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Nr. 001/2017 Ausgabedatum: 06.01.2017 Öffentliche Bekanntmachungen - Inhaltsverzeichnis: I. Sitzung des Beirates für Migration und Integration am 16.01.2017 – Tagesordnung Seite 1 II. Öffentliche Zustellung – Zwangsstillegung KFZ – SP-AS 2894 – Silvio Matranga Seite 2 III. Öffentliche Bekanntmachung – Fälligkeitstermine Grundbesitzabgaben 2017 Seite 2 IV. Öffentliche Bekanntmachung – Fälligkeitstermine Hundesteuer 2017 Seite 3 V. SGD Süd – Öffentliches Genehmigungsverfahren der Fa. Höhl Containerdienst GmbH Speyer nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz – Bekanntmachung Bescheid Seite 4 VI. Ortsübliche Bekanntmachung – Grenzbestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen Seite 6 VII. Jagdgenossenschaft Speyer – Öffentliche Auslegung der Stimmliste Seite 7 VIII. Jagdgenossenschaft Speyer – Genossenschaftsversammlung am 06.03.2017 Seite 8 IX. GZV Rehbach-Speyerbach – Öffentliche Bekanntmachung Entwurf Haushaltssatzung 2017 Seite 8 X. Verbraucherzentrale RLP – Energieberatung in SP am 07.02.2017 Seite 9 ___________________________________________________ I. Bekanntmachung über die Sitzung des Beirates für Migration und Integration am Montag, dem 16.01.2017, 19:00 Uhr, im Haus der Vereine - Bibliothek (2. OG), Rulandstraße 4. Tagesordnung A) Öffentliche Sitzung 1. Grußwort der Vorsitzenden zum Jahr 2017 2. Referat von Thomas Cantzler, Geschäftsführer der GABIS GmbH 3. Neuwahl der Delegierten für die AGARP-Mitgliederversammlungen 4. Brezelfest 2017 5. Verschiedenes B) Nichtöffentliche Sitzung 6. Vorbesprechung zur Interkulturellen Woche 2017 7. Verschiedenes FB 1-110 _______________________________________________ Amtsblatt für die Stadt Speyer Telefon (06232) 142383 Telefax (06232) 142498 E-Mail [email protected] Internet www.speyer.de Stadthaus Maximilianstraße 100 67346 Speyer Herausgeber Stadt Speyer

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Nr. 001/2017 Ausgabedatum: 06.01.2017

Öffentliche Bekanntmachungen - Inhaltsverzeichnis:

I. Sitzung des Beirates für Migration und Integration am 16.01.2017 – Tagesordnung Seite 1

II. Öffentliche Zustellung – Zwangsstillegung KFZ – SP-AS 2894 – Silvio Matranga Seite 2

III. Öffentliche Bekanntmachung – Fälligkeitstermine Grundbesitzabgaben 2017 Seite 2

IV. Öffentliche Bekanntmachung – Fälligkeitstermine Hundesteuer 2017 Seite 3

V. SGD Süd – Öffentliches Genehmigungsverfahren der Fa. Höhl Containerdienst GmbH Speyer nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz – Bekanntmachung Bescheid Seite 4

VI. Ortsübliche Bekanntmachung – Grenzbestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen Seite 6

VII. Jagdgenossenschaft Speyer – Öffentliche Auslegung der Stimmliste Seite 7

VIII. Jagdgenossenschaft Speyer – Genossenschaftsversammlung am 06.03.2017 Seite 8

IX. GZV Rehbach-Speyerbach – Öffentliche Bekanntmachung Entwurf Haushaltssatzung 2017 Seite 8

X. Verbraucherzentrale RLP – Energieberatung in SP am 07.02.2017 Seite 9 ___________________________________________________ I. Bekanntmachung über die Sitzung des Beirates für Migration und

Integration am Montag, dem 16.01.2017, 19:00 Uhr, im Haus der Vereine - Bibliothek (2. OG), Rulandstraße 4.

