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Ausbildungshandbuch Handbuch zur Unterrichtsplanung, -durch- führung und -evaluation der polizeilichen Grundausbildung an der IPH Hitzkirch Version vom 22. Juni 2020

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Ausbildungshandbuch

Handbuch zur Unterrichtsplanung, -durch-

führung und -evaluation der polizeilichen

Grundausbildung an der IPH Hitzkirch

Version vom 22. Juni 2020

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Ausbildungshandbuch IPH Hitzkirch Seite 2 / 37

Inhalt 1 Grundlagen und Zweck des Ausbildungshandbuchs .................................................................................. 4

2 Bildungsgrundsätze .................................................................................................................................... 4

2.1 Kompetenzorientierung in der polizeilichen Grundausbildung ......................................................... 5

2.2 Duale Ausbildung bereits im ersten Ausbildungsjahr (Praxisbezug) .................................................. 7

2.3 Konstruktivistische Lernauffassung und selbstgesteuertes Lernen ................................................... 7

2.4 Reflexion ............................................................................................................................................. 7

2.5 Modularisierung ................................................................................................................................. 8

2.6 Andragogische Leitideen .................................................................................................................... 9

3 Organisation der Grundausbildung ............................................................................................................ 9

3.1 Übersicht ............................................................................................................................................ 9

3.2 Einführungswoche ............................................................................................................................ 12

3.3 Basisausbildung ................................................................................................................................ 13

3.4 Vertiefungsausbildung...................................................................................................................... 13

3.5 Festigungsausbildung (inkl. Ordnungsdienstausbildung) ................................................................. 14

3.6 Stage und Praktikum ........................................................................................................................ 15

4 Vorgaben zur Organisation und Gestaltung des Unterrichts ................................................................... 16

4.1 Grösse und Zusammensetzung der Klassen ..................................................................................... 16

4.2 Qualität und Handhabung der eingesetzten Lehrmittel .................................................................. 16

4.3 Qualität der Stoffvermittlung ........................................................................................................... 16

4.4 Strukturierung und Rhythmisierung des Unterrichtes ..................................................................... 17

4.5 Lerninhalte und Lernziele ................................................................................................................. 18

4.6 Reflexion ........................................................................................................................................... 19

4.7 Blended Learning .............................................................................................................................. 19

4.8 Leistungsüberprüfung ...................................................................................................................... 19

4.9 Evaluation und Qualitätssicherung der Ausbildung ......................................................................... 20

4.10 Ausbildungsabteilungen der Polizeikorps ........................................................................................ 20

5 Lehrpersonal der IPH ................................................................................................................................ 20

5.1 Vier Kategorien von Lehrpersonal .................................................................................................... 20

5.2 Kompetenzerwerb, -erhalt und -entwicklung des Lehrpersonals .................................................... 21

6 Aspirantinnen und Aspiranten ................................................................................................................. 22

6.1 Rechtliche Stellung ........................................................................................................................... 22

6.2 Schulbefehl ....................................................................................................................................... 22

6.3 Rechte und Pflichten ........................................................................................................................ 22

Abbildungsverzeichnis ...................................................................................................................................... 23

Anhänge ........................................................................................................................................................... 23

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Ausbildungshandbuch IPH Hitzkirch Seite 3 / 37

Anhang 1 Hospitationsprotokoll ...................................................................................................................... 24

Anhang 2 Evaluation Ausbilder/innen .............................................................................................................. 25

Anhang 3 Evaluation Lernfeldumgebung ......................................................................................................... 27

Anhang 4 Fragenkatalog zur Formulierung und Interpretation von Lernzielen............................................... 30

Anhang 5 Verbenliste zur Formulierung von Lernzielen und Festlegung der Taxonomiestufen ..................... 31

Anhang 6 Vorlage Auftrag Selbstlernzeit ......................................................................................................... 32

Anhang 7 Tätigkeitsprotokoll zum Praktikum .................................................................................................. 34

Anhang 8 Vorlage Lektionsskizze ..................................................................................................................... 37

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Ausbildungshandbuch IPH Hitzkirch Seite 4 / 37

1 Grundlagen und Zweck des Ausbildungshandbuchs

Das Ausbildungshandbuch dient den

- Ausbilderinnen und Ausbildern der Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch (IPH) als Grundlage zur

Planung, Durchführung und Evaluation des Unterrichts.

- Ausbildungsverantwortlichen der Korps als Orientierungshilfe und Nachschlagewerk zur Umsetzung

der polizeilichen Grundausbildung an der IPH.

- Aspirantinnen, Aspiranten sowie interessierten Kreisen als Darstellung der gesamten Ausbildung an

der IPH.

Das Ausbildungshandbuch beschreibt die Bildungsgrundsätze der IPH und enthält verbindliche Hinweise zur

Unterrichtsvorbereitung, -durchführung und -evaluation. Zudem wird die Organisation der polizeilichen

Grundausbildung erläutert.

Das Ausbildungshandbuch wird durch folgende Grundlagendokumente ergänzt:

Dokument Zuständigkeit

Ausbildungsplan Polizei (APP) (beschreibt das Berufsbild und umfasst die Leit-

ziele der Ausbildung)

Paritätische Kommission

Qualifikationsprofil Polizist/in mit EFA

(beschreibt die beruflichen Handlungskompe-

tenzen und umfasst die Richtziele der Ausbil-

dung)

Paritätische Kommission

Prüfungsordnung «Prüfung Einsatzfähigkeit»

(PEF) - Dokument wird vom SPI säter geliefert

Paritätische Kommission

Schulordnung Schulrat

Promotionsordnung Schulrat

Bildungsplan Schulrat

Schulbefehl Direktion

Grundlagen des Handlungstrainings (Umsetzung

ab LG 10-2

Bereich Aus-&Weiterbildung

Hospitationsformular Bereich Aus-& Weiterbildung

Evaluationskonzept Bildungsservices Abbildung 1: Übersicht Grundlagendokumente

Weitere Unterlagen, die im Ausbildungshandbuch erwähnt werden, sind Arbeitsgrundlagen für die entspre-

chenden fach- und führungsverantwortlichen Lehrpersonen der IPH.

2 Bildungsgrundsätze

In der ersten Ausbildungsphase an der IPH (ca. 10½ Monate) sollen die Aspirantinnen und Aspiranten die

Einsatzfähigkeit im Rahmen von verkehrs-, sicherheits- und kriminalpolizeilichen Themen und Herausforde-

rungen erreichen. Sie eignen sich die im Qualifikationsprofil Polizist/in mit eidgenössischem Fachausweis ge-

forderten Kompetenzen zur Bewältigung des Polizeialltages an. Um diese Ausbildungsziele effizient erreichen

zu können, gelten an der IPH verschiedene Bildungsgrundsätze (siehe Abbildung 2) und Vorgaben (siehe Kap.

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4). Das Einhalten sowie das Nachleben dieser Grundsätze und Vorgaben sind für das Lehrpersonal verbind-

lich!

Abbildung 2: Übersicht die Bildungsgrundsätze der IPH

2.1 Kompetenzorientierung in der polizeilichen Grundausbildung

Die Ausbildung an der IPH orientiert sich an den im Qualifikationsprofil geforderten Handlungskompetenzen.

Unter Kompetenz versteht man grundsätzlich das Zusammenspiel von Wissen, Können, Verhalten und Re-

flektion. Kompetenzen dienen dazu, Herausforderungen zu bewältigen. Sie sind anhand von sichtbarem Han-

deln erkennbar und umfassen im Idealfall einen vollständigen Handlungszyklus (informieren, planen, reali-

sieren, evaluieren [PDCA Modell]).

Abbildung 3: Systematik der kompetenzorientierten Ausbildung (Quelle ZHPS)

Kompetenzorientierte Ausbildung beginnt mit dem Vermitteln von Wissen und Können. Diese Bausteine

müssen sicher beherrscht werden. Nur dann lassen sie sich im Einsatz und unter Stress abrufen. Das Handeln

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lässt sich schliesslich mit dem Bau eines Hauses vergleichen. Jede Person baut sich im Rahmen von Prob-

lemlösungen ihr individuelles Haus mit den Wissenssteinen, die sie besitzt (Lernen und Handeln als individu-

eller Prozess). Wichtig ist ebenso die anschliessende Phase des Reflektierens (After Action Review), welche

einerseits auf das Handeln (Was ist gut gelungen?) und andererseits auf die verwendeten Bausteine (Verfüge

ich über das nötige Wissen und Können?) zurückblickt.

