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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Lützen – Wiesengrund“ mit den Gemeinden Dehlitz, Sössen, Zorbau und der Stadt Lützen 6. Jahrgang | Nummer 9 | Freitag, den 10. September 2010 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Lützen – Wiesengrund - Bereitschaften Seite 2 Verwaltungsgemeinschaft Lützen-Wiesengrund - Mitteilungen zur Sprechstunde der BfA und der Deutschen Rentenversicherung Seite 2 - Mitteilungen der Deutschen Post AG Seite 2 - Kundgebung in Lützen Seite 3 - Breitbandausbau Internet Seite 3 - Kaninchenausstellung Seite 3 - Mammografie-Screening in Lützen Seite 3 - Geburtstagsgrüße Seite 4 - Kirchennachrichten Seite 4 Gemeinde Dehlitz - Haushaltssatzung und Bekanntmachung Haushaltssatzung Seite 4 - Öffentliche Auslegung Flächennutzungsplan Seite 5 Stadt Lützen - Bekanntmachung Hauptsatzung Seite 5 - Ernennung und Berufung Stadtwehrleitung Seite 8 - Ernennung und Berufung Ortswehrleiter Seite 9 - Buchlesung, Tag des offenen Denkmals, Kleinkunstbühne Seite 9 - Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters Großgörschen Seite 10 - Einladung für Senioren in Meuchen Seite 10 - Tag der Einheit in Muschwitz Seite 10 - Veranstaltungen des Künstlerehepaares Böttcher in Muschwitz Seite 10 - Auswertung Dorf- und Kinderfest in Bothfeld Seite 11 - Auswertung Heimatfest Rippach Seite 11 Gemeinde Zorbau - Bekanntmachung der Jahresrechnung und Entlastung des Bürgermeisters Seite 12 Zweckverbände - Tag des offenen Denkmals Seite 12 Nach Redaktionsschluss eingegangen - Bekanntmachung der Jahresrechnung und Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Dehlitz Seite 13 50 Jahre Jugendfeuerwehr Lützen und 10. Landesmeisterschaft der Jugendfeuerwehr in Sachsen-Anhalt Samstag, den 2. Oktober 2010 auf dem Sportplatz der Stadt Lützen, Merseburger Straße Programmablauf auf dem Sportplatz 09.00 Uhr Einmarsch der Feuerwehren und Eröffnung der 10. Landesmeisterschaft der Jugendfeuerwehren des Landes Sachsen-Anhalt 09.45 Uhr Start der Wettbewerbe 11.45 bis 12.45 Uhr Mittagessen 13.00 Uhr Aufstellung der Wehren zur Siegerehrung 13.10 Uhr Siegerehrung 14.00 Uhr Verabschiedung der Teilnehmer und Schiedsrichter ab 19.00 Uhr Tanz im Gerätehaus mit Einlagen des 1. LCK Aus dem Inhalt

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Page 1: 6. Jahrgang | Nummer 9 | Freitag, den 10. September 2010 Lützen … · 24-h-Störungshotline: 01 80/2 20 09 Sprechstunde am Dienstsitz der Verwaltungsgemeinschaft Lützen- Wiesengrund

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Lützen – Wiesengrund“ mit den Gemeinden Dehlitz, Sössen, Zorbau und der Stadt Lützen

6. Jahrgang | Nummer 9 | Freitag, den 10. September 2010A

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Lützen – Wiesengrund

- Bereitschaften Seite 2Verwaltungsgemeinschaft Lützen-Wiesengrund- Mitteilungen zur Sprechstunde der BfA und der Deutschen Rentenversicherung Seite 2- Mitteilungen der Deutschen Post AG Seite 2- Kundgebung in Lützen Seite 3- Breitbandausbau Internet Seite 3- Kaninchenausstellung Seite 3- Mammografie-Screening in Lützen Seite 3- Geburtstagsgrüße Seite 4- Kirchennachrichten Seite 4Gemeinde Dehlitz- Haushaltssatzung und Bekanntmachung Haushaltssatzung Seite 4

- Öffentliche Auslegung Flächennutzungsplan Seite 5Stadt Lützen- Bekanntmachung Hauptsatzung Seite 5- Ernennung und Berufung Stadtwehrleitung Seite 8- Ernennung und Berufung Ortswehrleiter Seite 9- Buchlesung, Tag des offenen Denkmals, Kleinkunstbühne Seite 9- Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters Großgörschen Seite 10- Einladung für Senioren in Meuchen Seite 10- Tag der Einheit in Muschwitz Seite 10

- Veranstaltungen des Künstlerehepaares Böttcher in Muschwitz Seite 10- Auswertung Dorf- und Kinderfest in Bothfeld Seite 11- Auswertung Heimatfest Rippach Seite 11Gemeinde Zorbau- Bekanntmachung der Jahresrechnung und Entlastung des Bürgermeisters Seite 12Zweckverbände- Tag des offenen Denkmals Seite 12Nach Redaktionsschluss eingegangen- Bekanntmachung der Jahresrechnung und Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Dehlitz Seite 13

50 Jahre Jugendfeuerwehr Lützen und 10. Landesmeisterschaft der Jugendfeuerwehr in Sachsen-AnhaltSamstag, den 2. Oktober 2010 auf dem Sportplatz der Stadt Lützen, Merseburger Straße

Programmablauf auf dem Sportplatz

09.00 Uhr Einmarsch der Feuerwehren und Eröffnung der 10. Landesmeisterschaft der Jugendfeuerwehren des Landes Sachsen-Anhalt09.45 Uhr Start der Wettbewerbe11.45 bis 12.45 Uhr Mittagessen13.00 Uhr Aufstellung der Wehren zur Siegerehrung13.10 Uhr Siegerehrung14.00 Uhr Verabschiedung der Teilnehmer und Schiedsrichterab 19.00 Uhr Tanz im Gerätehaus mit Einlagen des 1. LCK

Aus dem Inhalt

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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Lützen-Wiesengrund Nr. 9/2010- 2 -

Abwasserzweckverband„Saale-Rippachtal“Dürrenberger Straße 5506688 Wengelsdorf

Zuständig für die Abwasserentsorgung in den Gemeinden:Dehlitz, Sössen und Zorbau und den Ortschaften Muschwitz, Poserna, Rippach und Starsiedel sowie alle OrtsteileRufbereitschaft: 03 44 46/3 05 -0

Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbe-seitigung Bad DürrenbergThomas-Müntzer-Straße 1106231 Bad DürrenbergZuständig für die Trinkwasserversorgung und Abwasserent-sorgung in den Ortschaften: Lützen, Großgörschen sowie alle Ortsteile,für die Ortschaften Röcken, Poserna, Starsiedel und die Ge-meinde Sössen sowie alle Ortsteile (nur Trinkwasser)24-h-Störungshotline: 01 63/5 42 50 20MIDEWA

Wasserversorgungsgesellschaft in Mitteldeutschland mbHNiederlassung Saale - Weiße ElsterTiergartenstraße 3 - 4 0 34 41/6 61 -006712 Zeitz Fax 0 34 41/66 1- 15Zuständig für die Trinkwasserversorgung in den Ortschaften:Rippach, Muschwitz und den Gemeinden Dehlitz und Zor-bau sowie alle Ortsteile24-h-Störungshotline: 0 34 41/66 1- 11

enviaMMitteldeutsche Energie AGAhornstraße 2206264 Bad Lauchstädt24-h-Störungshotline: 01 80/2 30 50 70

AW-SAS AöRAbfallwirtschaft Sachsen-Anhalt SüdAnstalt öffentlichen RechtsSüdring 8 03 44 45/22 3006618 Görschen Fax 03 44 45/2 23 33

MITGASMitteldeutsche Gasversorgung GmbHDahlienweg 606231 Bad Dürrenberg24-h-Störungshotline: 01 80/2 20 09

Sprechstunde am Dienstsitz der Verwaltungsgemeinschaft Lützen- Wiesengrund im Rathaus der Stadt LützenDie Sprechstunden des Versichertenberaters der Deutschen Rentenversicherung Bund, Herrn H.-Peter Puls, finden zu den folgenden Terminen:

05.10.201002.11.201014.12.2010

in der Zeit von 15.00 bis 18.00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses Lützen statt.Hans-Peter Puls wird für Auskünfte in Sachen Rentenfragen, Kontenklärung und zur Beglaubigung von Versicherungsunterla-gen zur Verfügung stehen.Zusätzlich können Versicherte des Landkreises auch einen per-sönlichen Beratungstermin unter Tel.-Nr. 0 34 43/20 21 93 ver-einbaren.

Sprechstunde des Versichertenältesten der Deutschen Rentenversicherung MitteldeutschlandDie nächsten Sprechstunden des Versichertenältesten der Deut-schen Rentenversicherung Mitteldeutschlands, Herrn Stefan Wörner, finden am

21.09.201023.11.201021.12.2010

in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathau-ses Lützen statt. Sie erhalten Auskunft und Rat zur Rentenan-tragsstellung und Kontenklärung. Die Versichertenältesten sind natürlich auch den Versicherten und Hinterbliebenen behilflich beim Ausfüllen der Anträge auf Alters-, Hinterbliebenen- und Er-werbsminderungsrenten.Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Wörner unter Tel.-Nr.: 03 44 41/ 2 27 96 zur Verfügung. Unter dieser Telefonnummer können auch Termine zur Sprechstunde in Webau, Mittelstraße 12 werk-tags zwischen 09.00 und 18.00 Uhr vereinbart werden.

