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Wettbewerb Erlebnis.NRWSäule 1: TourismusInformationen zu den Bewilligungsgrundlagen
Düsseldof, November/ Dezember 2009
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Agenda
1. Rechtsgrundlagen - Richtlinie
2. Besonderheiten der EU-Förderung
3. Wer kann teilnehmen?
4. Förderbare Ausgaben
5. Nicht förderbare Ausgaben
6. Anforderungen an die Finanzierung
7. Anforderungen an Kooperationsprojekte
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1. Rechtsgrundlagen
Strukturfonds der Europäischen Gemeinschaft• Verordnung (EG) Nr.1083/2006 einschließl. Korrigendum vom
01.09.2006• EFRE-Verordnung: Verordnung (EG) 1080/2006• Durchführungsverordnung: Verordn. (EG) Nr.1828/2006 einschl.
Korrigendum • Baustein: Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung • NRW-EU-Programm Ziel 2 (2009-2013)
Landesvorgaben:• Bestimmungen der §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) NRW
und der hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften
Richtlinie (zusätzlich bei Infrastrukturprojekten):• Richtlinie Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP-
Infrastruktur) vom 08.01.2009 in Verbindung mit dem gültigen Durchführungserlass
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1. Richtlinie
Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP Infrastruktur) / Landeshaushaltsordnung (LHO)
• Ziel: Stärkung der Wirtschaftskraft und Wettbewerbsfähigkeit von Regionen, insbesondere durch Verbesserung und Professionalisierung des Marketings und den Ausbau und die Weiterentwicklung der touristischen Infrastruktur
• Förderhöhe: in der Regel bis zu 80% der förderbaren, unrentierlichen
Ausgaben
• Vorhaben: - Konzepte und Gutachten zur Erstellung von cluster-bezogenen, regionalen oder landesweiten
Marketing-strategien
- Touristische Infrastrukturen wie Geländeerschließung für
den Tourismus (Bsp. Wanderwegsysteme) und öffentliche
Einrichtungen für den Tourismus (Bsp. Nationalparktore) - Kooperationen & Netzwerke (Bsp. Route der Industriekultur)
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2. Besonderheiten der EU-Förderung
Bei Kollision von EU-Recht mit Landesrecht:Im Zweifel gelten die engeren Vorschriften!
(http://www.ziel2.de)
• AusgabenerstattungsprinzipAuszahlung des Zuschusses erfolgt nur auf Grund der tatsächlich getätigten Ausgaben des Zuwendungsempfängers, die im Rahmen des Mittelabrufes bereits überprüft werden
• Erweiterte Prüfungsrechte (EU-Prüforgane)
• Mittelverfallsmechanismus erfordert hohe Projektdisziplin
• Publizitätsvorschriften (EU-Emblem, Flyer, Internet…)• Grunderwerb:
i.d.R. bis max. 10% der förderbaren Investitionsausgaben
• Einnahmeschaffende Infrastrukturen
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3. Wer kann teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind in Nordrhein-Westfalen ansässige:
• Kommunen und Kommunalverbände
• Natürliche und juristische Personen, deren Geschäftstätigkeit nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist, mit einer Mehrheitsbeteiligung von kommunalen und/oder steuerbegünstigten Gesellschaftern und juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen (Wirtschaftsförderungsgesellschaften, Tourismusvereine)
• Kleine und mittlere Unternehmen im Rahmen von Kooperationsprojekten (kommunale Beteiligung, bzw. die eines steuerbegünstigten Partners muss überwiegen)
• Einrichtungen der wissenschaftlichen und touristischen Infrastruktur sowie Universitäten und Forschungseinrichtungen in Kooperation mit Unter-nehmen, die ihre Projektergebnisse in Nordrhein-Westfalen verwerten
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4. Förderbare Ausgaben (1)
Gemäß RWP Infrastruktur:
• Planungs- und Beratungsleistungen
• Projektsteuerung bis zu max. 2,5% der förderbaren Investitionsausgaben
• Zusätzliche Personalausgaben nur unter bestimmten Bedingungen
• Grunderwerb bis zu 10% der förderbaren Gesamtausgaben
• Baureifmachung, investive Maßnahmen wie z.B. Geländeerschließung, Wegebau, bauliche Investitionen (Hoch- und Tiefbau)
• Ausstattungsinvestitionen
• Beschilderungen, z.B. Wandertafeln, Wanderwegmöblierung
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4. Förderbare Ausgaben (2)
• Umweltschutzmaßnahmen (auch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem Landschaftsgesetz NRW im Zusammenhang mit dem Projekt)
• Ausgaben für die Vermarktung und Öffentlichkeitsarbeit der touristischen Infrastrukturen innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraumes (z.B. Erstellung von Konzepten und Gutachten, Printmedien, Messestand usw.)
• Berücksichtigung bürgerschaftlichen Engagements möglich
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5. Nicht förderbare Ausgaben
Auswahl nicht förderbarer Ausgaben
• Erwartete Einnahmeüberschüsse werden von den förderbaren Ausgaben abgezogen
• Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Erstellung des Wettbewerbsbeitrags entstehen
• Finanzierungsausgaben
• Rentierliche und marktnahe Bereiche wie z.B. gastronomische Angebote, Kiosk usw. als ergänzende Serviceleistungen
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6. Anforderungen an die Finanzierung
Fördersatz / Eigenanteil
• Im Wettbewerb Erlebnis.NRW liegt der mögliche maximale Fördersatz in der Regel bei bis zu 80% der förderbaren, unrentierlichen Ausgaben
• Der Eigenanteil zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung muss verbindlich erklärt und belegt werden
• Bedingungen zur Berücksichtigung von Spenden (verbindliche Erklärung des Spenders mit der Vorlage des Wettbewerbsbeitrages erforderlich)
• Mit der Umsetzung darf erst nach Bewilligung des Förderantrags begonnen werden
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7. Anforderungen an Kooperationsprojekte
Kooperationsprojekte
• Die Kooperationspartner müssen in geeigneter Weise ihre Bereitschaft belegen, an der Projektumsetzung mitzuwirken (LOI, Kooperationsvertrag o.ä.)
• Besonders zu beachten: • Vergaberecht • Darstellung des förderkonformen Eigenanteils
• Bei interkommunalen Kooperationsprojekten ist zusätzlich auf Sicherstellung der Finanzierungsbeiträge der einzelnen kommunalen Partner zu achten
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Ansprechpartner
Die Ansprechpartner Ihrer jeweiligen Bezirksregierung finden Sie unterteilt nach Zuständigkeiten auf einer separaten Liste.
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Herzlichen Dankfür Ihre Aufmerksamkeit