16. nordische bausachverständigen-tage 2009 · olaf peschke, sachverständigenbüro bauwesen prof....
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16. Nordische Bausachverständigen-Tage 20092009
Vortrag:
„Rechtliche Auswirkungen des BGH‐Urteils zum
Schallschutz oder wie geräuschempfindlich sind unsere
Obersten Richter?“
Rechtsanwalt Jörg Borufka, Rechtsanwaltssozietät WIGU, Schwerin
unter Mitwirkung von:
Dr.-Ing. Olaf Peschke, Sachverständigenbüro Bauwesen Prof. Haker, WismarDr. Ing. Olaf Peschke, Sachverständigenbüro Bauwesen Prof. Haker, Wismar
SachverhaltSachverhalt• Bauvertrag1996 Errichtung 1997• Bauvertrag1996 – Errichtung 1997• Doppelhaushälfte
V t All B ti i H hb i B f Wä• Vertrag: „Alle Bestimmungen im Hochbau in Bezug auf Wärme-, Schall- und Brandschutz werden eingehalten.“… „Die in den Verordnungen festgelegten Mindestwerte werden überschritten. Im WC und Badezimmer werden die Rohre und isolierten SpülkastenWC und Badezimmer werden die Rohre und isolierten Spülkasten der WC‘s vor der Wand verlegt, isoliert und fachgerecht abgebaut, wodurch neben optimaler Geräuschdämmung auch eine dekorative, sinnvolle Ablagemöglichkeit mit interessanter Raumgestaltung
t t ht “entsteht.“• mdl. vereinbart: es sei von Nachbarn „nichts zu hören“ – str.
• Erwerberin verlangt erhöhten Schallschutz nach Beiblatt 2 zur DIN 4109
1989
1994
1995
Elmar Sälzer, Kommentar zur DIN 4109 – Schallschutz im HochbauBauverlag GmbH Wiesbaden und Berlin 1995
Entwicklung des Schallschutzes in Deutschland am Beispiel der
e na
ch
4109
Wohnungs- und HaustrennwandNorm-Wertzivil-rechtliche A f d
4109
Hau
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DIN
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Norm-WertÖffentlich-rechtliche Anforderungen
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DIN
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Ent
wur
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450 kg/m²
1962
52 dB50 dB
Reihenhaus 1 Reihenhaus 2
Küche Küche
Erdgeschoss
Gebäudetrennfuge
DachgeschossDachgeschoss
Gebäudetrennfuge
Schallbrücke
Ausführung der Haustrennwand
17,5 cmKS
17,5 cmKS ausgeführte g
Trennfuge ≈ 3 cm
geplantegeplanteTrennfugenbreite4 cm
angegebener Wert falsch, da keine Berücksichtigung derR‘w,R=70 dB
angegebener Wert falsch, da keine Berücksichtigung der flankierenden Bauteile (hier: Porenbeton Außenwände)
Wohnzimmer ERW h iWohnzimmer ERWohnzimmerLuftschall
Erdgeschoss
Gebäudetrennfuge
Schalldämm-Maß der Haustrennwand im EG Wohnzimmer
R‘w,n = 59 dB
Der ermittelte Wert liegt 2 dB über dem erforderlichen Normwert - Norm erfüllt.
