volksabstimmung vom 26.september 2004 erläuterungen ......volksabstimmung vom 26.september 2004...
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Volksabstimmung vom
26. September 2004
Erläuterungen des Bundesrates
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3
4
Bürgerrecht
der zweiten und dritten
Ausländergeneration
Initiative
«Postdienste für alle»
Erwerbsersatz
für Dienstleistende und
bei Mutterschaft
1 und
Darüber wird abgestimmt
Informationen zur VorlageDer Abstimmungstext
Volksinitiative «Postdienste für alle»
Die Volksinitiative «Postdienste für alle» verlangt, dass derBund die Grundversorgung mit Postdiensten und ein flächen-deckendes Poststellennetz garantiert. Reichen die Einnahmender Post für die Finanzierung nicht aus, soll der Bund ein-springen. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab,weil die Hauptforderungen erfüllt sind und neue Subventio-nen die derzeitigen Bemühungen zur Haushaltssanierungunterlaufen würden.
Seiten 14–21Seite 18
Informationen zur VorlageDer Abstimmungstext
Erleichterte Einbürgerung von Jugendlichen der zweiten
Generation
Bundesrat und Parlament haben beschlossen, eine erleich-terte Einbürgerung für Jugendliche der zweiten Generationeinzuführen und das Verfahren für die ordentliche Einbürge-rung zu vereinfachen. Dies bedarf einer Änderung derBundesverfassung.
Seiten 4–11Seite 12
Erste Vorlage
ZweiteVorlage
DritteVorlage
Bürgerrechtserwerb für die dritte Generation
Bundesrat und Parlament haben beschlossen, dass Kinderder dritten Ausländergeneration mit der Geburt in derSchweiz das Schweizer Bürgerrecht erwerben sollen, wenndie Eltern keine gegenteilige Erklärung abgeben. Dies bedarfeiner Änderung der Bundesverfassung.
Informationen zur VorlageDer Abstimmungstext
Seiten 4–11Seite 13
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Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft
Bundesrat und Parlament wollen den Erwerbsersatz fürDienstleistende erhöhen und für erwerbstätige Frauen einenLohnersatz bei Mutterschaft einführen. Gegen diese Revisionwurde das Referendum ergriffen.
VierteVorlage
Informationen zur VorlageDer Abstimmungstext
Seiten 22–27Seiten 28–39
4
Erleichterte Einbürgerung junger Ausländerinnen und
Ausländer der zweiten Generation
Die Abstimmungsfrage lautet:
Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 3. Oktober 2003 über die ordentliche
Einbürgerung sowie über die erleichterte Einbürgerung junger Ausländerinnen
und Ausländer der zweiten Generation annehmen?
Bundesrat und Parlament empfehlen, diese Revision der Bundesverfassung
anzunehmen.
Der Nationalrat hat die Vorlage mit 140 zu 41 Stimmen angenommen, der Ständerat mit 40 zu 0 Stimmen.
Erste Vorlage
Bürgerrechtserwerb durch Geburt bei der dritten
Generation
Die Abstimmungsfrage lautet:
Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 3. Oktober 2003 über den Bürgerrechts-
erwerb von Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation annehmen?
Bundesrat und Parlament empfehlen, diese Revision der Bundesverfassung
anzunehmen.
Der Nationalrat hat die Vorlage mit 149 zu 40 Stimmen angenommen, der Ständerat mit 38 zu 0 Stimmen.
Zweite Vorlage
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Das Wichtigste in Kürze
Wer sich heute in der Schweiz einbürgern lassen will, musssich auf einen langen Instanzenweg begeben und je nachWohnort viel bezahlen. Vor allem Junge, die hier geboren oderaufgewachsen sind, erleben solche Bedingungen als stossend.
Durch zwei neue Verfassungsbestimmungen sollen dieseMängel behoben werden. Jugendliche der zweiten Generationsowie die dritte Generation erhalten damit grössere Chancen,gleichwertig am gesellschaftlichen und politischen Leben derSchweiz teilzunehmen – mit allen Rechten und Pflichten.
Die erste Vorlage betrifft ausländische Jugendliche der so genannten zweiten Generation, deren Eltern in die Schweizeingewandert sind. Sie können die erleichterte Einbürgerungbeantragen, falls sie mindestens fünf Jahre in der Schweiz zur Schule gegangen sind und eine Aufenthalts- oder Nieder-lassungsbewilligung besitzen. Zudem müssen sie mindestenszwei Jahre in der Einbürgerungsgemeinde gewohnt haben, in der Schweiz integriert sein, eine Landessprache sprechenund die Rechtsordnung beachten. Mehr als die Hälfte derKantone kennen bereits Erleichterungen und haben damit gute Erfahrungen gemacht.
Bei der zweiten Vorlage geht es um die dritte Generation, umdiejenigen Ausländerinnen und Ausländer, deren Grosselternin die Schweiz eingewandert sind. Sie sind noch enger mit unserem Land verbunden als ihre Eltern und sollen das Bür-gerrecht bei der Geburt in der Schweiz erhalten. Bedingungist, dass mindestens ein Elternteil hier aufgewachsen ist.
Eine Minderheit des Nationalrates vertrat die Meinung, ein erleichtertes Verfahren für Jugendliche sei nicht nötig und dasBürgerrecht für die dritte Generation bei Geburt führe zu weit.
Bundesrat und Parlament befürworten die Änderungen. Diese leisten einen wichtigen Beitrag zur Integration jungerAusländerinnen und Ausländer, die hier aufgewachsen sind,und bringen mehr Gerechtigkeit sowie weniger Bürokratie.