Wichtige Mitteilung an alle Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen der Stadt Lützen

Änderung der postalischen Bestimmungsortsangabe

Liebe Bürgerinnen und Bürger,wir möchten Sie darüber informieren, dass die Deutsche Post AG die Änderung der postalischen Bestimmungsortsangabe (Postleitzahl) für die Orte 06686 Großgörschen, Poserna, Rö-cken, Starsiedel und 06679 Muschwitz, durchgeführt hat. Um weiterhin eine pünktliche und problemlose Zustellung zu garan-tieren, bitten wir, künftig den amtlichen Gemeindenamen Lützen in der letzten Zeile der Postanschrift zu verwenden.Bisherige Schreibweise: Künftige Schreibweise:06686 Großgörschen 06686 Lützen06686 Poserna 06686 Lützen06686 Röcken 06686 Lützen06686 Starsiedel 06686 Lützen06679 Muschwitz 06686 Lützen06686 Rippach 06686 LützenIhre Postanschrift lautet dann:Max MustermannMusterstraße 106686 LützenDie oben genannten Änderungen treten am 01.10.2010 in Kraft. Die Deutsche Post AG sichert eine Übergangszeit von 6 Mona-ten zur Umstellung Ihrer Korrespondenzunterlagen zu, sodass in diesem Zeitraum eine Zustellung zur bisherigen und zur künf-tigen Anschrift erfolgt. Bitte achten Sie ab o. g. Datum auf Ihre eingehende Post und veranlassen Sie ggfs. eine Änderung Ihrer persönlichen Daten.Sollten Sie weitere Fragen zur Änderung der Postleitzahl haben, steht Ihnen die Deutsche Post AG Niederlassung BRIEF in Halle gern zur Verfügung.Für Ihr Verständnis bedanke ich mich bei Ihnen.Mit freundlichen GrüßenMankAmt. Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes

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Nr. 9/2010 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Lützen-Wiesengrund - 3 -

Einladung zur Kundgebung am 27. September auf dem Lützener MarktplatzLiebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Lützen, Ihrer Stadt-teile und der Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Lützen-Wiesengrund, wenn sich heute in Lützen oder den um-liegenden Gemeinden Menschen begegnen und miteinander ins Gespräch kommen, drehen sich die Unterhaltungen oftmals um Themen wie Nahverkehr, Schulschließung, Braunkohletagebau oder ähnliche Probleme.So war es auch, als sich vor wenigen Monaten einige engagierte Bürger aus der Region zusammenfanden. Während der Unter-haltung stellten sie fest, dass in der Vergangenheit zwar viel ge-redet, aber wenig gehandelt wurde. Parteipolitische Interessen und persönliche Befindlichkeiten war eine der Ursachen. Die zweite Ursache jedoch bestand darin, dass es keinerlei tragfä-higes Konzept für die Entwicklung des ländlichen Raums in der Region Lützen gibt.Aus der zufälligen Begegnung dieser Bürger wuchs in den da-rauf folgenden Monaten ein Kompetenzteam; bestehend aus Unternehmern, Wissenschaftlern, kreativen Köpfen und enga-gierten Einwohnern unserer Heimatregion. Sie alle handeln frei von parteilichen Einflüssen und politischen Interessen. Es eint sie lediglich der Wille, eine positive Zukunft für die Stadt Lützen, alle ihre neuen Stadtteile und alle Gemeinden in der Umgebung mitzugestalten.Diese Menschen haben ihre Erfahrungen, ihre Kompetenzen sowie ihr Wissen gebündelt und in ein komplexes Zukunftskon-zept einfließen lassen, mit dessen Hilfe die gesamte Region um Lützen eine nachhaltig positive Entwicklung erfährt. Auch der Betrieb einer Sekundarschule in Lützen, einer der Kernpunkte des Vorhabens, kann so verwirklicht werden.Da es sich um ein umfassendes Paket handelt, von dem alle Einwoh-ner der Region spürbar profitieren, ist das Vorhaben ohne Mitwir-kung der Bürger nicht zu realisieren. Deshalb wenden wir uns heute an Sie, mit uns gemeinsam Ihre Zukunft in die Hand zu nehmen.Wir laden Sie hiermit zu einer Kundgebung am 27. September 2010 um 18:30 Uhr auf dem Lützener Marktplatz ein. Im Rah-men dieser Veranstaltung werden wir Ihnen das Konzept detail-liert vorstellen und aufzeigen, wie der gesamte ländliche Raum nachhaltig aufgewertet wird. Neben Medienvertretern von Pres-se, Funk und Fernsehen haben wir auch namhafte Gäste dazu eingeladen. So unter anderem einen Vertreter des schwedi-schen Konsulats, da eine enge Kooperation mit Schweden eine der tragenden Säulen des vorliegenden Konzeptes ist.Wir bitten Sie herzlichst: Folgen Sie dieser Einladung, denn Sie werden gebraucht! Jede helfende Hand und jeder denken-de Kopf ist wichtig. Zu lange haben wir unser Schicksal in die Hände anderer gelegt. Und bringen Sie bitte auch Ihre Kinder mit - sie sind es hauptsächlich, die von einer positiven Zukunft unserer Heimat (zu der auch eine Schule gehört) profitieren.Prof. Dr. F.-G. Schröder, Dirk Könnecke, Dorothee Berthold, Rainer Küster, Adolf Rocha, Stefan Bargenda, Eugen Heinrich und Thomas Schubert

Breitbandausbau in der Verwaltungsgemeinschaft Lützen-Wiesengrund schreitet voranNachdem der Ausbau des Internet-Breitbands in der Ortschaft Muschwitz im vollen Gange ist, wurde nun auch der Vertrag zum Ausbau der Gemeinde Sössen sowie der Ortschaften Großgörschen und Starsiedel der Stadt Lützen abgeschlossen. Vertragspartner des Ausbaus ist die Gemeinde Sössen mit der Deutschen Telekom AG. Die vorhandene Internetanbindung wird auf eine Glasfaser-Outdoor-Technologie ausgebaut. Dies bedeutet, dass an allen Anschlüssen eine Übertragungsrate von mind. 6016 kbit/s Downstream und mind. 576 kbit/s Upstream gewährleistet wird. Je nach Entfernung zu den errichteten Multi-funktionshäusern ist eine Übertragungsrate bis zu 16.000 kbit/s Downstream möglich.

Der Ausbau wird von der Gemeinde Sössen ohne Inanspruch-nahme von Fördermitteln finanziert. Die Deutsche Telekom AG kann aus wirtschaftlichen Gründen die Gemeinde Sössen nur durch den gleichzeitigen Ausbau der o. g. Ortschaften der Stadt Lützen erschlossen werden.Die Fertigstellung des Ausbaus wird voraussichtlich Ende III. Quartal 2011 erfolgen. Von dieser Maßnahme losgelöst fin-den verschiedene Initiativen zur Breitbandverbesserung statt. Das gemeinsame Verwaltungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Lützen-Wiesengrund empfiehlt allen Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen eventuelle Internetvertragsangebote genauestens zu prüfen und sich über alle Vertragsbedingungen durch das an-bietende Unternehmen aufklären zu lassen.KählerSachbearbeiter

Information der RassekaninchenzüchterAm 18. und 19. September 2010 findet in Poserna die Ka-ninchenausstellung des Rassekaninchenzuchtvereins G9 Pörsten e. V. statt.Ausgestellt werden ca. 350 Rassekaninchen der verschie-denen Rassen und Farbschläge.Die Ausstellung wird in einer Halle auf dem Gelände des Geflügelzuchtbetriebes der Firma Kappler in Poserna, Dorf-straße 7, durchgeführt.Es stehen Tiere zum Verkauf. Für gastronomische Betreu-ung ist gesorgt sowie Tierverlosung und andere Überra-schungen.Geöffnet: Samstag von 09.00 bis 18.00 Uhr und Sonntag von 09.00 bis 15.00 Uhr

Information des Einwohnermeldeamtes

Mammografie-Screening in Lützen

Die Mammografie findet dieses Jahr, für die Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren, der VGem Lützen - Wiesengrund in Lützen statt.Wir freuen uns, Ihnen vorab mitteilen zu können, dass die Unter-suchungen in Lützen stattfinden und Sie die langen Anfahrtswe-ge wie vor 2 Jahren nicht wieder haben.Trotz der Tatsache, dass die Untersuchungen von Bremen or-ganisiert werden, haben wir mit der zuständigen Stelle dieses bürgernahe Ergebnis organisiert.KönneckeEinwohnermeldeamt

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Lützen-Wiesengrund

Das Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Lützen-Wiesengrund und den Gemeinden Dehlitz, Sössen, Zorbau und der Stadt Lützen wird an alle erreich-baren Haushalte kostenlos verteilt.Herausgeber, Druck und Verlag: VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg (Elster), An den Steinenden 10, Telefon: (0 35 35) 48 9-0, Telefax: (0 35 35) 4 89 -1 15 Geschäftsführer: Marco MüllerVerantwortlich für den amtlichen Teil und nichtamtlichen Teil:Der Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes und die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden. Die veröffentlichten Meinungen und Beiträge im nichtamt-lichen Teil müssen nicht mit der Meinung der Redaktion des Amtsblattes über-einstimmen. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben ausschließlich die Meinung des Verfassers wieder. Die Meinung des Verfassers muss nicht mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen.Redaktion: Frau BaumgartenTelefon: (03 44 44) 3 15 -10, Telefax: (03 44 44) 3 15 -70, E-Mail: [email protected] für die redaktionellen Beiträge: Markt 1, 06666 LützenAnzeigenannahme: VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG,04916 Herzberg (Elster), An den Steinenden 10, Telefon: (0 35 35) 4 89 -0, Telefax: (0 35 35) 4 89 -1 15Geschäftsstelle Leuna, Rudolf-Breitscheid-Straße 11, 06237 LeunaAnzeigenberaterin: Frau Friedrich, Funk: (01 71) 4 14 40 53Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Wei-tergehende Ansprüche insbesondere aus Schadensersatz sind ausdrücklich ausgeschlossen. Einzel exemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen.IM

