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Medienrecht – Übersichten – Prof. Dr. Wandtke

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Medienrecht – Übersichten –

Prof. Dr. Wandtke

II

Vorlesung Medienrecht Prof. Dr. Wandtke Inhaltsverzeichnis

III

Inhaltsverzeichnis:

I. Medienrecht und Grundrechte aus nationaler, europäischer und internationaler Sicht................................ 1 1. Grundrechtsschutz der Medien............... 1 2. Pressefreiheit ............................................. 2 3. Rundfunkfreiheit ...................................... 3 4. Meinungsfreiheit ....................................... 4 5. Informationsfreiheit ................................. 5 6. Kunstfreiheit ............................................. 6 7. Zensurverbot............................................. 7

II. Medienrecht ......................................... 8 1. Medien als Kommunikationsmittel ......... 8 2. Kommunikationsmittel............................. 9 3. Medien und Persönlichkeitsrechte ........ 10 4. Personen und Träger des Medienrechts11 5. öffentliches und privates Medienrecht.. 12

III. Presserecht ......................................... 13 1. Presserechtliche Ansprüche................... 13 2. Abdruckpflicht der Gegendarstellung.. 14

IV. Fotografie- und Bildnisschutz........... 15 1. Rechte an einer Fotografie..................... 15 2. Bestellen von Bildnissen, § 60 UrhG ..... 16 3. Das Recht am eigenen Bild, §§ 22 ff. KUG

17 4. Umfang des Bildnisschutzes................... 18 5. Einwilligung des Abgebildeten .............. 19 6. Abbildfreiheit/ Ausnahmen von der

Einwilligung, § 23 KUG ......................... 20 7. Beispiele für berechtigte Interessen des

Abgebildeten............................................ 21 8. Postmortaler Schutz des Abgebildeten . 22

V. Internetrecht ...................................... 23 1. Haftung des Providers............................ 23 2. Privilegierung der Provider ................... 24 3. Haftung des Content-Providers............. 25

VI. Wettbewerbsrecht............................... 26 1. Schutzzwecktrias des UWG................... 26

2. Anwendung des § 3 UWG...................... 27 3. Unlauterkeitstatbestände der §§ 4 ff.

UWG ........................................................ 28 4. Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch

aus § 8 UWG ........................................... 29 5. Klagebefugnis nach § 8 UWG................ 29 6. Schadensersatz gem. § 9 UWG.............. 30 7. Gewinnabschöpfung gem. § 10 UWG... 31 10. Unlauterer Wettbewerb und

Strafrecht................................................. 34 VII. Markenrecht und Titelschutz......35

1. Die Marke................................................ 35 2. Schutzgegenstand des Markengesetzes. 36 3. Funktion der Marke ............................... 36 5. Geschäftliche Bezeichnungen ................ 38 6. Ausschluss von Zeichen nach § 3 Abs. 3

MarkenG ................................................. 39 7. Inhaber von Marken .............................. 39 8. Entstehung des Markenschutzes ........... 40 9. Geschäftliche Bezeichnungen ................ 41 10. Priorität ........................................... 42 11. Absolute Schutzhindernisse ........... 43 12. Relative Schutzhindernisse ............ 44 13. Rechtsübertragung ......................... 45 14. Markenlizenz................................... 46 15. Löschung einer Marke ................... 47 16. Unterlassungs- und

Schadensersatzanspruch, § 14 MarkenG 48

17. Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch, § 15 MarkenG 49

18. Weitere Ansprüche des Markeninhabers ..................................... 50

19. Entstehung des Titelschutz ............ 51 VIII. Geschmacksmusterrecht .............52

1. Muster...................................................... 52 2. Ausschlusstatbestände des § 3

GeschmMG ............................................. 53

Vorlesung Medienrecht Prof. Dr. Wandtke Inhaltsverzeichnis

IV

3. Schutzvoraussetzungen .......................... 54 4. Recht auf das Geschmacksmuster......... 55 5. Recht aus dem Geschmacksmuster ....... 56 6. Ansprüche gegen den Nichtberechtigten

(§ 9 GeschmMG)..................................... 57 7. Nichtigkeit des Geschmacksmusters ..... 58 8. Ansprüche gegen den Verletzer aus § 42

GeschmMG.............................................. 59 9. Löschung eines Musters ......................... 60 10. Beschwerden gegen Beschlüsse des

PMA ......................................................... 61

Vorlesung Medienrecht Prof. Dr. Wandtke

Medienrecht und Grundrechte aus nationaler, europäischer und internationaler Sicht

1

I. Medienrecht und Grundrechte aus nationaler, europäischer und inter-nationaler Sicht

1. Grundrechtsschutz der Medien

Säulen der Medien und Presse(-freiheit)

Presse- und Rund-funkfreiheit

At. 5 Abs. 1 S. 2 GG

1. Schutz reicht von der Beschaffung der In-formation hin bis zur Verbreitung von Nach-richten und Meinungen.

2. Schutz der Institu-tionen und der medien-spezifischen Vorkehrun-gen (institutionell-organisatorische Garan-tie)

3. Die Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 S. 2 schützt darüber hinaus besondere den Medien zugängliche Quellen wie "Informanten", Recher-chen, Interviews usw. so-wie auch das Vertrauens-verhältnis zw. privaten Informanten und Presse.

Informationsfreiheit Art. 5 Abs. 1 S. 1

2. HS GG

Freiheit, sich ais allge-mein zugänglichen Quel-len ungehindert informie-ren zu können. Die Informationsfreiheit dagegen schützt nur die allgemein zugänglichen Quellen.

Meinungsfreiheit Art. 5 Abs. 1 S. 1

1. HS GG

Schutz der Meinungs-äußerung, wenn sie über ein Medium (Zeitung, Rundfunk, TV, Internet) geäußert wird.

Zensurverbot Art. 5 Abs. 1. S. 3 GG

Die Grenzen der Medienfreiheit liegt in der Freiheit anderer, insbesondere im allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) und in den grundrechtseigenen Schrankenregeln.

