wildbret – hygiene · arthritiden, orchitis, pathologische veränderungen der leber, milz alte,...
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Wildbret – HygieneWildbret – Hygiene
Vorlesung FleischhygieneVorlesung Fleischhygieneg ygg yg
Andrea BartelsAndrea Bartels
Institut für Tierärztliche Nahrungsmittelkunde der J t Li bi U i ität i Gi ßJustus-Liebig-Universität in Gießen
Bildmaterial teilweise von Frau Grünewald Ludwig-Maximilians-Universität München
Gesetzesmaterie
Bundesjagdgesetz(BJG/idF 29.9.1976, zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 26.3.2008))
§ 2 : Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen
§ 21: Abschussregelung
§ 22: Jagd- und SchonzeitenVO über die Jagdzeiten
Gesetzesmaterie
Bundesjagdgesetz(BJG/idF 29.9.1976, zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 26.3.2008))
§ 22a: Bewahrung vor vermeidbaren Schmerzenoder Leiden des Wildes
§ 23: Inhalt des JagdschutzesSchutz des Wildes vor Wilderern, FutternotWildseuchen, vor wildernden Hunden und KatzenKatzen
§ 24: Wildseuchenbei Behörde anzeigen und bei Bekämpfungbei Behörde anzeigen und bei Bekämpfung mithelfen
Gesetzesmaterie
Hessisches Jagdgesetz (HJagdG/idF 5.Juni 2001)
§ 21: Wald- und Feldschutz§ 21: Wald- und FeldschutzVermeidung von übermäßigen Verbiss- und Schälschäden
§ 26: Grundsätze der AbschussregelungJagdbehörde legt Abschussplan fest
§ 26a: Verfahren der Abschussplanung
§ 27 k k Wild Wildf l§ 27: krankes Wild, Wildfolge
Rechtsnormen, die allgemein anzuwenden sind
VO(EG) Nr. 178/2002zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen deszur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit
VO(EG) Nr 852/2004VO(EG) Nr. 852/2004über Lebensmittelhygiene
VO(EG) Nr. 853/2004mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischenmit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischenUrsprungs
Rechtsnormen, die allgemein anzuwenden sind
VO (EG) Nr. 854/2004mit bes. Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachunggvon zum menschlichen Verzehr best. Erzeugnissen tierischenUrsprung
VO zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechtsgemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechtsseit 08.08.2007 nationale Ergänzung der seit 1. Januar 2006 in Deutschland unmittelbar geltenden EU-Vorschriften g
VO (EG) NR. 2075/2005( )mit spezifischen Vorschriften für die amtliche Fleischuntersuchung auf Trichinen
Rechtsnormen, die allgemein anzuwenden sind
Lebensmittel- und FuttermittelgesetzbuchLebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
VO (EG) Nr 1774/2002VO (EG) Nr. 1774/2002betrifft die Entsorgung
ggf. Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz
WildbretaufkommenWildbretaufkommen
Bundesrepublik Deutschland
900.000
1.000.000
re
600 000
700.000
800.000
sene
r Tie
r
400.000
500.000
600.000
gesc
hoss 2006/2007
2005/2006
2004/2005
100 000
200.000
300.000
Anz
ahl g
0
100.000
WildbretaufkommenWildbretaufkommen
Bundesrepublik Deutschland
25.000.000
20.000.000
t Fle
isch
2006/2007
10.000.000
15.000.000
mtg
ewic
ht 2006/2007
2005/2006
2004/2005
5.000.000Ges
am
0
VO (EG) Nr. 178/2002Ziel: Lebensmittelsicherheit
erlegtes Wild ist ein Lebensmittel
der Jäger ist Lebensmittelunternehmer
Verantwortlich für die Sicherheit des Lebensmittels ist derLebensmittelunternehmer
der Lebensmittelunternehmer ist für die Einhaltung aller fürihn geltenden lebensmittel- und futtermittelrechtlichenVorschriften verantwortlich!
VO (EG) Nr. 178/2002Ziel: Lebensmittelsicherheit
Lebensmittel müssen sicher sein
gilt bereits für das Erlegen einschl. Ausweiden des Wildes
Lebensmittel gelten als nicht sicher, wenn davonauszugehen ist, dass sie gesundheitsschädlich sindg , goder/und für den Verzehr durch den Menschen ungeeignetsind
Definition, ungeeignet:B d b h t t k t i i tz.B. verdorben, verschmutzt, kontaminiert
VO (EG) Nr. 178/2002Ziel: Lebensmittelsicherheit
bei Abgabe von erlegtem Wild an den Großhandel oder anWildverarbeitungsbetriebe muss gewährleistet sein:Wildverarbeitungsbetriebe muss gewährleistet sein:
Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit nach Artikel 14Rückverfolgbarkeit nach Artikel 18
Jäger/Erlegungsort Wildhändler Verbraucher
bei Abgabe an Endverbraucher bzw. bei Verwendung imbei Abgabe an Endverbraucher bzw. bei Verwendung imprivaten häuslichen Bereich
nur Angabe des Erlegungsortes bzw. woher das Wild bezogen wurde
VO (EG) Nr. 852/2004
Wird Wild aus der Decke geschlagen, zerwirkt oder zerlegt
Registrierung des Jägers g g gmit Angabe der Wildkammer als Betriebsstätte
Zerwirken und Zerlegen
Quelle: Graf Kujawski O.: Wildbrethygiene – Fleischuntersuchung; Versorgen, Verwerten, Trophäenbehandlung
Zerwirken und Zerlegen
Quelle: Graf Kujawski O.: Wildbrethygiene – Fleischuntersuchung; Versorgen, Verwerten, Trophäenbehandlung
Zerwirken und Zerlegen
Quelle: Graf Kujawski O.: Wildbrethygiene – Fleischuntersuchung; Versorgen, Verwerten, Trophäenbehandlung
VO(EG) Nr. 852/2004
wird Wild verarbeitetwird Wild zugekauft (von anderen Revieren / aus zugelassenen Wildbearbeitungsbetrieben)
Registrierung des Jägersg g gals Lebensmitteleinzelhändler
LebensmittelhygieneVO
Ausnahmen für die Erzeugnisse aus der Jagd sind geknüpft an die Direktabgabe (Art. 1, § 5) für Wild in der Decke ( = g ( § ) (Primärerzeugnisse) oder Fleisch von erlegtem Wild
für den privaten häuslichen Gebrauch
fü kl i M d E d b h dfür kleine Mengen an den Endverbraucher oder
für lokale Einzelhandelsgeschäfte mit unmittelbarer Abgabefür lokale Einzelhandelsgeschäfte mit unmittelbarer Abgabe an Endverbraucher
LebensmittelhygieneVO
BegriffsbestimmungBegriffsbestimmung
kl i Mkleine Menge:Strecke eines Jagdtages
Lokaler Einzelhandel:Umkreis von 100 km um Wohnort des Jägers oder um ErlegeortUmkreis von 100 km um Wohnort des Jägers oder um Erlegeortdes Wildes
Tierische Lebensmittel-HygieneVO
Ausnahmen für die Direktabgabe kleiner Mengen aberä ögrundsätzlich nur möglich, wenn
keine gesundheitlich− keine gesundheitlichbedenklichen Merkmalen vorliegen
bei Vorlage von gesundheitlich bedenklichen Merkmalen
− amtliche Fleischuntersuchung
VO(EG) Nr. 853/2004
gilt, wenn Wild an einen zugelassenen Wildbearbeitungs-betrieb abgegeben wird
gilt nicht für Jäger, die kleine Mengen von Wild oder Wildfleisch direkt an Endverbraucher oder örtliche Einzelhandelsunternehmen zur direkten Abgabe an den Endverbraucher abgeben
VO(EG) Nr. 853/2004
Begriffsbestimmungen (Anhang I)
1.5. frei lebendes Wild:frei lebende Huf- und Hasentiere, andereLandsäugetiere, einschließlich Säugetieren ingeschlossenen Gehegen und frei lebendeVogelarten, die für den menschlichen Verzehrgejagt werden
1.6. Farmwild
Farmwild in Gehegen - Definition -
Zuchtlaufvögel und alle Huftiere die nicht Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Pferd sind!
