w 400-1 (satz) - haus-und-grund-bayern.de · 06 dvgw-arbeitsblatt w 400-1 vorwort eine technisch...

66
Technische Regeln Wasserverteilungsanlagen (TRWV) Teil 1: Planung Regelwerk Technische Regel Arbeitsblatt W 400-1 Oktober 2004 Copyright (c) by DVGW e.V. - Urheberrechtlich geschützt und für Haus & Grund Bayern lizensiert. Erzeugt 2011-6-7 12:04:51

Upload: others

Post on 12-Oct-2019

180 views

Category:

Documents


15 download

TRANSCRIPT

Technische Regeln Wasserverteilungsanlagen (TRWV)Teil 1: Planung

Regelwerk

Technische Regel

Arbeitsblatt W 400-1 Oktober 2004

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

ISSN 0176-3504Preisgruppe: 13© DVGW, Bonn, Oktober 2004

DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V.Technisch-wissenschaftlicher Verein

Josef-Wirmer-Straße 1– 3D-53123 Bonn

Telefon: +49 (0) 228 9188-5Telefax: +49 (0) 228 9188-990E-Mail: [email protected]: www.dvgw.de

Nachdruck und fotomechanische Wiedergabe, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DVGW e.V., Bonn, gestattet.

Vertrieb: Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH, Josef-Wirmer-Str. 3, 53123 BonnTelefon: 02 28 9191-40 · Telefax: 02 28 9191-499E-Mail: [email protected] · Internet: www.wvgw.deArt. Nr.: 00 760

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

03DVGW-Arbeitsblatt W 400-1

Vorwort ..............................................................6

1 Anwendungsbereich ............................9

2 Normative Verweisungen ....................9

3 Begriffe ..............................................16

3.1 Begriffe gemäß DIN EN 805,

Abschnitt 3 ..........................................16

3.1.1 Druck und Durchmesser ......................16

3.1.2 System ................................................17

3.1.2.1 Allgemeines ........................................17

3.1.2.2 Hauptleitung ........................................17

3.1.2.3 Trinkwasserbehälter ............................17

3.1.2.4 Versorgungsleitung ..............................17

3.1.2.5 Wasserbehälter....................................17

3.1.2.6 Wasserverteilungssystem ....................17

3.1.2.7 Zubringerleitung ..................................17

3.2 Begriffe gemäß DIN 4046 ....................17

3.2.1 Brunnensteigleitung ............................17

3.2.2 Entnahmeleitung..................................17

3.2.3 Fernleitung ..........................................18

3.2.4 Formstück ..........................................18

3.2.5 Pumpensaugleitung ............................18

3.2.6 Rohrnetz..............................................18

3.2.7 Rohwasserleitung ................................18

3.3 Weitere Begriffe ..................................19

3.3.1 Brunnenleitung ....................................19

3.3.2 Heberleitung ........................................19

3.3.3 Ortsnetz ..............................................19

3.3.4 Ruhedruck ..........................................19

3.3.5 Wasseranschlussleitung ......................19

3.3.6 Wasserverteilungsanlagen ..................19

3.3.7 Begriffe zum Wasserbedarf..................19

4 Grundsätze und Ziele der Planung....19

5 Wasserqualität ..................................20

5.1 Allgemeines ........................................20

5.2 Werkstoffe ..........................................20

5.3 Verhinderung von Rückfluss ................20

5.4 Stagnation ..........................................20

5.5 Verbindungen zu anderen Systemen....21

6 Trassierung ........................................21

6.1 Leitungsführung im Grundriss..............21

6.1.1 Grundsätzliches ..................................21

6.1.2 Zubringerleitungen ..............................21

6.1.3 Haupt- und Versorgungsleitungen........22

6.1.4 Anschlussleitungen..............................22

6.2 Leitungsführung im Längenschnitt ......22

6.2.1 Zubringerleitungen ..............................22

6.2.2 Hauptleitungen und

Versorgungsleitungen ..........................23

6.2.3 Anschlussleitungen..............................23

6.3 Führung von Leitungen durch

Gebiete mit verunreinigtem

(kontaminiertem) Erdreich ....................23

6.3.1 Grundsätzliches ..................................23

6.3.2 Chemische Stoffe ................................23

6.3.3 Friedhöfe ............................................23

6.4 Besondere Sicherungsmaßnahmen

für Leitungen bei ungünstigen Gelände-

und Bodenverhältnissen ......................23

6.5 Mitverlegung von Kabeln zur Über-

mittlung von Betriebsinformationen......24

7 Mitbenutzung von öffentlichen

Flächen, Verkehrswegen,

Gewässern und Deichen und

privaten Grundstücken ......................24

7.1 Allgemeines ........................................24

7.2 Grundstücke und Anlagen

von Eisenbahnen..................................24

7.3 Öffentliche Flächen..............................24

7.3.1 Öffentliche Flächen der Gemeinden ......24

7.3.1.1 Mit Konzessionsvertrag........................24

7.3.1.2 Ohne Konzessionsvertrag ....................25

7.3.2 Verkehrsflächen des Bundes,

des Landes und des Kreises ................25

7.4 Erwerb von Leitungsrechten zur Mit-

benutzung privater Grundstücke..........25

7.5 Gewässer ............................................25

7.6 Rohrbrücken, Leitungen an Brücken....26

7.7 Flussdeiche..........................................26

7.8 Küstenschutzanlagen ..........................26

Regelwerk

Technische Regeln Wasserverteilungsanlagen (TRWV)Teil 1: Planung

Inhalt

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

8 Sicherheitsstreifen ............................27

8.1 Allgemeines ........................................27

8.2 Schutzstreifen ....................................27

8.3 Arbeitsstreifen ....................................28

9 Netzformen und Bauwerke................28

9.1 Netzformen..........................................28

9.2 Lage von Trinkwasserbehältern ............28

9.3 Sonstige Bauwerke..............................30

9.3.1 Allgemeines ........................................30

9.3.2 Oberirdische Bauwerke ......................30

9.3.3 Unterirdische Bauwerke (Schächte)......30

9.3.4 Objektschutz........................................31

10 Versorgungsdruck/Druckregelung....31

10.1 Drücke in Ortsnetzen ..........................31

10.1.1 Allgemeines ........................................31

10.1.2 Druckzonen ........................................31

10.1.3 Versorgungsdruck (SP) ........................31

10.2 Druckerhöhung....................................33

10.3 Druckminderung ..................................34

10.3.1 Allgemeines ........................................34

10.3.2 Druckminderer ....................................34

10.3.3 Druckunterbrecher ..............................34

11 Hydraulische Bemessung..................34

11.1 Ermittlung des Wasserbedarfs

als Planungsgröße zur Bemessung

der Anlagen ........................................34

11.1.1 Planungszeiträume und Ausbaustufen..34

11.1.2 Zusammenstellung von Begriffen zum

Wasserbedarf ......................................35

11.1.3 Spitzenbelastung und Spitzenbedarf ....35

11.1.4 Langfristige Bedarfsschätzungen..........36

11.1.5 Mittlerer und maximaler Tagesbedarf....36

11.1.6 Maximaler Stundenbedarf....................36

11.1.7 Bemessung nach Funktion

der Leitung ..........................................38

11.1.8 Bereitstellung von Löschwasser durch

die öffentliche Wasserversorgung ........38

11.2 Fließgeschwindigkeiten ......................39

11.3 Hydraulische Berechnung....................39

11.3.1 Allgemeines ........................................39

11.3.2 Berechnungsverfahren ........................39

11.3.3 Stationäre Zustände ............................39

11.3.4 Instationäre Zustände ..........................40

11.3.5 Hydraulische Rauheit ..........................40

12 Mindest- (Schutz) Abstände zu Bau-

werken und anderen Leitungen..........40

12.1 Allgemeines ........................................40

12.2 Abstand zu Bauwerken ........................41

12.3 Parallelverlegung von Rohrleitungen

und Kabeln ..........................................41

12.4 Kreuzungen mit anderen Rohr-

leitungen und Kabeln ..........................41

12.5 Abstand zu Betonwiderlagern..............41

12.6 Abstand zu Hochspannungs-

Freileitungen und elektrifizierte

Bahnstrecken ......................................42

12.7 Abstand zu Fernwärmeleitungen..........42

12.8 Abstand zu Abwasserleitungen............42

12.9 Bepflanzungen im Bereich der Rohr-

leitungen..............................................42

12.10 Abstand zu Eisenbahnanlagen..............42

12.11 Abstand zu Bundesfernstraßen............42

12.12 Überbauung von Wasserleitungen ......42

12.13 Sonderfall der Unterfahrung von

Gebäuden............................................43

13 Überdeckung von Rohrleitung ..........43

13.1 Allgemeines..........................................43

13.2 Schutz vor Einfrieren und Erwärmen ....43

13.3 Verkehrs- und Erdauflasten..................43

13.4 Übliche Überdeckungshöhen für

Rohrleitungen und Kabel ......................43

14 Besondere Hinweise für

einzelne Anlagenteile ........................44

14.1 Rohwasserleitungen ............................44

14.2 Energierückgewinnung ........................44

14.3 Übergabe aus Fernleitungen................44

14.3.1 Übergabestellen ..................................44

14.3.2 Anlagen zur Mischung von

unterschiedlichen Wässern..................45

14.4 Einrichtung zu Messzwecken ..............45

14.5 Zusätzliche Verteilungsnetze für

Nicht-Trinkwasser (Brauchwasser) ........45

14.6 Versorgungstunnel ..............................45

15 Auswahl von Rohren

und Formstücken ..............................46

15.1 Grundsätzliches ..................................46

15.1.1 Hygienische Anforderungen ................46

15.1.2 Allgemeine technische und

wirtschaftliche Anforderungen..............46

15.1.3 Statische Bemessung ..........................47

15.1.4 Innen- und Außenschutz gegen

Korrosion ............................................47

15.1.4.1 Allgemeines ........................................47

15.1.4.2 Passiver Korrosionsschutz ..................47

15.1.4.3 Aktiver Korrosionsschutz ......................47

15.2 Übersicht über einzusetzende Rohre

und Formstücke ..................................48

04 DVGW-Arbeitsblatt W 400-1

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

05DVGW-Arbeitsblatt W 400-1

15.3 Ergänzende Hinweise zu den Rohr-

werkstoffen..........................................50

15.3.1 Allgemeines ........................................50

15.3.2 Stahl ....................................................50

15.3.3 Duktiles Gusseisen ..............................51

15.3.4 Polyethylen (PE 80 und PE 100)............53

15.3.5 Vernetztes Polyethylen (PE-Xa) ............53

15.3.6 Polyvinylchlorid (PVC-U) ......................54

15.3.7 Glasfaser verstärkte Kunststoffe

(GFK) ..................................................54

16 Auswahl von Armaturen und An-

ordnung von Rohrleitungsteilen........55

16.1 Hygienische Anforderungen ................55

16.2 Bauartnormen......................................55

16.3 Grundsätze für die Auswahl von

Serienarmaturen ..................................55

16.3.1 Dauerhaftigkeit ....................................55

16.3.2 Druckstufen..........................................55

16.3.3 Werkstoff der Dichtelemente................55

16.3.4 Innen- und Außenschutz ......................55

16.3.5 Besondere Hinweise für den Einsatz

und die Auswahl von Armaturen ..........55

16.4 Absperreinrichtungen in Fern- und

Zubringerleitungen ..............................56

16.4.1 Absperrarmaturen................................56

16.4.2 Regelarmaturen ..................................56

16.4.3 Rohrbruchsicherungen

[DVGW W 322 (A)]................................56

16.5 Absperreinrichtungen in Haupt-

und Versorgungsleitungen....................57

16.6 Hydranten............................................59

16.6.1 Zweck, Auswahl und Betrieb

von Hydranten......................................59

16.6.2 Anordnung von Hydranten....................59

16.7 Entleerung und Spülauslässe................59

16.7.1 Entleerungen........................................59

16.7.2 Spülauslässe........................................60

16.8 Be- und Entlüftung ..............................60

17 Dokumentation der Planung..............60

17.1 Allgemeines..........................................60

17.2 Entwurfs- und Genehmigungs-

planung................................................60

17.3 Ausführungsplanung und Aus-

schreibungsunterlagen ........................61

18 Planungsvorgaben für Bau

und Betrieb ........................................61

18.1 Desinfektion und Spülung von

Trinkwasserleitungen............................61

18.2 Übergabe an den Bau und Betrieb ........61

Anhang A (informativ) – Beispiele für

günstige und ungünstige Führungen

von Fall- und Pumpendruckleitungen ............63

Anhang B (informativ) – Rechtlich be-

stehende Möglichkeiten zur Inanspruch-

nahme von privaten Grundstücken für

die Verlegung von Trinkwasserleitungen........65

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

06 DVGW-Arbeitsblatt W 400-1

Vorwort

Eine technisch einwandfreie Planung der Wasser-

verteilungsanlagen, also des Rohrnetzes einschließ-

lich der Einbauten (z. B. Armaturen, Messeinrich-

tungen) sowie der zugehörigen Bauwerke, ist maß-

gebende Basis einer zuverlässigen Wasserversor-

gung.

Auf der Grundlage des Mandates der Kommission

der Europäischen Gemeinschaft vom 24. Mai 1991

hatte CEN (Comité Européen de Normalisation) die

Aufgabe übernommen, technische Regeln im Be-

reich der Wasserversorgung zu harmonisieren und

zu den im Mandat genannten Bereichen europäi-

sche Normen als Konkretisierung der grundlegen-

den Anforderungen der europäischen Richtlinien

(z. B. Bauproduktenrichtlinie) zu erarbeiten.

Im DVGW-Regelwerk waren von diesen Harmoni-

sierungsarbeiten vor allem die technischen Regeln

für die Planung von Wasserverteilungsanlagen

[DVGW W 403 (M)] und für den Bau bzw. die Prü-

fung von Wasserrohrleitungen [DIN 19 630 bzw.

DIN 4279] betroffen. Das Arbeitsergebnis auf CEN-

Ebene besteht aus der europäisch verabschiede-

ten und in Deutschland als DIN EN 805 „Anforde-

rungen an Wasserversorgungssysteme und deren

Bauteile außerhalb von Gebäuden“ veröffentlichten

Systemnorm, deren Inhalt somit den allgemein an-

erkannten Stand der Technik in Europa beschreibt.

Mit der Veröffentlichung der DIN EN 805 im März

2000 wurden vom DIN bereits die bisherigen Nor-

men DIN 19630 sowie DIN 4279 komplett bzw. teil-

weise zurückgezogen (DIN-Anzeiger 4/2000), ob-

wohl deren Inhalte durch die DIN EN 805 nicht

vollständig abgedeckt werden.

Es ist grundsätzlich möglich, ergänzende nationale

Festlegungen zu formulieren, die in Europäischen

Normen nicht oder nicht vollständig bzw. ausrei-

chend konkretisiert enthalten sind, um national er-

forderliche Inhalte abzudecken. Der DVGW deckt

für den Bereich der DIN EN 805 gemäß Beschluss

des Technischen Komitees „Wasserverteilung“ und

des DIN Normenausschuss Wasserwesen (NAW)

diese „Restnormung“ ab und fasst diese und die

Inhalte der DIN EN 805 durch die Erarbeitung des

DVGW W 400 (A) „Technische Regeln Wasser-

verteilungsanlagen TRWV“ zusammen. Zum DVGW

W 400 (A) werden aktuell 3 Teile erarbeitet:

• DVGW W 400-1 (A), Technische Regeln Wasser-

verteilungsanlagen TRWV; Teil 1: Planung

• DVGW W 400-2 (A), Technische Regeln Wasser-

verteilungsanlagen TRWV; Teil 2: Bau und Prüfung

• DVGW W 400-3 (A), Technische Regeln Wasser-

verteilungsanlagen TRWV; Teil 3: Betrieb und In-

standhaltung

DVGW W 400-1 (A) enthält neben den Bestimmun-

gen der DIN EN 805 ergänzende und konkretisie-

rende Festlegungen für die Planung von Wasser-

verteilungsanlagen. Dies sind u. a. Festlegungen

• zu den Begriffen

• zu den Planungszielen

• zur Wasserqualität

• zur Trassierung der Leitungen und zur Mitbenut-

zung von Verkehrswegen

• zur Netzgestaltung, zum Versorgungsdruck und

zur Druckregelung

• zur hydraulischen Bemessung der Anlagen

• zu Mindestabständen zu anderen Anlagenteilen

und zur Überdeckungshöhe

• zur Auswahl und Anordnung von Anlagenteilen

• zur Übergabe neuerrichteter Anlagenteile an den

Betrieb

DVGW W 400-1 (A) ersetzt insbesondere DVGW

W 403 (M) und schreibt dies neben der Aktualisie-

rung der normativen Verweisungen u. a. in folgen-

den Punkten fort:

Begriffe:

Harmonisierung der gängigen deutschen Begriffe

mit den Begriffen der DIN EN 805, z. B. für Drücke

und Durchmesser.

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

07DVGW-Arbeitsblatt W 400-1

Wasserqualität:

Zusammenfassung in einem gesonderten Abschnitt

und Harmonisierung mit DIN EN 805 im Hinblick auf

Verhinderung von Rückfluss, Stagnation und Ver-

bindungen zu anderen Systemen

Trassierung:

Erweiterung bezüglich des Erwerbs von Leitungs-

rechten sowie Berücksichtigung der Umweltver-

träglichkeitsprüfungsrichtlinie (UVP)

Netzformen und Bauwerke:

Einbeziehung der Bauwerke in der Wasserverteilung

Hydraulische Bemessung:

Anpassung des Wasserbedarfs an die Entwicklung

der letzten Jahre, Aussagen zur Verhinderung von

Stagnation

Bauteile:

Einbeziehung der Werkstoffe PE 80, PE 100, PE-X

und GFK; Herausnahme der Werkstoffe Asbestze-

ment und Spannbeton; Aktualisierung der Anforde-

rungen bezüglich Innen- und Außenschutz gegen

Korrosion

Darüber hinaus finden in DVGW W 400-1 (A) auch

die von den Versorgungsunternehmen in den letz-

ten Jahren in diesem Bereich entwickelten Kosten-

einsparpotentiale (z. B. Trassierung, Bemessung,

Werkstoffe, Armaturen) entsprechend Berücksich-

tigung.

DVGW Deutsche Vereinigung

des Gas- und Wasserfaches e.V.

Technisch-wissenschaftlicher Verein

Bonn, im Oktober 2004

Zurückgezogene Ausgaben

DVGW W 403 (M), Planungsregeln für Wasserleitun-

gen und Wasserrohrnetze.

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

09DVGW-Arbeitsblatt W 400-1

1 Anwendungsbereich

Dieses Arbeitsblatt gilt für die Planung von Wasser-

verteilungsanlagen für die Trinkwasserversorgung.

Die in DIN EN 805 enthaltenen und für die Planun-

gen in Deutschland relevanten Festlegungen sind

eingearbeitet. Zu den Wasserverteilungsanlagen

zählen auch die Fern- und Zubringerleitungen von

Fernwasserversorgungssystemen. Soweit in an-

deren DVGW-Regelwerksblättern, z. B. im DVGW

W 404 (M) „Wasseranschlussleitungen“, weiterge-

hende Festlegungen und Detaillierungen bezüglich

Planungsvorgaben enthalten sind, wird in diesem

Arbeitsblatt an den entsprechenden Stellen auf

diese technischen Regeln verwiesen.

Bezüglich Trinkwasserbehälter und Förderanlagen

sind nur die Anforderungen Gegenstand dieses

Arbeitsblattes, die für die Planung von Wasserver-

teilungsanlagen erforderlich sind. Die technischen

Regeln für Trinkwasserbehälter enthält DVGW

W 300 (A), für Förderanlagen gelten DVGW W 610

(M) und DVGW W 612 (M). Das Arbeitsblatt kann

sinngemäß auch für andere Druckrohrleitungs-

systeme, z. B. für Roh-, Brauch- oder Abwasser,

angewendet werden.

2 Normative Verweisungen

Die folgenden normativen Dokumente enthalten

Festlegungen, die durch Verweisung in diesem Text

Bestandteil des vorliegenden Teils des DVGW-

Regelwerks sind. Bei datierten Verweisungen gelten

spätere Änderungen oder Überarbeitungen dieser

Publikation nicht. Anwender dieses Teils des

DVGW-Regelwerkes werden jedoch gebeten, die

Möglichkeit zu prüfen, die jeweils neusten Aus-

gaben der nachfolgend angegebenen normativen

Dokumente anzuwenden. Bei undatierten Verwei-

sungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug ge-

nommenen normativen Dokumentes. Aufgeführte

DIN-Normen können Bestandteil des DVGW-Regel-

werks sein.

UVPG, Gesetz über die Umweltverträglichkeits-

prüfung (UVPG) BGBl I 2002, 2350.

BNatSchG, Gesetz zur Neuregelung des Rechts

des Naturschutzes und der Landschaftspflege

und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften

(BNatSchGNeuregG); (Artikel 1 Gesetz über Natur-

schutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutz-

gesetz – BNatSchG) BGBl I 2002, 1193 ff.

WHG, Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts

(Wasserhaushaltsgesetz-WHG).

WaStrG, Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG).

ATB-BeStra, Allgemeine technische Bedingungen

für die Benutzung von Straßen.

AVBWasserV, Verordnung über Allgemeine Be-

dingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB-

WasserV).

Bauproduktenrichtlinie, Richtlinie des Rates vom

21.12.1988 zur Angleichung der Rechts- und Ver-

waltungsvorschriften der Mitgliederstaaten über

Bauprodukte (89/106/EWG) (ABl. EG Nr. L 40 vom

11.02.1998, S. 12), geändert durch die Richtlinie

93/68/EWG des Rates vom 22.07.1993 (ABl. EG Nr.

L 220 vom 30.08.1993, S. 1).

FStrG, Bundesfernstraßengesetz, BGBl I 1953,

903, Neugefasst durch Bek. v. 20.2.2003 I 286.

TrinkwV, Verordnung zur Novellierung der Trink-

wasserverordnung (Artikel 1 Verordnung über die

Qualität von Wasser für den menschlichen Ge-

brauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV 2001);

Artikel 2 Änderung anderer Rechtsvorschriften)

BGBl I 2001, 959 ff.

ZTVA-StB 1997, Zusätzliche technische Vertrags-

bedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in

Verkehrsflächen.

KTW-Empfehlungen, Gesundheitliche Beurteilung

von Kunststoffen und anderen nichtmetallischen

Werkstoffen im Rahmen des Lebensmittel- und Be-

darfsgegenständegesetzes für den Trinkwasserbe-

reich (Kunststoff-Trinkwasser-KTW-Empfehlung),

Bundesgesundhb. 20, Nr. 1 vom 07. Januar 1977

[BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung)].

RiLeiBrü, Allgemeines Rundschreiben Straßenbau

Nr. 25/1996; Sachgebiet 05.1: Brücken- und In-

genieurbau, Verwaltung; Sachgebiet 15.4: Kreu-

zungs- und Leitungsrecht, Leitungen der öffent-

lichen Versorgung; Richtlinien für das Verlegen und

Anbringen von Leitungen an Brücken (RI-LEI-BRÜ);

Ausgabe 1996.

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

BGV, Berufsgenossenschaftliche Vorschriften.

DIN 855-1, Halbrund- Profilfräser, konkav; Maße.

DIN 1072, Straßen- und Wegbrücken; Lastannah-

men.

DIN 1626, Geschweißte kreisförmige Rohre aus un-

legierten Stählen für besondere Anforderungen;

Technische Lieferbedingungen.

DIN 1628, Geschweißte kreisförmige Rohre aus

unlegierten Stählen für besonders hohe Anforde-

rungen; Technische Lieferbedingungen.

DIN 1629, Nahtlose kreisförmige Rohre aus un-

legierten Stählen für besondere Anforderungen;

Technische Lieferbedingungen.

DIN 1988-1, Technische Regeln für Trinkwasser-In-

stallationen (TRWI); Allgemeines; Technische Regel

des DVGW.

DIN 1989-1, Regenwassernutzungsanlagen – Teil 1:

Planung, Ausführung, Betrieb und Wartung.

DIN 1998, Unterbringung von Leitungen und An-

lagen in öffentlichen Flächen; Richtlinien für die

Planung.

DIN 2000, Zentrale Trinkwasserverordnung – Leit-

sätze für Anforderungen an Trinkwasser, Planung,

Bau, Betrieb und Instandhaltung der Versorgungs-

anlagen – Technische Regel des DVGW.

DIN 2460, Stahlrohre für Wasserleitungen (teilweise

ersetzt durch DIN EN 10224).

DIN 2605, Formstücke zum Einschweißen; Rohr-

bogen; verminderter Ausnutzungsgrad.

DIN 2609, Formstücke zum Einschweißen; Tech-

nische Lieferbedingungen.

DIN 2614, Zementmörtelauskleidungen für Guss-

rohre, Stahlrohre und Formstücke; Verfahren, An-

forderungen, Prüfungen.

DIN 2615, Formstücke zum Einschweißen; T-Stücke;

Verminderter Ausnutzungsgrad.

DIN 2616, Formstücke zum Einschweißen; Redu-

zierstücke; Verminderter Ausnutzungsgrad.

DIN 2880, Anwendung von Zementmörtel-Ausklei-

dung für Gussrohre, Stahlrohre und Formstücke.

DIN 3475, Armaturen und Formstücke aus Guss-

eisen mit Kugelgraphit für Roh- und Trinkwasser;

Korrosionsschutz durch Innenemaillierung; Güte-

anforderungen, Prüfungen.

DIN 3476, Armaturen und Formstücke für Roh- und

Trinkwasser – Korrosionsschutz durch EP-Innen-

beschichtung aus Pulverlacken (P) bzw. Flüssig-

lacken (F) – Anforderungen und Prüfungen.

DIN 4046, Wasserversorgung; Begriffe.

DIN 4056, Wasserleitungen; Straßenkappen für Ab-

sperrarmaturen; Technische Regel des DVGW.

DIN 4066, Hinweisschilder für die Feuerwehr.

DIN 4067, Wasser; Hinweisschilder, Orts-Wasser-

verteilungs- und Wasserfernleitungen.

DIN 8061, Rohre aus weichmacherfreiem Polyvinyl-

chlorid – Allgemeine Qualitätsanforderungen.

DIN 8062, Rohre aus weichmacherfreiem Polyvinyl-

chlorid (PVC-U PVC-HI); Maße.

DIN 8063-1, Rohrverbindungen und Rohrleitungs-

teile für Druckrohrleitungen aus weichmacher-

freiem Polyvinylchlorid (PVC-U); Muffen- und Dop-

pelmuffenbogen, Maße.

DIN 8074, Rohre aus Polyethylen (PE) – PE 63,

PE 80, PE 100, PE-HD-Maße.

DIN 8075, Rohre aus Polyethylen (PE) – PE 63,

PE 80, PE 100, PE-HD – Allgemeine Güteanforde-

rungen, Prüfungen. DIN 16869, Rohre aus glas-

faserverstärktem Polyesterharz (UP-GF), geschleu-

dert, gefüllt – Teil 1: Maße.

DIN 16892, Rohre aus vernetztem Polyethylen hoher

Dichte (PE-X) – Allgemeine Güteanforderungen, Prü-

fung.

DIN 16893, Rohre aus vernetztem Polyethylen hoher

Dichte (PE-X) – Maße.

10 DVGW-Arbeitsblatt W 400-1

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

11DVGW-Arbeitsblatt W 400-1

DIN 16963-5, Rohrverbindungen und Formstücke

für Druckrohrleitungen aus Polyethylen (PE), PE 80

und PE 100 – Teil 5: Allgemeine Qualitätsanforde-

rungen, Prüfung.

DIN 19565-1, Rohre und Formstücke aus glasfaser-

verstärktem Polyesterharz (UP-GF) für erdverlegte

Abwasserkanäle und -leitungen; geschleudert, ge-

füllt; Maße, Technische Lieferbedingungen.

