

Die für die Belange des Natur und Landschaftsschutzes auf Grundlage des vom Nie-dersächsischen Städtetages herausgegebenen Modells durchgeführte Abhandlung der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) im Sinne von § 1a Abs. 3 BauGB (ergebnisorientiert dargestellt im Umweltbericht unter Pkt. 3.2.3) kommt zu dem Ergebnis, dass negative Einflüsse durch den Bebauungsplan auf die einzelnen naturräumlichen Schutzgüter wie Boden, Wasser planungsrechtlich vorbe-reitet werden. Dabei werden nur ein Teil der Eingriffe im Planbereich selber durch Flächenextensivierungen und Gehölzpflanzungen ausgeglichen. Zur vollständigen Abgeltung des verbleibenden Eingriffs greift die Gemeinde daher auf ihren Flächen-pool zurück und trifft auf Grundlage von § 9 Abs. 1a BauGB und § 135a BauGB eine Zuordnungsfestsetzung in Höhe von 9.040 Werteinheiten.

Der bauplanungsrechtlich vorbereitete Eingriff wird insofern vollständig kompensiert.

Den weitergehenden artenschutzrechtlichen Anforderungen in der Bauleitplanung hat die Gemeinde durch eine Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde zur Her-richtung von sog. "Blühfenster" für besonders geschützte Vogelarten wie dem Reb-huhn und der Feldlerche Rechnung getragen.

Um die Auswirkungen auf die nachtaktiven Insekten, die auch Folgen für verschiede-ne Fledermausarten haben, zu minimieren, empfiehlt die Gemeinde als künstliche Außenlichtquellen ausschließlich Natriumdampf-Hochdrucklampen, Natriumdampf-Niederdrucklampen oder LED-Lampen zu verwenden, da diese Lampen eine vermin-derte Lockwirkung auf nachtaktive Insekten besitzen. Daneben sollte der Abstrahl-winkel der Lichtquelle so gewählt werden, dass dieser nicht ungezielt in den Nacht-himmel oder in Richtung Wald ausgerichtet ist.

Page 18: Begr Abschrift Vechelade Nordostƒ¤ftige... · Planzeichenerklärung (BauNVO 90, PlanZV) Art der baulichen Nutzung WA Allgemeine Wohngebiete, siehe textliche Festsetzung Ziff. 2

B-Plan "Vechelade Nordost"

Gemeinde Vechelde, Gemeindeteil Vechelade, Landkreis Peine

Büro für Stadtplanung GbR Dr.-Ing. W. Schwerdt Braunschweig

- 17 -

3.0 Umweltbericht

3.1 Einleitung

3.1.1 Inhalt und Ziele des Bauleitplans

Der Bebauungsplan hat das Ziel die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein neues Wohngebiet zu schaffen, das zur Deckung des nachgefragten Wohnungsbe-darfs in der Gemeinde und zur Eigenentwicklung des Gemeindeteils Vechelade dient.

Auf insgesamt rd. 2,97 ha setzt der Bebauungsplan allgemeine Wohngebiete (WA) auf rd. 2,22 ha, private Grünflächen in einer Größe von rd. 0,05 ha, Verkehrsflächen auf rd. 0,39 ha und öffentliche Grünflächen auf insgesamt rd. 0,32 ha fest.

Betroffen von der Ausweisung sind Ackerflächen, wobei für rd. 0,10 ha der Flächen eine Festsetzung als Dorfgebiet mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 besteht. Ein Teil der Ackerfläche ist als Graben (rd. 0,06 ha) gewidmet, in der Örtlichkeit aller-dings nicht vorhanden.

Bezogen auf die im Bebauungsplan gewählten Grundflächenzahlen (GRZ) von 0,3 in den allgemeinen Wohngebieten (WA) bereitet der Plan inklusive der gemäß § 19 Abs. 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zulässigen Überschreitungen (um 50 %) eine Gesamtversiegelung auf insgesamt rd. 0,99 ha vor. Zuzüglich einer zulässigen 100 %igen Versiegelung innerhalb der Straßenverkehrsflächen und einer Teilversie-gelung in den Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmun von insgesamt rd. 0,39 ha ist damit eine Gesamtversiegelung im Planbereich auf insgesamt bis zu rd. 1,38 ha bauplanungsrechtlich zulässig.

Zum Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft sowie zur Gestaltung bestimmt der Bebauungsplan Maßnahmen im öffentlichen und privaten Raum, bspw. durch Bepflanzungsmaßnahmen an den Baugebietsrändern und auf den öffentlichen Grün-flächen.

Für den Ausgleich nicht im Planbereich zu ersetzender Beeinträchtigungen greift die Gemeinde auf ihren gemeindlichen "Flächenpool" gem. § 1a Abs. 3 BauGB zurück und trifft eine entsprechende Zuordnungsfestsetzung. Der Umfang des externen Ausgleichs von 9.040 Werteinheiten wurde auf Grundlage des sog. Städtetagmodell Niedersachsen 2) ermittelt.

Des Weiteren ist der besondere Artenschutz durch den Brutverdacht des Rebhuhns und der Feldlerche betroffen. Hier werden in Abstimmung mit der unteren Natur-schutzbehörde zusätzlich Maßnahmen im Planumfeld durch die Anlage sog. "Blüh-fenster" durchgeführt.

3.1.2 Ziele des Umweltschutzes

Die Gemeinde berücksichtigt bei der Planaufstellung insbesondere folgende, in den einschlägigen Fachgesetzen und Normen festgelegten Ziele des Umweltschutzes:

2) Niedersächsischer Städtetag (Hrsg.): Arbeitshilfe zur Ermittlung von Ausgleichs- und Ersatz-

maßnahmen in der Bauleitplanung, Hannover, 9. überarbeitete Auflage 2013

Page 19: Begr Abschrift Vechelade Nordostƒ¤ftige... · Planzeichenerklärung (BauNVO 90, PlanZV) Art der baulichen Nutzung WA Allgemeine Wohngebiete, siehe textliche Festsetzung Ziff. 2

B-Plan "Vechelade Nordost"

Gemeinde Vechelde, Gemeindeteil Vechelade, Landkreis Peine

Büro für Stadtplanung GbR Dr.-Ing. W. Schwerdt Braunschweig

- 18 -

- Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft 3)

- Schutz und Vermeidung vor/ von schädlichen Umwelteinwirkungen 4) 5).

Konkrete Ziele und Bewertungsmaßstäbe wurden aus den umweltbezogenen Darstel-lungen und Festlegungen des Regionalen Raumordnungsprogramms 6), des Land-schaftsrahmenplans für den Landkreis Peine und seiner Teilfortschreibung, des Flä-chennutzungsplans und des Landschaftsplans 7) der Gemeinde abgeleitet und dem vorgefundenen Bestand gegenübergestellt. Eine erste Vor-Ort-Begehung erfolgte im Frühjahr 2014.

Um den artenschutzrechtlichen Erfordernissen Rechnung zu tragen, wurde eine Kar-tierung des Feldhamsters und der Brutvögel vorgenommen. Die bisher vorliegenden Erkenntnisse vom März bis zum Mai 2014 und von Ende Juli und Anfang August 2014 sind in die Prüfung eingeflossen 8).

Zur ausreichenden Berücksichtigung der Vermeidung und des Ausgleichs voraus-sichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts wurde eine Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vorgenommen, deren Ergebnis unter dem Punkt Naturräumliche Schutzgüter des Umweltberichts wiedergegeben ist. Grundlage für die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung der Planung bildet dabei die "Arbeitshilfe zur Ermittlung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Bauleitplanung", das soge-nannte "Städtetagmodell" 9).

Zur Sicherung gesunder Wohnverhältnisse gegenüber dem Straßenverkehrslärm (Schutzgut Mensch) liegt eine schalltechnische Untersuchung vor 10).

3.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die in der Umweltprü-fung ermittelt wurden.

3.2.1 Bestand

a) Naturräumliche Schutzgüter

Die an der Nordstraße gelegene Baulücke ist im RROP als Siedlungsbereich "nach-richtlich" dargestellt. Naturräumliche Festlegungen bestehen hier nicht.

Für den übrigen Planbereich besteht eine Festlegung als "Vorbehaltsgebiet Erholung" ohne nähere Bestimmung. Mittelbar westlich und östlich grenzen "Vorbehaltsgebiete

3) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 4) Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) 5) DIN 18005 6) Zweckverband Großraum Braunschweig: Regionales Raumordnungsprogramm 2008 für den

Großraum Braunschweig 7) Gemeinde Vechelde/ Naturaplan: Landschaftsplan Gemeinde Vechelde, 1996 8) Planungsgemeinschaft LaReG: Erfassung von Feldhamster (Cricetus cricetus) und Brutvö-

geln des Offenlandes im Bereich des Bebauungsplans Vechelde Nordost – Abschlussbericht – Braunschweig, 04.08.2014

9) Niedersächsischer Städtetag (Hrsg.): Arbeitshilfe zur Ermittlung von Ausgleichs- und Ersatz-maßnahmen in der Bauleitplanung, Hannover, 9. überarbeitete Auflage 2013

10) Bonk–Maire–Hoppmann GbR: Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan "Vechelade Nordost" in der Gemeinde Vechelde, Nr. 14102, Garbsen, 10.07.2014

Page 20: Begr Abschrift Vechelade Nordostƒ¤ftige... · Planzeichenerklärung (BauNVO 90, PlanZV) Art der baulichen Nutzung WA Allgemeine Wohngebiete, siehe textliche Festsetzung Ziff. 2

B-Plan "Vechelade Nordost"

Gemeinde Vechelde, Gemeindeteil Vechelade, Landkreis Peine

Büro für Stadtplanung GbR Dr.-Ing. W. Schwerdt Braunschweig

- 19 -

Natur und Landschaft" an. Die Gebietsgrenze im Westen deckt sich hier mit dem Landschaftsschutzgebiet "Aue-Dummbruchgraben". Im Osten geht die Grenze mit dem dort gelegenen Feldgehölz mit Großbäumen und teilweise waldartigem Charak-ter einher. Durch die zwischenliegende Grünfläche für die Regenwasserversickerung und dem dort gelegenen Gehölzstreifen mit Teichflächen halten die Baugebiete zum Landschaftsschutzgebiet hin einen Abstand von rd. 40 m. Zum Feldgehölz im Osten verbleibt eine Ackerfläche mit rd. 45 m Breite. Die Baugrundstücke sind zudem in diese Richtung und nach Norden hin einzugrünen.

