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Schröder, Hans-Georg Von: Gesendet: An: Schröder, Hans-Georg Dienstag, 18. März 2014 16:16 I.1_Anhoerung Betreff: WG: Stellungnahme Anhörung TVgG Anlagen: 140313 TVgG Anhrg (DU FDP.pdf; 111012 Ahrg TVgG LT NRW v08 fin .pdf Bitte als weitere Stellungnahme behandeln. Von: Wente, Volker I VDV [mailto:[email protected]] Gesendet: Dienstag, 18. März 2014 16:05 An: Schröder, Hans-Georg Betreff: Stellungnahme Anhörung 1VgG Sehr geehrter Herr Schröder, die Fraktionen von FDP und CDU hatten uns gebeten, zu r Vorbereitung der morgigen Anhörung zum Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (Drs. 16/4443) unsere bisherigen Erfahrungen mit der praktischen Anwendung des TVgG zu skizzieren. Dies haben wir mit der beigefügten Stellungnahme getan. Vielleicht wäre es möglich,die Stellungnahem auch den übrigen Ausschussmitgliedern zukommen zu lassen. Mit freundlichem Gruß Volker Wente Volker Wente Geschäftsführer Nordrhein - Westfalen Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. Kamekestraße 37 - 39 D - 50672 KöLn Telefon: 022157979 -13 8 Fax: - 8138 Mobil: 01 635797938 E-Mail: wente@vdv.deInternet : www.vdv.de Verband Deutscher Verkehrsunterne hmen e. V. (VDV) Kamekestraße 37 - 39, 50672 Köln Präsident: Jürgen Fenske Hauptgeschäftsführer: Oliver Wolff Verei nsregister VR 4097 AG Köln Association ofGerman Transport Companies (VDV) Kamekestraße 37 - 39, D-50672 Cologne President: Jürgen Fenske General Managing Director Oliver Wolff Association Register No .. VR 4097 PARTNER DER INITI. ATIVE & FÜR EI.NE ZUKUNFTSFÄHIGE INF-RASTRUKTUR .' . [j damit-deutschland-vorne-bleibt.de () 1 16 STELLUNGNAHME 16/1538 Alle Abg Schröder, Hans-Georg Von: Gesendet: An: Betreff: Schröder, Hans-Georg Dienstag, 18. März 2014 16:16 I.1_Anhoerung WG: Stellungnahme Anhörung TVgG Anlagen: 140313 TVgG Anhrg (DU FDP.pdf; 111012 Ahrg TVgG LT NRW v08 fin.pdf Bitte als weitere Stellungnahme behandeln. Von: Wente, Volker I VDV [mailto:[email protected]] Gesendet: Dienstag, 18. März 2014 16:05 An: Schröder, Hans-Georg Betreff: Stellungnahme Anhörung 1VgG Sehr geehrter Herr Schröder, die Fraktionen von FDP und CDU hatten uns gebeten, zur Vorbereitung der morgigen Anhörung zum Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (Drs. 16/4443) unsere bisherigen Erfahrungen mit der praktischen Anwendung des TVgG zu skizzieren. Dies haben wir mit der beigefügten Stellungnahme getan. Vielleicht wäre es möglich, die Stellungnahem auch den übrigen Ausschussmitgliedern zukommen zu lassen. Mit freundlichem Gruß Volker Wente VoLker Wente Geschäftsführer Nordrhein - Westfalen Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. Kamekestraße 37 - 39 D - 50672 Köln Telefon: 0221 57979 -138 Fax: - 8138 Mobil: 01635797938 E-Mail: [email protected]: www.vdv.de Verband Deutscher Verkehrsuntemehmen e. V. (VDV) Kamekestraße 37 - 39, 50672 Köln Präsident: Jürgen Fenske Hauptgeschäftsführer: Oliver Wolff Vereinsregister VR 4097 AG Köln Association of German Transport COIllpanies (VDV) Kamekestraße 37 - 39, D-50672 Cologne President: Jürgen Fenske General Managing Director Oliver Wolff Association Register No .. VR 4097 PARTNER DER INITI. ATIVE & FÜR EINE ZU KUNFTSFÄKIGE INF-RASTRUKTUR C damit-deutschland-vorne-bleibt.de f- ! '---/ 1 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN . WAHLPERIODE