SchalenwildArt Unterfamilile Familie Unterordnung OrdnungArt Unterfamilile Familie Unterordnung OrdnungAxishirschSikawildDamwild Echte HirscheDamwildRotwild Geweih-
trägerElchwildR h ild Trughirsche
WiederkäuerPaarhufer
Rehwild g
Rentier Renhirsche
GamswildGamswildSteinwildWisent
Ziegenartige Hornträger Horn-
trägergMuffelwild Schafartige
Hornträger
Schwarzwild Wildschweine Altwelt- Nicht-Schwarzwild Wildschweine schweine wiederkäuer
VO(EG) Nr. 853/2004
Begriffsbestimmungen (Anhang I)
1 7 Klein ild1.7. Kleinwild:frei lebendes Federwild und frei lebende Hasentiere
1.6. Großwild:frei lebende Landsäugetiere, dienicht Kleinwild sind
1.18. Wildbearbeitungsbetrieb:1.18. Wildbearbeitungsbetrieb:ein Betrieb, von dem erlegtes Wild und Wildbret für das Inverkehrbringen zugerichtet werdenwerden
VO(EG) Nr. 853/2004
relevante Aspekte:relevante Aspekte:
Schlachthygiene (Anhang III Kap IV)Schlachthygiene (Anhang III, Kap. IV)
Vermeidung von Kreuzkontaminationen zwischen denVermeidung von Kreuzkontaminationen zwischen denverschiedenen Tierarten durch räumlich und zeitlichgetrennte Bearbeitunggetrennte Bearbeitung
VO(EG) Nr. 853/2004
Farmwildfleisch (Anhang III Abschnitt III)Farmwildfleisch (Anhang III, Abschnitt III)
Schlachtung in Wildfarmen gehaltene Laufvögel und HuftiereSchlachtung in Wildfarmen gehaltene Laufvögel und Huftiere mit Genehmigung der zuständigen Behörde auch am Herkunftsort möglich, wenn
Transport riskant oder aus Tierschutzgründen nicht möglichHerde regelmäßig tierärztlich untersuchtSchlachttieruntersuchung an Tiergruppe kann erfolgenEinrichtungen für Schlachtung und Entblutung vorhandenEinrichtungen für Schlachtung und Entblutung vorhandenAnforderungen an Tierschutz erfülltBeförderung < 2h, sonst Kühlungg gBegleitbescheinigung muss beim Transport vorliegen
VO(EG) Nr. 853/2004
Fleisch von frei lebendem Wild (Anhang III, Abschnitt IV)
Kapitel I: Ausbildung von Jägern in Gesundheits- und Hygienefragen – die kundige Person
Schulung von Jägern in Wildpathologie, Anatomie,Physiologie und Verhaltensweisen von frei lebenden Wild
Schulung von Hygiene- und Verfahrensvorschriften für den Umgang mit Wildkörpern (Ausweiden Lagern Befördern)den Umgang mit Wildkörpern (Ausweiden, Lagern, Befördern)
Rechts- und Verwaltungsvorschriften
VO(EG) Nr. 853/2004
Die kundige Person ist gefordert
nur bei Abgabe des Großwildes an einen zugelassenen Wildbearbeitungsbetrieb, wenn die Organe und das Haupt nicht beim Tierkörper verbleiben
immer bei Abgabe von Kleinwild an einen zugelassenen Wildbearbeitungsbetrieb
VO(EG) Nr. 853/2004
U h d G ß ild d d Kl i ild i
Befugnisse und Pflichten der kundigen Person
Untersuchung des Großwildes und des Kleinwildes sowie aller ausgenommenen Eingeweide auf bedenkliche Merkmale
B i G ß ild A t ll i B h i i übBei Großwild: Ausstellen einer Bescheinigung über Befunde der Untersuchung mit Datum, Zeitpunkt und Ort des Erlegens
Bescheinigung begleitet den Wildkörper in den zugelassenen Wildbearbeitungsbetrieb
VO(EG) Nr. 853/2004
d E l d Wild
Wer kann als „kundige Person“ fungieren ?
der Erleger des Wildes
T il h d J d ll h ftTeilnehmer der Jagdgesellschaft
ti P di i itt lb Nähsonstige Personen, die in unmittelbarer Nähe zum Jagdgebiet ansässig sind (z.B. Jagdaufseher, Jagdpächter,
)Revierleiter)
Wenn die Person die entsprechende Fortbildung hat !Wenn die Person die entsprechende Fortbildung hat !
Kundige Person nicht beim Erlegen W d ?zugegen – Was dann ?
