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Autobahndirektion Nordbayern Unterlage 1 T
Erläuterungsbericht
zur
Planfeststellung
Bundesautobahn A 3 Frankfurt - Nürnberg
6-streifiger Ausbau
Abschnitt:
nördlich Tank- und Rastanlage Aurach bis
AK Fürth / Erlangen
Bau-km 373+700 bis Bau-km 383+067
in der Tektur vom 24.08.2012 geändert
Aufgestellt und geprüft: Nürnberg, den 26.02.2010 Autobahndirektion Nordbayern
Röthig, Baudirektor
BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen
Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 1
INHALTSVERZEICHNIS
ABKÜRZUNGEN 3
1. BESCHREIBUNG DES VORHABENS 7
1.1 Standort, Lage im Straßennetz 7
1.2 Vorgeschichte der Planung 7
1.3 Planerische Beschreibung 8
1.4 Straßenbauliche Beschreibung 9 1.4.1 Längen und Querschnitte 9 1.4.2 Kostenträger 9 1.4.3 Strecken- und Verkehrscharakteristik 10
2. NOTWENDIGKEIT DES VORHABENS 11
2.1 Darstellung der unzureichenden Verkehrsverhältnisse 11
2.2 Raumordnerische Entwicklungsziele 12
2.3 Anforderungen an die straßenbauliche Infrastruktur 13 2.3.1 Entlastung des vorhandenen, unzureichenden Straßennetzes 14 2.3.2 Verbesserung und/oder Vereinheitlichung der Streckencharakteristik 14 2.3.3 Verbesserung der Verkehrssicherheit 14 2.3.4 Verbesserung der Wirtschaftlichkeit für Straßennutzer 15
2.4 Verringerung bestehender Umweltbeeinträchtigungen 15
3. BEGRÜNDUNG DES VORHABENS - VARIANTENVERGLEICH 17
3.1 Beschreibung der Maßnahme 17
3.2 Auswirkungen des Ausbauvorhabens 19 3.2.1 Raumordnung und Städtebau 19 3.2.2 Verkehrsverhältnisse 19 3.2.3 Straßenbauliche Infrastruktur 19 3.2.4 Wirtschaftlichkeit 19 3.2.5 Umweltverträglichkeit 19
4. TECHNISCHE GESTALTUNG DER BAUMASSNAHME 22
4.1 Trassierung 22 4.1.1 Durchgehende Strecke der BAB A 3 22 4.1.2 Autobahnkreuz Fürth / Erlangen 22 T 4.1.3 Anschlussstelle Erlangen-Frauenaurach 23 4.1.4 Sichtweitenanalyse 23 4.1.5 Entwässerung der Fahrbahnen 24 4.1.6 Zwangspunkte, Umfeld 24
4.2 Querschnitt 24
BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen
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4.2.1 Vorhandene und künftige Verkehrsbelastung 24 4.2.2 Querschnittsgestaltung 24 4.2.3 Nachweis der Leistungsfähigkeit 25 T 4.2.4 Fahrbahnaufbau 26 4.2.5 Gestaltung der Randbereiche und Mittelstreifen 27 4.2.6 Einordnung der Lärmschutzanlagen in den Querschnitt 27
4.3 Kreuzungen und Einmündungen, Änderungen im Wegenetz 28 4.3.1 Kreuzende Straßen / Gewässer 28 T 4.3.2 Änderungen im Wegenetz, Verlegung eines Rückhaltebeckens 43 T
4.4 Verkehrssicherheit im Ausbauabschnitt 45
4.5 Baugrund / Erdarbeiten 45 4.5.1 Bodenarten 45 4.5.2 Grundwasser 45 4.5.3 Umfang der Erdarbeiten / Mengenbilanz 46
4.6 Entwässerung 47
4.7 Ingenieurbauwerke 47
4.8 Straßenausstattung 47
4.9 Besondere Anlagen 47
4.10 Öffentliche Verkehrsanlagen 47
4.11 Leitungen 47
4.12 Ausbau von Gewässern 48
5. SCHUTZ-, AUSGLEICHS- UND ERSATZMASSNAHMEN 49
5.1 Lärmschutz 49 T
5.2 Schutz vor Luftschadstoffen 49
5.3 Landschaftspflegerische Maßnahmen 50
5.4 Ausgleichsmaßnahmen zur Erhaltung von Überschwemmungsgebieten 50
5.5 Sonstige Schutzmaßnahmen 50
6. ZWECK DES PLANFESTSTELLUNGSVERFAHRENS 51
7. INANSPRUCHNAHME VON GRUNDEIGENTUM 52
7.1. Grunderwerb 52
7.2. Vorübergehend in Anspruch zu nehmende Flächen 52
8. DURCHFÜHRUNG DER BAUMASSNAHME 52
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ABKÜRZUNGEN
A Autobahn (z. B. A 3)
Abb. Abbildung
Abs. Absatz
AD Autobahndreieck
AH-RAL-K-2 Aktuelle Hinweise zur Gestaltung planfreier Knotenpunkte außerhalb bebauter Gebiete, Ergänzungen zu den RAL-K-2
AM Autobahnmeisterei
Art. Artikel
AK Autobahnkreuz
AS Anschlussstelle
ASB Absetzbecken
ASB-Nr. Erfassungsnummer f. Brücken in der Baulast des Bundes gemäß Anweisung Straßenbank (ASB), Teil B II - Bauwerksdaten (BMV, Abteilung Straßenbau)
B Bundesstraße (z. B. B 2)
BAB Bundesautobahn
Bau-km Bau-Kilometer
Betr.-km Betriebskilometer
BayImSchG Bayerisches Immissionsschutzgesetz
BayNatSchG Bayerisches Naturschutzgesetz
BayStrWG Bayerisches Straßen- und Wegegesetz
BayVwfG Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz
BayWG Bayerisches Wassergesetz
BImSchG Bundesimmissionsschutzgesetz
16. BImSchV 16. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes - Verkehrslärmschutzverordnung
22. BImSchV 22. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes- Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft
BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung
BW Bauwerk
dB(A) Dezibel (A-bewertet)
DA Außendurchmesser
DN Nenndurchmesser
DSchG Denkmalschutzgesetz Bayern
D StrO (Lärm-)Korrekturfaktor für unterschiedliche Straßenoberflächen in dB(A)
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DTV Durchschnittlicher täglicher Verkehr in Kfz/24h
DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.
- A 117 - Arbeitsblatt “Bemessung von Regenrückhalteräumen”
- M 153 - Merkblatt “Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser”
E Europastraße (z. B. E 50)
EKrG Eisenbahnkreuzungsgesetz
EU Europäische Union
e. V. eingetragener Verein
FFH-RL Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
FGSV Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V., Köln
FR Fahrtrichtung
FStrG Bundesfernstraßengesetz
FStrKrV Bundesfernstraßenkreuzungsverordnung
Fl.-Nr. Flurstücknummer
Gde. Gemeinde
gebr. gebrochen(es)
GRW Geh- und Radweg
GVS Gemeindeverbindungsstraße
GW Grundwasser
i. V. m. in Verbindung mit
HBS Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV)
HW Hochwasser
JMW Jahresmittelwert
Kfz/24h Kraftfahrzeuge pro 24 Stunden
Kr.< Kreuzungswinkel
kV Kilovolt
KVP Kreisverkehrsplatz
kW Kilowatt
LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan (Unterlage 12)
LfD Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
LfU Bayerisches Landesamt für Umwelt
LH Lichte Höhe
Lkr. Landkreis
Lkw Lastkraftwagen
LS Lärmschutz
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LW Lichte Weite
MLuS 02 Merkblatt über Luftverunreinigungen an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung
MLC Militär-Last-Klassen
MS Ministerielles Schreiben
MÜ Mittelstreifenüberfahrt
Nbg. Nürnberg
NBr. Nutzbreite
NOX, NO2 Stickoxide, Stickstoffdioxid
NW Nennweite
OD Ortsdurchfahrt
ODR Richtlinien für die rechtliche Behandlung von Ortsdurchfahrten
öFW öffentlicher Feld- und Waldweg
OK Oberkante
OPA Offenporiger Asphalt
Pkw Personenkraftwagen
Plafe Planfeststellung
PlafeR Richtlinien für die Planfeststellung von Straßenbauvorhaben
PM10 Feinpartikel mit einem aerodynamischen Korndurchmesser bis 10 µm
RAA Richtlinien für die Anlage von Autobahnen
RAL-K-2 Richtlinie für die Anlage von Landstraßen, Teil III: Knotenpunkte, Abschnitt 2: Planfreie Knotenpunkte
RAS Richtlinien für die Anlage von Straßen
-L - Teil: Linienführung
-Q - Teil: Querschnitte
-K-1 - Teil: Plangleiche Knotenpunkte
-K-2 - Teil: Planfreie Knotenpunkte
RF Richtungsfahrbahn
RHB Rückhaltebecken
RiStWag Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wassergewinnungsgebieten
RiZaK Richtzeichnungen für Lärmschirme außerhalb von Kunstbauten
RLS Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen
RLW Richtlinien für den ländlichen Wegebau
RPS Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen an Straßen
RQ Regelquerschnitt
RStO Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen
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SBA Streckenbeeinflussungsanlage
SM Straßenmeisterei
SMA Splittmastixasphalt
St Staatsstraße (z. B. St 2409)
StBA Staatliches Bauamt (früher: Straßenbauamt SBA)
Str. Straße
StraKR Richtlinien über die Rechtsverhältnisse an Kreuzungen und Einmündungen von Bundesfernstraßen und anderen öffentlichen Straßen
StraWaKR Fernstraßen/Gewässer-Kreuzungsrichtlinien
SV Schwerverkehr
SQ Straßenquerschnitt
Tab. Tabelle
TKG Telekommunikationsgesetz
TR Tank- und Rastanlage
ü. NN über Normal- Null (Meeresniveau)
UL Unterlage
VBA Verkehrsbeeinflussungsanlage
VFB Verteilerfahrbahn
VLärmSchR Richtlinien für d. Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes
VLS Verkehrsleitsystem
V-RL Vogelschutzrichtlinie
WaStrG Bundeswasserstraßengesetz
WHG Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz)
WWA Wasserwirtschaftsamt
Zufahrten-Richtlinien Richtlinien f. d. rechtliche Behandlung von Zufahrten und Zugängen an Bundesstraßen
ZTVE-StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau
ZTV-Lsw Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen
BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen
Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 7
1. BESCHREIBUNG DES VORHABENS
1.1 Standort, Lage im Straßennetz
Die geplante Maßnahme beginnt nördlich der TR Aurach und endet östlich
des AK Fürth / Erlangen.
Die AS Erlangen-West mit dem Anschluss an die St 2259 / St 2240 (Erlangen-
Dechsendorf - Heßdorf) liegt ca. 3,5 km nördlich vor dem Bauanfang.
Die TR Aurach befindet sich beidseitig der BAB A 3 bei Betr.-km 375,360.
Über die AS Erlangen-Frauenaurach bei Betr.-km 377,559 ist die St 2244
(Erlangen - Herzogenaurach) an die BAB A 3 angebunden.
Bei Betr.-km 381+217,50 kreuzt die BAB A 73 Nürnberg/Fürth – Bamberg die
BAB A 3. Der Knotenpunkt ist als sogenanntes Autobahn-Kleeblatt
ausgebildet.
Die AS Erlangen-Tennenlohe mit Kreuzung der Bundesstraße B 4 (Erlangen-
Nürnberg) liegt ca. 2 km süd-östlich nach dem Bauende.
1.2 Vorgeschichte der Planung
Bereits Anfang der 90er Jahre wurde eine Planung für den 6-streifigen
Ausbau der A 3 im Abschnitt nördl. TR Aurach - AK Fürth/Erlangen erarbeitet.