Warum eineRevision?
Änderung derVerfassung
Erste Vorlage:
Erleichterung für Jugendliche
der zweitenGeneration
Zweite Vorlage:
Bürgerrecht für die dritte
Generation
Kritische Stimmenim Parlament
Standpunkt von Bundesrat und Parlament
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Die Vorlagen im Detail
Bei der Abstimmung über diese beiden Vorlagen geht es einzig
darum, Grundsätze der Einbürgerung und des Bürgerrechts in
der Verfassung zu verankern. Die Stimmenden sollen jedoch
schon jetzt wissen, welche Voraussetzungen für die Einbürge-
rung und für die Erlangung des Bürgerrechts durch Geburt
dereinst erfüllt sein müssen. Das Parlament hat deshalb auch
bereits die entsprechenden Gesetzesbestimmungen* festgelegt.
Diese treten allerdings erst in Kraft, wenn die Verfassungsände-
rungen angenommen sind und kein Referendum ergriffen wird.
Erste Vorlage
Mit der neuen Verfassungsbestimmung erhält der Bund dieKompetenz, Grundsätze für die Einbürgerung von jungen Aus-länderinnen und Ausländern festzulegen, die in der Schweiz auf-gewachsen sind und hier mindestens fünf Jahre der obligatori-schen Schulzeit absolviert haben. Dadurch sollen diese Jugend-lichen der zweiten Generation, deren Eltern in die Schweiz eingewandert sind, in der ganzen Schweiz gleiche Chancen und Bedingungen für ihre Einbürgerung erhalten. Die Kantone bleiben aber für die einzelnen Einbürgerungen zuständig.
In der geplanten Gesetzesänderung ist vorgesehen, dass einGesuch um erleichterte Einbürgerung stellen kann, wer:
• zwischen 14 und 24 Jahre alt ist;• eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung besitzt;• mindestens fünf Jahre die obligatorischen Schulen in der
Schweiz besucht hat; • mindestens zwei Jahre in der Einbürgerungsgemeinde
gewohnt hat; • mit unseren Lebensverhältnissen und einer Landessprache
vertraut ist;• die schweizerische Rechtsordnung beachtet; • die innere und äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährdet.
Die Gebühren sind höchstens kostendeckend.
* Internetadresse: www.imes.admin.ch
Grundsatz in der Verfassung,
Details im Gesetz
Gleiche Chancen in der ganzen
Schweiz
Voraussetzungen für die
Einbürgerung
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Mehr als die Hälfte der Kantone haben bereits von sich aus Einbürgerungserleichterungen für Jugendliche der zweiten Generation eingeführt. Diese Regelungen haben sichbewährt. Allerdings sind sie uneinheitlich, was die Voraus-setzungen, das Verfahren und die Kosten betrifft. Das führt zuUngleichheiten. Daher sollen für die Einbürgerung einheitli-che Bedingungen festgelegt werden.
KantonaleErleichterungen
haben sich bewährt,sind aber
uneinheitlich
OrdentlicheEinbürgerung:
Zustimmung statt Bewilligung
des Bundes
Die Vorlage umfasst zudem ein zweites, breit akzeptiertesElement: eine Vereinfachung der ordentlichen Einbürgerung.
Dieses Verfahren durchlaufen wie bisher Erwachsene derzweiten Generation, die über 24 Jahre alt sind, sowie Zuge-wanderte der ersten Generation. Für sie braucht es weiterhinein kantonales und ein kommunales Einbürgerungsverfah-ren. Aber es macht wenig Sinn, dass der Bund am Anfangdes Verfahrens eine Bewilligung dafür erteilen muss. Es genügt, wenn er am Schluss seine Zustimmung erteilen oderverweigern kann. Dabei prüft der Bund insbesondere, ob die gesuchstellende Person unsere Rechtsordnung beachtetsowie die innere und äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährdet.
Erleichterungen Keine Erleichterungen14 Kantone kennen schon heuteEinbürgerungserleichterungen für Jugendliche:AR, BS, BE, FR, GE, GL, GR, JU,NE, SO, TI, VD, ZH, ZG
12 Kantone kennen bisher keineEinbürgerungserleichterungen für Jugendliche:AG, AI, BL, LU, NW, OW, SG, SH,SZ, TG, UR, VS
© swisstopo 2004
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Bei Geburt in derSchweiz Anrecht
auf Bürgerrecht
Voraussetzungen für den Erwerb
des Bürgerrechts
Verzicht der Elternund Widerruf
durch das Kind
Regelung gilt nichtfür Kinder von
Asylsuchenden
Vergleich mit demAusland
Zweite Vorlage
Mit der zweiten Verfassungsänderung soll der Bund neu dieKompetenz erhalten, für Kinder der dritten Ausländergenera-tion den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts bei Geburt zuregeln. Für diese Menschen, deren Grosseltern in die Schweizeingewandert sind, ist die Schweiz die Heimat, deshalb sollensie als Schweizerinnen und Schweizer geboren werden undnicht ein umständliches Verfahren durchlaufen müssen.
Gemäss dem vorgesehenen Gesetz erhalten Kinder der drittenGeneration das Schweizer Bürgerrecht bei ihrer Geburt in derSchweiz, wenn:
• ein Elternteil (oft sind es auch beide Elternteile) der zweiten Generation angehört, das heisst mindestens fünfJahre der obligatorischen Schulbildung in der Schweiz absolviert hat;
• der Elternteil im Zeitpunkt der Geburt des Kindes seitmindestens fünf Jahren im Besitz einer Aufenthalts- oderNiederlassungsbewilligung ist.