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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Lützen-Wiesengrund Nr. 9/2010- 4 -

Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden und die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister sowie der Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes gratulieren recht herzlich allen Jubilarenin Dehlitzam 04.09. Frau Ella Dreyhaupt zum 96. Geburtstag OT Lösau

in Lützenam 16.09. Herrn Willi Krug zum 80. Geburtstagam 21.09. Herrn Udo Korell zum 70. Geburtstagam 25.09. Frau Rita Schwalbe zum 80. Geburtstagam 26.09. Frau Erika Neßler zum 95. Geburtstagam 29.09. Herrn Rudolf Rackwitz zum 98. Geburtstagam 07.10. Herrn Willy Rudolph zum 80. Geburtstag OT Bothfeldam 30.09. Frau Ella Bauer zum 90. Geburtstag OT Göthewitzam 01.10. Frau Ingeborg Lippold zum 80. Geburtstag OT Göthewitzam 18.09. Frau Johanna Herrmann zum 70. Geburtstag OT Großgörschenam 19.09. Frau Klara Walbe zum 70. Geburtstag OT Großgörschenam 05.10. Herrn Horst Schramm zum 80. Geburtstag OT Kajaam 30.09. Herrn Rüdiger Hammer zum 80. Geburtstag OT Kleingöhrenam 13.09. Herrn Helmut Kühling zum 70. Geburtstag OT Meuchenam 16.09. Frau Regina Jäger zum 70. Geburtstag OT Meuchenam 18.09. Herrn Herbert Mohr zum 70. Geburtstag OT Meuchenam 28.09. Herrn Bernd Hoffmann zum 70. Geburtstag OT Muschwitzam 10.09. Frau Barbara Hopfe zum 70. Geburtstag OT Söhestenam 10.09. Herrn Alwin Schönrock zum 80. Geburtstag OT Söhestenam 26.09. Herrn Günter Feyer zum 70. Geburtstag OT Söhestenam 07.10. Herrn Gerd Naundorf zum 70. Geburtstag OT Söhestenam 28.09. Herrn Herald Eichner zum 80. Geburtstag OT Tornau

in Zorbauam 27.09. Frau Edeltraud Dose zum 80. Geburtstag OT Nellschütz

Die Evangelische Kirche im Pfarrbereich Lützen - Röcken lädt ein

Gottesdienste

Sonntag, 19. September 201009.30 Uhr Pörsten, Erntedankfest

11.00 Uhr Starsiedel, Erntedankfest14.00 Uhr KleingörschenSonntag, 26. September 201010.00 Uhr Lützen14.00 Uhr Großgöhren, ErntedankfestSonnabend, 2. Oktober 201014.00 Uhr Röcken, Erntedankfest15.30 Uhr Meuchen, ErntedankfestSonntag, 3. Oktober 201010.00 Uhr Lützen, Erntedankfest mit Ev. Kita14.00 Uhr Großgörschen, ErntedankfestSonntag, 17. Oktober 201009.30 Uhr Treben, Erntedankfest11.00 Uhr Poserna, Erntedankfest14.00 Uhr Kleingörschen

Sonstige Veranstaltungen

Kirche Dehlitz:Sonntag, 10. Oktober um 15.00 Uhr - Clown Leo mit himmli-schen BibelgeschichtenChristenlehre:Lützen: Die Kinderstunden für Vorschulkinder und Hortkinder finden jeden 1. und 3. Montag im Monat von 14.30 bis 15.30 Uhr im Ev. Kindergarten Lützen statt.Röcken: freitags ab 16.00 UhrKonfirmanden: Termine für Projekttage werden erst noch fest-gelegtSenioren:Lützen: Dienstag, 5. Oktober 2010 um 14.30 Uhr im Gemein-dehausRöcken: Mittwoch, 15. September 2010 um 14.30 Uhr im Pfarr-hausGroßgörschen: Dienstag, 14. September 2010 um 14.00 Uhr im PfarrhausDienstag, 12. Oktober 2010 um 14.00 Uhr im Pfarrhaus Regionaler Frauenkreis:Regionaler Frauenkreis für alle Gemeinden der Region am Mittwoch, 13. Oktober 2010, 19.30 UhrDer Veranstaltungsort für den 13. Oktober wird erst zur Veran-staltung am 8. September festgelegt und ist zu erfragen im Ge-meindebüro Lützen, Tel. 03 44 44/2 02 64.Alle interessierten Frauen zwischen 20 und 60 Jahren sind herz-lich dazu eingeladen.Ansprechpartner:- Pfarrer Joachim Salomon in Röcken, Tel.: 03 44 44/2 05 46dienstags 15 - 17 Uhr im Gemeindebüro Lützen zu erreichen sowie nach VereinbarungPfarramtssekretärin Frau Müller: zu erreichen nach vorheriger Terminabsprache im Gemeindebüro Lützen, Tel.: 2 02 64.

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Dehlitz für das Haushaltsjahr 2010

1. Haushaltssatzung

Auf der Grundlage des § 92 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (veröffentlicht im GVBI. S. 568), in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Ge-meinderat der Gemeinde Dehlitz in der Sitzung am 24.06.2010 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 beraten und beschlossen:

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Nr. 9/2010 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Lützen-Wiesengrund - 5 -

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wirdim Verwaltungshaushaltin den Einnahmen auf 442.500 EURin den Ausgaben auf 632.500 EURundim Vermögenshaushaltin den Einnahmen und Ausgaben auf 104.500 EURfestgesetzt.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite im Haushaltsjahr 2010 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch ge-nommen werden dürfen, wird auf 350.000 € festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2010 wie folgt festgesetzt:1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 300 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 320 v. H.2. Gewerbesteuer 300 v. H.Dehlitz, 24.06.2010

C. KrößmannBürgermeisterin

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.Zu der Haushaltsatzung erging mit Schreiben vom 29.07.2010 durch die Kommunalaufsichtsbehörde des Burgenlandkreises eine kommunalaufsichtliche Verfügung, welche der Gemein-de aufgab, die Haushaltskonsolidierung fortzusetzen und das Haushaltskonsolidierungskonzept fortzuschreiben. Der Haushaltsplan der Gemeinde Dehlitz liegt nach § 94 Abs. 3 GO LSA in der Zeit vomMontag, 13. 09. 2010 bis Dienstag. 21.09.2010zur Einsichtnahme im gemeinsamen Verwaltungsamt der Verwal-tungsgemeinschaft Lützen-Wiesengrund, Markt 1 in 06686 Lüt-zen, Zimmer 12 zu den Dienstzeiten öffentlich aus.Dehlitz, 09.08.2010

Chr. KrößmannBürgermeisterin

Bekanntmachung der Gemeinde DehlitzGemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 13 der Hauptsatzung der Ge-meinde Dehlitz in der zz. geltenden Fassung wird hiermit Fol-gendes bekannt gemacht:

Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes des geänderten Flächennutzungsplanes für die Gemarkung Dehlitz

Der Gemeinderat der Gemeinde Dehlitz hat in der Sitzung am 18.08.2010 den 2. Entwurf des geänderten Flächennutzungs-planes mit dem Erläuterungsbericht gebilligt (Beschluss-Nr. 20/2010) und zur Auslegung bestimmt.Der 2. Entwurf des geänderten Flächennutzungsplanes für die Gemarkung Dehlitz und der Erläuterungsbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeitvom 20.09.2010 bis zum 25.10.2010am Dienstsitz der Verwaltungsgemeinschaft Lützen-Wiesen-grund, Rathaus Lützen, Markt 1 in 06686 Lützen während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.Dienstzeiten sind:Montag 08.00 - 12.00 UhrDienstag 08.00 - 18.00 UhrMittwoch geschlossenDonnerstag 08.00 - 15.30 UhrFreitag 08.00 - 11.30 Uhr.Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Beden-ken und Anregungen zu dem 2. Entwurf schriftlich oder zur Nie-derschrift vorgebracht werden, ebenso besteht die Möglichkeit der Erörterung für jedermann.Lützen, den 25.08.2010Krößmann SiegelBürgermeisterin

Ausfertigung

Hauptsatzung der Stadt LützenAZ. 10 20 23-00Auf der Grundlage der §§ 6, 7 und 44 Abs. 3 Ziffer 1 Ge-meindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO-LSA) vom 05.10.1993 in der derzeit gültigen Fassung sowie des geneh-migten Gebietsänderungsvertrages zwischen der ehemaligen Stadt Lützen und den ehemaligen Gemeinden Großgörschen, Starsiedel, Rippach, Poserna sowie Muschwitz hat der Stadtrat der Stadt Lützen in seiner Sitzung am 05.07.2010 nachfolgende Hauptsatzung der Stadt Lützen beschlossen:

I. Abschnitt Benennung und Hoheitszeichen

§ 1 Name, Bezeichnung, Ortsteile

(1) Die Gemeinde führt den Namen „Stadt Lützen“ und ist kreis-angehörige Stadt im Landkreis Burgenlandkreis. Die Stadt Lüt-zen hat ihren Sitz im Rathaus Lützen, Markt 1, in 06686 Lützen.(2) Das Stadtgebiet gliedert sich in folgende Ortsteile:a) Ortsteil Lützenb) Ortsteil Meuchenc) Ortsteil Röckend) Ortsteil Bothfelde) Ortsteil Michlitzf) Ortsteil Schweßwitzg) Ortsteil Großgörschenh) Ortsteil Kleingörscheni) Ortsteil Kaja

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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Lützen-Wiesengrund Nr. 9/2010- 6 -

j) Ortsteil Rahnak) Ortsteil StarsiedelI) Ortsteil Kölzenm) Ortsteil Rippachn) Ortsteil Pörsteno) Ortsteil Großgöhrenp) Ortsteil Kleingöhrenq) Ortsteil Posernar) Ortsteil Muschwitzs) Ortsteil Göthewitzt) Ortsteil Söhestenu) Ortsteil Wuschlaubv) Ortsteil Tornauw) Ortsteil Kreischaux) Ortsteil Pobles

§ 2 Wappen, Flagge, Dienstsiegel

(1) Das Wappen der Stadt Lützen zeigt in Gold, aus dem unteren Schildrand wachsend, silbern nimbiert, Johannes den Täufer mit schwarzem Haar und Bart, im blauen Gewand über schwarz ge-gürtetem silbernen Untergewand; mit der rechten Hand weisend auf das auf seinem linken Unterarm auf einem silbernen Buch ruhende, golden nimbierte, silberne Gotteslamm mit Siegesfah-ne - rotes Kreuz auf Silber - am roten Kreuzstab.(2) Die Stadt Lützen führt eine blau/gelb geteilte Flagge mit auf-gelegtem Wappen der Stadt Lützen.(3) Die Stadt Lützen führt ein Dienstsiegel, das dem nachfolgen-den Dienstsiegelabdruck entspricht. Die Umschrift lautet „Stadt Lützen Burgenlandkreis“.

