aktuelle europäische entwicklungen im hinblick auf den abschlussprüferberuf dr. helmut klaas, idw
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Aktuelle europäische Entwicklungen im Hinblick auf
den Abschlussprüferberuf
Dr. Helmut Klaas, IDW
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Abschlussprüferhaftung Qualitätssicherung Vereinfachtes Unternehmensumfeld (Simplification) Kapitalbeteiligung Externer an Prüfungsgesell-
schaften
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Abschlussprüferhaftung (1)
Auftrag der Abschlussprüfer-RL an die EU-Kommission (Art. 31) Bericht über Auswirkungen der nationalen
Haftungsregelungen für AP auf die europäischen Kapitalmärkte
Analyse von Haftungsbegrenzungen Handlungsempfehlungen
Einrichtung eines beratenden Forums
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Abschlussprüferhaftung (2)
Studie von London Economics Ergebnisse der Studie
Marktkonzentration Versicherungsschutz Haftungsregime und Prüfungsqualität Haftungsbegrenzung
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Abschlussprüferhaftung (3)
Konsultationspapier der EU-Kommission 4 Optionen zur Haftungsbegrenzung
(1) Fixe betragsmäßige Grenze auf EU-Ebene(2) Größe des geprüften Unternehmens
(Marktkapitalisierung)(3) Prüferhonorare(4) Proportionalhaftung
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Abschlussprüferhaftung (4)
Reaktionen Beibehaltung bestehender nationaler Regelungen Mehrheitlich Befürwortung einer Haftungsbe-
grenzung (70 %) 38 % pro Proportionalhaftung; 30 % pro
Proportionalhaftung + betragsmäßige Grenze Ausblick
Empfehlung der Kommission zum Jahresende 2007?
Haftung von Netzwerken?
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Qualitätssicherung (1)
Mögliche Systeme der Qualitätssicherung(1) Inspections(2) Delegated inspections(3) Monitored peer review(4) Peer review
Begriff der Qualitätssicherung nach Art. 29 der AP-RL
Qualitätssicherungssystem in Deutschland Monitored peer review für alle Inspections für Prüfer von Unternehmen des
öffentlichen Interesses
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Qualitätssicherung (2)
Quality assurance system in Germany
Monitored Peer Review
Investigations Inspections
Applicable to all mem-bers of the profession that carry out statutory audits
Applicable to all mem-bers of the profession that audit public interestentities (p.i.e.)
Performed by licen-sed members of the accounting profession
Organised and moni-tored by the Chamberof Public Auditors(WPK)
Performed by the WPK in case of concreteindications of a breach of professional duties
Conducted by staffof the WPK
Scope: generally limited to audit engagements rela-ted to p.i.e. unless there is cause for concern
Conducted by staffof the WPK
Public oversight by the Auditor Oversight Commission
State supervision by the Federal Ministry of Economics
Applicable to all mem-bers of the profession that carry out statutory audits
Performed by the WPKindependent of any in-dications of a breach ofprofessional duties
by: H
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2007
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Qualitätssicherung (3)
Überlegungen der EU-Kommission für eine neue Empfehlung zur Qualitätssicherung
Hintergrund: Anerkennung der europäischen Qualitätssicherungssysteme durch den PCAOB
Beschränkung der Empfehlung auf Prüfungen von public interest entities Weitere Beschränkung möglich auf Prüfungen
börsennotierter Unternehmen Einführung eines Inspections-Systems mit
Beschränkung des Anwendungsbereichs auf die Prüfungen von public interest entities
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Qualitätssicherung (4)
Letztverantwortung für das externe Qualitäts-sicherungssystem: öffentliche Berufsaufsicht (public oversight body)
Durchführung der inspections durch die Berufs-aufsicht selbst oder durch eine andere geeignete Berufsorganisation
