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Herr Graf gegen die alte Dame.
Gegenöffentliche Perspektiven am Beispiel der Berichterstattung um einen
Stiftungsstreit, bei dem die damals 90-jährige Frau Meschar den damals höchsten
Repräsentanten der FPÖ im Parlament zum Rücktritt (aus der Bundespolitik) zwang.
STEP 5 Proseminar, SS2014 bei Ingrid Aichberger.
René Müllner, a0847771
November 2014
1
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis.....................................................................................................................1
Tabellenverzeichnis..................................................................................................................3
Abbildungsverzeichnis..............................................................................................................3
EINLEITUNG............................................................................................................................4
THEORIE..................................................................................................................................5
1.1 Ein Ausschnitt der Wirklichkeit........................................................................................5
Nachrichtenauswahl..........................................................................................................5
Nachrichtenproduktion.......................................................................................................6
1.2 Journalismus in der Abhängigkeit...................................................................................6
Ein kleines Land................................................................................................................7
1.3 Einseitige Berichterstattung als systemische Fehlfunktion.............................................9
1.4 Mit Gegenöffentlichkeit aus der Schweigespirale.........................................................10
Dietiwag.org.....................................................................................................................12
1.5 Die Untersuchten...........................................................................................................12
Krone / Kurier / ORF........................................................................................................12
Martin Graf.......................................................................................................................13
Der Streit um die Gertrud Meschar Privatstiftung............................................................13
Unzensuriert.at................................................................................................................15
MESSUNG..............................................................................................................................16
2.1 Forschungsfragen und Hypothesen..............................................................................16
Forschungsfrage 1:..........................................................................................................16
Forschungsfrage 2...........................................................................................................17
2.2 Die Stichprobe...............................................................................................................18
2.3 Die Inhaltsanalyse.........................................................................................................18
2.4 Der Pre-Test..................................................................................................................19
2.4 Messergebnisse............................................................................................................19
2
Messung Hypothese 1 Gewichtung der Aussagen.........................................................20
Messung Hypothese 2: Ausfallender Stil........................................................................25
Messung Hypothese 3: Übernahme von Aussagen die zuerst auf Unzensuriert waren 26
2.5 Interpretation.................................................................................................................28
Unterschiede in der inhaltlichen Schwerpunksetzung.....................................................28
Unterschiede im Auftritt...................................................................................................29
Gegenseitige Themensetzung / -übernahme..................................................................31
RESÜMEE..............................................................................................................................33
Literaturverzeichnis.................................................................................................................35
Anhang....................................................................................................................................40
Messergebnisse..................................................................................................................40
Codebuch............................................................................................................................46
Codebuch Pre-Test.............................................................................................................51
3
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Aussagen „Hard Facts“, Pro / Contra Graf.............................................................20
Tabelle 2: Von Unzensuriert.at im Diskurs platzierte Hard Facts..........................................20
Tabelle 3: „Hard Facts“, die zuerst auf Unzensuriert waren, nach Pro und Contra................22
Tabelle 4: Aussagen "Falscher Anwalt" nach Medium...........................................................23
Tabelle 5: Beiträge mit „ Falscher Anwalt“ anteilig nach Medium..........................................23
Tabelle 6: Aussagen "Medienkritik" nach Medium..................................................................24
Tabelle 7: Beiträge mit „Medienkritik“ anteilig nach Medium..................................................24
Tabelle 8: Beiträge mit auffälligen Aussagen nach Medium...................................................25
Tabelle 9: Beiträge mit auffälligen Fotos nach Medium..........................................................25
Tabelle 10: Auffällige Beiträge nach Medium.........................................................................26
Tabelle 11: Hard Facts, die zuerst auf Unzensuriert waren....................................................26
Tabelle 12: Aussagen Medienkritik, die zuerst auf Unzensuriert waren.................................27
Tabelle 13: Aussagen zum Thema „Falscher Anwalt“, die Unzensuriert übernommen hat....27
Tabelle 14: Aussagen, die die untersuchten Medien voneinander übernommen haben........28
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Aussagen Pro / Contra Graf nach Medium........................................................29
Abbildung 2: Beiträge mit auffälligen Fotos nach Medium......................................................30
Abbildung 3: Wochenhoroskop für Martin Graf (*11.Mai) am Höhepunkt der Stiftungaffäre:
„Wieder einmal zeigt sich, dass eine ältere Person (..) recht hatte.“......................................34
4
EINLEITUNG
Der Publikumsbeirat der öffentlich-rechtlichen ARD hatte die eigene Berichterstattung zur
Ukraine-Krise im Herbst 2014 als einseitig und lückenhaft kritisiert.1 Die ARD-Redaktion hatte
nicht nur mit Kritik aus dem eigenen Kontrollgremium zu schaffen, auch zahlreiche
Zuschauer hatten sich beschwert.2 Die Ausgaben der ARD Tagesschau erreichen über 8
Millionen Zuseher mit einem Marktanteil von etwa 30% und gelten somit also Leitmedium,
das die öffentliche Meinung prägen kann3. Dass ihre Beiträge von Zuschauen kritisiert
werden, könnte ein Indiz dafür sein, dass sich zum Thema eine sog. Gegenöffentlichkeit
gebildet hat, die sich auf alternativen Medienkanälen (in)formiert.
Der Vorwurf an Leitmedien, einseitig parteiisch zu berichten, ist auch in Österreich immer
wieder Thema. Gerade der öffentlich-rechtliche ORF steht regelmäßig in der Kritik, „am
Gängelband4“ der Regierungsparteien zu hängen. Gelegentlich kommt es auch zu
Rundumschlägen gegen die (fast) gesamte Presselandschaft: Im Sommer 2012 wurde dem
Oppositionspolitiker Martin Graf vorgeworfen, eine Pensionistin mit einer Stiftungsgründung
übervorteilt zu haben. Graf bestritt die Vorwürfe und sprach von einer politisch motivierten
Kampagne gegen ihn und seine Partei, bei der die mit „Inseraten-Millionen5“ gekaufte Presse
mitspiele.
Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Berichterstattung zur erwähnten Stiftungscausa und
möchte untersuchen, ob das kleine, Graf nahestehende, Medium Unzensuriert.at sich dabei
in Art und Inhalt von den Beiträgen in den Mainstreammedien ORF, Krone und Kurier
unterscheidet, also eine Gegenöffentlichkeit schafft. Ebenfalls wird untersucht, ob
Unzensuriert in dieser medial geführten Auseinandersetzung Fakten setzen konnte, die
später von den großen Medien übernommen wurden.
Die Relevanz des Themas ergibt sich aus der Frage: Wem vertrauen? Die Arbeit soll ein
Anstoß zur kritischen Rezeption von (Massen)Medien sein.
1 Vgl. Daniljuk, 2014 2 Vgl. Gniffke, 2043 Vgl. ARD, 20144 Vgl. Böhmer / Gasteiger, 2012 5 Unzensuriert, 2012
5
THEORIE
In einer Mediengesellschaft spielen Sekundärerfahrungen eine bedeutende Rolle. Komplexe
Zusammenhänge können nur selten aus erster Hand erfahren werden, wir verlassen uns auf
medial transportierte Sekundärerfahrungen und lassen diese in unsere Bewertungen und in
unser Handeln, in unsere politischen Entscheidungen mit einfließen.6
1.1 Ein Ausschnitt der Wirklichkeit
Nachrichtenauswahl
Dieser Umstand macht das Wissen um Produktionsbedingungen von Öffentlichkeit
besonders interessant. Medial transportierte Nachrichten haben einen Selektionsprozess
hinter sich. Eine Nachricht muss eine gewisse Hürde überspringen, um von einem Medium
publiziert zu werden. Dazu zählen etwa Nachrichtenfaktoren, die Erwartungen auf Seite der
Rezipientinnen vorwegnehmen: Nachrichten müssen nicht bloß verständlich aufbereitet zu
sein, ihre Inhalte müssen die Rezipientinnen auch interessieren, etwa weil die Nachricht die
persönliche Umwelt der Rezipientinnen betrifft, oder weil sie besonders „sensationell“ ist.7
Medienmacherinnern agieren dabei als Schleusenwärterinnen8, wobei persönliche Vorlieben
einzelner Journalistinnen in der Praxis vermutlich eine untergeordnete Rolle spielen
gegenüber der Ausrichtung eines Mediums bzw. den hierarchischen Ordnungen innerhalb
eines Verlags oder einer Redaktion9. Die Nachrichten, die wir medial präsentiert bekommen,
sind jedenfalls vorselektiert. Da Nachrichtensendungen einen Fall nur selten in einen weiten
Kontext einbetten, um ihn zu erklären, sondern vor allem das unmittelbare Tagesgeschehen
wiedergeben, könnte die Auslassung von einzelnen Ereignissen die rezipierte Wahrnehmung
einer Causa beeinflussen.10
6 Vgl. Drescher, 2012: S.113f.7 Burkart, 2002: S.279ff.8 Vgl. Burkart, 2002; S.2769 Vgl. Rühl, 2007: S.13010 Vgl. Johnson-Cartee, 2005: S.164
6
Nachrichtenproduktion
Zur Nachrichtenauswahl kommen Manipulationsmöglichkeiten bei der
Nachrichtenproduktion. Nach Häusermann lässt sich Authentizität von Journalismus als Maß
der Zusammenarbeit zwischen Journalistinnen und Quelle begreifen.11 Selbst O-Töne im
Radio sind nicht per se authentisch, sondern sind in der Regel eine gemeinschaftliche
Produktion von O-Ton-Geberin und Journalistin (mit Vorgespräch, Auswahl für Schnitt, etc.).
Auch gedruckte Zitate aus Interviews müssen nicht immer echt sein, wie die Tageszeitung
Österreich bewiesen hat, die – so sagen es jedenfalls die vermeintlich Interviewten –
einzelne Interviews schlichtweg erfunden hatte.12 Geschickter gehen Journalisteninnen vor,
wenn sie das Wissen um Erwartungen und Vorstellungen ihrer Rezipientinnen zu Gunsten
ihrer eigenen Argumentationslinie nutzen, indem sie Nachrichten in Geschichten
verpacken.13 Dabei können einzelne Aspekte („News Frames“) hervorgehoben (oder
ausgeblendet) und die Assoziationen der Rezipientinnen damit (unbewusst) in eine Richtung
gelenkt werden.14 Auch der Kontext, in dem eine Geschichte erzählt wird (im Fernsehen etwa
der vorangegangene Beitrag), vermag deren Rezeption zu beeinflussen. Offensichtlichere
Methoden von Journalistinnen, um ihre Meinung zu einem Thema unzweideutig zu
unterstreichen, könnten verkürzte Überschriften, wertende Formulierungen oder
unvorteilhafte Fotos bei einem Artikel sein.
Burkart beschreibt das vermeintliche Alltagsverständnis von Medien, wonach diese ein
„mehr oder weniger unverzerrtes Bild der Wirklichkeit vermitteln15“, als naiv. Medien
erschaffen ihre eigene Wirklichkeit. Kepplinger unterstellt Kommunikatoren (von
Journalistinnen bis hin zu Verlegerinnen) mit der getroffenen Nachrichtenauswahl (und –
aufbereitung) weniger die eigentliche Relevanz von Nachrichten zu berücksichtigen, als
eigene Ziele zu verfolgen.16
1.2 Journalismus in der Abhängigkeit
Es wäre müßig, über mögliche Ziele publizistischer Akteurinnen zu spekulieren. Eines ist
aber gewiss: Systeme wollen überleben. Während Medienwissenschaftlerinnen eine
schleichende Ökonomisierung bzw. Kommerzialisierung des Mediensektors orten, ja eine
11 Vgl. Häusermann, 2007: S.3312 Vgl. Die Spieler des österreichischen Nationalteams, 201313 Vgl. Johnson-Cartee, 2005: S.154f.14 Vgl. Johnson-Cartee, 2005: S.161f.15 Vgl. Burkart, 2002: S.28316 Vgl. Burkart, 2002: S.285
7
Bewegung, weg vom Kultur- und hin zum Wirtschaftssektor, inklusive einer sich
verschiebender Präferenz in Richtung Profitmaximierung, auf Kosten der Bereitstellung
meritorischer Leistungen, erkennen17, klagen vor allem Zeitungsverlegerinnen von einer
Medienkrise und dass sie ums Überleben kämpfen.18 Ob Überlebenskampf oder
Profitmaximierung: Es geht ums Geld und der Blick darauf beeinflusst die Handlungen der
Akteurinnen. Bei einer in Deutschland durchgeführten Umfrage unter Journalistinnen
schlossen nur 10 Prozent der Befragten aus, dass Werbeeinschaltungen die
Berichterstattung beeinflussen, dass Buchungen mit nicht deklarierten PR-Strecken
einhergehen, mit Gefälligkeitsberichterstattung also.19
Ein kleines Land
In einem kleinen Land wie Österreich mögen kommerziellen Zwänge besonders deutlich
sichtbar werden: Die hiesige Medienlandschaft ist durch ausgesprochen hohe Konzentration
und einen übermächtigen ORF, dessen Radio- und Fernsehprogramme eine Quasi-
Monopolstellung aufweisen, gekennzeichnet.20 Der überregionale Zeitungsmarkt wird von der
Mediaprint (Krone und Kurier mit einem Vorjahresumsatz von 452,8 Millionen Euro21)
dominiert, und der Magazinmarkt vom News-Verlag (Vorjahresumsatz von 120 Millionen
Euro22). Mediaprint und News sind untereinander wiederum als „Mediamil-Komplex“
verbandelt und erreichen so bis zu 70 Prozent der Österreicherinnen mit zumindest einem
Titel.23
Die Werbeeinnahmen müssen sich die privaten Medienmacherinnen mit dem ORF teilen, der
im Vorjahr, neben Einnahmen aus der Rundfunkgebühr, auch noch 262 Millionen mit
Werbung verdient hat, und so einen Gesamtvorjahresumsatz von 967 Millionen Euro
erwirtschaften konnte.24 Hinzu kommt, dass das Presseförderungssystem, das Vielfalt
garantieren sollte, als ineffizient gilt: Es würde bloß Medien und nicht (guten) Journalismus
fördern.25 So sind auch „Qualitätszeitungen“ von Werbeeinschaltungen abhängig. An
17 Vgl. Jarren / Meier, 2002: S.20218 Vgl. Lüpke-Narberhaus, 2012 19 Vgl. Jarren / Meier, 2002: S.20920 Vgl. Lengauer / Plasser, 2010: S.19f.21 Vgl. Der Standard, 2013 (a) 22 Vgl. Der Standard, 2013 (b) 23 Vgl. Fidler, 2008: S.29124 Vgl. Der Standard, 2013 (c)25 Vgl. Haas, 2012: S.192ff
8
Presseförderung wurden im Vorjahr 10,8 Millionen Euro ausgeschüttet26; zugleich hat die
öffentliche Hand aber um 200 Millionen Euro Inserate in Medien geschaltet27. Ein regelmäßig
geäußerter Vorwurf in diesem Zusammenhang: Die Regierenden kaufen sich wohlwollende
Berichterstattung, vor allem in ihnen freundlich gesinnten Boulevardblättern.