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Schröder, Hans-Georg

Von: Gesendet: An:

Schröder, Hans-Georg Dienstag, 18. März 2014 16:16 I.1_Anhoerung

Betreff: WG: Stellungnahme Anhörung TVgG Anlagen: 140313 TVgG Anhrg (DU FDP.pdf; 111012 Ahrg TVgG LT NRW v08 fin .pdf

Bitte als weitere Stellungnahme behandeln.

Von: Wente, Volker I VDV [mailto:[email protected]] Gesendet: Dienstag, 18. März 2014 16:05 An: Schröder, Hans-Georg Betreff: Stellungnahme Anhörung 1VgG

Sehr geehrter Herr Schröder,

die Fraktionen von FDP und CDU hatten uns gebeten, zu r Vorbereitung der morgigen Anhörung zum Tarif treue- und Vergabegesetz NRW (Drs. 16/4443) unsere bisherigen Erfahrungen mit der praktischen Anwendung des TVgG zu skizzieren. Dies haben wir mit der beigefügten Stellungnahme getan. Vielleicht wäre es möglich,die Stellungnahem

auch den übrigen Ausschussmitgliedern zukommen zu lassen.

Mit freundlichem Gruß

Volker Wente

Volker Wente Geschäftsführer Nordrhein - Westfalen Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. Kamekestraße 37 - 39 D - 50672 KöLn

Telefon: 022157979 -13 8 Fax: - 8138 Mobil: 01 635797938 E-Mail: [email protected]: www.vdv.de

Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV) Kamekestraße 37 - 39, 50672 Köln Präs ident: Jürgen Fenske Hauptgeschäftsführer: Oliver Wolff Vereinsregister VR 4097 AG Köln

Association ofGerman Transport Companies (VDV) Kamekestraße 37 - 39, D-50672 Cologne President: Jürgen Fenske General Managing Director Oliver Wolff Association Register No .. VR 4097

PARTNER DER INITI.ATIVE & FÜR EI.NE ZUKUNFTSFÄHIGE INF-RASTRUKTUR .' . [j

damit-deutschland-vorne-bleibt.de ( )

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STELLUNGNAHME

16/1538Alle Abg

Schröder, Hans-Georg

Von: Gesendet: An: Betreff:

Schröder, Hans-Georg Dienstag, 18. März 2014 16:16 I.1_Anhoerung WG: Stellungnahme Anhörung TVgG

Anlagen: 140313 TVgG Anhrg (DU FDP.pdf; 111012 Ahrg TVgG LT NRW v08 fin.pdf

Bitte als weitere Stellungnahme behandeln.

Von: Wente, Volker I VDV [mailto:[email protected]] Gesendet: Dienstag, 18. März 2014 16:05 An: Schröder, Hans-Georg Betreff: Stellungnahme Anhörung 1VgG

Sehr geehrter Herr Schröder,

die Fraktionen von FDP und CDU hatten uns gebeten, zur Vorbereitung der morgigen Anhörung zum Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (Drs. 16/4443) unsere bisherigen Erfahrungen mit der praktischen Anwendung des TVgG zu skizzieren. Dies haben wir mit der beigefügten Stellungnahme getan. Vielleicht wäre es möglich, die Stellungnahem

auch den übrigen Ausschussmitgliedern zukommen zu lassen.

