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5. Jahrgang Schönwalde-Glien, 9. Dezember 2009 Nr. 10 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Inhaltsverzeichnis Amtliche Mitteilungen 13. Sitzung der Gemeindevertretung vom 19.11.2009 Beschlüsse der Gemeindevertretung S. 2 Neubesetzung des Hauptausschusses S. 2 Neubesetzung des Ausschusses für Bau, Wohnen und Verkehr S. 2 Neubesetzung des Ausschusses für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Landwirt- schaft S. 2 Neubesetzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Jugend, Soziales, Sport und Tourismus S. 2 Neubesetzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft S. 2 Haushaltssatzung 2010, Stellenplan sowie Finanzplan und Investitionsprogramm 2009 - 2013 S. 2 2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung einer Hundesteuer S. 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Am Anger 3-4“ OT Pausin Betreff: Abwägungsbeschluss S. 2 Vorhabensbezogener Bebauungsplan „Am Anger 3-4“ OT Pausin Betreff: Auslegungsbeschluss S. 3 Bebauungsplan Nr. 08 „Straße A“, OT Schönwalde-Siedlung Betreff: Abwägung S. 3 Bebauungsplan Nr. 22 „Fasanensteig“, OT Schönwalde-Siedlung Betreff: Abwägung S. 3 Bebauungsplan Nr. 02 „Nordmärkische“, OT Schönwalde-Siedlung Betreff: Abwägung S. 3 Bebauungsplan Nr. 25 „Fehrbelliner Straße – Jugendclub und Bolz- platz“, OT Schönwalde-Siedlung Betreff: Abwägung S. 4 Bauantrag SW 46-09-B, Antrag auf Änderung der Baugenehmigung, Berliner Allee 42, OT Schönwalde-Siedlung S. 4 Aufhebung Beschluss-Nr. 100/2004 vom 22.04.2004 Einbringen von Pollern vor Grundstücken S. 5 überplanmäßige Ausgabe HH-Stelle 4649.7180 S. 5 überplanmäßige Ausgabe HH-Stelle 4540.7600 S. 5 außerplanmäßige Ausgabe auf der HHST 1300.9355 zur Anschaffung eines MTW für die Ortswehr Perwenitz S. 5 außerplanmäßige Ausgabe auf der HHST 2112.9400 S. 5 außerplanmäßige Ausgabe, HHST 9100.8411 S. 5 Vermietung der Räume der ehemaligen „Sozialstation“ S. 5 außerplanmäßigen Ausgabe auf der HHST 1300.9350 zur Anschaffung eines MTW für die Ortswehr Grünefeld S. 5 DSL Erschließung des OT Wansdorf und ggf. Perwenitz mittels Richtfunkstrecke S. 5 Besetzung der Stelle der Leiterin in der KTA „Waldeck“, OT Schönwalde-Dorf S. 5 Öffentliche Bekanntmachungen Berufung von Ersatzpersonen - Ortsbeirat Perwenitz - Ortsbeirat Schönwalde-Siedlung S. 5 Haushaltssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien für das Haushaltsjahr 2010 S. 6 Öffentliche Auslegung des Entwurfes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Anger 3-4“ mit Begründung der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Pausin S. 7 Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien zu den Steuer- und Abgabenbescheiden 2010 S. 7 2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung einer Hundesteuer S. 8 Vorstellung und Wahl zur Besetzung der Stelle des Vorsitzenden der Schiedsstelle der Gemeinde Schönwalde-Glien S. 9 weitere amtliche Mitteilungen Besetzung der Ausschüsse der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien sowie sachkundige Einwohner (Stand: 24.11.09) S. 10 Sitzungsfolge 2010 für den Hauptausschuss und die Gemeindevertretung S. 12 Impressum S. 12 Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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5. Jahrgang Schönwalde-Glien, 9. Dezember 2009 Nr. 10

Ö F F E N T L I C H E B E K AN N T M AC H U N G E N

Inhaltsverzeichnis

Amtliche Mitteilungen

13. Sitzung der Gemeindevertretung vom 19.11.2009 Beschlüsse der Gemeindevertretung S. 2

Neubesetzung des Hauptausschusses S. 2

Neubesetzung des Ausschusses für Bau, Wohnen und Verkehr S. 2

Neubesetzung des Ausschusses für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Landwirt-schaft S. 2

Neubesetzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Jugend, Soziales, Sport und Tourismus S. 2

Neubesetzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft S. 2

Haushaltssatzung 2010, Stellenplan sowie Finanzplan und Investitionsprogramm 2009 - 2013 S. 2

2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung einer Hundesteuer S. 2

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Am Anger 3-4“ OT Pausin Betreff: Abwägungsbeschluss S. 2

Vorhabensbezogener Bebauungsplan „Am Anger 3-4“ OT Pausin Betreff: Auslegungsbeschluss S. 3