Das Team um Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) musste sich kürzlich sogar
gegenüber der Staatsanwaltschaft rechtfertigen, die staatlichen Bundesbahnen ÖBB und
den staatlichen Autobahnbauer ASFINAG angewiesen zu haben, Inserate in der Kronen
Zeitung zu schalten.28 Die Gründung der Kronen Zeitung war einst unter großem
persönlichen Einsatz von SPÖ-Gewerkschaftern ermöglicht worden, um ein Gegengewicht
zur ehemals vorherrschenden bürgerlichen Presse zu schaffen.29
Die Journalistinnen von Dossier.at erhielten heuer Medienpreise u.a. für ihre Recherche über
die Nähe zwischen der Tageszeitung Heute und der Regierungspartei SPÖ.30 Dabei wurde
der sogenannte „Faymann-Effekt31“ beschrieben: Ob als Stadtrat, Minister oder Kanzler: Wo
Werner Faymann das Ruder übernommen hatte, waren stets die Werbeausgaben für
Inserate in der Tageszeitung Heute angestiegen. Die Tageszeitung Heute wehrt sich gegen
den Vorwurf, der SPÖ nahe zu stehen. Einer der Herausgeber, Wolfgang Jansky, kommt
allerdings aus der SPÖ: Er war früher als Sprecher Faymanns tätig. Heute-Herausgeberin
Eva Dichand ist mit dem Krone-Chefredakteur verheiratet32 und die aktuelle Sprecherin
Werner Faymanns mit dem Innenpolitikchef der Krone. Auf die häufige Nähe zwischen SPÖ-
Politikerinnen und Medienmacherinnen angesprochen, konterte Medienstaatssekretär Josef
Ostermayer einst mit: „Wir sind ein relativ kleines Land.33“
Andere große Medien stehen im Besitz des Raiffeisenkonzerns, dieser hält Beteiligungen
u.a. am Kurier und am News-Verlag.34 Raiffeisen gilt als ÖVP-nah, so war der aktuelle
Raiffeisen-Chef Erwin Hameseder früher beispielsweise in wahlwerbenden
Personenkomitees für die ÖVP Niederösterreich vertreten35. Offiziell unterstützt Raiffeisen
nicht primär die ÖVP, sondern betreibt „viele Engagements, bei denen nicht nach der
26 Vgl. RTR, 201327 Vgl. Kappacher, 201428 Vgl. Kahlweit, 2013 29 Vgl. Scheidl, 2014 30 Vgl. APA, 2014 31 Vgl. Dossier, 2014 32 Vgl. Wallner, 2014 33 Ostermayer, 201134 Vgl. Fidler, 2008: S.51835 Vgl. Breitegger, 2013
9
politischen Farbenlehre vorgegangen wird36“. Allerdings sind viele ÖVP-Abgeordnete im
Parlament auch für Raiffeisen tätig.37
Die, diesen Tageszeitungen zugeschriebene Nähe zu den Regierungsparteien SPÖ (Krone)
bzw. ÖVP (Kurier) zeigt sich mitunter auch in deren Wahlkampfberichterstattung.38
Den ORF Stiftungsrat, das Aufsichtsratsgremium der öffentlich-rechtlichen Anstalt, teilen sich
SPÖ und ÖVP in etwa zu gleichen Teilen.39
Fest steht: Österreichs Medienlandschaft ist eng den regierenden Parteien verbandelt oder
von diesen (durch Inserate, Förderungen) abhängig. Regierungen haben in der Regel ein
vitales Interesse daran, die von Medien geschaffene Öffentlichkeit zu kontrollieren.40 Die
österreichische Regierung hatte zudem lange den freien Medienmarkt bekämpft. Es musste
erst zu einer Verurteilung durch einen EU-Gerichtshof kommen, ehe Privatradio (also Radio
ohne proporzmäßig gesicherten Einfluss der Regierungsparteien) zugelassen wurde.41
Journalistinnen aller Mediengattungen beklagen zudem Interventionsversuche durch
politische Akteurinnen.42 Gemeinsam mit ökonomischen Zwängen könnte dies zu einer
einseitigen Berichterstattung der großen Medien zugunsten der regierenden Parteien führen.
1.3 Einseitige Berichterstattung als systemische Fehlfunktion
Wie eingangs erwähnt, helfen uns massenmedial vermittelte Informationen u.a. auch bei der
politischen Entscheidungsfindung. Da sich Regierende zunehmend weniger auf ihre
Amtsautorität verlassen können, müssen sie interessiert daran sein, im öffentlichen Diskurs
gut weg zu kommen.43
Eine der für die Gesellschaft essentiellen Funktionen von Massenmedien ist die
Integrationsfunktion. Sie hat zum Ziel, vielfältig differenzierte Gruppen und Verbände unter
das gemeinsame Dach des (bei uns demokratiepolitischen) Konsenses zu vereinen. Diese
Funktion kann zweifach scheitern: Durch ein Zuwenig an Integration (wenn Medien zum
Beispiel nur einen kleinen Teil der Bevölkerung erreichen) aber auch durch ein Zuviel an
Integration, durch ein übermäßiges Vereinheitlichen, durch einen Verlust der Pluralität. Eine
36 Vgl. Höller, 201237 Vgl. Kronen Zeitung, 201138 Vgl. Melischeck / Rußmann / Seethaler, 2010. S.128f.39 Vgl. Fidler, 2014 40 Vgl. Häusermann, 1998: S.3441 Vgl. Streit, 2006: S.60f.42 Vgl. Lengauer / Plasser, 2010: S.7843 Vgl. Ronneberger, 2002: S.64
10
solche „Gleichschaltung“ wurde zum Beispiel in der nationalsozialistischen Propaganda
betrieben.44
Die Beurteilung über ein Zuviel oder Zuwenig an Integration ist eine Gratwanderung. Zu den
politischen Funktionen des Mediensystems zählen gleichwohl die Stabilisierung des
aktuellen politischen Systems wie auch die Ausübung einer Kritik- und Kontrollfunktion an
selbigem.45 Der Journalist und Publizist Michael Fleischhacker vermisst letztere in der
Tradition des deutschsprachigen Medienraums: „So wie wir das [Mediensystem, Anm.] jetzt
kennen im deutschsprachigen Raum, ist das eine Nachkriegsinstitution. Und
interessanterweise haben die Alliierten die Zeitungen gegründet als
Umerziehungsinstrument für die Gesellschaften in Österreich und Deutschland, die
sozusagen dem Nationalsozialismus verfallen waren. Das heißt es ging eigentlich nicht um
die Kontrolle dieses Staates, sondern die Medien, die gegründet wurden, waren ein Mittel
zum Zweck, zur Stabilisierung. Und das ist eigentlich historisch überhaupt nicht die Idee der
vierten Gewalt.46“
Indizien sprechen also dafür, dass Österreichs Medienlandschaft tendenziell einseitige Pro-
Regierungspropaganda verbreitet: Es gibt ökonomischen Zwänge, eine personelle Nähe
zwischen Medienmacherinnen und politischen Eliten und schließlich auch noch eine
diesbezügliche Tradition.
Nach Geißler ist dieser Konformismus noch nicht einmal eine österreichische Eigenart,
sondern ein grundsätzliches Problem medial vermittelter Inhalte. Diese würden stets
Partikularinteressen einflussreicher Eliten als Gemeininteressen verkaufen und Missstände
wohl wiederspiegeln, ohne jedoch ihre Ursachen zu hinterfragen; Machtgefüge so als
unabänderliche Tatsachen präsentieren.47
1.4 Mit Gegenöffentlichkeit aus der Schweigespirale
Wenn Medien einseitig Öffentlichkeit produzieren und es verabsäumen, neuen oder anderen
Ansichten ausreichend Artikulationsmöglichkeiten zu verschaffen48, dann wird sich die
Mehrheit dieser zunehmenden Einheitsmeinung anschließen. In der Hoffnung auf soziale
Anerkennung und als Präventionskonzept gegen Isolation werden kritische oder andere
Stimmen bald verstummen, auch wenn eigentlich Redefreiheit garantiert ist. Noelle-
44 Vgl. Maletzke, 2002: S.71ff.45 Vgl. Burkart, 2002: S.38246 Vgl. Fleischhacker, 201447 Vgl. Burkart, 2002: S.52248 Vgl Burkart, 2002: S.393
11
Neumann bezeichnet dieses Phänomen als Schweigespirale, Schicher umschreibt dieses
ungesunde Szenario als „Tyrannei der Mehrheit49“.
Sollten die großen Mainstreammedien – aus welchen Gründen auch immer – keine
vielfältigen Meinungen transportieren können, so könnten alternative Medien einen Beitrag
dazu leisten, den öffentlichen Diskurs um neue Gedankengänge zu erweitern. Der Begriff
Gegenöffentlichkeit bezieht sich lt. Wimmer ursprünglich auf die die Sechziger- und
Siebzigerjahre. Damals hatten Studentenbewegungen und Umweltschützerinnen damit
begonnen, ihre eigenen, alternativen Medien zu produzieren.50 Der Begriff lässt sich
durchaus auch auf Internetzeitungen und Diskussionen im Web 2.0 übertragen. Selbst
Luther war in diesem Sinn ein Aktivist, der seine alternativen Medien an eine öffentliche
Wand genagelt hat.
Alternative Medienmacherinnen ziehen sich nicht nur selbst aus der Schweigespirale, sie
schaffen auch eine Bühne für Minderheiten und sie möchten Einfluss auf die vorherrschende
bürgerliche Öffentlichkeit nehmen. Dabei bleiben sie zwar radikal in ihren Aussagen und
schotten sich gegenüber dem bürgerlichen Medienmainstream ab; Sie hoffen aber auf eine
wachsende Zahl untereinander konkurrierender Teilöffentlichkeiten, von der es die eine oder
andere eines Tags in den bürgerlichen Diskurs schaffen wird.51
Diese Radikalität gilt nach Engesser und Wimmer als Qualitätskriterium für
Gegenöffentlichkeit. Gegenöffentlichkeit kann zwar auch im Medienmainstream stattfinden
und dabei ein großes Publikum erreichen, wird dann wahrscheinlich aber wenig radikal in der
Aussage sein.52 Ebenso schaffen, auf nicht professionellen Weblogs artikulierte, Meinungen
nicht automatisch Gegenöffentlichkeit. Ganz im Gegenteil, sind Bürgerinnen doch Teil der
hegemonialen Ordnung und werden oftmals bloß wiederholen, was sie aus den großen
Medien erfahren haben.53
Dietiwag.org
Ein Beispiel für einen Blogger, der neue Perspektiven aufzeigt und zugleich auch Aussagen
im Medienmainstream platzieren kann, ist der Publizist und Landwirt Markus Wilhelm, der
sich mit Korruption in der Tiroler Landespolitik beschäftigt. Er sieht sich selbst als der
49 Schicher, 2010: S.3050 Vgl. Wimmer, 2007: S.15351 Vgl. Wimmer, 2007: S.15552 Vgl. Engesser / Wimmer, 2009: S.5953 Vgl. Oy, 2000
12
Polemik nicht abgeneigter „Zuspitzer54“, wird zugleich aber z.B. vom Fernsehjournalisten
Armin Wolf öffentlich für seine Arbeit gelobt55.
1.5 Die Untersuchten
Krone / Kurier / ORF
Diese drei Medien stehen im Ausschnitt der Untersuchung stellvertretend für den
Medienmainstream.
Die Kronen Zeitung ist die auflagenstärkste Zeitung Österreichs, sie verkauft durchschnittlich
805.000 Exemplare pro Ausgabe. Der Kurier ist die drittgrößte Zeitung Österreichs mit
durchschnittlich 145.788 Exemplaren pro Ausgabe.56
Der ORF macht nicht nur Fernsehen und Radio, er verlegt auch Magazine und betreibt das
größte Internet-Dachangebot Österreichs. Es erreicht monatlich jeden 2. Internetuser
Österreichs57 und schafft dabei 350 Millionen Seitenaufrufe58. Das Fernsehmagazin Report,
dessen Beiträge zur Stiftungscausa untersucht wurden, erreichte damals durchschnittlich
502.000 Zuschauer, was einem Marktanteil für ab 21 Uhr von 17 Prozent entsprach.59
Krone, Kurier und ORF gelten als Leitmedien, sie zählen zu den am meisten genutzten
Medien mit politischem Informationsangebot in Österreich.60
Martin Graf
Martin Graf ist ein Wiener Jurist und Politiker (FPÖ), der zwischen 2008 und 2013 als Dritter
Nationalratspräsident eines der höchsten politischen Ämter in Österreich bekleidete.61
Graf, der nach eigenem Bekunden nichts vom antifaschistischen Grundkonsens hält, hat mit
Ansichten und Aussagen oft polarisiert.62 So haben sich 2009 gleich mehrere tausend
Menschen zu einer Lichterkette vor dem Parlament versammelt, um u.a. für Grafs Rücktritt
54 Vgl. Pumberger, 2013 55 Vgl. die tiwag.org, 2009 56 Vgl. Der Standard, 201457 Vgl. Horizont, 201358 Vgl. ÖWA, 201459 Vgl. ORF Kundendienst, 2012 60 Vgl. Lengauer / Plasser, 2010: S.4461 Vgl. Parlament der Republik Österreich62 Vgl. Linsinger / Zöchling: 2009
13
zu demonstrieren.63 Kritik an Graf artikulierte sich regelmäßig auch im Aktionismus politischer
Mitbewerber, wenn etwa der Nationalratsabgeordnete Harald Walser (Die Grünen) bei einer
Rede im Parlament ein T-Shirt mit dem Schriftzug „Eure Schande heißt Martin Graf“ trug.64
Graf ist seit seiner Studentenzeit Mitglied der, der als rechtsextrem eingestuften, Wiener
akademische(n) Burschenschaft Olympia (B! Olympia).65
Martin Graf konnte die Rücktrittsaufforderungen ob seiner vermeintlichen Nähe zu
rechtsextremen Gedankengut stets durchtauchen, musste sich aber aus der Bundespolitik
zurückziehen, nachdem Vorwürfe bekannt geworden waren, wonach er eine alte Frau um ihr
Vermögen gebracht hätte.66 Graf engagiert sich weiterhin als Bezirksparteiobmann der FPÖ
Donaustadt.67
Der Streit um die Gertrud Meschar Privatstiftung
Die heute 92-jährige Pensionistin Gertrud Meschar war an den FPÖ-Politiker Martin Graf
herangetreten, mit der Idee, eine Stiftung zu gründen, da sie keine Kinder bzw. Erben hat.
Die Stiftung sollte Frau Meschar zu Lebzeiten gut versorgen und danach ihren Namen
erhalten, indem u.a. für den Tierschutz gespendet wird. Im Jahr 2006 gab Frau Meschar die
Kontrolle über ihr Vermögen an Graf ab, der fortan gemeinsam mit seinen FPÖ-
Parteikollegen Alfred Wansch, Michael Witt (beide im Vorstand) und Harald Stefan (als
Prokurist) die neu gegründete Gertrud Meschar Privatstiftung führte. Unentgeltlich und ohne
daraus Nutzen für sich selbst zu ziehen, wie der Freundeskreis betonte.
Zunehmend fühlte sich Meschar unwohl dabei, die Kontrolle über ihr Eigentum verloren zu
haben, außerdem war sie mit den Geschäften der Stiftung bald nicht mehr einverstanden:
Sie bemängelte merkwürdige Bilanzposten (z.B. große Summen für Fachliteratur) und vor
allem ein Immobiliengeschäft, das sie nicht wollte: Graf hatte mit dem Stiftungsvermögen just
jenes Gebäude erstanden, in dem sein Bruder ein Lokal betreibt. Graf selbst war an dem
Lokal beteiligt, was ihm den Vorwurf einbrachte, die Stiftung zu seinem eigenen Nutzen zu
missbrauchen. Um das Gebäude erstehen zu können, musste die Stiftung erst einen Kredit
aufnehmen, Meschar fürchtete nun, es sei nicht mehr ausreichend Geld zur Verfügung, um
im Bedarfsfall für ihre Pflege aufkommen zu können. Meschar hatte versucht, den
Stiftungsvorstand zum Rückzug zu überreden, dieser weigerte sich allerdings, zu gehen,
weshalb Meschar einen Abberufungsantrag beim Wiener Handelsgericht einbrachte. Da
63 Vgl. Pumberger, 2009 64 Vgl. Walser, 201265 Vgl. Tagwerker, 2012.66 Vgl. Wiener Zeitung, 2013 (a)67 Vgl. Graf, 2014
14
Meschar einen Vertrag unterschrieben hatte, der ihr verbot, rechtlich gegen den
Stiftungsvorstand vorzugehen68 und die Stiftungskonstruktion als unauflöslich aufgesetzt
wurde, suchte sie zusätzlich noch den Weg an die Öffentlichkeit.69 Ein Schritt, den Graf zu
verhindern versuchte: Der ORF wurde – allerdings vergebens - auf Unterlassung geklagt,
einen entsprechenden Beitrag zu senden.70
Streitpunkte in der Causa waren die Wirtschaftlichkeit der Stiftung (Ist der Stiftungszweck
verfehlt, wenn das liquide Vermögen zu Gunsten von Immobiliengeschäften verringert wird?)
sowie das Zustandekommen derselben: Meschar hatte wiederholt betont, nicht ausreichend
über die Folgen einer Stiftungsgründung belehrt worden zu sein. Im Laufe der auch öffentlich
geführten Auseinandersetzung wurden u.a. Mängel in der Buchhaltung publik. Außerdem
stellte sich heraus, dass die Rechnungsleger und die vermeintlich unabhängigen Prüfer der
Stiftungsprüfer dieselben Personen waren. Die Firma PWK, mit den Geschäftsführern Kurt
Wurmitzer, Peter Zacke und Dieter Derntl hatte einfach eine zweite Firma gegründet, um
sich quasi selbst kontrollieren zu können: Dieter Derntl war Steuerberater der Stiftung, Kurt
Wurmitzer als Stiftungsprüfer eingesetzt.71 Ebenfalls wurde bekannt, dass sich
Stiftungsvorstand Michael Witt selbst als Rechtsberater für die Stiftung engagiert und in
Folge ein Honorar über 10.000 Euro an die Stiftung verrechnet hatte.72
Meschar verlor in erster Instanz, ging aber in Berufung und das Oberlandesgericht sprach
die FPÖ-Politiker grober Pflichtverletzungen schuldig. Grafs Sprecher relativierte die
Verurteilung, der Stiftungsvorstand sei nur in einem von vier eingeklagten Punkten schuldig
gesprochen worden.73 Meschar hat ihr Vermögen mittlerweile zurück und versucht jetzt noch
Schadenersatz von den Ex-Stiftungsvorständen einzufordern, da die Stiftungsauflösung mit
hohen Kosten verbunden war.74
Martin Graf hatte die die Vorwürfe stets bestritten und davon gesprochen, dass Meschar hier
bloß missbraucht würde, für eine politische Kampagne, die ihm und der FPÖ schaden sollte.