Tagesordnung

A) Öffentliche Sitzung

1. Grußwort der Vorsitzenden zum Jahr 2017

2. Referat von Thomas Cantzler, Geschäftsführer der GABIS GmbH

3. Neuwahl der Delegierten für die AGARP-Mitgliederversammlungen

4. Brezelfest 2017

5. Verschiedenes

B) Nichtöffentliche Sitzung

6. Vorbesprechung zur Interkulturellen Woche 2017

7. Verschiedenes

FB 1-110

_______________________________________________

Amtsblatt für die Stadt Speyer

Telefon

(06232) 142383

Telefax

(06232) 142498

E-Mail

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Stadthaus

Maximilianstraße 100

67346 Speyer

Herausgeber

Stadt Speyer

Stadt Speyer

110/Mü

Amtsblatt 06.01.2017

Seite 2

II. Öffentliche Zustellung Verfügung zur zwangsweisen Außerbetriebssetzung eines Kraftfahrzeuges

Herrn Silvio Matranga, zuletzt wohnhaft Karmeliterstraße 15, 67346 Speyer, wird hiermit die Inbetriebnahme seines Kraftfahrzeuges mit dem amtl. Kennzeichen SP-AS 2894 untersagt. Das der Verfügung zugrunde liegende Schreiben vom 22.12.2016 kann bei der Stadtverwaltung Speyer, Bürgerbüro II, Industriestraße 23, Zimmer 3 oder 4, 67346 Speyer eingesehen werden und gilt hiermit als öffentlich zugestellt.

FB 2-230

_______________________________________________ III. Öffentliche Bekanntmachung über die Anforderung und Fälligkeitstermine

der Grundbesitzabgaben –GRUNDSTEUER, ORTSKIRCHENSTEUER- usw. für das Kalenderjahr 2017

Gemäß § 27 i.V. mit § 29 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965) und dem Beschluss des Stadtrates der Stadt Speyer vom 15.12.2016 über die Haushaltssatzung 2017 wird folgendes bekannt gemacht: Die Schuldner der Grundbesitzabgaben haben bis zur Bekanntgabe eines neuen Abgabenbescheides zu den bisherigen Fälligkeitsterminen die Grundbesitzabgaben unter Zugrundelegung der zuletzt festgesetzten Jahressteuer zu entrichten. Für die Schuldner der Grundbesitzabgaben treten mit dem Tage dieser Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Festsetzung der Grundbesitzabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Speyer (Postanschrift: Maximilianstraße 100, 67346 Speyer) zu erheben. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument, versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Gesetz über die Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen (Signaturgesetz) vom 16.05.2001 (BGBl. I S. 876), in der jeweils geltenden Fassung, an folgende Mailadresse zu richten: [email protected]. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten. Nähere Einzelheiten dazu finden Sie im Internet unter www.speyer.de → Impressum → Rahmenbedingungen für elektronische Kommunikation. Stadtverwaltung Speyer, gez. Hansjörg Eger Oberbürgermeister

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Stadt Speyer

110/Mü

Amtsblatt 06.01.2017

Seite 3

IV. Öffentliche Bekanntmachung über die Anforderung und Fälligkeitstermine der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2017

Gemäß § 9 Ziffer 3 der Satzung für die Erhebung von Hundesteuer in der Stadt Speyer in der jeweils gültigen Fassung und dem Beschluss des Stadtrates der Stadt Speyer vom 15.12.2016 über die Haushaltssatzung 2017 wird folgendes bekannt gemacht: Die Schuldner der Hundesteuer haben bis zur Bekanntgabe eines neuen Abgabenbescheides zu den bisherigen Fälligkeitsterminen die Hundesteuer unter Zugrundelegung der zuletzt festgesetzten Jahressteuer zu entrichten. Für die Schuldner der Hundesteuer treten mit dem Tage dieser Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Speyer (Postanschrift: Maximilianstraße 100, 67346 Speyer) zu erheben. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument, versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Gesetz über die Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen (Signaturgesetz) vom 16.05.2001 (BGBl. I S. 876), in der jeweils geltenden Fassung, an folgende Mailadresse zu richten: [email protected]. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten. Nähere Einzelheiten dazu finden Sie im Internet unter www.speyer.de → Impressum → Rahmenbedingungen für elektronische Kommunikation. Stadtverwaltung Speyer gez. Hansjörg Eger Oberbürgermeister

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Stadt Speyer

110/Mü

Amtsblatt 06.01.2017

Seite 4

V. Förmliches Genehmigungsverfahren

nach §§ 4, 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Neuerrichtung und den Betrieb der Anlage zur Lagerung und Behandlung

von Abfällen in der Stockholmer Straße 24,67436 Speyer und

Bekanntgabe gemäß § 3a Satz 2 Halbsatz 2 des Gesetzes über

die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) der Firma Höhl Containerdienst GmbH, Alte Rheinhäuser Straße 15 in 67436