Diese Planung wurde nun komplett überarbeitet und den gestiegenen
Anforderungen der verkehrlichen Entwicklung, des Gewässer- und
Naturschutzes und des Immissionsschutzes angepasst.
Um die angespannte verkehrliche Situation zwischen der AS Erlangen-
Frauenaurach und dem AK Fürth / Erlangen zu entschärfen, wurden als
Zwischenlösung die Standstreifen in beiden Richtungen (Fahrtrichtung
Nürnberg: 2002 / Fahrtrichtung Frankfurt: 2007) als durchgehende
Verflechtungsstreifen ausgebildet.
An der AS Erlangen-Frauenaurach wurde im Jahr 2008 eine Spuraddition für
die Fahrbeziehung Nürnberg (BAB A 3) – Herzogenaurach (St 2244)
eingerichtet, so dass die Fahrzeuge unsignalisiert in die St 2244 einfahren
können, um die bestehende Rückstauproblematik auf die BAB A 3 vorerst zu
BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen
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beheben. Um jedoch die Leistungsfähigkeit dauerhaft zu gewährleisten, muss
diese Zwischenlösung durch einen kompletten leistungsfähigen Ausbau der
AS Erlangen-Frauenaurach ersetzt werden.
Aufgrund erheblicher Schäden an der Regnitzbrücke, die keinen weiteren
Aufschub erlaubten, musste die Erneuerung des Bauwerks dem 6-streifigen
Ausbau vorgezogen werden (Bau in 2006/2007). Die neue Brücke hat in
Anpassung an die Streckenplanung die für den späteren 6-streifigen Ausbau
erforderliche endgültige Querschnittsbreite erhalten.
1.3 Planerische Beschreibung
Bestandteil von Bedarfs- und Ausbauplanungen
Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2004 ist der 6-streifige Ausbau der
BAB A 3 im Abschnitt zwischen der AS Schlüsselfeld und dem AK Fürth /
Erlangen im „weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ enthalten. Westlich der AS
Schlüsselfeld befindet sich die BAB A 3 im „vordringlichen Bedarf“.
Art und Umfang der Maßnahme
Die vorliegende Planung behandelt den 6-streifigen Ausbau der BAB A 3
Frankfurt – Nürnberg von Betr.-km 373+700 (nördlich der Tank- und
Rastanlage Aurach) bis Betr.-km 383+067 (östlich des Autobahnkreuzes
Fürth / Erlangen).
Neben dem 6-streifigen Ausbau umfasst die Maßnahme auch den Umbau des
AK Fürth / Erlangen und der AS Erlangen-Frauenaurach.
Der beidseitige Ausbau der Tank- und Rastanlage (TR) Aurach mit der
Erweiterung der Verkehrsflächen wird als eigenständiges Projekt geplant,
wobei der 6-streifige Ausbau der BAB A 3 berücksichtigt wird. Die Planung der
TR Aurach wird nachrichtlich in den Planunterlagen dargestellt. Das
Planfeststellungsverfahren für dieses Projekt wurde im September 2009
eingeleitet.
BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen
Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 9
1.4 Straßenbauliche Beschreibung
1.4.1 Längen und Querschnitte
Die Baulänge des durchgehenden 6-streifigen Ausbaus der BAB A 3 beträgt
9,367 km (Betr.-km 373+700 bis 383+067). Es wird ein Ausbauquerschnitt mit
36,0 m Kronenbreite zugrunde gelegt.
Die Querschnitte der Anschlussrampen richten sich nach den Rampenlängen
und den prognostizierten Verkehrsbelastungen.
Kreuzende und parallel verlaufende Straßen und Wege werden den
Erfordernissen des 6-streifigen Ausbaues und des Umbaues des AK Fürth /
Erlangen entsprechend angepasst.
1.4.2 Kostenträger
Kostenträger der Baumaßnahme ist, soweit im Bauwerksverzeichnis
(Unterlage 7.2) nichts anderes bestimmt ist, die Bundesrepublik Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung).
Die Kosten für den Neubau der Brücke über den Main-Donau-Kanal trägt zur
Hälfte die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (Bundesrepublik Deutschland),
da beiderseitiges Verlangen nach einer Änderung des Bauwerks vorliegt.
Die Kosten für den Neubau der Überführung der Bahnlinie Nürnberg-Bamberg
werden zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DB AG, die
ebenfalls ein Änderungsverlangen hat, aufgeteilt.
An den Kosten für die Änderung der Anschlussstelle Erlangen–Frauenaurach
sind die Bundesrepublik Deutschland (BAB A 3) sowie der Freistaat Bayern
(St 2244) beteiligt.
BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen
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Die Stadt Erlangen trägt Anteile der Kosten für die Änderung folgender
Kreuzungen:
BAB A 3 / ER 1
BAB A 3 / ER 2
BAB A 3 / ER 3
BAB A 73 / Eltersdorfer Geh- und Radweg
Die Kostentragung für die Anpassung von Anlagen der öffentlichen
Versorgung wird zwischen den Versorgungsunternehmen und der
Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der geltenden Rahmen- und
Gestattungsverträge geregelt.
1.4.3 Strecken- und Verkehrscharakteristik
Die bestehende Linienführung der 4- bzw. 6-streifigen BAB A 3 im
Planungsabschnitt ist großzügig trassiert. Vorgesehen ist daher ein
bestandsnaher Ausbau der BAB A 3, was keine wesentliche Änderung der
Trassierung nach Lage und Höhe erfordert. Veränderungen an der
vorhandenen Gradiente werden nur bereichsweise zur Verbesserung der
Fahrbahnentwässerung bzw. für die Anordnung von Mittelstreifenüberfahrten
vorgenommen.
Der Umbau des AK Fürth / Erlangen mit dem Bau der halbdirekten Rampe für
die starke Übereck-Verkehrsbeziehung Bamberg-Nürnberg bewirkt durch den
Entfall der stark belasteten westlichen und südlichen Verflechtungsbereiche
eine Trennung der Verkehrsströme.
BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen
Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 11
2. NOTWENDIGKEIT DES VORHABENS
2.1 Darstellung der unzureichenden Verkehrsverhältnisse
Der derzeitige durchschnittliche täglichen Verkehr (DTV) beträgt gemäß
Straßenverkehrszählung 2005 nördlich der AS Erlangen-Frauenaurach
65.934 Kfz/24h, zwischen der AS Erlangen-Frauenaurach und dem AK
Fürth / Erlangen 76.297 Kfz/24h und östlich des AK Fürth / Erlangen
80.766 Kfz/24h.
Damit ist schon im Abschnitt nördlich der AS Erlangen-Frauenaurach die
Leistungsfähigkeit voll ausgeschöpft und im Abschnitt zwischen der AS
Erlangen-Frauenaurach und dem AK Fürth / Erlangen die Grenze der
Leistungsfähigkeit bereits deutlich überschritten. Im Abschnitt östlich des
AK Fürth / Erlangen ist die BAB A 3 zwar schon 6-streifig ausgebaut, die
Umgestaltung des AK Fürth / Erlangen wirkt sich jedoch bis kurz vor
Tennenlohe aus.
Die Verkehrsqualität auf den einzelnen Autobahnabschnitten außerhalb von
Knotenpunkten nach HBS 2001 (Handbuch für die Bemessung von
Straßenverkehrsanlagen, Ausgabe 2001) erreicht mit den aktuellen
Verkehrsbelastungen (DTV 2005) für den Abschnitt nördlich der AS Erlangen-
Frauenaurach Qualitätsstufe E (Kapazität erreicht, Verkehrszustand bereits
teilweise instabil) und im Abschnitt zwischen der AS Erlangen-Frauenaurach
und dem AK Fürth / Erlangen nur die niedrigste Qualitätsstufe F, die für eine
Streckenüberlastung steht. Durch die in diesem Abschnitt vollzogene
Standstreifenumnutzung (mit Nothaltebuchten) konnte eine gewisse
Entspannung der Verkehrssituation erreicht werden.
Das AK Fürth / Erlangen ist bereits heute mit 143.000 Kfz/Tag sehr hoch
belastet. Wegen der starken Nord-Ost-Verkehrsbeziehung Bamberg-Nürnberg
(Regensburg / München) kommt es im südlichen und westlichen
Verflechtungsbereich zu Überlastungen und Rückstauungen in die BAB A 3
und BAB A 73. Ein Umbau des Autobahnkreuzes zur Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse ist daher unerlässlich, um die Qualitätsstufen für die
Verkehrsabwicklung auch im Autobahnkreuz deutlich anzuheben.
BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen
Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 12
2.2 Raumordnerische Entwicklungsziele
Neben den Fernverbindungen Südosteuropa – Süddeutschland – Rheinland –
Nordseehäfen Niederlande verbindet die BAB A 3 die Wirtschaftsräume
Frankfurt und Nürnberg miteinander und hat dadurch starken überregionalen
Verkehr aufzunehmen. Die Metropolregion Nürnberg mit dem Oberzentrum
Nürnberg / Fürth / Erlangen und dem Mittelzentrum Herzogenaurach bringt
zusätzlich erheblichen regionalen Verkehr zur BAB A 3. Zur Bewältigung des
Transit- und Reiseverkehrs und zur Erhaltung und Stärkung der Infrastruktur
der angrenzenden Wirtschaftsräume ist der durchgehende 6-streifige Ausbau
der BAB A 3 dringend erforderlich.
Die im Bereich des AK Fürth / Erlangen kreuzende BAB A 73 dient zwar
überwiegend der Abwicklung des Regionalverkehrs, nimmt nach dem im Jahr
2008 erfolgten Lückenschluss zwischen Nürnberg und Suhl (Erfurt /
BAB A 71) aber auch überregionalen Verkehr auf.
Im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) vom 01.09.2006 ist unter Ziel
B 5 folgendes aufgeführt:
„1.4.2 (Z) Die Bundesfernstraßen sollen ein zusammenhängendes
Verkehrsnetz für den weiträumigen Verkehr bilden. Um bei steigendem
Verkehrsaufkommen ihre Funktion weiter erfüllen zu können, sollen die
Bundesfernstraßen erhalten, saniert und bedarfsgerecht ausgebaut werden.“
Weiter wird der großen Bedeutung des 6-streifigen Ausbaues der BAB A 3
explizit Rechnung getragen:
„Für die Verbesserung der Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit der
bestehenden europäischen Transversalen sind folgende Strecken vorrangig
6-streifig auszubauen: A 3 Aschaffenburg – Würzburg – Nürnberg,...“
Durch den Verlauf der BAB A 3 vom Nordwesten zum Süden und Südosten
Deutschlands wird diese Straßenverbindung im europäischen Fernverkehr,
besonders auch zum Erreichen der südlichen Urlaubsziele, stark beansprucht.
Mit der Öffnung Osteuropas hat die Bedeutung der BAB A 3 nochmals
erheblich zugenommen.
BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen
Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 13
Die Regierung von Mittelfranken – Höhere Landesplanungsbehörde - hat die
Erforderlichkeit eines Raumordnungsverfahrens (ROV) mit dem Ergebnis
geprüft, dass darauf verzichtet werden kann.
2.3 Anforderungen an die straßenbauliche Infrastruktur
Die Entwicklung des Gesamtverkehrs und des Schwerverkehrs auf der
BAB A 3 zwischen den Anschlussstellen Höchstadt-Ost und Erlangen-
Tennenlohe gemäß den Straßenverkehrszählungen 2000 und 2005 sowie die
Prognoseverkehre für das Jahr 2025 nach Gutachten von Prof. Kurzak (
Verkehrsuntersuchung A 3 vom 05.07.2007, Verkehrsuntersuchung AK Fürth
/ Erlangen vom 05.05.2006) sind in den nachfolgenden Tabellen
gegenübergestellt.