Die Causa brachte Martin Graf viel Aufmerksamkeit ein, er war zwischenzeitlich sogar der
Politiker mit der meisten Medienpräsenz in Österreich.75 Graf hatte sich bereits vor seiner
68 Vgl. Notariatsakt, 200669 Vgl. Haller, 201370 Vgl. ORF, 201271 Vgl. Pöll, 2012 72 Vgl. Kurier, 2012 73 Vgl. Wiener Zeitung, 2013 (b)74 Vgl. Haller, 201375 Vgl. MediaWatch, 2012
15
Verurteilung aus dem Stiftungsvorstand zurückgezogen und den Schritt u.a. damit
begründet, drohenden Schaden von seiner Partei abwenden zu wollen.76
Unzensuriert.at
Martin Graf ist auch publizistisch tätig, er verfasst Bücher und war an der Gründung der
Internetzeitung Unzensuriert beteiligt. Eigentümer ist die 1848 Medienvielfalts Verlags
GmbH, die auch ein gedrucktes Unzensuriert Magazin herausbringt. Die Blattlinie lautet:
„Der Wahrheit verpflichtet.77“ Unzensuriert versteht sich als „österreichische Internetzeitung,
welche sich um die Meinungsfreiheit verdient macht, indem sie interessante Nachrichten
veröffentlicht, die von den großen Mainstream-Medien gar nicht oder nur ungenügend
behandelt werden.78“
Der Chefredakteur von Unzensuriert.at, Alexander Höferl, gibt an, das Internet und Google-
News als Recherchewerkzeuge zu nutzen. Das Angebot findet dennoch Beachtung, so
wurde der Verlag kürzlich etwa wegen übler Nachrede verurteilt.79
Unzensuriert lässt sich nicht von der ÖWA messen, schätzt sich laut Impressum auf 600.000
Seitenaufrufe pro Monat.
76 Vgl. FPÖ, 201277 Unzensuriert.at, 201278 Alexa79 Vgl. Wiener Zeitung, 2012
16
MESSUNG
2.1 Forschungsfragen und Hypothesen
Forschungsfrage 1:
Wie unterscheiden die in den großen Mainstreammedien (Krone / Kurier / ORF) getroffenen
Aussagen zum Stiftungsstreit von jenen im eher gegenöffentlichen Medium Unzensuriert?
Hypothese 1: Das eher gegenöffentliche Medium Unzensuriert wird eine andere
Schwerpunktsetzung in seinen Aussagen setzen, als der Rest des Feldes.
Operationalisierung
1) Unterschied Aussagen „ Hard Facts“ Pro / Contra Graf
Die in den untersuchten Beiträgen getätigten Aussagen werden unterschieden nach
Pro-Graf, Contra-Graf bzw. neutralen Aussagen. Es wird gemessen, zu welchen
Anteilen die Aussagen in den Medien vorkommen.
Hierzu werden nur die „Hard Facts“ zum Stiftungsstreit gemessen, also Aussagen, die sich
direkt mit dem vor Gericht ausgetragenen Streit beschäftigen. Pro-Graf-Aussagen zeichnen
sich dadurch aus, dass sie Graf, gegen den in der Öffentlichkeit Vorwürfe erhoben werden,
in besseres Licht rücken. Dies können Beteuerungen seitens Graf, alles sei stets geprüft
worden und in Ordnung, sein, ebenso wie Gutachten, die nahe legen, dass Meschar nicht
die ganze Wahrheit gesagt hat. Contra-Graf Aussagen sind etwa Vorwürfe gegen Graf,
ebenso wie seine spätere Verurteilung. Neutrale Aussagen enthalten keine Argumente, die
im Streit als positives oder negatives Moment ausgelegt werden können, es sind dies zum
Beispiel die Rücktritte der einzelnen Stiftungsvorstände oder Details zum in der Stiftung
geparkten Vermögen.
2) Unterschied Aussagen „ Falscher Anwalt “
Es werden Aussagen zum Vorwurf, Graf hätte sich auf Wahllisten fälschlicherweise
als Rechtsanwalt ausgegeben, gezählt und dann verglichen, ob diese häufiger in den
großen Mainstreammedien oder auf Unzensuriert getätigt wurden.
Diese Vorwürfe stehen in keiner Verbindung zum Stiftungsstreit, wurden im Laufe der
Berichterstattung zum jenem allerdings von einer Tageszeitung erhoben und waren
mehrfach in den untersuchten Beiträgen zu entdecken. Als Aussage zu diesem Thema gilt
17
der Vorwurf, Graf habe sich zu Unrecht als Rechtsanwalt ausgegeben, ebenso wie
Schuldzuweisungen bezüglich der Ursache.
3) Unterschied Aussagen „ Medienkritik “
Es werden Aussagen Grafs zum Thema „Medienkritik“ gezählt und dann verglichen,
ob diese häufiger in den großen Mainstreammedien oder auf Unzensuriert getätigt
wurden.
Diese Vorwürfe stehen ebenfalls außerhalb der für den Stiftungsstreit relevanten „Hard
Facts“, waren aber wiederholt in den untersuchten Beiträgen zu entdecken. Beachtet werden
Aussagen, wonach Journalistinnen im Rahmen ihrer Berichterstattung gegen den
Ehrenkodex der österreichischen Presse verstoßen hätten, ebenso wie Aussagen, wonach
die mediale Berichterstattung zum Fall unausgewogen parteiisch war oder auch Aussagen
zu Absprachen zwischen den berichtenden Medien.
Hypothese 2: Das eher gegenöffentliche Medium Unzensuriert wird in Aufmachung und
Aussagen radikaler sein, als die großen Mainstreammedien im Feld.
Operationalisierung
1) Auffällige Aussagen
Es werden auffällige Textpassagen im Hinblick auf Übertreibungen, Angriffe oder
Unterstellungen gezählt. Ein untersuchter Beitrag gilt als auffällig, sobald mindestens
eine entsprechende Aussage gefunden wurde. Es wird gemessen, in welcher Art
Medium anteilig häufiger auffällige Aussagen getätigt wurden.
2) Auffällige Fotos
Auffällige Fotos meint unvorteilhafte Fotos. Ein untersuchter Beitrag gilt als auffällig,
sobald mindesten ein entsprechendes Foto entdeckt wurde. Es wird gemessen, in
welcher Art Medium anteilig häufiger auffällige Fotos zu finden sind.
Forschungsfrage 2
Inwiefern findet ein Austausch von Aussagen zwischen den großen Mainstreammedien und
dem eher gegenöffentlichen Medium Unzensuriert statt?
18
Hypothese 3: Das eher gegenöffentliche Medium Unzensuriert wird keine Themen setzen
können, die ihren Weg in den Medienmainstream machen - und umgekehrt keine Themen
der großen Medien übernehmen.
Operationalisierung
Es wird gemessen, ob Unzensuriert Aussagen der großen Medien übernimmt.
Es wird gemessen, ob die großen Medien Aussagen von Unzensuriert übernehmen.
Aussagen, die essentiell für die Berichterstattung zur Stiftungscausa sind, werden hiervon
ausgenommen, also nicht gezählt. Dies deshalb, weil die Causa durch einen Fernsehbericht,
der ebenfalls in der Stichprobe vertreten ist, öffentlich geworden ist und Unzensuriert u.a. zu
den im Fernsehen erhobenen Vorwürfen Stellung nahm. Die Aussagen zu „Hard Facts“
werden also ignoriert, nur die Aussagen zu den Nebenschauplätzen „Falscher Anwalt“ und
„Medienkritik“ gezählt. Eine Aussage gilt als übernommen, wenn sie bereits auch im anderen
Medientyp (Mainstream / Alternativ) zu finden gewesen ist.
2.2 Die Stichprobe
Auf Krone.at, Kurier.at und Unzensuriert.at wurden Ende September 2014 alle zum Stichwort
„Meschar“ gefundenen Beiträge abgespeichert. Ignoriert wurden Treffer zu Leserbriefen
(„Das freie Wort“ bei der Krone) sowie bloß scheinbare Treffer, die sich dadurch ergaben,
dass Krone und Unzensuriert nicht die CMS-eigene Suche, sondern Google zum
Durchsuchen ihrer Angebote anbieten; dabei kann es vorkommen, dass Seiten mit Beiträgen
gefunden werden, in denen der gesuchte Begriff gar nicht zu finden ist. Dies daher, weil
Google eine Seite auch dann als Treffer anbieten wird, wenn bloß ein (Text-)Link zu einer
Seite mit dem gesuchten Stichwort in einem Kasten am Seitenrand, neben oder unterhalb
des eigentlichen Artikels vorhanden ist.
Da die Causa durch einen Fernsehbeitrag (ORF Report vom 22.5. 2012) publik geworden
war, wurden auch dieser Beitrag sowie ein Folgebeitrag (ORF Report vom 5.6. 2012) zum
Thema transkribiert und in das Feld aufgenommen.
Aus den drei Medien ergaben sich 80 Analyseeinheiten.
19
2.3 Die Inhaltsanalyse
Zur Überprüfung der Hypothesen werden die Beiträge in der Stichprobe mittels
Inhaltsanalyse untersucht, da diese Methode, mittels geeignetem Kategorienschema, eine
intersubjektiv objektivierbare Einordnung bzw. Bewertung von Medieninhalten erlaubt.80 Die
Inhaltsanalyse eignet sich gut zur Darstellung vergangener Kommunikationsprozesse, die
diese Arbeit behandelt; Sie erlaubt als non-reaktives Verfahren allerdings keine Nachfragen
an die Medienmacherinnen, d.h. dass einzelne Aspekte möglicherweise anders gedeutet
werden, als sie von den Medienmacherinnen ursprünglich beabsichtigt waren.81
Die Auswertung erfolgt manuell, d.h. es werden nicht Stichworte gezählt, sondern Absätze
auf ihren Sinn, ihre Aussagen hin interpretiert.
2.4 Der Pre-Test
Aufgrund der Fülle an getätigten Aussagen, wurden ein Pre-Test sowie ein
Komplettdurchlauf aller Analyseeinheiten durchgeführt, ehe das Kategorienschema für die
finale Messung fixiert war. Die nach dem Aussortieren verbleibenden 177 Aussagen wurden
dann noch auf 56 Kernaussagen („Hard Facts“ zum Stiftungsstreit) zusammengefasst. Das
Thema „Medienkritik“ wurde zusätzlich in 12 und das Thema „Graf als falscher Anwalt“ in 5
Aussagen unterteilt. Die Themen „Medienkritik“ und „Falscher Anwalt“ kommen in den „Hard
Facts“ nicht vor.
2.4 Messergebnisse
Die 56 Kernaussagen sollen die sog. „Hard Facts“ im Stiftungsstreit wiederspiegeln.
Politisches Geplänkel, Mutmaßungen darüber, ob sich Martin Graf als falscher Anwalt
ausgegebenen hat, sowie nebensächliche Informationen über die Beteiligten wurden davon
ausgenommen. Der Verlauf der 56 Kernaussaugen wurde in einer Tabelle sichtbar gemacht.
Sie wurden 399-mal gemessen, jeder Fakt kommt durchschnittlich 7-mal vor, wobei Fakt
Nummer 5 (Meschar hat einen Vertrag unterschrieben, den sie zu jener Zeit nicht verstanden
hatte) mit 29 Nennungen am häufigsten vorkommt, während andere Fakten durchaus auch
einmalig im Verlauf sind.
80 Vgl. Brosius / Koschel, 2005: S.13881 Vgl. Brosius / Koschel, 2005: S.147f.
20
Messung Hypothese 1
Gewichtung der Aussagen
1) Messung “ Hard Facts ” Pro / Contra Graf
Tabelle 1: Aussagen „Hard Facts“, Pro / Contra Graf
Pro Contra Neutral gesamt
Ganzes Feld 113
(28%)
189
(48%)
97
(24%)
399
Auf Unzensuriert gesamt 54
(40%)
54
(40%)
27
(20%)
135
Auf Krone / Kurier / ORF gesamt 59
(23%)
135
(51%)
70
(26%)
264
Ausschnitt: Wenn Aussage zuerst auf Unzensuriert 8
(62%)
2
(15%)
3
(23%)
13
Auf Unzensuriert sind in Relation häufiger Aussagen pro Graf zu entdecken, als in
den großen Medien. Von den Aussagen, die zuerst auf Unzensuriert zu finden waren,
ist sogar mehr als jede zweite pro Graf.
Der Chi-Quadrat Test ergibt einen Korrelationskoeffizienten von 13,725 und eine
asymptotische Signifikanz von 0,001. Keine der Zellen in der Kreuztabelle hält einen
erwarteten Mittelwert kleiner 5. Das Ergebnis ist also statistisch verlässlich: Wenn ein
Aussage in Unzensuriert getätigt wurde, ist eine signifikant höhere Wahrscheinlichkeit dafür
gegeben, dass sie Pro-Graf ist.
Tabelle 2: Von Unzensuriert.at im Diskurs platzierte Hard Facts
Aussage
(mit Deutung)
Pro / Contra
Graf bzw.
Neutral
Übernommen
Krone
Übernommen
Kurier
A20 Graf wollte gar nicht den Pro 1 1
21
Vorstand, tat das nur Meschar
zuliebe. (Keine böser
Masterplan, wie vorgeworfen
wurde)
A21 Das Restaurant zahlt die volle
Miete (Keine Rückstände und
kein Preisnachlass, wie
vorgeworfen wurde)
Pro 1 1
A22 Immobiliendeal war gutes
Geschäft (Gefährdet
Wirtschaftlichkeit der Stiftung
nicht)
Pro 1 0
A23 Graf und der Vorstand gehen,
wenn Meschar will (Und nicht
gegen Meschars Willen
bleiben, wie vorgeworfen
wurde)
Pro 0 0
A34 Designierter Vorstand verfolgt
eigene Interessen (Hat eigene
wirtschaftliche Interessen und
will Meschar ausnutzen)
Pro 0 1
A35 Graf verlässt Vorstand Neutral 2 13
A37 Designierter Vorstand verfolgt
keine wirtschaftlichen
Interessen mit Stiftung (will
Frau Meschar doch nicht
ausnutzen)
Contra 0 0
A38 Staatsanwalt ermittelt gegen
Graf (neutral, weil anonymer
Anzeige nachgegangen wird,
das bedeutet noch nichts)
Neutral 1 3
A43 Gutachten entlastet Graf Pro 2 3
A44 Meschar hat mehr Geld
bekommen, als sie behauptet
Pro 0 2
22
hatte (Graf hatte stets
bestritten, dass Meschar zu
wenig Geld erhalte)
A48 Designiertes Stiftungsteam
steht für Aufgabe nicht zur
Verfügung (Deutung analog zu
A37)
Contra 0 0
A49 Handelsgericht gibt Graf recht Pro 1 1
A55 (letzter
Artikel im Feld,
konnte nicht
übernommen
werden, wird
nicht gewertet)
Meschar will Grundstücke
zurück
Neutral - -
Die als erstes von Unzensuriert im Diskurs platzierten Aussagen wurden in obiger Tabelle
eingeteilt in „Pro/Contra-Graf“ und „Neutral“, wobei „Neutral“ Aussagen beschreibt, die nicht
Gegenstand von Streit sind, also keiner der beiden Streitparteien Oberhand im Diskurs
verschaffen können.