Entsprechend der ackerbaulichen Nutzung wertet der Landschaftsrahmenplan die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts für den Planbereich als eingeschränkt (Kar-te 1: Arten und Lebensgemeinschaften). Die Landschaftsbildeinheit besitzt eine mitt-lere Bedeutung. Dabei wird der regionstypische Charakter der Siedlung als einge-schränkt/ nicht erkennbar bewertet (Karte 2: Landschaftsbild). Als ausgewiesene Schutzgebiete oder Objekte besteht nur das mittelbar westlich gelegene Land-schaftsschutzgebiet "Aue-Dummbruchgraben". Das mittelbar östlich angrenzende Grünland/ Gehölz ist Teil eines Gebiets, das die besonderen Voraussetzungen zur Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet erfüllt, seit 1993 allerdings nicht unter Schutz gestellt wurde. Besondere Anforderungen oder Ziele sind für den Planbereich nicht benannt. Vielmehr sind hier die allgemeinen Anforderungen an die Landwirt-schaft zu beachten (Karte 7: Einzelziele, B: Anforderungen und Maßnahmen).

Der Landschaftsplan der Gemeinde fordert für die straßenbegleitend an der Nord-straße zum größten Teil bereits realisierte Bebauung die Berücksichtigung natur-schutzfachlicher Belange bei der Umsetzung des Baugebiets. Für den aktuell in Rede stehenden Bereich werden die allgemeinen Anforderungen an die Landwirtschaft als Ziele benannt.

Die Gemeinde berücksichtigt die allgemeinen Ziele der beiden Pläne durch die Be-schränkung der Siedlungsentwicklung auf die naturschutzfachlich geringer bewerte-ten Ackerflächen und unter Beachtung gewisser Abstände zu den wertvoller einge-stuften bzw. unter besonderem Schutzstatus gestellten Flächen (Vermeidungs- und Minimierungsgebot).

Innerhalb der Niedersächsischen Umweltkarten sind für den Planbereich und seine unmittelbare Umgebung keine besonderen Erfordernisse benannt.

Nach der Vor-Ort-Bestandsaufnahme im Frühjahr 2014 handelt es sich bei dem Plan-gebiet um Acker, der zum Zeitpunkt der Begehung umgebrochen war. Das Areal liegt dabei in der Baulücke an der Nordstraße um rd. 1 Meter tiefer als das dortige Stra-ßenniveau und die angrenzenden Wohngrundstücke. Die hinter und im Osten an die Siedlung angrenzenden Ackerflächen setzen sich nach Norden und Osten fort, wäh-rend der Änderungsbereich nach Nordwesten – wie eingangs beschrieben – durch Baum-Strauchreihen begrenzt werden.

Im Verlauf der geplanten Erschließungsstraße am Nordwestrand der vorhandenen Bebauung stehen mittelalte nicht standortheimische Fichten. Ein besonderer Schutz für die Gehölze besteht seitens des rechtskräftigen Bebauungsplans "Im Dorfe – Neu-fassung" nicht.

Page 21: Begr Abschrift Vechelade Nordostƒ¤ftige... · Planzeichenerklärung (BauNVO 90, PlanZV) Art der baulichen Nutzung WA Allgemeine Wohngebiete, siehe textliche Festsetzung Ziff. 2

B-Plan "Vechelade Nordost"

Gemeinde Vechelde, Gemeindeteil Vechelade, Landkreis Peine

Büro für Stadtplanung GbR Dr.-Ing. W. Schwerdt Braunschweig

- 20 -

Bebauungsplanbereich (ohne Maßstab)

- Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften

Die Ackerfläche zählt hinsichtlich ihrer Naturnähe zu den bedingt naturfernen Bio-toptypen (von geringer Bedeutung). Der Kiefernbestand im Geltungsbereich des Be-bauungsplans "Im Dorfe – Neufassung" weist kleinräumig eine mittlere Bedeutung für Tierarten auf.

In Bezug auf den Tierartenschutz wurden bei der Kartierung am 06.05.2014 11) An-zeichen des Feldhamsters nicht entdeckt. Da die Kartierung für einen Teil der Fläche, die mit Raps bestanden war, zu diesem Zeitpunkt nicht durchgeführt werden konnte, erfolgten weitere Kartierungen nach der Rapsernte am 23.07. und am 08.08.2014. Anzeichen des Feldhamsters wurden nicht entdeckt. Erst in rd. 180 m vom Plangebiet wurde ein einzelner Baueingang gefunden, der nach Aussagen der Fachgutachter ei-nem Feldhamster zugeordnet werden kann. Eine Betroffenheit der Tierart durch das Baugebiet besteht insofern nicht.

Im Plangebiet selber wurde bei der Begehung ein Rebhuhn beobachtet, das zu den stark gefährdeten Arten in Deutschland zählt. In der angrenzenden Ackerfläche zeigte sich eine revieranzeigende Feldlerche, deren Art ebenfalls in Deutschland gefährdet ist. Für beide Vogelarten geht der Gutachter von einem Brutverdacht im Plangebiet aus.

Die Inanspruchnahme der Fläche für eine Siedlung führt zu einem Lebensraumverlust dieser beiden gefährdeten Arten, die es so auszugleichen gilt, dass sie während ihrer Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser- oder Überwinterungszeiten nicht gefährdet sind. Die für die beiden betroffenen Vogelarten erheblichen Beeinträchtigungen sind inso-

11) Planungsgemeinschaft LaReG: Erfassung von Feldhamster (Cricetus cricetus) und Brutvö-

geln des Offenlandes im Bereich des Bebauungsplans Vechelde Nordost – Abschlussbericht – Braunschweig, 04.08.2014

Page 22: Begr Abschrift Vechelade Nordostƒ¤ftige... · Planzeichenerklärung (BauNVO 90, PlanZV) Art der baulichen Nutzung WA Allgemeine Wohngebiete, siehe textliche Festsetzung Ziff. 2

B-Plan "Vechelade Nordost"

Gemeinde Vechelde, Gemeindeteil Vechelade, Landkreis Peine

Büro für Stadtplanung GbR Dr.-Ing. W. Schwerdt Braunschweig

- 21 -

fern vollends auszugleichen. Bewährt haben sich dabei die Anlage von Blühstreifen für das Rebhuhn, die auch von der Feldlerche genutzt werden.

In den westlich an das Plangebiet angrenzenden Gehölzen brüten die ungefährdeten Singvogelarten Zilpzalp, Blaumeise, Garten- und Mönchsgrasmücke. Hier wurde au-ßerdem der Reviergesang des Sumpfrohrsängers vernommen. Als Nahrungsgast trat der Buntspecht auf.

In dem lichten östlich gelegenen Gehölzbestand befindet sich ein Brutrevier der in Niedersachsen gefährdeten Nachtigall. Dieser störempfindliche Brutvogel kann aus dem Nahbereich der geplanten Bebauungsfläche in ruhigere Bereiche nach Norden hin ausweichen, so dass die Beeinträchtigungen als gering erheblich zu werten sind, und keines zusätzlichen Ausgleichs bedürfen.

Im Bereich der Gärten der südlich bestehenden Wohnbebauung kommen die auf der Vorwarnliste stehenden Sperlingsvögel Haussperling, Girlitz und Star sowie die weite-ren ungefährdeten Siedlungsarten Amsel, Singdrossel, Kohlmeise, Heckenbraunelle, Grünfink, Goldammer und Blaumeise, Hausrotschwanz und Girlitz als Brutvögel vor.

Die Anlage eines Wohngebiets vergrößert den Biotoptyp des Hausgartens, so dass eher Lebensraumerweiterungen für die angetroffenen Arten satt finden werden. Be-einträchtigungen dieser Arten sind insofern nicht zu erkennen.

- Schutzgut Boden:

Der Planbereich ist Teil der Börde. Der Boden im Gebiet ist den Parabraunerden zu-zurechnen. Die Bodenwertzahl/ Grünlandgrundzahl beträgt 40, die Ackerzahl/ Grün-landzahl 42.

Bedingt durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung ist der Naturboden überwie-gend stark überprägt. Hinsichtlich seiner Naturnähe besitzen Ackerflächen eine all-gemeine Bedeutung für Naturschutz und Landschaft.

