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D – Umweltverträglichkeitserklärung D.01 Allgemein verständliche Zusammenfassung 00 Inhaltsverzeichnis Kraftwerk Kirchbichl - Erweiterung

Verfasser: TIWAG – Tiroler Wasserkraft AG Erstellt: 11.03.2016

Revision 3Seite 2 von 32

00 Inhaltsverzeichnis 00  Inhaltsverzeichnis ................................................................................................................................... 2 

01  Einleitung ................................................................................................................................................ 4 

01.01  Zielsetzungen ......................................................................................................................................... 4 

02  Beschreibung des Vorhabens ................................................................................................................ 6 

02.01  Vorhabensgebiet, Standortgemeinden ................................................................................................... 6 

02.02  Vorhabensgeschichte ............................................................................................................................. 7 

02.03  Technische Projektentwicklung und Alternativenprüfung ...................................................................... 8 

02.04  Anlagenbeschreibung ............................................................................................................................. 9 

02.05  Bauphase ............................................................................................................................................... 9 

02.05.01  Allgemeines und Bauzeiten ....................................................................................................... 9 

02.06  Betriebsphase ...................................................................................................................................... 12 

02.07  Wassereinzug und Dotierwassermengen ............................................................................................ 12 

02.08  Bedarf an Grund und Boden ................................................................................................................ 13 

02.09  Gewöhnliche / außergewöhnliche Ereignisse, Störfälle ....................................................................... 13 

02.10  Bestandsdauer und Nachsorgephase .................................................................................................. 13 

02.11  Nullvariante........................................................................................................................................... 13 

03  Öffentliches Interesse ........................................................................................................................... 14 

04  Menschliche Nutzungen ....................................................................................................................... 15 

04.01  Landwirtschaft ...................................................................................................................................... 15 

04.02  Forstwirtschaft ...................................................................................................................................... 15 

04.03  Fischereiwirtschaft ................................................................................................................................ 15 

04.04  Jagdwirtschaft ...................................................................................................................................... 16 

04.05  Siedlungsraum, Raumentwicklung ....................................................................................................... 16 

04.06  Tourismus, Freizeit und Erholungsnutzung .......................................................................................... 16 

04.07  Siedlungswasserwirtschaft ................................................................................................................... 16 

04.08  Schifffahrt ............................................................................................................................................. 16 

05  Beschreibung und Beurteilung der Auswirkungen auf die Umwelt ...................................................... 17 

05.01  Wirkfaktoren ......................................................................................................................................... 17 

05.01.01  Lärm ......................................................................................................................................... 17 

05.01.02  Luftschadstoffe ......................................................................................................................... 17 

05.01.03  Erschütterungen und sekundärer Luftschall ............................................................................ 17 

05.01.04  Elektromagnetische Felder ...................................................................................................... 17 

05.01.05  Wasserhaushalt der Oberflächengewässer ............................................................................. 18 

05.01.06  Feststoffhaushalt ...................................................................................................................... 19 

05.02  Schutzgüter .......................................................................................................................................... 20 

05.02.01  Mensch ..................................................................................................................................... 20 

05.02.02  Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume ................................................................................ 20 

05.02.03  Boden ....................................................................................................................................... 22 

05.02.04  Wasser ..................................................................................................................................... 23 

05.02.05  Luft und Klima .......................................................................................................................... 24 

05.02.06  Landschaft ................................................................................................................................ 25 

05.02.07  Sach- und Kulturgüter .............................................................................................................. 26 

05.03  Klima- & Energiekonzept ...................................................................................................................... 27 

06  Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern .................................................................................. 28 

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D – Umweltverträglichkeitserklärung D.01 Allgemein verständliche Zusammenfassung 00 Inhaltsverzeichnis Kraftwerk Kirchbichl - Erweiterung

Verfasser: TIWAG – Tiroler Wasserkraft AG Erstellt: 11.03.2016

Revision 3Seite 3 von 32

07  Zusammenfassung der Maßnahmen ................................................................................................... 29 

07.01  Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen .................................................................................. 29 

07.01.01  Ausgleichsmaßnahmen ........................................................................................................... 29 

07.01.02  Sonstige Maßnahmen .............................................................................................................. 30 

08  Erklärung der Umweltverträglichkeit .................................................................................................... 31 

09  Verzeichnisse ....................................................................................................................................... 32 

09.01  Abbildungsverzeichnis .......................................................................................................................... 32 

09.02  Tabellenverzeichnis .............................................................................................................................. 32 

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D – Umweltverträglichkeitserklärung D.01 Allgemein verständliche Zusammenfassung 01 Einleitung Kraftwerk Kirchbichl - Erweiterung

Verfasser: TIWAG – Tiroler Wasserkraft AG Erstellt: 11.03.2016

Revision 3Seite 4 von 32

01 Einleitung

01.01 Zielsetzungen

Die TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG (im Folgenden TIWAG oder Konsenswerberin genannt) beabsichtigt die Realisierung des Vorhabens Kraftwerk Kirchbichl – Erweiterung (KE). Das Vorhaben ist ausführlich in Teil B des Einreichoperates beschrieben.

Abbildung 1: Schematische Darstellung des Vorhabens „Kraftwerk Kirchbichl – Erweiterung“

Für die Genehmigung des Vorhabens Kraftwerk Kirchbichl - Erweiterung ist eine Umweltverträglichkeitsprü-fung (UVP) durchzuführen. Sämtliche Genehmigungstatbestände werden nach dem UVP-G 2000 in einem konzentrierten Genehmigungsverfahren abgehandelt und genehmigt.

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D – Umweltverträglichkeitserklärung D.01 Allgemein verständliche Zusammenfassung 01 Einleitung Kraftwerk Kirchbichl - Erweiterung

Verfasser: TIWAG – Tiroler Wasserkraft AG Erstellt: 11.03.2016

Revision 3Seite 5 von 32

Aufgabe der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, gemäß § 1 Abs 1 UVP-G 2000 auf fachlicher Grundlage die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen festzustellen, zu beschreiben und zu bewerten, die ein Vorhaben auf die einzelnen Schutzgüter hat oder haben kann. Folgende Schutzgüter sind durch das Vorhaben betroffen:

a) Menschen, Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume,

b) Boden, Wasser, Luft und Klima,

c) Landschaft und

d) Sach- und Kulturgüter

Das Einreichoperat ist folgendermaßen aufgebaut:

Abbildung 2: Gliederung Einreichoperat

Der Antrag (Teil A) enthält den formalen UVP-Genehmigungsantrag.

Das Vorhaben (Teil B) besteht aus einer detaillierten textlichen Vorhabensbeschreibung samt dazugehöri-gen Plänen und sonstigen Beilagen.

Die Sonstigen Unterlagen (Teil C) enthalten Unterlagen, die weder Teil der zu genehmigenden Vorha-bensbeschreibung noch Bestandteil der Beurteilung der Umweltauswirkungen (UVE) sind. Dazu gehören „Menschliche Nutzungen“, öffentliche Interessen, Grundlagen, Berechnungen, Nachweise und Verzeichnis-se.

Die UVE (Teil D) enthält die Beurteilung des konkret zur Genehmigung vorgelegten Vorhabens im Hinblick auf dessen Auswirkungen auf die Umwelt ("Umweltverträglichkeitserklärung"). Sie besteht aus der gegen-ständlichen Allgemein verständlichen Zusammenfassung (AVZ), der Umweltverträglichkeitserklärung, den Wirkfaktor-Berichten, den Fachbeiträgen sowie dem Klima- und Energiekonzept.

Die Maßnahmenbeschreibung (Teil E) enthält die Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen. Sie werden textlich und planlich dargestellt.

Beim vorliegenden Dokument handelt es sich um die Allgemein verständliche Zusammenfassung (AVZ), die Teil der UVE ist. Die ausführliche Beschreibung des Vorhabens findet sich in Teil B der Einreichunterlagen, die ausführliche fachliche Darstellung und Beurteilung findet sich in den einzelnen Fachbeiträgen, die eben-so wie die vorliegende AVZ Teil der UVE (Teil D der Einreichunterlagen) sind.

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D – Umweltverträglichkeitserklärung D.01 Allgemein verständliche Zusammenfassung 02 Beschreibung des Vorhabens Kraftwerk Kirchbichl - Erweiterung

Verfasser: TIWAG – Tiroler Wasserkraft AG Erstellt: 11.03.2016

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02 Beschreibung des Vorhabens

02.01 Vorhabensgebiet, Standortgemeinden

Das Vorhaben Kraftwerk Kirchbichl – Erweiterung liegt im Unterinntal (politischer Bezirk Kufstein). Die Be-standsanlage KW Kirchbichl wird seit den 1940iger Jahren von der TIWAG betrieben. Das KW Kirchbichl liegt im Tiroler Unterinntal zwischen Wörgl und Kufstein. Seine Lage ist durch eine ausgeprägte omegaför-mige Schleife des Innflusses von 3,5 km Länge bestimmt, die durch einen rund 1 km langen Triebwasserka-nal abgeschnitten wird. Die Stauwurzel des bestehenden KW Kirchbichl liegt bei einem Stauziel von 497,00 m ü. A. bei Fl.km 236,952 und wird durch das Vorhaben nicht verändert.

Der historische Inn war im Projektgebiet um 1740 ein Gewässer mit vielen Nebengewässern, im Zuge der Kulturlandgewinnung wurde der Flusslauf entsprechend reguliert und festgelegt. Das Projektgebiet ist heute ein intensiv genutzter Siedlungs- und Kulturraum. Der Inn im Bereich des KW Kirchbichl ist als erheblich veränderter Wasserkörper ausgewiesen, weshalb Sanierungsziele (Fischdurchgängigkeit) definiert wurden (Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan 2009).

Der direkte Eingriffsraum, in dem das Vorhaben erfolgt, betrifft vier Gemeinden (Gde. Kirchbichl, Gde. An-gath, Gde. Langkampfen, Gde. Wörgl). Schutzgebiete nach Tiroler Naturschutzgesetz oder Wasserrechts-gesetz sind vom Vorhaben nicht betroffen.

Gemäß Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über belastete Gebiete (Luft) zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (BGBl. II Nr. 166/2015) befindet sich das gegenständliche Vorhaben teilweise in einem belasteten Gebiet (Luft) zum UVP-G 2000 und zwar hinsichtlich Stickstoffdioxid NO2 (Gebietsstreifen von 100 m beiderseits der Straßenachse der A12 Inntal Autobahn zwischen der Staatsgrenze mit der Bundesrepublik Deutschland und der westlichen Grenze des Gemeindegebietes von Zirl).

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D – Umweltverträglichkeitserklärung D.01 Allgemein verständliche Zusammenfassung 02 Beschreibung des Vorhabens Kraftwerk Kirchbichl - Erweiterung

Verfasser: TIWAG – Tiroler Wasserkraft AG Erstellt: 11.03.2016

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02.02 Vorhabensgeschichte

Die Tiroler Landesregierung strebt einen weiteren Ausbau der heimischen Wasserkraft in angemessener und umweltschonender Weise an (Regierungserklärung vom 21.10.2003). Mit Regierungsbeschluss vom 15.03.2011 bekräftigte die Tiroler Landesregierung den Ausbau der heimischen Wasserkraft in Tirol.

Seitens der TIWAG wurde aufgrund der Anforderungen des NGP 2009 (Durchgängigkeit und Restwasser), der anstehenden Sanierung von Anlagenteilen (Oberwassergraben) und aufgrund der geänderten Hochwas-sererwartungswerte (HW-Sicherheit, „n-1 Regel“) eine Machbarkeitsstudie zur Anpassung bzw. Erweiterung des KW Kirchbichl durchgeführt. Diese Studie wurde 2011 abgeschlossen und auf dieser Basis wurde die gegenständliche Einreichplanung beauftragt.

Am 18.05.2012 wurden die Unterlagen für die informelle Vorprüfung (UVE-Konzept, Grundzüge des Vorha-bens) bei der UVP-Behörde eingereicht. Im Mai 2012 wurde das Vorhaben der Öffentlichkeit im Rahmen einer Informationsveranstaltung für die Anrainer und einer Pressekonferenz in Kirchbichl vorgestellt und am 30.11.2012 fand eine Infomesse in Kirchbichl statt.

Das Vorhaben KW Kirchbichl – Erweiterung wurde am 15.07.2013 bei der zuständigen UVP-Behörde einge-reicht ("Revision 0"). Im Oktober 2013 fand ein UVP-Workshop mit der UVP-Behörde und deren Prüfgutach-tern statt. Mit Schreiben vom 28.03.2014, U-5267/96, erteilte die zuständige UVP-Behörde der Projektwerbe-rin gemäß § 5 Abs. 2 UVP-G iVm § 13 Abs. 3 AVG einen Verbesserungsauftrag. Neben der Abarbeitung dieses Verbesserungsauftrags wurden Vorhabensmodifikationen in Form von Optimierungen aus ökolo-gischer, technischer und wirtschaftlicher Sicht (weniger Flächenbeanspruchung, geringerer Grundverbrauch, geringere Investitionskosten) vorgenommen. Sowohl der Verbesserungsauftrag als auch die Vorhabensmo-difikationen wurden in der Revision 1 des Einreichoperats berücksichtigt, welches am 13.11.2014 bei der zuständigen UVP-Behörde eingereicht wurde.