Die am häufigsten vorkommende Aussage in diesem Ausschnitt ist jene, dass Martin Graf
sich aus dem Stiftungsvorstand zurückziehen (A35) wird. Die Aussage scheint erstmals auf
Unzensuriert auf und insgesamt 21-mal in der gesamten Untersuchung; 15-mal davon bei
Krone.at und Kurier.at.
Tabelle 3: „Hard Facts“, die zuerst auf Unzensuriert waren, nach Pro und Contra
Auch auf K / K / O
Pro Graf 8 7 (88%)
Contra Graf 2 0
Neutral 2 2 (100%)
23
(Aussage 55 wird in dieser Tabelle ignoriert,
da er dem letzten Artikel im Feld entstammt und gar nicht übernommen werden konnte)
2) Messung Aussagen „Falscher Anwalt“
Tabelle 4: Aussagen "Falscher Anwalt" nach Medium
Erwähnungen gesamt 22
Erwähnungen in Krone / Kurier / ORF17
(77%)
Erwähnungen auf Unzensuriert5
(23%)
Die Vorwürfe betreffend Martin Graf, sich fälschlicherweise als Rechtsanwalt
ausgegeben zu haben sind häufiger in den großen Medien zu finden, als auch
Unzensuriert.
Der Chi-Quadrat Test ergibt einen Korrelationskoeffizienten von 6,545 und eine
näherungsweise Signifikanz von 0,011. Keine der Zellen in der Kreuztabelle hält einen
erwarteten Mittelwert kleiner 5. Das Ergebnis ist also statistisch verlässlich: Das Thema „Graf
als falscher Anwalt“ kommt in den großen Medien mit signifikant höherer Wahrscheinlichkeit
vor, als auf Unzensuriert.
Tabelle 5: Beiträge mit „ Falscher Anwalt“ anteilig nach Medium
Beiträge Gesamt Mit Falschem Anwalt
Krone / Kurier / ORF 46 6 (=13%)
Unzensuriert 34 4 (=12%)
Das Nebenthema „Falscher Anwalt“ spielt beiden Medientypen insgesamt eine etwa
gleich untergeordnete Rolle, kommt nur in 12 bzw. 13 Prozent der Beiträge vor.
24
Diese Messung ist nicht signifikant (Korrelationskoeffizient 0,29; näherungsweise Signifikanz
0,864). Außerdem ist eine der erwarteten wie tatsächlichen Zellhäufigkeiten kleiner 5.
3) Aussagen Medienkritik
Tabelle 6: Aussagen "Medienkritik" nach Medium
Erwähnungen gesamt 31
Erwähnungen in Krone / Kurier / ORF2
(6%)
Erwähnungen auf Unzensuriert29
(94%)
Die von Graf erhobenen Vorwürfe bezüglich der Arbeitsweise von zur Stiftungscausa
berichtenden Journalistinnen sind fast ausschließlich auf Unzensuriert zu finden.
Signifikanz der Messung: Der Chi-Quadrat Test ergibt hier einen Korrelationskoeffizienten
von 23,516 und eine näherungsweise Signifikanz kleiner 0,001. Keine der Zellen in der
Kreuztabelle hält einen erwarteten Mittelwert kleiner 5. Das Ergebnis ist also statistisch
verlässlich: Das Thema „Medienkritik“ kommt auf Unzensuriert mit signifikant höherer
Wahrscheinlichkeit vor, als in den großen Medien. Aufgrund der geringen Zellhäufigkeit (2)
bei den Erwähnungen in den großen Medien, sollte die Messung allerdings vorsichtig
interpretiert werden.
Tabelle 7: Beiträge mit „Medienkritik“ anteilig nach Medium
Beiträge Gesamt Mit Medienkritik
Krone / Kurier / ORF 46 2 (= 4%)
Unzensuriert 34 16 (= 47%)
In beinahe jedem zweiten Beitrag auf Unzensuriert findet sich auch Medienkritik. Bei
den großen Medien ist diese nur in 4 Prozent der Fälle zu entdecken.
Dieses Ergebnis ist hochsignifikant (Korrelationskoeffizient 15,847, näherungsweise
Signifikanz kleiner 0,000), sollte aufgrund einer tatsächlichen Zellhäufigkeit kleiner 5
allerdings vorsichtig interpretiert werden.
25
Messung Hypothese 2:
Ausfallender Stil
1) Ausfallende Aussagen
Tabelle 8: Beiträge mit auffälligen Aussagen nach Medium
Gesamt Auffällig
Krone / Kurier / ORF 46 8 (= 17%)
Unzensuriert 34 21 (= 62%)
Mehr als 60% aller Beiträge auf Unzensuriert fallen mit ausfallenden Aussagen auf,
bei den großen Medien sind es nur 17%.
Der Chi-Quadrat Test ergibt hier einen Korrelationskoeffizienten von 16,657 und eine
näherungsweise Signifikanz kleiner 0,001. Keine der Zellen in der Kreuztabelle hält einen
erwarteten Mittelwert kleiner 5. Das Ergebnis ist also statistisch verlässlich: Ausfallende
Aussagen sind auf Unzensuriert mit signifikant höherer Wahrscheinlichkeit zu finden, als in
den großen Medien.
2) Unvorteilhafte Fotos
Tabelle 9: Beiträge mit auffälligen Fotos nach Medium
Beiträge Gesamt Auffällig
Krone / Kurier / ORF 46 13 (= 28%)
Unzensuriert 34 0
In fast 30% aller Beiträge der großen Medien waren unvorteilhafte Fotos verwendet
worden. Auf Unzensuriert findet sich kein einziges unvorteilhaftes Foto.
Der Chi-Quadrat Test ergibt hier einen Korrelationskoeffizienten von 11,473 und eine
näherungsweise Signifikanz von 0,001. Keine der Zellen in der Kreuztabelle hält einen
erwarteten Mittelwert kleiner 5. Das Ergebnis ist also statistisch verlässlich: In den Beiträgen
der großen Medien sind mit signifikant höherer Wahrscheinlichkeit unvorteilhafte Fotos zu
finden, als auf Unzensuriert.
26
3) Auffällige Artikel (Text und/oder Foto)
Tabelle 10: Auffällige Beiträge nach Medium
Beiträge Gesamt Auffällig
Krone / Kurier / ORF 46 20 (= 43%)
Unzensuriert 34 21 (=62%)
Insgesamt sind 62% der Artikel auf Unzensuriert und 43% der Beiträge in den großen
Medien auffällig.
Der Chi-Quadrat Test ergibt hier einen Korrelationskoeffizienten von 2,617 und eine
näherungsweise Signifikanz von 0,106. Das Ergebnis ist nicht signifikant. Es besteht kein
statistisch zuverlässiger Zusammenhang zwischen auffälligen Artikeln und der Art des
Mediums.
Messung Hypothese 3:
Übernahme von Aussagen die zuerst auf Unzensuriert waren
1) Hard Facts, die zuerst auf Unzensuriert waren
Tabelle 11: Hard Facts, die zuerst auf Unzensuriert waren
Auch in den großen Medien
Gesamt 56
Zuerst auf Unzensuiert 12 (bzw. 13) 9 (entspricht 75%)
(Aussage 55 wird in der Prozentrechnung ignoriert,
da sie dem letzten Artikel im Feld entstammt und gar nicht übernommen werden konnte)
13 der 56 „Hard Facts“ zum Stiftungsstreit waren zuerst auf Unzensuriert zu finden. Eine der
Aussagen, Nummer 56, war im letzten untersuchten Beitrag im Feld zu finden und konnte
daher nicht mehr von anderen übernommen werden.
27
9 Dieser Aussagen, das entspricht einem Anteil von 75%, waren später auch in
zumindest einem der großen Medien zu finden.
Diese Messung ist nicht relevant, soll bloß zeigen, dass in etwa jede fünfte Aussage zuerst
auf Unzensuriert zu finden war.
2) Aussagen zum Thema „ Medienkritik “
Tabelle 12: Aussagen Medienkritik, die zuerst auf Unzensuriert waren
Davon auch auf
Krone / Kurier / ORF
Gesamt 12
Zuerst auf Unzensuriert 12 2 (17%)
Die Aussagen zum Thema Medienkritik waren alle zuerst auf Unzensuriert zu finden.
2 davon, das entspricht 17 Prozent, wurden von den großen Medien übernommen.
Übernommen wurden die Aussagen 106 und 107.
Aufgrund der geringen Zellhäufigkeiten ist diese Messung statistisch nicht signifikant (0,21).
3) Aussagen zum Thema „Falscher Anwalt“
Tabelle 13: Aussagen zum Thema „Falscher Anwalt“, die Unzensuriert übernommen hat
Davon auch auf
Unzensuriert
Gesamt 5
Zuerst auf Krone / Kurier / ORF 5 2 (40%)
Alle Aussagen zum Vorwurf, Graf habe sich fälschlicherweise als Anwalt
ausgegeben, waren zuerst in den großen Medien zu finden. 2 der 5 Aussagen, das
entspricht 40%, wurden später von Unzensuriert übernommen. Es waren dies die
Aussagen 201 und 204.
Aufgrund der geringen Zellhäufigkeiten ist diese Messung statistisch nicht signifikant (0,655).
28
4) Aussagen zum Thema „Falscher Anwalt“ oder „Medienkritik“, die Unzensuriert
bzw. die großen Massenmedien voneinander übernommen haben
Tabelle 14: Aussagen, die die untersuchten Medien voneinander übernommen haben
Aussagen
Medienkritik, die
Krone/Kurier/ORF von
Unzensuriert übernommen
haben.
Aussagen
Falscher Anwalt, die
Unzensuriert von K/K/O
übernommen hat.
Gesamt 12 5
Übernommen 2 (17%) 2 (40%)
Nicht übernommen 10 (83%) 3 (60%)
Der Chi-Quadrat Test ergibt hier einen Korrelationskoeffizienten von 1,068 und eine
näherungsweise Signifikanz von 0,301. Gleich drei der vier Zellen tragen einen erwarteten
Mittelwert und tatsächlichen Wert kleiner 5. Zwischen der Art des Mediums und der
Häufigkeit der übernommenen Aussagen besteht wohl eine leichte Korrelation zugunsten
von Unzensuriert, die Messung liefert allerdings kein signifikanten Ergebnis.
2.5 Interpretation
Unterschiede in der inhaltlichen Schwerpunksetzung
Der erste Teil der Untersuchung war der Frage nachgegangen, ob und inwiefern sich die
Berichterstattung des eher alternativen Mediums Unzensuriert von jener der großen
Mainstreammedien Krone, Kurier und ORF unterscheidet.
29
Krone/Kurier/ORF gesamt
Unzensuriert gesamt
Wenn Aussage zuerst auf Unzensuriert
23%
40%
62%
Aussagen Pro / Contra Graf
Pro Graf Contra Graf Neutral
Abbildung 1: Aussagen Pro / Contra Graf nach Medium
In allen drei gemessenen Kategorien unterschied sich die Berichterstattung des kleinen
Mediums inhaltlich von den Großen: Unzensuriert hatte häufiger Pro-Graf aussagen
artikuliert, als der Rest des Feldes. Ebenso zeigte das kleine Medium eine andere
Schwerpunktsetzung bei den Nebenagenden. Unzensuriert erwähnte die von Martin Graf
erhobenen Vorwürfe, wonach die in der Stiftungscausa berichterstattenden Medien gegen
den Ehrenkodex der österreichischen Presse verstießen, häufiger, als die großen Medien.
Umgekehrt zeigte sich Unzensuriert zurückhaltender, als der Rest des Feldes, bei Aussagen
bezüglich der gegen Graf erhobenen Vorwürfe, er hätte sich fälschlicherweise als
Rechtsanwalt ausgegeben.
Alle drei Messungen lieferten statistisch signifikante Ergebnisse, womit sich
Hypothese 1 bewahrheitete: Unzensuriert setzte in der Berichterstattung andere
Akzente, als die Mainstreammedien im Feld.
Allerdings handelt es sich bei untersuchten Beiträgen möglicherweise um einen Spezialfall:
Das Graf nahestehende Medium versuchte hier eventuell die Vorwürfe gegen ihn zu
entkräften. Dass die von Unzensuriert in den Diskurs eingebrachten Aussagen noch einmal
deutlich öfter Pro-Graf waren, als die durchschnittliche Aussage auf Unzensuriert, könnte ein
Indiz dafür sein. Die Frage, ob Graf tatsächlich Opfer einer einseitigen Medienkampagne
war, lässt sich nicht eindeutig beantworten: Wohl wäre da die signifikante Tendenz der
großen Medien, mehrheitlich negative Aussagen über ihn zu tätigen, doch hat auch
Unzensuriert Aussagen contra Graf getätigt, die sich in keinem anderen der untersuchten
Medien wiederfanden. Möglicherweise gab es in der Causa einfach mehr Fakten, die gegen
den Ex-Stiftungsvorstand sprachen. Eine weitere interessante Beobachtung: In keinem der
drei Medien wurde Grafs Stellungnahme zum Rekurs des Oberlandesgerichts erwähnt.
30
Unterschiede im Auftritt
Die Messergebnisse zur Frage, ob Unzensuriert radikaler im Auftritt ist, als die großen
Medien, ob es häufiger mit unvorteilhaften Fotos oder auffälligen Aussagen operiert, bedarf
einer Deutung.
Hypothese 2, wonach das eher gegenöffentliche Medium radikaler im Auftritt sein
würde, als die Mainstreammedien, muss verworfen werden.
43 Prozent der Beiträge in den großen Medien enthielten zumindest eine Auffälligkeit (Foto
oder Textstelle), bei Unzensuriert waren es 62%. Dies ergibt bei 80 untersuchten Beiträgen
eine leichte Korrelation in Richtung der aufgestellten Vermutung, es besteht aber kein
signifikanter Zusammenhang zwischen der Art des Mediums und der Radikalität des Auftritts.
Unzensuriert
Krone / Kurier / ORF
0% 20% 40% 60% 80% 100%
0%
28%
Beiträge mit auffälligen Fotos nach Medium
Mit unvorteilhaftem Foto Gesamt
Abbildung 2: Beiträge mit auffälligen Fotos nach Medium
Betrachtet man die gemessenen Kategorien allerdings separat, so erhält man zwei
signifikante, wenn auch widersprüchliche Messungen: Unzensuriert operiert signifikant
häufiger mit auffälligen Aussagen, bringt aber kein einziges auffälliges Foto. Im Schnitt ergibt
dies kein einheitliches Bild. Vermutlich würde die Unzensuriert-Redaktion ebenfalls
unvorteilhafte Fotos einsetzen, wenn sie die entsprechenden finanziellen Mittel dazu hätte.
Die Fotoproduktion, aber auch Lizenzkosten für gekaufte Fotos sind teuer und ein kleines
Medium wie Unzensuriert leistet sich deshalb möglicherweise eher lizenzkostenfreie Fotos,
z.B. verfügbare PR-Bilder.