Bebauungsplan Nr. 08 „Straße A“, OT Schönwalde-Siedlung Betreff: Abwägung S. 3

Bebauungsplan Nr. 22 „Fasanensteig“, OT Schönwalde-Siedlung Betreff: Abwägung S. 3

Bebauungsplan Nr. 02 „Nordmärkische“, OT Schönwalde-Siedlung Betreff: Abwägung S. 3

Bebauungsplan Nr. 25 „Fehrbelliner Straße – Jugendclub und Bolz- platz“, OT Schönwalde-Siedlung Betreff: Abwägung S. 4

Bauantrag SW 46-09-B, Antrag auf Änderung der Baugenehmigung, Berliner Allee 42, OT Schönwalde-Siedlung S. 4

Aufhebung Beschluss-Nr. 100/2004 vom 22.04.2004 Einbringen von Pollern vor Grundstücken S. 5

überplanmäßige Ausgabe HH-Stelle 4649.7180 S. 5

überplanmäßige Ausgabe HH-Stelle 4540.7600 S. 5

außerplanmäßige Ausgabe auf der HHST 1300.9355 zur Anschaffung eines MTW für die Ortswehr Perwenitz S. 5

außerplanmäßige Ausgabe auf der HHST 2112.9400 S. 5

außerplanmäßige Ausgabe, HHST 9100.8411 S. 5

Vermietung der Räume der ehemaligen „Sozialstation“ S. 5

außerplanmäßigen Ausgabe auf der HHST 1300.9350 zur Anschaffung eines MTW für die Ortswehr Grünefeld S. 5

DSL Erschließung des OT Wansdorf und ggf. Perwenitz mittels Richtfunkstrecke S. 5

Besetzung der Stelle der Leiterin in der KTA „Waldeck“, OT Schönwalde-Dorf S. 5

Öffentliche Bekanntmachungen

Berufung von Ersatzpersonen - Ortsbeirat Perwenitz - Ortsbeirat Schönwalde-Siedlung S. 5

Haushaltssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien für das Haushaltsjahr 2010 S. 6

Öffentliche Auslegung des Entwurfes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Anger 3-4“ mit Begründung der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Pausin S. 7

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien zu den Steuer- und Abgabenbescheiden 2010 S. 7

2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung einer Hundesteuer S. 8

Vorstellung und Wahl zur Besetzung der Stelle des Vorsitzenden der Schiedsstelle der Gemeinde Schönwalde-Glien S. 9

weitere amtliche Mitteilungen

Besetzung der Ausschüsse der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien sowie sachkundige Einwohner (Stand: 24.11.09) S. 10

Sitzungsfolge 2010 für den Hauptausschuss und die Gemeindevertretung S. 12

Impressum S. 12

Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz,

Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 5 Nr. 10 Seite 2

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 234/2009 Neubesetzung des Hauptausschusses Die Mitglieder des Hauptausschusses und ihre Stellvertreter werden wie folgt bestellt: Anzahl Mitglieder Stellvertreter

1 Bodo Oehme Stellvertreter des Bürgermeisters 2 Karla-Veronika Ehl Dr. Uta Krieg 3 Siegfried Spallek Sven Kraatz 4 Margot Anker Jörg Lindemann 5 Bärbel Eitner André Barkowski 6 Ingeburg Behrendt Manfred Bittner 7 Michael Laarß Ines Zock

(19 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) Beschluss Nr. 235/2009 Neubesetzung des Ausschusses für Bau, Wohnen und Verkehr Der Ausschuss für Bau, Wohnen und Verkehr wird wie folgt besetzt: Anzahl der Mitglieder

Sitzverteilung Mitglied Stellvertreter

1. Vorsitz CDU Lothar Lüdtke Uwe Schatz 2. Mitglied CDU Simone Arndt Jörg Lindemann 3. Mitglied SPD Axel Kees Kai Orzelski 4. Mitglied Grün Sozial Gerecht Michael Laarß Ines Zock (19 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) Beschluss Nr. 236/2009 Neubesetzung des Ausschusses für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Landwirtschaft Anzahl der Mitglieder Sitzverteilung Mitglied Stellvertreter

1. Vorsitz CDU Sven Kraatz Siegfried Spallek 2. Mitglied CDU Jörg Lindemann Simone Arndt 3. Mitglied SPD André Barkowski Axel Kees 4. Mitglied Grün Sozial Gerecht Ines Zock Michael Laarß (18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) Beschluss Nr. 237/2009 Neubesetzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Jugend, Soziales, Sport und Tourismus Anzahl der Mitglieder

Sitzverteilung Mitglied Stellvertreter

1. Vorsitz CDU Karla-Veronika Ehl Dr. Uta Krieg 2. Mitglied CDU Margot Anker Uwe Schatz 3. Mitglied SPD Kai Orzelski Bärbel Eitner 4. Mitglied DIE LINKE Manfred Bittner Ingeburg Behrendt (16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen) Beschluss Nr. 238/2009 Neubesetzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft Anzahl der Mitglieder Sitzverteilung Mitglied Stellvertreter