Im Bereich von Versiegelungen in den Wohngebieten durch Bebauung wird eine dauerhafte Zerstörung nahezu aller Funktionen des Bodens vorgenommen. Die zu erwartenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden in diesen Bereichen sind daher erheblich. Außerhalb der versiegelten Flächen ändert sich die naturschutzfach-liche Wertigkeit des Bodens – vorher Acker, nun Garten – nicht.

Ein Ausgleich der Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden durch die Versiege-lung kann nur durch die Entsiegelung anderer Flächen entsprechender Größe er-reicht werden. Ein solches Entsiegelungspotenzial steht der Gemeinde aktuell nicht zur Verfügung. Die Beeinträchtigungen des Bodens müssen daher durch die Verbes-serung von Bodenfunktionen an anderer Stelle im oder außerhalb des Plangebietes ersetzt werden.

Die im Plangebiet festgesetzten Gehölzpflanzungen innerhalb der öffentlichen Grün-flächen und auch innerhalb der privaten Baugrundstücke tragen zu einer Lockerung und damit besseren Durchlüftung des Bodens bei, wobei u. a. der Natürlichkeitsgrad des Schutzguts verbessert wird.

- Schutzgut Wasser

Offengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden. Am Nord- und Ostrand der be-stehenden Bebauung befindet sich zwar nach katasteramtlichen Informationen eine Grabenparzelle; ein Graben – weder offen, noch verrohrt – ist in der Örtlichkeit je-doch nicht vorhanden. Veränderungen am Zustand der Grabenparzelle bereitet der Bebauungsplan nicht vor, da sie von der Bebauung ausgenommen wird und als Grünfläche festgesetzt ist.

Page 23: Begr Abschrift Vechelade Nordostƒ¤ftige... · Planzeichenerklärung (BauNVO 90, PlanZV) Art der baulichen Nutzung WA Allgemeine Wohngebiete, siehe textliche Festsetzung Ziff. 2

B-Plan "Vechelade Nordost"

Gemeinde Vechelde, Gemeindeteil Vechelade, Landkreis Peine

Büro für Stadtplanung GbR Dr.-Ing. W. Schwerdt Braunschweig

- 22 -

Durch die Neuversiegelung unversiegelter Flächen erhöht sich die Abflussrate von in den Baugebieten anfallendem Oberflächenwasser. Zum Ausgleich dieser Beeinträch-tigung wird das anfallende Niederschlagswasser entweder auf den Grundstücken selber oder auch in Kombination über ein Regenwasserversickerungs- und -rückhaltebecken gezielt versickert bzw. gedrosselt abgeleitet werden.

Sollte die Ackerfläche drainiert sein, würde dieses zu keiner Verschlechterung der bisherigen Situation, eher zu einer leichten Verbesserung führen. Die Beeinträchti-gungen des Schutzgutes im Bereich der Neuversiegelungen sind daher nicht erheb-lich.

Verbesserungen des Schutzguts Grundwasser gehen mit Bodenverbesserungen ein-her, durch Stilllegungen im Bereich der Garten- und Grünflächen und durch Bepflan-zungsmaßnahmen durch Bodenauflockerungen.

- Schutzgut Klima/ Luft

Das Freilandklima im Plangebiet wird geprägt durch die Ackernutzung. Belastungen für die Luft ergeben sich im geringen Maße durch Abgase des Straßenverkehrs und der Siedlung. Die Funktion des Plangebietes für das Schutzgut Klima, Luft ist mäßig eingeschränkt.

Für das Schutzgut Klima/ Luft ist der Planbereich von Bedeutung (Wertstufe 2).

Durch die Überbauung bisher unversiegelter Flächen wird die Verdunstungsrate und durch die Schaffung stark hitzereflektierender Flächen die Luftfeuchtigkeit gesenkt. Die staubfilternde Wirkung einer zumindest zeitweise geschlossenen Vegetationsde-cke der Ackerflächen geht auf versiegelten Flächen gänzlich verloren.

Durch Gehölzpflanzungen in den Gärten und auf den Grünflächen entstehen dauer-haft geschlossene Vegetationsdecken, die nicht nur staubfilternde Funktion besitzen, sondern auch zu einer Reduzierung der Temperatur beitragen. Das Kleinklima wird hierdurch verbessert.

Die Beeinträchtigungen sind im gering erheblichen Bereich einzustufen.

- Schutzgut Landschaft

Das Plangebiet ist Teil einer landwirtschaftlich geprägten, deutlich ausgeräumten Landschaft der Börde, die an dieser Stelle durch die Lage in einem Flusstal sowie die westlich und östlich gelegenen linearen bzw. flächigen Gehölzgruppen eine stärkere Gliederung aufweist. Neben der durch Gehölze von zwei Seiten klar eingefassten Ackerflur dominieren Gebäude und Anlagen der Siedlung das Bild.

Das Landschaftsbild ist als beeinträchtigt zu bewerten (Wertstufe 3).

Die Planung verursacht ein weiteres Wachsen der Siedlung in die freie Landschaft. Vor dem Hintergrund der im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen zur Begren-zung der Baulichkeiten in der Höhe sowie verschiedener Maßnahmen und Flächen zur Begrünung des künftig durch das Baugebiet gebildeten Ortsrand, wird der bishe-rige Zustand des Ortsrandbildes jedoch nicht verschlechtert, sondern eher wieder verbessert, zumal hier standortheimische Gehölze in Richtung der Feldränder zu pflanzen sind. Erhebliche Beeinträchtigungen in das Schutzgut bereitet die Planung insofern nicht vor.

b) Kultur- und Sachgüter

Bau- und Bodendenkmäler sind der Gemeinde für den Planbereich und seiner unmit-telbaren Umgebung nicht bekannt. Beeinträchtigungen für das Schutzgut bereitet die Planung insofern nicht vor.

Page 24: Begr Abschrift Vechelade Nordostƒ¤ftige... · Planzeichenerklärung (BauNVO 90, PlanZV) Art der baulichen Nutzung WA Allgemeine Wohngebiete, siehe textliche Festsetzung Ziff. 2

B-Plan "Vechelade Nordost"

Gemeinde Vechelde, Gemeindeteil Vechelade, Landkreis Peine

Büro für Stadtplanung GbR Dr.-Ing. W. Schwerdt Braunschweig

- 23 -

c) Schutzgut Mensch

Besondere Beeinträchtigungen der Wohnbevölkerung im Hinblick auf die Lage des Baugebiets sind mit Ausnahme möglicher Lärmbeeinträchtigungen durch den Stra-ßenverkehr nicht zu erkennen.

So ist davon auszugehen, dass sich die landwirtschaftlichen Immissionen vorwiegend auf eine reguläre Ackerbewirtschaftung und den üblichen Fahrverkehr begrenzen. Dieses berücksichtigt der Bebauungsplan durch eine gewisse Einschränkung der überbaubaren Grundstücksflächen in Richtung auf die Ackerflächen sowie auf die Festsetzung von Gehölzpflanzungen, die eine Schutzfunktion gegenüber Stäuben übernehmen können.

Im Hinblick auf den Verkehrslärm hat die Gemeinde ein Schallgutachten 12) beauf-tragt, dessen Ergebnisse nach Abwägung durch die Gemeinde im Bebauungsplan berücksichtigt wurden.

Beurteilungsgrundlage für die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse in Hinblick auf den Verkehrslärm bildet dabei die 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16. BImSchV). Für allgemeine Wohngebiete gelten Im-missionsgrenzwerte (IGW) von 59 dB(A) am Tage (06.00 – 22.00 Uhr) und 49 dB(A) in der Nacht (22.00 – 06.00 Uhr).

Für städtebauliche Planungen, wie dieser Bebauungsplan, sollen die sog. Orientie-rungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau" herangezogen werden. Für allgemeine Wohngebiete (WA) benennt die Norm einen Schutzanspruch von 50 dB(A) am Tage (06.00 – 22.00 Uhr) und 45 dB(A) in der Nachtzeit (22.00 Uhr – 06.00 Uhr) für Verkehrslärm.

Die Auswertung des Gutachtens zeigt, dass die gesunden Wohnverhältnisse im Sin-ne der vorerwähnten Orientierungswerte bei der festgesetzten Anlage einer die Lan-desstraße L 475 begleitende Lärmschutzmaßnahme von 3,5 m Höhe in den daran anschließenden Wohngebieten zumindest für die Erdgeschosszone vollständig ge-wahrt werden können. Überschreitungen werden nur für das Dach- bzw. Oberge-schoss sowohl für den Tag wie auch in der Nacht ermittelt. Da diese Überschreitun-gen nur wenige betreffen und auch nicht erheblich im Sinne deutlicher Überschrei-tungen sind, trifft die Gemeinde entsprechende Maßnahmen zum passiven Schall-schutz, die geeignet sind auch dort eine ausreichende Wohnruhe im Sinne der ge-setzlichen Vorgaben zu sichern. In Bezug auf den Verkehrslärm auf der L 475 wer-den die erheblichen Beeinträchtigungen insofern auf ein gering erhebliches Maß re-duziert.