Dass Unzensuriert mit teilweise recht harten Aussagen arbeitet, daneben aber trockene
Symbolfotos zeigt, passt irgendwie nicht zusammen. Um diese Diskrepanz zu illustrieren: Ein
Artikel, der den Kurier Chefredakteur Helmut Brandstätter kritisiert, weil dieser sich als
Moralapostel aufspiele, der sich den Schaum vom Mund wischen solle, ehe er „so einen
Blödsinn schreibt82“, zeigt als Artikelbild einen Stapel Zeitschriften. Das Foto stammt von
Flickr, unterliegt einer Creative Commons Lizenz, und darf gegen Namensnennung
82 Vgl. Unzensuriert, 2013
31
kostenfrei im redaktionellen Umfeld verwendet werden. Wohl können auch lizenzkostenfrei
verfügbare Symbolfotos eine Aura von Radikalität entfachen, wie ein auf Unzensuriert
verwendetes Artikelbild zu einem Text über drei, von der Polizei entdeckte, Hanfpflanzen
zeigt – auf dem Foto sind eine spiegelnde Oberfläche, linienförmig angeordnetes weißes
Pulver, mehrere 100-Euro-Scheine sowie eine Faustfeuerwaffe abgebildet83, doch mögen in
der Aussage kräftige Symbolfotos gerade für, in der breiten Öffentlichkeit nur
zwischenzeitlich wahrgenommene, Special-Interest-Themen, wie es die Auseinandersetzung
um die Gertrud Meschar Privatstiftung war, schwierig aufzutreiben sein. Hypothese 2 ist
statistisch widerlegt. Sie scheiterte möglicherweise an den Kosten.
Gegenseitige Themensetzung / -übernahme
Im zweiten Teil der Untersuchung wurde gemessen, ob die vermeintlichen
Abschottungstendenzen gegenöffentlicher Medien dazu führen, dass Unzensuriert keine
Aussage lancieren kann, die von den großen Medien übernommen wird; und umgekehrt
auch keine Aussagen aus den großen Medien übernimmt.
Die „Hard Facts“ im Stiftungsstreit zu messen erschien hier nicht sinnvoll. Manche Fakten
liegen geradezu in der Luft, sie sind einfach da und können durch journalistische Recherche
in Erfahrung gebracht werden, oder sie werden durch PR-Arbeit sogar an die Journalistinnen
herangetragen. Bei essenziellen Aussagen zu einer Causa erscheint das Bild vom
medienübergreifenden Aussagenkanon unrealistisch. Selbst wenn einzelne „Hard Facts“ in
Medium A früher zu erfahren waren, bedeutet das nicht, dass Medium B diese Aussage aus
Medium A übernommen hat.
Deshalb wurden Nebenagenden untersucht: Die Krone hatte im Zuge des Stiftungsstreits
begonnen, Aussagen darüber zu tätigen, dass sich Graf auf alten Wahllisten
fälschlicherweise als Rechtsanwalt ausgegeben hatte. Unzensuriert hatte mehrfach darauf
hingewiesen, dass in der Causa berichterstattende Journalistinnen gegen den Ehrenkodex
der Presse verstießen.
Das Problem hierbei: Diese inhaltlichen Nebenschauplätze lieferten in der Messung nur sehr
geringe Fallzahlen, gerade mal 17 unterschiedliche Aussagen mit insgesamt 53 Nennungen
waren für beide Themen zusammen zu finden, die Messungen lieferten daher kein statistisch
signifikantes Ergebnis:
Hypothese 3, wonach sich das gegenöffentliche Medium inhaltlich von den großen
Medien abschotten würde, und umgekehrt, muss verworfen werden.
83 Vgl. Unzensuriert, 2014
32
Lässt man die statistische Signifikanz außer Betracht, widerspricht die Messung ebenfalls
der Hypothese: So hat sowohl Unzensuriert Aussagen von den großen Medien
übernommen, als auch umgekehrt; Beide Medientypen haben je zwei Aussagen des
anderen Medientyps übernommen.
Interessant ist ein näherer Blick auf die Aussagen zur „Medienkritik“, die später auch in den
großen Medien zu finden waren: In den 80 untersuchten Beiträgen waren insgesamt 31
Aussagen zum Themenfeld „Medienkritik“ zu finden. Graf beschreibt hier u.a. dass ihn der
ORF mit einer Interviewanfrage zu einem anderen Thema überrumpelt hatte und sein„Kein
Kommentar“ auf Sendung ging, noch ehe er sich der Verschwiegenheitspflicht in seiner
Funktion als Stiftungsvorstand entbinden lassen konnte. Dass er keine Aussagen machen
konnte, hätte ihn in der öffentlichen Wahrnehmung in eine unvorteilhafte Position gebracht.
Diese Kritik ist nachvollziehbar: Umfragen haben gezeigt, dass 51 Prozent der
Medienkonsumentinnen einen Beschuldigten tatsächlich für schuldig halten, wenn dieser
nicht zu den Vorwürfen gegen seine Person Stellung nimmt.84 Immerhin zweimal findet diese
Metadiskussion zum Stiftungsstreit auch in den großen Medien Platz. 7 Prozent aller zur
„Medienkritik“ geäußerten Aussagen finden sich in Krone und Kurier. Alle diese Aussagen
wurden zuerst von Unzensuriert getätigt.
Aber: Welche Aussagen fanden unter welchen Umständen ihren Weg in die großen Medien?
Übernommen wurden Aussage 106, wonach Journalistinnen unbefugt in Martin Grafs Garten
eingedrungen seien, und Aussage 107, wonach die mediale Berichterstattung in der Causa
sehr unausgewogen sei und Martin Grafs Sicht der Dinge kaum oder nur am Rande
wiedergegeben würde.
Aussage 106 wird im Kurier als Teil eines Interviews mit Martin Graf wiedergegeben, das
heißt Graf hat die Aussage selbst im Rahmen eines Interviews mit dem Medium getätigt:
„Sie wollen sagen, die Medien sind schuld, dass Ihr Vater operiert werden muss? - Ich zähle
Fakten auf. Meine Frau ist nach einer Operation zu Hause gelegen, plötzlich standen
Journalisten auf unserem Grundstück.85“
Aussage 107 wird in der Krone als Zitat von einer Pressekonferenz wiedergegeben. Dort
heißt es: „Obwohl Grafs Vorstandstätigkeit mit der Politik nicht das Geringste zu tun habe,
werde durch eine undifferenzierte und völlig unausgewogene Medienberichterstattung
versucht, diese Angelegenheit und insbesondere die Stifterin gegen die FPÖ zu
instrumentalisieren.86“
84 Vgl. Kommenda, 2011 85 Braunrath, 201286 Kronen Zeitung, 2012
33
...Das bedeutet, dass Graf diese Aussagen wohl in den Diskurs einbringen konnte. Allerdings
auch, dass er persönlich aktiv werden musste (Interview mit großem Medium, Veranstalten
einer Pressekonferenz). Sie wurden demnach nicht von dem Graf nahe stehendem Medium
Unzensuriert übernommen, sondern quasi als Tagesgeschehen zitiert. Diese Beobachtung
könnte doch wiederum ein Indiz dafür sein, dass die Agenden des gegenöffentlichen
Mediums von den großen Medien großzügig übersehen werden.
34
RESÜMEE
Wenn im Detail auch nicht alle Fragen eindeutig geklärt werden konnten, so hat die Arbeit
doch statistisch signifikant belegt, dass unterschiedliche Medien unterschiedliche
Perspektiven derselben Geschichte zeichnen können. Das ist eine gute Nachricht für
Medienkonsumentinnen. Denn selbst wenn sich die echte Welt und die medial vermittelte
„Wirklichkeit“ nur beiläufig kennen, bleibt zumindest doch die Hoffnung, dass ein Mehr an
unterschiedlichen Medienmacherinnen auch mehrere Seiten der „Wirklichkeit“ kritisch
beleuchtet.
Weniger erfreulich ist die Einsicht, dass die großen Medien in der Stiftungscausa offenbar
ungeprüft falsche Vorwürfe gegen Martin Graf (z.B. Meschars Aussagen über ihr
Einkommen87) wiederholt haben. Dies zeigt, wie wichtig es sein kann, sich Informationen aus
unterschiedlichen Nachrichtenquellen zu bedienen. Und dass, im Medienmainstream gerne
als Verschwörungstheoretker88 89 90 belächelte, alternative Medien und Meinungen, durchaus
einen Blick wert sein können, selbst wenn deren Macherinnen aus einem extremen
politischen Lager stammen sollten.
Ein abschließender Gedanke zur medial transportieren Wirklichkeit: „Dinge, Haltungen und
Kunstwerke werden so lange für authentisch gehalten, wie die Autorität ihrer sozialen
Inszenierung als unproblematisch erscheint.91“ (Helmut Lethen)
Auf dem Feld der Gegenöffentlichkeit bieten sich weitere Untersuchungen an. Eine
Bestandsaufnahme alternativer Publizistinnen mit poltisichem Informationsangebot in den
sozialen Netzwerken etwa. Hier scheinen nicht nur etablierte Parteien aktiv, es gibt auch
eine ganze Reihe von z.B. YouTube-Kanälen, die sich mit der österreichischen Innenpolitik
auseinandersetzen. Ob sie Gegenöffentlichkeit schaffen oder bloß „more of the same“
produzieren, könnte eine interessante Fragestellung sein.
Die Beschäftigung mit dem alternativen Medium hat sich als überaus erfrischend erwiesen.
Insgesamt war die öffentliche Auseinandersetzung in der Causa sehr unterhaltsam, mit
Spannungsbögen und Wendungen (entlastendes Gutachten, Freispruch, Verurteilung) und
87 Vgl. Sinnreich, 201288 Vgl. Pándi, 2012 89 Vgl. Blumenau, 2014 90 Vgl. Heute Show, 201491 Lethen, 1996: S.228
35
amüsant zu lesenden Vorwürfen und Deutungen auf Seiten der Streitparteien, wie auch von
den Medienmacherinnen. Selbst die Zeitungsastrologinnen schienen Gefallen an der Causa
gefunden zu haben:
Abbildung 3: Wochenhoroskop für Martin Graf (*11.Mai) am Höhepunkt der Stiftungaffäre: „Wieder einmal zeigt sich, dass eine ältere Person (..) recht hatte.92“
92 Ritter, 2012
36
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41
Codebuch
1. Aussagen „Hard facts“ zum Stiftungsstreit
2. Die Stiftung | Bsp.: Meschars Vermögen wurde 2006 unwiderruflich in eine Stiftung eingebracht. Meschars Vermögen inkl. Bargeld, 2 Grundstücke und ihr Wohnhaus sind in Stiftung, in Summe rund 1 Mio. Euro (1,3). Liegenschaften und Wertpapiere sind per Zusatzurkunde ins Stiftungsvermögen überführt worden. Der Stiftungsbegünstigte zu Lebzeiten ist Meschar selbst, alle Erträge fließen ihr zu. Stiftung wurde in gesetzlicher Minimalform mit Vermögen von 75.000 Euro errichtet. Meschar ist zu Lebzeiten Wohnrecht in ihrem Haus garantiert.
3. Stiftungszweck zu Lebzeiten verletzt| Bsp.: Stiftung erfüllt Zweck nicht Meschar sagt, sie ist mit den Tätigkeiten der Stiftung nicht zufrieden. Der Stiftungszweck sei verletzt, ihre Versorgung nicht garantiert. Schlechte Ertragslage. Sie wollte ihr Vermögen den Tieren vererben, Zweifel, dass dieser Zweck von Stiftungsvorstand. Mit dem Zukauf einer kleinen Parzelle neben einem Grundstück Meschars wollte Stiftung dann größeres Grundstück als Baugrund gewinnbringend verkaufen. Das ist nicht gelungen.Die Stiftung hat gut verzinste Wertpapiere abgestoßen und dafür um 50.000 Euro hochriskante Beteiligungen an einem Fonds für Bananenkühlschiffe gekauft. Meschar sagt, sie will vorsorgen, damit sie bei Bedarf einmal jemanden hat, der sie pflegt. In der Stiftungsurkunde steht nichts von Pflegehilfe
4. Streit vor Handelsgericht | Meschar versucht den Stiftungsvorstand vor Gericht abzuberufen. Meschar kann den Stiftungsvorstand nicht abwählen. Gericht kann Vorstand nur bei groben Verstößen absetzen. Vergleichsgespräche sind gescheitert. Abberufungsantrag wurde November 2011 bei Gericht eingereicht. Seit August läuft das Verfahren.
5. Graf will nicht aus Stiftungsvorstand zurück treten. (Will auch weiterhin für das Wohl der Stiftung tätig sein). Graf will im Vorstand bleiben, bis Verfahren zu Ende ist. Reputation wiederherstellen
6. Vorwurf: Meschar wurde betrogen, nicht belehrt, um ihr Geld gebracht | Hat Nichz gewusst, dass sie Kontrolle verliert.| Meschar sagt, sie wurde um ihr Vermögen gebracht, sie hat gar nichts mehr. Reingelegt. Betrogen. Meschar sagt, die hat den Stiftungsvertrag nicht zu lesen bekommen, er sei ihr nur vorgelesen worden. Meschar sagt, sie sei nicht über die Vertragsmodalitäten belehrt worden, sie hat nicht gewusst, was sie da unterschreibt. Meschar sagt, sie hat nicht gewusst, dass sie Kontrolle über Vermögen verlieren würde. Meschar sagt, sie hat nicht gewusst, dass man Stiftungen auch anders aufsetzen kann. Sie fühlt sich getäuscht. Sie dachte, sie hat ein Mitspracherecht.Graf will Erbe Meschars erschleichen
7. Meschar hat Graf auf Stiftung angesprochen | Meschar sagt, sie hat sich bei Graf wegen Stiftung erkundigt. Sie ist an ihn herangetreten. Mit der Idee. Angesprochen auf Stiftungsgründung. Eine Bekannte hatte Meschar geraten, sich an Graf zu wenden
8. Graf hat Stiftung empfohlen | Meschar sagt, Graf hat ihr empfohlen, ihr Vermögen in eine Privatstiftung einzubringen. Geraten. Graf hat sie zur Stiftung überredet.
9. Zweck der Stiftung nach Tod: Kosten für Grabpflege abdecken und für den Tierschutz spenden. Tierarzt soll 2000 Euro im Jahr erhalten. Augenheilkunde. Blindenhunde, Rettungshunde unterstützen.
10. FPÖ Freundeskreis im Stiftungsvorstand | Die anderen beiden Stiftungsvorstände und Notar sind Freunde und Parteikollegen von Graf: Michael Witt von der FPÖ Mödling, ein ehemaliger Arbeitskollege Grafs. Und Alfred Wansch, FPÖ Wien, mit Graf bei Burschenschaft Olympia. Witt fungierte auch als Anwalt von Graf, beim Versuch den ORF Report Beitrag zu verhindern. Auch der Notar ist Freund von Graf: Harald Stefan, FPÖ Nationalratsabgeordneter, ebenfalls bei Burschenschaft Olympia. Freundschaftlich verbunden. Auch der Wirtschaftsprüfer ist Burschenschafter.
11. Vorwurf: Überrumpelt | Meschar sagt, sie wollte ihr Wohnhaus gar nicht in die Stiftung einbringen, das war Grafs Idee, er hat sie überrumpelt. Er ist ein Politprofi, ihm ist nur schwer zu widersprechen. Meschar wollte gar nicht für die Augenheilkunde spenden
12. Kampagne, Berater nutzen Meschar als Mittel zum Zweck | Graf sagt, Vorwürfe seien politisch motivierte Kampagne gegen ihn. (Diese Journalisten sind niederträchtig) FPÖ spricht von Medienhetze, politisch motiviertem Rufmord. Kampagne zum Zweck auch der FPÖ zu schaden. Seine Sicht der Dinge ist in der Berichterstattung kaum vorgekommen. Meschar zum Zweck einer Kampagne instrumentalisiert worden. Meschar ist Opfer ihrer neuen Berater, diese wollen selbst in den Vorstand, die haben sich an ORF gewandt, die stecken hinter Sinneswandel. Neue Berater könnten zweifelhafte Absichten haben und Stiftung zu eigenem Vorteil nutzen. Berater haben sie Gehirnwäsche unterzogen. SekteGraf musste sich erst von Verschwiegenheit entbinden lassen, konnte vorher nicht zu Causa Stellung nehmen. Der ORF hätte das wissen müssen und ihn nicht mit Fragen zur Stiftungscausa überrumpeln dürfen. Der ORF hatte das Interview auch zu einem anderen Thema angekündigt.