Verkehrsentwicklung BAB A 3:
DTV 2000 DTV 2005 DTV 2025 Abschnitt
Kfz/24h Kfz/24h Kfz/24h
AS Höchstadt-Ost – AS Erlangen-West 59.840 66.128 77.000
AS Er.-West – AS Er.-Frauenaurach 58.090 65.934 76.200
AS Er.-Frauenaurach – AK Fürth/Erlangen 71.196 76.297 91.800
AK Fürth/Erlangen – AS Er.-Tennenlohe 74.395 80.766 104.400 Tabelle 2.3.1
Entwicklung der Schwerverkehrsanteile BAB A 3:
SV 2000 SV 2005 SV 2025 Abschnitt
% % %
AS Höchstadt-Ost – AS Erlangen-West 17,4 17,5 18,9
AS Er.-West – AS Er.-Frauenaurach 17,6 16,7 19,2
AS Er.-Frauenaurach – AK Fürth/Erlangen 15,9 16,0 17,2
AK Fürth/Erlangen – AS Er.-Tennenlohe 17,2 17,0 18,7 Tabelle 2.3.2
Im Hinblick auf die künftige Verkehrsentwicklung bis zum Jahr 2025 mit einer
Verkehrszunahme auf bis zu knapp 92.000 Kfz/24h westlich des
Autobahnkreuzes ist ein 6-streifiger Querschnitt zur Abwicklung der Verkehre
unerlässlich.
BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen
Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 14
2.3.1 Entlastung des vorhandenen, unzureichenden Straßennetzes
Durch den Anstieg des Verkehrsaufkommens ist die BAB A 3 mit ihrem
4-streifigen Querschnitt seit Jahren überlastet. Gleiches gilt für die AS
Erlangen-Frauenaurach und das AK Fürth / Erlangen. Der den häufigen Staus
auf der BAB A 3 und der BAB A 73 ausweichende Verkehr verursacht auf
dem nachgeordneten Straßennetz eine erhebliche Zunahme des Verkehrs.
Nach dem 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 sowie der Ertüchtigung der
Knotenpunkte wird sich der Verkehr wieder auf die Autobahnen zurückverla-
gern.
2.3.2 Verbesserung und/oder Vereinheitlichung der Streckencharakteristik
Der am AK Fürth / Erlangen mit Spursubtraktion endende 6-streifige Ausbau
der BAB A 3 wird über das Autobahnkreuz in Richtung Westen fortgesetzt.
2.3.3 Verbesserung der Verkehrssicherheit
Der Abschnitt der BAB A 3 zwischen der AS Erlangen-Frauenaurach und dem
AK Fürth / Erlangen fällt durch eine überdurchschnittlich hohe Unfallrate auf.
Die Auswertung der Einzelunfälle zeigt, dass die Unfallhäufigkeit durch die
Staubildung im Zuge der BAB A 3 begründet ist (Unfälle im Längsverkehr,
Auffahrunfälle).
Ein weiterer Unfall-Problempunkt ist nördlich des AK Fürth / Erlangen mit dem
Einmündungsbereich der viel befahrenen Tangente Nürnberg-Bamberg in die
bevorrechtigte Verteilerfahrbahn Fürth-Bamberg gegeben.
Durch den 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 und die Ertüchtigung der
Knotenpunkte AS Erlangen-Frauenaurach und AK Fürth / Erlangen wird eine
deutliche Leistungssteigerung der Straßenverkehrsanlage erreicht. Diese
Maßnahmen verbessern die Verkehrssicherheit in erheblichem Umfang.
BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen
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2.3.4 Verbesserung der Wirtschaftlichkeit für Straßennutzer
Die derzeit häufigen Staus auf der BAB A 3 sind für die Straßennutzer zeit-
und kostenintensiv, viele weichen deshalb auf andere Routen aus und
nehmen größere Umwege in Kauf.
Abbildung 2.3.4
Durch den Ausbau der BAB A 3 sowie den Umbau der Anschlussstelle und
des Autobahnkreuzes werden sich im Nah- und Fernverkehr erhebliche Zeit-
und Kosteneinsparungen ergeben.
2.4 Verringerung bestehender Umweltbeeinträchtigungen
Beiderseits der BAB A 3 sind bebaute Gebiete vorhanden. Bedingt durch die
hohe Verkehrsbelastung der BAB A 3 und die zum Teil sehr geringen
Abstände der Bebauung von der Autobahn ist die derzeitige Lärmbelastung
trotz teilweise vorhandener Lärmschutzanlagen in den Wohngebieten sehr
hoch. Die geplanten Lärmschutzmaßnahmen verbessern diese Situation
erheblich.
Die Lärmschutzmaßnahmen behindern außerdem die Ausbreitung von
Luftschadstoffen und bewirken so eine Reduzierung der Belastung.
Stau auf AutobahnenJuni 2006
BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen
Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 16
Zusätzlich wird durch den 6-streifige Ausbau ein weitgehend störungsfreier
Verkehrsablauf gewährleistet, wodurch die Schadstoffemissionen der
Fahrzeuge sinken und die Luftqualität erheblich verbessert wird.
Durch die Zurückverlagerung von verdrängtem Verkehr auf die BAB A 3 wird
auch die Lärm- und Abgassituation in den Ortsdurchfahrten des
nachgeordneten Netzes verbessert.
Durch die Anordnung von Regenrückhalte- (RRHB) und Absetzbecken (ASB)
wird künftig das gesammelte Fahrbahnwasser mechanisch gereinigt und
gedrosselt den Vorflutern zugeführt.
BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen
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3. BEGRÜNDUNG DES VORHABENS - VARIANTENVERGLEICH
3.1 Beschreibung der Maßnahme
Strecke
Der Umgriff der Maßnahme erstreckt sich von km 373+700 bis 383+067. Der
Ausbau erfolgt grundsätzlich durch beidseitige Verbreiterung der Fahrbahnen
um jeweils 3 m.
Der Baubeginn wurde bei km 373+700 festgelegt um einen mit den
Planungsrichtlinien konformen Übergang zur Bestandsstrecke der A 3
herstellen zu können. Die Lage des Bauendes in einem bereits 6-streifig
ausgebauten Abschnitt der A 3 ergibt sich aus der Planung für den Umbau
des AK Fürth / Erlangen.
Linienführung und Gradiente sind im gesamten Planungsabschnitt durch die
bestehende Autobahn und die vorhandene Flächennutzung vorgegeben.
Veränderungen der vorhandenen Gradiente sind nur zur Anpassung an
geänderte Bauwerke oder in Verwindungsbereichen zur Verbesserung der
Fahrbahnentwässerung veranlasst.
Aufgrund der vorhandenen Zwangspunkte (AK Fürth / Erlangen, AS Erlangen-
Frauenaurach, TR Aurach, anliegende Bebauung in Form von Wohn- und
Gewerbegebieten, kreuzende Straßen und Bahnlinien, Waldgebiet) kam eine
Untersuchung von Varianten nicht in Betracht. Jedes Abweichen vom Bestand
würde zu zusätzlichen erheblichen Eingriffen führen. Gründe, die solche
Eingriffe rechtfertigen könnten, sind nicht erkennbar.
Knotenpunkte
Die AS Erlangen-Frauenaurach mit der kreuzenden St 2244 (Erlangen -
Herzogenaurach) wird so ertüchtigt, dass die starken Verkehrsbeziehungen
Nürnberg - Herzogenaurach bzw. Herzogenaurach – Nürnberg leistungsfähig
bewältigt werden können. In diesem Rahmen wird auch die Verschiebung des
benachbarten Knotens St 2244 / ER 6 nach Westen erforderlich.
BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen
Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 18
Die Überprüfung der Leistungsfähigkeit des AK Fürth / Erlangen gemäß
HBS 2001 ergab, dass diese insbesondere in den Verflechtungsbereichen
südlich der BAB A 3 und westlich der BAB A 73 nicht gegeben ist.
Abbildung 3.1
Durch einen Umbau des Autobahnkreuzes mit einer halbdirekten Führung der
Verkehrsbeziehung Bamberg-Nürnberg (Abb. 3.1) wird ein reibungsloser
Verkehrsablauf gewährleistet.
Telematik
Die vorhandenen Strecken- (SBA) und Netzbeeinflussungsanlagen (NBA)
sowie das bestehende Verkehrsleitsystem (VLS) werden im Zuge des
6-streifigen Ausbaus der BAB A 3 den neuen Verhältnissen angepasst.
BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen
Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 19
3.2 Auswirkungen des Ausbauvorhabens
3.2.1 Raumordnung und Städtebau
Das Vorhaben entspricht den Zielen der Raumordnung (siehe Ziffer 2.2).
Durch den 6-streifigen Ausbau wird die Entwicklungsachse BAB A 3 im
Planungsgebiet in ihrer Funktion und Leistungsfähigkeit deutlich verbessert.
Absehbare Planungen der Städte Erlangen und Herzogenaurach werden
durch den Ausbau der BAB A 3 nicht behindert.
3.2.2 Verkehrsverhältnisse
Die bestehenden Mängel in der Verkehrsabwicklung werden durch den
6-streifigen Ausbau der BAB A 3 mit der Ertüchtigung der Knotenpunkte AS
Erlangen-Frauenaurach und AK Fürth / Erlangen behoben und die
Verkehrssicherheit sowie die Leistungsfähigkeit erheblich verbessert.
3.2.3 Straßenbauliche Infrastruktur
Nach dem Ausbau können die BAB A 3 sowie das AK Fürth / Erlangen und
die AS Erlangen-Frauenaurach ihre Funktion zur Verkehrsbewältigung im
Ballungsraum Nürnberg / Fürth / Erlangen wieder erfüllen.
3.2.4 Wirtschaftlichkeit
Durch die Beseitigung von zeit- und kostenintensiven Staus führt der
6-streifige Ausbau zu einem erheblichen volkswirtschaftlichen Nutzen.
3.2.5 Umweltverträglichkeit
Im Umfeld der A 3 ist bereits eine Vorbelastung hinsichtlich aller Schutzgüter
gegeben. Durch die Ausbaumaßnahme werden umfangreiche
Verbesserungen erzielt.
Das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG zur Beurteilung
der Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter ist Unterlage 16 zu
entnehmen.
BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen
Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 20
3.2.5.1 Lärm
Die Wohngebiete im Planungsbereich sind durch die bestehende BAB A 3
und das bestehende AK Fürth / Erlangen relativ stark vorbelastet.
Trotz des sehr umfangreichen Lärmschutzes verbleiben noch 373 Gebäude
mit Überschreitung des Nachtgrenzwertes der 16. BImSchV. Allerdings ist mit
der vorliegenden Planung die Obergrenze eines sinnvollen Lärmschutzes
erreicht.
Verglichen mit dem sog. „Prognose-Nullfall“ (Verkehrszuwachs bis zum
Prognosejahr 2025 ohne zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen gegenüber dem
Bestand) ergeben sich Pegelminderungen um bis zu 15 dB(A).
Weitere detaillierte Ausführungen siehe Abschnitt 5 sowie Unterlage 11.1
3.2.5.2 Luftschadstoffe
Nach dem Gutachten des Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG vom
Oktober 2007 wird trotz steigender Verkehrszahlen keine Verschlechterung
gegenüber den derzeitigen Verhältnissen eintreten, da sich durch die
umweltpolitischen Zielsetzungen der Schadstoffausstoß der Kraftfahrzeuge
verringern wird. Im Gegenteil wird es durch die mit dem Ausbau der BAB A 3
einhergehende Verflüssigung des Verkehrs sogar zu einer Verbesserung
kommen, da bei Stau besonders viele Schadstoffe erzeugt werden. Außerdem
besitzen die umfangreichen geplanten Lärmschutzmaßnahmen auch für gas-
und partikelförmige Schadstoffe eine ausgeprägte Schutzwirkung.
3.2.5.3 Natur und Landschaft
Die BAB A 3 verläuft von Bau-km 375+800 bis 377+800 im Klosterwald. Die
Talräume der Aurach (Bau-km 377+900 - 378+300) und der Regnitz (Bau-km
380+200 - 380+700) mit den jeweiligen Überschwemmungsgebieten werden
ganz oder teilweise mit Brücken überspannt. Die restliche Strecke ist im
Wesentlichen durch landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen und
Siedlungsgebiete geprägt.
Bei der Planung wurde darauf geachtet, die Eingriffe in Natur und Landschaft
so gering wie möglich zu halten.
Weitere detaillierte Ausführungen siehe Unterlage 12.
BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen
Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 21
3.2.5.4 Land- und Forstwirtschaft
Aufgrund der vorhandenen Grundstücksverhältnisse können für die reine
Autobahnverbreiterung weitgehend bundeseigene Grundstücke
herangezogen werden. Lediglich für die Maßnahmen zum Umweltschutz
(Lärmschutz, Gewässerschutz, landschaftspflegerische
Ausgleichsmaßnahmen) müssen landwirtschaftlich genutzte Flächen und im
Bereich sehr naher Bebauung auch Flächen bebauter Grundstücke in
Anspruch genommen werden. Im Bereich der Durchquerung des
Klosterwaldes und durch den Umbau der AS Erlangen-Frauenaurach werden
in geringem Umfang Waldflächen beansprucht.
3.2.5.5 Flächenbedarf
Auf die im Textteil zum landschaftspflegerischen Begleitplan, Unterlage 12.1
aufgestellte Flächenbilanz wird verwiesen.
3.2.5.6 Wassergewinnungsgebiete
Wasserschutz- bzw. Wassergewinnungsgebiete werden durch die Maßnahme
nicht berührt.
3.2.5.8 Bebaute Gebiete
Trotz der Nähe der Autobahntrasse zu den Wohn-, Misch- und
Gewerbegebieten der Städte Erlangen und Herzogenaurach wird die
städtebauliche Situation durch die Verbreiterung der BAB A 3 nicht verändert.
Eingriffe in die anliegenden Grundstücke können mit Stützkonstruktionen
minimiert, aber nicht gänzlich vermieden werden. Besonders während der
Bauzeit ist es im Bereich der Lärmschutzkonstruktionen des AK Fürth /
Erlangen entlang der Tangentialrampen unvermeidbar, dass in die
anliegenden Grundstücke eingegriffen wird.
3.2.5.9 Denkmalpflegerische Belange
Auf Höhe Bau-km 378+300 (rechts) ist das Bodendenkmal D-5-6431-0026
(neolithische, vermutlich hallstatt- und spätlatènezeitliche Siedlung) in ca.
100 m Entfernung von der A 3 kartographiert. In diesem Bereich ist der Bau
des ASB/RHB 378-1R geplant. Ggf. notwendig werdende Sicherungen finden
in Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege bzw. der
zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde statt.
BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen
Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 22
4. TECHNISCHE GESTALTUNG DER BAUMASSNAHME
4.1 Trassierung
4.1.1 Durchgehende Strecke der BAB A 3
Die Trassierung für den 6-streifigen Ausbau erfolgt bestandsorientiert.
Die Verbreiterung der BAB A 3 nach dem Regelquerschnitt (siehe Unterlage
6.1 Blatt 1+2) auf 6 Fahrstreifen erfolgt beidseitig unter Beibehaltung des
Mittelstreifens nach den jeweils erforderlichen Querschnittsbreiten.
Der Planung liegen folgende Trassierungselemente zugrunde:
BAB A 3
Entwurfsklasse EKA 1 A
Geschwindigkeit km/h 130
Trassierungselement gewählt mind.
Grenzwert (RAA)
Kurvenradien min R m 2.000 900
Klothoidenparameter min A -- 750 300
Längsneigung max s % 2,030 ±4
Kuppenhalbmesser min Hk m 20.500 13.000
Wannenhalbmesser min Hw m 18.286 8.800
Tangentenlänge min T m 120 120 Tabelle 4.1.1 – Strecke BAB A 3
Die Trassierungsgrenzwerte nach RAA können für die gewählte
Entwurfsgeschwindigkeit eingehalten werden.
4.1.2 Autobahnkreuz Fürth / Erlangen
Wegen Leistungsfähigkeitsproblemen im westlichen und südlichen
Verflechtungsbereich muss der starke Nord-Ost-Übereckverkehr von der
BAB A 73 aus Bamberg kommend zukünftig über eine halbdirekte, 2-streifige
Rampe geführt werden.
Die Schleifenrampe im Nord-Ost Quadranten wird erweitert und als
angepasste Rampe ausgeführt, um zukünftig den gem. RAA vorgegebenen
Abstand zwischen den Trenninselspitzen bzw. die Länge der
Verflechtungsstrecken in den Verflechtungsbereichen des AK Fürth / Erlangen
BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen
Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 23
einhalten zu können. Dadurch muss die Tangentialrampe Nürnberg-Bamberg
nach außen verschoben werden.
Die übrigen Rampen werden an das geänderte Knotenpunktskonzept
angepasst. Die Ein- und Ausfädelbereiche werden neu geordnet um die
notwendige Leistungsfähigkeit zu gewährleisten.
Aufgrund des geringen Abstandes zwischen dem AK Fürth / Erlangen und der
südlich des Autobahnkreuzes liegenden AS Erlangen-Eltersdorf wird anstelle
der Einziehung der Beschleunigungsspur ein durchgehender
Verflechtungsbereich in Fahrtrichtung Fürth angeordnet. Dies verringert ferner
den Einfädeldruck auf die BAB A 73.
Die Tangentialrampe Fürth-Nürnberg fädelt mittels Einfahrttyp ER 3 in die
muss aus Leistungsfähigkeitsgründen parallel zur halbdirekten Rampe ein.
geführt werden und kann erst im Im weiteren Verlauf fädelt nach der die
halbdirekten Rampe mittels Einfahrttyp E 4 in die BAB A 3 eingefädelt werden.
Dadurch erstreckt sich der Ausbaubereich des Autobahnkreuzes bis südlich
der Überführung der ER 3 (Weinstraße).
4.1.3 Anschlussstelle Erlangen-Frauenaurach
Der starke Verkehrsstrom Nürnberg (BAB A 3) - Herzogenaurach (St 2244)
wird künftig mit einer 2-streifigen Ausfahrt aus der BAB A 3 geführt, die mittels
Signalanlage 2-streifig in die St 2244 mündet.
Die gewählte Trassierung der Direktrampe ermöglicht dem aus
Herzogenaurach (St 2244) kommenden und in Richtung Nürnberg (A 3)
fahrenden entsprechend starkem Verkehr ein zügiges 2-streifiges Ausfahren
aus der St 2244 in die 2-streifige Direktrampe. Zur Erhöhung der
Leistungsfähigkeit wird die St 2244 im Anschlussstellenbereich auf vier
Fahrstreifen aufgeweitet.
4.1.4 Sichtweitenanalyse
Durch eine bereichsweise Aufweitung des Mittelstreifens und die außermittige
Aufstellung der Betonschutzwände auf dem Mittelstreifen werden die
erforderlichen Haltesichtweiten eingehalten.
BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen
Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 24
4.1.5 Entwässerung der Fahrbahnen
Um eine ordnungsgemäße Entwässerung zu gewährleisten, werden die
Querneigung sowie die Längsneigung der A 3 erhöht. Dies bedingt
stellenweise die Anhebung bzw. Absenkung der bestehenden Gradiente.
4.1.6 Zwangspunkte, Umfeld
Die vorhandene Bebauung entlang der A 3 sowie am Autobahnkreuz
schränken mögliche Änderungen der Linienführung erheblich ein. Zudem sind
die Linienführung sowie die Höhenlage durch folgende Zwangspunkte
festgelegt:
� bestehende AS Erlangen-Frauenaurach
� bestehende TR Aurach und die Planungen zur Erweiterung der Anlage
� unterführter Main - Donau - Kanal
� im Jahr 2006/2007 neu gebaute Regnitzbrücke
� bestehendes AK Fürth / Erlangen
� bestehende unter- und überführte Straßen und Bahnlinien
4.2 Querschnitt
4.2.1 Vorhandene und künftige Verkehrsbelastung
Die vorangehenden Tabellen 2.3.1 und 2.3.2 stellen die Verkehrszahlen der
Straßenverkehrszählung 2005 und die Prognoseverkehre für das Jahr 2025
nach Gutachten von Prof. Kurzak dar. Demnach wird der DTV im
Ausbauabschnitt bis zum Jahr 2025 maximal ca. 30% ansteigen.
4.2.2 Querschnittsgestaltung
Dem 6-streifigen Ausbau liegt ein Regelquerschnitt RQ 36 gemäß RAA
zugrunde. Die bestehende Breite des Mittelstreifens von 4,0 m wird
beibehalten.
BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen
Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 25
4.2.3 Nachweis der Leistungsfähigkeit
Beim Neubau von Bundesfernstraßen ist die Qualitätsstufe D gem. HBS als
Mindestqualität zugrunde zu legen.
4.2.3.1 Freie Strecke (BAB A 3)
Auf der A 3 westlich des AK Fürth / Erlangen wird im Prognosejahr 2025 die
Leistungsfähigkeit des künftig 6-streifigen Querschnitts uneingeschränkt
gegeben sein. Für die bereits 6-streifig ausgebaute BAB A 3 östlich des AK ist
dagegen festzustellen, dass mit der prognostizierten Verkehrsbelastung der
Grenzbereich der Leistungsfähigkeit erreicht werden wird.
4.2.3.2 Knotenpunkte
AK Fürth / Erlangen
Die halbdirekte Rampe Bamberg-Nürnberg und die Tangente Fürth-Nürnberg
werden 32-stufig in die BAB A 3 Fahrtrichtung Nürnberg eingefädelt, wodurch
die Qualitätsstufe D erreicht wird. Auch in In den Einfahrbereichen in die
BAB A 3 Richtung Würzburg bzw. in die BAB A 73 Richtung Fürth muss aus
Leistungsfähigkeitsgründen eine getrennte Einfädelung der Verkehrsströme
aus der Verteilerfahrbahn und der Tangentenfahrbahn (Sonderlösung)
erfolgen. Deshalb dehnen sich die Verflechtungsbereiche gegenüber dem
heutigen Zustand erheblich aus. Für die A 73 in Fahrtrichtung Bamberg wird
wegen der noch laufenden Ausbauplanung für den 6-streifigen Ausbau im
Stadtgebiet Erlangen die Verflechtung sehr knapp ausgeführt und vor den dort
vorhandenen 3 Überführungsbauwerken beendet. Es wird deshalb
vorübergehend eine mindere Qualitätsstufe E in Kauf genommen. Eine
leistungsfähigere Ausbildung kann erst im Zuge des Ausbaus der BAB A 73
mit umgesetzt werden.
BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen
Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 26
AS Erlangen-Frauenaurach
Die durchgeführten Leistungsuntersuchungen bzgl. der AS Erlangen-
Frauenaurach mit mehreren signalisierten Knotenpunkten haben die
Ausbaunotwendigkeit bestätigt. Mit Umsetzung der genannten Maßnahmen
wird der Verkehrsfluss sowohl in den Anschlussstellenrampen als auch auf
der St 2244 optimiert und leistungsfähig gestaltet.