DIN 28 601, Rohre und Formstücke aus duktilem

Gusseisen – Schraubmuffen-Verbindungen – Zu-

sammenstellung, Muffen, Schraubringe, Dichtun-

gen, Gleitringe.

DIN 28 602, Rohre und Formstücke aus duktilem

Gusseisen – Stopfbuchsenmuffen-Verbindungen –

Zusammenstellung, Muffen, Stopfbuchsenring,

Dichtung, Hammerschrauben und Muttern.

DIN 28 603, Rohre und Formstücke aus duktilem

Gusseisen – Steckmuffen-Verbindungen – Zusam-

menstellung, Muffen und Dichtungen.

DIN 28 650, Formstücke aus duktilem Gusseisen –

Bögen 30 °, EN-Stücke, MI-Stücke, IT-Stücke – An-

wendung, Maße.

DIN 30 670, Umhüllung von Stahlrohren und -form-

stücken mit Polyethylen (teilweise ersetzt durch

DIN EN 10288).

DIN 30 672, Organische Umhüllungen für den Kor-

rosionsschutz von in Böden und Wässern verlegten

Rohrleitungen für Dauerbetriebstemperaturen bis

50 °C ohne kathodischen Korrosionsschutz – Bän-

der und schrumpfende Materialien.

DIN 30 673, Umhüllung und Auskleidung von Stahl-

rohren, -formstücken und -behältern mit Bitumen.

DIN 30 674-1, Umhüllung von Rohren aus duktilem

Gusseisen; Polyethylen-Umhüllung.

DIN 30 674-2, Umhüllung von Rohren aus duktilem

Gusseisen; Zementmörtel-Umhüllung.

DIN 30 674-3, Umhüllung von Rohren aus duktilem

Gusseisen – Teil 3: Zink-Überzug mit Deckbeschich-

tung.

DIN 30 675-1, Äußerer Korrosionsschutz von erd-

verlegten Rohrleitungen; Schutzmaßnahmen und

Einsatzbereiche bei Rohrleitungen aus Stahl.

DIN 30 675-2, Äußerer Korrosionsschutz von erd-

verlegten Rohrleitungen; Schutzmaßnahmen und

Einsatzbereiche bei Rohrleitungen aus duktilem

Gusseisen.

DIN 30 677-2, Äußerer Korrosionsschutz von erd-

verlegten Armaturen; Umhüllung aus Duroplasten

(Außenbeschichtung) für erhöhte Anforderungen.

DIN 50 929-3, Korrosion der Metalle; Korrosions-

wahrscheinlichkeit metallischer Werkstoffe bei

äußerer Korrosionsbelastung; Rohrleitungen und

Bauteile in Böden und Wässern.

DIN EN 545, Rohre, Formstücke, Zubehörteile aus

duktilem Gusseisen und ihre Verbindungen für

Wasserleitungen – Anforderungen und Prüfverfah-

ren; Deutsche Fassung EN 545:2002.

DIN EN 805, Wasserversorgung – Anforderungen

an Wasserversorgungssysteme und deren Bau-

teile außerhalb von Gebäuden; Deutsche Fassung

EN 805:2000.

DIN EN 1074-1, Armaturen für die Wasserversor-

gung – Anforderungen an die Gebrauchstauglich-

keit und deren Prüfung – Teil 1: Allgemeine Anfor-

derungen.

DIN EN 1074-2, Armaturen für die Wasserversor-

gung – Anforderungen an die Gebrauchstauglich-

keit und deren Prüfung – Teil 2: Absperrarmaturen.

DIN EN 1074-3, Armaturen für die Wasserversor-

gung – Anforderungen an die Gebrauchstauglich-

keit und deren Prüfung – Teil 3: Rückflussverhin-

derer.

DIN EN 1074-4, Armaturen für die Wasserversor-

gung – Anforderungen an die Gebrauchstauglich-

keit und deren Prüfung – Teil 4: Be- und Entlüf-

tungsventile mit Schwimmkörper.

DIN EN 1074-5, Armaturen für die Wasserversor-

gung – Anforderungen an die Gebrauchstauglich-

keit und deren Prüfung – Teil 5: Regelarmaturen.

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

DIN EN 1074-6, Armaturen für die Wasserversor-

gung – Anforderungen an die Gebrauchstauglich-

keit und deren Prüfung – Teil 6: Hydranten.

DIN EN 1092-1, Flansche und ihre Verbindungen –

Runde Flansche für Rohre, Armaturen, Formstücke

und Zubehör – Teil 1: Stahlflansche, nach PN be-

zeichnet.

DIN EN 1092-2, Flansche und ihre Verbindungen –

Runde Flansche für Rohre, Armaturen, Formstücke

und Zubehörteile, nach PN bezeichnet – Teil 2:

Gusseisenflansche.

DIN EN 1452-2, Kunststoff-Rohrleitungssysteme für

die Wasserversorgung – weichmacherfreies Poly-

vinylchlorid (PVC-U) – Teil 2: Rohre.

DIN EN 1452-3, Kunststoff-Rohrleitungssysteme für

die Wasserversorgung – weichmacherfreies Poly-

vinylchlorid (PVC-U) - Teil 3: Formstücke.

DIN EN 1508, Wasserversorgung – Anforderungen

an Systeme und Bestandteile der Wasserspeiche-

rung.

DIN EN 10224, Rohre und Fittings aus unlegierten

Stählen für den Transport wässriger Flüssigkeiten

einschließlich Trinkwasser – Technische Lieferbe-

dingungen.

DIN EN 10288, Stahlrohre und -formstücke für erd-

und wasserverlegte Rohrleitungen – Im Zweischicht-

verfahren extrudierte Polyethylenbeschichtungen

(teilweiser Ersatz für DIN 30670).

DIN EN 10311, Verbindungen für Stahlrohre und

Fittings für den Transport wässriger Flüssigkeiten

einschließlich Trinkwasser.

DIN EN 12068, Kathodischer Korrosionsschutz –

organische Umhüllungen für den Korrosionsschutz

von in Böden und Wässern verlegten Stahlrohr-

leitungen im Zusammenwirken mit kathodischem

Korrosionsschutz – Bänder und schrumpfende Ma-

terialien.

DIN EN 12201-2, Kunststoff-Rohrleitungssysteme

für die Wasserversorgung – Polyethylen (PE) – Teil 2:

Rohre.

DIN EN 12201-3, Kunststoff-Rohrleitungssysteme

für die Wasserversorgung - Polyethylen (PE) – Teil 3:

Formstücke.

DIN EN 12334, Industriearmaturen – Rückflussver-

hinderer aus Gusseisen.

DIN EN 12842, Duktile Gussformstücke für PVC-

oder PE-Rohrleitungssysteme – Anforderungen und

Prüfverfahren.

DIN EN 13480-3, Metallische industrielle Rohrlei-

tungen – Teil 3: Konstruktion und Berechnung.

DIN EN 14364, (Norm-Entwurf) Kunststoff-Rohrlei-

tungssysteme für Abwasserleitungen und -kanäle

mit oder ohne Druck – Glasfaserverstärkte duro-

plastische Kunststoffe (GFK) auf der Basis von un-

gesättigtem Polyesterharz (UP)- Festlegungen für

Rohre, Formstücke und Verbindungen.

DIN EN 14901, Rohre, Formstücke, Zubehörteile

aus duktilem Gusseinsen – Epoxydharzbeschich-

tung von Formstücken und Zubehörteilen aus duk-

tilem Gusseisen (für hohe Beanspruchung) – An-

forderungen und Prüfverfahren.

DIN EN ISO 12162, Thermoplastische Werkstoffe

für Rohre und Formstücke bei Anwendungen

unter Druck – Klassifizierung und Werkstoffkenn-

zeichnung – Gesamtbetriebs(berechnungs)koeffizi-

ent (ISO 12162:1995).

DVGW GW 9 (A), Beurteilung von Böden hinsicht-

lich ihres Korrosionsverhaltens auf erdverlegte

Rohrleitungen und Behälter aus unlegierten und

niedriglegierten Eisenwerkstoffen.

DVGW GW 12 (A), Planung und Errichtung katho-

discher Korrosionsschutzanlagen für erdverlegte

Lagerbehälter und Stahlrohrleitungen.

DVGW GW 14 (M), Ausbesserung von Fehlstellen

in Korrosionsschutzumhüllungen von Rohren und

Rohrleitungsteilen aus Eisenwerkstoffen.

DVGW GW 125 (H), Baumpflanzungen im Bereich

unterirdischen Versorgungsanlagen.

DVGW GW 303 (A), Berechnung von Rohrnetzen

mit elektronischen Datenverarbeitungsanlagen.

12 DVGW-Arbeitsblatt W 400-1

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

13DVGW-Arbeitsblatt W 400-1

DVGW GW 304 (M), Rohrvortrieb.

DVGW GW 310 (A), Widerlager aus Beton – Bemes-

sungsgrundlagen.

DVGW GW 312 (M), Statische Berechnung von Vor-

triebsrohren.

DVGW GW 320-1 (A), Rehabilitation von Gas- und

Wasserrohrleitungen durch PE-Relining mit Ring-

raum – Anforderungen, Gütesicherung und Prüfung.

DVGW GW 320-2 (A), Rehabilitation von Gas- und

Wasserrohrleitungen durch PE-Relining ohne Ring-

raum – Anforderungen, Gütesicherung und Prüfung.

DVGW GW 321 (A), Steuerbare horizontale Spül-

bohrverfahren für Gas- und Wasserrohrleitungen –

Anforderungen, Gütesicherung und Prüfung.

DVGW GW 322-1 (A), Grabenlose Auswechslung

von Gas- und Wasserrohrleitungen – Teil 1: Press-/

Ziehverfahren – Anforderungen, Gütesicherung und

Prüfung.

DVGW GW 323 (M), Grabenlose Erneuerung von

Gas- und Wasserversorgungsleitungen im Berst-

liningverfahren; Anforderungen, Gütesicherung und

Prüfung.

DVGW GW 335-A1 (A), Kunststoff-Rohrleitungs-

systeme in der Wasserverteilung; Anforderungen

und Prüfungen – Teil A1: Rohre und PVC-U.

DVGW GW 335-A2 (A), Kunststoff-Rohrleitungs-

systeme in der Gas- und Wasserverteilung; An-

forderungen und Prüfungen – Teil A2: Rohre aus

PE 80 und PE 100.

DVGW GW 335-A3 (A), Kunststoff-Rohrleitungs-

systeme in der Gas- und Wasserverteilung; Anforde-

rungen und Prüfungen – Teil A3: Rohre aus PE-Xa.

DVGW GW 336 (A), Standardisierung der Schnitt-

stellen zwischen erdverlegten Armaturen und Ein-

baugarnituren (Entwurf).

DVGW GW 340 (A), FZM-Ummantelung zum mecha-

nischen Schutz von Stahlrohren und -formstücken

mit Polyolefinumhüllung; Anforderungen und Prü-

fung, Nachumhüllung und Reparatur, Hinweise zur

Verlegung und zum Korrosionsschutz.

DVGW GW 350 (A), Schweißverbindungen an Rohr-

leitungen aus Stahl in der Gas- und Wasserversor-

gung – Herstellung, Prüfung und Bewertung.

DVGW GW 368 (A), Längskraftschlüssige Muffen-

verbindungen für Rohre, Formstücke und Armatu-

ren aus duktilem Gusseisen oder Stahl.

DVGW VP 545, Rohre und Formstücke aus dukti-

lem Gusseisen für die Gas- und Wasserversorgung;

Anforderungen und Prüfungen.

DVGW VP 546, Dichtungen für Muffenverbindun-

gen in Rohrleitungen aus duktilem Gusseisen; An-

forderungen und Prüfungen.

DVGW VP 547, Dichtungen für Flanschverbindun-

gen in Rohrleitungen aus duktilem Gusseisen, An-

forderungen und Prüfungen.

DVGW VP 615, Druckrohre, Formstücke und Rohr-

verbindungen aus glasfaserverstärktem Polyester-

harz (UP-GF) für Trinkwasserleitungen.

DVGW VP 637, Geschweißte Stahlrohre und Stahl-

formteile für die Wasserversorgung; Anforderungen

und Prüfungen.

DVGW W 216 (A) Versorgung mit unterschiedlichen

Wässern.

DVGW W 270 (A), Vermehrung von Mikroorganis-

men auf Werkstoffen für den Trinkwasserbereich –

Prüfung und Bewertung.

DVGW W 291 (A), Reinigung und Desinfektion von

Wasserverteilungsanlagen.

DVGW W 300 (A), Planung, Bau, Betrieb und In-

standhaltung von Wasserbehältern in der Trink-

wasserversorgung.

DVGW W 302 (A), Hydraulische Berechnung

von Rohrleitungen und Rohrnetzen, Druckverlust-

Tafeln für Rohrdurchmesser von 40-2000 mm.

DVGW W 303 (M), Dynamische Druckänderungen

in Wasserversorgungsanlagen.

DVGW W 305 (H), Prinzipskizzen und Muster-

entwürfe für die Kreuzung von DB-Gelände mit

Wasserleitungen.

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

DVGW W 306 (H), Prinzipskizzen und Muster-

entwürfe für die Kreuzung von NE-Gelände mit

Wasserleitungen.

DVGW W 311 (A), Planung und Bau von Wasser-

behältern; Grundlagen und Ausführungsbeispiele.

DVGW W 320 (A), Herstellung, Gütesicherung und

Prüfung von Rohren aus PVC hart (Polyvinylchlorid

hart), HDPE (Polyethylen hart) und LDPE (Poly-

ethylen weich) für die Wasserversorgung und An-

forderungen an Rohrverbindungen und Rohrlei-

tungsteile.

DVGW W 331 (M), Auswahl, Einbau und Betrieb

von Hydranten.

DVGW W 334 (M), Be- und Entlüften von Wasser-

transport- und -verteilungsanlagen.

DVGW W 335 (M), Druck-, Durchfluss- und Niveau-

regelung in Wassertransport und -verteilung.

DVGW W 343 (A), Sanierung von erdverlegten Guss-

und Stahlrohrleitungen durch Zementmörtelaus-

kleidung – Einsatzbereiche, Anforderungen, Güte-

sicherung und Prüfungen.

DVGW W 346 (A), Guss- und Stahlrohrleitungsteile

mit ZM-Auskleidung Handhabung.

DVGW W 347 (A), Hygienische Anforderungen an

zementgebundene Werkstoffe im Trinkwasserbe-

reich – Prüfung und Bewertung.

DVGW W 348 (A), Anforderungen an Bitumen-

beschichtungen von Formstücken aus duktilem

Gusseisen und im Verbindungsbereich von Rohren.

DVGW W 351 (A), Quellfassungen, Sammelschächte,

Druckunterbrechungsschächte.

DVGW W 355 (A), Leitungsschächte.

DVGW W 356 (A), Auslaufbauwerke.

DVGW W 380 (M), Bewerten von Baumaßnahmen

im Bereich von Wasserversorgungsanlagen; Ein-

flüsse und Schutzmaßnahmen.

DVGW W 392 (A), Rohrnetzinspektion und Wasser-

verluste – Maßnahmen, Verfahren und Bewertungen.

DVGW W 397 (H), Ermittlung der erforderlichen

Verlegetiefen von Wasseranschlussleitungen.

DVGW W 400-2 (A), Technische Regeln Wasserver-

teilungsanlagen (TRWV) – Teil 2: Bau und Prüfung.

DVGW W 400-3 (A), Technische Regeln Wasserver-

teilungsanlagen (TRWV) – Teil 3: Betrieb und In-

standhaltung (Entwurf).

DVGW W 404 (M), Wasseranschlussleitungen.

DVGW W 405 (A), Bereitstellung von Löschwasser

durch die öffentliche Trinkwasserversorgung.

DVGW W 406 (A), Volumen- und Durchflussmes-

sung von kaltem Wasser in Druckrohrleitungen

(Entwurf).

DVGW W 410 (M), Wasserbedarfszahlen.

DVGW W 610 (M), Förderanlagen; Bau und Betrieb.

DVGW W 612 (M), Planung und Gestaltung von

Förderanlagen.

DVGW W 613 (M), Energierückgewinnung durch

Wasserkraftanlagen in der Trinkwasserversorgung.

DVGW W 642 (M), Grundausstattung an Einrich-

tungen zum Messen, Steuern und Regeln in der

Wasserversorgung.

DVGW W 1000 (A), Anforderungen an Trinkwasser-

versorgungsunternehmen.

DVGW W 1050 (H), Vorsorgeplanung für Notstands-

fälle in der öffentlichen Trinkwasserversorgung.

Wasserinformation Nr. 49, Flanschenlose Rohrver-

bindungen für Armaturen in Wassertransport und

-verteilungsleitungen.

ATV-DVWK-A 127, Statische Berechnung von Ab-

wasserkanälen und -leitungen.

DVS Richtlinie 0602, Schweißen von Gusseisen-

werkstoffen; Technologie.

DVS Richtlinie 1502-1, Lichtbogenhandschweißen

an Rohren aus duktilem Gusseisen – Schweißtech-

nische Grundsätze.

14 DVGW-Arbeitsblatt W 400-1

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

15DVGW-Arbeitsblatt W 400-1

DVS Richtlinie 1502-2, Lichtbogenhandschweißen

an Rohren aus duktilem Gusseisen – Anschweißen

von Teilen aus duktilem Gusseisen oder aus Stahl.

AfK-Empfehlung Nr. 1, Kathodisch geschützte Rohr-

leitungen im Kreuzungsbereich mit Verkehrswegen;

Mantelrohre oder Produktenrohre aus Stahl im Vor-

triebsverfahren.

AfK-Empfehlung Nr. 3, Maßnahmen beim Bau und

Betrieb von Rohrleitungen im Einflussbereich von

Hochspannungs-Drehstromanlagen und Wechsel-

strom-Bahnanlagen.

AD B 9, Ausschnitte in Zylindern, Kegeln und Kugeln

(Ist nur im Zusammenhang mit AD B 0 anzuwenden.

VdTÜV MB 1063, Technische Richtlinie zur stati-

schen Berechnung eingeerdeter Stahlrohre.

Richtlinie 2000, Richtlinien 2000 – Gas- und Wasser-

kreuzungsrichtlinien DB AG/BGW.

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

3 Begriffe

3.1 Begriffe gemäß DIN EN 805, Abschnitt 3

3.1.1 Druck und Durchmesser

Begriffe zu Druck und Durchmesser sind in Tabelle 1 aufgeführt. Bild 1 erläutert die Druckbegriffe.

Tabelle 1 – Begriffe Druck und Durchmesser

Abkürzungen Begriffe Definitionen/Erläuterungen

DP Systembetriebsdruck Höchster vom Betreiber festgelegter Betriebsdruck (Design Pressure) des Systems oder einer Druckzone unter Berück-

sichtigung zukünftiger Entwicklungen, jedoch ohne Berücksichtigung von Druckstößen.

MDP Höchster Systembe- Höchster vom Betreiber festgelegter Betriebsdruck(Maximum Design Pressure) triebsdruck des Systems oder einer Druckzone unter Berück-

sichtigung zukünftiger Entwicklungen und Druck-stößen.

MDPa Der MDP wird als MDPa bezeichnet, wenn für denDruckstoß ein bestimmter Wert angenommen wird.

MDPC Der MDP wird als MDPC bezeichnet, wenn derDruckstoß berechnet wird.

STP Systemprüfdruck Hydrostatischer Druck, der für die Prüfung der Un-(System Test Pressure) versehrtheit und Dichtheit einer neu verlegten Rohr-

leitung angewandt wird.

PFA Zulässiger Bauteil- Höchster hydrostatischer Druck, dem ein Rohr-(pression de fonctionnement betriebsdruck leitungsteil im Dauerbetrieb standhält.admissible)

PMA Höchster zulässiger Höchster zeitweise auftretender Druck inklusive(pression maximale admissible) Bauteilbetriebsdruck Druckstoß, dem ein Rohrleitungsteil standhält.

PEA Zulässiger Bauteil- Höchster hydrostatischer Druck, dem ein neu-(pression d’epreuve betriebsdruck auf der installiertes Rohrleitungsteil für relativ kurze Zeitadmissible sur chantier) Baustelle standhält, um die Unversehrtheit und Dichtheit der

Rohrleitung sicherzustellen.

OP Betriebsdruck Innendruck, der zu einem bestimmten Zeitpunkt (Operating Pressure) an einer bestimmten Stelle im Wasserversorgungs-

system auftritt.

SP Versorgungsdruck Innendruck bei Nulldurchfluss in der Anschluss-(Service Pressure) leitung an der Übergabestelle zum Verbraucher.

Druckzonen Zonen mit unterschiedlichen Energiehorizonten innerhalb eines Wasserversorgungssystems.

Druckstoß Schnelle Druckschwankung, hervorgerufen durchkurzzeitige Veränderungen des Durchflusses.

OD Außendurchmesser Mittlerer Außendurchmesser des Rohrschaftes in(Outside Diameter) jedem beliebigen Querschnitt.

ID Innendurchmesser Mittlerer Innendurchmesser des Rohrschaftes in (Internal Diameter) jedem beliebigen Querschnitt.

DN Nennweite Ganzzahlige numerische Bezeichnung für denDurchmesser eines Rohrleitungsteils, die an-nähernd dem tatsächlichen Durchmesser in mmentspricht. Sie bezieht sich entweder auf den Innendurchmesser (DN/ID) oder auf den Außen-durchmesser (DN/OD).(Hinweis gem. 9.3 DIN EN 805: Die Produktnor-men müssen angeben, ob sie sich auf OD oder ID beziehen).

16 DVGW-Arbeitsblatt W 400-1

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

17DVGW-Arbeitsblatt W 400-1

3.1.2 System

3.1.2.1 Allgemeines

Bild 2 erläutert die Begriffe an einem Beispiel für

ein Wasserverteilungssystem.

3.1.2.2 Hauptleitung

Wasserleitung mit Hauptverteilerfunktion innerhalb

eines Versorgungsgebietes, üblicherweise ohne di-

rekte Verbindung zum Verbraucher.

3.1.2.3 Trinkwasserbehälter

Geschlossene Speicheranlage für Trinkwasser, die

Wasserkammer(n), Bedienhaus, Betriebseinrichtun-

gen umfasst, Zugangsmöglichkeiten bietet, Be-

triebsreserven vorhält, für Druckstabilität sorgt und

Verbrauchsschwankungen ausgleicht.

3.1.2.4 Versorgungsleitung

Wasserleitung, die die Hauptleitung mit der Wasser-

anschlussleitung verbindet.

3.1.2.5 Wasserbehälter

Speicheranlage für Wasser.

3.1.2.6 Wasserverteilungssystem

Teil eines Wasserversorgungssystems mit Rohrlei-

tungen, Trinkwasserbehältern, Förderanlagen und

sonstigen Einrichtungen zum Zweck der Verteilung

von Wasser an die Verbraucher. Dieses System be-

ginnt nach der Wasseraufbereitungsanlage oder,

wenn keine Aufbereitung erfolgt, nach der Wasser-

gewinnungsanlage und endet an der Übergabe-

stelle zum Verbraucher.

3.1.2.7 Zubringerleitung

Wasserleitung, welche Wassergewinnung(en), Was-

seraufbereitungsanlage(n), Wasserbehälter und/oder

Versorgungsgebiet(e) verbindet, üblicherweise ohne

direkte Verbindung zum Verbraucher.

3.2 Begriffe gemäß DIN 4046

3.2.1 Brunnensteigleitung

Rohrleitung im Brunnen, die von der Pumpe oder

dem Einlaufseiher bis zum Brunnenkopf führt.

3.2.2 Entnahmeleitung

Leitung zum Transport von Oberflächenwasser.

Bild 1 – Erläuterung der Druckbegriffe am Beispiel einer Druckleitung

1 Druckstoß

2 Ruhedrucklinie

3 Rohrleitungsprofil

4 Drucklinie

5 Absperrorgan

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

3.2.3 Fernleitung

Zubringerleitung über große Entfernung (gemäß

Anlage 2, Ziffer 19.5 zu § 3 UVPG größer 2 km und

die Gemeindegrenzen überschreitend).

3.2.4 Formstück

Rohrleitungsteil für den Übergang von Rohren zu

Armaturen, zum Wechsel der Nennweite, der Ver-

bindungsart und der Richtung der Rohrleitung

sowie bei Abzweigen.

3.2.5 Pumpensaugleitung

Leitung, durch die einer Pumpe Wasser zu geführt

wird.

3.2.6 Rohrnetz

Überwiegend unterirdisches System verzweigter

und vermaschter Zubringer-, Haupt-, Versorgungs-

und Anschlussleitungen.

3.2.7 Rohwasserleitung

Rohrleitung, in der nicht aufbereitetes Wasser von

einer Gewinnungsanlage zu einer Aufbereitungs-

anlage transportiert wird.

18 DVGW-Arbeitsblatt W 400-1

1 Rohrnetz (2+3)

2 Hauptleitung

3 Versorgungsleitung

4 Versorgungsgebietsgrenze

5

6 Zubringerleitung

7 Wassergewinnungs- oder Wasseraufbereitungsanlage

8 Anschlussleitung

9 Verbraucher

}

4

57

6

2

1

3

35

10

118

9

1 Rohrnetz (2+3)

2 Hauptleitung

3 Versorgungsleitung

4 Versorgungsgebietsgrenze

5 Wasserbehälter (Kann vorhanden sein und kann Übergabestelle sein)

6 Zubringerleitung

7 Wassergewinnungs- oder Wasseraufbereitungsanlage

8 Anschlussleitung

9 Verbraucher

10 Fernleitung

11 Übergabestelle

}

Bild 2 – Beispiel eines Wasserverteilungssystems

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

19DVGW-Arbeitsblatt W 400-1

3.3 Weitere Begriffe

3.3.1 Brunnenleitung

Brunnenleitungen sind Verbindungsleitungen von

Brunnen zu anderen Anlagen der Wasserversor-

gung. Sie führen innerhalb einer Wasserfassung zu

einem Pumpwerk, einer Aufbereitungsanlage oder

einem Behälter; sie können auch als Verbindung

zweier oder mehrerer Brunnen dienen oder – in

Sonderfällen – unmittelbar Brunnen mit einer Zu-

bringerleitung verbinden.

3.3.2 Heberleitung

Heberleitungen sind Rohrleitungen mit mindestens

einem Hochpunkt, der über der Betriebsdrucklinie

liegt. Am Hochpunkt herrscht in der Leitung Unter-

druck. Falls der Dampfdruck des Wassers unter-

schritten wird, reißt die Wassersäule ab.

3.3.3 Ortsnetz

Ortsnetze bestehen aus Haupt-, Versorgungs- und

Anschlussleitungen.

3.3.4 Ruhedruck

Systembetriebsdruck bei Nullverbrauch im Rohr-

netz oder in einer Druckzone.

3.3.5 Wasseranschlussleitung

Die Wasseranschlussleitung verbindet das Ver-

teilungsnetz (Rohrnetz) mit der Kundenanlage. Die

Wasseranschlussleitung beginnt an der Abzweig-

stelle des Verteilungsnetzes und endet mit der

Hauptabsperreinrichtung (entspricht Hauptabsperr-

vorrichtung nach AVBWasserV).

3.3.6 Wasserverteilungsanlagen

Rohrnetz einschließlich der Einbauten (z. B. Arma-

turen, Messeinrichtungen) sowie der zugehörigen

Bauwerke.

3.3.7 Begriffe zum Wasserbedarf

siehe 11.1.2

4 Grundsätze und Ziele der Planung

Die Planung von Rohrleitungen und Rohrnetzen

erfordert eine Reihe grundsätzlicher Überlegungen

und Zielvorgaben und hat durch Sachkundige

zu erfolgen [siehe auch DIN 2000 und DVGW

W 1000 (A)]:

• Beschreibung des Planungszieles

• Abgrenzung des zu versorgenden Gebietes unter

Berücksichtigung der Flächennutzungspläne

• Ermittlung des Wasserbedarfs und der räumlichen

Verteilung

• Berücksichtigung der Entwicklungsschwerpunkte

• Abschätzung der Auswirkung von möglichen

Schwerpunktverschiebungen und Betriebsstö-

rungen

• Erarbeitung verschiedener Lösungen

• technischer und wirtschaftlicher Vergleich der

verschiedenen Lösungsmöglichkeiten

• Planung in Ausbaustufen

Innerhalb der ermittelten Lösungsansätze sind an

Kriterien zu beachten:

• Hohe Versorgungssicherheit

• Gesamtwirtschaftlichkeit, d. h. Minimierung von

Jahreskosten aus Kapitaldienst, Betrieb (z. B.