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13. Vorwurf: Immobiliendeal gegen Meschars Willen zu Gunsten Grafs | Meschar sagt, Immobilie in Döbling sei gegen ihren Willen gekauft worden. Um die Immobilie zu erstehen, musste Stiftung einen Kredit aufnehmen (200.000) und ein Grundstück verkaufen. Die Immobilie beherbergt das Restaurant von Grafs Bruder, an dem Graf mittlerweile auch selbst beteiligt ist (über Consulting Firma). Graf macht über die Stiftung also Geschäfte mit sich selbst [Geschäfte mit sich selbst ist derselbe Sachverhalt, nur eine andere Formulierung). Auch Grafs Magazin Unzensuriert.at (die 1848 Medienvielalt Verlags GmbH) residiert an der Adresse. Grafs profitieren von Geschäft. Für Stiftung war Deal schlechtes Geschäft.Meschar sagt, die Immobilie sei zu teuer gekauft worden (500 statt 385.000)Meschar sagt, bei den Mieteinnahmen gebe es Rückstände
14. Vorwurf: Zu wenig Geld zum Leben | Meschar sagt, sie bekommt nur 400 Euro Taschengeld monatlich von der Stiftung, das ist zu wenig. Meschar sagt, sie bekommt nur 5.000 Euro im Jahr, in 2 Tranchen. Meschar kann kein Geld von der Bank abheben. Ihr seien 10.000 Euro im Jahr versprochen worden. Heuer (2012) hat Meschar noch gar kein Geld von der Stiftung bekommen. Meschar hat seit Juli 2011 kein Geld von der Stiftung bekommen. Nach der Stiftungserrichtung hat Meschar ein halbes Jahr lang kein Geld bekommen. Stiftung hat Meschar Geld für Heizkosten verweigert.
15. Stiftungsvorstand arbeitet ehrenamtlich unentgeltlich und profitiert nicht von Stiftung. | Keine Eigeninteressen. Stiftungsvorstand muss zu Lebzeiten unentgeltlich arbeiten, bekommt nur Auslagen ersetzt.
16. Vorwürfe gehen ins Leere, alles wurde stets geprüft und für gut befunden | Gut gewirtschaftet, Geld vermehrt | Stiftungsvorstand sagt, Wirtschaftsprüfer hat stets alles für in Ordnung befunden. Vorwürfe werden bestritten. (Gilt auch, wenn Graf sagt) Meschar stellt falsche Behauptungen auf. Notar Stefan sagt, alles sei in Ordnung gewesen. Graf sagt, Unterlagen würden Unschuld belegen. Stiftungszweck sei erfüllt. Bestreitet Vorwürfe. Vermögen hat sich in 6 Jahren um 20% vermehrt, Ertrag der Stiftung verdreifacht. Stiftung erfolgreich. Aus Kostengründen hat Stiftungsvorstand auch auf Vermögensschadenshaftpflichtversicherung verzichtet. Das Geld wurde vermehrt.
17. Vorwurf: Vorstand zieht den Rechtsstreit in die Länge | Mit langen Gegendarstellungen. So dass alte Frau Verhandlungsende vielleicht nicht mehr erleben wird.
18. Graf versuchte publik werden der Causa zu verhindern | Graf hat rechtliche Schritte gegen ORF angekündigt. Graf versucht Sendungsausstrahlung zu verhindern. Graf klagt ORF, weil schon im Teaser zum Report Unwahrheiten aufgestellt würden. [Das ist interessant für Streit, weil Graf den Streit offenbar geheim halten wollte. Oder weil Behauptungen einfach falsch sind.] Handelsgericht hat Antrag auf einstweilige Verfügung (langte noch rechtzeitig am Sendungstag ein) aber abgelehnt. ORF erfuhr erst eine Woche nach Ausstrahlung vom Versuch, die Sendung zu stoppen. Behauptung, dass Graf seltsame Geschäfte mit Geld einer alten Dame macht, und dass das nicht zur Vorbildwirkung von Politikern passe, seien unwahr. Meschar hatte sich an Öffentlichkeit gewandt. Im Mai war das.
19. Meschar ist bei der Errichtung der Stiftung nachweislich und ausführlich belehrt worden. (2 Notare und ein Richter) und hat das schriftlich bestätigt. Am 10. Oktober 2006. Stiftungsurkunde entspricht dem Willen Meschars. Gericht hatte Meschar extra vorgeladen, um vor Gründung der Stiftung nochmal mit ihr darüber zu sprechen. Meschar wollte Stiftung und gut belehrt. Meschar wollte Vermögen 2006 in Stiftung einbringen (Wollte Stiftung). Meschar hatte Zeit zum Nachdenken, lange Vorlaufzeit von 2 Jahren
20. Stiftungsvorstand ist dem ursprünglichen Stifterwillen verpflichtet, auch wenn sich dieser seither geändert hat.
21. Graf wollte gar nicht in Vorstand | Graf hat sich lange dagegen gewehrt, in den Stiftungsvorstand zu gehen, hat dann Meschar zuliebe nachgegeben. Wegen Todesfalls.
22. Das Restaurant zahlt marktübliche Miete | Grafs Restaurant war in finanziellen Schwierigkeiten, KEB Immobilien sagt, zwischen 2007 und 2008 gab es Probleme mit der Miete. Das war bevor Stiftung Haus gekauft hat. Seit Stiftung Haus gekauft hat, gibt es keine Mietrückstände des Restaurants. Es wird die volle Miete bezahlt.
23. Immobilie war gute Gelegenheit, 2 Objekte in Döbling zu gutem Preis gekauft, dank Immobilien wirft Stiftung mehr Geld ab, ursprüngliche Liegenschaften waren ertragsarm.
24. Vorstand wird sich zurückziehen wenn Meschar das will | Graf ist bereit, sofort aus der Stiftung auszutreten. Wansch sagt, er würde sich aus Vorstand zurück ziehen, wenn Meschar das möchte
25. Ein Vermögen von 1 Million ist für Errichtung einer Stiftung zu gering. | Kosten und Aufwand sind in Relation zum Ertrag zu aufwändig. Rentabilität. Andreas Bauer von Kanzlei BKP sagt, 3 Mio. sollten es schon mindestens sein. Schima Wallentin sagt, es sollten sogar 10 Millionen sein. Ein Testament hätte den Zweck voll erfüllt und wäre günstiger gewesen. Meschar wusste das nicht.
26. Knebelklausel | Meschar hat sich in Stiftungsvertrag verpflichtet, auf rechtliche Schritte gegen den Vorstand zu verzichten. Eine solche Knebel Klausel ist ungewöhnlich. Möglicherweise sittenwidrige Klausel. Meschar hatte deshalb Angst zu prozessieren.
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27. Die ÖVP steckt hinter der Geschichte
28. Meschar war stets in alle Entscheidungen der Stiftung eingebunden und aktiv an ihnen beteiligt gewesen. Sie hat sich folglich auch nicht gegen Kauf des Lokals ausgesprochen. Alle Entscheidungen waren mit Meschar abgesprochen.
29. ÖVP berät Meschar nicht.
30. Streit um neuen Stiftungsprüfer, Scheinkontrollen durch Firmen-Karussell | Stiftungsprüfer wurde gewechselt, eine neuer wurde vom Gericht bestellt. Meschar ist mit diesem nicht einverstanden. Handelsgericht muss Wunsch Meschars hier nicht berücksichtigen und hat eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft engagiert, die nicht die Firma KPMG war, die lt. Meschars Anwalt Helmut Grave groß genug wäre, um alles ausreichend schnell zu prüfen. Die Jahresabschlüsse der Stiftung wurden von denselben Leuten gemacht, die dann auch kontrolliert haben. Die beiden Firmen mit identen Geschäftsführern haben sich gegenseitig selbst kontrolliert. Firmengeflecht: Der bisherige Wirtschaftsprüfer Stiftungsprüfer war die Kanzlei PWK, die dieselben Eigentümer hat, wie die Kanzlei, die die Bilanzen erstellt. Man hat sich selbst überprüft. Es gibt Berührungspunkte zwischen Buchhalter, Bilanzersteller und Wirtschaftsprüfer: Die 3 teilen alle die gleiche Lizenznummer für ein Softwareprogramm
31. Stiftung zahlt alles für Meschar Stiftung bezahlt (Arzt-)Rechnungen für Meschar, wenn sie diese vorlegt, und laufende Betriebskosten (Heizung etc.). Hinzu kommen fixe Ausschüttungen. Also mehr als 5000 Euro pro Jahr. Meschar hat nicht mehr Geld verlangt. Hat seit August 2011 keine weiteren Auszahlungswünsche mehr geäußert. Genug Geld: Meschar bekommt 10.000 bis 12.000 Euro pro Jahr von der Stiftung
32. Der Jahresabschluss von 2010 ist noch immer nicht fertig. Erst wenn Jahresabschlüsse fertig, bekommt Meschar Erträge
33. Vorläufiger Verlust für 2010 | Vorläufige Bilanz 2010: 60.000 Euro Defizit Verlust, offenes Darlehen über 159.000 Euro.
34. Merkwürdige Posten in der Buchhaltung: 4000 Euro für Fachliteratur Fachzeitschriften und 3500 Euro für Büromaterial. Nach Kritik Meschars als Fehler des Buchhalters abgetan. Danach wurden Posten einfach in Kosten für Immobiliengutachten umgewandelt. In Kosten für Rechtsberatung und sonstige Beratung“ umgewandelt. In den Jahren 2007 + 2008 fielen fast 600 Euro „Spesen für Geschäftsanbahnung“ an Meschars Anwalt Zanger hat Abberufung des Stiftungsprüfers wegen nichtiger Expertise beantragt: Dem Prüfer hätten Lücken bzw. unkorrekte Buchungen in der Bilanz auffallen müssen. Es fehlen Bankbelege und Buchhaltung sei nicht ordentlich. Für eine Buchung über Stempel fehlt der Beleg. Für den Ankauf eines juristischen Buches fehlt der Originalbeleg. Manche Honorarnoten sind im falschen Jahr verbucht worden. Manche Rechnungen wurden doppelt verrechnet.
35. Neu vorgeschlagener Stiftungsvorstand will nicht unentgeltlich arbeitenDesigniertes Stiftungsteam holt bereits Erkundigungen ein, was Meschars Wohnhaus Grund wert sei.
36. Graf geht, Wansch und Witt bleiben | Graf wird sich aus Vorstand zurückziehen. Verlässt Vorstand. Rückzug. Stiftung hat beantragt, Grafs Funktion aus dem Firmenbuch zu löschen. Graf zieht sich zurück, weil er Meschars Willen respektiert. Sofort. Graf geht, weil Diskussion der Stiftung schade Graf geht, weil die Diskussion der FPÖ schadet. Graf will Rückzug in die Länge ziehen. Tatsächlich bestimmt aber Gericht, wie lange es dauert, bis sein Name aus dem Firmenbuch gelöscht ist. Lt. Stiftungsvertrag würde ihm eine einmonatige Frist für den Rücktritt zustehen. Graf behält auch nach Rücktritt Kontrolle über Freunde Wansch und Witt und damit über die Stiftung. Wansch tritt erst zurück, wenn Gericht alle Vorwürfe geklärt hat. Wenn nicht kompletter Vorstand ausgetauscht wird, behindert das die Klärung der Causa, der Vorstand kann keine Schadenersatzansprüche gegen sich selbst prüfen.
37. Witt Honorarnoten in Funktion als Anwalt an Stiftung gestellt in 2009 über 10.000 Euro für Beratung bei Immobiliendeal. Das ist rechtens, aber schlecht in der Optik, da der Vorstand ja unentgeltlich arbeitet und hier scheinbar Geschäfte mit sich selbst macht. Ein Gericht hätte Rechtsgeschäfte (10.000 Euro Honorar) von Witt genehmigen müssen, da die Stiftung keinen Aufsichtsrat hat.
38. Hofmann hat keine wirtschaftlichen Interessen an Stiftung
39. Staatsanwalt ermittelt gegen Stiftungsvorstand. Staatsanwalt ermittelt gegen Graf wegen Betrugs und Untreue. Gegen Witt und Wansch wegen Untreue. Anonyme Anzeige (bestand aus einem aus der Kleinen Zeitung ausgeschnittenen Artikel zur Causa, handschriftlich ergänzt um: Anzeige) Meschar wurde am 26.9. von Staatsanwalt einvernommen
40. Schikanen gegen Meschar | Stiftungsvorstand hat Gebäudeverwaltung für Meschars Wohnhaus beauftragt. Meschar fühlt sich dadurch schikaniert, die Beauftragung war nicht mit ihr besprochen. Stiftungsvorstand hat Torschlösser auf Meschars Grundstücken austauschen lassen. Meschar fühlt sich dadurch schikaniert. Graf sagt, das Schloss sei nötig, weil am Grundstück immer wieder unbefugt Müll abgelagert wurde. Stiftungsvorstand hat einen Rasenmäher Traktor für Meschar gekauft, Meschar wollte diesen nicht. Überteuerter Heckenschnitt: Für das Stutzen einer Hecke
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wurden 2 Arbeitstage verrechnet. Verdacht, dass Graf private Gartenarbeiten über diesen Bilanzposten verrechnet habe. Stiftung sagt, dass umfangreiche Gartenarbeiten nötig waren, weil Grundstück verwahrlost war.
41. Das Vermögen war nicht zu klein zur Gründung einer Stiftung
42. Stiftung liquide, verfügt über ausreichend liquide Mittel, verfügt über 20.000 Euro täglich verfügbares Kapital. Das reicht, um Meschar im Bedarfsfall zu unterstützen.
43. Wenig Wertpapiere | Nur 4% des Stiftungsvermögens sind in Wertpapieren oder Finanzbeteiligungen veranlagt.
44. Gutachten entkräftet Vorwürfe gegen Graf, was das Management, die Wirtschaftlichkeit der Stiftung angeht. [Varianten: Graf findet alles korrekt. Krone sagt, Wirtschaftsprüfer konnte Gefährdung nicht feststellen). Gutachter stellte fest: Stiftung waren ausreichend liquide, um Meschar zu Lebzeiten versorgen zu können. Gutachter stellte fest: Immobiliendeals haben Ertragslage gesteigert, wirtschaftlicher Nutzen für Stiftung [Krone schreibt: Kein wirtschaftlicher Schaden; Kurier auch]. Gutachter stellte fest: Mietgutschriften an Restaurant wegen Bauarbeiten seien nicht unüblich, Bauträger hat Mietverluste durch Entschädigungszahlungen ausgeglichen. Gutachter stellt fest: Ein Grundstück der Stiftung wurde nicht zu billig verkauft.
45. Gutachter stellte fest: Meschar hat zwischen 7.800 und 13.800 Euro pro Jahr bekommen. Sie hat also mehr Geld bekommen, als bisher bekannt war.
46. Gutachter hat Fragen über das Zustandekommen der Stiftung nicht geklärt
47. Witt geht | Ein weiterer Stiftungsvorstand ist zurück getreten: Witt hat Rückzug angekündigt, nachdem das Gutachten veröffentlicht wurde wartet er nur noch ab, bis ein Nachfolger für Graf gefunden wird. Witt sagt, es macht auch gar keinen Sinn, unentgeltlich für jemanden zu arbeiten, der das nicht will.
48. Auflösung der Stiftung käme teuer. Anwalt der Stiftung lehnt Auflösung ab. Meschar will auflösen
49. Das von Meschar vorgeschlagene, neue Stiftungsteam wird für Funktion nicht zur Verfügung stehen
50. Handelsgericht entscheidet: Vorstand hat korrekt gehandelt. Absetzungsantrag ist abgewiesen. Stiftungszweck nicht gefährdet. Meschar verliert Gerichtsstreit. Meschar geht in Berufung.
51. Wansch geht hat Stiftung nun ebenfalls verlassen.
52. Meschar zeigt Ex-Vorstand wegen Urkundenfälschung an. Ee geht um eine Zusatzurkunde, die belegt, dass die Urkunde nach Unterschrift nochmal verändert wurde. Vergehen scheint aber schon verjährt zu sein.
53. Oberlandesgericht stellt beim Stiftungsvorstand „grobe Pflichtverletzungen“ fest. Berufung erfolgreich. Oberlandesgericht sagt, Stiftungszweck war aufgrund mangelnder Liquidität nicht erfüllt. Kauf der Immobiliengeschäfte hatten liquide Mittel der Stiftung drastisch reduziert. Es hat keine kontrollierte Buchhaltung gegeben.