Lassen sich die Wissensbausteine grundsätzlich noch mit "richtig" oder "falsch" beurteilen, braucht es für die

Bewertung von Handeln (Kompetenzen) einen anderen Ansatz. Dafür eignet sich z.B. die Unterscheidung

zwischen den Beurteilungen "gut" / "besser" oder "zweckmässig" / "weniger zweckmässig". Die Beurteilung

des Handelns misst sich letztlich an der Zielerreichung. Falls korrekte Bausteine verwendet wurden, kann

kaum falsches Handeln resultieren. Aufgrund der verwendeten Bausteine kann Handeln jedoch besser oder

eben weniger gut gelingen.

Kompetenzorientierung birgt in sich das Risiko, die Ausbildung auf schematische Handlungsanweisungen

(wenn dann) in Standardsituationen zu beschränken. Dies würde, obwohl insbesondere von den Aspiran-

tinnen und Aspiranten immer wieder gefordert, beim anspruchsvollen Polizeiberuf zu kurz greifen. Kompe-

tent sein heisst, sein Wissen und Können auf unterschiedliche Problemstellungen zu adaptieren und adäquat

reagieren zu können. Dies setzt insbesondere auch in Bezug auf die persönliche Haltung und Einstellung ein

solides Fundament voraus.

Abbildung 4: Vom Vermitteln zum Handeln (Quelle ZHPS)

Durch welche Ausbildungsmethoden die Entwicklung von Handlungskompetenzen wirkungsvoll gelingt, ist

wissenschaftlich weitgehend ungeklärt. Es geht jedoch in der polizeilichen Grundausbildung grundsätzlich

darum, die einzelnen Fächer im Unterricht schon früh zu vernetzen, fachübergreifende Lernfeldkonzepte zu

entwickeln, immer wieder praktisch zu üben und Handlungstrainings durchzuführen. Kompetenzen zeigen

sich demnach nicht beim Lösen von theoretischen, abstrakten oder isolierten Aufgaben, sondern erst in der

Anwendung bzw. im Handlungsprozess. Für das Lernsetting bedeutet dies, dass eine ausreichende Breite von

Lernkontexten, Aufgabenstellungen und Transfersituationen vorhanden sein muss. Entsprechend breit sollte

auch das Spektrum zur Erfassung von Kompetenzen in Aufgaben und Prüfungen sein.

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2.2 Duale Ausbildung bereits im ersten Ausbildungsjahr (Praxisbezug)

Die Aspirantinnen und Aspiranten sollen rasch befähigt werden, ihren Beitrag in der polizeilichen Grundver-

sorgung zu leisten. Daher ist es wichtig, dass sie früh mit der Praxis in Kontakt kommen und an realistischen

und komplexen Problemstellungen lernen und Erfahrungen sammeln können.

Während des Lernens „on the job“ im Stage sowie im Praktikum wird ein wirklichkeitsgetreues Berufsbild

erworben. Die im Polizeieinsatz gewonnen Erfahrungen wirken motivierend für den weiteren Verlauf der

Ausbildung an der IPH. Im Austausch mit den zukünftigen Arbeitskolleginnen und -kollegen werden erstmals

auch korpsspezifische Besonderheiten kennengelernt.

Die Orientierung der Lernprozesse an den realistischen Abläufen im beruflichen Umfeld trägt zur Entwicklung

der Handlungskompetenzen bei. Durch das wirklichkeitsnahe Üben und Durchspielen der einzelnen Prozess-

schritte (z. B. Unfallstelle sichern, Zeugen befragen, Unfallhergang klären, Rapport schreiben) wird gelernt,

die Kompetenzen zielorientiert und situationsgerecht einzusetzen. Komplexe, realistische Übungssituationen

fördern selbstständiges und vernetztes Denken und Handeln. Dies geschieht zunächst im geschützten Rah-

men der IPH (praktisches Üben; Handlungstraining) und schliesslich während des Praktikums auch an der

Front.

2.3 Konstruktivistische Lernauffassung und selbstgesteuertes Lernen

Lernen ist ein aktiver und individueller Prozess. Wissens- und Lerninhalte können nicht einfach 1:1 vom Lehr-

personal auf die Aspirantinnen und Aspiranten übertragen werden. Diese Erkenntnis muss zwingend als Leit-

gedanken die Wahl der Methoden und Überprüfungstechniken steuern und zur Erweiterung des Methoden-

repertoires der Lehrpersonen beitragen. Im Vergleich zwischen der alten und neuen Sichtweise des Lehr- und

Lernverständnis werden die Unterschiede klar erkennbar.

Alte Sichtweise des Lehrens Neue (konstruktivistische) Sichtweise des Lehrens

- lehrerzentriert

(Lehrperson im Mittelpunkt)

- Frontalunterricht

- Stoff von der Lehrerperson vorgetragen

- bürokratisiert

- textorientiert

- reproduktiv oberflächlich

- fehlervermeidend

- lernzentriert

(Thema im Mittelpunkt)

- wechselnde Sozialformen

(Frontal-, Partner- und Gruppenarbeit)

- Stoff handelnd selbst erarbeiten

- selbstorganisiert

- multimedial

- konstruktiv handelnd

- probierendes Lernen Abbildung 5: Konstruktivistische Lernauffassung (nicht abschliessende Aufzählung)

2.4 Reflexion

Zur Unterstützung des Lernprozesses sowie zur persönlichen Kontrolle der Zielerreichung sind Reflexions-

phasen von zentraler Bedeutung. Lernen setzt sich aus den drei Elementen Wissen, Können und Reflexion

zusammen (siehe Abbildung 6). Die Reflexion konzentriert sich auf die Klärung der Fragen nach den persön-

lichen Werten und Zielen, dem Verhalten und den gewonnenen Erkenntnissen. Eine wirkungsvolle Reflexion

erfolgt regelmässig, strukturiert und in schriftlicher Form.

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Die eigentliche Reflexion ist ein persönlicher und individueller Prozess. Sie hängt insbesondere von den Vor-

kenntnissen, den Erfahrungen, der Reife sowie den Wertvorstellungen ab. Die eigentliche Reflexion kann

darum von einer Drittperson kaum beurteilt werden. Es ist deshalb notwendig, dass aus dem Reflexionspro-

zess fass- und beurteilbare entstehen. Die Grundlagen dazu sind strukturierte Vorgaben, welche die Aspiran-

tinnen und Aspiranten durch den Reflexionsprozess leiten. Erst die z.B. ausgefüllten Fragebögen ermöglichen

schliesslich anhand der vorgegebenen Kriterien eine einigermassen objektive Bewertung. Die Beurteilung der

Reflexion erfolgt somit immer indirekt und über die Beurteilung der Produkte aus dem Reflexionsprozess.

Aufbauend auf diesen ersten Erfahrungen werden in der zweiten Ausbildungsphase im Korps der Dispositi-

onscheck (Ermittlung berufsrelevanter Einstellungen und Haltungen) und das Kompetenzraster (Instrument

zur Selbsteinschätzung und -beurteilung) eingeführt und mindestens sechs Praxisaufträge erarbeitet.

Alle diese Ergebnisse fliessen laufend in das persönliche Portfolio ein. Es bildet die Grundlage für einen ab-

schliessenden Bericht der Aspirantinnen und Aspiranten. Dieser wird anlässlich der eidgenössischen Berufs-

prüfung (EBP) präsentiert und dient den Prüfungsexpertinnen und -experten als Vorbereitung auf das Fach-

und Transfergespräch.

Abbildung 6: Zusammenhang zwischen Lernen und Reflexion (Quelle ZHPS)

2.5 Modularisierung

Unter Modulen versteht man abgeschlossene Lerneinheiten. Sie richten sich nach den auszubildenden Kom-

petenzen und unterteilen umfangreichen Lernstoff in einzelne Lernschritte. Module unterstützen somit die

Strukturierung des Unterrichts. Zudem schulen Module oft fachübergreifende Kompetenzen. Für die Ausge-

staltung der Module sind die Fachbereichsleiter/innen und, soweit ihnen die Verantwortung übertragen

wurde, die Fachspezialistinnen und -spezialisten der IPH verantwortlich.