Speyer

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Neustadt an der Weinstraße als zuständige Genehmigungsbehörde macht gemäß § 10 Abs. 8 des BImSchG und § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz-gesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) Folgendes bekannt: Der Firma Höhl Containerdienst GmbH wird nach §§ 4 und 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Verbindung mit den Ziffern 8.11.2.2, 8.11.2.4, 8.12.1.1, 8.12.2, und 8.12.3.2 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt in der Gemarkung Speyer auf den Grundstücken mit den Plan-Nrn. 4295/224 und 4295/233 eine Anlage zur Lagerung und Behandlung von Abfällen zu errichten. Der Standort liegt auf eigenem Betriebsgelände. An gefährlichen Abfällen dürfen maximal 500 t und an nicht gefährlichen Abfällen 7.910 t gelagert werden. Der maximale Jahresdurchsatz beträgt für gefährliche Abfälle 2.500 t und für nicht gefährliche Abfälle 32.500 t. Somit wird der Gesamtjahresdurchsatz bei 35.000 t/a sein. Das Genehmigungsverfahren für o.g. Projekt wurde am 05.03.2016 in der Rheinpfalz, Ausgabe Speyer und am 07.03.2016 im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz öffentlich bekannt gemacht. Es bestand die Möglichkeit die Unterlagen vom 14.03.2016 bis 13.04.2016 einzusehen und bis zum 27.04.2016 Einwendungen schriftlich vorzubringen. Einwendungen wurden keine vorgebracht, ein Erörterungstermin wurde deshalb nicht durchgeführt. Die Genehmigung beinhaltet gemäß § 13 BImSchG die nach § 70 LBauO erforderliche Baugenehmigung für die baulichen Anlagen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd gibt als zuständige Behörde zudem bekannt, dass im Rahmen des Verfahrens zur Genehmigung der Errichtung und dem Betrieb der Anlage der Firma Höhl Containerdienst GmbH eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird. Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c Absatz I Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass das Vorhaben nach Einschätzung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hat, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären.

Stadt Speyer

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Amtsblatt 06.01.2017

Seite 5

Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.

Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Friedrich-Ebert-Straße 14, 67433 Neustadt an der Weinstraße schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen.

Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter www.sgdsued.rlp.de/elektronische-kommunikation aufgeführt sind.

Hinweise: Der Bescheid erging unter Berücksichtigung von Auflagen. Eine Ausfertigung des Bescheides und seine Begründung sowie eine Ausfertigung des genehmigten Planes liegen

vom 10.01.2017 bis 23.01.2017

bei der • Struktur– und Genehmigungsdirektion Süd

Friedrich–Ebert–Straße 14, 67433 Neustadt Zimmer 111

• Stadtverwaltung Speyer Zimmer 18 Maximilianstraße 12 67346 Speyer,

• Verbandsgemeindeverwaltung Römerberg-Dudenhofen Zimmer 75 Am Rathaus 4 67354 Römerberg,

• Gemeinde Altlußheim Zimmer 1.13 Rathausplatz 1 68804 Altlußheim

• Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen Sitzungszimmer, 1.OG Adlerstr. 3 68794 Oberhausen-Rheinhausen

während der üblichen Dienstzeiten zur Einsicht aus. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Stadt Speyer

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Amtsblatt 06.01.2017

Seite 6

Die geprüften Antragsunterlagen sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen und des Landestransparenzgesetzes bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Zentralreferat Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, Friedrich-Ebert- Straße 14, 67433 Neustadt zugänglich. Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Az.: 8930 Sp 034:314 Neustadt an der Weinstraße, den 23.12.2016 Im Vertretung Dr. Hannes Kopf Vizepräsident

SGD Süd

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VI. Ortsübliche Bekanntmachung

über die öffentliche Bekanntgabe

der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen in der Gemeinde Stadt Speyer

In der Gemarkung Speyer, Flur 0, Flurstück 4382/80, 4384/112 wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Teilungsvermessung auf Antrag von C. Dupré Bau GmbH & Co.KG, Stockholmer Straße 2, 67346 Speyer bestimmt und abgemarkt. Über diese Maßnahme wurde am 15. Dez. 2016, 16:00 Uhr eine Niederschrift (Grenztermin) angefertigt.

Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) zuletzt geändert durch § 7 des Gesetzes vom 2. März 2006 (GVBl. S. 56, BS 219-1) werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke, die in der Grenzniederschrift näher bezeichneten öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil der im Grenzniederschrift hat folgenden Wortlaut:

Die bestehenden - und die neuen - Flurstücksgrenzen werden entsprechend dem Ergebnis der Grenzermittlung, wie in der Skizze der Grenzniederschrift dargestellt, festgestellt. Die bestehenden, bereits festgestellten Flurstücksgrenzen und einzelne Grenzpunkte einer bereits festgestellten Flurstücksgrenze werden entsprechend dem Ergebnis der Grenzermittlung, wie in der Skizze der Grenzniederschrift dargestellt, wiederhergestellt.