Förderkosten) und Instandhaltung

• einfache Erweiterungsmöglichkeiten

• einfache Überwachung von Netzteilen

• Vermeidung einer nachteiligen Beeinflussung des

Trinkwassers, z. B. durch Stagnation

Die genannten Kriterien lassen sich innerhalb der

Planung kaum gemeinsam verwirklichen. Es ist

deshalb zweckmäßig, die Ziele zu gewichten.

Vor der Durchführung eines Wirtschaftlichkeits-

Vergleiches ist zu prüfen, ob die verschiedenen

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

Vorschläge hinsichtlich ihres technischen Stands

und der Versorgungssicherheit vergleichbar sind.

Erdverlegte Versorgungsanlagen sind von hohem

Wert. Sie können zumeist nur unter erschwerten Be-

dingungen (Verkehrsbehinderungen, Unterbrechung

der Versorgung) ersetzt werden. Bei der Auswahl der

Bauteile (Rohre, Rohrleitungsteile und Armaturen) ist

deshalb eine gesicherte Mindestnutzungsdauer von

50 Jahren zu fordern. Die Einführung von neuen

Werkstoffen und Techniken hat in der Vergangenheit

wiederholt zu Fehlinvestitionen geführt, die den vor-

zeitigen Ersatz von Anlagenteilen zur Folge hatten.

Im erdverlegten Rohrleitungsbau ist deshalb vor

der Einführung neuer Werkstoffe oder Arbeitsweisen

das Langzeitverhalten der Anlagenteile unter Be-

triebsbedingungen nachzuweisen. Der Nachweis

kann durch wissenschaftlich begründete, zeitraf-

fende Prüfungen erfolgen.

Die Planungen von Rohrleitungen und Rohrnetzen

sind von benanntem sachkundigen Personal

durchzuführen, das einschlägige Kenntnisse über

die o. a. Grundsätze und Ziele der Planung sowie

die Durchführung von Planungen, der Messtechnik

und den Sicherheitsvorschriften besitzt. Bei der

Beauftragung Dritter mit Planungsaufgaben haben

diese ihre fachliche Eignung nachzuweisen.

5 Wasserqualität

5.1 Allgemeines

Die Wasserqualität im Trinkwasserversorgungs-

system muss den Anforderungen der Trinkwasser-

verordnung sowie DIN 2000 entsprechen.

5.2 Werkstoffe

Die Erhaltung einer einwandfreien Trinkwasser-

beschaffenheit entsprechend TrinkwV verlangt die

Verwendung chemisch, mikrobiologisch und ge-

sundheitlich unbedenklicher Werkstoffe, Anstriche

und Beschichtungen für sämtliche vom Trink-

wasser benetzten Flächen. Sofern Materialien, Pro-

dukte und Anlagenteile verfügbar sind, die hin-

sichtlich Ihrer Funktionsfähigkeit und hygienischen

Unbedenklichkeit zertifiziert sind (z. B. DVGW

Zertifikat), müssen diese eingesetzt werden (DIN

2000). Für Bauteile bzw. Werkstoffe, für die ein

DVGW-Zertifizierungszeichen mit Registriernummer

nicht erteilt wird, müssen entsprechende Un-

bedenklichkeitsbescheinigungen nach den KTW-

Empfehlungen bzw. der Leitlinie für Epoxydharzbe-

schichtungen (UBA) des Bundesgesundheitsamtes

sowie gemäß DVGW W 270 (A) und DVGW W 347 (A)

vorliegen.

5.3 Verhinderung von Rückfluss

Trinkwasserverteilungssysteme müssen so ge-

plant, ausgerüstet und errichtet werden, dass ein

Rückfluss von außen ausgeschlossen ist (siehe

DIN 1988). Durch richtige Anordnung und Funktion

von Be- und Entlüftungsventilen und Entleerungen

muss das Eindringen von Nichttrinkwasser oder

sonstigen Fremdstoffen in das System verhindert

werden [siehe auch DVGW W 355 (A)]. Bei be-

sonders hohem Risiko einer nicht annehmbaren

Beeinträchtigung der Wasserqualität sollte bedacht

werden, dass Rückflussverhinderer keine effiziente

Maßnahme zur Verhinderung der Rücksaugung

darstellen. Alle für diese Zwecke eingebauten Ein-

richtungen (z. B. Rohrtrenner) müssen die Anforde-

rungen der entsprechenden Normen erfüllen.

5.4 Stagnation

Trinkwasserversorgungssysteme müssen so geplant,

errichtet und betrieben werden, dass Stagnation

minimiert wird, da diese zu einer unannehmbaren Be-

einträchtigung der Wasserqualität führen kann.

Folgende Anordnungen führen zur Stagnation:

• Endleitungen

• Stichleitungen zu Hydranten

• Nicht getrennte Leitungen für spätere Netzer-

weiterungen

• Abschnitte mit dauernd niedrigem Durchfluss

• Überdimensionierung der Rohrleitung für Lösch-

wasserbereitstellung oder für andere nur fall-

weise auftretende Zwecke

• Vorabverlegte Anschlussleitungen zu baureifen

Grundstücken

• Ungenutzte oder wenig genutzte Anschluss-

leitungen

20 DVGW-Arbeitsblatt W 400-1

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

21DVGW-Arbeitsblatt W 400-1

Zur Wassererneuerung müssen hier Spülmög-

lichkeiten vorgesehen werden (siehe 16.7). Zeitab-

stand und Umfang der erforderlichen Spülungen

sind von den Eigenschaften des Wassers, den

Rohrwerkstoffen und dem Zustand des Rohrnetzes

abhängig [siehe DVGW W 400-3 (A)]. Hinweise auf

Fließgeschwindigkeiten enthält 11.2.

5.5 Verbindungen zu anderen Systemen

Die Verbindung von Trinkwasserversorgungssyste-

men ist nur dann gestattet, wenn die chemischen

und physikalischen Eigenschaften eine Mischung

des Wassers zulassen und daraus keine unan-

nehmbare Beeinträchtigung der Wasserqualität re-

sultiert [siehe DVGW W 216 (A)].

Die Trennung von Trink- und Nicht-Trinkwasser-

systemen ist in 14.5 geregelt.

6 Trassierung

6.1 Leitungsführung im Grundriss

6.1.1 Grundsätzliches

Wesentlich für die Trassenführung sind:

• Sicherer, einfacher und wirtschaftlicher Betrieb

• niedrige Baukosten

• topographische Besonderheiten (z. B. Ufer- und

Überflutungsgebiete)

• Bodenverhältnisse, Altlasten und Grundwasser-

situation

• Verkehrswege, Gewässer sowie Ver- und Entsor-

gungsanlagen

• Belange von Raumordnung, Landesplanung, Ver-

kehr, Naturschutz, Landschaftsschutz, Land-

und Forstwirtschaft, Bergbau und Verteidigung

• Bebauung

• Eigentumsverhältnisse an Grundstücken

Die Leitungstrassen sollten möglichst gradlinig ver-

laufen und für Bau, Betrieb und Instandhaltung gut

zugänglich sein. Seismisch noch aktives Gebiet und

eng begrenzte Bergsenkungsgebiete sowie Ufer-

und Überflutungsgebiete von Flüssen, in denen auf-

grund des starken Gefälles bei Hochwasserereig-

nissen eine erhöhte Gefahr der Zerstörung der Ufer-

bereiche besteht, sollten umgangen werden.

Aus wirtschaftlichen Gründen ist eine gemeinsame

Verlegung von Leitungssystemen (z. B. Wasser,

Strom, Gas, Fernwärme, Abwasser, Telekommu-

nikation) anzustreben.

6.1.2 Zubringerleitungen

Zubringerleitungen sollten auf kurzem Wege – mög-

lichst unter Umgehung von Ortschaften – durch

freies Gelände geführt werden. Von wesentlichem

Einfluss auf die Baukosten und den späteren In-

standhaltungsaufwand ist der Baugrund. Gebiete

mit ungeeignetem Baugrund bzw. mit hohem

Grundwasserstand sind möglichst zu meiden.

Nicht standsichere Hänge sind in der Falllinie zu

durchfahren, soweit sie nicht umgangen oder un-

terfahren werden können.

In Abhängigkeit von Trassenführung, Geländeober-

fläche und Baugrund kann der Einsatz grabenloser

Bauweisen zu erheblichen Kosteneinsparungen

und umweltrelevanten Vorteilen führen.

Die Grobtrassierung ist mit den zuständigen Behör-

den, Baulastträgern und anderen Versorgungsträ-

gern abzustimmen. Die verbindliche Festlegung

sollte nach weiterer Abstimmung mit den Gebiets-

körperschaften und den regionalen Fachbehörden

vorgenommen werden.

Dabei ist für Leitungen mit einer Länge von 2 km

und mehr, die das Gebiet einer Gemeinde über-

schreiten, seitens der zuständigen Behörde durch

eine allgemeine oder standortbezogene Vorprüfung

des Einzelfalls die Notwendigkeit einer Umwelt-

verträglichkeitsprüfung (UVP) im Rahmen eines

Planfeststellungsverfahrens oder einer Plangeneh-

migung zu ermitteln (UVPG). Ist eine Umwelt-

verträglichkeitsprüfung erforderlich, wird ein Plan-

feststellungsverfahren eingeleitet, andernfalls ist

eine Plangenehmigung notwendig. Die Zuständig-

keit für die Durchführung eines Planfeststellungs-

bzw. Plangenehmigungsverfahrens richtet sich

nach dem jeweiligen Landesrecht.

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

Für die Feintrassierung wird empfohlen, die ge-

plante Leitungsführung in amtliche Katasterpläne

im Maßstab 1:1000 einzutragen. Für die Feintrassie-

rung müssen alle Randbedingungen der Trassen-

führung nach 6.1 bekannt sein.

6.1.3 Haupt- und Versorgungsleitungen

Haupt- und Versorgungsleitungen sollten innerhalb

der öffentlichen Verkehrsflächen liegen. Sie sind

längs der Straße, falls möglich in Bürgersteigen

oder Randstreifen, anzuordnen.

Fahrbahnen sollten rechtwinklig gekreuzt werden.

Versorgungsleitungen sind in der Regel auf der

Straßenseite anzuordnen, auf der die meisten Haus-

anschlüsse zu erwarten sind. In Straßen mit breiten,

mehrspurigen Fahrbahnen bzw. Straßenbahnglei-

sen kann es wirtschaftlich sein, auf beiden Seiten

Leitungen vorzusehen. Endleitungen sind auf Aus-

nahmen zu beschränken; Ringverbindungen sind

vorzuziehen, Endleitungen (Stichleitungen) sollten

unmittelbar mit dem letzten Anschluss, in der Regel

mit einem Endhydranten, enden (siehe 9.1).

Die Trassenerkundung für Haupt- und Versorgungs-

leitungen beschränkt sich im Wesentlichen auf die

Abstimmung mit den Trassen anderer Leitungen

und Kabel. Anzustreben sind Regelanordnungen, in

denen den Wasser-, Gas- und Fernwärmeleitungen,

Entwässerungskanälen sowie den Strom-, Fern-

melde- sowie sonstigen Kabeln ein bestimmter

Raum zugewiesen wird. Eine Abstimmung mit

den Baulastträgern der Straßen ist erforderlich.

DIN 1998 kann einen ersten Anhalt für die Einord-

nung von Leitungen in neuen Straßen bieten.

Bei der Erneuerung von Leitungen ist die Zweck-

mäßigkeit der Anwendung grabenloser Rehabili-

tations- bzw. Neulegungsverfahren zu prüfen, die

zu einer wesentlichen Reduzierung der Begleit-

umstände des Bauvorhabens und zu erheblichen

Kosteneinsparungen und umweltrelevanten Vortei-

len führen können [siehe auch DVGW GW 320 (A),

DVGW GW 321 (A), DVGW GW 322-1 (A) und

DVGW GW 323 (M)].

6.1.4 Anschlussleitungen

Anschlussleitungen sind gemäß DVGW W 404 (M)

auszuführen.

6.2 Leitungsführung im Längenschnitt

6.2.1 Zubringerleitungen

Zubringerleitungen müssen stetig fallend bzw. stei-

gend unter Berücksichtigung des Geländeprofils

zwischen definierten Hoch- und Tiefpunkten ge-

plant werden. Hoch- und Tiefpunkte sind eindeutig

auszuprägen.

Die Leitungen müssen an geodätischen Hochpunk-

ten be- und entlüftet, an hydraulischen Hochpunk-

ten entlüftet werden können. Ausgeprägte Tief-

punkte sind nach Möglichkeit mit entsprechenden

Entleerungen zu versehen.

Gefälle � 0,5 % sind nicht zweckmäßig, weil sie bei

der Bauausführung Schwierigkeiten bereiten, nur

unter günstigen Voraussetzungen einzuhalten sind

und die Entlüftung der Leitung behindern.

Bei sehr geringer Fließgeschwindigkeit können sich

an unbeabsichtigten Hoch- und Tiefpunkten durch

Zusammenwirken von Auftrieb, Schleppkraft,

Kohäsion und Adhäsion stehenden Luftblasen und

Wasserwalzen bilden, die zu Verengungen des

durchflossenen Querschnittes führen. Die Fließ-

geschwindigkeiten im Restquerschnitt sind dann

entsprechend hoch; die Druckverluste steigen an.

An Hochpunkten darf bei allen Betriebszuständen

kein Unterdruck auftreten. Dies kann bei ungünsti-

gem Geländeverlauf durch geeignete technische

Maßnahmen (Zwischenbehälter, Stollen, Zulauf-

regulierung am Endbehälter) sichergestellt werden

(siehe 9.2).

Vor allem in bergigem Gelände ist der Längen-

schnitt der Leitung im Hinblick auf dynamische

Druckänderungen und eine möglichst sichere Be-

triebsführung zu überprüfen. Der Schwankungs-

bereich für Innendrücke ist nach oben durch den

höchsten Systembetriebsdruck (MDP) begrenzt.

Nach unten ist ein ausreichender Abstand zum

Dampfdruck einzuhalten, um dampfgefüllte Hohl-

räume und Druckspitzen beim Zusammenfallen

der Hohlräume zu vermeiden. An selbsttätig belüf-

teten Hochpunkten sollte ein Mindestdruck von

0,5 bar nicht unterschritten werden [siehe auch

DVGW W 334 (M) und DVGW W 303 (M)].

22 DVGW-Arbeitsblatt W 400-1

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

23DVGW-Arbeitsblatt W 400-1

Beispiele für günstige und ungünstige Führung von

Fall- und Pumpendruckleitungen zeigt Anhang A.

6.2.2 Hauptleitungen und Versorgungsleitungen

Haupt- und Versorgungsleitungen werden in der

Regel mit gleich bleibender Überdeckung in öffent-

lichen Verkehrsflächen eingebaut. Die Entlüftung

erfolgt über Hydranten, in Sonderfällen auch über

die Anschlussleitungen (siehe Bild 15).

Zur Be- und Entlüftung von absperrbaren Teil-

strecken sollte am höchsten Punkt der Teilstrecken

eine Be- und Entlüftungsmöglichkeit angeordnet

werden, sofern nicht in benachbarten Teilstrecken

eine Be- und Entlüftungsmöglichkeit zur Verfügung

steht. Falls andere Anlagen zur Ausbildung von

Hochpunkten zwingen, sind Hydranten möglichst

an diese Stellen zu setzen (siehe 16.6).

Leitungen erfordern in ungünstigen Lagen (z. B. an

Brücken, ohne frostsichere Erdüberdeckung) in Ab-

hängigkeit von Dimension und Durchfluss einen zu-

sätzlichen Schutz gegen Einfrieren.

6.2.3 Anschlussleitungen

Anschlussleitungen sind frostfrei und, soweit mög-

lich, mit gleichmäßiger Steigung zum Gebäude zu

planen.

Obere Anbohrung und Anschlussleitungen mit Stei-

gung zum Gebäude bieten, z. B. für die Entlüftung,

Vorteile. Bei Leitungsgefälle zum Gebäude ist die

seitliche Anbohrung zweckmäßig.

6.3 Führung von Leitungen durch Gebiete

mit verunreinigtem (kontaminiertem)

Erdreich

6.3.1 Grundsätzliches

Eine Leitungsführung durch verunreinigtes Erdreich

sollte vermieden werden. Andernfalls sind neben

den behördlichen Anordnungen für das Arbeiten in

kontaminierten Bereichen die folgenden Punkte zu

beachten.

6.3.2 Chemische Stoffe

Beim Bau von Trinkwasserleitungen durch Gebiete

mit verunreinigtem Erdreich (z. B. Mineralöl oder

andere chemische Produkte) oder mit stark aggres-

siven Stoffen (Rückstände aus Müllverbrennungs-

anlagen, Schlacken, Müll, Brandrückstände usw.)

muss mindestens ein Bodenaustausch erfolgen.

Der Korrosionsschutz metallener Rohre ist gemäß

DIN 30675, Teil 1 und 2 mindestens für die Boden-

gruppe III zu wählen.

Bei Verwendung von Kunststoffrohren ohne Diffu-

sionssperrschicht empfiehlt es sich, die Rohre in

ein Mantelrohr aus geeignetem (undurchlässigem)

Werkstoff oder Rohre mit einer Diffusionssperr-

schicht und diffusionsdichten Verbindungen zu

legen, da Beeinträchtigungen der Trinkwasser-

güte durch Geruch und Geschmack usw., z. B.

infolge möglicher Diffusion oder Penetration von

Kohlenwasserstoffen, nicht ausgeschlossen werden

können.

6.3.3 Friedhöfe

In Friedhöfen ist eine Beeinflussung des Untergrun-

des, vor allem bei bindigen Böden, wahrscheinlich.

Zubringer-, Haupt- und Versorgungsleitungen soll-

ten daher nicht durch Friedhöfe geführt werden.

Für andere Leitungen gilt ein Mindestabstand

von 2,0 m zum nächsten Grab. Wasserleitungen

müssen oberhalb der Grabsohle verlegt werden.

6.4 Besondere Sicherungsmaßnahmen für

Leitungen bei ungünstigen Gelände-

und Bodenverhältnissen

Besondere Sicherungsmaßnahmen sind erforder-

lich:

• in felsigem Untergrund

• bei wechselnden Auflagerbedingungen

• in Steilstrecken

• bei nicht tragfähigem Untergrund

• bei Verlegung im Grundwasser

Die notwendigen Sicherungsmaßnahmen sind in

DVGW W 400-2 (A) beschrieben. Trassenabschnitte,

die zusätzliche Sicherungsmaßnahmen erforderlich

machen, sind im Interesse einer Kosteneinsparung

nach Möglichkeit zu vermeiden bzw. zu minimieren.

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

Die für die festgelegte Trasse erforderlichen Siche-

rungsmaßnahmen sind in der Planungsunterlage

darzustellen und erforderlichenfalls durch entspre-

chende Berechnungen nachzuweisen.

6.5 Mitverlegung von Kabeln zur Über-

mittlung von Betriebsinformationen

Bei der Planung ist zu prüfen, ob die Mitverlegung

eines Betriebsfernmeldekabels, insbesondere bei

Zubringerleitungen zweckmäßig ist. Kabelart und

-dimension sowie ggf. die Verwendung eines Ka-

belschutzrohres sind festzulegen. Auf einen ausrei-

chenden Abstand zwischen Rohrleitung und Kabel

im Hinblick auf spätere Instandsetzungsarbeiten ist

zu achten (siehe Abschnitt 12).

7 Mitbenutzung von öffentlichenFlächen, Verkehrswegen, Gewässern und Deichen und privaten Grundstücken

7.1 Allgemeines

§ 8 Abs. 6 AVBWasserV nimmt öffentliche Verkehrs-

wege und Verkehrsflächen sowie Grundstücke, die

durch Planfeststellungsverfahren für den Bau von

öffentlichen Verkehrsflächen bestimmt sind, aus-

drücklich von der Duldungspflicht nach § 8 Abs. 1

bis 5 AVBWasserV aus. Aus diesem Grund müssen

Leitungsverlegungen auf öffentlichen Flächen durch

entsprechende Konzessions-, Straßenbenutzungs-,

Gestattungs- und Kreuzungsverträge geregelt wer-

den.

Rohrleitungen sollten Verkehrswege, Gewässer und

Deiche möglichst rechtwinklig kreuzen. Kreuzungs-

bauwerke sind in ihrer Bauart keinem festen

Schema unterworfen. Die Nutzung vorhandener

Brücken und Durchlässe ist zweckmäßig. Wenn

aus technischen Gründen erforderlich, aus ökologi-

schen Gründen zweckmäßig und aus wirtschaft-

lichen Gründen vertretbar, kann bei Mitbenutzung

von Verkehrswegen die grabenlose Rohrverlegung

angewendet werden.

Für Kreuzungen, die in grabenloser Verlegung aus-

geführt werden, sind weitergehende Qualitätsanfor-

derungen an das Material sowie an die Einbaube-

dingungen zu stellen [siehe z. B. DVGW GW 304 (M),

DVGW GW 312 (M) und DVGW GW 321 (A)].

Die für die Wasserverteilung genormten Rohre sind

entsprechend den zu erwartenden Verkehrsbe-

lastungen bemessen. Besondere Maßnahmen zur

Aufnahme oder Ableitung der Verkehrsbelastungen

sind daher im Regelfall nicht erforderlich.

Vertragliche Grundlage für die Nutzung von Ver-

kehrswegen außerhalb geschlossener Ortschaften

sind der Rahmenvertrag, der Mustervertrag 1987

sowie der Entschädigungs- und Gegenvertrag. Dies

gilt auch für Fernleitungen innerhalb geschlossener

Ortschaften. Für Leitungen, die der örtlichen Ver-

sorgung dienen sind Konzessionsverträge oder

andere geeignete Verträge abzuschließen.

Technische Grundlagen in den Verträgen sind für

den Bau von Wasserleitungen in Straßen u. a. die

vom Bundesministerium für Verkehr mit Rundschrei-

ben erlassenen ZTVA – StB „Zusätzliche technische

Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgra-

bungen in Verkehrsflächen“.

Die Bebauung und die Bepflanzung von Rohr-

leitungstrassen mit Bäumen, Sträuchern darf nur

unter Beachtung besonderer Bestimmungen erfol-

gen [siehe DVGW GW 125 (H)].

7.2 Grundstücke und Anlagen

von Eisenbahnen

Für die Mitbenutzung von Grundstücken und An-

lagen der Deutschen Bahn AG Holding (DB AG Hol-

ding, DB Netz AG, DB Station und Service AG und

DB Energie AG) gelten die Gas- und Wasser-

leitungskreuzungsrichtlinien DB AG/BGW [Richt-

linie 2000].

Die Richtlinie 2000 enthält rechtliche und technische

Regelungen.

Für nicht bundeseigene Eisenbahnen ist die NE-

Wasserleitungskreuzungsrichtlinie anzuwenden.

7.3 Öffentliche Flächen

7.3.1 Öffentliche Flächen der Gemeinden

7.3.1.1 Mit Konzessionsvertrag

In anbaufähigen Straßen der Gemeinden sind Trink-

wasserleitungen notwendig und allgemein üblich.

Durch den Abschluss von Konzessionsverträgen

24 DVGW-Arbeitsblatt W 400-1

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

25DVGW-Arbeitsblatt W 400-1

oder entsprechenden Regelungen in der Satzung

kann sich ein Versorgungsunternehmen in öffent-

lichen Straßen, Plätzen und Wegen, die sich im

Eigentum oder im Verfügungsrecht der Gemeinden

befinden, ein Leitungsrecht geben lassen.

Mit den Konzessionsverträgen ist das Recht ver-

bunden, öffentliche Verkehrsflächen für das Ein-

legen, Betreiben, für die Instandhaltung und für das

Erneuern von Versorgungsleitungen zu nutzen. Die

Abstimmung der Leitungsführung mit anderen Ver-

sorgungsträgern und der Gemeinde als Straßen-

baulastträger ist erforderlich.

7.3.1.2 Ohne Konzessionsvertrag

In öffentlichen Flächen, die keine öffentlichen Ver-

kehrswegeflächen darstellen, und in öffentlichen

Verkehrswegeflächen für die keine konzessionsver-

traglichen Regelungen bestehen sind beschränkte

persönliche Dienstbarkeiten mit Eintrag in das

Grundbuch anzustreben.

Soweit für öffentliche Flächen keine Dienstbarkei-

ten abgeschlossen werden und keine konzessions-

vertraglichen Regelungen bestehen, sind Gestat-

tungsverträge abzuschließen. Grundsätzlich sind

die gleichen Nutzungsbeschränkungen wie in nicht-

öffentlichen Flächen zu vereinbaren.

7.3.2 Verkehrsflächen des Bundes,

des Landes und des Kreises

Für öffentliche Verkehrsflächen, die nicht vom Kon-

zessionsvertrag erfasst sind, z. B. Verkehrsflächen

des Bundes, des Landes und des Kreises siehe 7.1.

7.4 Erwerb von Leitungsrechten zur

Mitbenutzung privater Grundstücke

Die Mitbenutzung von privaten Grundstücken zur

Verlegung von Trinkwasserleitungen ist durch Dul-

dung nach § 8 AVBWasserV oder beschränkte per-

sönliche Dienstbarkeiten möglich.

Weitere Informationen zu rechtlich bestehen Mög-

lichkeiten, private Grundstücke für die Verlegung

von Trinkwasserleitungen in Anspruch zu nehmen,

enthält Anhang B.

7.5 Gewässer

Bei der Planung von Gewässerkreuzungen sind die

geltenden Vorschriften des Bundes und der Länder

(u. a. Gesetz über Naturschutz- und Landschafts-

pflege; Bundesnaturschutzgesetz; Wasserhaushalts-

gesetz und die landesrechtlichen Vorschriften) zu

beachten.

Insbesondere ist zu beachten:

• Für Maßnahmen an Bundeswasserstraßen ist

das Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) maß-

gebend. Es bedarf zusätzlich einer strom- und

schifffahrtspolizeilichen Genehmigung durch die

Wasser- und Schifffahrtsdirektion.

• Im Falle von Rohrleitungskreuzungen werden

darüber hinaus die „Vorschriften für die Kreuzung

von Reichswasserstraßen durch fremde Leitun-

gen“ (Rohrleitungskreuzungsvorschriften – RKV –)

angewendet.

• Für den Rhein, die Mosel und den Neckar wird

nach dem Beschluss der Rhein-Zentralkommis-

sion vom 20.09.1947 verfahren.

• Sind andere Gewässer zu kreuzen, ist mit den je-

weils zuständigen Verwaltungen Einvernehmen

herzustellen.

• Nach den Landeswassergesetzen werden ober-

irdische Gewässer eingeteilt in Gewässer erster

Ordnung und Gewässer zweiter bzw. ggf. dritter

Ordnung.

Gewässer werden überwiegend mit Dükern (Unter-

querung eines Hindernisses mit mindestens einem

ausgeprägten Tiefpunkt) oder im Verlauf von

Brücken gekreuzt. Düker sollten möglichst eine

schlanke Linienführung aufweisen.

Für Düker wird eine lange Nutzungsdauer ohne

Erhaltungsaufwand vorausgesetzt. Der Auswahl

des Rohrwerkstoffes und des Korrosionsschutzes

kommt daher besondere Bedeutung zu. Rohrver-

bindungen sind zugfest auszuführen. Es empfiehlt

sich, anderen Leitungsträgern die Mitverlegung zu-

sätzlicher Leitungen (unter Kostenbeteiligung) an-

zubieten, wobei die wechselseitigen (auch ge-

gensätzlichen) sicherheitstechnischen Aspekte zu

beachten sind. Schieber zur Abtrennung von Ge-

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

wässerquerungen (Düker und Rohrbrücken) sollten

grundsätzlich außerhalb von Überflutungsbereichen

so angeordnet werden, dass sie auch bei extremen

Hochwässern erreichbar sind.

Abstimmungen über Kreuzungsstellen, Verlege-

tiefen, Verlegeart und Platzbedarf in den Uferberei-

chen für Aushublagerung, Montage und Einbau des

Dükers sollten möglichst frühzeitig erfolgen.

7.6 Rohrbrücken, Leitungen an Brücken

Rohrbrücken können im Vergleich zu erdverlegten

Leitungen für Kreuzungen von Verkehrswegen und

Gewässern die wirtschaftlichere Lösung sein. In

Einzelfällen, z. B. bei reißender Strömung oder tief

eingeschnittenen Schluchten, sind sie die einzige

vertretbare Kreuzungsart.

Geringere Kosten entstehen, wenn die Rohrleitung

an bestehenden Brücken angehängt werden kann.

Beim Brückenneubau empfiehlt sich eine früh-

zeitige Abstimmung und vertragliche Regelung der

Mitbenutzung.

Rohrleitungen in und an Brücken sind mit der sonsti-

gen Brückenkonstruktion abzustimmen (Festpunkte

und Gleitlager). Sie sind so auszuführen, dass zu-

sätzliche Einwirkungen, z. B. Schwingungen durch

Verkehr und Längenänderungen durch Temperatur-

einwirkungen, aufgenommen werden können.

Für die Bemessung von Rohrbrücken und Brücken-

leitungen sind extreme Hochwässer und deren Aus-

wirkungen auf die Standsicherheit von Bauwerken

und Versorgungsleitungen zu beachten. Neben dem

Risiko einer möglichen Zerstörung der Anlagen sind

auch die Auswirkungen auf die Versorgungssicher-

heit im Gesamtsystem der Wasserverteilung zu be-

rücksichtigen.

Rohrleitungen in Brücken sind zugänglich und über-

wachbar anzuordnen. Sie sind vor Straßenablauf-

wasser, das mit Auftaumitteln befrachtet sein kann,

zu schützen.

Rohrleitungen können kleine Spannweiten selbst-

tragend überbrücken. Bei größeren Spannweiten

sind besondere Tragwerke vorzusehen. Wenn mit

Setzungen zu rechnen ist, sind statisch bestimmte

Konstruktionen zweckmäßig.

Bei Leitungen an, auf oder in Brücken ist die Sicher-

heit gegen Einfrieren durch

• Zwangsdurchfluss

• Wärmedämmung

• Begleitheizung

sicherzustellen.

Als Entlüftung sind handbetätigte Armaturen

den automatischen Be- und Entlüftungsventilen

wegen der Frostgefahr vorzuziehen. Armaturen auf

Brücken sind möglichst zu vermeiden.

Für Bundesstraßen ist hinsichtlich der Ausführung

der Brückennutzung die Richtlinie für Leitungen in

Brücken (RiLeiBrü) zu beachten.

7.7 Flussdeiche

Bauwerke und Anlagen im Deichbereich werden

nach dem jeweiligen Landesrecht, in der Regel

durch die Obere Wasserbehörde, genehmigt. Fehlen

landesrechtliche Regelungen, ist Einvernehmen mit

dem Unterhaltspflichtigen des Deiches herzustellen.

Grundlage der Genehmigung sind die jeweils gülti-

gen Verordnungen zum Schutz von Deichanlagen.

Ausnahmen von den Bestimmungen der Verord-

nung, z. B. von Baubeschränkungen in bestimmten

Schutzräumen beiderseits der Deiche, kann die Ge-

nehmigungsbehörde erteilen. Die o. g. Verordnun-

gen sind auch bei Hochwasserschutzmaßnahmen

sinngemäß anzuwenden.

7.8 Küstenschutzanlagen

Die Mitbenutzung von Küstenschutzanlagen ist

nach Maßgabe der landeswasserrechtlichen Be-

stimmungen genehmigungspflichtig. Die Geneh-

migung für die Mitbenutzung von Landesschutz-

deichen ist bei der Oberen Wasserbehörde und von

den Hochwasserschutzanlagen, die nicht Haupt-

deiche sind (zweite Deichlinie), bei der Unteren

Wasserbehörde zu beantragen.

Leitungen in Hochwasserschutzanlagen können

nur aus unabdingbaren versorgungstechnischen

Gründen zugelassen werden [siehe EAK Empfeh-

lung Arbeitskreis Küstenschutzländer-1999, Fach-

26 DVGW-Arbeitsblatt W 400-1

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

27DVGW-Arbeitsblatt W 400-1

ausschuss für Küstenschutzzwecke DGGT (Deut-

sche Gesellschaft für Geotechnik e. V.) und der

HTG (Hafenbautechnische Gesellschaft e. V.)].

Bauarbeiten im Bereich von Hochwasserschutz-

anlagen im Küstenbereich dürfen nur in festgesetz-

ten Zeiten im Jahr durchgeführt werden.

8 Sicherheitsstreifen

8.1 Allgemeines

Unterschieden werden Schutz und Arbeitsstreifen.

Wasserleitungen, zugehörige Schächte und das

Leitungszubehör (z. B. Steuerkabel, Markierungen,

usw.) sind zur Sicherung ihres Bestandes, des Be-

triebes und der Instandhaltung sowie gegen Ein-

wirkungen von außen in einem Schutzstreifen zu

verlegen.

In bebauten Gebieten werden Schutzstreifen in der

Regel nur für Leitungen außerhalb von öffentlichen

Verkehrsflächen ausgewiesen.

Arbeitsstreifen dienen der einwandfreien Durch-

führung der Bauarbeiten. Die Breite des Arbeits-

streifens ist neben der Grabenbreite und Graben-

tiefe auch von der Bauweise, dem eingesetzten

Rohrmaterial sowie der gewählten Verbindungs-

technik abhängig. Die örtlichen Verhältnisse sind

zu berücksichtigen.

8.2 Schutzstreifen

Rohrleitungen und ggf. Schutzstreifen sind in Ab-

hängigkeit von ihrer Bedeutung möglichst in allen

neuen oder zu ändernden Gebietsentwicklungs-,

Raumordnungs- und Plänen der Bauleitplanung für

öffentliche Planungen darzustellen.

Leitungen und Schutzstreifen sind grundsätzlich in

Form von beschränkt persönliche Dienstbarkeiten

mit Grundbucheintrag zu sichern.

Nachfolgende Nutzungsbeschränkungen sind zu

vereinbaren:

• Keine Errichtung betriebsfremder Bauwerke.

• Freihaltung von Bewuchs, der die Sicherheit und

Wartung der Rohrleitung beeinträchtigt.

• Flächen innerhalb des Streifens dürfen nur leicht

befestigt werden; die Nutzung als Parkfläche ist

möglich.

• Das Lagern von Schüttgütern, Baustoffen oder

wassergefährdenden Stoffen ist unzulässig.

• Geländeveränderungen, insbesondere Niveau-

veränderungen sind nur mit Zustimmung des

Leitungsbetreibers erlaubt.

Sonstige Baumaßnahmen auf Grundstücken mit aus-

gewiesenen Schutzstreifen bedürfen in jedem Fall

der Abstimmung mit dem Leitungsbetreiber. Gegen-

seitige nachteilige Beeinflussungen von Rohrleitung

und angrenzender Bauwerke sind auszuschließen

[siehe DVGW W 380 (M)].

Innerhalb des Schutzstreifens ist die Rohrleitung so

anzuordnen, dass für Instandsetzungsarbeiten ein

ausreichender Arbeitsraum zur Verfügung steht.

Folgende Schutzstreifenbreiten sind zu verein-

baren (siehe Tabelle 2):

Tabelle 2 – Schutzstreifenbreiten

Nennweite Schutzstreifenbreite

bis DN 150 4 m

über DN 150 bis DN 400 6 m

über DN 400 bis DN 600 8 m

über DN 600 10 m

In Ausnahmefällen können diese Breiten auf mög-

lichst kurzen Strecken und an Zwangspunkten um

bis zu 2 m vermindert oder erweitert werden. Eine

Mindestbreite des Schutzstreifens von 4 m darf

nicht unterschritten werden. Gegebenenfalls ist die

konstruktive Ausführung der Leitung anzupassen

(z. B. Längskraftschlüssigkeit herstellen).

Bei nebeneinander geführten Rohrleitungen ver-

größert sich die Schutzstreifenbreite um den Achs-

abstand der Rohrleitungen.

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

8.3 Arbeitsstreifen

Auf nicht bewaldeten Flächen außerhalb der Be-

bauung werden folgende Arbeitsstreifenbreiten

empfohlen (siehe Tabelle 3):

Tabelle 3 – Arbeitsstreifenbreite

Nennweite der Arbeitsstreifenbreite beiRohrleitung einer Rohrgrabentiefe von

� 3,0 m � 3,0 m

bis DN 200 14 m 16 m

über DN 200 bis DN 400 16 m 18 m

über DN 400 bis DN 600 18 m 20 m

über DN 600 bis DN 1200 20 m 22 m

Bei geschlossener einseitiger Grundwasserhaltung

wird die Breite um 1 m, bei zweiseitiger Grund-

wasserhaltung um 2 m vergrößert. Falls mehrere

Leitungen nebeneinander zu bauen sind, wird der

Arbeitsstreifen um die Summe der Achsabstände

verbreitert.

Bei der Wiederherstellung des ursprünglichen Zu-

standes ist es zweckmäßig, die Arbeiten 1 m bei-

derseits über den genutzten Arbeitsstreifen auszu-

dehnen, um einwandfreie Übergänge zu schaffen.

Hindernisse im Rohrgraben, Bauwerke und örtliche

Besonderheiten nahe der Baustelle können eine

Anpassung der Arbeitsstreifenbreite erforderlich

machen.

9 Netzformen und Bauwerke

9.1 Netzformen

Grundsätzlich ist zwischen Verästelungsnetzen und

vermaschten Netzen zu unterscheiden. Für Fern-

wasserversorgungssysteme werden in der Regel

Verästelungsnetze, für Ortsnetzverteilungen ver-

maschte Netze geplant.

Verästelungsnetze weisen den Nachteil auf, dass

bei Versorgungsunterbrechungen alle nachgeschal-

tete Anlagenteile betroffen sind. In Ortsnetzen kön-

nen periphere Netzteile, wie zum Beispiel Stich-

straßen oder überschaubare Versorgungseinheiten,

über ein Verästelungsnetz versorgt werden. Die Ver-

maschung hat den Vorteil, dass Rohre kleinerer

Nennweiten eingebaut werden können.

Weitgehend vermaschte Netze gewährleisten hohe

Betriebssicherheit und den besten Druckausgleich.

In Ballungsräumen sind um die Versorgungs-

schwerpunkte geführte Ringleitungen von Vorteil,

wenn sie genügend Leistungsreserven aufweisen.

Im Brandfall fließt das Löschwasser von 2 Seiten zu.

9.2 Lage von Trinkwasserbehältern

Trinkwasserbehälter dienen in erster Linie dem Aus-

gleich von Förderung und Verbrauch. Sie ermög-

lichen eine gleichmäßige Belastung der Wasser-

gewinnungs-, Aufbereitungs- und Förderanlagen

sowie der Zubringerleitungen. Trinkwasserbehälter

sichern die Versorgung vorübergehend bei Unter-

brechung der Wasserförderung und erlauben die

Bereitstellung von Löschwasser. Trinkwasserbe-

hälter können als Hochbehälter, Tiefbehälter oder

Wassertürme ausgeführt werden [siehe auch DIN

EN 1508, DVGW W 300 (A)].

Der auf einem natürlichen Hochpunkt errichtete

Trinkwasserbehälter ist die wirtschaftlichste Form

der Wasserspeicherung. Voraussetzung sind ge-

eignete Erhebungen in der Nähe des Versorgungs-

gebietes. Sofern keine natürlichen Hochpunkte

vorhanden sind, können Wassertürme oder Tief-

behälter mit nachgeschalteter Druckerhöhung ge-

plant werden. Die Beschaffenheit des Baugrundes,

die Möglichkeit der Zufahrt und der Wasserab-

leitung sowie erforderliche Ausnahmeregelungen

im Rahmen des Baurechtes können bei der Wahl

des Standortes von Bedeutung sein.

Die Betriebsweise von Hochbehältern oder Wasser-

türmen ergibt sich aus der Zuordnung der Förder-

anlagen zu Behälter und Versorgungsnetz. Drei An-

ordnungen sind möglich: Durchlauf-, Zentral- und

Gegenbehälter.

Ausgedehnte Versorgungsbereiche und Gebiete mit

großen geodätischen Höhenunterschieden lassen

sich selten einem einzigen Trinkwasserbehälter zu-

ordnen. In der Regel werden getrennte Druckzonen

eingerichtet, die gespeist werden über

• einen Behälter,

• einen Druckminderer oder

• eine Druckerhöhungsanlage (Pumpwerk).

28 DVGW-Arbeitsblatt W 400-1

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

29DVGW-Arbeitsblatt W 400-1

Zuordnungen von Förderanlagen, Behältern und

Versorgungsnetzen sind Tabelle 4 zu entnehmen.

In Fernleitungen müssen Druckschwankungen

durch instationäre Betriebszustände in tolerierbaren

Grenzen (Einhaltung des MDP) gehalten werden.

Deshalb hat es sich in der Praxis als zweckmäßig

erwiesen, in Abhängigkeit von der Topographie und

der Durchflussmenge in Abständen bis maximal

50 km Zwischenbehälter als Durchlaufbehälter (Re-

flexionsstellen) anzuordnen. Der Behälterinhalt ist in

Abhängigkeit vom Versorgungssystem so zu be-

messen, dass betriebsbedingte Unterbrechungen

und Störungen überbrückt werden können.

Tabelle 4 – Zuordnungen von Förderanlagen, Behältern, Versorgungsnetzen

Zentralbehälter (als Durch- Gegenbehälter Durchlaufbehälterlauf- oder Gegenbehälter)

(Bild 3) (Bild 4) (Bild 5)

Vorteile Vorteile Vorteile

• Hohe Betriebssicherheit durch • Betriebssicherheit durch zwei- •Sehr gute Wassererneuerungenge Einbindung des Behälters seitige Speisung im Netz im Behälterin Ortsnetz und Netzspeisung • Geringe Druckverluste im Orts- •Geringere Druckschwankungenaus Behälter und Pumpwerk netz bei zweiseitigem Zufluss als beim Gegenbehälter

• Geringe Druckverluste und •Eindeutige FließrichtungenDruckschwankungen im Orts- •Annähernd gleich bleibendenetz durch kurze Fließwege Förderhöhe

• Kleine Rohrdurchmesser möglich •Versorgungsdruck unabhängigvon der Förderhöhe

Nachteile Nachteile Nachteile

• Langsame Wassererneuerung. • Langsame Wassererneuerung •Geringe VersorgungssicherheitUm überlange Verweilzeiten zu (siehe Zentralbehälter). Um über- bei nur einer Leitung ins Versor-vermeiden, ist ein höherer steue- lange Verweilzeiten zu vermeiden, gungsgebietrungstechnischer Aufwand er- ist ein höherer steuerungstech- •Lange Fließwege, dadurch forderlich als beim Durchlauf- nischer Aufwand erforderlich, als größere Druckverluste bzw. behälter beim Durchlaufbehälter größere Rohrdurchmesser im

• Das System lässt sich in ebenem • Stark wechselnde Drücke bei Vergleich zum ZentralbehälterGelände nur mit einem Wasser- den verschiedenen Betriebsfällenturm verwirklichen, der jedoch • Wechselnde Fließrichtungenhöhere Baukosten erfordert als ein Erdbehälter

• Wechselnde Fließrichtungen

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

9.3 Sonstige Bauwerke

9.3.1 Allgemeines

Die wichtigsten Einrichtungen zur Wasserverteilung

wie

• Pumpwerke, Druckerhöhungsanlagen,

• Druckminderanlagen,

• Durchflussregulieranlage

und bei Zubringerleitungen zusätzlich

• Streckenschieber und Rohrbruchsicherungen,

• Be- und Entlüftungen, Entleerungen und Spül-

auslässe,

• Übergabestellen

sind im Hinblick auf den zukünftigen Betrieb und die

Instandhaltung in oberirdischen oder unterirdischen

Bauwerken unterzubringen. Für alle hochwasser-

gefährdeten Bauwerke sollte geprüft werden, unter

welchen Bedingungen die Gefahr des Aufschwim-

mens besteht und durch welche Maßnahmen das

Aufschwimmen verhindert werden kann. Dies be-

trifft auch Anlagen, die von einem Anstieg der

Grundwasserstände betroffen sein können. Elek-

trische Schaltanlagen und Anlagen zur Fernsteue-

rung und Fernüberwachung sollten grundsätzlich

nicht in Tiefbauteilen untergebracht werden.

Um die Anzahl der Betriebspunkte zu minimieren,

sollten die oben genannten Einrichtungen und

Behälterbauwerke soweit wie möglich zusammen-

gefasst werden. Bei der Entscheidung, ob Be-

triebseinrichtungen in unter- oder oberirdischen

Bauwerken untergebracht werden, sind insbeson-

dere die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften

zu beachten (z. B. Absturzsicherungen, Schacht-

atmosphärenmessung).

9.3.2 Oberirdische Bauwerke

Anordnung und Zuschnitt der Betriebsräume

müssen auch den Anforderungen des Betriebes

und der Instandhaltung gerecht werden. Bei der

Raumgestaltung sind die funktionalen Anforderun-

gen von

• elektrischen Schaltanlagen und Anlagen zur Fern-

steuerung und Fernüberwachung,

• betrieblichen Kommunikationseinrichtungen (Tele-

fon, Funk, Informationstechnik),

• Zugang, Transport und Montage,

• Hub- und Hebezeugen,

• Werkstatt- und Lagerräumen sowie

• Sozialräumen

zu beachten.

Bei Konstruktion und Baustoffwahl ist auf einen mini-

malen Aufwand für Instandhaltung und Reinigung zu

achten.

Statische und schwingungstechnische Gesichts-

punkte sind zu berücksichtigen. Insbesondere ist

zu prüfen, ob Maschinenfundamente vom Gebäude

zu trennen sind und auf welche Weise Kräfte aus

den Rohrsystemen, aus Hebezeugen u. ä. aufge-

nommen werden können. Die Raumeinteilung ist so

zu gestalten, dass insbesondere die elektrischen

Einrichtungen vor Staub, Feuchtigkeit und Wasser

geschützt sind. Die Gebäudekonstruktion muss die

Ableitung unzulässiger Wärme ermöglichen (Ab-

wärme von Maschinen, Sonneneinstrahlung). Luft-

entfeuchtungsanlagen zum vorbeugenden Korro-

sionsschutz haben sich bewährt. Der Einfall von

Sonnenlicht in Wasserkammern ist zu vermeiden.

Das Gebäude ist architektonisch ansprechend zu

gestalten und sollte sich harmonisch in die Um-

gebung einfügen. Gebäude sollten so geplant wer-

den, dass eine spätere Erweiterung ohne längere

Unterbrechung des Betriebes möglich ist [siehe

auch DVGW W 610 (M)].

9.3.3 Unterirdische Bauwerke (Schächte)

Schachtbauwerke sollten außerhalb von Fahrbah-

nen angelegt werden und jederzeit leicht zugänglich

sein. Abmessungen und konstruktive Ausbildung

der Schächte sind von den jeweiligen Anforderun-

gen und Betriebsbedingungen abhängig.

Die Schächte (einschließlich Wanddurchführungen

für Rohre und Kabel) sind wasserdicht auszubilden.

30 DVGW-Arbeitsblatt W 400-1

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

31DVGW-Arbeitsblatt W 400-1

Schacht und Schachtabdeckung müssen den jewei-

ligen statischen Erfordernissen entsprechen (z. B.

Erdlasten, Aufnahme von Kräften aus den Rohrlei-

tungen, Verkehrslasten, Auftrieb). Die Schachtab-

deckung für den Einstieg soll möglichst einfach zu

bedienen, betriebssicher und nur mit Spezialwerk-

zeug zu öffnen sein [siehe auch DVGW W 355 (A)].

9.3.4 Objektschutz

Wasserversorgungsanlagen müssen gegen unbe-

fugte Eingriffe geschützt werden. Dabei wird zwi-

schen passivem und aktivem Objektschutz unter-

schieden.

Der passive Objektschutz umfasst einbruchhem-

mende Maßnahmen. Grundsätzlich sind Öffnungen

in Bauwerken zu minimieren. Notwendige Fenster,

Türen, Be- und Entlüftungen sind einbruchhem-

mend auszuführen. Der aktive Objektschutz dient

dem frühzeitigen und sicheren Erkennen von unbe-

fugten Zutritten durch den Einsatz alarmgebender

Mittel [z. B. Türkontaktüberwachung, Glasbruch-

melder, Bewegungsmelder, Lichtschranken; siehe

auch DVGW W 1050 (H)].

10 Versorgungsdruck/Druckregelung

10.1 Drücke in Ortsnetzen

10.1.1 Allgemeines

Ortsnetze sind mindestens für MDP (höchster

Systembetriebsdruck) von 10 bar (1000 kPa) zu

planen. Der Systembetriebsdruck (DP) ohne Druck-

stöße sollte etwa 2 bar unter MDP liegen (unter

dieser Voraussetzung steht in der Regel noch eine

genügend große Reserve zur Aufnahme von Druck-

stößen zur Verfügung).

Ortsnetze mit größeren Höhenunterschieden sind

in Druckzonen zu unterteilen. Als Ruhedruck im

Schwerpunkt einer Druckzone sind 4 bis 6 bar am

Hausanschluss empfehlenswert.

Die Versorgung der einzelnen Druckzonen kann er-

folgen

• über einen Hochbehälter oder Wasserturm,

• über Druckminderer oder Druckunterbrecher oder

• über eine Druckerhöhungsanlage/Pumpenanlage.

10.1.2 Druckzonen

Die Ausdehnung der Druckzonen und die Auswahl

der Maßnahmen zur Zonentrennung sind auf die

Topographie und die jeweiligen Zuflussmöglich-

keiten abzustimmen.

Die Trennung verschiedener Druckzonen sollte

möglichst durch Unterbrechung der Leitung erfol-

gen. Falls Absperrarmaturen eingebaut werden,

sind sie deutlich zu kennzeichnen.

10.1.3 Versorgungsdruck (SP)

Der erforderliche Versorgungsdruck im versor-

gungstechnischen Schwerpunkt einer Druckzone

richtet sich nach der überwiegenden ortsüblichen

Geschosszahl der Bebauung dieser Zone (siehe Ta-

belle 5).

Bild 6 – Beispiel für die Teilung eines Versorgungsgebietes in drei Druckzonen

Hochzone

HochzoneNiederzoneC

op

yrig

ht

(c)

by

DV

GW

e.V

. - U

rheb

erre

chtl

ich

ges

chü

tzt

un

d f

ür

Hau

s &

Gru

nd

Bay

ern

lize

nsi

ert.

Erz

eug

t 20

11-6

-7 1

2:04

:51

Netze sind so zu bemessen, dass folgender Versor-

gungsdruck (Innendruck bei Nulldurchfluss in der

Anschlussleitung an der Übergabestelle zum Ver-

braucher) nicht unterschritten wird.

Tabelle 5 – Versorgungsdrücke (SP)

neue Netze bestehende bzw. signifikante NetzeErweiterung be-stehender Netze

für Gebäude 2,00 bar 2,00 barmit EG

für Gebäude mit 2,50 bar 2,35 barEG und 1 OG

für Gebäude mit 3,00 bar 2,70 barEG und 2 OG

für Gebäude mit 3,50 bar 3,05 barEG und 3 OG

für Gebäude mit 4,00 bar 3,40 barEG und 4 OG

Bei höheren Gebäuden ist im Bedarfsfall eine Haus-

druckerhöhungsanlage für die oberen Stockwerke

vorzusehen.

Der maßgebende Wasserbedarf ist gemäß 11.1 zu

ermitteln.

Falls Rohrnetze auf dieser Grundlage bemessen

werden, steht bei normgerechter Bemessung und

Ausführung der Wasserverbrauchsanlagen ein Min-

destdruck von 1 bar an der ungünstigst gelegenen

Zapfstelle zur Verfügung. Einzelheiten veranschau-

licht Bild 7.

Diese anzustrebenden Versorgungsdrücke können

bei Spitzenverbrauch an wenigen Stunden des

Jahres kurzfristig unterschritten werden. Außerdem

können wirtschaftliche Gründe gegen eine gene-

relle Vorhaltung dieser Drücke bei historisch ge-

wachsenen Versorgungsfällen sprechen.

Für einzelne hoch- oder tiefgelegene Gebäude soll-

ten keine Druckzonen eingerichtet werden. In aus-

geprägten Hochlagen ist ein Abfall des Über-

druckes auf 0,5 bar an der höchstgelegenen

Entnahmestelle während der Zeit des höchsten

Verbrauches nicht immer vermeidbar. Unter diesen

Voraussetzungen können die angegebenen Werte

32 DVGW-Arbeitsblatt W 400-1

Bild 7 – Empfohlene Druckverhältnisse in neuen Wasserrohrnetzen in Abhängigkeit von der Ge-

schosszahl der zu versorgenden Gebäude

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

33DVGW-Arbeitsblatt W 400-1

bei neuen Netzen um 0,5 bar verringert werden

(siehe Bild 7).

Für den Nachweis der Löschwasserbereitstellung

ist davon auszugehen, dass der Betriebsdruck (OP)

an keiner Stelle des Netzes im bebauten Gebiet bei

Löschwasserentnahme unter 1,5 bar abfällt, soweit

keine höheren Netzdrücke für besondere Kunden

einzuhalten sind. Dieser Nachweis ist nach DVGW

W 405 (A) für die Leistungsfähigkeit eines Trink-

wasserrohrnetzes bei der größten stündlichen Ab-

gabe eines Tages mit mittlerem Verbrauch (Grund-

belastung) zu führen.

Für Druckminderer in Verbrauchsanlagen gilt

DIN 1988.

10.2 Druckerhöhung

Druckerhöhungsanlagen sind nur in dem Umfang

Gegenstand des Arbeitsblattes, soweit dies für die

Planung von Wasserverteilungsanlagen erforderlich

ist.

Druckerhöhung kann in folgenden Fällen erforder-

lich oder zweckmäßig sein:

• zwischen Gewinnungs- und Versorgungsgebiet

ist Wasser über geodätische Höhenunterschiede

zu heben.

• einzelne Druckzonen liegen besonders hoch.

• in der Druckleitung treten hohe Druckverluste auf.

Druckerhöhungsanlagen bieten dank leichter Ver-

änderbarkeit der maschinellen und regeltechni-

schen Ausrüstung einen großen Spielraum für die

Anpassung an Verbrauchsänderungen und für den

Neuanschluss weit entfernt oder hoch gelegener

Versorgungsgebiete. Sie sind zu planen nach

DVGW W 610 (M), DVGW W 612 (M) und DVGW

W 642 (M).

Druckerhöhungsanlagen werden angeordnet

• zur Förderung aus einem Behälter oder einem

Rohrnetz in einen Behälter,

• zur Förderung aus einem Behälter oder einem

Rohrnetz in ein Rohrnetz (vgl. Bild 8),

• zur Förderung aus einem Behälter durch ein

Rohrnetz in einen Gegenbehälter.

Bild 8 – Schema einer Druckerhöhungsanlage

Wenn unmittelbar in ein Versorgungsnetz gefördert

wird, muss bei Ausfall einer Pumpe der höchste

Bedarf von den restlichen Pumpen gedeckt werden

können.

Druckstoßausgleichsbehälter dienen

• zur Dämpfung von Druckstößen,

• zur Druckhaltung,

• zur Begrenzung der Schalthäufigkeit und

• zum Ausgleich von kurzzeitigen Schwankungen

des Verbrauchs.