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2.6 Andragogische Leitideen

Die Unterrichtsplanung und -durchführung an der IPH berücksichtigt folgende, andragogische Leitideen:

Aspirantinnen und Aspiranten

Wir vermitteln aufgrund von problemorientierten Fragestellungen ein realitätsbezogenes Berufsbild

und zeigen so den Nutzen des Gelernten im Berufsalltag auf.

Wir fördern eigenverantwortliches Lernen und Handeln.

Wir entwickeln Fachkompetenz, Handlungskompetenz sowie Sozial- und Selbstkompetenz gleicher-

massen.

Wir vertiefen die persönliche Urteilsfähigkeit unter Einbezug der Menschenrechte, der Ethik sowie

der interkulturellen Kompetenzen.

Wir erreichen die Ausbildungsziele durch aktive und individualisierte Förderung.

Lehrkörper

Wir unterrichten professionell, praxisbezogen und respektvoll.

Wir ermöglichen dank unserer Praxiserfahrung und Methodenvielfalt lebendige und abwechslungs-

reiche Lernerlebnisse.

Wir sind uns der individuellen Unterschiede unserer Aspirantinnen und Aspiranten bewusst und ge-

hen verständnisvoll damit um.

Wir bilden uns ständig weiter und halten unser Wissen aktuell.

Wir halten den Kontakt zur Berufswelt der Polizei aufrecht und orientieren uns nach den entspre-chenden Ausbildungsbedürfnissen.

Institution IPH als Regionales Polizeiausbildungszentrum (RAZ)

Wir verstehen uns als Dienstleisterin für die Aspirantinnen, Aspiranten sowie den Lehrkörper und

setzen uns für einen respektvollen Umgang untereinander ein.

Wir fördern ein gemeinsames Verständnis bezüglich Methodik und Didaktik in der Erwachsenenbil-

dung.

Wir messen die Qualität unserer Ausbildung und leben den Verbesserungsprozess aktiv.

Wir ermöglichen die Vernetzung unserer Erfahrungen mit unterschiedlichen Organisationen im Be-reich Sicherheit und Ordnung.

Wir berücksichtigen die wirtschaftlichen Interessen unserer Partner und Kunden und gestalten die

Lerninhalte nach ökonomischen Grundsätzen.

3 Organisation der Grundausbildung

3.1 Übersicht

3.1.1 Bildungspolitisches Gesamtkonzept 2020 (BGK 2020)

Mit dem Start des Lehrganges 19-2 erfolgt die polizeiliche Grundausbildung an der IPH neu nach dem BGK

2020 (siehe Abbildung 7).

Die polizeiliche Grundausbildung an der IPH (erste Ausbildungsphase) dauert rund 10 ½ Monate und umfasst

folgende Ausbildungsabschnitte: Einführungswoche, Basisausbildung, Stage, Vertiefungsausbildung (vorab

praktisches Üben), Praktikum und Festigungsausbildung (vorab Handlungstraining). Anschliessend erfolgt un-

mittelbar die Prüfung der Einsatzfähigkeit (PEF). Wird diese bestanden, folgt die zweite Phase der Ausbildung,

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welche im Korps absolviert wird und rund ein Jahr dauert. Die Ausbildung wird schliesslich mit der eidgenös-

sischen Berufsprüfung (EBP) abgeschlossen.

Die „Basisausbildung“ (ca. 8 Wochen), die „Vertiefungsausbildung“ (ca. 10 Wochen), die „Festigungsausbil-

dung“ (ca. 5 Wochen) und die "Prüfung der Einsatzfähigkeit" (ca. 1 Woche) finden an der IPH statt.

In den Ausbildungsmodulen „Einführungswoche“ (ca. 1 Woche), „Stage“ (ca. 1 Woche) und „Praktikum“ (ca.

5 Wochen) arbeiten die Aspirantinnen und Aspiranten in den Korps.

Die IPH bestimmt grundsätzlich 15 Ferientage nach den Bedürfnissen der Schule. Die restlichen Ferientage

der Aspirantinnen und Aspiranten planen die Korps nach ihren eigenen Bedürfnissen.

Abbildung 7: Duale Ausbildung nach BGK 2020 (Quelle SPI)

Pro Jahr werden an der IPH zwei Lehrgänge abgeschlossen und zwei neue Lehrgänge begonnen. Diese star-

ten jeweils anfangs April (gelbe Achselschlaufen) sowie anfangs Oktober (graue Achselschlaufen). Die PEF

wird in den Monaten Februar und August durchgeführt.

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Abbildung 8: Grundstruktur der ersten Ausbildungsphase an der IPH

3.1.2 Bildungsplan IPH

In der inhaltlichen Gestaltung der Ausbildung ist die IPH nicht frei. Die didaktischen Vorgaben (Leit-, Richt-,

und Lernziele) sind schweizweit abgeglichen und im Projekt BGK 2020 beschlossen worden. Die Rahmenbe-

dingungen sind in zwei Dokumenten enthalten, welche von der Konferenz der Kantonalen Polizeikomman-

danten (KKPKS) verabschiedet wurden. Diese Grundlagen dienten zur Erstellung des Bildungsplanes IPH

Ausbildungsplan Polizei (APP)

Der APP wurde in enger Zusammenarbeit mit den Polizeikonkordaten, der Militärpolizei, der SBB

Transportpolizei sowie den Regionalen Ausbildungszentren (RAZ) erarbeitet. Er präsentiert einen

Überblick über den Aufbau, die Struktur und die Ziele (Leitziele) der Polizeiausbildung. Darüber hin-

aus beinhaltet der APP das schweizweit harmonisierte Verständnis der Werte und Normen, die dem

Polizeiberuf zugrunde liegen. Er erläutert die Auflage der KKPKS, die Kompetenzorientierung im po-

lizeilichen Aus- und Weiterbildungssystem zu verankern, konsequent umzusetzen und damit die Po-

lizeiausbildung auf einem zeitgemässen Stand zu halten. Dies gilt für beide Lernorte RAZ und Korps.

Der APP dient als wichtiges Grundlagendokument ebenso für die Validierung der Prüfungen wie auch

für die kontinuierliche Weiterentwicklung der Ausbildung. Schliesslich schafft hinsichtlich Polizeiaus-

bildung die gewünschte Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit.

Qualifikationsprofil Polizist/in mit EFA

Das Qualifikationsprofil beschreibt die geforderten, beruflichen Handlungskompetenzen eines Poli-

zisten oder einer Polizistin mit EFA (Richtziele). Es wurde von den Korps in Zusammenarbeit mit dem

Schweizerischen Polizeiinstitut (SPI) erstellt.

Der Bildungsplan IPH (BP IPH) erteilt Auskunft über den Umfang und den Verlauf der Lektionen in den ein-

zelnen Fachbereichen oder Fächern und enthält die konkreten Lernziele (Leistungsziele) pro Lektion. Er gilt

für die erste Phase der Ausbildung an der IPH. Der Bildungsplan, die eingesetzten Lehrmittel, alle weiteren

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Unterlagen wie auch die methodischen Hinweise und Vorschläge stehen dem Lehrpersonal sowie den Aspi-

rantinnen und Aspiranten in elektronischer Form zur Verfügung. Während die vorgegebenen Lernziele ver-

bindlich sind, gelten die methodischen Hinweise und Skizzen als Empfehlungen. Die methodische Freiheit soll

für das gesamte Lehrpersonal an der IPH gewährleistet bleiben.

3.1.3 Lektionentafel

Die Grundausbildung an der IPH umfasst insgesamt 1’110 Lektionen, die nach verschiedenen Fachbereichen

aufgeteilt werden. Die Anzahl der Lektionen wirkt sich auf die Bildungskosten aus und wird daher vom Schul-

rat entschieden.

