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23. Jahrgang · F14682 1/2014 Hier geht`s um mich. Wohlfühltipps von Ilona Bürgel Stress kann den Rücken belasten Neue Förderrichtlinie zur Gewaltprävention Wenn der Kunde zuschlägt. Gewalt am Arbeitsplatz.

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23. Jahrgang · F14682

1/2014

Hier geht`s um mich.

Wohlfühltipps von Ilona Bürgel

Stress kann den

Rücken belasten

Neue Förderrichtlinie

zur Gewaltprävention

Wenn der Kunde zuschlägt.Gewalt am

Arbeitsplatz.

i punkt_1-14_i punkt 22.07.14 10:52 Seite 1

Pack die Badehose ein … Seite 12Badeunfälle in Kitas sind äußerst selten. Damit das auch so bleibt,

haben wir konkrete Empfehlungen für Sie zusammengestellt. So

raten wir von der Benutzung jeglicher Schwimmhilfen ab, da sie über

das tatsächliche Verhalten der Kinder im Wasser hinwegtäuschen.

2 i p u n k t 1 / 2 0 1 4

I n h a l t

Wenn der Kunde zuschlägt

Mit Köpfchen Leben retten Seite 26Zum dritten Mal wurde der Titel „Schüler-Super-Sani“ vergeben.

23 Mannschaften aus ganz Sachsen gingen diesmal in der Dresdner

Heide an den Start. Alle Teams können im Ernstfall helfen, davon waren

die Schiedsrichter überzeugt – auch wenn so mancher vor Aufregung

alles zu vergessen glaubte.

HerausgeberUnfallkasse Sachsen Körperschaft des öffentlichen RechtsGesetzliche UnfallversicherungRosa-Luxemburg-Straße 17 a01662 MeißenPostfach 42

01651 MeißenTelefon: (0 35 21) 724-0

Telefax: (0 35 21) 724-333

Internet: www.unfallkassesachsen.de

Verantwortlich für den Inhalt Dr. Martin Winter

Redaktion Karsten JanzTel. (03521) 724-266

[email protected]

Satz, Repro und VersandGesamtherstellungSatztechnik Meißen GmbHAm Sand 1c, 01665 NieschützTelefon: (03525) 718600, Telefax: 718610

ISDN-Mac 718634

Titelfotocontrastwerkstatt/fotolia.com

VerlagSatztechnik Meißen GmbHVerlagsleiter Polo PalmenTelefon: (03525) 718620

www.satztechnik-meissen.de

Auflage6.500 Exemplare

ErscheinungDie Zeitschrift „i punkt“ erscheint mehr-mals im Jahr.

Die Schriftleitung behält sich vor, Leser-briefe gekürzt zu veröffentlichen. Ein An-spruch auf Veröffentlichung besteht nicht.Bei Einsendung an die Schriftleitung wirddem Einverständnis zur vollen oder aus -zugs weisen Veröffentlichung zugestimmt.Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenenBeiträge und Abbildungen sind urheber-rechtlich geschützt. Mit Ausnahme der ge-setzlich zugelassenen Fälle ist eine Ver-wertung ohne Einwilligung des Verlagesstrafbar.

© 2014 Satztechnik Meißen GmbH

ISSN 1865-455X

Verbale Drohungen, Randale oder tätliche Übergriffe – Beschäftigte in

öffentlichen Verwaltungen oder Pflegeberufen haben auch mal mit

Menschen zu tun, die ausfallend oder aggressiv reagieren. Wie man

Impressum Mitteilungsblatt

Auf den Punkt gebracht

Wer rechnet schon damit, von Fahrgästen, Patienten oder Antragstellern

bedroht, beleidigt oder gar geschlagen zu werden. Dennoch ist dieses Ri-

siko für eine zunehmende Zahl von Mitarbeitern in Sozialbehörden,

Krankenschwestern, Rettungs- oder Pflegekräften real. Allein 2011 wur-

den nach Angaben der DGUV fast 6.000 Übergriffe gemeldet, die sich

wohl nie gänzlich vermeiden lassen.

Trennwände wie am Bankschalter sind keine Lösung, deshalb sollte man

sich klar machen, dass so etwas geschehen kann. Oft kann man selbst

etwas zur Entspannung der Situation beitragen. Mitarbeiter, die um die-

se Gefahr wissen und sich auf etwaige Übergriffe vorbereiten, haben

bessere Chancen, Gewalttaten vorzubeugen oder sie zu stoppen. Und

sie haben bessere Chancen, die traumatische Erfahrung zu bewältigen

und gesunde, motivierte Mitarbeiter zu bleiben.

Foto: Alex von Kleydorff/paFoto: Andreas Lamm

i punkt_1-14_i punkt 22.07.14 10:52 Seite 2

Warten erhöht das Risiko Seite 14Für die Bevölkerung im Vogtlandkreis gilt künftig eine FSME-Impf-

empfehlung des Robert-Koch-Instituts. Damit wurde der Vogtland-

kreis als erste sächsische Region zum Zecken-Risikogebiet erklärt.

Doch was tun, wenn sich eine Zecke festgesetzt hat?

i p u n k t 1 / 2 0 1 4 3

I n h a l t

solchen kritischen Situationen vorbeugen kann und erfolgreiche Anti-

Gewalt-Konzepte entwickelt, finden Sie in diesem Heft.

Seite 6

Foto: Jochen Lübke/pa

Foto

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Beilagenhinweis:

SiBe-Report 1/2014 und 2/2014

außerdem erhalten Schulen:Pluspunkt Ausgabe 1 und 2

Fehlte etwas? Tel. (03521) 724 314

Informationen für Sicherheitsbeauft ragte – Ausgabe 1/2014

SiBe-ReportKulturelle Vielfalt am Arbeitsplatz

Beschäft igte aller Qualifi kationsstufen, aber auch Unternehmer und Unternehmerin-

nen mit Migrationshintergrund spielen in der deutschen Wirtschaft und auf dem

Arbeitsmarkt eine immer größere Rolle. Im beruflichen Alltag kämpfen solche Arbeit-

nehmer ebenso wie Arbeitgeber häufi g mit spezifi schen Schwierigkeiten. Behörden,

Organisationen und Unternehmen sollten deshalb künft ig noch stärker auf die Erfor-

dernisse von kulturell vielfältigen Belegschaft en wie Führungskräft en eingehen.

Die europäische Gemeinschaft sinitiative

Equal hat Methoden und Konzepte zur

Überwindung von Diskriminierung und

Ungleichheiten am Arbeitsmarkt ent-

wickelt und in der Praxis erprobt. Im

Fokus standen Menschen, die auf dem

Arbeitsmarkt strukturell benachteiligt

sind, also nicht nur Migrantinnen und

Migranten, sondern auch Personen ohne

berufliche Ausbildung, Langzeitarbeits-

lose oder ältere Beschäft igte. Ziel war es,

die Beschäft igungsfähigkeit dieser Men-

schen zu verbessern, ihnen den Zugang

zum oder die Rückkehr auf den Arbeits-

markt zu erleichtern bzw. dem Verlust des

Arbeitsplatzes vorzubeugen.Die im Rahmen des Projekts entwickelte

Broschüre „Förderung von Toleranz und

interkultureller Kompetenz in arbeits-

marktlichen Programmen" zeigt, wie Un-

ternehmen, Institutionen, Schulen und

Ausbildungsstätten Potenziale der kultu-

rellen Vielfalt am Arbeitsplatz fördern und

Konflikte entschärfen können. Wich tige

Schritte dazu sind u. a.:• Mehr junge Migranten ausbilden,

• Schulen dafür qualifi zieren, junge

Migranten auf die Anforderungen einer

beruflichen Ausbildung vorzubereiten

(Förderung der Ausbildungsreife),

• Unternehmen unterstützen, die bereit

sind, junge Migranten auszubilden,

• Vorbilder einbinden: Erfolgreiche Unter-

nehmer mit Migrationshintergrund kön-

nen Jugendliche motivieren,

• Interkulturelle Kompetenz als Aus- und

Weiterbildungsziel bei der Arbeit.Missverständnisse abbauen

Viele Probleme am Arbeitsplatz resultieren

aus kulturell bedingten Missverständnis-

sen und mangelhaft er Kommunikation. Je

nach Qualifi kation der Betroff enen spielen

auch Sprachbarrieren eine Rolle. Verwal-

tungen, Unternehmen und Institutionen,

die gezielte Programme einsetzen, um

Spannungen, Stress und soziale Barrieren

abzubauen, profi tieren in vielerlei Hinsicht.

Wenn z. B. auch Arbeitnehmer mit Migrati-

onshintergrund Gesundheitsangebote des

Unternehmens häufi ger nutzen, sinkt nicht

nur der Krankenstand. Die damit einherge-

hende höhere Arbeitszufriedenheit führt

meist auch dazu, dass die Personalfluktua-

tion sinkt, wie eine Studie der Europäi-

schen Agentur für Sicherheit und Gesund-

heit am Arbeitsplatz ergab. Weil zwei- oder mehrsprachige Beschäft ig-

te und interkulturelles Wissen Verwaltun-

gen, Unternehmen und Institutionen Wett-

bewerbsvorteile bringen, sollte die Förde-

rung interkultureller Kompetenz in der

Aus- wie Weiterbildung fest verankert wer-

den. Am wichtigsten aber ist, dass Vorge-

setzte wie Beschäft igte die eigene Wahr-

nehmung für verdeckte oder off ene Vor-

urteile schärfen und unvoreingenommen

mit allen Kollegen kommunizieren.

Ergeben sich etwa bei einer Unterweisung

sprachliche Schwierigkeiten, können

Materialien in der jeweiligen Mutterspra-

che oder bebilderte Broschüren in leichter

Sprache Arbeitnehmern mit Verständnis-

schwierigkeiten helfen, die Anweisungen

auch wirklich zu verstehen. � www.equal.de/de � Equal Archivseite � Informationen zur Ge-

meinschaft sinitiative EQUAL des Europäischen

Sozialfonds � Publikationen � Förderung von

Toleranz und interkultureller Kompetenz in ar-

beitsmarktlichen Programmen. Broschüre der

beiden Programme „EQUAL“ und „XENOS“

� https://osha.europa.eu � Publications � Reports � Diverse cultures at

work: ensuring safety and health through lea-

dership and participation � Informationen in

englischer Sprache � www.deinruecken.de � Mediathek � Kampagnenbroschüren � Infor-

mationen für Beschäft igte in leichter Sprache

Informationen für Sicherheitsbeauft ragte – Ausgabe 2/2014

SiBe-Report

.

ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten

Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeits-stätten barrierefrei einzurichten und zu betreiben – Voraussetzung dafür, dass auch Menschen mit Behinderungen dort ungehindert, gesund und sicher tätig werden können. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten legt dazu konkrete Anforderungen fest.

Als barrierefrei defi niert die ASR V3a.2 eine Arbeitsstätte, „deren bauliche und sonstige Anlagen, Transport- und Arbeits-mittel, Systeme der Informationsverarbei-tung, akustische, visuelle und taktile Infor-mationsquellen und Kommunikationsein-richtungen für Beschäft igte mit Be-hinderungen in der allgemein üblichen

Weise, ohne besondere Erschwernisse und

Lernziel InklusionMehr Chancen für Menschen mit Behinderungen

auf dem Arbeitsmarkt

Um die Chancen für Menschen mit Be-hinderungen auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland zu erhöhen, hat die DGUV im Jahr 2012 einen Aktionsplan zur Um-setzung der UN-Behindertenrechts-konven tion verabschiedet. Im Zentrum

stehen dabei fünf Handlungsfelder, de-nen jeweils Ziele zugeordnet sind, die sich teilweise überschneiden (können): Handlungsfeld 1: Bewusstseinsbildung

Ziel 1: Vermittlung der Inhalte und Ziele der UN-BehindertenrechtskonventionZiel 2: Selbstverständliche Darstellung von Menschen mit Behinderungen in Öff entlichkeitsarbeit und KommunikationHandlungsfeld 2: BarrierefreiheitZiel 3: Weiterentwicklung barrierefreier

KommunikationZiel 4: Ausgestaltung der barrierefreien Umwelt

Handlungsfeld 3: PartizipationZiel 5: Partizipation von Menschen mit BehinderungenZiel 6: Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen als BezugsgruppeZiel 7: Beteiligung von Menschen mit Be-

hinderungen an den QualitätsstandardsHandlungsfeld 4: Individualisierung und VielfaltZiel 8: Ausbau der IndividualisierungZiel 9: Beachtung der Vielfalt unter den Menschen mit Behinderungen

Handlungsfeld 5: Lebensräume und InklusionZiel 10: Förderung einer vielfältigen und inklusiven Arbeits- und BildungsweltZiel 11: Stärkung der Aktivitäten zur inklu-siven Gemeinschaft Ziel 12: Erreichbare Dienstleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung

Das Institut für Arbeit und Gesundheit (IAG) bietet u. a. Fortbildungen zu allen

Inklusionsthemen. Zudem sollen Betriebe für das Potenzial von Menschen mit Be-hinderungen sensibilisiert werden. Über Mittel des Ausgleichsfonds und über regio nale Kooperationen sollen außer-dem Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Menschen mit Handicaps geschaff en und besetzt werden. Außerdem stehen Infor-mationen zur barrierefreien Gestaltung von Gebäuden zur Verfügung. Ganz wich-tig: Behinderte Menschen und deren Vertreter sollen in alle Entscheidungs-prozesse eingebunden werden. � www.dguv.de � Webcode: d133311 � Informationen zum

Aktionsplan der DGUV

� www.bmas.de� Themen � Inklusion � Was ist Teilhabe von

Menschen mit Behinderung und Rehabilitation

� Inklusionsinitiative für Ausbildung und Be-schäft igung

Die Vereinten Nationen (UN) haben im Jahr 2006 die Konvention über die Rechte von

Menschen mit Behinderung verabschiedet. Grundgedanke dieser Konvention ist

Inklusion: Alle Menschen sollen an gesellschaft lichen Aktivitäten teilnehmen können.

Aktions-Plan der gesetzlichen Unfallver-sicherung auch in Leichter SpracheDen im April 2012 erschienenen Aktions-

plan der gesetzlichen Unfallversicherung zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinde-rungen 2012 bis 2014 gibt es nun auch in Leichter Sprache. Damit können auch Menschen mit Lernschwierigkeiten, die Texte in Alltagssprache nicht verstehen, sich mit den Inhalten vertraut machen. � www.dguv.de/Publikationen� Suche: 12194 � Aktionsplan

Sicherheit

Mit Systematik zum nachhaltigen Erfolg 04

Wenn ich kein Geld krieg, niet ich dich um! 06

Gewaltprävention in der öffentlichen Verwaltung

Handlungsfelder für Prävention und Rehabilitation 08

Gewalt am Arbeitsplatz

Je früher, desto besser! 10

Gewaltprävention in Schulen

Pack die Badehose ein ... 12

Baden und Schwimmen – von der Kita organisiert

Wo geredet wird, da fliegen keine Fäuste 13

Neue Förderrichtlinie zur Gewaltprävention

Gesundheit

Warten erhöht das Infektionsrisiko 14

Umgang mit Zecken in Kindertagesstätten und Schulen

Eignungsuntersuchung weiter erforderlich 15

Atemschutzgeräteträger der Feuerwehr

Nehmen Sie Ihr Wohlbefinden selbst in die Hand 16

Nur dann gelingt es wirklich

Lasten besser rollen statt tragen 18

Präventionskampagne gibt Tipps zum Umgang mit Hilfsmitteln

Prävention macht stark – auch Deinen Rücken 19

Gesund bleiben in der Pflege

Information

Vertrauen, Transparenz und den Blick fürs Wesentliche 20

Dr. Martin Winter im Interview

Gelenau siegte in der PARK Arena 23

Landessieger der Risiko-Raus-Tour

Mit Köpfchen Leben retten 26

Sachsens beste Schüler-Sanis kommen aus Leipzig, Stollberg und Beierfeld

Bekanntmachungen

Öffentliche Sitzungen der Vertreterversammlung 27

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S i c h e r h e i t

4 i p u n k t 1 / 2 0 1 4

Noch vor wenigen Jahren war die vorherr-

schende Strategie der Arbeitgeber beim The-

ma Gewalt am Arbeitsplatz: wegsehen, ver-

harmlosen, die Vorfälle zu Einzelfällen

erklären. Doch die Zeiten ändern sich. Viele

öffentliche Verwaltungen haben das Problem

erkannt.