Die Eltern des Kindes können nach der Geburt erklären, dasssie auf den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts für ihr Kindverzichten. In diesem Fall kann das Kind, sobald es volljährigwird, die Verzichterklärung seiner Eltern widerrufen, sofern esin der Schweiz wohnt.
Asylsuchende sind nicht im Besitz einer Aufenthalts- oderNiederlassungsbewilligung. Ihre Kinder können daher dasSchweizer Bürgerrecht nicht mit der Geburt in der Schweizerwerben.
Viele europäische Staaten kennen ähnliche Regelungen.Andere Staaten wie beispielsweise die USA gehen wesent-lich weiter: Alle im Land geborenen Kinder erhalten dasBürgerrecht des Landes (das so genannte «ius soli»). Dieschweizerische Regelung gilt hingegen nur, wenn mindestensder Vater oder die Mutter des Kindes in der Schweiz aufge-wachsen ist.
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Was sagt die Gegnerschaft?
Eine Minderheit des Nationalrates vertrat in der Parlaments-debatte die Meinung, die heutige Regelung für die zweiteGeneration genüge. Jugendliche profitierten bereits von derdoppelten Zählung der Wohnsitzjahre zwischen dem 10. unddem 20. Altersjahr. Der Vorwurf wurde erhoben, hinter derRevision stecke die Absicht, den Ausländeranteil statistisch zubeschönigen. Der Begriff der «zweiten Generation» werdeverwässert, denn darunter müsse eigentlich verstandenwerden, dass man in der Schweiz geboren und aufgewach-sen sei.
Ferner wurde argumentiert, der Erwerb des Schweizer Bürgerrechts für die dritte Generation bei der Geburt gehe zu weit. Die betroffenen Personen sollten zu einem späterenZeitpunkt selber entscheiden können, ob sie ein Einbürge-rungsgesuch stellen wollten. Automatische Einbürgerungenbei Geburt seien grundsätzlich abzulehnen.
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Die Argumente des Bundesrates
Mit der erleichterten Einbürgerung der zweiten Generation
und mit dem Bürgerrechtserwerb bei der Geburt für die
dritte Generation wird die Integration ausländischer Jugend-
licher gefördert. Es ist gerecht und auch im Interesse der
Schweiz, wenn hier aufgewachsene Jugendliche zu fairen
Bedingungen mit allen Rechten und Pflichten zu uns gehören
können. Der Bundesrat befürwortet die Vorlagen insbeson-
dere aus folgenden Gründen:
Erleichterte Einbürgerung für Jugendliche der zweiten
Generation
Die erleichterte Einbürgerung ist notwendig. Unser Landgewinnt wirtschaftlich, gesellschaftlich und kulturell mit derIntegration dieser Menschen: Sie hilft die Fähigkeiten dieserjungen Menschen besser zu nutzen. Die erleichterte Einbür-gerung macht auch deshalb Sinn, weil diese Jugendlichen –ob eingebürgert oder nicht – dauerhaft zu unserer Bevölke-rung gehören.
Die Einbürgerung ist ein wichtiger Integrationsschritt, der dieJugendlichen zusätzlich motiviert. Ihre beruflichen Aussichtenwerden verbessert und die Bereitschaft, gesellschaftliche undpolitische Verantwortung zu übernehmen, steigt.
Der Bundesrat will gleiche Chancen für einbürgerungswilligeJugendliche. Die Voraussetzungen sollen in der ganzenSchweiz einheitlich sein. Damit knüpft der Bundesrat an diegängige Praxis in 14 Kantonen an, die bereits erleichterteVerfahren für Jugendliche kennen und gute Erfahrungengemacht haben.
Nach wie vor wird das Schweizer Bürgerrecht nicht wahllosverschenkt, sondern sein Erwerb ist an klare, im ganzen Landeinheitliche Bedingungen geknüpft, und es wird nach wie vor
Im Interesse der Schweiz
Integration wirktsich positiv aus
Eine Frage derRechtsgleichheit
Bürgerrecht wirdnicht verschenkt
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bei jedem Gesuch genau geprüft, ob die Voraussetzungenerfüllt sind.
Die heute bestehenden unterschiedlichen Wartefristen sindstossend. Für die Einbürgerung müssen Jugendliche dieWohnsitzfristen des Bundes, des Wohnkantons und derWohngemeinde erfüllen. Es kommt vor, dass Jugendlichenach einem Wohnsitzwechsel bis zu zehn Jahre wartenmüssen, bis sie wieder ein Einbürgerungsgesuch stellenkönnen. Dieser Zustand ist untragbar.
Bürgerrechtserwerb durch Geburt für die dritte Generation
Was für die Jugendlichen der zweiten Ausländergenerationgilt, trifft noch stärker für die dritte Generation zu: Sie istnoch enger mit der Schweiz verbunden als ihre Eltern. DieSchweiz ist ihre Heimat. Diese Kinder sollen daher bei derGeburt in der Schweiz das Bürgerrecht erwerben, sofern ihreEltern damit einverstanden sind.
Sie sollen von klein auf das Gefühl haben können, ein Teil dereinheimischen Bevölkerung zu sein, und mit der Sicherheitaufwachsen, dass sie dazugehören. Es liegt im Interesse derSchweiz, diese Kinder von Anfang an als Bürgerinnen undBürger aufzunehmen – als vollwertige Mitglieder des Staates.