Die Steuerung der Pumpen kann erfolgen:

• druckabhängig

• durchflussabhängig

• zeitabhängig

• wasserstandsabhängig

Bei der Standortwahl, bei der Anordnung, Auswahl

und Ausrüstung der Armaturen sowie beim Betrieb

der Druckerhöhungsanlage sind neben den regu-

lären Betriebszuständen auch kritische Zustände zu

beachten. Sie treten auf bei

• unplanmäßigem Schalten von Pumpen.

• Ausfall der Antriebsenergie.

• schnellem Schließen und Öffnen von Absperrein-

richtungen.

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

10.3 Druckminderung

10.3.1 Allgemeines

Druckminderer oder Druckunterbrecher dienen der

Begrenzung auf den Systembetriebsdruck (DP).

Die Druckminderung erfolgt in Druckminderanlagen

(Armaturen) oder in Druckunterbrechern (kleine,

offene Trinkwasserbehälter oder Schächte).

10.3.2 Druckminderer

Folgende Anforderungen sind an Druckminderer zu

stellen:

• gleichbleibender Ausgangsdruck bei wechseln-

den Durchflüssen und schwankenden Eingangs-

drücken

• gutes Mindestdruckverhalten

• dichter Abschluss bei Nullentnahme

Für normale Betriebsfälle (keine zu hohen Fließ-

geschwindigkeiten, keine zu großen Schwankun-

gen des Durchflusses und des Eingangsdrucks)

genügen meist Druckminderer ohne Hilfssteue-

rung. Falls bei Armaturen DN � 80 diese Voraus-

setzungen fehlen, sind gesteuerte Druckminderer

zu wählen. Druckminderventile sind in ihrer Grund-

form keine druckdämpfenden Armaturen. Bei

ungünstiger Dimensionierung (Nennweite, Armatu-

rentyp, Regelverhalten) können Druckstöße hervor-

gerufen werden. DVGW W 303 (M) sowie DVGW

W 335 (M) sind zu beachten.

Richtige Bemessung ist Voraussetzung für ein-

wandfreien Betrieb. Bei großem Druckgefälle kann

es sinnvoll sein, die Druckminderung in 2 oder

mehreren Stufen durchzuführen. Bei stark schwan-

kenden Durchflüssen kann eine parallele Anord-

nung zweier Druckminderer unterschiedlicher

Größe vorteilhaft sein.

Druckminderer sollten so klein gewählt werden,

dass der Hub (Stellweg) während des Betriebes voll

genutzt wird. Maßgebend für die Auslegung sind

Druckgefälle und Durchfluss. In der Regel wird nach

beiden Werten bemessen [siehe DVGW W 335 (M)].

Bild 9 – Schema einer Druckminderanlage

Bei kleinen Anlagen ist es im Allgemeinen nicht zweck-

mäßig, den Druckminderer für den Brandfall zu be-

messen. Der erhöhte Verbrauch kann über eine Um-

gehung (kontrollierter Bypass) bereitgestellt werden.

Zur Sicherung gegen Überdruck ist die Notwendig-

keit des Einbaus eines Sicherheitsventils auf der

Ausgangsseite zu prüfen. Sicherheitsventile sind

vorteilhaft, wenn mit vollständig aussetzender Ent-

nahme gerechnet werden muss.

Ein Schema einer Druckminderanlage zeigt Bild 9.

10.3.3 Druckunterbrecher

Druckunterbrechung kann durch freien Auslauf in

einen Behälter erfolgen. Bei kleinen Durchflüssen

werden Unterbrecherschächte angeordnet [siehe

auch DVGW W 351 (A)].

11 Hydraulische Bemessung

11.1 Ermittlung des Wasserbedarfs als

Planungsgröße zur Bemessung der

Anlagen

11.1.1 Planungszeiträume und Ausbaustufen

Bei der Wahl des Planungszeitraumes für Anlagen

oder Anlagenteile sind folgende Gesichtspunkte zu

beachten:

• Möglichkeiten zur Erweiterung einzelner Anlagen,

• Nutzungsdauer der Anlagenteile,

• Nachteile zu großer Anlagen,

• Gesamtwirtschaftlichkeit.

Für die Bemessung der einzelnen Anlagenteile

sind im Allgemeinen folgende Planungszeiträume

empfehlenswert:

34 DVGW-Arbeitsblatt W 400-1

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

35DVGW-Arbeitsblatt W 400-1

• Anlagen, die leicht austauschbar sind:

(z. B. Pumpen) 10 Jahre

• Anlagen, die leicht erweiterungsfähig sind:

(z. B. Druckerhöhungsanlagen) 10 –15 Jahre

• Anlagen, die langfristiger Planung bedürfen:

(z. B. Rohrleitungen und Behälter) ca. 50 Jahre

Die genannten Planungszeiträume entsprechen

auch in etwa den Zeiträumen der betriebswirt-

schaftlichen Abschreibung von Anlagen (AFA).

Bauvorhaben, die für lange Planungszeiträume

entworfen werden, sollten aus technischen und

wirtschaftlichen Gründen sowie wegen der mit Be-

darfsschätzungen verbundenen Unsicherheiten in

geeigneten Ausbaustufen zeitlich gestaffelt werden

(Stufen- und Prioritätenkonzept). Auf diese Weise

ist eine Anpassung an den Bedarf, die räumliche

Entwicklung und die jeweils erforderliche Versor-

gungssicherheit etc. möglich.

Rohrnetze sind als vermaschte Netze zu planen. Sie

können z. B. in Neubaugebieten zunächst als Ver-

ästelungsnetze gebaut werden. Eine Anpassung an

einen späteren Wasserbedarf wird im Regelfall

durch Ringschlüsse erreicht.

Der Ausbau von Zubringerleitungen sollte in Anpas-

sung an den Ausbaugrad weiterer Anlagen, wie Ge-

winnungs-, Aufbereitungs- oder Förderanlagen er-

folgen. Die Nennweite der Zubringerleitungen und

der höchste Systembetriebsdruck sind möglichst

so festzulegen, dass eine Steigerung des Durch-

flusses durch Druckerhöhung möglich ist.

Behälter in Verbindung mit Zubringerleitungen wer-

den häufig in Ausbaustufen erstellt. Das gesamte

erforderliche Gelände wird in der Regel sofort er-

worben. Die Schieberkammer wird im Regelfall in

der ersten Stufe entsprechend der Konzeption des

Endausbaus errichtet.

11.1.2 Zusammenstellung von Begriffen

zum Wasserbedarf

Bezüglich der Definitionen der Begriffe zum Wasser-

bedarf gelten DIN 4046 sowie DVGW W 410 (M).

Darüber hinaus gilt:

• Jährlicher Wasserbedarf: Qa in m3/a

• Mittlerer Tagesbedarf: Qdm in m3/d

Qdm = Qa/365

• Maximaler Tagesbedarf: Qdmax in m3/d

• Mittlerer Stundenbedarf am Tage des

mittleren Wasserbedarfs: Qhm in m3/h

Qhm = Qdm/24 = Qa/(365x24)

• Maximaler Stundenbedarf am Tage des größten

Wasserbedarfs: Qhmax in m3/h

• Mittlerer einwohnerbezogener Tagesverbrauch:

qdm in l/(s x E) bzw. l/(h x E)

mit E = Anzahl Einwohner

• Maximaler einwohnerbezogener Stundenverbrauch:

qhmax in l/(s x E) bzw. l/(h x E)

mit E = Anzahl Einwohner

• Stundenspitzenfaktor:

fh = Qhmax/Qhm

• Tagespitzenfaktor:

fd = Qdmax/Qdm

• Maximaler Stundenprozentwert: stmax in %

stmax = Qhmax/Qdmaxx100

11.1.3 Spitzenbelastung und Spitzenbedarf

Die Bemessung von Anlagen erfolgt nach unter-

schiedlichen Betriebszuständen. Im Regelfall sind fol-

gende kurzzeitige Spitzenbelastungen maßgebend:

• für Hausanschlussleitungen

Spitzendurchfluss in 10 Sekunden

[vgl. DVGW W 404 (M)]

• für Zubringer-, Haupt- und Versorgungsleitungen

Spitzendurchfluss in 1 Stunde

• für Pumpen- und Druckminderanlagen

Spitzendurchfluss in 1 Stunde

• für Behälter

Spitzenbedarf für 1 Tag [vgl. DVGW W 311 (A)]

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

Der für die Bemessung von Leitungen maßgebende

kurzzeitige Spitzendurchfluss steigt mit der Zahl

der jeweils zu versorgenden Einwohner bzw. Wohn-

einheiten nicht linear, da der Gleichzeitigkeitsfaktor

mit der Zahl der Einwohner bzw. Wohneinheiten

fällt [siehe DVGW W 410 (M)].

Für die Bemessung von Zähleranlagen gilt DVGW

W 406 (A).

11.1.4 Langfristige Bedarfsschätzungen

Durch Auswertung des Entwicklungsverlaufes von

Einwohnerzahl und Wasserverbrauch über einen

langen Zeitraum (mehrere Jahrzehnte) werden lang-

fristige Tendenzen erkennbar. Die zukünftige Ent-

wicklung der Einwohnerzahl im Versorgungsgebiet

sowie die Entwicklung der Industrie und des Klein-

gewerbes sind mit den spezifischen Wasserver-

bräuchen abzuschätzen (Stadtentwicklungspläne).

Der Wasserbedarf der Bevölkerung und des Klein-

gewerbes ist etwa seit 1980 tendenziell rückläufig,

wobei ein weiterer signifikanter Rückgang weit-

gehend ausgeschlossen werden kann.

Der über ein Jahr gemittelte Bedarf der Bevölke-

rung dürfte langfristig im Bundesdurchschnitt bei

ca. qdm = 120 l/(E x d) liegen. Der mittlere Bedarf

der Gewerbeflächen und Verwaltungsgebäude

kann in Abhängigkeit von der Struktur des Versor-

gungsgebietes pro Beschäftigte etwa 40 bis 50 l/d

erreichen. Die zuvor genannten Werte können re-

gional stark schwanken. Dies ist bei der Planung zu

berücksichtigen.

Der Wasserbedarf der Industrie entzieht sich lang-

fristigen Schätzungen.

11.1.5 Mittlerer und maximaler Tagesbedarf

Der tägliche Wasserbedarf wird von verschiedenen

Einflüssen, wie Tagestemperatur, Dauer von

Trockenperioden, Wachstumsperiode, Zusammen-

setzung der Wasserverbraucher, Schulferien,

Wochentag und anderer Faktoren beeinflusst. Wer-

den die gemessenen Tagesverbräuche in Form

einer Dauerlinie geordnet, zeigt sich, dass an rund

300 Tagen im Jahr etwa der mittlere Tagesbedarf

abgegeben wird. Nur an wenigen Tagen ist mehr

Wasser bereitzustellen. Abweichungen von dieser

Tendenz sind zu erwarten, z. B.

• in ausgeprägten Fremdenverkehrsorten,

• in Gebieten mit hohem Industrieverbrauch.

Der Tagesspitzenfaktor fd als Verhältnis von

„höchster Tagesbedarf“ zu „mittlerer Tagesbedarf“

liegt je nach Größe des Versorgungsgebietes etwa

zwischen 2,0 und 1,3 [siehe DVGW W 410 (M)]. Der

Spitzenfaktor verringert sich mit zunehmender Ein-

wohnerzahl (siehe hierzu Bild 10).

Der maximale Tagesbedarf kann wie folgt berech-

net werden:

Qdmax = Qdm x fd

wobei Qdm sich entweder aus dem Jahresbedarf

(Qdm = Qa/365) oder anhand dem spezifischen Ein-

wohnerbedarf (Qdm = E x qdm mit E = Anzahl Ein-

wohner) errechnet werden kann.

11.1.6 Maximaler Stundenbedarf

Da jeder Wasserverbraucher in der Regel nur kurz-

zeitig und stoßweise Wasser entnimmt, hängt der

Spitzenverbrauch einer Wasserzone sehr stark von

der Anzahl der dort versorgten Verbraucher ab. Die

Gleichzeitigkeit der Entnahmen ist damit die ent-

scheidende Größe für die Höhe des Wasserver-

brauchs.

• Berechnung von Qhmax anhand von Spitzen-

faktoren fh

Der maximale Spitzenbedarf lässt sich anhand von

Spitzenfaktoren gemäß Bild 10 ermitteln. (Hinweis:

DVGW W 410 enthält hierzu aufgrund des früheren

Verbrauchsverhaltens noch höhere Spitzenfaktoren)

Für den maximalen Stundenbedarf gilt:

Qhmax = fh x Qhm

• Berechnung von Qhmax anhand von maximalen

Stundenprozentwerten stmax

Für die Berechnung des maximalen Stundenbe-

darfs anhand von Stundenprozentwerten gilt:

Qhmax = Qdmax x stmax/100

36 DVGW-Arbeitsblatt W 400-1

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

37DVGW-Arbeitsblatt W 400-1

In Bild 11 ist die empirische Abhängigkeit zwischen

den maximalen Stundenprozentwerten stmax von

der Anzahl der Einwohner dargestellt.

• Berechnung von Qhmax anhand des einwohner-

bezogenen maximalen Stundenverbrauchs

Für die Berechnung des maximalen Stunden-

bedarfs anhand des einwohnerbezogenen maxi-

malen Stundenverbrauchs gilt:

Qhmax = 3,6xqhmaxxE in m3/h mit qhmax in l/(Exs)

0,0

1,0

2,0

3,0

4,0

5,0

6,0

7,0

8,0

1000 10000 100000 1000000

Anzahl Einwohner

Fak

tor

Stundenspitzenfaktor fh

Tagesspitzenfaktor fd

Bild 10 – Spitzenfaktoren fh und fd in Abhängigkeit von der Anzahl der Einwohner

y = 27,837x-0,1247

4,0

6,0

8,0

10,0

12,0

1000 10000 100000 1000000

Einwohner

max

imal

er S

tun

den

pro

zen

twer

t st

Bild 11 – Maximaler Stundenprozentwert stmax in Abhängigkeit von der Anzahl der Einwohner

fd

fh

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

In Bild 12 ist die empirische Abhängigkeit zwischen

dem einwohnerbezogenen maximalen Stundenbe-

darf qhmax und der Anzahl E der Einwohner darge-

stellt.

11.1.7 Bemessung nach Funktion der Leitung

Versorgungs- und Hauptleitungen werden hydrau-

lisch gleich behandelt. Das gesamte Rohrnetz wird

höchstens für den Stundenbedarf entsprechend

nach 11.1.3 und 11.1.6 bemessen.

Für die Bemessung von Zubringerleitungen sind

das Speichervermögen und die Betriebsweise der

nachgeschalteten Trinkwasserbehälter von ent-

scheidender Bedeutung. Der maßgebende Durch-

fluss für diese Leitungen ist dann eine Funktion der

Abflussganglinie des für den Ausgleich nutzbaren

Behälterraumes und der geplanten Zuflussgang-

linie (Förderbetrieb).

Wasseranschlussleitungen werden nach DVGW

W 404 (M) bemessen.

11.1.8 Bereitstellung von Löschwasser durch

die öffentliche Wasserversorgung

Nach den für den Brandschutz geltenden Rechts-

vorschriften der einzelnen Bundesländer ist der

Brandschutz eine Aufgabe der Gemeinden. DVGW

W 405 (A) beschränkt sich auf die Darstellung der

technischen Möglichkeiten. Es begründet keine

Rechtspflichten, insbesondere nicht zwischen Ge-

meinde und Wasserversorgungsunternehmen.

Die zunehmende Dominanz des Löschwasserbe-

darfes als Bemessungsgröße für periphere Netzteile

und Endstrange erhöht die Verweilzeit des Trink-

wassers im Rohrnetz.

Zur Erhaltung der Trinkwassergüte ist daher im Ein-

zelfall abzuwägen, ob bei einer Leitungsbemes-

sung die Löschwasserbereitstellung berücksichtigt

werden kann (Stagnationsrisiko).

Soweit es die hygienischen Belange zulassen, ist

bei der Bemessung der Wasserleitungen von dem

vereinbarten Anteil des Löschwasserbedarfes und

dem Verbrauch während der Spitzenstunde eines

mittleren Verbrauchstages auszugehen.

11.2 Fließgeschwindigkeiten

Die Fließgeschwindigkeit in Rohrleitungen beein-

flusst nicht nur die Wirtschaftlichkeit einer Versor-

gungsanlage, sie hat auch großen Einfluss auf die

Betriebssicherheit.

Hohe Fließgeschwindigkeiten führen zu erheblichen

Druckverlusten. Große Geschwindigkeitsänderungen

verursachen hohe dynamische Druckänderungen und

ggf. auch Wassertrübungen durch Aufwirbelungen.

38 DVGW-Arbeitsblatt W 400-1

0,001

0,010

0,100

1,000

1 10 100 1000 10000 100000

Einwohner

ein

wo

hn

erb

ezo

gen

er m

axim

aler

S

tun

den

verb

rau

ch in

Bild 12 – Zusammenhang zwischen der Anzahl der Einwohner und dem zugehörigen einwohner-

bezogenen maximalen Stundenbedarf

ein

wo

hn

erb

ezo

gen

er m

axim

aler

Stu

nd

enve

rbra

uch

in I

/(E

xs)

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

39DVGW-Arbeitsblatt W 400-1

Geringe Fließgeschwindigkeiten haben lange Ver-

weilzeiten zur Folge. Hier ist auf einen ausreichen-

den Wasseraustausch aus hygienischen Gründen

(Wassertrübung, Verkeimung) zu achten.

Leitungsabschnitte mit geringem Druckgefälle ent-

lüften sich bei kleinen Fließgeschwindigkeiten häufig

unzureichend.

Vor allem bei langen Druckleitungen gewinnt die

Fließgeschwindigkeit entscheidenden Einfluss auf

die Wirtschaftlichkeit der gesamten Versorgungs-

anlage. In solchen Fällen ist immer die technisch

und wirtschaftlich günstigste Lösung zu wählen.

Für die Bemessung der Leitungen gelten folgende

Fließgeschwindigkeiten (Richtwerte):

Zutrittsgeschwindigkeiten

im Entnahmebauwerk: 0,2 – 0,5 m/s

Entnahmeleitungen: 1,0 – 1,5 m/s

Steigleitungen in Brunnen als

Pumpendruckleitungen: 1,5 – 2,5 m/s

Pumpendruckleitungen: 1,0 – 2,0 m/s

Pumpensaugleitungen: 0,5 – 1,0 m/s

Fallleitungen

(Abgang Hochbehälter): 1,0 – 1,5 m/s

Fallleitungen mit Druckerhöhung

während der Höchstbelastung: � 2,0 m/s

Hauptleitungen und Versorgungs-

leitungen in Verteilungsnetzen: � 1,0 m/s

Anschlussleitungen: � 2,0 m/s

Um die möglichen Folgen einer Stagnation des

Trinkwassers bzgl.

• Trübung und Verfärbung

• Geschmacksbeeinträchtigung

• Ablagerung

• Verkeimung

zu vermeiden, sollten in Verteilernetzen Fließge-

schwindigkeiten beim mittleren Stundendurchfluss

(Durchfluss bei mittlerem Stundenbedarf) den Wert

von 0,005 m/s (= 18 m/h = 432 m/d) nicht unter-

schreiten. Hierbei wird beispielsweise das Wasser-

volumen

• einer 430 m langen Wasserleitung innerhalb

eines Tages

• einer 1.300 m langen Wasserleitung innerhalb

von 3 Tagen

erneuert.

11.3 Hydraulische Berechnung

11.3.1 Allgemeines

Zur Untersuchung der komplexen Zusammen-

hänge zwischen Systemkonfiguration, Wasser- und

Löschwasserbedarf, Druck und Durchfluss inner-

halb eines Rohrnetzes muss eine Rohrnetzanalyse

durchgeführt werden.

Vor der Durchführung einer Rohrnetzanalyse sind

die Zielsetzungen klar zu definieren. Grundsätzlich

müssen Berechnungsmodelle auf alle relevanten

Systemzustände unter Berücksichtigung von hohen,

durchschnittlichen und niedrigen Netzbelastungen

(Verbräuchen) ausgerichtet sein.

11.3.2 Berechnungsverfahren

Für die Ermittlung des Druckverlustes in Rohrlei-

tungen und Rohrnetzen gilt das DVGW W 302 (A).

Für die Berechnung von Rohrnetzen mit elektro-

nischen Datenverarbeitungsanlagen gilt das DVGW

GW 303 (A).

11.3.3 Stationäre Zustände

Für die maßgebenden Betriebszustände bestehen-

der Leitungen sind

• die Fließgeschwindigkeiten,

• das Druckgefälle und

• die BetriebsdrückeCo

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

zu errechnen. Für geplante Leitungen sind die Rohr-

nennweiten unter Einhaltung von Druckbedin-

gungen und den Richtwerten für Fließgeschwindig-

keiten zu ermitteln.

11.3.4 Instationäre Zustände

Jede Verzögerung einer sich bewegenden Wasser-

säule führt zur Umwandlung von Bewegungsener-

gie in Lageenergie, jede Beschleunigung zur Um-

wandlung von Lageenergie in Bewegungsenergie.

Solche Änderungen äußern sich als Druckschwan-

kungen, die sich wellenförmig ausbreiten.

Für die Zubringerleitungen sind die Beanspruchun-

gen zu ermitteln, die durch Schalt-, Steuer- und

Regelvorgänge an Pumpen und Armaturen oder in

Störfällen (z. B. bei Pumpenausfall oder plötz-

lichem Abschluss von Armaturen) hervorgerufen

werden [vgl. 10.2 und DVGW W 303 (M)].

Im Rohrnetz können dynamische Druckänderun-

gen (Druckstöße) z. B. beim Bedienen von Ent-

nahmeeinrichtungen entstehen. Beobachtungen

und Messungen zeigen, dass die von Entnahme-

stellen ausgehenden dynamischen Druckänderun-

gen im Rohrnetz stark gedämpft werden. Diese

Abminderung wird verursacht durch:

• vielfach überlagerte Teilreflektionen an Quer-

schnittserweiterungen und an Verzweigungen.

• die dämpfende Wirkung geöffneter Entnahme-

stellen.

• die erhöhte Elastizität des Rohrnetzes, vorwie-

gend infolge zahlreicher unvermeidbarer Luft-

einschlüsse, z. B. an Muffen.

• Reibung.

Druckschwankungen infolge von Geschwindig-

keitsänderungen können demnach bei vermaschten

Verteilungsnetzen in der Regel ohne gesonderten

Nachweis in Form eines Zuschlags von (etwa) 2 bar

bei der Wahl des Systembetriebsdruckes berück-

sichtigt werden.

11.3.5 Hydraulische Rauheit

Die in der hydraulischen Berechnung zu berück-

sichtigende hydraulische Rauheit k ist entweder die

• hydraulische Rauheit k1 unter Einbeziehung der

Einflüsse von Rohren und Rohrverbindungen (gilt

i. d. R. für Einzelleitungen)

oder die

• hydraulische Rauheit k2 unter Einbeziehung der

Einflüsse von Rohren, Rohrverbindungen, Form-

stücken und Armaturen (gilt i. d. R. für Netze)

Wenn k1 verwendet wird, sind die Einzelverluste zu

berücksichtigen.

Als praktikabel haben sich bei der Durchführung

von Rohrnetzanalysen die Ermittlung der hydrau-

lischen Rauheit k2 (auch als integrale Rauheit be-

zeichnet) bzw. auch die Ermittlung der effektiven

Durchmesser erwiesen. Sie ergeben sich für ein

Rohrnetz oder einen Rohrnetzteil aus dem Ver-

gleich und dem Abgleich gemessener und errech-

neter Drücke und Mengen.

Zu möglichen langfristigen Erhöhungen der Rau-

heit siehe DVGW GW 303 (A)].

12 Mindest- (Schutz) Abstände zu Bauwerken und anderen Leitungen

12.1 Allgemeines

Die Abstände zu unterirdischen Anlagen sind unter

Berücksichtigung folgender Schutzziele festgelegt:

• Verhinderung von unzulässigen Kraftübertragun-

gen,

• keine unzulässigen Temperaturbeeinflussungen,

z. B. durch Fernwärmeleitungen und Kabel,

• Sicherstellung des ausreichenden Arbeitsraumes

für Verlegung und Instandsetzung,

• Einhaltung eines Sicherheitsabstandes zur Ver-

meidung von gefährlichen Berührungen bzw. von

Näherungen zwischen Rohrleitungen und Kabeln,

• elektrisch wirksame Trennung von allen anderen

metallenen Leitern im Hinblick auf den katho-

dischen Korrosionsschutz,

40 DVGW-Arbeitsblatt W 400-1

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

41DVGW-Arbeitsblatt W 400-1

• ausreichender Abstand zu Abwasserleitungen

zur Vermeidung des Eindiffundierens von Schad-

stoffen und des Eindringens von Keimen.

Es ist auch darauf zu achten, dass die Standsicher-

heit anderer Anlagen (z. B. bruchgefährdete Leitun-

gen) durch Aushub-, Verdichtungs- oder Rohrlei-

tungsbauarbeiten nicht beeinträchtigt wird.

Bruchgefährdete Leitungen (z. B. Grauguss, As-

bestzement) dürfen ohne Zustimmung des jeweili-

gen Leitungsbetreibers nicht freigelegt werden. Der

horizontale Abstand vom Baugraben zu höher lie-

genden Leitungen ist in DVGW W 380 (M) geregelt.

Bei Einsatz bodenverdrängender grabenloser

Bauverfahren, z. B. Press-/Ziehverfahren [DVGW

GW 322 (A)], Berstliningverfahren [DVGW GW 323 (M)],

können sich aufgrund der besonderen Bauweise

größere als die folgenden Abstände zu Bauwerken

ergeben. Die entsprechenden Arbeitsblätter sind

zu beachten.

12.2 Abstand zu Bauwerken

Unter üblichen Umständen darf der waagerechte

lichte Abstand von 0,40 m zu Fundamenten u. ä.

unterirdischer Anlagen nicht unterschritten werden.

Bei Zubringer- und Fernleitungen darf ein Mindest-

abstand von 1,0 m nicht unterschritten werden. Ist

für die Leitung eine Dienstbarkeit im Grundbuch

eingetragen, gelten die dort festgelegten Bedin-

gungen (Schutzstreifenbreiten).

Der senkrechte Abstand ist so zu wählen, dass die

Anforderungen nach 12.4 erfüllt werden.

12.3 Parallelverlegung von

Rohrleitungen und Kabeln

Bei seitlichen Näherungen oder Parallelführungen

mit anderen Rohrleitungen oder Kabeln sollte ein

horizontaler Abstand von 0,40 m üblicherweise

nicht unterschritten werden.

Ein horizontaler Abstand von 0,20 m muss auch an

Engstellen oder bei schmalen Rohrgräben einge-

halten werden, es sei denn, auch dieser Mindest-

abstand kann aus der örtlichen Situation heraus

nicht eingehalten werden. Muss der Abstand an

solchen Engstellen oder bei Mehrspartenhaus-

anschlusssystemen weiter vermindert werden, ist

durch geeignete Maßnahmen, z. B. Verlegung im

Schutzrohr, ein direkter Kontakt zu verhindern.

Der Abstand zu Fernleitungen sollte mindestens

1,0 m betragen. Bei kleineren Abständen sind be-

sondere Maßnahmen zu treffen. Ist für die Leitung

eine Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen, gel-

ten die dort festgelegten Bedingungen (Schutz-

streifenbreiten).

Zur Vermeidung einer Lichtbogenbildung im Fehler-

fall muss bei metallischen Rohren mit/ohne Kunst-

stoffumhüllung bei der Unterschreitung des Min-

destabstandes von 0,20 m zu Stromkabeln durch

den Einbau geeigneter Bauteile ist die elektrische

Trennung zu sichern und unzulässige Induktion von

Wechselspannungsströmen zu verhindern.