Vorlesung Medienrecht Prof. Dr. Wandtke

Medienrecht und Grundrechte aus nationaler, europäischer und internationaler Sicht

2

2. Pressefreiheit

Begriff

Schutzbereich

Grundrechtsträger

Pressefreiheit Art. 5 Abs. 1 S. 2, 1. Variante GG

„Der Pressebegriff umfasst alle zur Verbreitung geeigneten und be-stimmten Druckerzeugnisse, (Pieroth/Schlink, Grundrechte, Rn. 567) darunter fallen auch Ton- und Bildträger, (BerlLPG § 6 Abs. 1 und 4; beachte aber auch Abs. 2 und 3!) sowie das Internet.

1. Beschaffung der Information bis zur Verbreitung von Nachrichten und Meinungen (BVerfGE 20, 162, 176)

2. Freiheit der Gründung von Presseunternehmen und Gestaltung von Presseerzeugnissen (BVerfGE 97, 125, 144)

alle im Pressewesen tätigen Unternehmen und Personen Beispiele

Verleger, Herausgeber, Redakteure, Journalisten ...

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Medienrecht und Grundrechte aus nationaler, europäischer und internationaler Sicht

3

3. Rundfunkfreiheit

Rundfunkbegriff:

Schutzbereich

Grundrechtsträger

Rundfunkfreiheit Art. 5 Abs. 1 S. 2, 2. Variante GG

"Der Rundfunkbegriff umfasst zunächst jede über Hörfunk (Radio) und Fernsehen an eine unbestimmte (Abgrenzungsmerkmal: Individual-kommunikation) Vielzahl von Personen gerichteten Gedankeninhalt."

1. Schutzbereich reicht von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung von Nachrichten und Meinungen.

2. Schutz der Institutionen und der technischen Voraussetzungen (BVerfGE 91, 125, 134).

Öffentlich-rechtliche, aber auch natürliche und juristische Personen, die eigenverantwortlich Rundfunk veranstalten und verbreiten (BVerfGE 97,310).

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Medienrecht und Grundrechte aus nationaler, europäischer und internationaler Sicht

4

4. Meinungsfreiheit

Begriff

Form

Beispiele

Tatsachenbehauptungen Tatsachen unterscheiden sich von Meinungen dadurch, dass sie dem Beweis zugänglich sind, d.h. sie sind wahr oder unwahr.

Weiter Meinungsbegriff des BVerfG: „Tatsachenbehauptungen fallen in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG, wenn sie durch die Elemen-te der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägt sind.“ (BVerfGE 61, 1, 9)

„Die unrichtige Information ist kein schützenswertes Gut: Daher sind erwiesen oder bewusst unwahre Tat-sachenbehauptungen nicht vom Schutz des Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG umfasst.“ (BVerfGE 85, 1, 15) str. „Freiheit zum Irrtum“ (vgl. BVerfGE 90, 241, 249 – Ausschwitzlüge; a.A. Pie-roth/Schlink, Grundrechte, Rn. 555)

Meinungsfreiheit Art. 5 Abs. 1 S. 1

Meinungen: „Meinungen sind Wert-

urteile, Ansichten oder Anschauungen, gleich-gültig, ob sie private oder öffentliche Angelegenhei-ten betreffen, vernünftig oder unvernünftig, wert-voll oder wertlos sind.“ (BVerfGE 68, 1, 8)

Wort, Schrift, Bild ... Geschützt ist jede Form der Meinungsäußerung, einschließlich der Wahl ihres Ortes

und der Zeit. (BVerfGE 93, 266, 289)

- Werbung, soweit sie meinungsbildenden Inhalt besitzt (BVerfGE 71, 162) - Boykottaufrufe (BVerfGE 7, 197) - Unterschriftensammlungen (BVerfGE 44, 197) .......

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Medienrecht und Grundrechte aus nationaler, europäischer und internationaler Sicht

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5. Informationsfreiheit

Begriff

Informationsfreiheit Art. 5 Abs. 1 S. 1, 2. Halbsatz

Positive Informationsfreiheit:

ungehinderte Informations-beschaffung

Zugangsrecht zu Informatio-nen

„Informationsfreiheit ist das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu informieren.“ (Pieroth/Schlink, Grundrechte, Rn. 547)

„Informationsquelle ist jeder denkbare Träger von Information und der Gegenstand der Information selbst“

„Allgemein zugänglich ist eine Informationsquelle, wenn sie technisch geeignet und dazu bestimmt ist, der Allgemeinheit, d.h. einem nicht be-stimmbaren Personenkreis, Informationen zu beschaffen.“

Negative Informationsfreiheit:

Schutz vor aufgedrängter In-formation (str.; a.A. allgemei-nes Persönlichkeitsrecht)

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Medienrecht und Grundrechte aus nationaler, europäischer und internationaler Sicht

6

6. Kunstfreiheit

Kunstbegriff:

Schutzbereich

Grundrechtsträger:

Kunstfreiheit Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG

Materieller Kunstbegriff:

„Kunst ist die freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfah-rungen, Erlebnisse des Künstlers durch das Me-dium einer bestimmten Formsprache zu unmit-telbarer Anschauung ge-bracht werden.“ (BVerfGE 30, 173 – Me-phisto)

Werkbereich: Künstlerische Produktion, Herstellung des Werkes

Wirkbereich: Darbietung und Verbrei-tung des Kunstwerkes

- Themenwahl - Art der Gestaltung - Verwertung - Verbreitung

Formeller Kunstbegriff:

„Das Wesentliche eines Kunstwerkes besteht dar-in, dass es einem be-stimmten Werktyp (Bild-hauerei, Zeichnung) zu-geordnet werden kann.“

Offener Kunstbegriff:

„Das kennzeichnende Merkmal einer künstleri-schen Äußerung besteht darin, dass es wegen sei-ner Mannigfaltigkeit ihres Aussagegehalts möglich ist, der Darstellung im Wege einer fortgesetzten Interpretation immer weitreichende Bedeutung zu entnehmen, so dass sich eine praktisch uner-schöpfliche, vielstufige Informationsvermittlung ergibt.“ (BVerfG 67, 213, 226f. – Anachronistischer Zug)

„Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG enthält zunächst eine objektiv, wertentschei-dende Grundsatznorm. Zugleich gewährleistet die Bestimmung je-dem, der in diesem Bereich tätig ist, ein individuelles Freiheits-recht.“ (BVerfGE 30, 173, 188 – Mephisto)

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Medienrecht und Grundrechte aus nationaler, europäischer und internationaler Sicht

7

7. Zensurverbot

Begriff

Zensurverbot Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG

= absolute Eingriffsschranke

Zensur ist die inhaltliche Prüfung von Er-zeugnissen aus Presse und Rundfunk und sonstigen Meinungen durch öffentliche Stel-len.

