Übersichten – · sowie das internet. 1. beschaffung der information bis zur verbreitung von...
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Vorlesung Medienrecht Prof. Dr. Wandtke Inhaltsverzeichnis
III
Inhaltsverzeichnis:
I. Medienrecht und Grundrechte aus nationaler, europäischer und internationaler Sicht................................ 1 1. Grundrechtsschutz der Medien............... 1 2. Pressefreiheit ............................................. 2 3. Rundfunkfreiheit ...................................... 3 4. Meinungsfreiheit ....................................... 4 5. Informationsfreiheit ................................. 5 6. Kunstfreiheit ............................................. 6 7. Zensurverbot............................................. 7
II. Medienrecht ......................................... 8 1. Medien als Kommunikationsmittel ......... 8 2. Kommunikationsmittel............................. 9 3. Medien und Persönlichkeitsrechte ........ 10 4. Personen und Träger des Medienrechts11 5. öffentliches und privates Medienrecht.. 12
III. Presserecht ......................................... 13 1. Presserechtliche Ansprüche................... 13 2. Abdruckpflicht der Gegendarstellung.. 14
IV. Fotografie- und Bildnisschutz........... 15 1. Rechte an einer Fotografie..................... 15 2. Bestellen von Bildnissen, § 60 UrhG ..... 16 3. Das Recht am eigenen Bild, §§ 22 ff. KUG
17 4. Umfang des Bildnisschutzes................... 18 5. Einwilligung des Abgebildeten .............. 19 6. Abbildfreiheit/ Ausnahmen von der
Einwilligung, § 23 KUG ......................... 20 7. Beispiele für berechtigte Interessen des
Abgebildeten............................................ 21 8. Postmortaler Schutz des Abgebildeten . 22
V. Internetrecht ...................................... 23 1. Haftung des Providers............................ 23 2. Privilegierung der Provider ................... 24 3. Haftung des Content-Providers............. 25
VI. Wettbewerbsrecht............................... 26 1. Schutzzwecktrias des UWG................... 26
2. Anwendung des § 3 UWG...................... 27 3. Unlauterkeitstatbestände der §§ 4 ff.
UWG ........................................................ 28 4. Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
aus § 8 UWG ........................................... 29 5. Klagebefugnis nach § 8 UWG................ 29 6. Schadensersatz gem. § 9 UWG.............. 30 7. Gewinnabschöpfung gem. § 10 UWG... 31 10. Unlauterer Wettbewerb und
Strafrecht................................................. 34 VII. Markenrecht und Titelschutz......35
1. Die Marke................................................ 35 2. Schutzgegenstand des Markengesetzes. 36 3. Funktion der Marke ............................... 36 5. Geschäftliche Bezeichnungen ................ 38 6. Ausschluss von Zeichen nach § 3 Abs. 3
MarkenG ................................................. 39 7. Inhaber von Marken .............................. 39 8. Entstehung des Markenschutzes ........... 40 9. Geschäftliche Bezeichnungen ................ 41 10. Priorität ........................................... 42 11. Absolute Schutzhindernisse ........... 43 12. Relative Schutzhindernisse ............ 44 13. Rechtsübertragung ......................... 45 14. Markenlizenz................................... 46 15. Löschung einer Marke ................... 47 16. Unterlassungs- und
Schadensersatzanspruch, § 14 MarkenG 48
17. Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch, § 15 MarkenG 49
18. Weitere Ansprüche des Markeninhabers ..................................... 50
19. Entstehung des Titelschutz ............ 51 VIII. Geschmacksmusterrecht .............52
1. Muster...................................................... 52 2. Ausschlusstatbestände des § 3
GeschmMG ............................................. 53
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IV
3. Schutzvoraussetzungen .......................... 54 4. Recht auf das Geschmacksmuster......... 55 5. Recht aus dem Geschmacksmuster ....... 56 6. Ansprüche gegen den Nichtberechtigten
(§ 9 GeschmMG)..................................... 57 7. Nichtigkeit des Geschmacksmusters ..... 58 8. Ansprüche gegen den Verletzer aus § 42
GeschmMG.............................................. 59 9. Löschung eines Musters ......................... 60 10. Beschwerden gegen Beschlüsse des
PMA ......................................................... 61
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Medienrecht und Grundrechte aus nationaler, europäischer und internationaler Sicht
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I. Medienrecht und Grundrechte aus nationaler, europäischer und inter-nationaler Sicht
1. Grundrechtsschutz der Medien
Säulen der Medien und Presse(-freiheit)
Presse- und Rund-funkfreiheit
At. 5 Abs. 1 S. 2 GG
1. Schutz reicht von der Beschaffung der In-formation hin bis zur Verbreitung von Nach-richten und Meinungen.
2. Schutz der Institu-tionen und der medien-spezifischen Vorkehrun-gen (institutionell-organisatorische Garan-tie)
3. Die Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 S. 2 schützt darüber hinaus besondere den Medien zugängliche Quellen wie "Informanten", Recher-chen, Interviews usw. so-wie auch das Vertrauens-verhältnis zw. privaten Informanten und Presse.
Informationsfreiheit Art. 5 Abs. 1 S. 1
2. HS GG
Freiheit, sich ais allge-mein zugänglichen Quel-len ungehindert informie-ren zu können. Die Informationsfreiheit dagegen schützt nur die allgemein zugänglichen Quellen.
Meinungsfreiheit Art. 5 Abs. 1 S. 1
1. HS GG
Schutz der Meinungs-äußerung, wenn sie über ein Medium (Zeitung, Rundfunk, TV, Internet) geäußert wird.
Zensurverbot Art. 5 Abs. 1. S. 3 GG
Die Grenzen der Medienfreiheit liegt in der Freiheit anderer, insbesondere im allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) und in den grundrechtseigenen Schrankenregeln.