Schlafzimmer Schlafzimmer
Luftschall
Schlafzimmer Schlafzimmer
DachgeschossDachgeschoss
Gebäudetrennfuge
Schalldämm-Maß der Haustrennwand im DG Schlafzimmer
R‘w,n = 64 dB
Der ermittelte Wert liegt 7 dBDer ermittelte Wert liegt 7 dB über den Anforderungen nach DIN 4109 – Norm erfüllt
Ursachen für zu geringen Schallschutz der Haustrennwand gegenüber Planung:
- Schalenabstand mit 3 cm kleiner als Planung und ohne/teilweise mineralischerDämmung
- erkennbare Schallbrücken an der Gebäudetrennfuge
f hl d U t k ll d G bä d- fehlende Unterkellerung des Gebäudes
- in der Berechnung keine Berücksichtigung der flankierenden Bauteile
Mögliches Schalldämm-Maß der Haustrennwand in Erdgeschoss beili d K t kti
(hier: Porenbeton Außenwand des Hauses)
vorliegender Konstruktion:
R‘ ≈ 60 dBR w,R ≈ 60 dB
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Mauerziegel: AMz-Bericht 1/2003
1 5 dB
4 dB
1,5 dB
S ßSchalldämm-Maß zweischaliger Haustrennwände mit unterschiedlichen Schalenabstand, inklusive Unterkellerung
3 dB3 dB
Schalldämm-Maß zweischaliger Haustrennwände bei unterschiedlicher A sführ ng des Schalenabstand bei Unterkeller ngAusführung des Schalenabstand bei Unterkellerung
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Mauerziegel: AMz-Bericht 1/2003
DIN 4109, Tab. 3 R‘w, n=
57 dB57 dB
62 dB62 dB
57 dB 62 dB
57 dB
57 dB 62 dB
5 d
57 dB60 dB
OKG
Keller
DEGA Memorandum 8/2005DGfM Merkblatt aus 2006
R‘w, n=DGfM Merkblatt aus 2006
Anforderungen an den Schallschutz nach
Haustrennwand R‘w= ≥ 57 dB ≥63 dB ≥68 dB
DoppelhausWandaufbau2x17,5 cm KS 1,8
Schalenabstand 3 cmPutzstärke je 1,5 cm
R‘w,R=67 dB
Obergeschoss R‘w=65 dB SZBad
R‘w=58 dBGz Gz
Erdgeschoss R‘w=54 dBWz Wz
Fertigstellung 1997
Bodenplatte
Anforderung nach DIN 4109, Tab. 3: R‘w=57 dB
Doppelhaus Klage 1. Instanz
Erhöhter Schallschutz nach Beiblatt 2 zu DIN 4109
Trennfuge 3 cm mit mine-ralischer Dämmung
R‘w=67 dB
Trennfuge in der Boden-platte
w
p
Urteil:
R‘w=67 dB
Urteil:
durchgehende Trennfuge
Klage abgewiesen!!
OLG HammOLG Hamm
• Erhöhter Schallschutz nicht vereinbart• Der vertraglichen Vereinbarung lässt sichDer vertraglichen Vereinbarung lässt sich
ein konkret bestimmbares Schallschutzmaß nicht entnehmenSchallschutzmaß nicht entnehmen
• Fazit: nur Mindestwerte der DIN 4109 geschuldet, die die anerkannten Regeln der Technik wiedergebender Technik wiedergeben
Doppelhaus Berufung 2. Instanz
Schallschutz nach DIN 4109, Tab. 3 + 3 dB
Trennfuge 3 cm mit mine-ralischer Dämmung
R‘w=57+3 dB
Anspruch auf Trennfuge in der Bodenplatte be-
w
psteht nichtR‘w=57+3 dB
Urteil:Urteil:GebäudetrennfugeR‘w=57 dB
Berufungen zurückgewiesen
14. Juni 2007
Bundesgerichtshof
UrteilUrteil
VII ZR 45/06VII ZR 45/06
WerkvertragWerkvertrag•geschuldetes Werk
•Vergütung
•Nebenbestimmungen
•Fertigstellungstermin•Fertigstellungstermin
•Gewährleistungen
•Haftungsvereinbarungen
•Zahlungsvereinbarungen
VertragsgrundlagenVertragsgrundlagen
• schriftl. Vertrag• Angebote / BaubeschreibungenAngebote / Baubeschreibungen• AGB (auch VOB/B)• mündliche Abreden• konkludente Abreden• konkludente Abreden
Inhalt des geschuldetenInhalt des geschuldeten
Leistungssolls:Leistungssolls:
• Vertragsgrundlage
• Auslegung der Leistungen
• Festlegung von Standards übliche• Festlegung von Standards – übliche Ausstattung