erlegende Jäger muss das erlegte Wild, incl. Eingeweide, dererlegende Jäger muss das erlegte Wild, incl. Eingeweide, der kundigen Person vorlegen und ihn über vor dem Erlegen beobachtete Verhaltensstörungen unterrichten
mit dem Ausstellen des Begleitscheins übernimmt die kundige Person die Verantwortung für die Richtigkeit der der gemachten Aussagen
schriftliche Zusicherung des Erlegers über die „Nicht-Beobachtung“ von Verhaltensstörungen vor dem Erlegen istBeobachtung von Verhaltensstörungen vor dem Erlegen ist sinnvoll
Bescheinigung
Bescheinigungen müssen nummeriert werden
Tierkörper mit der entsprechenden Nummer versehen
Besonderheiten beim Kleinwild
eine Bescheinigung über das Fehlen gesundheitlich e e esc e gu g übe das e e gesu d e t cbedenklicher Merkmale durch eine kundige Person ist nicht erforderlich
liegen bedenkliche Merkmale vor, so ist das Wild zu entsorgen oder einer amtlichen Fleischuntersuchung zu unterziehen
Tierische Lebensmittel-HygieneVO
Wichtige Pflichten im Umgang mit Großwild und Kleinwildim Umgang mit Großwild und Kleinwild
Kühlverpflichtung (Anlage 3 & 4)G ß ild 7°C− Großwild max. + 7°C
− Kleinwild max. + 4°CPflicht zur amtlichen Fleischuntersuchung (§ 4 Abs 2 Nr 1)Pflicht zur amtlichen Fleischuntersuchung (§ 4, Abs. 2 Nr.1)
Wann ? beim Vorliegen bedenklicher MerkmaleWer ? wer Wild in Eigenbesitz nimmt (auch Einzelhändler,
andere Jäger)Wo ? bei der für den Erlegeort- / Wohnort zuständigen
B hö dBehördePflicht zur amtlichen Trichinenuntersuchung ($ 4, Abs. 2 Nr.2)
Erlegtes frei lebendes egtes e ebe desWild – bedenkliche Merkmale
VO(EG) Nr. 854/2004Beispiele:
abnormes Verhalten Störung des Allgemeinbefindenabnormes Verhalten, Störung des AllgemeinbefindenFehlen von Anzeichen äußerer Gewalteinwirkung (Fallwild)zahlreiche oder verteilte Geschwülste und AbszesseArthritiden, Orchitis, pathologische Veränderungen der Leber, Milzalte, offene Knochenbrüche, Parasitenbefallerhebliche Abmagerung oder Ödemeerhebliche Abmagerung oder Ödemefrische Organverklebungen mit Brust- oder Bauchfell
VO(EG) Nr. 854/2004
relevante Aspekte:
Anhang 1/Abschnitt IV/Kapitel VII:Farmwild (Schlachttieruntersuchung,Fleischuntersuchung)
Anhang 1/Abschnitt IV/Kapitel VIII:g pfrei lebendes Wild (Fleischuntersuchung)
VO(EG) Nr. 854/2004
relevante Aspekte:Fleischuntersuchung Farmwild
beschriebenen Verfahren der Fleischuntersuchung bei Rindern und Schafen, Hausschweinen und Geflügel sind auf die entsprechenden Farmwildarten anzuwenden
VO(EG) Nr. 854/2004relevante Aspekte:
Fleischuntersuchung frei lebendes WildHauskaninchen, erlegtes frei lebendes Wild – TIERKÖRPER + KOPF
Adspektion / Palpation / Inzision / zum menschlichen Verzehr (nicht geeignet)
Muskulatur A
Fett-/Bindegewebe A
Gelenke A
Z hf ll AZwerchfell A
Brust-/Bauchfell A
Nieren A / P / I (bei I: bei erlegtem frei lebenden Wild nur bei gesundheitlich Nieren Verdacht) bedenklichen MerkmalenNierenfett A bei frei lebenden Wild
Kopf A bei erlegten frei lebenden Wild nur bei Verdacht auf TollwutKopf A bei erlegten frei lebenden Wild nur bei Verdacht auf Tollwut
Zunge A bei erlegtem frei lebenden Wild nur bei gesundheitlich bedenklichen Merkmalen
VO(EG) Nr. 854/2004relevante Aspekte:
Fleischuntersuchung frei lebendes Wild
Hauskaninchen erlegtes frei lebendes Wild – GESCHLINGE + LEBERHauskaninchen, erlegtes frei lebendes Wild GESCHLINGE + LEBER
Speiseröhre Abei erlegtem frei lebenden Wild nur bei gesundheitlich g g
bedenklichen MerkmalenLuftröhre mit Kehlkopf A
A / P / I (bei I: bei erlegtem frei lebenden Wild nur bei gesundheitlich Lunge A / P / I (beiVerdacht)
I: bei erlegtem frei lebenden Wild nur bei gesundheitlich bedenklichen Merkmalen
Herzbeutel Abei erlegtem frei lebenden Wild nur bei gesundheitlich bei erlegtem frei lebenden Wild nur bei gesundheitlich
bedenklichen MerkmalenHerz A
Leber A / P / I (bei Verdacht)
I: bei erlegtem frei lebenden Wild nur bei gesundheitlich bedenklichen Merkmalen
VO(EG) Nr. 854/2004relevante Aspekte:
Fleischuntersuchung frei lebendes Wild
Hauskaninchen, erlegtes frei lebendes Wild – MAGEN-/DARMTRAKT
Milz A / P / I (bei Verdacht) I: bei erlegtem frei lebenden Wild nur bei gesundheitlich bedenklichen Merkmalen
Magen, Darm, Gekröse A
entfällt bei erlegtem frei lebenden Wild Geschlechtorgane, männlich/weiblich A
Harnblase A
Fleischhygieneverordnung
relevante Aspekte bei erlegten frei lebendem Wild:relevante Aspekte bei erlegten frei lebendem Wild:
weiterführende Untersuchungen (Anlage 1, Kapitel III)weiterführende Untersuchungen (Anlage 1, Kapitel III)Untersuchung auf TrichinenRückstandsuntersuchungRückstandsuntersuchungBakteriologische Untersuchungsonstige Untersuchungen wiesonstige Untersuchungen wie
− abweichende Fleischreifung− WässrigkeitWässrigkeit− mangelhafte Ausblutung− Farb-, Geruchs- und Geschmacksabweichungen
Fleischhygieneverordnung
relevante Aspekte bei erlegten frei lebendem Wild:relevante Aspekte bei erlegten frei lebendem Wild:
BU und sonstige Untersuchungen insbesondere g gbeim Vorliegen folgender Merkmale:
− akute Entzündungen− Leber- und Milzschwellungg− offene Knochenbrüche, die nicht mit dem Erlegen
in Zusammenhang steheng− fremder Inhalt in den Körperhöhlen, wenn Brust –
und Bauchfell verfärbt sind
VO(EG) Nr. 2075/2005Trichinen-VO
relevante Aspekte:Definition (Kapitel I/Artikel 1):Definition (Kapitel I/Artikel 1):
„Trichinellen“ sind alle Nematoden, die zuden Arten der Gattung Trichinelladen Arten der Gattung Trichinella gehören
Pflichten der Betreiber von Lebensmittelunternehmen:Schlachttierkörper von Wildschweinen,Schlachttierkörper von Wildschweinen,Zuchtwild und frei lebendem Wild sind systematisch im Rahmen der FU zu ybeproben