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2. Pressefreiheit
Begriff
Schutzbereich
Grundrechtsträger
Pressefreiheit Art. 5 Abs. 1 S. 2, 1. Variante GG
„Der Pressebegriff umfasst alle zur Verbreitung geeigneten und be-stimmten Druckerzeugnisse, (Pieroth/Schlink, Grundrechte, Rn. 567) darunter fallen auch Ton- und Bildträger, (BerlLPG § 6 Abs. 1 und 4; beachte aber auch Abs. 2 und 3!) sowie das Internet.
1. Beschaffung der Information bis zur Verbreitung von Nachrichten und Meinungen (BVerfGE 20, 162, 176)
2. Freiheit der Gründung von Presseunternehmen und Gestaltung von Presseerzeugnissen (BVerfGE 97, 125, 144)
alle im Pressewesen tätigen Unternehmen und Personen Beispiele
Verleger, Herausgeber, Redakteure, Journalisten ...
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3. Rundfunkfreiheit
Rundfunkbegriff:
Schutzbereich
Grundrechtsträger
Rundfunkfreiheit Art. 5 Abs. 1 S. 2, 2. Variante GG
"Der Rundfunkbegriff umfasst zunächst jede über Hörfunk (Radio) und Fernsehen an eine unbestimmte (Abgrenzungsmerkmal: Individual-kommunikation) Vielzahl von Personen gerichteten Gedankeninhalt."
1. Schutzbereich reicht von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung von Nachrichten und Meinungen.
2. Schutz der Institutionen und der technischen Voraussetzungen (BVerfGE 91, 125, 134).
Öffentlich-rechtliche, aber auch natürliche und juristische Personen, die eigenverantwortlich Rundfunk veranstalten und verbreiten (BVerfGE 97,310).
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4. Meinungsfreiheit
Begriff
Form
Beispiele
Tatsachenbehauptungen Tatsachen unterscheiden sich von Meinungen dadurch, dass sie dem Beweis zugänglich sind, d.h. sie sind wahr oder unwahr.
Weiter Meinungsbegriff des BVerfG: „Tatsachenbehauptungen fallen in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG, wenn sie durch die Elemen-te der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägt sind.“ (BVerfGE 61, 1, 9)
„Die unrichtige Information ist kein schützenswertes Gut: Daher sind erwiesen oder bewusst unwahre Tat-sachenbehauptungen nicht vom Schutz des Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG umfasst.“ (BVerfGE 85, 1, 15) str. „Freiheit zum Irrtum“ (vgl. BVerfGE 90, 241, 249 – Ausschwitzlüge; a.A. Pie-roth/Schlink, Grundrechte, Rn. 555)
Meinungsfreiheit Art. 5 Abs. 1 S. 1
Meinungen: „Meinungen sind Wert-
urteile, Ansichten oder Anschauungen, gleich-gültig, ob sie private oder öffentliche Angelegenhei-ten betreffen, vernünftig oder unvernünftig, wert-voll oder wertlos sind.“ (BVerfGE 68, 1, 8)
Wort, Schrift, Bild ... Geschützt ist jede Form der Meinungsäußerung, einschließlich der Wahl ihres Ortes
und der Zeit. (BVerfGE 93, 266, 289)
- Werbung, soweit sie meinungsbildenden Inhalt besitzt (BVerfGE 71, 162) - Boykottaufrufe (BVerfGE 7, 197) - Unterschriftensammlungen (BVerfGE 44, 197) .......
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5. Informationsfreiheit
Begriff
Informationsfreiheit Art. 5 Abs. 1 S. 1, 2. Halbsatz
Positive Informationsfreiheit:
ungehinderte Informations-beschaffung
Zugangsrecht zu Informatio-nen
„Informationsfreiheit ist das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu informieren.“ (Pieroth/Schlink, Grundrechte, Rn. 547)
„Informationsquelle ist jeder denkbare Träger von Information und der Gegenstand der Information selbst“
„Allgemein zugänglich ist eine Informationsquelle, wenn sie technisch geeignet und dazu bestimmt ist, der Allgemeinheit, d.h. einem nicht be-stimmbaren Personenkreis, Informationen zu beschaffen.“
Negative Informationsfreiheit:
Schutz vor aufgedrängter In-formation (str.; a.A. allgemei-nes Persönlichkeitsrecht)
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6. Kunstfreiheit
Kunstbegriff:
Schutzbereich
Grundrechtsträger:
Kunstfreiheit Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG
Materieller Kunstbegriff:
„Kunst ist die freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfah-rungen, Erlebnisse des Künstlers durch das Me-dium einer bestimmten Formsprache zu unmit-telbarer Anschauung ge-bracht werden.“ (BVerfGE 30, 173 – Me-phisto)
Werkbereich: Künstlerische Produktion, Herstellung des Werkes
Wirkbereich: Darbietung und Verbrei-tung des Kunstwerkes
- Themenwahl - Art der Gestaltung - Verwertung - Verbreitung
Formeller Kunstbegriff:
„Das Wesentliche eines Kunstwerkes besteht dar-in, dass es einem be-stimmten Werktyp (Bild-hauerei, Zeichnung) zu-geordnet werden kann.“
Offener Kunstbegriff:
„Das kennzeichnende Merkmal einer künstleri-schen Äußerung besteht darin, dass es wegen sei-ner Mannigfaltigkeit ihres Aussagegehalts möglich ist, der Darstellung im Wege einer fortgesetzten Interpretation immer weitreichende Bedeutung zu entnehmen, so dass sich eine praktisch uner-schöpfliche, vielstufige Informationsvermittlung ergibt.“ (BVerfG 67, 213, 226f. – Anachronistischer Zug)
„Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG enthält zunächst eine objektiv, wertentschei-dende Grundsatznorm. Zugleich gewährleistet die Bestimmung je-dem, der in diesem Bereich tätig ist, ein individuelles Freiheits-recht.“ (BVerfGE 30, 173, 188 – Mephisto)
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7. Zensurverbot
Begriff
Zensurverbot Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG
= absolute Eingriffsschranke
Zensur ist die inhaltliche Prüfung von Er-zeugnissen aus Presse und Rundfunk und sonstigen Meinungen durch öffentliche Stel-len.
