antragstellung und ilb-kundenportal

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Richtlinie „Moorschutz“

Antragstellung und ILB-Kundenportal Susanne Jürgens, Teamleiterin Referat Infrastruktur Seddiner See, 17.10.2018

Agenda

Susanne Jürgens, 17.10.2018 Seite 2

Begrüßung und Vorstellung

Antragstellung

ILB-Kundenportal

Ihre Fragen

Antragstellung - Wann und wo

Wann können Anträge gestellt werden?

Anträge können voraussichtlich ab dem 01.01.2019 gestellt werden. Bewilligungen müssen bis

zum 31.12.2020 erteilt werden.

Wo können Anträge gestellt werden?

Für die elektronische Antragstellung steht das ILB-Kundenportal zur Verfügung. Der Zugang

erfolgt über den Link auf der Produktseite der Richtlinie auf www.ilb.de unter der Rubrik

„Infrastruktur/Zuschüsse“.

Welche Informationen zur Antragstellung gibt es?

Auf der Produktseite der Richtlinie auf www.ilb.de finden Sie folgende Informationen:

Richtlinie und Kurzinformation zur Richtlinie

Ansprechpartner

Merkblätter zu diversen Themen

Formulare (u.a. zur Identifizierung)

Kriterien der fachlichen Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt (LfU)

Benutzerleitfaden zum ILB-Kundenportal

Susanne Jürgens, 17.10.2018 Seite 3

Antragstellung - Wichtige Hinweise

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

Der Antragsteller muss antragsberechtigt gemäß Richtlinie sein.

Mit der zu fördernden Maßnahme darf nicht vor Bewilligung bzw. Genehmigung zum

vorzeitigen Maßnahmebeginn begonnen werden oder worden sein. (Als Maßnahmebeginn ist grundsätzlich jeder Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten. Bei

Baumaßnahmen gelten Planung, Baugrunduntersuchung, Grunderwerb und Herrichten des Grundstücks (z. B. Gebäudeabbruch, Planieren) nicht als

Beginn der Maßnahme, es sei denn, sie sind alleiniger Zweck der Zuwendung.)

Ausgaben, die vor dem 1. Januar 2014 getätigt wurden, die laut Richtlinie nicht gefördert

werden können oder für die keine den Vorgaben entsprechende Auftragsvergabe erfolgte,

sind nicht zuwendungsfähig.

Die zur Förderung beantragte Maßnahme muss einem Fördergegenstand der Richtlinie

zugeordnet werden können. Ggf. sind Maßnahmen getrennt zu beantragen.

Im Rahmen der Antragstellung sind alle ILB-Merkblätter zu berücksichtigen, auf die im

Antragsformular verwiesen wird. Besonders zu beachten sind die Merkblätter zur Vergabe

von Aufträgen bzw. zur Einholung von Angeboten und zur Information und Kommunikation.

Die Unterlagen zum Antrag sind digital über das ILB-Kundenportal einzureichen. Zusätzlich

als Papierversion einzureichende Unterlagen sind im ILB-Kundenportal entsprechend

gekennzeichnet.

Susanne Jürgens, 17.10.2018 Seite 4

Antragstellung - Antragsbearbeitung

Wie erfolgt die Antragsbearbeitung?

Die Anträge werden durch die ILB bearbeitet. Zu jedem Antrag wird eine fachliche

Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt (LfU) eingeholt. Diese beinhaltet neben der

inhaltlichen Bewertung auch eine Plausibilisierung der geplanten Ausgaben. Die Kriterien der

fachlichen Stellungnahme sind auf der Produktseite der Richtlinie veröffentlicht.

Wer entscheidet über den Antrag?

Die abschließende Entscheidung über den Antrag trifft die ILB. Vor der Entscheidung werden alle

Anträge mit einem Zuschussvolumen > 50.000,00 EUR dem Ausschuss für Klimaschutz und

Energieeffizienz (KLEE) zur Empfehlung vorgelegt. Der Ausschuss tagt einmal im Monat.

Was passiert nach der Bewilligung?

Nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides können für getätigte Ausgaben über das ILB-

Kundenportal die bewilligten Fördermittel abgerufen werden. Dazu sind die Ausgaben in der

Belegliste und die Auftragsvergaben in der Auftragsvergabeliste zu erfassen. Zusätzlich sind

Rechnungen, Zahlungsnachweise und Vergabeunterlagen/Angebote einzureichen.

Die letzten 5 % der Fördermittel werden nach Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt.

Der Verwendungsnachweis ist 6 Monate nach Abschluss der Maßnahme vorzulegen.

Susanne Jürgens, 17.10.2018 Seite 5

Antragstellung - Ansprechpartner

Antragstellung und Bewilligung

Jürgen Bautz (Hauptsachbearbeiter) Telefon: 0331 660-1280

Bernd Voigt von Gagern

Adrian Kresse

Auszahlung und Verwendungsnachweis

Katharina Dombrowski (Hauptsachbearbeiterin) Telefon: 0331 660-1221

Tobias Zart

Sandra Becskei

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ILB-Kundenportal - Zugang

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ILB-Kundenportal - Benutzerregistrierung

Susanne Jürgens, 17.10.2018 Seite 8

ILB-Kundenportal - Benutzerregistrierung

Susanne Jürgens, 17.10.2018 Seite 9

ILB-Kundenportal - Benutzerregistrierung

Susanne Jürgens, 17.10.2018 Seite 10

ILB-Kundenportal - Benutzerregistrierung

Susanne Jürgens, 17.10.2018 Seite 11

ILB-Kundenportal - Anmeldung

Susanne Jürgens, 17.10.2018 Seite 12

ILB-Kundenportal - Antragstellung/Startseite

Susanne Jürgens, 17.10.2018 Seite 13

ILB-Kundenportal - Antragstellung/Antragstellerdaten

Susanne Jürgens, 17.10.2018 Seite 14

ILB-Kundenportal - Antragstellung/Fragebogen

Susanne Jürgens, 17.10.2018 Seite 15

ILB-Kundenportal - Antragstellung/Dokumente

Susanne Jürgens, 17.10.2018 Seite 16

ILB-Kundenportal - Antragstellung/Antragsformular

Susanne Jürgens, 17.10.2018 Seite 17

ILB-Kundenportal – Antragstellung/Weitere Unterlagen

Susanne Jürgens, 17.10.2018 Seite 18

ILB-Kundenportal - Antragstellung/Antrag versenden

Susanne Jürgens, 17.10.2018 Seite 19

ILB-Kundenportal - Kommunikation

Susanne Jürgens, 17.10.2018 Seite 20

ILB-Kundenportal - Bestätigungsmail

Susanne Jürgens, 17.10.2018 Seite 21

ILB-Kundenportal - Weitere Geschäftsvorfälle

Susanne Jürgens, 17.10.2018 Seite 22

ILB-Kundenportal - Mittelabruf/Belegliste

Susanne Jürgens, 17.10.2018 Seite 23

ILB-Kundenportal - Belegliste

Susanne Jürgens, 17.10.2018 Seite 24

Ihre Fragen

Susanne Jürgens, 17.10.2018 Seite 25

Ihre Fragen

• zur Antragstellung

• zum ILB-Kundenportal

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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