Genehmigungen von Verbreitungsarten fallen nicht unter den Zensurbegriff, wenn sie auf die Verbreitung keinen unmittelbaren Einfluss ausüben (BVerfGE 23, 194).

Vorzensur: Vorzensur ist Präven-

tivzensur und bedeutet ei-nen Eingriff vor Herstel-lung des Geisteswerkes bzw. eine Genehmigungs-befugnis der Behörden. (BVerfGE 87, 230)

Nachzensur Die sog. Nachzensur ist

nicht vom Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG erfasst. Sie erfolgt im Rahmen der allgemeinen Regeln der Meinungs- und Pressefreiheit (z.B. bei Verstößen gegen das allgemeine Persönlich-keitsrecht). (BVerfGE 33, 72)

Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG bezieht sich auf Meinungsäußerungen und Meinungs-verbreitung und schützt den Hersteller und Verbreiter von Meinungen, nicht aber den Empfänger. (BVerfGE 27, 102)

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Medienrecht

8

II. Medienrecht

1. Medien als Kommunikationsmittel

Kommunikationsprozess

Personen oder Unter-nehmen mittels techni-

scher Kommunikations-mittel zu Personen

Person zu Person Schrift/ Bild/ Ton-Waren oder Dienstleis-tungen im Verhältnis zu

Personen

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Medienrecht

9

2. Kommunikationsmittel

Kommunikationsmittel

Schrift/ Ton/ Bild/ Zeichen und anderen Formge-bungen

Werkbegriff i.S.d. Ur-heberrechts

Muster und Modelle Marke

Urheberrechtsgesetz

Literarische und andere künstlerische sowie wissen-

schaftliche Leistungen

Designerleistungen Alle Zeichen, die Unter-scheidungskraft aufweisen

Markengesetz Geschmacksmusterge-setz

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Medienrecht

10

3. Medien und Persönlichkeitsrechte

Namensrecht Recht am gesprochenen Wort Ehre und Würde Recht am eigenen Bild Informationelle Selbstbestimmung Schutz vor heimlichen Abhören Recht zur Gegendarstellung u.a.

Fotografie

Zitate

Werbung

Direktmar-keting

Datenerhebung Marke

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Medienrecht

11

4. Personen und Träger des Medienrechts

Kommunikation

Informationen und Inhalte

Träger von Informationen

Materielle Träger Bücher, Zeitungen, CD, DVD, Zeitschriften ...

Immaterielle Träger Internet, Radio, Funk ...

Medienbereiche Verlage, Theater, Radio, Presse,

Fernsehen, Telekommunikation, Film

Rechtsgebiete Presserecht, Verlagsrecht, Persön-

lichkeitsrecht, Urheberrecht, Marken-recht, Wettbewerbsrecht, Telekommu-

nikationsrecht

Personen des Medienrechts

Kapitalgesell-schaften

Personengesell-schaften

Natürliche Per-sonen

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Medienrecht

12

5. öffentliches und privates Medienrecht

Medienrecht

Art. 5 GG

Privatrecht Öffentliches Recht

- BGB - UWG - MarkenG - Urheberrecht - GeschmMG - Pressegesetze - ...

- Rundfunk-Staatsvertrag - Mediendienste-Staatsvertrag - TMG/TDDSG/BDSG - TKG - Strafrecht

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Presserecht

13

III. Presserecht

1. Presserechtliche Ansprüche

Presserechtliche Ansprüche

Widerruf Widerlegung einer un-

wahren Tatsachenbehaup-tung

Richtigstellung Richtigstellung falscher

Tatsachen

Recht auf Gegendarstel-lung

Voraussetzungen § 10 BerlPG

1. periodisches Presse-erzeugnis

2. Erstmitteilung 3. Tatsachenbehauptung

(Wahrheitsgehalt un-erheblich)

Rechtfolge: Abdruckpflicht

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Presserecht

14

2. Abdruckpflicht der Gegendarstellung

Anspruch auf Gegendarstellung § 10 BerlPG

Anspruch gilt auch für... - Rundfunk und Fernsehen (§ 10

Abs. 2 BerlPG) und - Sonstige Medien (Mediendienste-

Staatsvertrag)

Abdruckpflicht im gleichen Teil und gleicher Form

Frist Gegendarstellung muss spätestens 3

Monate nach Veröffentlichung beim Anspruchsgegner zugehen.

Ausschluss der Abdruckpflicht 1. kein berechtigtes Interesse der

natürlichen oder juristischen Person, oder

2. Unangemessenheit der Gegen-darstellung, oder

3. Anzeigen, die dem geschäftli-chen Verkehr dienen, oder

4. strafbarer Inhalt, oder 5. Gegendarstellung hat Form ei-

nes Leserbriefs

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Fotografie- und Bildnisschutz

15

IV. Fotografie- und Bildnisschutz

1. Rechte an einer Fotografie

Werk, § 2 UrhG oder

Lichtbild, § 72 UrhG

Rechte des Fotografen

Rechte des Abgebildeten §§ 22 ff. KUG

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Fotografie- und Bildnisschutz

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2. Bestellen von Bildnissen, § 60 UrhG

Bestellen von Bildnissen § 60 UrhG

Erlaubnistatbestand

Voraussetzungen 1. Besteller des Bildnisses oder

Rechtsnachfolger oder Abgebil-deter oder Angehöriger oder Dritter

2. Vervielfältigung 3. unentgeltliche Verbreitung 4. nicht zu gewerblichen Zwecken

Ist das Bild ein Werk der bildenden Kunst, erfolgt die Verwertung nur

durch Lichtbild.