1. Vorsitz SPD Bärbel Eitner André Barkowski 2. Mitglied CDU Siegfried Spallek Uwe Schatz 3. Mitglied CDU Dr. Uta Krieg Lothar Lüdtke 4. Mitglied DIE LINKE Ingeburg Behrendt Manfred Bittner (18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 187/2009 Haushaltssatzung 2010, Stellenplan sowie Finanzplan und Investitionspro-gramm 2009 - 2013 Die Gemeindevertretung stimmt der vorgelegten Haushaltssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien für das Haushaltsjahr 2010, dem Stellenplan sowie dem Finanzplan und dem Investitionsprogramm der Jahre 2009 bis 2013 zu. (16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen) Die Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien für das Haushaltsjahr 2010 erfolgt auf der Seite 6. Beschluss Nr. 212/2009 2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung einer Hundesteuer Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung einer Hundesteuer. Variante 3 (16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen) Die Bekanntmachung der 2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Schön-walde-Glien über die Erhebung einer Hundesteuer erfolgt auf der Seite 8. Beschluss Nr. 213/2009 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Am Anger 3-4“ OT Pausin Betreff: Abwägungsbeschluss 1. Die von den Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) vorgebrachten Anregungen und Hinweise zur Beteiligung in der Zeit vom 10.08.2009 bis 11.09.2009 zum Vorentwurf des Vorhaben-bezogenen Bebauungsplanes „Am Anger 3-4“ hat die Gemeindevertre-tung Schönwalde-Glien mit folgendem Ergebnis geprüft: a) Berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von: Nr. 3 Landesumweltamt Brandenburg Nr. 5 Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming Nr. 15 Brandenburg. Amt f. Denkmalpflege & Archäolog. Landesmuseum, Abt. Bodendenkmalpflege Nr. 19 Landkreis Havelland b) Teilweise berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von: c) Nicht berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von: d) Keine planungsrelevanten Bedenken, aber mitunter Hinweise, die zur Kenntnis genommen bzw. im weiteren Verfahren beachtet werden, äußerten: Nr. 4 Gemeinsame Landesplanungsabteilung Nr. 6 Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Nr. 8 Landesbetrieb Forst Brandenburg Nr. 20 E.ON edis AG Nr. 21 Vattenfall Europe Transmission GmbH Nr. 22 WGI GmbH Nr. 23 GDMcom mbH Nr. 24 OWA GmbH Nr. 25 Zentraldienst der Polizei Nr. 26 Deutsche Telekom AG Nr. 37 Stadt Hennigsdorf Nr. 38 Landkreis Oberhavel e) Keine Antwort gaben: Nr. 7 Landesamt für Verbraucherschutz Nr. 14 Brandenburg. Landesamt für Denkmalpflege Zossen Nr. 35 Stadt Falkensee Nr. 36 Gemeinde Oberkrämer Nr. 40 Stadt Nauen 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger, Behörden und sonstigen TÖB, die Anregungen und Hinweise abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 3. Die Anlage (Vorschlag zur Abwägung der eingegangenen Stellungnah-men und Anregungen) ist Bestandteil dieses Beschlusses. (16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

Amtliche Mitteilungen

Beschlüsse der 13. Sitzung der Gemeindevertretung vom 19.11.2009

Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 5 Nr. 10

Seite 3

Beschluss Nr. 214/2009 Vorhabensbezogener Bebauungsplan „Am Anger 3-4“ OT Pausin Betreff: Auslegungsbeschluss Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien billigt den Entwurf des vorha-benbezogenen Bebauungsplanes „Am Anger 3-4“ mit Begründung der Gemeinde Schönwalde-Glien in der Fassung von Oktober 2009, für den OT Pausin. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Begründung ist nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB für die Dauer von einem Monat zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Den von der Planung berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange ist nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB Gelegenheit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist Stellung zu nehmen. Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. (16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen) Die Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Öffentliche Ausle-gung des Entwurfes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Anger 3-4“ mit Begründung der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Pausin und der Karte des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt auf der Seite 7. Beschluss Nr. 216/2009 Bebauungsplan Nr. 08 „Straße A“, OT Schönwalde-Siedlung Betreff: Abwägung 1. Die von den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) sowie Bürgern zur öffentlichen Auslegung und Behördenbe-teiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise zum Bebauungsplan Nr. 08 „Straße A“ (5. Entwurf in der Fassung vom 9. Juni 2009) hat die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien mit folgendem Ergebnis geprüft. a) Berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von: keine TÖB b) Teilweise berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von: TÖB Nr. 17 Landkreis Havelland Bürger B1 c) Nicht berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von: keine TÖB Bürger B2 d) Keine Einwände gegen die Planung, aber mitunter Anregungen und Hinweise, die zur Kenntnis genommen werden, äußerten: TÖB Nr. 1 Landesumweltamt Brandenburg, Regionalabteilung West 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen TÖB sowie die Bürger, die Anregungen und Hinweise abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 3. Die Anlagen (Vorschlag zur Abwägung der eingegangenen Stellungnah-men und Anregungen) sind Bestandteil dieses Beschlusses. (16 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 218/2009 Bebauungsplan Nr. 22 „Fasanensteig“, OT Schönwalde-Siedlung Betreff: Abwägung 1. Die von den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) sowie Bürgern zur öffentlichen Auslegung und Behördenbe-teiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise zum Bebauungsplan Nr. 22 „Fasanensteig“ (5. Entwurf in der Fassung vom 9. Juni 2009) hat die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien mit folgendem Ergebnis geprüft. a) Berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von: keine TÖB b) Teilweise berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von: TÖB Nr. 17 Landkreis Havelland Bürger B1 c) Nicht berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von: keine TÖB Bürger B2 d) Keine Einwände gegen die Planung, aber mitunter Anregungen und