Genehmigungen von Verbreitungsarten fallen nicht unter den Zensurbegriff, wenn sie auf die Verbreitung keinen unmittelbaren Einfluss ausüben (BVerfGE 23, 194).
Vorzensur: Vorzensur ist Präven-
tivzensur und bedeutet ei-nen Eingriff vor Herstel-lung des Geisteswerkes bzw. eine Genehmigungs-befugnis der Behörden. (BVerfGE 87, 230)
Nachzensur Die sog. Nachzensur ist
nicht vom Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG erfasst. Sie erfolgt im Rahmen der allgemeinen Regeln der Meinungs- und Pressefreiheit (z.B. bei Verstößen gegen das allgemeine Persönlich-keitsrecht). (BVerfGE 33, 72)
Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG bezieht sich auf Meinungsäußerungen und Meinungs-verbreitung und schützt den Hersteller und Verbreiter von Meinungen, nicht aber den Empfänger. (BVerfGE 27, 102)
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Medienrecht
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II. Medienrecht
1. Medien als Kommunikationsmittel
Kommunikationsprozess
Personen oder Unter-nehmen mittels techni-
scher Kommunikations-mittel zu Personen
Person zu Person Schrift/ Bild/ Ton-Waren oder Dienstleis-tungen im Verhältnis zu
Personen
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Medienrecht
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2. Kommunikationsmittel
Kommunikationsmittel
Schrift/ Ton/ Bild/ Zeichen und anderen Formge-bungen
Werkbegriff i.S.d. Ur-heberrechts
Muster und Modelle Marke
Urheberrechtsgesetz
Literarische und andere künstlerische sowie wissen-
schaftliche Leistungen
Designerleistungen Alle Zeichen, die Unter-scheidungskraft aufweisen
Markengesetz Geschmacksmusterge-setz
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Medienrecht
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3. Medien und Persönlichkeitsrechte
Namensrecht Recht am gesprochenen Wort Ehre und Würde Recht am eigenen Bild Informationelle Selbstbestimmung Schutz vor heimlichen Abhören Recht zur Gegendarstellung u.a.
Fotografie
Zitate
Werbung
Direktmar-keting
Datenerhebung Marke
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Medienrecht
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4. Personen und Träger des Medienrechts
Kommunikation
Informationen und Inhalte
Träger von Informationen
Materielle Träger Bücher, Zeitungen, CD, DVD, Zeitschriften ...
Immaterielle Träger Internet, Radio, Funk ...
Medienbereiche Verlage, Theater, Radio, Presse,
Fernsehen, Telekommunikation, Film
Rechtsgebiete Presserecht, Verlagsrecht, Persön-
lichkeitsrecht, Urheberrecht, Marken-recht, Wettbewerbsrecht, Telekommu-
nikationsrecht
Personen des Medienrechts
Kapitalgesell-schaften
Personengesell-schaften
Natürliche Per-sonen
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Medienrecht
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5. öffentliches und privates Medienrecht
Medienrecht
Art. 5 GG
Privatrecht Öffentliches Recht
- BGB - UWG - MarkenG - Urheberrecht - GeschmMG - Pressegesetze - ...
- Rundfunk-Staatsvertrag - Mediendienste-Staatsvertrag - TMG/TDDSG/BDSG - TKG - Strafrecht
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Presserecht
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III. Presserecht
1. Presserechtliche Ansprüche
Presserechtliche Ansprüche
Widerruf Widerlegung einer un-
wahren Tatsachenbehaup-tung
Richtigstellung Richtigstellung falscher
Tatsachen
Recht auf Gegendarstel-lung
Voraussetzungen § 10 BerlPG
1. periodisches Presse-erzeugnis
2. Erstmitteilung 3. Tatsachenbehauptung
(Wahrheitsgehalt un-erheblich)
Rechtfolge: Abdruckpflicht
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Presserecht
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2. Abdruckpflicht der Gegendarstellung
Anspruch auf Gegendarstellung § 10 BerlPG
Anspruch gilt auch für... - Rundfunk und Fernsehen (§ 10
Abs. 2 BerlPG) und - Sonstige Medien (Mediendienste-
Staatsvertrag)
Abdruckpflicht im gleichen Teil und gleicher Form
Frist Gegendarstellung muss spätestens 3
Monate nach Veröffentlichung beim Anspruchsgegner zugehen.
Ausschluss der Abdruckpflicht 1. kein berechtigtes Interesse der
natürlichen oder juristischen Person, oder
2. Unangemessenheit der Gegen-darstellung, oder
3. Anzeigen, die dem geschäftli-chen Verkehr dienen, oder
4. strafbarer Inhalt, oder 5. Gegendarstellung hat Form ei-
nes Leserbriefs
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Fotografie- und Bildnisschutz
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IV. Fotografie- und Bildnisschutz
1. Rechte an einer Fotografie
Werk, § 2 UrhG oder
Lichtbild, § 72 UrhG
Rechte des Fotografen
Rechte des Abgebildeten §§ 22 ff. KUG
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Fotografie- und Bildnisschutz
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2. Bestellen von Bildnissen, § 60 UrhG
Bestellen von Bildnissen § 60 UrhG
Erlaubnistatbestand
Voraussetzungen 1. Besteller des Bildnisses oder
Rechtsnachfolger oder Abgebil-deter oder Angehöriger oder Dritter
2. Vervielfältigung 3. unentgeltliche Verbreitung 4. nicht zu gewerblichen Zwecken
Ist das Bild ein Werk der bildenden Kunst, erfolgt die Verwertung nur
durch Lichtbild.
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Fotografie- und Bildnisschutz
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3. Das Recht am eigenen Bild, §§ 22 ff. KUG
Allgemeines Persönlichkeitsrecht Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG
Recht am eigenen Bild §§ 22 ff. KUG
Bildnis des Abgebildeten Vorraussetzung: Erkennbarkeit
Fotografie Materieller Träger Zeichnung, Malerei
Entstehung des Bildnisschutzes
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Fotografie- und Bildnisschutz
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4. Umfang des Bildnisschutzes
Umfang des Bildnisschutzes
Printmedien (z.B. Zeitungen)
Öffentliches Zuschaustellen/ Verbreiten
Online-Nutzung im Internet
Film und Fernsehen
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Fotografie- und Bildnisschutz
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5. Einwilligung des Abgebildeten
Rechte des Abgebildeten
Einwilligung des Abgebildeten § 22 Abs. 1 S. 1 KUG
Vermutung der Einwilligung § 22 Abs. 1 S. 2 KUG
Abbildung gegen Entgelt, Öffentliche Auftritte u.a.
Einwilligung mit Zweckbindung
Widerruf der Einwilligung bei vor-liegen eines berechtigten Interesses
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Fotografie- und Bildnisschutz
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6. Abbildfreiheit/ Ausnahmen von der Einwilligung, § 23 KUG
1.
2.
3.
4. 5.
Abbildfreiheit
Öffentliches Informationsinteresse Informationszweck der Berichterstattung; daran
fehlt es z.B. bei Werbung mit einem Bildnis
Bildnisse aus dem Bereich der Zeitge-
schichte § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG
Absolute Personen der Zeitgeschichte Personen die sich durch Geburt, Stellung, Leistungen, Taten oder Untaten außerge-
wöhnlich aus dem Kreis ihrer Mitmenschen herausheben
Relative Personen der Zeitgeschichte Personen, die durch Verknüpfung mit ein-
maligen Ereignissen und Begebenheiten nur vorübergehend in das Blickfeld der Öffent-
lichkeit gelangen
Personen als Beiwerk § 23 Abs. Nr. 2 KUG
Personen, die nur zufällig auf einem Bild zusehen sind und nicht selbst im Blickpunkt
des Betrachters stehen
Aufnahmen von öf-fentlichen Versamm-
lungen u.ä. § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG
Nicht der Einzelne, sondern das Geschehen insgesamt steht im Blickpunkt des Betrach-
ters.
... im höheren Inte-resse der Kunst § 23 Abs. 1 Nr. 4
Abbildfreiheit im Interesse der Rechtspflege und/ oder öffentlichen
Sicherheit § 24 KUG
Ausschluss, wenn berechtigte Interessen des Abgebil-deten verletzt werden
§ 23 Abs. 2 KUG
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Fotografie- und Bildnisschutz
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7. Beispiele für berechtigte Interessen des Abgebildeten
Berechtigtes Interesse des Abge-bildeten
Sphärentheorie Abstufung nach Grad des Eingriffs Je intensiver ein Eingriff in das Per-sönlichkeitsrecht des Abgebildeten,
desto höhere Anforderungen an das öf-fentliche Informationsinteresse.
(BVerfG, EuGH)
Kernbereich des allgemeinen Per-sönlichkeitsrecht
Absolutes Eingriffsverbot
Intimsphäre - absoluter Schutz - schwere PR-
Verletzung - z.B. Nacktaufnah-
men
Öffentlichkeitssphäre Abwägung des Infor-
mationsinteresses mit dem Persönlichkeits-
recht des Abgebildeten - Bewusstes Auftre-
ten in der Öffent-lichkeit
- Politiker, Sportler, Künstler u.a.
Privatsphäre Abwägung des Infor-
mationsinteresses mit dem Persönlichkeits-
recht des Abgebildeten - Recht auf Allein-
sein - Häuslicher Be-
reich - Familiärer Bereich
A
Abnehmender
Schutz
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Fotografie- und Bildnisschutz
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8. Postmortaler Schutz des Abgebildeten
Postmortaler Schutz des Abgebil-deten
Schutz nach dem KUG Grundrechtsschutz
10 Jahre nach dem Tod des Abge-bildeten zustimmungspflichtig
(Berechtigte: Angehörige)
Verblassungstheorie Je nach Bedeutung der Person in der Öffentlichkeit auch nach dem Tode.
Rechtsfolge Schutzmaßstab des KUG
Rechtsfolge Umfassende Abwägung zwischen öf-
fentlichem Informationsinteresse und Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten
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Internetrecht
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V. Internetrecht
1. Haftung des Providers
Haftung des Providers
Service-Provider § 9 TMG
Content-Provider § 7 TMG
Access-Provider § 8 TMG
Volle Haftung
Tw. Haftungs-ausschluss
Tw. Haftungs-ausschluss
Host-Provider § 10 TMG
Tw. Haftungs-ausschluss
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Internetrecht
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2. Privilegierung der Provider
Filterfunktion des TMG für Provider
1. Schritt Verantwortlichkeit der Provider
§§ 7 ff. TMG
Ausschluss der Haftung – keine eigene oder fremde Inhal-
te –
2. Schritt Provider hat eigene oder fremde verletzende Inhalte angeboten
Haftungsprivileg für Access- und Service-Provider
3. Schritt Prüfung der Vorraussetzungen
der allgemeinen Haftungstatbe-stände
z.B. Verletzung des Persönlich-keitsrechts, des Urheberrechts o-
der des Strafrechts
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Internetrecht
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3. Haftung des Content-Providers
Content-Provider § 7 TMG
Voraussetzungen
Produkte mit rechtswidrigem Inhalt
Individuelle Kommunikation (z.B. Auktionshaus)
4. Schritt Verantwortlichkeit der Provider
§§ 7 ff. TMG
Warenangebot (Strafrecht/ Ur-heberrecht)
Interaktiver Zugriff(E-Mail;
Online-Formular)
Haftung Haftungsausschluss
fremde Inhalte Fremde Inhalte Fremde Inhalte
Positive Kenntnis - Vorsatz? -
Keine Kenntnis
Zumutbarkeits-grenze -Einzelfall-
Unterlassung Schadensersatz
Unterlassungsanspruch
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VI. Wettbewerbsrecht
1. Schutzzwecktrias des UWG
Schutzzwecktrias des § 1 UWG BVerfG GRUR 2002, 455
Allgemeinheit Verbraucher Mitbewerber
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2. Anwendung des § 3 UWG
Anwendung des § 3 UWG
1. Prüfungspunkt: Wettbewerbshandlung
Wettbewerbsver-hältnis zwischen Unternehmen mit
verschiedenen Wirt-schaftsstufen bzgl. des Endverbrau-
chers.