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Fotografie- und Bildnisschutz

17

3. Das Recht am eigenen Bild, §§ 22 ff. KUG

Allgemeines Persönlichkeitsrecht Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG

Recht am eigenen Bild §§ 22 ff. KUG

Bildnis des Abgebildeten Vorraussetzung: Erkennbarkeit

Fotografie Materieller Träger Zeichnung, Malerei

Entstehung des Bildnisschutzes

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Fotografie- und Bildnisschutz

18

4. Umfang des Bildnisschutzes

Umfang des Bildnisschutzes

Printmedien (z.B. Zeitungen)

Öffentliches Zuschaustellen/ Verbreiten

Online-Nutzung im Internet

Film und Fernsehen

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Fotografie- und Bildnisschutz

19

5. Einwilligung des Abgebildeten

Rechte des Abgebildeten

Einwilligung des Abgebildeten § 22 Abs. 1 S. 1 KUG

Vermutung der Einwilligung § 22 Abs. 1 S. 2 KUG

Abbildung gegen Entgelt, Öffentliche Auftritte u.a.

Einwilligung mit Zweckbindung

Widerruf der Einwilligung bei vor-liegen eines berechtigten Interesses

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Fotografie- und Bildnisschutz

20

6. Abbildfreiheit/ Ausnahmen von der Einwilligung, § 23 KUG

1.

2.

3.

4. 5.

Abbildfreiheit

Öffentliches Informationsinteresse Informationszweck der Berichterstattung; daran

fehlt es z.B. bei Werbung mit einem Bildnis

Bildnisse aus dem Bereich der Zeitge-

schichte § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG

Absolute Personen der Zeitgeschichte Personen die sich durch Geburt, Stellung, Leistungen, Taten oder Untaten außerge-

wöhnlich aus dem Kreis ihrer Mitmenschen herausheben

Relative Personen der Zeitgeschichte Personen, die durch Verknüpfung mit ein-

maligen Ereignissen und Begebenheiten nur vorübergehend in das Blickfeld der Öffent-

lichkeit gelangen

Personen als Beiwerk § 23 Abs. Nr. 2 KUG

Personen, die nur zufällig auf einem Bild zusehen sind und nicht selbst im Blickpunkt

des Betrachters stehen

Aufnahmen von öf-fentlichen Versamm-

lungen u.ä. § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG

Nicht der Einzelne, sondern das Geschehen insgesamt steht im Blickpunkt des Betrach-

ters.

... im höheren Inte-resse der Kunst § 23 Abs. 1 Nr. 4

Abbildfreiheit im Interesse der Rechtspflege und/ oder öffentlichen

Sicherheit § 24 KUG

Ausschluss, wenn berechtigte Interessen des Abgebil-deten verletzt werden

§ 23 Abs. 2 KUG

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Fotografie- und Bildnisschutz

21

7. Beispiele für berechtigte Interessen des Abgebildeten

Berechtigtes Interesse des Abge-bildeten

Sphärentheorie Abstufung nach Grad des Eingriffs Je intensiver ein Eingriff in das Per-sönlichkeitsrecht des Abgebildeten,

desto höhere Anforderungen an das öf-fentliche Informationsinteresse.

(BVerfG, EuGH)

Kernbereich des allgemeinen Per-sönlichkeitsrecht

Absolutes Eingriffsverbot

Intimsphäre - absoluter Schutz - schwere PR-

Verletzung - z.B. Nacktaufnah-

men

Öffentlichkeitssphäre Abwägung des Infor-

mationsinteresses mit dem Persönlichkeits-

recht des Abgebildeten - Bewusstes Auftre-

ten in der Öffent-lichkeit

- Politiker, Sportler, Künstler u.a.

Privatsphäre Abwägung des Infor-

mationsinteresses mit dem Persönlichkeits-

recht des Abgebildeten - Recht auf Allein-

sein - Häuslicher Be-

reich - Familiärer Bereich

A

Abnehmender

Schutz

Vorlesung Medienrecht Prof. Dr. Wandtke

Fotografie- und Bildnisschutz

22

8. Postmortaler Schutz des Abgebildeten

Postmortaler Schutz des Abgebil-deten

Schutz nach dem KUG Grundrechtsschutz

10 Jahre nach dem Tod des Abge-bildeten zustimmungspflichtig

(Berechtigte: Angehörige)

Verblassungstheorie Je nach Bedeutung der Person in der Öffentlichkeit auch nach dem Tode.

Rechtsfolge Schutzmaßstab des KUG

Rechtsfolge Umfassende Abwägung zwischen öf-

fentlichem Informationsinteresse und Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten

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Internetrecht

23

V. Internetrecht

1. Haftung des Providers

Haftung des Providers

Service-Provider § 9 TMG

Content-Provider § 7 TMG

Access-Provider § 8 TMG

Volle Haftung

Tw. Haftungs-ausschluss

Tw. Haftungs-ausschluss

Host-Provider § 10 TMG

Tw. Haftungs-ausschluss

Vorlesung Medienrecht Prof. Dr. Wandtke

Internetrecht

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2. Privilegierung der Provider

Filterfunktion des TMG für Provider

1. Schritt Verantwortlichkeit der Provider

§§ 7 ff. TMG

Ausschluss der Haftung – keine eigene oder fremde Inhal-

te –

2. Schritt Provider hat eigene oder fremde verletzende Inhalte angeboten

Haftungsprivileg für Access- und Service-Provider

3. Schritt Prüfung der Vorraussetzungen

der allgemeinen Haftungstatbe-stände

z.B. Verletzung des Persönlich-keitsrechts, des Urheberrechts o-

der des Strafrechts

Vorlesung Medienrecht Prof. Dr. Wandtke

Internetrecht

25

3. Haftung des Content-Providers

Content-Provider § 7 TMG

Voraussetzungen

Produkte mit rechtswidrigem Inhalt

Individuelle Kommunikation (z.B. Auktionshaus)