Mehrere Dienstsiegel sind zu nummerieren.

II. Abschnitt Organe

§ 3 Vorsitz im Stadtrat

(1) Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Stadtrates.(2) Der Stadtrat wählt gemäß § 54 Abs. 3 GO LSA für die Dauer der Wahlperiode aus der Mitte des Stadtrates zwei Stellvertre-ter des Bürgermeisters für den Verhinderungsfall. Sie vertreten den Bürgermeister auch in der Funktion des Vorsitzenden des Stadtrates. Die Stellvertreter führen nach der Reihenfolge der Vertretungsbefugnis die Bezeichnung „erster“ bzw. „zweiter“ stellvertretender Bürgermeister.(3) Die stellvertretenden Bürgermeister können abgewählt wer-den. Eine Nachwahl hat unverzüglich stattzufinden.

§ 4 Zuständigkeit des Stadtrates

Der Stadtrat ist im Rahmen der Gesetze für alle Angelegenheiten der Stadt zuständig soweit nicht der Bürgermeister kraft Geset-zes zuständig ist oder ihm der Stadtrat bestimmte Zuständigkei-ten übertragen hat. Der Stadtrat entscheidet über:1. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben,

wenn der Vermögenswert 15.000 Euro übersteigt,2. Rechtsgeschäfte i. S. v. § 44 Abs. 3 Ziff. 7, 10, 16 GO LSA,

wenn der Vermögenswert 15.000 Euro übersteigt.

§ 5 Ausschüsse des Stadtrates

(1) Der Stadtrat bildet zur Erfüllung seiner Aufgaben die folgen-den ständigen Ausschüsse mit der jeweils in Klammern aufge-führten Besetzung:

1. Haupt- und Finanzausschuss (sechs Stadträte sowie Bür-germeister als Vorsitzender mit Stimmrecht);

2. Bau- und Umweltausschuss (fünf Stadträte, vier sachkundi-ge Einwohner, wobei ein Stadtrat den Vorsitz führt);

3. Ordnungs- und Rechtsausschuss (fünf Stadträte; vier sach-kundige Einwohner, wobei ein Stadtrat den Vorsitz führt);

4. Sozial-, Bildungs-, Kultur- und Sportausschuss (fünf Stadträ-te, vier sachkundige Einwohner, wobei ein Stadtrat den Vor-sitz führt).

(2) Der Haupt- und Finanzausschuss ist ein beschließender Aus-schuss, alle anderen Ausschüsse sind beratend tätig.(3) Der Stadtrat kann bei Bedarf weitere zeitweilige Ausschüsse bil-den sowie bestehende Ausschüsse auflösen und zusammenlegen.

§ 6 Beschließende Ausschüsse

(1) Dem Haupt- und Finanzausschuss werden nachfolgende Aufgaben zur Beschlussfassung übertragen:1. Die Einstellung, Eingruppierung und Entlassung der Gemein-

debediensteten der Stadt Lützen.2. die nicht nur vorübergehende Übertragung einer anders

bewerteten Tätigkeit bei einem Gemeindebediensteten der Stadt sowie die Festsetzung des Entgeltes, sofern kein An-spruch aufgrund eines Tarifvertrages besteht.

3. Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wenn der Vermögenswert 5.000 Euro übersteigt und 15.000 Euro nicht übersteigt,

4. Rechtsgeschäfte i. S. v. § 44 Abs. 3 Ziff. 7, 10, 16 GO LSA, wenn der Vermögenswert 5.000 Euro übersteigt und 15.000 Euro nicht übersteigt.

In den Fällen der Nummern 1 und 2 bedürfen die Beschlüsse des Hauptausschusses des Einvernehmens des Bürgermeisters.(2) Ein Viertel der Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses kann dem Stadtrat eine Angelegenheit zur Beschlussfassung unterbreiten.

§ 7 Geschäftsordnung

Das Verfahren im Stadtrat, in den Ausschüssen und in den Ort-schaftsräten wird durch eine vom Stadtrat zu beschließende Ge-schäftsordnung geregelt.

§ 8 Bürgermeister

Die Zuständigkeiten des Bürgermeisters bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Bürgermeister erledigt in ei-gener Verantwortung die Geschäfte der laufenden Verwaltung. Hierzu gehören die regelmäßig wiederkehrenden Geschäfte, die nach bereits festgelegten Grundsätzen entschieden werden und keine wesentliche Bedeutung haben und im Einzelfall einen Ver-mögenswert von 5.000 Euro nicht übersteigen. Darüber hinaus entscheidet er abschließend über die in § 6 Nr. 3 und 4 genann-ten Angelegenheiten, sofern die Geschäftsvorfälle im Einzelfall einen Vermögenswert von 5.000 Euro nicht übersteigen.

III. Abschnitt Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner

§ 9 Unterrichtung der Einwohner

(1) Einwohnerversammlungen beruft der Bürgermeister ein. Er setzt die Gesprächsgegenstände sowie Ort und Zeit der Veran-staltung fest. Die Einladung wird im Amtsblatt der Verwaltungs-gemeinschaft Lützen-Wiesengrund öffentlich bekannt gemacht und soll in der Regel 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung er-folgen. Die Einladungsfrist kann bei besonderer Dringlichkeit auf drei Tage verkürzt werden.(2) Der Stadtrat ist über den Ablauf der Einwohnerversammlung und wesentliche Ergebnisse in seiner nächsten Sitzung zu un-terrichten.

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Nr. 9/2010 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Lützen-Wiesengrund - 7 -

§ 10 Einwohnerfragestunde

(1) Der Stadtrat hält nach Maßgabe des Bedarfs am Ende einer ordentlichen öffentlichen Sitzung eine Einwohnerfragestunde ab. Der Bürgermeister kann in der Einladung zur Sitzung und in der öffentlichen Bekanntmachung den Beginn der Fragestunde auf einen anderen Zeitpunkt legen.(2) Der Bürgermeister stellt den Beginn und das Ende der Fra-gestunde fest. Findet sich kein Einwohner zu Beginn der Frage-stunde ein, kann sie geschlossen werden. Die Fragestunde soll auf höchstens 30 Minuten begrenzt sein.(3) Jeder Einwohner ist nach Angabe seines Namens und seiner Anschrift berechtigt, grundsätzlich eine Frage und zwei Zusatz-fragen zu stellen.(4) Die Beantwortung der Fragen erfolgt in der Regel mündlich durch den Bürgermeister. Eine Aussprache findet nicht statt. Ist die Beantwortung der Frage in der Sitzung nicht möglich, erhält der Einwohner eine schriftliche Antwort, die innerhalb von sechs Wochen - ggf. als Zwischenbescheid - erteilt werden muss.

§ 11 Bürgerentscheid

Ein Bürgerentscheid findet ausschließlich über die in § 26 Abs. 2 Ziff. 1 bis 4 GO-LSA genannten wichtigen Gründe in Angelegen-heiten der Stadt Lützen statt.

IV. Abschnitt Ehrenbürger

§ 12 Ehrenbürger

Die Verleihung oder Aberkennung des Ehrenbürgerrechtes der Stadt bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberech-tigten Mitglieder.

V. Abschnitt Ortschaftsverfassung

§ 13 Ortschaftsverfassung

(1) In der Stadt Lützen wird die Ortschaftsverfassung nach Maß-gabe von §§ 86 ff. GO-LSA für folgende benachbarte Ortsteile eingeführt für:a) die Ortschaft Lützen, bestehend aus dem Ortsteil Lützen,b) die Ortschaft Meuchen, bestehend aus dem Ortsteil Meu-

chen,c) die Ortschaft Röcken, bestehend aus den Ortsteilen Röcken,

Bothfeld, Michlitz und Schweßwitz,d) die Ortschaft Großgörschen, bestehend aus den Ortsteilen

Großgörschen, Kleingörschen, Kaja und Rahna,e) die Ortschaft Starsiedel, bestehend aus den Ortsteilen Star-

siedel und Kölzen,f) die Ortschaft Rippach, bestehend aus den Ortsteilen Rip-

pach, Pörsten, Großgöhren und Kleingöhren,g) die Ortschaft Poserna, bestehend aus dem Ortsteil Poserna,h) die Ortschaft Muschwitz, bestehend aus den Ortsteilen

Muschwitz, Göthewitz, Söhesten, Wuschlaub, Tornau, Krei-schau und Pobles

(2) Die Ortschaftsverfassung nach Abs. 1 kann nur durch Ände-rung der Hauptsatzung und mit Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des betreffenden Ortschaftsrates aufgehoben wer-den.