Sie merken: Gewalt am Arbeitsplatz ist nicht

nur ein immer wieder auftretendes Phäno-

men, es hat auch massive Auswirkungen auf

die Gesundheit und die Arbeitsfähigkeit der

Beschäftigten. Doch an einer effektiven Prä-

vention hapert es nach wie vor. Die meisten

Maßnahmen sind oftmals nicht aus geplant,

sondern spontan und aktionistisch. In vielen

Fällen ist ein einmalig durchge führtes De-

eskalationstraining die Antwort auf alle Ge-

waltfragen. Dabei benötigt gerade das Thema

Gewalt eine systematische Vorgehensweise,

bei der am Ende des Prozesses nachvollzieh-

bare Maßnahmen stehen.

„Die Erfahrungen zeigen, dass sich das Vor-

gehen und die Instrumente zur Gewaltprä-

vention auf viele Arbeitsplätze oder Bereiche

mit Publikumsverkehr übertragen lassen.“

Systematik ist alles – in sieben

Schritten zum Erfolg

Wie eine systematische Präventionsarbeit

zum Thema Gewalt gelingen kann, hat das

Projekt „Arbeitsbelastungen und Bedrohun-

gen in Arbeitsgemeinschaften nach Hartz IV“

(abba) gezeigt. In dem Gemeinschaftsprojekt

von vier Unfallkassen und der Deutschen

Sie werden bespuckt , bele id igt , bedroht . Im Jobcenter, in Pf legeeinr ichtungen oder a ls Pol i tessen auf

der Straße: Beschäft igte im öf fent l ichen Dienst s ind immer wieder aggressiven, te i ls gewalt tät igen

Übergr i f fen ausgesetzt . D ie ef fekt ive Prävent ion von Gewalt am Arbei tsplatz er forder t e in st ruktur ier tes

und ineinandergrei fendes Vorgehen. Der Schaf fung von Strukturen im Unternehmen und dem Setzen

konkreter Z ie le muss e ine Analyse fo lgen, auf deren Grundlage d ie Is t -Si tuat ion bewer tet und der wei tere

Handlungsbedarf abgele i tet wird.

Mit Systematik zum nachhaltigen Erfolg Gewaltprävention in öffentlichen Verwaltungen

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weise in der Person des Täters liegenden Fak-

toren können Ursachen für Konflikte oder ge-

walttätige Situationen sein?“ bringen viele

wertvolle Hinweise, welche Aspekte in der Be-

standsaufnahme besonders berücksichtigt

werden sollten. Zur Bestandsaufnahme eig-

nen sich folgende Instrumente:

• Fragebogen der Kriminalpolizei (erfasst si-

cherheits- und kriminaltechnische Aspekte)

• Audit „Gewaltprävention“ (Checkliste zur

Überprüfung von Maßnahmen in neun Ka-

tegorien)

• Begehungen der Arbeitsplätze

• Workshops mit Beschäftigten zur Diskus-

sion bereits umgesetzter Maßnahmen

Schritt 6: Maßnahmen ableiten

und umsetzen

Im Abgleich mit den Schritten 2 (Zielsetzung)

und 5 (Bestandsaufnahme) ist ein Aktions-

plan aufzustellen, der festlegt, welche Maß-

nahmen bis wann von wem umgesetzt wer-

den. Die Bandbreite der präventiven Maß -

nahmen ist vielfältig und reicht von der regel-

mäßigen Unterweisung zum Umgang mit

schwierigem Publikum bis zu verbindlich fest-

gelegten Abläufen bei Notfällen und Abspra-

chen mit Polizei und Rettungskräften. Die Si-

cherheitsmaßnahmen sollten der spezifisch

betrieblichen Situation angepasst werden.

Das „Aachener Modell“ bietet eine gute

Orientierung, welche Maßnahmen für welche

Risikostufe geeignet sind. Sie beschreiben ei-

nen Mindeststandard und sind nicht abschlie-

ßend.

Schritt 7: Wirksamkeit überprüfen

und ständig verbessern

Gewaltprävention ist nicht statisch. Betrieb -

liche Abläufe ändern sich, Arbeitsplätze wer-

den umgestaltet: Die Wirksamkeitskontrolle

stellt mithilfe von Befragungen, Beobachtun-

gen, Begehungen oder der Auswertung be-

trieblicher Unterlagen nach einer gewis -sen

Zeit fest, ob die getroffenen Maßnahmen im

Betriebsalltag aktuell sind und ihre Wirkung

entsprechend der gesetzten Ziele entfalten.

Jan Hetmeier

Katrin Päßler

Nachdruck mit freundlicher Genehmigung

aus DGUV Forum.

Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) wur-

den in mehreren Jobcentern erfolgreich Anti-

Gewalt-Konzepte entwickelt und umgesetzt.

Die Erfahrungen zeigen, dass sich das Vorge-

hen und die Instrumente zur Gewaltpräven-

tion auf viele Arbeitsplätze oder Bereiche mit

Publikumsverkehr übertragen lassen. Das

Vorgehen basiert auf sieben aufeinanderfol-

genden Schritten.

Schritt 1: Strukturen schaffen,

Verantwortliche benennen

Zunächst muss ein betrieblicher Arbeitskreis

geschaffen werden. Die Mitglieder sollten aus

folgenden Bereichen kommen: Unterneh-

mensleitung, Personalabteilung, sicherheits-

technischer und betriebsärztlicher Dienst, Ge-

bäudemanagement, Betriebs- und Personal -

rat, Führungskräfte. Es ist zudem sinnvoll,

Vertreter des Unfallversicherungsträgers und

der örtlichen Polizei (Kriminalprävention) in

den Arbeitskreis zu berufen.

Schritt 2: Ziele setzen

Leitfragen, die zu Beginn des Prozesses zu

klären sind, lauten: „Was soll beim Thema Ge-

waltprävention erreicht werden?“

„Die Bandbreite der präventiven Maßnahmen

ist vielfältig und reicht von der regelmäßigen

Unterweisung zum Umgang mit schwierigem

Publikum bis zu verbindlich festgelegten Ab-

läufen bei Notfällen und Absprachen mit Poli-

zei und Rettungskräften.“

„Was soll sich in zwei Jahren verändert ha-

ben?“ Diese Fragen lassen sich gut in einer

moderierten Arbeitskreissitzung beantwor-

ten. Konkrete Ziele für eine effektive Gewalt-

prävention können sein:

• Schutz der Beschäftigten vor Eskalati onen

Übergriffen und Straftaten (Generalziel)

• Reduktion der gewalttätigen Übergriffe

• Stärkung des Sicherheitsgefühls

• Handlungssicherheit für Beschäftigte, um in

Notfällen angemessen reagieren zu können

• Psychologische Nachsorge nach Übergrif-

fen sicherstellen

Die Ziele sollten öffentlich bekannt gemacht

werden. Als Medium hat sich eine „Grundsatz-

erklärung gegen Gewalt“ bewährt, in der die

Hausleitung explizit versichert, dass jegliche

Form von Gewalt nicht geduldet und straf-

rechtlich geahndet wird.

Schritt 3: Analyse – Überblick

über die Gefährdungslage

Das Spektrum der Gewalt am Arbeitsplatz

reicht von Verweigerungshaltungen der Kun-

den über Beleidigungen und Bedrohungen

bis hin zu Randale, körperlichen Angriffen

und Geiselnahmen. In diesem Arbeitsschritt

werden die auftretenden Formen der Gewalt

genauer bestimmt. Nur so können das Risiko

für gewalttätige Situationen realistisch einge-

schätzt und entsprechende Maßnahmen ab-

geleitet werden.

Dazu eignen sich verschiedene Analyseme-

thoden:

• Der Fragebogen „Formen der Bedrohung

im Kundenverkehr“ (FoBiK, Arnold & Manz,

2007),

• Die Auswertung interner Dokumente (Straf-

anzeigen, Hausverbote, Unfallanzeigen, in -

terne Vorfallsberichte, Beschwerden etc.)

• Interviews und Workshops mit Beschäftig-

ten

• Begehung der Arbeitsplätze

Schritt 4: Risikobewertung –

Einordnen der Vorkommnisse

in Gefährdungsstufen

Die Einstufung der erlebten Gewalt am Ar-

beitsplatz kann mit dem „Aachener Modell“

vorgenommen werden, einem vierstufigen

Ampelmodell zur Risikoeinschätzung. Das

„Aachener Modell“ basiert auf der Erkennt-

nis, dass den jeweiligen Formen der Gewalt

mit geeigneten Verhaltensweisen und Mitteln

begegnet werden muss. Mit anderen Worten:

Verbale Attacken erfordern andere Strategien

und Präventionsmaßnahmen als ein Angriff

mit Waffen. Das Ergebnis der Risikobewer-

tung ist demzufolge die Zuordnung der Ar-

beitsplatzsituation zu einer bestimmten Ge-

fährdungslage, welche spezifische Präven-

tionsmaßnahmen verlangt.

Schritt 5: Bewerten bestehender

Präventionsmaßnahmen

In diesem Arbeitsschritt geht es darum, he-

rauszufinden, welche Maßnahmen bereits be-

stehen und wie erfolgreich diese sind. Bevor

diese Bestandsaufnahme erfolgt, lohnt sich

eine Auseinandersetzung mit den Ursachen

für Gewalt. Die Antworten auf die Frage

„Welche technischen, organisatorischen oder

in der Person des Beschäftigten beziehungs-

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S i c h e r h e i t

6 i p u n k t 1 / 2 0 1 4

Die Weltgesundheitsorganisation (World [He-

alth] Organisation – WHO) definiert Gewalt

am Arbeitsplatz als „in Zusammenhang mit

der Arbeit stehende Ereignisse einschließ-

lich des Weges von und zur Arbeit, bei denen

Beschäftigte beschimpft, bedroht oder ange-

griffen werden und die eine ausgesprochene

oder unausgesprochene Drohung gegen de-

ren Sicherheit, Wohlergehen oder Gesund-

heit beinhalten“. Damit ist klargestellt, dass

Gewalt nicht nur tätliche Angriffe oder Be-

drohungen mit einer Waffe bezeichnet. Ge-

walt kann auch psychischer Natur sein. Die-

se Formen der Gewalt wie Beleidigungen

oder verbale Drohungen („Wenn ich kein

Geld krieg, geh ich ins Amt und niet dich

um!“) müssen genauso ernst genommen

werden wie physische Gewalt.

Bedrohung in Jobcentern

Forschungsergebnisse auf diesem Gebiet lie-

gen insbesondere für Jobcenter vor. Nach Da-

ten des ABBA-Projektes (Arbeitsbelastungen

und Bedrohungen in Arbeitsgemeinschaften

nach Hartz IV), das von 2008 bis 2010 in ver-

schiedenen deutschen Jobcentern durchge-

führt wurde, fühlen sich 60 % der Beschäftig-

ten in Jobcentern gelegentlich bedroht oder

unsicher. Fast 7 % der Beschäftigten fühlen

sich sogar häufig oder ständig bedroht. Oft

kommt es zu Konflikten mit Bürgern, die sich

missverstanden fühlen oder deren Anliegen

abgewiesen werden muss. Auch wenn ein

Großteil der Gewaltereignisse nicht zu kör-

perlichen Verletzungen der Mitarbeiter führt,

haben die Beschäftigten häufig Angst, an den

Ort des Geschehens zurückzukehren. Ihre

Leistungsfähigkeit ist eingeschränkt, es

kommt zu einer Zunahme von Fehlzeiten und

manche werden sogar dauerhaft arbeitsunfä-

hig. Aus Sicht des Arbeits- und Gesundheits-

schutzes ist vor allem interessant, wie die Si-

cherheit der Mitarbeiter erhöht werden kann.

Neben den baulich-technischen Präventions-

maßnahmen sollten hierbei auch psychologi

sche Maßnahmen Berücksichtigung finden.

Gefährdungsbeurteilung als Instrument

Grundsätzlich ist das wichtigste Instrument

der Prävention die Gefährdungsbeurteilung,

für deren Durchführung der Unternehmer ver-

antwortlich ist. In einer Kommune übernimmt

der Bürgermeister mit seinem Amt auch die

Verantwortung für den Arbeitsschutz. Der

Unternehmer kann auch eine zuverlässige

und fachkundige Person schriftlich damit be-

auftragen, die Aufgaben aus dem Arbeits-

schutz wahrzunehmen, z. B. den Leiter des

Amtes. Seit Ende letzten Jahres sind die

Durchführung und die kontinuierliche Weiter-

entwicklung der Gefährdungsbeurteilung

nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

auch explizit für psychische Belastungen vor-

geschrieben. An Arbeitsplätzen mit mögli-

Verbale Drohungen, Randale oder tät l iche Übergr i f fe – Beschäft igte in Betr ieben der öf fent l ichen Verwaltung

haben mit a l len Typen von Kunden Kontakt – Kunden, d ie auch mal ausfal lend oder aggressiv agieren. Kann

man solchen kr i t ischen Si tuat ionen vorbeugen? Man kann.

Wenn ich kein Geld krieg, niet ich dich um!Gewaltprävention in der öffentlichen Verwaltung

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S i c h e r h e i t

i p u n k t 1 / 2 0 1 4 7

cherweise konfliktreichem Kundenkontakt

sollten daher je nach Gefährdungslage so-

wohl körperliche (physische) Übergriffe als

auch psychische Gewalt als Gefährdungsfak-

toren in die Gefährdungsbeurteilung aufge-

nommen und Maßnahmen abgeleitet werden.

Maßnahmen gegen Gewalt

Wachgerüttelt durch den Vorfall in Neuss, bei

dem 2012 eine Mitarbeiterin eines Jobcenters

ermordet wurde, haben einige Einrichtungen

bereits Arbeitskreise gebildet, um den Schutz

der Beschäftigten zu verbessern. Berücksich-

tigt werden sollten hierbei zunächst techni-

sche Maßnahmen, da die räumlichen Rah-

menbedingungen die Sicherheit maßgeblich

beeinflussen. Die folgenden Maßnahmen ha-

ben sich als wirksam erwiesen:

• Einrichtung einer Info-Theke: Jeder Kunde

muss zuerst an einer Info-Theke sein Anlie-

gen vortragen, ehe er an den zuständigen

Sachbearbeiter weitergeleitet wird.

• Trennung von Eingangs- und Bürobereich:

Einbau einer Tür, um den Eingangs- und

Wartebereich vom Bürobereich abzutren-

nen. Der Zugang wird gesteuert von einem

Mitarbeiter der Info-Theke oder dem jewei-

ligen Sachbearbeiter. So wird ein unkontrol-

lierter Zugang zu den Büros verhindert.

• Gestaltung der Wartebereiche: Angenehm

gestaltete Wartebereiche lassen ausrei-

chend Platz für die Wartenden. Die Einrich-

tung eines eigenen Raumes hält den Durch-

gangsverkehr fern, verhindert Anspan-

nungen der wartenden Kunden und verhin-

dert unnötig aufkommende Aggressionen.

