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Stand 08.06.2015
zweistufiger, österreichweit offener
Realisierungswettbewerb
„Conrad‐von‐Hötzendorf‐Straße / Fröhlichgasse“
GZ: 15WB003
WB Conrad‐von‐Hötzendorf‐Straße/ Fröhlichgasse
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INHALTVERZEICHNIS
1. Allgemeiner Teil ________________________________________ 3 1.1 Auslobende Stelle ____________________________________________________________ 3 1.2 Wettbewerbsbetreuung und Vorprüfung __________________________________________ 3 1.3 Art des Verfahrens ____________________________________________________________ 3 1.4 Termine des Verfahrens _______________________________________________________ 4 1.5 Registrierung und Abgabe der Eignungskriterien ____________________________________ 5 1.6. Überprüfung der Eignungskriterien _______________________________________________ 5 1.7 Abgabe der Unterlagen für die 1. Stufe ____________________________________________ 5 1.8 Vorprüfung der 1. Stufe ________________________________________________________ 6 1.9 Abgabe der Unterlagen für die 2. Stufe ____________________________________________ 6 1.10 Vorprüfung der 2. Stufe ________________________________________________________ 6 1.11 Abwicklung des zweistufigen offenen Wettbewerbs _________________________________ 6 1.12 Zugang zu den Auslobungsunterlagen ____________________________________________ 7 1.13 Zwingend zu verwendende Formblätter ___________________________________________ 7 1.14 Eignungskriterien _____________________________________________________________ 7 1.15 Zusammensetzung des Preisgerichts ______________________________________________ 9 1.16 Aufgaben des Preisgerichtes ___________________________________________________ 10 1.17 Beauftragung, Aufwandsentschädigung __________________________________________ 11 1.18 Ausstellung, Veröffentlichung, Eigentumsrechte ___________________________________ 12 1.19 Rechtsgrundlage ____________________________________________________________ 13 1.20 Teilnahmeberechtigung und Ausschließungsgründe ________________________________ 14 1.21 Formale Bedingungen und Kennzeichnung ________________________________________ 15
2. Besonderer Teil _______________________________________ 16 2.1 Aufgabenstellung ____________________________________________________________ 16 2.2 Planungsrichtlinien __________________________________________________________ 16 2.3 Aufgabenstellung für die 1. Stufe _______________________________________________ 25 2.4 Aufgabenstellung für die 2. Stufe _______________________________________________ 29 2.5 Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen _ 1. Stufe __________________________ 31 2.6 Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen _ 2. Stufe __________________________ 33 2.7 Beurteilungskriterien 1. Stufe __________________________________________________ 35 2.8 Beurteilungskriterien 2. Stufe __________________________________________________ 36
3. BEILAGENTEIL ________________________________________ 37 3.1. Zur Verfügung gestellte Unterlagen _____________________________________________ 37
WB Conrad‐von‐Hötzendorf‐Straße/ Fröhlichgasse
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1. Allgemeiner Teil
Die Merkur Versicherung beabsichtigt auf den Grundstücken Nr. 931, 932, 933, 934/2, 934/3,
935 und 936, alle KG 63106 Jakomini, einen Wettbewerb zur Erlangung von
Bebauungsvorschlägen für eine überwiegende Bürobebauung auszuloben.
Die Liegenschaften befinden sich gegenüber der Grazer Stadthalle, direkt an der Conrad‐von‐
Hötzendorf‐Straße im Kreuzungsbereich mit der Fröhlichgasse und weisen eine Gesamtgröße
von ca. 5.000m² auf. Die Grundstücke sind im 3.0 Flächenwidmungsplan der Stadt Graz als
Bauland der Kategorie Kerngebiet mit einer Bebauungsdichte von 0,5 – 2,5 festgelegt.
1.1 Auslobende Stelle
Ausloberin Merkur Versicherungs AG
Generaldirektion Graz, Bau und Immobilien
Adresse Joanneumring 22, 8010 Graz
Ansprechperson DI Dr. Wolfgang Halsegger
Telefon +43 (0)316 8034 ‐ 0
Fax +43 (0)316 8034 ‐ 2534
E‐Mail [email protected]
Website www.merkur.at
1.2 Wettbewerbsbetreuung und Vorprüfung
Verfahrensbetreuung Büro DI Daniel Kampus
Adresse Herrengasse 28, 8010 Graz
Telefon +43 (0)316 818085, Fax DW 9
E‐Mail [email protected]
Website www.kampus.at
1.3 Art des Verfahrens
2 – stufiger, österreichweit offener Wettbewerb.
Für die Teilnahme am Verfahren sind vorab die Registrierung am Wettbewerb und die Abgabe
von Eignungskriterien (siehe Punkt 1.14) erforderlich. Nach Überprüfung der Eignungskriterien
werden die Zugangsdaten für den Downloadbereich auf www.kampus.at per E‐Mail an die
TeilnehmerInnen übermittelt. Die Beilagen zur Auslobung stehen dort zum Download zur
Verfügung.
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In der 1. städtebaulichen Stufe sollen 8 ‐ 10 PlanerInnenteams, abhängig von der Anzahl der
fristgerecht abgegeben Arbeiten, für die 2. Stufe, den baukünstlerischen Teil, ausgewählt
werden. Werden für die 1. Stufe des Verfahrens bis zu 50 Arbeiten abgeben, sollen 8
TeilnehmerInnen für die 2. Stufe nominiert werden, werden über 50 Arbeiten fristgerecht
abgegeben, erhöht sich die TeilnehmerInnenanzahl für die 2‐ Stufe von 8 auf 10. Zusätzlich sind
in der 1. Stufe zu den 8 – 10 nominierten Projekten 2 Nachrücker auszuwählen.
1.4 Termine des Verfahrens
Bekanntmachung 29.05.2015
Verfügbarkeit der Auslobungsunterlagen 29.05.2015
Registrierung und Abgabe der Eignungskriterien ab 29.05.2015
Verfügbarkeit der Beilagen zur Auslobung für die
zugelassenen TeilnehmerInnen
ab 04.06.2015
Konstituierende Sitzung des Preisgerichts 03.06.2015, 09:00 Uhr
Ort: Conrad‐von‐Hötzendorf‐Str. 86
Hearing und Besichtigung 02.07.2015, 09:00 Uhr
Treffpunkt direkt am Grundstück
Frist zur schriftlichen Fragestellung 1.Stufe bis 03.07.2015
Fragen zum Wettbewerbsgegenstand sind schriftlich bis zum genannten Zeitpunkt, einlangend
bei der Verfahrensorganisation, zulässig. Schriftliche Fragen, die nach diesem Termin einlangen,
gelten als verspätet und fließen nicht in die Fragebeantwortung ein.
Fragebeantwortung 1.Stufe bis 09.07.2015
Sämtliche Fragen werden schriftlich beantwortet. Die anonymisierten Fragestellungen und
Antworten werden allen registrierten TeilnehmerInnen, der Ausloberin und den Mitgliedern des
Preisgerichts übermittelt.
Abgabetermin 1. Stufe, für Pläne 20.08.2015, 16:00 Uhr
Abgabetermin 1.Stufe, für Modell 27.08.2015, 16:00 Uhr
Vorprüfung 1. Stufe KW 34 – KW 36 / 2015
Auswahlsitzung des Preisgerichts 1. Stufe 07.09.2015 und 09.09.2015
Bekanntgabe der ausgewählten Projekte,
Übermittlung der Überarbeitungsempfehlungen
und des statistischen Blatts der 2 Stufe
bis spätestens 11.09.2015
Frist zur schriftlichen Fragestellung 2.Stufe 18.09.2015
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Fragen zum Wettbewerbsgegenstand sind schriftlich bis zum genannten Zeitpunkt, einlangend
bei einem Notar, zulässig. Schriftliche Fragen, die nach diesem Termin einlangen, gelten als
verspätet und fließen nicht in die Fragebeantwortung ein.
Fragebeantwortung 2.Stufe 25.09.2015
Sämtliche Fragen werden schriftlich beantwortet. Die Fragestellungen und Antworten werden
den jeweiligen TeilnehmerInnen, der Ausloberin und den Mitgliedern des Preisgerichts per E‐Mail
übermittelt.
Abgabetermin 2.Stufe, für Pläne 19.10.2015, 16:00 Uhr
Abgabetermin 2.Stufe, für Modell 27.10.2015, 16:00 Uhr
Entscheidungssitzung des Preisgerichts 09.11.2015
Ausstellungseröffnung wird noch bekannt gegeben
1.5 Registrierung und Abgabe der Eignungskriterien
Die Unterlagen sind ausschließlich per E‐Mail an [email protected] im Büro der
Vorprüfung zu senden.
1.6. Überprüfung der Eignungskriterien
Die Eignungskriterien werden nach dem Einlangen der Referenzprojekte geprüft.
Die Übermittlung der Zugangsdaten für den Download der Wettbewerbsunterlagen (Beilagen
Teil 3) erfolgt per E‐Mail, frühestens ab dem 04.06.2015.
1.7 Abgabe der Unterlagen für die 1. Stufe
Die Wettbewerbsarbeiten der 1. Stufe müssen bis spätestens 20.08.2015 / 16:00 Uhr mit der
Aufschrift
WB Conrad‐von‐Hötzendorf‐Straße / Fröhlichgasse
ausschließlich im Büro der Vorprüfung, Büro Kampus, Herrengasse 28/1, 8010 Graz
einlangen. Die Verantwortung dafür liegt beim WB‐Teilnehmer/der WB‐Teilnehmerin. Die
Wettbewerbsarbeiten sind bis zum angegebenen Termin gegen Aushändigung einer
Empfangsbestätigung unter Wahrung der Anonymität abzugeben. Mit der Post unter Wahrung
der Anonymität übersandte Wettbewerbsarbeiten müssen ebenfalls zu diesem Zeitpunkt
eingetroffen sein.