Mit Schreiben vom 01.07.2015, U-5267/144, hat die UVP-Behörde der Projektwerberin eine "Zusammenstel-lung der Forderungen und Empfehlungen der UVP-Behörde zur Revision 1 der Einreichunterlagen" übermit-telt. Mit einem weiteren Schreiben vom 16.07.2015, U-5267/144 (gleiche Geschäftszahll), hat die zuständige UVP-Behörde der Projektwerberin gemäß § 5 Abs. 2 UVP-G iVm § 13 Abs. 3 AVG einen weiteren Verbesse-rungsauftrag erteilt. Dieser Verbesserungsauftrag wurde mit Schreiben vom 07.09.2015, U-5267/148, um die Stellungnahmen der PGA aus den Fachbereichen ArbeitnehmerInnenschutz, Brandverhütung (Brand-schutz/abwehrender Brandschutz), Energiewirtschaft, Elektrotechnik inkl. elektromagnetische Felder, Geolo-gie, Hydrogeologie, Grundwasser, gravitative geogene Naturgefahren, Maschinenbau, Stahlwasserbau und Stahlbau, Siedlungswasserbau und Humanmedizin/Umweltmedizin ergänzt. Diesem Verbesserungsauftrag ist die Projektwerberin am 30.10.2015 nachgekommen und hat das entsprechend verbesserte Einreichope-rat (Revision 2) vorgelegt.Mit Schreiben vom 09.02.2016 hat die zuständige UVP-Behörde der Projektwer-berin gemäß § 5 Abs 2 UVP-G iVm § 13 Abs 3 AVG einen nochmaligen Verbesserungsauftrag erteilt. Die-sem Schreiben angeschlossen war wiederum ein "Zusammenfassender Bericht zur Vollständigkeit der Ein-reichunterlagen Revision 2" des UVP-Koordinators vom 05.02.2016, in dem die Stellungnahmen der PGA zum einen in der Originalfassung und zum anderen zusammenfassend abgebildet wurden. Dieser Verbesse-rungsauftrag wurde in der nun vorliegenden Revision 3 des Einreichoperats berücksichtigt.

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D – Umweltverträglichkeitserklärung D.01 Allgemein verständliche Zusammenfassung 02 Beschreibung des Vorhabens Kraftwerk Kirchbichl - Erweiterung

Verfasser: TIWAG – Tiroler Wasserkraft AG Erstellt: 11.03.2016

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02.03 Technische Projektentwicklung und Alternativenprüfung

Die wesentlichen umweltrelevanten Vor- und Nachteile der geprüften Varianten und Alternativen sind in Tabelle 1 dargestellt.

Tabelle 1: Umweltrelevante Vor- und Nachteile der geprüften Varianten und Alternativen

Nr. Varianten Vor- bzw. Nachteile

1 V 0/15: keine zusätzliche energetische Nutzung Variante 0/15 sieht keinen zusätzlichen Ausbau der energeti-schen Nutzungen am KW Kirchbichl vor. Es wird gemäß Dotierwasserempfehlung eine Dotierwassermenge von mind. 15 m³/s in die Innschleife abgegeben.

+ Erfüllung Sanierungsverordnung - Erzeugungsverlust - Einfluss von Oberliegern (Wasserführung) bleibt

2 V 1: „kleines“ Dotierkraftwerk Wehranlage orogr. links Variante 1 sieht die Errichtung eines Dotierkraftwerks am orogr. linken Ufer, unmittelbar unterhalb der bestehenden Wehranlage, vor. Die Basis für die Auslegung des Dotierkraft-werks Variante 1 bildet die untere Grenze des min. Dotierwas-serabflusses von QDot = 15 m³/s. Die nutzbare Fallhöhe be-trägt rd. 5,5 m.

+ Erfüllung Sanierungsverordnung - Keine vollständige Kompensation des Erzeu-gungsverlustes - Einfluss von Oberliegern (Wasserführung) bleibt

3 V 2: „kleines“ Dotierkraftwerk Wehranlage orogr. rechts

Die Variante 2 sieht die Errichtung eines Dotierkraftwerks am orographisch rechten Ufer, unmittelbar unterhalb der beste-henden Wehranlage, vor. Die Basis für die Auslegung des Dotierkraftwerks Variante 2 bildet die untere Grenze des min. Dotierwasserabflusses von QDot = 15 m³/s. Gegenüber der Variante 1 ändert sich lediglich der Standort des Dotierkraft-werks.

+ Erfüllung Sanierungsverordnung - Keine vollständige Kompensation des Erzeu-gungsverlustes - Einfluss von Oberliegern (Wasserführung) bleibt

4 V 3: „großes“ Dotierkraftwerk Wehranlage orogr. links Die Variante 3 sieht die Errichtung eines Dotierkraftwerks (Ausbaudurchfluss von Q = 80 m3/s) am orogr. linken Ufer, unmittelbar unterhalb der bestehenden Wehranlage, vor.

+ Erfüllung Sanierungsverordnung - Probleme für Geschiebebewirtschaftung - Erzeugungsverluste ausgeglichen, aber die Kosten sind betriebswirtschaftlich nicht vertretbar - Einfluss von Oberliegern (Wasserführung) bleibt

5 V 4: Wehrkraftwerk Die Variante 4 sieht die Errichtung eines großen Wehrkraft-werks (Ausbaudurchfluss von Q = 250 m3/s) am orogr. linken Ufer, unmittelbar unterhalb der bestehenden Wehranlage (mit Unterwassereintiefung von ca. 1,5 bis 2 m in der Innschleife, max. nutzbare Fallhöhe beträgt somit rd. 7 m), vor.

+ Erfüllung Sanierungsverordnung - keine Verbesserung des HW-Schutzes - Probleme für Geschiebebewirtschaftung - große ökologische Nachteile (z.B. Unterwas-sereintiefung) - Einfluss von Oberliegern (Wasserführung) bleibt

6 V 5: Erweiterung Krafthaus KW Kirchbichl + „kleines“ Dotierkraftwerk orogr. links Variante 5 sieht die Erweiterung des bestehenden Kraftwerkes (zusätzlicher Ausbaudurchfluss von Q = 250 m3/s) sowie die Errichtung eines Dotierkraftwerkes am orogr. linken Ufer, bei der bestehenden Wehranlage, vor. Die Kapazität des Ober-wassergrabens wird erhöht und an dessen Ende ist ein Ent-lastungsbauwerk mit einer Kapazität von rd. 600 m³/s geplant. = REVISION 0

+ „Win-Win Situation“ für Ökologie + Wasserkraft + Erfüllung Sanierungsverordnung + bessere Habitateigenschaften + Geschiebebewirtschaftung möglich + Schwankungen der Wasserführung in der Inn-schleife (durch Oberlieger) werden ausgeglichen

7 V 6: Erweiterung Krafthaus KW Kirchbichl + „kleines“ Dotierkraftwerk Variante 6 sieht die Erweiterung des bestehenden Kraftwerks sowie die Errichtung eines Dotierkraftwerks, bei der beste-henden Wehranlage, vor. weniger Flächenbeanspruchung, geringerer Grundverbrauch, geringere Investitionskosten als bei V5 (REVISION 0) = gegenständliches Vorhaben

+ „Win-Win Situation“ für Ökologie + Wasserkraft + Erfüllung Sanierungsverordnung + bessere Habitateigenschaften + Geschiebebewirtschaftung unverändert möglich + Schwankungen der Wasserführung in der Inn-schleife (durch Oberlieger) werden ausgeglichen

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D – Umweltverträglichkeitserklärung D.01 Allgemein verständliche Zusammenfassung 02 Beschreibung des Vorhabens Kraftwerk Kirchbichl - Erweiterung

Verfasser: TIWAG – Tiroler Wasserkraft AG Erstellt: 11.03.2016

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02.04 Anlagenbeschreibung

Die detaillierte Beschreibung der Anlagenteile des Vorhabens findet sich in der Vorhabensbeschreibung (Teil B der Einreichunterlagen). Die nachfolgenden Beschreibungen sind eine Zusammenfassung der wesentli-chen Anlagenteile des Vorhabens.

Im Bereich der Bestandsanlage des Kraftwerks Kirchbichl ist vorgesehen, den Triebwassereinlauf des Oberwassergrabens in Richtung stromaufwärts aufzuweiten. Es wird in diesem Zuge die Tauchwand (in Kombination mit einem Fischkorridor) erneuert.

Orographisch rechts der Wehranlage wird eine Fischwanderhilfe und das Dotierkraftwerk errichtet.

Durch den Bau eines zusätzlichen neuen Kraftwerks neben der Bestandsanlage Kirchbichl wird der Ausbau-grad der Gesamtanlage erhöht und die energiewirtschaftliche Nutzung optimiert.

Bei den Maschinen 1 und 2 des bestehenden Krafthauses Kirchbichl haben sich insbesondere durch die Neubeschaufelung der Turbinen, der Erneuerung der Generatoren und die Erneuerung und Automatisierung der Maschinenregelung das mögliche Schluckvermögen und die Dauerleistung erheblich verbessert. Die Maschine 3 wurde in den letzten Jahren anstelle des alten Maschinensatzes komplett erneuert und ist daher im Vergleich zur alten Maschine ebenfalls leistungsfähiger. Diese Ertüchtigungen und Instandhaltungsmaß-nahmen an den Maschinen ermöglichen nunmehr eine Erhöhung der Ausbauwassermenge des Bestands-kraftwerks im Vergleich zur derzeit genehmigten Ausführung.

Abbildung 3: Prinzipdarstellung KW Kirchbichl – Erweiterung, Neubauten in Rot

Im Mündungsbereich der Brixentaler Ache wird eine Hochwasserschutzmaßnahme (Erhöhung der Uferhö-hen) ausgeführt um die Uferhöhen im Überlastfall HQ1000 (bordvoll) verteidigen zu können.

02.05 Bauphase

Die detaillierte Beschreibung der Bauphase des Vorhabens findet sich in der Vorhabensbeschreibung (Teil B der Einreichunterlagen). Die nachfolgenden Beschreibungen sind eine Zusammenfassung der wesentlichen Aspekte der Bauphase.

02.05.01 Allgemeines und Bauzeiten

Die gesamte Baustelle ist in vier Bauabschnitte unterteilt, deren Baufelder, Baustelleneinrichtungs- und Zwi-schenlagerflächen in einer übergeordneten Bauphase 0 erschlossen werden. Die Unterteilung der Baustelle in die vier Abschnitte wurde mit Bezug zum Zeitplan und den terminlichen Rahmenbedingungen und Anfor-derungen an die jeweiligen Bauwerke festgelegt.

Entlastungs‐bauwerk

Krafthaus Kirchbichl 1 QA = 284 m³/s

Krafthaus Kirchbichl 2 QA = 200 m³/s

DotierkraftwerkQA = 15 m³/s

FischwanderhilfeQDot = 550 l/s

Stauraum KW Kirchbichl

InnschleifeQDot,min = 15 m³/s 

 

Stauraum KWLangkampfen

Sanierung OW‐Graben

Weh

ranlage 

Kirchbichl 

Innaufweitung 

Umbau Pegel Kirchbichl ‐ Innschleife 

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D – Umweltverträglichkeitserklärung D.01 Allgemein verständliche Zusammenfassung 02 Beschreibung des Vorhabens Kraftwerk Kirchbichl - Erweiterung

Verfasser: TIWAG – Tiroler Wasserkraft AG Erstellt: 11.03.2016

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Die Erweiterung der Kraftwerksanlage Kirchbichl wird mit einer Haupt-Bauzeit von rd. 3 Jahren angenom-men. Den Bauabschnitten vorgeschaltet ist die „Übergeordnete Bauphase 0 (Erschließung)“. Entsprechend der Hauptanlagenteile ergeben sich folgende vier Hauptbauabschnitte:

Übergeordnete Bauphase 0 (Erschließung)

Bauabschnitt I: Gewässerstrecke (Anpassung Begleitbauwerke Brixenthaler Ache, Innaufweitung und Pegel Kirchbichl)

Bauabschnitt II: Wehr (Fischwanderhilfe, Dotierkraftwerk)

Bauabschnitt III: Triebwasserweg (Einlaufbereich, Sanierung OW-Graben, Neubau Brücke Werkszu-fahrt, Aufweitung Vorbecken)

Bauabschnitt IV: Krafthausbereich (Krafthaus Kirchbichl 1 und 2, Entlastungsbauwerk)

Es wurden mögliche kumulierende Wirkungen mit dem 110kV-Leitungsprojekt der TINETZ im Talraum Kirchbichl betrachtet und es wurde in allen Fachberichten dargelegt, dass es lediglich zu vernachlässigbaren kumulativen Auswirkungen kommt bzw. kumulative Wirkungen auszuschließen sind. Es sind keine weiteren Projekte bekannt, die eine Betrachtung möglicher kumulierender Wirkungen erfordern.

Arbeitszeiten: Es ist vorgesehen, die Arbeiten in der Bauphase 0 im Einschichtbetrieb (Regelarbeitszeit von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr) durchzuführen. Die Arbeiten im Bereich der Bauabschnitte I, II, III und IV erfolgen im Zweischichtbetrieb (Regelarbeitszeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr). Bei Dunkelheit, vor allem in den Win-termonaten, wird die Baustelle während der Bauarbeiten entsprechend beleuchtet. Weiter ist geplant, die Baustelle aus Sicherheitsgründen auch während der Nachtstunden mit einer Notbeleuchtung auszustatten. Lärmintensive Arbeiten werden nur in Ausnahmefällen außerhalb der Kernarbeitszeiten (Montag-Freitag von 7:00 bis 20:00 Uhr, Samstag 7:00 bis 12:00 Uhr) durchgeführt.

Verkehr: Die direkte derzeit bestehende Anbindung des Bestandskraftwerks Kirchbichl an das übergeordne-te Straßennetz (B 171 Tiroler Straße), die Viktor-Kaplan-Straße, ist eine Gemeindestraße mit einer Länge von rund 1,3 km. Davon liegen rund 800 m im Vorhabensraum entlang des Triebwasserweges und die Vik-tor-Kaplan-Straße wird hier während der Bauphasen als Baustraße genutzt. Bis zur Fertigstellung der Be-helfsbrücke über den Inn kann der Baustellenverkehr südlich des Inn nur via B 171 Tiroler Straße geführt werden. Danach erfolgen die Baustellenzufahrt und die Massentransporte über die Raststätte Angath an der A12 Inntalautobahn und (für BA II – IV) sowie von dort über die Behelfsbrücke über den Inn.