Fachbereiche / Fächer Anzahl Lektionen im BP IPH

1. Allgemeinbildung (Deutsch, aktuelles Zeitgeschehen) 70 Lektionen

2. Allgemeine Polizeifächer

- Rapportlehre - Funkausbildung

- Community Policing

- Polizeipsychologie

- Menschenrechte, Ethik, Interkulturelle Kompetenz

- Methodisches Vorgehen im Polizeieinsatz

32 Lektionen 8 Lektionen

50 Lektionen

22 Lektionen

38 Lektionen

2 Lektionen

3. Recht 124 Lektionen

4. Sicherheit und Einsatztraining

- Taktisches Verhalten

- Ordnungsdienst

- Einsatztraining

120 Lektionen

40 Lektionen

174 Lektionen

5. Verkehr 140 Lektionen

6. Kriminalistik 108 Lektionen

7. Sport und Rettung 130 Lektionen

Diverse Ausbildungen:

- Handlungstraining als Vorbereitung auf die PEF

- Praktisches Üben im Fachbereich

32 Lektionen

20 Lektionen

TOTAL

1'110 Lektionen

Abbildung 9: Lektionentafel der IPH

3.2 Einführungswoche

Die Aspirantinnen und Aspiranten starten ihre polizeiliche Grundausbildung mit einer Einführungswoche in

ihrem Korps. Dort werden sie empfangen, ausgerüstet und erhalten eine allgemeine Berufseinführung durch

ihren Arbeitgeber.

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3.3 Basisausbildung

3.3.1 Ziel

3.3.2 Lerninhalte und Vermittlung

Wichtig ist, dass die Wissensbausteine und das Können von den Aspirantinnen und Aspiranten teilweise

selbst erarbeitet werden können (Selbstlernzeit, Auftragsblatt, Problemlösung etc.). Die Erarbeitung der

Grundlagen soll in der regulären Unterrichtszeit wie auch im Selbststudium stattfinden. Dieses Vorgehen er-

möglicht der Lehrperson eine bestmögliche Individualisierung des Unterrichtes, indem sie sich persönlich

vermehrt auch den stärkeren und schwächeren Lernenden widmen kann. Der Vernetzung zwischen den Fä-

chern ist bereits in dieser Phase zu berücksichtigen.

3.4 Vertiefungsausbildung

3.4.1 Ziel

Im Rahmen der Vertiefungsausbildung (zwischen Stage und Praktikum) sollen die in der Basisausbildung er-

worbenen Grundlagenkenntnisse und Grundfertigkeiten vertieft und erweitert sowie mit konkreten Hand-

lungskontexten verknüpft werden. Im Zentrum der Ausbildung steht die Förderung der Handlungsfähigkeit

als Polizist/in.

3.4.2 Lerninhalte und Vermittlung

Die zu trainierenden Fähigkeiten können den folgenden sechs Handlungskompetenzbereichen zugeordnet

werden:

Meta-Kompetenzen

Fertigkeiten

Sicherheitspolizeiliche Intervention

Gerichtspolizeiliche Intervention

Verkehrspolizeiliche Intervention

Dienstleistungen

Während der Basisausbildung (zwischen Start der Grundausbildung und Stage) eignen sich die Aspirantinnen

und Aspiranten polizeirelevante Grundlagenkenntnisse und Grundfertigkeiten an. Diese Wissensbausteine

und das Können sind unabdingbare Voraussetzungen für das praktische Üben und die Handlungstrainings.

Erst ein solides Grundwissen ermöglicht vernetztes Denken und Handeln.

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Abbildung 10: Übersicht über die beruflichen Handlungskompetenzen (Quelle SPI)

Im Zentrum stehen das praktische Üben und Trainieren. Anhand unterschiedlichster und möglichst realisti-

scher Problemstellungen sollen die verschiedenen Kompetenzen geübt und gefestigt werden. Als Unter-

richtsmodell kommt insbesondere der "Problemorientierte Unterricht" zur Anwendung. Die Vermittlung ei-

nes allgemeinen, methodischen Vorgehens – basierend auf dem Führungsrhythmus im Lehrmittel FIP (Füh-

rung im Polizeieinsatz) – erleichtert den Zugang zur Lösung der anstehenden Probleme. Die grosse Heraus-

forderung für die Lehrpersonen bildet das Erstellen der entsprechenden Übungsszenarien und das Ermögli-

chen von fachübergreifenden Übungssequenzen.

Im Rahmen der Vertiefungsausbildung wird die Ausbildung in den Grundlagen- und Querschnittsfächern wei-

tergeführt (siehe Abbildung 8).

3.5 Festigungsausbildung (inkl. Ordnungsdienstausbildung)

3.5.1 Ziel

Die Festigungsausbildung (zwischen Praktikum und PEF) soll die bisher erworbene Kompetenzen festigen und

erweitern. Durch die zunehmende Komplexität der zu trainierenden Handlungssituationen werden die Aspi-

rantinnen und Aspiranten laufend stärker gefordert und intensiv auf die Herausforderungen ihres zukünfti-

gen Arbeitsalltags vorbereitet. Sie sollen situationsgerecht und sicher reagieren sowie selbstständig und ei-

genverantwortlich ihren Beitrag zur polizeilichen Grundversorgung leisten können.

Die Ausbildung im Ordnungsdienst ermöglicht den Aspirantinnen und Aspiranten, ihre zukünftigen Aufgaben

im friedlichen und unfriedlichen Ordnungsdienst wahrzunehmen.

3.5.2 Lerninhalte und Vermittlung

Die Festigungsausbildung orientiert sich - wie die Vertiefungsausbildung - an den sechs Handlungskompeten-

zen (Siehe Kap. 3.4.2).

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Ausbildungshandbuch IPH Hitzkirch Seite 15 / 37

Details zu den Inhalten der einzelnen Handlungstrainings in der Festigungsausbildung sowie deren Rahmen-

bedingungen bei der Umsetzung können dem Bildungsplan IPH entnommen werden.

3.6 Stage und Praktikum

Damit die Aspirantinnen und Aspiranten die Wichtigkeit der in der Basisausbildung vermittelten Lerninhalte

besser einschätzen können, sollen sie bereits in einer frühen Phase der Grundausbildung einen ersten Pra-

xiseinsatz (Stage) absolvieren. Im Praktikum - nach der Vertiefungsausbildung - erfolgt im Rahmen von Front-

einsätzen eine weitere Auseinandersetzung mit den Lerninhalten.

Stage und Praktikum leisten somit einen wichtigen Beitrag zum Verständnis der Polizeiarbeit und bilden die

Basis der dualen Ausbildung an den beiden Lernorten IPH und Korps. Durch das Lernen im Korps sollen die

Aspirantinnen und Aspiranten mittels Beobachtung (vorab im Stage) und begleitetes Handeln (vorab im Prak-

tikum) ein realistisches Berufsbild gewinnen und ihre Handlungskompetenzen verfeinern.

Für die Ausbildungssequenzen Stage und Praktikum ist die IPH zusammen mit den jeweiligen Korps verant-

wortlich. Die Schulung der eingesetzten Praxisbetreuer/innen erfolgt durch die IPH.

3.6.1 Stage

Beim Stage handelt es sich um einen einwöchigen Praxiseinsatz der Aspirantinnen und Aspiranten in ihren

Korps. Dieser findet unmittelbar nach der Basisausbildung statt und soll die Möglichkeit bieten, einen ersten

Einblick in den Polizeiberuf zu erhalten sowie erste Erfahrungen im Korps zu sammeln. Umgekehrt bietet sich

die Möglichkeit für die Korps, die Aspirantinnen und Aspiranten weiter kennenzulernen und hinsichtlich ihrer

Eignung für den Polizeiberuf einschätzen zu können.

Der Einsatz der Aspirantinnen und Aspiranten erfolgt als Begleiter/in und Beobachter/in (in der Regel als

„dritter Mann" oder "dritte Frau" einer Patrouille) zusammen mit den Praxisbetreuer/innen. Eine Bewaff-

nung ist aufgrund des Ausbildungstandes nicht vorgesehen. Ziel ist es, dass der Polizeialltag in der Grundver-

sorgung kennengelernt wird. Die IPH erlässt für die Stage-Woche keine Auflagen.

3.6.2 Praktikum

Das Praktikum findet zwischen der Vertiefungsausbildung und der Festigungsausbildung statt. Es dauert rund

35 Tage. Erste kleine Handlungen und Aufgaben (wie in der praktischen Ausbildung geübt) sollten zu diesem

Zeitpunkt bereits selbstständig, aber unter Aufsicht und mit der notwendigen Unterstützung, ausgeführt wer-

den können. Mit zunehmender Dauer des Praktikums ist eine Steigerung der Komplexität der Herausforde-

rungen wünschenswert.

