themenblatt zum europÄischen semester digitaler ... · kabelnetze fand bis 2011 statt. dagegen ist...
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1. EINLEITUNG
In einer Zeit, in der Europa neue Quellen
für Wachstum und Beschäftigung sucht, bietet gerade der digitale Binnenmarkt ein
enormes Potenzial. Der Einsatz der digitalen Technik hat sich auf die gesamte
Wirtschaft ausgebreitet. Auch in den
meisten Geschäftsprozessen, von der Produktion bis zu Marketing und Verkauf,
spielen digitale Abläufe eine zentrale Rolle. Der digitale Binnenmarkt kann
kleine und mittlere Unternehmen, auch Start-ups, in die Lage versetzen, einen
Markt mit mehr als 500 Millionen Menschen zu erschließen und
herkömmliche Wirtschaftszweige
umzuwälzen.
Zur Verwirklichung des digitalen Binnenmarkts ist ein umfassendes
Herangehen an mehrere miteinander zusammenhängende Faktoren nötig: 1.
ein besserer Zugang für Verbraucher und
Unternehmen zu digitalen Waren und Dienstleistungen in ganz Europa, 2. die
Schaffung der richtigen Bedingungen für florierende digitale Netze und Dienste und
3. die bestmögliche Ausschöpfung des Wachstumspotenzials der digitalen
Wirtschaft.
Seit Mitte der neunziger Jahre hat der
Rückgang der IKT-Preise zu erheblichen Investitionen in IKT-Ausrüstungen und zu
einem Anstieg des Wirtschaftswachstums in der gesamten Volkswirtschaft geführt.
Zwischen 2001 und 2011 bewirkte der verstärkte Einsatz der IKT
(Digitalisierung) etwa 30 % des BIP-
Wachstums in der EU1 und trug zu
höheren Effizienzgewinnen (totale Faktorproduktivität) bei, wenngleich diese
Steigerung in den USA deutlicher ausfiel als in der EU. Nach wie vor besteht ein
großer Bedarf an Investitionen, vor allem im Bereich der Breitbandinfrastrukturen.
Es hat sich gezeigt, dass ein Anstieg der Breitbandversorgung um 10 Prozent-
punkte ein jährliches Pro-Kopf-BIP-
Wachstum von etwa 1 bis 1,5 Prozentpunkten nach sich zieht2.
Breitbandinfrastrukturen fördern organi-satorische Innovationen, verbessern die
Geschäftsabläufe und senken die Kosten. Sie fördern die Entwicklung neuer Märkte,
schaffen neue Arbeitsplätze und verringern das Missverhältnis zwischen
Kompetenzangebot und -nachfrage auf
dem Arbeitsmarkt. Ein dynamischer und vom Wettbewerb geprägter Markt der
elektronischen Kommunikation ist in dieser Hinsicht von entscheidender
Bedeutung.
Der Index für die digitale Wirtschaft und
Gesellschaft (Digital Economy and Society Index – DESI) von 2017 fasst die
einschlägigen Indikatoren für die digitale Leistungsfähigkeit Europas zusammen und
ermöglicht die Verfolgung der Fortschritte, die der digitale Binnenmarkt in den EU-
1 B. van Ark u. a., Unlocking the ICT growth
potential in Europe: Enabling people and businesses (Freisetzung des IKT-Wachstumspotenzials in Europa: Befähigung der Menschen und Unternehmen), 2013. 2 Czernich u. a., Broadband Infrastructure and Economic Growth (Breitbandinfra-strukturen und Wirtschaftswachstum), 2009.
THEMENBLATT ZUM EUROPÄISCHEN SEMESTER
DIGITALER BINNENMARKT:
BREITBANDAUSBAU UND ELEKTRONISCHE KOMMUNIKATION
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Mitgliedstaaten gemacht hat3. Dieses Themenblatt betrifft den Bereich
Konnektivität, d. h. den Ausbau der
Breitbandinfrastrukturen und deren Qualität.
Das Themenblatt ist wie folgt gegliedert:
In Abschnitt 2 wird auf die Ergebnisse der EU-Länder bei der Verbreitung und
Nutzung von Breitbandnetzen eingegangen. In Abschnitt 3 werden die
vorliegenden Erkenntnisse zu möglichen
Strategien für eine wirksame Bewältigung der Probleme bei der Breitbandversorgung
und -nutzung dargelegt und der auf EU-Ebene verfolgte Ansatz erörtert. In
Abschnitt 4 werden bewährte Verfahrensweisen erläutert, mit denen
diese Herausforderungen in den EU-Ländern angegangen werden können.
Dabei wird insbesondere auf die in den
Niederlanden und in Luxemburg verfolgten Konzepte für den
Breitbandausbau eingegangen.
2. POLITISCHE HERAUSFORDERUNGEN
Eine notwendige Voraussetzung für die
Entwicklung einer digitalen Gesellschaft ist der Zugang ihrer Mitglieder zum Internet.
Eine einfache Internetverbindung reicht dafür heute nicht mehr aus. Um das
gesamte Spektrum der durch das Internet ermöglichten Entwicklungen nutzen zu
können, sind schnelle Internet-
verbindungen unverzichtbar. Konnektivität ist ein entscheidender Baustein für die
digitale Wirtschaft und Gesellschaft.
Im Bereich Konnektivität des DESI 2017 wird die Verbreitung und Qualität der
Breitbandinfrastrukturen erfasst. Der
Zugang zu schnellen, breitbandgestützten Diensten ist eine notwendige
Voraussetzung für die Wettbewerbs-fähigkeit. Die Bewertung erfolgt in diesem
Bereich als gewichteter Durchschnitt der vier Teilbereiche: Festnetz-Breitband
(33 %), Mobilfunk-Breitband (23 %), Geschwindigkeit (33 %) und
Erschwinglichkeit (11 %). Die Werte für
die einzelnen Länder liegen zwischen 0
3 Der Index hat fünf Hauptbereiche: Konnektivität, Humanressourcen, Internetnutzung, Integration der Digitaltechnik
und digitale öffentliche Dienste.
und 1 (Tabelle 1). Laut DESI 2017 haben der Ausbau der Breitbandinfrastrukturen,
ihre Qualität und ihre Erschwinglichkeit
(„digitale Konnektivität“) in der Europäischen Union unterschiedliche
Entwicklungsstände erreicht (Abbildung 1).
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Abbildung 1 – Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft – Bereich Konnektivität
Quelle: Europäische Kommission, 2017.
2.1. Breitbandversorgung
In der Digitalen Agenda für Europa
wurden zwei Zielvorgaben für die Breitbandversorgung festgelegt: 1. eine
Breitbandanbindung für alle Europäer bis 2013 und 2. eine schnelle
Breitbandversorgung mit mindestens 30 Mbit/s für alle Europäer bis 2020.