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D – Umweltverträglichkeitserklärung D.01 Allgemein verständliche Zusammenfassung 02 Beschreibung des Vorhabens Kraftwerk Kirchbichl - Erweiterung

Verfasser: TIWAG – Tiroler Wasserkraft AG Erstellt: 11.03.2016

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Abbildung 4: Bauabschnitte Hauptbauarbeiten (aus: Vorhabensbeschreibung B)

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D – Umweltverträglichkeitserklärung D.01 Allgemein verständliche Zusammenfassung 02 Beschreibung des Vorhabens Kraftwerk Kirchbichl - Erweiterung

Verfasser: TIWAG – Tiroler Wasserkraft AG Erstellt: 11.03.2016

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02.06 Betriebsphase

Auch die detaillierte Beschreibung der Betriebsphase des Vorhabens findet sich in der Vorhabensbeschrei-bung (Teil B der Einreichunterlagen).

Vor Inbetriebnahme der neuen Maschinensätze (Maschine 4 und Dotierkraftwerk) wird auf Basis der geplan-ten Betriebslastfälle sowie aufgrund der Erfahrungen des Betreibers und Erfahrungen aus der Bauausfüh-rung die bestehende Betriebsordnung ergänzt und angepasst. Darin sind die Vorgaben für den Betrieb, die laufenden Kontrollen und Messungen sowie Anleitungen zur Vorgangsweise bei Störfällen geregelt.

Grundsätzlich ist vorgesehen, die Bausubstanz und sämtliche Anlagenteile in regelmäßigen Abständen auf Mängel zu untersuchen bzw. nach Hochwasserereignissen auf ihre Funktionstüchtigkeit zu prüfen. Die Be-gleitdämme und das Gewässerbett im Bauwerksbereich werden auf Erosion oder Anlandungen überprüft.

Da das Kraftwerk Kirchbichl – Erweiterung als Laufkraftwerk konzipiert ist, bestimmt sich die Jahreserzeu-gung aus der Abflussfracht des Inn, reduziert um die Restwassermenge und die maximale Ausbauwasser-menge der Anlage. Durch die Erweiterung werden jährlich 40 GWh zusätzlich erzeugt. Die künftige mittlere Jahreserzeugung beträgt somit insgesamt 163,86 GWh/a (Krafthaus Kirchbichl 1 + 2 sowie Dotierkraftwerk).

Die bestehenden hydromorphologischen Belastungen, die am Inn im Bereich des bestehenden KW Kirch-bichl bestehen, werden den Planungen als Ist-Zustand (Vorbelastung) zugrunde gelegt. Kumulierende Wir-kungen mit anderen Vorhaben gibt es nicht.

02.07 Wassereinzug und Dotierwassermengen

Die Regel zur Dotierabgabe wurde auf Basis gewässerökologischer und wasserwirtschaftlicher Gesichts-punkte wie folgt festgelegt: Die Mindestdotation in die Innschleife von QDot, min = 15 m3/s bildet eine Randbe-dingung für die Auslegung des Dotierkraftwerks. Es ergibt sich abzüglich der dauerhaften Dotation der Fischwanderhilfe von 550 l/s (optimale Dotationswassermenge gemäß Leitfaden für Fischwanderhilfen des BMLFUW für den Vertical-Slot Fischpass) somit als nutzbare Mindestwassermenge für das Dotierkraftwerk ein Durchfluss von Q = 14,45 m3/s. Aufgrund der geplanten Dynamisierung der Innschleife wird der Maschi-nensatz so ausgelegt, dass eine Abarbeitung des Dotierwassers bis zu einer Ausbauwassermenge von QA = 15 m3/s möglich ist. Bei Ausfall oder Stillstand des Dotierkraftwerks wird die erforderliche Dotierwassermen-ge über die Wehranlage Kirchbichl abgegeben. Die ständige Dotation der Innschleife ist somit gewährleistet. Ab einem Zufluss von rd. 400 m3/s wird in die Innschleife eine vom Zufluss abhängige dynamisierte Dotier-wassermenge abgegeben, die in der folgenden Abbildung 5 dargestellt ist.

Abbildung 5: Dynamisierung Innschleife

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D – Umweltverträglichkeitserklärung D.01 Allgemein verständliche Zusammenfassung 02 Beschreibung des Vorhabens Kraftwerk Kirchbichl - Erweiterung

Verfasser: TIWAG – Tiroler Wasserkraft AG Erstellt: 11.03.2016

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02.08 Bedarf an Grund und Boden

Der Flächenbedarf in der Betriebsphase beträgt rd. 4,21 ha, ein Teil davon (1,4 ha) kann wieder rekultiviert werden. Zusätzlich zu den Flächen der Betriebsphase ist in der Bauphase ein temporärer Flächenbedarf von insgesamt rund 12,84 ha gegeben, diese Flächen stellen Anlagenteile (z.B. bestehender Oberwassergra-ben) bzw. Baufelder, Baustelleneinrichtungsflächen und Flächen zur Lagerung für Abbruchs- und Aushub-material dar. Auch diese Flächen werden nach Abschluss der Bauarbeiten teilweise rekultiviert.

02.09 Gewöhnliche / außergewöhnliche Ereignisse, Störfälle

Trotz dieser dem modernsten Stand der Technik entsprechenden Anlagentechnik mit allen aus den Erfah-rungen von anderen Anlagen gewonnenen sicherheitstechnischen Vorkehrungen ist es grundsätzlich nie auszuschließen, dass bei einer Verkettung mehrere widriger Umstände zur gleichen Zeit ein Störfall auftre-ten kann. Für alle diese Ereignisse und Störfälle wird nachgewiesen, dass umfangreiche Vorkehrungen zu ihrer Beherrschbarkeit und Schadensminimierung getroffen werden.

Zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen aus Störfällen in der Bauphase wird mit integralen Sicher-heits- und Rettungskonzepten bereits in der Planungsphase auf die Gesundheit der auf den Baustellen Ar-beitenden geachtet (Planungskoordinator) und dabei die Einhaltung der Gesundheitsvorschriften beachtet.

02.10 Bestandsdauer und Nachsorgephase

Da die einzelnen Anlagenteile des Vorhabens „Kraftwerk Kirchbichl - Erweiterung“ für eine lange Bestands-dauer geplant und konstruiert sind, besteht die Absicht der TIWAG, nach Ablauf der angestrebten Konzessi-on um eine Verlängerung anzusuchen und das Kraftwerk entsprechend den technischen, gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weiter zu betreiben.

Sollte das Kraftwerk trotzdem aus derzeit nicht absehbaren Gründen stillgelegt werden müssen, werden die einzelnen Anlagenteile durch entsprechende Maßnahmen dauerhaft zu sichern bzw. abzubrechen oder zu demontieren sein. Die Sicherung, Verwertung und Entsorgung dieser Anlagenteile wird entsprechend den zu diesem Zeitpunkt gültigen gesetzlichen Grundlagen erfolgen.

02.11 Nullvariante

Unter Nullvariante ist das Unterbleiben des Vorhabens zu verstehen. In diesem Fall würden die negativen ebenso wie die positiven Wirkungen des Vorhabens nicht eintreten.

Da Gegenstand des Vorhabens ua auch die im Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan 2009 geforderte Herstellung der Fischdurchgängigkeit inkl. Abgabe einer Mindestdotierwassermenge ist, hätte die Nullvarian-te zur Folge, dass dem Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan nicht Folge geleistet wird. Selbstver-ständlich wären in diesem Fall jedoch die Anforderungen des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans 2009 auf andere geeignete Weise zu erfüllen.

Jedenfalls aber würde die bei Verwirklichung des Vorhabens zusätzlich erzeugte Energie nicht auf dem Strommarkt bzw. für die Deckung des allgemeinen Strombedarfs zur Verfügung stehen. Da in nächster Zeit mit keiner relevanten Reduzierung des Energiebedarfs zu rechnen ist, müsste diese Energie anderweitig erzeugt werden. Es kann zwar nicht festgelegt werden, auf welche Art diese Energie erzeugt werden würde, je nach Art der Energieerzeugung könnte dies jedoch z.B. beträchtliche luft- und klimaschädliche Emissio-nen verursachen, je nach Vergleichskraftwerk jährlich bis zu 29.118 t CO2. Dies würde den österreichischen Zielsetzungen zum Klimaschutz ebenso widersprechen wie den Vorgaben zum Ausbau der Energieerzeu-gung aus erneuerbaren Quellen.

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D – Umweltverträglichkeitserklärung D.01 Allgemein verständliche Zusammenfassung 03 Öffentliches Interesse Kraftwerk Kirchbichl - Erweiterung

Verfasser: TIWAG – Tiroler Wasserkraft AG Erstellt: 11.03.2016

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03 Öffentliches Interesse Das öffentliche Interesse an der Verwirklichung des Vorhabens ist aus Sicht der Energiewirtschaft und des Klimaschutzes in der Erhöhung der Stromerzeugung aus regenerativen Quellen sowie in der Vermei-dung klimaschädlicher CO2-Emissionen begründet.

Die wesentlichen Projektvorzüge lauten zusammengefasst:

Zusätzliche Erzeugung aus erneuerbaren Energien im Umfang von rund 40 GWh pro Jahr. Diese Strommenge reicht zur Versorgung von 9.524 Haushalten mit einem jährlichen Bedarf (Durch-schnittshaushalt) von je 4.200 kWh aus.

Ein wesentlicher Tiroler Beitrag zur Erreichung der EE-Ausbauziele.

Direkte Vermeidung von CO2-Emissionen im Umfang von 13.917 bis 29.118 t pro Jahr.

Direkte Vermeidung von SO2-Emissionen im Umfang von 17 bis 56 t pro Jahr, inklusive der vor- und nachgelagerten Prozesse.

Ein weiterer Tiroler Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele.

Vermeidung von Importen von Energieträgern: 11.000 t Steinkohle pro Jahr bei Erzeugung in einem Kohlekraftwerk oder: 6,8 Mio. m³ Erdgas pro Jahr bei Erzeugung mit einem Gas-GuD Kraftwerk.

Weitere Stärkung der technischen Versorgungssicherheit Tirols

Das öffentliche Interesse aus Sicht der Volks- und Regionalwirtschaft ist darin begründet, dass das Vor-haben Kraftwerk Kirchbichl – Erweiterung insbesondere in den Teilbereichen Regional- und Volkswirtschaft, Wirtschaftsstandort Tirol und Energiewirtschaft positive Effekte auslöst:

Gesamtwirtschaftliche Wirkungen

Sicherstellung der Spitzenposition Österreichs bei der Erzeugung regenerativer Energien

Erhöhung der Wertschöpfung / des Bruttoinlandproduktes

Stärkung des Wirtschaftsstandortes Tirol durch

Erhöhung der regionalen Wertschöpfung und Setzung von Wachstumsimpulsen

Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen

Verbesserung der Gemeindefinanzen durch

erhöhte Steuereinnahmen der Gemeinden (v.a. Kommunalsteuer)

Mehrfachnutzungen durch

Verminderung von potentiellen Hochwasserschäden

Verbesserung der Infrastruktur und Erreichbarkeit

Zudem liegt das Vorhaben Kraftwerk Kirchbichl - Erweiterung im öffentlichen Interesse aus Sicht des Hochwasserschutzes:

Trotz Erhöhung des Bemessungswertes HQ100 nach dem Hochwasser 2005, kann durch die Umsetzung des Vorhabens der beeinträchtigungsfreie Ablauf von Hochwässern beim Bemessungsereignis nicht nur erhal-ten, sondern erheblich verbessert werden (Hochwasserabfuhr im „n-1 Fall“). Durch die Innaufweitung werden die Wasserspiegellagen im Stauraum und in der Innschleife reduziert und dadurch der Freibord erhöht, so-dass es zu einer Verbesserung der Hochwassersicherheit kommt.

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D – Umweltverträglichkeitserklärung D.01 Allgemein verständliche Zusammenfassung 04 Menschliche Nutzungen Kraftwerk Kirchbichl - Erweiterung

Verfasser: TIWAG – Tiroler Wasserkraft AG Erstellt: 11.03.2016

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04 Menschliche Nutzungen Menschliche Nutzungen sind per se kein Schutzgut im Sinne des UVP-G. Aus diesem Grund werden diese im Bericht C.02 Menschliche Nutzungen zusammenfassend dargestellt, jedoch keiner Wertung unterzogen. Nicht Gegenstand des Berichtes sind Entschädigungen für vorübergehende oder dauerhafte Beeinträchti-gungen, Grundstücksbeanspruchungen und dergleichen, weil diese nicht Gegenstand des UVP-Genehmigungsverfahrens sind, sondern privatrechtlich geregelt werden oder Gegenstand eines gesonder-ten Verfahrens nach Materiengesetzen – nach Erlangung des rechtskräftigen UVP-Genehmigungsbescheids – sind.

04.01 Landwirtschaft

In der Bauphase werden in den Gemeinden Kirchbichl und Angath 5,44 ha bzw. 1,51 ha landwirtschaftliche Nutzflächen durch direkte Flächeninanspruchnahme (Baufelder, Baustelleneinrichtungsflächen, Lagerflä-chen etc.) temporär beansprucht. Nach Abschluss der Bauarbeiten ist eine vollständige Rekultivierung und Wiederherstellung der landwirtschaftlichen Flächen vorgesehen. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen im Untersuchungsraum sind während der gesamten Bauzeit ohne Einschränkungen erreichbar. Aufgrund des Baustellenverkehrs sind jedoch kurzzeitige und lokal beschränkte Behinderungen nicht auszuschließen. In der Betriebsphase werden in den Gemeinden Kirchbichl und Angath 0,72 ha bzw. 0,19 ha landwirtschaftli-che Nutzfläche durch direkte Flächeninanspruchnahme (Anlagenteile, Innaufweitung etc.) dauerhaft bean-sprucht. Aufgrund der grundsätzlich tiefen Grundwasserspiegellagen im Ist-Zustand haben die prognostizier-ten Anhebungen der niedrigen Grundwasserstände und Absenkungen der hohen Grundwasserstände kei-nen Einfluss auf den Bodenwasserhaushalt.

