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ARPM Bucuresti
Twinning Project RO 2006 / IB / EN / 08 “Implementation and enforcement of the environmental acquis focussed on environmental noise - Phase II”
Datenbanken – Emissionskataster
Teil 3
Dr. Richard NeuhoferTÜV NORD GmbH
[email protected]@t-online.de
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Dresden – Nord - BeispielAktueller 1 Stunden Mittelwert
Datum/Uhrzeit SO2 Ozon NO NO2 Benzol29.08. 14:00 - 15:00 Uhr * - - - -29.08. 13:00 - 14:00 Uhr * 31 37 38 1.229.08. 12:00 - 13:00 Uhr * 20 59 45 1.629.08. 11:00 - 12:00 Uhr * 15 57 47 -29.08. 10:00 - 11:00 Uhr * 14 64 48 -29.08. 09:00 - 10:00 Uhr * 11 63 50 -29.08. 08:00 - 09:00 Uhr * 10 76 56 -29.08. 07:00 - 08:00 Uhr * 8 74 52 2.0
Aktueller 8 Stunden Mittelwert Werte in µg/m3
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Dresden - Beispiel
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Graz - BeispielDer Emissionskataster Graz dient dazu, die wichtigsten in die Atmosphäre gelangenden antropogenen Luftschadstoffe im Stadtgebiet von Graz zu erheben und zu dokumentieren. Somit erhält man einen Überblick über den Anteil einzelner Emittenten oder Emittentengruppen an der Emission des jeweiligen Schadstoffes. Der Emissionskataster ist funktionell in die Gruppen Verkehr (Straße und Schiene), Haushalte sowie Gewerbe und Industrie unterteilt, wobei die Emissionen der letztgenannten Gruppen den diversen Branchen zugeordnet sind. Erfasst wurden die Schadstoffe Kohlenmonoxid (CO), Stickstoffoxide (NOX), Schwefeldioxid (SO2), Kohlenwasserstoffe (HC, NMHC, CH4) sowie Staub und Partikel. Für den Kohlenwasserstoff Benzol (C6H6) wurden Werte für die Emittenten Verkehr und Tankstellen erhoben. Emissionen an anderen Luftschadstoffen, wie z.B. Lachgas (N2O), Schwermetallen udgl. liegen nur für einzelne Emittenten vor.
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Graz - BeispielZusätzlich wurden auch die Emissionen des klimarelevanten Gases CO2 angegeben. Der erste Kataster für luftverunreinigende Spurengase für die Stadt Graz wurde für das Bezugsjahr 1988 erstellt. Die permanente Reduktion spezifischer Emissionsmengen aufgrund von technischen Weiterentwicklungen, aber auch Veränderungen in der Betriebs- und Wohnungsstruktur führen dazu, dass die absoluten Emissionsmengen einer ständigen Veränderung unterliegen. Daher ist es notwendig, in periodi-schen Abständen den Emissionskataster zu aktualisieren.Durch den Vergleich der beiden Kataster (1995, 1988) lässt sich nun auch eine zeitliche Entwicklung der Emissionssituation verfolgen und die Wirksamkeit gesetzter umweltpolitischer Maßnahmen ableiten.Die Gesamtemissionen ergeben sich als Summe der Einzel-emissionen aus den Bereichen Verkehr, Haushalte sowie Gewerbe und Industrie.
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Graz - Beispiel
Für die einzelnen Luftschadstoffe tragen die jeweiligen Verursacher unterschiedliche Anteile zur Gesamtemission bei. Einen Überblick gibt Abbildung 2.
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Graz - Beispiel
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Graz - BeispielAber auch die Berechnungsmethoden werden weiterentwickelt, sodass für einen Vergleich der Emissionen vergangene Perioden mit den neuen methodischen Ansätzen berechnet werden müssen. Abbildung 3 zeigt die Emissionsent- wicklung zwischen 1988 und 1995, wobei die Emissionen von 1988 mit den aktuellen Modellen ermittelt wurden. Es zeigt sich bei allen erfassten Schadstoffen ein Rückgang der Emissions-mengen. Bei Schwefeldioxid, Kohlenwasserstoffen und Kohlenmonoxid wurden die Schadstoffaus-stöße etwa halbiert.
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Graz - Beispiel
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Graz - BeispielBetrachtungen und Beurteilung von zeitlichen Entwicklungen liefern eine nützliche und notwendige Aussage darüber , wohin die allgemeine Emissionssituation steuert und ob gesetzte Steuerungsmechanismen auch zu den gewünschten Zielen führen. Zwischen Bezugsjahren ändern sich meistens Aktivitätsdaten, z.B. Fahrleistungen von Fahrzeugen und auch Emissionsdaten z.B. durch den Einsatz verbesserter Technologien. Somit lässt sich auch die zeitliche Entwicklung der Emissionssituation abschätzen.
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Emissionskataster für Lärmdaten (Beispiele)
Emissionskataster für Lärmdaten (Beispiele)- „Die Anlagen- und Geräuschdatenbank“ des Umweltbundesamtes- imagine-projekt.org. – Schallleistungspegel- UBA – FE – Bericht 298 51 267 – Spanplatten-Papierfabriken
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RICHTLINIE 2000/14/EG
vom 8. Mai 2000
DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTES UND RATESzur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten
über umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräte und Maschinen
“OUTDOOR - RICHTLINIE”
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Outdoor-Richtlinie
Der Fahrplan: Inkrafttreten 08. Mai 2000
nationales Recht 06. Sept 2002
anwendbar ab 03. Juli 2001
Stufe I bindend 03. Jan 2002
1. Überprüfung 03. Jan 2005
Stufe II 03. Jan 2006
2. Überprüfung 03. Jan 2009
Alte Zertifikate sind seit dem 03. Januar 2002 ungültig!