Bei Kunststoffrohren ist bei der Unterschreitung

des Mindestabstandes von 0,20 m zu Stromkabeln

eine ausreichende Wärmedämmung vorzusehen.

Die erforderlichen Maßnahmen sind mit den jewei-

ligen Leitungsbetreibern abzustimmen.

12.4 Kreuzungen mit anderen

Rohrleitungen und Kabeln

Bei Kreuzungen mit Rohrleitungen oder Kabeln ist

ein Mindestabstand von 0,20 m (bei Fernleitungen

0,40 m) einzuhalten. Ist dies nicht möglich, muss

ein direkter Kontakt durch geeignete Maßnahmen,

z. B. durch Zwischenlegen elektrisch nicht leitender

Schalen oder Platten, verhindert werden. Eine

Kraftübertragung ist auszuschließen.

Bei Kunststoffrohren ist bei der Unterschreitung

des Mindestabstandes von 0,20 m zu Stromkabeln

eine ausreichende Wärmedämmung vorzusehen.

Die erforderlichen Maßnahmen sind mit den jewei-

ligen Leitungsbetreibern abzustimmen.

12.5 Abstand zu Betonwiderlagern

Wenn Widerlager hintergraben werden sollen, ist

die Lage der Baugrube so zu planen, dass der

zwischen Baugrube und Widerlager verbleibende

Erdkörper die waagerechten Rohrleitungskräfte

sicher aufnehmen kann. Bei nicht ausreichendem

Abstand sind besondere Sicherungsmaßnahmen

erforderlich, z. B. Außerbetriebnahme der Leitung

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

während der Dauer der Hintergrabung, zusätz-

liches Abstützen des Widerlagers (z. B. durch

Spundbohlen).

Wenn die Sicherungsmaßnahmen zum Erhalt des

vorhandenen Betonwiderlager zu kostspielig, zeit-

aufwendig und belästigend sind, (z. B. in stark

mit Ver- und Entsorgungseinrichtungen belegten

Straßen von Innenstädten) ist es zweckmäßig, das

Widerlager durch längskraftschlüssige Rohrverbin-

dungen [gemäß DVGW GW 368 (A)] zu ersetzen.

12.6 Abstand zu Hochspannungs-

Freileitungen und elektrifizierte

Bahnstrecken

Bei allen Rohrleitungen im Einflussbereich von

Hochspannungsfreileitungen sind die einschlä-

gigen VDE-Bestimmungen und die DIN-Normen zu

beachten. Außerdem sind die Bestimmungen der

Richtlinie 2000 zu beachten.

Die Mindestabstände zwischen Stahlrohrleitungen

und Hochspannungs-Freileitungen sind bei Kreu-

zungen und Parallelverlegung in den AfK-Empfeh-

lungen Nr. 3 angegeben.

12.7 Abstand zu Fernwärmeleitungen

Trinkwasserleitungen sind bei Näherungen zu Fern-

wärmeleitungen gegen unzulässige Wärmebeein-

flussung zu schützen.

12.8 Abstand zu Abwasserleitungen

Trinkwasserleitungen sollten grundsätzlich ober-

halb der Abwasserleitung liegen. Dies gilt sowohl

für Freispiegelkanäle als auch für Abwasserdruck-

leitungen. Für die einzuhaltenden Abstände gelten

die Festlegungen 12.3 und 12.4.

Liegt die Trinkwasserleitung in Ausnahmefällen auf

gleicher Höhe oder tiefer als die Abwasserleitung,

so ist ein horizontaler Mindestabstand von 1,0 m

einzuhalten. Ist die Leitungstrasse durch eine

Dienstbarkeit gesichert, gelten die dort festgelegten

Schutzstreifenbreiten.

Trinkwasserleitungen sind im Kreuzungsbereich mit

höher liegenden Abwasser-Sammlern im Schutz-

rohr zu verlegen.

12.9 Bepflanzungen im Bereich

der Rohrleitungen

Das Führen von Leitungen innerhalb bestehender

Bepflanzungen ist zu vermeiden. Falls Leitungen im

Bereich vorhandener Baumpflanzungen gebaut

werden, sind die Bäume zu schützen. Ausreichende

Abstände zwischen Grabenwand und Stamm

müssen eingehalten werden; bei geringem Abstand

sind besondere Maßnahmen erforderlich, die mit

der zuständigen Behörde abzustimmen sind.

Die Mindestabstände zwischen Trinkwasserleitun-

gen und Bäumen und die erforderlichen Schutz-

maßnahmen sind im DVGW GW 125 (H) festgelegt.

Bei Trassen im Wald sind zum Schutz des Wald-

traufs höhenmäßig abgestufte Bepflanzungen zu

planen. Eingriffe in den Waldtrauf sind möglichst zu

vermeiden. Solche Maßnahmen sind mit den Forst-

ämtern abzustimmen.

12.10 Abstand zu Eisenbahnanlagen

Für Längsführungen und Kreuzungen im Zusam-

menhang mit Kreuzungsverträgen gelten die DVGW

W 305 (H) bzw. DVGW W 306 (H) sowie die Richt-

linien 2000 Gas- und Wasserkreuzungsrichtlinien

DB AG/BGW.

12.11 Abstand zu Bundesfernstraßen

Bei Kreuzungen, Längsführungen innerhalb des

Straßenkörpers und bei Parallelführungen sind die

Bestimmungen des Bundesfernstraßengesetzes zu

beachten. Im Rahmen des Baurechts oder nach an-

deren Rechtsvorschriften genehmigungspflichtige

Anlagen bedürfen auch dann der Zustimmung der

obersten Landesstraßenbehörde, wenn sie außer-

halb des Eigentums des Straßenbaulastträgers,

aber in einer Entfernung von � 100 m bei Auto-

bahnen bzw. � 40 m bei Bundesstraßen, gemessen

vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn, liegen.

12.12 Überbauung von Wasserleitungen

Grundsätzlich dürfen Wasserleitungen nicht über-

baut werden.

42 DVGW-Arbeitsblatt W 400-1

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

43DVGW-Arbeitsblatt W 400-1

12.13 Sonderfall der Unterfahrung

von Gebäuden

In Sonderfällen (z. B. Stützmauern) sind die Leitun-

gen im Schutzrohr zu verlegen.

13 Überdeckung von Rohrleitung

13.1 Allgemeines

Die Höhe der Überdeckung richtet sich nach folgen-

den Gesichtspunkten:

• Eindringtiefe des Frostes in kalten, schneearmen

Wintern

• Erwärmung des Erdreiches durch Sonnenein-

strahlung

• Durchfluss in der Rohrleitung

• Belastung durch Verkehr und Erdauflast

• Bodenart, Bodenfeuchte, Oberflächenbeschaffen-

heit

• Rücksicht auf kreuzende Anlagen

13.2 Schutz vor Einfrieren und Erwärmen

Das notwendige Maß der Überdeckung ist abhängig

von:

• der Frost-/Wärmeeindringtiefe.

• dem Temperatureinfluss des Trinkwassers.

• dem Wärmeschutz durch zusätzliche Isolierung.

Die Frosteindringtiefen sind örtlich sehr verschie-

den. Maßgebend ist lang anhaltender Frost in kalten

Wintern. Unter schneefrei gehaltenen Straßen

dringt der Frost tiefer ein als unter wärmedämmen-

den Schneedecken. Der Wärmenachschub hängt

von der Wassertemperatur und dem Durchfluss ab.

Weitere Hinweise für die Ermittlung der erforder-

lichen Verlegetiefen von Wasseranschlussleitungen

gibt DVGW W 397 (H).

13.3 Verkehrs- und Erdauflasten

Der Einfluss von Verkehrslasten auf Rohrleitungen

nimmt mit zunehmender Überdeckung ab; der Ein-

fluss der Erdauflast ist gegenläufig. Überdeckun-

gen zwischen 1,5 und 3 m erzeugen die geringsten

Beanspruchungen. Falls die in DIN 2460 (Stahl-

rohre) bzw. DIN EN 545 (Duktile Gussrohre) für die

Erdüberdeckung angegebenen Grenzwerte nicht

eingehalten werden, ist ein statischer Nachweis

erforderlich. Soweit für Rohre aus anderen Werk-

stoffen noch keine Nachweise vorliegen, die in die

Normblätter eingegangen sind, können statische

Nachweise in Anlehnung an das ATV-DVWK-A 127

bzw. dem VdTÜV-Merkblatt 1063 geführt werden.

13.4 Übliche Überdeckungshöhen

für Rohrleitungen und Kabel

Die Gefahr der Beschädigung durch Baumaßnah-

men wird mit zunehmender Überdeckung kleiner.

Sollten die nachfolgenden Überdeckungshöhen im

Bauzustand unterschritten werden, sind besondere

Vorkehrungen zu treffen.

Im Hinblick auf Kreuzungen mit anderen Anlagen

(Rohrleitungen, Kabeln) ist die Einhaltung von

Höhenzonen in bebauten Gebieten zweckmäßig

(siehe hierzu auch DIN 1998):

• Wasserrohrleitungen: 0,9 bis 1,8 m

• Kabel: bis 0,70 m

• Gasrohrleitungen: 0,60 bis 1,3 m

• Abwasserkanäle: mindestens 2,0 m

Überdeckung.

Bei Leitungsführungen in landwirtschaftlich genutz-

tem Gelände empfiehlt sich eine Überdeckungs-

höhe für Rohrleitungen und Kabel von mindestens

1,20 m.

Aus wirtschaftlichen und bautechnischen Gründen

können Gas- und Wasserrohrleitungen im gemein-

samen Graben auf der gleichen Sohlhöhe eingebaut

werden.

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

14 Besondere Hinweise für einzelne Anlagenteile

14.1 Rohwasserleitungen

Rohwasserleitungen können Saug-, Fall- oder

Druckleitungen und in Einzelfällen Heberleitungen

sein, die der Entnahme von Quell-, Brunnen- und

Oberflächenwasser dienen.

Bei metallenen Rohren ist ein auf das jeweilige

Wasser abgestimmter Innenschutz [siehe DVGW

W 346 (A), DVGW W 347 (A), DIN 2614, DIN 2880

und DIN EN 545] sowie eine sorgfältige Werkstoff-

auswahl erforderlich. Rohre und Armaturen sind

gegebenenfalls auch auf Unterdrücke auszulegen.

Da Ablagerungen oft nicht vermeidbar sind, ist es

zweckmäßig, die Leitungen molchbar zu planen.

Der Längenschnitt von Brunnen- und Entnahme-

leitungen ist so zu gestalten, dass der Einbau von

Be- und Entlüftungen möglichst entbehrlich ist.

Falls diese unvermeidbar sind, ist auf eine korro-

sionsbeständige, gegen Ablagerungen unempfind-

liche Ausführung zu achten.

Absperrmöglichkeiten sind unmittelbar am Brunnen-

kopf und bei Entnahmeleitungen möglichst nahe an

der Entnahmestelle, hochwasserfrei und gut zu-

gänglich anzuordnen. Die Absperreinrichtungen

müssen gegen Ablagerungen unempfindlich sein.

Auf der Druckseite der Pumpen ist ein Rückfluss-

verhinderer vorzusehen.

Bei der Führung von Brunnenleitungen muss die

Beschaffenheit des Untergrundes im Fassungsge-

biet und im Entnahmebereich besonders beachtet

werden. Bei Baumaßnahmen im Wasserschutz-

gebiet ist DVGW W 101 (A) zu beachten, z. B. sind

Einschnitte in gering mächtige Deckschichten im

Fassungsbereich zu vermeiden.

14.2 Energierückgewinnung

Die Rückgewinnung von Energie kann zweckmäßig

sein [siehe auch DVGW W 613 (M)]

• zur Nutzung eines vorhandenen Restüberdruckes

bei nur teilweiser Inanspruchnahme des Druck-

gefälles;

• zur Nutzung eines ständig vorhandenen Druckge-

fälles, das sich aus Zwangspunkten im Längen-

schnitt (z. B. Überwindung eines Gebirgsrückens,

Überleitung in eine Tiefzone) ergibt.

Steigende Energiepreise ermöglichen die wirtschaft-

liche Nutzung auch kleiner Energieangebote. Vor-

aussetzung für die Energierückgewinnung ist, dass

die Möglichkeit zur Abgabe elektrischer Energie in

das Netz eines EVU besteht. Bei der Neuplanung

von Zubringerleitungen sollte die Energierückgewin-

nung in den Wirtschaftlichkeitsvergleich einbezogen

werden.

14.3 Übergabe aus Fernleitungen

14.3.1 Übergabestellen

Übergabestellen verbinden Zubringerleitungen

überörtlicher Versorgungssysteme mit örtlichen

Versorgungsanlagen. An dieser Übergabestelle

sind die Anlagen so zu trennen, dass unzulässige

gegenseitige Beeinflussungen ausgeschlossen sind.

Bei der Planung sind technische Gesichtspunkte

und – da es sich i. d. R. um unterschiedliche Versor-

gungsunternehmen handelt – die im Liefervertrag

getroffenen Vereinbarungen aufeinander abzustim-

men. Hierbei sind auch Haftungsgründe zu be-

achten.

Zwei grundsätzliche Arten von Übergabestellen

sind zu unterscheiden:

• Übergabe in einen Trinkwasserbehälter der ört-

lichen Versorgung (indirekte Einspeisung)

Durch eine Einspeisung über dem Wasserspiegel

ist eine einwandfreie Trennung der Systeme ge-

währleistet. Vorkehrungen gegen unzulässige

Druckstöße sind in der Regeln nicht erforderlich.

• Übergabe in ein Rohrnetz (direkte Einspeisung)

Eine hydraulische Entkopplung der Systeme ist hier

nicht gegeben. Bei Druckunterschieden Zwischen der

Fernleitung und dem Ortsnetz muss eine Druckan-

passung erfolgen (Druckminderer, Pumpen). Die Not-

wendigkeit von Einrichtungen zur Begrenzung von

Druckstößen muss geprüft werden. Solche Anlagen

sind in einem Bauwerk (z.B. Schacht) gemeinsam mit

der Zähleranlage, der Einrichtung zur Probenahme,

der Absperrarmatur und dem ggf. vorzusehenden

Rückflussverhinderer unterzubringen.

44 DVGW-Arbeitsblatt W 400-1

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

45DVGW-Arbeitsblatt W 400-1

Folgende weitere Einrichtungen sind zu empfehlen:

• Be- und Entlüftung, Entleerung

• Durchflussmessung

• Einrichtung zur Leistungsbegrenzung

• Steuer- und Regeleinrichtung

• Druckmessstelle und Probenahmestelle

Wichtige Übergabestellen sind in das Betriebs-

fernmelde- und Fernwirknetz so einzubinden, dass

eine ständige Überwachung und Steuerung der

Wasserlieferung möglich ist.

14.3.2 Anlagen zur Mischung von

unterschiedlichen Wässern

Bei der Verbindung von Versorgungssystemen mit

unterschiedlichen Wässern gelten die Anforderun-

gen gemäß DVGW W 216 (A) „Versorgung mit unter-

schiedlichen Wässern“.

Vor Planung und Bau ist zu prüfen, ob sich Eigenwas-

ser und Fremdwasser problemlos mischen lassen.

Bei unterschiedlichen Wässern sind besondere

Maßnahmen erforderlich z. B.:

• Trennen des Versorgungsgebietes in Versorgungs-

zonen für Fremd- und Eigenwasser.

• zusätzliche Aufbereitung des Fremd- oder des

Eigenwassers, so dass Mischen möglich wird.

• gemeinsame Aufbereitung von Fremd- und Eigen-

wasser.

• Mischen von Fremd- und Eigenwasser in einem

verträglichen Verhältnis.

Aufbereiten und Mischen erfordern in der Regel

Behälter mit freiem Wasserspiegel.

14.4 Einrichtung zu Messzwecken

In Abhängigkeit von der Größe und Gestalt eines

Rohrnetzes oder Versorgungsgebietes sind bei der

Planung auch Einrichtungen zu Messzwecken vor-

zusehen.

Messwerte im Rohrnetz geben Aufschluss über den

Belastungszustand. Sie können auch Hinweise über

Störungen und Wasserverluste, sowie über lang-

fristige Verlagerungen von Verbrauchsschwerpunk-

ten geben. Lage, Anzahl und Ausrüstung sollten

sich nach der Größe, der Aufgabenstellung und den

Besonderheiten des zugeordneten Rohrnetzteiles

richten.

Im Hinblick auf die Größe der Messbezirke zur

Wasserverlustüberwachung ist DVGW W 392 (A) zu

beachten.

Jede Messstelle für das Rohrnetz sollte verkehrs-

sicher liegen und gut zugänglich sein. Es ist zu

berücksichtigen, dass Überwachungsmessungen

auch nachts durchführbar sein müssen. Für wichtige

Messstellen ist eine Fernübertragung der Mess-

daten sinnvoll.

14.5 Zusätzliche Verteilungsnetze für

Nicht-Trinkwasser (Brauchwasser)

Zusätzliche Verteilungsnetze für Nicht-Trinkwasser

sind unabhängige Anlagen, die neben Trinkwasser-

rohrnetzen betrieben werden und Kunden (z. B. In-

dustriekunden) mit Nicht-Trinkwasser versorgen.

Eine Verbindung zwischen Trinkwasserversor-

gungssystemen und solchen, die kein Trinkwasser,

andere Flüssigkeiten oder Gas enthalten, ist unzu-

lässig. Dies gilt nicht bei Zwischenschaltung von

Einrichtungen mit freiem Auslauf (siehe DIN 1988,

DIN 1989-1, TrinkwV).

Eine besondere Kennzeichnung der Rohre, Absperr-

armaturen und Hydranten von Nicht-Trinkwasser-

leitungen ist im Planwerk und vor Ort erforderlich.

14.6 Versorgungstunnel

Versorgungstunnel sind nur auf kurzen Abschnitten

und im Sonderfall anzuordnen.

Versorgungstunnel sind begehbare unterirdische

Bauwerke, in denen Ver- und Entsorgungsleitungen

sowie Kabel zusammengefasst werden. Wartungs-

und Instandsetzungsarbeiten lassen sich ohne Be-

hinderung des Straßenverkehrs ausführen. Die

Arbeiten werden jedoch in der Regel durch die

beengten räumlichen Verhältnisse im Tunnel er-

schwert.

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

Bei der Planung ist besonders zu beachten:

• Leitungen sind längskraftschlüssig zu planen.

• Für Wand- und Deckendurchführungen ist sicher-

zustellen, dass sich Rohrleitungen und Bauwerk

unabhängig bewegen können. Die Durchführun-

gen sind dauerhaft abzudichten.

• Die Beeinflussung der Wassertemperatur durch

warmgehende Leitungen oder Kaltluft (Ent- und

Belüftung) und die Schwitzwasserbildung an den

Rohren sind durch ausreichende Wärmedäm-

mung oder andere Maßnahmen zu verhindern.

• Im Falle von Rohrschäden muss austretendes

Wasser möglichst schadlos abgeleitet werden.

• Der von elektrischen Anlagen ausgehenden Ge-

fährdung ist durch vorbeugende Maßnahmen zu

begegnen.

• Der lichte Querschnitt der Einstiege und des Ver-

sorgungstunnels ist so zu bemessen, dass genü-

gend Platz für Bau, Instandsetzung und Erneue-

rung der Rohrleitungen vorhanden ist.

• Die Hauptabsperrarmaturen sollten oberirdisch

bedienbar sein.

15 Auswahl von Rohren und Formstücken

15.1 Grundsätzliches

15.1.1 Hygienische Anforderungen

Für die erforderliche chemische, mikrobiologische

und gesundheitliche Unbedenklichkeit der Werk-

stoffe, Anstriche und Beschichtungen für sämtliche

vom Trinkwasser benetzten Flächen gilt 5.2.

15.1.2 Allgemeine technische und

wirtschaftliche Anforderungen

Grundsätzlich gilt für die Auswahl der Rohrleitungs-

teile hinsichtlich der Druckbedingungen Tabelle 6.

Tabelle 6 – Druckbedingungen für die Auswahl

von Rohrleitungsteilen

Rohrleitungsteile System

PFA � DP

PMA � MDP

PEA � STP

� 0,8 bar Unterdruck � 0,8 bar Unterdruck

Es sind Rohre mit dem DVGW-Zertifizierungs-

zeichen (soweit spezielle Prüfanforderungen be-

stehen) zu verwenden.

Die Wahl der Rohrleitungsteile und Rohrwerkstoffe

richtet sich ferner nach den technischen Anforde-

rungen an die Rohrleitung unter Berücksichtigung

der im Rohrnetz bereits vorhandenen Rohrwerk-

stoffe (z. B. Sicherstellung der durchgehenden elek-

trischen Längsleitfähigkeit bei kathodischem Korro-

sionsschutz), dem vorhandenen Fachpersonal und

den vorliegenden Betriebserfahrungen.

Die Auswahl von Rohren, Formstücken, Zubehör

und Verbindungen wird wesentlich bestimmt

durch

• die zu erwartenden inneren und äußeren Be-

lastungen.

• die örtlich vorhandenen Baugrundverhältnisse

(ggf. Bergbaueinwirkungen).

• die Korrosionswahrscheinlichkeit durch den um-

gebenden Boden und die elektrochemischen Be-

lastungen.

• die Leitungsführung.

• das Einbauverfahren.

• die je nach Werkstoff unterschiedlichen Anforde-

rungen an das Fachpersonal.

• die Möglichkeit zur nachträglichen Herstellung

von Anschlüssen und Abzweigen.

• die Betriebskosten über die gesamte Nutzungs-

dauer.

• den Instandhaltungsaufwand.

• die geplante Nutzungsdauer.

46 DVGW-Arbeitsblatt W 400-1

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

47DVGW-Arbeitsblatt W 400-1

• die Wasserbeschaffenheit.

• die Frost- und Wärmeeinwirkung.

15.1.3 Statische Bemessung

Rohre und Formstücke, die den nachfolgend auf-

geführten Normen entsprechen und das DVGW-

Zeichen tragen, sind für die im Betrieb auftreten-

den inneren (siehe Abschnitt 10) und üblichen

äußeren Belastungen (siehe Abschnitt 13 und 15.3)

ausgelegt.

Für davon abweichende Lastfälle ist der statische

Nachweis nach ATV-DVWK-A 127 bzw. VdTÜV 1063

zu führen.

Die sich aus den Richtungsänderungen oder Ab-

zweigungen der Rohrleitungen ergebenden Kräfte

müssen durch entsprechende bemessene Widerla-

ger [DVGW GW 310 (A)] oder längskraftschlüssige

Verbindungen [z. B. Schweißung, DVGW GW 368

(A)] sicher in den Untergrund abgeleitet werden. In

innerstädtischen Bereichen, die stark mit Ver- und

Entsorgungseinrichtungen belegt sind, sind längs-

kraftschlüssige Rohrverbindungen zu bevorzugen.

15.1.4 Innen- und Außenschutz gegen Korrosion

15.1.4.1 Allgemeines

Sämtliche Rohrleitungsteile müssen für die Dauer

ihrer Betriebszeit den zu erwartenden Korrosions-

angriffen standhalten. Die für die jeweiligen Werk-

stoffgruppen von Rohrleitungsteilen und Armaturen

üblichen passiven Schutzmaßnahmen sind im

nachfolgenden Abschnitt sowie in 15.2 und 15.3

aufgeführt. Ausführungen zum aktiven Korrosions-

schutz finden sich in 15.1.4.3.

Kunststoffrohre bedürfen bei ordnungsgemäßer

Handhabung (Lagerung, Transport und Einbau-

bedingungen) keines zusätzlichen Außenschutzes

gegen Korrosion.

15.1.4.2 Passiver Korrosionsschutz

Für den Innenschutz metallener Rohre mit dessen

Anwendungsgrenzen gelten die Arbeitsblätter

DVGW W 346 (A), DVGW W 347 (A) sowie DIN 2614,

DIN 2880 bzw. prEN 10928 (für Stahlrohre) und DIN

EN 545 (für Rohre aus duktilem Gusseisen). Der

Innenschutz mit Zementmörtel ist die Regelaus-

führung (vgl. DVGW VP 637 und DVGW VP 545).

Die Wahl des Außenschutzes von Rohrleitungen und

Formstücken aus metallenen Werkstoffen hat nach

DIN 30675-1 bzw. -2 zu erfolgen. Die Bitumen-

beschichtung von Formstücken sowie der Verbin-

dungsbereich von Rohren aus duktilem Gusseisen

muss den Anforderungen des DVGW W 348 (A)

genügen.

Der Außenschutz von Armaturen ist in Abhängig-

keit von der Bodengruppe mindestens gemäß

DIN 30677-1 bzw. -2 auszuführen.

In städtischen Verteilungsnetzen aus metallenen

Werkstoffen sind ohne Kenntnis der Bodenklasse

nur Umhüllungen einzusetzen, die für Bodenklasse III

(nach DIN 50929-3) geeignet sind. Formstücke aus

duktilem Gusseisen sind mit Epoxydharzbeschich-

tung nach prEN 14901 auszuführen.

Eine Sandumhüllung im Sinne einer korrosions-

schutzgerechten Bettung (siehe DIN 30675-1 bzw.

-2) verliert u. a. ihre passive Korrosionsschutz-

wirkung, falls häufig aggressives Wasser zuströmt

und bei Drainagewirkung.

Die passive Korrosionsschutzschicht darf nicht

verletzt werden. Im Falle einer Verletzung ist die

entstandene Fehlstelle nach DVGW GW 14 (M) aus-

zubessern. Es ist darauf zu achten, dass bei Verle-

gung und Verfüllung des Rohrgrabens geeignetes

Material eingesetzt wird [siehe DVGW W 400-2 (A)].

Für zementmörtelumhüllte Rohrleitungen kann

i.d.R. das anstehende Bodenmaterial wieder ver-

wendet werden.

Bei der Verlegung der Rohrleitung aus metallischen

Werkstoffen ist darauf zu achten, dass dauerhaft

metallleitende Kontakte zu anderen niederohmig

geerdeten Anlagen vermieden werden. Dies ist be-

sonders auch bei in die Rohrleitung eingebauten

Armaturen mit elektrischem Antrieb zu beachten.

15.1.4.3 Aktiver Korrosionsschutz

Erdverlegte Stahlrohrleitungen einschließlich der

Armaturen, die über längere Strecken durchgehend

elektrisch längsleitfähig sind, können zusätzlich

kathodisch gegen Außenkorrosion geschützt wer-

den. Der kathodische Korrosionsschutz ermöglicht

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

es auch Fehlstellen, die sich beim späteren Betrieb

der Rohrleitung ergeben können, zu erkennen (z. B.

größere Umhüllungsschäden bei Fremdaufgra-

bungen, Zufallskontakte mit Fremdkathoden).

Die Planung und Einrichtung eines kathodischen

Korrosionsschutzes erfolgt nach DVGW GW 12 (A),

seine Inbetriebnahme ist nach DVGW GW 10 (A)

durchzuführen.

15.2 Übersicht über einzusetzende

Rohre und Formstücke

Eine Übersicht über die zulässigen Rohre und

Formstücke gibt die Tabelle 7. Darin sind die Grund-

normen aufgeführt. Weitergehende Detailnormen,

auf die diese Grundnormen verweisen, sind nicht

explizit aufgelistet.