Der Einsatz erfolgt möglichst als „zweiter Mann“ oder "zweite Frau" im Patrouillendienst zusammen mit den

Praxisbetreuer/innen. Damit der Einsatz der polizeilichen Zwangsmittel möglich ist, müssen folgende Ausbil-

dungen vor dem Praktikum abgeschlossen und die entsprechenden Prüfungen bestanden worden sein:

Dienstwaffe/Schiessprüfung

PMS (Polizei-Mehrzweck-Stock) / GES (gerader Einsatzstock)

Reizstoffe

LBET (lagebedingter Erstickungstod)

Teilbereiche "Eigenschutz"

Rechtliche Aspekte des Schusswaffengebrauchs

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Ausbildungshandbuch IPH Hitzkirch Seite 16 / 37

Die Praxisbetreuer/innen beurteilen und bewerten den Einsatz der zugeteilten Aspirantinnen und Aspiran-

ten. Sie führen nach Abschluss des Praktikums ein Schlussgespräch durch und erläutern ihre Einschätzungen

und Bewertung zu den im Praktikum gezeigten Leistungen, zum Verhalten sowie zur Eignung hinsichtlich des

Polizeiberufes. Die Grundlage für dieses Gespräch bildet das Tätigkeitsprotokoll zum Praktikum (siehe An-

hang 7).

4 Vorgaben zur Organisation und Gestaltung des Unterrichts

4.1 Grösse und Zusammensetzung der Klassen

Die Klassengrösse wird vom Schulrat im Rahmen der Schulordnung geregelt. Aus Sicht der Disposition gibt es

folgende Sozialformen: Gruppe, Halbklasse, Klasse und Plenum. Übersteigt die Klassengrösse 24 Personen,

soll grundsätzlich eine Gruppengrösse von 8 Personen trotzdem nicht überschritten werden.

4.2 Qualität und Handhabung der eingesetzten Lehrmittel

Die zu verwendenden Lehrmittel werden vom Schulrat in der Schulordnung geregelt. Sie werden vom SPI in

elektronischer Form zur Verfügung gestellt.

Die Fachbereichsleiter/innen und Fachspezialistinnen und -spezialisten erstellen die für den Unterricht not-

wendigen Unterrichtsmittel. Die IPH stellt dafür im SwissMentor standardisierte Lektionsskizzen und ppt-

Folienmaster zur Verfügung. Im Rahmen der didaktischen und methodischen Freiheiten können von den

Lehrpersonen auch weitere Unterlagen verwendet werden. Vielfalt steigert die Rhythmisierung des Unter-

richtes und ist explizit erwünscht.

4.3 Qualität der Stoffvermittlung

Die Qualität der Stoffvermittlung entwickelt sich über folgende Stufen:

Abbildung 11: Qualitative Verbesserung des Unterrichtes (Quelle ZHPS) (IUE = Informierender Unterrichtseinstieg)

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Ausbildungshandbuch IPH Hitzkirch Seite 17 / 37

Im kompetenzorientierten Unterricht geht es darum, den Aspirantinnen und Aspiranten anhand von praxis-

nahen Lernsituationen die theoretischen Grundlagen (Wissensbausteine) und die beruflichen Handlungs-

kompetenzen (Handeln) zu vermitteln. Als Unterrichtsmodell bietet sich der handlungsorientierte Unterricht

an. Er orientiert sich ganzheitlich (Kopf, Herz, Hand) und ist durch folgende Merkmale charakterisiert:

Handlungsorientierter Unterricht …

beruht auf einer Problemstellung. Damit sollen Erkenntnisse geweckt werden, welche zur aktiven

Auseinandersetzung mit dem Thema anregen.

aktiviert die Aspirantinnen und Aspiranten. Die Ausbilder/innen selbst sollen sich, falls immer mög-

lich und sinnvoll, eher zurücknehmen. Die Aspirantinnen und Aspiranten müssen planen, erproben,

heraussuchen, erörtern und verwerfen.

führt zu Handlungsprodukten (Resultate aus dem Unterricht). Die Handlungsprodukte lassen sich

diskutieren, verfeinern, korrigieren.

4.4 Strukturierung und Rhythmisierung des Unterrichtes

Guter Unterricht ist strukturiert und rhythmisiert. Er integriert die Aspirantinnen und Aspiranten und lässt

sie die Lerninhalte aktiv und individuell erarbeiten.

4.4.1 Strukturieren

Strukturieren heisst, den Unterricht in klar erkennbare Phasen / Abschnitte zu gliedern.

Das im Methodisch Didaktischen Kurs des Schweizerischen Polizeiinstitutes (MDK SPI) vermittelte Unter-

richtsmodell ist wie folgt gegliedert:

1. Informierender Unterrichteinstieg Thema, Ziel(e), Ablauf, Nutzen, Bedeutung

2. Informationsvermittlung Stoffvermittlung mit verschiedenen Medien und unter-

schiedlichen Sozialformen

3. Verarbeitung, Anwendung Trainieren, üben mit verschiedenen Medien und unter-

schiedlichen Sozialformen

4. Erfolgskontrolle Erreichen der Lernziele überprüfen

5. Zusammenfassung Wichtige Inhalte repetieren, "Nagel" einschlagen

Dieses Unterrichtsmodell ist eng mit dem ARIVA-Modell verknüpft, welches ebenfalls zur Strukturierung

des Unterrichtes dient:

A = Ausrichten (ankommen, einstimmen, Bedeutung aufzeigen, Übersicht über den Unterrichts-

verlauf geben, Lernziele erläutern)

R = Reaktivieren (Vorwissen aktivieren, Wissensstand ermitteln)

I = Informieren (Lerninhalte vermitteln)

V = Verarbeiten (anwenden, üben, trainieren)

A = Auswerten (Lernziele überprüfen; reflektieren)

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Ausbildungshandbuch IPH Hitzkirch Seite 18 / 37

Bei der Umsetzung des Modells ist darauf zu achten, dass

die Lernziele klar kommuniziert werden.

die Informationsvermittlung auf abwechslungsreiche Art erfolgt.

die Phase der Verarbeitung oder Anwendung mindestens ebenso lang ist wie die Phase der

Stoffvermittlung.

der Lernerfolg anhand der Lernziele überprüft wird.

4.4.2 Rhythmisieren

Rhythmisieren heisst, die Aspirantinnen und Aspiranten regelmässig zu aktivieren und deren Beteiligung am

Unterricht hoch zu halten.

Möglichkeiten zur Rhythmisierung des Unterrichtes sind:

Sozialformwechsel Frontalunterricht, Einzelarbeit, Partnerarbeit, Gruppen-

arbeit

Medienwechsel Arbeitsblätter, Bilder, Filme, Pinwand, Visualizer etc.

Dynamik der Lehrperson Persönlichkeit, Energie, Ausstrahlung, Auftreten etc.

4.5 Lerninhalte und Lernziele

4.5.1 Bildungsplan IPH nach Triplex-Modell

Neu ersetzt der Ausbildungsplan Polizei (APP, siehe Kap. 3.1.2) den Rahmenlehrplan aus dem Jahre 2014. Er

beschreibt den Polizeiberuf mit den entsprechenden Anforderungen, Werten, Normen und das Berufsver-

ständnis. Zudem werden Ziele und Rahmenbedingungen der Ausbildung erklärt. Mit seinen Ausführungen

gibt der APP die Leitziele der Ausbildung wieder.

Im Qualifikationsprofil (siehe Kap. 3.1.2) ist die Übersicht über die beruflichen Handlungskompetenzen Poli-

zist/in mit eidg. Fachausweis aufgeführt. Die Leistungskriterien pro Handlungskompetenz gelten als Richtziele

der polizeilichen Grundausbildung.

Aufgrund dieser Vorgaben erübrigt sich die selbständige Erarbeitung von Leit- und Richtzielen durch die IPH.

Diese werden im neuen Bildungsplan IPH deshalb nicht mehr aufgeführt. Nach wie vor werden darin jedoch

die Ziele pro Lektion ausgewiesen (Leistungsziele oder Lernziele). Die IPH verwendet den Begriff Lernziele.

Diese leiten sich aus dem APP und dem Qualifikationsprofil ab.