Wird das Bürgerrecht bei der Geburt verliehen, so könnenunnötige und ungerechtfertigte Einbürgerungsverfahrenvermieden werden – mit doppeltem Gewinn: Für die Betroffe-nen entfällt ein langwieriges Verfahren, das wenig Sinnmacht, und der Staat spart Kosten.
Aus all diesen Gründen empfehlen Bundesrat und Parlament,
den beiden Vorlagen zuzustimmen.
StossendeWohnsitzfristen
SchweizerBürgerrecht
für Menschen,deren Heimat
die Schweiz ist
Bürgerrechtfördert Integration
Doppelter Gewinn
12
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Abstimmungstext
Bundesbeschluss
über die ordentliche Einbürgerung sowie über die erleichterte
Einbürgerung junger Ausländerinnen und Ausländer
der zweiten Generation
vom 3. Oktober 2003
§
13
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Abstimmungstext
Bundesbeschluss
über den Bürgerrechtserwerb von Ausländerinnen
und Ausländern der dritten Generation
vom 3. Oktober 2003
§
14
Eidgenössische Volksinitiative
«Postdienste für alle»
Bundesrat und Parlament empfehlen, die Volksinitiative
abzulehnen.
Der Nationalrat hat die Volksinitiative mit 105 zu 84 Stimmenabgelehnt, der Ständerat mit 31 zu 12 Stimmen.
Dritte Vorlage
Die Abstimmungsfrage lautet:
Wollen Sie die Volksinitiative «Postdienste für alle»
annehmen?
15
Das Wichtigste in Kürze
Eine gute, preiswerte und flächendeckende Grundversorgungmit Postdiensten ist zentral für unsere Lebensqualität undunsere Wirtschaft. Trägerin dieses «Service public» ist diePost. Sie hat landesweit Briefe und Pakete zu befördern sowieEin- und Auszahlungen zu ermöglichen.
Damit die Post diesen Auftrag eigenständig erfüllen kann,muss sie sich veränderten Rahmenbedingungen anpassen.Neue Technologien wie E-Mail und SMS verdrängen denBriefverkehr, Ein- und Auszahlungen werden immer mehrelektronisch abgewickelt. Zudem muss sich die Post demverschärften Wettbewerb stellen. Deshalb wird das Post-stellennetz besser auf das Kundenverhalten ausgerichtet:Wenig benützte Poststellen werden in Agenturen umge-wandelt, an bessere Standorte verlegt oder vereinzelt auchgeschlossen.
Vor diesem Hintergrund haben Gewerkschafts- und Konsu-mentenschutzkreise die Initiative «Postdienste für alle»lanciert. Sie wollen, dass die Verfassung die Grundversorgungmit Postdiensten und ein flächendeckendes Poststellennetzgarantiert. Bei Entscheiden zu Poststellen sind die Gemeindeneinzubeziehen. Zusätzlich muss der Bund Abgeltungen leis-ten, falls die Einnahmen der Post aus Monopol und Konzes-sionsgebühren nicht genügen.
Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Die Haupt-anliegen sind weitgehend erfüllt, denn die Pflicht zur landes-weiten Grundversorgung mit preiswerten Postdiensten undzur Führung eines flächendeckenden Poststellennetzes wurdevor kurzem im Detail geregelt. Auch der Einbezug der Gemeinden bei Poststellen-Entscheiden ist gewährleistet.Unerfüllt bleibt einzig die Forderung nach Abgeltungen.Solche Subventionen lehnen Bundesrat und Parlament imheutigen Zeitpunkt wegen der angespannten Haushaltslageab.
Postwesen wichtig für Private
und Wirtschaft
Herausforderungenfür die Post
Was will dieInitiative?
Standpunkt von Bundesrat und Parlament
16
Die Vorlage im Detail
Seit Anfang 2004 sind das revidierte Postgesetz und die total revidierte
Postverordnung in Kraft. Mit diesen Erlassen haben Parlament und Bundesrat
drei der vier Anliegen der Initiative erfüllt. Hingegen lehnen sie es im jetzigen
Zeitpunkt ab, die Grundversorgung zu subventionieren.
Die folgende Gegenüberstellung zeigt die Übereinstimmungen und Unter-
schiede zwischen Initiative und geltendem Recht:
Garantie der Grundversorgung
Bundesverfassung Art. 92 Abs. 3:
Der Bund garantiert eine Grund-versorgung mit Postdiensten, welcheden Bedürfnissen und Erwartungender Bevölkerung und der Wirtschaftentspricht. . . .
Bundesverfassung Art. 92 Abs. 2:
Der Bund sorgt für eine ausreichendeund preiswerte Grundversorgung mitPost- und Fernmeldediensten in allenLandesgegenden. Die Tarife werdennach einheitlichen Grundsätzen fest-gelegt.
Forderungen der Initiative Geltendes Recht
Flächendeckendes Poststellennetz
Bundesverfassung Art. 92 Abs. 3:
. . . Diesem Zweck dient einflächendeckendes Poststellennetz. . . .
Postgesetz Art. 2 Abs. 3:
Die Post betreibt landesweit ein flä-chendeckendes Poststellennetz undstellt sicher, dass die Dienstleistungendes Universaldienstes* in allen Regio-nen für alle Bevölkerungsgruppen inangemessener Distanz erhältlich sind.*alle Dienstleistungen, welche die
Post anbieten muss
Einbezug der Gemeinden bei Entscheiden zum Poststellennetz
Bundesverfassung Art. 92 Abs. 3:
. . . Der Bund sorgt dafür, dass die Gemeinden in die Entscheide betreffend das Poststellennetz einbezogen werden.
Postverordnung Art. 7:
Vor der Verlegung oder Schliessungeiner Poststelle hört die Post dieBehörden der betroffenen Gemeindenan. Sie strebt eine einvernehmlicheLösung an.Das Departement (UVEK) beruft eineunabhängige Kommission ein, der dasEntscheiddossier mit den Stellung-nahmen der Behörden nach Absatz 1unterbreitet wird, falls keine ein-vernehmliche Lösung zustande kommt;die Kommission beurteilt den Zugangzum Universaldienst der betroffenenRegion und gibt eine Empfehlung ab.Die Post entscheidet endgültig.
17
20 Minuten zur nächsten Postfiliale
Mit der Anfang 2004 in Kraft getretenen Revision des Postgesetzes erhielt die Post erstmals verbindliche Vorgaben für ein flächendeckendes Poststel-lennetz. In der Postverordnung konkretisierte der Bundesrat diese Vorgaben.Demnach muss die Post pro Region mindestens eine Poststelle mit denDienstleistungen der Grundversorgung unterhalten. Diese muss «in ange-messener Distanz» zur Kundschaft liegen. Als zumutbar gilt für den Bundes-rat in der Regel die Erreichbarkeit innert 20 Minuten mit öffentlichen Ver-kehrsmitteln. So wird es in der Schweiz auch künftig im Durchschnitt alle 2,5 Kilometer eine Poststelle geben, womit wir nach wie vor über eines derdichtesten Poststellennetze Europas verfügen.
Finanzierung derGrundversorgung/Grundlage für dieAusrichtung vonSubventionen
Bundesverfassung Art. 92 Abs. 4:
Die Kosten für die Grundversorgungmit Postdiensten, welche weder durchdie Einnahmen aus den reserviertenDiensten* noch durch Konzessions-gebühren gedeckt sind, werden vomBund getragen.
*d.h. insbesondere adressierteinländische und aus dem Auslandeingehende Briefe bis 1 kg
Die Grundversorgung wird finanziert:
• durch die Erträge aus allen von derPost angebotenen Diensten,
• durch Kostenoptimierungen, diejedoch sozialverträglich seinmüssen,
• durch die Erträge aus neuenGeschäftsfeldern,
• durch Gebühren auf privatenkonzessionierten Postdiensten,sofern die Post trotz wirt-schaftlicher Betriebsführung ihreKosten nicht decken kann.
Sollten diese Möglichkeiten dereinstnicht ausreichen, wird der Bundesratdem Parlament eine Vorlage zurAusrichtung von Subventionen unter-breiten.
Forderungen der Initiative Geltendes Recht
18
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Abstimmungstext
Bundesbeschluss
über die Volksinitiative «Postdienste für alle»
vom 19. März 2004
§
19
Argumente des Initiativkomitees
« Für die Post stehen der Briefträger, das Postauto, die Poststelle und der gelbe
Briefkasten. Die Post ist täglich in Tuchfühlung mit den Bewohnerinnen undBewohnern im Land, von Pedrinate (TI) bis Bargen (SH), von Chancy (GE) bisMüstair (GR). Mit Ihrem Ja bleibt unser ‹gelber Riese› das starke Rückgrat für den Zusammenhalt der Schweiz.
Die Post ist die Schlagader unserer Wirtschaft. Die Tausenden von kleinen undmittleren Unternehmungen (KMU) schaffen zwei Drittel der Arbeitsplätze im Land.Werden Poststellen geschlossen, bluten die betroffenen KMU aus. Eine blühendeWirtschaft braucht den perfekten Service public – Post, SBB, Strassen, Strom,Wasser. . . Ein dichtes Poststellennetz ist die nützlichste Wirtschaftsförderung.
Mit Ihrem Ja zur Initiative ‹Postdienste für alle› wird dem Poststellensterben
Einhalt geboten. Das ist erfreulich, denn die Schweiz braucht ihre Post. Sie ist Teil unserer Heimat und Grundpfeiler des Service public. Und natürlich hat auchdie Bevölkerung von Land- und Berggemeinden, von Agglomerationen sowie von städtischen Aussenquartieren funktionierende Postdienstleistungen zugute.
Vom Aus für Poststellen sind Unternehmer und Gewerbetreibende hart betrof-
fen. Und vor allem auch Mitmenschen, die nur über geringe Mobilität verfügen,wie ältere oder behinderte Personen sowie Mütter und Väter von Kleinkindern.
Solange die Post bleibt, wie sie ist, ist keine Finanzierung nötig. Mit einem Ja zur Initiative schaffen wir eine Rückversicherung für den Fall, dass das Parlamentübermütig wird.
Die Initiative ‹Postdienste für alle› verbürgt auf Verfassungsebene ein dichtesPoststellennetz, zur Freude von Menschen und Wirtschaft in der ganzen Schweiz.So bleibt das Leben in Dörfern und Quartieren erhalten. Und die Postangestell-ten freuen sich über die Zukunft für ihren Arbeitsplatz im Dienste ihrer Kun-dinnen und Kunden.
Nur ein hoffnungsvolles JA sichert uns ein flächendeckendes Poststellennetz mit
lebenswichtigen Postdiensten für alle! »
Komitee «Postdienste für alle», Bern
20
Die Argumente des Bundesrates
Das Hauptanliegen der Initiative, flächendeckend gute Post-
dienste für alle zu gewährleisten, ist erfüllt. Das revidierte
Postgesetz und die neue Postverordnung garantieren auch in
Zukunft eine landesweite Grundversorgung mit Postdiensten.