Eine weitere Verlärmung ermittelt das Gutachten für die direkt an der Nordstraße ge-legene Baulücke, die im geltenden Bebauungsplan "Im Dorfe – Neufassung" als Dorfgebiet (MD) gem. § 5 BauNVO festgesetzt ist. Da Dorfgebiete im Sinne der oben genannten Regelwerte einen um 5 dB(A) geringeren Schutzanspruch aufweisen, be-wegt sich die Verlärmung im Rahmen der bei der Prüfung heranzuziehenden Werte, so dass die Umweltprüfung hier zu der Feststellung kommt, dass keine Beeinträchti-gungen bestehen.

d) Bodenschutz

Erkenntnisse zu Belastungen des Bodens liegen der Gemeinde nicht vor und sind aufgrund der Nutzung als Ackerfläche auch nicht zu erwarten.

12) Bonk–Maire–Hoppmann GbR: Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan "Vechelade

Nordost" in der Gemeinde Vechelde, Nr. 14102, Garbsen, 10.07.2014

Page 25: Begr Abschrift Vechelade Nordostƒ¤ftige... · Planzeichenerklärung (BauNVO 90, PlanZV) Art der baulichen Nutzung WA Allgemeine Wohngebiete, siehe textliche Festsetzung Ziff. 2

B-Plan "Vechelade Nordost"

Gemeinde Vechelde, Gemeindeteil Vechelade, Landkreis Peine

Büro für Stadtplanung GbR Dr.-Ing. W. Schwerdt Braunschweig

- 24 -

Die Inanspruchnahme der Fläche verursacht zwar Versiegelungen des Bodens, eine besondere Gefahr von Bodeneinträgen bereitet die Wohnentwicklung jedoch nicht vor. Die Beeinträchtigungen liegen in der Gegenüberstellung mit der intensiven land-wirtschaftlichen Vornutzung im gering erheblichen Bereich

3.2.2 Entwicklungsprognose

Die bauplanungsrechtliche Entwicklung von Wohngebieten auf Ackerflächen bereitet planerisch eine Siedlungserweiterung vor. Der bisherige freie Außenraum wird zu-gunsten einer Siedlung dauerhaft überformt; ein naturnaher Biotoptyp wird zum größ-ten Teil durch einen künstlichen Biotoptyp ersetzt. Neben dem Verlust des Land-schaftsraumes verursacht die bauliche Inanspruchnahme erhebliche Versiegelungen des Bodens und eine Verdrängung von Tieren des Offenlandes, die dauerhaft sind.

3.2.3 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sowie zur Kompensation

a) Naturräumliche Schutzgüter

Die Bewertung der naturräumlichen Schutzgüter im sog. "Städtetagsmodell" erfolgt regelmäßig durch die rechnerische Ermittlung des sog. Flächenwertes für jeden Bio-toptyp, der sich aus der Multiplikation des definierten Wertfaktors eines Biotoptyps mit der entsprechenden Flächengröße ergibt. Eine Differenzierung nach Untereinheiten innerhalb eines Biotoptyps ist im Regelfall nicht erforderlich, wenn für alle Unterein-heiten gleiche Wertfaktoren angegeben sind.

Den Biotoptypen bzw. den Teilen oder Komponenten von Biotoptypen kann im Hin-blick auf das betroffene Schutzgut ein besonderer Schutzbedarf zukommen, der über den flächenbezogenen Wertfaktor des Biotoptyps nicht erfasst werden kann.

Nach aktuellen Erkenntnissen besitzt die Ackerfläche eine besondere Bedeutung als Lebensraum für das Rebhuhn und die Feldlerche, die allerdings gesondert außerhalb der Festsetzungen des Bebauungsplans und im Einvernehmen mit der unteren Na-turschutzbehörde im Rahmen vorgezogener Maßnahmen, durch die Anlage sog. "Feldlerchenfenster" (Blühstreifen ohne intensive Feldbewirtschaftung) ausgeglichen werden, so dass der Umstand nicht in die weitere Bilanzierung aufgenommen wird.

Auf Grundlage der ermittelten Bestandssituation ergeben sich nach dem Bilanzie-rungsmodell folgende Biotoptypen, denen eine Wertigkeit in Punkten zugeordnet werden kann:

Page 26: Begr Abschrift Vechelade Nordostƒ¤ftige... · Planzeichenerklärung (BauNVO 90, PlanZV) Art der baulichen Nutzung WA Allgemeine Wohngebiete, siehe textliche Festsetzung Ziff. 2

B-Plan "Vechelade Nordost"

Gemeinde Vechelde, Gemeindeteil Vechelade, Landkreis Peine

Büro für Stadtplanung GbR Dr.-Ing. W. Schwerdt Braunschweig

- 25 -

Berechnung des Flächenwertes des Eingriffsortes vor und nach dem Eingriff

Zustand Planung/Ausgleich

Ist-Zustand der Bio-toptypen

Fläche [m²]

Wert-faktor

Flächenchen-wert

Planungs- umsetzung

Fläche [m²]

Wert-faktor

Flächenchen-wert

vgl. Spalte 1 der Tabellen A+B vgl. Spalte 17

der Tabelle B

vgl. Spalte 4 der

Tabelle A+B

vgl. Spalte 5 der

Tabelle A+B

vgl. Spalten 8 u. 15 der Tabelle B

vgl. Spalte 17 der

Tabelle B

vgl. Spalte 18 der

Tabelle B

vgl. Spalte 18 der

Tabelle B

1 6 3 4 5 6 7 8

Acker (A) 28.070 1 28.070

versiegelte Flächen WA/ MD 45% (X)

420 0 0 versiegelte Flächen WA 45% (X)

9.920 0 0

Neuzeitlicher Ziergarten WA/ MD 55% (PHZ)

510 1 510 Neuzeitlicher Ziergarten WA 55% (PHZ)

11.130 1 11.130

Strauch-Baumhecke im WA (HFM)

1.000 3 3.000

Neuzeitlicher Ziergarten WA (PHZ) (Grünfläche Lärmschutzwall)

500 1 500

Siedlungsgehölz aus überwiegend einheimi-schen Arten (BZE)(Lärmschutzwall)

300 3 900

Extensivrasen (GRE) (Lärmschutzwall)

300 3 900

Verkehrsflächen (X) 3.940 0 0

(Straßen)Bäume 5 Stück, 10 m² je Baum

(50) 2 100

unversiegelte Fläche (TF)/ Wegebegleitgrün

150 1 150

sonstige Grünanlage ohne Altbäume (PZA)

320 2 640

Verkehrsflächen (X) 60 0 0

Regenwasserrückhal-tebecken/ unversiegelte Fläche (TF)

1.500 1,5 2.250

Graben/ Acker 630 1 630 Grünfläche/Graben 630 1 600

Fläche 29.690 Fläche 29.690

Flächenwert der Eingriffsfläche vor dem Eingriff (Ist-Zustand) 29.210

Flächenwert der Eingriffsfläche nach dem Eingriff (Soll-Zustand) 20.170

Flächenwert Soll-Zustand – Flächenwert Ist-Zustand = - 9.040

Gleich 0 Eingriffs wird ausgeglichen <0 zusätzlicher Kompensationsbedarf >0 Eingriff überkompensiert

Der Flächenwert des Bestandes beträgt rd. 29.210 WE; nach Umsetzung der Pla-nung ist von einem Flächenwert im Planbereich von rd. 20.170 WE auszugehen. Die Planung bereitet somit für den Geltungsbereich ein Defizit von rechnerisch 9.040 WE vor.

Die Gemeinde beabsichtigt, dieses Defizit in ihrem Flächenpool umzusetzen. Der Be-bauungsplan trifft eine entsprechende Zuordnung auf Grundlage von § 9 Abs. 1a in Verbindung mit § 1a Abs. 3 BauGB.

Page 27: Begr Abschrift Vechelade Nordostƒ¤ftige... · Planzeichenerklärung (BauNVO 90, PlanZV) Art der baulichen Nutzung WA Allgemeine Wohngebiete, siehe textliche Festsetzung Ziff. 2

B-Plan "Vechelade Nordost"

Gemeinde Vechelde, Gemeindeteil Vechelade, Landkreis Peine

Büro für Stadtplanung GbR Dr.-Ing. W. Schwerdt Braunschweig

- 26 -

Die erheblichen Beeinträchtigungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans werden somit – nach Stand der derzeitigen Erkenntnisse – in der Summe auf ein nicht erheb-liches Maß reduziert.

Der Artenschutz gilt unabhängig von den Bebauungsplanfestsetzungen direkt. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wildlebenden Tiere der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Ent-wicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

In Bezug auf die angetroffenen besonders geschützten Arten Feldlerche und Reb-huhn wird sich die Gemeinde im Vorfeld der Erschließung mit der unteren Natur-schutzbehörde einvernehmlich über entsprechende Ausgleichsmaßnahmen, bspw. durch die Anlage sog. Blühstreifen im Umfeld des Gebiets, ins Benehmen setzen, um den Vorgaben zum Artenschutz im Sinne von § 44 BNatSchG zu entsprechen.

Für den Fall, dass neben den bereits kartierten Vogelarten, weitere geschützte Tierar-ten bei der Erschließung angetroffen werden sollten, wird sich die Gemeinde auch hier mit der unteren Naturschutzbehörde abstimmen.

b) Schutzgut Mensch

Zur Sicherung der gesunden Wohnverhältnisse in Bezug auf Straßenverkehrslärm bestehen Festsetzungen zu aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahmen, die ent-sprechend umgesetzt werden müssen.

c) Bodenschutz

Zum Schutz des Bodens vor Verunreinigungen sind insbesondere zu beachten:

- die Pflichten zur Gefahrenabwehr nach § 4 Abs. 1 BBodSchG und die Vorsorge-pflicht nach § 7 BBodSchG,

- Mutterboden, der abgetragen wird, ist gemäß § 202 BauGB vor Vernichtung und Vergeudung zu schützen und einer geeigneten Nutzung zuzuführen.

um die Ziele zu erreichen, ist zur Gewährleistung eines vorsorgenden Bodenschutzes die frühzeitige Implementierung eines Bodenmanagements denkbar.