Das ländliche Wegenetz bleibt in der Betriebsphase vom Vorhaben unberührt bzw. wird entsprechend wie-der hergestellt. Es kommt zu keinen Einschränkungen oder Behinderungen bei der Erreichbarkeit landwirt-schaftlicher Nutzflächen.

04.02 Forstwirtschaft

Ein Verlust von Ufergehölzstreifen ergibt sich aufgrund der Bauarbeiten entlang des Oberwassergrabens und im Umfeld des bestehenden Krafthauses. Der Großteil dieser Flächen erfüllt jedoch nicht die Kriterien für Wald nach Forstgesetz (FG) 1975, es handelt sich daher um keine Rodung nach FG 1975. Temporäre Rodungsflächen nach FG 1975 betreffen 492 m² nordwestlich des bestehenden Krafthauses entlang des Inn. Dauerhafte Rodungen nach FG 1975 betreffen 2.414 m² nordwestlich des bestehenden Krafthauses. Der im Zuge der Innaufweitung beanspruchte Ufergehölzstreifen wird entlang der neuen Böschung wieder-hergestellt (Gehölz- und Strauchpflanzungen im Ausmaß von ca. 1.530 m²). Die größte Ersatzaufforstungs-fläche umfasst 4.212 m² (Pflanzfläche 1 abzüglich Amphibientümpel). Als weitere Ersatzaufforstungsfläche wird eine 266 m² große Teilfläche der Pflanzfläche 6 (westlich des neu geschaffenen Amphibientümpels beim Krafthaus) herangezogen (siehe Teil E Maßnahmen). Die Aufforstung erfolgt mit standortsgerechten, hochwachsenden Bäumen (Holzgewächse lt. ForstG, Anhang 1).

Auswirkungen auf Wald- und Gehölzbestände im Untersuchungsraum infolge von Veränderungen des Grundwasserhaushaltes (Änderungen des Grundwasserspiegels) in der Betriebsphase sind auf Grundlage der Ergebnisse des Grundwassermodells C.08.01 und der Aussagen im FB Hydrologie und Grundwasser D.04.04.02 nicht zu erwarten. Aufgrund der grundsätzlich tiefen Grundwasserspiegellagen im Ist-Zustand haben die prognostizierten Anhebungen der niedrigen Grundwasserstände und Absenkungen der hohen Grundwasserstände keinen Einfluss auf den Bodenwasserhaushalt.

Das ländliche Wegenetz bleibt in der Betriebsphase vom Vorhaben unberührt bzw. wird entsprechend wie-der hergestellt. Es kommt zu keinen Einschränkungen bzw. Behinderungen bei der Erreichbarkeit der forst-wirtschaftlich genutzten Flächen.

04.03 Fischereiwirtschaft

Die vorhabensbedingten Maßnahmen betreffen die beiden Fischereireviere Nr. 5024 und Nr. 5025. In diesen Fischereirevieren wird es zu Störungen der Fischerei während der Bauphase kommen, welche grundsätzlich einer Entschädigung zugeführt werden.

Durch die projektgemäße Umsetzung aller Maßnahmen sollte es zu einer wesentlichen Verbesserung der gewässerökologischen Verhältnisse im betroffenen Gebiet in der Betriebsphase kommen. Vor allem durch eine Verbesserung der Reproduktionsbedingungen in der Innschleife durch das Restwasserregime und die

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D – Umweltverträglichkeitserklärung D.01 Allgemein verständliche Zusammenfassung 04 Menschliche Nutzungen Kraftwerk Kirchbichl - Erweiterung

Verfasser: TIWAG – Tiroler Wasserkraft AG Erstellt: 11.03.2016

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Herstellung der Durchgängigkeit wird es zu einer deutlichen Verbesserung der Fischbestände kommen. Deshalb wird es auch eine Verbesserung für die fischereiliche Nutzung geben.

04.04 Jagdwirtschaft

Von der Erweiterung des KW Kirchbichls sind drei Reviere betroffen, die alle im Hegeringbezirk Inntal-Ost liegen. Sämtliche Reviereinrichtungen wie Hochstände oder Fütterungen befinden sich außerhalb des wild-ökologischen Untersuchungsraumes.

In der Bauphase werden keine jagdlichen Einrichtungen (Hochstände, Fütterungen usw.) beeinträchtigt. Die Störwirkung durch den Baustellenbetrieb durch die Wirkfaktoren Lärm und Licht wird als gering erachtet, so dass mit keiner Einschränkung der jagdlichen Nutzung zu rechnen ist. Es kommt in der Betriebsphase durch das Vorhaben zu keiner Änderung der jagdwirtschaftlichen Nutzung.

04.05 Siedlungsraum, Raumentwicklung

Die örtlichen Raumordnungskonzepte der Gemeinden Kirchbichl und Angath sehen im Nahbereich der Kraftwerksanlagen keine Siedlungsentwicklung vor. Es ergeben sich daher mit der geplanten Erweiterung des Kraftwerks Kirchbichl keine Konflikte zur beabsichtigten Siedlungsentwicklung. Die für die Kraftwerkser-weiterung benötigten Flächen sind derzeit großteils als landwirtschaftliche Freihalteflächen festgelegt und als Freiland gewidmet.

In der Bauphase werden neben den bestehenden Kraftwerksanlagen überwiegend als Freiland gewidmete Flächen und als Wohngebiet gewidmete Flächen beansprucht. In der Betriebsphase werden keine derzeit als Bauland gewidmete Flächen benötigt.

04.06 Tourismus, Freizeit und Erholungsnutzung

In der Bauphase des Kraftwerksprojektes wird der bestehende, überregional bedeutsame und derzeit auf der orographisch linken Innseite verlaufende Inntalradweg auf die rechte Innseite verlegt, um Konflikte mit dem Baustellenverkehr zwischen der A12 Inntal Autobahn und den Baustellen zu vermeiden. Das bestehende, für die Erholung genutzte Wegenetz im Nahbereich der Baustellen ist während der Bauzeit nicht für Freizeit-zwecke benutzbar.

In der Betriebsphase ist das bestehende Netz an für die Freizeit bedeutsamen Wegen wieder normal ver-fügbar. Für den Bootsport am Inn (Wanderfahrten, Nutzung der bei bestimmten Abflussverhältnissen auftre-tenden Welle beim Pegel Kirchbichl mit Spielbooten) werden sich Veränderungen insofern ergeben, als die Innschleife jahresdurchgängig befahren werden kann, die Zahl der Tage, an denen sich eine geeignete Wel-le am Pegel Kirchbichl ausbildet, aber abnimmt. Insgesamt ergeben sich durch das Vorhaben in der Bau-phase Einschränkungen beim für Freizeitzwecke nutzbaren Wegenetz. In der Betriebsphase steht dieses Wegenetz aber wieder normal zur Verfügung.

04.07 Siedlungswasserwirtschaft

Die Emissions- und Immissionssituation wird durch das Vorhaben im Untersuchungsgebiet nicht verändert. Es ist zu erwarten, dass das Vorhaben keine Beeinträchtigung fremder Wasserrechte verursacht.

04.08 Schifffahrt

Das bereits bestehende Fahrverbot für die Schifffahrt ab der Angather Brücke bleibt aufrecht. Ausgenom-men sind Einsätze der Feuerwehr und der Wasserrettung, sowie Boote der TIWAG bzw. der für den Bau beauftragten Unternehmen. Die Ausstiegsstelle orografisch links ist während der gesamten Bauzeit unein-geschränkt zugänglich und benutzbar. Zur Kennzeichnung werden an der Angather Brücke zusätzlich bei jedem der vier bestehenden Verbotsschilder das Hinweiszeichen „Wehr“ und das nach links zeigende Ge-botszeichen mit einer Zusatztafel „Ausstiegsstelle für Fahrzeuge ohne maschinellen Antrieb“ angebracht.

In der Betriebsphase ergeben sich für Kajakfahrer und Wanderfahrten mit der im Vorhaben festgelegten Dotierwassermenge von mind. 15 m³/s bessere Bedingungen als im Bestand, da bei 20-30 cm Wassertiefe bereits durch die Innschleife gefahren werden kann. Die bestehenden Ein- und Ausstiegsstellen für nicht motorisierte Fahrzeuge bleiben wie im Ist-Zustand erhalten. Die für die Bauphase beschriebene zusätzliche Beschilderung (Hinweis auf die Ausstiegsstelle orogr. links) wird für die Betriebsphase übernommen.

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D – Umweltverträglichkeitserklärung D.01 Allgemein verständliche Zusammenfassung 05 Beschreibung und Beurteilung der Auswirkungen auf die Umwelt Kraftwerk Kirchbichl - Erweiterung

Verfasser: TIWAG – Tiroler Wasserkraft AG Erstellt: 11.03.2016

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05 Beschreibung und Beurteilung der Auswirkungen auf die Umwelt

05.01 Wirkfaktoren

05.01.01 Lärm

Im Wirkfaktorbericht Lärm D.03.01 wurde eine Beurteilung aus lärmtechnischer Sicht in Anlehnung an ÖAL3 durchgeführt. Dazu wurden Lärmmessungen vor Ort, Erhebungen und lärmtechnische Berechnungen durch-geführt. Die Beurteilung nach ÖAL 3 erfolgt nach einem definierten Flussdiagramm, der Beurteilungspegel des Baubetriebes wird mit allgemeinen Grenzwerten (65 dB tags, 60 dB abends), dem Planungsrichtwert nach Flächenwidmungskategorie und der örtlichen Lärmsituation verglichen. Die nach ÖAL 3 definierten Grenzwerte werden im vorliegenden Wirkfaktorbericht in den Immissionstabellen für relevante Bauphasen dargestellt. Der Beurteilungspegel des Baulärms liegt bei den jeweils nächstgelegenen Anrainern während aller untersuchten Bauphasen unterhalb der allgemeinen Grenzwerte (65 dB tags, 60 dB abends), jedoch teilweise oberhalb des Planungsrichtwerts nach Flächenwidmungskategorie und der örtlichen Lärmsituation. Für diesen Fall sieht die ÖAL 3 vor, dass eine „individuelle schalltechnische und lärmmedizinische Beurtei-lung“ durchzuführen ist, was im Fachbeitrag Mensch (Umweltmedizin) D.04.01 durchgeführt wurde (siehe Kapitel 05.02.01).

05.01.02 Luftschadstoffe

Es werden sämtliche Bereiche untersucht, in welchen das Vorhaben lufttechnische Auswirkungen auf die Umwelt haben kann. Zusammenfassend kann für die Baujahre (voraussichtlich 2016 bis 2019) festgehalten werden, dass die Grenzwerte für Stickstoffdioxid NO2 und Feinstaub PM10 bzw. PM2,5 gemäß § 20 Abs.3 IG-L eingehalten werden. In der Betriebsphase sind aufgrund des Anlagentyps grundsätzlich keine Maßnahmen zur Reduktion der Emissionen erforderlich, da Wasserkraftwerke keine Luftschadstoffe im Betrieb freisetzen.

Durch die Umsetzung des Vorhabens ergibt sich überregional betrachtet ein Einsparungspotential hinsicht-lich klimarelevanter Spurengase und luftfremder Stoffe.

05.01.03 Erschütterungen und sekundärer Luftschall

Aufgrund der gewählten Bauweisen sind aus erschütterungstechnischer Sicht keine maßgebenden Ein-wirkungen im Bereich der Wohnbebauung bzw. an in der Nähe befindlichen Bauwerken zu erwarten.

Signifikante Erschütterungsimmissionen sind im Lockergestein im Allgemeinen jenseits vom 50m Entfernung zur Quelle nicht zu erwarten. Einwirkungen auf den Menschen sind durch die beschriebenen Bauverfahren und wegen der vorhandenen Entfernungen der Wohnbebauung nicht zu erwarten.

Erschütterungstechnische Einwirkungen auf Gebäude (und Menschen) aufgrund des Baustellenschwerver-kehrs entlang der Viktor-Kaplan-Straße sind nicht zu erwarten. Die Messungen im Bestand mit der Vorbei-fahrt von beladenen und unbeladenen Lkws zeigten bei einer asphaltierten Straße mit ausreichenden Eigen-schaften nirgends Werte über der Fühlbarkeitsschwelle für Erschütterungen und sekundären Luftschall an.

05.01.04 Elektromagnetische Felder

Die Kabeltrasse (10 kV- Energieableitung vom Krafthaus über die Wehrbrücke bis zur Einbindung in die bestehende Schaltanlage beim UW Kirchbichl) befindet sich am Kraftwerksareal. Es sind somit keine Wohn-gebiete betroffen bzw. ist der Zugang für die Allgemeinbevölkerung nicht möglich. Die magnetische Feld-stärke liegt weit unterhalb der in ICNIRP angeführten Richtwerte für die Allgemeinbevölkerung.

Eine Berechnung der elektrischen und magnetischen Felder für die Schaltanlagen und den unmittelbaren Bereich des Generators und des Hochspannungstransformators wäre technisch äußerst aufwändig. Daher werden im Zuge der Kraftwerksinbetriebnahme Messungen der magnetischen und elektrischen Feldstärke durchgeführt. Dies erfolgt zum Nachweis bzw. zur allfällig erforderlichen Korrektur der festgelegten Aufent-haltsdauer im Einvernehmen mit der zuständigen Behörde.