54. Bei Stiftungen ist es üblich, dass Stifter Kontrolle über Vermögen abgibt.
55. Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein gegen Ex-Vorstand ein. Weder Vorsatz für Betrug, noch für Untreue konnten nachgewiesen werden. Meschar hat Fortführungsantrag des Strafverfahrens beantragt.
56. Meschar will ihre, in die Stiftung eingebrachten, Grundstücke zurück.
57. Stiftung muss aufgelöst werden, da sie Zweck nicht erfüllt. Bei Auflösung hohe Kosten (356.000 Euro Steuernachzahlung), Schadenersatzforderungen an Graf möglich.
2. Aussagen zur Medienkritik
Die Aussage, wonach der Stiftungsstreit eine Medienkampagne darstelle, zählt bereits zu den Hard Facts. In diesem Ausschnittwerden konkrete Aussagen über fragwürdige Journalistinnen- und Medienmethoden gesucht. Inhaltliche Auseinandersetzungen werden nicht gewertet.
101. ORF Interview: Interviewtermin unter falschem Vorwand bekommen. Graf überrumpelt, konnte nichts zum Thema sagen, weil er sich erst Verschwiegenheit entbinden lassen musste. Das lässt Graf schlecht aussehen, schlechte Position
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102. ORF Wackelkamera: Verwackelte Amateuraufnahmen, die für negative Stimmung sorgen sollen.
103. ORF Live Interview: Armin Wolf schlecht vorbereitet
104. Kamerateams verärgern Gäste im Restaurant Graf
105. Journalisten geben sich als jemand anders aus, um Immobilie zu besichtigen
106. Journalist kommt unangemeldet in Grafs Garten
107. Unausgewogene Berichterstattung, Grafs Entkräftigungen kommen in Medien kaum vor
108. Ein in Medien zitierter Experte ist eigentlich ein Berater Meschars
109. Journalisten bedrängen Meschar mit Telefonanrufen, stehen bei ihr im Garten
110. Journalisten holen keine Stellungnahme bei beschuldigtem Graf ein, verletzen Ehrenkodex
111. Kampagne arbeitet viel mit Kommentaren, in denen Objektivität zur Nebensache wird
112. Medien unterwerfen sich Klausel, wonach sie von einer PK erst berichten dürfen, nachdem ORF seinen Beitrag gesendet hat.
3. Aussagen zu Graf als falscher Anwalt
Aussagen, wonach Graf sich als Anwalt ausgegeben hat, der er nicht ist.
201. Graf ist nur Rechtsanwaltswärter. Auf Wahllisten aber fälschlicherweise als Anwalt tituliert
202. Wahllisten werden nicht so genau kontrolliert
203. Auch in aktuellen FPÖ Aussendungen falsche Berufsbezeichnung „Anwalt“
204. Der Fehler liegt bei einem Mitarbeiter
205. Gegenüber Meschar hat sich Graf nie als Anwalt ausgegeben
4. Ausfällige Aussagen
Aussagen mit Unterstellungen, Beleidigungen, Unterstellungen, argen Übertreibungen, wenn vom Redakteur getätigt. Bsp.: Der Satz „Für FPÖ-Generalsekretär Vilimsky bricht die Kampagne gegen den Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf, einst im Vorstand der Stiftung, in sich zusammen“ wird nicht gezählt, weil hier bloß die Aussage eines Politikers wiedergegeben wird. Der Satz „Anonymes Denunziantentum fällt im Justizministerium auf fruchtbaren Boden“ allerdings ist eine vom Redakteur getätigte Aussage.
5. Unvorteilhafte Fotos
Wenn sich jemand an die Nase greift oder gähnt, schläft, den Mund verzieht, oder ein Bier in der Hand hält, gilt das als auffälliges Foto. Allgemein Fotos, auf denen jemand unvorteilhaft abgebildet ist. Eine für Außenstehende unvorteilhafte Kleidung, wie etwa die Burschenschaftertracht, wird nicht als unvorteilhaftes Foto gewertet, da die Betroffenen diese mit Stolz tragen.
Beispiele:
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OK Fotos .........................................................................................................................................................Unvorteilhafte Fotos
.............................
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Codebuch Pre-Test
1. Graf hat Meschars Vermögen 2006 unwiderruflich in einer Stiftung geparkt eingebracht. Meschars Vermögen inkl. Bargeld, 2 Grundstücke und ihr Wohnhaus sind in Stiftung, in Summe rund 1 Mio. Euro (1,3). Liegenschaften und Wertpapiere sind per Zusatzurkunde ins Stiftungsvermögen überführt worden.
2. Meschar sagt, sie ist mit den Tätigkeiten der Stiftung nicht zufrieden. Der Stiftungszweck sei verletzt, ihre Versorgung nicht garantiert. Schlechte Ertragslage. Sie wollte ihr Vermögen den Tieren vererben, Zweifel, dass dieser Zweck von Stiftungsvorstand vorangetrieben wird. Sie fühlt sich getäuscht. Betrogen
3. Graf ist gelernter Jurist
4. Streit vor Handelsgericht | Meschar versucht den Stiftungsvorstand vor Gericht abzuberufen. Meschar kann den Stiftungsvorstand nicht abwählen. Gericht kann Vorstand nur bei groben Verstößen absetzen (Seit Oktober 2011). Vergleichsgespräche sind gescheitert. Abberufungsantrag wurde November 2011 bei Gericht eingereicht. Seit August läuft das Verfahren.
5. Graf will nicht aus Stiftungsvorstand zurück treten. (Will auch weiterhin für das Wohl der Stiftung tätig sein).
6. Meschar lebt alleine, ist unverheiratet und hat keine Kinder. Hat keine Nachkommen, denen sie etwas vererben könnte. Mit Stiftungsgründung wollte sie ihren Namen erhalten haben.
7. Meschar ist 90 Jahre alt
8. Meschar sagt, sie wurde um ihr Vermögen gebracht, sie hat gar nichts mehr. Reingelegt. Betrogen.
9. Graf ist FPÖ Politiker
10. Meschar sagt, sie will vorsorgen, damit sie bei Bedarf einmal jemanden hat, der sie pflegt.
11. Meschar sagt, sie hat sich bei Graf wegen Stiftung erkundigt. Sie ist an ihn herangetreten. Mit der Idee. Angesprochen auf Stiftungsgründung.
12. Meschar sagt, Graf hat ihr empfohlen, ihr Vermögen in eine Privatstiftung einzubringen. Geraten. Überredet.
13. Meschar sagt, die hat den Stiftungsvertrag nicht zu lesen bekommen, er sei ihr nur vorgelesen worden
14. Meschar sagt, sie sei nicht über die Vertragsmodalitäten belehrt worden, sie hat nicht gewusst, was sie da unterschreibt. Meschar sagt, sie hat nicht gewusst, dass sie Kontrolle über Vermögen verlieren würde. Meschar sagt, sie hat nicht gewusst, dass man Stiftungen auch anders aufsetzen kann. Sie fühlt sich getäuscht. Sie dachte, sie hat ein Mitspracherecht.
15. Meschar sagt, sie will durch die Stiftung zu Lebzeiten gut versorgt sein (falls sie einmal Pflegehilfe braucht)
16. Zweck der Stiftung nach Tod: Kosten für Grabpflege abdecken und für den Tierschutz spenden. Tierarzt soll 2000 Euro im Jahr erhalten. Augenheilkunde. Blindenhunde, Rettungshunde unterstützen.
17. Die anderen beiden Stiftunsgvorstände sind Freunde und Parteikollegen von Graf: Michael Witt von der FPÖ Mödling, ein ehemaliger Arbeitskollege Grafs. Und Alfred Wansch, FPÖ Wien, mit Graf bei Burschenschaft Olympia. Witt fungierte auch als Anwalt von Graf, beim Versuch den ORF Report Beitrag zu verhindern.
18. Auch der Notar ist Freund von Graf: Harald Stefan, FPÖ Nationalratsabgeordneter, ebenfalls bei Burschenschaft Olympia. Freundschaftlich verbunden.
19. Martin Graf wird zum Stiftungsvorstand gewählt
20. Auch der Wirtschaftsprüfer ist Burschenschafter
21. Meschar sagt, sie wollte ihr Wohnhaus gar nicht in die Stiftung einbringen, das war Grafs Idee, er hat sie überrumpelt. Er ist ein Politprofi, ihm ist nur schwer zu widersprechen.
22. Martin Graf will sich in der Causa nicht äußern, um nicht einem laufenden Verfahren vorzugreifen
23. Graf sagt, Vorwürfe seien politisch motivierte Kampagne gegen ihn. (Diese Journalisten sind niederträchtig) FPÖ spricht von Medienhetze, politisch motiviertem Rufmord. Kampagne zum Zweck auch der FPÖ zu schaden. Seine
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Sicht der Dinge ist in der Berichterstattung kaum vorgekommen. Meschar zum Zweck einer Kampagne instrumentalisiert worden.
24. Meschar sagt, Immobilie in Döbling sei gegen ihren Willen gekauft worden
25. Um die Immobilie zu erstehen, musste Stiftung einen Kredit aufnehmen (200.000) und ein Grundstück verkaufen
26. Die Immobilie beherbergt das Restaurant von Grafs Bruder, an dem Graf mittlerweile auch selbst beteiligt ist (über Consulting Firma). Graf macht über die Stiftung also Geschäfte mit sich selbst [Geschäfte mit sich selbst ist derselbe Sachverhalt, nur eine andere Formulierung). Auch Grafs Magazin Unzensuriert.at (die 1848 Medienvielalt Verlags GmbH) residiert an der Adresse. Grafs profitieren von Geschäft. Für Stiftung war Deal schlechtes Geschäft.
27. Meschar sagt, die Immobilie sei zu teuer gekauft worden (500 statt 385.000)
28. Meschar sagt, bei den Mieteinnahmen gebe es Rückstände
29. Meschar sagt, sie bekommt nur 400 Euro Taschengeld monatlich von der Stiftung, das ist zu wenig. Meschar sagt, sie bekommt nur 5.000 Euro im Jahr, in 2 Tranchen. Meschar kann kein Geld von der Bank abheben. Ihr seien 10.000 Euro im Jahr versprochen worden.
30. Stiftungsvorstand arbeitet ehrenamtlich unentgeltlich und profitiert nicht von Stiftung. Keine Eigeninteressen
31. Stiftungsvorstand sagt, Wirtschaftsprüfer hat stets alles für in Ordnung befunden. Vorwürfe werden bestritten. (Gilt auch, wenn Graf sagt) Meschar stellt falsche Behauptungen auf. Notar Stefan sagt, alles sei in Ordnung gewesen. Graf sagt, Unterlagen würden Unschuld belegen. Stiftungszweck sei erfüllt. Bestreitet Vorwürfe.
32. Vorstand zieht den Rechtsstreit mit langen Gegendarstellungen in die Länge.
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33. Graf hat rechtliche Schritte gegen ORF angekündigt. Graf versucht Sendungsausstrahlung zu verhindern. Graf klagt ORF, weil schon im Teaser zum Report Unwahrheiten aufgestellt würden. [Das ist interessant für Streit, weil Graf den Streit offenbar geheim halten wollte. Oder weil Behauptungen einfach falsch sind.] Handelsgericht hat Antrag auf einstweilige Verfügung (langte noch rechtzeitig am Sendungstag ein) aber abgelehnt. ORF erfuhr erst eine Woche nach Ausstrahlung vom Versuch, die Sendung zu stoppen. Behauptung, dass Graf seltsame Geschäfte mit Geld einer alten Dame macht, und dass das nicht zur Vorbildwirkung von Politikern passe, seien unwahr. Meschar hatte sich an Öffentlichkeit gewandt. Im Mai war das.
34. Der Anwalt der Stiftung heißt Hannes Füreder.
35. Graf ist nicht Vorstand, sondern nur eines von 3 Vorstandsmitgliedern
36. Meschar ist bei der Errichtung der Stiftung nachweislich und ausführlich belehrt worden. (2 Notare und ein Richter) und hat das schriftlich bestätigt. Am 10. Oktober 2006. Stiftungsurkunde entspricht dem Willen Meschars.
37. Stiftungsvorstand ist dem ursprünglichen Stifterwillen verpflichtet, auch wenn sich dieser seither geändert hat.
38. Meschar kennt Graf seit den 90ern
39. In der Stiftungsurkunde steht nichts von Pflegehilfe
40. Rechtlich dürfte Stiftungskonstrukt wasserdicht sein
41. Anwalt Füreder will sich inhaltlich nicht zu laufenden Verfahren äußern
42. Meschar wollte Vermögen 2006 in Stiftung einbringen (Wollte Stiftung). Meschar wurde nicht überrumpelt, lange Vorlaufzeit von 2 Jahren
43. Meschar ist zu Lebzeiten Begünstigte der Stiftung, alle Erträge fließen an sie
44. Meschar ist Opfer ihrer neuen Berater, diese wollen selbst in den Vorstand, die haben sich an ORF gewandt, die stecken hinter Sinneswandel. Neue Berater könnten zweifelhafte Absichten haben und Stiftung zu eigenem Vorteil nutzen. Berater haben sie Gehirnwäsche unterzogen. Sekte.
45. Graf hat sich lange dagegen gewehrt, in den Stiftungsvorstand zu gehen, hat dann Meschar zuliebe nachgegeben. Wegen Todesfalls.
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46. Das Restaurant zahlt marktübliche Miete
47. Immobilie war gute Gelegenheit, 2 Objekte in Döbling zu gutem Preis gekauft, dank Immobilien wirft Stiftung mehr Geld ab, ursprüngliche Liegenschaften waren ertragsarm. Vermögen hat sich in 6 Jahren um 20% vermehrt, Ertrag der Stiftung verdreifacht. Stiftung erfolgreich. Aus Kostengründen hat Stiftungsvorstand auch auf Vermögensschadenshaftpflichtversicherung verzichtet. Das Geld wurde vermehrt.
48. Meschar hatte sich gegenüber Graf nie beklagt, der Abberufungsantrag im Oktober 2011 kam überraschend
49. Meschar will für Augenheilkunde spenden
50. Graf wird Meschar nicht klagen
51. Graf darf als Vorstand keine Details zu Stiftung öffentlich preis geben
52. Graf sagt, er wird sich als Vorstand zurückziehen wenn Meschar das will
53. Graf sagt, er wisse von Meschars Wunsch, ihn aus dem Vorstand zu entfernen, nur aus den Medien. Bis Herbst 2011 reger Kontakt, dann auf einmal Funkstille. Kontakt abgebrochen.
54. Graf will im Vorstand bleiben, bis Verfahren zu Ende ist. Reputation wiederherstellen
55. Graf gab Interview zur Causa im Fernsehen
56. Graf musste sich erst von Verschwiegenheit entbinden lassen, konnte vorher nicht zu Causa Stellung nehmen. Der ORF hätte das wissen müssen und ihn nicht mit Fragen zur Stiftungscausa überrumpeln dürfen. Der ORF hatte das Interview auch zu einem anderen Thema angekündigt.
57. Ein Vermögen von 1 Million ist für Errichtung einer Stiftung zu gering. Kosten und Aufwand sind in Relation zum Ertrag zu aufwändig. Rentabilität. Andreas Bauer von Kanzlei BKP sagt, 3 Mio. sollten es schon mindestens sein. Schima Wallentin sagt, es sollten sogar 10 Millionen sein. Ein Testament hätte den Zweck voll erfüllt und wäre günstiger gewesen. Meschar wusste das nicht.
58. Meschar hat sich in Stiftungsvertrag verpflichtet, auf rechtliche Schritte gegen den Vorstand zu verzichten. Eine solche Knebel Klausel ist ungewöhnlich. Möglicherweise sittenwidrige Klausel. Meschar hatte deshalb Angst zu prozessieren.
59. Die ÖVP steckt hinter der Geschichte
60. Graf ist bereit, sofort aus der Stiftung auszutreten.
61. Wansch sagt, er würde sich aus Vorstand zurück ziehen, wenn Meschar das möchte
62. Alle Entscheidungen waren mit Meschar abgesprochen
63. ÖVP berät Meschar nicht.