Ziel eines Bodenmanagements ist die weitgehende Minimierung von schädlichen Bo-denveränderungen und der möglichst weitgehende Erhalt der natürlichen Bodenfunk-tionen au den verbleibenden Freiflächen. Dies beinhaltet unter anderem die Erstel-lung eines Verwertungskonzeptes für die anfallenden Bodenmassen (z. B. Vermei-dung von Durchmischung, Vermeidung von Erosion bei Zwischenlagerung etc.) sowie eines Umgangskonzeptes für die schonende Benutzung des Bodens (z. B. Vermei-dung von Bodenverdichtung und Zerstörung der Bodenprofile durch geeignete Maß-nahmen) während der Erschließungstätigkeit. Es wird daher angeregt, eine boden-kundliche Baubegleitung in den verschiedenen Phasen der Planung und der Ausfüh-rung zu integrieren."

Auf das Merkblatt des Landkreises Peine zu Baumaßnahmen wird hingewiesen.

Page 28: Begr Abschrift Vechelade Nordostƒ¤ftige... · Planzeichenerklärung (BauNVO 90, PlanZV) Art der baulichen Nutzung WA Allgemeine Wohngebiete, siehe textliche Festsetzung Ziff. 2

B-Plan "Vechelade Nordost"

Gemeinde Vechelde, Gemeindeteil Vechelade, Landkreis Peine

Büro für Stadtplanung GbR Dr.-Ing. W. Schwerdt Braunschweig

- 27 -

3.2.4 Andere Planungsmöglichkeiten

Die grundsätzliche Standortwahl der Planung ist Gegenstand des Flächennutzungs-plans als behördenverbindlich abgestimmter Entwicklungsplan der Gemeinde.

Nach den konkreten Zielen des Bebauungsplans – die planungsrechtliche Vorberei-tung von Wohnentwicklungsflächen – bestehen nur eingeschränkt alternative Pla-nungsmöglichkeiten zu den Bebauungsplanfestsetzungen. So berücksichtigt die Ge-bietskategorie "allgemeines Wohngebiet" die dörfliche Lage des Gebiets am Rande landwirtschaftlicher Ackerflächen und des teilweise noch mit Landwirtschaft durch-mischten alten Ortskerns von Vechelade.

Alternative Planungen bestehen lediglich in Form einer veränderten Erschließungs-führung.

Die gewählte Erschließungsanbindung des Baugebiets an die innerörtlich gelegene Nordstraße trägt dabei insbesondere den Belangen eines kostensparenden Bauens Rechnung, da die einzige Alternativanbindung über die freie Strecke der Landesstra-ße besteht, wodurch erhebliche Mehrkosten durch Abbiegespuren und Ablösebeträ-ge erzeugt werden würden.

Die Ausweisung zusätzlicher Grünflächen im Planbereich unter Verzicht auf einen Teil der Baugebiete hätte einen erhöhten Erschließungsaufwand für die Baugrund-stücke und einen möglichen höheren Grundstückspreis zur Folge, da siedlungsnahes (Bau)Land im Regelfall teurer veräußert wird, als unbebaubare Flächen in der freien Landschaft. Vor diesem Hintergrund ist die Gemeinde bestrebt, Ausgleichsmaßnah-men eher im Außenbereich umzusetzen. Die Umsetzung in einem "Flächenpool" er-möglicht auch eine koordinierte Bündelung verschiedener Einzelmaßnahmen zu ei-nem Gesamtverbund mit der Folge eines größeren Nutzens für die Flora und Fauna.

Bei Verzicht auf die Planung müsste die Gemeinde bei Weiterverfolgung ihrer grund-zentralen Aufgaben zur Deckung der Wohnbaulandnachfrage auf andere Flächen ausweichen. Da innerhalb der bebauten oder sonst vorbeeinträchtigten Siedlungsbe-reiche keine ausreichenden freien Flächen zur Verfügung stehen, hieße dies, dass die Gemeinde auf andere landwirtschaftliche Flächen ausweichen müsste.

3.3 Zusatzangaben

3.3.1 Verwendete Verfahren/ Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Umweltprüfung

In der Umweltprüfung wurden die umweltrelevanten Aussagen von Fachplänen (Landschaftsrahmenplan, Landschaftsplan, Regionales Raumordnungsprogramm) und städtebaulichen Planungen (Flächennutzungsplan) zum Geltungsbereich mit Blick auf die Vorgaben des Baugesetzbuches ausgewertet. Neben einer Datenabfra-ge bei den interaktiven Niedersächsischen Umweltkarten der Umweltverwaltung (Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz) sowie dem NIBIS®-KARTENSERVER (2012) des Landesamts für Bergbau, Energie und Geolo-gie (LBEG), erfolgte zusätzlich eine Vor-Ort-Begehung.

Zur ausreichenden Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Anforderungen wur-den Kartierungen von Brutvögel und Feldhamster durchgeführt. Zur Wahrung gesun-

Page 29: Begr Abschrift Vechelade Nordostƒ¤ftige... · Planzeichenerklärung (BauNVO 90, PlanZV) Art der baulichen Nutzung WA Allgemeine Wohngebiete, siehe textliche Festsetzung Ziff. 2

B-Plan "Vechelade Nordost"

Gemeinde Vechelde, Gemeindeteil Vechelade, Landkreis Peine

Büro für Stadtplanung GbR Dr.-Ing. W. Schwerdt Braunschweig

- 28 -

der Wohnverhältnisse wurde eine schalltechnische Untersuchung beauftragt, die den Straßenverkehrslärm untersucht hat und Vorschläge zum Schallschutz macht.

Des Weiteren wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB aufgefordert sich auch in Hinblick auf den Detaillierungsgrad und den erforderlichen Umfang der Umweltprü-fung zu äußern.

Zur Bewertung der naturschutzfachlichen Belange wurde gem. § 1a BauGB auf eine Eingriffsbilanzierung im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes zurückgegriffen.

Hinsichtlich der Erkenntnisse aus der Brutvogel- und Feldhamsterkartierung wird die Gemeinde in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde gesondert von den sonstigen Ausgleichsmaßnahmen sog. "Blühstreifen" für Brutvögle im Umfeld des Plangebiets einrichten.

3.3.2 Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt

Für den Ausgleich erheblicher Beeinträchtigungen in den Naturschutz und die Land-schaftspflege setzt der Bebauungsplan Pflanz- und Pflegemaßnahmen im Planbe-reich des Bebauungsplans fest. Die Gemeinde wird im Rahmen des Monitorings nach 5 und erneut nach 10 Jahren nach Rechtskraft des Bebauungsplans durch Ortstermi-ne prüfen, ob die beabsichtigten Funktionsverbesserungen eingetreten sind und sich als dauerhaft erwiesen haben. Die Ergebnisse der Ortstermine werden anhand von Fotos dokumentiert und in die weiteren städtebaulichen Planungen der Gemeinde einfließen.

Weitergehende Ausgleichsmaßnahmen werden im Flächenpool der Gemeinde um-gesetzt. Das Monitoring erfolgt hier unabhängig von den Bebauungsplänen.

Die Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplans obliegt zunächst der Bauauf-sichtsbehörde. Im Hinblick auf unvorhergesehene Umweltauswirkungen wird die Ge-meinde auf Mitteilungen der Fachbehörden gem. § 4 Abs. 3 BauGB und auf mögliche Hinweise von Bürgern zurückgreifen und reagieren.

3.3.3 Allgemeinverständliche Zusammenfassung

Auf insgesamt rd. 2,97 ha setzt der Bebauungsplan allgemeine Wohngebiete (WA) auf rd. 2,22 ha, private Grünflächen in einer Größe von rd. 0,05 ha, Verkehrsflächen auf rd. 0,39 ha und öffentliche Grünflächen auf insgesamt rd. 0,32 ha fest.

Betroffen von der Ausweisung sind Ackerflächen, wobei für rd. 0,10 ha der Flächen eine Festsetzung als Dorfgebiet mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 besteht. Ein Teil der Ackerfläche ist als Graben (rd. 0,06 ha) gewidmet, in der Örtlichkeit aller-dings nicht vorhanden.

Bezogen auf die im Bebauungsplan gewählten Grundflächenzahlen (GRZ) von 0,3 in den allgemeinen Wohngebieten (WA) bereitet der Plan inklusive der gemäß § 19 Abs. 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zulässigen Überschreitungen (um 50 %) eine Gesamtversiegelung auf insgesamt rd. 0,99 ha vor. Zuzüglich einer zulässigen 100 %igen Versiegelung innerhalb der Straßenverkehrsflächen und einer Teilversie-gelung in den Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmun von insgesamt rd.

