anerkennung und vollstreckung deutscher urteile in der ukraine
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Anerkennung und Vollstreckung
deutscher Urteile in der Ukraine
Kiew, 07. Juli 2015
Anerkennungswege
I. Internationale Abkommen
II. Gegenseitigkeitsprinzip
Internationale Abkommen
Kein Staat ist verpflichtet, Entscheidungen, die von
Gerichten anderer Staaten erlassen wurden, anzuerkennen
und auf seinem Territorium zu vollstrecken.
Eine völkerrechtliche Verpflichtung zur Anerkennung entsteht
nur dann, wenn sich ein Staat dazu durch einen
entsprechenden völkerrechtlichen Vertrag verpflichtet hat.
Gegenseitigkeitsprinzip
Wenn Sie unsere Gerichtsurteile anerkennen und
vollstrecken, dann anerkennen und vollstrecken wir
Ihre
Aspekte des Anerkennungsverfahrens:
I. Verjährungsfrist
II. Wer ist zuständig?
III. An welchem Ort?
IV. Welche Unterlagen?
Verjährungsfrist
Drei Jahre ab dem Inkrafttreten des Gerichtsurteils
Ausnahme
Entscheidungen über die Beitreibung von
periodischen Zahlungen
Wer ist zuständig?
Der Antrag auf Anerkennung bzw. auf Vollstreckung
der Entscheidung ausländischer Gerichte wird vom
allgemeinen Gericht verhandelt.
An welchem Ort?
Am Sitz bzw. Wohnsitz des Schuldners
verfügt der Schuldner über keinen Sitz bzw. Wohnsitz in
der Ukraine oder ist sein Sitz bzw. Wohnsitz unbekannt,
wird der Antrag am Ort des Vermögens des Schuldners in
der Ukraine verhandelt
An welchem Ort?
ob sich das Vermögen des Schuldners in der Ukraine
befindet, wird durch ein offizielles Dokument derjenigen
Person nachgewiesen, bei der es sich auf rechtlicher
Grundlage befindet, z.B.:
• Seeschiff im Hafen / Dock – entsprechender Brief vom
Kapitän des Hafens / Dockverwaltung
• Bankkonto – eine Bestätigung von der Bank
Unterlagen
1. gesetzmäßig beglaubigte Kopie der Entscheidung;
2. offizielle Urkunde, die die Rechtskraft der Entscheidung des ausländischen Gerichts nachweist;
3. ein Dokument, das bescheinigt, dass die Gegenpartei, ordnungsgemäß benachrichtigt wurde;
Dem Antrag auf die Anerkennung sind folgende Unterlagen beizufügen:
Unterlagen
4. ein Dokument, das bestimmt, ab welchem Datum oder hinsichtlich welchen Teils die Entscheidung der Vollstreckung unterliegt (falls die Entscheidung vorher vollstreckt wurde);
5. ein Dokument, das die Bevollmächtigung vom Vertreter des Klägers bestätigt (falls der Antrag vom Vertreter vorgelegt wird);
6. die nach dem ukrainischen Recht beglaubigte Übersetzung von oben erwähnten Dokumenten ins Ukrainische.
In der Regel wird die Anerkennung in folgenden
Sachen erstrebt:
1. Wirtschaftsrecht (Streitigkeiten zwischen den Geschäftspartnern, insbesondere aus Lieferverträgen)
2. Transportrecht (z.B., Verklagung der Fluggesellschaften)
3. Familienrecht
4. Erbrecht
5. Urheberrecht
Müller GmbH
Deutsches
Gericht / Urteil
Müller TOV
Anerkennung /
Vollstreckung
Schuldner
Forderungsabtretung
Forderung
Fazit
• Alternative Gerichtsbarkeit
• Vereinfachte Lösung alter Schwierigkeiten
• Zusätzlicher Investitionsschutz
Neue Prozedur bietet an: