vereinbarung über die ausbildungskapazität...
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Vereinbarung über die Ausbildungskapazität 2014
zwischen
der Behörde für Wissenschaft und Forschung und
der Technischen Universität Hamburg-Harburg
A. Vereinbarung über die Gesamtlehrleistung, die Aufnahmekapazitäten und die
Curricularwert-Bandbreiten
Die Behörde für Wissenschaft und Forschung Hamburg - BWF - und die Technische Universi
tät Hamburg-Harburg - TUHH - schließen für das Jahr 2014 auf der Grundlage des durch die
Bürgerschaft bewilligten Hochschulbudgets folgende Vereinbarung über die Ausbildungskapazi
täten 2014. Die Vereinbarung erfasst nicht aus Mitteln des Hochschulpakts oder sonstige aus
Drittmitteln finanzierte . Studienplätze, die gesonderten Vereinbarungen unterliegen, sowie Stu
dienplätze im Bereich der wissenschaftlichen Weiterbildung.
Lehrleistung
Die Hochschule erbringt in 2014 jeweils in der Summe der Lehrveranstaltungsstunden (LVS)
von Sommersemester 2014 und Wintersemester 2014/15 eine Gesamtlehrleistung von
3.634 LVS. Hiervon werden als Kontingente für die Entlastung von
Professorinnen und Professoren
33 LVS für Lehrentlastung für Forschungsaufgaben (§ 16 Lehrverpflichtungsver
ordnung - LWO -) und
50 LVS für Entlastungen für sonstige Aufgaben (§ 17 L WO) vereinbart.
3.551 LVS für die Lehre in Bachelorstudiengängen sowie in Masterstudiengängen1)
Diese werden wie folgt auf Bachelor- und Masterstudiengänge·aufgeteilt. Für die TUHH wird in
der' Spalte „Nachrichtlich: davon LVS für das Lehramt" ein Kontingent für die fachwissenschaft
lichen Ausbildung in den Lehrämtern ausgewiesen.
1 Zur Orientierung über die Entwicklung werden die Lehrleistungs- bzw. Kapazitätsfestlegungen für das Vorjahr 2013 dargestellt sowie Zahlen für 2015 und 2016 als noch unverbindliches, derzeit aber wahrscheinliches Planungsziel projektiert, das durch die Vereinbarung über die Ausbildungskapazität 2015/2016 verändert werden kann.
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2013 2014 2015 2016
Bachelor 2.165 2.201 2.201 2.201
Nachrichtlich: davon 15 15 15 15 L VS für das Lehramt
Master 1.355 1.350 1.350 1.350
Nachrichtlich: davon 8 8 8 8 L VS für das Lehramt
Im Sinne einer qualitätsvollen Lehre erbringt die Hochschule mindestens 60% dieser Lehrleis
tung durch Professuren und nicht mehr als 20% durch Lehrbeauftragte.
Studienanfängerplätze
Mit dieser Lehrleistung stellt die Hochschule im Jahr 2015 und im Jahr 2016 folgende Zahl von
Studienanfängerplätzen bereit. Damit werden die Aufnahmekapazitäten festgelegt, die von der
Hochschule auszuschöpfen sind:
2013 2014 2015 2016
Bachelor 1021 1020 1020 1020
Master 511 510 510 510
Bei der Verteilung der Lehrleistung und der Studienanfängerplätze auf die Studiengänge ist die
Hochschule grundsätzlich autonom, berücksichtigt allerdings die Vorgaben der staatlichen
Strukturplanung, der Hochschulvereinbarung 2020 vom September 2012 sowie die folgenden
Erwägungen, die die Festlegung der Lehrleistung und der Studienanfängerplätze begründen.
Curricularwert-Bandbreiten
Die Bandbreiten, in denen sich die je Studierender beziehungsweise Studierendem einzuset
zende Lehrleistung (Curricularwert) bewegen muss und die nach dem Ausbildungskapazitäts
gesetz für das Studienjahr 2014 noch festzulegen sind, werden wie folgt vereinbart:
Untergrenze Obergrenze
Bachelor 2,9 3,6
Master 1,09 2,3
#C:L I
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8. B e g r ü n d u n g
Die der TUHH obliegende Gesamtlehrleistung ist vor dem Hintergrund ihrer spezifischen Auf
gaben in Lehre und Forschung ebenso angemessen wie die Verteilung der Studienplätze auf
die Studiengänge, die der Studiernachfrage unter Berücksichtigung des Profils der Hochschule
sowie der Forderung nach qualitativ hochwertigen Studienbedingungen Rechnung trägt.
• Profil: Gesetzliche Aufgabe der TUHH ist die Weiterentwicklung der Wissenschaften
insbesondere in den Bereichen Technik und Naturwissenschaften durch Forschung und
die Vermittlung einer wissenschaftlichen Ausbildung. Sie bildet ferner den wissenschaft
lichen Nachwuchs heran. (§ 4 Abs. 6 Hamburgisches Hochschulgesetz). Die Hochschu
le verfügt derzeit über 6.200 Studierende und 95 Professuren. Sie erbringt eine studienjährliche budgetfinanzierte Lehrleistung von rund 3.600 LVS. Hieraus werden ca. 1.020
Studienanfängerplätze im Bachelor und 510 Studienanfängerplätze im Master generiert.
Die aus der Kapazitätsverteilung folgenden Größen der Studiengänge formen zusam
men mit den Ressourcen für Forschung und Transfer ein fachliches Profil der Hochschu
le, das beibehalten werden soll.
• Fächerstruktur. Die TUHH bietet 14 Bachelor- und 27 Master-Studiengänge im Bereich
der Ingenieurwissenschaften an. Die Verteilung der Studienplätze auf die Studiengänge
und deren jeweilige fachliche Struktur haben sich in den letzten Jahren nicht wesentlich
verändert und sollen für 2014 grundsätzlich beibehalten werden, ohne dass dies die
Entwicklungsplanung der Hochschule oder der Behörde für die Folgejahre präjudiziert.
Weder die Hochschulvereinbarung 2020 zwischen BWF und Hochschule noch di~ Struk
tur- und Entwicklungsplanung der TUHH selbst erfordern 2014 Veränderungen der
hochschulinternen Gewichtung der Studiengänge zueinander oder des fachlichen Pro
fils, die Einfluss auf die Studienplatzverteilung nehmen müssten.
• Lehrleistung: Aufgabe der TUHH in der Lehre ist die Vermittlung einer wissenschaftli
chen Ausbildung in den Bereichen Naturwissenschaften und Technik. Die Regellehrver
pflichtung für Professorinnen und Professoren der Hochschule beträgt 9 LVS. Neben der
Lehre obliegt der TUHH als weitere gesetzliche Aufgabe die Weiterentwicklung der Wis
senschaften insbesondere in den Bereichen Technik und Naturwissenschaften durch
Forschung. Das ergänzend hierfür zur Verfügung gestellte Lehrentlastungskontingent
gemäß § 16 L WO beträgt 33 L VS, das sich in den letzten Jahren nicht verändert hat
und beibehalten werden soll. Hochschule und BWF haben im Rahmen der ZL V als ein
zentrales strategisches Ziel der Hochschulentwicklung die Sicherstellung des an der
TUHH erreichten, hohen Drittmittelniveaus identifiziert. Die vereinbarten Kennzahlen für
Drittmittelerträge und Beteiligungen an Forschungsprojekten sollen als Indikatoren für
die Bemessung der Leistungen der Hochschule in Forschung und Transfer dienen. Um
die vereinbarten Ziele zu erreichen, müssen auch weiterhin die notwendigen Rahmen
bedingungen sichergestellt werden. Dazu gehört auch, dass die Forschungsleistung im
bisherigen Umfang erhalten bleibt und nicht zugunsten einer gesteigerten Lehrleistung
(i.e. Anhebung der Lehrdeputate) umgeschichtet wird.
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#C.\ .. 1
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Allerdings sollen auch keine Ressourcen zulasten der Lehrleistung und zugunsten von
Forschung und Transfer umgeschichtet werden. Ebenso wenig kommt eine Minderung
des Entlastungskontingents für die Wahrnehmung von Aufgaben in der Selbstverwal
tung, der staatlichen Auftragsverwaltung sowie sonstiger Aufgaben von öffentlichem In
teresse außerhalb der Hochschule (§ 17 L WO) in Betracht. Die hierfür im Umfang von
50 LVS als Kontingent zur Verfügung gestellten Funktionsentlastungen haben sich als
erforderlich erwiesen, um die Funktionsfähigkeit des Hochschulbetriebs zu gewährleis
ten. Zur Sicherstellung einer international ausgerichteten Hochschullehre bietet die
TUHH in Kooperation mit anderen Hochschulen wie der Aalborg University, Universid
ade de Aveiro, Univeritat Autönoma de Barcelona und der University of Strathclyde,
Glasgow internationale Master-Studienangebote an. Sie engagiert sich in dem hoch
schulübergreifenden Studiengang Technomathematik gemeinsam mit der Universität
Hamburg. Diese hochschulübergreifenden Kooperationen auf Hamburger wie auf inter
nationaler Ebene gehen mit einem geringen Einsatz an zusätzlich allein für diese Studi
engänge erbrachter Lehrleistung der TUHH einher. Sie bilden aber mit z. Z. 105 immat
rikulierten Studierenden (Stand Sommersemester 2014) wichtige Elemente eines attrak
tiven international ausgerichteten wie auch interdisziplinären Studienangebotes und sol
len daher auch künftig im bisherigen Umfang weitergeführt werden.
• Lehrleistung für das Lehramt: Die TUHH erbringt zum Teil Lehrleistungen, die zur Durch
führung des Lehramtsstudiums erforderlich sind. Studierende des Lehramtes werden als
Hauptfachstudierende der Fakultät für Erziehungswissenschaft erfasst. Diese Studie
renden greifen für die fachwissenschaftliche Ausbildung (Unterrichtsfach) auch auf Lehr
leistungen der TUHH zurück. Diesem Umstand wird in Abschnitt A in einer gesonderten
Darstellung Rechnung getragen. Die von der TUHH bereitgestellte Lehrleistung wird in
der Kapazitätsvereinbarung zwischen der Behörde für Wissenschaft und Forschung und
der Universität Hamburg im Bereich der Fakultät für Erziehungswissenschaft mit den
Lehrleistungen dieser Fakultät sowie anderer an der Lehramtsausbildung beteiligten Fa
kultäten bzw. Hochschulen zu einer Gesamtsumme zusammengeführt und der Zahl der
Lehramtsstudierenden gegenübergestellt.
Studiernachfrage: Es ist in erster Linie Aufgabe der Hochschulen, ihre Lehrangebote
nachfrage- und profilgerecht auszurichten. Bundesweite bzw. überregionale Statistiken
zur Studiernachfrage liegen noch nicht vor. Hochschulinterne Erhebungen der TUHH be
legen, dass alle Studienplätze sowohl im Bachelor- als auch im Masterstudiengang gut
nachgefragt sind. Die Bachelor- und die Masterstudiengänge weisen einen mehrfachen
Überhang der Bewerbungen gegenüber den Plätzen aus. Die starke Nachfrage beruht
zwar u.a. darauf, dass Studieninteressierte sich vorsorglich an mehreren Hochschulen
gleichzeitig bewerben. Das Annahmeverhalten auf die Studienplatzangebote belegt aber
zugleich die Attraktivität der TUHH und des Studienorts Hamburgs.
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Weil die Angebote der Hochschule überwiegend sehr gut nachgefragt und ausgelastet
sind und weder die Entwicklungsplanung der Hochschule noch die des Senats und der
zuständigen Behörde Änderungen erfordern, sollen diese Angebote im Wesentlichen
weiter geführt werden, ohne dass dies die Entwicklungsplanung der Hochschule oder
der Behörde für die Folgejahre präjudiziert. Soweit in einigen Fächer ein besonders ho
her Bewerberüberhang in Relation zu den angebotenen Plätzen besteht, sollen dennoch
keine Umschichtungen zugunsten anderer Fächer vorgenommen werden, da grundsätzlich für alle Studiengänge ein Bewerberüberhang zu verzeichnen ist. Eine Ausnahme bei
der Studiernachfrage bilden die Master-Studiengänge Computational lnformatics (Cl,
50% Auslastung) und Bioverfahrenstechnik (BVT, 33% Auslastung). Der konsekutiv an
gelegte Studiengang Cl hat mit ersten Bachelor-Anfängerinnen und Anfängern erst zum Wintersemester 2009/2010 begonnen und „wartet" daher noch auf durchwachsende Ba
chelor-Absolventenjahrgänge. Für den ebenfalls konsekutiv angelegten Master
Studiengang BVT gilt, dass er ein kleiner Studiengang ist, der aber besonders deutlich
das Profil der TUHH widerspiegelt; ein Wegfall dieses Studienganges hätte daher profil
schädigende Folgen. Grundsätzlich begründen ggf. kurzfristig entstehende Unterauslas
tungen keine Umsteuerung, da Umschichtungen notwendig mit der Verschiebung von
Professuren einhergehen und daher nur mittel- bis langfristig umgesetzt werden können.
Sich ggf. verstetigende Unterauslastungen werden gleichwohl in der künftigen Ange
botsplanung der TUHH zu berücksichtigen sein.
• Betreuungsintensität Es liegt in der Kompetenz der Hochschulen, die Betreuungsinten
sitäten und damit den Lehraufwand für Studiengänge und die einzelne Angebote festzu
legen. Sie muss sich dabei in dem für die Hochschule gesetzten Rahmen halten, der
sich aus der hier vereinbarten Lehrleistung und den anzubietenden Bachelor- und Mas
ter-Anfängerplätzen ergibt. Diese Vereinbarung nimmt die Curricularwerte - CW - als
Ausgangspunkt, die im bisherigen Kapazitätsrecht angewandt worden sind. Der Hoch
schule steht es frei, die Betreuungsintensitäten im gesetzten quantitativen Rahmen ihren
.Erkenntnissen und Bewertungen anzupassen. In den Bachelor-Studiengängen liegt der
Curricularwert - als Maßstab für die Qualität der Studierendenbetreuung - zwischen 2,9
und 3,6. Der gewichtete Durchschnitt aller CW beträgt 2, 17. In den Master
Studiengängen liegt er zwischen 1,09 und 2,3. Der gewichtete Durchschnitt aller CW be
trägt 1,83. Beide Werte liegen im Rahmen des an anderen vergleichbaren deutschen
Hochschulen Üblichen. Diese durchschnittliche Betreuungsintensität soll - bei Freiheit
der Hochschule, die bisherigen CW zu verändern - grundsätzlich fortgeführt werden. Ei
ne Absenkung der Betreuungsintensität kann vor dem Hintergrund des spezifischen Pro
fils der TUHH nicht erfolgen, ohne das durch Akkreditierung qualitätsgesicherte metho
disch-didaktische Konzept der Studiengänge zu ändern und damit die Verpflichtung der
Hochschule zur Gewährleistung qualitativ hochwertiger Studienbedingungen zu gefähr
den. Geringere Betreuungsintensitäten beeinträchtigen die Studienerfolgsaussichten und gefährden im Ergebnis die mit der Hochschule in der Ziel- und Leistungsvereinba
rung vereinbarten Input-Output-Quoten.
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• Bachelor-Master-Relation: Die Kapazitätsverteilung auf die Studiengänge und damit die
fachliche Angebotsstruktur der Hochschule soll angesichts der Bewerberüberhänge in
allen Studiengängen und deren im aufgezeigten Rahmen erfolgenden Auslastung bei
behalten werden. Die TUHH bietet 1.020 Bachelor-Anfängerplätze und 510 Masterplätze
an. Damit steht bei einer gemäß ZLV für den Bachelor vereinbarten Input-Output-Quote
von 50% für 2014 rechnerisch allen budgetfinanzierten Bachelorabsolventen ein Masterplatz zur Verfügung. Dies ermöglicht eine grundständige Ausbildung und ein weiter
führendes Angebot in angemessenen Quantitäten. Die Bachelor-Master-Relation soll
beibehalten und insbesondere nicht zugunsten der Bachelorstudienplätze verändert werden. Sie trägt zum einen dem Umstand einer im Bachelor- wie im Masterbereich
gleichermaßen hohen Studiernachfrage wie auch einer gemäß Ziel- und Leistungsver
einbarung in den nächsten Jahren steigenden Input-Output-Quote Rechnung. Dass we
gen besser qualifizierter externer Bewerber ggf. nicht alle Hamburger Bachelor
Absolventen einen Masterplatz erhalten, ist angesichts des verfassungsrechtlich gebo
tenen wettbewerblichen Systems ebenso folgerichtig wie aus Gründen der Mobilität er
wünscht. Sofern zwingende individuelle Gründe ein Studium in Hamburg erfordern, be
steht die Möglichkeit einer bevorrechtigten Zulassung (vgl. § 9 Abs. 1 Satz 1 des Hoch
schulzulassungsgesetzes ).
Hamburg, den .Z.O~ -2.0 I 'f
Für die
Behörde für
Wissenschaft und Forschung
Dr. Dorothee Stapelfeldt
- Senatorin -
#C.\. .. I
Für die
Technische Universität Hamburg-Harburg
Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Garabed Antranikian
- Präsident -