4.5.2 Formulierung von Lernzielen

Für die Formulierung der Lernziele sind die fachverantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Be-

reichs Aus- und Weiterbildung der IPH verantwortlich. In den Lektionsskizzen sind, wo immer möglich und

sinnvoll, operationalisierte Lernziele aufgeführt. Diese bestehen aus drei Bestandteilen:

a) Verhalten / Inhalt

Beschreibung des beobachtbaren Verhaltens unter Verwendung eindeutiger Begriffe (geeignetes

Verb; siehe Anhänge 4 und 5)

b) Bedingung / Hilfsmittel

Beschreibung der Ausführungsbedingungen und der Mittel, welche verwendet oder nicht verwen-

det werden dürfen (z.B. ohne Lehrmittel, selbstständig)

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Ausbildungshandbuch IPH Hitzkirch Seite 19 / 37

c) Beurteilungsmassstab

Massstab in Bezug auf Qualität, Menge oder Zeit (z.B. in der richtigen Reihenfolge, in 3 Minuten)

4.5.3 Verbindlichkeit der Lerninhalte und Lernziele

Die in den standardisierten Lehrmitteln und Unterlagen vorgegebenen Inhalte und Techniken sind zwingend

zu vermitteln. Korpsspezifische Lösungen und/oder Vorgehensweisen, die nicht mit den Inhalten in den Lehr-

mitteln übereinstimmen, dürfen an der IPH nicht vermittelt werden. So wird verhindert, dass sich Aspiran-

tinnen und Aspiranten verunsichern lassen und nicht mehr klar ersichtlich ist, was in den Prüfungen gefordert

wird. Im Rahmen der Prüfung der Einsatzfähigkeit (PEF) werden ausnahmslos Schullösungen gemäss Lehr-

mittel getestet.

Die in den Lektionsskizzen beschriebenen Lernziele müssen aufgrund der vielen Lehrpersonen, welche im

selben Thema unterrichten, zwingend erreicht werden. Bei der persönlichen Vorbereitung der Lektion ist

diese Forderung entsprechend zu berücksichtigen.

4.6 Reflexion

Die Aspirantinnen und Aspiranten reflektieren ihren Lernprozess regelmässig und strukturiert. Der eigene

Lernfortschritt kann dabei ebenso dokumentiert werden wie zentrale Erlebnisse und Erkenntnisse im Lern-

prozess oder offene Fragen und Schwierigkeiten (siehe Kap. 2.4). Für diesen Prozess stellt die IPH nach wie

vor ein elektronisches Lerntagebuch zur Verfügung. Dieses erlangt durch die regelmässige Dokumentation

und Reflexion des eigenen Lernprozesses eine Bilanzfunktion. Zusammenhänge zwischen Gelerntem und Er-

lebtem sind dadurch leichter rekonstruier- und nachvollziehbar. Die gezielte Unterstützung bei Verständnis-

problemen wird erleichtert. Das Lerntagebuch wird von der IPH nicht kontrolliert.

4.7 Blended Learning

Der Einsatz von elektronischen Lernsequenzen ergänzt ein modularisiertes Aus- und Weiterbildungsangebot

und unterstützt das selbstgesteuerte und individualisierte Lernen. Der Präsenzunterricht muss zwingend auf

diesen Lerninhalten aufbauen. Selbstverständlich müssen im Unterricht aufgetretene Fragen geklärt werden.

Es darf jedoch nicht sein, dass der Selbstlernstoff im Unterricht generell wiederholt wird.

4.8 Leistungsüberprüfung

Die periodischen Leistungsüberprüfungen sollen die folgenden Anforderungen erfüllen:

1. Kriterien- statt Normorientierung: Leistungen werden an zuvor definierten, kompetenzorientierten

Kriterien und nicht im Quervergleich mit der Klasse oder Gruppe gemessen.

2. Faktenwissen wird anhand von schriftlichen Tests geprüft.

3. Handwerkliche Fertigkeiten wie Schiessen, Selbstschutz, Sport u. Ä. werden mit praktischen Tests

gemessen.

4. Kompetenzen werden an handlungsorientierten Fallbeispielen aufgrund von vordefinierten Beobach-

tungskriterien beurteilt.

5. Die Lernfortschritte der verschiedenen Module werden laufend reflektiert.

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6. Mastery-Prinzip: Der erfolgreiche Abschluss der Prüfung der Einsatzfähigkeit (PEF) am Ende der

Grundausbildung an der IPH bildet die Voraussetzung für die Zulassung zur zweiten Ausbildungphase

im Korps.

7. Für die Prüfungsmodalitäten der PEF sind die entsprechenden Kreiskommission zuständig.

Die Prüfungen erfolgen teilweise mittels e-Tutor. Für eine optimale Sicherung der Qualität der Prüfungen

wurde die Betreuung dieses Systems im Bereich Aus- und Weiterbildung zentralisiert.

4.9 Evaluation und Qualitätssicherung der Ausbildung

Die Evaluation der Qualitätsstandards der Ausbildung ist im Bereich Bildungsservices angesiedelt. Dieser

sorgt dafür, dass systematische Qualitätskontrollen durchgeführt und die notwendigen Massnahmen ergrif-

fen werden. Im Rahmen des Qualitätsmanagements nach eduQua:2012 wurden entsprechende Prozesse de-

finiert und beschrieben. Dazu gehören folgende Erhebungen:

Hospitationsprotokoll (Anhang 1)

Ausbilder/innen-Evaluation (Anhang 2)

Befragung zur Lernfeldumgebung (Anhang 3)

Um die Qualität des Unterrichtes sicherzustellen, werden Lehrpersonen von weisungsberechtigten Vorge-

setzten hospitiert. Die Beurteilung und Rückmeldung erfolgt auf der Grundlage des Hospitationsformulars.

Es erteilt Auskunft über die an der IPH geforderten Standards des Unterrichtes und orientiert sich am Me-

thodisch Didaktischen Kurs des SPI.

Einmal jährlich erteilen die Aspirantinnen und Aspiranten eine Rückmeldung zum Unterricht der einzelnen

Lehrpersonen (Ausbilder/innen-Evaluation).

4.10 Ausbildungsabteilungen der Polizeikorps

Die Ausbildungsabteilungen der Korps betreuen die Aspirantinnen und Aspiranten arbeitsrechtlich während

der gesamten Ausbildung. In den Stages, Praktika sowie in der zweiten Ausbildungsphase übernehmen sie

zudem die Ausbildungsverantwortung.

5 Lehrpersonal der IPH

5.1 Vier Kategorien von Lehrpersonal

5.1.1 Bildungspersonal der IPH

Lehrpersonen, welche fest bei der IPH angestellt sind, gehören dem Bildungspersonal an. Die notwendige

polizeiliche und/oder nicht polizeiliche Fachkompetenz ist in verschiedenen Anforderungsprofilen festgelegt.

Das Bildungspersonal der IPH ist für die Didaktik und die Methodik des Unterrichts verantwortlich.

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Abbildung 12: Organigramm des Bereichs Aus- und Weiterbildung

5.1.2 Freelancer/innen

Freelancer/innen verfügen für die Instruktion in einem spezialisierten Fachgebiet über einen unbefristeten

Arbeitsvertrag. Ihr Einsatz wird von den Fachverantwortlichen festgelegt. Über das Jahr verteilt dürfen aus

personalrechtlichen Gründen von Freelancer/innen nicht mehr als 150 Lektionen gleistet werden. Zudem

besteht für sie kein Anrecht auf Zuteilung einer Mindestanzahl an Lektionen.

5.1.3 Zusammenarbeit mit speziellen Institutionen und Firmen

Für spezielle Bildungsinhalte werden geeignete Institutionen und Firmen verpflichtet (z. B. SIRMED, REGA,

Feuerwehr). Die IPH schliesst mit diesen Partnern separate Leistungsverträge ab.

5.1.4 Korpsausbilder/innen

Korpsausbilder/innen werden der IPH auf der Basis eines Rahmenvertrages von den einzelnen Konkordats-

korps zur Verfügung gestellt. Während der Zeit an der IPH bleiben diese Lehrpersonen bei den einzelnen

Korps angestellt. Ihr Einsatz wird den Korps entsprechend entschädigt.

5.2 Kompetenzerwerb, -erhalt und -entwicklung des Lehrpersonals

Erwerb, Erhalt und Entwicklung der Fach- und Methodenkompetenz des Lehrpersonals sind wichtige Aspekte

des Qualitätsverständnisses und der Personalstrategie der IPH. Die IPH stellt für ihr Bildungspersonal Ange-

bote und Arbeitszeit in angemessenem Umfang zur Verfügung. Die Erfüllung der eduQua-Zertifizierungsstan-

dards ist die Mindestanforderung im Bereich Methodenkompetenz. Erhalt und Entwicklung der polizeilichen

Fachkompetenz liegen in der persönlichen Verantwortung des Bildungspersonals. Die IPH stellt dafür dem

Bildungspersonal jährlich mehrere Stage-Tage zur Verfügung. Zudem werden intern vom Bereich Aus- & Wei-

terbildung mehrmals jährlich Transfertage durchgeführt. Sie dienen dem Erfahrungsaustausch und zur me-

thodisch didaktischen Weiterbildung.