§ 14 Ortschaftsrat

(1) Als Anzahl der Mitglieder des Ortschaftsrates wird bestimmt:a) Ortschaftsrat der Ortschaft Lützen 9 Mitgliederb) Ortschaftsrat der Ortschaft Meuchen 3 Mitgliederc) Ortschaftsrat der Ortschaft Röcken 5 Mitgliederd) Ortschaftsrat der Ortschaft Großgörschen 5 Mitglieder

e) Ortschaftsrat der Ortschaft Starsiedel 5 Mitgliederf) Ortschaftsrat der Ortschaft Rippach 5 Mitgliederg) Ortschaftsrat der Ortschaft Poserna 3 Mitgliederh) Ortschaftsrat der Ortschaft Muschwitz 7 Mitglieder(2) Der Ortschaftsrat hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegen-heiten, die die jeweilige Ortschaft betreffen. Er ist zu wichtigen Angelegenheiten, die die jeweilige Ortschaft betreffen, zu hören.(3) Die Stadt Lützen überträgt dem Ortschaftsrat im Rahmen der im Haushaltsplan veranschlagten Mittel für die jeweils betreffen-de Ortschaft folgende Angelegenheiten zur Erledigung:1. die Pflege des Ortsbildes und des Brauchtums, einschließ-

lich der Vorbereitung und Durchführung von Traditionsfesten sowie sonstigen Kultur- und Sportveranstaltungen

2. die Förderung der örtlichen Vereinigungen, Kultur, Sport und Sozialem.

(4) Im Übrigen stehen dem Ortschaftsrat der Ortschaft Röcken die Rechte gemäß Gebietsänderungsvertrag vom 25.01.2009, sowie dem Ortschaftsrat der Ortschaften Lützen, Großgörschen, Starsiedel, Rippach, Poserna und Muschwitz die Rechte gemäß dem am 05.11.2009 genehmigten und am 15.12.2009 öffentlich bekannt gemachten Gebietsänderungsvertrages zu.

§ 15 Ortsbürgermeister

(1) Aus der Mitte des Ortschaftsrates werden der Ortsbürger-meister und sein Stellvertreter gewählt. Die Wahl bedarf der Be-stätigung durch den Stadtrat. Der Ortsbürgermeister wird zum Ehrenbeamten auf Zeit ernannt. Seine Amtszeit endet mit der des Ortschaftsrates.(2) Der Ortsbürgermeister ist Vorsitzender des Ortschaftsrates. Der Ortsbürgermeister vertritt den Bürgermeister beim Vollzug der Beschlüsse des Ortschaftsrates.(3) Dem Ortsbürgermeister obliegt die Repräsentation der Ort-schaft, insbesondere die Kontaktpflege zu den örtlichen Verei-nen und Organisationen sowie Grußadressen zu Jubiläen der Einwohner der Ortschaft.

VI. Abschnitt Öffentliche Bekanntmachungen

§ 16 Öffentliche Bekanntmachungen

(1) Soweit nicht Rechtsvorschriften besondere Regelungen tref-fen, erfolgen die gesetzlich erforderlichen Bekanntmachungen der Stadt Lützen im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Lützen-Wiesengrund. Sind Pläne, Karten, Zeichnungen oder an-dere Anlagen selbst eine bekannt zu machende Angelegenheit oder Bestandteil einer bekannt zu machenden Angelegenheit, so kann die Veröffentlichung im Amtsblatt durch Auslegung im gemeinsamen Verwaltungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Lützen-Wiesengrund, Markt 1, 06686 Lützen während der Dienststunden ersetzt werden. Auf die Auslegung wird unter An-gabe des Ortes und der Dauer der Auslegung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Lützen-Wiesengrund hingewiesen. Die Dauer der Auslegung beträgt zwei Wochen, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist. Sie darf frühestens am Tag nach dem Hinweis im Amtsblatt beginnen.(2) Die Bekanntmachung von Tagesordnung, Zeit und Ort der Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse erfolgt in der Mitteldeutschen Zeitung, Weißenfelser Zeitung spätestens am dritten Tag vor dem Sitzungstag.(3) Die Bekanntmachung von Tagesordnung, Zeit und Ort der Sitzungen des Ortschaftsrates der Ortschaft Lützen erfolgt durch Aushang in folgenden Schaukästena) Rathaus Lützen, Markt 1 zur Ernst-Thälmann-Straße hin,b) Schlossstraße/Göteborger Straße, links der Zufahrt zum Kin-

dergarten „Spielhaus“,c) im Poetenweg, am Grundstück Lindenweg 1(4) Die Bekanntmachung von Tagesordnung, Zeit und Ort der Sitzungen des Ortschaftsrates der Ortschaft Meuchen erfolgt durch Aushang in folgenden Schaukästen

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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Lützen-Wiesengrund Nr. 9/2010- 8 -

a) OT Meuchen, An der Wehrkirche, Fläche vor der ehemaligen Konsumverkaufsstelle

(5) Die Bekanntmachung von Tagesordnung, Zeit und Ort der Sitzungen des Ortschaftsrates der Ortschaft Röcken erfolgt durch Aushang in folgenden Schaukästena) OT Röcken am ehemaligen Gemeindeamt, Teichstraße 26

rechts neben der Hoftür zur Fahrbahn hin,b) OT Bothfeld neben dem Anwesen Hauptstraße 33, am Denk-

mal zur Fahrbahn hin,c) OT Michlitz am Stallgebäude Ring Nr. 25 zur Fahrbahn hind) OT Schweßwitz auf dem Dorfplatz zur Fahrbahn hin(6) Die Bekanntmachung von Tagesordnung, Zeit und Ort der Sitzungen des Ortschaftsrates der Ortschaft Großgörschen er-folgt durch Aushang in folgenden Schaukästena) OT Großgörschen, Scharhorststraße, am Gehweg vor dem

Anwesen Scharnhorststraße 4,b) OT Kleingörschen, am Gehweg vor den Anwesen Franz-

Wilhelm-Liebknecht-Straße 22,c) OT Rahna, Bergerstraße gegenüber dem Rondell zwischen

den Anwesen Bergerstraße 18 und 19 am ehemaligen Feu-erwehrgerätehaus,

d) OT Kaja, vor dem Anwesen A.-Görner-Straße 5, zur Fahr-bahn hin

(7) Die Bekanntmachung von Tagesordnung, Zeit und Ort der Sitzungen des Ortschaftsrates der Ortschaft Starsiedel erfolgt durch Aushang in folgenden Schaukästena) OT Kölzen, Gutsherrenstraßeb) OT Starsiedel, Friedensstraße 2 zur Fahrbahn hinc) OT Starsiedel, Birkenweg Ecke Zum Silberbergd) OT Starsiedel, Dr.-Stöwesand-Straße 13e) OT Starsiedel, Ecke Kölzener Straße/Verbindungsweg zur

Gostauer Straße(8) Die Bekanntmachung von Tagesordnung, Zeit und Ort der Sitzungen des Ortschaftsrates der Ortschaft Rippach erfolgt durch Aushang in folgenden Schaukästena) OT Rippach, Leipziger Straße 17, an der Hausseite zur B 87b) OT Kleingöhren, Einmündung Schulstraße in Großgörsche-

ner Straße am Buswartehäuschen,c) OT Großgöhren, Bergstraße gegenüber dem Haus Nr. 3 am

Treppenaufgang,d) OT Großgöhren, Heerweg neben Eingang Spielplatz,e) OT Pörsten, Lindenplatz zwischen Haus Nr. 3 und 5 undf) OT Pörsten, Fasanenhöhe, Zuwegung zum Bahnhof rechts-

seitig(9) Die Bekanntmachung von Tagesordnung, Zeit und Ort der Sitzungen des Ortschaftsrates der Ortschaft Poserna erfolgt durch Aushang in folgenden Schaukästena) OT Poserna, Dorfstraße 14(10) Die Bekanntmachung von Tagesordnung, Zeit und Ort der Sitzungen des Ortschaftsrates der Ortschaft Muschwitz erfolgt durch Aushang in folgenden Schaukästena) OT Tornau, An der Bushaltestelleb) OT Wuschlaub, Platz an der Eichec) OT Göthewitz, An der Buswartehalled) OT Muschwitz, An der Buswartehallee) OT Kreischau, Platz des 21. Septemberf) OT Pobles, Platz des Aufbaus (vor Raiffeisenbank)g) OT Söhesten, Walter-Biering-Straße/Ecke Eichenstraße(11) Die Aushänge nach den Absätzen 3 bis 10 erfolgen, so-fern keine Abkürzung der Ladungsfrist (gemäß § 51 Abs. 4 S. 5 GO LSA) entgegen steht, spätestens am dritten Tag vor dem Sitzungstag. Falls dies wegen einer abgekürzten Ladungsfrist nicht möglich ist, hat der Aushang unverzüglich zu erfolgen. Das ausgehängte Schriftstück darf erst am Tage nach der Sitzung aus dem Schaukasten herausgenommen werden. Auf dem aus-gehängten Schriftstück ist mit Unterschrift zu vermerken, an welchem Tag es ausgehängt und an welchen Tag es aus dem Schaukasten genommen worden ist.Bekanntmachungen nach § 15 Abs. 2 Verwaltungszustellungs-gesetz (öffentliche Zustellung) und Bekanntmachungen im Wege der Amtshilfe werden durch Aushang im Schaukasten Nr. 1 -

Rathaus - OT Lützen, Markt 1 zur Ernst-Thälmann-Straße hin öffentlich bekannt gemacht, sofern gesetzlich nichts anders be-stimmt ist.