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D – Umweltverträglichkeitserklärung D.01 Allgemein verständliche Zusammenfassung 05 Beschreibung und Beurteilung der Auswirkungen auf die Umwelt Kraftwerk Kirchbichl - Erweiterung

Verfasser: TIWAG – Tiroler Wasserkraft AG Erstellt: 11.03.2016

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05.01.05 Wasserhaushalt der Oberflächengewässer

Die Daten der bestehenden Pegel wurden herangezogen und bezüglich der Zeitreihe 1985-2011 analysiert. Der nächstgelegene Pegel Kirchbichl-Bichlwang am Inn (direkt u.h. der Innschleife), HZB Nr. 201889, hat ein Einzugsgebiet von 9310 km². Das hydrologische Regime ist geprägt durch hohe Abflüsse im Sommer und niedrige Abflüsse im Winter. Die Glaziologie spielt für das Kraftwerk Kirchbichl durch den Vergletscherungs-grad von nur rund 3 % eine untergeordnete Rolle. Die Bilanzierung des Pegels Kirchbichl-Bichlwang erfolgt seit Fertigstellung des Kraftwerks Langkampfen als Summe aus den Abflüssen des Pegels Innschleife und des Kraftwerkdurchflusses Kirchbichl.

Die Auswirkungen des Vorhabens auf die Wasserwirtschaft in der Bauphase bestehen in Bauabschnitt II und III, infolge der Staulegung (November bis April) und damit in einer Beaufschlagung der Innschleife mit dem gesamten anfallenden (natürlichen) Abfluss.

Die Auswirkungen auf die Wasserwirtschaft durch die Erweiterung des Kraftwerks Kirchbichl in der Be-triebsphase entstehen ausschließlich durch die veränderte Abflussaufteilung zwischen Innschleife und Oberwassergraben, was sich im Vergleich der Dauerlinien von Bestand und Projekt zeigt. Die Innschleife wird zukünftig durchgehend dotiert und fällt nicht mehr trocken. Zeiträume und Maximalwerte des Überwas-sers an der Wehranlage werden reduziert.

Abbildung 6: Vergleich der Tagesmittelwerte 1999-2011 am Pegel Innschleife – Bestand/Projekt

Die Auswirkung des Vorhabens ist lokal sehr begrenzt, da eine Veränderung der Wasserwirtschaft nur zwi-schen der Aufteilung des Abflusses an der Wehranlage und der Zusammenführung der Abflussanteile nach den Krafthäusern auftritt.

0

50

100

150

200

250

300

350

400

01.01. 31.01. 01.03. 31.03. 30.04. 30.05. 29.06. 29.07. 28.08. 27.09. 27.10. 26.11. 26.12.

QT,m

it[m

³/s]

Tag

Bestand/Projekt QT,mit Innschleife (1999‐2011)

Innschleife Bestand

Innschleife Dynamisierung

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D – Umweltverträglichkeitserklärung D.01 Allgemein verständliche Zusammenfassung 05 Beschreibung und Beurteilung der Auswirkungen auf die Umwelt Kraftwerk Kirchbichl - Erweiterung

Verfasser: TIWAG – Tiroler Wasserkraft AG Erstellt: 11.03.2016

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05.01.06 Feststoffhaushalt

Die Analyse der Sohllagen ergibt in der freien Fließstrecke flussaufwärts der Stauwurzel ein ausgeglichenes Bild. Die Entwicklung der mittleren Sohllagen im Stauraum flussauf der Wehranlage zeigt ein dynamisches Bild in Abhängigkeit der Stauraumspülungen. Die Sohldynamik der Innschleife ist durch Stauraumspülungen und Geschieberäumungen geprägt. Durch die Umsetzung des Bewirtschaftungskonzeptes wurden die Sohl-lagen flussabwärts der Wehranlage seit dem Hochwasser 2005 bis 2008 um bis zu 2 m gesenkt. Seit dem Jahr 2008 kann die Sohle der Innschleife mit Hilfe der konsequent umgesetzten gemeinschaftlichen Fest-stoffbewirtschaftung von ASFINAG, BWV und TIWAG auf weitgehend gleichbleibendem Niveau gehalten werden.

Die Berechnung der jährlichen Geschiebefracht im Untersuchungsraum wird aus der Summe der jährlichen Geschiebefracht für die Zeit der Stauhaltung und der jährlichen Geschiebefracht für die Zeit der Spülung berechnet und ergibt für den Untersuchungsraum ein Geschiebedargebot von rd. 120.000 m³/a.

In der freien Fließstrecke und im Stauraum ist die jährliche Geschiebetransportkapazität geringfügig größer als das Geschiebedargebot. Der Geschiebetransport in die Unterliegerstrecken ist dadurch gegeben. Die berechnete Transportkapazität in der Innschleife ist kleiner als das Geschiebedargebot. Um die Sohle auf stabilem Niveau zu halten, sind daher Baggerungen erforderlich.

Das Geschiebedargebot wird in der Betriebsphase gegenüber dem Ist-Zustand nicht verändert. Der Ge-schiebeeintrag von der freien Fließstrecke in den Stauraum bleibt unverändert. Die Anzahl und die Dauer der Stauraumspülungen werden durch das Vorhaben ebenfalls nicht verändert, daher ist mit derselben Ge-schiebefracht (rund 120.000 m³/a) wie im Ist-Zustand zu rechnen.

Die geplante Innaufweitung in der Innschleife beeinflusst die für den Geschiebetransport während der Stau-raumspülung maßgeblichen Wasserspiegel flussab der Wehranlage nicht signifikant. Die Änderung des Ge-schiebetransportvermögens durch die Innaufweitung sind daher geringfügig.

Mit der Stauraumspülung und der Überwassersituation wurden die zwei wesentlichen geschieberelevanten Szenarien modelliert. Die Auswirkungen des Vorhabens auf den Geschiebetrieb bei der Stauraumspülung beschränken sich räumlich auf das obere Drittel der Innschleife.

Zusammenfassend kann auf Basis der durchgeführten Untersuchungen nach Umsetzung des Projekts mit einer Zunahme des Jahresmittels der Geschiebeentnahmen von rund 15.000 m³/Jahr gerechnet werden. Durch das Vorhaben werden auch die bisher erforderlichen Erhaltungstätigkeiten durch Geschiebeentnah-men in der Innschleife optimiert, weil sich die Baggerungen vermehrt auf einen kürzeren Abschnitt des Ge-wässers beschränken werden. Die Geschiebeentnahmen werden während der winterlichen Niederwasserpe-riode ohne Beeinträchtigung der fließenden Welle im Trockenen erfolgen können.

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D – Umweltverträglichkeitserklärung D.01 Allgemein verständliche Zusammenfassung 05 Beschreibung und Beurteilung der Auswirkungen auf die Umwelt Kraftwerk Kirchbichl - Erweiterung

Verfasser: TIWAG – Tiroler Wasserkraft AG Erstellt: 11.03.2016

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05.02 Schutzgüter

05.02.01 Mensch

Im Fachbeitrag Mensch D.04.01 werden die Immissionen für Wohnanrainer für die Fälle Ist-Zustand bzw. Prognosezustand ohne Vorhaben (Nullfall) und Prognosezustand mit Vorhaben (Planfall) behandelt. Grund-lage hierfür sind die Wirkfaktoren Lärm, Luftschadstoffe, elektromagnetische Felder und Erschütterungen. Für das Vorhaben Kraftwerk Kirchbichl - Erweiterung ist vor allem die Bauphase maßgebend, in der Be-triebsphase werden (aufgrund der geänderten Geschiebebewirtschaftung) Luftschadstoffe und Lärm bewer-tet.

Aufgrund der Bautätigkeit kommt es zu einer Belastung der Wohnanrainer, die je nach Bautätigkeit und Bau-fortschritt unterschiedliche Auswirkungen haben. Die Richtwerte der ÖAL-Richtlinie bezüglich Lärm mit 65dB LAeq bzw. 80dB LAmax können an den meisten Immissionspunkten eingehalten werden. An einigen Punkten kommt es allerdings zu Überschreitungen dieser Werte. Aufgrund entsprechender Maßnahmen (vgl. Vorha-bensbeschreibung B sowie E.01) können aus umweltmedizinischer Sicht gesundheitliche Gefährdungen ausgeschlossen werden.

Bezüglich Luftschadstoffen kann festgehalten werden, dass durch die Bauarbeiten zusätzliche Immissio-nen zu erwarten sind, wobei es sich hiebei im wesentlichen um die Luftschadstoffe NOx und PM10 sowie PM2,5 handeln wird. Hier ist aus umweltmedizinischer Sicht festzustellen, dass durch Umsetzung der ent-sprechenden Maßnahmen, die Belastung durch Luftschadstoffen im Irrelevanzbereich bleibt.

Erschütterungen: Einwirkungen auf den Menschen sind durch die beschriebenen Bauverfahren und auf-grund der vorhandenen Entfernungen der Wohnbebauung nicht zu erwarten. Die Immissionen von zwei Bauschritten (Abbruch des bestehenden Betonmantel des Oberwassergrabens / Triebwasserwegs im unmit-telbaren Nahebereich der Gebäude Viktor-Kaplan-Straße 4 sowie die temporär begrenzte Baumaßnahme der Einbringung der Spundwände zur Erweiterung des Einlaufbauwerks im Nahebereich des Gebäudes Kas-tengstätterstraße 4) werden aus umweltmedizinischer Sicht als vertretbar eingestuft.

Elektromagnetische Felder: Die Belastung der Wohnanrainer wird nicht verändert, der Arbeitnehmerschutz ist gewährleistet. Da eine Berechnung der elektromagnetischen Felder für den unmittelbaren Bereich der Schaltanlagen und des Generators und des Hochspannungstransformators technisch äußerst aufwändig wäre, werden im Zuge der Kraftwerksinbetriebnahmen Messungen der magnetischen und elektrischen Feld-stärke durchgeführt (in Hinblick auf Aufenthaltsdauer von Betriebspersonal).

Aus sektoraler Sicht der Umweltmedizin wird das Projekt als verträglich eingestuft.

05.02.02 Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume

05.02.02.01 Tiere und deren Lebensräume

Die Bewertung des Schutzgutes Vögel stützt sich auf das Vorkommen von Brutvögeln sowie das Zugge-schehen (insgesamt wurden 57 Vogelarten nachgewiesen). Der Biotopkomplex „Siedlungsraum mit Inten-sivgrünland und Waldfragmenten“ erreicht eine mäßige Sensibilität, der Biotopkomplex „Inn mit Sediment-bänken, Auwaldresten und Ufergehölzen“ erreicht eine hohe Sensibilität (Brutvorkommen regional bedeu-tender Arten). Für die geschützten Säugetiere (ausgenommen Biber & Fledermäuse) wird der naturschutz-fachliche Wert des Untersuchungsgebiets als gering bewertet. Für den Biber kommt dem Untersuchungs-gebiet eine sehr hohe Bedeutung zu. Aufgrund der Anzahl an aktuell gefährdeten bzw. in ihrem Erhaltungs-zustand nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie als „inadäquate“ eingestuften Arten, der Biotopverbundfunktion durch den Inn mit den angrenzenden Ufergehölzen sowie der geringfügigen Zerschneidung durch Verkehrs-wege im Untersuchungsraum wird die Sensibilität für das Schutzgut Fledermäuse (7 Arten) als „hoch“ ein-gestuft. Aufgrund des Fehlens von Reproduktionsgewässern ist das Gebiet hingegen für Amphibien nur von geringer Bedeutung. Für Reptilien ist die Innschleife im lokalen Bezugsraum von Bedeutung, damit ist ein mäßiger naturschutzfachlicher Wert gegeben. Die mageren Dammwiesen und die größtenteils schmalen Auwaldbereiche und Galeriegehölze sind für Spinnen (139 Arten aus 23 Familien, 139 Arten) insgesamt gering bis mäßig bedeutend. In Summe wurde ein diverses und hochwertiges Artenspektrum an Laufkäfern (112 Arten) registriert. Ein Vorkommen von Arten mit nationaler Bedeutung führt zur Gesamtbewertung des Untersuchungsgebiets mit einer Sensibilität von „sehr hoch“. Die meisten Flächen des Gebietes sind hin-sichtlich der Zikadenfauna (56 Arten) aufgrund ihrer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung der Wertstufe

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„gering bedeutend“ zuzuordnen. Der Lebensraum „Extensivgrünland“ im Böschungsbereich ist als „lokal bedeutend“ einzustufen. Weich- und Hartholzau in der Innschleife einschließlich des angrenzenden Grün-streifens werden als „regional bedeutend“ klassifiziert. Das Gebiet Oberlangkampfen bzw. die Ufer mit Fein-substraten werden als überregional bedeutsam und von hoher Sensibilität für Kurzflügelkäfer (189 Arten) eingestuft. Den Ufern mit Grobsubstrat und Weichholzau in der Innschleife kommt zumindest regionale Be-deutung zu. Der naturschutzfachliche Wert und die Sensibilität des Untersuchungsgebiets für die Schutzgut-gruppe der weiteren geschützten Wirbellosen-Arten (u. a. Schmetterlinge, Weinbergschnecke) werden als gering eingestuft.

In der Bauphase sind zwei Konflikte mit hoher Eingriffserheblichkeit festzustellen: Da in Bauphase III das gesamte Wasser des Inn durch die Schleife fließt, entstehen temporäre Flächenverluste, die sich auf wert-bestimmender Arten (Spinnen, Konflikt Kbau-T-501) und auf ripicole Käfer (Kbau-T-601) auswirken. Drei Vermeidungs- bzw. Verminderungsmaßnahmen entschärfen das Konfliktpotenzial in der Bauphase: Die insektenfreundliche Baustellenbeleuchtung und die Vermeidung von Individuenverlusten bei Fledermäu-sen/Vögeln durch Baumfällungen vorwiegend während der Wintermonate, sowie eine Maßnahme zur Ver-meidung von Individuenverlusten bei Bibern.