Wettbewerbsver-hältnis zwischen Unternehmen aus
verschiedenen Bran-chen.
Wettbewerbsver-hältnis zwischen Unternehmen mit
gleichem Abnehmer- und Lieferanten-
kreis.
2. Prüfungspunkt: Unlauterkeit der Wettbewerbs-handlung
Handlungen, die den anständigen Ge-flogenheiten in Handel, Gewerbe,
Handwerk oder selbständige berufliche Tätigkeiten zuwiderlaufen.
Unlauterkeitstatbestände der §§ 4 ff. UWG
Verfälschung des Wettbewerbs
Nachteil des Marktteilnehmers
Keine Bagatellfälle = Erheblich-keitsschwelle
Vorlesung Medienrecht Prof. Dr. Wandtke Wettbewerbsrecht
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3. Unlauterkeitstatbestände der §§ 4 ff. UWG
Unlauterkeitstatbestände der §§ 4 ff. UWG
§ 7 UWG Unzumutbare Be-
lästigungen
§ 6 UWG Vergleichende
Werbung
§ 5 UWG Irreführende Wer-
bung
§ 4 UWG Beispiele für un-
lauteren Wettbewerb
- unsachliche Beeinflussung der Entscheidungsfreiheit
- Ausnutzung der Unerfah-renheit von Kindern und Ju-gendlichen
- Verbot verdeckter Werbung (Schleichwerbung)
- Unklare Transparenz (z.B. bei Gewinnspielen)
- Herabsetzung der Waren o-der Dienstleitungen eines Mitbewerbers
- Rufgefährdung durch Tatsa-chenbehauptungen
- Nachahmungsverbot (z.B. Herkunftstäuschung)
- Gezielte Behinderung
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4. Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch aus § 8 UWG
5. Klagebefugnis nach § 8 UWG
Zuwiderhandlung gegen den Wettbewerb nach §§ 3 ff. UWG
Beseitigung Vorbeugender Unter-lassungsanspruch
Unterlassung wegen Wiederholungsgefahr
Verschuldensunabhängig
Ansprüche auch gegen Unternehmen des Verletzers, wenn Verletzung durch Arbeitnehmer oder Beauftrag-
ten erfolgte.
Klagebefugnis § 8 Abs. 3 UWG
Qualifizierte Ein-richtungen nach § 4
UKlG
Rechtsfähige Ver-bände zur Förde-rung gewerblicher oder selbständiger
Interessen
Jeder Mitbewerber Industrie-, Han-dels- und Hand-werkskammern
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6. Schadensersatz gem. § 9 UWG
Voraussetzungen des Schadensersatzanspruches gem. § 9 UWG
1. Wettbewerbshandlung 2. Unlauterkeit nach §§ 3 ff. UWG 3. Vorsatz oder Fahrlässigkeit
Achtung!: Haftungsprivileg für Presse, wonach bei periodischen Druckschriften die Haftung auf Vorsatz beschränkt ist (§ 9 S. 2 UWG).
4. Schaden
Umfang des Schadensersatzes nach §§ 249 ff. BGB
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7. Gewinnabschöpfung gem. § 10 UWG
Gewinnabschöpfung gem. § 10 UWG - Ziel: Abschreckung - Kein individueller Schadensausgleich
Anspruchsberechtigte § 8 Abs. 3 UWG
Voraussetzungen: 1. Wettbewerbshandlung 2. Verstoß gegen §§ 3 ff. UWG 3. Vorsatz 4. zu Lasten einer Vielzahl von Abnehmern 5. Gewinn
Gewinn: Umsatzerlös abzüglich Herstel-lungskosten u.a. Betriebskosten, aber nicht der Gemeinkosten (beachte § 287 ZPO im Streitfall!)
Gläubiger führen den Gewinn an den Bundeshaus-halt ab.
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8. Verjährung der Ansprüche (§ 11 UWG)
Schadensersatz-, Aufwendungsersatz oder Beseiti-gungsansprüche nach §§ 8-10 UWG
Beginn der Verjährung Entstehung des Anspruchs und Kenntnisnahmen der
anspruchsbegründenden Tatsachen durch den Gläubi-ger
6 Monate ab Kenntnisnahme
10 Jahre ab Entstehung des Schadens
30 Jahre ab der den Schaden auslösenden Handlung
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9. Durchsetzung der Ansprüche, § 12 UWG
Durchsetzung der Ansprüche § 12 UWG
Abmahnung Einstweilige Verfügung gem. §§ 935, 940 ZPO
Unterlassungsklage
Verfügungsgrund Dringlichkeit wird ver-
mutet im Wettbewerbsrecht
Unterwerfungserklä-rung mit Vertragsstrafe
Anspruch auf Aufwen-dungsersatz bei berechtig-
ter Abmahnung
Örtliche Zuständigkeit § 14 UWG
Ort der Niederlassung des Beklagten oder in Er-mangelung dessen, dessen
Wohnsitz
Verfügungsanspruch z.B. §§ 3,4 UWG
Sachliche Zuständigkeit § 12 UWG
Landgericht Funktionelle Zuständig-
keit
Einigungsstellen bei Industrie- und Handelskam-mern
§ 15 UWG
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10. Unlauterer Wettbewerb und Strafrecht
Strafrecht UWG
Unbefugte Verwertung von Vorlagen, Zeichnun-gen, Modellen oder Re-
zepten § 18 UWG
Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
§ 17 UWG
Strafbare Werbung § 16 UWG
Geldstrafe oder bis zu 2 Jahren Freiheitsentzug
Geldstrafe oder bis zu 3 Jahren Freiheitsentzug;
Versuch ist strafbar
Irreführende Werbung In der Absicht einen grö-
ßeren Personenkreis irrezu-führen.