4.2.4 Fahrbahnaufbau
Die Hauptfahrbahnen der BAB A 3 erhalten einen Aufbau nach Bauklasse SV
gemäß RStO 01.
Es wird Lärmschutzbelag vorgesehen, der einen Korrekturwert DStrO = - 5
dB(A) gewährleistet. Eine Ausnahme bilden die Großbrücken
(Aurachtalbrücke, Main-Donau-Kanalbrücke) und der Abschnitt zwischen der
westlichen und östlichen Regnitzflutbrücke (incl.), die alle einen
lärmmindernden Belag mit DStrO = - 2 dB(A) erhalten.
AS Erlangen-Frauenaurach und AK Fürth / Erlangen
Entsprechend ihrer Verkehrsbelastung sind die Rampen der AS Erlangen-
Frauenaurach und des AK Fürth / Erlangen in die Bauklassen SV bis II der
RStO 01 einzustufen. Es kommt eine Deckschicht mit einem Korrekturwert
DStrO = - 2 dB(A) zum Einsatz.
kreuzende Straßen
Der jeweils geplante Aufbau der einzelnen kreuzenden Straßen wird in den
Regelquerschnitten der Unterlage 6.3, Blatt 1 bis 3 gezeigt.
verlegte öffentliche Feld- und Waldwege
Der geplante Aufbau der Feldwege wird in der Unterlage 6.3 Blatt 4
dargestellt.
Im Bereich des Überschwemmungsgebietes im Regnitztal werden die Wege
bestandsorientiert in Beton ausgeführt, um Unterspülungen zu vermeiden.
BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen
Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 27
4.2.5 Gestaltung der Randbereiche und Mittelstreifen
Die Randstreifen erhalten die gleiche Befestigung wie die Fahrstreifen, die
Bankette eine Schotterbefestigung.
Für die Anordnung von Ausstattungs- und Betriebseinrichtungen (z.B. die
Verlegung von BAB-Fernmeldekabel, Zäune) und für die rückseitige
Erschließung der Lärmschutzkonstruktionen werden entlang der Autobahn am
Böschungsfuß bzw. an der Einschnittsoberkante jeweils unbefestigte
Grünstreifen vorgesehen.
4.2.6 Einordnung der Lärmschutzanlagen in den Querschnitt
Lärmschutzwälle werden mit einer Böschungsneigung von 1:1,5 gebaut. Die
anliegerseitigen Böschungen werden begrünt und bepflanzt. Näheres in
Unterlage 11.1
BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen
Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 28
4.3 Kreuzungen und Einmündungen, Änderungen im Wegenetz
4.3.1 Kreuzende Straßen / Gewässer
4.3.1.1 Haundorfer Straße (ER 1), Bau-km 374+656,00, BW 374a (6431680),
Das Bauwerk wird aufgrund des allgemein schlechten Zustands und einer
größeren erforderlichen lichten Weite komplett erneuert. Entsprechend den
örtlichen Verhältnissen und dem Wunsch der Stadt Erlangen nach Anbau
eines kombinierten Geh- und Radweges wird der Straßenquerschnitt so
verbreitert, wie es aufgrund der geltenden Richtlinien und der Anforderungen
an die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs erforderlich ist. Der Geh- und
Radweg wird auf der südlichen Seite der ER 1 angeordnet. Aufgrund der im
Zuge der ER 1 zugelassenen Geschwindigkeit von 50 km/h (< 60 km/h)
müssen keine passiven Schutzeinrichtungen angeordnet werden. Das
Bauwerk erhält eine lichte Weite von 11,25 m.
Die Aufteilung des Querschnitts im Bauwerksbereich ist in folgender Skizze
dargestellt.
Skizze 4.3.1.1
Die lichte Höhe der Unterführung beträgt ≥ 4,70 m.
BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen
Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 29
Im Bereich der Brücke wird zum Schutz der Ortsteile Haundorf und Häusling
auf westlicher Seite eine 7,0 m und auf östlicher Seite eine 5,0 m hohe
Lärmschutzwand notwendig.
Die Kosten der Kreuzungsänderung werden gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 2 FStrG
i. V. m. Nr. 7 StraKR zwischen den beteiligten Straßenbaulastträgern
aufgeteilt.
Beteiligte sind dabei der Bund für die BAB A 3 sowie die Stadt Erlangen für
die Kreisstraße ER 1. Die Kostenteilungsmasse erstreckt sich auf das
Kreuzungsbauwerk, die betroffenen Verkehrsflächen der ER 1 sowie den
Geh- und Radweg im Kreuzungsbereich.
Für die Ermittlung des Kostenteilungsschlüssels werden folgende
Fahrbahnbreiten (außerhalb des Kreuzungsbereichs) zugrunde gelegt:
BAB A 3 Nord / Süd: 33,00 m
ER 1 Ost / West: 10,75 m
Hierbei wurde der Trennstreifen zwischen der ER 1 und dem Geh- und
Radweg mit dem Regelmaß von 1,75 m (entsprechend RAS-Q) angesetzt.
(Darstellung des Querschnitts siehe Unterlage 6.3 Blatt 3)
Die Aufteilung der kreuzungsbedingten Kosten ergibt sich damit wie folgt:
Bund (A 3): 75,43 %
Stadt Erlangen (ER 1): 24,57 %
4.3.1.2 Bimbach - Unterführung, Bau-km 374+707,84, BW 374b (6431681)
Das bestehende überschüttete Bauwerk wird unter Beibehaltung der lichten
Weite von 3,50 m beidseitig verlängert, die Abmessungen der Öffnungen
bleiben unverändert. Östlich der Autobahn wird der neu zu errichtende
Feldweg mit über das verlängerte Bauwerk geführt.
Die lichte Höhe beträgt wie bisher ≥ 1,80 m.
BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen
Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 30
4.3.1.3 Gemeindeverbindungsstrasse (GVS) Steudach - Neuses, Bau-km 376+608,08, BW 376a (6431682)
Das Bauwerk wird unter Beibehaltung der lichten Weite von 6,0 m komplett
erneuert. Die vorhandenen Bauwerkschäden und der allgemein schlechte
Zustand der Brücke erfordern einen Ersatzneubau. Eine Verlängerung in den
bestehenden Abmessungen kommt daher nicht in Betracht.
Die lichte Höhe der Unterführung beträgt ≥ 4,50 m.
4.3.1.4 St 2244 Herzogenaurach-Erlangen, AS Erlangen-Frauenaurach, Bau-km 377+559,38, BW 377a (6431683)
Im Zuge des Umbaus der AS Erlangen-Frauenaurach mit verbreitertem
Straßenquerschnitt der St 2244 wird das Bauwerk komplett erneuert. Die
lichte Weite wird auf insgesamt 25,5 m verbreitert und das Bauwerk auf
42,85 m zwischen den Geländern verlängert.
Die lichte Höhe der Unterführung beträgt ≥ 4,70 m.
Die St 2244 wird im Zuge des Anschlussstellenumbaus 4-streifig mit einem
SQ 17 unter dem Bauwerk durchgeführt. Der entlang der St 2244 und ER 6
geführte Geh- und Radweg wird entsprechend der bestehenden Breite wieder
mit 2,50 m hergestellt. Er berührt das Unterführungsbauwerk BW 377a nicht.
Die Kosten der Kreuzungsänderung werden gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 2 FStrG
i. V. m. Nr. 7 StraKR zwischen den beteiligten Straßenbaulastträgern
aufgeteilt.
Beteiligte sind dabei der Bund für die BAB A 3 sowie der Freistaat Bayern für
die Staatsstraße 2244. Die Kostenteilungsmasse erstreckt sich auf das
Kreuzungsbauwerk, den 4-streifigen Ausbau der St 2244, die Verlegung der
Kreisstraße ER 6 und der in diesem Bereich zu verlegenden Feld- und
Radwege, die Lichtzeichenanlage sowie die Rampen der Anschlussstelle.
Für die Ermittlung des Kostenteilungsschlüssels werden folgende
Fahrbahnbreiten (außerhalb des Kreuzungsbereichs) zugrunde gelegt:
BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen
Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 31
BAB A 3 Nord / Süd: 33,00 m
St 2244 West: 14,00 m
St 2244 Ost: 8,50 m
Die St 2244 wird westlich der AS Erlangen-Frauenaurach als 4-streifiger
Querschnitt, östlich als 2-streifiger Querschnitt (außerhalb der
kreuzungsbedingten Aufweitung) angesetzt.
Die Aufteilung der kreuzungsbedingten Kosten ergibt sich damit wie folgt:
Bund (A 3): 74,58 %
Freistaat Bayern (St 2244): 25,42 %
4.3.1.5 Aurachtalbrücke, Bau-km 378+097,34, BW 378a (6431684)
Die Aurachtalbrücke überquert die GVS Niederndorf-Frauenaurach, den
Mühlbach und die Aurach, sowie landwirtschaftliche Wege. Das Bauwerk wird
komplett erneuert. Bei der Konzeption des neuen Bauwerkes wurden die
Stützen- und Widerlagerstellungen so gewählt, dass die neuen
Tiefgründungen gegenüber den vorhandenen versetzt zu liegen kommen.
Aus Leistungsfähigkeitsgründen wird beim neuen Bauwerk der
Beschleunigungsstreifen der AS Erlangen-Frauenaurach in Fahrtrichtung
Nürnberg (BAB A 3) verlängert und mit über das Bauwerk überführt. Durch die
Anhebung der Gradiente in diesem Bereich wird auf der Brücke eine
Längsneigung größer 1 % erreicht, Entwässerungsprobleme werden somit
vermieden.
Auf der Brücke wird beidseitig eine 5,0 m hohe transparente Lärmschutzwand
notwendig.
Die lichte Höhe beträgt ≥ 4,70 m, max. ca. 12 m über dem Talgrund.
BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen
Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 32
4.3.1.6 Bahnlinie Erlangen-Herzogenaurach, Bau-km 378+800,92, BW 378b (6431685)
Das Bauwerk ist zur Erhaltung eines Privatgleisanschlusses auch in Zukunft
erforderlich. Es wird unter Beibehaltung der lichten Weite von 6,70 m erhalten
und beidseitig entsprechend dem verbreiterten Autobahnquerschnitt
verlängert.
Auf der Brücke wird beidseitig eine 7,0 m hohe Lärmschutzwand notwendig.
Die lichte Höhe beträgt ≥ 5,92 m.
4.3.1.7 Hüttendorfer Straße (ER 2), Bau-km 379+069,96, BW 379a (6431686)
Das Bauwerk wird aufgrund einer größeren erforderlichen lichten Weite
komplett erneuert. Entsprechend dem Ausbauverlangen der Stadt Erlangen
wird der Straßenquerschnitt beidseitig verbreitert. Er wird auf der westlichen
Seite mit einem kombinierten Geh- und Radweg mit und auf der östlichen
Seite mit einem Gehweg versehen. Aufgrund der im Zuge der ER 2
zugelassenen Geschwindigkeit von 50 km/h (< 60 km/h) müssen keine
passiven Schutzeinrichtungen angeordnet werden. Das Bauwerk erhält eine
lichte Weite von 12,75 m 13,00 m.
Die Aufteilung des Querschnitts im Bauwerksbereich ist in folgender Skizze
dargestellt.
Skizze 4.3.1.7
13,00
BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen
Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 33
Auf der Brücke wird nördlich eine 7,0 m und südlich eine 5,0 m hohe
Lärmschutzwand notwendig.
Die lichte Höhe beträgt ≥ 4,70 m.
Die Kosten der Kreuzungsänderung werden gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 2 FStrG
i. V. m. Nr. 7 StraKR zwischen den beteiligten Straßenbaulastträgern
aufgeteilt.