Page 30: Begr Abschrift Vechelade Nordostƒ¤ftige... · Planzeichenerklärung (BauNVO 90, PlanZV) Art der baulichen Nutzung WA Allgemeine Wohngebiete, siehe textliche Festsetzung Ziff. 2

B-Plan "Vechelade Nordost"

Gemeinde Vechelde, Gemeindeteil Vechelade, Landkreis Peine

Büro für Stadtplanung GbR Dr.-Ing. W. Schwerdt Braunschweig

- 29 -

0,39 ha ist damit eine Gesamtversiegelung im Planbereich auf insgesamt bis zu rd. 1,38 ha bauplanungsrechtlich zulässig.

Zum Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft sowie zur Gestaltung bestimmt der Bebauungsplan Maßnahmen im öffentlichen und privaten Raum, bspw. durch Bepflanzungsmaßnahmen an den Baugebietsrändern und auf den öffentlichen Grün-flächen.

Für den Ausgleich nicht im Planbereich zu ersetzender Beeinträchtigungen greift die Gemeinde auf ihren gemeindlichen "Flächenpool" gem. § 1a Abs. 3 BauGB zurück und trifft eine entsprechende Zuordnungsfestsetzung. Der Umfang des externen Ausgleichs von 9.040 Werteinheiten wurde auf Grundlage des sog. Städtetagmodell Niedersachsen 13) ermittelt.

Des Weiteren ist der besondere Artenschutz durch den Brutverdacht des Rebhuhns und der Feldlerche betroffen. Hier werden zusätzlich in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde Maßnahmen im Planumfeld durch die Anlage sog. "Blühfenster" durchgeführt.

Gemäß § 2 BauGB haben die Gemeinden bei der Aufstellung von Bauleitplänen eine Umweltprüfung durchzuführen. Die Umweltprüfung bezieht sich u. a. auf das, was nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleitplans in angemessener Weise verlangt werden kann. Gegenstand der Prüfung waren die Schutzgüter Naturschutz und Landschaftsbild, Mensch, Kultur- und Sachgüter sowie der Bodenschutz.

Die für die Belange des Natur und Landschaftsschutzes auf Grundlage des vom Nie-dersächsischen Städtetages herausgegebenen Modells durchgeführte Abhandlung der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz kommt zu dem Ergebnis, dass negative Einflüsse durch den Bebauungsplan auf die einzelnen naturräumlichen Schutzgüter wie Boden, Wasser planungsrechtlich vorbereitet werden. Dabei werden nur ein Teil der Eingriffe im Planbereich selber durch Flächenextensivierungen und Gehölzpflanzungen ausgeglichen. Zur vollständigen Abgeltung des verbleibenden Eingriffs greift die Gemeinde daher auf ihren Flächenpool zurück, so dass die erheb-lichen Beeinträchtigungen auf diese naturräumlichen Schutzgüter im Sinne der Prüf-kriterien der Umweltprüfung und des verwendeten Bilanzierungsmodells auf ein nicht erhebliches Maß reduziert werden.

Den weitergehenden artenschutzrechtlichen Anforderungen in der Bauleitplanung trägt die Gemeinde durch eine Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde zur Herrichtung von sog. "Blühfenster" für besonders geschützte Vogelarten wie dem Rebhuhn und der Feldlerche Rechnung.

Beeinträchtigungen für Kulturdenkmale wurden nicht ermittelt. Dem Verlust von Ackerflächen als landwirtschaftliches Produktionsgut steht die künftige Nutzung als Wohngebiet gegenüber.

Auf das Wohnen (Schutzgut Mensch) negativ einwirkende Bedingungen bspw. durch erhebliche Lärm- oder Abgasimmissionen bestehen im Wesentlichen durch den Ver-kehrslärm auf der Landesstraße L 475. Unter der Prämisse, dass die Gemeinde zur Straße hin eine 3,50 m hohe Lärmschutzmaßnahe festsetzt, kommt das zum Bebau-ungsplan erstellte Schallgutachten zu dem Ergebnis, dass gesunde Wohnverhältnis-se nahezu in allen Baugebieten gewährleistet sind.

13) Niedersächsischer Städtetag (Hrsg.): Arbeitshilfe zur Ermittlung von Ausgleichs- und Ersatz-

maßnahmen in der Bauleitplanung, Hannover, 9. überarbeitete Auflage 2013

Page 31: Begr Abschrift Vechelade Nordostƒ¤ftige... · Planzeichenerklärung (BauNVO 90, PlanZV) Art der baulichen Nutzung WA Allgemeine Wohngebiete, siehe textliche Festsetzung Ziff. 2

B-Plan "Vechelade Nordost"

Gemeinde Vechelde, Gemeindeteil Vechelade, Landkreis Peine

Büro für Stadtplanung GbR Dr.-Ing. W. Schwerdt Braunschweig

- 30 -

Bezogen auf die in der Nachtzeit für die straßennahen Grundstücke ermittelten Über-schreitungen in den Ober- bzw. Dachgeschossen bestimmt der Bebauungsplan hier-gegenüber passive Schallschutzmaßnahmen, um sicherzustellen, dass die Nachtruhe in allen Bereichen sicher gewahrt ist. Die festgesetzten baulichen Anforderungen be-dingen dabei im Regelfall keinen zusätzlichen Aufwand in Bezug auf die heutige standartmäßige Ausführung der Gebäude.

Besondere Beeinträchtigungen des Schutzguts Boden bereitet die Ausweisung von Wohngebieten nicht vor. Hier sind Hinweise der Fachbehörden zum schonenden Umgang mit dem Schutzgut, bspw. durch ein Bodenmanagement, in den Umweltbe-richt aufgenommen worden.

4.0 Flächenbilanz

Nutzung Fläche Anteil

Allgemeine Wohngebiete (WA) 2,21 ha 73 %

Private Grünflächen (Lärmschutzanlage) 0,05 ha 1,5 %

Verkehrsflächen

- Straßenverkehrsflächen

- sonstige Verkehrsflächen/ Fußweg

0,39 ha

- 0,38 ha

- 0,01 ha

15 %

Öffentliche Grünfläche

- Regenwasserrückhaltung

- Grabenparzelle

- Lärmschutzanlage

- Parkanlage/ sonstige Flächen

0,32 ha

- 0,15 ha

- 0,06 ha

- 0,06 ha

- 0,04 ha

10,5 %

Plangeltungsbereich 2,97 ha 100 %

5.0 Hinweise aus Sicht der Fachplanungen

- Straßenverkehrsflächen

Der Fachdienst Straßenverkehr beim Landkreis Peine (Stellungnahme vom 19.09.2014) und das Polizeikommissariat (Stellungnahme vom 25.08.2014) geben in der inhaltlich gleichen Stellungnahme folgende Hinweise zum Ausbau der Erschlie-ßungsstraßen:

"Grundsätzlich möchte ich darauf hinweisen, dass die Gestaltung einer Straße oder ei-nes Wohngebietes derart geplant werden sollte, dass für en Verkehrsteilnehmer im Hin-blick auf die allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) keine Irri-tationen entstehen können.

Page 32: Begr Abschrift Vechelade Nordostƒ¤ftige... · Planzeichenerklärung (BauNVO 90, PlanZV) Art der baulichen Nutzung WA Allgemeine Wohngebiete, siehe textliche Festsetzung Ziff. 2

B-Plan "Vechelade Nordost"

Gemeinde Vechelde, Gemeindeteil Vechelade, Landkreis Peine

Büro für Stadtplanung GbR Dr.-Ing. W. Schwerdt Braunschweig

- 31 -

Straßenführung/Straßenbreite, die Art der Pflasterung oder die Gestaltung von Einmün-dungsbereichen beispielweise können durch unsachgemäße Ausführung die Beurtei-lung der allgemeinen Verkehrsregeln negativ beeinflussen und Verunsicherungen beim Verkehrsteilnehmer hervorrufen. Eine anschließende Regulierung durch Verkehrszei-chen verspricht in der Regel keine Abhilfe oder ist nach den Vorschriften der StVO nicht möglich.

Da sich die Nordstraße innerhalb einer Tempo 30-Zone befindet, sollte der Anschluss des Baugebietes an die Nordstraße als normale Einmündung ausgebaut werden, so wie z. B. auch die Burgerstraße.

Die hier geltende Vorfahrtsregelung "Rechts vor Links" ist z. B. ein Kriterium zur Ver-kehrsberuhigung innerhalb einer Tempo 30-Zone.

Ebenso sollte auch das neue Baugebiet mit einer Tempo 30-Zone ausgewiesen werden.

Die Ausweisung von Parkflächen durch z. B. Markierungen oder anders farbiger Pflaste-rung ist nach der StVO nicht vorgesehen. Nach § 12 StVO ist das Parken erlaubt. Es dient ebenfalls der Verkehrsberuhigung.

Sollte hier geplant sein, die Verkehrsfläche nach der Fertigstellung als verkehrsberuhig-ten Bereich mit den Verkehrszeichen 325/326 zu kennzeichnen, so sind die Vorausset-zungen des § 42 Abs. 4 zu Zeichen 325/326 Straßenverkehrsordnung (StVO) und den Verwaltungs-Vorschriften hierzu sowie die daraus resultierenden baulichen Vorausset-zungen zu beachten.

Im Wesentlichen muss diese Verkehrsfläche eine überwiegende Aufenthalts- und Er-schließungsfunktion erfüllen. Dem entsprechend muss durch die Gestaltung der Ein-druck vermittelt werden, dass hier die Aufenthaltsfunktion überwiegt, insbesondere durch Geschwindigkeit mindernde Maßnahmen (Beispiel: Verschwenkungen mit Be-pflanzung, Sitzbänke oder Bepflanzung in der Straßenmitte), und dass der Fahrzeug-verkehr eine untergeordnete Bedeutung hat.