Mit freundlichem Gruß

Volker Wente

VoLker Wente Geschäftsführer Nordrhein - Westfalen Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. Kamekestraße 37 - 39 D - 50672 Köln

Telefon: 0221 57979 -138 Fax: - 8138 Mobil: 01635797938 E-Mail: [email protected]: www.vdv.de

Verband Deutscher Verkehrsuntemehmen e. V. (VDV) Kamekestraße 37 - 39, 50672 Köln Präsident: Jürgen Fenske Hauptgeschäftsführer: Oliver Wolff Vereinsregister VR 4097 AG Köln

Association of German Transport COIllpanies (VDV) Kamekestraße 37 - 39, D-50672 Cologne President: Jürgen Fenske General Managing Director Oliver Wolff Association Register No .. VR 4097

PARTNER DER INITI.ATIVE & FÜR EINE ZU KUNFTSFÄKIGE INF-RASTRUKTUR

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN

. WAHLPERIODE

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VDV Nordrhein­Westfalen

VDV-Landesgruppe Nordrhein-Westfalen Kamekestraße 37-39 50672 Köln

FDP - Landtagsfraktion in NRW CDU - Landtagsfraktion in NRW Landtag Nordrhein - Westfalen Platz des Landtags 1

40221 Düsseldorf

Gesetz zur Aufhebung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (Drs.16/4443)

Sehr geehrter Herr Brockes, sehr geehrter Herr Bombis, sehr geehrter Herr Wüst, sehr geehrter Herr Spiecker,

Aus unserer Sicht haben sich die schon im Gesetzgebungsverfahren thematisierten Kritikpunkte am Tariftreue-und Vergabegesetz NRW (TVgG) in der Praxis manifes­tiert. Für den Bereich ÖPNV gibt es nach wie vor erhebliche rechtliche Bedenken insbesondere gegen die Bes~immung des IV - N als einzig repräsentativen Tarifver­trag für den Busverkehr. Damit führt das IVgG zu gravierenden Kostensteigerungen im Ö PNV und darüber hinaus zu deutlich höherem Verwaltungsaufwand durch die Beachtung vergabefremder Kriterien. Die Anwendungspraxis zeigt aber auch, dass

. diese Kriterien sehr unterschiedlich beachtet werden. Das ist im Kern auf die man­gelnde Umsetzbarkeit und dadurch der fehlenden Akzeptanz des Gesetzes bei den Adressaten zurückzuführen.

Um Missverständnissen vorzubeugen:

Der VDV NRW begrüßt ausdrücklich die Pflicht zu tarifgebundenem Arbeiten. Tarif­gebundenes Arbeiten schützt Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen vor Lohndumping und vor unfairer Konkurrenz nicht vertragstreuer Bieter.

Auf folgende Punkte möchten wir besonders eingehen:

Kostenfolgen der Bestimmung nur des TV - N als repräsentativen Tarifvertrag

Entgegen der ursprünglichen Zusage der Landesregierung wurde lediglich der IV - N als repräsentativer Tarifvertrag durch das Arbeitsministerium bestimmt. Damit müssen nach Auslaufen bestehender Verträge auch Subunternehmer ihre Mitarbei­ter weitestgehend nach dem IV - N bezahlen. Gleiches soll auch für Busleistungen gelten, die Aufgabenträger ausschreiben.

PARTNER DER INITIATIVE & Hl .! E rJ( Z:"'KU'~F Sf AHr(~ r~ I \ FF{AS ..... RU (TUH , -, . ' damit-deutschland-vorne-bleibt.de ~CJ

Geschäftsführer der Landesgruppe

VolkerWente

T 022157979 -138

F 022157979-8138

E [email protected]

13. März 2014

Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V.

VDV - Landesgruppe Nordrhein-Westfalen Kamekestraße 37-39

50672 Köln

www.vdv.de

Sitz des Vereins ist Köln AG Köln VR 4097 .

USt.-IdNr. DE 814379852

Vorstand

Präsident und Vizepräsidenten

jürgen Fenske (Präsident) joachim Berends

Horst Klein

Herbert König Prof. Knut Ringat lngo Wortmann

Hauptgeschäftsführer OliverWolff

Vorsitzender der Landesgruppe

Dirk Biesenbach

Geschäftsführer der Landesgruppe Volker Wente

Haltestellen

Stadtbahn bis Friesenplatz,

Regionalzüge bis Bahnhof Köln West

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Nach vorsichtiger Schätzung des VDV NRW, denen bisher nicht substantiiert wi­dersprochen wurde, bedeutet dies Mehrkosten von mindestens 40 Mio. € jährlich. Wahrscheinlich dürften die Mehrkosten tatsächlich deutlich höher sein.