• Fluchtweg aus Büro: Eine Fluchtmöglichkeit

muss jederzeit offen gehalten werden. Dies

kann z. B. durch die Einrichtung einer zwei-

ten Tür erreicht werden, die möglichst hin-

ter dem Schreibtisch des Jobcenter-Mitar-

beiters einen zweiten, im Notfall gut

nutzbaren Fluchtweg bietet. Der Beschäftig-

te hat so die Möglichkeit, sich im Gefahren-

fall schnell in Sicherheit zu bringen.

• Offene Verbindungstür zum Nachbarbüro:

Dies eröffnet die Möglichkeit, Kontakt zu

Kollegen zu halten. Auffälligkeiten im Par-

teiverkehr werden so frühzeitig bemerkt

und Kollegen können zu Hilfe kommen.

• Mitarbeiter, die Hausbesuche unternehmen

(z. B. Jugendamt), sollten auch mit einem

mobilen Alarmiergerät ausgestattet sein.

• Einrichtung von Alarmierungssystemen:

Alarmknopf mit Verbindung zur nächsten Po-

lizeidienststelle oder zum Sicherheitsdienst

• Verwahrung von Büroutensilien: Gegen-

stände wie Scheren oder Brieföffner kön-

nen als Waffen verwendet werden und soll-

ten daher außer Reichweite aufbewahrt

werden.

Welche Maßnahmen zu einer Reduzierung der

Gefährdungen führen können und sich reali-

sieren lassen, hängt von den Bedingungen im

Einzelfall ab, z. B. von den räumlichen Gege-

benheiten oder von der Anzahl der Kunden-

kontakte. Darüber hinaus sollten auch pas-

sende organisatorische und personelle

Maßnahmen umgesetzt werden, um einen

umfassenden Schutz für die Beschäftigten zu

gewährleisten. Zunächst sollte daher ein Prä-

ventionskonzept erarbeitet werden, das auf

die Besonderheiten des Hauses zugeschnit-

ten ist. Verschiedene Elemente können darin

Bestandteil sein:

• Sinnvoll ist ein Schutzstufenkonzept, das

sich z. B. an dem Aachener Modell orien-

tiert. Dieses Modell resultiert aus Erfahrun-

gen der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen

und dem Polizeipräsidium Aachen. Ziel ist

dabei, den jeweiligen Formen von Gewalt

mit geeigneten und verhältnismäßigen Mit-

teln zu begegnen. Gewaltformen werden

demnach in vier verschiedene Gefähr-

dungsstufen eingeteilt (von kontroversen

Gesprächssituationen bis hin zu Einsatz von

Waffen und Werkzeugen in der höchsten

Stufe). Für die eskalierenden Situationen

werden klare Verantwortlichkeiten festge-

legt und Handlungsempfehlungen abgelei-

tet. Hierzu müssen auch die Voraussetzun-

gen für effektives Handeln geschaffen

werden (z. B. Informationen zu Straftatbe-

ständen).

• Ein betrieblicher Notfallplan sollte erstellt

bzw. ein bestehender Alarmplan ergänzt

werden. Die Informationswege zu Füh-

rungskräften, Ersthelfern und ggf. Erstbe-

treuern müssen darin geregelt sein, ebenso

wie Verfahrensweisen im Umgang mit Be-

troffenen (z. B. Bereitstellen eines ge-

schützten Raumes, Möglichkeit der Ablö-

sung vom Arbeitsplatz, Verständigung von

Angehörigen etc.). Die Krisensituation soll-

te auch dokumentiert werden, z. B. im Ver-

bandbuch für später notwendige Behand-

lungen. Dieser Alarmplan sollte auch die

nächstgelegene Polizeidienststelle mit ein-

beziehen.

• Wurde ein solches Konzept erarbeitet, muss

dies natürlich auch den Beschäftigten be-

kannt sein. Die Thematik lässt sich auch in

die regelmäßig stattfindenden Unterwei-

sungen aufnehmen. Gegebenenfalls sollte

zu Verhalten im Notfall auch eine eigene

Unterweisung für alle Mitarbeiter des Hau-

ses veranstaltet werden. Abläufe, Verhal-

tensweisen und Verantwortliche im Notfall

müssen definiert sein, denn klare Regelun-

gen schaffen in Notsituationen Orientie-

rung und sparen Zeit. Insbesondere neue

Mitarbeiter müssen vor Aufnahme der Tä-

tigkeit über die Verhaltensweisen im Notfall

unterwiesen werden. Für eine höhere Ak-

zeptanz im Kollegenkreis ist es hilfreich, en-

gagierte und fachkundige Mitarbeiter mit

der Thematik zu betrauen, die auch die

Unterweisung durchführen.

• Als organisatorische Regelung kann verein-

bart werden, dass Gespräche mit bekann-

termaßen aggressiven Kunden nur zu zweit

durchgeführt werden oder unter Einbezie-

hung des Sicherheitsdienstes im Hinter-

grund, soweit vorhanden. Auch wenn dies

einen größeren organisatorischen und zeit-

lichen Aufwand bedeutet, erhöht dies die

Sicherheit der Beschäftigten. Tritt ein ge-

waltbereiter Kunde auf zwei Gesprächspart-

ner, kann ihn das von aggressiven Handlun-

gen abhalten. Der zuständige Mitarbeiter

kann einen Kollegen unter einem Vorwand

hinzuziehen (z. B. Qualitätssicherung, fach-

liche Expertise etc.).

• Wird im Rahmen der Gefährdungsbeurtei-

lung deutlich, dass die Mitarbeiter mehr

Unterstützung beim Ausbau ihrer Kompe-

tenzen benötigen, sollten Schulungen ver-

anstaltet werden. Seminare für Beschäftig-

te öffentlicher Einrichtungen eignen sich

vor allem dann, wenn sie auf eine Kunden-

kommunikation auf Augenhöhe abzielen.

Werden die Kunden respektvoll behandelt

und ihnen Verständnis für ihre Situation ge-

zeigt, kann dies Gewalttaten vorbeugen.

Auch deeskalierende Gesprächstechniken

(z. B. Körpersprache, Stimmhöhe etc.) kön-

nen hilfreich sein, um sich auf (persönliche)

Angriffe nicht einzulassen, sondern auf der

Sachebene zu bleiben bzw. den Kunden

dorthin zurückzuführen. Die emotionalen

Anforderungen können eine besondere Be-

lastung für die Mitarbeiter im Kundenkon-

takt sein. Sie müssen möglichst immer

freundlich sein, Geduld haben, einen Zu-

sammenhang wiederholt erklären etc. –

und dies unabhängig vom eigenen Befin-

den. Eigene negative Gefühle wie Wut oder

Abneigung müssen im Kundenkontakt zu-

rückgestellt werden. Auch dies können Mit-

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S i c h e r h e i t

8 i p u n k t 1 / 2 0 1 4

Prävent ion und Rehabi l i tat ion haben beim Thema Gewalt zahlre iche Berührungspunkte. E ine enge Zusammen-

arbei t is t deshalb vor te i lhaf t . Nur so is t e ine opt imale Betreuung der Vers icher ten mit e iner Versorgung aus

e iner Hand mögl ich.

Handlungsfelder für Prävention und RehabilitationGewalt am Arbeitsplatz

Sicht der Folgen, also aus der gesundheit-

lichen Beeinträchtigung betrachtet. Diese

unterscheiden sich oftmals nicht von denen

anderer Unfälle, die zu körperlichen Verlet-

zungen, Traumatisierungen oder anderen

psychischen Störungen führen. Für die Reha-

bilitation der Folgen kommen überwiegend

unspezifische, allgemeine Versorgungskon-

zepte zum Einsatz. Die Berührungspunkte

von Prävention und Rehabilitation sind zahl-

reich und eine enge Kooperation ist für beide

Bereiche vorteilhaft. Dementsprechend gab

es im Jahr 2004 ein erstes Zusammentreffen

der Experten beider Bereiche und es wurde

deutlich, dass eine enge Zusammenarbeit

Prävention und Rehabilitation unterscheiden

sich in ihrer Annäherung an das Thema Ge-

walt am Arbeitsplatz vor allem durch die

Spezifität, mit der das Thema bearbeitet

wird. Aus präventiver Sicht ist Gewalt am Ar-

beitsplatz ein eigenständiges Thema, für das

es spezielle Konzepte gibt. Diese sind über-

wiegend sogar branchen- oder tätigkeitsspe-

zifisch (zum Beispiel für die Pflege oder für

Fahrausweisprüfer im ÖPNV), teilweise kom-

men branchenübergreifende Konzepte wie

etwa die Maßnahmenhierarchie im Arbeits-

schutz oder Techniken der situativen Krimi-

nalprävention zum Tragen. In der Rehabilita-

tion wird die Gewaltproblematik aus der

aufgrund der unterschiedlichen Zielsetzun-

gen und Herangehensweisen der Beteiligten

unbedingt erforderlich ist, um Gewaltvorfäl-

len effektiv vorzubeugen und nach einem

Vorfall möglichst schnell sowie effektiv ein-

getretene Gesundheitsschäden zu beseiti-

gen. Sowohl die Experten der Prävention als

auch die der Rehabilitation haben jeweils ein

Gremium, das sich mit Gewalt am Arbeits-

platz als Teil des Themas Traumatisierung

befasst. Erste Ergebnisse der Kooperation

beider Gremien sind:

• die gemeinsame Broschüre „Empfehlun-

gen der Gesetzlichen Unfallversicherung

zur Prävention und Rehabilitation von psy-

drohung mit einer Waffe eingetreten ist. Die

Psychologen können schnell zu Hilfe kom-

men oder verpflichten sich vertraglich, im

Laufe der darauf folgenden Tage psycholo-

gische Nachsorgegespräche anzubieten.

Diese Gespräche sollen den Betroffenen

helfen, das Erlebte angemessen zu verar-

beiten. Sie stellen keine Psychotherapie

dar, sondern leiten schnellstmöglich einen

Stabilisierungsprozess ein. Die Maßnahme

zielt darauf ab, einer gesundheitlichen Be-

einträchtigung entgegenzuwirken (z. B. Ent-

stehung einer posttraumatischen Bela-

stungsstörung).

Mitarbeiter in öffentlichen Einrichtungen sind

im Kundenkontakt einer besonderen berufs-

spezifischen Gefährdung durch Gewalt ausge-

setzt. Auch wenn es eine absolute Sicherheit

nicht geben kann, sollten die Beschäftigten in

kritischen Situationen bestens geschützt und

gewappnet sein. Im Rahmen eines umfassen-

den Arbeits- und Gesundheitsschutzes muss

der Unternehmer die strukturellen Vorausset-

zungen schaffen, um gute, gesunde und si-

chere Arbeitsplätze zu schaffen. Nur wenn das

Präventionskonzept speziell auf die Belange

des Hauses ausgerichtet ist, können die Mit-

arbeiter in Trainings einüben. Sie erlernen

Techniken, wie sie ihre Emotionen wahrneh-

men und ggf. im Kundenkontakt dosiert

zum Ausdruck bringen können. So werden

innere Spannungen reduziert.

• Häufig finden in den Jobcentern kaum Ge-

spräche über konfliktreiche Situationen

statt. Ein regelmäßiger fachlicher Aus-

tausch im Rahmen einer institutionell ange-

legten Supervision kann Gelegenheit ge-

ben, schwierige Fälle im Kollegenkreis zu

besprechen. Verbesserungsmöglichkeiten

werden gemeinsam diskutiert und Vor- und

Nachteile der Vorgehensweisen abgewo-

gen. Zugleich können sich die Mitarbeiter

durch die Gespräche von emotionalem

Ballast befreien. In der Regel arbeitet ein

unabhängiger, externer Supervisor mit ei-

ner Gruppe. Im Rahmen einer kollegialen

Fallberatung kann auch ein Mitglied des

Teams die Moderation übernehmen.

• Geklärt werden sollte auch, wie im Ernstfall

schnell Kontakt mit einem psychologischen

Betreuer hergestellt werden kann. Rahmen-

verträge mit Psychologen in der Region sind

im Notfall sehr hilfreich, wenn ein massives

Gewaltereignis wie Geiselnahme oder Be-

arbeiter wirksam vor psychischen und physi-

schen Übergriffen geschützt werden.

Claudia Clos

Nachdruck aus Unfallversicherung aktuell

Informationen

Näheres zum Aachener Modell unter:

www.unfallkasse-nrw.de/fileadmin/

server/download/praevention_in_nrw/

praevention_nrw_25.pdf

Infos zum Notfallmanagement

liefert diese Broschüre:

www.unfallkasse-

berlin.de/res.php?id=11016

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S i c h e r h e i t

i p u n k t 1 / 2 0 1 4 9

chischen Störungen nach Arbeitsunfällen“

aus dem Jahr 2008,

• die „Gemeinsame Veranstaltung für Füh-

rungskräfte der Prävention und Rehabili-

tation zum Thema Psyche und Trauma“, in

der auch an Praxisbeispielen die Vorteile

der Kooperation von Prävention und Reha-

bilitation herausgearbeitet wurden,

• die von der Prävention erarbeitete Schrift

„Trauma – Psyche – Job: Ein Leitfaden für

Aufsichtspersonen“, in die die Erfahrun-

gen der Reha-Experten eingeflossen sind.

Maßnahmen zur Verhütung von Gewalt am

Arbeitsplatz durch die Unfallversicherungs-

träger erfolgen primär durch Qualifizierung

der Beschäftigten, Beratung der Betriebe,

Forschung und – in geringerem Maße –

durch Überwachung. Die Beratung in Betrie-

ben orientiert sich an der betrieblichen Ge-

fährdungsbeurteilung. Maßnahmen werden

auf der Basis der Maßnahmenhierarchie im

Arbeitsschutz ergriffen: Zunächst wird ver-

sucht, Gefahrenquellen erst gar nicht entste-

hen zu lassen (zum Beispiel Vermeidung von

Bargeldbeständen) oder aber diese zu besei-

tigen. Im zweiten Schritt folgen sicherheits-

technische Maßnahmen, bei denen die Ge-

fahrenquelle vom Mitarbeiter getrennt wird

(zum Beispiel Nachtschalter an Tankstellen).

Anschließend werden organisatorische Maß-

nahmen umgesetzt (zum Beispiel Fahrgast-

kontrollen im ÖPNV werden nur zu zweit

durchgeführt). Ist auch dadurch kein ausrei-

chender Schutz gewährleistet, sollten Perso-

nen eine persönliche Schutzausrüstung ver-

wenden, durch die sie ihren Körper vor der

Gefahrenquelle schützen (eine Schutzweste

im Sicherheitsbereich). Erst im letzten

Schritt, wenn alle vorherigen Maßnahmen

nicht ausreichen, folgen verhaltensbezoge-

ne Maßnahmen, die die zuvor aufgeführten

Schritte ergänzen. Hierzu zählen zum Bei-

spiel deeskalierende Gesprächstechniken

oder nonverbale Kommunikation.

Hand in Hand

Die Schnittstelle zwischen Prävention und

Rehabilitation ist im Betrieb unmittelbar

nach einem gewalttätigen Vorfall in der aku-

ten Interventionsphase. Am Ort des Gesche-

hens werden die Betroffenen systematisch

begleitet und unterstützt. Die 2. Phase der

Akutintervention, die Stabilisierungsphase,

beginnt im Bedarfsfall möglichst zeitnah we-

nige Tage nach dem Ereignis. Sie ist von qua-

lifizierten Psychotherapeuten zu leisten und

dient sowohl der psychischen Entlastung als

auch der Prävention psychischer Folgestö-

rungen. Danach folgt (ebenfalls nur im Be-

darfsfall) in Phase 3 die störungsspezifische

psychotherapeutische Behandlung.