Werbung von Verbrau-chern nach Schneeball-
prinzip
Geldstrafe oder bis zu 2 Jahren Freiheitsentzug;
Versuch ist strafbar
Verleiten oder Anbieten zum Verrat § 19 UWG
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Markenrecht und Titelschutz
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VII. Markenrecht und Titelschutz
1. Die Marke
Marke
Geistiges Eigentum
Konstitutiver Teil der Wettbewerbsord-
nung
Eigentum i.S.d. Ver-fassung
Art. 14 GG Art II-17 EU-Verf.
Marke als Unter-nehmensleistung
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Markenrecht und Titelschutz
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2. Schutzgegenstand des Markengesetzes
3. Funktion der Marke
Schutzgegenstand des MarkenG
Geografische Her-kunftsangaben
Marken Geschäftliche Bezeich-nungen
Funktion der Marke
Imagefunktion Corporate Identity
Identifizierungs- und Kommunikationsfunktion
Unterscheidungsfunk-tion
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Markenrecht und Titelschutz
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4. Markenformen
§ 3 MarkenG - Marke -
Markenformen
- Farbmarke - Hörzeichen - Wortmarke - Bildmarke - Geschäftliche Be-
zeichnungen - Namen - Zahlen - Form der Waren - Zeichenfolgen
Individualmarke Kollektivmarke
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Markenrecht und Titelschutz
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5. Geschäftliche Bezeichnungen
Geschäftliche Bezeichnungen § 5 MarkenG
Werktitel Unternehmenskennzeichen
Name des Geschäftsbetriebes § 12 BGB
Filmtitel
Geschäftsabzeichen (z.B. Logo)
Firma § 17 HGB
Titel von Druckwerken
Sendetitel
Bühnenwerk
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Markenrecht und Titelschutz
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6. Ausschluss von Zeichen nach § 3 Abs. 3 MarkenG
7. Inhaber von Marken
Ausschluss von Zeichen § 3 MarkenG
Warenbedingte Form Form ist durch Art der
Ware bedingt (z.B. Rad)
Technisch bedingte Form
Erreichen einer techni-schen Wirkung
Wertbedingte Form Ware einen wesentlichen
Wert verleiht
Markeninhaber § 7 MarkenG
Natürliche Personen Juristische Personen Personengesellschaften
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Markenrecht und Titelschutz
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8. Entstehung des Markenschutzes
Schutzdauer 10 Jahre, weitere 10 Jahre usw. (§ 47 MarkenG)
Entstehung des Marken-schutzes
§ 4 MarkenG
Wertbedingte Form Ware einen wesentlichen
Wert verleiht
Wertbedingte Form Ware einen wesentlichen
Wert verleiht
Wertbedingte Form Ware einen wesentlichen
Wert verleiht
Anmeldetag =
Priorität =
Anwartschaft
Notorische Bekanntheit nach Art. 6bis PVÜ
Verkehrsgeltung Bekanntheit der Marke zur Identifizierung der Ware
oder Dienstleistung
Benutzung durch Ver-kehrsgeltung
Eintragung ins Register des DPMA
Allbekanntheit einer Marke im Verkehr
Verkehrskreise Abnehmer wie Verbrau-
cher, Händler etc.
Positives und negatives Benutzungsrecht
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9. Geschäftliche Bezeichnungen
Geschäftliche Bezeichnungen § 5 MarkenG
Unternehmenskennzeichen Werktitel
- Druckschriften - Filmwerk - Tonwerk - Bühnenwerk - Titel im Fernsehen/
Internet
- Name - Firma - Bezeichnung - Geschäftsbetrieb
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Markenrecht und Titelschutz
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10. Priorität
Priorität § 6 MarkenG
Koexistenz von Marken § 6 Abs. 4 MarkenG
Erwerbstag als Priori-tätstag
Älteres Recht vor
Jüngerem Recht - Benutzermarke (§ 4
Nr. 2 MarkenG) - Notorische Marke
(§ 4 Nr. 3 MarkenG) - Geschäftliche Be-
zeichnungen (§ 5 MarkenG)
Gleicher Zeitpunkt der Anmeldung
Eingang der Unterla-gen/Eingangsstempel
Prioritätstag - Ausländische Anmel-
dung (§ 34 MarkenG) - Ausstellungspriorität
(§ 35 MarkenG)
Anmeldetag § 33MarkenG
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11. Absolute Schutzhindernisse
Absolute Schutzhindernisse § 8 MarkenG
Nr. 7 Gewähr- und Prüfzeichen
Nr. 9 Entgegenstehendes öffentliches Inte-
resse
Nr. 8 Internationale Organisation
Nr. 5 Sittenwidrige Marke
Nr. 1 Fehlende Unterscheidungskraft
Nr. 4 Täuschende Marke (z.B. Columbia
für Mehl)
Nr. 2 Beschreibende Angaben (Freihalte-
bedürfnis; produktbezogen)
Nr. 6 Wappen, Hoheitszeichen
Nr. 3 Allgemeiner Sprachgebrauch (Gat-
tungsbezeichnung)
Keine Möglichkeit der grafischen Darstellung (Geruchsmarke als Benut-zermarke)
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12. Relative Schutzhindernisse
Relative Schutzhindernisse § 9 MarkenG
Löschung der Marke Eintragungshindernis
Unlauterkeit – Ausnutzen oder Beeinträchtigen
Verwechslungsgefahr Jüngere Marke gelöscht, wenn mit älterer identisch
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13. Rechtsübertragung
Antrag beim DPMA
Rechtsübertragung § 27 MarkenG
Arten des Rechtsübergangs Vermutung der Ü-bertragung der Marke bei Geschäftsübergang
Übertragung der Marke für alle oder
Teile von Waren oder Dienstleistungen