Beispiel Standard/gehobene Ausstattung in Abhängigkeit des Bauvorhabens
Reihenhaus StadtvillaReihenhaus Stadtvilla
Standard Heizkörper Fussbodenhei-zung im ggesamten Haus
Gehobene Fussbodenhei- Fussbodenhei-Gehobene Ausstattung
Fussbodenheizung in Wohn-und
Fussbodenheizung, Kamin
Kinderzimmern
Anteil der durch Lärm beeinträchtigten Deutscheng
Mindestanforderung nach DIN 4109
Vorschlag für erhöhten Schallschutz nach Beiblatt 2 zu DIN 4109, Tab. 2
MangelMangel
• jede ungünstige Abweichung der IST- von der SOLL - Beschaffenheit
• vertragliche Vereinbarung maßgeblich, sonst übliche Beschaffenheit“sonst „übliche Beschaffenheit
Mangel nach BGB § 633 IIMangel nach BGB § 633 IID W k i t f i S h ä l diDas Werk ist frei von Sachmängeln, wenn es die
vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist ist das WerkBeschaffenheit nicht vereinbart ist, ist das Werk frei von Sachmängeln,
1 wenn es sich für die nach dem Vertrag1. wenn es sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst
2 für die gewöhnliche Verwendung eignet und2. für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Bestellerder gleichen Art üblich ist und die der Besteller nach der Art des Werkes erwarten kann.
Mangel nach VOB/B § 13 Ziff 1Mangel nach VOB/B § 13 Ziff.1Di L i t i t Z it d Ab h f iDie Leistung ist zur Zeit der Abnahme frei von
Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat und den anerkannten Regeln der Technik gentspricht. Ist die Beschaffenheit nicht vereinbart, so ist die Leistung zur Zeit der Abnahme frei von SachmängelnSachmängeln,
a) wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonstso s
b) für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art übli h i t d di d A ft b h d A t düblich ist und die der Auftraggeber nach der Art der Leistung erwarten kann.
Schall als MangelSchall als Mangel
• Auswirkung auf Lebensqualität• kann krank machenkann krank machen• 80% der Deutschen fühlen sich durch
Lä b lä ti t (i b V k h lä )Lärm belästigt (insb. Verkehrslärm)
Rechtsfolgen bei MängelnRechtsfolgen bei Mängeln
• Nacherfüllung/NachbesserungSchadensersatz statt Leistung• Schadensersatz statt Leistung
• Rücktritt vom Vertragg• Minderung Kaufpreis• Ersatz vergeblicher Aufwendungen
BGH-Entscheidung vom 14 06 2007BGH-Entscheidung vom 14.06.2007 – AZ: VII ZR 45/06
Eckpunke:
•Schallschutz abhängig von Auslegung des Vertrages
•ist ein üblicher Qualitätsstandard geschuldet, orientiert sich der Schallschutz an dieser Vereinbarung
DIN 4109 k i ht h d b•DIN 4109 kann nicht herangezogen werden, aber…
•Bei Unbestimmbarkeit des Schallschutzes kann vertragliche Wirkung nicht aberkannt werdenWirkung nicht aberkannt werden
Gericht ermittelt Wert
unabhängig der DIN 4109 ist ein besserer Schallschutz•unabhängig der DIN 4109 ist ein besserer Schallschutz geschuldet, falls dies nach vereinbarter Bauweise möglich ist
•bei Neubauten kann der Bauherr die bestmöglichebei Neubauten kann der Bauherr die bestmögliche Schalldämmung erwarten (muss ohne nennenswerten Mehraufwand möglich sein)
Doppelhaus BGH
Schallschutz nach a.R.d.T. DIN 4109 nicht Stand der Technik
R‘w= ? dB
Welcher Schallschutz? Auslegung des Vertrages
A h lt tw Anhaltswerte aus:VDI-Richtlinie 4100/1994 Schallschutzstufe II und
R‘w= ? dBSchallschutzstufe II und III und Beiblatt 2 zu DIN 4109