Die Grenzpunkte werden auf der Grundlage der vorstehenden Entscheidung wie in der Skizze dargestellt abgemarkt.

Die Grenzniederschrift ist in der Zeit vom „vorauss. 09.01.2017 bis „vorauss. 09.02.2017 beim Öffentlich bestellten Vermessungsingnieur Dipl.-Ing. P. Schmitt, Bahnhofstraße 49 - MEDICUS 2. OG - , 67346 Speyer, ausgelegt und kann während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08.00 bis 16.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr) eingesehen werden.

Die Verwaltungsentscheidung gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungs-verfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 308, BS 2010-3) in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, in den jeweils geltenden Fassungen, nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Stadt Speyer

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Amtsblatt 06.01.2017

Seite 7

Der Inhalt der öffentlichen Bekanntgabe und die Grenzniederschrift können auch im Internet unter www.oebvi-schmitt.de eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. P. Schmitt, Bahnhofstraße 49, 67346 Speyer - einzulegen. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Speyer, den 19.12.2016 Öffentlich bestellter Verm.-Ing. Dipl.-Ing. P. Schmitt Bahnhofstraße 49 67346 Speyer

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VII. Öffentliche Auslegung der Stimmliste der Jagdgenossen für die Jagdgenossenschaftsversammlung 2017 am 06.03.2017

Die Stimmliste der Jagdgenossen des Stadtkreises Speyer für die Jagdgenossenschaftsversammlung 2017 am 06.03.2017 liegt in der Zeit vom 09.01. bis einschließlich 27.01.2017 für die stimmberechtigten Jagdgenossen (Grundstückseigentümer) zur Einsichtnahme aus. Ort der Auslegung: Finanzen

-Steuerverwaltung- Maximilianstr. 90 67346 Speyer Zimmer 204 Zeit: Mo.-Do. 7.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr Fr. 7.00 Uhr - 12.00 Uhr Speyer, den 06.01.2017 Jagdgenossenschaft für den Stadtkreis Speyer gez. Hansjörg Eger Oberbürgermeister und Jagdvorsteher

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Stadt Speyer

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Amtsblatt 06.01.2017

Seite 8

VIII. BEKANNTMACHUNG

Alle Grundstückseigentümer, die im Grundflächenverzeichnis des gemeinschaft-lichen Jagdbezirks der Jagdgenossenschaft des Stadtkreises Speyer (Jagdkataster) eingetragen sind, werden zur

GENOSSENSCHAFTSVERSAMMLUNG am Montag, dem 06.03.2017, 16.30 Uhr, im Sitzungssaal des Stadtrates, Rathaus, Maximilianstr. 11-13, eingeladen. Tagesordnung 1. Haushaltsrechnung 2016

2. Entlastung des Jagdvorstandes

3. Haushaltsplan 2017

4. Änderung des Pachtverhältnisses Jagdbogen III

5. Information Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 UStG

6. Bericht des Leiters der Arbeitsgruppe Feldwegeausbau, Grabenreinigung und Heckenschnitt

7. Bericht des Kreisjagdmeisters

8. Verschiedenes Speyer, den 06.01.17 Jagdgenossenschaft für den Stadtkreis Speyer gez. Hansjörg Eger Oberbürgermeister und Jagdvorsteher

FB 1-130

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IX. Öffentliche Bekanntmachung

Entwurf der Haushaltssatzung des Gewässerzweckverbandes Rehbach

mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Jahr 2017

I.

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2017 liegt entsprechend den Bestimmungen des § 7 Abs. 1 Ziff. 8 des Landesgesetzes über kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in Verbindung mit § 97 Abs. 1 Satz 1 und 2 der Gemeindeordnung vom 06.01.2017 bis zur Beschlussfassung, mithin bis zum 25.01.2017 beim Gewässerzweckverband, Sitz: Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises in Ludwigshafen am Rhein, Europaplatz 5, Zimmer 411, während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.