Freie Übertragung statt Bindung an den
Geschäftsbetrieb
Gegenstand des Rechtsübergangs
- Marke - Markenanwart-
schaft - Geschäftliche Be-
zeichnung - Geografische Her-
Vermutung der Rechtsinhaberschaft
durch Eintragungsre-gister
§ 28 MarkenG
Lizenzvertrag §§ 398 ff. BGB
Gesetzlicher Übergang
Ausschließli-che und einfa-
che Lizenz
Erbe § 1922 BGB
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14. Markenlizenz
Markenlizenz § 30 MarkenG
Schuldrechtliche Wirkung Wirkung ggü. Dritten
Inhaber eines Ausschließ-lichkeitsrechts
Lizenznehmer erwirbt ding-liches Benutzungsrecht
LN nur einfaches Benut-zungsrecht
Ggf. Ansprüche aus §§ 280 ff. BGB
Gebrauchsüberlassung
Zeitliche, örtliche und sach-liche Beschränkung
Sukzessionsschutz des LN
Ausschließliche und einfa-che Lizenz für LN
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Markenrecht und Titelschutz
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15. Löschung einer Marke
Löschung einer Marke
Nichtigkeit wegen Relativer Schutzhindernisse
§ 51 MarkenG
Antrag § 48 MarkenG
Prioritätsjüngere Marken i.S.v. §§ 9-13 MarkenG
Verfall der Marke § 49 MarkenG
Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse
§ 50 MarkenG Absolute Schutzhindernisse
gem. § 3, 7 und 8 MarkenG
Kollision mit sonstigen Rechten
Namensrecht, § 12 BGB
Geschmacksmuster
Geografische Herkunftsan-gaben
Sortenschutzgesetz §§ 7, 14
Urheberrechte
Bildnisschutz, §§ 22 ff KUG
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Markenrecht und Titelschutz
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16. Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch, § 14 MarkenG
Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch
§ 14 MarkenG
Vorsatz und Fahrläs-sigkeit beim SE
Unterlassung
Markenverletzung
Benutzung identi-scher Zeichen
Aufmachung/ Verpackung
Unlautere Aus-nutzung/ Beein-
trächtigung
Verwechslungsge-fahr
Waren mit Zei-chen anbieten
Waren mit Zei-chen
Import-Export-Verbot
Werbeverbot mit Zeichen
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Markenrecht und Titelschutz
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17. Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch, § 15 MarkenG
Unterlassung/ Schadensersatz § 15 MarkenG
Verletzung geschäftli-cher Bezeichnungen
§ 5 MarkenG
Namensschutz § 12 BGB, § 15 Mar-
kenG
Firmenschutz § 17 Abs. 1 HGB
Unternehmensname mit bürgerlichen Namen iden-
tisch
Verwässerung Verwechslung
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Markenrecht und Titelschutz
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18. Weitere Ansprüche des Markeninhabers
Ausschluss der Ansprüche aus §§ 14, 18, 19 MarkenG,
wenn keine Benutzung in den vergangenen 5 Jahren
Weitere Ansprüche des Markeninhabers
Vernichtungsan-spruch
§ 18 MarkenGWiderrechtlich ge-
kennzeichnete Ge-genstände
Verhältnismäßig-keit
Widerspruch §§ 42, 43 Mar-
kenG
Auskunftsan-spruch
§ 19 MarkenG
Herkunft und Ver-triebsweg
Erschöpfung § 24 MarkenG
Verjährung, § 20 MarkenG 3 Jahre/ 30 Jahre
Verwirkung, § 21 MarkenG 5 Jahre Duldung der Verletzung
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Markenrecht und Titelschutz
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19. Entstehung des Titelschutz
Entstehung Titelschutz
Unterscheidungskraft Kennzeichnungskraft
Benutzungsannahme im ge-schäftlichen Verkehr
Vorverlagerung des Schut-zes
Prioritätsschutz Vertrieb oder gewerbliche Ankündigung
Titelschutzanzeige in bran-chenüblicher Weise
Herstellung des fertigen Werkes
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Geschmacksmusterrecht
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VIII. Geschmacksmusterrecht
1. Muster
Muster § 1 GeschmMG
Dreidimensionale Muster Flaschen, Vasen etc.
Zweidimensionale Muster z.B. Tapeten, Stoffe ....
Erzeugnis Industrielle oder handwerkliche Gegens-
tände/ Verpackungen/ Ausstattungen/ grafi-sche Symbole
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Geschmacksmusterrecht
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2. Ausschlusstatbestände des § 3 GeschmMG
Ausschlusstatbestände des § 3 GeschmMG
Technisch be-dingte Formen
Abzeichen, Emb-leme, Wappen von öffentlichen Inte-
resse
Verstoß gegen die öffentliche
Ordnung oder die guten Sitten
Must-fit-Klausel
Nachbildungs-zwang von Er-zeugnissen in
Form und Abmes-sung
Lego-Klausel: Kein Ausschluss Austauschbarkeit
von Teilen
Ersatzteile sind schutzfähig
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Geschmacksmusterrecht
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3. Schutzvoraussetzungen
Schutzvoraussetzungen
Anmeldung (§ 11 GeschmMG) - Dauer des Schutzes ab Anmeldung 25 Jahre, § 27 Abs. 2
GeschmMG) Registrierung, § 27 Abs. 1 GeschmMG - Merkmale in Anmeldung sichtbar (§ 37 GeschmMG)
Neuheit des Musters (§ 2 Abs. 2 GeschmMG)
Eigenart des Musters (§ 2 Abs. III GeschmMG)
Offenbarung (§ 5 GeschmMG)
vor Anmeldetag PMA kein i-dentisches Muster offenbart
Für informierte Benutzer muss der Gesamteindruck des Musters von anderen unter-
scheidbar sein.