Beteiligte sind dabei der Bund für die BAB A 3 sowie die Stadt Erlangen für
die Kreisstraße ER 2. Die Kostenteilungsmasse erstreckt sich auf das
Kreuzungsbauwerk, die betroffenen Verkehrsflächen der ER 2 sowie die Geh-
und Radwege im Kreuzungsbereich.
Für die Ermittlung des Kostenteilungsschlüssels werden folgende
Fahrbahnbreiten (außerhalb des Kreuzungsbereichs) zugrunde gelegt:
BAB A 3 West / Ost: 33,00 m
ER 2 Nord: 12,50 m
ER 2 Süd: 13,75 m
Hierbei wurde der Trennstreifen zwischen der ER 2 und dem Geh- und
Radweg (Süd) mit dem Regelmaß von 1,75 m (entsprechend RAS-Q)
angesetzt. Die Breiten der Geh und Radwege entsprechen ebenfalls den
Regelmaßen der RAS-Q.
(Darstellung des Querschnitts siehe Unterlage 6.3 Blatt 2)
Die Aufteilung der kreuzungsbedingten Kosten ergibt sich damit wie folgt:
Bund (A 3): 71,54 %
Stadt Erlangen (ER 2): 28,46 %
4.3.1.8 Main-Donau-Kanal Unterführung, Bau-km 379+648,53, BW 379b (6431687)
Um die Vorgabe des Wasser- und Schifffahrtsamtes Nürnberg bzgl. der
Erhöhung der Konstruktionsunterkante auf NN +291,60 m zu erfüllen, muss
das Bauwerk komplett erneuert werden.
BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen
Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 34
Das Bauwerk wird als 1-Feld-Stabbogen-Brücke mit sehr geringer
Überbauhöhe erstellt. Die zur Einhaltung der vorgegebenen lichten Höhe
notwendige Anhebung der Autobahngradiente sowie die Verbreiterung des
Autobahndamms fallen somit gering aus. Aus brückenbautechnischen
Gründen muss im Bereich der Stabbogenbrücken der Mittelstreifen mit
67,50 m Breite ausgeführt werden. Die Verziehung auf den 4,0 m breiten
Mittelstreifen erfolgt im anschließenden Streckenbereich.
Die Auflagen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes aus der
radartechnischen Begutachtung sind im Entwurf berücksichtigt.
Die Kosten der Kreuzungsänderung werden gemäß dem Schreiben des
BMVBS vom 17.02.2009 (Az. WS 15/S 16/526.5/5) zwischen den beteiligten
Baulastträgern im Verhältnis 50% / 50% aufgeteilt.
Beteiligte sind dabei der Bund für die BAB A 3 (Bundesstraßenverwaltung)
sowie der Bund für den Main-Donau-Kanal (Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung).
4.3.1.9 westliche Flutbrücke, Bau-km 380+268,84, BW 380b (6431688)
Das Bauwerk wird entsprechend dem verbreiterten Autobahnquerschnitt unter
Beibehaltung der lichten Weite komplett erneuert.
Die vorhandenen Bauwerkschäden und der allgemein schlechte Zustand der
Brücke erfordern einen Neubau.
Auf der Brücke wird beidseitig eine 6,0 m hohe Lärmschutzwand notwendig.
4.3.1.10 Regnitzbrücke, Bau-km 380+445,84, BW 380c (6431689)
Aufgrund erheblicher Brückenschäden musste die Erneuerung der
Regnitzbrücke dem 6-streifigen Ausbau vorgezogen werden (Bau in
2006/2007). Die neue Brücke hat die für den späteren 6-streifigen Ausbau
erforderliche Querschnittsbreite erhalten.
BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen
Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 35
Auf der Brücke ist beidseitig eine 6,0 m hohe Lärmschutzwand vorgesehen.
4.3.1.11 östliche Flutbrücke, Bau-km 380+665,09, BW 380d (6431690)
Das Bauwerk wird entsprechend dem verbreiterten Autobahnquerschnitt unter
Beibehaltung der lichten Weite und lichten Höhe komplett erneuert, da die
vorhandenen Unterbauten für einen Umbau, bzw. Verbreiterung beim
6-streifigen Ausbau im Hinblick auf die Standsicherheit und Dauerhaftigkeit
nicht geeignet sind.
Auf der Brücke wird beidseitig eine 6,0 m hohe Lärmschutzwand notwendig.
4.3.1.12 BW 380f (6431691) Überführung der St 2242 Erlangen-Fürth, Bau-km 380+870,61
Das Bauwerk wird entsprechend dem verbreiterten Autobahnquerschnitt und
der neuen Rampenführungen des Umbaus des AK Fürth / Erlangen mit
größerer lichter Weite hergestellt. Bedingt durch den zeitlich vor dem
Streckenbau laufenden Neubau des Überführungsbauwerkes werden die
Mittelstreifenpfeiler auf der Achse der BAB A 3 und somit außermittig in dem
auf 5,50 m aufgeweiteten Mittelstreifen platziert.
Die nutzbaren Breiten auf dem Bauwerk werden in Abstimmung mit der Stadt
Erlangen neu aufgeteilt, so dass sich auf der Ostseite ein Gehweg mit einer
Breite von 1,75 m ergibt. Die Fahrbahnbreite zwischen den Borden beträgt
7,00 m.
Die Aufteilung des Querschnitts im Bauwerksbereich ist in folgender Skizze
dargestellt.
BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen
Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 36
Skizze 4.3.1.12
Das neue Bauwerk wird in die im Zuge der BAB 3 verlaufenden
Lärmschutzkonstruktionen entsprechend eingebunden.
Die lichte Höhe über der BAB A 3 beträgt ≥ 4,70 m.
BW 380f (Behelfsbrücke) Überführung der St 2242 Erlangen-Fürth,
Bau-km 380+892,00
Um die Verkehrsverbindung Fürth – Erlangen (DTV 2005 = 8206 Kfz/24h)
aufrechterhalten zu können, wird für die Zeit des Baus ein Behelfsbauwerk
östlich des zu erneuernden Bauwerks errichtet.
4.3.1.13 BW 381b (6431693) Überführung der Bahnlinie Nürnberg - Bamberg, Bau-km 381+552,11
Durch den 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 und den Umbau des AK
Fürth / Erlangen erhöht sich die erforderliche Fahrstreifenanzahl im Bereich
der Kreuzung mit der bestehenden 2-gleisigen Eisenbahnstrecke Nürnberg -
Bamberg auf insgesamt 12. Damit wird eine Erneuerung der bestehenden
Eisenbahnüberführung bei BAB-km 381+552 erforderlich.
Aufgrund des geplanten 4-gleisigen Ausbaus der Eisenbahnstrecke
Nürnberg – Bamberg (siehe auch Ziff. 4.10) ist außerdem der Neubau einer
zweiten Eisenbahnüberführung in Parallellage östlich direkt neben der
bestehenden Bahnbrücke erforderlich. Das östliche Bauwerk wurde im
BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen
Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 37
Planfeststellungsverfahren der Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld,
Planfeststellungsabschnitt 17, behandelt und mit dem
Planfeststellungsbeschluss vom 30.10.2009 durch das Eisenbahn-Bundesamt
genehmigt.
Bedingt durch den zeitlich vor dem A 3 - Ausbau laufenden Neubau der DB-
Überführungsbauwerke und zur Gewährleistung der Haltesicht werden wird
künftig auf die Mittelstreifenpfeiler verzichtet auf der Achse der BAB A 3 und
somit außermittig in dem auf 5,50 m aufgeweiteten Mittelstreifen platziert.
Für die dann viergleisige Bahnstrecke sind Lärmschutzwände vorgesehen.
Um Lücken im Lärmschutz zu vermeiden, werden die nördlich der Autobahn
vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen an die von der Bahn geplanten
Lärmschutzwände angeschlossen.
Für die Eisenbahnüberführungen sind aufgrund der zukünftigen
Fahrbahnanordnungen der BAB A 3 zwei 5 3-Feld-Bauwerke mit lichten
Weiten von 97,26 102,96 m (West und OST) bzw. 91,88 m (Ost) erforderlich.
Die lichte Höhe beider Überführungsbauwerke beträgt ≥ 4,70 m. Die Planung
wurde mit der DB Projektbau abgestimmt und von dieser bahntechnisch
genehmigt.
Die Kosten der Kreuzungsänderung werden gemäß § 12 Nr. 2 EKrG zwischen
den Beteiligten aufgeteilt. Beteiligte sind dabei der Bund für die BAB A 3
sowie die DB AG für die Bahnlinie.
Die Festlegung des Kostenteilungsschlüssels bleibt einer noch
abzuschließenden Vereinbarung vorbehalten.
4.3.1.14 BW 381b1 Unterführung eines Feldweges unter der Bundesbahn Bamberg - Nürnberg
Aufgrund der im Nord-Ost-Quadranten des AK Fürth / Erlangen geplanten
Lärmschutzmaßnahmen kann der dort verlaufende Feldweg nicht mehr
gemeinsam mit der BAB 3 in einem Bauwerk unter der Bahnlinie Nürnberg -
Bamberg unterführt werden. Er muss außerhalb der Lärmschutzanlagen
BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen
Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 38
verlegt werden und wird deswegen zukünftig nördlich des BW 381b in einem
eigenen Bauwerk mit 5,50 m lichter Weite unter der Bahnlinie unterführt.
Die Kosten für dieses Bauwerk sind Teil der Kostenmasse der unter Punkt
4.3.1.13 beschriebenen Kreuzungsanlage und werden dementsprechend vom
Bund und der DB AG anteilig getragen.
Die lichte Höhe beträgt ≥ 4,50 m.
4.3.1.15 BW 381c (6432630), Feldweg Tennenlohe - Eltersdorf, Bau-km 381+723,84
Das Bauwerk wird entsprechend dem verbreiterten Autobahnquerschnitt und
dem Umbau des AK Fürth / Erlangen mit größerer lichter Weite an gleicher
Stelle hergestellt. Es wird in die nördlich der BAB 3 verlaufenden
Lärmschutzkonstruktionen entsprechend eingebunden.
Die lichte Höhe beträgt ≥ 4,70 m.
4.3.1.16 BW 382b (6432631) alt und neu, Weinstraße (ER 3) - Überführung, Bau-km 382+744,34 bzw. 382+763,01
Das Bauwerk wird entsprechend dem verbreiterten Autobahnquerschnitt und
dem Umbau des AK Fürth / Erlangen mit größerer lichter Weite hergestellt.
Entsprechend dem Ausbauverlangen der Stadt Erlangen wird auf der
nördlichen Seite und auf der südlichen Seite ein kombinierter Geh- Radweg
mit überführt. Die Breite zwischen den Geländern erhöht sich somit von
9,00 m auf 14,50 m. Um auch für die Zeit des Baus die Verkehrsverbindung
Eltersdorf - Tennenlohe aufrechterhalten zu können, wird das neue Bauwerk
südlich des Bestandsbauwerks errichtet.
Die Aufteilung des Querschnitts im Bauwerksbereich ist in folgender Skizze
dargestellt.
BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen
Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 39
Skizze 4.3.1.16
Die lichte Höhe beträgt ≥ 4,70 m.
Die Kosten der Kreuzungsänderung werden gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 2 FStrG
i. V. m. Nr. 7 StraKR zwischen den beteiligten Straßenbaulastträgern
aufgeteilt.
Beteiligte sind dabei der Bund für die BAB A 3 sowie die Stadt Erlangen für
die Kreisstraße ER 3. Die Kostenteilungsmasse erstreckt sich auf das
Kreuzungsbauwerk, die betroffenen Verkehrsflächen der ER 3 sowie den
Geh- und Radwegen im Kreuzungsbereich.