VO(EG) Nr. 2075/2005Trichinen-VO
relevante Aspekte:Untersuchung von anderen Tieren als SchweineUntersuchung von anderen Tieren als Schweine
(Anhang III):dem Antebrachium der Zunge oder demdem Antebrachium, der Zunge oder dem Zwerchfell von Wildschweinen sind Proben von mindestens 10 g zuProben von mindestens 10 g zu entnehmenbei positiven Untersuchungsergebnis ist p g gzwecks anschließender unabhängiger Untersuchung eine weitere 50 g schwere Probe zu entnehmen
10 Gebote für die Wildbrethygiene
1 A h1. Ansprechen:Verhalten, Konstitution, auffällige Veränderungen
2. Jagdmethode:Hetzen – Treiben – Qualitätsverlust
3. Schuss:Kaliber Entfernung Licht Sitz des SchussesKaliber, Entfernung, Licht, Sitz des Schusses
4. Äußerlich feststellbare Veränderungen: Räude, Verletzungen, Abszesse
5 Aufbrechen:5. Aufbrechen:unverzüglich, sorgsam, sauber
10 Gebote für die Wildbrethygiene
6 I li h f t t llb V ä d6. Innerlich feststellbare Veränderungen:Organe, Körperhöhle, Muskulatur
7. Ausschweißen, Reinigen:Wasser von Trinkwasserqualität
8. Auskühlen:vor Insekten geschützt
9. Transport: Gefahr der stickigen ReifungGefahr der stickigen Reifung
10. Lagerung, Kühlung, Verarbeitung: Wildkammer, Kühlraum, Arbeitshygiene
Aufbrechen
Quelle: Graf Kujawski O.: Wildbrethygiene – Fleischuntersuchung; Versorgen, Verwerten, Trophäenbehandlung
Aufbrechen
Quelle: Graf Kujawski O.: Wildbrethygiene – Fleischuntersuchung; Versorgen, Verwerten, Trophäenbehandlung
Erlegtes frei lebendes Wild–Be- und Verarbeitung
VO (EG) Nr. 853 Nationale DurchführungsVOLebensmittelhygiene
gilt für große Mengen an Wild, welche an einen
gilt für kleine Mengen an Wildan Wild, welche an einen
Wildbearbeitungsbetrieb abgegeben werden
Wild
abgegeben werden
Erlegtes frei lebendes Wild–Be- und Verarbeitung
Anforderungen an Räume (Wildkammern) dieAnforderungen an Räume (Wildkammern), die ausschließlich zum Sammeln von erlegtem Groß- und Kleinwild dienenKleinwild dienen
Erlegtes frei lebendes Wild–Be- und Verarbeitung
Wildkammern, ausschließlich zum Sammeln:
geeignete Kühleinrichtung, wenn aktive Kühlung erforderlich
Raum muss dem Umfang der Tätigkeit angemessen sein
R k h i it V d füh tRaum kann auch einer weiteren Verwendung zugeführt werden
Kontaminationsgefahr muss dann aber durchKontaminationsgefahr muss dann aber durch zeitliche Trennung sowie Reinigung & Desinfektion ausgeschlossen werdenausgeschlossen werden
Erlegtes frei lebendes Wild –Erlegtes frei lebendes Wild –Be- und Verarbeitung
es müssen Kühleinrichtungen (mind Kühlschrank) vorhanden
Wildkammern, zum sammeln, enthäuten & zerlegenes müssen Kühleinrichtungen (mind. Kühlschrank) vorhanden seinvorgeschriebenen Temperaturen müssen erreicht werdenvorgeschriebenen Temperaturen müssen erreicht werdenkeine zeitgleiche Lagerung von Wild in der Decke / Federkleid & nicht umhüllten Fleisch in der gleichen Kühleinrichtungg g
Wichtige Wichtige Erkrankungen von frei Erkrankungen von frei
lebendem Wildlebendem Wild
Institut für Tierärztliche Nahrungsmittelkunde der J t Li bi U i ität i Gi ßJustus-Liebig-Universität in Gießen
Tollwut-Erreger
Lyssavirus, behüllter RNA- VirusAnzeigepflicht schon bei Verdacht !betroffene Tierarten: alle Säugetiere und Vögeldie erste Erwähnung im Codex E h i d MEshnuma wird vor Moses datiert
Tollwutüberträger
Silvatische TollwutSilvatische Tollwut
Urbane Tollwut
Fledermaus-Tollwut
Tollwut-Symptomatik
Rasende WutRasende Wutverändertes Verhalten: Verlust der natürlichen Scheu vor dem MenschenHyperaktivität, Aggressivität, ZNS-Symptomatik
starrer BlickSpeicheln bei offenem Kiefer (Kieferstarre)Speicheln bei offenem Kiefer (Kieferstarre)Paralysen, Tod durch Atemlähmung nach 7-10 TagenSymptome abhängig von Virulenz und InfektionsstelleI k b ti it 2 8 W h äh dd b t ht b hInkubationszeit 2-8 Wochen, währenddessen besteht aber schon Ansteckungsgefahr Hauptreservoir: Fuchs
Tollwut-Symptomatik
Wiederkäuer – stille WutAnorexie, plötzlicher Abfall der Milchleistungperverser Appetit (Pica, Allotriophagie [= Benagen von Holz
d äh li h ])oder ähnlichem]) heiseres Brüllen mit sich überschlagender StimmeJuckreiz
TenesmusEinsaugen und Auspressen von Luft, z.T. mit Einknicken in denFesselgelenkenSpeicheln (Speichel klar und fadenziehend)SchluckbeschwerdenSchluckbeschwerden
Tollwut-Symptomatik
Wiederkäuererhöhte sexuelle Erregbarkeit
till W t i ht b i i d B f ll d RMvon stiller Wut spricht man bei vorwiegendem Befall des RM Trippeln, Überköten, aufsteigende LähmungLähmung
Tollwut-Wildhygiene
Verordnung zum Schutz gegen die TollwutVerordnung zum Schutz gegen die Tollwut(idF vom 11.4.2001)
Impfung nur mit inaktivierten ErregernAUSNAHME: wildlebende Tiere Impfung und Heilversuche seuchenverdächtiger oder -kranker Tiere sind verbotenseuchenverdächtige wildlebende Tiere – Verpflichtung der Jägerseuchenverdächtige wildlebende Tiere Verpflichtung der Jäger
- Erlegung & unschädliche Beseitigung- Untersuchungsmaterial für Diagnostik g g
Schlachten und Abhäuten seuchenverdächtiger Tiere ist verbotenVerkauf oder Verbrauch einzelner Teile, der Milch oder sonstiger Erzeugnisse solcher Tiere ist verboten
Tollwut-Wildhygiene
Verordnung zum Schutz gegen die TollwutVerordnung zum Schutz gegen die Tollwut(idF vom 11.4.2001)
Folgen der amtlich festgestellten Tollwut – Fuchs
verstärkte Bejagung
l I i iorale Immunisierung
verstärkte Untersuchungen von Füchsen imverstärkte Untersuchungen von Füchsen im entsprechendem Gebiet
Maul und KlauenseucheRhinovirus
Anzeigepflicht schon bei Verdacht !
betroffene Haustierarten:
- v.a. Rind, Schaf, Ziege
- Schwein
auch Wildtiere betroffen
besonders empfänglich ist Schwarzwild- besonders empfänglich ist Schwarzwild
- empfänglich Rot- und Damwild
- mäßig empfänglich sind auch Wildkaninchen und Igel
MKS-Ausbruch in
Goßbritannien 2001
letzter schwerer Seuchenzug in Europaletzter schwerer Seuchenzug in Europa 1951/52 (GB 2001)
Inzwischen Impfverbot in Deutschland seit p1991, da MKS-frei
Problem: EU (immer wieder Fälle in Türkei und Griechenland)
MKS-Symptomatik
Verlauf beim Menschen
erste Krankheitszeichen nach 3-5 Tagen in Form vonFieberFieber
dann folgt ein stark juckender, schmerzhafter Bläschenausschlag an Händen Füssen und dem MundBläschenausschlag an Händen, Füssen und dem Mund
Prognose des Kranken ist günstig
MKS und FleischhygieneMKS und Fleischhygiene
Epidemiologisch bedeutend: indirekte Virusübertragung durch unbelebte Vektoren
z.B. Fleisch und Schlachtprodukte aber auch tierische Produkte
Wasser, Boden, Schlamm, Luft, Staub, Bekleidung, Gebrauchsgegenstände
CAVE: in nur gesalzenen und gepökelten Fleischwaren kanndas Virus bis zu 50 Tage persistieren !g p
MKS-Wildhygiene
Verordnung zum Schutz gegen die Maul- und Klauenseuche
(idF vom 27. Dezember 2004)
Impfungen grundsätzlich verbotenImpfungen grundsätzlich verboten
AUSNAHMEN: bei Ausbruch & Wissenschaft
bei Anhaltspunkten für MKS-Ausbruch:
- Tötung & unschädliche Beseitigung aller empfänglichen Tiere& epidemiologische Nachforschungen
MKS-Wildhygiene
Verordnung zum Schutz gegen die Maul- und g g gKlauenseuche
(idF vom 27. Dezember 2004)
unschädliche Beseitigung von Fleisch, Milch, Häuten, Samen,Eizellen Dung & FuttermittelnEizellen, Dung & Futtermitteln
regelt das Sperren von Betrieben
regelt Schutzmaßregeln für den Sperrbezirk oder Verdachts-sperrbezirksperrbezirk
regelt Viehhandel, Viehverkehr und Viehausstellungen innerhalbeines Sperrbezirkeseines Sperrbezirkes
MKS-WildhygieneVerordnung zum Schutz gegen die Maul- und
Klauenseuche
Auftreten von MKS bei Wildtieren
gefährdeter Bezirk um Abschuss-/fundstelle
Öffentliche Bekanntgabe
„MKS bei Wildtieren – Gefährdeter Bezirk“
Bestandsaufnahme der in diesem Bezirk liegenden TierhalterBestandsaufnahme der in diesem Bezirk liegenden Tierhalter
Hunde im Freien angeleint
Tiere dürfen auf öffentlichen/privaten Wegen nicht getriebenTiere dürfen auf öffentlichen/privaten Wegen nicht getriebenwerden
Bei gesicherten Anhaltspunkten, dass MKS durch WildtiereBei gesicherten Anhaltspunkten, dass MKS durch Wildtiereverbreitet wird, kann die Tötung von Wildtieren empfänglicherArten angeordnet werden
Europäische Schweinepest (ESP)
ESP-Virus (Genus: Pestivirus, Familie: Flaviviridae)
hohe Mutationsrate
Anzeigepflicht!
hohe Tenazitäthohe Tenazität
Verbreitungswege: aerogen, vertikal, Kontakt Wildschwein +Ausscheidung, Zukauf, Speiseabfälle, Fahrzeuge, Sperma
Reservoir:Reservoir:endemisch inf. Wildschweine
ESP-Symptomatik
alle Altersstufen betroffen
hohe Saugferkelverluste, plötzliche Todesfälle
fieberhafte Enteritiden bei älteren Ferkeln und adulten Schweinen:
akute Formmeist chronische und milde Verlaufsformen in den BeständenKongenitale FormKongenitale Form
ESP-Symptomatik
Symptomatik: rezidivierend hohes Fieber (41 °C), wechselnder
Appetit, Abgeschlagenheit, rezidivierend Diarrhoe, Abmagerung,Dyspnoe, Husten, Aborte, Zyanosen, Petechien
Sektion:Petechien, Enzephalomyelitis, rot-schwarz mamoriete, p y ,
vergrößerte Lymphknoten, “Boutons” im Colon, Enteritis
k i Th i !!!keine Therapie!!!
Schweinepest
Verordnung zum Schutz gegen die Europäische Schweinepest (idF vom 17. Juli 2003)
Auftreten von ESP bei Wildschweinen
gefährdeter Bezirk um Abschuss-/fundstelle
„Schweinepest bei Wildschweinen – Gefährdeter Bezirk“
Bestandsaufnahme der in diesem Bezirk liegenden Tierhalterg
Schweine dürfen auf öffentlichen/privaten Wegen nichtgetrieben werdeng
Behörde kann jagdliche Maßnahmen anordnen
N ti f d h I fködNotimpfung durch Impfköder
Schweinepest
V d S h t di E äi h Verordnung zum Schutz gegen die Europäische Schweinepest
(idF 17 J li 2003)(idF vom 17. Juli 2003)
umfassende Haltungs- und Hygienemaßnahmen (SHHVO)
Tularämie auch Nager-oder Hasenpest
Erreger: Francisella tularensis
sehr kleines, unbewegliches, gramnegatives Stäbchen;
hohe Widerstandskraft gegen:Kälte, Feuchtigkeit und Alkalien
hochinfektiös, v.a. für Mensch und Nager
meldepflichtig !