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Modellabgabe: 27.08.2015, 16:00 Uhr ausschließlich im Büro der Vorprüfung (unter Wahrung
der Anonymität). Mit der Post unter Wahrung der Anonymität übersandte Modelle müssen zu
diesem Zeitpunkt eingetroffen sein.
1.8 Vorprüfung der 1. Stufe
Für die Tätigkeit des Vorprüfers ist der Zeitraum der KW 34 bis zur KW 36 in Aussicht
genommen.
1.9 Abgabe der Unterlagen für die 2. Stufe
Die Wettbewerbsarbeiten der 2. Stufe müssen bis spätestens 19.10.2015, 16:00 Uhr mit der
Aufschrift
WB Conrad‐von‐Hötzendorf‐Straße / Fröhlichgasse
ausschließlich im Büro der Vorprüfung, Büro Kampus, Herrengasse 28/1, 8010 Graz
einlangen. Die Verantwortung dafür liegt beim WB‐Teilnehmer/der WB‐Teilnehmerin. Die
Wettbewerbsarbeiten sind bis zum angegebenen Termin gegen Aushändigung einer
Empfangsbestätigung unter Wahrung der Anonymität abzugeben. Mit der Post unter Wahrung
der Anonymität übersandte Wettbewerbsarbeiten müssen ebenfalls zu diesem Zeitpunkt
eingetroffen sein.
Modellabgabe: 27.10.2015, 16:00 Uhr ausschließlich im Büro der Vorprüfung (unter Wahrung
der Anonymität). Mit der Post unter Wahrung der Anonymität übersandte Modelle müssen zu
diesem Zeitpunkt eingetroffen sein.
1.10 Vorprüfung der 2. Stufe
Für die Tätigkeit des Vorprüfers ist der Zeitraum von KW 43 bis KW 45 in Aussicht genommen.
1.11 Abwicklung des zweistufigen offenen Wettbewerbs
1. Stufe anonym: Städtebauliche Bearbeitung und Erstellung eines Modells im M 1:500 lt.
Punkt 2.7 der Ausschreibung. Aus den eingelangten Arbeiten wählt das Preisgericht 8 ‐ 10
gleichrangige Projekte und gibt Empfehlungen zur Weiterbearbeitung ab.
Die ausgewählten TeilnehmerInnen werden spätestens bis 11.09.2015 über einen Notar davon
verständigt. Die Empfehlungen des Preisgerichts werden den ausgewählten TeilnehmerInnen
über den Notar mitgeteilt.
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2. Stufe anonym: Städtebauliche und baukünstlerische Bearbeitung unter Einbeziehung der
Empfehlungen des Preisgerichtes und Überarbeitung des Modells der 1. Stufe.
1.12 Zugang zu den Auslobungsunterlagen
Die Auslobungsunterlagen und Formblätter für die Registrierung und die Eignungskriterien
stehen ab 29.05.2015 unter der Adresse www.kampus.at als Download frei zur Verfügung. Die
Beilagen zur Auslobung (Teil 3) stehen im Downloadbereich unter www.kampus.at zur
Verfügung. Die Zugangsdaten für den Downloadbereich werden nach Überprüfung der
Eignungskriterien nur an jene TeilnehmerInnen übermittelt, welche die Eignungskriterien
erfüllen.
1.13 Zwingend zu verwendende Formblätter
Für die Registrierung sind zwingend die beigefügten Formblätter zu verwenden. Die
Formblätter stehen jeweils als Microsoft‐Word_Formular zur Verfügung.
1.14 Eignungskriterien
1.14.1 Technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Die PlanerInnen haben ihre wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit mittels Formblatt
A zu erklären.
1.14.2 Referenzen
Jede/r TeilnehmerIn muss Referenzprojekte (max. 2!) unter Berücksichtigung folgender
Kriterien abgeben:
eine BGF in Summe von mindestens 3.500m²
Schwierigkeitsklasse: mindestens 5 gem. HOA, Auflage 2002
Planungsleistung: mindestens Vorentwurf, Entwurf und Einreichplanung
Fertigstellung des Projektes/der Projekte nach dem 01.01.2005
Realisierung: erfolgte förmliche Übernahme gem. ÖNORM B 2110
Der Bewerber/die Bewerberin wählt dazu selbst geeignete Referenzprojekte aus. Die Qualität
der Referenzprojekte wird nicht bewertet.
Das siegreiche Büro hat im Zuge der Beauftragung bzw. des Verhandlungsverfahrens die
ausreichende technische Leistungsfähigkeit u.a. durch den Nachweis der, für Erfüllung des
Auftrages erforderlichen personellen Kapazität, zu erbringen. Ist dies nicht möglich, muss mit
einem entsprechend leistungsfähigen Büro, in Abstimmung mit der Auftraggeberin eine
Arbeitsgemeinschaft gebildet werden.
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1.14.3 Kriterien des Referenzprojektes
Um die oben angeführten Kriterien der vorgelegten Referenzprojekte überprüfen zu können,
hat der/die Bewerber/in zu dem Referenzprojekt eine Projektbeschreibung (es ist zwingend
das Formblatt B zu verwenden) beizulegen. Im Formblatt B sind die üblichen Eckdaten des
Projektes (Errichtungszeitraum, Lage, Auftraggeber, Flächen, etc.) anzugeben.
Das Referenzprojekt muss ein Neu‐ oder Umbau sein. Der/die Bewerber/in muss für die
Projektabwicklung als Architekt/in oder Generalplaner/in zumindest folgende
Planungsleistungen erbracht haben: Vorentwurf, Entwurf und Einreichplanung. Wurde das
Referenzprojekt als Arbeitsgemeinschaft abgewickelt, wird das Referenzprojekt nur dann
berücksichtigt, wenn der Leistungsanteil des Bewerbers/der Bewerberin die o.a. Leistungen
umfasst und diese zumindest 50% des Gesamtleistungsumfanges betragen/betrugen.
Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften mit einem weiteren Büro (jedoch ausschließlich mit
Büros mit Kanzleisitz innerhalb Österreichs) ist zulässig. Eine Arbeitsgemeinschaft darf somit
max. aus 2 Büros bestehen.
Die Arbeitsgemeinschaft muss gemeinsam die folgenden Kriterien mit max. 2
Referenzprojekten erfüllen:
eine BGF von in Summe mindestens 3.500m²
Schwierigkeitsklasse: mindestens 5 gem. HOA, Auflage 2002
Planungsleistung: mindestens Vorentwurf, Entwurf und Einreichplanung
Fertigstellung des Projektes/der Projekte nach dem 01.01.2005
Realisierung: erfolgte förmliche Übernahme gem. ÖNORM B 2110
Es ist somit möglich, dass ein Teil der Arbeitsgemeinschaft noch keine umgesetzten Projekte
vorweist, wenn der andere Teil der Arbeitsgemeinschaft die Kriterien zur Gänze erfüllt. Ebenso
können beide Teile der Arbeitsgemeinschaft gleich oder unterschiedlich zu den Kriterien
beitragen.
Zusammengefasst sind folgende Unterlagen für den Teilnahmeantrag an der ersten Stufe
abzugeben:
Registrierungsblatt
Formblatt A‐01, Eigenerklärung Teilnahmeberechtigung
Oder bei Teilnahmegemeinschaften Formblatt A‐02
Formblatt B für die Projektdaten inkl. Projektbeschreibung des Referenzprojekts
Der Teilnahmeantrag ist per E‐Mail an [email protected] zu übermitteln.
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1.15 Zusammensetzung des Preisgerichts
HauptpreisrichterInnen: ErsatzpreisrichterInnen:
Ausloberin
1. Generaldirektor Mag. Gerald Kogler (S) Vorstandsdirektor Christian Kladiva (S)
2. Vorstandsdirektor Ing. Andreas Stettner (S) DI Azra Fejzic (F)
3. DI Robert Schützenhöfer (F) DI Martin Eisenschien (F)
4. Prok. DI Dr. Wolfgang Halsegger (S) DI Benedikt Richtig (F)
Stadt Graz
Stadtbaudirektion:
DI Mag. Bertram Werle (F) DI Kai‐Uwe Hoffer (F)
Stadtplanungsamt:
DI Bernhard Inninger (F) DI Klemens Klinar (F)
Fachbeirat für Baukultur
Mag. arch. Christoph Pichler March (F) wird noch bekanntgeben
Kammer der ArchitektInnen und Ingenieurkonsulenten
Architekt DI Konrad Messner (F) Architekt DI Markus Prackwieser (F)
Zusätzlich werden als BeraterInnen des Preisgerichts folgende Personen hinzugezogen (ohne
Stimmrecht):
DI Thomas Fischer, Stadtbaudirektion, Stadt Graz
DI Bernd Schrunner, Stadtbaudirektion, Stadt Graz
DDI Martina Weinzettl, Stadtplanung, Stadt Graz
DI Renate Mußbacher, Abteilung für Verkehrsplanung, Stadt Graz
Dr. DI Gerald Röschel, ZIS + P Verkehrsplanung
Ing. Reinhold Steiner, Dr. Pfeifer GmbH
Zusätzliche BeraterInnen des Preisgerichts (ohne Stimmrecht) können im Verfahren noch
hinzugezogen werden.
Ersatznennungen für eine/n neue/n PreisrichterIn, vorausgesetzt beide (Haupt‐ und
ErsatzpreisrichterIn) fallen aus, sind möglich. In diesem Fall hat der/die neu genannte
PreisrichterIn vorab für das Verfahren der ersten Stufe seine/ihre Unbefangenheit und
Unabhängigkeit zu erklären. Alle TeilnehmerInnen der 2. Stufe sind von der Neunennung zu
informieren und werden aufgefordert, Ihre Unbefangenheit bzw. etwaige Einwände zur neuen
Zusammensetzung des Preisgerichts mitzuteilen.
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1.16 Aufgaben des Preisgerichtes
1.16.1
Die Aufgabe der PreisrichterInnen besteht in der Teilnahme an der konstituierenden
Preisgerichtssitzung, der örtlichen Besichtigung einschließlich der Rückfragenbeantwortung,
sowie der Begutachtung der eingereichten Entwürfe nach den in den Punkten 2.8 und 2.9
festgelegten Kriterien und in der Auswahl jener 8 ‐ 10 Entwürfe, die in einer 2. Stufe unter
Beachtung der Empfehlungen des Preisgerichtes weiterbearbeitet werden sollen. Das
Preisgericht ist zudem verpflichtet, eine Reihung bzw. eine Auswahl der prämierungswürdigen
Arbeiten herbeizuführen (vorgesehen sind Ränge von 1 bis 3). Dabei kann in zu begründenden
Ausnahmefällen eine andere Aufteilung der Ränge erfolgen.
1.16.2
Das Preisgericht kann der AusloberIn Empfehlungen hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise
unter Zugrundelegung des Ergebnisses des Wettbewerbsverfahrens geben.
1.16.3
Das Preisgericht entscheidet in allen Beurteilungsfragen unabhängig, unanfechtbar und
endgültig. Es ist zur Objektivität und zur Einhaltung der Bedingungen des
Wettbewerbsverfahrens verpflichtet und trägt diesbezüglich die Verantwortung gegenüber
dem Auftraggeber und den WB‐TeilnehmerInnen im Wettbewerbsverfahren.
1.16.4
Nahe Angehörige, in Lebensgemeinschaft oder in eingetragener Partnerschaft lebende
Personen von WB‐TeilnehmerInnen und aus sonstigen Gründen befangene Personen dürfen an
Sitzungen des Preisgerichtes nicht teilnehmen.
1.16.5
Die Tätigkeit der externen Preisrichter wird gemäß den Vorgaben der WSA idgF entlohnt, d.h.
tatsächlich anwesende Stunden (Vorbesprechungen, konst. Sitzung, Hearing, Preisgericht) plus
allfällige Reisekosten und nicht pauschaliert. Der/Die von der Kammer für ArchitektInnen und
IngenieurskonsulentInnen nominierte ErsatzpreisrichterIn für das Verfahren wird für seine/ihre
erforderliche Tätigkeit (Anwesenheit bei der konstituierenden Sitzung und
Grundstücksbegehung) ebenso gemäß den Vorgaben der WSA idgF entlohnt.
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1.17 Beauftragung, Aufwandsentschädigung
1.17.1 Planungsbeauftragung
Es ist beabsichtigt, die/den siegreiche/n TeilnehmerIn des Wettbewerbs zumindest mit dem
Vorentwurf, dem Entwurf und der Einreichplanung von 100% der gesamten
Bruttogeschossfläche zu noch zu vereinbarenden Bedingungen, zu beauftragen.
Zielvorstellung ist eine über den Vorentwurf, den Entwurf und die Einreichplanung hinausgehende Beauftragung der Gewinnerin/ des Gewinners.
Die Beauftragung des Siegers/der Siegerin erfolgt zu noch zu verhandelnden Konditionen und
Vertragsinhalten bzw. behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den 2. Platzierten des
Wettbewerbs zu beauftragen, wenn keine Einigung mit dem Sieger/der Siegerin erzielt werden
kann.
1.17.2 Aufwandsentschädigung / Preisgelder
Für die zu prämierenden Wettbewerbsarbeiten ist eine Summe (exklusive Umsatzsteuer) von €
85.000,00 als Preisgeld und Aufwandsentschädigung vorgesehen.
Jede/r TeilnehmerIn der 2. Stufe erhält für die Einreichung einer zur Beurteilung geeigneten
Arbeit im vereinbarten Leistungsumfang dieselbe Aufwandsentschädigung.
Gesamtsumme der Aufwandsentschädigung € 62.000,‐‐ exkl. Umsatzsteuer.
Geben weniger als die vorgesehenen 8 ‐ 10 TeilnehmerInnen in der 2. Stufe ab, wird die
Gesamtsumme der Aufwandsentschädigung auf die verbleibenden TeilnehmerInnen zu
gleichen Teilen aufgeteilt.
Das Preisgericht bestimmt als GewinnerIn die/den VerfasserIn der besten Wettbewerbsarbeit
und die Rangfolge der zu prämierenden Wettbewerbsarbeiten (es sind 3 gereihte Preise
vorgesehen).
Die Ausloberin hat zusätzlich zur Aufwandsentschädigung für die zu prämierenden
Wettbewerbsarbeiten als Preisgeld vorgesehen:
1. Preis = GewinnerIn € 10.000,00
2. Preis € 8.000,00
3. Preis € 5.000,00
Das Preisgeld und die Aufwandsentschädigung werden über Vorlage der entsprechenden
Rechnung, nach dem Termin der Sitzung des Preisgerichtes, mit einem Zahlungsziel von 21
Tagen von der Ausloberin bezahlt.
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1.18 Ausstellung, Veröffentlichung, Eigentumsrechte
1.18.1 Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten
Die Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten ist für die KW 48 (der genaue Termin wird noch
bekannt gegeben) vorgesehen. Alle eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden nach
Abschluss des Preisgerichtes mindestens eine Woche ausgestellt. Die Namen der
VerfasserInnen sowie deren MitarbeiterInnen werden in dieser Ausstellung angegeben. Der
Ort und der genaue Zeitpunkt dieser Ausstellung werden gesondert bekannt gegeben. Alle
WB‐TeilnehmerInnen, die PreisrichterInnen, die ErsatzpreisrichterInnen und die zuständige
Länderkammer der ArchitektInnen und Ingenieurkonsulenten werden informiert. Der
vollständige und von den Mitgliedern des Preisgerichtes unterzeichnete Abschlussbericht
(Protokoll) wird in dieser Ausstellung aufgelegt.
1.18.2 Veröffentlichung
Die WettbewerbsteilnehmerInnen sind damit einverstanden, dass die gegenständlichen
Ausschreibungsunterlagen und die Namen der PreisrichterInnen sowie die Stellungnahmen der
Kammer der ZiviltechnikerInnen der Steiermark und Kärnten ab Übermittlung der
Ausschreibungsunterlagen an die WettbewerbsteilnehmerInnen im Internet‐
Wettbewerbeportal der Bundeskammer der ArchitektInnen und IngenieurkonsulentInnen
veröffentlicht werden.
Die WB‐TeilnehmerInnen sind damit einverstanden, an der Internetpublikation ihrer Beiträge
im Rahmen des Portals http://www.architekturwettbewerb.at der Bundeskammer der
ArchitektInnen und IngenieurkonsulentInnen durch die Übergabe publikationsfähiger Daten
mitzuwirken.
Da vorgesehen ist, die Daten ohne weitere Bearbeitung zu veröffentlichen, werden die WB‐
TeilnehmerInnen um die Einhaltung folgender Regeln ersucht:
je eine gesonderte Publikationsdatei (im pdf‐Format) entsprechend jedem
eingereichten Plan, bei 300 dpi Auflösung, in einfacher Ausfertigung auf CD‐ROM
oder DVD. Die CD‐ROM bzw. DVD muss unter Microsoft‐ oder Mac‐Betriebssystemen
lesbar sein
Dateigrößen möglichst klein (< 1 MB)
inhaltlich eindeutige Dateibenennungen: z.B.“Kennziffer.pdf“
Erläuterungsbericht, etc. als gesonderte pdf‐Dokumente
1.18.3 Eigentumsrechte
Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen der
Wettbewerbsbeiträge geht durch die Bezahlung der Preisgelder und der
Aufwandsentschädigungen an die Ausloberin über. Die Ausloberin hat das Recht, jede der
eingereichten Arbeiten bei Nennung des/der Verfassers/Verfasserin in einer ihm geeignet
erscheinenden Form zu veröffentlichen.
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Die Ausloberin archiviert den Originalplan des Siegerprojektes.
Das geistige Eigentum (Urheberrecht bzw. Recht der WettbewerbsteilnehmerInnen an ihren
Planungen) und die daraus resultierenden Verwertungsrechte an den eingereichten Projekten
(z.B. Plänen, Skizzen, Modellen und sonstigen Dokumentationen und Schriftstücken)
verbleiben bei den Verfassern. Davon umfasst ist insbesondere auch das Recht der Ausführung
oder Abänderung des Bauwerks bzw. des Nachbaus durch Dritte. Nur unter der Bedingung der
Beauftragung und darauffolgenden vollständigen Vertragserfüllung erhält der Auftraggeber
das Recht, das Werk des Auftragnehmers zum vertraglich bedungenen Zweck zu benützen.
Die Ausloberin / der Auftraggeber erhält jedoch mit der Durchführung des Wettbewerbes das
Recht zur Veröffentlichung aller Projekte wobei die TeilnehmerInnen zu nennen sind (z.B. in
AIK, GAT, Printmedien oder Internetportalen)
1.19 Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für die Ausloberin und WB‐TeilnehmerInnen sind der Wettbewerbsstandard
Architektur (idgF) und, in der angegebenen Reihenfolge, der Inhalt dieser Auslobung sowie, in
Ergänzung oder Korrektur, das Protokoll des Hearings/der örtlichen Besichtigung und der
Fragenbeantwortung.
Das Preisgericht ist beschlussfähig, wenn mehr als drei Viertel der stimmberechtigten
PreisrichterInnen, die an der ersten Sitzung teilgenommen haben, anwesend sind. Mindestens
die Hälfte der Anwesenden müssen stimmberechtigte FachpreisrichterInnen sein. Die bzw. der
Vorsitzende oder die bzw. der stellvertretende Vorsitzende muss anwesend sein. Eine
Abänderung dieser allgemeinen Richtlinien ist nicht zulässig.
Die von der Ausloberin im Zuge des Wettbewerbes an die TeilnehmerInnen weitergereichten
Unterlagen sind urheberrechtliches Eigentum der Ausloberin und dürfen nicht durch die
TeilnehmerInnen für andere Zwecke verwendet werden.
Eine Weitergabe der Wettbewerbsunterlagen an Dritte ist nur mit der Zustimmung der
Ausloberin zulässig. Bei Zuwiderhandeln haben die Teilnehmer die Ausloberin für alle daraus
entstandenen Folgen schad‐ und klaglos zu halten. Für alle aus dem Verfahren entstehenden
Rechtsstreitigkeiten gilt als Gerichtsstand Graz sowie österreichisches Recht als vereinbart.
1.19.1 Anerkennung der Preisgerichtsentscheidung
Mit der Einreichung seines/ihres Projektes nimmt jeder WB‐Teilnehmer/jede WB‐Teilnehmerin
sämtliche in der Auslobung enthaltenen Bedingungen an. Er/sie ist bis zur
Preisgerichtsentscheidung auch zur Geheimhaltung des eigenen Projektes verpflichtet.
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1.20 Teilnahmeberechtigung und Ausschließungsgründe
1.20.1 Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind:
Architektlnnen mit aufrechter Befugnis gemäß Ziviltechnikergesetz idgF mit
Kanzleisitz in Österreich
Ziviltechniker‐Gesellschaften des Fachgebietes Architektur mit Kanzleisitz in
Österreich
Die Teilnahmeberechtigung muss zum Zeitpunkt der Abgabe der Referenzprojekte aufrecht
sein.
Teilnahmeberechtigt in der 2. Stufe sind ausschließlich die vom Preisgericht in der 1. Stufe
bestimmten VerfasserInnen.
Jeder/jede WB‐Teilnehmende ist berechtigt, nur eine Wettbewerbsarbeit einzureichen
(Varianten sind nicht zulässig). Eine Mehrfachteilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher
Projekte, an denen der Verfasser/die Verfasserin beteiligt ist, nach sich.
Für sämtliche am Projekt beteiligte Personen gelten die Regeln zur vertraulichen Behandlung
der Unterlagen und Geheimhaltungspflicht als vereinbart.
Die Bildung von Teilnahmegemeinschaften (mit Büros mit Kanzleisitz innerhalb Österreichs) ist
zulässig.
1.20.2 Ausschließungsgründe
Vom Preisgericht sind WB‐Projekte aus folgenden Gründen auszuschließen:
WB‐Projekte inkl. Modelle, die nach dem Einreichschluss einlangen.
Ausgeschlossen werden Projekte, deren Projektverfasser die erforderliche
Registrierung am Wettbewerb nicht fristgerecht übermittelt haben.
Projekte, die nicht am vorgesehen Ort abgegeben werden.
Von der Beurteilung durch das Preisgericht werden weiters jene WB‐Projekte
ausgeschlossen, deren VerfasserInnen versuchen, ein Mitglied des Preisgerichtes in
seiner unabhängigen Entscheidung zu beeinflussen.
Sollte ein WB‐Projekt dezidiert in der Ausschreibung geforderte Planungsaufgaben
nicht erfüllen, ist es vom Preisgericht auszuschließen.
Von diesen Richtlinien abweichende Bedingungen oder Vorbehalte eines WB‐
Teilnehmenden sind gegenstandslos.
Ausschließungsgründe, die erst während des Wettbewerbsverfahrens entstehen, sind
jenen gleichzusetzen, die von Anfang an bestanden haben.
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Hingewiesen wird weiters auf die Ausschließungs‐ und Ausscheidungsgründe des
WSA (§2 und §17 Teil B WSA).
1.21 Formale Bedingungen und Kennzeichnung
1.21.1 Kennzeichnung
Kennzeichnung der Unterlagen:
Sämtliche Teile der Wettbewerbsarbeit und alle Beilagen sind zur Wahrung der Anonymität
mit einer Kennzahl zu versehen, die aus sechs Ziffern besteht und in einer Größe von 1 cm
Höhe und 6 cm Länge auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit rechts oben
anzubringen ist. Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeiten haben ferner die Aufschrift lt.
Punkt 1.7 bzw. 1.9 ‐ Abgabe zu enthalten. Bei gebundenen Schriftstücken genügt die Kennzahl
am Titelblatt.
Die Wettbewerbsarbeiten ‐ dies gilt sowohl für Pläne als auch für das Modell ‐ sind doppelt
verpackt einzusenden bzw. abzugeben. Die äußere Verpackung ist mit der Kennzahl und mit
der Bezeichnung lt. Punkt 1.7 bzw. 1.9 ‐ Abgabe zu versehen.
Als Absender ist anzugeben:
Kammer der ArchitektInnen und Ingenieurkonsulenten
für Steiermark und Kärnten
Schönaugasse 7/ 1. Stock
A‐8010 Graz
Auf der inneren Verpackung ist lediglich die Kennzahl anzubringen.
1.21.2 VerfasserInnenbrief
Dem Entwurf ist ein Verzeichnis aller Beilagen, sowie ein undurchsichtiger, verschlossener
Briefumschlag beizulegen, der außen die Kennzahl und die Bezeichnung lt. Punkt 1.7 bzw. 1.9
trägt und den VerfasserInnenbrief (siehe Formblatt im Beilagenteil) ‐ als Identitätsnachweis
mit Namen und Anschrift der WB‐TeilnehmerInnen ‐ enthält.
Bei Teilnahmegemeinschaften ist ein Mitglied als vertretungsbefugt auszuweisen. Der
VerfasserInnenbrief hat weiters die Telefonnummer, die Telefaxnummer und die E‐Mail‐
Adresse sowie Kontonummer des WB‐Teilnehmers/der WB‐Teilnehmerin
(Empfangsberechtigten) zu enthalten.
WB Conrad‐von‐Hötzendorf‐Straße/ Fröhlichgasse
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2. Besonderer Teil
2.1 Aufgabenstellung
Die Merkur Versicherung AG beabsichtigt die Realisierung eines Bürobaus auf den
Grundstücken Nr. 931, 932, 933, 934/2, 934/3, 935 und 936, alle KG 63106 Jakomini. Zudem
sind ein Kindergarten, ein Café und ein Fitnesscenter zu planen. Ca. 3.000m² der BGF sollen so
flexibel geplant werden, dass diese sowohl als Büroflächen als auch für Wohnen genützt
werden können.
2.2 Planungsrichtlinien
2.2.1 Grundlagen
Städtebauliches ‐ raumplanerisches Gutachten der Stadt Graz
Stellungnahme der Abteilung für Verkehrsplanung der Stadt Graz
Steiermärkisches Baugesetz (mitsamt den OIB‐Richtlinien 1‐6)
Dichteverordnung
Steiermärkisches Raumordnungsgesetz
Stadtentwicklungskonzept
Flächenwidmungsplan
Es gilt der Stand der Fassung zum Zeitpunkt der Erstellung der Ausschreibung des
Wettbewerbs.
2.2.2 Städtebauliche Vorgaben
Stadtentwicklungskonzept
Der Großteil des Planungsgebietes ist im Stadtentwicklungskonzept 4.0 der Stadt Graz als
Gebiet mit baulicher Entwicklung ‐ Zentrumsfunktion ausgewiesen. Diese sogenannte
Zentrumsfunktion bezieht sich zum einen auf die Stärkung der Stadtzentrumsfunktionen und
seiner urbanen Mischung aus Verwaltung, Kultur, Tourismus, Einzelhandel, Freizeitgestaltung,
Unterhaltung und eine Erhaltung bzw. Verbesserung der Wohnfunktion und zum anderen der
damit verbundenen Gestaltung und Erhaltung der Infrastrukturen. Zudem ist diese
Zentrumsfunktion in einem größeren Maßstab als Bezirks‐ und Stadtteilzentrum zu sehen.
Im Osten des planungsgegenständlichen Bereichs befinden sich überörtlich bedeutsame
Flächen (das Grazer Messegelände). Nördlich sind die angrenzenden Flächen, wie das
Wettbewerbsgebiet selbst, als Bereiche für Stadtzentrumsfunktionen festgelegt. Im Osten und
Süden wird das Planungsgebiet von Verkehrsinfrastrukturen der Bahn begrenzt. Anschließend
WB Conrad‐von‐Hötzendorf‐Straße/ Fröhlichgasse
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an diese Bahntrasse befindet sich eine Eignungszone für Freizeit, Sport und Ökologie. Das
gesamte Wettbewerbsgebiet befindet sich im lokalen Zentrum „Jakomini / Messe“.
