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Wasserverbandstag e.V. Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt BDEW-Landesgruppe Norddeutschland
1 Jahr neues Kooperationsmodell- Erfahrungen und Herausforderungen -
25. August 2009 in Verden
Dipl.-Ing. Dörte Burg Dr.-Ing. Torsten Birkholz
Wasserverbandstag e.V. Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt BDEW-Landesgruppe Norddeutschland
Gliederung
Zur Erinnerung
A. Hinweise zu den Einzugsgebietsgrenzen
B. ELER-kofinanzierte WZB
C. Rahmenvertrag WVU/ Land
D. Weitere Punkte
Fazit
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Wasserverbandstag e.V. Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt BDEW-Landesgruppe Norddeutschland
Zur Erinnerung
2003: Start der Diskussionen mit und in den Verbänden
2005: (Februar)Erste Sitzung des Beirates, Vorstellung Konzept MU
2005: (April) Informationsveranstaltung für Mitgliedsunternehmen
2005/2006: diverse Gespräche, Ministerschreiben, Positionspapiere
Übergangsregelung bis 2012
2006: NWG-Novelle
Verordnungsermächtigung zur Abwicklung
Verbandsanhörung
Anhörung vor dem Umweltausschuss
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Zur Erinnerung
2006/2007: Verbandsanhörung zur Verordnung
2007: (September) KoopVO veröffentlicht
Musterertrag WVU-WVU durch WVT/BDEW/INTWA
Mustervertrag WVU-Land
2008: Start des neuen Kooperationsmodells
…Und jetzt???
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A. Einzugsgebietsgrenzen (I)
Hydrogeologisches Einzugsgebiet in Wasserrechtsverfahren Hauptzweck = Ermittlung der Auswirkungen Basis = definierte Fördermengen oder mittlere Entnahmemenge im
Gesamtgebiet Ergebnis: Bewilligungsbescheid
Hydrogeologisches Einzugsgebiet in WSG-Verfahren Hauptzweck = Schutz des Grundwassers Basis = zusätzliche Sicherheitszuschläge, weitere Kriterien Ergebnis: Verordnung
Fazit: keine zwingende Deckungsgleichheit der hydrogeologischen Einzugsgebietsgrenzen beider Verfahren!
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A. Einzugsgebietsgrenzen (II)
Problem: Bemessungsgrundlage für Prioritätenprogramm?
Laut TGG-Erlass Einzugsgebiet WR-Verfahren, aber…
WVU müssen geänderte Einzugsgebietsgrenzen fristgerecht melden
Erhebliche Anwendungsprobleme beim Erlass
Lösung: Definition Klarstellung Flexible Anwendung / Flexible Reaktion auf neue Erkenntnisse
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B. ELER-kofinanzierte Wasserschutzberatung
Sehr hohe Regelungsdichte durch umfassende „Besondere Nebenbestimmungen“ und ergänzendes NLWKN-Merkblatt
2009: Änderungsvorschläge durch Zusatzberater
8/ 2009: Teilvereinfachungen durch Änderungsbescheide umgesetzt:
Wegfall der Pflicht zur Mittelübertragung Wegfall von Zwischenberichtspflichten Mehr Flexibilität bei jahresübergreifender Mittelverausgabung
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B1. Mittelumwidmung
Problem: Mittelumwidmung im Standard-LV der ELER-FRL Umwidmungen zwischen Leistungsblöcken nur nach schriftlicher
Genehmigung durch NLWKN möglich Kein Beginn vor der schriftlichen Genehmigung Aufwendige Bürokratie!
Lösung: Flexiblere und unbürokratischere Gestaltung! Sicherstellung der zeitnahen Rücksendung der Genehmigungsbescheide
durch NLWKN (spätestens 2-4 Wochen nach Antrag!)
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B2. Arbeitsprogramm mit Kostenplänen
Problem: Arbeitsprogramme mit Kostenplänen werden bis zum 31.10. eingereicht Zustimmungsbescheide NLWKN z.T. erst Febr./März Arbeit darf erst nach Erhalt des Bescheides beginnen
Zwangspause für die Leistungen!
Lösung: Bearbeitung bis 31.12. Leistungserbringung (Standardleistungen) auch ohne Bescheid schon
möglich Flexiblere Gestaltung!
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B3. Standard-LV der ELER-FRL
Problem: Mangelnde Anpassungsflexibilität Defizite im Standard-LV können nicht behoben werden, da über die ELER-
FRL festgeschrieben Anpassungsbedarf inhaltlich (insbes. Block I) und preislich
Lösung: Anpassungen ermöglichen Vorab Anpassungsvorschläge bei WVU und WZB erfragen Block I allgemeiner fassen
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C1. Rahmenvertrag WVU / Land
Problem: Hohe Regelungsdichte Alle Verpflichtungen gem. KoopVO (insbes. Geschäftsführung) Konzept- und Berichtspflichten (Schutzkonzept, Erfolgsbericht) Informationspflichten Abwicklungs-, Kontroll- und Sanktionspflichten zu FV Datenlieferpflichten (insbes. DIWA-Shuttle) Meldepflichten …
Kosten!
Insbesondere Probleme bei Prüf-, Kontroll-
und Datenlieferpflichten !