von dem amerikanischen Forscher Francis erstmals 1913 beschrieben
erstmals als Ursache einer Erkrankung bei Erdhörnchen im südkalifornischen Städtchen Tulare erkanntTulare erkannt
Tularämie-Symptomatik
Symptome beim TierSymptome beim TierAkuter Verlauf: tödlich verlaufende hämorrhagische Septikämie
Chronischer Verlauf: Abszesse in Milz und Leber, hochgradigeAbmagerung
Tularämie-Symptomatik
Symptome beim Menschen
y p
Äußere Form: Primärläsion an der Eintrittspforte, die sichvergrößert, einschmilzt und geschwürig zerfällt
• innerhalb von 2 d Ausbildung eines Primärkomplexes
• Regionäre Lymphknoten schwellen stark ang y p
• u.U. Vereiterung & ulzeröse Einschmelzung der Lymphknoten
Tularämie-SymptomatikTularämie Symptomatik
Innere Form: kann mit Lungen- und Rippenfellentzündung(pulmonale Form) oder mit ausgeprägten Leib-schmerzen,(p ) g p gMilzschwellung und Durch-fall (abdom. Form) einhergehen
Oral-glanduläre Form: Angina mit Schwellungen derKiefer-winkellymphknoten
Rotlauf
Erreger: Erysipelothrix rhusiopathiae/insidiosa
Gram-positiv, nicht sporenbildend, unbeweglich, fakultativ anaerob, verschiedene SerovareVorkommen:Schwein, Fische, Geflügel, Schalentiere, Reptilien, Wassertiere, Schaf, Hund, Pferd, RindRind
Vorkommen bei wildlebenden Säugetierarten:Vorkommen bei wildlebenden Säugetierarten:in Einzelfällen bei Scharzwild,Rehen & Hasen
Rotlauf
Mensch: Berufskrankheit
• Fischer
• Metzger
• Hausfrauen• Hausfrauen
• Tierärzte
weltweites Vorkommen
Rotlauf-Infektion
Erreger sehr resistent gegenüber äußerer UmweltErreger sehr resistent gegenüber äußerer Umwelt
Infektion des Menschen über kleine Hautwunden nach Kontakt mit
infizierten Tieren- infizierten Tieren- infizierten Schlachttierkörpern/Fleisch
wird v.a. in faekal kontaminierterUmwelt gefunden
Inkubationszeit: 2 - 5 (7) Tage5 ( ) age
Rotlauf-Symptomatik
beim Tier
Hautform:• Subakut• Tiere zeigen Urticaria mit Hyperkeratose• Backsteinblattern, Alopezie• Verschorfungen an Schwanz und Ohren
Rotlauf-Symptomatik
beim Tier
Chronische Herzform (Herzklappenrotlauf):alle Symptome die mit einer Endokarditis verbundensind: Kurzatmigkeit, Apathie…
Chronische Arthritis-Form:Chronische Arthritis Form:
nicht eitrige Arthritis, Tiere zeigen Stellungsanomalien, Schmerz, verdickte Gelenke
Rotlauf-Symptomatik
beim Menschenbeim Menschen
verschiedene Formen:
lokale Kutanformlokale Kutanform
generalisierte Kutanform
septikämische Form mit Endokarditis
Rotlauf-Symptomatik
beim Menschenbeim Menschen
Symptome:Symptome:
scharf begrenzte Rötung der Haut mit A b it t dAusbreitungstendenz
Juckreiz und Schmerz Quaddel, blaurote Verfärbung Erysipeloid
Q-Fieber
Q steht für query (dt.: Fragezeichen)
Erreger: Coxiella burnetiiErreger: Coxiella burnetii
gram negativ polymorph unbeweglichgram-negativ, polymorph, unbeweglich
Familie Rickettsiaceae, vermehrt sich nur intra-zellulär
niedrige Virulenz aber beachtliche Infektiosität
Q-Fieber
Primäres Reservoir:Rinder, Schafe und Ziegen
Vorkommen aber auch bei:Wildtieren & Haustieren wie Hund und Katze
Mensch, gefährdet sind:S hl ht Ti f ll b itSchlachter, Tierfellverarbeiter,
Tierhalter sowie veterinärmedizinisches Labor-Personal
Q-Fieber
C.b. resistent gegenüber:Hitze, Austrocknung und vielen gängigen Desinfektionsmitteln
es ist befähigt eine Dauerform zu bilden, die es ihm germöglicht, außerhalb von Zellen in Staub, auf Heu, Wolle usw. jahrelang zu überleben
weltweites Vorkommen ( ß N l d d(außer Neuseeland und Antarktis)
Q-Fieber
Ausscheidung des Erregers durch:
Milch, Urin, Faeces, Amnionflüssigkeit & der Plazenta infizierter Tiere
Übertragung hauptsächlich über:
i f ktiö St b d d h di kt K t ktinfektiösen Staub oder durch direkten Kontakt zu infizierten Tieren (Reste von Nachgeburten)
infizierte Tiere sind meist nur subklinisch erkrankt
Q-Fieber-Übertragung
Zecken spielen in Deutschland eine wichtige Rolle im Infektionszyklus zwischen Haus- und WildtierenVerarbeitung von Fleisch oder anderen tierischen Produkten kann durch direkten Kontakt ebenfalls zu Infektionen führenÜÜbertragung durch Nahrungsmittel ist möglich
Q-Fieber-Übertragung
Inkubationszeit ist abhängig von der Infektions-dosis; beträgt in der Regel 2 - 3 Wochen; g g
Infektion von Mensch zu Mensch: sehr selten!
C.b. vermehrt sich auch in der menschlichen Plazenta, daher kann es auch zur vertikalen Übertragung kommen
Q-Fieber-Symptomatik
beim Tierbeim Tier
die meisten Tiere zeigen keinedie meisten Tiere zeigen keineKrankheitssymptome!
lediglich bei Schaf und Ziege (Reh?) sind auf C.b.Zurückzuführende Aborte beschrieben
Q-Fieber
beim Menschenbeim Menschen
50 % aller Infektionen verlaufen asymptomatisch50 % aller Infektionen verlaufen asymptomatisch oder mit milden grippeähnlichen Symptomen und heilen spontan nach 1 - 2 Wochen ausp
akute Infektion: zuerst hohes Fieber, Schüttelfrost, Muskelschmerzen, ausgeprägte Stirnkopfschmerzen; dann interstitielle Pneumonie
d H titi lt k t M doder Hepatitis, seltener kommt es zu Myo- oder Perikarditis oder zu Meningoenzephalitis
Q-Fieber
beim Menschenbeim Menschen
in etwa 1 % aller Infektionen entsteht einein etwa 1 % aller Infektionen entsteht einechronische Infektion mit Organmanifestation in
Herz (Endokarditis); aber fast nur bei vorher- Herz (Endokarditis); aber fast nur bei vorherschon bestehender Herzklappenerkrankungoder bei Immunsuppressionoder bei Immunsuppression
- Knocheninfektion (Osteomyelitis)
- Lungeninfektion (Pneumonie)
- Leberinfektion (Hepatitis)ebe e t o ( epat t s)
Q-Fieber-Diagnostik
klinische oder klinisch-epidemiologische Verdachts-diagnose (meist tritt die Infektion gehäuft auf,Einzelfälle eher selten)
serologischer Nachweis von Antikörpern mittelsKBR oder ELISAKBR oder ELISA
Erregernachweis mittels PCR oder Zellkultur; in Biopsiematerial kann der Erreger mittels ImmunBiopsiematerial kann der Erreger mittels Immun-fluoreszenz oder elektronenmikroskopisch nach-gewiesen werdengewiesen werden
Q-Fieber-Diagnostik
bei akutem Q-Fieber: Doxycyclin über 2-3 Wocheny y(Leberwerte beachten!)