Auszug aus dem 4.0 Entwicklungskonzept der Stadt Graz, maßstabslos, Quelle:
http://geodaten1.graz.at/WebOffice/synserver?&project=stek4, Zugriff am 20.04.2015
Flächenwidmungsplan
Die Grundstücke Nr. 931, 932, 933, 934/2, 934/3, 935 und 936, alle KG 63106 Jakomini, sind im
rechtsgültigen 3.0 Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz als Kerngebiet mit
Einkaufszentrum‐Ausschluss festgelegt und für die Nutzung als Kern‐ Büro‐ und
Geschäftsgebiet vorgesehen. Für die ggst. Grundstücke ist eine Bebauungsdichte von 0,3 – 2,5
festgelegt. Das im Osten (Grazer Messegelände) und im Süden angrenzende Areal ist ebenfalls
als Kerngebiet mit Einkaufszentrum‐Ausschluss definiert. Im Südosten befindet sich ein
Gewerbegebiet mit einer Bebauungsdichte von 0,2 – 1,5. Die westlich angrenzenden Flächen
sind als Bahnanlage und dahinter liegende Kleingartenanlage festgelegt.
WB Conrad‐von‐Hötzendorf‐Straße/ Fröhlichgasse
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Auszug aus dem 3.0 Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz, maßstabslos,
Quelle:http://geodaten1.graz.at/WebOffice/synserver?project=flaewi_3&xmin=80318.40055880032&ymin=207886.
6993480663&xmax=‐54759.59944119969&ymax=222796.0&epsg=31256&language=de, Zugriff am 20.004.2015
Bebauungsplan
Wie im Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplanes der Stadt Graz erkenntlich gemacht,
befindet sich das Wettbewerbsgebiet, zur Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung, in einem bebauungsplanpflichtigen Bereich. Der Wettbewerb dient zur
Erlangung eines städtebaulichen Leitprojekts, welches die Grundlage für den erforderlichen
Bebauungsplan bilden soll.
Auszug aus dem Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz, maßstabslos,
Quelle:http://geodaten1.graz.at/WebOffice/synserver?project=flaewi_3&xmin=80318.40055880032&ymin=207886.
6993480663&xmax=‐54759.59944119969&ymax=222796.0&epsg=31256&language=de; Zugriff am 20.04.2015
WB Conrad‐von‐Hötzendorf‐Straße/ Fröhlichgasse
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2.2.3 Städtebau – Umgebung
Die Grundstücke befinden sich westlich der Conrad‐von‐Hötzendorf‐Straße und nördlich der
Fröhlichgasse. Im Westen befindet sich die Bahntrasse der Strecke Mogersdorf – Graz. Im
Osten liegt das Areal der Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H. mit der Stadthalle
und der Messe Graz. Südlich der Fröhlichgasse befindet sich ein im Jahr 2012 errichtetes
Geschäfts‐ und Bürogebäude, das sogenannte Ostbahn‐House.
Das Planungsgebiet liegt angrenzend an das Stadtentwicklungsgebiet Messequadrant.
Übersicht Stadtentwicklungsgebiet „Messequadrant“,
Quelle: http://www.stadtentwicklung.graz.at/cms/ziel/2852852/DE/, Zugriff am 20.04.2015
Die Neuorientierung der Grazer Messe (MCG) sieht eine verstärkte Organisation von speziellen
Fachmessen vor, ursprünglich geplante publikumsintensive Großmessen werden nicht mehr
angestrebt. Bauliche Auswirkungen sind ein Abgehen von Großhallenbauten und die
Intensivierung der Nutzung der Areale unmittelbar um die Stadthalle zur Errichtung eines
multifunktionalen Messe‐ Tagungs‐ und Veranstaltungszentrums.
Diese Umorientierung führte zum Freiwerden von großen zentrumsnahen Bauflächen mit
einer Gesamtfläche von ca. 88.000m². Organisatorische Strukturen zur Entwicklung des
Standortes Messequadrant wurden von den verantwortlichen Stellen der Stadt Graz
gemeinsam mit den Verantwortungsträgern der MCG in Form eines Standortmanagements
geschaffen. Die "Stadtteilentwicklung Messequadrant" soll in kontinuierlichen Schritten die
Entwicklung des Stadtquartiers Messequadrant zum urbanen Stadtteil erreichen. Mit den im
WB Conrad‐von‐Hötzendorf‐Straße/ Fröhlichgasse
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Messequadranten neu entstehenden Projekten erhält der Stadtteil ein gänzlich neues
Erscheinungsbild und neue urbane Funktionen.
Die Stadthalle Graz wurde von Univ.Prof.Arch.DI Klaus Kada entworfen und 2002 als größte
multifunktionale Veranstaltungshalle der Stadt Graz fertiggestellt. Prägendes Element der
Stadthalle ist das mächtige Dach, das weit (46m) in den Straßenraum reicht und somit eine
große überdeckte Fläche öffentlichen Raumes schafft. Vier mächtige Stützen tragen das 150m
lange und 70m breite Dach und schaffen Raum für 11.000 Besucher in der Halle selbst.
Stadthalle Graz, Blick aus Südwesten, Quelle: http://www.arch.mcgill.ca/prof/sijpkes/D+CWinter‐
2008/cantilever/graz/; Zugriff am 20.04.2015
Die Messe Graz umfasst eine Gesamtfläche (Innen‐ und Außenbereich) von 40.000m². Das
Herz der Grazer Messe ist die 2008 neu eröffnete Halle A, nach dem Entwurf der Grazer
Architekten Riegler Riewe. Diese Halle ist nicht parallel sondern im spitzen Winkel zur
Stadthalle platziert um eine vielfältige städtebauliche Situation zu schaffen. Zudem besitzt
dieser Baukörper eine doppelte Fassade, in deren Zwischenraum die erforderlichen
Fluchtstiegen und Liftanlagen untergebracht sind. Während die inneren, tragenden Wände aus
Stahlbeton ausgeführt sind, bestehen die äußeren Fassaden aus vorgehängten
Streckmetallelementen. Dadurch erhält die Halle eine matt schimmernde, silberne Hülle.
WB Conrad‐von‐Hötzendorf‐Straße/ Fröhlichgasse
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Messehalle A, Blick aus Südwesten; Quelle: http://www.architonic.com/de/aisht/messe‐graz‐halle‐a‐riegler‐riewe‐
architekten‐zt‐ges‐m‐b‐h/5100572; Zugriff am 20.04.2015
Die Wohnanlage Blue Ship One am Schönaugürtel (ehem. Stadtwerke Grundstück) wurde vom
Architekturbüro ERNST GISELBRECHT + PARTNER ZT GMBH entworfen und im November 2012
fertiggestellt. Städtebaulich gesehen ist es eine Ergänzung zu einem Hof mit schon
bestehender Bebauung in der Schönaugasse, wobei ein Teil des Hofes zweigeschossig offen ist,
sodass eine gute Durchlüftung realisiert werden kann. Die umlaufenden Balkone, sind im
Außenbereich mit schwarzen Füllungsteilen strukturiert, im Innenhof sind diese Füllelemente
in verschiedenen Farben ausgeführt, um so eine lebendige Struktur zu zeigen.
Blue Ship One, Blick Richtung Südosten, Quelle: http://www.ihrewohnung.at/index.php?Module=openimmo&ModuleAction=Project_Detail&Project_ID=6m, Zugriff am 20.04.2015
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Die Konzernzentrale der Styria Media AG wurde von der ArchitekturConsult ZT‐GmbH geplant
und im Oktober 2014 fertiggestellt. Dieser Baukörper nimmt etwa die Hälfte des Grundstückes
im Norden des Wettbewerbsareals ein. Der Baukörper gliedert sich in 2 Bauteile: den Sockel
und den Turm. Das Gebäude bietet Arbeitsplätze für rund 1.000 Personen. Der Sockel
umschließt im Norden mit 2 Gebäudeflügeln einen Hof. Am nördlichen Ende des östlichen
Flügels besteht die Möglichkeit, eine Erweiterung anzuschließen.
Konzernzentrale der Styria Media AG, Blick Richtung Nordwesten, Quelle http://www.styria.com/‐/double‐lead‐for‐
the‐wiener‐4; Zugriff am 20.04.2015
Im Ostbahn‐House sind neben Büroflächen und ein 260‐Betten Hotel sowie ein Restaurant und
ein Seminarzentrum untergebracht. Die Polizeiinspektion Graz Jakomini ist u.a. ein Mieter der
Büroräumlichkeiten. Im Bürobereich stehen auf sieben Geschoßen ca. 4.200m²
Bruttogeschoßfläche zur Verfügung.
WB Conrad‐von‐Hötzendorf‐Straße/ Fröhlichgasse
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Ostbahn‐House, Blick Richtung Südwesten, eigene Aufnahme
2.2.4 Öffentlicher Verkehr / Verkehrsanbindung
Im Osten an das Wettbewerbsareal angrenzend befindet sich die Haltestelle „Stadthalle“ an
der Conrad‐ von‐Hötzendorf‐Straße mit der Straßenbahn Nr. 4. Fünf Gehminuten südlich des
Areals befindet sich der Ostbahnhof mit der Schnellbahnlinie S3. Zudem ist der Ostbahnhof
derzeit Anfang‐ und Endstation der Buslinie 71. Das Areal liegt in der ÖV Kategorie I mit
innerstädtischer Bedienqualität. Mit dem PKW erreicht man in ca. 5 Minuten den
Autobahnzubringer Graz‐Ost, welcher in weiteren 5 Minuten zum Autobahnknoten der A2
Südautobahn führt.
Fußläufige Erreichbarkeit/ Radwege
Die Liegenschaften sind über diverse Radwege in ca. 10 Minuten aus dem Stadtzentrum
(öffentlicher Nahverkehrsknoten Jakominiplatz) erreichbar.
2.2.5 Grünraum/ Freiraum
Im Nordwesten 15 Gehminuten vom Wettbewerbsgebiet entfernt befindet sich der
Augartenpark. In nur 10 Gehminuten erreicht man die Mur bzw. die Murpromenade,
flussabwärts zum Naherholungsgebiet der Murauen und nördlich in Richtung Innenstadt.