48 DVGW-Arbeitsblatt W 400-1

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

49DVGW-Arbeitsblatt W 400-1

Tabelle 7 – Übersicht über Rohre und Formstücke

Duktiles PE 80 PE-Xa a) PVC-U a) Stahl GFKGusseisen und PE 100 a)

Produktnormen DIN EN 545 DIN EN 12201-2 DIN 16892 DIN EN 1452-2 DIN EN 10224 prEN 14364und Lieferbe- DVGW VP 545 DIN 8074 DIN 16893 DIN 8061 DIN 2460 DIN 16869dingungen für DIN 8075 GW 335-A3 DIN 8062 DVGW VP 637 DVGW VP 615Rohre GW 335-A2 GW 335-A1

Umhüllungen DIN EN 545 DIN 2460DVG VP 545 DIN 30670peEN 14628 -------------- -------------- -------------- GW 340 --------------DIN 30674-2 DVGW VP 637DIN 30674-3b)

Auskleidungen DIN EN 545 DIN 2460DVGW VP 545 -------------- -------------- -------------- DIN 2614 --------------

DVGW VP 637

Produktnormen DIN EN 545 DIN EN 12201-3 DIN EN 12201-3 DIN EN 12842 DIN EN 10224 prEN 14364und Lieferbe- prEN 14525 DIN EN 12842 DIN EN 12842 DIN EN 1452-3 DIN 2460 DIN 19565dingungen für DIN 28650 DIN 16963-3 DIN EN 16963-5 DIN 8063-1 DIN 2609 DVGW VP 615Formstücke DVGW VP 545 DIN 16963-4 DIN EN 16963-7 DIN 8063-4 DVGW VP 637

DIN 16963-5 GW 335-B2 DIN 8063-5DIN 16963-6 DIN 8063-12DIN 16963-7GW 335-B2

Korrosions- DIN EN 545 DIN 2460schutz für prEN 14901 DIN 2614Formstücke DIN 3475 -------------- -------------- -------------- DVGW VP 637 --------------

DIN 3476DVGW VP 545

zulässige SDR DIN EN 545 PE 80: SDR 7,4 bis � DN 110: Standardnenn-bzw. Wand- DVGW VP 545 SDR 7,4 bis 20 bar SDR 13,6 bis steifigkeitsklassedickenklasse 20 bar SDR 11 bis 16 bar --------------

SDR 11 bis 12,5 bar SDR 21 bis SN 250012,5 bar 10 barPE 100: SDR 34,4 bis SN 5000SDR 11 bis 6 bar16 bar � DN 110: SN 10000SDR 17 bis SDR 13,6 bis10 barc) 20 bar

SDR 21 bis12,5 barSDR 34,4 bis7,5 bar

Ausführung DIN 28 601 DIN EN 12201-2 DIN EN 12201-2 DIN EN 1452-2 DIN EN 10311 DIN 19565der Enden von DIN 28 602 DIN 2460 prEN 14364Rohren und DIN 28 603 GW 368Formstücken GW 368 DVGW VP 637

DVGW VP 545DIN EN 1092-2

übliche Durch- DN 80-2000 DN � 630c) DN � 250 DN � 400 Spiral- und DN 150-2400messer für zugfeste Ver- längsnaht-

bindungen gilt geschweißteGW 368 Stahlrohre:

DN 80-2000nahtlose Stahl-rohre:DN 80-500

a) Es ist darauf zu achten, dass bei der Druckprüfung die Einschränkungen gemäß DVGW W 400-2 (A) beachtet werden

(Rohraußenwandtemperaturen � 20 °C; für PE 100 SDR 17 Prüfdruck STP � 12 bar und Druckstoßberechnung erforderlich).

b) in Zusammenhang mit DVGW VP 545

c) bei Rohrleitungen aus PE 100 SDR 17 nur Rohre mit Rohraußendurchmesser d � 63 mmCo

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

15.3 Ergänzende Hinweise zu

den Rohrwerkstoffen

15.3.1 Allgemeines

Bezüglich aller Werkstoffe sind bei der Bettung und

Einbettung die Anforderungen des DVGW W 400-2 (A),

Abschnitt 10 und Anhang G und die Verlegean-

leitungen der Produkthersteller zu beachten.

15.3.2 Stahl

Werkstoffeigenschaften

Hohe Sicherheitsreserven infolge der Kombination

von Festigkeit, Bruchdehnung und Kerbschlag-

zähigkeit; Umlagerung von Kräften und Spannun-

gen möglich; variable Rohrlängen von 6 m bis 18 m,

Strangverlegung möglich; beliebige Druckstufen,

lage- und höhenmäßige Anpassung durch Schnei-

den und Schweißen vor Ort; einfache Herstellung

von Formstücken; vielfältige Verbindungstechni-

ken, längskraftschlüssige Verbindungen und elek-

trochemische Korrosionsschutzmaßnahmen sind

möglich. Standardmäßig eingesetzte Umhüllungen

können an der Baustelle auf Fehlerfreiheit kontrol-

liert werden.

Korrosionsschutzmaßnahmen durch Umhüllung und

Auskleidung sind erforderlich; leichte Verletzbarkeit

der Rohrumhüllung (ohne zusätzlichem mechani-

schem Außenschutz) bei Transport und Verlegung.

Erläuterungen zur statischen Bemessung:

Rohre nach DIN 2460 sind für die im Normblatt an-

gegebenen Nenndrücke bemessen. Für die Erdver-

legung nach DVGW W 400-2 (A) können die Rohre

ohne Spannungsnachweis und Wanddickenberech-

nung bei den angegebenen Überdeckungen und

Verkehrslasten (SLW 60 nach DIN 1072) verwendet

werden:

• DN � 500 0,6 m bis 6 m Erdüberdeckung

• DN � 500 0,6 m bis 4 m Erdüberdeckung

(für geschweißte Rohre)

Bei der Bemessung der Rohre wurde der mögliche

Abfall des Innendruckes auf den absoluten Druck

pabs = 0,2 bar beachtet.

Weitere statische Beanspruchungen sowie andere

Auflagerbedingungen (z. B. Stützenabstand bei Frei-

leitungen) sind erforderlichenfalls nachzuweisen.

Für den Bereich der Deutschen Bundesbahn ist die

Bemessung von Leitungs- und Mantelrohren gegen

Erddruck und Verkehrslast im DVGW W 305 (H) und

der Richtlinie 2000 geregelt.

Für Rohrleitungen, die besonders hohe Anforderun-

gen erfüllen müssen, sind gesonderte Nachweise zu

führen z. B. nach DIN EN 13480-3, VdTÜV 1063 und

DVGW GW 312 (M).

Anwendungsbereich:

Stahlrohre werden besonders dort eingesetzt, wo

eine Kombination aus hoher Festigkeit und großer

Bruchdehnung gefordert wird, wie z. B. bei hohen

Innendrücken, möglichen hohen Druckstößen und

großen Nennweiten. Die Schweißtechnik erlaubt

eine Anpassung der Leitung auch an die ört-

lichen Gegebenheiten (beispielsweise an Zwangs-

punkten). In städtischen Versorgungsnetzen, bei

engem Arbeitsraum und bei Behinderung durch

längsverlaufende und kreuzende Leitungen ist

die Verlegung von Stahlrohren mit Schweiß-

verbindungen nicht immer wirtschaftlich möglich

(Flexibilität ist nur durch den Einsatz von Form-

stücken und Segmentschritten möglich). Alter-

nativ können hier Stahlrohre mit Steckmuffen

verwendet werden. Stahlrohre finden jedoch be-

sonders Anwendung bei Sonderbauwerken wie

Düker und Kreuzungen. Die Flexibilität der Steck-

muffenverbindung aber auch die kraftschlüssigen

Schweißverbindungen bieten große Vorteile in

Bergsenkungsgebieten.

Rohrverbindungen:

Es stehen zur Auswahl:

• Schweißverbindungen,

• Steckmuffenverbindungen,

• Flanschverbindungen,

• Sonderverbindungen.

Bei den Schweißverbindungen [siehe DVGW

GW 350 (A)] hat sich die Stumpfschweißverbindung

50 DVGW-Arbeitsblatt W 400-1

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

51DVGW-Arbeitsblatt W 400-1

durchgesetzt. Sie ist kraftschlüssig und zerstö-

rungsfrei prüfbar. Für die Ausführung der Rohren-

den gelten DIN 2614 und DIN 8551.

Längskraftschlüssige Steckmuffenverbindungen nach

DVGW GW 368 (A) haben sich analog zu den Steck-

muffenverbindungen bei Gussrohren bewährt und

sind bis DN 300 erhältlich.

Flanschverbindungen werden fast ausschließlich

für den Anschluss von Armaturen und Messgeräten

gewählt. Vorzugsweise sind Vorschweißflansche

nach DIN EN 1092-1 einzusetzen. Flansche sollten

möglichst nicht im Erdreich eingesetzt werden

(siehe DVGW-Wasserinformation Nr. 49).

Formstücke:

Formstücke lassen sich für viele Anwendungs-

bereiche aus Stahlrohren herstellen.

Für Rohrbögen DN � 1600 gilt DIN 2605. Sie kön-

nen auch nach DIN EN 10224 als Segmentbögen

aus Stahlrohren mit ZM-Auskleidung hergestellt

werden, wobei ein Nachbessern des Innenschutzes

im Segmentschweißnahtbereich nötig ist.

Warmgebogene Rohrbogen und warmgepresste

Halbschalen-Rohrbogen mit den von der Herstel-

lungsart abhängigen Biegeradien werden für Stahl-

rohrleitungen mit ZM-Auskleidungen zunehmend an

Stelle von Segmentbogen eingesetzt. Die Herstel-

lung des Rohrinnenschutzes erfordert hier einen er-

höhten Aufwand.

Für Abzweige gilt DIN 2615, für Reduzierungen

DIN 2616. Bei der Berechnung der Wanddicken von

Abzweigen ist das AD-Merkblatt B 9 zu beachten. Die

Länge von Reduzierstücken sollte aus hydraulischen

Gründen sein: 5 x DN (mm). Bei Steckmuffenrohren

werden Gussformteile nach EN 545 empfohlen.

Rohrumhüllung:

Für Stahlrohrleitungen gilt als Regelausführung die

PE-Umhüllung nach DIN 30670, DIN EN 10288

bzw. nach DVGW VP 637.

Innenschutz:

Als Innenschutz hat sich die Auskleidung mit Ze-

mentmörtel nach DIN 2614 bzw. die DIN 2880 be-

währt und ist Regelausführung. Für die Ausklei-

dung an der Baustelle zum Innenschutz metallener

Rohre gilt das DVGW W 343 (A). Die Zementmörtel-

auskleidung ist für Rohrleitungen zur Verteilung

aller Wässer für den menschlichen Gebrauch ge-

eignet, die der EU-Richtlinie 98/83/EG entspre-

chen. Für andere Wasserarten, z. B. Rohwässer,

kann entsprechend DIN 2880 eine andere Zement-

sorte ausgewählt werden.

Bei betonaggressiven Wässern wird aus dem Ze-

mentmörtel Kalk gelöst. Bei weichen Wässern ist

DVGW W 346 (A) zu beachten.

Die Zementmörtelauskleidung muss durchgehend

vorhanden sein. Der Innenschutz an Schweiß-

nähten kann in begeh- bzw. befahrbaren Rohren

(� 600 mm Innendurchmesser nach Auskleidung)

nachgearbeitet werden [siehe DVGW W 343 (A)]

auch für Innendurchmesser � 600 mm).

Stumpfschweißnähte werden mit hinterschnittener

Zementmörtelflanke nach DIN 2614 ausgebildet.

Eine Passivschichtbildung verhindert hier im Spalt-

bereich die Korrosion. Je nach Wasserqualität sin-

tert der Spalt in den Verbindungsbereichen der

Rohrleitung im Laufe der Zeit zu.

Andere Auskleidungen, z. B. aus Kunststoffen,

haben sich bisher nicht bewährt. Zu beachten ist,

dass eine ZM-Auskleidung notfalls erneuert werden

kann; die Erneuerung einer Kunststoff-Beschich-

tung ist demgegenüber relativ schwierig.

15.3.3 Duktiles Gusseisen

Werkstoffeigenschaften:

Hohe Sicherheitsreserven infolge der Kombination

von Festigkeit, Bruchdehnung und Kerbschlag-

zähigkeit; einfache Herstellung der Rohrverbin-

dung, Abwinkelbarkeit, Längskraftschlüssigkeit und

Längsbeweglichkeit in den Verbindungen, Rohrver-

bindungen meist elektrisch nicht leitend, großes

Formstück-Programm.

Erforderliche Korrosionsschutzmaßnahmen durch

Umhüllung bzw. Auskleidung sind integraler Be-

standteil des Rohres. Zinküberzüge sind in den Bo-

denklassen I und II ohne Einbuße der Schutzwir-

kung einsetzbar. It. DIN EN 545: 2002, Anhang 0,

kann Zn-Überzug mit Deckbeschichtung in vielen,

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

Zn-Al-Überzug mit Deckbeschichtung in den meis-

ten Böden eingebaut werden, wobei transport-

bedingte Verletzungen der Umhüllung infolge der

aktiven Schutzwirkung des Zinks selbst heilen.

Erläuterung zur statischen Bemessung:

Die Rohre sind für die in DIN EN 545 angegebenen

Bauteilbetriebsdrücke bemessen. Bei Erdverlegung

nach DVGW W 400-2 (A) können die Rohre ohne

Spannungsnachweis und Wanddickenberechnung

bei allen in DIN EN 545, Anhang F angegebenen

Überdeckungshöhen und Verkehrslasten (SLW 60

nach DIN 1072) eingesetzt werden:

In DIN EN 545 wird die Dichtheit gegenüber einem

möglichen Abfall des Innendruckes auf den abso-

luten Druck Pabs = 0,1 bar (= -0,9 bar) mittels Typ-

test nachgewiesen.

Anwendungsbereich:

Rohre aus duktilem Gusseisen werden in für Haupt-,

Versorgungs-, Fern- und Zubringerleitungen sowie

in setzungsempfindlichen Böden und in Bergsen-

kungsgebieten eingesetzt.

Rohrverbindungen:

Es stehen zur Auswahl:

• Steckmuffenverbindungen

• Schraubmuffenverbindungen

• Flanschverbindungen

• Stopfbuchsenmuffenverbindungen

Es gibt eine Reihe von elastisch gedichteten Steck-

muffenverbindungen nach DIN 28603, die auch zug-

fest ausgebildet werden können. DVGW GW 368 (A)

stellt die Einsatzgrenzen typgeprüfter längskraft-

schlüssiger Rohrverbindungen dar.

Die Stopfbuchsenmuffen-Verbindung nach DIN 28 602

kommt in Ausnahmefällen in Verbindung mit be-

stimmten Formstücken (z. B. U-Stücke) im Bereich

von DN 500 bis DN 1200 zum Einsatz. Schraubmuf-

fen-Verbindungen nach DIN 28601 werden in der

Regel nur noch bei Überschiebern bis DN � 400 ein-

gesetzt.

Flanschverbindungen kommen für den Einbau von

Armaturen bzw. Messgeräten mit Flanschen in Bau-

werken (Schächte) in Betracht. Im Erdeinbau sollten

zugfeste Muffenverbindungen eingesetzt werden

(siehe Wasserinformation Nr. 49).

Formstücke:

Eine Vielzahl von Formstücken aus duktilem Guss-

eisen nach DIN EN 545 sowie DIN 28650 steht zur

Verfügung.

Das Anschweißen von Stutzen kleiner Nennweite

ist unter Berücksichtigung besonderer Bedin-

gungen (Merkblatt DVS 0602, Richtlinie DVS 1502)

möglich. Die dünne aufgehärtete Zone beeinträch-

tigt nicht die Gebrauchseigenschaften des Bau-

teils. Die Nennweite der Abgänge darf höchstens

die Hälfte der Nennweite des anzubohrenden

Rohres betragen.

Ein Nachbessern des Innenschutzes im Schweiß-

nahtbereich ist nötig.

Die Schweißnaht ist mittels Farbeindringverfahren

zerstörungsfrei prüfbar.

Rohrumhüllung:

Für einige Bodenarten ist eine Umhüllung aus

Zinküberzug mit bituminöser Deckschicht nach

DIN 30674-1 ausreichend. Erfordern die Bodenver-

hältnisse eine mechanisch höherwertigere Korrosi-

onsschutzumhüllung, so stehen die PE-Umhüllung

nach DIN 30674-1 und vor allem die Zementmörtel-

umhüllung nach DIN 30674-2 zur Verfügung.

Innenschutz:

Rohre aus duktilem Gusseisen nach DIN EN 545

und DVGW VP 545 werden grundsätzlich mit einer

Zementmörtelauskleidung ausgeliefert.

Für den Innenschutz gilt DIN EN 545, ansonsten

gelten die entsprechenden Angaben nach 15.3.2

(Stahl) sinngemäß.

52 DVGW-Arbeitsblatt W 400-1

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

53DVGW-Arbeitsblatt W 400-1

15.3.4 Polyethylen (PE 80 und PE 100)

Werkstoffeigenschaften:

Hohe Korrosionsbeständigkeit; geringes Gewicht;

hohe Flexibilität; biegsam; große Ringbundlängen

möglich dadurch wenig Verbindungen; großes

Formstückprogramm; Bögen selten erforderlich;

Strangverlegung möglich; sehr glatte Rohrwand;

längskraftschlüssige Verbindungen.

Verringerung der ertragbaren Spannungen in Ab-

hängigkeit von Temperatur und Betriebszeit; sehr

großer Wärmeausdehnungskoeffizient; erhebliche

Versteifung bei tiefen Temperaturen; in konta-

minierten Böden besondere Schutzmaßnahmen

gegen die Diffusion von Stoffen durch die Rohr-

wandung erforderlich.

Erläuterungen zur statischen Bemessung:

Die Rohre werden für einen statischen Innendruck

von 10 – 20 bar bezogen auf einer Normtemperatur

von 20 °C unter Berücksichtigung der extrapolier-

ten Zeitstandkurven so bemessen, dass der in DIN

EN ISO 12162 festgelegte Sicherheitsbeiwert von

1,25 selbst nach 50 Jahren Nutzung mindestens

sichergestellt ist.

Anwendungsbereich:

PE-Rohre werden für Haupt-, Versorgungs- und

Hausanschlussleitungen sowie in setzungsemp-

findlichen Böden und in Bergsenkungsgebieten

eingesetzt.

Polyethylenohre finden zudem besonders Anwen-

dung bei Sonderbauwerken wie z. B. Düker. PE-

Rohre eignen sich vor allem für aggressive Böden

(Diffusionsschutz beachten, siehe 6.3.2).

Rohrverbindungen:

Es stehen zur Verfügung:

• Klemmverschraubungen und Steckverbinder

• Heizwendelschweißverbindungen

• Heizwendelsattelschweißverbindungen

• Stumpfschweißverbindungen

• Bundflanschverbindungen

• Steckmuffenverbindungen

Formstücke/Rohrverbinder:

Ein reichhaltiges Formstückprogramm aus Poly-

ethylen und aus duktilem Gusseisen steht zur Ver-

fügung. Auch Formstücke aus Messing oder spe-

ziellen Kunststoffen werden verwendet.

Rohre mit Diffusionsschutzschicht und mit mecha-

nischem Schutzmantel

Besondere Anwendungsfälle können auch Rohre mit

Diffusionsschutzschicht oder mit mechanischem

Schutzmantel (PE 80 und PE 100 mit Kunststoff-

schutzmantel und ggf. mit Aluminiumzwischenlage)

erfordern. Hierzu gehören z. B. die grabenlose Rohr-

legung und die Verlegung in kontaminiertem Erd-

reich. Die Eignung (Schutzeigenschaft gegen Diffu-

sion und Trinkwasserhygiene des Werkstoffes) für

die jeweiligen Anwendungen ist gesondert nach-

zuweisen.

15.3.5 Vernetztes Polyethylen (PE-Xa)

Werkstoffeigenschaften:

Hohe Korrosionsbeständigkeit; sehr hohe Span-

nungsrissunempfindlichkeit; geringes Gewicht; hohe

Flexibilität; biegsam; große Ringbundlängen möglich

dadurch wenig Verbindungen; großes Formstück-

programm; Bögen selten erforderlich; Strangver-

legung möglich; sehr glatte Rohrwand; längskraft-

schlüssige Verbindungen.

Sehr großer Wärmeausdehnungskoeffizient, Verstei-

fung bei tiefen Temperaturen; Stumpfschweißungen

nicht möglich (PE-X mit PE-X).

Erläuterungen zur statischen Bemessung:

Die Rohre werden für einen statischen Innendruck

von 12,5 bar und einer Temperatur von 20 °C unter

Berücksichtigung der extrapolierten Zeitstand-

kurven so bemessen, dass der in DIN EN ISO 12162

festgelegte Sicherheitsbeiwert von 1,25 selbst nach

50 Jahren Nutzung mindestens sichergestellt ist.

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

Anwendungsbereich:

PE-Rohre werden für Haupt-, Versorgungs- und

Hausanschlussleitungen sowie in setzungsemp-

findlichen Böden und in Bergsenkungsgebieten ein-

gesetzt.

Rohrverbindungen:

Es stehen zur Verfügung:

• Klemmverschraubungen und Steckverbinder

• Heizwendelschweißverbindungen

• Heizwendelsattelschweißverbindungen

• Bundflanschverbindungen

Formstücke/Rohrverbinder:

Ein reichhaltiges Formstückprogramm aus Poly-

ethylen und aus duktilem Gusseisen steht zur Ver-

fügung. Auch Formstücke aus Messing oder spezi-

ellen Kunststoffen werden verwendet.

15.3.6 Polyvinylchlorid (PVC-U)

Werkstoffeigenschaften:

Hohe Korrosionsbeständigkeit, geringes Gewicht;

Rohrlängen von 6 m bis 12 m: einfache Herstellung

der elastisch gedichteten Steckmuffenverbindun-

gen; Längsbeweglichkeit bei Steckmuffenverbin-

dungen; sehr glatte Rohrwand.

Verringerung der ertragbaren Spannungen in Ab-

hängigkeit von Temperatur und Betriebszeit; zu-

nehmende Schlagempfindlichkeit bei Temperaturen

� 5 °C; Formstücke sind z. T. aus anderen Werk-

stoffen; geringe Abwinkelbarkeit in den Rohrverbin-

dungen; in kontaminierten Böden sind besondere

Schutzmaßnahmen gegen die Diffusion von Stoffen

durch die Rohrwandung erforderlich.

Erläuterung zur statischen Bemessung:

Die Rohre werden für einen statischen Innendruck

von 10 – 16 bar und einer Temperatur von 20 °C

unter Berücksichtigung der extrapolierten Zeit-

standkurven so bemessen, dass der in DIN EN

ISO 12162 festgelegte Sicherheitsbeiwert von 1,6

[tatsächliche Sicherheitsbeiwerte gemäß DVGW

GW 335 – A1 (A) betragen 2,0 bzw. 2,5] selbst nach

50 Jahren Nutzung mindestens sichergestellt ist.

Anwendungsbereich:

PVC-U Rohre werden für Haupt-, und Versorgungs-

leitungen eingesetzt.

PVC-U Rohre finden zudem besonders Anwendung

bei aggressiven Böden (Diffusionsschutz beachten,

siehe 6.3.2).

Rohrverbindungen:

Es stehen zur Verfügung:

• Steckverbindungen

• Flanschverbindungen

Formstücke:

Formstücke aus warm verformten Rohren oder aus

PVC-Spritzguss bzw. aus Gusseisen stehen zur

Verfügung.

15.3.7 Glasfaser verstärkte Kunststoffe (GFK)

Werkstoffeigenschaften:

Korrosionsbeständig; geringes Gewicht; Längs-

beweglichkeit bei Steckmuffenverbindungen; sehr

glatte Rohrwand; geringe Temperaturabhängigkeit

bei den Werkstoffeigenschaften; variables Form-

stückprogramm; auch Sonderkonstruktionen mög-

lich; einfache Bearbeitbarkeit.

Längskraftschlüssigkeit nur bedingt und mit höhe-

rem Aufwand möglich; geringe Einsatzerfahrung in

der Wasserverteilung.

Erläuterungen zur statischen Bemessung:

Die Rohre werden entsprechend der DIN 16869 und

der dort festgelegten Sicherheitsbeiwerte bemes-

sen. Die Dimensionierung erfolgt getrennt von der

Steifigkeit und der Innendruckfestigkeit.

54 DVGW-Arbeitsblatt W 400-1

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

55DVGW-Arbeitsblatt W 400-1

Anwendungsbereich:

Aufgrund der geringen Einsatzerfahrung bestehen

bisher keine Anwendungsschwerpunkte.

Rohrverbindungen:

Es stehen zur Verfügung:

• gummigedichtete Steckverbindungen

• Flanschverbindungen

• Klebeverbindungen

• Laminatverbindungen

Formstücke/Rohrverbinder:

Es steht ein reichhaltiges Formstückprogramm aus

GFK zur Verfügung. In Ausnahmefällen können auch

Formstücke aus Stahl oder Edelstahl verwendet wer-

den. Rohre der Durchmesserreihe 2 (DN 200-DN 500)

sind geeignet für den Anschluss an Rohren und

Formstücken mit Muffen aus duktilem Gusseisen.

16 Auswahl von Armaturen und Anordnung von Rohrleitungs-teilen

16.1 Hygienische Anforderungen

Für die erforderliche chemische, mikrobiologische

und gesundheitliche Unbedenklichkeit der Werk-

stoffe, Anstriche und Beschichtungen für sämtliche

vom Trinkwasser benetzten Flächen gilt 5.2.

16.2 Bauartnormen

Armaturen werden nach ihren bauartbedingten

Merkmalen bezeichnet (z. B. als KIappe, Schieber,

Hahn, Ventil, Hydrant, Anbohrarmatur). Die Bau-

maße, Werkstoffe, Nennweiten und Druckstufen

sind in den für die einzelnen Bauarten aufgestellten

Normblättern (den Bauartnormen) angegeben.

Keine Bauartnormen liegen vor für Ringkolben-

ventile, Druckminderer, Rohrbruchsicherungen,

Be- und Entlüfter, und sonstigen Armaturen-

kombinationen. Für Rückflussverhinderer gilt DIN

EN 12334.

Die Bauartnormen enthalten in der Regel keine Hin-

weise auf den Anwendungsbereich. Bei der Aus-

wahl von Armaturen für Trinkwasserleitungen sind

sowohl bei Erdeinbau als auch beim Einbau in Bau-

werke (Schächte) zusätzliche Anforderungen zu

stellen. Sie sind in DIN EN 1074 aufgeführt.

Für Sonderarmaturen, z. B. Einlaufventile, Drossel-

armaturen und Rohrbruchsicherungen sind in Ab-

hängigkeit von den jeweiligen hydraulischen

Verhältnissen und anderen Betriebsbedingungen

im Einzelfall besondere Untersuchungen erfor-

derlich.

16.3 Grundsätze für die Auswahl

von Serienarmaturen

16.3.1 Dauerhaftigkeit

Aus Gründen der Betriebssicherheit und der Wirt-

schaftlichkeit sind nur Armaturen auszuwählen, die

das DIN/DVGW-Zertifizierungszeichen tragen und

eine möglichst lange Nutzungsdauer (mindestens

50 Jahre) erwarten lassen. Wichtig ist, dass jede

Armatur auch nach vielen Betriebsjahren noch

dicht schließt. Dabei ist zu beachten, dass die

Beschaffungskosten für Armaturen die Gesamt-

wirtschaftlichkeit einer Leitung in der Regel kaum

beeinflussen.

16.3.2 Druckstufen

Grundsätzlich gilt für die Auswahl der Rohrleitungs-

teile hinsichtlich der Druckbedingungen Tabelle 6.

16.3.3 Werkstoff der Dichtelemente

Im Regelfall sind Absperrarmaturen mit elastisch

wirkenden Dichtelementen (Elastomeren) auszu-

wählen, da die Vorteile, verglichen mit metallisch

dichtenden Armaturen, überwiegen.

16.3.4 Innen- und Außenschutz

Der Innen- und Außenschutz gegen Korrosion ist in

15.1.4 bzw. 15.2 geregelt.

16.3.5 Besondere Hinweise für den Einsatz

und die Auswahl von Armaturen

Absperrarmaturen müssen eine Leitung gegen den

Systembetriebsdruck als Differenzdruck in beiden

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

Durchflussrichtungen und in jeder Einbaulage voll-

ständig absperren und vollständig öffnen.