4. Schritt Verantwortlichkeit der Provider

§§ 7 ff. TMG

Warenangebot (Strafrecht/ Ur-heberrecht)

Interaktiver Zugriff(E-Mail;

Online-Formular)

Haftung Haftungsausschluss

fremde Inhalte Fremde Inhalte Fremde Inhalte

Positive Kenntnis - Vorsatz? -

Keine Kenntnis

Zumutbarkeits-grenze -Einzelfall-

Unterlassung Schadensersatz

Unterlassungsanspruch

Vorlesung Medienrecht Prof. Dr. Wandtke Wettbewerbsrecht

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VI. Wettbewerbsrecht

1. Schutzzwecktrias des UWG

Schutzzwecktrias des § 1 UWG BVerfG GRUR 2002, 455

Allgemeinheit Verbraucher Mitbewerber

Vorlesung Medienrecht Prof. Dr. Wandtke Wettbewerbsrecht

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2. Anwendung des § 3 UWG

Anwendung des § 3 UWG

1. Prüfungspunkt: Wettbewerbshandlung

Wettbewerbsver-hältnis zwischen Unternehmen mit

verschiedenen Wirt-schaftsstufen bzgl. des Endverbrau-

chers.

Wettbewerbsver-hältnis zwischen Unternehmen aus

verschiedenen Bran-chen.

Wettbewerbsver-hältnis zwischen Unternehmen mit

gleichem Abnehmer- und Lieferanten-

kreis.

2. Prüfungspunkt: Unlauterkeit der Wettbewerbs-handlung

Handlungen, die den anständigen Ge-flogenheiten in Handel, Gewerbe,

Handwerk oder selbständige berufliche Tätigkeiten zuwiderlaufen.

Unlauterkeitstatbestände der §§ 4 ff. UWG

Verfälschung des Wettbewerbs

Nachteil des Marktteilnehmers

Keine Bagatellfälle = Erheblich-keitsschwelle

Vorlesung Medienrecht Prof. Dr. Wandtke Wettbewerbsrecht

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3. Unlauterkeitstatbestände der §§ 4 ff. UWG

Unlauterkeitstatbestände der §§ 4 ff. UWG

§ 7 UWG Unzumutbare Be-

lästigungen

§ 6 UWG Vergleichende

Werbung

§ 5 UWG Irreführende Wer-

bung

§ 4 UWG Beispiele für un-

lauteren Wettbewerb

- unsachliche Beeinflussung der Entscheidungsfreiheit

- Ausnutzung der Unerfah-renheit von Kindern und Ju-gendlichen

- Verbot verdeckter Werbung (Schleichwerbung)

- Unklare Transparenz (z.B. bei Gewinnspielen)

- Herabsetzung der Waren o-der Dienstleitungen eines Mitbewerbers

- Rufgefährdung durch Tatsa-chenbehauptungen

- Nachahmungsverbot (z.B. Herkunftstäuschung)

- Gezielte Behinderung

Vorlesung Medienrecht Prof. Dr. Wandtke Wettbewerbsrecht

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4. Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch aus § 8 UWG

5. Klagebefugnis nach § 8 UWG

Zuwiderhandlung gegen den Wettbewerb nach §§ 3 ff. UWG

Beseitigung Vorbeugender Unter-lassungsanspruch

Unterlassung wegen Wiederholungsgefahr

Verschuldensunabhängig

Ansprüche auch gegen Unternehmen des Verletzers, wenn Verletzung durch Arbeitnehmer oder Beauftrag-

ten erfolgte.

Klagebefugnis § 8 Abs. 3 UWG

Qualifizierte Ein-richtungen nach § 4

UKlG

Rechtsfähige Ver-bände zur Förde-rung gewerblicher oder selbständiger

Interessen

Jeder Mitbewerber Industrie-, Han-dels- und Hand-werkskammern

Vorlesung Medienrecht Prof. Dr. Wandtke Wettbewerbsrecht

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6. Schadensersatz gem. § 9 UWG

Voraussetzungen des Schadensersatzanspruches gem. § 9 UWG

1. Wettbewerbshandlung 2. Unlauterkeit nach §§ 3 ff. UWG 3. Vorsatz oder Fahrlässigkeit

Achtung!: Haftungsprivileg für Presse, wonach bei periodischen Druckschriften die Haftung auf Vorsatz beschränkt ist (§ 9 S. 2 UWG).

4. Schaden

Umfang des Schadensersatzes nach §§ 249 ff. BGB

Vorlesung Medienrecht Prof. Dr. Wandtke Wettbewerbsrecht

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7. Gewinnabschöpfung gem. § 10 UWG

Gewinnabschöpfung gem. § 10 UWG - Ziel: Abschreckung - Kein individueller Schadensausgleich

Anspruchsberechtigte § 8 Abs. 3 UWG

Voraussetzungen: 1. Wettbewerbshandlung 2. Verstoß gegen §§ 3 ff. UWG 3. Vorsatz 4. zu Lasten einer Vielzahl von Abnehmern 5. Gewinn

Gewinn: Umsatzerlös abzüglich Herstel-lungskosten u.a. Betriebskosten, aber nicht der Gemeinkosten (beachte § 287 ZPO im Streitfall!)

Gläubiger führen den Gewinn an den Bundeshaus-halt ab.