Es gibt dort eine einheitliche, für den gemischten Verkehr bestimmte Fläche, jedoch kei-ne Trennung (insbesondere nicht durch Bordsteine) in Fahrbahn, Seitenstreifen oder Gehwege, auch nicht optisch durch z. B. anders farbige Pflasterung.

Die Verkehrsfläche muss jedoch ein Befahren für alle dort zu erwartenden Fahrzeugar-ten er-möglichen (Straßenbreite nicht größer als notwendig)."

"Der Parkraumbedarf ist in angemessener Weise zu berücksichtigen. Die hierfür vorge-sehenen Flächen sind durch andersartige Pflasterung oder Markierung zu kennzeich-nen.

In einem derart gestalteten und mit Zeichen 325/326 gekennzeichneten Bereich sind weitere Verkehrszeichen entbehrlich und gem. § 45 Abs. 9 StVO nicht zulässig."

- Verkehrliche Belange/ Baupflanzungen im öffentlichen Bereich

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Stellung-nahmen vom 16.09.2014 und 04.12.2014) macht darauf aufmerksam, dass bei ge-planten Neupflanzungen von Bäumen im Bereich der Landesstraße L 475 die Richtli-nien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS 2009) zu berücksichtigen sind. Bäume gehören im Sinne der RPS 2009 zu nicht verformba-ren punktuellen Einzelhindernissen (Gefährdungsstufe 3). In Abhängigkeit der zuläs-sigen Geschwindigkeiten auf der Landesstraße ist unterhalb der kritischen Abstände auf Baumpflanzungen zu verzichten.

- Belange der Landwirtschaft

Page 33: Begr Abschrift Vechelade Nordostƒ¤ftige... · Planzeichenerklärung (BauNVO 90, PlanZV) Art der baulichen Nutzung WA Allgemeine Wohngebiete, siehe textliche Festsetzung Ziff. 2

B-Plan "Vechelade Nordost"

Gemeinde Vechelde, Gemeindeteil Vechelade, Landkreis Peine

Büro für Stadtplanung GbR Dr.-Ing. W. Schwerdt Braunschweig

- 32 -

Die Landwirtschaftskammer (Stellungnahmen vom 10.09.2014 und 05.12.2014) weist auf die Möglichkeit hin, dass die Ackerflächen drainiert sein könnten. Für den Fall, dass durch Baumaßnahmen Drainagen angeschnitten werden, sind diese zum beiderseitigen Nutzen abzufangen und zu schließen.

6.0 Ablauf des Planaufstellungsverfahrens

- Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Rahmen einer Auslegung vom 01.09.2014 bis zum 05.09.2014 in der Gemeinde Vechelde durchgeführt. Anregungen zum Vorhaben wurden nicht vorgebracht.

- Beteiligung der Behörden/ Abstimmung mit den Nachbargemeinden

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden mit Schreiben vom 14.02.2014 zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 14.03.2014 aufgefordert. Es sind Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden eingegangen.

- Öffentliche Auslegung/ Behördenbeteiligung

Zum Planverfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hat die öffentliche Auslegung vom 05.11.2014 bis 05.12.2014 in der Gemeinde Vechelde stattgefunden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurden mit Schreiben vom 03.11.2014 benachrichtigt und zur Abgabe einer Stellungnahme in-nerhalb der Auslegungsfrist gebeten.

Die im Rahmen der einzelnen Verfahrensschritte vorgetragenen Gesichtspunkte wurden zum Gegenstand der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB gemacht.

7.0 Zusammenfassende Erklärung

7.1 Planungsziel

Der Bebauungsplan hat das Ziel die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein neues Wohngebiet zu schaffen, das zur Deckung des nachgefragten Wohnungsbe-darfs in der Gemeinde und zur Eigenentwicklung des Gemeindeteils Vechelade dient.

Auf insgesamt rd. 2,97 ha setzt der Bebauungsplan allgemeine Wohngebiete (WA) auf rd. 2,22 ha, private Grünflächen in einer Größe von rd. 0,05 ha, Verkehrsflächen auf rd. 0,39 ha und öffentliche Grünflächen auf insgesamt rd. 0,32 ha fest.

Betroffen von der Ausweisung sind Ackerflächen, wobei für rd. 0,10 ha der Flächen eine Festsetzung als Dorfgebiet mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 besteht. Ein Teil der Ackerfläche ist als Graben (rd. 0,06 ha) gewidmet, in der Örtlichkeit aller-dings nicht vorhanden.

Page 34: Begr Abschrift Vechelade Nordostƒ¤ftige... · Planzeichenerklärung (BauNVO 90, PlanZV) Art der baulichen Nutzung WA Allgemeine Wohngebiete, siehe textliche Festsetzung Ziff. 2

B-Plan "Vechelade Nordost"

Gemeinde Vechelde, Gemeindeteil Vechelade, Landkreis Peine

Büro für Stadtplanung GbR Dr.-Ing. W. Schwerdt Braunschweig

- 33 -

Bezogen auf die im Bebauungsplan gewählten Grundflächenzahlen (GRZ) von 0,3 in den allgemeinen Wohngebieten (WA) bereitet der Plan inklusive der gemäß § 19 Abs. 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zulässigen Überschreitungen (um 50 %) eine Gesamtversiegelung auf insgesamt rd. 0,99 ha vor. Zuzüglich einer zulässigen 100 %igen Versiegelung innerhalb der Straßenverkehrsflächen und einer Teilversie-gelung in den Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmun von insgesamt rd. 0,39 ha ist damit eine Gesamtversiegelung im Planbereich auf insgesamt bis zu rd. 1,38 ha bauplanungsrechtlich zulässig.

Zum Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft sowie zur Gestaltung bestimmt der Bebauungsplan Maßnahmen im öffentlichen und privaten Raum, bspw. durch Bepflanzungsmaßnahmen an den Baugebietsrändern und auf den öffentlichen Grün-flächen.

Für den Ausgleich nicht im Planbereich zu ersetzender Beeinträchtigungen greift die Gemeinde auf ihren gemeindlichen "Flächenpool" gem. § 1a Abs. 3 BauGB zurück und trifft eine entsprechende Zuordnungsfestsetzung. Der Umfang des externen Ausgleichs von 9.040 Werteinheiten wurde auf Grundlage des sog. Städtetagmodell Niedersachsen 14) ermittelt.

Des Weiteren ist der besondere Artenschutz durch den Brutverdacht des Rebhuhns und der Feldlerche betroffen. Hier werden zusätzlich in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde Maßnahmen im Planumfeld durch die Anlage sog. "Blühfenster" durchgeführt.

7.2 Berücksichtigung der Umweltbelange und der Beteiligungsverfahren/ Abwägung

Für die Ermittlung der von der Planung betroffenen umweltrelevanten Belange hat die Gemeinde eine Umweltprüfung nach Baugesetzbuch durchgeführt, deren Ergebnisse im Umweltbericht (Pkt. 3.0 der Begründung) dokumentiert sind. Die Umweltprüfung bezieht sich u. a. auf das, was nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleitplans angemessener Weise verlangt werden kann. Gegenstand der Prüfung waren die Schutzgüter Naturschutz und Landschaftsbild, Mensch, Kultur- und Sachgüter sowie der Bodenschutz.

Die für die Belange des Natur und Landschaftsschutzes auf Grundlage des vom Nie-dersächsischen Städtetages herausgegebenen Modells durchgeführte Abhandlung der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz kommt zu dem Ergebnis, dass negative Einflüsse durch den Bebauungsplan auf die einzelnen naturräumlichen Schutzgüter wie Boden, Wasser planungsrechtlich vorbereitet werden. Dabei werden nur ein Teil der Eingriffe im Planbereich selber durch Flächenextensivierungen und Gehölzpflanzungen ausgeglichen. Zur vollständigen Abgeltung des verbleibenden Eingriffs greift die Gemeinde daher auf ihren Flächenpool zurück, so dass die erheb-lichen Beeinträchtigungen auf diese naturräumlichen Schutzgüter im Sinne der Prüf-kriterien der Umweltprüfung und des verwendeten Bilanzierungsmodells auf ein nicht erhebliches Maß reduziert werden.

Den weitergehenden artenschutzrechtlichen Anforderungen in der Bauleitplanung trägt die Gemeinde durch eine Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde zur

14) Niedersächsischer Städtetag (Hrsg.): Arbeitshilfe zur Ermittlung von Ausgleichs- und Ersatz-

maßnahmen in der Bauleitplanung, Hannover, 9. überarbeitete Auflage 2013

Page 35: Begr Abschrift Vechelade Nordostƒ¤ftige... · Planzeichenerklärung (BauNVO 90, PlanZV) Art der baulichen Nutzung WA Allgemeine Wohngebiete, siehe textliche Festsetzung Ziff. 2

B-Plan "Vechelade Nordost"

Gemeinde Vechelde, Gemeindeteil Vechelade, Landkreis Peine

Büro für Stadtplanung GbR Dr.-Ing. W. Schwerdt Braunschweig

- 34 -

Herrichtung von sog. "Blühfenster" für besonders geschützte Vogelarten wie dem Rebhuhn und der Feldlerche Rechnung.