Weitgehende Eingriffsrechte der Berufsaufsicht Genehmigung der Methodologie Genehmigung der Untersuchungsberichte Ernennung der Inspektoren Verhängung von Sanktionen
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Qualitätssicherung (5)
Vom Berufsstand unabhängige Finanzierung Cooling-off-Periode von 2 Jahren für Inspektoren Teilnahme von Inspektoren anderer Mitgliedstaaten
an den Inspektionen Kritisch: Veröffentlichung von zusammengefassten
Ergebnissen der Inspektionen Kritisch: Aufhebung der bisherigen Empfehlung Veröffentlichung der Empfehlung voraussichtlich
Ende 2007
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Vereinfachtes Unternehmensumfeld (Simplification) (1)
Politische Initiative der EU-Kommission Absenkung der Bürokratiekosten um 25 % Alle Rechtsgebiete mit EU-Zuständigkeit
Im Fokus insbesondere: Deregulierungspotenzial für die Wirtschaft belastende Regelungen in folgen-den Bereichen Gesellschaftsrecht Rechnungslegung Prüfung
Nicht jedoch: Deregulierung des Berufsstands (z.B. Abschlussprüferrichtlinie)
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Vereinfachtes Unternehmensumfeld (Simplification) (2) Vorgehensweise bei Gesellschaftsrechtsrichtlinien:
Abschaffung oder Reduzierung (Option 1) oder Vereinfachungsmaßnahmen (Option 2) für:
2. EU-Richtlinie (Gründung der AG sowie Erhaltung und Änderung ihres Kapitals)
3. und 6. EU-Richtlinie (Verschmelzung und Spaltung von AGs)
12. EU-Richtlinie (GmbH mit einem einzigen Gesellschafter)
Vereinfachungsmaßnahmen (Option 2) für: 1. EU-Richtlinie (Offenlegung) 11. EU-Richtlinie (Offenlegung von Zweignieder-
lassungen)
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Vereinfachtes Unternehmensumfeld (Simplification) (3)
Kritik an Vorschlag der Aufhebung der 2. EU-Richtlinie Kern des EU-Kapitalmarktrechts würde entfallen Harmonisierung hatte gute Gründe:
Erhöhte Rechtssicherheit „Vertrauensgrundlage, die ein funktionierender
Binnenmarkt braucht“ Transparenz Mindestschutz für Dritte Keine (27) Einzelstaatenregelungen Wettbewerbsfähigkeit
Alternative: Fortentwicklung der Vorschriften zur Kapitalerhaltung und Ausschüttungsbemessung
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Vereinfachtes Unternehmensumfeld (Simplification) (4)
Vereinfachungen für KMU bei Rechnungslegung und Abschlussprüfung Einführung der Kategorie „Kleinstbetriebe“
Ausnahme von der Anwendung der 4. RL bei Kapitalgesellschaften mit Jahresumsatz < 1 Mio. €, Bilanzsumme < 500 000 €, Beschäftigte < 10
Entscheidung der Mitgliedstaaten über Anforderungen an Rechnungslegung, z.B. Verwendung steuerlicher Gewinnermittlungs-vorschriften
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Vereinfachtes Unternehmensumfeld (Simplification) (5)
Alternative: unternehmensspezifische Rege-lungen zur Gewinnermittlung und -verwendung im Gesellschaftsvertrag; individuelle Verein-barungen mit Gläubigern (covenants)
Intransparenz, erhöhte Rechtsunsicherheit, höhere Bürokratiekosten
Lösung: keine Ausnahme von der Rechnungslegung sondern Erleichterungen
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Vereinfachtes Unternehmensumfeld (Simplification) (6) Anpassung der Schwellenwerte
regelmäßige Erhöhung Verlängerung der Übergangsfrist für KMU bei
Überschreiten der Schwellenwerte von 2 auf 5 Jahre; Verkürzung der Frist bei Unterschreiten auf 1 JahrKritisch:
Weder rasches Wachstum noch einmaliges umsatzschwaches Jahr werden angemessen berücksichtigt
Spielräume für Sachverhaltsgestaltungen Freistellung der Kleinunternehmen von den
Offenlegungspflichten
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Vereinfachtes Unternehmensumfeld (Simplification) (7)
Ausweitung der für Kleinunternehmen geltenden Ausnahmevorschriften auf mittelgroße Unter-nehmen Erleichterungen insbesondere für mittelgroße