In der Betriebsphase werden die Errichtung von Amphibienlaichgewässern, die Wiederherstellung der tem-porär verloren gehenden Gehölze, die Erweiterung der Ufergehölzsäume, Besucherlenkungsmaßnahmen sowie fledermausfreundliche Fassadengestaltung des Krafthauses Kirchbichl 2 als wirksame Maßnahmen umgesetzt.

In der Bauphase verbleiben vertretbare Erheblichkeiten in Bezug auf temporäre Lebensraumverluste von Arten der Schotterufer (Spinnen, Lauf- und Kurzflügelkäfer). In der Betriebsphase verbleiben nur „geringe verbleibende Auswirkungen“.

Das Vorhaben wird daher bezüglich der Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere und deren Lebensräume als umweltverträglich beurteilt.

05.02.02.02 Pflanzen und deren Lebensräume

Der Untersuchungsraum wird vom Inn mit der landschaftsprägenden Kirchbichler Innschleife geprägt. Die Kirchbichler Innschleife wird ab dem Oberwassergraben als Restwasserstrecke geführt, nur bei Überwasser dotiert und fällt in Perioden niederer Wasserführung im Winterhalbjahr weitgehend trocken (im obersten Ab-schnitt der Restwasserstrecke nur Grundwassereintritte). Im Untersuchungsraum nehmen Gewässer ca. 149 ha (12%), Augehölze und Feuchtwälder etwa 39 ha (3%), Forste ca. 77 ha (6%), Buchen- und Edellaubwäl-der ca. 91 ha (8%), landwirtschaftlich genutztes Grünland etwa 528 ha (44%) und Feuchtgebiete ca. 1,5 ha (0,1%) des Untersuchungsraums ein. Der verbleibende Anteil wird überwiegend von Infrastruktur (Siedlung, Gewerbe, Verkehr) eingenommen. Der Untersuchungsraum des Vorhabens wird vom Inn mit der land-schaftsprägenden Kirchbichler Innschleife geprägt.

Im Untersuchungsraum wurden 51 Pflanzenarten mit Schutzstatus und/oder Rote Liste-Status im Untersu-chungsraum nachgewiesen. Von den 15 geschützten Arten sind 5 Arten lt. Tiroler Naturschutzverordnung (TNSchV 2006) „gänzlich geschützte“ und 10 Arten „teilweise geschützte“ Pflanzenarten und -sippen. Es wurden im Untersuchungsraum keine Arten nachgewiesen, die nach TNSchV 2006 §1 („Geschützte Pflan-zenarten laut Anhang IV lit. b der Habitat-Richtlinie“) geschützt sind. An gefährdeten Arten kamen vor: 1x stark gefährdete, 11x gefährdet, 1x potentiell gefährdet, 27x regional gefährdet.

Die Auswirkungen durch die Flächeninanspruchnahme in der Bauphase können durch die vorgesehenen Rekultivierungsmaßnahmen vollständig ausgeglichen werden. Es verbleiben Auswirkungen mit geringer Erheblichkeit.

Die Auswirkungen durch die Flächeninanspruchnahme in der Betriebsphase können durch die vorgesehe-nen Gestaltungsmaßnahmen vollständig ausgeglichen werden. Es besteht ein Flächenüberhang von Maß-nahmenflächen gegenüber den Flächenverlusten von Vegetationstypen mit mäßiger bzw. hoher Sensibilität. Es verbleiben Auswirkungen mit geringer Erheblichkeit.

Die Gesamtbeurteilung der Eingriffsauswirkungen ergibt unter Berücksichtigung der vorgesehenen Maß-nahmen nicht erhebliche, geringfügige Auswirkungen des geplanten Vorhabens aus sektoraler Sicht (= um-weltverträglich).

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05.02.02.03 Gewässerökologie

Der Fachbeitrag Gewässerökologie D.04.02.03 beschäftigt sich mit den gewässerökologischen Auswirkun-gen des Vorhabens auf den Inn und die Nebengewässer. Dabei gilt das Hauptaugenmerk den in der WRRL genannten biologischen Qualitätselementen Fische, Makrozoobenthos und Phytobenthos. Zudem werden hydraulische, morphologische und chemisch-physikalische Parameter diskutiert.

Der Vorhabensort und Einflussraum des Vorhabens liegt im Wasserkörper 304980003 am Inn, begrenzt wird auch der Wasserkörper 304980005 am Inn betroffen. Die beiden Wasserkörper gelten als erheblich verän-dert (HMWB), weshalb nicht der gute ökologische Zustand, sondern die Erreichung des guten ökologischen Potentials Ziel ist.

Um eine qualifizierte Aussage über die Projektauswirkungen tätigen zu können, wurden umfangreiche Frei-landerhebungen durchgeführt. Konnte in der Referenzstelle beim Makrozoobenthos und Phytobenthos noch der gute ökologische Zustand (=Potential) festgestellt werden, so wiesen alle Schutzgüter in der Restwas-serstrecke der Innschleife auf eine Zielverfehlung hin. Maßgebliche stoffliche Belastungen liegen nicht vor. Die Fischzönose wies bereits in der Referenzstelle nur den schlechten Zustand auf. Auch die Biomasse war an fast allen Untersuchungsstellen unter der K.O Grenze von 50 kg/ha.

Der Dotierwasservorschlag basiert auf einer CASIMIR-Habitatmodellierung, in der sowohl verschiedene Leitarten diverser Gruppen, als auch Altersstadien berücksichtigt wurden. Die Restwasserdotation besteht aus einer Basisabgabe von 15 m³/s bis zu einem Abfluss von 400 m³/s im Inn und wird dann dynamisch angehoben. Ab etwa 450 m³/s wird der Überwassereinfluss in der Innschleife prägend. Die Tage mit Über-wasser in der Innschleife werden gegenüber dem Ist-Zustand geringer.

Für den Zeitraum der Bauarbeiten werden Maßnahmen zum Schutz der aquatischen Organismen vorgege-ben. Damit ist während der Bauphase nicht damit zu rechnen, dass aquatische Schutzgüter im Inn nachhal-tigen Schaden erleiden. Abundanzverluste im direkten Baufeld werden nach Fertigstellung rasch ausgegli-chen werden.

In der Betriebsphase kommt es durch die Restwasserdotation und die Herstellung des Kontinuums durch eine Fischaufstiegshilfe und zwei weitere Abstiegsmöglichkeiten zu einer deutlich positiven Veränderung (Verbesserung) in der Innschleife. Die Rückstaulänge sowie Spülungen werden gegenüber dem Bestand nicht verändert.

Das Vorhaben KW Kirchbichl - Erweiterung beihaltet auch die gewässerökologische Sanierung: Maßgebli-che Forderungen der WRRL bzw des NGP 2009 wie Kontinuumsherstellung, Restwasser und kleine Struktu-rierungen in technischen Bauteilen werden realisiert, wodurch das gute ökologische Potenzial erreicht wer-den kann.

Das Vorhaben„KW Kirchbichl Erweiterung“ ist aus gewässerökologischer Sicht umweltverträglich.

05.02.03 Boden

Im Untersuchungsraum dominieren Auböden. Mit 23% des Untersuchungsraums sind Braune Auböden am häufigsten, gefolgt von Grauen Auböden (11%). Außerhalb des Fließgewässereinflussbereiches sind Braun-erden mit 16% die häufigsten Bodentypen. Hydromorph beeinflusste Böden kommen mit geringen Anteilen auf der Angerberger Terrasse und den wenig geneigten Einhängen vor. Mit 2% ist auch der Komplex aus Pararendzina und Felsbraunerde an den steilen Gräben und Einhängen über Mergeln der Angerberger Schichten relativ weit verbreitet. Technisch veränderte Böden (Planie- und Schüttungsboden) nehmen 2% des beurteilten Raumes ein, der Komplex aus Rohauboden und Schüttungsboden an den steilen Uferbö-schungen des Inn und der Brixentaler Ache machen 2% des beurteilten landwirtschaftlich und forstwirt-schaftlich genutzten Raumes aus. Als wenig verbreitet gibt es weiters Schwemmböden, Pararendzinen und Ranker. 39% der Fläche werden von Siedlungen, Verkehrswege, sonstiger Infrastruktur und dem Inn einge-nommen (kein Boden).

31% der Böden im Untersuchungsraum werden als sehr sensibel eingestuft (Auböden auf ertragreichen Landwirtschaftsflächen und Auwaldbestände). Mit hoher Sensibilität werden 15% der Böden im Untersu-chungsraum eingestuft (weniger ertragreiche Auböden, hydromorphe Böden wie Gleye und Pseudogleye und alle übrigen Böden auf Waldstandorten). Waldböden im Untersuchungsraum werden aufgrund der Le-bensraum-, Regelungsfunktion und aufgrund der Empfindlichkeit und Naturnähe, natürlicher Ertragsfähigkeit oder Seltenheit hohe Sensibilität zugeordnet. Mäßige Sensibilität ergibt sich für insgesamt 11% und geringe Sensibilität für 4% der beurteilten Fläche.

Aufgrund der im Ist-Zustand überwiegend vorherrschenden, großen Grundwasser-Flurabstände sind durch

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die prognostizierten Grundwasseranhebungen (im Winter) bzw. Grundwasserabsenkungen (im Sommer) keine dauerhaften Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen zu erwarten. Der Bodenwasserhaushalt wird nur in sehr eingeschränktem Ausmaß vom Grundwasser beeinflusst bzw. sind die prognostizierten Veränderun-gen in den Bereichen mit geringeren Grundwasser-Flurabständen (+/- 0,05 m) vernachlässigbar.

Die Auswirkungen durch die Bodeninanspruchnahme können durch die vorgesehenen Maßnahmen (Oberbo-denabtrag und Lagerung vor Baubeginn, Rekultivierungen) sehr gut ausgeglichen werden. Das Vorhaben be-dingt derart geringe nachteilige Veränderungen im Vergleich zur Prognose ohne Realisierung des Vorha-bens, dass diese im Bezug auf die Erheblichkeit der möglichen Beeinträchtigungen in qualitativer und quanti-tativer Hinsicht im Wesentlichen vernachlässigbar sind. Der dauerhafte Bodenverlust durch Bodenversiege-lung wird als vertretbare Auswirkung eingestuft, die zwar eine qualitativ nachteilige Veränderung darstellt, bezüglich ihres Ausmaßes aber das Schutzgut in seinem Bestand nicht gefährdet. Das Vorhaben wird daher bezüglich der Auswirkungen auf das Schutzgut Boden als umweltverträglich beurteilt.

05.02.04 Wasser

05.02.04.01 Oberflächengewässer

Bauphase

Die Bauphase wird gem. Vorhabensbeschreibung B in Bauabschnitten abgewickelt. Die Auswirkungen in der Bauphase werden im Hinblick auf Änderungen der Abflusscharakteristik als geringfügig beurteilt. Eine Sperre des Triebwasserweges und die damit einhergehende länger andauernde Phase mit gelegtem Stau sind auch im Ist-Zustand im Fall einer Kraftwerksrevision möglich. Im Zuge der Umsetzung des Vorhabens erfolgt über einen Zeitraum von etwa 6 Monaten auch bei niedrigen Abflüssen eine permanente Flutung der Innschleife.

Die Veränderungen der Abflusssituation in Bauabschnitt III bewirken eine zeitliche und räumliche Verschie-bung im Geschiebetransport, die im Rahmen des für den Ist-Zustand dokumentierten Schwankungsberei-ches ablaufen. Mögliche temporäre Anlandungen von Feststoffen in der Bauphase können über die Puffer-fähigkeit der Innschleife und des Unterwasserbereiches gedämpft werden. In den übrigen Bauabschnitten sind keine geschieberelevanten Auswirkungen auf den Feststoffhaushalt zu erwarten.

Die Auswirkungen im Hochwasserfall werden ebenfalls als geringfügig bewertet. Die Überprüfung etwaigen Einengungen des Abflussquerschnittes mittels Modellrechnungen zeigt nur lokale und geringfügige Ände-rungen der Wasserspiegelhöhen, die keine relevanten Änderungen von Überflutungsflächen gegenüber jenen des Ist-Zustandes zeigen. Es kommt zu keinen zusätzlichen Ausuferungen ins Vorland bzw. relevan-ten Änderungen aus der Sicht der Naturgefahren.

Durch die temporären Anschlüsse an bestehende Versorgungsleitungen, sowie durch die Umleitung des Strandbadbachls in Bauabschnitt II, III und IV sind wie in den anderen Bauabschnitten keine relevanten Än-derungen aus Sicht der Siedlungswasserwirtschaft zu erwarten.

Betriebsphase

Die Auswirkungen auf die Wasserwirtschaft durch die Erweiterung des Kraftwerks Kirchbichl in der Be-triebsphase entstehen ausschließlich durch die veränderte Abflussaufteilung zwischen Innschleife und Triebwasserweg, was sich im Vergleich der Dauerlinien von Bestand und Vorhaben zeigt. Die Innschleife wird zukünftig durchgehend dotiert und fällt nicht mehr trocken. Zeiträume und Maximalwerte des Überwas-sers an der Wehranlage werden reduziert. Die Auswirkung des Vorhabens aus der Sicht der Wasserwirt-schaft ist lokal sehr begrenzt, da eine Veränderung nur zwischen der Aufteilung des Abflusses an der Wehr-anlage und der Zusammenführung der Abflussanteile nach den Krafthäusern auftritt.