Rechtliche Bedenken gegen die Bestimmung nur des TV - N als repräsentativen Ta­rifvertrag

Nachdem ein Aufgabenträger im Rahmen einer Ausschreibung den TV - N als an zu -wendenden Tarifvertrag vorgegeben hat, hatte ein Bieter hiergegen den Rechtsweg beschritten. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung des mittlerweile beim OLG Düsseldorf anhängigen Verfahrens ließ der Vergabesenat erkennen, dass er die Rechtsfrage dem e"Qropäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorlegen wolle. Damit gibt das Gericht implizit zu verstehen, das es die Regelung für europarechts­widrig hält.

Die EU lässt Mindestlohn - Regelungen lediglich dann zu, wenn es sich um einen für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine allgemeine gesetzliche Min­destlohn - Regelung handelt. Auftragsbezogene Mindestlohn - Regelungen, wie sie das TVgG vorsieht, sind nach bisheriger Lesart unzulässig.

Darüber hinaus haben weitere Arbeitgeberverbände den Rechtsweg beschritten, u . a., weil sie sich in ihrer Koalitionsfreiheit eingeschränkt sehen. Dies ist deshalb nachvollziehbar, weil der kommunale Arbeitgeberverband als tarifschließende Partei des TV - N satzungsgemäß nicht allen Arbeitgebern offen steht.

Darüber hinaus haben drei Landkreise den Verfassungsgerichtshof mit dem Ziel eines Konnexitätsausgleiches angerufen, mindestens vier weitere Verfahren sind mit unterschiedlichem Klagegegenstand noch bei anderen Gerichten anhängig.

Weder Aufgabenträger noch Unternehmen können also bis zum rechtskräftigen Ab­schluss der Verfahren Busleistungen rechtssicher vergeben. Gleiches gilt natürlich auch für Bieter auf diese Leistungen. Schon das spricht für eine Überarbeitung des gesetzlichen Rahmens.

Verwaltungsaufwand durch Beachtung vergabefremder Kriterien

Das TVgG verlangt die Beachtung einer Vielzahl vergabefremde Kriterien. Dazu ge­hören Umweltkriterien, die Frauenförderung oder die ILO - Kernarbeitsormen. Da die Beachtung dieser Kriterien auch bei Kleinstaufträgen weitestgehend zwingend ist, vertrauen viele Auftraggeber auf die Richtigkeit der abgegebenen Erklärungen. Eine Überprüfung, auch wenn durchaus Zweifel an der Richtigkeit angebracht wären, würde in keinem Verhältnis zum Auftragswert stehen.

Wenn sich seriöse Anbieter ernsthaft mit der Abgabe der erwarteten Erklärungen beschäftigen und die Erfüllung der Kriterien inhaltlich belegen, bedeutet dies für die Bieter erhebliche Mehrkosten. Würden diese gerade bei kleineren Aufträgen in der Kalkulation berücksichtigt, kämen diese Bieter sicherlich nicht zum Zuge.

Aus unserer Sicht wesentlich kritischer als der dilatorische Umgang mit den gesetz­lichen Anforderungen ist die Erkenntnis, dass gerade mittlere und kleine Unterneh­men sich nicht mehr um öffentliche Aufträge dieser Art bemühen. Damit engt sich der Bieterkreis mit der Folge steigender Preise ein.

VDV - Landesgruppe Nordrhein-Westfalen 113. März 20141 2/3

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Sinnvoll wäre es aus unserer Sicht gewesen, für die Beachtung vergabefremder Kri­terien einen Schwellenwert zu bestimmen, der sich beispielsweise an den Vergabe­vorschriften der EU orientiert.

Die weiteren Kritikpunkte haben wir bereits in der Anhörung des Landtags formu­liert. Sie sind weitestgehend aktuell, deshalb ist die Stellungnahme beigefügt.

Mit freundlichem Gruß

VolkerWente Geschäftsführer NRW

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