Schallschutzstufe II 63 dBB ibl tt 2 DIN 4109 67 dB
Mindestanforderungen nachBeiblatt 2 zu DIN 4109 67 dBSchallschutzstufe III 68 dB
DIN 4109 R‘=57 dB
Entwicklung des Schallschutzes in Deutschland am Beispiel der
nach
10
9
Wohnungs- und Haustrennwand
BGH-Urteil
4109 Hau
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B
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IN 4
1 Stand der Technik
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nach
DIN
4Norm-Wertzivil-rechtliche Anforderungen
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DIN
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450 kg/m²
Norm-WertÖffentlich-rechtliche Anforderungen
1962
52 dB50 dB
Anforderungen an den Schallschutz
Beiblatt 2 zu DIN 4109
DIN 4109
Ausführung der Haustrennwand im Bereich des FundamentAusführung der Haustrennwand im Bereich des Fundament
1 Mauerwerk
4 Fuge ≥40 mm mit Dämmplatte Typ T5 Fuge im Fundament (verbessert den
Luftschalldämmung)7 Bodenplatte aus bewerten Stahlbeton
Quelle: Ytong Konstruktion und Ausführungsplanung im Wohnungsbau - Planungsunterlagen
Ausführung der Gebäudetrennfuge im Sohlplattenbereich
SchallbrückeSchallbrücke
StyroporFeuchtigkeitsbeständigkeit , aber aufgrund der Steifigkeit
Mineralische Dämmungnicht feuchtigkeitsbeständig, als Schalldämmung geeignet g g
als Schalldämmung nichtgeeignet
g g g
Ausführung der Haustrennwand im Bereich des Kellers
Kritischer Bereichhinsichtlich Abdichtung
1 Mauerwerk
2 F 40 it Dä l tt T T2 Fuge ≥40 mm mit Dämmplatte Typ T3 YTONG-Dichter Keller Voranstrich mit
1. Spachtelung4 Glasvlieseinlage5 2. Spachtelungp g6 Hydroplan-B 240/-B 400 Abdichtungsbahn
Quelle: Ytong Konstruktion und Ausführungsplanung im Wohnungsbau - Planungsunterlagen
Ansicht der ausgeführten Trennfuge im Kellerbereich einer Reihenhausanlage
Ausführung der Haustrennwand im Bereich der GeschossdeckenAusführung der Haustrennwand im Bereich der Geschossdecken
Problematisch in der Herstellung(schallbrückenfreie Erstellung)
1 Mauerwerk2 Deckenplatten mit Fugenbewehrung
4 Fuge ≥40 mm mit Dämmplatte Typ Tuge 0 t ä p atte yp6 Ringanker nach DIN 1053-1 mit 2Ø10
Quelle: Ytong Konstruktion und Ausführungsplanung im Wohnungsbau - Planungsunterlagen
Ausführung der Haustrennwand im Bereich der GeschossdeckenAusführung der Haustrennwand im Bereich der Geschossdecken
Quelle: Hebel Handbuch Wohnungsbau, 7. Auflage
Erstellung der Fugenausbildung im Deckenbereich durch Einschalen
Quelle: Mitteilungsblatt der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. Kiel Nr. 210, Heft 3/98Schallschutz von Haustrennwänden – Bauordnungsrechtliche Belange von Ruhe und Neumann
Erstellung der Fugenausbildung im Deckenbereich durch Einschalen
Quelle: Mitteilungsblatt der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. Kiel Nr. 210, Heft 3/98Schallschutz von Haustrennwänden – Bauordnungsrechtliche Belange von Ruhe und Neumann
Erstellung der Fugenausbildung mittels Mineralfaser-Trittschalldämmplatten
Schalblech
Schalblechentfernen
Quelle: Mitteilungsblatt der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. Kiel Nr. 210, Heft 3/98Schallschutz von Haustrennwänden – Bauordnungsrechtliche Belange von Ruhe und Neumann
Erstellung der Fugenausbildung mittels Mehrschichtleichbauplatteit Mi l ll kmit Mineralwollekern