Hinweise, die zur Kenntnis genommen werden, äußerten: TÖB Nr. 1 Landesumweltamt Brandenburg, Regionalabteilung West 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen TÖB sowie die Bürger, die Anregungen und Hinweise abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 3. Die Anlagen (Vorschlag zur Abwägung der eingegangenen Stellungnah-men und Anregungen) sind Bestandteil dieses Beschlusses. (16 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 220/2009 Bebauungsplan Nr. 02 „Nordmärkische“, OT Schönwalde-Siedlung Betreff: Abwägung 1. Die von den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) und von einem Bürger zur öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise zum Bebauungsplan Nr. 02 „Nordmärkische“ (Planfassung Mai 2009) hat die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien mit folgendem Ergebnis geprüft. a) Berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von: keine TÖB b) Teilweise berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von: TÖB Nr. 19 Landkreis Havelland c) Nicht berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von: keine TÖB Bürger B1 d) Keine Einwände gegen die Planung, aber Anregungen und Hinweise, die

zur Kenntnis genommen werden, äußerten: TÖB Nr. 1 Landesumweltamt Brandenburg, Regionalabteilung West TÖB Nr. 6 Amt für Forstwirtschaft, Außenstelle Borgsdorf

Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 5 Nr. 10 Seite 4

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die TÖB und die Bürger, die Anre-gungen und Hinweise abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 3. Die Anlagen (Vorschlag zur Abwägung der eingegangenen Stellungnah-men und Anregungen) sind Bestandteil dieses Beschlusses. (16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 222/2009 Bebauungsplan Nr. 25 „Fehrbelliner Straße – Jugendclub und Bolzplatz“, OT Schönwalde-Siedlung Betreff: Abwägung 1. Die von den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) zur öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise zum Bebauungsplan Nr. 25 „Fehrbelliner Straße – Jugendclub und Bolzplatz“ (Planfassung Juni 2009) hat die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien mit folgendem Ergebnis geprüft. a) Berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von: TÖB Nr. 1 Landesumweltamt Brandenburg, Regionalabteilung West TÖB Nr. 2 Gemeinsame Landesplanungsabteilung TÖB Nr. 3 Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming TÖB Nr. 4 Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg TÖB Nr. 6 Landesbetrieb Forst Brandenburg, Alt Ruppin TÖB Nr. 8 Wasser- und Bodenverband TÖB Nr. 13 Brandenburgisches Landesamt f. Denkmalpflege, Bodendenk-

malpflege TÖB Nr. 17 Landkreis Havelland b) Teilweise berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von: keine TÖB c) Nicht berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von: keine TÖB d) Keine planungsrelevanten Bedenken, aber mitunter Hinweise, die zur Kenntnis genommen bzw. im weiteren Verfahren berücksichtig werden, äußerten: TÖB Nr. 11 Kreishandwerkerschaft Osthavelland TÖB Nr. 12 Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege, Baudenk-

malpflege TÖB Nr. 18 E.ON edis AG

TÖB Nr. 19 Vattenfall Europe Transmission GmbH TÖB Nr. 20 WGI – Westfälische Gesellschaft f. Geoinformation u.

Ingenieurleistung TÖB Nr. 21 VNG – Verbundnetz Gas AG TÖB Nr. 22 OWA GmbH TÖB Nr. 23 Zentraldienst der Polizei - Kampfmittelbeseitigungsdienst TÖB Nr. 24 Deutsche Telekom AG TÖB Nr. 28 Wasser- und Schifffahrtsamt Brandenburg TÖB Nr. 29 Wehrbereichsverwaltung VII, Strausberg TÖB Nr. 33 Gemeinde Oberkrämer TÖB Nr. 34 Stadt Hennigsdorf TÖB Nr. 35 Landratsamt Oberhavel TÖB Nr. 37 Stadt Nauen

e) Keine Antwort äußerten: TÖB Nr. 5 Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft u.