Die durch das Vorhaben bedingten Änderungen im Hochwasserfall betreffen den Inn von km 234,700 (rd. 250 m flussauf der Angather) bis ca. km 232,400 (Bereich Winkelheim). In diesem Abschnitt ändern sich die Hochwasserspiegel, wobei es durch die Innaufweitung im Oberwasser der Wehranlage zu einer deutlichen Verbesserung der Hochwassersituation und zur Verbesserung des Abflussvermögens über die Wehranlage bis km 233,000 kommt. Am Ende der Innaufweitung, beim Verzug in den Bestand, ergeben sich im Vergleich zum Ist-Zustand geringe Anspannungen der Wasserspiegellagen. Ein Sicherheitsmaß von 0,5 m zur minima-len Uferhöhe wird jedoch nicht unterschritten. Durch den Bau des Entlastungsbauwerkes wird die Abflusssi-tuation über Wehranlage im Störfall erheblich verbessert.

Durch die veränderte Abflussaufteilung zwischen Triebwasserweg und Innschleife kommt es zu Änderungen

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im Feststoffhaushalt. Die Reduktion des Überwassers in die Innschleife und die geplante Innaufweitung führen bei gleichbleibendem Geschiebedargebot zu verstärkten Geschiebeablagerungen im oberen Drittel der Innschleife, oberhalb des Pegelprofils bei km 232,040. Gleichzeitig erfolgt eine Reduktion des Material-austrages in den schutzwasserbaulich und ökologisch sensibleren flussabwärtigen Teil der Innschleife und in der Folge in die Unterliegerstrecke. Dies begünstigt die auch schon bisher erforderliche Erhaltungstätigkeit durch Geschiebeentnahmen in der Innschleife, da sich die Baggerungen vermehrt auf einen kürzeren Ab-schnitt des Gewässers beschränken werden, wo sie während der winterlichen Niederwasserperiode ohne Beeinträchtigung der fließenden Welle im Trockenen erfolgen können. Im gleichen Ausmaß reduzieren sich dadurch die Erhaltungsbaggerungen im Stauraum Langkampfen, die ausschließlich in der fließenden Welle erfolgen können. Das Gesamtvolumen der Geschiebebewirtschaftung über die Stauräume Kirchbichl und Langkampfen einschließlich der Innschleife Kirchbichl bleibt damit unverändert.

Aus der Sicht der Siedlungswasserwirtschaft sind keine Veränderungen, welche die Vorflutverhältnisse der Zubringer in den Inn oder des Inn selbst nachteilig beeinflussen, zu erwarten.

Insgesamt verbleiben bezüglich Oberflächengewässer geringfügige Auswirkungen. Das Vorhaben Kirchbichl - Erweiterung wird daher bezüglich der Auswirkungen auf das Schutzgut Oberflächenwasser als umweltver-träglich beurteilt.

05.02.04.02 Grundwasser

Die hydrogeologischen Verhältnisse sind in erster Linie durch die quartären Sedimentfüllungen des Inntales bestimmt. Der Umfang der Bearbeitung richtete sich nach dem Einflussbereich des bestehenden Kraftwerks Kirchbichl 1, da auch beim Um- bzw. Neubau dieselben Bereiche gelten. Daher wurde der gesamte Talbo-den des Inntales von der ÖBB Brücke Langkampfen bis zu Stauwurzel untersucht. Als Randeinflussgebiete wurden auch die Talflanken sowie die Oberlieger- und Unterliegerstrecke berücksichtigt.

Zur Beurteilung wurden geologische und hydrogeologische Kartierungen durchgeführt sowie vorhandene Unterlagen bearbeitet (Berichte, Bohrungen, Bauberichte, geophysikalische Untersuchungen, Pump- und Laborversuche etc.). Aufgrund der geologisch(geophysikalischen Unterlagen wurde ein hydrogeologisches Modell erstellt, welches die Grundlage für ein Grundwassermodell bildete.

Die Auswirkungen in der Bauphase betreffen vor allem den unmittelbaren Baubereich: Rückstau bzw. Ein-engung des GW-Querschnittes in den Bereichen Krafthaus Kirchbichl 2 und Dotierkraftwerk. Diese Einen-gung ist allerdings in Bezug auf die Talbreite marginal. Die Staulegung während der Bauzeit bewirkt für eini-ge Monate in der Innschleife und dem angrenzenden Grundwasser einen Zustand, wie er auch heute bei starkem Überwasser bzw. bei Hochwasser auftritt.

In der Betriebsphase treten gegenüber der Bauphase keine anderen Umstände auf, nur die Dauer und Men-ge der Dotation in der Innschleife – und damit die Wechselwirkung Inn/Grundwasser richtet sich nunmehr nach der Betriebsweise des Kraftwerks.

Die verbleibenden Auswirkungen sind Änderungen des Grundwasserspiegels in unmittelbarer Umgebung der Baugruben (Krafthaus Kirchbichl 2 und Dotierkraftwerk), die als unbedenklich und geringfügig einzustu-fen sind. Das Ausmaß der Änderungen wird im Rahmen der Beweissicherung während der Bauzeit doku-mentiert. Das Vorhaben Kirchbichl - Erweiterung wird daher bezüglich der Auswirkungen auf das Schutzgut Grundwasser als umweltverträglich beurteilt.

05.02.05 Luft und Klima

Inhalt des Fachbeitrages Luft und Klima D.04.05 ist die Darstellung der lufttechnischen und klimatologischen Bestandssituation in Projektgebiet, der Vergleich der Immissionssituation bei Realisierung des Vorhabens mit der Situation bei Unterbleiben des Vorhabens sowie die Darstellung bzw. Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens.

Die Sensibilität für die Schutzgüter Luft und Klima ist als hoch einzustufen. Aufgrund dessen, dass die Zu-satzbelastungen für die beiden relevanten Stoffe Stickstoffdioxid NO2 und Feinstaub PM10 während der Bau- als auch Betriebsphase (zusätzliche Geschiebebewirtschaftung) die jeweiligen Irrelevanzschwellen teilweise überschreiten aber die Grenzwerte eingehalten werden, kann die Eingriffsintensität mit mäßig auf das Schutzgut Luft bzw. gering auf das Schutzgut Klima und die Eingriffserheblichkeit mit hoch für das Schutz-gut Luft bzw. gering auf das Schutzgut Klima eingestuft werden.

Die Maßnahmenwirksamkeit (Reinigung von Fahrwegen, Befeuchten) während der Bau- und Betriebsphase kann mit hoch eingestuft werden, da diese projektbedingten umfangreichen Maßnahmen eine weitgehende

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Vermeidung/ Kompensation der negativen Wirkungen des Vorhabens ermöglichen. Weiters ist im Vorhaben ein umfangreiches Beweissicherungskonzept vorgesehen. Bezüglich Klima ergeben sich während der Bau- und Betriebsphase keine erforderlichen Maßnahmen.

Wie die Berechnungsergebnisse währende der Bauphase zeigen, überschreitet die vorhabensbedingte Zu-satzbelastung an einigen betrachteten Immissionspunkten mit Wohnnutzung (ganzjähriges Wohnen) im Un-tersuchungsgebiet die jeweilige Irrelevanzschwelle gemäß dem Schwellenwertkonzept. Die Ermittlung der Gesamtbelastung zeigt, dass mit der Einhaltung der Grenzwertkriterien bzw. Grenzwerte zu rechnen ist. Bei projektmäßiger Umsetzung des Vorhabens können dem gegenständlichen Vorhaben in der Bauphase aus lufttechnischer und klimatologischer Sicht geringe verbleibende Auswirkungen auf das Schutzgut Luft und Klima zugeschrieben werden.

Bei projektmäßiger Umsetzung des Vorhabens kann dem gegenständlichen Vorhaben in der Betriebsphase aus lufttechnischer und klimatologischer Sicht geringe verbleibende Auswirkungen auf das Schutzgut Luft und eine Verbesserung auf das Schutzgut Klima zugeschrieben werden. Diese Verbesserung liegt im öffent-lichen Interesse und wird demgemäß auch bei den öffentlichen Interessen, die für das Vorhaben sprechen, dargestellt.

Das Vorhaben wird daher bezüglich der Auswirkungen auf die Schutzgüter Luft und Klima als umweltverträg-lich beurteilt.

05.02.06 Landschaft

Der Einflussraum ist geprägt von den Siedlungen einerseits und den umliegenden, überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzten Freiflächen andererseits, dem bestehenden Kraftwerkskomplex mit Wehranlage, Triebwasserweg und Krafthaus sowie dem Flussraum des Inn, der beidseitig fast durchgehend von einem Gehölzstreifen begleitet wird. Naturnahe Elemente bestehen abseits der Uferbegleitvegetation des Inn nur vereinzelt in Form von Einzelbäumen und kleinen Waldflächen.

Während der Bauphase werden der Vorhabensort und die direkt daran anschließenden, für die Bauarbeiten beanspruchten Flächen intensiv beansprucht. Aufgrund der guten Einsehbarkeit des Talraumes sind die Baustellen und die Baufelder auch von den benachbarten Flächen aus wahrnehmbar.

Die Siedlungsräume werden von den Bautätigkeiten nicht oder nur randlich beeinflusst, da die Baustellen außerhalb der Siedlungsräume liegen und auch fast der gesamte Baustellenverkehr abseits der Siedlungen abgewickelt wird (direkte Anbindung der Baustellen über Baustraßen an die A12 Inntal Autobahn bei der Raststätte Angath). Lediglich von der erhöht und nahe am bestehenden Kraftwerk und dem Triebwasserweg gelegenen Terrasse von Kirchbichl werden sich stärkere Einblicke in das Baugeschehen ergeben.

In der Betriebsphase werden die Bauflächen rekultiviert und der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung zu-rückgegeben bzw. werden teilweise für ökologische und landschaftsgestalterische Ausgleichsmaßnahmen (Amphibientümpel, Verbreiterung der Begleitvegetation am Inn) beansprucht. Die erweiterten Kraftwerksan-lagen (Triebwasserweg, Krafthaus Kirchbichl 2, Dotationskraftwerk und Fischwanderhilfe) beanspruchen zusätzliche Flächen.

Mit der künftigen jahresdurchgängigen Dotation der Innschleife mit mindestens 15 m³ Wasser ergibt sich für Landschaftsbild und Erholungswert für den Bereich der Innschleife eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Ist-Zustand.

Für die Bauphase ist von nicht erheblichen, vertretbaren Auswirkungen auf das Landschaftsbild und den Erholungswert auszugehen, die sich auf den Eingriffsort selbst und dessen unmittelbares Umfeld beschrän-ken. In der Betriebsphase sind die verbleibenden Auswirkungen, bezogen auf den gesamten Einflussraum, als geringfügig zu beurteilen und werden primär durch den längerfristigen Entfall der bestehenden Baumrei-he an der Westseite des Triebwasserweges bestimmt.

Das Vorhaben wird daher bezüglich der Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft als umweltverträglich beurteilt.

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05.02.07 Sach- und Kulturgüter

Sachgüter beschreiben gesellschaftliche Werte mit hoher funktionaler Bedeutung (z. B. Brücken, Gebäude, etc.). Hierzu gehören auch Ver- und Entsorgungsinfrastrukturen, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben gegebenenfalls baulich verändert werden. Im Einflussraum bestehen eine Reihe von Anlagen der Verkehrs- und der technischen Infrastruktur, die vom geplanten Vorhaben betroffen sind. Es handelt sich dabei über-wiegend um Gemeindestraßen und -wege sowie um Einrichtungen der kommunalen Leistungsinfrastruktur, Stromleitungen der TIWAG und Telekommunikationseinrichtungen.

Im Rahmen der Bauarbeiten werden die betroffenen Verkehrswege, Leitungen etc. jeweils bereits im Rah-men des Vorhabens verlegt bzw. adaptiert, sodass deren Funktion während der Bauphase durchgängig aufrecht erhalten werden kann. Auswirkungen ergeben sich daher nur in Form allfälliger, jedenfalls nur sehr kurzfristiger und planmäßiger Unterbrechungen bei der Funktionsübernahme der neu erstellten Sachgüter von den alten, entsprechend dem Baufortschritt aufzugebenden Sachgütern (z.B. Umlegung einer Wasser-leitung).

Zu den Kulturgütern zählen Objekte kultureller, historischer oder künstlerischer Bedeutung aus allen Epo-chen menschlicher Zivilisation (Ur- und Frühgeschichte, Antike, Mittelalter, Neuzeit). Am Vorhabensort und im Einflussraum sind als Kulturgüter zu nennen das Kraftwerksgebäude Kirchbichl sowie der Standort der ehemaligen Innkapelle direkt östlich des Einlaufbauwerkes (Bodendenkmal). Im Einflussraum bzw. teilweise am Vorhabensort befindet sich auf Gp. 1112 das Areal des ehemaligen Zwangsarbeiterlagers Kirchbichl aus der Bauzeit des Kraftwerks, heute wird diese Fläche als Tennisplatz genutzt. Von der Erweiterung des Kraftwerks Kirchbichl, insbesondere durch die Aufweitung des Oberwassergrabens, sind allfällig vorhandene Reste der einstigen Lagerbauten betroffen.

Zusammenfassend lässt sich festhalten: Der Standort der ehemaligen Innkapelle wird vom Vorhaben nicht berührt. Wertvolle Bodenfunde wurden bei der Prospektion nicht gemacht, sodass keine erheblichen Auswir-kungen zu erwarten sind. Das Kraftwerksgebäude selbst wird im Rahmen des Vorhabens nur adaptiert und erweitert, aber nicht wesentlich verändert.

Von der Erweiterung des Kraftwerks Kirchbichl, insbesondere der Aufweitung des Einlaufs des Oberwasser-grabens, sind allfällig vorhandene Reste der einstigen Bauten des Zwangsarbeiterlagers Kirchbichl betroffen. Zur Dokumentation der Gegebenheiten erfolgte als Vorab-Maßnahme im Jahr 2013 auf Gp. 1112 eine um-fangreiche archäologische Grabung der Flächen des ehem. Lagers. Im Jahr 2015 erfolgte eine umfangrei-che archäologische Grabung am Areal der ehemaligen Verwaltungs- und Magazinbaracke auf GP. 1148/1.