Frühzeitig informieren

Für die Rehabilitation ist entscheidend, dass

die Unfallversicherungsträger über entspre-

chende Ereignisse frühzeitig informiert wer-

den. Meldungen über Gewaltereignisse am

Arbeitsplatz sind auch dann zu empfehlen,

wenn keine Arbeitsunfähigkeit von mehr als

drei Tagen gegeben ist. Die Meldewege zum

Unfallversicherungsträger sind betriebs- und

branchenspezifisch zu regeln, besonders, in

welchen Konstellationen auf den bei körper-

lichen Verletzungen obligatorischen Weg

zum D-Arzt verzichtet werden kann. In jedem

Fall sollten auch „Bagatelle“-Unfälle in ei-

nem Unfallbuch des Betriebes dokumentiert

werden. Mitarbeiter der Rehabilitation wer-

den nach Übergriffen am Arbeitsplatz stets

in Absprache mit den verantwortlichen be-

trieblichen Akteuren tätig. Ziel ist, nur dann

eine Frühintervention und probatorische

psychotherapeutische Sitzungen anzubie-

ten, wenn ein Bedarf der Betroffenen be-

steht. Oft sind Gespräche mit Arbeitskolle-

gen ausreichend, um Entlastung zu bringen;

auch Selbstheilungskräfte unterstützen eine

vollständige Verarbeitung des Geschehens.

Nur ein Teil der Betroffenen benötigt tat-

sächlich professionelle Hilfe.

Zurück an den Arbeitsplatz

Bei Gewalt und Übergriffen am Arbeitsplatz

machen sich die Betroffenen häufig Vorwür-

fe, nicht kompetent gehandelt und so das

Unfallereignis mitverschuldet zu haben. Von

den Betroffenen wird regelmäßig als zusätz-

lich belastend empfunden, dass sie un-

mittelbar nach dem Ereignis keine kollegiale

Unterstützung erfahren oder die Vorgesetz-

ten nicht angemessen reagiert haben. Weite-

re Belastungen resultieren aus polizeilichen

Ermittlungen und einem sich anschließen-

den Strafprozess, wenn es sich bei der Ge-

waltanwendung oder dem Übergriff um eine

Straftat gehandelt hat. Diese Aspekte müs-

sen während der psychotherapeutischen Be-

handlung und Rehabilitation berücksichtigt

werden, um eine erfolgreiche gesundheitli-

che Wiederherstellung und berufliche

Wiedereingliederung erreichen zu können.

Bei der Rückkehr in den Beruf findet sich ei-

ne weitere Schnittstelle zwischen Prävention

und Rehabilitation. Versicherte haben einen

Anspruch auf einen sicheren Arbeitsplatz.

Nach jedem Unfall, der auf Gewalt am Ar-

beitsplatz zurückzuführen ist, sollte geprüft

werden, ob aus dem Unfallereignis und den

näheren Umständen Konsequenzen für die

Prävention abgeleitet werden können. Diese

sollten dann wiederum über die Beratung

der Unfallversicherung im Betrieb in die Ge-

fährdungsbeurteilung einfließen.

Claudia Drechsel-Schlund

Prof. Dr. Dirk Windemuth

Nachdruck mit freundlicher Genehmigung

aus DGUV Forum.

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„Versicherte haben einen Anspruch auf ei-

nen sicheren Arbeitsplatz.“

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Auf der Suche nach Halt

Aggressive Kinder sind ständig auf der Su-

che. Sie wollen wahrgenommen werden, da-

zu gehört, Bedeutung zu haben und für ande-

re wichtig sein. Ganz besonders aber suchen

sie nach erwachsenen Bezugspersonen, auf

die sie sich verlassen können, die sich für sie

interessieren und an sie glauben. Erwachse-

ne, die ihnen etwas geben, das sie zur Ruhe

kommen lässt: Haltlose Kinder befinden sich

in einem ständigen Stressbewältigungspro-

zess, weil ihnen die sichere emotionale Bin-

dung fehlt. Das mindert Bildungsleistungen

und fördert Aggressionen.

Keine Entspannungstechnik erreicht bei Kin-

dern einen so wirksamen beruhigenden Ef-

fekt wie das vertrauensvolle Gefühl der Ge-

borgenheit in einer Gruppe. Dazu gehört

auch ein klarer Orientierungsrahmen mit

transparenten Vorgaben und konsequenter

Durchsetzung. Bei Kindern im Grundschulal-

ter lassen sich soziale und emotionale Be-

dürfnisse noch sehr gut kompensieren. Wird

dies versäumt und verfestigen sich uner-

wünschte Verhaltensweisen im Zuge der Be-

dürfnisdefizite bis in die Jugendzeit, müssen

aufwendige Maßnahmen ergriffen werden,

die zugleich weit weniger erfolgversprechend

sind. Gewaltprävention in der Schule sollte

daher so früh wie möglich einsetzen. Sie hat

dann Aussicht auf Erfolg, wenn sie sich nicht

auf das Gewaltverhalten beschränkt, son-

dern Kinder in ihrer emotionalen und sozi-

alen Entwicklung unterstützt. Aus der Krimi-

nalitätsforschung ist bekannt, dass vor allem

eine erfolgreiche soziale Einbindung dafür

sorgen kann, Delinquenz zu verhindern.

Bindung und soziale Geborgenheit

Die „Schulfamilie“ ist neben der eigenen Fa-

milie für viele Schüler die wichtigste Gemein-

schaft, von der sie sich Rückhalt und Gebor-

genheit wünschen. Dabei kommt den

Immer häuf iger kommen Kinder mit emot ionalen und psychischen Auf fä l l igkei ten in d ie Schule. Werden diese

ignor ier t , können Verhal tensweisen mit hohem Aggressionspotenzial entstehen. Die beste Hi l fe versprechen

Prävent ionsprogramme in den ersten Schul jahren.

Je früher, desto besser!Gewaltprävention in Schulen

Foto

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Lehrkräften als Bindungspersonen eine he-

rausragende Bedeutung zu. Ihre sozialen und

emotionalen Kompetenzen bestimmen ent-

scheidend sowohl das Schülerverhalten als

auch deren Bildungsleistungen. Ein Mangel

an Projekten zur Gewaltprävention an Schu-

len ist nicht zu beklagen. Vielerorts herrscht

regelrecht eine „Projektitis“. Aggressionen

an Schulen werden davon nicht geringer. Ein

deutliches Zeichen, dass solche Maßnah-

men, vor allem wenn sie von außerschuli-

schen Partnern durchgeführt werden, wenig

nachhaltig sind. Das mag kaum verwundern,

da weder die Ursachen noch die Bedingun-

gen entscheidend berührt werden. Emotiona-

le Sicherheit und soziale Geborgenheit müs-

sen täglich hergestellt und (vor-) gelebt

werden von denen, die zur Schulkultur gehö-

ren. Das kann nur mit ausgeglichenen

Lehrkräften gelingen, die selbst Rückhalt er-

leben. In Programmen von Unfallversiche-

rungsträgern, die sich am Schulentwick-

lungsansatz „Gute gesunde Schule“

orientieren, stehen daher zunächst Füh-

rungs- und Kommunikationsprozesse des

Kollegiums im Vordergrund. Dabei werden

viele gesundheitlich bedeutsame Ebenen der

Schulorganisation bearbeitet. In der Folge

führt das zu gestärkten Lehrkräften, die an ei-

nem Strang ziehen und die nötige Zuwen-

dung aufbringen, hinzuschauen und eine

Schule zu entwickeln, in der Aggression und

Gewalt keinen Platz haben.

Leichte Formen prägen Schulgewalt

Schülerinnen und Schüler sind im Schulalltag

am häufigsten verbalen Aggressionen und

kleineren Tätlichkeiten ausgesetzt. Obgleich

sie objektiv als minderschwere Vorfälle zu

bewerten sind, stören sie doch den Schulfrie-

den und das sichere und gesunde Zu-

sammenleben in erheblichem Maß. Extreme

Gewalttaten wiederum vermitteln durch das

starke Medien- und Öffentlichkeitsinteresse

das Bild einer zunehmenden schulischen Ge-

walt. Die Daten der Polizeilichen Kriminalsta-

tistik (PKS) und der deutschen Unfallversi-

cherung können aber diesen Eindruck nicht

bestätigen.

Daten zur körperlichen Gewalt

In der PKS werden die der Polizei bundesweit

bekannt gewordenen Delikte erfasst. Nach

der aktuellen PKS (2012) setzt sich insge-

samt der Rückgang der Gewaltkriminalität

mit rund 197.000 Fällen (-2,1 Prozent) stetig

fort. Auch die Zahl tatverdächtiger Kinder

und Jugendlicher ist von rund 320.000 auf

genau 300.336 Fälle zurückgegangen. Der

Anteil der jugendlichen Tatverdächtigen an

den etwa zwei Millionen Tatverdächtigen be-

trägt 10,2 Prozent. Im Bereich „gefährliche

und schwere Körperverletzung“ der Gewalt-

kriminalität jugendlicher Tatverdächtiger

zeigt sich ebenfalls ein Rückgang auf 25.222

Strafdelikte (2010: 28.475). Die Gewaltprä-

vention in der Schüler-Unfallversicherung

basiert auf Daten der gewaltbedingten Unfäl-

le. Die erhobenen „Raufunfälle“ sind Ereig-

nisse, die infolge tätlicher Auseinanderset-

zungen eine Arztbehandlung von Schüle-

rinnen und Schülern notwendig machen und

gemeldet werden müssen. Im Versicherten-

bereich der rund 8,8 Millionen Kinder und Ju-

gendlichen an allgemeinbildenden Schulen

hat sich 2010 mehr als eine Million Unfälle

ereignet. Hiervon waren 85.384 gewaltbe-

dingt (7,8 Prozent). Gegenüber 2009 ent-

spricht dies einem Rückgang von etwa 1.500

Raufunfällen oder 1,7 Prozent (Lipka, 2012).

Präventionshilfen für Schulen

Die Rückgänge sind das Ergebnis gesell-

schaftlicher Entwicklungen, wie zum Beispiel

eines veränderten Anzeigeverhaltens, des

demografischen Wandels oder auch einer

verstärkten Präventionsarbeit in Schulen

(Klormann, 2012). Jedenfalls werden die Un-

fallversicherungsträger weiterhin anhand ei-

ner frühzeitigen Prävention der schulischen

Gewaltakzeptanz entgegenwirken. Um Schu-

len vor allem bei der Förderung risikomin-

dernder Kompetenzen (unter anderem Sozi-

al- und Führungsverhalten) zu unterstützen,

stehen unter www.dguv.de (Webcode

d40322) Praxishilfen bereit. Diese tragen

gleichzeitig dazu bei, im Sinne des von der

gesetzlichen Unfallversicherung vertretenen

Ansatzes „Gute gesunde Schule“ ein nach-

haltig wirkendes Bewusstsein für Sicherheit

und Gesundheit in Schulen zu entwickeln.

Manuel Ahrens

Andrew Orrie

Nachdruck aus DGUV Forum.

Die Unfallkasse Sachsen schickt auch 2014

wieder ein Anti-Gewaltprojekt durch die

Schulen des Freistaates. „Berichte über Ge-

walt“ ist ein Projekt, in dem fünf Personen

über ihre Erfahrungen mit Gewalt erzählen –

freiwillig oder als Bewährungsmaßnahme

dazu verpflichtet. Es bietet 70 Minuten pro-

vokante, emotionale und authentische Kon-

frontation mit dem Thema Gewalt – für Schü-

ler ab Klasse 8.

Schulen sollten über einen bespielbaren

Raum für etwa 100 Schüler verfügen, eine

Berichte über Gewalt

erhöhte Spielebene wäre günstig. Der An-

tragsteller sollte die Auslastung für zwei Ver-

anstaltungen pro Tag gewährleisten, etwa

durch die Beteiligung benachbarter Schulen.

Die Kosten für Veranstaltung und Begleitma-

terial trägt die Unfallkasse Sachsen.

Von den Schulen erwarten wir engagierte

Unterstützung bei der Organisation sowie

Aufgeschlossenheit und Bereitschaft zur

zeitnahen Nachbereitung des Themas. Schu-

len, die dieses Angebot in Projekttage oder

Ähnliches integrieren, werden bevorzugt.

?Noch Fragen:[email protected]. (0 35 21) 72 42 66

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12 i p u n k t 1 / 2 0 1 4

Das A und O beim Baden ist die Wassertiefe.

Sie muss immer im Verhältnis zur Körpergrö-

ße der Kinder betrachtet werden. Nicht-

schwimmer sollen in maximal brusttiefem

Wasser baden. Achtung! In Nichtschwimmer-

becken beträgt die Wassertiefe oft bis zu

1,35 m. Diese ist für Kita- und auch für Grund-

schulkinder tiefes Wasser, sie können darin

nicht stehen! In tiefem Wasser sollen nur Kin-

der baden, die mindestens den Nachweis als

Frühschwimmer erbracht haben.

Die Anwesenheit eines Meisters oder Fachan-

gestellten für Bäderbetriebe (Schwimm-

meister) entbindet die Erzieherinnen nicht

von ihrer Aufsichtspflicht, welche sich im

Übrigen auch auf die nicht badenden und

schwimmenden Kinder erstreckt. Vergessen

Sie nicht: Das Personal hat auch Aufgaben im

technischen Bereich des Bades sowie gegen-

über anderen Badegästen.

Wer führt die Aufsicht?

Wer badende Kinder verantwortlich beauf-

sichtigt, muss Schwimm- oder Sportbeklei-

dung tragen, um im Notfall Rettungsmaß-

nahmen durchführen zu können. Auch die

anderen Erzieherinnen und Begleitpersonen,

wie beteiligte Eltern, sollten schwimmen

können und in der Lage sein, bei der Ber-

gung eines Kindes aus dem Wasser helfen zu

können.

Die Oberaufsicht verbleibt immer bei der Er-

zieherin, die von der Leitung der Kindertages-

einrichtung mit der Gesamtverantwortung be-

auftragt wurde. Sie hat dafür Sorge zu tragen,

dass die Kindergruppe im Bad angemeldet

wird, zu klären, welches die günstigsten Ba-

dezeiten (außerhalb von Stoßzeiten des öf-

fentlichen Badebetriebes) sind, ob für die Kin-

der ein oder mehrere separate Becken bzw.

zumindest ein abgesperrter Beckenbereich

zur Verfügung steht, ob der Badbetreiber

während der gesamten Aufenthaltszeit einen

Mitarbeiter mit nachgewiesener Qualifikation

zur Wasseraufsicht zur Verfügung stellt. Ande-

renfalls muss mindestens ein eigener Ret-

tungsschwimmer (Rettungsschwimmerabzei-

chen Bronze oder höher) mitgebracht werden.

Immer den Überblick behalten

Wir empfehlen einheitliche Badekappen. Die-

se verbessern die Übersicht über die Gruppe.

Werden mehrere Becken genutzt, muss für je-

des Becken eine aufsichtsführende Person da

sein. Die Beckenaufsicht sollte von verschie-

denen Standorten erfolgen oder in Form eines

Rundganges. Sie muss sich auf das komplette

Becken erstrecken, also auf und unter der

Wasseroberfläche. Von großflächigem Was-

serspielzeug wie Reifen oder Matratze ist ab-

Kinder s ind meist r icht ige Wasserrat ten und Ausf lüge ins Schwimmbad organis ieren Ki tas n icht nur an heißen

Sommer tagen. Zum Glück kommt es beim Baden und Schwimmen in Ki tas sehr sel ten zu Unfäl len. A l lerdings

wenn, dann s ind d ie Folgen schwerwiegend, i r revers ibel oder gar tödl ich. Damit der Badespaß ungetrübt b le ibt ,

haben wir e in paar konkrete Empfehlungen für S ie zusammengestel l t .