Quelle: Mitteilungsblatt der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. Kiel Nr. 210, Heft 3/98Schallschutz von Haustrennwänden – Bauordnungsrechtliche Belange von Ruhe und Neumann
Erstellung der Fugenausbildung mittels Randschalungssteine
Quelle: Mitteilungsblatt der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. Kiel Nr. 210, Heft 3/98S äSchallschutz von Haustrennwänden – Bauordnungsrechtliche Belange von Ruhe und Neumann
Ansicht einer mangelfrei ausgeführten Trennfuge
W d h l 2
W d h l 1
Wandschale 2
Wandschale 1
Trennfuge 5 cm it i li h Dämit mineralischer Dämmung
Ausführung des äußeren Verschlusses der Gebäudetrennfuge im Außenputz oberhalb Geländeoberfläche
1 Mauerwerk
2 Fuge ≥40 mm mit Dämmplatte Typ T7 Bewegungsfugenprofil (Putzabschlussprofil)8 Außenputz
Quelle: Ytong Konstruktion und Ausführungsplanung im Wohnungsbau - Planungsunterlagen
Ausführung des äußeren Verschlusses der G bä d t f i P t d M kGebäudetrennfuge im Putz und Mauerwerk
Abdeckung einer Fugenbreite von 15 bis 60 mm möglich
Ausführung des äußeren Verschlusses der G bä d t f i P t b i hGebäudetrennfuge im Putzbereich
APU P t filAPU-Putzprofile
Ausführung des äußeren Verschlusses derAusführung des äußeren Verschlusses der Gebäudetrennfuge im Putzbereich
Gebäudetrennfuge
Quelle: Detailblatt WDVS Stand 01-04/04
Ausführung des äußeren Verschlusses derAusführung des äußeren Verschlusses der Gebäudetrennfuge im Eckbereich
Gebäudetrennfuge
Quelle: Detailblatt WDVS Stand 01-04/04
Ausführung der Gebäudetrennfuge bei einem zweischaligen Mauerwerk
Fugenbreite zugering ca. 2 cm
Problemzone im wärmetechnischenSinne (Wärmebrücke)
Quelle: Kalksandstein, Planung, Konstruktion, Ausführung, 4. Auflage
Ausführung der Gebäudetrennfuge bei einem zweischaligen MauerwerkMauerwerk
Keine Wärmbrücken
Quelle: Mitteilungsblatt der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. Kiel Nr. 210, Heft 3/98Schallschutz von Haustrennwänden – Bauordnungsrechtliche Belange von Ruhe und Neumann
Die „todsichere“ Lösung aus der Praxis für eine Gebäudetrennfuge
5 cm
Ausführung der Haustrennwand im Bereich des Daches
regelgerechter Anschlussder Dampfsperre fehlt!!der Dampfsperre fehlt!!
mineralische Dämmung fehlt
Quelle: Kalksandstein, Planung, Konstruktion, Ausführung, 3. Auflage
Ausführung der Haustrennwand im Bereich des Daches
Quelle: Walter Meyer-Bohe, BAUKO Baukonstruktionen im Hochbau, Praxissichere Standardlösungen
Ausführung der Haustrennwand im Bereich des Daches
Quelle: KS-Kalksandstein Konstruktionsdetails Detail 2.08.2
Ausführung der Haustrennwand im Bereich des Daches
Schallbrücke
Gebäudetrennwand über Dach geführtWärmebrücke
Gebäudetrennwand über Dach geführt
Quelle: Kalksandstein, Planung, Konstruktion, Ausführung, 4. Auflage
Ausführung der Haustrennwand im Bereich des Daches
Verlauf der Unterspannbahn
Dachlattung getrennt
Quelle: Mitteilungsblatt der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. Kiel Nr. 210, Heft 3/98Schallschutz von Haustrennwänden – Bauordnungsrechtliche Belange von Ruhe und Neumann
Dachlattung getrenntg g
Quelle: Mitteilungsblatt der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. Kiel Nr. 210, Heft 3/98Schallschutz von Haustrennwänden – Bauordnungsrechtliche Belange von Ruhe und Neumann
Fugenbreite ???