16.4 Absperreinrichtungen in Fern-

und Zubringerleitungen

16.4.1 Absperrarmaturen

Armaturen in Fern- und Zubringerleitungen haben

die Aufgabe, Wasserleitungen in Teilstrecken zu

gliedern, damit das Entleeren und Füllen im Rahmen

der betrieblichen Aufgaben sich auf überschaubare

und beherrschbare Strecken beschränkt. Hierbei

sind die Armaturen an gut erreichbaren Stellen vor-

zusehen.

Bei Fern- und Zubringerleitungen wird der Abstand

der Absperreinrichtungen wesentlich durch die

Geländeverhältnisse bestimmt. Die Anordnung von

Armaturen an Tiefpunkten der Leitungen hat sich

bewährt, weil dann die beiderseits ansteigenden

Strecken getrennt entleert werden können.

In Verbindungen mit der Kreuzung von Verkehrswe-

gen oder Flüssen ist die Anordnung von Absperr-

armaturen an beiden Talflanken und somit die Ab-

sicherung aller Kreuzungen im Tal zweckmäßig. Bei

der Kreuzung enger, tiefer Täler entstehen hohe

Drücke. In diesem Fall kann die Anordnung von Ab-

sperreinrichtungen (um den Bauteilbetriebsdruck

PFA niedrig zu halten) in Hangbermen oder am

Übergang von der Hochebene zum Hang günstiger

sein. Untersuchungen über die im Schadensfall

freiwerdende Energie sind bei der Anordnung von

Armaturen, vor allem von Rohrbruchsicherungen,

erforderlich.

Der Abstand zwischen den Absperreinrichtungen

sollte in Zubringer- und Fernleitungen 3,5 km nicht

überschreiten. Auch in abzweigenden Leitungen

sind Absperrarmaturen vorzusehen.

Zum Einsatz kommen Keilschieber, Absperrklappen

und Kugelhähne.

Keilschieber dienen nur zum Absperren von

Leitungsteilen. Bis DN 300 werden im Allgemeinen

weichdichtende Schieber eingesetzt; bei größeren

Nennweiten und bis MDP � 25 bar überwiegend

weichdichtende Klappen.

Zu beachten ist, dass Rohrleitungen mit Absperrklap-

pen nicht gemolcht werden können. In diesem Fall sind

Kugelhähne zu verwenden, da bei diesen Armaturen

der freie Rohrquerschnitt bei Vollöffnung erhalten bleibt.

Dies gilt auch für Leitungsabschnitte mit Messstrecken

oder bei Saugleitungen vor Pumpenanlagen. Bei der

Auswahl von Absperrklappen und Kugelhähnen mit

Antrieben ist besonders darauf zu achten, dass keine

zu kurzen Schließ- und Öffnungszeiten möglich sind.

16.4.2 Regelarmaturen

Regelarmaturen sind bestimmt zum Einsatz in allen

Schaltstellungen zwischen „geschlossen“ und „voll-

ständig offen“ [DVGW W 332 (M)]. Zur Steuerung

von Druck und Durchfluss werden vor allem Ventile

verwendet. Teller-/Kolben-Ventile werden bevorzugt

bei kleinen Leitungsdimensionen in der Haustechnik

eingesetzt. Ringkolbenventile eignen sich beson-

ders für Regelungsvorgänge und zur Druckmin-

derung bei großen Durchflüssen.

16.4.3 Rohrbruchsicherungen [DVGW W 322 (A)]

Die Rohrbruchsicherung muss bei Unterschreiten

eines festgelegten Druckes, oder bei Überschreiten

eines bestimmten festgelegten Durchflusses oder

einer an zwei Punkten festgestellten Durchfluss-

Differenz die Rohrleitung selbsttätig, meist ohne

fremde Energie, absperren. Auch die fernbetätigte

Auslösung der Rohrbruchsicherung kann sinnvoll

sein. Der Schließvorgang muss so langsam ablau-

fen, dass keine unzulässigen Druckstöße auftreten

können. Rohrbruchsicherungen werden im allge-

meinen nur in besonders kritischen Leitungs-

abschnitten angeordnet, wenn im Schadensfalle

große Folgeschäden zu erwarten sind.

Ausgeführt werden Kombinationen aus mehreren

Funktionsgruppen, die je nach den Betriebsbe-

dingungen der jeweiligen Versorgungsanlage und

nach den Schutzzielen ausgewählt werden.

Von besonderer Bedeutung sind:

• Antrieb zum Schließen der Armatur ohne Fremd-

energie, (Gewicht oder Batterieantrieb)

• Messwertgeber zur Überwachung des Durch-

flusses und zur Impulsgabe bei Überschreiten

eines festgelegten Durchflusses bzw. einer vor-

gegebenen Durchfluss-Differenz

56 DVGW-Arbeitsblatt W 400-1

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

57DVGW-Arbeitsblatt W 400-1

• Hydraulikaggregat

• bei Antrieb mittels Gewicht

• Hubbremse zum Steuern der Schließbewegung

der Armatur

• Auslösevorrichtung zum Lösen der Verriegelung

des Antriebes

16.5 Absperreinrichtungen in Haupt-

und Versorgungsleitungen

Absperreinrichtungen in Versorgungsleitungen liegen

meist im Straßen- oder Gehwegbereich. Sie sind

über ein Gestänge, das über eine Straßenkappe

zugänglich ist, bedienbar [siehe auch DVGW

GW 336 (A)]. Der Ort des Einbaus von Armaturen

� DN 80 ist gemäß DIN 4066 bzw. DIN 4067 durch

Hinweistafeln vor Ort zu kennzeichnen und in Über-

sichts- und Bestandspläne zu dokumentieren

[siehe DVGW W 322 (M)]. Auf eine Beschilderung

der Absperrarmaturen von Hausanschlussleitun-

gen kann verzichtet werden, wenn deren Lage an-

hand von einfachen Lagebezeichnungen in den Be-

standsplänen sich sicher und einfach auffinden

lässt.

Als Absperrarmatur eignen sich für kleine Nenn-

weiten Keilschieber (� DN 300), für größere Nenn-

weiten sollten vorwiegend Absperrklappen verwen-

det werden. Für die eingeerdeten Armaturen – dies

gilt auch für Hydranten – sollten möglichst Muffen-

verbindungen oder ggf. PE-Schweißverbindungen

vorgesehen werden, da diese kostengünstiger sind

(siehe DVGW Wasserinformation Nr. 49 – Begrün-

dungen für Muffenverbindungen).

Die Zahl der erforderlichen Absperreinrichtungen

richtet sich nach der Anschlussdichte, der Topogra-

phie (Höhenunterschiede) sowie nach Art und Um-

fang der Vermaschung (siehe Bild 13). Hierbei ist zu

berücksichtigen, dass bei Störungen im Rohrnetz

die in der Versorgung beeinträchtigten Bereiche

(z. B. Personenkreis) nicht zu groß werden. Als An-

haltspunkt können folgende Absperrstrecken-Län-

gen angenommen werden:

• bei Hauptleitungen: � 1000 m

• bei Versorgungsleitungen:

– bei offener Bebauung: � 400 m,

– bei geschlossener Bebauung: � 300 m.

Gebiet mit hoherBebauungsdichte4 Schieber je Kreuzung

Steigung

Gebiet mit kleinerBebauungsdichte3 Schieber je Kreuzung

Steigung

2 Mal ca.200 - 300 m

Bild 13 – Beispiel für die Anordnung von Schiebern und Hydranten

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

Liegen die Versorgungsleitungen in der Fahrbahn,

sollten die Armaturen an Kreuzungen mit starkem

Straßenverkehr außerhalb des Kreuzungsberei-

ches, jedoch nicht in ständig benutzten Parkstrei-

fen, eingebaut werden. Außerhalb von Kreuzungen

sind Absperrarmaturen möglichst im Bereich von

Grundstückseinfahrten anzuordnen, weil sie dort

zugänglich bleiben. Siehe hierzu Beispiel in Bild 14.

Grundsätzlich sollten Anschlussleitungen gemäß

DVGW W 404 (M) absperrbar sein. Es ist auch mög-

lich auf Absperrarmaturen zu verzichten, wenn

dafür die Versorgungsleitung sektionsweise abge-

sperrt werden kann. Dies gilt nicht für Hauptleitun-

gen. Die absperrbare Sektion sollte dabei 50

Wohneinheiten nicht überschreiten. Siehe hierzu

Beispiel in Bild 15.

58 DVGW-Arbeitsblatt W 400-1

Haus Haus

Haus

Hof-ein-fahrt

Straße SteigunggünstigerArmaturen-standort

Bild 14 – Anordnung von Absperrarmaturen und Hydranten in Wasserverteilnetzen

Absperrarmatur

Hydrant

Absperrbare Sektion (< 50 WE)

Bild 15 – Absperrbare Sektion mit Verzicht auf Absperrarmatur je Hausanschluss

Endkappe mit Hausanschlussbzw. Hydrant

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

59DVGW-Arbeitsblatt W 400-1

16.6 Hydranten

16.6.1 Zweck, Auswahl und Betrieb

von Hydranten

Hydranten im Wasserrohrnetz sind als Unter- oder

Überflurhydranten für Betriebsmaßnahmen der Was-

serversorgungsunternehmen bestimmt. Für den Ein-

bau und Betrieb von Hydranten gilt DVGW W 331 (M).

Hydranten werden darüber hinaus für sonstige Be-

nutzungszwecke (Straßenreinigung usw.) und ggf. für

Feuerlöschzwecke (siehe 11.1.8) genutzt. Je nach

Druck in der Leitung sollten über einen Hydranten

Entnahmemengen � 24 m3/h (bei � 2 bar Vordruck

an der Leitung, dies entspricht etwa � 1,0 – 1,5 bar

an der Hydrantenklaue) entnehmbar sein. Vorrangig

werden in Rohrnetzen der Wasserversorgungsunter-

nehmen Unterflurhydranten eingesetzt, da sie

• den Straßenverkehr wenig behindern,

• auf die auch innerhalb der Fahrbahnen liegenden

Rohrleitungen direkt aufgesetzt werden können.

Überflurhydranten werden in der Umgebung größe-

rer Gebäude, in Gewerbe- und Industriegelände, in

Gegenden mit großem Schneefall und/oder weit-

räumiger Bebauung eingesetzt, da sie

• jederzeit und schnell zugänglich sind,

• ohne Standrohr verfügbar sind,

• größere Entnahmen ermöglichen (DN 150).

16.6.2 Anordnung von Hydranten

Hydranten sind so anzuordnen, dass die Entnahme

von Wasser, das Füllen, Entleeren, Spülen sowie

Be- und Entlüften von Leitungsabschnitten leicht

möglich ist. Aus hydraulischen Gesichtspunkten

sollten Hydranten nahe an den Kreuzungs- und Ab-

zweigpunkten des Netzes angeordnet werden.

Die Abstände von Hydranten im Rohrnetz sind in

Abhängigkeit von der Bebauung und von der Struk-

tur des Rohrnetzes örtlich verschieden. Sie liegen

in Ortsnetzen meist unter 150 m.

Bei Bereitstellung von Löschwasser ist darüber

hinaus DVGW W 405 (A) zu beachten.

Hydranten sollten auf oder unmittelbar neben die

Rohrleitung gesetzt werden. Dabei sind die Einbau-

bedingungen gemäß DVGW W 331 (M) zu beachten.

Werden Hydranten seitlich verzogen (z. B. in den

Gehwegbereich) so muss ein Hausanschluss fol-

gen, um das Verkeimen des Wassers in nicht durch-

flossenen Leitungsabschnitten zu verhindern.

Am Ende von Versorgungsleitungen sind zur Spü-

lung, zur Entleerung und zur Entlüftung Hydranten

anzuordnen. Um die Zahl der zu spülenden End-

leitungen zu verringern, sollte der letzte Haus-

anschluss unmittelbar am Hydranten abgehen. Bei

Stichleitungen � DN 100 kann auf den Hydranten

verzichtet und statt dessen eine Endkappe ange-

ordnet werden. Siehe hierzu Bild 15.

An Zubringer- und Fernleitungen sind Hydranten

nur anzuschließen, wenn sie für einen geordneten

Betrieb notwendig sind. In diesem Fall sind zusätz-

lich Absperrarmaturen, die Instandhaltungs- und

Überwachungsarbeiten ohne Außerbetriebnahme

der Leitung zulassen, einzubauen.

16.7 Entleerung und Spülauslässe

16.7.1 Entleerungen

Haupt- und Versorgungsleitungen mit geringer

Nennweite können über Hydranten teilentleert wer-

den. Leitungen ab DN 400 sind möglichst mit be-

sonderen Entleerungen auszurüsten. Das Wasser

muss schadlos abgeführt werden können.

Bei Zubringer- und Fernleitungen sind an den Gelän-

detiefpunkten bei Bedarf Entleerungsschächte an-

zuordnen [siehe DVGW W 355 (A)].

Entleerungsarmaturen müssen auch während der

Leitungsentleerung bedienbar sein. Die Nennweiten

der Entleerungen sind den Nennweiten der Rohrlei-

tung sowie den Vorflutverhältnissen anzupassen.

Folgende Nennweiten sind üblich (siehe Tabelle 8):

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

Tabelle 8 – Nennweiten von Entleerungsleitungen

Leitung EntleerungsleitungDN DN

600 100

700 150

800 150

1000 200

1200 250

16.7.2 Spülauslässe

Für das Spülen der Haupt- und Versorgungsleitun-

gen � DN 400 genügen meist die vorhandenen Ent-

leerungen. Zum wirksamen Spülen von Leitungen

großer Nennweite und von Zubringer und Fernlei-

tungen bei denen zur Erzielung einer ausreichenden

Wassergeschwindigkeit vorhandenen Entleerungs-

einrichtungen zu klein sind, werden besondere

Spülauslässe bzw. Spülschächte erforderlich. Die

Nennweite der Spülauslässe sollte aber so klein ge-

halten werden, dass der am Abzweig während des

Spülvorganges anstehende Druck durch Reibungs-

verlust (ohne zusätzliche Drosselung) im Spülaus-

lass abgebaut werden kann. Ist dies im Einzelfall

nicht möglich, oder soll der Durchfluss regelbar

sein, muss sich die Absperreinrichtung im Spülaus-

lass zum Drosseln eignen (z. B. Ringkolbenventil,

Absperrschieber mit zusätzlichem „Verschleiß-

schieber“).

Die unmittelbare Einleitung in Abwasserkanäle oder

-schächte ist nicht zulässig. Entleerungsleitungen

und Spülauslässe müssen grundsätzlich durch

einen Schacht unterbrochen und gegen Verunreini-

gungen geschützt werden. Beispiele für Schächte

und Auslaufbauwerke enthalten DVGW W 355 (A)

und DVGW W 356 (A).

16.8 Be- und Entlüftung

Fernleitungen und lange Zubringerleitungen müssen

an allen geodätischen Hochpunkten Be- und Entlüf-

tungsschächte mit den entsprechenden Armaturen

erhalten [siehe DVGW W 334 (M)].

17 Dokumentation der Planung

17.1 Allgemeines

Es ist eine umfassende Dokumentation aller Pla-

nungsdaten und Ergebnisse zu erstellen.

Diese Dokumentation muss für die einzelnen Pla-

nungsstufen beinhalten:

17.2 Entwurfs- und Genehmigungsplanung

• Erläuterungsbericht

• Wasserbedarfsermittlung

• hydraulische Berechnung für unterschiedliche

Lastfälle einschließlich Nachweis der möglichen

Löschwasserbereitstellung

• Abstimmungsergebnisse mit anderen Versor-

gungsträgern und weiteren von der Planung be-

troffenen Behörden und Dienststellen einschließ-

lich Einarbeitung der erhobenen Forderungen zur

Sicherstellung der Genehmigungsfähigkeit

• Lagepläne, zum Beispiel M 1:500 für Verteiler-

netze und 1:2.500 für Fernleitungen, einschließ-

lich Bestand anderer Versorgungsträger und Ka-

tastersituation

• Entwurfszeichnungen für Bauwerke mit Aus-

rüstungen

• Trassenzustimmung der betroffenen Kommunen

und Privateigentümer

• Planfeststellung einschließlich Umweltverträg-

lichkeitsprüfung bzw. Plangenehmigung, falls er-

forderlich

• bei Haupt- und Zubringerleitungen Festlegungen

zu Spülung und Desinfektion (Leitungsabschnitte,

Bezug und Abschlagen des erforderlichen Was-

sers, notwendige Wassermengen)

• Kostenberechnung

60 DVGW-Arbeitsblatt W 400-1

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

61DVGW-Arbeitsblatt W 400-1

17.3 Ausführungsplanung und

Ausschreibungsunterlagen

• Lagepläne, zum Beispiel M 1:500 für Verteiler-

netze und 1:2.500 für Fernleitungen, einschließ-

lich Bestand anderer Versorgungsträger, Kataster-

situation und Ansatzpunkten der Baugrundauf-

schlüsse

• Ausführungszeichnungen für Bauwerke mit Aus-

rüstungen

• Falls erforderlich Längsschnitte mit Gelände-

höhen, Grabensohle, Rohrsohle, Rohrbettung,

Bodenprofilen, Grundwasserstand und kreuzen-

den Anlagen Dritter

• Darstellung der Abzweig- und Verbindungsstel-

len mit Zuordnung der Formstück- und Armatu-

renbezeichnung

• Detailzeichnungen, zum Beispiel für Kreuzungen

mit Verkehrswegen, Düker und Schächte

• Materialliste mit DIN-gerechter und bestellreifer

Bezeichnung aller Materialien, falls für die Aus-

schreibung/Beschaffung erforderlich

• Grabenprofile mit Baustreifenbreite bzw. bei kom-

plexen Maßnahmen Straßenquerschnitte mit Be-

legung des unterirdischen Bauraumes

• Vorbemerkungen und technische Vertragsbedin-

gungen zum Leistungsverzeichnis

• Leistungsverzeichnis getrennt nach Gewerken

und vereinbarten Bauabschnitten

• Kostenberechnung auf der Grundlage des Leis-

tungsverzeichnisses

• Nutzungsvereinbarungen mit Eigentümern bei

der Nutzung privater Flächen

18 Planungsvorgaben für Bau und Betrieb

18.1 Desinfektion und Spülung von

Trinkwasserleitungen

Bereits bei der Planung sind die Bauabschnitte von

Trinkwasserleitungen so festzulegen, dass das für

die Druckprüfung, Desinfektion und Spülung erfor-

derliche Wasser mit kleinstem Aufwand beschafft

und schadlos abgeführt werden kann [siehe DVGW

W 291(A)].

Spülmöglichkeiten sind so anzuordnen, dass be-

triebsbedingte Spülungen jederzeit möglich sind.

Während des Spülvorganges sollte nach Möglich-

keit die Versorgung aufrechterhalten werden. Spü-

lungen können über Hydranten, Spülschächte,

Auslaufbauwerke erfolgen.

Bei Einleitung in den Vorfluter sind die wasser-

rechtlichen Bestimmungen zu beachten.

18.2 Übergabe an den Bau und Betrieb

Die aus der Planung für den Bau und späteren Be-

trieb abzuleitenden Auflagen und besonderen Be-

dingungen sind in entsprechenden Anweisungen

festzuhalten und weiterzugeben.

Dazu zählen:

• Ausführungsplanung und Ausschreibungsunter-

lagen

• Qualitätsanforderungen z. B. an das ausführende

Personal und die ausführenden Unternehmen

(nach DVGW W 400-2 (A)]

• Besondere Vereinbarungen mit den Grundstücks-

eigentümern

• Auflagen bei Kreuzungen von Verkehrswegen, Ge-

wässer und Deichen

• Auflagen und Vereinbarungen im Zusammenhang

mit Kreuzungen anderer Ver- und Entsorgungs-

einrichtungen

• Auflagen bei der Einleitung von Wasser in Vorfluter

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

• besondere Maßnahmen bei Frost (Brücken-

leitungen)

• besondere Bedingungen für die Betätigung von

Armaturen, z. B. zur Vermeidung unzulässiger

Druckstöße

• Spülplan für nicht ausreichend durchflossene

Leitungen

Diese Anweisungen sind vom Betreiber der Anlage

aufzubewahren.

62 DVGW-Arbeitsblatt W 400-1

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

63DVGW-Arbeitsblatt W 400-1

Bild A1 – Luftblase am Hochpunkt bei hoher

Fließgeschwindigkeit: Als Folge der Quer-

schnittsverengung tritt ein hoher Druckverlust

hL auf, der zur Verminderung des Durchflusses

führt. Die angenommene Luftblase kann entwei-

chen, wenn eine selbsttätige Be- und Entlüf-

tungsarmatur oder eine Fließgeschwindigkeit

vorhanden ist, die Luftblasen sicher mitreißt.

Der Druckverlust hL wird dann vermieden.

Bild A2 – Unzulässige Führung einer Fallleitung:

Bei voller Ausnutzung des Druckgefälles ent-

steht bei A Unterdruck. Durch Belüftungsventile

wird Luft eingesogen, der Durchfluss geht

zurück. Falls keine Belüftung erfolgt und der

Unterdruck ca. 0,8 bar überschreitet, reißt die

Wassersäule bereits bei stationären Betriebs-

verhältnissen ab. Wenn eine andere Linien-

führung nicht möglich ist, ist es zweckmäßig,

einen Wasserbehälter am Punkt A anzuordnen

oder den Punkt A mit einem Stollen zu unter-

fahren.

Bild A3 – Ungünstige Führung einer Fallleitung:

Die Drucklinie schneidet zwar bei stationärem

Betrieb noch nicht die Leitung, auf großen Län-

gen entstehen aber schlecht entlüftete Leitungs-

abschnitte mit zahlreichen Hoch- und Tiefpunk-

ten. Für instationäre Betriebsverhältnisse ist

eine ausreichende Mindestdruckhöhe über der

jeweiligen Be- und Entlüftungsarmatur erforder-

lich.

Bild A4 – Günstige Führung einer Fallleitung:

Ausreichende Druckhöhe über der Leitung ist in

allen Betriebsfällen gewährleistet.

Bild A5 – Unzulässige Führung einer Pumpen-

druckleitung: Mit zunehmender Fließgeschwin-

digkeit unterschneidet die Drucklinie die Leitung.

Im Betriebsfall 2 entsteht bereits bei stationären

Betriebsverhältnissen Unterdruck.

Anhang A (informativ) – Beispiele für günstige und ungünstige Führungen von Fall-und Pumpendruckleitungen

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

Bild A6 – Ungünstige Führung einer Pumpen-

druckleitung: Die Drucklinie unterschneidet bei

stationären Betriebsverhältnissen zwar nirgends

die Leitung, auf einem langen Leitungsabschnitt

mit geringem Überdruck kann jedoch bei insta-

tionären Betriebsverhältnissen die Drucklinie die

Leitung unterschneiden. Sämtliche Hochpunkte

sind mit selbsttätigen Be- und Entlüftungsarma-

turen zu versehen. Um Unterdrücke an den Be-

und Entlüftungsarmaturen zu vermeiden, ist zwi-

schen der tiefsten hydraulischen Drucklinie und

diesen Armaturen ein Mindestabstand (hmin) ein-

zuhalten.

Bild A7 – Günstige Aufteilung in Pumpendruck-

leitung und Gefälleleitung.

Bild A8 – Günstige Führung einer Pumpendruck-

leitung mit anschließender Gefälleleitung.

64 DVGW-Arbeitsblatt W 400-1

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

65DVGW-Arbeitsblatt W 400-1

Rechtlich bestehen folgende Möglichkeiten, private

Grundstücke für die Verlegung von Trinkwasser-

leitungen in Anspruch zu nehmen:

• Duldung

Kunden und Anschlussnehmer müssen die Errich-

tung von Leitungen über ihre im gleichen Versor-

gungsgebiet liegenden Grundstücke für Zwecke der

öffentlichen Versorgung einschließlich Zubehör zur

Zu- und Fortleitung von Trinkwasser unentgeltlich

nach § 8 AVBWasserV dulden. Ist der Kunde bzw.

Anschlussnehmer nicht Eigentümer des Grund-

stücks, muss die schriftliche Zustimmung des

Grundstückseigentümers zur Benutzung des zu

versorgenden Grundstücks beigebracht werden.

Diese Duldungspflicht ist dadurch eingeschränkt,

dass der Kunde bzw. Anschlussnehmer unter Um-

ständen dann eine Umlegung bzw. Entfernung der

Leitung auf Kosten des Versorgungsunternehmens

verlangen kann, wenn die Leitung für ihn an der bis-

herigen Stelle nicht mehr zumutbar ist. Darüber hin-

aus besteht die Duldungspflicht gemäß § 8 Abs. 1

Satz 3 AVBWasserV dann nicht, wenn die Inan-

spruchnahme des Grundstücks den Eigentümer

mehr als notwendig oder in unzumutbarer Weise

belastet.

• Beschränkt persönliche Dienstbarkeit

Bei wichtigen Leitungen und Anlagen bietet sich

trotz der in § 8 AVBWasserV normierten Duldungs-

pflicht eine zusätzliche dingliche Absicherung der

Versorgungsleitung an. Diese dingliche Sicherung

sollte in Form einer beschränkt persönlichen

Dienstbarkeit zugunsten des Versorgungsunterneh-

mens erfolgen. Für die Wirksamkeit der beschränk-

ten persönlichen Dienstbarkeit ist deren Eintragung

in das Grundbuch notwendig.

Für den Erwerb der beschränkten persönlichen

Dienstbarkeit ist vom Versorgungsunternehmen

eine Entschädigung zu zahlen. Die Höhe dieser

Entschädigung ist nach dem Umfang der Nut-

zungseinschränkung und dem Verkehrswert des

Grundstückes mit dem Grundstückseigentümer zu

vereinbaren. Für die jeweils erforderliche Breite

von Schutz- und Arbeitsstreifen siehe Abschnitt 8.

Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten sind auch

erforderlich, wenn eine Anschlussleitung zur Ver-

sorgung eines nicht direkt an der Versorgungslei-

tung liegenden Grundstückes (Hinterlieger) in einem

anderen Grundstück verlegt werden muss.

• Zwangsbelastung/Enteignung:

Ist auf dem Verhandlungswege keine Eintragung

einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit in

das Grundbuch zu erreichen, besteht die Möglich-

keit durch Anordnung der Duldung durch die Was-

serbehörde (wasserrechtliches Zwangsrecht) oder

eine zwangsweise Belastung des Grundstückes

mit einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

(Enteignung) das Recht zum Einbauen, den Betrieb

und die Instandhaltung einer Trinkwasserleitung zu

erlangen.

Dabei ist zu beachten, dass die durch Enteignung

erlangte beschränkte persönliche Dienstbarkeit

größere rechtliche Sicherheit für die langfristige

Nutzung der Leitungstrasse auf privaten Grund-

stücken bietet als die behördliche Anordnung.

Rechtsgrundlage für das zwangsweise Einbauen

von Leitungen auf privaten Grundstücken bilden

die Wasser- und Enteignungsgesetze der Bundes-

länder. Eine Enteignung ist auch nachträglich mög-

lich.

Das Dulden von Vorarbeiten auf Grundstücken, z. B.

für Planung und Vermessung, kann auf Antrag bei

der Enteignungsbehörde erwirkt werden, Eigen-

tümer und Besitzer sind rechtzeitig vor dem Betre-

ten der Grundstücke, z. B. durch öffentliche Be-

kanntmachung, zu benachrichtigen.

Ist ein Planfeststellungsbeschluss unanfechtbar

und die sofortige Ausführung des Leitungsbauvor-

habens aus Gründen der Versorgungspflicht erfor-

derlich, kann die Enteignungsbehörde eine vorzei-

tige Besitzeinweisung verfügen.

Anhang B (informativ) – Rechtlich bestehende Möglichkeiten zur Inanspruchnahmevon privaten Grundstücken für die Verlegung von Trinkwasserleitungen

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1

Co

pyr

igh

t (c

) b

y D

VG

W e

.V. -

Urh

eber

rech

tlic

h g

esch

ütz

t u

nd

r H

aus

& G

run

d B

ayer

n li

zen

sier

t. E

rzeu

gt

2011

-6-7

12:

04:5

1