Bundessubventionen sind dagegen im heutigen Zeitpunkt
nicht nötig. Der Bundesrat lehnt die Initiative insbesondere
aus den folgenden Gründen ab:
Zuverlässige und preiswerte Postdienstleistungen sind wich-tig für Bevölkerung und Wirtschaft. Die Post erbringt ihreDienstleistungen für alle Bevölkerungsgruppen in guterQualität und im internationalen Vergleich kostengünstig. DerBundesrat will diesen Service public sowie die Post alsleistungsfähiges Unternehmen erhalten. Die guten Ergebnisseder unabhängigen Umfragen zur Kundenzufriedenheit zeigen,dass die Post auf dem richtigen Weg ist.
Das wirtschaftliche Umfeld der Post hat sich stark gewandelt.Verändertes Kundenverhalten, technologische Neuerungensowie der verschärfte Wettbewerb im In- und Ausland zwin-gen die Post, ihre Infrastruktur an die neuen Gegebenheitenanzupassen. Dazu gehören Umwandlungen, Verlegungen undvereinzelt auch Schliessungen von Poststellen, die von denKundinnen und Kunden nicht mehr ausreichend benütztwerden. Solche Massnahmen sind unumgänglich, soll diePost auch künftig als gesundes Unternehmen flächendeckendgute Dienstleistungen erbringen. Die Dienstleistungen derPost müssen aber nach wie vor in der Nähe erreichbar sein.
Die Post kann bei ihrem Umbau nicht schalten und walten,wie sie will. Das revidierte Postgesetz und die neue Postver-ordnung machen klare Vorgaben für das flächendeckendePoststellennetz und die Qualität der Grundversorgung. Dieneue, unabhängige Postregulationsbehörde wacht darüber,dass die Vorgaben eingehalten werden. Zudem könnenGemeinden neu die Kommission «Poststellen» anrufen, wenn
Post auf dem richtigen Weg
Rationalisierungunumgänglich
Hauptziel derInitiative erreicht
21
sie mit einem Entscheid der Post über die Schliessung oderVerlegung ihrer Poststelle nicht einverstanden sind. Damit hatdas Initiativkomitee sein Hauptziel erreicht.
Hingegen sind die von der Initiative verlangten neuen Sub-ventionen aus folgenden Gründen derzeit nicht angebracht:
• Die Forderung steht im Widerspruch zu den Bemühungenum eine Sanierung des Bundeshaushalts. Neue Bundes-subventionen würden den Spardruck in anderen Bereichenwie Bildung, Soziales oder öffentlicher Verkehr erhöhen.
• Die Post hat in den vergangenen Jahren gute Abschlüssevorgelegt. Sie kann die Grundversorgung aus eigener Kraft finanzieren.
• Die für 2006 geplante weitere Lockerung des Postmonopols(Beschränkung auf Briefe, die nicht schwerer als 100 g sind)kommt nur in Frage, wenn die Finanzierung der Grundver-sorgung weiterhin gesichert ist.
• Falls die Post die Grundversorgung trotz Rationalisierungs-massnahmen nicht mehr aus eigener Kraft zu finanzierenvermag, kann der Bund Konzessionsgebühren einführen.Reichen auch diese nicht aus, so wird der Bundesrat demParlament eine Vorlage zur Subventionierung der Grund-versorgung unterbreiten.
• Der Bundesrat verfolgt das klare Ziel, dass die Postdienst-leistungen durch die Kundinnen und Kunden und nichtdurch Steuern finanziert werden.
Aus all diesen Gründen empfehlen Bundesrat und Parlament,
die Initiative «Postdienste für alle» abzulehnen.
Keine neuenSubventionen
auf Vorrat
22
Änderung des Erwerbsersatzgesetzes
(für Dienstleistende und bei Mutterschaft)
Bundesrat und Parlament empfehlen, die Gesetzesrevision
anzunehmen.
Der Nationalrat hat die Vorlage mit 146 zu 41 Stimmengutgeheissen, der Ständerat mit 31 zu 6 Stimmen.
Vierte Vorlage
Die Abstimmungsfrage lautet:
Wollen Sie die Änderung vom 3. Oktober 2003 des
Erwerbsersatzgesetzes (für Dienstleistende und bei
Mutterschaft) annehmen?
23
Das Wichtigste in Kürze
Der heutige Mutterschutz für erwerbstätige Frauen ist lücken-haft und führt zu ungleicher Behandlung. Frauen, die erst seitwenigen Jahren erwerbstätig sind oder den Arbeitgeberwechseln, sind ungenügend abgesichert. Zudem werdenBranchen benachteiligt, die viele junge Frauen beschäftigen.
Die vorgeschlagene Reform behebt diese Mängel: Erwerbs-tätige Mütter erhalten neu einen Anspruch auf einen einheit-lichen, zeitlich begrenzten Lohnersatz. Dieser wird im Rahmen der bestehenden Erwerbsersatzordnung (EO) geregelt, sodass kein neues Sozialwerk geschaffen werdenmuss.
Erwerbstätigen Frauen steht während höchstens 14 Wochennach der Geburt eines Kindes ein Ersatz von 80 Prozent desvorherigen Lohnes zu – maximal 172 Franken pro Tag. DerErwerbsersatz in Armee, Zivildienst und Zivilschutz wirdebenfalls auf 80 Prozent festgesetzt. Das Taggeld für Rekrutensteigt von 43 auf 54 Franken.