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6 Aspirantinnen und Aspiranten

6.1 Rechtliche Stellung

Die rechtliche Stellung der Aspirantinnen und Aspiranten ist in Art. 29 des Konkordatsvertrages geregelt.

Demnach unterstehen diese ihrem jeweiligen kantonalen Personalrecht. Andererseits sind sie auch der Dis-

ziplinarordnung der IPH unterstellt. (Art. 30 und 31 des Konkordatsvertrages).

Die Vermittlung des richtigen Rollenverständnisses sowie der beruflichen und persönlichen Disziplin während

und ausserhalb des Dienstes ist eine Ausbildungsaufgabe. Disziplinarmassnahmen in der Kompetenz der Di-

rektion sind: der Schulausschluss, der zeitweilige Schulausschluss und der schriftliche Verweis. Die Direktorin

oder der Direktor übt das Disziplinarrecht in Absprache mit dem betroffenen Kommandanten aus.

6.2 Schulbefehl

Die Direktion erlässt zur operativen Steuerung der Lehrgänge einen Schulbefehl, der den Schulbetrieb im

Sinne eines Dienstbefehls regelt.

6.3 Rechte und Pflichten

Während der Ausbildung an der IPH bestehen für die Aspirantinnen und Aspiranten folgende Rechte und

Pflichten:

Die Aspirantinnen und Aspiranten haben die Pflicht,

Aufgaben und Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.

selber Verantwortung für ihren Lernprozess zu übernehmen, diesen zu steuern und zu reflektieren

sowie entsprechende Lernmassnahmen zu ergreifen.

Anweisungen zur eigenen Sicherheit und zur Sicherheit anderer Personen Folge zu leisten.

verantwortungsvoll und sorgfältig mit den zur Verfügung gestellten Lehr- und Lernmaterialien um-

zugehen.

sich gegenüber allen Personen an der IPH respektvoll und fair zu verhalten.

Die Aspirantinnen und Aspiranten haben das Recht

auf eine qualitativ hochwertige Ausbildung und qualifiziertes Lehrpersonal.

auf Unterstützung durch die Lehrpersonen zur Erfüllung der geforderten Leistungen.

auf Hilfe und Unterstützung durch die Leitung Grundausbildung.

auf Transparenz hinsichtlich:

o Aufbau und Verlauf der Ausbildung an der IPH;

o Leistungsanforderungen und Kriterien zur Leistungsbewertung;

o Inhalte, Durchführung und Bewertung der Prüfungen;

o Unterstützungsangebote an der IPH.

auf respektvolle und faire Behandlung durch alle Personen an der IPH.

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Ausbildungshandbuch IPH Hitzkirch Seite 23 / 37

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Übersicht Grundlagendokumente 4

Abbildung 2: Übersicht die Bildungsgrundsätze der IPH 5

Abbildung 3: Systematik der kompetenzorientierten Ausbildung (Quelle ZHPS) 5

Abbildung 4: Vom Vermitteln zum Handeln (Quelle ZHPS) 6

Abbildung 5: Konstruktivistische Lernauffassung (nicht abschliessende Aufzählung) 7

Abbildung 6: Zusammenhang zwischen Lernen und Reflexion (Quelle ZHPS) 8

Abbildung 7: Duale Ausbildung nach BGK 2020 (Quelle SPI) 10

Abbildung 8: Grundstruktur der ersten Ausbildungsphase an der IPH 11

Abbildung 9: Lektionentafel der IPH 12

Abbildung 10: Übersicht über die beruflichen Handlungskompetenzen (Quelle SPI) 14

Abbildung 11: Qualitative Verbesserung des Unterrichtes (Quelle ZHPS)

(IUE = Informierender Unterrichtseinstieg) 16

Abbildung 12: Organigramm des Bereichs Aus- und Weiterbildung 21

Anhänge

Anhang 1 Hospitationsprotokoll

Anhang 2 Evaluation Ausbilder/innen

Anhang 3 Evaluation Lernfeldumgebung

Anhang 4 Fragenkatalog zur Formulierung und Interpretation von Lernzielen

Anhang 5 Verbenliste zur Formulierung von Lernzielen und Festlegung der Taxonomiestufen

Anhang 6 Vorlage Auftrag Selbstlernzeit

Anhang 7 Tätigkeitsprotokoll zum Praktikum

Anhang 8 Vorlage Lektionsskizze

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Ausbildungshandbuch IPH Hitzkirch Seite 24 / 37

Anhang 1 Hospitationsprotokoll

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Ausbildungshandbuch IPH Hitzkirch Seite 25 / 37

Anhang 2 Evaluation Ausbilder/innen

Geschätzte Aspirantinnen und Aspiranten Bewerten Sie die Ausbilderin oder den Ausbilder nur, wenn Sie bei dieser Lehrperson auch im Unterricht wa-ren. Falls Sie keine Angaben machen können, schliessen Sie Sie das Fenster ohne eine Bewertung abzugeben. Diese Befragung wird anonym durchgeführt. Ihre Aussagen werden nicht personifiziert entgegengenommen. Falls Sie «trifft eher nicht zu» oder «trifft nicht zu» markieren, begründen Sie bitte im Kommentarfeld Ihre Wahl, damit wir entsprechende Massahmen ergreifen können.

Feedbackfrage 1 (eduQua-Standard 1) Der Umgang zwischen Lernenden und Lehrperson war von gegenseitigem Respekt geprägt.

trifft zu

trifft eher zu

trifft eher nicht zu

trifft nicht zu

Feedbackfrage 2 (eduQua-Standard 9) Die Lehrperson verstand es, den Bezug zwischen Theorie und Praxis aufzuzeigen.

trifft zu

trifft eher zu

trifft eher nicht zu

trifft nicht zu

Feedbackfrage 3 (eduQua-Standard 2) Die Lehrperson informierte zu Beginn des Unterrichts über die zu erreichenden Lernziele.

trifft zu

trifft eher zu

trifft eher nicht zu

trifft nicht zu

Feedbackfrage 4 (eduQua-Standard 3/11)) Die von der Lehrperson verwendeten Unterrichtsmittel (Lehrmittel, Folienpräsentationen, Arbeitsblätter, Bilder, Videos, …) unterstützten den Lernprozess.

trifft zu

trifft eher zu

trifft eher nicht zu

trifft nicht zu

Feedbackfrage 5 (eduQua-Standard 9/10) Die Lehrperson gestaltete den Unterricht abwechslungsreich.

trifft zu

trifft eher zu

trifft eher nicht zu

trifft nicht zu

Feedbackfrage 6 (eduQua-Standard 1) Die Lehrperson konnte die Unterrichtsthemen verständlich erklären.

trifft zu

trifft eher zu

trifft eher nicht zu

trifft nicht zu

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Ausbildungshandbuch IPH Hitzkirch Seite 26 / 37

Feedbackfrage 7 (eduQua-Standard 1) Fachbezogene Fragen wurden von der Lehrperson kompetent beantwortet.

trifft zu

trifft eher zu

trifft eher nicht zu

trifft nicht zu

Feedbackfrage 8 Zum Themenfeld «Evaluation Ausbilder/innen» möchte ich noch anmerken: ________________________________________________________________ Vielen Dank für Ihre Teilnahme.

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Ausbildungshandbuch IPH Hitzkirch Seite 27 / 37

Anhang 3 Evaluation Lernfeldumgebung

Geschätzte Absolventinnen und Absolventen Lernerfolg ist auch vom Lernumfeld abhängig. Wir optimieren dieses ständig und sind interessiert von Ihnen zu erfahren, wie Sie das Lernumfeld an der IPH erleben. Zu den vier Themenfeldern - Gesamteindruck - Information - Unterricht - Infrastruktur nehmen wir gerne in regelmässigen Abständen Ihre Eindrücke und Hinweise entgegen. Die Resultate der Umfrage werden wir Ihnen im Anschluss zur Verfügung stellen. Sollten in Teilbereichen eine ungenügende Zufriedenheit festgestellt werden, so wird Ihr Lehrgangsleiter diese Hinweise in der Klasse aufarbeiten. Bei persönlichen Anliegen steht Ihnen Ihr Lehrgangsleiter jederzeit zur Verfügung.