Beeinträchtigungen für Kulturdenkmale wurden nicht ermittelt. Dem Verlust von Ackerflächen als landwirtschaftliches Produktionsgut steht die künftige Nutzung als Wohngebiet gegenüber.

Auf das Wohnen (Schutzgut Mensch) negativ einwirkende Bedingungen bspw. durch erhebliche Lärm- oder Abgasimmissionen bestehen im Wesentlichen durch den Ver-kehrslärm auf der Landesstraße L 475. Unter der Prämisse, dass die Gemeinde zur Straße hin eine 3,50 m hohe Lärmschutzmaßnahe festsetzt, kommt das zum Bebau-ungsplan erstellte Schallgutachten zu dem Ergebnis, dass gesunde Wohnverhältnis-se nahezu in allen Baugebieten gewährleistet sind.

Bezogen auf die in der Nachtzeit für die straßennahen Grundstücke ermittelten Über-schreitungen in den Ober- bzw. Dachgeschossen bestimmt der Bebauungsplan hier-gegenüber passive Schallschutzmaßnahmen, um sicherzustellen, dass die Nachtruhe in allen Bereichen sicher gewahrt ist. Die festgesetzten baulichen Anforderungen be-dingen dabei im Regelfall keinen zusätzlichen Aufwand in Bezug auf die heutige standartmäßige Ausführung der Gebäude.

Besondere Beeinträchtigungen des Schutzguts Boden bereitet die Ausweisung von Wohngebieten nicht vor. Hier sind Hinweise der Fachbehörden zum schonenden Umgang mit dem Schutzgut, bspw. durch ein Bodenmanagement, in den Umweltbe-richt aufgenommen worden.

Den in der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgebrachten Anregungen zur Planrealisierung wurde weitestgehend dadurch entsprochen, dass hierauf Hinweise in der Begründung erfolgten. Hinweise der Landesstraßenbaubehörde wurden im Be-bauungsplan berücksichtigt.

Besondere Hinweise betrafen landwirtschaftliche Belange, wegen der Nähe und der Überplanung landwirtschaftlicher Ackerflächen.

Der Forderung der unteren Naturschutzbehörde nach Verwendung eines anderen Bi-lanzierungsmodells bei der Eingriffsregelung gem. Bundesnaturschutzgesetz wurde mit Hinweis auf den anerkannten Charakter des Modells zurückgewiesen. Seitens des Wunsches der Behörde zur Einbeziehung in die Führung des Flächenpoolkatas-ters hat die Gemeinde auf die Beteiligungen der Behörde im Rahmen ihrer Flächen-poolausweisungen verwiesen. So wurde die Behörde an der Sicherung der einzelnen Flächen des Flächenpools kontinuierlich beteiligt.

Die Bedenken des Niedersächsischen Forstamts, das zum rd. 50 m östlich gelegenen Gehölzbestandes einen Waldabstand von rd. 100 m fordert, wurden mit Verweis auf den Charakter der Fläche für die intensive Erholung (Bolzplatznutzung) und der feh-lenden Entwicklungsalternativen in Vechelade zurückgewiesen.

Der genaue zeitliche Ablauf der Beteiligungsverfahren ist dem Pkt. 6.0 der Begrün-dung zu entnehmen.

Page 36: Begr Abschrift Vechelade Nordostƒ¤ftige... · Planzeichenerklärung (BauNVO 90, PlanZV) Art der baulichen Nutzung WA Allgemeine Wohngebiete, siehe textliche Festsetzung Ziff. 2

B-Plan "Vechelade Nordost"

Gemeinde Vechelde, Gemeindeteil Vechelade, Landkreis Peine

Büro für Stadtplanung GbR Dr.-Ing. W. Schwerdt Braunschweig

- 35 -

8.0 Bodenordnende oder sonstige Maßnahmen, für die der Bebauungsplan die Grundlage bildet

Bodenordnende oder sonstige Maßnahmen, für die der Bebauungsplan die Grundla-ge bildet, werden nicht erforderlich. Die öffentlichen Flächen befinden sich im Eigen-tum der Gemeinde.

Der Ausbau der im Plangebiet ausgewiesenen Straße und Wege ist durch die Ge-meinde Vechelde vorgesehen.

9.0 Maßnahmen zur Verwirklichung des Bebauungsplans

Zur Verwirklichung des vorliegenden Bebauungsplans sind die Erschließungsmaß-nahmen vorrangig durchzuführen. Die Entwässerung wird im Straßenraum in den vorhandenen Kanal der Ortslage eingeführt. Die Abwässer werden der Kläranlage in Wahle zugeführt. Der Ausbau der Straßen-, Wege- und Grünflächen sowie des Lärmschutzwalls wird im Zuge der Erschließungsmaßnahmen durchgeführt.

Besondere soziale Härten, die durch diesen Plan ausgelöst werden, sind zurzeit nicht erkennbar. Die Gemeinde ist Eigentümerin der Flächen.

10.0 Verfahrensvermerk

Die Begründung zum Bebauungsplan hat mit dem dazugehörigen Beiplan gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom 05.11.2014 bis zum 05.12.2014 in der Gemeinde öffentlich aus-gelegen.

Sie wurde in der Sitzung am 18.12.2014 durch den Rat der Gemeinde Vechelde un-ter Berücksichtigung und Einschluss der Stellungnahmen zu den Bauleitplanverfah-ren beschlossen.

Vechelde, den 02. Feb. 2015

gez. Werner

(Bürgermeister) Werner Siegel

Bürgermeister

Page 37: Begr Abschrift Vechelade Nordostƒ¤ftige... · Planzeichenerklärung (BauNVO 90, PlanZV) Art der baulichen Nutzung WA Allgemeine Wohngebiete, siehe textliche Festsetzung Ziff. 2

B-Plan "Vechelade Nordost"

Gemeinde Vechelde, Gemeindeteil Vechelade, Landkreis Peine

Büro für Stadtplanung GbR Dr.-Ing. W. Schwerdt Braunschweig

- 36 -

Anhang :

Artenliste

Um eine möglichst große Gestaltungsbreite für die Eigentümer zuzulassen, enthält die Liste eine Vielzahl heimischer Arten. Eine großer teil der Pflanzen ist jedoch nicht bzw. nur bedingt standortgerecht. Zur Vergrößerung des ökologi-schen Wertes und zur Einsparung von Kosten für Pflege und Ersatz sollte deshalb auf die mit * gekennzeichneten standortgerechten Arten zurückgegriffen werden; feuchte Standorte treten in den Bauflächen nicht auf und werden da-her nicht berücksichtigt. Die besonders empfohlenen Gehölze der potentiell natürlichen Vegetation sind zusätzlich mit + gekennzeichnet. Bei der Beschaffung der Gehölze ist darauf zu achten, dass die genannten Wildformen und nicht Zuchtformen (erkenn-bar an Namenszusätzen) geliefert werden. Die angegebenen Größen sind Endmaße bei freiem Stand und guter Entwicklung. Sie werden z.B. bei Gehölzgruppen und Hecken nicht erreicht. Artenliste 1 Baumartige Gehölze Große Laubbäume: Höhe/Breite

Spitzahorn * Acer platanoides 30/10 Bergahorn *+ Acer pseudoplatanus 40/15 Schwarzerle * Alnus glutinosa 25/08 Sandbirke * Betula pendula 25/06 Moorbirke Betula pubescens 30/08 Rotbuche *+ Fagus silvatica 40/25 Esche *+ Fraxinus excelsior 40/15 Walnuß * Juglans regia 30/15 Schwarzpappel Populus nigra 30/20 Zitterpappel * Populus tremula 30/15 Traubeneiche *+ Quercus petraea 30/20 Stieleiche *+ Quercus robur 30/20 Silberweide Salix alba 25/10 Winterlinde *+ Tilia cordata 25/20 Feldulme * Ulmus carpinifolia 30/15 Bergulme Ulmus glabra 30/20 Sommerlinde *+ Tilia platyphyllos 25/20 Mittelgroße und kleine Laubbäume: Höhe/Breite

Feldahorn *+ Acer campestre 15/06 Hainbuche *+ Carpinus betulus 20/10 Vogelkirsche *+ Prunus avium 20/10 Mehlbeere * Sorbus aria 10/06 Eberesche (Vogelbeere) *+ Sorbus aucuparia 15/06 Elsbeere Sorbus torminalis 15/06 hochstämmige heimische Obstbäume *+ Artenliste 2 Strauchartige Gehölze Sträucher: Höhe/Breite

Roter Hartriegel *+ Cornus sanguinea 4,0/3,0 Hasel *+ Corylus avellana 6,0/4,0 Liguster * Ligustrum vulgare 5,0/3,0 Heckenkirsche *+ Lonicera xylosteum 5,0/3,0 Schlehe *+ Prunus spinosa 6,0/4,0 Faulbaum *+ Rhamnus frangula 5,0/3,0 Hundsrose *+ Rosa canina 3,0/3,0 Brombeere * Rubus fruticosus 3,0/3,0 Ohrweide Salix aurita 3,0/3,0 Salweide * Salix caprea 6,0/3,0 Schwarzer Holunder *+ Sambucus nigra 7,0/5,0 Wolliger Schneeball Viburnum lantana 5,0/3,0 Purpurweide *+ Salix purpurea Hauf(Korb-)weide *+ Salix viminalis Schwarzer Holunder * Sambucus nigra Kornelkirsche * Cornus mas 8,0/5,0