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Ziele der Richtlinie:
Gewährleistung eines reibungslosen Funktionierens des Binnenmarktes
Harmonisierung der gemeinschaftlichen Rechtsvor-schriften über Geräuschemissionsnormen von im Freien betriebene Geräten und Maschinen
Schutz der menschlichen Gesundheit und des menschlichen Wohles.
Folgekosten von Lärm am Arbeitsplatz ≈ 30 Milliarden € pro Jahr in der EU !
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Maßnahmen, um diese Ziele zu erreichen:
Harmonisierung der Geräuschemissionsnormen(Geräuschemissionsgrenzwerte)
Harmonisierung der Konformitäts-Bewertungsverfahren
Harmonisierung der Geräuschangabe auf der Maschine / dem Gerät
Sammlung von Daten über umweltbelastendeGeräuschemissionen
Nichteinhaltung: Verkaufsverbot in der EU
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Die wesentlichen Anforderungen
Artikel 12
22 Gerätegruppen, z.B.:
BaggerDumperRadladerRasenmäherMobilkraneMüllkompaktorenKompressoren
Artikel 13
41 Gerätegruppen, z.B.:
FreischneiderSpül-/SaugfahrzeugeAltglassammelbehälter
Laubbläser-/SammlerRollbare MüllbehälterKehrmaschinenMüllsammelfahrzeuge
Genaue Definition der Maschinengruppe (Anhang I)
Definierte Vorgehensweise für Messung (Anhang III, Teil B)
Statistische Absicherung des Garantiewertes
Konformitäts-Bewertungsverfahren nach Anhang VI, VII oder VIII
Interne Fertigungskontrolle Anhang V
Konformitätserklärung (Artikel 8 + Anhang II)
Geräusch-Label + CE-Zeichen anbringen
Meldung nach Brüssel + Nationale Stelle
Dokumentation für mindestens 10 Jahre
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Geräte-/ Maschinentyp
Installierte Nutzleist-ung / Elektrische Leistung P in kW
Schnittbreite L in cm ab Stufe I
03. Januar 2002
ab Stufe II
03. Januar 2006
Zulässiger SchallleistungspegelLWA /1 pW in dB(A)
Turmdrehkrane
Schweißstrom- und Kraftstromerzeuger
Motorkompressoren
Rasenmäher, Rasentrimmer,Rasenkanten-schneider
(*) Diese Werte können im Leistungsbereich 2 - 10 kW um 1 dB(A) überschritten werden
(*) (*)
P < 15
P > 15
L < 5050 < L < 70
L > 120
98 + lg P 96 + lg P
97 + lg Pel 95 + lg Pel
99 97
97 + 2 lg P 95 + 2 lg P
96 96100 98
100 100
Maschinen, für die Grenzwerte festgelegt werden 3/3
70 < L < 120
105 105
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Konformitäts-Kennzeichnung
Wer das CE-Kennzeichen und das Kennzeichen mit dem garantierten Schallleistungspegel an der Maschine anbringt und damit die Konformität mit allen zutreffenden EG-Richtlinien erklärt, steht unter dem Schutz dieser Richtlinien
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Vorgehensweise nach Anhang VII
Antrag durch den Hersteller an Benannte Stelle
Bereitstellung der technischen Unterlagen
Benannte Stelle führt Geräuschmessung durch oder lässt messen
Benannte Stelle stellt Konformitätsbescheinigung nach Anhang X für jede Maschine einzeln aus
Die Messunsicherheit wird nicht berücksichtigt
Einzelprüfung
Messwert = Label auf der Maschine
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Vorgehensweise nach Anhang VIII
Hersteller beantragt bei benannter Stelle Bewertung seines Qm-Systems und schließt Vertrag
Hersteller weist nach, dass Qm-System die Überein-stimmung seiner Produkte mit Richtlinie gewährleistet
Benannte Stelle bewertet das Qm-System (Fachaudit)
Selbstüberwachung unter Obhut der benannten Stelle Hersteller misst selbst, legt K fest, erklärt Konformität (CE) Hersteller meldet Ergebnisse an benannte Stelle Benannte Stelle führt regelmäßig Nachprüfungen durch
Umfassende Qualitätssicherung
Voraussetzung: Hersteller ist nach ISO 9001 zertifiziert
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Umweltforschungsplan des Bundesministersfür Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
- Lärmbekämpfung --Forschungsbericht 298 51 267 -
Erarbeitung von Verwaltungshilfen zur Durchführung der TALärm:
- Emissionsdaten für Anlagen -hier:
Spanplattenwerk, Papierfabrikvon Olaf-Tobias Strachotta und Dr. Hans-Jürgen
BeckmannTÜV Hannover/Sachsen-Anhalt e. V.
Fachgebiet Schall- und SchwingungstechnikLeiter Volker Bertram
Im Auftrag desUMWELTBUNDESAMTES