Stadt Speyer

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Amtsblatt 06.01.2017

Seite 9

II. Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen sind durch die Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung –spätestens bis 23.01.2017- beim Gewässerzweckverband Rehbach- Speyerbach in 67063 Ludwigshafen, Europaplatz 5, schriftlich einzureichen oder können auch persönlich während der Öffnungszeiten abgegeben werden (§ 7 Abs. 1 Ziff. 8 KomZG in Verbindung mit § 97 Abs. 1 Satz 3 der Gemeindeordnung). Der Gewässerzweckverband wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung die fristgemäß eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. Ludwigshafen/Rhein, 14.12.2016 Gewässerzweckverband Rehbach- Speyerbach gez. Clemens Körner Verbandsvorsteher

GZV Rehbach-Speyerbach

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Verbraucherberatung Bahnhofstraße 1

67059 Ludwigshafen Pressestelle 06131/28 48 85

Telefax 06131/28 48 66 [email protected]

www.verbraucherzentrale-rlp.de

X. Energieberatung: Wegweiser durch den Förderdschungel

Energiesparen soll belohnt werden: Deshalb gibt es für den bau- oder sanierungswilligen Bürger viele unterschiedliche öffentliche Förderprogramme. Diese werden von Bund, Ländern und Gemeinden, teilweise auch von Energieversorgern angeboten. Förderfähig sind sparsame Neubauten, umfassende Modernisierungen von bestehenden Gebäuden, aber auch einzelne Maßnahmen, wie die Erneuerung der Heizungsanlage oder der Fensteraustausch. Zwei Angebote sind Deutschlandweit verfügbar: Die Programme der KfW-Bank sowie die des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die KfW bietet zum einen sehr günstige Kredite, zum anderen gibt es Einmalzuschüsse für ausgewählte Vorhaben. Die Zinsvergünstigungen wirken beim aktuell niedrigen Zinsniveau zunächst nicht attraktiv. Allerdings gibt es bei umfassenden Modernisierungen zum Teil hohe Tilgungszuschüsse. Das BAFA hingegen fördert bestimmte Einzelmaßnahmen, vor allem im Bereich erneuerbare Energien. Außerdem koordiniert das BAFA zwei öffentlich geförderte Energieberatungsangebote: Die Energieberatung der Verbraucherzentralen sowie die BAFA-Vor-Ort-Beratung. Problematisch ist, dass für Laien die Programmvielfalt sowie die detaillierten Rahmenbedingungen kaum verständlich sind. Die Energieexperten raten deshalb zur fachkundigen Beratung vorab. Oft muss die Förderung vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Die Verbraucherzentrale stellt als Einstieg Übersichten über die Förderprogramme für Energiesparmaßnahmen im Altbau- und Neubaubereich zum kostenlosen Download zur Verfügung: https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/Foerderprogramme. Bei allen Fragen zu Förderprogrammen und dem effizienten Energieeinsatz in privaten Haushalten hilft die persönliche Energieberatung der Verbraucherzentrale. Die Beratung ist unabhängig von jeglichem Anbieterinteresse. Damit die Gespräche ungestört und ohne lange Wartezeit erfolgen können, ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich.

Stadt Speyer

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Amtsblatt 06.01.2017

Seite 10

Die Energieberatung hat am Dienstag, dem 07.02.2017 von 16.00 bis 20.30 Uhr Sprechstunde in Speyer im Historischen Rathaus (Rückgebäude), Maximilianstr. 12. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter 06232/14-0. Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin: Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / 60 75 600 (kostenlos) montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr, dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr

Verbraucherzentrale RLP / FB 1-110

_______________________________________________ Behördenrufnummer 115 Kennen Sie schon unser Serviceangebot der einheitlichen Behördenrufnummer 115?

Unter der Telefonnummer 115 erhalten Sie (zum Ortstarif) zu Standardfragen wie Ansprechpartner/-innen, Zuständigkeiten, Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, eventuellen Gebühren etc. von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des 115-Servicezentrums der MRN von Montag bis Freitag, durchgängig von 8:00 bis 18:00 Uhr, kompetente Auskunft.

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Stadtverwaltung Speyer, 06.01.2017 Hansjörg Eger Oberbürgermeister

Bezugsnachweis: Das Amtsblatt der Stadt Speyer für öffentliche Bekanntmachungen erscheint grundsätzlich wöchentlich freitags und ist im Abonnement oder als Einzelnummer beziehbar bei der

Stadtverwaltung Speyer zu einem Unkostenbeitrag von: 0,75 € (Jahresabo 61,00 €) Abteilung Hauptverwaltung je Ausgabe bei Lieferung frei Haus. Maximilianstraße 100 Kostenlose Abgabe an Selbstabholende und im Internet 67346 Speyer unter der Adresse: www.speyer.de/de/rathaus/amtsblatt