Pack die Badehose ein ...Baden und Schwimmen – von der Kita organisiert

Foto

: sho

ck/S

hots

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S i c h e r h e i t

zusehen. Falls ein Kind doch einmal in Not ge-

rät, kann dies wertvolle Zeit kosten!

Die Kinder dürfen nur Schwimmsport- und

Spielgeräte nutzen, die den anerkannten Re-

geln der Technik entsprechen. Von Schwimm-

ärmeln und Schwimmringen raten wir ab, da

sie über das tatsächliche Verhalten des kind-

lichen Körpers im Wasser hinwegtäuschen.

Natürlich muss auch daran gedacht werden,

dass von den Eltern eine schriftliche Badeer-

laubnis für ihre Kinder mitgegeben wird und

die Eltern darin auf gesundheitliche Be-

sonderheiten ihres Kindes hinweisen sollten.

Mit dem Erzieherinnenteam sind Verhaltens-

regeln zu erarbeiten und diese den Kindern

vorm Badengehen altersgerecht und an-

schaulich zu erläutern. Auch geeigneter Son-

nenschutz darf nicht vergessen werden.

Denken Sie auch daran, wie der Weg zum und

vom Schwimmbad sicher zurückgelegt wer-

den kann und wo Gefahrstellen lauern können.

Naturbäder haben ihre Risiken

Wenn der Besuch eines Naturbades geplant

ist, gelten die bisherigen Informationen

selbstverständlich auch. Grundsätzlich darf

nur in bewachten Seen und dort nur im Nicht-

schwimmerbereich gebadet werden, um ers-

tens die Aufsicht der Erzieherinnen von

außen nicht zu erschweren (der Schwimmer-

bereich ist meistens in verhältnismäßig gro-

ßer Entfernung zum Ufer), und zweitens, um

im Gefahrfall sofort helfen zu können.

Erkundigen Sie sich auch, ob nicht etwa ein

Badeverbot aufgrund unzureichender Was-

serqualität besteht.

Weiterhin ist auf geeignete sanitäre Einrich-

tungen und unproblematische Aufenthalts-

bereiche außerhalb des Wassers zu achten

(kein schädigender Pflanzenbewuchs, kein

Unrat durch andere Badegäste, keine Verun-

reinigungen durch Tiere).

Zu bedenken ist auch, dass Badeseen als na-

türliche Gewässer Bodengefälle haben kön-

nen und Bodenunebenheiten sowie Wasser-

bereiche in denen durch Strömungen

Temperaturunterschiede entstehen. Die ge-

naue Abgrenzung eines garantiert flachen

Badebereiches ist oftmals nicht möglich. Da-

her sollten Naturbäder nur mit Kindern, die

sich schon sicher im Wasser bewegen kön-

nen, besucht werden.

Wir wünschen den Kindern und Erzieherinnen

einen ungetrübten und sicheren Badespaß.

Beachten Sie dazu bitte auch weitere Informa-

tionen, z. B. die in der GUV-SI 8452 „Schwim-

men und Baden in Kindertagseinrichtungen“.

(Neu: UK Sachsen 02-11)

Frank Schubert

Die Unfallkasse bietet schon lange verschie-

dene Gewalt-Präventionskonzepte an, die

sehr intensiv nachgefragt werden. Warum

jetzt alles neu?

Sie haben recht. Wir fördern schon viele Jahre

die Selbst- und Sozialkompetenzen in Schu-

len. Diese Projekte werden so gut angenom-

men, dass die Nachfrage meist das Angebot

übersteigt. Mit unserer Streitschlichterausbil-

dung, die frühestens ab Klasse 6 möglich ist,

wollen wir das zwischenmenschliche Verhal-

ten verbessern. Diese Fähigkeiten müssen je-

doch rechtzeitig, das heißt frühestmöglich, in

der kindlichen Entwicklung anerzogen, also

gelernt werden. Und da ist die Jahrgangsstufe

6 einfach zu spät.

Also, was Hänschen nicht lernt, lernt Hans

nimmer mehr?

Genau. Soziales Verhalten muss nicht nur frü-

her erlernt, sondern auch dauernd geübt wer-

den. Das trägt dann langfristig. Deshalb setzt

das neue Projekt „Kinder lösen Konflikte

selbst“ ja auch bereits im Vorschulalter an und

wir können es in einem Zeitraum von bis zu

drei Jahren fördern. Das absolut Neue daran

ist: Wir können den Übergang zur Grund- oder

Förderschule erleichtern, wenn alle mitziehen.

Die Projekte sind also langfristiger auf Vor-

beugung ausgerichtet. Und was tun Sie, wenn

das Haus schon in Flammen steht?

Dazu gibt es neben den beiden ersten Bau-

steinen einen dritten: das Kommunikations-

und Konflikttraining. Es vermittelt unter-

schiedliche Strategieansätze für verbale, non-

verbale und körperliche Deeskalation. Dieses

Projekt setzt – um in Ihrem Bild zu bleiben – di-

rekt am Brandherd an, also an einer speziellen

Klasse. Baustein eins und zwei hingegen sind

für die gesamte Kita oder Schule abrufbar.

Was muss ich tun, um eine Förderung zu er-

halten?

Unter www.unfallkassesachsen.de finden Sie

unter dem Stichwort „Gewaltprävention“ die

komplette Förderrichtlinie und für jeden Bau-

stein eine eigene Projektbeschreibung sowie

ein Antragsformular. Einfach Antrag ausfüllen

und ab damit an die Unfallkasse. Im Haus-

haltsjahr 2015 steht dafür wieder Geld bereit.

Damit lassen sich sicher nicht alle Wünsche

erfüllen, also flink sein. Wer zuerst kommt,

mahlt zuerst.

Vielen Dank für das Gespräch!

Egal ob groß oder k le in: Tref fen unterschiedl iche Interessen aufe inander, führ t das zu Konf l ikten. Den Umgang

mit Menschen muss man ebenso er lernen wie das E inmaleins! Deshalb setzt d ie überarbei tete Förderr icht l in ie

„Gewaltprävent ion“ schon im Kindergar tenal ter an und bietet damit nun dre i verschiedene Bausteine. Wir spra-

chen dazu mit Heike Merboth.

Wo geredet wird, da fliegen keine FäusteNeue Förderrichtlinie zur Gewaltprävention

?Noch Fragen:[email protected]. (0 35 21) 72 43 25

?Noch Fragen:[email protected]. (0 35 21) 72 43 05

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G e s u n d h e i t

14 i p u n k t 1 / 2 0 1 4

ben dem neuen Risikogebiet im Vogtland

sind in Deutschland bisher FSME-Risikoge-

biete in Landkreisen von Bayern, Baden-

Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und

Thüringen ausgewiesen.

Die Übertragung der Borreliose-Erreger er-

folgt nach medizinischen Erkenntnissen be-

reits in den ersten Stunden nach dem Stich

und die Infektionsgefahr steigt mit zuneh-

mender Verweildauer der Zecken.

In der Zeit von April bis Oktober ist das Risi-

ko von Zeckenstichen am größten. Zecken

lauern auf Grashalmen und im Unterholz auf

Menschen und Tiere, die sie im Vorbeigehen

abstreifen.

Grundsätzlich ist die bei uns vorkommende

Zecke nicht giftig. Jedoch sind Zecken poten-

zielle Wirte für Bakterien und Viren, die bei

Menschen ernsthafte Infektionskrankheiten

hervorrufen können. Hierzu gehören neben

dem Frühsommer-Meningoenzephalitis-Vi-

rus (FSME-Virus) vor allem Bakterien der

Gattung „Borreliaburgdorferi“, die Lyme-

Borreliose verursachen können.

Eine Impfung gegen FSME ist dann zu emp-

fehlen, wenn man als Wanderer oder Natur-

freund in Risikogebieten unterwegs ist. Ne-

Die Zahl der Fäl le gefähr l icher Frühsommer-Meningoenzephal i t is kurz: FSM E ste igt und ste igt . Erst im Apr i l

wurde das Vogt land zum jüngsten FMS E-Ris ikogebiet erklär t . B is lang gab es solche Gebiete in Sachsen n icht .

Hat s ich e ine Zecke festgesetzt , sol l te man umgehend handeln. Je schnel ler man s ie ent fernt , desto ger inger

is t d ie Gefahr e iner Infekt ion.

Warten erhöht das Infektionsrisiko Umgang mit Zecken in Kindertagesstätten und Schulen

Je schneller man eine Zecke entfernt, des-

to geringer ist die Gefahr einer Infektion!

So schützen sie sich vor Zeckenstichen:

• Bei Spaziergängen möglichst auf festen

Wegen bleiben und Unterholz, hohes

Gras und Hautkontakt zu bodennahen

Pflanzen meiden.

• Beim Aufenthalt in möglichen Zecken-

gebieten feste Schuhe anziehen.

• Auf helle Kleidung achten, die den Kör-

per weitestgehend bedeckt. Hierauf las-

sen sich die Zecken leichter auffinden.

• Nach dem Aufenthalt in möglichen Zeck-

engebieten, vor allem bei Kindern, den

Körper sorgfältig nach Zecken absu-

chen. Bevorzugte Saugstellen sind am

Kopf und am Hals sowie unter den Ar-

men, zwischen den Beinen.

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: leo

nard

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edic

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hop.

com

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G e s u n d h e i t

i p u n k t 1 / 2 0 1 4 15

Empfehlungen der Unfallkasse

Kinder und Jugendliche stehen während des

Besuchs und bei allen Veranstaltungen der

Kindertageseinrichtungen und Schulen un-

ter Aufsicht und Betreuung. Anstelle der El-

tern müssen die Erzieherinnen und Erzieher

bzw. Lehrkräfte als Verantwortliche handeln,

wenn für die Kinder und Jugendlichen eine

Gefahr besteht. Das gilt auch, wenn Sie bei

einem Kind oder einem Jugendlichen eine

Zecke bemerken!

Nach dem Entdecken sollte eine Zecke unbe-

dingt unverzüglich entfernt und nicht auf ei-

ne Zeckenentfernung nach dem Besuch der

Kindertageseinrichtung oder Schule durch

die Eltern der Kinder bzw. Jugendlichen ge-

wartet werden. Das Warten auf einen Arzt-

termin erhöht hier eine vermeidbare Infek-

tionswahrscheinlichkeit.

Was tun?

Auch Laien dürfen Zecken entfernen. Die Ze-

cke sollte zwar schnellstmöglich, aber ruhig

und besonnen entfernt werden. Wichtig ist

bei der Entfernung, dass der Zeckenleib nicht

gequetscht wird, da sonst Krankheitserreger

in den Körper „ausgedrückt“ werden.

Die Verantwortlichen der Kindertageseinrich-

tungen und der Schulen sollten im Vorfeld

mit den Erziehungsberechtigten die Verfah-

rensweise beim Zeckenbefall absprechen.

Haftung

Die Erzieherinnen und Erzieher sowie die

Lehrkräfte haften – auch bei unsachgemäßer

Entfernung einer Zecke – nicht für Ansprüche

der Kinder und Jugendlichen oder für die

Aufwendungen der Unfallkasse, wenn doch

eine Infektion auftritt. Ihre Haftung gegen-

über den Kindern und Jugendlichen ist – wie

in allen anderen Fällen – beschränkt auf vor-

sätzliches Herbeiführen des Unfalls bzw. der

Infektion. Für Ansprüche der Unfallkasse

haften sie wegen der zu tragenden Aufwen-

Informieren Sie die Erziehungsberechtig-

ten in jedem Fall über das Entfernen einer

Zecke und die weiteren durchgeführten

Maßnahmen. Diese sollten dokumentiert

werden.

?Noch Fragen:[email protected]. (0 35 21) 72 43 19

dungen nur bei grober Fahrlässigkeit, das

heißt bei Nichtanstellen naheliegender

Überlegungen.

Da die Unfallkasse die Entfernung der Ze-

cken empfiehlt, wird sie solche Ansprüche

nicht geltend machen können.

Darauf sollten Eltern achten

Nach Zeckenstichen sollte man für min-

destens eine Woche genau auf auftretende

Hautveränderungen an der Einstichstelle

achten. Besonders wenn eine kreisförmige

Hautrötung auftritt, sollte man einen Arzt

bzw. eine Ärztin aufsuchen. Eine Borreliose

kann im Frühstadium gut behandelt werden.

Auch wenn in den Wochen nach einem Ze-

ckenstich gesundheitliche Probleme auftre-

ten, sollte man seinen Arzt bzw. seine Ärztin

über den Zeckenstich informieren.

Quelle: Unfallkasse Rheinland-Pfalz.

Die aktuellen Änderungen im Regelwerk ha-

ben keine Auswirkung auf die Eignungs-

untersuchung der Atemschutzgeräteträger

der freiwilligen Feuerwehren. Um jedoch

möglichen Unsicherheiten vorzubeugen, sind

folgende Punkte wissenswert:

Der Unternehmer ist nach § 14 der UVV

„Feuerwehren“ weiterhin verpflichtet, die

körperliche Eignung der Atemschutzgeräte-

träger nach dem Arbeitsmedizinischen

Grundsatz G 26.3 festzustellen und in den

darin enthaltenen Abständen regelmäßig

überwachen zu lassen.

Die Eignungsuntersuchung ist durch geeig-

Die novel l ier te Fassung der ArbmedV V führ t aktuel l zu Unsicherhei ten, d ie jedoch für d ie

E ignungsuntersuchung der f re iwi l l ige Feuerwehren unbegründet s ind. Nach wie vor dür fen für den

Feuerwehrdienst nur körper l ich geeignete Feuerwehrangehör ige e ingesetzt werden.

Eignungsuntersuchung weiter erforderlichAtemschutzgeräteträger der Feuerwehr

nete Ärzte durchzuführen, also insbesondere

von Ärzten mit der Gebietsbezeichnung „Ar-

beitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung

„Betriebsmedizin“, oder von Ärzten, die bis

2008 zur Durchführung der G 26.3 durch Un-

fallversicherungsträger ermächtigt wurden.

Der untersuchende Arzt muss auch künftig

eine schriftliche Bescheinigung über die Eig-

nung als Atemschutzgeräteträger für den

Unternehmer ausstellen. Ein Muster und

weitere Informationen finden Sie unter

www.unfallkassesachsen.de, Stichwort „Eig-

nungsuntersuchung“ (Webcode u559).

Ronald Patzak

?Noch Fragen:[email protected]. (0 35 21) 72 43 03

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: Fri

so G

ents

ch/p

a

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G e s u n d h e i t

16 i p u n k t 1 / 2 0 1 4

Zunächst ist eine Entscheidung nötig. Die Er-

laubnis, dass es uns immer, egal was um uns

passiert, gut gehen darf. Wann denken wir

schon einmal darüber nach, mit welcher

Grundhaltung wir durch das Leben gehen?

Wir haben die Muster von Familie und Ge-

sellschaft übernommen, und die sind nicht

besonders glücksfreundlich. Mühe steht vor

Freude, Disziplin vor Genuss. Die klassi-

schen deutschen Tugenden haben uns weit

gebracht, kommen gerade aber an ihre Gren-

zen. Wir haben es mit dem Anstrengen über-

trieben und uns selbst dabei vergessen.

Doch nur, wenn es uns gut, wirklich gut geht,

strahlen wir das auf unsere Umgebung aus.

Nur wenn es uns gut geht, können wir gut für

uns und andere da sein, können wir die vol-

len Kapazitäten unseres Gehirns nutzen: kre-

ativ und effizient sein, gute Lösungen finden

und uns konzentrieren.