2.2.6 Infrastruktur
Im größeren Umkreis des Planungsgebiets sind ausreichend öffentliche und privatgewerbliche
Versorgungseinrichtungen vorhanden. In fußläufiger Umgebung zum Grundstück befinden sich
Kindergarten und ‐krippe, Volksschule, Versorgungseinrichtungen und Apotheke.
WB Conrad‐von‐Hötzendorf‐Straße/ Fröhlichgasse
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2.2.7 Bauplatz
Der Bauplatz befindet sich südlich der innerstädtischen gründerzeitlichen Blockrandbebauung
und nördlich der lockeren Bebauung gegen Süden hin. An dieser Schnittstelle formt sich nun
die Neugestaltung des aufstrebenden Messequadranten an hochwertiger städtischer Adresse.
Es besteht ein Geflecht von bedeutenden Blickbeziehungen. Die Conrad‐von Hötzendorf‐
Straße ist eine der wichtigsten Haupteinfahrtsstraßen der Stadt und wurde dementsprechend
als direkt auf den Schlossberg zulaufende, städtebaulich bedeutsame Achse konzipiert. Das zu
bebauende Areal befindet sich unmittelbar am Knickpunkt dieser Achse und ist somit sowohl
von stadtauswärts ankommend als auch vom Schlossberg herabblickend an einer wichtigen
Stelle im städtischen Gefüge positioniert.
Auf dem Bauplatz befinden sich mehrere Bestandsobjekte, wie eine Tankstelle im
Kreuzungsbereich Conrad‐von Hötzendorf–Straße / Fröhlichgasse, zwei Bürogebäude und ein
1‐2geschossiges Gebäude entlang der westlichen Grundgrenze.
Luftbild des planungsggst. Areals, Quelle googlemaps, Zugriff am 20.04.2015
WB Conrad‐von‐Hötzendorf‐Straße/ Fröhlichgasse
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3D Ansich, Quelle: google maps, Zugriff am 20.04.2015
2.2.8 Lärm
Gem. schalltechnischem Gutachten vom 05.05.2015, erstellt von der Dr. Pfeiler GmbH, kommt
es zu Überschreitungen der schalltechnischen Planungsrichtwerte für Kerngebiete lt.
Flächenwidmungsplan. Zur Einhaltung sind entsprechend wirksame aktive
Schallschutzmaßnahmen sowie passive Schallschutzmaßnehmen (z.B.: Grundrissgestaltung,
etc.) vorzusehen bzw. zu planen (siehe Beilage schalltechnisches Gutachten).
2.3 Aufgabenstellung für die 1. Stufe
In der 1. Bearbeitungsstufe ist das Planungsgebiet städtebaulich zu bearbeiten.
2.3.1 Dichte, Bebauung
Im Gebiet soll eine urbane Bebauung entstehen, die zum einen die städtebaulichen
Dichtevorgaben erfüllt (erwünscht ist die möglichste Ausnutzung der Höchstdichte), sich
jedoch gleichzeitig ausreichend aber selbstbewusst in die angrenzenden Stadtbereiche einfügt.
Es sind Bürogebäude zu planen, wobei das bestehende Gebäude Conrad–von Hötzendorf–
Straße 86 erhalten bleiben muss und in den Entwurf integriert werden soll. Das Bürogebäude
wurde erst unlängst einer Sanierung unterzogen. Die Innenräume und die Organisation des
Baukörpers soll nicht verändert werden. Ein Anbauen an das Gebäude und eine Aufstockung
sowie eine Adaptierung des Erdgeschossgrundrisses zu Verbindungszwecken sind jedoch
möglich. Die Fassade des Baukörpers kann im Zuge der Integration in das Gesamtessemble
gestalterisch überarbeitet werden. Das Gebäude muss fuktional nicht eingebunden sein.
Das Gebäude Conrad‐von‐Hötzendorf‐Straße 84 kann in die Planung miteinbezogen werden,
allerdings ist auch ein Abbruch des Gebäudes möglich. Die Tankstelle und das 1‐2 geschossige
Gebäude im Westen des Areals werden jedenfalls abgebrochen.
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Eine Grundstücksteilung ist nicht vorgesehen.
Das Planungsgebiet liegt östlich der Bahntrasse der Ostbahn. Ausgehend von der Grundgrenze
der Bahn ist ein Bauverbotsbereich von 12m einzuhalten. Der Bauverbotsbereich ist im Lage‐
und Höhenplan eingetragen. Unterschreitungen dieses Mindestabstandes sind möglich,
bedürfen aber der Zustimmung der entsprechenden Stellen der Bahnverwaltung und können
erst bei Vorlage eines konkreten Projektes im Rahmen einer eisenbahnrechtlichen
Genehmigung erteilt werden.
2.3.2 Flächen‐ und Nutzungsprogramm
(Siehe auch siehe Beilage MV_TOC_Flächenaufstellung_Gesamtübersicht_ 20150507.pdf)
Ziel des Wettbewerbs ist die Erlangung von Bebauungsvorschlägen für eine überwiegende
Bürobebauung. Im Erdgeschossbereich in Nahelage zum Haupteingang soll ein Kundenzentrum
mit einer Größe von ca. 65m² an einer gut sichtbaren Stelle an der Achse der Conrad‐von‐
Hötzendorf‐Straße geplant werden. Der Kundenempfangsbereich ist räumlich vom
Haupteingang zu trennen.
Es soll folgende Aufteilung der Funktionen, Büro bzw. Wohnen geplant werden: Büro 5.160m² (die Flächen der Bestandsgebäuden
Conrad‐von‐Hötzendorf‐Straße 84 und 84
sind hier nicht abgezogen)
Büro oder Wohnen (nutzungsflexibel) 3.000m² BGF
Dabei ist zu beachten, dass der oben angeführte Anteil von 3.000m² der BGF sowohl für Büros
als auch für Wohnen geeignet sein sollte, um eine hohe Flexibilität zu erhalten. Die Anordnung
der Wohnungen ist unter Bedacht der Lärmsituation zu wählen. Siehe dazu schalltechnisches
Gutachten vom 05.05.2015. Die Wohnungen sind mit einer durchschnittlich Wohnungsgröße
von 70 ‐75m² BGF und kompakt in einem Baukörper zu planen.
Folgende weitere Nutzungen sind zusätzlich zur Büronutzung vorzusehen:
Nutzung: Mindestanforderungen: Nutzfläche - ungefähre Größen
Kindergarten mit 2
Gruppen
für je 25 Kinder
Die Situierung soll so gewählt sein, dass einerseits optimale Verhältnisse für die Kleinkinder geschaffen werden (Freiraum, Ruhe, etc.) und anderseits auch die mögliche Lärmbelastung durch spielende Kinder für Wohnungen und Büros so gering wie möglich ist. Für die Bring‐ und Abholsituation sind ausreichend Haltemöglichkeiten
ca. 315m² + ca.
1.000m² Freifläche (lt.
LGBl. Nr. 22/2000
20m² je Kind)
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vorzusehen. ‐ 2 Gruppenräume je 60m² ‐ 1 Bewegungsraum mind. 60m² ‐ mind. 1.000m² Freifläche (ist auch auf dem Dach möglich, wobei hier eine Brüstung, absturzsichernde Verglasung o.ä. mit einer Mindesthöhe von 1,50m vorzusehen ist) ‐ Therapieraum ‐ Sanitäranlagen und Behinderten ‐ WC ‐ Garderobe
Bewegungsraum ‐
Fitness
‐ gute Sichtbarkeit ‐ Umkleideräume mit Duschen ‐ Sanitäranlagen und Behinderten – WC ‐ Empfangsbereich eventuell mit Verkaufsbereich
‐ 1 separater Trainingsraum für Gruppenkurse
ca. 1.200m²
Kaffee ‐ Gute Sichtbarkeit ‐ Gastraum mit Kaffeebar ‐ Sanitäranlagen und Behinderten – WC
ca. 300m²
In der 1. Stufe sind das Erschließungssystem und Büroflächen sowie Flächen für sonstige
Nutzungen zu erarbeiten (keine Büro‐ und Wohnungseinteilung in der 1. Stufe).
Gefordert ist eine hohe Flexibilität in der Grundrissgestaltung. Planungsvorschläge zur
optimalen Ausnutzung der vorgegebenen Rahmenbedingungen wie der Bebauungsdichte
und dem zu erhaltenden Bestandsobjekt sind unter Berücksichtigung einer geforderten
variablen Grundrisslösung zu erarbeiten. Die Geschosshöhe wird für das Normgeschoss mit
3,6m festgelegt.
Ein detailliertes Raumprogramm wird als Beilage zur Auslobung bereitgestellt.
2.3.3 Freiraum
Insbesondere auf die öffentliche und halböffentliche Vorzone zur Conrad‐von‐ Hötzendorf‐
Straße ist großer Wert zu legen. Derzeit liegt vor den Bestandsgebäuden ein schmaler
Gehsteig, das neue städtebauliche Konzept soll hier eine entsprechend qualitative Aufwertung
vorsehen ohne wertvolle Flächen zu verlieren.
Attraktive Frei‐ und Aufenthaltsräume sollen möglichst lärmgeschützt, gut sichtbar und
öffentlich zugänglich auf dem Areal entstehen.