Flurneuordnung TÖB Nr. 7 Kreisbauernverband Havelland TÖB Nr. 9 Treuhandanstalt TÖB Nr. 10 Industrie- und Handelskammer, Potsdam TÖB Nr. 14 Oberfinanzdirektion Cottbus TÖB Nr. 15 Polizeipräsidium Potsdam, Nauen TÖB Nr. 16 Kataster- und Vermessungsamt beim Landkreis Havelland TÖB Nr. 25 Havelbus Verkehrsgesellschaft Potsdam TÖB Nr. 26 Eisenbahn-Bundesamt, Berlin TÖB Nr. 27 Deutsche Bahn Immobiliengesellschaft, Potsdam TÖB Nr. 30 Evangelisches Pfarramt, Schönwalde-Glien TÖB Nr. 31 SSV 53 e.V., Schönwalde-Glien TÖB Nr. 32 Stadt Falkensee TÖB Nr. 36 Bezirksamt Spandau

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen und Hinweise abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3. Die Anlagen (Vorschlag zur Abwägung der eingegangenen Stellungnah-men und Anregungen) sind Bestandteil dieses Beschlusses. (17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 224/2009 Bauantrag SW 46-09-B, Antrag auf Änderung der Baugenehmigung, Berliner Allee 42, OT Schönwalde-Siedlung Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag mit dem Aktenzeichen SW 46-09-B auf Änderung der Baugenehmigung vom 16.02.2004 auf dem Grundstück Berliner Allee 42 im OT Schönwalde-Siedlung wird aus baupla-nungsrechtlichen (Einfügungsgebot nach § 34 BauGB) und naturschutz-rechtlichen Gründen („Baumschutzsatzung“ der Gemeinde) erteilt. (0 Ja- und 18 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 5 Nr. 10

Seite 5

Beschluss Nr. 211/2009 Aufhebung Beschluss-Nr. 100/2004 vom 22.04.2004 Einbringen von Pollern vor Grundstücken Der Beschluss-Nr. 100/2004 vom 22.04.2004 zum Einbringen von Pollern als Schutzmaßnahme vor den Grundstücken wird aufgehoben. (18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) Beschluss Nr. 232/2009 überplanmäßige Ausgabe HH-Stelle 4649.7180 Die Gemeinde Schönwalde-Glien genehmigt eine überplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle 4649.7180 für das HH-Jahr 2009 in Höhe von 3.596,48 €. (17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) Beschluss Nr. 233/2009 überplanmäßige Ausgabe HH-Stelle 4540.7600 Die Gemeinde Schönwalde-Glien genehmigt eine überplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle 4540.7600 für das HH-Jahr 2009 in Höhe von 12 T€. (17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) Beschluss Nr. 225/2009 außerplanmäßige Ausgabe auf der HHST 1300.9355 zur Anschaffung eines MTW für die Ortswehr Perwenitz Die Gemeindevertretung beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe auf der HHST 1300.9355 in Höhe von 10.000,00 EUR zur Anschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW) für die örtliche Feuerwehreinheit (Ortswehr) Perwenitz. (17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) Beschluss Nr. 239/2009 außerplanmäßige Ausgabe auf der HHST 2112.9400 Die Gemeindevertretung beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe auf der HHST 2112.9400 in Höhe von 39.000,00 EUR zur Deckung der Baukosten des Mehrzweckgebäudes im OT Siedlung. (18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) Beschluss Nr. 243/2009 außerplanmäßige Ausgabe, HHST 9100.8411 Die Gemeindevertretung beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe auf der HHST 9100.8411 in Höhe von 115.000,00 EUR (80.785,88 € zuzüglich Zinsen) zur Begleichung der Schadensersatzansprüche aus dem Rechts-streit gegen den Landrat des Landkreises Havelland vor dem Verwaltungs-gericht Potsdam (VG 3 K 1765/04). (18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 240/2009 Vermietung der Räume der ehemaligen „Sozialstation“ Der große Raum (Anlage) der ehemaligen Sozialstation in der Berliner Allee 3 in 14621 Schönwalde-Glien wird zur Vermietung freigegeben. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle notwendigen Schritte zur Weitervermie-tung des Raumes einzuleiten. Das Einvernehmen mit dem Eigentümer (Erbbauberechtigten) ist herzustellen. Ein entsprechender Vertrag ist abzuschließen. (14 Ja- und 2 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen) Beschluss Nr. 242/2009 außerplanmäßigen Ausgabe auf der HHST 1300.9350 zur Anschaffung eines MTW für die Ortswehr Grünefeld Die Gemeindevertretung beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe auf der HHST 1300.9350 in Höhe von 10.000,00 EUR zur Anschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW) für die örtliche Feuerwehreinheit (Ortswehr) Grünefeld. (18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) Beschluss Nr. 244/2009 DSL Erschließung des OT Wansdorf und ggf. Perwenitz mittels Richt-funkstrecke Die durch das Land Brandenburg kostenfrei zur Verfügung gestellte Richtfunkstrecke für die DSL Erschließung des Ortsteils Wansdorf und ggf. Perwenitz, ist bei der durch das Land beauftragten Firma WHSD GmbH zu beantragen. Die Gemeinde wird sich einen Kooperationspartner für den weiteren zügigen Netzausbau im/ in den Ortsteilen suchen und den Kooperationsver-trag mit diesem schließen. Sollten für den weiteren Netzausbau, über die erste Versorgung hinaus, Kosten für die Gemeinde entstehen, so bedarf es dazu einer gesonderten Beschlussfassung. (16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

- NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG - Beschluss Nr. 226/2009 Besetzung der Stelle der Leiterin in der KTA „Waldeck“, OT Schönwalde-Dorf Frau Annette Teßmer wird ab 01.01.2010 als Leiterin der KITA „Waldeck“, OT Schönwalde-Dorf ernannt. Der bestehende Arbeitsvertrag wird entsprechend geändert. (17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Berufung als Ersatzperson

gemäß § 60 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg in Verbindung mit § 80 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung: Auf Grund der mir übertragenen Aufgaben gebe ich bekannt, dass auf Frau Brunhilde Vandrey ein Sitz im Ortsbeirat Perwe-nitz der Gemeinde Schönwalde-Glien übergegangen ist. Frau Brunhilde Vandrey hat den Sitz für die SPD übernommen. Schönwalde-Glien, den 16.11.2009 gez. Kurt Hartley Wahlleiter

Berufung als Ersatzperson

gemäß § 60 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg in Verbindung mit § 80 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung: Auf Grund der mir übertragenen Aufgaben gebe ich bekannt, dass auf Frau Susanne Kosche ein Sitz im Ortsbeirat Schönwalde-Siedlung der Gemeinde Schönwalde-Glien übergegangen ist. Frau Susanne Kosche hat den Sitz für die CDU übernommen. Schönwalde-Glien, den 02.12.2009 gez. Kurt Hartley Wahlleiter

Ende der 13. Sitzung der Gemeindevertretung vom 19.11.2009

Öffentliche Bekanntmachungen

Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 5 Nr. 10 Seite 6

Haushaltssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien

für das Haushaltsjahr 2010 Auf Grund der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I/01 S. 154), zuletzt geändert durch Art. 15 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband u. a. Geset-ze vom 23. September 2008 (GVBl. I/12 S. 202) wird nach Be-schluss der Gemeindevertretung vom 19. November 2009 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 10.430.300 EUR in der Ausgabe auf 10.430.300 EUR und 2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 3.824.000 EUR in der Ausgabe auf 3.824.000 EUR festgesetzt.

§ 2 Es wird festgesetzt: 1. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 1.500.000 EUR 2. der Gesamtbetrag der Kredite auf 0 EUR 3. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt fest-gesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 260 v. H. b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B) 370 v. H. 2. Gewerbesteuer 320 v. H.

§ 4 Im Sinne § 81 GO Brandenburg gelten über- bzw. außer-planmäßige Ausgaben bis zu einer Höhe von - im Verwaltungshaushalt 3.000 EUR pro Haushaltsstelle - im Vermögenshaushalt 5.000 EUR pro Haushaltsstelle

als unerheblich. Über ihre Leistung entscheidet die Amtslei-terin der Kämmerei. Darüber hinausgehende Mehrausgaben sind von der Ge-meindevertretung zu beschließen.

§ 5 Erheblichkeitsregelung nach § 79 GO Brandenburg zum Erlass einer Nachtragssatzung:

1. Erheblich im Sinne von Abs. 2 Nr. 1 ist ein Fehlbetrag in Höhe von 4 v.H. des Gesamthaushaltsvolumens.

2. Erheblich im Sinne von Abs. 2 Nr. 2 sind nicht veran-schlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haus-haltsstellen in Höhe von 4 v.H. des Gesamthaushaltsvo-lumens.

Aufstellungsvermerk

Gemäß § 78 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg wurde der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien für das Haushaltsjahr 2010 mit den dazugehörigen Anlagen aufgestellt und dem Bürger-meister vorgelegt. Schönwalde-Glien, den 12.11.2009 gez. M. Walter Amtsleiterin der Kämmerei

Feststellungsvermerk Der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Schön-walde-Glien für das Haushaltsjahr 2010 und die dazugehö-rigen Anlagen wurden festgestellt und der Gemeindevertre-tung zugeleitet. Schönwalde-Glien, den 12.11.2009 gez. Bodo Oehme Bürgermeister

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und entsprechend der Bekanntmachungsregelung der Hauptsatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien be-kannt gemacht. gez. Schönwalde-Glien, den 23. Nov. 2009 gez. gez. Bodo Oehme Karla-Veronika Ehl Bürgermeister Vorsitzende der

Gemeindevertretung

Siegel

Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass jeder Einsicht in die Haushaltssatzung und in die Anlagen nehmen kann. Die Haushaltssatzung mit den Anlagen liegt für jeder-mann zur Einsicht zu den Sprechzeiten der Gemeinde-verwaltung der Gemeinde Schönwalde-Glien, Schön-walde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12, 14621 Schönwalde-Glien, Zimmer 20, aus.

Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 5 Nr. 10

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Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Betr.: Öffentliche Auslegung des Entwurfes zum vorhaben-

bezogenen Bebauungsplan „Am Anger 3-4“ mit Begründung

der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Pausin

Der Entwurf Oktober 2009 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Am Anger 3-4“ mit Begründung für das Gebiet in der Gemarkung Pausin mit dem Flurstück 55/4 der Flur 5 (siehe Karte des räumlichen Geltungsbe-reiches in der Anlage) wurde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien zur Drucksache Nr. 214 / 2009 vom 19.11.2009 gebilligt und ist nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB für die Dauer von einem Monat zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Den von der Planung berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange ist nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB Gelegen-heit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist Stellung zu nehmen. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom

04.01.2010 bis einschließlich 05.02.2010 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Bauamt, OT Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12, 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus: Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,

Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,

Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

Während dieser Zeit können Anregungen zum Planent-wurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Nie-derschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegen-einander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung. Schönwalde-Glien, den 23. November 2009 gez. Bodo Oehme Bürgermeister (Siegel)

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien

zu den Steuer- und Abgabenbescheiden 2010 Die Gemeindeverwaltung Schönwalde-Glien weist darauf hin, dass die im Kalenderjahr 2006, 2007, 2008 und 2009 versandten Steuer- und Abgabenbescheide zur Grundsteuer,

zur Zweitwohnungsteuer auch für die Folgejahre gültig sind, sofern sie nicht durch eine erneute Steuerfestsetzung geändert wurden. Sie erhalten somit Anfang Januar 2010 für die vorge-nannten Steuern und Abgaben keine neuen Steuer- und Abgabenbescheide für das Kalenderjahr 2010.

Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleichen Steuern wie im Vorjahr zu entrichten haben, kann diese durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt wer-den. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Be-scheid zugegangen wäre. Der Steuerschuldner hat bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides zu den bisherigen Fälligkeitsterminen Vorauszahlungen unter Zugrundelegung der zuletzt festge-setzten Jahressteuer zu entrichten.

Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 5 Nr. 10 Seite 8

Der Verwaltungsakt gilt zwei Wochen nach dem Tag der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 4 Satz 3 der Abgabenordnung).

Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Gemeinde Schönwalde-Glien, OT Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Str. 10-12, 14621 Schönwalde-Glien schriftlich oder zur Niederschrift einzule-gen.

Hinweise zur öffentlichen Bekanntmachung Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit der Jahreszah-lung Gebrauch gemacht haben, wird der entsprechende Betrag am 01.07.2010 fällig. Ansonsten werden die Vierteljahresbeträge jeweils am 15. Februar 2010, 15. Mai 2010, 15. August 2010 und 15. No-vember 2010 fällig. Kleinbeträge bis zu 15,00 EURO werden am 15.08.2010 mit ihrem Jahresbetrag, Kleinbeträge bis zu 30,00 EURO am 15.02.2010 und 15.08.2010 zu je einer Hälfte ihres Jahres-betrages fällig. Die Gemeindeverwaltung Schönwalde-Glien weist darauf hin, dass bei einer Nichtbeachtung der Fälligkeiten automa-tisch das Mahnverfahren einsetzt. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, am Lastschriftver-fahren teilzunehmen. Entsprechende Vordrucke sind in der Gemeindeverwaltung erhältlich bzw. stehen auf der Home-page www.gemeinde-schoenwalde-glien.de unter der Rubrik BÜRGER/ Vordrucke bereit. Diese Abbuchungsermächti-gung kann auf dem Postweg versandt oder auch persönlich in der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Hundesteuer im Januar 2010 einen neuen Steuer- und Abgabenbescheid auf der Grundlage der von der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 19.11.2009 beschlossenen 2. Ände-rungssatzung der Satzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung einer Hundesteuer erhalten. Wir dürfen darauf hinweisen, dass die Gemeinde Schönwalde-Glien beabsichtigt, die Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverban-des des „Großen Havelländischen Hauptkanal-Havelseen“ Nauen im Jahr 2010 zu ändern. Nach Vorliegen des Beschlusses der Satzung in der Gemeindevertretung erhalten Sie im Jahr 2010 einen neuen Steuer- und Abgabenbescheid. gez. Bodo Oehme Bürgermeister

2. Änderungssatzung

der Satzung der Gemeinde

Schönwalde-Glien über die Erhebung einer Hundesteuer

Die Gemeinde Schönwalde-Glien erlässt auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Bran-denburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBL. I S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23.09.2008 (GVBL. I S. 202, 207) und des Kommunalabga-bengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 31.03.2004 (GVBL. I S. 174), zuletzt geändert durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg vom 02.10.2008 (GVBL. I S. 218) gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.11.2009 folgende 2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Schönwal-de-Glien über die Erhebung einer Hundesteuer:

Artikel 1

Änderung der Satzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung einer Hundesteuer