Während der ersten zwei bis drei Jahre werden die Kostenaus den Reserven der EO gedeckt. Danach müssen dieArbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge um je 0,1 Prozent-punkte erhöht werden.
Gegen die Revision hat die SVP das Referendum ergriffen.Sie hält die derzeitige obligationenrechtliche Lösung fürausreichend. Die Vorlage missachte den Volkswillen undbelaste die Wirtschaft unnötig. Der Verfassungsauftrag seischon erfüllt.
Bundesrat und Parlament befürworten die Vorlage, weil siestossende Lücken und Ungleichheiten auf effiziente Weisebeseitigt und die Wirtschaft insgesamt entlastet. Sie berück-sichtigt die gesellschaftliche Entwicklung, denn immer mehrFrauen bleiben nach der Geburt eines Kindes erwerbstätig.
LückenhafteRegelung
Revision behebt Mängel
FairerErwerbsersatz für Mütter und
Dienstleistende
Finanzierung gesichert
Warum dasReferendum?
Standpunkt von Bundesrat und Parlament
24
Die Vorlage im Detail
Die Erwerbsersatzordnung (EO) ersetzt gegenwärtig nur den
Personen, die Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienst leisten,
einen Teil des Verdienstausfalls. Finanziert wird sie aber
durch all jene, die Beiträge an die AHV/IV entrichten (der
Beitragssatz beträgt heute 0,3 Prozent). Es ist deshalb
gerechtfertigt, dass auch berufstätige Frauen bei Mutter-
schaft für den Lohnausfall entschädigt werden.
Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung haben sowohlangestellte als auch selbstständigerwerbende Frauen. Sie müssen während der Schwangerschaft fünf Monateerwerbstätig gewesen sein. Während 14 Wochen erhalten sie80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vorder Geburt, maximal aber 172 Franken pro Tag. Kehrt eineMutter schon früher an die Arbeit zurück (auch in Teilzeit), soerhält sie keine Taggelder mehr.
Die Entschädigung erwerbstätiger Dienstleistender in Armee,Zivilschutz und Zivildienst wird von 65 auf 80 Prozent desErwerbseinkommens erhöht. Der wirtschaftlichen Entwick-lung folgend, wird die Rekrutenentschädigung von 43 auf 54Franken pro Tag angehoben. Ausserdem werden die Leistun-gen der EO an die Reformen von Armee und Bevölkerungs-schutz angepasst.
Die Revision führt zu Mehrausgaben der EO von 575 Millio-nen Franken pro Jahr (483 Mio. für die Mutterschaftsentschä-digungen, 92 Mio. für die Dienst-Entschädigungen). Währendzwei bis drei Jahren nach Inkrafttreten der Revision könnendiese Kosten aus den Reserven der EO finanziert werden.Danach müssen die Beiträge der Arbeitgeber und der Arbeit-nehmer an die EO um je 0,1 Prozentpunkte angehobenwerden. Diese Erhöhung ist in zwei Schritten vorgesehen;pro Schritt beträgt sie für beide Seiten jeweils 0,05 Prozent-punkte. Die Kosten für die Mutterschaftsentschädigungwerden stark relativiert, wenn man in Betracht zieht, dass dieArbeitgeber bereits heute 353 Millionen Franken für bezahlteMutterschaftsurlaube aufwenden.
80% Lohnersatz bei Mutterschaft
während höchstens14 Wochen
VerbesserteEntschädigung für
Dienstleistende
Finanzierung ausReserven der EO,
danach massvolleErhöhung des
Beitragssatzes
25
Argumente des Referendumskomitees
« NEIN zu einer staatlichen Mutterschaftsversicherung
Der Volkswille wird missachtet
Die Mutterschaftsversicherung wurde bereits drei Mal durch einen Volksent-scheid abgelehnt, letztmals am 13. Juni 1999 deutlich mit 61 Prozent Nein-Stimmen. Bereits am 20. Juni 2001 wurde wieder ein Vorstoss zur Einführung einer Mutterschaftsversicherung eingereicht. Diese Vorgehensweise entspricht einer Missachtung des Volkswillens und einer Zwängerei!
Der Verfassungsauftrag ist erfüllt
Der Zweck des im Jahr 1945 vom Volk gutgeheissenen Verfassungsartikels war, die unmittelbar bei einer Mutterschaft entstehenden Kosten wie Spitalaufenthaltoder Arzt zu decken. Inzwischen übernehmen die Krankenkassen diese Kosten.Der Verfassungsauftrag ist somit erfüllt.
Nein zu höheren Steuern und Abgaben
Die Kasse der EO verfügte Ende 2003 über Reserven von etwa 2,3 Mrd. Franken.Mit der Einführung der Mutterschaftsversicherung sollen auch die Taggelder fürMilitärdienstleistende von 65 auf 80 Prozent angehoben werden. Somit entste-hen jährliche Kosten von 575 Mio. Franken, davon allein 483 Mio. Franken für die Mutterschaftsversicherung. Die heute vorhandene Reserve wird rasch aufgebraucht sein. Bereits zwei bis drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes über die Mutterschafts-versicherung müssten die EO-Beitragssätze für Arbeitgeber und Arbeitnehmer um je ein Promille angehoben werden. Auch Mehrwertsteuer-Erhöhungen sindkünftig nicht auszuschliessen. Diese Mehrbelastung muss vermieden werden. Die Zwangsabgaben betragen bereits jetzt schon 60 Prozent des Bruttoinlandpro-dukts, und die Sozialabgaben sind seit 1990 um über 30 Prozent angestiegen!