Der Freiraum in Bezug auf die Kinderbetreuungseinrichtung soll so gewählt sein, dass optimale
Verhältnisse für die Kinder geschaffen werden (Freiraum, Ruhe, etc.) und die Lärmbelastung
durch spielende Kinder für Wohnungen und Büros so gering wie möglich ist. Der Freibereich
für die Kinderbetreuungseinrichtung kann auch auf Dachflächen angeboten werden. Eine
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Absturzsicherung in Form eines Geländers, einer Brüstung, absturzsichernden Verglasung o.ä.
muss in diesem Fall mit einer Mindesthöhe von 1,50m vorgesehen werden.
Für die Wohneinheiten sind Kinderspielplätze gem. Stmk. Baugesetz vorzusehen:
Der Kinderspielplatz hat ein Ausmaß von mindestens 5m² je Wohnung aufzuweisen. Die Fläche
von 150m² darf nicht unterschritten werden.
2.3.4 Verkehr – Stellplätze
Die Erschließung des Areals erfolgt derzeit über richtungsgebundene 3 Zu‐ und Ausfahrten.
Künftig soll das Areal mit zumindest 2 Zufahrten erschlossen werden. Davon befindet sich eine
am Gadollaplatz und zumindest eine richtungsgebundene Zu‐ und Abfahrt in der Conrad‐von‐
Hötzendorf Straße. Die genaue Definition der Zufahrten ist der Stellungnahme von der
Abteilung für Verkehrsplanung der Stadt Graz (siehe Beilagenteil) zu entnehmen. Die Zu‐ und
Ausfahrt der Tiefgarage erfolgt ausschließlich über die Hauptzufahrt über die
Erschließungsstraße im Norden des Planungsareals.
Entlang der Fröhlichgasse ist für angedachte Verkehrsplanungen im Kreuzungsbereich ein 3 m
breiter Streifen an Grundstücksabtretung zu berücksichtigen. Somit ist eine Baugrenzlinie mit 5
m Abstand zur bestehenden Grundstücksgrenze einzuhalten. Eine genauere Ausformulierung
dazu befindet sich in der Stellungnahme von der Abteilung für Verkehrsplanung der Stadt
(siehe Beilagenteil).
KFZ‐Stellplätze
Es ist eine Tiefgarage mit ca. 120 ‐ 150 Stellplätzen zu berücksichtigen. Die Tiefgarage soll so
kompakt wie möglich ausgebildet werden. Die genaue Anzahl der Stellplätze ist jedoch der
Stellungnahme von der Abteilung für Verkehrsplanung der Stadt Graz zu entnehmen. Es ist, lt.
Steiermärkischen Baugesetz, auf eine ausreichende Stellplatzzahl für mobilitätseingeschränkte
Personen zu achten.
Fahrradabstellplätze
Es sind fahrend erreichbare, diebstahlhemmend und witterungsgeschützt ausgeführte
Abstellflächen für Fahrräder im Nahbereich der Eingänge zu berücksichtigen. Für eine
ausreichende Anzahl von Fahrradabstellplätzen ist zu sorgen. Die Anzahl der
Fahrradabstellplätze ist nach dem „Leitfaden Mobilität für Bauvorhaben“ der Stadt Graz zu
errechnen. Eine detailliertere Ausformulierung dazu befindet sich in der Stellungnahme von
der Abteilung für Verkehrsplanung der Stadt Graz (siehe Beilagenteil).
Zur Förderung der E‐Mobilität ist für mind. 10 Fahrradabstellplätze jeweils ein Stecker
vorzusehen. Die E‐Tankstellen sind an einem repräsentativen Ort gut sichtbar zu situieren.
Zugunsten der „sanften Mobilität“ sind kürzere Wegstrecken zu „attraktiven“
Fahrradabstellplätzen als zu den Tiefgaragenplätzen zu überlegen (der Weg führt idealerweise
am Fahrrad vorbei).
Radservicestellen (Werkzeug, Druckluft, etc.) an attraktiven Orten (Anregung der sozialen
Interaktion) sind seitens der Ausloberinnen gewünscht.
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2.3.5 Kostenrahmen und Wirtschaftlichkeit
Der Außenwandanteil ist im Verhältnis zur Nutzfläche gering zu halten.
Auf ein flächensparendes Erschließungs‐ und Versorgungssystem mit hoher Raumqualität
wird großer Wert gelegt.
Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Tragsystems sowie der Ver‐ und
Entsorgungssysteme.
Sehr hohe Kompaktheit der Gebäude (A/V‐Verhältnis)
Wahl der Materialen ‐ Fassadengestaltung
Wirtschaftlichkeit durch Brutto‐ bzw. Nettonutzflächenvergleiche
Optimale Ausnutzung der Bauplätze unter Berücksichtigung der städtebaulichen und
architektonischen Verträglichkeit. Die Vorgaben gem. städtebaulich‐raumplanerischem
Gutachten sind umzusetzen.
Für die Umsetzung sind ca. 15 Mio € Bauwerkskosten vorgesehen. Die Architektur muss sich
diesem Konzept anpassen bzw. müssen die geplanten Konzepte zu den oben angeführten
Kosten umsetzbar sein.
2.3.6 Technische Infrastruktur, Energie
Heizung: Fernwärme
Energiestandard: Der Auftraggeber strebt die Entwicklung und Errichtung eines Objektes mit
möglichst geringen Betriebskosten an.
Grundsätzlich kann man festhalten: je kompakter, desto energieeffizienter (Vermeidung von
„Kühlrippen").
Die Vermeidung sommerlicher Überhitzung.
2.3.7 Oberflächenwässer
Gemäß Vorgaben des Kanalbauamtes der Stadt Graz dürfen Oberflächenwässer nicht in den
Mischkanal eingebracht werden. Diese sind daher auf eigenem Grund zur Versickerung zu
bringen. Bei der Bebauung des Grundstücks sind daher eine möglichst durchlässige
Oberflächengestaltung und ein geringer Versiegelungsgrad anzustreben.
2.4 Aufgabenstellung für die 2. Stufe
In der 2. Stufe des Verfahrens ist eine baukünstlerische Ausarbeitung der Entwürfe gefordert.
Die Überarbeitungsempfehlungen des Preisgerichts sind für das jeweilige Projekt in der 2.
Bearbeitungsstufe umzusetzen. Die Empfehlungen werden den ProjektverfasserInnen bis
spätestens 11.09.2015 von einem Notar übermittelt. Fragen zu den Empfehlungen müssen bis
spätestens 18.09.2015 ausschließlich per E‐Mail beim Notar einlangen.
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2.4.1 Allgemeine Anforderungen an die Büros
Ein detailliertes Flächennutzungsprogramm wird den PlanerInnen der 2. Stufe zur Verfügung
gestellt.
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Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen _ 1. Stufe
2.5.1 Leitidee und Herleitung der Entwurfsansätze
im Maßstab 1:5.000
2.5.2 Städtebauliche Konzeption/Strukturplan
der Gebäude mit den Bestandsbauten im M 1:2.000 (Strukturplan am Plan und 1x getrennt in
DIN A4) ‐ nach Wahl der TeilnehmerInnen allenfalls Gliederung in Themendarstellungen wie
Höhen und Dichten, Grün‐ und Freiflächenkonzept, Erschließungskonzept, Funktions‐ und
Nutzungsverteilung, etc.
2.5.3 Eingenordetes städtebauliches Gestaltungskonzept
im Maßstab 1:1.000. Darstellung und Gliederung in Gebäude‐, Verkehrs‐, Frei‐ und
Grünflächen
Farbliche Darstellung:
Fahrverkehr dunkelgrau
ruhender Verkehr hellgrau
Fahrradwege orange
Fußgänger gelb
Grünflächen privat dunkelgrün
Grünflächen allgemein hellgrün
Baukörper weiß
Weiters sind auf diesem Plan anzugeben:
Anzahl der Geschosse je Baukörper
Allenfalls Bauabschnitte
PKW‐Abstellflächen (Garagen und dergleichen)
Grünraumgestaltung, differenziert nach öffentlichem und privatem Grün
Darstellung des öffentlichen/halböffentlichen Bereiches
Zonen der Notzufahrten, Einsatzfahrzeuge
2.5.4 Grundrisse
Systemgrundrisse im Maßstab 1:500, welche die Büro‐und Wohnungsflächen (keine Büro‐ und
Wohnungseinteilung in der 1. Stufe) und Erschließung sowie die Bereiche gem. der Beilage
MV_TOC_Flächenaufstellung_Gesamtübersicht_ 20150507.pdf und Parken zeigen.
2.5.5 Systemschnitte
im Maßstab 1:500, soweit sie zur Klarstellung des Entwurfes erforderlich sind.
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2.5.6 Einsatzmodell
im Maßstab 1:500 in weißer Farbe (gilt für die Grundplatte und Gebäude; keine Plexiglasmodelle)
2.5.7 Erläuterungen
Stichwortartige Erläuterungen in Text und Skizzen zum Entwurfskonzept, zur Nutzungsidee,
Alleinstellungsmerkmal, zur Straßen‐ bzw. Platzgestaltung und zu weitergehenden
Überlegungen im Plan integriert sowie gesondert als A4 Beilage.
2.5.8 Schaubilder
sind nicht zulässig. Etwaige Darstellungen müssen von der Vorprüfung bei der
Preisgerichtssitzung überklebt werden. Erläuternde Skizzen in 3d sind möglich (keine
Modellfotos, Renderings, gerenderte Ansichten oder fotorealistische Darstellungen).
2.5.9 Formblatt Statistische Werte und Flächennachweis
Das beigefügte Formblatt (siehe Beilagen) ist vollständig auszufüllen. Als Flächennachweis ist
ein Lageplan, M 1:2000 mit Darstellung der öffentlichen, halböffentlichen und privaten
Freiräume, der Bauabschnitte und der Gebäudehöhen herzustellen. Beide Blätter sind als
separate Anlagen in Papierform, der Flächennachweis in digitaler Form, beizufügen.