VII. Abschnitt Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 17 Sprachliche Gleichstellung

Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weib-licher und in männlicher Form.

§ 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntma-chung in Kraft.

Hinweis auf die Genehmigung:Das Amt für Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises hat als untere Kommunalaufsichtbehörde die oben stehende Satzung mit Verfügung vom 11.08.10 genehmigt. Ich fertige die Satzung hiermit aus und ordne die öffentliche Bekanntmachung an.Lützen, den 18.08.2010

ReichelBürgermeister

Ernennung und Berufung der Stadtwehrleitung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt LützenNach § 15 Abs. 4 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt hat die Gemeindefeuerwehr den Wehr-leiter sowie deren Stellvertreter vorzuschlagen. Dies erfolgt re-gelmäßig durch eine Wahl.Die Wahl ist in Anlehnung an § 54 Abs. 3 GO LSA für jede zu wählende Funktion in geheimer Form mittels Stimmzettel durch-zuführen.Nach nunmehr erfolgter Stellenausschreibung im Amtsblatt der VGem Lützen-Wiesengrund am 09.07.2010 sind für die zu be-setzenden ehrenamtlichen Funktionen folgende Bewerbungen eingegangen:Stadtwehrleiter:1. Kamerad Torsten Schubert, FF Lützen2. Kamerad Karsten Fritzsche, FF Lützen1. Stellvertreter des Stadtwehrleiters: Kamerad Carsten Recke, FF Göthewitz2. Stellvertreter des Stadtwehrleiters: Kamerad Peter Reinhardt, FF LützenGemäß § 5 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lützen erfolgten die Wahlen des Stadtwehrleiters sowie deren 1. und 2. Stellvertreters am 28.07.2010. Die durch diese Wahlen vorgeschlagenen Kameraden wurden dem Stadtrat zur Ernen-nung in die jeweiligen Funktionen vorgeschlagen. Damit verbun-den ist die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf 6 Jahre.Mit Beschluss Nr. 87/2010 hat der Stadtrat der Stadt Lützen in seiner Sitzung am 09.08.2010 die Ernennung in folgende Funkti-onen sowie die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren vorgenommen:a) zum Stadtwehrleiter der Stadt Lützen: Torsten Schubert, wohnh. in 06686 Lützen, Starsiedeler Straße 2cb) zum 1. Stellvertreter des Stadtwehrleiters der Stadt Lüt-

zen: Carsten Recke, wohnh. in 06686 Lützen OT Göthewitz, Hohenmölsener Str. 32

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Nr. 9/2010 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Lützen-Wiesengrund - 9 -

c) zum 2. Stellvertreter des Stadtwehrleiters der Stadt Lüt-zen:

Peter Reinhardt, wohnh. in 06686 Lützen, Platz des Friedens 2A. SausnerSachbearbeiterin

Ernennung und Berufung des Ortswehrleiters und des stellvertretenden Ortswehrleiters der FF LützenNach § 15 Abs. 4 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt hat die Gemeindefeuerwehr den Wehr-leiter sowie deren Stellvertreter vorzuschlagen. Dies erfolgt re-gelmäßig durch eine Wahl.Die Wahl ist in Anlehnung an § 54 Abs. 3 GO LSA für jede zu wählende Funktion in geheimer Form mittels Stimmzettel durch-zuführen.Nach nunmehr erfolgter Stellenausschreibung im Amtsblatt der VGem Lützen-Wiesengrund am 09.07.2010 ist für die zu beset-zenden ehrenamtlichen Funktionen des stellvertretenden Orts-wehrleiters folgende Bewerbung eingegangen:- Kamerad Thomas SchubertGemäß § 5 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lützen erfolgte die Wahl des stellvertretenden Ortswehrleiters am 23.07.2010.Der durch diese Wahl vorgeschlagene Kamerad wurde dem Stadtrat zur Ernennung in die jeweilige Funktion vorgeschlagen. Damit verbunden ist die Berufung in das Ehrenbeamtenverhält-nis auf die Dauer von 6 Jahren.Mit Beschluss Nr. 87/2010 hat der Stadtrat der Stadt Lützen in seiner Sitzung am 09.08.2010 die Ernennung in die Funktion desStellvertretenden Ortswehrleiters der FF Lützen: Thomas Schubert, wohnh. in 06686 Lützen OT Michlitz, Ring 2vorgenommen und ihn in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren berufen.Gleichzeitig erfolgte die Ernennung des bisher kommissarisch eingesetzten OrtswehrleitersThilo Hödel, wohnh. in 04205 Leipzig, Schönauer Ring 37sowie die damit verbundene Berufung in das Ehrenbeamtenver-hältniss für die Dauer von 6 Jahren.A. SausnerSachbearbeiterin

Einladung zur Buchlesung„Wie das Leben so spielt“

Kurzgeschichten musikalisch umrahmt mit dem Poeten und Straßenmusikanten Itze Oldenburg aus Flensburg und dem Schriftsteller Kurt Wünsch aus Halle.Wann: am 14.09.2010 um 18:00 UhrWo: Gustav-Adolf-Gedenkstätte LützenEs laden ein die Mitarbeiter der Stadtbibliothek und der Gustav-Adolf-Gedenkstätte Lützen.

Einladung zum Tag des offenen Denkmals

in die Gustav-Adolf-Gedenkstätte Lützen

Der Wunderbrunnenchor Kitzen-Werben e. V. gibt amSonntag, dem 12.09.2010, um 16:00 Uhrein Konzert in der Gustav-Adolf-Gedächtniskapelle.Der Eintritt ist frei.

„Die Welt ist ein Buch. Wer nie reist, sieht nur eine Seite davon.“Aurelius Augustinus

Zu Fuß um die Welt

Der 12. September ist der „Tag des offenen Denkmals“. Der aus Hohenmölsen stammende Robby Clemens, der unseren Plane-ten zu Fuß durchwandert, wird an diesem Tag um 15:30 Uhr im kleinsten Schlosshof Deutschlands (oder im Schlosscafé) einen Vortrag über seine Reisen in Foto- und Film präsentieren. Ob Ägypten, USA oder Totes Meer, Robby Clemens war be-reits in 27 Ländern und auf 4 Kontinenten unterwegs. Mehr als 13.000 km hat er dabei zu Fuß zurückgelegt. Die Erlöse aus sei-nen Läufen dienen wohltätigen Zwecken, wie der Unterstützung von krebskranken Kindern.Interessenten sind herzlich willkommen. Man kann den Vortrag bei Kaffee und Kuchen genießen. Die Mitarbeiter vom Schloss-café „Wallensteins Stube“ sorgen dafür, dass Sie sich rundher-um wohlfühlen.

KleinKunstBühne

Das Jahr nähert sich dem Ende und mit ihm die Veranstaltungen auf unserer KleinKunstBühne. Aber einmal noch warten wir mit einem Programm im kleinsten Schlosshof Deutschlands auf.Unsere Stammgäste können sich vielleicht noch gut an die bei-den Damen vom Chemnitzer Kabarett erinnern. Ihr Witz, in Wort und Tat, sorgte für großes Gelächter.

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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Lützen-Wiesengrund Nr. 9/2010- 10 -

Diese Tatsache jedoch hat uns bewogen, sie auch in diesem Jahr wieder einzula-den. Dieses Mal erscheinen sie jedoch in voller Besetzung - nämlich zu dritt. Ste-cken Sie sich genügend Taschentücher ein, es wird kein Auge trocken bleiben. Nobody - weder Weiblein noch Männlein - wird verschont, denn irgendeine Marot-te hat schließlich jeder.Damit aber nicht genug! Kennen Sie Ma-rilyn Monroe? Wir hatten ja schon ver-schiedene Stars, wie Dalida oder Marlene Dittrich, auf unserer Showbühne. Jetzt ist Marilyn Monroe über den großen Teich „geschwappt“. Wir haben die Gelegenheit sogleich ergriffen und sie für einen Auftritt im kleinsten Schlosshof verpflichtet.Prädikat - absolut sehenswert!Der letzte Vorhang der KleinKunstBühne 2010 fällt am Freitag, dem 24. September.Sie sind recht herzlich zu dieser Veranstaltung eingeladen. Be-ginn ist 19:00 Uhr, wie gewohnt. Was die Verpflegung betrifft, darüber muss ich ja auch kein Wort mehr verlieren, da alles so läuft, wie bei den 24 KleinKunstBühnen zuvor.Nach diesem Tag wird alles „eingemottet“ und für uns beginnt die wohlverdiente Winterpause. Nicht dass die Abende, oder die organisatorischen Dinge zu stressig wären - nein - es sind vor allem die Wetterkapriolen, die für nervliche Anspannung sorgen. Ein Glasdach, ein Königreich für ein Glasdach - damit wäre alles erträglicher. Wir lassen Sie halt ungern im Regen sitzen!

Noch‘n Gedicht ...Sollten Sie die Heinz-Erhardt-Sonderausstellungseröffnung bei uns im Schloss verpasst haben, dann grämen Sie sich nicht. Noch bis Anfang Dezember ist die Ausstellung im Mu-seum zu sehen.Wir haben dienstags bis sonntags von 10:00 bis 17:00 Uhr geöffnet. Sie müssen sich nicht alle Räume des Schlosses ansehen, falls Sie die schon kennen. Einmal Gast in Heinz Erhardts Wohnzimmer zu sein, kostet Sie nur 1,50 €/2,00 €, abhängig von Größe und Alter. Sie sind gern gesehen!Sonja Quente

Sprechzeiten des OrtsbürgermeistersDer Ortsbürgermeister der Ortschaft Großgörschen, Herr Hexel, hält jeden Dienstag von 17.00 bis 18.00 Uhr eine Sprechstunde im ehemaligen Gemeindeamt ab.