Die erste Zielvorgabe wurde erreicht, denn grundlegende Breitbanddienste
stehen für alle Bewohner der EU zur Verfügung, wenn man alle wichtigen
Technikvarianten einbezieht (xDSL, Kabel, FTTP, WiMax, HSPA, LTE und
Satellit).
Berücksichtigt man jedoch nur Festnetz-
und ortsfeste Drahtlostechnik, so beläuft
sich die Versorgungsrate auf 97,5 % der
EU-Haushalte, was einen leichten Anstieg
gegenüber dem Vorjahr darstellt (Abbildung 2).
In etwa der Hälfte der Mitgliedstaaten
werden mehr als 99 % der Haushalte versorgt. In den Mitgliedstaaten, die
über gut entwickelte DSL-Infrastrukturen
verfügen, ist die Festnetzversorgung am höchsten. In allen bis auf drei
Mitgliedstaaten liegt sie bei über 90 %. Polen, die Slowakei und Rumänien liegen
mit weniger als 90 % hinter den anderen Mitgliedstaaten zurück. Was die
ländlichen Gebiete betrifft, ist die Festnetz-Breitbandversorgung in Estland,
Bulgarien und Polen am niedrigsten.
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Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (DESI) 2017 - Bereich Konnektivität
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Abbildung 2 — Festnetz-Breitbandversorgung auf nationaler Ebene und in ländlichen Gebieten
Quelle: IHS und Point Topic, Breitbandversorgung in Europa 2016. Diese Zahlen beziehen sich auf die
Breitbandversorgung über Festnetz- und ortsfeste Drahtlosanschlüsse. Mobilfunk-Drahtlosverbindungen und satellitengestützte Lösungen sind nicht berücksichtigt.
Bei der zweiten Zielvorgabe, einer
schnellen Breitbandversorgung mit mindestens 30 Mbit/s (sogenannte
Zugangsnetze der nächsten Generation oder NGA) für alle Europäer bis zum Jahr
2020, stieg der Versorgungsgrad weiter
an und liegt nun bei 76 % der EU-Haushalte. Für die Zwecke dieses Berichts
werden VDSL, Docsis-3.0-Kabel und FTTP der NGA-Technik zugerechnet. Mitte 2016
hatte VDSL den größten NGA-Versorgungsanteil von 48 %, gefolgt von
Kabel (44 %) und FTTP (24 %). Der Großteil des Ausbaus der europäischen
Kabelnetze fand bis 2011 statt. Dagegen
ist die VDSL-Versorgung nun 2,5-mal höher als noch vor vier Jahren. Die
stärkste VDSL-Zunahme gab es in Italien
– von 41 % auf 72 %. Auch bei FTTP
wurden bemerkenswerte Fortschritte erzielt (von 10 % im Jahr 2011 auf 24 %
im Jahr 2016), aber die Versorgung mit FTTP-Anschlüssen ist weiterhin gering.
Ausbauschwerpunkt sind nach wie vor städtische Ballungsgebiete, aber auch in
ländlichen Gebieten sind NGA-Netze nun weiter verbreitet und decken 40 % der
Haushalte ab (Abbildung 3).
Das bedeutet, dass die Qualität der
Breitbandversorgung zwischen städtischen und ländlichen Gebieten nach wie vor
unterschiedlich ist und weiterhin die Gefahr der wirtschaftlichen und sozialen
Ausgrenzung besteht.
Abbildung 3 – Schnelle Breitbandversorgung (NGA) auf nationaler Ebene und in ländlichen Gebieten
Quelle: IHS und Point Topic, Breitbandversorgung in Europa 2016. Diese Zahlen beziehen sich auf die
Breitbandversorgung über Festnetz- und ortsfeste Drahtlosanschlüsse. Mobilfunk-Drahtlosverbindungen und satellitengestützte Lösungen sind nicht berücksichtigt.
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Gesamt Ländliche GebieteFestnetz-Breitbandversorgung, Juni 2016
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Gesamt Ländliche Gebiete
Versorgung mit Netzen der nächsten Generation (FTTP, VDSL und Docsis-3.0-Kabel), Juni 2016
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Was den Mobilfunk anbelangt, wurde in allen Mitgliedstaaten mit dem Aufbau
von 4G-Netzen begonnen. Die
breitbandige 4G-Mobilfunkversorgung lag im Juni 2016 bei 96 %
(Abbildung 4) gegenüber 86 % im Jahr 2015.
Die LTE-Technik ist in Dänemark, Schweden und Finnland am weitesten
verbreitet.
Die Abdeckung der ländlichen Gebiete
stieg von 36 % im Jahr 2015 auf 80 % im Jahr 2016.
Die durchschnittliche Verfügbarkeit der 4G-Netze4 (berechnet als Durchschnitt
der Verbreitung der einzelnen Betreiber)
liegt leicht unter dem Gesamt-versorgungsgrad und beläuft sich auf
84 %.
In etwa der Hälfte der Mitgliedstaaten
liegt die durchschnittliche 4G-Abdeckung über 90 %, am niedrigsten ist sie mit
45 % in Rumänien.
Abbildung 4 – 4G-Versorgung (LTE)
Quelle: IHS und Point Topic
4 Dieser Indikator ist neu und erfasst die durchschnittliche Netzabdeckung der Mobilfunkbetreiber
in den einzelnen Ländern. In früheren Ausgaben des Fortschrittsanzeigers für die Digitale Agenda war ein anderer Indikator für die Erfassung der 4G-Abdeckung verwendet worden. Der alte 4G-Indikator erfasste die Gesamtabdeckung aller Betreiber und ergab höhere Werte als der neue
Indikator.
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Gesamt Durchschnitt4G-Netzabdeckung (LTE), Juni 2016
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2.2. Breitbandnutzung (Kunden mit Breitbandanschlüssen)
27 % der europäischen Haushalte
verfügen über einen schnellen Breitbandanschluss mit mindestens
30 Mbit/s. In Belgien und den Niederlanden haben schon zwei Drittel der
Haushalte einen schnellen Breitband-anschluss, während in Kroatien,
Griechenland, Italien und Zypern kaum schnelle Internetdienste angeboten
werden.
Nach den Zielvorgaben der Digitalen
Agenda für Europa sollen jedoch 50 % der europäischen Haushalte bis 2020 über
einen Anschluss mit mehr als 100 Mbit/s (ultraschnelle Breitbanddienste) verfügen.
Obwohl 49 % der Haushalte über Netze
versorgt werden, die 100 Mbit/s erreichen können, hatten nur 11 % der Haushalte
im Juni 2016 auch einen Vertrag über
ultraschnelle Breitbanddienste abgeschlossen. Die schleppende
Einführung schneller und ultraschneller Breitbandanschlüsse beeinträchtigt das
Innovationspotenzial Europas und seine Fähigkeit, Wissen, Waren und
Dienstleistungen zu verbreiten. Außerdem hat sie eine Isolierung der ländlichen
Regionen zur Folge.
In Italien, Bulgarien und Polen liegt die
Nutzung von Festnetz-Breitband-anschlüssen in Privathaushalten deutlich
unter dem europäischen Durchschnitt von 72 %. Luxemburg und die Niederlande
weisen mit mehr als 90 % die höchsten Werte auf (Abbildung 5).
Abbildung 5 – Festnetz-Breitbandnutzung – Basisanschlüsse und schnelle
Breitbandanschlüsse (NGA) in Privathaushalten
Quelle: Kommissionsdienststellen nach Angaben aus dem Kommunikationsausschuss und von Eurostat.
Mobilfunk-Breitbanddienste bilden ein schnell wachsendes Segment des
Breitbandmarktes. Was die Verbreitung der Mobilfunk-Breitbandanschlüsse
angeht, kommen in der EU auf 100 Einwohner 84 aktive Breitband-SIM-
Karten, gegenüber 34 vor vier Jahren. Diese Zunahme verlief in den letzten vier
Jahren linear, wobei jedes Jahr mehr als
40 Millionen neue Vertragskunden hinzukamen.
In den nordischen Ländern sowie in Estland, Luxemburg und Polen gibt es
bereits mehr als 100 Anschlüsse pro 100 Einwohner, in Ungarn und
Griechenland liegt die Nutzungsrate immer noch unter 50 %. Die meisten
Mobilfunk-Breitbandanschlüsse werden mit Smartphones und nicht mit Tablets
oder Notebooks genutzt (Abbildung 6).
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Schnelles Breitband Basis-Breitband
Festnetz-Breitbandnutzung in Privathaushalten – Basis- und schnelle Breitbandanschlüsse (min. 30 Mbit/s), Juli 2016
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Abbildung 6 – Mobilfunk-Breitbandnutzung
Quelle: Kommissionsdienststellen nach Angaben aus dem Kommunikationsausschuss und von Eurostat.
3. ERMITTLUNG GEEIGNETER POLITISCHER HEBEL
Die Telekommunikationsmärkte sind nach
wie vor vorwiegend national, regional oder lokal ausgerichtet und weisen
unterschiedliche Angebots- und
Nachfragebedingungen auf. Telekommunikationsbetreiber verfolgen
nationale Strategien, selbst wenn sie zu größeren multinationalen Konzernen
gehören. Bei der Regulierung der Telekommunikation und in der
Frequenzpolitik gibt es in der EU große Unterschiede, die nicht durch nationale
Gegebenheiten zu begründen sind und die
weitere Investitionen und das Entstehen innovativer Unternehmen auf EU-Ebene
behindern. Deshalb kann die EU das Potenzial eines EU-weiten
Telekommunikationsmarktes nicht voll ausschöpfen.
Durch den derzeit geltenden Rechtsrahmen für die elektronische
Kommunikation (der seit 2002 in Kraft ist und 2009 neugefasst wurde) wurden die
zuvor durch Monopole geprägten nationalen Märkte erfolgreich liberalisiert.
Darüber hinaus wurden die Marktzutrittsschranken durch die
Förderung eines wirksamen Wettbewerbs
und die Einführung gemeinsamer Grundsätze für die Märkte der
elektronischen Kommunikation in der EU gesenkt. Die wirtschaftlichen Regelungen
des Rechtsrahmens stellen im Wesentlichen darauf ab, dass nationale
Regulierungsbehörden (NRB) eine
Marktanalyse durchführen und daraufhin einem oder mehreren Unternehmen, die
eine beträchtliche Marktmacht ausüben (oder eine marktbeherrschende Stellung
einnehmen), im Voraus bestimmte Verpflichtungen auferlegen, um einen
wirksamen Wettbewerb zu gewährleisten. Der derzeitige Rechtsrahmen beruht somit
darauf, dass die geltenden Vorschriften
von nationalen Regulierungsbehörden in 28 Mitgliedstaaten durchgesetzt werden.
Der derzeitige Rechtsrahmen hat sich bei
der Schaffung der Voraussetzungen für einen wirksamen Wettbewerb auf den
verschiedenen nationalen Märkten
weitgehend bewährt. Herkömmliche Anbieter vertikal integrierter
Telekommunikationsdienste („etablierte Betreiber“) stehen im Wettbewerb mit
Zugangsnachfragern („Markteinsteiger“) und Kabelnetzbetreibern (die früher nur
Fernsehdienste anboten). Infolge der Innovation in den Mobilfunk-
Breitbandnetzen ist eine neue
Diensteplattform entstanden.
Obwohl unter bestimmten Umständen Einigkeit darüber besteht, dass der
Zugang zu Breitbandnetzen reguliert werden muss, weichen die tatsächlich
auferlegten Verpflichtungen nach wie vor
erheblich voneinander ab.
Dadurch erhöht sich der Aufwand für Betreiber, die grenzüberschreitend in
Netze und zugehörige Dienste investieren oder mit ihren bestehenden
Geschäftsmodellen und Technikkonzepten
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FI DK SE EE LU PL IE UK CY ES IT NL EU BG FR HR LV AT CZ LT SK DE RO BE MT SI PT EL HU
Mobilfunk-Breitbandversorgung nach Ländern, Juli 2016
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auf neue Märkte vorstoßen wollen. Dies führt dazu, dass Verbraucher und
Unternehmen in allen Sektoren je nach
Land in unterschiedlicher Qualität Zugang zu elektronischen Kommunikations-
diensten erhalten. Zugangsnetze mit niedriger Qualität behindern aber die
Leistungsfähigkeit bestimmter Wirtschaftszweige und verringern das
Interesse der Bürger an Online-Aktivitäten.
Im Rahmen ihrer Strategie für den digitalen Binnenmarkt nahm die
Kommission am 14. September 2016 eine Reihe von Initiativen und
Legislativvorschlägen an, die der EU einen Spitzenplatz bei der Internetanbindung
sichern sollen5:
1) neue, unverbindliche
Konnektivitätsziele für einen vom Wettbewerb geprägten digitalen
Binnenmarkt bis 20256, 2) einen neuen europäischen Kodex für
die elektronische Kommunikation7, der die bisherigen vier Richtlinien im
Bereich der Telekommunikation
(Rahmen-, Genehmigungs-, Zugangs- und Universaldienstrichtlinie)
zusammenführt, und eine überarbeitete Verordnung zur
Einrichtung des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für
elektronische Kommunikation (GEREK)8,
3) eine Verordnung zur Unterstützung
der Kommunen bei der Bereitstellung eines kostenfreien öffentlichen Wi-Fi-
Zugangs für ihre Bürgerinnen und Bürger9 (WiFi4EU),
4) einen Aktionsplan für den 5G-Ausbau in der EU10.