bei Meningoencephalitis kommen alternativbei Meningoencephalitis kommen alternativChinolone oder Chloramphenicol in Betracht
chronische Infektion: Behandlung ist schwierig!Mindestens einjährige Kombinationstherapie, meistmit Doxycyclin und einem Chinolon oder ggf.Rifampicin. Alternativ auch eineK bi ti D liKombination aus Doxycyclinund Chloroquin
Quelle: Robert Koch Institut, Merkblätter für Ärzte, Stand 9/2003
Milzbrand/Anthrax
Erreger: Bacillus anthracisErreger: Bacillus anthracishat in Deutschland bis kurz nach dem 2. Weltkrieg eine Rollegespielt; heute nur noch sehr sporadischin Afrika und Südamerika noch von Bedeutungunbewegliches Stäbchen, in vivo einzeln oder nur in wenigen Zellen, in vitro auch in längeren Ketten gelagert ist e e , t o auc ä ge e ette ge age t stSporenbildneranzeigepflichtig !1876 wurde von Robert Koch die Ätiologie geklärt, wenige Jahre später von Louis Pasteur ein Impfstoff entwickeltempfindlich gegen Penicillinempfindlich gegen Penicillin
Milzbrand/Anthrax
hoch empfänglich sind:
• Schaf, Ziege, Rind, Büffel, Pferd, Kamel, Rentier• Elefant
N• Nerz
mittelmäßig empfänglich sind:
• Hund, Katze• Ratte• Mensch
wenig empfänglich sind:wenig empfänglich sind:
• Schwein• Vögel fast resistent• Vögel fast resistent
Mil b d Üb tMilzbrand-Übertragung
Infektion hauptsächlich über mit B. anthracis bzw. Sporen kontaminierten Erdboden
aber auch Reptilien und Wirbellose können als Vektorenaber auch Reptilien und Wirbellose können als Vektoren fungieren
Mil brand Übertrag ngMilzbrand-Übertragung
Infektion des Menschen über oralen Weg v.a. in Afrika durchinfiziertes oder kontaminiertes Fleisch
Infektion des Menschen über Inhalation von Sporen möglich (Aufbrechen infizierter Tiere, Einatmen von kontaminiertem Staub)
Milzbrand-Symptomatik
Symptome beim TierSymptome beim TierFleischfresser: akuter septikämischer Milzbrand
Symptome:pharyngeale Schwellungen• pharyngeale Schwellungen
• gastrointestinale Störungen• entzündliche Ödeme an Kopf & Nacken• oft Erstickungstod wegen Schwellung von Zunge oder Glottis
Milzbrand-Symptomatik
Symptome beim Tier
Wi d kä k t d k t tikä i hWiederkäuer: perakuter od. akuter septikämischerMilzbrandakut: Körpertemp.: 40 - 42,5 °Cperakut: Epistaxis dunklen gerinnungsgestörten Blutesaus allen Körperöffnungen
Mil brandMilzbrand
beim Menschen
Kutane FormPulmonale Form
MilzbrandVerordnung zum Schutz gegen
den Milzbrand und den Rauschbrand
Impfungen prinzipiell verboten
den Milzbrand und den Rauschbrandvom 23. Mai 1991 (BGBl. I S. 1172)
Impfungen prinzipiell verboten
zuständige Behörde kann Impfungen anordnen, wenn dies ausGründen der Seuchenbekämpfung erforderlich istp g
Im Falle des Ausbruchs oder des Verdachts des Ausbruchs vonMilzbrand:
Besitzer muss alles für die Seuche empfängliches Viehabsondern;
di Ti dü f i h b h ddiese Tiere dürfen nicht verbracht werden
Schutz vor Witterungseinflüssen bei verendeten Tieren
Aufbewahrung der verendeten Tiere, so dass Menschen oderTiere nicht mit ihnen in Berührung kommen können
MilzbrandVerordnung zum Schutz gegen
den Milzbrand und den Rauschbrandden Milzbrand und den Rauschbrandvom 23. Mai 1991 (BGBl. I S. 1172)
V k kt d dä hti Ti t d T il iVon erkrankten oder verdächtigen Tieren stammende Teile wie:
• Rohstoffe, Erzeugnisse, Dung, flüssige Stallabgänge,Futtermittel & EinstreuFuttermittel & Einstreu
• sämtliche Gegenstände, die mit diesen Tieren in Berührunggekommen sind
Verbringung aus dem Betrieb oder sonstigen Standort nur mitGenehmigung der zuständigen Behörde aus dem Betrieb oderGenehmigung der zuständigen Behörde aus dem Betrieb odervon dem sonstigen Standort verbracht werden
an den Zufahrten und Eingängen des Betriebes und der Ställeanzubringen: Schilder mit der Aufschrift „Milzbrand -Unbefugter Zutritt verboten“
MilzbrandVerordnung zum Schutz gegen
den Milzbrand und den Rauschbrandvom 23. Mai 1991 (BGBl. I S. 1172)
zuständige Behörde kann die Tötung und unschädlicheBeseitigung der seuchenkranken und seuchenver-dächtigen Tiere anordnenSeuchenkranke oder seuchenverdächtige Tiere dürfenSeuchenkranke oder seuchenverdächtige Tiere dürfennicht unter Blutentzug getötet werdenHeilversuche an seuchenkranken oder seuchenver-dächtigen Tieren dürfen nur von einem Tierarzt vorge-nommen werden
h k k d h dä hti Wildseuchenkrankes und seuchenverdächtiges Wild:darf nur unschädlich beseitigt oder zu diagnostischenZwecken verbracht werdenZwecken verbracht werdendas Abhäuten ist auch hier verboten !
Pasteurellose / Wild - & Ri d h H h Rinderseuche, Hasenseuche
Erreger: Pasteurella multocidaggramnegatives Stäbchenstirbt unter UV-Einstrahlung & Eintrocknung innerhalb von 2 -3 Tagen ab3 Tagen abin Kadavern oder Losung ca. 3 Monate ansteckungsfähig
Anpassung an bestimmte Spezies sehr gutdurch Immunsuppression begünstigtAnsteckung über:Ansteckung über:
• SH des oberen Respirationstraktes• Fäkal
bl t d I kt• blutsaugende Insekten• durch Verzehr infizierten Fleisches von
Schwarzwild
Rodentiose oder Yersiniose= Pseudotuberkulose
Erreger: Yersinia pseudotuberculosisgram-negativ & aerobEnterobacteriaceaehohe Überlebensfähigkeit in:
• Wasser• Wasser• organischen Materialien• LM• im Erdboden über Monate infektionstüchtig
UV Li htUV-Licht:• Abtötung nach 30 min
Rodentiose oder Yersiniose= Pseudotuberkulose
weltweit verbreitet
hohe Tenazitäthohe Tenazität
breites Wirtsspektrum
v.a. in der kalten Jahreszeitbetroffen v.a. Kaninchen, Hasen, Kleinnager, vereinzeltauch Rehe & Geflügel (sog Geflügelcholera)auch Rehe & Geflügel (sog. Geflügelcholera)
Echinokokkose und H d tidHydatidose
Echinococcus granulosus & multilocularis:Echinococcus granulosus & multilocularis:• v.a. bei Hund, anderen Caniden & FelidenUrsache der Erkrankung des Menschen sind:• Eier des dreigliedrigen Hundebandwurms E.granulosus• Eier von E. multilocularis
Zwischenwirte sind:• Schaf Rind & Pferd• Schaf, Rind & Pferd
• es kommen auch alle anderen Säugetiere in Frage (E. granulosus)
• im Feld ist die Feldmaus wichtigster Zwischenwirt (E multilocularis)im Feld ist die Feldmaus wichtigster Zwischenwirt (E. multilocularis)
Echinokokkose-ErregerEchinokokkose Erreger
Echinococcus multilocularis –Fuchsbandwurm
Echinococcus granulosus –Hundebandwurm
Trichinellose
Erreger: Trichinella spiralis und britovi (Nematode)
Gattung Trichinella kommt weltweit vor
Australien gilt als einziger Kontinent als frei von autochthonenAustralien gilt als einziger Kontinent als frei von autochthonen Infektionen
geringe Wirtsspezifitätge ge tsspe tätWirte hauptsächlich Karni- und Omnivoren
Infektion des Menschen durch rohes Fleisch
Trichinellose-S t tik Symptomatik
Symptome beim TierSymptome beim Tier
Fuchstrichinellose verläuft entweder symptomlos, oder
vorübergehend Durchfall (während der Darmphase)
Schluckbeschwerden und steifer Gang (während Muskelphase)g ( p )
Füchse können auch so stark befallen sein, dass sie eingehen(Beobachtungen aus Kärnten)
Neben Zungen-, Zwerchfell- und Schenkelmuskulatur ist beimFuchs auch die Lunte besonders stark befallen
Trichinellose-S t tik
Symptome Symptomatik
beim Menschen
Inkubationszeit: 6 – 20 TageInkubationszeit: 6 20 TageAnnahme: krankmachende Dosis mind. 70 Larven zunächst Dünndarmbeschwerden, Erbrechen, Durchfall, , , ,Leibschmerzen, Mattigkeit und Schwindel (Darmphase)Nach 2 bis 3 Wochen: z.T. erhebliche Muskel- & Gelenkschmerzen, Fieber, Haut-ausschläge, Lid- und Gesichtsschwellungen (Ödeme) sowie Schweißausbrüche
Berühmteste Trichinellose-Epidemie (1897)( )
Eine Gruppe von dreiEine Gruppe von drei schwedischen Polarforschern
k k ödli h T i hi llerkrankt tödlich an Trichinellose. Dadurch verschiebt sich die Entdeckung des geographischen Nordpols um weitere 12 Jahre.Nordpols um weitere 12 Jahre.