Vorlesung Medienrecht Prof. Dr. Wandtke Wettbewerbsrecht

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8. Verjährung der Ansprüche (§ 11 UWG)

Schadensersatz-, Aufwendungsersatz oder Beseiti-gungsansprüche nach §§ 8-10 UWG

Beginn der Verjährung Entstehung des Anspruchs und Kenntnisnahmen der

anspruchsbegründenden Tatsachen durch den Gläubi-ger

6 Monate ab Kenntnisnahme

10 Jahre ab Entstehung des Schadens

30 Jahre ab der den Schaden auslösenden Handlung

Vorlesung Medienrecht Prof. Dr. Wandtke Wettbewerbsrecht

33

9. Durchsetzung der Ansprüche, § 12 UWG

Durchsetzung der Ansprüche § 12 UWG

Abmahnung Einstweilige Verfügung gem. §§ 935, 940 ZPO

Unterlassungsklage

Verfügungsgrund Dringlichkeit wird ver-

mutet im Wettbewerbsrecht

Unterwerfungserklä-rung mit Vertragsstrafe

Anspruch auf Aufwen-dungsersatz bei berechtig-

ter Abmahnung

Örtliche Zuständigkeit § 14 UWG

Ort der Niederlassung des Beklagten oder in Er-mangelung dessen, dessen

Wohnsitz

Verfügungsanspruch z.B. §§ 3,4 UWG

Sachliche Zuständigkeit § 12 UWG

Landgericht Funktionelle Zuständig-

keit

Einigungsstellen bei Industrie- und Handelskam-mern

§ 15 UWG

Vorlesung Medienrecht Prof. Dr. Wandtke Wettbewerbsrecht

34

10. Unlauterer Wettbewerb und Strafrecht

Strafrecht UWG

Unbefugte Verwertung von Vorlagen, Zeichnun-gen, Modellen oder Re-

zepten § 18 UWG

Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen

§ 17 UWG

Strafbare Werbung § 16 UWG

Geldstrafe oder bis zu 2 Jahren Freiheitsentzug

Geldstrafe oder bis zu 3 Jahren Freiheitsentzug;

Versuch ist strafbar

Irreführende Werbung In der Absicht einen grö-

ßeren Personenkreis irrezu-führen.

Werbung von Verbrau-chern nach Schneeball-

prinzip

Geldstrafe oder bis zu 2 Jahren Freiheitsentzug;

Versuch ist strafbar

Verleiten oder Anbieten zum Verrat § 19 UWG

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Markenrecht und Titelschutz

35

VII. Markenrecht und Titelschutz

1. Die Marke

Marke

Geistiges Eigentum

Konstitutiver Teil der Wettbewerbsord-

nung

Eigentum i.S.d. Ver-fassung

Art. 14 GG Art II-17 EU-Verf.

Marke als Unter-nehmensleistung

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Markenrecht und Titelschutz

36

2. Schutzgegenstand des Markengesetzes

3. Funktion der Marke

Schutzgegenstand des MarkenG

Geografische Her-kunftsangaben

Marken Geschäftliche Bezeich-nungen

Funktion der Marke

Imagefunktion Corporate Identity

Identifizierungs- und Kommunikationsfunktion

Unterscheidungsfunk-tion

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Markenrecht und Titelschutz

37

4. Markenformen

§ 3 MarkenG - Marke -

Markenformen

- Farbmarke - Hörzeichen - Wortmarke - Bildmarke - Geschäftliche Be-

zeichnungen - Namen - Zahlen - Form der Waren - Zeichenfolgen

Individualmarke Kollektivmarke

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Markenrecht und Titelschutz

38

5. Geschäftliche Bezeichnungen

Geschäftliche Bezeichnungen § 5 MarkenG

Werktitel Unternehmenskennzeichen

Name des Geschäftsbetriebes § 12 BGB

Filmtitel

Geschäftsabzeichen (z.B. Logo)

Firma § 17 HGB

Titel von Druckwerken

Sendetitel

Bühnenwerk

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Markenrecht und Titelschutz

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6. Ausschluss von Zeichen nach § 3 Abs. 3 MarkenG

7. Inhaber von Marken

Ausschluss von Zeichen § 3 MarkenG

Warenbedingte Form Form ist durch Art der

Ware bedingt (z.B. Rad)

Technisch bedingte Form

Erreichen einer techni-schen Wirkung

Wertbedingte Form Ware einen wesentlichen

Wert verleiht

Markeninhaber § 7 MarkenG

Natürliche Personen Juristische Personen Personengesellschaften

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Markenrecht und Titelschutz

40

8. Entstehung des Markenschutzes

Schutzdauer 10 Jahre, weitere 10 Jahre usw. (§ 47 MarkenG)

Entstehung des Marken-schutzes

§ 4 MarkenG

Wertbedingte Form Ware einen wesentlichen

Wert verleiht

Wertbedingte Form Ware einen wesentlichen

Wert verleiht

Wertbedingte Form Ware einen wesentlichen

Wert verleiht

Anmeldetag =

Priorität =

Anwartschaft

Notorische Bekanntheit nach Art. 6bis PVÜ

Verkehrsgeltung Bekanntheit der Marke zur Identifizierung der Ware

oder Dienstleistung

Benutzung durch Ver-kehrsgeltung

Eintragung ins Register des DPMA

Allbekanntheit einer Marke im Verkehr

Verkehrskreise Abnehmer wie Verbrau-

cher, Händler etc.

Positives und negatives Benutzungsrecht

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Markenrecht und Titelschutz

41

9. Geschäftliche Bezeichnungen

Geschäftliche Bezeichnungen § 5 MarkenG

Unternehmenskennzeichen Werktitel

- Druckschriften - Filmwerk - Tonwerk - Bühnenwerk - Titel im Fernsehen/

Internet

- Name - Firma - Bezeichnung - Geschäftsbetrieb

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10. Priorität

Priorität § 6 MarkenG

Koexistenz von Marken § 6 Abs. 4 MarkenG

Erwerbstag als Priori-tätstag

Älteres Recht vor

Jüngerem Recht - Benutzermarke (§ 4

Nr. 2 MarkenG) - Notorische Marke

(§ 4 Nr. 3 MarkenG) - Geschäftliche Be-

zeichnungen (§ 5 MarkenG)

Gleicher Zeitpunkt der Anmeldung

Eingang der Unterla-gen/Eingangsstempel

Prioritätstag - Ausländische Anmel-

dung (§ 34 MarkenG) - Ausstellungspriorität

(§ 35 MarkenG)

Anmeldetag § 33MarkenG

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Markenrecht und Titelschutz

43

11. Absolute Schutzhindernisse

Absolute Schutzhindernisse § 8 MarkenG

Nr. 7 Gewähr- und Prüfzeichen

Nr. 9 Entgegenstehendes öffentliches Inte-

resse

Nr. 8 Internationale Organisation

Nr. 5 Sittenwidrige Marke

Nr. 1 Fehlende Unterscheidungskraft

Nr. 4 Täuschende Marke (z.B. Columbia

für Mehl)