5 http://europa.eu/rapid/press-release_IP-
16-3008_de.htm 6 https://ec.europa.eu/digital-single-market/news-redirect/34110 7 https://ec.europa.eu/digital-single-
market/news-redirect/34112 8 https://ec.europa.eu/digital-single-market/news-redirect/34114 9 https://ec.europa.eu/digital-single-market/news-redirect/34228 10 https://ec.europa.eu/digital-single-
market/news-redirect/34115
3.1. Konnektivitätsziele für einen vom Wettbewerb geprägten digitalen
Binnenmarkt bis 2025
Ausgehend von den für 2020 bereits festgesetzten Breitbandzielen der EU hat
die Kommission ihre Vision von einer europäischen Gigabit-Gesellschaft
vorgestellt. Die Verwirklichung dieser Zielvorstellungen, in der Netze mit sehr
hoher Kapazität zur Verfügung stehen und genutzt werden, würde dazu führen, dass
Produkte, Dienstleistungen und Anwendungen im digitalen Binnenmarkt
weite Verbreitung finden.
Die neuen Ziele für 2025 lauten wie folgt:
1) Alle Bereiche mit besonderer
sozioökonomischer Bedeutung wie
Schulen, Hochschulen, Forschungs-zentren, Verkehrsknotenpunkte, alle
Anbieter öffentlicher Dienste (etwa Krankenhäuser und Verwaltungen)
sowie Unternehmen, die sich in hohem Maße auf Digitaltechnik stützen,
sollten eine äußerst leistungsstarke Gigabit-Internetanbindung haben (mit
Sende- und Empfangsgeschwindig-
keiten von 1 Gigabit pro Sekunde). 2) Alle europäischen Privathaushalte
sollten, unabhängig davon, ob sie sich auf dem Land oder in der Stadt
befinden, einen Internetanschluss mit einer Empfangsgeschwindigkeit von
mindestens 100 Mbit/s und einer Aufrüstmöglichkeit auf 1 Gbit/s
(1000 Mbit/s) haben.
3) Alle Stadtgebiete sowie alle wichtigen Straßen- und Bahnverbindungen
sollten durchgängig mit einer 5G-Anbindung, d. h. mit drahtlosen
Kommunikationssystemen der 5. Generation, versorgt werden. Als
Zwischenziel soll bis 2020 mindestens eine Großstadt in jedem Mitgliedstaat
auf gewerblicher Grundlage mit 5G-
Technik ausgerüstet werden.
Schätzungen zufolge werden im kommenden Jahrzehnt Investitionen in
Höhe von 500 Mrd. EUR nötig sein, um die Konnektivitätsziele zu erreichen. Dieser
Betrag muss vor allem von privater Seite
aufgebracht werden. Gemessen an der aktuellen Entwicklung ist jedoch mit einer
Investitionslücke von 155 Mrd. EUR zu rechnen.
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3.2. Der neue Europäische Kodex für die elektronische Kommunikation
Um die Investitionslücke zu schließen, hat
die Kommission eine Modernisierung der zuletzt 2009 geänderten EU-Vorschriften
für die Telekommunikation vorgeschlagen. Der neue Europäische Kodex für die
elektronische Kommunikation wird gegenwärtig von den beiden
Gesetzgebern erörtert.
Er sieht Folgendes vor:
– Verstärkter Wettbewerb und
bessere Planbarkeit für Investitionen: Unabhängig davon, in welchem Sektor sie
tätig sind, benötigen Investoren langfristige Sicherheit. Dies erfordert
einen stabilen Rechtsrahmen, der die
unionsweiten Unterschiede in der Regulierungspraxis verringert. Der
vorgeschlagene Kodex sieht vor, den Markt nur dort zu regulieren, wo die
Interessen der Endnutzer dies erfordern und wo gewerbliche Vereinbarungen
zwischen Betreibern keine wettbewerblichen Ergebnisse
hervorbringen. Mit dem neuen Kodex soll
die Regulierung überall dort erheblich verringert werden, wo konkurrierende
Betreiber gemeinsam in Netze mit sehr hoher Kapazität investieren, und es soll
kleineren Akteuren erleichtert werden, sich an Investitionsprojekten zu
beteiligen, indem beispielsweise Kosten gebündelt und größenbedingte Schranken
überwunden werden. Die vorgeschlagenen
neuen Vorschriften sollen die Planbarkeit für diejenigen verbessern, die als Erste
das Risiko eingehen, Netzinvestitionen in weniger rentablen (beispielsweise
ländlichen) Gebieten zu tätigen. Bei dem neuen Kodex geht es nicht mehr nur um
den Wettbewerb beim Netzzugang, sondern auch um den Wettbewerb bei
Investitionen in diese Netze.
– Bessere Funkfrequenznutzung: Der
Abbau der unionsweiten Unterschiede in der Regulierungspraxis ist besonders im
Bereich der Funkfrequenzen wichtig, die das Rückgrat der drahtlosen
Kommunikation bilden. Der Kodex sieht
lange Lizenzlaufzeiten vor, verbunden mit strengeren Auflagen für die tatsächliche
und effiziente Nutzung der Frequenzen. Zudem wird eine Koordinierung
grundlegender Parameter vorgeschlagen – wie Zuteilungsfristen für eine zügige
Freigabe von Frequenzen für den EU-
Markt sowie eine bessere Abstimmung der Frequenzpolitik mit dem Ziel einer
flächendeckenden Drahtlos-Netzversorgung in der EU.
– Stärkung des Verbraucherschutzes
in den Bereichen, in denen die allgemeinen
Verbraucherschutzbestimmungen den
besonderen Anforderungen des Sektors nicht genügen. Mit den neuen Vorschriften
soll es leichter werden, den Anbieter zu wechseln, wenn Verbraucher
Bündelverträge unterschrieben haben (Pakete, in denen Internet, Telefon,
Fernsehen, Mobilfunk usw. zusammengefasst sind). Schutzbedürftige
Gruppen (wie ältere oder behinderte
Menschen oder Sozialhilfeempfänger) sollen einen Anspruch auf erschwingliche
Internetanschlüsse erhalten.
– Ein sichereres Online-Umfeld für alle Nutzer und gerechtere Regeln für
alle Marktteilnehmer: Bestimmte
Vorschriften sollen auf neue Online-Akteure ausgeweitet werden, die Dienste
anbieten, die denen herkömmlicher Betreiber gleichwertig sind, um
insbesondere den Sicherheits-anforderungen auch hier Geltung zu
verschaffen (Sicherheit der Netze und Server). Die Vorschläge sehen darüber
hinaus vor, dass Nutzer die EU-
Notrufnummer 112 in Zukunft auch über diese Online-Dienste erreichen können.