Erwarten Sie Wohlbefinden,

sonst treffen Sie es nicht

Überprüfen Sie Ihre Einstellungen, zum Bei-

spiel zur Arbeit. Sind Sie dankbar, dass Sie

eine, diese, haben? Freuen Sie sich, dass Sie

dort interessante Menschen treffen? Erwar-

ten Sie, Freude zu erleben? Überall wartet

das Wohlbefinden auf uns – wenn wir es tref-

fen wollen und sehen können. Es kommt auf

die Brille an, die wir jeden Morgen aufset-

zen: Die Chancen- oder die Schwierigkeiten-

brille. Weil wir nur das sehen, was wir erwar-

ten und uns auch noch dazu passend

verhalten.

Tun wir nicht länger so,

als ob es uns gut geht

Sondern sorgen wir ab sofort dafür, dass es

uns gut geht. Lernen wir, realistisch und gu-

ten Mutes zu sein und die vielen großartigen

Dinge unseres Lebens wertzuschätzen. Dann

haben wir Energie für den Umgang mit dem

Die Hose kneift, die Tochter hat Liebeskummer, die E-Mail-Nachrichten wollen beantwortet sein, die Arbeit verbreitet

Dauerdruck. Wir wollen allen Ansprüchen gerecht werden und nicht nur gesund und erfolgreich, sondern auch noch

selbstbewusst, liebenswert und schlank sein. Wer soll das schaffen?

Nehmen Sie Ihr Wohlbefinden selbst in die Hand– Nur dann gelingt es wirklich

Foto

: pri

vat

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G e s u n d h e i t

i p u n k t 1 / 2 0 1 4 17

Rest. Zum Beispiel mit der Frage: Was kann

ich heute tun, dass ich mich wohlfühle?

Diese Frage mit Soforteffekt ist ein Geschenk

und heißt, nicht länger zu hoffen, der neue

Kollege, die neuen Schuhe oder eine Liebes-

erklärung würden uns dauerhaft glücklich

machen. Sondern selbst für unser Wohlbe-

finden zu sorgen.

Wir setzen die falschen Prioritäten

Bruce Headey, Ruud Muffels und Gert G.

Wagner haben für das deutsche Institut für

Wirtschaftsforschung Daten aus Australien,

Großbritannien und Deutschland zum The-

ma Lebenszufriedenheit ausgewertet und

kommen zu dem Schluss, dass soziales En-

gagement und Beziehungsziele langfristig

zufriedener machen als materielle und Kar-

riereziele. In der TK-Stressstudie 2013 konn-

te nachgewiesen werden, dass „Spaßarbei-

ter“ gegenüber „Broterwerbarbeitern“

weniger erschöpft und weniger depressiv

sind. Kurzum: Wir schuften uns kaputt für

Ziele, die uns krank und nicht einmal glück-

lich machen.

Wir kümmern uns zu wenig

um unseren Körper

In der TK-Stressstudie 2013 wurde auch

nachgewiesen, dass Stress der Gesundheit

schadet, egal ob wir ihn als belastend wahr-

nehmen oder nicht. Die Körperreaktionen

hinterlassen ihre Spuren. Leider handeln wir

Menschen oft erst, wenn es weh tut, wir

krank werden oder Beziehungskrisen haben.

Achten Sie deshalb, solange es Ihnen gut

geht, besser auf Ihren Körper und Ihren

Geist. Hegen und Pflegen Sie Ihre kostbaren

Ressourcen.

Genussvolle Ideen für den Alltag

1. Sehen Sie, wie gut es Ihnen geht

Glück ist selten unglaublich intensiv und ek-

statisch, sondern eher mittelmäßig ange-

nehm. Die meisten Menschen sind statis-

tisch gesehen glücklich, merken es aber oft

nicht, weil sich andere Gedanken und Gefüh-

le in den Vordergrund schieben.

2. Nutzen Sie die Formel für erfolgreiche

Teams, Beziehungen und Gesundheit

Die positive Psychologie geht davon aus,

dass Glück und Gesundheit wesentlich von

dem Verhältnis positiver zu negativen Gefüh-

len abhängt. Als günstig gilt der Quotient

von drei zu eins. Das heißt: Auf jedes

schlechte Gefühl sollten mindestens drei gu-

te kommen. Beginnen Sie Meetings mit posi-

tiven Informationen, ermutigen Sie Mitarbei-

ter, nach positivem Feedback zu fragen.

Loben Sie Menschen zum Erfolg, schreiben

Sie Ermutigendes in Ihren Mailabsender.

Grüßen Sie zuerst und sagen Sie viel öfter

„Danke“.

3. Lächeln Sie den Stress weg

Lächeln, selbst wenn uns nicht danach ist,

führt zur Stressreduktion und Glücksgefüh-

len. Dies gilt auch für das sogenannte „un-

echte“ Lächeln, bei dem nur der Mund, nicht

die Augen lachen.

4. Bewegen Sie Ihren Körper

Stress führt zu automatischen Körperreak-

tionen wie Erhöhung des Blutdruckes, An-

spannung der Muskulatur, Fettspeicherung.

Cortisol wird abgebaut durch Bewegung.

Wählen Sie eine Sportart, an der Sie Freude

haben, sonst gibt es schon den nächsten

Stress. Und denken Sie an Treppen im Haus-

flur, einen Gang in der Mittagspause oder

das Fahrrad im Keller.

5. Ärgern Sie sich maximal drei Minuten

Sie bestimmen, wofür Sie Ihren Kopf und Ihr

Herz hergeben. Sagen Sie „Stopp“ und wen-

den Sie sich dann gedanklich sinnvolleren

Dingen zu. Nehmen Sie eine Uhr zu Hilfe.

6. Erteilen Sie sich ein Grübelverbot

Konstruktive Auseinandersetzungen mit ei-

nem Problem sind hilfreich. Destruktives

Wiederholen negativer Gedanken nicht. So-

bald Sie dies feststellen, holen Sie Ihr Grü-

belverbot hervor.

7. Lassen Sie sich nicht

alles von sich gefallen

Unser Gehirn ist ein wenig außer Kontrolle

geraten und macht manchmal mit uns, was

es will. Dann sind wir übellaunig oder sehen

keine Lösungen und befassen uns mit des-

ztruktiven Gedanken. Optimismus braucht

geistige Disziplin.

8. Gehen Sie 100 Schritte

der Dankbarkeit

Wählen Sie einen Moment aus, bei dem Sie

irgendwo entlanglaufen. Sagen Sie 100

Schritte lang einfach so danke.

9. Denken Sie bei jedem

Stück Schokolade an sich

Fragen Sie sich jedes Mal, ob Sie heute

schon gut für sich gesorgt haben und ma-

chen Sie Selbstfürsorge zur Gewohnheit. Der

kleinste Schritt kann ein Schokoladenritual

als kleine Auszeit am Nachmittag sein.

Ilona Bürgel

Informationen

Besuchen Sie unser Schulgesund-

heitsforum am 15. November 2014 in

Leipzig und Sie lernen Dr. Ilona Bürgel

persönlich kennen. Sie ist Expertin für

körperliches und geistiges Wohlbefin-

den und hat es sich zur Aufgabe ge-

macht, Menschen an sich selbst zu er-

innern. Die Diplom-Psychologin ist

nach 15 Jahren Managementerfahrung

in der freien Wirtschaft seit 2005 als

Referentin und Autorin tätig. Sie lebt

und arbeitet in Dresden und Aarhus

(DK). Mehr Infos unter: www.ilona-

buergel.de.

i punkt_1-14_i punkt 22.07.14 10:52 Seite 17

G e s u n d h e i t

18 i p u n k t 1 / 2 0 1 4

Ob Blumenerde, Paketanlieferung oder Ge-

tränkekisten: Rollen ist oftmals besser als

tragen. „Doch beim Ziehen und Schieben

kann der Hand-Arm-Schulter-Bereich be-

sonders belastet sein“, erläutert Prof. Dr.

Rolf Ellegast, stellvertretender Leiter des In-

stituts für Arbeitsschutz der Deutschen Ge-

setzlichen Unfallversicherung (IFA). „Abhän-

gig vom Kraftaufwand und von der

Körperhaltung können zudem die Lenden-

wirbelsäule sowie die Hüft- und Kniegelenke

in Mitleidenschaft gezogen werden.“ Um

diese Belastungen weitestgehend zu ver-

meiden, empfiehlt der Experte, folgende

Hinweise zu beachten:

Haltung bewahren!

Die beladenen Hilfsmittel sollten nicht ruck-

artig angehoben, gezogen oder geschoben

werden. Um einseitige Belastungen und

Zwangshaltungen zu vermeiden, sollten Be-

schäftigte eine aufrechte Körperhaltung mit

nicht verdrehtem und möglichst geradem

Rücken einnehmen.

Auf das richtige Hilfsmittel setzen

Nicht jedes Hilfsmittel ist für jede Last und

jeden Transport geeignet. Wer etwa Stufen

überbrücken muss, sollte einen Treppenkar-

ren nutzen. Ist der Untergrund uneben und

nicht befestigt, wie zum Beispiel im Garten,

sollten die Reifen des Hilfsmittels eine aus-

reichende Größe und ein tiefes Profil haben.

Auf das Maximalgewicht achten!

Die Hilfsmittel sollten niemals über das von

den Herstellern angegebenen Maximalge-

wicht überladen werden. Die Last sollte nach

Möglichkeit mittig aufgesetzt werden.

Richtig einkaufen

Wer bereits beim Einkauf auf das GS-Zeichen

achtet („Geprüfte Sicherheit“), erspart sich

Folgekosten und unangenehme Überra-

schungen. Sollen verschiedene Personen

mit dem Hilfsmittel arbeiten können, sollte

die Griffhöhe in der Höhe verstellbar sein.

Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht!

Im Job ist beim Transportieren von Lasten ei-

ne Gefährdungsbeurteilung Pflicht. Nach

den sogenannten Leitmerkmalmethoden

können die Risiken für die körperliche Über-

belastung für jeden Beschäftigten indivi-

duell ermittelt werden. So ist die Höhe der

körperlichen Belastungen abhängig von der

Art des Hilfsmittels, vom Lastgewicht, der

Körperhaltung und Bewegungsgeschwindig-

keit, der Dauer und Häufigkeit der Lasten-

handhabung und den Ausführungsbedin-

gungen. Berufsgenossenschaften und Un-

fallkassen beraten bei der Durchführung der

Gefährdungsbeurteilung und bei der Wahl

der richtigen Hilfsmittel.

Übersicht über die wichtigsten Hilfsmittel

zum Ziehen und Schieben leichter bis mittel-

schwerer Lasten: www.deinruecken.de Web-

code: dam12951

Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung bei

körperlichen Belastungen finden sich hier:

www.deinruecken.de Webcode: dam10793

Quelle: DGUV

Haltung bewahren! Dies g i l t auch beim Einsatz von rol lenden Hi l fsmit te ln wie Sackkarre , Handwagen, Gr i f f ro l ler

und Co. Mit den wendigen Hel fern fä l l t der Transpor t von mit te lschweren Lasten deut l ich le ichter. Damit d ie Ent-

lastung jedoch n icht zu e iner Belastung wird, g ibt d ie Prävent ionskampagne „Denk an mich. Dein Rücken“ Tipps

zum s icheren Umgang mit ro l lenden Hi l fsmit te ln .

Lasten besser rollen statt tragenPräventionskampagne gibt Tipps zum Umgang mit Hilfsmitteln

In der Präventionskampagne „Denk an

mich. Dein Rücken“ arbeiten die Berufs-

genossenschaften, Unfallkassen, ihr Spit-

zenverband Deutsche Gesetzliche Unfall-

versicherung (DGUV), die Sozialversiche-

rung für Landwirtschaft, Forsten und Gar-

tenbau und die Knappschaft zusammen.

Gemeinsam verfolgen sie das Ziel, Rü-

ckenbelastungen zu verringern.

Weitere Informationen unter

www.deinruecken.de

i punkt_1-14_i punkt 22.07.14 10:52 Seite 18

G e s u n d h e i t

i p u n k t 1 / 2 0 1 4 19

„Auf Stress und Druck reagiert unser Körper

mit dem Fluchtinstinkt: Der Blutdruck steigt,

die Herzfrequenz erhöht sich, die Sinne wer-

den geschärft. In der Folge setzt der Körper

Energie frei, um im Notfall die Flucht ergrei-

fen zu können“, erläutert Dr. Hiltraut Paridon,

Leiterin des Bereichs „Psychische Be-

lastungen und Gesundheit“ am Institut für

Arbeit und Gesundheit der DGUV (IAG). Zu

Urzeiten habe diese Reaktion das Überleben

der Menschen gesichert. „Weil heutzutage

jedoch kaum jemand die Flucht ergreift,

wenn er Stress hat, staut sich die überschüs-

sige Energie in der Muskulatur. Wird sie nicht

abgebaut, kann dies auf Dauer zu schmerz-

haften Muskelverspannungen führen.“

Gefährdungsbeurteilung:

Der Arbeitsplatz unter der Lupe

Rückenschmerzen können also auch auf psy-

chische Fehlbelastungen hinweisen: „Spätes-

tens dann muss den Ursachen auf den Grund

gegangen werden“, so die Psychologin. „Die

Gefährdungsbeurteilung kann Aufschluss

darüber geben, welche psychischen Bela-

stungen am Arbeitsplatz vorliegen.“ Mithilfe

dieses Instruments lassen sich Arbeitsaufga-

ben, Arbeitsorganisation, Arbeitsumgebung

sowie soziale Beziehungen am Arbeitsplatz

systematisch untersuchen. So können Ar-

beitgeber nicht nur die belastenden

Faktoren, sondern zugleich auch Lösungsan-

sätze ermitteln. Wo etwa fehlende Abspra-

chen zu Belastungen führen, helfen regel-

mäßige Besprechungen im Kollegenkreis. Wo

Lärm oder die klimatischen Bedingungen zu

den Stressfaktoren zählen, können Änderun-

gen der Arbeitsumgebung die Situation ver-

bessern. Eine Gefährdungsbeurteilung muss

nicht kompliziert sein: Beratung und

Unterstützung erhalten Arbeitgeber und

Betriebe von den Trägern der gesetzlichen

Unfallversicherung.

Stress kann aber nicht nur im Beruf entste-

hen. Auch in der Freizeit können viele Men-

schen nur noch selten abschalten: „Die Kin-

der zum Fußballtraining bringen, abends

noch eine Verabredung mit den Schwiegerel-

tern eingeschoben, die Bügelwäsche erledigt

– oft jagt auch abseits des Arbeitsplatzes ei-

ne Verpflichtung die nächste“, so Paridon.

Wichtig sei es daher auch, sich selbst immer

wieder bewusst Auszeiten zu nehmen und

Dinge zu tun, die einen erfreuen. „Sei es nun

Gartenarbeit, Basteln, Lesen oder einfach

einmal gar nichts tun: Hauptsache es macht

Spaß. Das hilft, sich zu entspannen.“

Rückenschmerzen müssen nicht immer körperliche Ursachen haben. Auch psychische Belastungen können dem Rücken

zu schaffen machen. So können zum Beispiel Stress, Sorgen, Zeitdruck und Konflikte Rückenschmerzen verschlimmern

oder gar auslösen. Darauf weisen die Träger der Präventionskampagne „Denk an mich. Dein Rücken“ hin.

Sie geben Tipps, wie psychische Belastungen bei der Arbeit und in der Freizeit vermindert werden können.

Stress kann den Rücken belastenRückenschmerzen können auf psychische Fehlbelastungen hinweisen

Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung bei

psychischen Belastungen finden sich unter

www.deinruecken.de,

Webcode dam21578.

Motiviert und engagiert sind viele, die in

Pflege- und Betreuungsberufen arbeiten.

Doch diese Tätigkeiten verlangen dem Kör-

per einiges ab – viele Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter klagen über Rückenbeschwer-

den. Doch das muss nicht sein!