2.5.10 Verfassererklärung
Die Verfassererklärung (siehe Beilage) ist in einem undurchsichtigen, verschlossenen, mit der
Kennzahl versehenen Umschlag den Unterlagen beizulegen.
2.5.11 Abgabe der geforderten Leistungen
Die geforderten Leistungen sind ausschließlich auf max. 1 Blatt in der Größe max. 841mm x
2.000mm (Hochformat) einzureichen. Alle Pläne sind zweifach abzugeben (Präsentationspläne
und Prüfpläne).
Zusätzlich sind – unter Wahrung der Anonymität – folgende Daten auf einer CD mitzuliefern:
der Plan als Datei im pdf‐Format
der Flächennachweis als dwg‐Datei; zur Überprüfung der BGF sind alle relevanten
Flächen mit geschlossenen Polygonzügen (Polylinien) anzulegen
die Erläuterungen im pdf‐Format
Beilagen:
Verzeichnis der abgegebenen Unterlagen
Verfasserbrief als Formblatt
Formblatt Statistische Werte_1. Stufe – vollständig ausgefüllt
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2.5 Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen _ 2. Stufe
2.6.1 Städtebauliche Konzeption/Strukturplan
der Gebäude im Maßstab 1:2.000 (Strukturplan am Plan und 1 x getrennt in DIN A4)
2.6.2 Eingenordetes städtebauliches Gestaltungskonzept
im Maßstab 1:500. Darstellung und Gliederung in Gebäude‐, Verkehrs‐, Frei‐ und Grünflächen
Farbliche Darstellung:
Fahrverkehr dunkelgrau
ruhender Verkehr hellgrau
Fahrradwege orange
Fußgänger gelb
Grünflächen privat dunkelgrün
Grünflächen allgemein hellgrün
Baukörper weiß
Weiters sind auf diesem Plan anzugeben:
Anzahl der Geschosse je Baukörper
Bauabschnitte
PKW‐Abstellflächen (Garagen und dergleichen)
Tiefgaragen strichliert
Grünraumgestaltung, differenziert nach öffentlichem und privatem Grün
Darstellung der öffentlichen/halböffentlichen Bereiche
Zonen der Notzufahrten, Einsatzfahrzeuge
2.6.3 Grundrisstypologie / Systemgrundrisse
Systemgrundrisse EG mit Außenanlageplan und Regelgeschosse im Maßstab 1:200
(eingenordet!), welche die Büro‐ und Wohnungsflächen und Erschließung (Spänner,
Mittelgang, Laubengang, etc.) sowie die weiteren Nutzungen gem. Raumprogramm zeigen. Bei
den Tiefgaragenlösungen ist die Zufahrt und Organisation der Garagen auch grundrisslich
darzustellen (M 1:500).
2.6.4 Systemschnitte im Maßstab
im Maßstab 1:200, soweit sie zur Klarstellung des Entwurfes erforderlich sind.
2.6.5 Hauptansichten
im Maßstab 1:200
WB Conrad‐von‐Hötzendorf‐Straße/ Fröhlichgasse
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2.6.6 Überarbeitung des Modells der 1. Stufe
im Maßstab 1:500 in weißer Farbe (gilt für die Grundplatte und Gebäude; keine Plexiglasmodelle)
2.6.7 Erläuterungsbericht
Stichwortartige Erläuterungen in Text und Skizzen zum Entwurfskonzept, zur Nutzungsidee,
Alleinstellungsmerkmal, zur Straßen‐ bzw. Platzgestaltung und zu weitergehenden
Überlegungen im Plan integriert sowie gesondert als A4 Beilage.
2.6.8 Schaubilder
Max. 1 Schaubild. Der Blickpunkt ist der Beilage „Blickpunkt Schaubild“ zu entnehmen.
2.6.9 Formblatt Statistische Werte und Flächennachweis
Das beigefügte Formblatt (siehe Beilagen) ist vollständig auszufüllen. Als Flächennachweis ist
ein Lageplan, M 1:1000 mit Darstellung der öffentlichen, halböffentlichen und privaten
Freiräume, der Bauabschnitte und der Gebäudehöhen herzustellen. Beide Blätter sind als
separate Anlagen in Papierform, der Flächennachweis in digitaler Form, beizufügen.
2.6.10 Formblatt Kostenermittlung
Das beigefügte Formblatt (siehe Beilagen) ist auszufüllen.
2.6.11 Nachweis ÖGNI – Gold‐Zertifizierung
Nachweis ÖGNI‐Gold‐Zertifizierung anhand der ÖGNI‐Kriterien
2.6.12 Verfassererklärung
Die Verfassererklärung (Beilage) ist in einem undurchsichtigen, verschlossenen, mit der
Kennzahl versehenen Umschlag den Unterlagen beizulegen.
2.6.13 Abgabe der geforderten Leistungen
Zusätzlich sind – unter Wahrung der Anonymität – folgende Daten auf einer CD mitzuliefern:
die Pläne als Dateien im pdf‐Format
der Flächennachweis als dwg‐Datei; zur Überprüfung der BGF und NF sind alle
relevanten Flächen mit geschlossenen Polygonzügen (Polylinien) anzulegen
der Erläuterungsbericht im pdf‐Format
Die geforderten Leistungen sind ausschließlich auf max. 3 Blättern in der Größe von DIN A0
(Hochformat) einzureichen.
Beilagen:
Verzeichnis der abgegebenen Unterlagen
Verfasserbrief als Formblatt
Formblatt Kostenermittlung
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Formblatt Statistische Werte_2. Stufe ‐ vollständig ausgefüllt
2.6 Beurteilungskriterien 1. Stufe
2.7.1 Städtebauliche Kriterien
Gliederung und Gestaltung der Gesamtanlage unter besonderer Rücksichtnahme auf
die örtlichen Gegebenheiten (wie z.B. Lärm) und Beziehungen zur Umgebung.
Die Lage der Baukörper zur Umgebung und zueinander, unter Berücksichtigung der
Baumassenverteilung, der Außenraumgestaltung, Grünraumgestaltung und
Freiraumnutzung sowie der Belichtung und Besonnung.
Die Erschließung des Bauplatzes hinsichtlich Fahrverkehr und Wegeführung für
Fußgänger und Radfahrer.
2.7.2 Architektonische Qualität
Architektonische Qualität der Vertikal‐ und Horizontalerschließung (inkl. der
Tiefgarage).
Qualität der Erdgeschosszone, Bezug zum Straßen‐ und Außenraum.
2.7.3 Funktionelle und ökonomische Kriterien
Optimale Ausnutzung der Bauplätze unter Berücksichtigung der maximalen Dichte
und architektonischen Verträglichkeit.
Sinnvolle Erschließung der Baukörper.
Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Tragsystems
Zusätzliche Kriterien können anlässlich der Grundstücksbegehung erarbeitet werden und
werden gegebenenfalls mit dem Protokoll der Begehung ausgesendet.
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2.7 Beurteilungskriterien 2. Stufe
2.8.1 Städtebauliche/ baukünstlerische Kriterien
Aufenthaltsqualität, Qualität der Außen‐ und Freiräume; Einbeziehung der
Umgebung in das Konzept.
2.8.2 Architektonische Qualität
Die Zweckmäßigkeit der beispielhaften Grundrisse unter Berücksichtigung der
Qualitätsanforderungen.
Die Flexibilität in der Grundrissgestaltung.
2.8.3 Funktionelle und ökonomische Kriterien
Die Wirtschaftlichkeit durch Brutto‐ bzw. Nettonutzflächenvergleiche.
Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Tragsystems, hinsichtlich einer möglichst
flexiblen Nachnutzung über die gesamte Lebensdauer bzw. der technologischen
Weiterentwicklung der Bauelemente langfristig Rechnung tragen zu können.
Zusätzliche Kriterien können anlässlich der Grundstücksbegehung erarbeitet werden und
werden gegebenenfalls mit dem Protokoll der Begehung ausgesendet.
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3. BEILAGENTEIL
3.1. Zur Verfügung gestellte Unterlagen
Digitaler Katasterplan (DKM) inkl. Umgebung in digitaler Form (dwg)
Luftbild (jpg)
Lage‐ und Höhenplan in digitaler Form (dwg)
Städtebauliches Gutachten
Schalltechnisches Gutachten erstellt von der Dr. Pfeiler GmbH (wird nachgereicht)
15‐04‐10 Info_Vision_Leitbild_T O C inputs (pdf)
MV_TOC_Flächenaufstellung_Gesamtübersicht_20150507 (pdf)
MV_TOC_Flächenaufstellung_ZSF‐nicht betriebliche Sonderflächen_20150507 (pdf)
Verkehrstechnisches Gutachten erstellt von ZIS+P Verkehrsplanung (pdf)
Stellungnahme von der Abteilung für Verkehrsplanung der Stadt Graz
Kooperationsvermerk der Kammer für ZiviltechnikerInnen für Steiermark und
Kärnten (pdf)
Fotos Besichtigung (jpg)
Formblatt A – 01 (word und pdf)
Formblatt A – 02 (word und pdf)
Formblatt B (word und pdf)
Formblatt für städtebauliche Kennzahlen (word)
Formblatt für die Eintragung des Projektverfassers (word)
Pläne Styria Media Center Graz (pdf)
Bestandspläne Conrad‐von‐Hötzendorf‐Straße 84 (pdf)
Bestandspläne Conrad‐von‐Hötzendorf‐Straße 86 (dwg)
Modelleinsatzplatten‐Plan (pdf + dwg)