Unnötige finanzielle Belastung der Wirtschaft
Die geplante Mutterschaftsversicherung würde die Wirtschaft, vor allem KMU, finanziell zusätzlich belasten. Wir können uns einen weiteren Sozialausbau schlicht und einfach nicht leisten. Die Arbeitgeber werden immer weniger einInteresse daran haben, junge Frauen einzustellen, weil sie sich eine 14-wöchigeAbwesenheit nicht leisten können oder wollen. Die derzeitige obligationenrecht-liche Lösung von acht Wochen ist genügend und schafft jedem Betrieb und jederBranche Raum, eine eigene individuelle Lösung anzubieten. »
26
Die Argumente des Bundesrates
Erwerbstätige Frauen sollen bei Mutterschaft einen ausge-
wogenen, befristeten Schutz vor Lohnausfall erhalten. Die
Revision stellt dies sicher und schliesst bestehende Lücken.
Gleichzeitig werden die Entschädigungen für Dienstleistende
verbessert und an die Armeereform XXI angepasst. Der
Bundesrat befürwortet die Vorlage insbesondere aus den
folgenden Gründen:
Der Staat verordnet heute Müttern ein achtwöchiges Arbeitsverbot nach der Geburt, garantiert aber im Minimal-fall nur eine Lohnfortzahlung während drei Wochen. Mit der Revision der Erwerbsersatzordnung (EO) wird diese stos-sende Lücke geschlossen. Jede erwerbstätige Frau erhältAnspruch auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Diesentspricht der heutigen gesellschaftlichen Realität, denn diemeisten Frauen bleiben nach der Geburt eines Kindeserwerbstätig.
Heute hängt die Länge eines bezahlten Mutterschaftsurlaubsweitgehend von der jeweiligen Branche und der Beschäfti-gungsdauer ab. Ein Wechsel des Arbeitgebers kann sich füreine Frau nachteilig auswirken. Mit der Revision fallen dieseUngerechtigkeit und dieses Mobilitätshemmnis weg.
Den Hauptteil der Kosten für Mutterschaftsurlaube tragenheute die Branchen, die viele Frauen beschäftigen. Mit derRevision werden die Lasten ausgewogen verteilt. Praktischalle Betriebe, vor allem die kleinen und mittleren Unterneh-men, können mit einer Entlastung rechnen, denn sie müssenbei Mutterschaft nur noch einen geringen Teil der Lohnkostenselbst bezahlen.
Das Referendumskomitee macht geltend, die geplanteMutterschaftsentschädigung werde die Wirtschaft finanziellzusätzlich belasten. Dies trifft nicht zu, denn die Arbeitgeberkönnen mit einer jährlichen Entlastung von über 100 Millio-
AngemessenerSchutz für die
erwerbstätigenMütter
Gerechtere Lösung
Kosten ausgewogen verteilt
Arbeitgeber finanziell entlastet
27
Höhere Dienst-entschädigung
Kein neuesSozialwerk
Auch Frauen zahlen an die EO
Einheitliche Lösung besser
nen Franken rechnen, und zwar selbst nach der bescheidenenErhöhung der Beitragssätze.
Die Revision bringt höhere Entschädigungen für Dienstleis-tende in Armee, Zivilschutz und Zivildienst. Auch dies entlastet das Lohnbudget zahlreicher Arbeitgeber, insbeson-dere wenn sie junge Männer beschäftigen.
Mit der Revision werden die jahrelange Diskussion über eineMutterschaftsversicherung abgeschlossen und der Verfas-sungsauftrag erfüllt. Die gewählte Lösung ist effizient undfinanziell tragbar. Sie berücksichtigt frühere Volksentscheide,denn es wird kein neues Sozialwerk geschaffen.
Der bezahlte Mutterschaftsurlaub wird im Rahmen derbestehenden EO finanziert. Diese Ergänzung ist auch deshalbgerecht, weil die Frauen seit eh und je ebenfalls Beiträge andie EO leisten.
Käme die vorgeschlagene Lösung nicht zustande, so würdenzahlreiche Kantone eine eigene Mutterschaftsversicherungeinführen. Administrative Umtriebe und deutliche Mehr-kosten wären die Folge. Dies lässt sich mit der Revision derEO vermeiden.
Aus all diesen Gründen empfehlen Bundesrat und Parlament,
der Revision zuzustimmen.
28
Abstimmungstext
Bundesgesetz
über die Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende
in Armee, Zivildienst und Zivilschutz
(Erwerbsersatzgesetz, EOG)
Änderung vom 3. Oktober 2003
§
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Empfehlung
an die Stimmberechtigten
Bundesrat und Parlament empfehlen denStimmberechtigten, am 26. September 2004 wie folgt zu stimmen:
Ja zum Bundesbeschluss über die ordentliche Einbürgerung sowie über die erleichterte Einbürgerung jungerAusländerinnen und Ausländer der zweiten Generation
Ja zum Bundesbeschluss über den Bürgerrechtserwerb von Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation
Nein zur Volksinitiative «Postdienste für alle»
Ja zur Änderung des Erwerbsersatz-gesetzes (für Dienstleistende und beiMutterschaft)
www.admin.ch109122 Herausgegeben von der Bundeskanzlei
PP
Postaufgabe
Retouren an die Einwohnerkontrolle der Gemeinde