Hiermit sind keine Zusatzkosten für die Nutzer verbunden.
Die Kommission hat ferner vorgeschlagen,
die Rolle der nationalen
Regulierungsbehörden und des GEREK zu stärken, um eine größere
Kohärenz und Berechenbarkeit der bislang fragmentierten und uneinheitlichen
Anwendung der Vorschriften im digitalen Binnenmarkt zu erreichen. Der Vorschlag
zur Umwandlung des GEREK in eine eigenständige Agentur geht Hand in Hand
mit dem vorgeschlagenen neuen
europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation, in dem Bereiche (z. B.
grenzübergreifende Fragen, Orientierungshilfen für nationale
Regulierer usw.) benannt werden, die
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dazu beitragen sollen, die Konnektivitätsziele und die angestrebte
Kohärenz bei der Regulierung zu
erreichen.
Die besonders für Breitbanddienste wichtige Regulierung des Zugangs zu
Netzen, die Betreibern mit beträchtlicher Marktmacht gehören, bleibt ein wichtiger
Teil des Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation. Das
bedeutet, dass diese Betreiber auch in
Zukunft anderen Betreibern gegen Entgelt Zugang zu ihren Netzen gewähren
müssen und dass die Regulierer andernfalls einschreiten können.
Allerdings wird vorgeschlagen, die Bedingungen dieser Zugangsgewährung
zu vereinfachen und anzupassen, um den Auf- und Ausbau neuer Netze mit sehr
hoher Kapazität zu fördern. Darüber
hinaus schlägt die Kommission vor, ausgehend von der derzeit bewährten
Praxis in der EU die Regulierungs-verfahren stärker darauf auszurichten,
dass Zugangsverpflichtungen nur dann auferlegt werden, wenn sie tatsächlich
notwendig sind, um einem Marktversagen entgegenzutreten. Überdies schlägt sie
vor, den Abstand zwischen zwei
Marktüberprüfungen von derzeit höchstens drei Jahren auf fünf Jahre zu
verlängern, um den Marktteilnehmern ein stabileres Regulierungsumfeld zu bieten.
Für eine gezieltere Regulierung und zur
Anregung von Investitionen in
unterversorgten Gebieten wird der vorgeschlagene Kodex vorsehen, dass die
nationalen Regulierer einen Plan der beabsichtigten Netzinvestitionen
aufstellen und Aufforderungen zur Interessenbekundung für den Netzausbau
in jenen Gebieten durchführen, in denen kein Netz mit sehr hoher Kapazität
geplant ist. Zur Erhöhung der
Rechtssicherheit für Investitionen geben die vorgeschlagenen Vorschriften den
Regulierungsbehörden die Möglichkeit, gegen Betreiber vorzugehen, die von ihrer
erklärten Absicht in diesen Gebieten abweichen. Auf diese Weise soll der Kodex
alternative Netzbetreiber fördern, die sich auf kleinere geografische Gebiete
konzentrieren und so dazu beitragen,
auch den Bürgern außerhalb der Städte
eine hochwertige Netzanbindung zu verschaffen.
Ferner werden zwei Modelle vorgeschlagen, mit denen die Betreiber
ihre Regulierungslasten verringern können:
1) Mitinvestitionen: Wettbewerb fördert Investitionen, insbesondere wenn ein
Infrastrukturwettbewerb möglich ist (z. B. in dicht besiedelten Gebieten).
In anderen Gebieten können Mitinvestitionen helfen, Ressourcen zu
bündeln und die Auf- und Ausbaukosten zu senken. Interessierte
alternative Betreiber erhalten dadurch realistischere
Investitionsmöglichkeiten, während
marktbeherrschende Betreiber ihre Netze aufrüsten können, um sich von
anderen Betreibern abzusetzen, die sich mit Investitionen zurückhalten.
Ein solcher Ansatz ermuntert viele verschiedene Marktteilnehmer dazu,
von Anfang an ihre Kräfte beim Aufbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität
zu bündeln und sich die Vorteile dieser
Netze umfassend zunutze zu machen. Zudem wird mit steigenden
Netzkapazitäten auch der Abschluss neuer gewerblicher Zugangsver-
einbarungen immer interessanter. Gerade die Bewohner dünn besiedelter
Gebiete werden vom schnelleren Aufbau von Netzen mit sehr hoher
Kapazität, der durch dieses Modell
gefördert wird, profitieren.
2) Nur auf der Vorleistungsebene: Marktteilnehmer, die privat finanzierte
Netzinvestitionen tätigen und sich dann nur auf Verkauf oder Vermietung
von Zugangsleistungen auf der Vorleistungsebene beschränken, ohne
Dienste für Endnutzer anzubieten,
werden ebenfalls von den geringeren Zugangsverpflichtungen profitieren,
wenn sie noch immer als Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht gelten.
Indem er mehreren Diensteanbietern Zugangsleistungen anbietet, kann der
Investor so seine Erlöse bündeln und eine bessere Rendite auf das für den
Infrastrukturaufbau benötigte Kapital
erzielen.
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Durch Vorschriften für eine besser koordinierte Zuteilung von
Funkfrequenzen wird es für Investoren
außerdem leichter, insbesondere ihre grenzübergreifenden Tätigkeiten
auszuweiten. Zur Förderung von Investitionen sieht der Kodex lange
Lizenzlaufzeiten in Verbindung mit strengeren Auflagen für eine tatsächliche
und effiziente Nutzung der Frequenzen vor. Ferner sollen insbesondere die Fristen
für die Frequenzzuteilung und jene Lizenzbedingungen koordiniert werden,
die sich am stärksten auf die
Marktstruktur und die Unternehmens-strategien auswirken, damit
Funkfrequenzen im Binnenmarkt zügig zur Verfügung gestellt werden. Die neuen
Vorschriften werden die Kosten der in mehreren Ländern tätigen
Telekommunikationsunternehmen senken und dadurch zur Schaffung des
Binnenmarkts beitragen.
Drahtlose Breitbanddienste tragen
erheblich dazu bei, schnelle Breitbandanschlüsse für Menschen in
abgelegenen Gebieten bereitzustellen und innovative Dienste auf mobilen Geräten
(z. B. Smartphones, Tablets und Laptops)
überall in Europa anzubieten. Dank einer effizienten Funkfrequenznutzung,
begünstigt durch harmonisierte Frequenzzugangsbedingungen, die
Interoperabilität und Größenvorteile bei drahtlosen Geräten ermöglichen, haben
digitale Produkte und Dienstleistungen das Potenzial, die Bürger in allen
Lebensaspekten zu unterstützen und die
wirtschaftliche Erholung Europas anzukurbeln.