EinladungLiebe Meuchener Seniorinnen und Senioren,wir möchten, nach einer Sommerpause, gemeinsam mit Ihnen gemütlich Kaffee trinken.Dazu laden wir Sie am Freitag, 24. September 2010, ab 14.00 Uhr in den Jugendclub Meuchen recht herzlich ein.Ihre Ortsbürgermeisterin Ina Schröter undalle fleißigen Helfer freuen sich auf Ihren Besuch.

Vorgemerkt:

Tag der Einheit 2010 in der Ortschaft MuschwitzAuch in diesem Jahr werden wir die Feierlichkeiten zum Tag der Einheit in der Ortschaft Muschwitz durchführen. Am Samstag, dem 2. Oktober 2010 treffen wir uns an der Bushaltestelle in Muschwitz. Gegen 19:30 Uhr wird sich der Lampion- und Fackelumzug in Richtung Sportplatz Göthe-witz in Bewegung setzen. Die Musikfreunde der Schalmei-enkapelle Wernsdorf werden unseren Umzug mit ihrer zünf-tigen Marschmusik anführen.Nach dem Umzug geht es dann im Festzelt auf dem Sport-platz mit Livemusik weiter. Für die musikalische Unterhal-tung zum Tanz im Festzelt wurde das „Trio Butterfly“ unter Vertrag genommen.Die Versorgung mit Speisen und Getränken im und um das Festzelt wird durch das Team der Gaststätte „In der Kurve“ von Ute Rönnburg und ihren Helfern abgesichert.Bleibt nur noch zu wünschen, dass das Wetter sich unserer Festtagslaune anpasst und wir viele Gäste, Sportfreunde und Interessierte ganz herzlich begrüßen können. Wir wün-schen viel Spaß und gute Unterhaltung.Die Ortsbürgermeisterin

Vorgemerkt:

Sponsorenturnier SV Blau-Weiß Muschwitz

Am 9. Oktober 2010 findet ab 11:00 Uhr auf dem Sportplatz Göthewitz das Sponsorenturnier statt. Wir laden dazu ganz herzlich alle Sportbegeisterten ein.SV Blau-Weiß Muschwitz

Halloween für Kinder

Am 30. Oktober 2010 findet für Kinder das große Gruseln im Heimatverein Kreischau/Pobles statt. Ein schrecklich nettes Kostüm ist Voraussetzung für das große Gruselevent.

Sommerbarock 2010, die zweite Veranstaltung

Unter dem barocken Kirchturm in der Dorfkirche Muschwitz lud die Interessengemeinschaft am 1. August 2010 zur Som-mer-Ausstellung WOLFGANG BÖTTCHER zeigt „BÖTTCHER KUNST“ ein. Wolfgang Böttcher, Maler, Grafiker, Kupferstecher, Radierer und ein liebenswerter Muschwitzer zeigt in seinen Ar-beiten, wie man Themen in unterschiedlichsten Formen und Techniken umsetzen kann.Als er und seine Frau Brigida vor dreißig Jahren beim dama-ligen Bürgermeister Bader auf der Suche nach einem kleinen ruhigen und beschaulichen Grundstück vorsprachen, waren wir eher nur neugierig, was Künstler aus der Großstadt zu uns auf Land zieht. Offen und ehrlich haben sie uns damals aufgeklärt, dass das Leben eines Künstlers besonders durch harte Arbeit und Durchhaltevermögen geprägt sein kann. Und das trifft heu-te zumindest noch ebenso zu, wissen wir doch, dass vielerorts gerade an Kunst oder zumindest bei Kunst gespart wird. Kunst und Kultur braucht aber auch der Mensch und deshalb ist es gut, wenn wir kunstbeflissene Menschen in unserer Mitte haben. Gerade deshalb ist es schön und gut, beide Böttchers bei uns in Muschwitz zu haben. Wer sie kennt weiß zu schätzen, dass sie nicht nur Interessierte nach Muschwitz locken, sie tragen auch Nennenswertes und Gutes in alle Welt und sind bemüht viele von uns auf diesem Weg mitzunehmen. Die jetzige Ausstellung von Wolfgang Böttcher spiegelt nur einen kleinen Bruchteil sei-ner Empfindungen und Wahrnehmungen wider. Dass der Zu-

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Nr. 9/2010 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Lützen-Wiesengrund - 11 -

spruch groß ist, zeigte sich an der Zahl der Besucher am zweiten Veranstaltungstag des diesjährigen Sommer-Barock. Zur Ein-führung der Ausstellung in der Kirche Muschwitz von Dr. Herma Bashir-Hecht, konnten die Gäste Trompeten-Solo-Stücke von Detlef Werther hören. Nach der Ausstellungseröffnung wurden die Gäste im Kirchgarten mit der Sommer-Lesung „Unterwegs in allen Jahreszeiten“ mit Mitgliedern des TTT, dem TEUTSCHEN THEATER aus TEUTSCHENTHAL unterhalten. Auch die zweite Veranstaltung des Sommer-Barock 2010 war ein toller Erfolg für die Veranstalter und seine Gäste. Was bleibt ist den fleißigen Helfern in und um die Interessengemeinschaft Dorfkirche Musch-witz für diesen Kunstgenuss zu danken, sowie der Gastwirtin Ute Rönnburg und ihren Helfern für die Bewirtung. Den zahl-reichen Gästen danken wir für ihr Interesse und ihre Teilnahme und wünschen natürlich, dass sie auch weiterhin den Veranstal-tungen der Interessengemeinschaft die Treue halten.Barbara Dittrich

Am Kuchenwagen konnte jeder nach seinem Geschmack leckere Torten, Kuchen und eine Tasse Kaffee erstehen.Das Akkordeonorchester der Musikschule Fröhlich lud dann wieder zum Schunkeln ein.Schon um Acht ging es dann weiter mit Tanz für Jung und Alt mit den „Hapiness“ aus San-gerhausen. Zur Freude vieler Kinder gab es noch einen tollen Fackelumzug.Am Sonntag ging es los mit einem Frühschoppen und dann wan-derten viele Leute auf den Michlitzer Sportplatz um das Spiel der Soccer Girls gegen das Alt-Star Team der Feuerwehrmänner zu sehen. Die Männer gewannen das Spiel.Nach einem kräftigen Mittagbrot aus der Gulaschkanone der Fam. Hübner oder dem Verkaufswagen der Lützner Fleisch-und Wurstwaren tanzten die Kinder des 1. RCC ein super Programm. Mit dem Duo Oriental Show fand der Sonntagnachmittag seinen Ausklang.Viel Anklang fand auch wieder das Preis- und Armbrustschießen.Allen Mitwirkenden, besonders den Mitgliedern des Traditions-vereins der Bothfelder Feuerwehr, ein ganz großes Dankeschön für das gute Gelingen dieses Festes.Aber ohne Sponsoren wäre uns dieses Fest nicht gelungen, diese möchten wir nachstehend benennen und uns recht herz-lich bedanken: Fahrzeugbau Kerger; Ausbauservice Voigt; Ge-tränkehandel Bennemann; Familie Hübner; Blumenhaus Meier; Aral-Tankstelle H. Schubert; Frau Berthold; Frau E. Riedel; Fam. Dietze; Schulze, Karl; LHT Lützen; Zahnarztpraxis D. Rosen-heim; Firma Listing ETH; Eiscafé „Eisbär“, Lützen; Stadt LützenEin weiteres Dankeschön geht auch an folgende Firmen für den gesponserten Werbeartikel: Sparkasse Lützen; Fa. Ahlborn, Ke-gel- u. Bowlingbahn, Leipzig; Adler-Apotheke Frau Haus; BAR-MER Weißenfels; IKK WeißenfelsDie Kindertagesstätte „Villa Hosenmatz“ möchte sich auch bei allen Eltern bedanken, die wieder zum Erfolg der Losbude bei-getragen haben. Ein ganz besonderes Dankeschön gilt unserem Gemeindearbeiter A. Sack mit seinem gesamten Team, unserer Ortsbürgermeisterin M. Riedel und dem Sicherheitsteam von Herrn Arnhold.Auch an die Anwohner den besten Dank, für das Verständnis für diese 3 tollen Tage und der manchmal etwas lauten Musik.Die Organisatoren des Bothfelder Dorf- und Kinderfestes

19. Heimatfest Juli 2010

Ein herzliches Dankeschön

an alle beteiligten Vereine, die durch ihre Mithil-fe, Unterstützung sowie die tolle Zusammenar-beit bereits im Vorfeld zur Durchführung unseres 19. Heimatfestes beigetragen haben.Persönlicher Dank gilt Familie Volker Mank für den tollen Blu-menschmuck, Familie Grunewald, Herrn Rink und seinem Team, Herrn Michael Völker, Familie Kommann/Hoppe für die Durch-führung des Volleyballturniers, den Erzieherinnen der „Rippa-cher Kinderkiste“, den Frauen der Kaffeetafel, den Eisverkäufe-rinnen, der Kassenbesetzung sowie der Gemeinde Sössen und Herrn Mank für die Hilfe und Unterstützung mit der Technik.Ein großes Dankeschön gilt den Sponsoren: Peggy Goblirsch, Dr. Jörg Schleinitz, Blumenhaus Meier, Wolfgang Berthold, Gün-ther Winkler, Eberhard und Bettina Wenzel, Ottomar Vogel, Dr. Brigitte Thieme, Dr. Peter Thieme, Hiestro - Bau GmbH, Jirsak Entsorgung GmbH, Mitteldeutsche Braunkohle GmbH, Agrarbe-trieb Werner GbR, Ing.büro Hexel & Hexel GbR, Kommunaltech-nik Thomas Schreiber und allen ungenannten freiwilligen Helfern.PoppeOrtsbürgermeister

Wolfgang Böttcher

Herzliche Einladungfür den 12. September 2010, 15 Uhr in und vor die DORF-KIRCHE MUSCHWITZ:* wir feiern das Ende der Ausstellung von Wolfgang

Böttcher - die so genannte Finissage* wir laden ein, unsere DORFKIRCHE am Tag des OFFE-

NEN DENKMALS zu besuchen* wir laden ein zu Kaffee und Kuchen im mobilen CAFÉ im

Kirchgarten - mit leckeren, einzigartigen Kuchenkreati-onen, gebacken von den Frauen der Interessengemein-schaft

* und Brigida Böttcher lädt ein zu TON-KREATION: Dau-menschale, „Näppelchen“ oder noch besser: Muschwit-zerinnen kreieren ihren Muschwitzer Engel en miniature oder in groß in Ton ...