Wie die Rückengesundheit in Pflegeeinrich-

tungen organisiert und gelebt werden kann,

diskutieren wir mit Ihnen am 1. und 2. Ok-

tober 2014 an der DGUV-Akdemie in Dres-

den. Eine Veranstaltung für Heimleitungen,

Pflegedienstleistungen, Stationsleitungen,

Personalvertretungen, Sicherheitsfachkräfte

und Betriebsärzte.

Fachvorträge, Foren, Diskussionsrunden mit

Experten aus Wissenschaft und Praxis. Eine

Veranstaltung der Unfallkasse Sachsen und

der Berufsgenossenschaft für Gesundheits-

dienst und Wohlfahrtspflege (BGW).

Mehr Infos und Anmeldungen unter:

www.unfallkassesachsen.de

Suche: Veranstaltungen

Prävention macht stark – auch Deinen RückenGesund bleiben in der Pflege

i punkt_1-14_i punkt 22.07.14 10:52 Seite 19

I n f o r m a t i o n

20 i p u n k t 1 / 2 0 1 4

Die Mitarbeiter der BG Bau haben Ihren Weg-

gang bedauert. Wie wurden Sie bei der Unfall-

kasse aufgenommen – auch mit Bedauern?

Diesen Eindruck hatte ich dankenswerter-

weise nicht. Das Interesse an meiner Person

war eher geprägt von Neugier, verbunden mit

großer Erwartungshaltung und einer viel-

leicht kleinen – aber verständlichen – Portion

Skepsis.

In den über 150 persönlichen Gesprächen

konnte ich mir dann relativ schnell ein Bild

von der Unfallkasse und der bestehenden Si-

tuation machen. Dass sich die Mitarbeiter

zum ganz überwiegenden Teil geöffnet und

mir ihr Vertrauen entgegengebracht haben,

hat mir gutgetan. Das war nicht selbstver-

ständlich.

Inzwischen, davon gehe ich aus, können

mich die Mitarbeiter einschätzen und wis-

sen, worauf ich Wert lege und wofür ich ein-

stehe. Daher fühle ich mich gut aufgenom-

men und – trotz der noch bestehenden

offenen Baustellen – in der Unfallkasse

Vertrauen, Transparenz und den Blick fürs WesentlicheDr. Martin Winter im Interview

Sachsen inzwischen sehr wohl.

Leben ist Veränderung. Was wollen Sie verän-

dern? Und wo wollen Sie beginnen?

Zeit, mir das lange zu überlegen, hatte ich

nicht. So waren die ersten paar Monate nach

Beginn der Amtsübernahme bereits von der

schwierigen Finanz- und Beitragssituation

geprägt, verursacht durch mehrere ungünsti-

ge Faktoren.

Da für eine funktionierende und sich für die

Seit 12 Monaten is t Mar t in Winter Geschäfts führer der Unfal lkasse Sachsen. Der Jur ist aus Franken begann seine

Laufbahn bei der Bau-Berufsgenossenschaft Bayern und Sachsen in Nürnberg ( jetzt : BG Bau) und war zuletzt Be-

re ichsle i ter für Sachsen der Geschäftsstel le Dresden. In den ersten Wochen hat er mit jedem Mitarbei ter e inzeln

gesprochen. Mit t lerwei le g i l t er a ls jemand, der s ich erst e in gründl iches Bi ld macht , eh er s ich e in Ur te i l er -

laubt . Wir haben nachgefragt , wie er s ich ins neue Amt e ingelebt hat?

i punkt_1-14_i punkt 22.07.14 10:53 Seite 20

I n f o r m a t i o n

i p u n k t 1 / 2 0 1 4 21

Mit der Unfallkasse ins KinoDie Unfallkasse präsentierte am 19. März

2014 im CineStar Chemnitz am Roten Turm in

einer Sonderveranstaltung den packenden

Film „GOLD“ über das Schicksal dreier Sport-

ler mit Handicap auf ihrem schweren Weg zu

den Paralympics nach London.

Gerd Schönfelder – Skirennfahrer mit Handy-

cap – war Gast und stand Schülerinnen und

Schülern Rede und Antwort. Schönfelder er-

rang seit 1992 bei mehreren Winter-Paralym-

pics 16 Siege und insgesamt 22 Medaillen.

Damit ist der vierzehnfache Weltmeister der

bislang erfolgreichste Athlet in der Geschich-

te der Paralympics.

Zukunft aufstellende Verwaltung eine solide

Finanzierung die Basis aller künftigen Ent-

scheidungen ist, galt es, hier dringend zu

handeln. Ein Leben nur aus der Substanz der

Unfallkasse ohne regelmäßige Investitionen

mag zwar kurzfristig kostenneutral erschei-

nen, produziert aber mittel- und langfristig

gesehen viel höhere Kosten. Deswegen galt

es auch in dieser Hinsicht, gegenüber den

Selbstverwaltungsgremien und der Rechts-

aufsicht Vertrauen aufzubauen, Transparenz

zu erzeugen und für die dringend notwendi-

gen Schritte zu werben. Mit den Ende 2013

beschlossenen und den bereits für 2014 ge-

planten Maßnahmen sind wir hier auf dem

richtigen Weg.

Daneben ist mein Ziel, die Unfallkasse Sach-

sen weiterzuentwickeln und moderne Ar-

beitsbedingungen für alle Mitarbeiter zu

schaffen. Hierzu gehören eine zukunftsorien-

tierte IT-Anwendung, Flexibilität – nicht nur

bei den Arbeitszeiten – und natürlich die Ver-

einbarkeit von Familie und Beruf. Mit der in-

zwischen abgeschlossenen neuen flexiblen

Gleitzeit-Dienstvereinbarung haben wir einen

ersten Schritt gemacht. Ich bin zuversicht-

lich, dass hierauf noch viele weitere folgen

werden.

Die Unfallzahlen sinken. Doch die Ausgaben

steigen. Kann die Unfallkasse nicht mit Geld

umgehen?

Bereits seit ich vor nunmehr über zehn Jahren

bei der gesetzlichen Unfallversicherung be-

gonnen habe, ist mir die Aussage der ver-

meintlichen Gleichung bekannt: Weniger Un-

fälle = weniger Ausgaben = niedrigere

Beiträge. Das erweist sich leider bei genau-

erer Kenntnis der Hintergründe als ein Irr-

glaube. Es gibt eine Unmenge an Faktoren,

die Einfluss auf die Ausgaben einer Unfall-

kasse haben. Nur um einige wenige zu nen-

nen: Gesundheit wird in Deutschland immer

teurer. Damit werden die medizinische Be-

treuung und die Rehabilitation pro Fall konti-

nuierlich aufwendiger; die Heilbehandlungs-

kosten aufgrund stetig verbesserter Behand-

lungsmethoden steigen; Hilfsmittel sind in-

zwischen technische High-End-Produkte. Da-

neben bedeuten z. B. Tariferhöhungen im öf-

fentlichen Dienst und damit für die bei uns

Versicherten gleichzeitig deutliche Kosten-

steigerungen bei den zu erbringenden Lei-

stungen wie Verletztengeld und -renten, da

diese an das jeweilige Einkommen gekoppelt

sind. Ständige Ausweitungen des Unfallversi-

cherungsschutzes, jährliche gesetzliche Ren-

tenerhöhungen, steigendes Lebensalter etc.

tun ihr Übriges für die Ausgabenseite – trotz

sinkender Unfallzahlen.

Die Unfallkasse Sachsen ist dennoch eine äu-

ßerst schlank aufgestellte Verwaltung, das

zeigen Kennzahlen-Vergleiche mit anderen

Unfallkassen. Sparsamkeit hat aber dort ihre

Grenzen, wo die gesetzlichen Erfordernisse

nicht mehr eingehalten werden können. So

befindet sich ein Unfallversicherungsträger –

im Gegensatz zu einem erwerbswirtschaft-

lichen Unternehmen mit Hauptziel Kosten-

Nutzen-Optimierung – in einem ständigen

Spannungsverhältnis zwischen mehreren

Zielrichtungen. Neben dem Ziel der Kosten-

kontrolle (Leistungen, Personal) gilt es auch,

die Ziele Qualität (rechtmäßige Entscheidun-

gen) und Zeit (Laufzeiten und Produktivität)

anzugehen. Nur wenn diese Ziele gleichmä-

ßig verfolgt werden, kann die optimalste Wir-

kung für alle Beteiligten erzielt werden.

In Seminaren empfiehlt die Unfallkasse ein

gesundes Maß an Beanspruchung. Sie sind

verheiratet, haben eine kleine Tochter und

werden bald erneut Vater. Wie sieht denn Ihre

persönliche Work-Life-Balance aus?

Neben Unternehmungen mit meiner Familie

entspanne ich am besten beim regelmäßigen

Laufen oder beim Klavier spielen. Jahreszeit-

abhängig bin ich auch im Garten zu Gange

oder widme mich der Acrylmalerei.

Für den nötigen Ausgleich helfen mir persön-

lich, immer den wesentlichen Blick für die Sa-

che zu haben, ohne sich selbst zu wichtig zu

nehmen, und die gewonnene Erkenntnis,

dass jeder Mensch – egal welche Position er

begleitet – im Berufsleben ersetzbar ist. Die

Unfallkasse Sachsen als ganzes funktioniert

nur durch das Zusammenwirken ihrer Mitar-

beiter. Das sollte man als Vorgesetzter in ver-

antwortlicher Position nicht vergessen.

Die Fragen stellte Karsten Janz.

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I n f o r m a t i o n

22 i p u n k t 1 / 2 0 1 4

Forum Unternehmerverantwortung am 03.12.2013in der DGUV - Akademie Dresden

diese Themen in den Unternehmen der Un-

fallkasse Sachsen äußerst präsent sind und

Am 3. Dezember 2013 fand zum dritten Mal

in Dresden das Forum Unternehmerverant-

wortung statt. Zum Thema „Altern und Ar-

beitswelt“ konnten sich die über 100 Teil-

nehmer in vielen interessanten Beiträgen

und Praxisbeispielen sowie einer begleiten-

den Ausstellungs- und Aktionsfläche zum

Thema informieren. Der Fokus lag dabei auf

Möglichkeiten einer ganzheitlichen, gesund-

heitsförderlichen Arbeitsgestaltung vor dem

Hintergrund der demografischen Entwick-

lung und den Entwicklungstrends der Er-

werbsarbeit. Es sollte gezeigt werden, wie

die körperliche und psychische Gesundheit

und die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten

erhalten werden kann und welche personal-

politischen Maßnahmen diesen Prozess

unterstützen.

Die Rückmeldungen haben gezeigt, dass

die Teilnehmer mit der Veranstaltung sehr

zufrieden waren.

der Tätigkeit. Mithilfe eines Schrittzählers

und einer Software begaben sich die Teilneh-

mer auf eine virtuelle Reise durch Sachsen.

Die täglichen Schritte wurden in eine Soft-

ware eingegeben und konnten auf einer Land-

karte verfolgt werden. Ziel war es, gemeinsam

in einem Team über fünf Monate eine Strecke

von 735 km zurückzulegen. Dabei wurden ne-

ben den gelaufenen Schritten auch Aktivitä-

ten wie Radfahren, Schwimmen oder Tanzen

gutgeschrieben. In den fünf Monaten der Ak-

tion wurde so eine Entfernung zurückgelegt,

die weiter ist als zweimal zum Mond und zu-

rück. Alle 1.383 Teilnehmer, die das Ziel nach

735 km erreichten, nahmen an einer Verlo-

sung teil.

1 Million Schritte und ein wenig GlückHerzlichen Glückwunsch!

Frauenpower heißt das Team, mit dem Ines

Grünberg im letzten Jahr zur Bewegungsiniti-

ative „Schritt für Schritt“ antrat. Nun hat sie

den Hauptpreis gewonnen, einen 300 Euro-

Gutschein für den IFA-Ferienpark in Schöneck.

Dass Ines Grünberg den ganzen Tag vorm

Rechner sitzt, sieht man ihr nicht an. Die

sportlichschlanke Frau arbeitet seit 20 Jahren

im Finanzamt Chemnitz und wohnt am Stadt-

rand in Jahnsdorf. Bewegung gehört zu ihrem

Leben. Deshalb war schnell klar, dass sie sich

gemeinsam mit Kolleginnen beteiligt, als der

Aufruf der Unfallkasse kam. Ines Grünberg ist

verheiratet und hat zwei Mädchen im Alter

von 13 und 14 Jahren. Und weil sie Kinder,

Haus und Garten nicht genug bewegen, geht

sie noch ins Fitnessstudio.

Hintergrund

„Schritt für Schritt“ war eine Bewegungsiniti-

ative für Beschäftigte mit überwiegend sitzen-

i punkt_1-14_i punkt 22.07.14 10:53 Seite 22

I n f o r m a t i o n

i p u n k t 1 / 2 0 1 4 23

Gelenau siegte in der PARK ArenaDie Pestalozzi-Grundschule ist Landessieger der Risiko-Raus-Tour!

Die besten sieben Mannschaften aus 200

Grundschulen in Sachsen traten am 9. April

in der PARK Arena Neukieritzsch zum Lan-

desfinale der Risiko-Raus-Tour an. Überlege-

ner Sieger wurde die Pestalozzi-Grundschule

aus Gelenau. Dabei waren die Erzgebirgler

keine Neulinge. Bereits im Vorjahr waren sie

Dritte hinter Niesky, das 2012 sogar gewann.

Die Dritt-, Viert- und Fünftklässler bewiesen

Teamgeist, Ehrgeiz und sportliches Können.

270 Teams aus 200 Grundschulen haben

sich in diesem Jahr durch 47 Vorrunden und

sieben Regionalfinals gekämpft. Von den

3.800 Aktiven qualifizierten sich letztlich nur

sieben Mannschaften für das Landesfinale.

Begleitet wurden alle Teams von mitgereis-

ten Fans, die den Staffelrunden in der PARK

Arena eine stimmungsvolle Kulisse gaben.

Ausgelassen wurden Spruchbänder und Fah-

nen geschwenkt. Die Zieleinläufe waren je-

des Mal von lautem Gejohle begleitet.

Wir danken der Fa. Ingoy sports und Andreas

Plaul, den Sportkoordinatoren der Sächsi-

schen Bildungsagentur, den Kreissportbün-

den, den betreuenden Lehrerinnen und Leh-

rern, den gastgebenden Schulen, dem

Landesverband Sachsen des Deutschen Ju-

gendherbergswerkes und den vielen fleißigen

Helfern für die engagierte Unterstützung.

Gern können sich Mannschaften wieder fürs Schuljahr 2014/2015 bewerben.

Kontakt: Anderas Plaul – Ingoy sports 0176 801 664 85 oder [email protected]

Und das sind die Platzierungen:

Sieger:

Grundschule „Pestalozzi“ Gelenau

2. Platz:

Grundschule

„Hans Christian Andersen“ Niesky

3. Platz:

Evangelische Grundschule Bad Düben

4. Platz:

Grundschule Brand-Erbisdorf

5. Platz:

Grundschule Neundorf

6. Platz:

Adam-Friedrich-Oeser

Grundschule (Leipzig)

7. Platz:

Grundschule „Joliot-Curie“

Pegau

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i punkt_1-14_i punkt 22.07.14 10:53 Seite 23

I n f o r m a t i o n

24 i p u n k t 1 / 2 0 1 4

XX. Weltkongress für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2014: Globales Forum Prävention

2014 blickt die internationale Arbeits-

schutzszene nach Deutschland: Vom 24. bis

27. August richtet die DGUV in Frankfurt den

„XX. Weltkongress für Sicherheit und Ge-

sundheit bei der Arbeit 2014: Globales Fo-

rum Prävention“ aus. Gemeinsam mit der

Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)

sowie der Internationalen Vereinigung für

soziale Sicherheit (IVSS) lädt sie zum län-

derübergreifenden Dialog und Erfahrungs-

austausch ein.