Für die Ermittlung des Kostenteilungsschlüssels werden folgende
Fahrbahnbreiten (außerhalb des Kreuzungsbereichs) zugrunde gelegt:
BAB A 3 Nord / Süd: 33,00 m
ER 3 West: 13,50 m
ER 3 Ost: 13,50 m
(Darstellung des Querschnitts siehe Unterlage 6.3 Blatt 2)
Die Aufteilung der kreuzungsbedingten Kosten ergibt sich damit wie folgt:
Bund (A 3): 70,97 %
Stadt Erlangen (ER 3): 29,03 %
BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen
Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 40
4.3.1.17 BW 143,563 (6431772), Überführung der Verbindungsrampe Bamberg-Nürnberg (Overfly), Bau-km 143+563,331 (BAB A 73)
Der starke Nord-Ost-Übereckverkehr von der BAB A 73 aus Bamberg
kommend wird zukünftig über eine halbdirekte Rampe nach Nürnberg auf die
BAB A 3 geführt. Dazu muss der Verkehr mit einem neu zu errichtenden
3-Feldbauwerk über die BAB A 3 überführt werden. Die lichte Weite beträgt
35,00 m + 27,00 m + 22,00 m.
Die lichte Höhe beträgt ≥ 4,70 m.
4.3.1.18 BW 143,599 (6431692), BAB A 73 - Überführung Nürnberg/Fürth - Bamberg über die BAB A 3, Bau-km 381+217,50 (BAB A 3) bzw. 143+599,00 (BAB A 73)
Das Bauwerk wird entsprechend dem verbreiterten Autobahnquerschnitt mit
größerer lichter Weite hergestellt.
Die lichte Höhe beträgt ≥ 4,70 m.
4.3.1.19 BW 143,777 (6431773), Unterführung der Verbindungsrampe Bamberg-Nürnberg (Overfly), Bau-km 143+777,831 (BAB A 73)
Der starke Nord-Ost-Übereckverkehr von der BAB A 73 aus Bamberg
kommend wird zukünftig über eine halbdirekte Rampe nach Nürnberg auf die
BAB A 3 geführt. Dazu muss der Verkehr mit einem neu zu errichtenden
Bauwerk unter der BAB A 73 unterführt werden.
Die lichte Höhe beträgt ≥ 4,70 m.
BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen
Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 41
4.3.1.20 BW 144,358 (6431705), Weinstraße (ER 3) – Unterführung, Bau-km 144+358,460(BAB A 73)
Das Bauwerk wird unter Beibehaltung der lichten Weite von 12,0 m erhalten
und einseitig (Richtungsfahrbahn Fürth) entsprechend dem verbreiterten
Autobahnquerschnitt verlängert. Auf der westlichen Seite wird eine 3,0 m
hohe Lärmschutzwand mit überführt.
Die lichte Höhe beträgt ≥ 4,70 m.
4.3.1.21 BW 144,502 (6431706), Eltersdorfer Bach – Unterführung , Bau-km 144+502,496 (BAB A 73)
Das Bauwerk wird unter Beibehaltung der lichten Weite von 3,20 m erhalten
und einseitig (Richtungsfahrbahn Fürth) entsprechend dem verbreiterten
Autobahnquerschnitt verlängert. Auf der westlichen Seite wird eine 3,0 m
hohe Lärmschutzwand mit überführt.
Die lichte Höhe beträgt ≥ 2,20 m.
4.3.1.22 BW 144,756 (6431707) Unterführung des Eltersdorfer Geh- und Radweges, Bau-km 144+756,496 (BAB A 73)
Der bestehende Wellstahldurchlass wird aufgrund einer größeren
erforderlichen lichten Weite komplett erneuert. Entsprechend dem
Ausbauverlangen der Stadt Erlangen wird der Durchlass gemäß „Empfehlung
für Radverkehrsanlagen ERA“ mit 6,0 m lichter Weite und ≥ 2,50 m lichter
Höhe als überschüttetes Bauwerk hergestellt. Auf dem westlichen
Brückenportal wird eine 3,0 m hohe Lärmschutzwand mit überführt.
Die Aufteilung des Querschnitts im Bauwerksbereich ist in folgender Skizze
dargestellt.
BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen
Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 42
Skizze 4.3.1.22
Die Kosten der Kreuzungsänderung werden gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 2 FStrG
i. V. m. Nr. 7 StraKR zwischen den beteiligten Straßenbaulastträgern
aufgeteilt.
Beteiligte sind dabei der Bund für die BAB A 3 sowie die Stadt Erlangen für
den Geh- und Radweg. Die Kostenteilungsmasse erstreckt sich auf das
Kreuzungsbauwerk sowie dem Geh- und Radweg im Kreuzungsbereich.
Die lichte Höhe beträgt ≥ 2,50 m.
Für die Ermittlung des Kostenteilungsschlüssels werden folgende
Fahrbahnbreiten (außerhalb des Kreuzungsbereichs) zugrunde gelegt:
BAB A 73 Nord / Süd 26,00 m
Geh- u. Radweg West / Ost: 2,50 m
Hierbei wurde der Geh- und Radweg mit einer Breite von 2,50 m
(entsprechend RAS-Q) angesetzt, da er außerhalb des Bauwerks nicht
eigenständig, sondern auf öffentlichen Straßen bzw. Feld- und Waldwegen
verläuft.
Für die BAB A 73 wurde der außerhalb der Knotenpunkte (AK Fürth /
Erlangen, AS Erlangen-Eltersdorf) vorhandene Querschnitt (RQ 29)
angesetzt.
Die Aufteilung der kreuzungsbedingten Kosten ergibt sich damit wie folgt:
Bund (A 3): 91,23 %
Stadt Erlangen (Geh- Radweg): 8,77 %
BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen
Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 43
4.3.2 Änderungen im Wegenetz, Verlegung eines Rückhaltebeckens
Die nachfolgenden öffentlichen Feldwege und sonstigen Wegeverbindungen
müssen verlegt bzw. neu angelegt werden:
Gmkg. Kosbach:
� Bau-km 374+660 - 375+200 links, neuer Feld- und Waldweg zwischen der
ER 1 und der Tank- und Rastanlage Aurach auf einer Länge von ca.
550 m.
Gmkg. Frauenaurach:
� Bau-km 377+500 rechts, Fl.Nr. 591 und Fl.Nr. 587 auf einer Länge von ca.
85 m.
� Bau-km 377+500 rechts, Fl.Nr. 325 auf einer Länge von ca. 60 m.
Gmkg. Eltersdorf:
� Bau-km 380+250 - 380+370 rechts, neuer Betriebsweg zum ASB 380-1L
auf einer Länge von ca. 120 m.
� Bau-km 380+485 - 380+570 rechts, Fl.Nr. 214/6, 295/2 im Bereich der
Regnitzbrücke (BW 380c) auf einer Länge von ca. 90 m.
� Bau-km 380+660 - 380+810 links, Fl.Nr. 214/5 im Bereich des ASB 380-
2L auf einer Länge von ca. 150 m.
� Bau-km 380+790 links, neuer Betriebsweg auf einer Länge von ca. 20 m.
� Bau-km 380+900 links, neuer Betriebsweg auf einer Länge von ca. 100 m.
� Im Bereich des AK Fürth / Erlangen entlang der Tangente Würzburg-Fürth
auf Fl.Nr. 1050 auf einer Länge von ca. 125 m.
� Im Bereich des AK Fürth / Erlangen entlang der Tangente Nürnberg-
Bamberg auf Fl.Nr. 1080/1 auf einer Länge von ca. 550 m.
� Bau-km 381+810 bis 381+930 links, Fl.Nr. 1169/3 auf einer Länge von ca.
120 m.
� Bau-km 382+375 bis 382+750 links, auf einer Länge von ca. 375 m.
� Bau-km 382+705 rechts, Fl.Nr. 857/3 auf einer Länge von ca. 60 m.
BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen
Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 44
� Bau-km 382+775 links, Fl.Nr. 857/4, 850/7 auf einer Länge von ca. 85 m.
Weitere Informationen zu den Wegeverbindungen siehe Unterlage 7.2.
Rückhaltebecken
Bei Bau-km 382+150 rechts der BAB A 3 befindet sich im Gewerbegebiet
Eltersdorf auf dem Betriebsgelände der Firma Rehau ein privates
Rückhaltebecken. Die Zu- und Abfahrt erfolgt über das Grundstück der Firma
Rehau mit Fl. Nr.914/38 der Gmkg. Eltersdorf. Durch die neu geplante
halbdirekte Rampe Bamberg – Nürnberg mit der parallel geführten
Tangentialrampe Fürth – Nürnberg verbreitert sich der Querschnitt der
BAB A 3 nach Süden. Damit wird die vorhandene Beckenanlage überbaut.
Die Beckenanlage ist weiterhin erforderlich und wird südlich der
Tangentialrampe Fürth – Nürnberg neu erstellt. Die Zu- und Abfahrt bleibt
unverändert (siehe Unterlage 7.1 Blatt 5).
BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen
Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 45
4.4 Verkehrssicherheit im Ausbauabschnitt
Gegenüber dem Bestand wird die Verkehrssicherheit deutlich erhöht. Durch
Maßnahmen der Sichtfeldfreilegung werden die erforderlichen
Haltesichtweiten geschaffen. Querneigungen zur Kurvenaußenseite bei engen
Radien werden eliminiert.
4.5 Baugrund / Erdarbeiten
4.5.1 Bodenarten
Der Baugrund im Bereich der Baumaßnahme weist im Wesentlichen folgende
Eigenschaften auf:
Im nördlichen Teil des Ausbauabschnitts bis zur Anschlussstelle
Frauenaurach werden Gesteine des Mittleren Keupers in sandiger Ausbildung
mit den entsprechenden Verwitterungsbildungen angetroffen. Vereinzelt sind
Tonsteinhorizonte und Mergelkalklagen eingeschaltet.
Der weitere Streckenabschnitt ist von quartären Talbildungen der Aurach und
der Regnitz geprägt. Diese zeigen sich in Form von bis ca. 20 m mächtigen
Terrassensanden und –kiesen. Lokal werden wenig tragfähige Talböden
angetroffen. Vereinzelt treten die darunterliegenden Tonsteine und
Sandsteine mit ihren Verwitterungsprodukten zutage.
4.5.2 Grundwasser
Gemäß den Aufschlussbohrungen korrespondiert das Grundwasser im Tal der
Aurach und im Regnitzgrund mit den Wasserständen der beiden
Fließgewässer. In den Bestandsunterlagen finden sich für die Einschnitte
Hinweise auf Kluftwasser, das aktuell unter die BAB-Gradiente abgesenkt ist.
Dies ist auch im Zuge des geplanten Ausbaus aufrechtzuerhalten. In den
übrigen Bereichen steht das Grundwasser tiefer als 2 m unter der Gradiente
der BAB A 3 an.
BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen
Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 46
4.5.3 Umfang der Erdarbeiten / Mengenbilanz
An Abtragsmengen werden einschließlich des vorhandenen ungebundenen
Straßenoberbaus (FSS) sowie zementverfestigter Stoffe
rd. 377.500 m³ (Boden) + 151.600 m³ (FSS) + 8.010 m³ (Beton)
= 537.100 m³
anfallen. Bei ca. 20.000 m³ handelt es sich um unbrauchbaren Böden, die
abgefahren werden. An Auftragsmengen fallen ca. 670.500 m³ an.
Unter Berücksichtigung des Anteils unbrauchbarer Böden ergibt sich somit ein
Massendefizit von 153.400 m³.