Nationalen und EU-Fachkreisen bisher nicht be-
kannt
Grad der Gestaltungsfreiheit des Entwurfs
Neuheitsschonfrist (§ 6 GeschmMG)
12 Monate vor Anmel-dung nicht neuheitsschäd-
lich
Missbräuchliche Offen-barung gg. Entwerfer
nicht neuheitsschädlich
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Geschmacksmusterrecht
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4. Recht auf das Geschmacksmuster
Recht auf das Geschmacksmuster
Rechteinhaber § 7 GeschmMG
Entwerfer - Mitinhaberschaft (bei mehreren Entwerfern - Entwerfernennung (§ 10 GeschmMG)
Rechtsnachfolger
Lizenzvertrag (§ 31 Abs. 1 GeschmMG)
Übertragung (§ 29 GeschmMG)
Verpfändung und Zwangs-vollstreckung
Übertragbarkeit auf Arbeit-geber, es sei denn, ein Vertrag
regelt es anders (§ 7 Abs. 2 GeschmMG)
Ausschließliche und einfache Lizenz
Erschöpfungsgrundsatz für EU und den EWR (§ 48
GeschmMG)
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Geschmacksmusterrecht
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5. Recht aus dem Geschmacksmuster
Rechte aus dem Geschmacksmuster
Ausschließlichkeitsrecht - Zustimmungsrecht zu frem-
der Nutzung - § 38 GeschmMG
Beschränkung der Rechte § 40 GeschmMG
- Verbotsrecht gegenüber Dritten
- Herstellungsrecht - Anbietung/ Inverkehr-
bringung - Einfuhr/ Ausfuhr - Besitzrecht - Gebrauch eines Er-
zeugnisses mit Muster
- im privaten Bereich zur freien Nutzung zu nicht-gewerblichen Zwecken
- Handlungen zu Versuchs-zwecken
- Zitat/ Wiedergabe in Lehre und Quellenanga-be
Vorbenutzungsrecht § 41 GeschmMG
Gutgläubige Benutzung vor Anmeldung
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Geschmacksmusterrecht
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6. Ansprüche gegen den Nichtberechtigten (§ 9 GeschmMG)
Anspruch des Berechtig-ten auf Übertragung
Ansprüche gegen den Nichtberechtigten § 9 GeschmMG
Anspruch auf Einräu-mung der Mitinhaber-
schaft
Anspruch auf Einwilli-gung in die Löschung der
Vorlagen
Ausschlussfrist von 3 Jahren
Kein Schutz, wenn Rechteinhaber bei Anmeldung oder Übertragung nicht in gutem Glauben war.
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Geschmacksmusterrecht
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7. Nichtigkeit des Geschmacksmusters
Nichtigkeit eines Geschmacksmusters § 33 GeschmMG
Feststellung der Nichtigkeit durch Urteil
Nichtigkeitsklage durch Je-dermann
- Erzeugnis ist kein Muster (§ 33 Abs. 1 S. 1 GeschmMG)
- Muster ist nicht neu (§ 2 Abs. 2 GeschmMG)
- Dem Muster fehlt die Eigenart (§ 2 Abs. 3 GeschmMG)
- Muster ist nicht schutzfähig nach § 3 GeschmMG
Geschmacksmuster ist mit der Eintragung sog. ungeprüftes Recht
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Geschmacksmusterrecht
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8. Ansprüche gegen den Verletzer aus § 42 GeschmMG
Ansprüche gegen den Verletzer § 42 GeschmMG
Ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte ohne Rücksicht auf den Streitwert.
§ 52 GeschmMG
Schadensersatzanspruch
Unterlassungsanspruch
Überlassungsanspruch § 43 Abs. 2 GeschmMG
auf im Eigentum des Verletzers stehende Erzeugnisse gegen eine angemessene Vergü-
tung
Vernichtungsanspruch § 43 Abs. 1 GeschmMG
auf rechtswidrig hergestellte Erzeugnisse im Besitz des Veräußerers
Auskunftsanspruch § 46 GeschmMG
Beseitigung der Beeinträchtigung
Ansprüche gegen den Verletzer
und das Unternehmen, falls der Verletzer Arbeitnehmer oder
beauftragt ist.
§ 44 GeschmMG
Schadensersatz-anspruch aus-
schließlich gegen-über dem Verletzer.
Vorsatz und Fahrlässigkeit Kein Verschulden
Entschädigung unter den Vor-aussetzungen des. § 45
GeschmMG
Alternativ... - fiktive Lizenzgebühr, - Anspruch auf entgangenen
Gewinn oder - Herausgabe des Verletzer-
gewinns
Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe § 51 GeschmMG
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Geschmacksmusterrecht
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9. Löschung eines Musters
Kollision mit anderen Schutzrechten (§ 34
GeschmMG) z.B. Verletzung des Urhe-
berrechts
Ablauf der Schutzdauer Fortsetzungsgebühr wurde
nicht gezahlt – Schutzverlust
Nichtigkeitsfeststellung durch Urteil
Löschungsklage
Löschung des eingetragenen Musters
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10. Beschwerden gegen Beschlüsse des PMA
Beschwerden gegen Beschlüsse des PMA § 23 GeschmMG
Bundespatentgericht
BGH Rechtsbeschwerde gegen Beschlüsse des Bundespa-
tentgerichts