Nr. 2 Beschreibende Angaben (Freihalte-

bedürfnis; produktbezogen)

Nr. 6 Wappen, Hoheitszeichen

Nr. 3 Allgemeiner Sprachgebrauch (Gat-

tungsbezeichnung)

Keine Möglichkeit der grafischen Darstellung (Geruchsmarke als Benut-zermarke)

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44

12. Relative Schutzhindernisse

Relative Schutzhindernisse § 9 MarkenG

Löschung der Marke Eintragungshindernis

Unlauterkeit – Ausnutzen oder Beeinträchtigen

Verwechslungsgefahr Jüngere Marke gelöscht, wenn mit älterer identisch

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Markenrecht und Titelschutz

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13. Rechtsübertragung

Antrag beim DPMA

Rechtsübertragung § 27 MarkenG

Arten des Rechtsübergangs Vermutung der Ü-bertragung der Marke bei Geschäftsübergang

Übertragung der Marke für alle oder

Teile von Waren oder Dienstleistungen

Freie Übertragung statt Bindung an den

Geschäftsbetrieb

Gegenstand des Rechtsübergangs

- Marke - Markenanwart-

schaft - Geschäftliche Be-

zeichnung - Geografische Her-

Vermutung der Rechtsinhaberschaft

durch Eintragungsre-gister

§ 28 MarkenG

Lizenzvertrag §§ 398 ff. BGB

Gesetzlicher Übergang

Ausschließli-che und einfa-

che Lizenz

Erbe § 1922 BGB

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Markenrecht und Titelschutz

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14. Markenlizenz

Markenlizenz § 30 MarkenG

Schuldrechtliche Wirkung Wirkung ggü. Dritten

Inhaber eines Ausschließ-lichkeitsrechts

Lizenznehmer erwirbt ding-liches Benutzungsrecht

LN nur einfaches Benut-zungsrecht

Ggf. Ansprüche aus §§ 280 ff. BGB

Gebrauchsüberlassung

Zeitliche, örtliche und sach-liche Beschränkung

Sukzessionsschutz des LN

Ausschließliche und einfa-che Lizenz für LN

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Markenrecht und Titelschutz

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15. Löschung einer Marke

Löschung einer Marke

Nichtigkeit wegen Relativer Schutzhindernisse

§ 51 MarkenG

Antrag § 48 MarkenG

Prioritätsjüngere Marken i.S.v. §§ 9-13 MarkenG

Verfall der Marke § 49 MarkenG

Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse

§ 50 MarkenG Absolute Schutzhindernisse

gem. § 3, 7 und 8 MarkenG

Kollision mit sonstigen Rechten

Namensrecht, § 12 BGB

Geschmacksmuster

Geografische Herkunftsan-gaben

Sortenschutzgesetz §§ 7, 14

Urheberrechte

Bildnisschutz, §§ 22 ff KUG

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Markenrecht und Titelschutz

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16. Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch, § 14 MarkenG

Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch

§ 14 MarkenG

Vorsatz und Fahrläs-sigkeit beim SE

Unterlassung

Markenverletzung

Benutzung identi-scher Zeichen

Aufmachung/ Verpackung

Unlautere Aus-nutzung/ Beein-

trächtigung

Verwechslungsge-fahr

Waren mit Zei-chen anbieten

Waren mit Zei-chen

Import-Export-Verbot

Werbeverbot mit Zeichen

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Markenrecht und Titelschutz

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17. Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch, § 15 MarkenG

Unterlassung/ Schadensersatz § 15 MarkenG

Verletzung geschäftli-cher Bezeichnungen

§ 5 MarkenG

Namensschutz § 12 BGB, § 15 Mar-

kenG

Firmenschutz § 17 Abs. 1 HGB

Unternehmensname mit bürgerlichen Namen iden-

tisch

Verwässerung Verwechslung

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Markenrecht und Titelschutz

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18. Weitere Ansprüche des Markeninhabers

Ausschluss der Ansprüche aus §§ 14, 18, 19 MarkenG,

wenn keine Benutzung in den vergangenen 5 Jahren

Weitere Ansprüche des Markeninhabers

Vernichtungsan-spruch

§ 18 MarkenGWiderrechtlich ge-

kennzeichnete Ge-genstände

Verhältnismäßig-keit

Widerspruch §§ 42, 43 Mar-

kenG

Auskunftsan-spruch

§ 19 MarkenG

Herkunft und Ver-triebsweg

Erschöpfung § 24 MarkenG

Verjährung, § 20 MarkenG 3 Jahre/ 30 Jahre

Verwirkung, § 21 MarkenG 5 Jahre Duldung der Verletzung

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Markenrecht und Titelschutz

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19. Entstehung des Titelschutz

Entstehung Titelschutz

Unterscheidungskraft Kennzeichnungskraft

Benutzungsannahme im ge-schäftlichen Verkehr

Vorverlagerung des Schut-zes

Prioritätsschutz Vertrieb oder gewerbliche Ankündigung

Titelschutzanzeige in bran-chenüblicher Weise

Herstellung des fertigen Werkes

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Geschmacksmusterrecht

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VIII. Geschmacksmusterrecht

1. Muster

Muster § 1 GeschmMG

Dreidimensionale Muster Flaschen, Vasen etc.

Zweidimensionale Muster z.B. Tapeten, Stoffe ....