Unternehmen mit weitgehender Identität von Management und Eigentümernaber: bei nichtgeschäftsführenden Gesellschaftern, Gläubigern und anderen Stakeholdern sogar erhöhtes Interesse an Finanzinformationen denkbar
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Vereinfachtes Unternehmensumfeld (Simplification) (8)
Unklar, ob Erleichterungen auch Prüfungspflicht einbeziehen
Kompensation der Prüfungspflicht durch freiwillige Prüfungen, Absicherungen anderer Art (debt covenants)
Folgen für die Funktionsfähigkeit des Marktes
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Vereinfachtes Unternehmensumfeld (Simplification) (9)
Vereinfachung für alle Unternehmen, z.B. Abschaffung der Regelungen zur Angabe latenter
Steuern Abschaffung bestimmter Angabepflichten im
Anhang Alternative: Abschaffung von nicht mehr sach-
gerechten Wahlrechten der EU-Bilanzrichtlinien Komplexitätsreduktion
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Kapitalbeteiligung Externer an Prüfungsgesellschaften (1)
Vorgaben der Abschlussprüfer-RL (Art. 3)(1) Mehrheitsbeteiligungen nur von in der EU
zugelassenen Abschlussprüfern(2) Keine Aussagen zu Minderheitsbeteiligungen
Minderheitsbeteiligungen Externer, auch gewerblicher Unternehmen, zulässig
(3) Zusammensetzung des Managements mehrheitlich aus in der EU zugelassenen Abschlussprüfern (sog. European approval)
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Kapitalbeteiligung Externer an Prüfungsgesellschaften (2)
Umsetzung der RL in deutsches Recht Übernahme der Vorgaben von (1) und (3) in die
WPO Keine Übernahme von (2)
Beschränkung der Zulassung von Minderheits-beteiligungen Externer auf sozietätsfähige Berufe (vBP, StB, RA)
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Kapitalbeteiligung Externer an Prüfungsgesellschaften (3)
Aktuelle politische Diskussion Hohe Konzentration im Markt für Prüfungen
börsennotierter und großer Unternehmen Hauptmarktzugangsbeschränkungen für
mittelgroße Prüfungsfirmen Reputation Kapazitäten Internationale Managementstrukturen Haftungsrisiken Gesetzliche Restriktionen hinsichtlich Eigentum
und Management
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Kapitalbeteiligung Externer an Prüfungsgesellschaften (4)
Vergabe einer Studie durch EU-Kommission an Oxera Consulting zu „Eigentumsvorschriften für Prüfungsfirmen und ihre Auswirkungen auf die Konzentration im Markt für Abschlussprüfer“ (November 2006)
Veröffentlichung des Oxera-Berichts (230 Seiten und 200 Seiten Anhang) am 23.10.2007
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Kapitalbeteiligung Externer an Prüfungsgesellschaften (5)
Ergebnisse der Oxera-Studie: Eröffnung neuer Investitions- und Zugangs-
chancen durch Erleichterung der Eigentums- und Managementvorschriften bei Prüfungsgesell-schaften
Wahl einer optimalen Unternehmens- und Finanzstruktur
Preiswertere neue Markteintrittsmöglichkeiten Partnerorientierte Eigentümerstruktur der
Prüfungsfirmen verantwortlich für den Anstieg der erwarteten Kapitalrendite sowie für Ein-schränkungen des Zugangs zum Kapital
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Kapitalbeteiligung Externer an Prüfungsgesellschaften (6)
Bestätigung der Existenz und Bedeutung weiterer Marktzugangsbeschränkungen, wie z.B. Reputation
Keine signifikante Beeinträchtigung der Unab-hängigkeit des Abschlussprüfers durch alternative Eigentums- und Managementstrukturen
Mögliche Interessenkonflikte durch andere legislative Maßnahmen oder zusätzliche Sicherungsmaßnahmen lösbar
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Kapitalbeteiligung Externer an Prüfungsgesellschaften (7)
Fazit Ergebnisse der Oxera-Studie insgesamt
enttäuschend Aussagen z.T. unbegründet, nebulös, wenig
konkret Wegbereitung für die Zulassung von
Mehrheitsbeteilungen Externer – Unvereinbar mit Abschlussprüfer-RL
Reaktion der EU-Kommission, auch im Hinblick auf das zu erwartende Doc Morris-Urteil des EUGH?