Die Erweiterung der Verkehrsflächen der Tank- und Rastanlage Aurach soll
zeitlich gesehen vor dem 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 stattfinden. Bei
diesem Projekt fallen Erdmengen an, mit denen schon vorab die Wälle südlich
der ER 1 sowie die Dammverbreiterung südlich der ER 1 geschüttet werden
können. Dadurch reduzieren sich die Auftragsmengen für den Ausbau der A 3
um ca. 63.800 m³
Weiterer Erdmengenüberschuss wird innerhalb der TR-Aurach (ca.
16.000 m³) und auf einer Zwischendeponie (Fl. Nr. 594 Gemarkung Kosbach)
außerhalb der Tank- und Rastanlage (ca. 85.000 m³) abgelagert. Mit diesen
Erdmengen könnte das verbleibende Massendefizit voll ausgeglichen werden.
Sollte die Erweiterung der Tank- und Rastanlage nicht durchgeführt werden
können, so werden die benötigten Massen aus Sandgruben bzw.
Bodenanlieferungen aus dem nähren Umfeld abgedeckt.
Aus dem Planungsabschnitt können die ausgebauten Asphaltmaterialien in
einem Umfang von 84.990 m³ in der neuen Tragschicht wieder verwendet
werden (Baustoffrecycling).
BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen
Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 47
4.6 Entwässerung
Siehe Erläuterungsbericht zu den wasserrechtlichen Erlaubnissen, Unterlage
13.1.
4.7 Ingenieurbauwerke
Grundsätzliche Aussagen zu den Brückenbauwerken sind in Abschnitt 4.3.1
enthalten. Die geplanten Abmessungen sind aus Unterlage 7 ersichtlich.
4.8 Straßenausstattung
Die Beschilderung erfolgt nach den einschlägigen Richtlinien.
Passive Schutzeinrichtungen werden entsprechend den Regelungen der
„Richtlininen für passive Schutzeinrichtungen an Straßen“ angeordnet. Die
Darstellung der passiven Schutzeinrichtungen in Unterlage 6 ist nachrichtlich.
Entlang der BAB werden beidseitig Notrufsäulen vorgesehen.
4.9 Besondere Anlagen
Innerhalb des Ausbauabschnittes liegt bei Betr.-km 375+360 die Tank- und
Rastanlage Aurach. Deren beidseitige Erweiterung der Verkehrsflächen wird
in einem separaten Verfahren geregelt. In der Planung zur Erweiterung der
Tank- und Rastanlage wird der 6-streifige Ausbau der BAB A 3 berücksichtigt.
4.10 Öffentliche Verkehrsanlagen
Unmittelbar östlich des AK Fürth / Erlangen befindet sich die Überführung der
2-gleisigen Haupt-Bahnlinie Nürnberg - Bamberg. Bedingt durch den 6-
streifigen Ausbaus der BAB A 3 sowie den Umbau des Autobahnkreuzes
muss das vorhandene Bauwerk abgerissen und mit vergrößerter leichten
Weite neu errichtet werden (siehe auch Ziffer 4.3.1.13).
4.11 Leitungen
Im vorliegenden Planungsabschnitt werden durch die Baumaßnahme eine
Vielzahl von Ver- und Entsorgungsleitungen berührt, die die BAB A 3 bzw. die
BAB A 73 kreuzen bzw. im unmittelbaren Trassenbereich verlaufen. Diese
Leitungen sind je nach ihrer Beschaffenheit und Lage (Freileitung,
unterirdische Verlegungen) während dem Bau entsprechend zu sichern,
BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen
Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 48
umzubauen oder zu verlegen. Alle Leitungen werden den neuen
Verhältnissen angepasst. Genauere Angaben zu den einzelnen Leitungen
sind der Unterlage 7.2 zu entnehmen.
4.12 Ausbau von Gewässern
Gewässerausbauten sind nicht vorgesehen.
Lediglich der bereits verrohrte Langenaugraben erhält eine neue, nördlich der
BAB A 3 verlegte Rohrleitung und entwässert wie bisher nordwestlich des
Autobahnkreuzes in den Altarm der Regnitz.
BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen
Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 49
5. SCHUTZ-, AUSGLEICHS- UND ERSATZMASSNAHMEN
5.1 Lärmschutz
Mit dem 6-streifigen Ausbau der A 3 werden die Anspruchsvoraussetzungen
der Lärmvorsorge auf Grundlage des § 41 BImSchG erfüllt.
Das Konzept der aktiven Lärmschutzmaßnahmen sieht Wände, Wälle,
Steilwälle, sowie Kombinationen aus diesen Elementen mit einer Gesamthöhe
von bis zu 13 m vor. Zusätzlich ist der Einsatz eines Lärmschutz-
Fahrbahnbelages mit DStrO = -5 dB(A) vorgesehen.
Die Wohngebiete im Planungsbereich sind durch die bestehende BAB A 3
und das bestehende AK Fürth / Erlangen relativ stark vorbelastet.
Im Vorfeld der Planfeststellung wurden zur Optimierung der Maßnahmen
zahlreiche Varianten untersucht. Mit der vorliegenden Planung ist die
Obergrenze eines sinnvollen aktiven Lärmschutzes erreicht. Verglichen mit
dem sog. „Prognose-Nullfall“ (Verkehrszuwachs bis zum Prognosejahr 2025
ohne zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen gegenüber dem Bestand) ergeben
sich Pegelminderungen um bis zu 15 dB(A). Die Taggrenzwerte nach 16.
BImSchV werden zukünftig an nur einem zwei Gebäuden überschritten, die
Nachtgrenzwerte an 373 374 Gebäuden. Die verbleibenden Überschreitungen
der Grenzwerte liegen überwiegend unterhalb der Hörbarkeitsschwelle von
3 dB(A).
Für die Immissionsorte mit verbleibenden Grenzwertüberschreitungen (GWÜ)
besteht grundsätzlich ein Anspruch auf passive Lärmschutzmaßnahmen,
soweit die Gebäudehülle nicht ohnehin einen ausreichenden Schutz der
Innenräume gewährleistet.
Nach dem 6-streifigen Ausbau wird die Leistungsfähigkeit der A 3 wieder
uneingeschränkt vorhanden sein. Regionaler Verkehr, der wegen der
häufigen Staus auf das nachgeordnete Straßennetz ausgewichen ist, kann
sich wieder zur A 3 zurück verlagern. Es ist deshalb zu erwarten, dass auf den
Straßen im Umfeld des Ausbauabschnittes überwiegend eine
Verkehrsentlastung und damit eine Abminderung der Lärmemissionen eintritt.
An Zubringerstraßen zur A 3 ist allerdings wegen der größeren Attraktivität der
BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen
Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 50
Autobahn auch ein Verkehrsanstieg denkbar. Dass dieser Anstieg zu einem
mehr als unerheblichen Lärmzuwachs führt, kann jedoch ausgeschlossen
werden.
Insgesamt wird mit der vorliegenden Lärmschutzplanung eine erhebliche
Verbesserung des Immissionsschutzes erreicht.
Weitere Einzelheiten zum Lärmschutzkonzept und die Ergebnisse der
lärmtechnischen Untersuchungen sind Unterlage 11.1 zu entnehmen.
5.2 Schutz vor Luftschadstoffen
Durch die Lärmschutzkonstruktionen von 3 m bis 13 m Höhe wird die
lufthygienische Situation in den entlang der Autobahn A 3 liegenden Ortsteilen
der Städte Erlangen und Herzogenaurach verbessert. Näheres siehe
Unterlage 11.2.
5.3 Landschaftspflegerische Maßnahmen
Die landschaftspflegerischen Maßnahmen sind in Unterlage 12 erläutert und
dargestellt.
5.4 Ausgleichsmaßnahmen zur Erhaltung von Überschwemmungsgebieten
Im Bereich des Regnitztals wird durch die Verbreiterung des Autobahndamms
und den Bau der beiden Beckenanlagen der Retentionsraum reduziert. Ein
entsprechender Ausgleich erfolgt durch Erdreichabtragung (Volumen ca.
23.000 m³) im Bereich des Überschwemmungsgebietes der Regnitz. Darin ist
der Ausgleich des Retentionsraums für den Neubau der Regnitzbrücke
(Plangenehmigung vom 20.06.2005) enthalten. Im Aurachtal kommt es zu
keiner Reduzierung des Retentionsraumes.
5.5 Sonstige Schutzmaßnahmen
Zur Erhaltung ökologisch wertvoller Bereiche sind bauzeitliche Schutzzäune
vorgesehen. Die einzelnen Standorte sind Unterlage 12 zu entnehmen.
BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen
Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 51
6. ZWECK DES PLANFESTSTELLUNGSVERFAHRENS
Das Planfeststellungsverfahren dient gemäß § 17 ff. Bundesfernstraßen-
gesetz (FStrG) als Rechtsgrundlage für die vorgesehenen Straßenbau-
maßnahmen im Zusammenhang mit dem Ausbau der BAB A 3 innerhalb der
in den Plänen angegebenen Bereiche.
Laut Art. 75 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG)
wird durch die Planfeststellung die Zulässigkeit des Vorhabens einschließlich
der notwendigen Folgemaßnahmen an anderen Anlagen im Hinblick auf alle
von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt. Neben der
Planfeststellung sind andere behördliche Entscheidungen, insbesondere
öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse,
Bewilligungen, Zustimmungen und andere Planfeststellungen nicht
erforderlich.
Zweck der Planfeststellung ist es, alle durch das beschriebene Vorhaben
berührten öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger der
Straßenbaulast und anderen Behörden sowie Betroffenen – mit Ausnahme
der Enteignung – umfassend rechtsgestaltend zu regeln.
BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen
Unterlage 1T: Erläuterungsbericht Seite 52
7. INANSPRUCHNAHME VON GRUNDEIGENTUM
7.1. Grunderwerb
Für die mit dem Autobahnausbau zusammenhängenden Maßnahmen wird
privates Grundeigentum in Anspruch genommen. Die davon betroffenen
Grundstücke und der Umfang der im Einzelnen benötigten Flächen sind den
Grunderwerbsverzeichnissen und -plänen (Unterlage 14) zu entnehmen.
Die für das Vorhaben erforderlichen Eingriffe in das Privateigentum werden im
Wege der Entschädigung ausgeglichen. Über Entschädigungsforderungen
wird jedoch nicht im Planfeststellungsverfahren entschieden, sondern in
gesonderten Grunderwerbsverhandlungen bzw. Entschädigungsverfahren
außerhalb des Planfeststellungsverfahrens. Hier kann lediglich festgestellt
werden, ob der Eingriff in Grundeigentum erforderlich ist und ob dem Grunde
nach Anspruch auf Entschädigung besteht.
7.2. Vorübergehend in Anspruch zu nehmende Flächen
Für die Baudurchführung einschließlich der Zwischenlagerung von Erdmassen
müssen Flächen vorübergehend in Anspruch genommen werden. Diese sind
in den Grunderwerbsverzeichnissen und -plänen (Unterlage 14) ausgewiesen.
Die Entschädigung erfolgt analog zum Grunderwerb.
8. DURCHFÜHRUNG DER BAUMASSNAHME
Es ist vorgesehen, nach Vorliegen der planungsrechtlichen Voraussetzungen
und der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel umgehend mit dem
Bau zu beginnen. Die Bauzeit wird mit ca. 4 Jahren veranschlagt.
Als Vorwegmaßnahme muss die Verbreiterung der Bestandsfahrbahnen
erfolgen, damit eine 4+0-Verkehrsführung verkehrssicher abgewickelt werden
kann.
Die Erschließung des Baufeldes erfolgt überwiegend über die Autobahnen A 3
und A 73 und teilweise über das vorhandene öffentliche Straßen- und
Wegenetz.