Q ll i i lh dQuelle: www.meinzeigelhaus.de
Maßnahme zur Erreichung eines ausreichenden Schallschutzes g
- Haustrennwände möglichst aus KS Rohdichte 2,0 erstellen
- Schalenabstand ≥ 5 cm
- Gebäudetrennfuge vollflächig mit mineralischer Dämmung ausfüllen g g g
- Schallbrückenfreie Ausführung der Haustrennwand
- erhöhter Schallschutz im Erdgeschoss, dann Gebäude mit Keller erstellen
- möglichst kein Versatz der Haustrennwand bzw. der Gebäude zueinander
- erforderliches Schalldämm-Maß der Haustrennwand
g
- erforderliches Schalldämm-Maß der Haustrennwand
R‘w n ≥ 63 dBR w,n ≥ 63 dB
„Neue „Anforderungen an den Schallschutz
erf. R‘ w DIN 4109 Beiblatt 2DIN 4109
VDI 4100SST II
VDI 4100SST III
Luftschalldämmung von Wänden zwischen fremden Aufenthaltsräumen
53 dB ≥ 55 dB 56 dB 59 dB
+3 dBLuftschalldämmung von Decken zwischen fremden Aufenthaltsräumen
54 dB ≥ 55 dB 57 dB 60 dB
3 dB
Luftschalldämmung von Treppenhauswänden 52 dB ≥ 55 dB 56 dB 59 dB
Luftschalldämmung von Wänden innerhalb des eigenen Bereiches zwischen Aufenthaltsräumen
k. A. ≥ 55 dB 48 dB 48 dBAufenthaltsräumenLuftschalldämmung von Decken innerhalb des eigenenBereiches zwischen k. A ≥ 55 dB 48 dB 55 dBBereiches zwischen Aufenthaltsräumen
Rechtliche Konsequenzen der Entscheidung
• vertragliche Reglung vorrangigvertragliche Reglung vorrangig• DIN 4109 genügt nicht den Anforderungen
des modernen Wohnensdes modernen Wohnens • DIN spiegelt nicht zwingend die allgemein
k t R l d T h ik i danerkannten Regeln der Technik wieder• Entscheidung übertragbar auf andere g g
Bereiche (Autoairbag mittlerweile Standard?))
• Stärkung der Bauherrenrechte
Geschuldeter Schallschutz bei Vereinbarung DIN 4109 Tabelle 3 in Baubeschreibung?
BGH Urteil vom 04 06 2009 VII ZR 54/07• BGH – Urteil vom 04.06.2009 – VII ZR 54/07 1. Welcher Schallschutz für die Errichtung von Eigentumswohnungen geschuldet ist, ist
in erster Linie durch Auslegung des Vertrages zu ermitteln. Wird ein üblicher Qualitäts- und Komfortstandard geschuldet, muss sich das einzuhaltende g ,Schalldämm-Maß an dieser Vereinbarung orientieren. Der Umstand, dass im Vertrag auf eine "Schalldämmung nach DIN 4109" Bezug genommen ist, lässt schon deshalb nicht die Annahme zu, es seien lediglich die Mindestmaße der DIN 4109 vereinbart, weil diese Werte in der Regel keine anerkannten Regeln der Technik für die Herstellung des Schallschutzes in Wohnungen sind die üblichen Qualitäts undHerstellung des Schallschutzes in Wohnungen sind, die üblichen Qualitäts- und Komfortstandards genügen“
2. Kann der Erwerber nach den Umständen erwarten, dass die Wohnung in Bezug auf den Schallschutz üblichen Qualitäts- und Komfortstandards
t i ht d U t h d hi t li h b i h illentspricht, muss der Unternehmer, der hiervon vertraglich abweichen will, den Erwerber deutlich hierauf hinweisen und ihn über die Folgen einer solchen Bauweise für die Wohnqualität aufklären. Der Verweis des Unternehmers in der Leistungsbeschreibung auf "Schalldämmung nach DIN 4109" genügt hierfür nicht.