Andree‘s story.SWEDISH SOCIETY FOR ANTHROPOLOGY AND GEOGRAPHY. THE VIKING PRESS, NEW YORK 1930
ToxoplasmoseToxoplasmose
Erreger: Toxoplasma gondii, Ordnung Coccidia (Protozoon)Erreger: Toxoplasma gondii, Ordnung Coccidia (Protozoon)weltweite Verbreitungeiner der am häufigsten vorkommenden Parasiten beim Menschen und bei Haus- und Wildtierenbis zu 20 % der Bevölkerung wird als latent infiziertangegeben (BRD) bzw. bis zu 30 % (weltweit)a gegebe ( ) b b s u 30 % ( e t e t)20-95 % aller Haus- und Wildtiere sind latent oder akut infiziertE d i K 46 % i D hl d i iEndwirte: Katzen, ca. 46 % in Deutschland seropositivZwischenwirte: Schweine, Rehwild, Wiederkäuer, Nager...
Toxoplasmose-pSymptomatik
1) pränatale = angeborene = konataleToxoplasmoseToxoplasmose
2) erworbene Toxoplasmose mit verschiedenenFormen (ZNS; Lymphdrüsen; Abdominalbereich;Thoraxbereich; Augen)
v.a. KinderE h ( l )Erwachsene (selten)Immunsupprimierte (AIDS-Patienten,Alte...)
Die Jä hJägersprache
Die JägerspracheDie Jägersprache
J d t k di St k d l tJagdstrecke - die Strecke des erlegten Wildes nach einer Gesell-
h ft j dschaftsjagd
- die gesamte Jagdbeute einesdie gesamte Jagdbeute eines Jägers oder eines Jagd-bezirkes innerhalb einesbezirkes innerhalb eines Jagdjahres
Die JägerspracheDie Jägersprache
bb ft B i A kli d B ft itabbrunften Beim Ausklingen der Brunftzeit durch die Brunft körperlich
h ä ht Wildgeschwächtes Wild
Die JägerspracheDie Jägersprache
b i k Wild d h i Sti h i dabnicken Wild durch einen Stich in das Genick töten
abschärfen - Abschneiden- Abziehen der Schwarte beim- Abziehen der Schwarte beim Schwarzwild und Dachs (auch abschwarten“) sowie der Decke„abschwarten ) sowie der Decke
beim Bären
Abwürgen Totbeißen eines Stückes Wild durch einen Hund
Jägersprache Jägersprache
ankirren Das Anlocken von Wild an eineankirren Das Anlocken von Wild an einebestimmte Stelle im Revier durchAuslegen von Futter oder KödernAuslegen von Futter oder Ködern
ansprechen Ein Wild erkennen und beurteilen
JägersprachespracheJägersprachesprache
Äser Das Maul von allem Haarwild außerÄser Das Maul von allem Haarwild, außerbeim Schwarz- und Raubwild
Äsung Die Nahrung des Wildes außerÄsung Die Nahrung des Wildes, außerbeim Schwarz- und Raubwild
Bock Männliches RehBock Männliches RehGeiß Weibliches Reh oder Rickeoder RickeKitz Junges StückSpiegel Hinterteil Pinsel Männliches Geschlechtsteil
JägersprachespracheJägersprachesprache
Behang Die herabhängenden Ohren derBehang Die herabhängenden Ohren derJagdhunde
Besatz Die Gesamtheit oder Stückzahl des in einem Revier vorhandenen Nieder-
ild ( ß R h ild)wildes (außer Rehwild) Bestand Die Gesamtheit oder Stückzahl der in
einem Revier vorhandenen Arten an Hoch- und Rehwild
JägerspracheJägersprache
Brandadern Die Venen an den Innenseiten derBrandadern Die Venen an den Innenseiten derKeulen des Schalenwildes
Brunftkugeln Die Hoden des SchalenwildesBrunftkugeln Die Hoden des SchalenwildesKlötze Die Hoden beim männlichen
SchwarzwildSchwarzwildDrossel Die Luftröhre des SchalenwildesDrosselknopf Der Kehlkopf des SchalenwildesDünnung Die Bauchdecke des SchalenwildesDünnung Die Bauchdecke des Schalenwildesfegen Das Abstreifen des Bastes vom
Geweih oder Gehörn an jungenGeweih oder Gehörn an jungenStämmen und Zweig
JägerspracheJägersprache
F i t it Di Z it F bi B ftFeistzeit Die Zeit vom Fegen bis zur Brunft.In dieser äsungsreichen Zeit wirdd Hi h h f i tder Hirsch sehr feist
feist fettfeist fett
Gebräch Der Boden, der vom Schwarzwildf ühlt daufgewühlt wurde
Gebrech Der Rüssel des SchwarzwildesGebrech Der Rüssel des Schwarzwildes
JägerspracheJägersprache
Gescheide Eingeweide des WildesGescheide Eingeweide des WildesLauscher Die Ohren des Schalenwildes, außer
b i S h ild di T ll tbeim Schwarzwild, die Teller genannt werden
Feuchtblatt weibliches GeschlechtsteilLosung Die Exkremente des Wildes außerLosung Die Exkremente des Wildes, außer
bei Greifvögeln, die Geschmeißhinterlassenhinterlassen
JägerspracheJägersprache
Luder Jedes tote Tier mit dem manLuder Jedes tote Tier, mit dem manRaubwild und Raubzeug anlockenmöchtemöchte
Platzhirsch Der Hirsch der während derPlatzhirsch Der Hirsch, der während der Brunft ein Rudel beherrscht