Teilnehmerangaben Klasse Klasse 1-1

Klasse 1-2 Klasse 1-3 Klasse 1-4 Klasse 1-5 Klasse 1-6 Klasse 2-1 Klasse 2-2 Klasse 2-3 Klasse 2-4 Klasse 2-5 Klasse 2-6

1. Gesamteindruck

Frage 1 (eduQua-Standard 5/10) Das Lernumfeld an der IPH empfand ich unterstützend.

trifft zu

trifft eher zu

trifft eher nicht zu

trifft nicht zu

Frage 2 Die Zusammensetzung der Klasse wirkte sich positiv auf das Lernen aus.

trifft zu

trifft eher zu

trifft eher nicht zu

trifft nicht zu

Frage 3 Zum Themenfeld «Gesamteindruck» möchte ich noch anmerken:

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Ausbildungshandbuch IPH Hitzkirch Seite 28 / 37

________________________________________________________________

2. Unterricht

Frage 4 (eduQua-Standard 2) Ich erreichte die vorgegebenen Lernziele.

trifft zu

trifft eher zu

trifft eher nicht zu

trifft nicht zu

Frage 5 (eduQua-Standard 4) Die Prüfungsinhalte stimmten mit den vorgängig veröffentlichten Prüfungshinweisen überein.

trifft zu

trifft eher zu

trifft eher nicht zu

trifft nicht zu

Frage 6 (eduQua-Standard 4) Die Prüfungen / Lernkontrollen waren fair gestaltet.

trifft zu

trifft eher zu

trifft eher nicht zu

trifft nicht zu

Frage 7 (eduQua-Standard 9) Pro Woche wendete ich für Selbstlernzeiten und Repetition des Stoffes durchschnittlich

weniger als 4 Stunden auf.

4 bis 5 Stunden auf.

5 bis 10 Stunden auf.

mehr als 10 Stunden auf.

Frage 8 (eduQua-Standard 10) Ich nutzte die Selbstlernzeit, um meinen Lernerfolg zu verbessern. ________________________________________________________________

Frage 9 (eduQua-Standard 21) Organisatorische Änderungen wurden vorgängig kommuniziert.

trifft zu

trifft eher zu

trifft eher nicht zu

trifft nicht zu

Frage 10 Zum Themenfeld «Unterricht» möchte ich noch anmerken: ________________________________________________________________

3. Lernumgebung

Frage 11 (eduQua-Standard 11) Die IT Infrastruktur an der IPH entsprach meinen Bedürfnissen.

trifft zu

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Ausbildungshandbuch IPH Hitzkirch Seite 29 / 37

trifft eher zu

trifft eher nicht zu

trifft nicht zu

Frage 12 (eduQua-Standard 11/20) Die IT Infrastruktur funktionierte zuverlässig.

trifft zu

trifft eher zu

trifft eher nicht zu

trifft nicht zu

Frage 13 (eduQua-Standard 11) Die Handhabung der IT Infrastruktur war benutzerfreundlich.

trifft zu

trifft eher zu

trifft eher nicht zu

trifft nicht zu

Frage 14 (eduQua-Standard 20) Die Klassenzimmer entsprachen meinen Erwartungen (angenehmes Klima, gute Beleuchtung, geringe Lärmemmission, …).

trifft zu

trifft eher zu

trifft eher nicht zu

trifft nicht zu

Frage 15 (eduQua-Standard 20) Die Unterrichtsräume waren sauber.

trifft zu

trifft eher zu

trifft eher nicht zu

trifft nicht zu

Frage 16 (eduQua-Standard 20) Die Infrastruktur des Trainingszentrums Aabach ermöglichte eine realitätsnahe Ausbildung.

trifft zu

trifft eher zu

trifft eher nicht zu

trifft nicht zu

Frage 17 Zum Themenfeld «Infrastruktur» möchte ich noch anmerken: ________________________________________________________________ Vielen Dank für Ihre Teilnahme.

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Ausbildungshandbuch IPH Hitzkirch Seite 30 / 37

Anhang 4 Fragenkatalog zur Formulierung und Interpretation von Lernzielen

Vorgegebene Ziele reflektieren und interpretieren

o Welche Ziele (Richt-, Leistungsziele) sind im Rahmenlehrplan für Polizist / Polizistin vorgegeben?

o Welche Ziele sind aufgrund der praktischen Erfahrung und den Anforderungen im Beruf besonders

zu gewichten?

o Müssen aufgrund der Aktualität Anpassungen an den Zielen vorgenommen werden?

o Welche Ziele beinhalten das Erlernen von Wissen und Fakten?

o Welche Ziele beabsichtigen den Erwerb von Fertigkeiten und Fähigkeiten (Kompetenzen)?

o Welche didaktischen Schlussfolgerungen ergeben sich aufgrund der Komplexitätsstufe der Leis-

tungsziele für die Schulung?

Neue Ziele formulieren

o Sind die Ziele beobacht- und überprüfbar formuliert?

o Enthalten die Ziele einen Massstab?

o Sind Bedingungen der Zielerreichung deklariert (z.B. zu benutzende, erlaubte Hilfsmittel; Situatio-

nen, an welchen die Teilnehmenden zeigen, dass sie das Ziel erreicht haben)?

o Ist die gewählte Komplexitätsstufe der Ziele in Bezug auf die berufliche Praxis der Zielgruppe richtig

gewählt?

Aspekte, die immer zu berücksichtigen sind

o Kommt im Ziel klar zum Ausdruck, ob die Teilnehmenden Wissen wiedergeben und verstehen

und/oder Fertigkeiten und Fähigkeiten erwerben müssen?

o Ist der Praxisbezug erkennbar und aktuell?

o Sind die Ziele realistisch formuliert und erreichbar?

o Wie sollen die Teilnehmenden über die Ziele informiert werden?

o Ist dem Ausbildner/der Ausbildnerin und den Kursteilnehmenden klar, dass die Ziele auch den Mas-

sstab für die Prüfungen darstellen?

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Ausbildungshandbuch IPH Hitzkirch Seite 31 / 37

Anhang 5 Verbenliste zur Formulierung von Lernzielen und Festlegung der Taxonomiestufen

beurteilen o Kriterien festlegen

o bewerten

o bemessen

o beurteilen

K6

verknüpfen Synthese

o planen, entwickeln

o kombinieren

o kreativ anwenden

o ergänzen o zusammenfassen

o reflektieren

K5

analysieren o beherrschen

o zerlegen

o unterscheiden

o erkennen

o analysieren

K4

anwenden o anwenden

o umsetzen

o ausführen

o lösen, berechnen o abfassen

o bedienen

o einleiten

o kommunizieren

o handeln

o auf etwas achten

o unterscheiden

o erheben

o aufnehmen

o intervenieren o einschätzen

K3

verstehen erklären

o verstehen

o erläutern

o erklären

o interpretieren

o erkennen

K2

wiedergeben o wissen

o nennen

o aufzählen

o nachschlagen

o wiedergeben

K1

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Ausbildungshandbuch IPH Hitzkirch Seite 32 / 37

Anhang 6 Vorlage Auftrag Selbstlernzeit

Allgemeines

Bezug zur Unterrichts-

einheit

Fachbereich:

Fach:

Positionierung im

Unterricht, Bedeu-

tung:

Thematischer Zusam-

menhang:

Vorkenntnisse:

Form des Selbststu-

dium:

/

Sozialform:

Bearbeitungsdauer:

xx Minuten

Abgabetermin:

Supportangebot:

Ansprechperson

Name:

Rückfragen:

Tel. Nr.:

Email:

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Ausbildungshandbuch IPH Hitzkirch Seite 33 / 37

Lernziele

Nach Abschluss dieser Lerneinheit sollen Sie in der Lage sein, …

Beurteilungskriterien:

Auftrag

Ergebnis:

Materialien

Hinweise zur Bearbeitung

Weiterführende Literatur, Links

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Anhang 7 Tätigkeitsprotokoll zum Praktikum

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Anhang 8 Vorlage Lektionsskizze