3.3. WiFi4EU
Lokale Funknetze (Wi-Fi) werden zunehmend von Erbringern öffentlicher
Dienste wie Verwaltungen, Bibliotheken,
Universitäten und Krankenhäusern eingerichtet – nicht nur für interne
Zwecke, sondern oftmals auch für ihre Besucher. Aufbauend auf dieser Praxis hat
die Kommission vorgeschlagen, ein Gutscheinsystem mit einem Budget von
120 Mio. EUR einzuführen, um interessierten lokalen Behörden die
Bereitstellung kostenloser Wi-Fi-Zugänge
zu erleichtern‚ z. B. in öffentlichen Gebäuden und deren Umgebung, in
Gesundheitszentren sowie in Parks oder auf Plätzen. Bis 2020 sollen
schätzungsweise 6000 bis
8000 Kommunen von diesem neuen Programm profitieren.
Im Mai 2017 erzielten das Europäische
Parlament, der Rat und die Kommission eine politische Einigung über die WiFi4EU-
Initiative und ihre Finanzierung.
3.4. Der 5G-Aktionsplan
Der 5G-Aktionsplan ist eine wichtige Initiative, mit der Marktprobleme und
Investitionslücken im Zusammenhang mit der europaweiten Einführung gewerblicher
5G-Dienste bis 2020 bewältigt werden sollen. Insbesondere wird die Kommission
gemeinsam mit der Branche die
politischen und regulatorischen Hindernisse für den 5G-Aufbau
ausräumen, indem sie beispielsweise die rechtzeitige Verfügbarkeit der
Funkfrequenzen und günstigere Bedingungen für den Aufbau kleiner
Funkzellen fördert und die Lösung sektorspezifischer Probleme vorantreibt,
die die Einführung bestimmter Dienste
verhindern. Diese Maßnahmen werden die positive Gesamtwirkung der
Überarbeitung des Rechtsrahmens ergänzen. Der Schlüssel zum Erfolg liegt
dabei in der freiwilligen und für beide Seiten vorteilhaften Koordinierung aller
Beteiligten.
Im Plan ist ferner vorgesehen, die
Entwicklung neuer konnektivitäts-gestützter Ökosysteme zu beschleunigen,
indem über einen gemeinsamen 5G-Plan alle europäischen Partner sowie öffentliche
und private Akteure aus allen einschlägigen Wirtschaftszweigen von
Telekommunikation und Logistik bis
Verkehr, Gesundheit und Industrie an einem Strang ziehen.
Des Weiteren wird mit dem Plan eine
Brücke zwischen den laufenden Anstrengungen bei der Forschung und
Entwicklung rund um die 5G-Technik und
deren künftiger Markteinführung geschlagen. Geplant sind fortgeschrittene
5G-Modellversuche und umfangreiche vorkommerzielle Erprobungen sowie eine
einheitliche EU-Strategie für die 5G-Normung. Schließlich soll ein klarer
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Fahrplan für öffentliche und private Investitionen in 5G-Infrastrukturen in der
EU im Einklang mit der strategischen
Bedeutung der 5G-Konnektivität für Wirtschaft und Gesellschaft aufgestellt
werden.
Der Aktionsplan baut auf einer Vielzahl von Maßnahmen auf, die die Kommission
bisher ergriffen hat, damit die EU bei der 5G-Entwicklung weltweit in Führung
gehen kann. Bereits im Jahr 2013 rief die
Kommission eine öffentlich-private Partnerschaft zu 5G-Netzen ins Leben, die
im Rahmen des Programms Horizont 2020 für den Zeitraum bis 2020 mit EU-Mitteln
in Höhe von 700 Mio. EUR ausgestattet wurde. Damit sollen mindestens
3,5 Mrd. EUR aus dem Privatsektor mobilisiert werden. Außerdem arbeitet die
Kommission auf bilateraler Grundlage mit
ihren Kollegen in mehreren strategischen Handelspartnerländern, vor allem
Südkorea, Japan, China und Brasilien, zusammen, um die gemeinsame
Entwicklung der 5G-Technik zu fördern. Die EU steht auch in engem Kontakt mit
wichtigen Organisationen in den USA.
3.5. Frequenzzuteilung für die
Bereitstellung elektronischer Kommunikationsdienste
einschließlich drahtloser Breitbanddienste
Eines der Hauptziele des im Jahr 2012 angenommenen Programms für die
Funkfrequenzpolitik bestand darin, bis
2015 mindestens 1200 MHz an für drahtlose Breitbanddienste geeigneten
Funkfrequenzen zu ermitteln. Für die Zuteilung der entsprechenden
Frequenznutzungsrechte sind die einzelnen Mitgliedstaaten verantwortlich.
Einige Mitgliedstaaten müssen das Genehmigungsverfahren in den bereits
harmonisierten Frequenzbändern noch abschließen, wie es im Programm für die
Funkfrequenzpolitik (RSPP) vorgesehen ist. Im Mai 2017 fassten das Europäische
Parlament und der Rat den Beschluss (EU) 2017/899, mit dem sie den 30. Juni
2020 als maßgeblichen Termin
festsetzten, bis zu dem die Mitgliedstaaten die Nutzung des 700-MHz-Bands für
terrestrische Systeme, die drahtlose breitbandige elektronische
Kommunikationsdienste erbringen können, genehmigen müssen, und zwar
ausschließlich unter den harmonisierten
technischen Bedingungen, die mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2016/687
der Kommission festgelegt wurden. In der Zwischenzeit arbeiten die Kommission und
die Mitgliedstaaten an der möglichen Erweiterung des 1,5-GHz-Bands und an
der Änderung der technischen Bedingungen für die Frequenzbänder
900 MHz und 1800 MHz, um deren Nutzung für das Internet der Dinge (IoT)
zu erleichtern.
Die EU kommt zwar ihrem 1200-MHz-Ziel
näher, einige Mitgliedstaaten müssen aber noch immer mehr als 30 % der
harmonisierten Frequenzen zuweisen. Einerseits haben bislang nur Finnland,
Frankreich und Deutschland das 700-MHz-
Band (ein 5G-Pionierband) zugewiesen, wogegen der Umwidmungsprozess in
einigen anderen Mitgliedstaaten noch mehrere Jahre dauern kann. Andererseits
wird über eine fehlende Marktnachfrage nach Frequenzen über 1 GHz berichtet.