Erzeugnis Industrielle oder handwerkliche Gegens-

tände/ Verpackungen/ Ausstattungen/ grafi-sche Symbole

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Geschmacksmusterrecht

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2. Ausschlusstatbestände des § 3 GeschmMG

Ausschlusstatbestände des § 3 GeschmMG

Technisch be-dingte Formen

Abzeichen, Emb-leme, Wappen von öffentlichen Inte-

resse

Verstoß gegen die öffentliche

Ordnung oder die guten Sitten

Must-fit-Klausel

Nachbildungs-zwang von Er-zeugnissen in

Form und Abmes-sung

Lego-Klausel: Kein Ausschluss Austauschbarkeit

von Teilen

Ersatzteile sind schutzfähig

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Geschmacksmusterrecht

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3. Schutzvoraussetzungen

Schutzvoraussetzungen

Anmeldung (§ 11 GeschmMG) - Dauer des Schutzes ab Anmeldung 25 Jahre, § 27 Abs. 2

GeschmMG) Registrierung, § 27 Abs. 1 GeschmMG - Merkmale in Anmeldung sichtbar (§ 37 GeschmMG)

Neuheit des Musters (§ 2 Abs. 2 GeschmMG)

Eigenart des Musters (§ 2 Abs. III GeschmMG)

Offenbarung (§ 5 GeschmMG)

vor Anmeldetag PMA kein i-dentisches Muster offenbart

Für informierte Benutzer muss der Gesamteindruck des Musters von anderen unter-

scheidbar sein.

Nationalen und EU-Fachkreisen bisher nicht be-

kannt

Grad der Gestaltungsfreiheit des Entwurfs

Neuheitsschonfrist (§ 6 GeschmMG)

12 Monate vor Anmel-dung nicht neuheitsschäd-

lich

Missbräuchliche Offen-barung gg. Entwerfer

nicht neuheitsschädlich

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Geschmacksmusterrecht

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4. Recht auf das Geschmacksmuster

Recht auf das Geschmacksmuster

Rechteinhaber § 7 GeschmMG

Entwerfer - Mitinhaberschaft (bei mehreren Entwerfern - Entwerfernennung (§ 10 GeschmMG)

Rechtsnachfolger

Lizenzvertrag (§ 31 Abs. 1 GeschmMG)

Übertragung (§ 29 GeschmMG)

Verpfändung und Zwangs-vollstreckung

Übertragbarkeit auf Arbeit-geber, es sei denn, ein Vertrag

regelt es anders (§ 7 Abs. 2 GeschmMG)

Ausschließliche und einfache Lizenz

Erschöpfungsgrundsatz für EU und den EWR (§ 48

GeschmMG)

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Geschmacksmusterrecht

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5. Recht aus dem Geschmacksmuster

Rechte aus dem Geschmacksmuster

Ausschließlichkeitsrecht - Zustimmungsrecht zu frem-

der Nutzung - § 38 GeschmMG

Beschränkung der Rechte § 40 GeschmMG

- Verbotsrecht gegenüber Dritten

- Herstellungsrecht - Anbietung/ Inverkehr-

bringung - Einfuhr/ Ausfuhr - Besitzrecht - Gebrauch eines Er-

zeugnisses mit Muster

- im privaten Bereich zur freien Nutzung zu nicht-gewerblichen Zwecken

- Handlungen zu Versuchs-zwecken

- Zitat/ Wiedergabe in Lehre und Quellenanga-be

Vorbenutzungsrecht § 41 GeschmMG

Gutgläubige Benutzung vor Anmeldung

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6. Ansprüche gegen den Nichtberechtigten (§ 9 GeschmMG)

Anspruch des Berechtig-ten auf Übertragung

Ansprüche gegen den Nichtberechtigten § 9 GeschmMG

Anspruch auf Einräu-mung der Mitinhaber-

schaft

Anspruch auf Einwilli-gung in die Löschung der

Vorlagen

Ausschlussfrist von 3 Jahren

Kein Schutz, wenn Rechteinhaber bei Anmeldung oder Übertragung nicht in gutem Glauben war.

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Geschmacksmusterrecht

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7. Nichtigkeit des Geschmacksmusters

Nichtigkeit eines Geschmacksmusters § 33 GeschmMG

Feststellung der Nichtigkeit durch Urteil

Nichtigkeitsklage durch Je-dermann

- Erzeugnis ist kein Muster (§ 33 Abs. 1 S. 1 GeschmMG)

- Muster ist nicht neu (§ 2 Abs. 2 GeschmMG)

- Dem Muster fehlt die Eigenart (§ 2 Abs. 3 GeschmMG)

- Muster ist nicht schutzfähig nach § 3 GeschmMG

Geschmacksmuster ist mit der Eintragung sog. ungeprüftes Recht

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Geschmacksmusterrecht

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8. Ansprüche gegen den Verletzer aus § 42 GeschmMG

Ansprüche gegen den Verletzer § 42 GeschmMG

Ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte ohne Rücksicht auf den Streitwert.

§ 52 GeschmMG

Schadensersatzanspruch

Unterlassungsanspruch

Überlassungsanspruch § 43 Abs. 2 GeschmMG

auf im Eigentum des Verletzers stehende Erzeugnisse gegen eine angemessene Vergü-

tung

Vernichtungsanspruch § 43 Abs. 1 GeschmMG

auf rechtswidrig hergestellte Erzeugnisse im Besitz des Veräußerers

Auskunftsanspruch § 46 GeschmMG

Beseitigung der Beeinträchtigung

Ansprüche gegen den Verletzer

und das Unternehmen, falls der Verletzer Arbeitnehmer oder

beauftragt ist.

§ 44 GeschmMG

Schadensersatz-anspruch aus-

schließlich gegen-über dem Verletzer.

Vorsatz und Fahrlässigkeit Kein Verschulden

Entschädigung unter den Vor-aussetzungen des. § 45

GeschmMG

Alternativ... - fiktive Lizenzgebühr, - Anspruch auf entgangenen

Gewinn oder - Herausgabe des Verletzer-

gewinns

Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe § 51 GeschmMG

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Geschmacksmusterrecht

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9. Löschung eines Musters

Kollision mit anderen Schutzrechten (§ 34

GeschmMG) z.B. Verletzung des Urhe-

berrechts

Ablauf der Schutzdauer Fortsetzungsgebühr wurde

nicht gezahlt – Schutzverlust

Nichtigkeitsfeststellung durch Urteil

Löschungsklage

Löschung des eingetragenen Musters

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Geschmacksmusterrecht

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10. Beschwerden gegen Beschlüsse des PMA

Beschwerden gegen Beschlüsse des PMA § 23 GeschmMG

Bundespatentgericht

BGH Rechtsbeschwerde gegen Beschlüsse des Bundespa-

tentgerichts