Erwartet werden über 4.000 Menschen aus

aller Welt: Sicherheitsexpertinnen und -ex-

perten, Unternehmerinnen und Unterneh-

mer sowie Beschäftigte, Entscheiderinnen

und Entscheider aus Politik und Behörden,

Sozialpartner sowie alle, die auf dem Gebiet

Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit tä-

tig sind. Der Weltkongress 2014 bietet nicht

nur die Möglichkeiten des Austauschs von

neuestem Wissen und Erfahrungen, er

schafft auch Begegnungen, bietet vielfältige

Partizipationsmöglichkeiten und fördert das

Kennenlernen von Menschen und Best-Prac-

tice-Beispielen.

Drei Hauptthemen bilden das Gerüst für

die inhaltliche Gestaltung des Kongresses:

• Präventionskultur – Präventions-

strategien – Vision Zero

• Herausforderungen für die

Gesundheit bei der Arbeit

• Vielfalt in der Arbeitswelt

Weitere Informationen erhalten Sie auf der

Homepage des Weltkongresses 2014 und

auf unseren Social Media Kanälen:

• ww.safety2014germany.com

• Youtube (www.youtube.com):

„WorldCongress2014“

• Facebook (www.facebook.com):

„World Congress 2014“

• LinkedIn (www.linkedin.com):

„XX World Congress on Safety

and Health at Work 2014“

10 Mal Titel „Sichere Feuerwehr“ verliehen

Auch dieses Jahr konnten sich wieder frei-

willige Feuerwehren aus Sachsen prüfen

lassen, ob ihr Sicherheitsmanagement den

Anforderungen standhält. Die Auswertung

und Erteilung der Prädikate wurde von einer

gemeinsamen Kommission aus Vorstand so-

wie Fachreferat Soziales des Landesfeuer-

wehrverbandes und der Unfallkasse Sach-

sen vorgenommen.

Am 28. Juni 2014 wurde zum Feuerwehrball

beim Landesfeuerwehrtag in Bautzen die

Auszeichnung vom stellvertretenden Ge-

schäftsführer der Unfallkasse Sachsen ver-

liehen, gemeinsam mit dem Vorsitzenden

des Landesfeuerwehrverbandes und dem

Landesbranddirektor.

Das Audit wird auch 2015 fortgeführt.

Diese freiwilligenFeuerwehren erhielten 2014den Titel „Sichere Feuerwehr“:

Feuerwehr Burgstädt

Feuerwehr Pegau

Feuerwehr Süptitz

Feuerwehr Hartmannsdorf

Feuerwehr Oberlichtenau

Feuerwehr Nöbeln

Feuerwehr Volkersdorf

Feuerwehr Hermsdorf

Feuerwehr Schöneck

Feuerwehr Nünchritz

i punkt_1-14_i punkt 22.07.14 10:53 Seite 24

I n f o r m a t i o n

i p u n k t 1 / 2 0 1 4 25

Psychische Belastungen jetzt im Arbeitsschutzgesetz verankert

Am 20. September 2013 hat der Bundesrat

dem Gesetz zur Neuorganisation der

bundesunmittelbaren Unfallkassen (BUK-

NOG) zugestimmt. Damit war auch eine Än-

derung des Arbeitsschutzgesetzes verbun-

den. Die Berücksichtigung psychischer

Belastungen am Arbeitsplatz ist dadurch

klar festgeschrieben.

So heißt es jetzt in § 4 Nr. 1 des Arbeits-

schutzgesetzes: „Die Arbeit ist so zu gestal-

ten, dass eine Gefährdung für das Leben so-

wie die physische und psychische Gesund-

heit möglichst vermieden und die verblei-

bende Gefährdung möglichst gering gehal-

ten werden.“ In § 5 Absatz 3 wird ergänzt:

„6. psychische Belastung bei der Arbeit“.

Mit dieser Änderung ist die Beurteilung psy-

chischer Belastungen am Arbeitsplatz auf ei-

ne feste gesetzliche Grundlage gestellt. Psy-

chische Belastungen sind in gleicher Weise

zu beurteilen und mit Maßnahmen zu redu-

zieren wie körperliche Belastungen.

Systematische Umstellung des DGUV-Regelwerks Das Vorschriften- und Regelwerk der gesetz-

lichen Unfallversicherung unterstützt Betrie-

be und Beschäftigte darin, Arbeitsplätze ge-

sund und sicher zu gestalten. Es ist vielfältig

und diversifiziert, um allen Branchen pass-

genaue Lösungen anbieten zu können. Ab

dem 01.05.2014 wird die Systematik des

Schriftenwerks sich verändern. Dies ist not-

wendig geworden, um Überschneidungen,

die sich aus der Fusion der beiden Spitzen-

verbände von Berufsgenossenschaften und

öffentlichen Unfallkassen Unfallversiche-

rungsträgern ergeben hatten, zu bereinigen

und zu vereinheitlichen.

Kürzel wie BGV/GUV-V, BGI/GUV-I oder GUV-

SI wird es deshalb in Zukunft nicht mehr ge-

ben. Durchgängig werden die Schriften in

vier Kategorien eingeteilt werden: DGUV-

Vorschriften, DGUV-Regeln, DGUV-Informati-

onen und DGUV-Grundsätze.

Parallel dazu wird auch das Nummerierungs-

system für alle Schriften eine neue Ordnung

bekommen. Jede Publikation des „Vorschrif-

ten- und Regelwerks der DGUV“ erhält eine

eigene mehrstellige Kennzahl. An ihr wird

abzulesen sein, um welche Art von Schrift es

sich handelt und welcher Fachbereich der

DGUV sich um den Inhalt kümmert. Die Fach-

bereiche haben die wichtige Aufgabe, das

Vorschriften- und Regelwerk auf dem aktuel-

Der Schutz und die Stärkung der Gesundheit

bei arbeitsbedingter psychischer Belastung

ist eines der drei Kernziele der GDA in der

Periode 2013 – 2018. Umgesetzt wird es un-

ter anderem im Rahmen des GDA-Arbeits-

programms Psyche. Die vorgenommene ge-

setzliche Präzisierung steht im Einklang mit

den Zielen des Arbeitsprogramms, psychi-

sche Erkrankungen im Betrieb zu vermeiden

und Betrieben und Beschäftigten ein früh-

zeitiges Erkennen von psychischen Risiko-

faktoren zu erleichtern.

len Stand der Technik, der Arbeitsmedizin

und der Rechtsprechung zu halten. Experten

aus Berufsgenossenschaften und Unfallkas-

sen arbeiten mit Vertretern der Wirtschaft

und der Sozialpartner zusammen und garan-

tieren so die Qualität des Regelwerks.

Mit der Umstellung auf das neue System

stellt die DGUV eine Transferliste mit den al-

ten und den neu vergebenen Nummern be-

reit. In der DGUV-Publikationsdatenbank

wird es möglich sein, sowohl nach den alten

als auch nach den neuen Nummern zu su-

chen.

Quelle: DGUV

Drei Teams beim größten Dresdner FirmenlaufKnapp 11.000 Läufer von mehr als 1.000 Fir-

men starteten am 21. Mai bei sommerlichen

Temperaturen zur mittlerweile sechsten

„Rewe Team Challenge“ in Dresden. Der größ-

te Firmenlauf Sachsens führte vom Altmarkt

über Theaterplatz, Terrassenufer und Blüher-

straße zum Ziel ins Glücksgas-Stadion.

Die Unfallkasse Sachsen nahm mit drei Teams

und insgesamt 12 Läuferinnen und Läufern

teil. Eine Medaille gab es am Ende für alle

Läufer, denn bei der „Rewe Team Challenge“

gilt das Motto „Dabei sein ist alles“.

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I n f o r m a t i o n

26 i p u n k t 1 / 2 0 1 4

Aufgeregt fuchtelt ein Spaziergänger mit bei-

den Armen. Gleich zwei Schüler liegen auf

dem Waldboden neben einer langen Kiefern-

wurzel und wimmern. Der eine mit einer lan-

gen tiefen Risswunde im Unterschenkel, der

andere mit einem verstauchten Knöchel. Doch

lange müssen beide nicht auf Hilfe warten.

Die Gruppe junger Schülersanitäter, die an

diesem Samstag durch die Dresdner Heide

streift, ist schnell vor Ort. Die fünf sind ein

Team und von den Verletzten wenig über-

rascht. Puls messen, Mut zusprechen, den

Notarzt alarmieren. Gekonnt streift sich ein

Mädchen Handschuhe über, reißt ein Ver-

bandspäckchen auf und deckt die Wunde ab.

Der Ablauf stimmt, jeder Handgriff sitzt und

bringt wertvolle Punkte. Denn der Unfall war

nur inszeniert. Profis schauen den jungen Hel-

fern über die Schulter und beobachten jede

Handlung. An dieser Station haben sich die

fünf prima geschlagen. Doch ob das so bleibt?

Das Team war eines von 23 Mannschaften,

die am 14. Juni in der Dresdner Heide in drei

Altersklassen um den Titel „Schüler-Super-

Mit Köpfchen Leben rettenSachsens beste Schüler-Sanis kommen aus Leipzig, Stollberg und Beierfeld.

Die Landessieger 2014 im Wettkampf der

Schülersanitätsdienste

Ringelnatz-Grundschule Leipzig

Carl-von-Bach-Gymnasium Stollberg

Oberschule Beierfeld

Sani“ kämpften. Von der Unfallkasse Sach-

sen veranstaltet und von DRK, ASB und den

Johannitern unterstützt, fand dieser Wett-

streit bereits zum dritten Mal in Sachsen

statt. Über 200 Wettkämpfer, Begleiter und

Helfer erlebten einen anspruchsvollen Tag

mit spannenden Wettkämpfen, einem kniffli-

gen Theorietest und mit viel Bewegung,

Spiel und Spaß.

Alle drei Landessieger nahmen nicht nur den

Titel „Schüler-Super-Sani 2014“ mit nach

Hause, sondern dürfen sich nun auf einen

tollen Erlebnistag freuen.

Foto

s: A

ndre

as L

amm

i punkt_1-14_i punkt 22.07.14 10:54 Seite 26

B e k a n n t m a c h u n g e n

i p u n k t 1 / 2 0 1 4 27

i p u n k t 1 / 2 0 1 3 27

BGI/GUV-I 8666Broschüre „Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in Hochschulen“ Ausgabe Juli 2013

In den Bereichen Forschung und Lehre ist die Vielfalt vonGefahrstoffen groß. Darunter sind auch Stoffe, deren ge-fährliche Eigenschaften nicht untersucht und daher nichtbekannt sind. Trotzdem soll eine sichere Handhabung ge-währleistet werden. Diese Broschüre fasst das umfangrei-che Regelwerk übersichtlich zusammen.

BGI/GUV-I 5180

Broschüre „Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS)“Ausgabe Januar 2014

AMS verbessern die Arbeitsschutzleistung und die Integ-ration von Sicherheit und Gesundheit in die betrieblichenAbläufe erheblich – und das sowohl aus der Sicht derUnternehmer als auch der Beschäftigten. Sie gelten des-halb als wichtiger Erfolgsfaktor.

Neue Medien für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

BG/GUV-I 8607

Broschüre „Handverzug von Flurförderzeugen“Ausgabe Juni 2013

Beim Ziehen und Schieben wird der Hand-Arm-Schulter-Bereich besonders belastet. Die Benutzung von Rollbehäl-tern oder Hand-Gabelhubwagen ist deshalb für die Be-schäftigten schwere körperliche Arbeit. Diese Broschüreunterstützt die Ermittlung der Gefährdungen und hilft, dieerforderlichen Gegenmaßnahmen zu treffen.

BGI/GUV-I 8669

Broschüre „Beschaffen und Betreiben von Fahrzeughebebühnen“ Ausgabe Februar 2014

Mitarbeiter von Kfz-Werkstätten halten sich regelmäßigunter oder neben angehobenen Fahrzeugen auf. Dort gel-ten besondere Sorgfaltspflichten. Diese Broschüre gibtHinweise für den sicheren Umgang

BGR/GUV-R 118

Broschüre „Umgang mit beweglichen Straßenbaumaschinen“Ausgabe September 2013

Beachten Unternehmer diese Regeln, können sie davonausgehen, dass sie ihr Schutzziel erreichen, Unfälle zu ver-meiden und die Gesundheit der Versicherten am Arbeits-platz zu schützen.

September 2013

BGR/GUV-R 118 118

Regel

Umgang mit beweglichen

Straßenbaumaschinen

Januar 2014

BGI/GUV-I 51805180

Information

Arbeitsschutzmanagement-

systeme

Ein Erfolgsfaktor für Ihr Unternehmen

Februar 2014

BGI/GUV-I 8669

Information

Beschaffen und Betreiben

von Fahrzeughebebühnen

Empfehlung zum sicheren Betrieb von

Fahrzeughebebühnen

Installation, Inbetriebnahme, Wartung

und Prüfung

Pflichten des Betreibers

8669

Juli 2013

BGI/GUV-I 86668666

Information

Tätigkeiten mit Gefahr-

stoffen in Hochschulen

BGI/GUV-I 812

Broschüre „Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen“Ausgabe Januar 2014

Beim Einsatz von Pyrotechnik, Nebel und sog. szenischen Effekten ist eine Reihe von sicherheitstechnischen und organisatorischen Regelun-gen zu beachten. Diese Broschüre stellt die einschlägigen Rechtsnormen und Empfehlungen zusammen, die einerseits der Sicherheit der Mit-wirkenden dienen als auch den Zuschauern.

BGI/GUV-I 8627

Broschüre „Seilarbeit im Forst“Ausgabe Januar 2014

Ob beim Holzrücken oder bei der seilunterstützten Fäl-lung: Seilwinden und Seilzüge finden bei der Waldarbeitnicht selten Anwendung. Diese Broschüre unterstützt beider Auswahl richtig dimensionierter Arbeitsmittel und trägtdamit zu einem sicheren und störungsfreien Arbeiten bei.

Januar 2014

BGI/GUV-I 86278627

Information

Seilarbeit

im Forstbetrieb

Seile Seilendverbindungen

umgelenkter Zug

Die 8. Sitzung findet am 12. November 2014 statt.

Tagungsort für die Sitzung ist das Verwaltungsgebäude der Unfallkasse in Meißen.

Öffentliche Sitzung der Vertreterversammlung

UK Sachsen 02-02 (alt: GUV-SI 8460)Broschüre „Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung an allgemeinbildenden Schulen“ Ausgabe Mai 2014 (nur online-Version verfügbar)

Die Unfallzahlen in Schulen liegen leider immer noch auf hohem Niveau – ein Grund mehr, in regelmäßigen Abständen die Schule auf Gefähr-dungsschwerpunkte hin zu überprüfen und geeignete Präventionsmaßnahmen festzulegen.Die überarbeiteten Checklisten wurden einerseits Rechtsvorschriften angepasst und tragen andererseits dem Unfallgeschehen bzw. den Unfall-und Gesundheitsgefährdungen Rechnung. Neu sind Checklisten zur Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren von Lehrkräften, zur Vor-bereitung besonderer Schulveranstaltungen sowie zur Prävention von Bedrohungslagen. Außerdem sind die Listen nun direkt beschreibbar. .

i punkt_1-14_i punkt 22.07.14 10:54 Seite 27

Sonnabend, 15. November 2014

Universität Leipzig · Campus der sportwissenschaftlichen Fakultät ·

Vorträge, Seminare, Workshops

Programm und Anmeldung nur unter: www.unfallkassesachsen.de

Partner: Universität Leipzig · Sächsisches Staatsministerium für Kultus

Bild

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6. Schulgesundheitsforum Sachsen

»Ideen zum Staunen«

i punkt_1-14_i punkt 22.07.14 10:54 Seite 28