Sowohl in der Bau- als auch in der Betriebsphase werden die Eingriffe des Vorhabens mit geringen verblei-benden Auswirkungen beurteilt. Das Vorhaben wird daher bezüglich der Auswirkungen auf die Sach- und Kulturgüter als umweltverträglich beurteilt.

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05.03 Klima- & Energiekonzept

Im Klima- und Energiekonzept zum gegenständlichen Vorhaben werden die Aspekte der menschlichen Be-einflussung des Makroklimas durch Treibhausgasemissionen dargestellt. Darüber hinaus werden die Ener-gieeffizienz und damit die Emissionsbeschränkung von Treibhausgasen des gegenständlichen Projekts be-schrieben und eine Energiebilanz erstellt.

Für die Bilanz der Treibhausgase wurden die Emissionen von CO2 betrachtet, Emissionen anderer Gase sind mengenmäßig nicht relevant. Während der Bauphase sind umfangreiche Arbeiten über Tag durchzufüh-ren, wobei in die CO2-Bilanz die Menge an verbrauchten Treibstoffen im Bereich der Baustelle sowie durch den indizierten Verkehr einfließt. Vorgelagerte Produktionsketten und die Produktion der benötigten elektrischen Energie fallen außerhalb der Systemgrenzen an und werden nicht in die Treibhausgasbilanz einbezogen.

Insgesamt werden während der Bauphase CO2-Mengen von 2.917 t emittiert. Während der Betriebsphase fallen keine relevanten Mengen an Treibhausgasen an.

Für die Energiebilanz ergeben sich während der gesamten Bauphase ein Primärenergiebedarf von 10,698 GWh sowie ein zusätzlicher Bedarf an elektrischer Energie von 0,7 GWh.

In der Betriebsphase ist ohne Berücksichtigung eines Eigenbedarfs der gegenständlichen Anlagenerweite-rung eine Bilanz von 40 GWh zu erwarten. Damit könnte in wenigen Jahren bzw. Monaten jene Energie durch natürlichen Zufluss erzeugt werden, welche während der Bauphase benötigt wird.

Für mögliche Störfälle sind keine wesentlichen Treibhausgasemissionen zu erwarten.

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D – Umweltverträglichkeitserklärung D.01 Allgemein verständliche Zusammenfassung 06 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Kraftwerk Kirchbichl - Erweiterung

Verfasser: TIWAG – Tiroler Wasserkraft AG Erstellt: 11.03.2016

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06 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Grundsätzlich beschreiben Wechselwirkungen die gegenseitigen (direkten und indirekten) Wirkungen zwi-schen Schutzgütern, Umweltfaktoren oder Bestandteilen von Ökosystemen. Dabei angesprochen sind Rückkopplungseffekte, kumulative und synergetische Effekte sowie Auswirkungsverlagerungen (Problem-verschiebungen). Wechselwirkungen betreffen funktionale Wechselbeziehungen zwischen den Schutzgü-tern, wie Transport- und Umwandlungsprozesse, Filter- und Speicherprozesse, biologische/physiologische Prozesse und Migrationsprozesse.

Natürliche Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern liegen in zahlreichen denkbaren Kom-binationen vor, diese sind jedoch nicht vorhabensbedingt. Natürliche Wechselbeziehungen im Sinne der Ökologie werden hier nicht weiter angeführt, da diese durch die Realisierung des Vorhabens nicht wesent-lich verändert werden.

Wechselwirkungen implizieren immer die Gegenseitigkeit von Wirkungen zwischen den jeweiligen Schutzgü-tern. Die Veränderung eines Schutzgutes wirkt sich auf ein weiteres Schutzgut aus, wodurch sich wiederum Wirkungen auf das erste Schutzgut einstellen. Häufig werden auch einseitige Wirkpfade als Wechselwirkung verstanden, was jedoch eine fachlich unpräzise Auslegung des Begriffes Wechselwirkung darstellt. Einseiti-ge Wirkpfade beschreiben vorhabensbedingte Wirkungen eines Schutzgutes auf ein zweites Schutzgut, jedoch keine Rückwirkung von Letzterem auf Ersteres (bspw. Erhöhung der Luftschadstoffimmissionen wirkt sich auf die Wildökologie/Tiere aus, eine Rückwirkung auf die Luftschadstoffe liegt dabei jedoch nicht vor). Diese einseitigen Wirkpfade sind, sofern relevant, bereits detailliert in den Fachbeiträgen dargestellt und berücksichtigt.

Wechselwirkungen finden nur zwischen dem Menschen als Verursacher der vorhabensbedingten Auswir-kungen und den jeweils anderen Schutzgütern statt, da die Auswirkungen auf diese Schutzgüter wiederum auf den Menschen wirken. Durch das Vorhaben bedingte Wechselwirkungen zwischen den anderen Schutz-gütern liegen nicht vor.

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D – Umweltverträglichkeitserklärung D.01 Allgemein verständliche Zusammenfassung 07 Zusammenfassung der Maßnahmen Kraftwerk Kirchbichl - Erweiterung

Verfasser: TIWAG – Tiroler Wasserkraft AG Erstellt: 11.03.2016

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07 Zusammenfassung der Maßnahmen Die ausführliche Beschreibung und planliche Darstellung der Maßnahmen befindet sich im Teil E der Einrei-chunterlagen.

Die Konsenswerberin war von Anbeginn ihrer Planungsarbeiten für das Vorhaben Kraftwerk Kirchbichl - Erweiterung (KE) bestrebt, vorhabensbedingte Auswirkungen auf die Umwelt bestmöglich zu verhindern oder zu verringern. Aus diesem Grund wurden bereits in der Planungsphase wesentliche Optimierungs-schritte gesetzt, um die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt möglichst gering zu halten. Darüber hinaus wurden im Rahmen der Erstellung der Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) zusätzliche Maßnah-men zur Vermeidung und Verminderung und zum Ausgleich von Umweltauswirkungen ausgearbeitet.

Der vorhabensbedingte Eingriff erfolgt nicht in einer weitgehend unberührten Naturlandschaft, sondern in einer intensiv genutzten Kulturlandschaft im Siedlungsnahbereich, an einer Bestandsanlage. Durch das Vor-haben ergeben sich grundsätzlich im Vergleich zum Ist-Zustand wesentliche Verbesserungen (z.B. Dotier-wasser, Rekultivierungen, etc.).

07.01 Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen

Bereits in der technischen Planung wurden für die Bauphase eine Reihe von Vermeidungs- und Verminde-rungsmaßnahmen berücksichtigt (z.B. Staubschutzmaßnahmen, emissionsarme Baumaschinen, Reifen-waschanlagen, Gewässerschutzanlagen, Insekten-schonende Leuchtmittel, Bauzeiten, Rekultivierung).

Während der Betriebsphase sind für den Betrieb des Kraftwerks grundsätzlich keine Maßnahmen zur Re-duktion von Emissionen erforderlich, da Wasserkraftwerke keine Luftschadstoffe im Betrieb freisetzen und auch sonst keine betriebsbedingten Emissionen zu erwarten sind. Lediglich für die Zeit der Geschiebebe-wirtschaftung (November bis April) sind Maßnahmen zur Staubreduktion zu setzen.

Vermeidungsmaßnahmen

o Ve-01: Insektenfreundliche Baustellenbeleuchtung

o Ve-02: Bestandsschutz durch Abplankungen

o Ve-03: Vermeidung von Individuenverlusten von Fledermäusen / Vögeln

o Ve-04: Emissionsstandard Baumaschinen

o Ve-05: Einsatz von lärmarmen Geräten und Maschinen

o Ve-06: Vermeidung von Individuenverlusten von Bibern

Verminderungsmaßnahmen

o Vi-01: Besucherlenkungskonzept

o Vi-02: Besucherinformationskonzept

o Vi-03: Schutz der verbleibenden Bäume am Triebwasserweg vor Beschädigungen

o Vi-04: Verlegung des Inntalradweges auf das rechte Innufer in der Bauphase

o Vi-05: Oberbodenabtrag, Zwischenlagerung und sachgerechte Bodenrekultivierung

o Vi-06: Rekultivierungsarbeiten, Schutz vor Neophyten

o Vi-07: Fledermausfreundliche Fassadengestaltung

o Vi-08: Insektenfreundliche Außenanlagenbeleuchtung

07.01.01 Ausgleichsmaßnahmen

Es werden ca. 1,4 ha rekultiviert, begrünt, bepflanzt und mit Strukturen ausgestattet:

Au-01 Uferbegleitstreifen mit Waldeigenschaft + Etablierung von Amphibientümpeln (Pflanzfläche 1)

Au-02 Bepflanzung Solitärgehölze und Innufergehölz (Pflanzfläche 2)

Au-03 Bepflanzung Oberwassergraben und Dotierkraftwerk Pflanzfläche 3, 4

Au-04: Amphibientümpel und Bepflanzungen Bereich Entlastungsbauwerk (Pflanzfläche 5, 6)

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D – Umweltverträglichkeitserklärung D.01 Allgemein verständliche Zusammenfassung 07 Zusammenfassung der Maßnahmen Kraftwerk Kirchbichl - Erweiterung

Verfasser: TIWAG – Tiroler Wasserkraft AG Erstellt: 11.03.2016

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07.01.02 Sonstige Maßnahmen

Son-01: Beweissicherung Luftschadstoffe in der Bauphase

Son-02: Beweissicherung Erschütterungen in der Bauphase

Son-03: Grundwasser – Beweissicherung in der Bauphase

Son-04: Grundwasser – Beweissicherung Hausbrunnen

Son-05: Kontrollmessung und Beweissicherung während lärmintensiver Tätigkeiten

Son-06: Rückbau Weg, orogr. links (Bereich Innaufweitung)

Son-07: Gewässerökologisches Monitoring nach Fertigstellung

Son-08: Monitoring ripicoler Arten in der Innschleife

Son-09: Besucherinformation – Informationstafeln über Fauna und Flora der Innschleife

Son-10: Versuchsweise Ansiedelung des Zwergrohrkolbens (Typha minima)

Son-11: Modellierung Feinsedimentflächen im Zuge der Geschiebebewirtschaftung

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D – Umweltverträglichkeitserklärung D.01 Allgemein verständliche Zusammenfassung 08 Erklärung der Umweltverträglichkeit Kraftwerk Kirchbichl - Erweiterung

Verfasser: TIWAG – Tiroler Wasserkraft AG Erstellt: 11.03.2016

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08 Erklärung der Umweltverträglichkeit Die zusammenfassende Beurteilung des Vorhabens Kraftwerk Kirchbichl Erweiterung erfolgt nach den Vor-gaben der RVS 04.01.11 Umweltuntersuchungen entsprechend der nachfolgenden Terminologie:

nicht erhebliche Auswirkungen erhebliche Auswirkungen

positive Wirkungen

nicht relevante Wirkungen

geringfügige Wirkungen

vertretbare Wirkungen

wesentliche Wirkungen

untragbare Wirkungen

Dabei gilt, dass vertretbare Auswirkungen noch als umweltverträglich, wesentliche Auswirkungen nur unter bestimmten Voraussetzungen als umweltverträglich eingestuft werden. Untragbare Auswirkungen bei einem Schutzgut führen zur Einstufung umweltunverträglich. Die Zusammenführung der Auswirkungsbeurteilung für die Schutzgüter/Nutzungen sind in Tabelle 2 dargestellt.

Tabelle 2: Zusammenfassung der sektoralen Beurteilungen

Schutzgüter Fachbeiträge Sektorale Beurteilung Beurteilung Schutzgut

Mensch Mensch geringfügig verträglich

Tiere/ Pflanzen

und deren

Lebensräume

Tiere und deren Lebensräume geringfügig

verträglich Pflanzen und deren Lebensräume geringfügig

Gewässerökologie positiv

Boden Boden geringfügig verträglich

Wasser Oberflächengewässer geringfügig

verträglich Grundwasser geringfügig

Luft und Klima Luft geringfügig

verträglich Klima positiv

Landschaft Landschaft und Erholungswert geringfügig verträglich

Sach- und Kulturgüter Klima geringfügig verträglich

Die in den Fachbeiträgen angeführten Belastungen/Entlastungen durch das Vorhaben ergeben bei Durch-führung der Maßnahmen positive bzw. geringfügige Auswirkungen.

Das Vorhaben Kraftwerk Kirchbichl - Erweiterung wird unter Zugrundelegung der Ergebnisse der Fach-beiträge in der Bau- und Betriebsphase als umweltverträglich gem. UVP-G 2000 i.d.g.F bewertet.

Für den Bericht:

Innsbruck, 11.03.2016 Mag. Dr. Martin Schletterer

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D – Umweltverträglichkeitserklärung D.01 Allgemein verständliche Zusammenfassung 09 Verzeichnisse Kraftwerk Kirchbichl - Erweiterung

Verfasser: TIWAG – Tiroler Wasserkraft AG Erstellt: 11.03.2016

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09 Verzeichnisse

09.01 Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Schematische Darstellung des Vorhabens „Kraftwerk Kirchbichl – Erweiterung“ ........................ 4 

Abbildung 2: Gliederung Einreichoperat ............................................................................................................ 5 

Abbildung 3: Prinzipdarstellung KW Kirchbichl – Erweiterung, Neubauten in Rot ............................................ 9 

Abbildung 4: Bauabschnitte Hauptbauarbeiten (aus: Vorhabensbeschreibung B) ......................................... 11 

Abbildung 5: Dynamisierung Innschleife ......................................................................................................... 12 

Abbildung 6: Vergleich der Tagesmittelwerte 1999-2011 am Pegel Innschleife – Bestand/Projekt ............... 18 

09.02 Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Umweltrelevante Vor- und Nachteile der geprüften Varianten und Alternativen .............................. 8 

Tabelle 2: Zusammenfassung der sektoralen Beurteilungen .......................................................................... 31