Die Situation ändert sich jedoch, auch aufgrund des zunehmenden Interesses an
Hochfrequenzbändern im Hinblick auf den
5G-Ausbau, vor allem im Frequenzband 3,4–3,8 GHz, das als 5G-Pionierband
ausgewiesen worden ist. Tabelle 2 gibt einen Überblick über den Stand der
Genehmigungsverfahren in den Mitgliedstaaten für die Frequenzbänder,
die im Programm für die Funkfrequenzpolitik zur Bereitstellung
drahtloser breitbandiger elektronischer
Kommunikationsdienste benannt wurden.
4. GEGENSEITIGE PRÜFUNG DES ERREICHTEN STANDS
4.1. Bewährte Verfahren
Breitbandausbau in den Niederlanden
Die Niederlande liegen weiterhin über dem
Durchschnitt und behaupten ihren ersten Platz im Bereich Konnektivität. Sowohl bei
der Breitbandversorgung als auch den
schnellen Breitbandanschlüssen sind die Niederlande unter den drei führenden EU-
Mitgliedstaaten. Breitbanddienste sind landesweit verfügbar (über Fest-,
Mobilfunk- und Satellitennetze). Breitband- und NGA-Anschlüsse werden
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auch in hohem Maße genutzt. Etwas weniger gut schneiden die Niederlande
aber im Bereich der 4G-Abdeckung, der
mobilen Breitbandnutzung und der Frequenzharmonisierung ab.
Im Juli 2016 veröffentlichte das
Wirtschaftsministerium eine neue Digitale Agenda mit Maßnahmen zur weiteren
Digitalisierung der niederländischen Wirtschaft im Zeitraum 2016/2017. Im
Allgemeinen setzt die niederländische
Breitbandstrategie auf einen marktgestützten Infrastrukturausbau. Die
Hauptaufgabe der örtlichen Behörden besteht dabei darin, die richtigen
Bedingungen zu schaffen, z. B. durch die Planung und Koordinierung von
Erdarbeiten, die Verkürzung und Senkung der Kosten der Genehmigungsverfahren
oder die Förderung der Entwicklung und
Nutzung von Anwendungen und Diensten. Wenn ein marktgestützter
Infrastrukturausbau fehlschlägt, können örtliche und regionale Stellen eingreifen
und Finanzmittel und Finanzierungsinstrumente bereitstellen.
Darüber hinaus unterstützt die Regierung Bürgerinitiativen für selbstfinanzierte
Breitbandnetze wie samensnelinternet.nl –
eine Wissensplattform, die Informationen über verschiedene Aspekte laufender
Breitbandprojekte gibt.
Die Niederlande behalten im Laufe der Zeit ihr relativ gutes Fortschrittstempo bei
und gewährleisten einen tragfähigen
Wettbewerb in dem Sektor. Die Umsetzung der Richtlinie über die
Senkung der Breitbandkosten muss noch abgeschlossen werden, um
Infrastrukturinvestitionen weiter zu erleichtern.
Die Niederlande wollen bei der Verwirklichung der europäischen Strategie
für die Einführung von 5G-Diensten eine wichtige Rolle spielen. Um Innovationen
auf dem Gebiet der 5G-Technik zu beschleunigen, haben Behörden und
Branche die Initiative „Fieldlab 5G“ ins Leben gerufen, mit deren Hilfe
verschiedene Unternehmen Erfahrungen
mit innovativen Anwendungen in den Bereichen Landwirtschaft, Fürsorge,
Energie, Lebensumfeld, Verkehr und Logistik sammeln können. Außerdem
haben die Vorbereitungen für eine
(5G-)Multiband-Auktion im Jahr 2019 begonnen.
Breitbandausbau in Belgien
Bei der Konnektivität ist Belgien einer der Spitzenreiter in Europa. Belgien hat eine
vollständige Netzabdeckung erreicht. In
99 % des Landes stehen schnelle Breitbandnetze (mit mindestens
30 Mbit/s) zur Verfügung. 80 % der Haushalte haben einen Festnetz-
Breitbandanschluss, 81 % davon mit schneller Breitbandanbindung.
Um seine Führungsposition zu halten,
muss Belgien bei der schnellen
Internetanbindung zwei Herausforderungen bewältigen: Erstens
muss die Nutzung von Mobilfunk-Breitbanddiensten weiter gesteigert
werden. Zweitens muss das Land die Einführung ultraschneller
Breitbandanschlüsse (über 100 Mbit/s) fördern. Im Vergleich zu seiner
Gesamtleistung ist Belgien bei der
mobilen Internetnutzung leicht im Rückstand, da die Mobilfunk-
Breitbandverbreitung unter dem EU-Durchschnitt liegt. Die belgische
Regierung verfolgt eine ehrgeizige digitale Agenda, der zufolge die Nutzer bis 2020
eine Netzanbindung mit 1 Gbit/s erhalten sollen, wodurch das Land seinen Platz im
DESI noch verbessern will. Um diese Ziele
zu erreichen, setzt das Land auf marktgestützte Investitionen, die durch
ein günstiges Regulierungsumfeld unterstützt werden. Derzeit ist in enger
Zusammenarbeit der föderalen, regionalen und kommunalen Ebene ein
Plan zur Abdeckung „weißer Flecken“, die derzeit eine unzureichende Festnetz- und
Mobilfunkanbindung haben, in
Vorbereitung. Zudem gibt es zwischen der wallonischen Regierung und der Branche
eine Vereinbarung von 2016, nach der der Ausbau der Drahtlos-Infrastrukturen
gefördert werden soll und die als Gegenleistung dafür
Steuererleichterungen vorsieht. Sie verdeutlicht, wie die Einführung digitaler
Kommunikationsnetze vorangetrieben
werden könnte.
Um die Netzanbindung weiter zu verbessern und bis 2020 eine Gigabit-
Gesellschaft zu verwirklichen, muss
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Belgien sowohl die Breitbandnutzung als auch den Aufbau einer Mobilfunk-
Infrastruktur von Weltrang weiter fördern.
Ein Beitrag in diese Richtung wäre die gezielte Erleichterung der
Infrastrukturentwicklung in Verbindung mit der Förderung von mobilen
Konnektivitätslösungen, die einen Mehrwert bieten. Die rasche Umsetzung
der Richtlinie über die Senkung der Breitbandkosten wird ein wichtiger Schritt
zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Betreiber
sein, ebenso wie die bessere
Koordinierung zwischen den Kommunen bezüglich der Ausbaubedingungen,
woraus regionale Leitlinien abgeleitet werden könnten.
4.2. Verbraucheraspekte
Die Preise sind seit 2002 für alle Arten der
Nutzung von Mobilfunkdiensten in der EU
erheblich gesunken. Zwischen 2006 und 2010 gingen sie um mindestens 30 %
zurück (Abbildung 7).