64. Graf will Erbe Meschars erschleichen
65. Gericht hatte Meschar extra vorgeladen, um vor Gründung der Stiftung nochmal mit ihr darüber zu sprechen.
66. Streit um neuen Stiftungsprüfer | Stiftungsprüfer wurde gewechselt, eine neuer wurde vom Gericht bestellt. Meschar ist mit diesem nicht einverstanden. Handelsgericht muss Wunsch Meschars hier nicht berücksichtigen und hat eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft engagiert, die nicht die Firma KPMG war, die lt. Meschars Anwalt Helmut Grave groß genug wäre, um alles ausreichend schnell zu prüfen.
67. Meschars Anwalt heißt Thomas Hofmann
68. Es besteht die Möglichkeit, das Stiftungsvermögen in eine anderen Stiftung überzuführen
69. Stiftung kann nicht wiederrufen werden.
70. Die Jahresabschlüsse der Stiftung wurden von denselben Leuten gemacht, die dann auch kontrolliert haben. Die beiden Firmen mit identen Geschäftsführern haben sich gegenseitig selbst kontrolliert.
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71. Stiftung bezahlt (Arzt-)Rechnungen für Meschar, wenn sie diese vorlegt, und laufende Betriebskosten (Heizung etc.). Hinzu kommen fixe Ausschüttungen. Also mehr als 5000 Euro pro Jahr
72. Meschar bezieht eine Pension und hat auch noch Geld außerhalb der Stiftung. Die Pension beträgt 1250 netto monatlich.
73. Meschar erlitt einen Schwächeanfall ob der Aufregung
74. Der Jahresabschluss von 2010 ist noch immer nicht fertig.
75. Anwalt Alexander Hofmann soll einer der neuen Vorstände werden. Meschar wünscht sich das.
76. Hofmann würde unentgeltlich für Stiftung tätig werden
77. Hofmann engagiert sich das Liberale Forum
78. Meschar braucht gar nicht viel Geld, ihr Leben dreht sich um ihre Katzen und sie verlässt das Haus kaum
79. Arno Aigner aus KPÖ Penzing soll ebenfalls für den Vorstand vorgeschlagen werden. Neuer designierter Stiftungsvorstand
80. Honorarprofessor Heinrich Geuder soll als dritter für den Vorstand vorgeschlagen werden
81. Stiftung wurde in gesetzlicher Minimalform mit Vermögen von 75.000 Euro errichtet
82. Stiftungsvorstand muss zu Lebzeiten unentgeltlich arbeiten, bekommt nur Auslagen ersetzt.
83. Meschar ist zu Lebzeiten Wohnrecht in ihrem Haus garantiert.
84. Meschar kritisiert, dass Graf sie zur Vorladung und Rechtsbelehrung begleitet hat.
85. Graf sagt, Meschar hat ihn gebeten, sie zum Gerichtstermin zu begleiten.
86. Notar Harald Stefan hätte Meschar vor Stiftungskonstrukt bewahren müssen. Notare müssen sich nämlich vor Unterschrift vom Willen der Parteien überzeugen.
87. Grafs Restaurant war in finanziellen Schwierigkeiten, KEB Immobilien sagt, zwischen 2007 und 2008 gab es Probleme mit der Miete. Das war bevor Stiftung Haus gekauft hat.
88. Seit Stiftung Haus gekauft hat, gibt es keine Mietrückstände des Restaurants. Es wird die volle Miete bezahlt.
89. Harald Stefan hat Meschar gebeten, ihn von Schweigepflicht zu entheben
90. Meschar war stets in alle Entscheidungen der Stiftung eingebunden und aktiv an ihnen beteiligt gewesen. Sie hat sich folglich auch nicht gegen Kauf des Lokals ausgesprochen.
91. Meschar hat seit August 2011 keine weiteren Auszahlungswünsche mehr geäußert
92. Erst wenn Jahresabschlüsse fertig, bekommt Meschar Erträge
93. Meschar war auch nach dem Immobiliendeal noch auf Festen der Grafs zu Besuch gewesen
94. Meschar hat Graf bei einer Bürgerversammlung in Donaustadt kennengelernt
95. Eine Bekannte hatte Meschar geraten, sich an Graf zu wenden
96. Heuer (2012) hat Meschar noch gar kein Geld von der Stiftung bekommen.
97. Meschar bekommt 10.000 bis 12.000 Euro pro Jahr von der Stiftung
98. Der bisherige Wirtschaftsprüfer Stiftungsprüfer war die Kanzlei PWK, die dieselben Eigentümer hat, wie die Kanzlei, die die Bilanzen erstellt. Man hat sich selbst überprüft.
99. Stiftungsvertrag ist unwiderruflich
100. Vorläufige Bilanz 2010: 60.000 Euro Defizit Verlust, offenes Darlehen über 159.000 Euro
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101. Meschar will für Tiere Tierschutz spenden.
102. Meschar wollte gar nicht für die Augenheilkunde spenden
103. Eigenartige Posten in der Buchhaltung: 4000 Euro für Fachliteratur Fachzeitschriften und 3500 Euro für Büromaterial. Nach Kritik Meschars als Fehler des Buchhalters abgetan. Danach wurden Posten einfach in Kosten für Immobiliengutachten umgewandelt. In Kosten für Rechtsberatung und sonstige Beratung“ umgewandelt.
104. Meschar hat seit Juli 2011 kein Geld von der Stiftung bekommen
105. Graf bleibt in Stiftung, weil er Meschar vor Beratern schützen will
106. Neu vorgeschlagener Stiftungsvorstand will nicht unentgeltlich arbeiten
107. Graf bietet an, sich auch ohne Mandat um Meschar zu kümmern
108. Seit dem Immobiliendeal gibt es keinen Kontakt mehr zwischen Meschar und Graf
109. Graf möchte Meschar gerne treffen, um alles mit ihr zu besprechen.
110. Graf wird sich aus Vorstand zurückziehen. Verlässt Vorstand. Rückzug. Stiftung hat beantragt, Grafs Funktion aus dem Firmenbuch zu löschen.
111. Graf zieht sich zurück, weil er Meschars Willen respektiert. Sofort.
112. Graf hat angeboten, dass die beiden anderen Vorstände gehen, aber bleibt
113. Graf geht, weil Diskussion der Stiftung schade
114. Graf geht, weil die Diskussion der FPÖ schadet
115. Graf wird sich nicht mehr zur Causa äußern
116. Wansch und Witt wollen bleiben bis Urteil in Causa gesprochen.
117. Graf will Rückzug in die Länge ziehen. Tatsächlich bestimmt aber Gericht, wie lange es dauert, bis sein Name aus dem Firmenbuch gelöscht ist. Lt. Stiftungsvertrag würde ihm eine einmonatige Frist für den Rücktritt zustehen.
118. Graf behält auch nach Rücktritt Kontrolle über Freunde Wansch und Witt und damit über die Stiftung
119. Wansch tritt erst zurück, wenn Gericht alle Vorwürfe geklärt hat
120. Witt hat Honorarnoten in Funktion als Anwalt an Stiftung gestellt in 2009 über 10.000 Euro für Beratung bei Immobiliendeal. Das ist rechtens, aber schlecht in der Optik, da der Vorstand ja unentgeltlich arbeitet und hier scheinbar Geschäfte mit sich selbst macht.
121. Designiertes Stiftungsteam holt bereits Erkundigungen ein, was Meschars Wohnhaus Grund wert sei
122. Hofmann hat keine wirtschaftlichen Interessen an Stiftung
123. Staatsanwalt ermittelt gegen Stiftungsvorstand
124. Wenn nicht kompletter Vorstand ausgetauscht wird, behindert das die Klärung der Causa, der Vorstand kann keine Schadenersatzansprüche gegen sich selbst prüfen.
125. Stiftungsvorstand hat Gebäudeverwaltung für Meschars Wohnhaus beauftragt. Meschar fühlt sich dadurch schikaniert, die Beauftragung war nicht mit ihr besprochen
126. Stiftungsvorstand hat Torschlösser auf Meschars Grundstücken austauschen lassen. Meschar fühlt sich dadurch schikaniert. Graf sagt, das Schloss sei nötig, weil am Grundstück immer wieder unbefugt Müll abgelagert wurde.
127. In den Jahren 2007 + 2008 fielen fast 600 Euro „Spesen für Geschäftsanbahnung“ an
128. Mit dem Zukauf einer kleinen Parzelle neben einem Grundstück Meschars wollte Stiftung dann größeres Grundstück als Baugrund gewinnbringend verkaufen. Das ist nicht gelungen.
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129. Wenn Causa noch bis über den Sommer Thema in den Medien bleibt, kann man FPÖ bzw. Graf damit schaden.
130. In der Causa könnten 2 mögliche strafrechtliche Verfehlungen, Betrug und Untreue, ausgemacht werden.
131. Ein Gericht hätte Rechtsgeschäfte (10.000 Euro Honorar) von Witt genehmigen müssen, da die Stiftung keinen Aufsichtsrat hat.
132. Die Stiftung hat gut verzinste Wertpapiere abgestoßen und dafür um 50.000 Euro hochriskante Beteiligungen an einem Fonds für Bananenkühlschiffe gekauft.
133. Neues Detail in Medienkampagne: Die Krone berichtet, dass Graf sich auf Wahllisten als falscher Anwalt ausgegeben hat, obwohl er nur Rechtsanwaltswärter ist. Meschars Anwalt Hofmann erklärt dazu, dass sich Graf gegenüber nie als Anwalt ausgegeben hat. Graf bestreitet Vorwürfe auch hier, die falschen Wahllisten müssen das Versehen eines Mitarbeiters gewesen sein.
134. Das Vermögen war nicht zu klein zur Gründung einer Stiftung
135. Stiftung verfügt über ausreichend liquide Mittel, verfügt über 20.000 Euro täglich verfügbares Kapital. Das reicht, um Meschar im Bedarfsfall zu unterstützen.
136. Nur 4% des Stiftungsvermögens sind in Wertpapieren oder Finanzbeteiligungen veranlagt.
137. Unabhängiges Gutachten entkräftet Vorwürfe gegen Graf, was das Management, die Wirtschaftlichkeit der Stiftung angeht. [Varianten: Graf findet alles korrekt. Krone sagt, Wirtschaftsprüfer konnte Gefährdung nicht feststellen)
138. Graf verlangt eine Entschuldigung von jenen, die gegen ihn kapaunisiert haben.
139. Gutachter stellte fest: Stiftung waren ausreichend liquide, um Meschar zu Lebzeiten versorgen zu können.
140. Gutachter stellte fest: Meschar hat zwischen 7.800 und 13.800 Euro pro Jahr bekommen. Sie hat also mehr Geld bekommen, als bisher bekannt war.
141. Gutachter stellte fest: Immobiliendeals haben Ertragslage gesteigert, wirtschaftlicher Nutzen für Stiftung [Krone schreibt: Kein wirtschaftlicher Schaden; Kurier auch]
142. Gutachter stellte fest: Mietgutschriften an Restaurant wegen Bauarbeiten seien nicht unüblich, Bauträger hat Mietverluste durch Entschädigungszahlungen ausgeglichen.
143. Gutachter stellt fest: Ein Grundstück der Stiftung wurde nicht zu billig verkauft
144. Gutachter hat Fragen über das Zustandekommen der Stiftung nicht geklärt
145. Ein weiterer Stiftungsvorstand ist zurück getreten: Witt hat Rückzug angekündigt, nachdem das Gutachten veröffentlicht wurde wartet er nur noch ab, bis ein Nachfolger für Graf gefunden wird. Witt sagt, es macht auch gar keinen Sinn, unentgeltlich für jemanden zu arbeiten, der das nicht will.
146. Das Gutachten ist eine vom Gericht in Auftrag gegebene Stellungnahme, das ist gilt technisch präzise nicht als „unabhängiges Gerichtsgutachten“.
147. Privatstiftungen sind steuerlich begünstigt.
148. Meschars neuer Anwalt ist Georg Zanger
149. Staatsanwalt ermittelt gegen Graf wegen Betrugs und Untreue. Gegen Witt und Wansch wegen Untreue. Anonyme Anzeige (bestand aus einem aus der Kleinen Zeitung ausgeschnittenen Artikel zur Causa, handschriftlich ergänzt um: Anzeige)
150. Meschar wurde am 26.9. von Staatsanwalt einvernommen
151. Stiftungsvorstand hat einen Rasenmäher Traktor für Meschar gekauft, Meschar wollte diesen nicht.
152. Meschars Anwalt Zanger hat Abberufung des Stiftungsprüfers wegen nichtiger Expertise beantragt: Dem Prüfer hätten Lücken bzw. unkorrekte Buchungen in der Bilanz auffallen müssen. Es fehlen Bankbelege und Buchhaltung sei nicht ordentlich. Für eine Buchung über Stempel fehlt der Beleg. Für den Ankauf eines juristischen Buches fehlt der Originalbeleg. Manche Honorarnoten sind im falschen Jahr verbucht worden. Manche Rechnungen wurden doppelt verrechnet.
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153. Es gibt Berührungspunkte zwischen Buchhalter, Bilanzersteller und Wirtschaftsprüfer: Die 3 teilen alle die gleiche Lizenznummer für ein Softwareprogramm
154. Überteuerter Heckenschnitt: Für das Stutzen einer Hecke wurden 2 Arbeitstage verrechnet. Verdacht, dass Graf private Gartenarbeiten über diesen Bilanzposten verrechnet habe. Stiftung sagt, dass umfangreiche Gartenarbeiten nötig waren, weil Grundstück verwahrlost war.
155. Es war nicht Aufgabe des Gutachters, die Korrektheit der Bilanz zu überprüfen
156. Gutachter sagt, die Bilanz ist in Ordnung
157. Gutachter sagt, den Heckenschnitt habe er übersehen
158. Das Stiftungsvermögen wird immer weniger
159. Nach der Stiftungserrichtung hat Meschar ein halbes Jahr lang kein Geld bekommen.
160. Auflösung der Stiftung käme teuer. Anwalt der Stiftung lehnt Auflösung ab.
161. Gericht forderte vom Gutachter noch Ergänzungen an.
162. Meschar will Stiftung auflösen
163. Das von Meschar vorgeschlagene, neue Stiftungsteam wird für Funktion nicht zur Verfügung stehen
164. Meschar wollte Stiftungsvorstände nie zu ihrem Erben machen. Aber nach ihrem Tod kann Stiftungsvorstand mit Geld machen, was er will.
165. Graf hat den Kontakt abgebrochen
166. Handelsgericht entscheidet: Vorstand hat korrekt gehandelt. Absetzungsantrag ist abgewiesen. Stiftungszweck nicht gefährdet. Meschar verliert Gerichtsstreit.
167. Meschar geht in Berufung.
168. Stiftung hat Meschar Geld für Heizkosten verweigert.
169. Wansch hat Stiftung nun ebenfalls verlassen.
170. Meschar zeigt Ex-Vorstand wegen Urkundenfälschung an. Ee geht um eine Zusatzurkunde, die belegt, dass die Urkunde nach Unterschrift nochmal verändert wurde. Vergehen scheint aber schon verjährt zu sein.
171. Oberlandesgericht stellt beim Stiftungsvorstand „grobe Pflichtverletzungen“ fest. Berufung erfolgreich. Oberlandesgericht sagt, Stiftungszweck war aufgrund mangelnder Liquidität nicht erfüllt. Kauf der Immobiliengeschäfte hatten liquide Mittel der Stiftung drastisch reduziert. Es hat keine kontrollierte Buchhaltung gegeben.
172. Graf drohen Schadenersatzforderungen
173. Bei Stiftungen ist es üblich, dass Stifter Kontrolle über Vermögen abgibt.
174. Stiftung muss aufgelöst werden, wenn/weil Zweck nicht erfüllt war. Die Auflösung würde 380.000 Euro Steuernachzahlung bedeuten. Schadenersatzforderungen gegen Vorstände werden geprüft.
175. Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Ex-Vorstand ein. Weder Vorsatz für Betrug, noch für Untreue konnten nachgewiesen werden.
176. Meschar hat Fortführungsantrag des Strafverfahrens beantragt.
177. Meschar will ihre, in die Stiftung eingebrachten, Grundstücke zurück.
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