UmkehrschlussUmkehrschlussDIN N i ht i h lt l i h hl k i• DIN-Norm nicht eingehalten, gleichwohl kein Mangel? „Weiße Wanne“OLG Ff 7 7 2006 13 U 147/05• OLG Ffm, 7.7.2006 – 13 U 147/05
- Vereinbarung „schwarze Wanne“- Zwar nicht DIN-gerecht gegen Lastfall
„drückendes Wasser“, aber Ausführung mangel-d h d f i k i M l t tund schadensfrei – kein Mangel, trotz
Abweichung von anerkannten Regeln der TechnikTechnik
• BGH Beschluss vom 10.7.2008 - VII ZR 162/06
Konsequenzen für gerichtlich tätige Bausachverständige
• Beweisfrage von zentraler Bedeutung• Beweisfrage von zentraler Bedeutung• Gericht muss vertragliche Sollbeschaffenheit ermitteln• Sachverständiger leitet hieraus technische Anforderungen ab und
überprüft deren Vorliegen am Bauwerküberprüft deren Vorliegen am Bauwerk• „ Es soll Beweis erhoben werden über die Behauptung der
Beklagten, das Werk sei mangelhaft (oder: entspreche nicht den Vorschriften der DIN )“Vorschriften der DIN …) = problematisch, wenn Leistungssoll nicht bestimmbar oder DIN-
Vorschriften veraltet
• Hinweis des Sachverständigen zulässig - § 407a II ZPO:
Hat der Sachverständige Zweifel an Inhalt und Umfang des„Hat der Sachverständige Zweifel an Inhalt und Umfang des Auftrages, so hat der unverzüglich eine Klärung durch das Gericht herbeizuführen.“ Grenze: Befangenheit (wichtig auch bei Schiedsgutachten)!
FazitFazit• DIN Vorschriften / Regelwerke markieren nicht Vertragsinhalte können• DIN-Vorschriften / Regelwerke markieren nicht Vertragsinhalte, können
diese allenfalls näher bestimmen.• DIN-Vorschriften spiegeln nicht zwingend anerkannte Regeln der Technik
wider• Verstöße gegen Regelwerke führen nicht zwingend zur Mangelhaftigkeit• Was ohne großen Aufwand gemacht werden kann, um besseren Standard
zu erreichen, ist auch geschuldet – „Null-Fehler-Toleranz“R ht d i d h i i höh B t f d fü Pl• Rechtsanwendung wird schwieriger – höherer Beratungsaufwand für Planer
• Entscheidung des BGH zum Schallschutz führt aber zu richtigem vertragsrechtlichem Ergebnis:Nutzungsvorstellungen bestimmen technische Erfordernisse –Nutzungsvorstellungen bestimmen technische Erfordernisse –technische Regelwerke bestimmen nicht die vertraglichen Nutzungsvorstellungen
• Problem: objektivierbare Grundlagen treten zurück – subjektive j g jBewertungen gewinnen an Bedeutung
• Maßstab im Zweifel: Geräuschempfindlichkeit unserer Obersten Richter?
Vielen Dank fürVielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
www.wigu-eurojuris.dewww.wigu eurojuris.de