Die Satzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung einer Hundesteuer (Beschluss-Nr. 07/2003 vom 18.12.2003) wird wie folgt geändert: § 2 Steuermaßstab und Steuersätze werden wie folgt gefasst: „ Die Steuer beträgt jährlich: 1. für den 1. Hund 40,00 € 2. für den 2. Hund 80,00 € 3. für den 3. Hund und jeden weiteren Hund 80,00 €“ § 4 Steuerermäßigung Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Die ermäßigte Hundesteuer beträgt 10,00 € jährlich.“

Artikel 2 Diese 2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung einer Hundesteuer tritt zum 01.01.2010 in Kraft. Schönwalde-Glien, den 24.11.2009 gez. Bodo Oehme Bürgermeister

Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 5 Nr. 10

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Beschluss Nr. 169/2009 Vorstellung und Wahl zur Besetzung der Stelle des Vorsitzenden der Schiedsstelle der Gemeinde Schönwalde-Glien Für die Besetzung der Stelle des Vorsitzenden der Schiedsstelle der Gemeinde Schönwalde-Glien wird

Peter Blaudszun

gewählt. (17 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Ende der öffentlichen Bekanntmachungen

Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 5 Nr. 10 Seite 10

weitere amtliche Mitteilungen

Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 5 Nr. 10

Seite 11

4. Ausschuss für Bildung, Kultur, Jugend, Soziales,

Sport und Tourismus

Fraktion/Partei

GV Frau Karla-Veronika Ehl, Schönwalde-Siedlung, Germanenweg 47 CDU Vorsitzende des Bildungsausschusses GV Frau Margot Anker, Schönwalde-Dorf, Bötzower Straße 24 CDU GV Herr Manfred Bittner, Schönwalde-Siedlung, Amselsteig 76 DIE LINKE GV Herr Kai Orzelski, Perwenitz, Perwenitzer Dorfstraße 4 SPD Sachkundige Einwohner/innen

Herr Jens Anker, Schönwalde-Dorf, Bötzower Straße 24 Frau Marianne Fiebig, Schönwalde-Siedlung, Rotkehlchensteig 2 Herr Bernd Mahnke, Schönwalde-Siedlung, Schulallee 49 Herr Uwe Venzke, Schönwalde-Siedlung, Unter den Linden 39

5. Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft

GV Frau Bärbel Eitner, Pausin, Am Anger 16 SPD Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen und, Wirtschaft GV Frau Ingeburg Behrendt, Schönwalde-Siedlung, Amselsteig 34 DIE LINKE GV Frau Dr.Uta Krieg, Schönwalde-Siedlung, Nachtigallensteig 91 CDU GV Herr Siegfried Spallek, Wansdorf, Wansdorfer Dorfstraße 95 CDU Sachkundige Einwohner/innen

Frau Monika Deckert, Perwenitz, Perwenitzer Dorfstraße 1 Frau Dr. Eva Huntemann, Schönwalde-Siedlung, Wachtelsteig 21 Frau Susanne Krause, Pausin, Birkenweg 8 Herr Michael Soelch, Grünefeld, Am Spring 4A gez. gez. Bodo Oehme Karla-Veronika Ehl Bürgermeister Vorsitzende der

Gemeindevertretung

Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 5 Nr. 10 Seite 12

Sitzungsfolge 2010 für den Hauptausschuss und

die Gemeindevertretung Hinweis: Aus aktuellen Anlässen kann die Möglichkeit bestehen, dass Veränderungen vorgenommen werden müssen. Vorschlag Termine Hauptausschuss

Vorschlag Termine Gemeindevertretung

12. Januar 2010

21. Januar 2010

09. Februar 2010

25. Februar 2010

16. März 2010

25. März 2010

13. April 2010

22. April 2010

11. Mai 2010

27. Mai 2010

08. Juni 2010

17. Juni 2010

ggf. Sondersitzung 06. Juli 2010

angedachte Sommerpause

ggf. Sondersitzung 15. Juli 2010 (Ferien)

17. August 2010 (Ferien)

26. August 2010

07. September 2010

16. September 2010

05. Oktober 2010

21. Oktober 2010 (Ferien)

09. November 2010

18. November 2010

07. Dezember 2010 16. Dezember 2010

Impressum:

Herausgeber: Gemeinde Schönwalde-Glien Der Bürgermeister Schönwalde-Siedlung Sebastian-Bach-Straße 10-12 14621 Schönwalde-Glien

Telefon: (0 33 22) 24 84-0

Telefax: (0 33 22) 24 84-40

www.schoenwalde-glien.de

[email protected]

Redaktion: Kurt Hartley

Steffen Schmunk

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint unregelmäßig.

Alle im Amtsblatt veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12, 14621 Schönwalde-Glien eingesehen werden.

Das Amtsblatt wird sowohl in der Gemeindeverwaltung als auch in den Büros der Ortsbürgermeister zu den ortsüblichen Sprechzeiten kostenlos ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf der Homepage der Gemeinde www.schoenwalde-glien.de zur Verfügung.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.