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C2. Datenlieferung, Prüf-und Kontrollpflichten
Problem: Hinweisblätter NLWKN
Zwei separate NLWKN-Hinweisblätter zu FV
A. Hinweisblatt „zur Abwicklung der FV für WVU“
B. Hinweisblatt „zur Zuständigkeit bei FV nach Abschluss Rahmenvertrag“
Verteilung an alle WVU nicht sichergestellt
Lösung: Gemeinsames Hinweisblatt und einheitliche Verteilung
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C3. Datenlieferpflichten zu FV
Problem: Abgleich Doppelförderung
Zunehmender Aufwand
2008: nur Pflicht Lieferung einer Betriebsliste
2009: jetzt Pflicht einer Schlagliste mit weiteren Daten aus GNN
2010: Was kommt auf die WVU noch zu?
Lösung: ???
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C4. Prüf- und Kontrollpflichten
Problem: Kürzungen bei Verstößen zur „Guten fachlichen Praxis“
WVU erhält i. d. Regel keine Kenntnis, Meldung nur durch NLWKN oder Selbstanzeige des Landwirtes
Kann WVU bei EU-Prüfung ggf. selbst sanktioniert werden, wenn es GfP-Verstöße wegen mangelnder Kenntnis nicht sanktioniert hat?
Lösung:
Ggf. Meldepflicht der Prüfbehörde LWK an WVU einführen?
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C5. Prüf- und Kontrollpflichten
Problem: Vor-Ort-Kontrollen der FV
Sichere Prüfgrundlagen fehlen, z.B.
Herbst-Maßnahmen (z.B. 2009/2010) können nicht über GNN 2009 geprüft werden, sondern nur über GNN 2010, der aber im Prüfjahr 2009 nicht vorliegt
Lösung:
Zwei Prüfschritte (Erstprüfung, z.B. 2009 und Zweitprüfung anhand GNN 2010)
Noch besser: Nur eine Prüfung anhand abschließender GNN
Oder ggf. Vermessen
…aber: Hoher Aufwand!
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C6. Prüf- und Kontrollpflichten
Problem: Abschluss der FV
Unklare Aussagen im NLWKN-Hinweisblatt „Zuständigkeit bei FV nach Abschluss RV“ zur Notwendigkeit der FV-Prüfung auf Basis des GNN
Sehr unterschiedliche Auslegung / Handhabung
WVU hat keinen Zugang zu digitalen GNN-Daten der Landwirte
Dem WVU fehlen sichere Prüfgrundlagen!
Lösung:
Klären, ob Erfüllungspflicht tatsächlich besteht bzw. notwendig ist.
Wenn ja, muss das Land digitalen Datenzugriff sicherstellen und belastbaren Prüfprozess entwickeln
Reicht ggf. Selbstverpflichtung des Landwirtes zur GNN-gemäßen Angabe aus?
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D1. Politische Gesamtlage
Problem: Diskrepanz bei den Interessen WVU versucht Maßnahmen vorrangig auf prioritären Flächen einzusetzen Landwirtschaft wünscht eher gleichmäßige Berücksichtigung aller Flächen Konkurrenz (Biogasanlagen, Entwicklung Landwirtschaft) …
Was bringt die Zukunft?
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D2. Informationswege (I)
Problem: Unterschiedliche Verbreitung von Informationen Informationen zur Abwicklung zentral NLWKN-Direktion Weiterleitung an Betriebsstellen Und dann?
Weiterleitung an WVU 1:1, nur Ausschnitte, mit oder ohne betriebsstelleneigener Interpretation, keine Weiterleitung…
Lösung: Einheitliche Informationswege festlegen Ggfs. Unterstützung durch Internet
…Und: Wesentliche Informationen einfach und verständlich darstellen;
Checklisten statt Verlaufstexte, weniger Abkürzungen,…
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D2. Informationswege (II)
Problem: fehlende Plattform für Erfahrungsaustausch Früher: NLÖ-Grundwasserworkshop mit praxisnahen Vorträgen,
kostengünstig
Austausch-Plattform für Behörden, WVU, Beratungsträger und Landwirte Heute: praxisferne Präsentationsveranstaltung, teuer
Rückzug der Beteiligten des Kooperationsmodells
Lösung: Einführung eines regelmäßigen Erfahrungsaustausches ähnlich dem früheren
GW-Workshop
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D3. Umsetzung der Regeln
Problem: Uneinheitliche Regel-Anwendung/-Auslegung durch NLWKN Vorschriften, Vorgaben, Handreichungen von MU / NLWKN-Direktion werden
durch 11 NLWKN-Betriebsstellen „sehr“ unterschiedlich umgesetzt. Geringe bis hohe Ermessensspielräume je nach Betriebsstelle Großer Anpassungsaufwand für überregional agierende WVU u.
Beratungsträger
Lösung: Für gleiche Regeln/Vorgänge landesweit einheitliche, gleichförmige
Umsetzung sicherstellen Sicherstellung ähnlicher Ermessensspielräume
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Fazit
Problem: Das System ist kompliziert geworden Viele bürokratische Baustellen Regelungsdichte Informationswege und Umsetzung nicht einheitlich Was ist, wenn juristisch mal etwas „schief läuft“?
Lösung: Entbürokratisieren und verschlanken! Aufhören, immer weiter zu regeln! Vorhandene Regeln vereinfachen! Einheitliche Informationswege und Umsetzung, Gemeinsame Plattform für Erfahrungsaustausch aller!
…Was bringt die Zukunft?
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Vielen Dank für die Aufmerksamkeit
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