Gabriele Hadhaziim Namen der Interessengemeinschaft

Erntedankfest 2010 in der Kirche MuschwitzSonntag, 03.10.201014.30 Uhr Gottesdienst Kirche MuschwitzanschließendKaffee + Kuchen im ehemaligen Schulspeiseraum Muschwitzdanach„Kreatives“ mit Wolfgang + Brigida Böttcher

Dorf- und Kinderfest in BothfeldZu unserem 16. Bothfelder Dorf- und Kinderfest ging es leider mit nicht so tollem Wetter los. Nach dem traditionellen Bieran-stich eilten viele Besucher zum Badewannenrennen auf dem Dorfteich. Und das lohnte sich!Viele freiwillige Freizeitkapitäne gaben sich einen spannenden Wettkampf um ein Fass Bier! Mit Einbruch der Dunkelheit kamen dann wieder viele Jugendliche zur Disco „ORION“. Ein beson-derer Höhepunkt war dabei der Special Guest „Marc Electrique“ aus Merseburg.Der Samstag gehörte dann wieder den Kindern. Die Hosenmat-ze starteten mit ihrem Programm. Viele Vögelchen tanzten über den Festplatz in ihren tollen Kostümen und feierten eine Vo-gelhochzeit. Dabei lockten sie sogar die Sonne heraus. Im An-schluss an das Programm öffnete wieder die beliebte Losbude. Weiter konnte man sich schminken lassen, im Sack hüpfen oder auch am Glücksrad drehen.

Page 12: 6. Jahrgang | Nummer 9 | Freitag, den 10. September 2010 Lützen … · 24-h-Störungshotline: 01 80/2 20 09 Sprechstunde am Dienstsitz der Verwaltungsgemeinschaft Lützen- Wiesengrund

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Lützen-Wiesengrund Nr. 9/2010- 12 -

Bekanntmachung der Jahresrechnungund der Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Zorbau für das Haushaltsjahr 2009

Der Gemeinderat der Gemeinde Zorbau hat auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Burgen-landkreises vom 05.07.2010 in seiner Sitzung am 17.08.2010 die Bestätigung der Jahresrechnung 2009 mit gleichzeitiger Entlastung des Bürgermeisters für die Haushaltsführung des Haushaltsjahres 2009 beschlossen. Die Jahresrechnung der Gemeinde Zorbau für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund des § 108, Abs. 5 GO-LSA unter dem Hinweis, dass die Unterlagen zur Jahresrechnung 2009 in der Zeit vom

Montag, 13.09.2010 bis Dienstag, 21.09.2010

im Verwaltungsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Lützen-Wiesengrund in Lützen, Markt 1, Zi. 12 während der üblichen Öff-nungszeiten zur Einsichtnahme ausgelegt sind.

VGem Lützen-WiesengrundGemeinde Zorbau

Feststellung des Ergebnisses 2009 (in EUR)

Bezeichnung Verw.-Haushalt Verm.-Haushalt Gesamthaushalt

Soll-Einnahmen 6.361.613,51 3.891.662,57 10.253.276,08+ neue Haushaltseinnahmereste 0,00 0,00 0,00./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste 0,00 0,00 0,00./. Abgang alter Kasseneinnahmereste - 258.816,12 - 2.211,43 - 261.027,55 Summe bereinigte Soll-Einnahmen 6.620.429,63 3.893.874,00 10.514.303,63

Soll-Ausgaben 6.620.429,63 3.893.874,00 10.514.303,63 darin enthalten Überschuss nach § 42 Abs. 3 Satz 2 GemHVO 0,00+ neue Haushaltsausgabereste 0,00 0,00 0,00./. Abgang alter Haushaltsausgabereste 0,00 0,00 0,00./. Abgang alter Kassenausgabereste 0,00 0,00 0,00 Summe bereinigte Soll-Ausgaben 6.620.429,63 3.893.874,00 10.514.303,63

Fehlbetrag 0,00 0,00 0,00

Zorbau,18.08.2010D. NeuhausBürgermeister

Gemeinde Zorbau

Amtliche Bekanntmachungen

ZWA Bad DürrenbergAmtsblatt Lützen 25.08.2010

Tag des offenen Denkmals im Wasserturm des ZWA Bad Dürrenberg

Zweckverbände

Zum diesjährigen Tag des offenen Denkmals öffnet der Wasser-turm, der gleichzeitig als Verwaltungsgebäude des ZWA Bad Dürrenberg dient, am Sonntag, 12. September 2010, von 10 bis 16 Uhr wieder seine Türen. Alle Interessenten sind recht herzlich eingeladen, diese Gelegen-heit zu nutzen und sich auf einen Spaziergang in die Thomas-Müntzer-Straße 11 zu begeben. Der Eintritt ist frei. An diesem Tag besteht die Möglichkeit, an Führungen durch den Wasserturm teilzunehmen und den Blick von der Aussichtsplatt-form über Bad Dürrenberg und Umgebung zu genießen. Bei gutem Wetter gelingt die Sicht bis nach Halle und Leipzig!Es ist mir gelungen, anlässlich des Tags des offenen Denkmals die aktuelle Ausstellung „Bad Dürrenberg - mit meinen Augen“

von Gunter Eckhardt, dem Bad Dürrenberger Chemiker, Fotograf und Maler, zu verlängern. Noch bis zum 24. September 2010 sind digital künstlerisch bearbeitete Aquarelle und Fotografien zu bestaunen, die bereits bei verschiedenen Ausstellungen, zu-letzt in Merseburg und Beuna, für große Aufmerksamkeit gesorgt haben. Nun zeigt Eckhardt eine Auswahl von etwa 20 Werken mit Bad Dürrenberger Motiven.Ziel des bundesweiten Tags des offenen Denkmals, der in die-sem Jahr unter dem Motto „Kultur in Bewegung - Reisen, Han-del und Verkehr“ steht, ist es, die Öffentlichkeit für die Bedeu-tung des kulturellen Erbes zu sensibilisieren und Interesse für die Belange der Denkmalpflege zu wecken.Dipl.-Phys. MichaelisVerbandsgeschäftsführerin

Page 13: 6. Jahrgang | Nummer 9 | Freitag, den 10. September 2010 Lützen … · 24-h-Störungshotline: 01 80/2 20 09 Sprechstunde am Dienstsitz der Verwaltungsgemeinschaft Lützen- Wiesengrund

Nr. 9/2010 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Lützen-Wiesengrund - 13 -

Nächster Erscheinungstermin:

Freitag, der 8. Oktober 2010Nächster Redaktionsschluss:

Mittwoch, der 22. September 2010

Bekanntmachung der Jahresrechnung

und der Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Dehlitz für das Haushaltsjahr 2009

Der Gemeinderat der Gemeinde Dehlitz hat auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Burgen-landkreises vom 05.07.2010 in seiner Sitzung am 18.08.2010 die Bestätigung der Jahresrechnung 2009 mit gleichzeitiger Entlastung der Bürgermeisterin für die Haushaltsführung des Haushaltsjahres 2009 beschlossen. Die Jahresrechnung der Gemeinde Dehlitz für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund des § 108, Abs. 5 GO-LSA unter dem Hinweis, dass die Unterlagen zur Jahresrechnung 2009 in der Zeit vom

Montag, 13.09.2010 bis Dienstag, 21.09.2010

im Verwaltungsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Lützen - Wiesengrund in Lützen, Markt 1, Zi. 12 während der üblichen Öff-nungszeiten zur Einsichtnahme ausgelegt sind.

Feststellung des Ergebnisses 2009 (in EUR)

Bezeichnung Verw.-Haushalt Verm.-Haushalt Gesamthaushalt

Soll-Einnahmen 513.262,38 231.489,44 744.751,82+ neue Haushaltseinnahmereste 0,00 0,00 0,00./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste 0,00 0,00 0,00./. Abgang alter Kasseneinnahmereste - 8.908,21 - 10.609,19 - 19.517,40 Summe bereinigte Soll-Einnahmen 522.170,59 242.098,63 764.269,22

Soll-Ausgaben 583.246,85 242.098,63 825.345,48 darin enthalten Überschuss nach § 42 Abs. 3 Satz 2 GemHVO 0,00+ neue Haushaltsausgabereste 0,00 0,00 0,00./. Abgang alter Haushaltsausgabereste 0,00 0,00 0,00./. Abgang alter Kassenausgabereste 0,00 0,00 0,00 Summe bereinigte Soll-Ausgaben 583.246,85 242.098,63 825.345,48

Fehlbetrag - 61.076,26 0,00 - 61.076,26

Dehlitz,19.08.2010

C. Krößmann

Nach Redaktionsschluss eingegangen

Gemeinde Dehlitz

Amtliche Bekanntmachungen