Auch die Preise für Festnetz-Breitbandanschlüsse sind seit 2012
deutlich gesunken, wenngleich sich der Trend seit 2015 etwas verlangsamt hat
(Abbildung 7).
Abbildung 7 – Breitband-Endkundenpreise (kaufkraftbereinigt)
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2013 2014 2015 2016
12Mbit/s-30Mbit/s 30Mbit/s-100Mbit/s
Breitband-Endkundenpreise (in EUR, kaufkraftbereinigt)*– eigenständige Angebote, 2013-2016
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2013 2014 2015 2016
12Mbit/s-30Mbit/s 30Mbit/s-100Mbit/s
Breitband-Endkundenpreise (in EUR, kaufkraftbereinigt)* – Produktbündel mit Breitbandinternet, Festnetztelefonie und Fernsehen, 2013-2016
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Quelle: Empirica, Festnetz-Breitbandpreise in Europa 2016.
Quelle: Empirica, Festnetz-Breitbandpreise in Europa 2016 (SMART 2016/0044).
Anmerkung: Für Finnland und Dänemark lagen keine Daten vor.
5. NÜTZLICHE INFORMATIONSQUELLEN
Digitaler Binnenmarkt https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/digital-single-market-strategy-
europe-com2015-192-final
Fortschrittsanzeiger für die Digitale Agenda (Digital Scoreboard)
https://ec.europa.eu/digital-single-market/digital-scoreboard
Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (DESI)
https://ec.europa.eu/digital-single-market/desi
Mitteilung und Arbeitsunterlage
Konnektivität für einen wettbewerbsfähigen digitalen Binnenmarkt – Hin zu einer
europäischen Gigabit-Gesellschaft
Mitteilung zum Aktionsplan und zur Arbeitsunterlage – 5G für Europa
Vorschlag für einen Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation
Vorschlag für eine Verordnung zur Einrichtung des Gremiums europäischer
Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/proposed-regulation-
establishing-body-european-regulators-electronic-communications-berec
Vorschlag für eine Verordnung zur Förderung der Internetanbindung in Kommunen
und öffentlichen Räumen (WiFi4EU)
https://ec.europa.eu/digital-single-market/news-redirect/34228
Datum: 22.11.2017
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BE BG CZ DK DE EE EL ES FR HR IE IT CY LV LT LU HU MT NL AT PL PT RO SI SK FI SE UK EU
12Mbit/s-30Mbit/s 30Mbit/s-100Mbit/s
Festnetz-Breitband-Endkundenpreise (in EUR, kaufkraftbereinigt) - eigenständige Angebote, Herbst 2016
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BE BG CZ DE EE EL ES FR HR IE IT CY LV LT LU HU MT NL AT PL PT RO SI SK SE UK EU
12Mbit/s-30Mbit/s 30Mbit/s-100Mbit/s
Festnetz-Breitband-Endkundenpreise (in EUR, kaufkraftbereinigt) - Produktbündel mit Breitbandinternet, Festnetztelefonie und Fernsehen,
Herbst 2016
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ANHANG
Tabelle 1 – Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (DESI) 2016 – Konnektivität
Land Ländercode Werte (0–1)11
Niederlande NL 0,81
Luxemburg LU 0,78
Belgien BE 0,77
Dänemark DK 0,76
Schweden SE 0,75
Vereinigtes Königreich UK 0,74
Deutschland DE 0,71
Litauen LT 0,70
Malta MT 0,67
Portugal PT 0,67
Irland IE 0,64
Finnland FI 0,64
Lettland LV 0,63
Ungarn HU 0,63
Österreich AT 0,63
Europäische Union 28 EU 0,63
Tschechische Republik CZ 0,62
Estland EE 0,62
Spanien ES 0,59
Slowenien SI 0,57
Frankreich FR 0,55
Zypern CY 0,54
Rumänien RO 0,54
Slowakei SK 0,54
Italien IT 0,53
Polen PL 0,52
Bulgarien BG 0,52
Griechenland EL 0,48
Kroatien HR 0,45
11 Zur Aggregierung der in verschiedenen Einheiten ausgedrückten Indikatoren in die Teilbereiche und Bereiche des DESI werden diese Indikatoren normalisiert. Die Normalisierung erfolgt im DESI
nach der Min-Max-Methode, bei der die einzelnen Indikatoren linear auf einer Skala von 0 bis 1 abgebildet werden. Bei Indikatoren mit positiver Richtung (d. h. höher ist besser) wird der Original-Mindestwert des Indikators auf den Wert 0 der normalisierten Skala und der Original-Höchstwert
des Indikators auf den Wert 1 der normalisierten Skala gesetzt. Bei Indikatoren mit negativer Richtung erfolgt die umgekehrte Zuordnung. Um zeitliche Vergleiche zwischen Indexwerten zu ermöglichen, werden die Mindest- und Höchstwerte für die Normalisierung jedes Indikators
festgelegt und für die Normalisierung in den künftigen Fassungen des DESI weiterverwendet.
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Tabelle 2 – Stand der Genehmigungsverfahren in den Mitgliedstaaten für die Frequenzbänder, die im Programm für die Funkfrequenzpolitik zur Bereitstellung drahtloser breitbandiger elektronischer Kommunikationsdienste benannt wurden
Band
Teilband
700 MHz 800 MHz 900 MHz 1500 MHz 1800 MHz 2,5–2,69
GHz
3,4–3,8 GHz
3,4–3,6 GHz 3,6–3,8 GHz
Verfügbare
Frequenzen
(MHz)
60 70 150 190 200 200
AT √√√ √√√ √√√ √√√ √√√ (zumindest
teilweise)
O
BE √√√ √√√ √√√ √√√ √√√ O
BG O √√√ √√√ M √√√
(zumindest teilweise)
O
CY √√√ √√√ √√√ √√√ M M
CZ √√√ √√√ √√√ √√√ √√√ (zumindest
teilweise)
DE
DK √√√ (zumindest teilweise)/M
√√√ (zumindest teilweise)/M
EE √√√ (zumindest
teilweise)
√√√ √√√
EL √√√ √√√ √√√ √√√ √√√ (zumindest teilweise)
M
ES √√√ √√√ √√√ √√√ O
FI √√√ √√√ √√√ √√√ √√√ √√√
(zumindest teilweise)
M
FR √√√ √√√ √√√ √√√ √√√ √√√ (zumindest teilweise)
M
HR √√√ √√√ √√√ M √√√
(zumindest teilweise)/M
M
HU √√√ √√√ √√√ √√√ (zumindest
teilweise)
√√√ (zumindest
teilweise)
M
IE √√√ √√√ √√√ O √√√
(zumindest teilweise)
√√√
IT √√√ √√√ √√√ √√√ √√√ √√√ (zumindest
teilweise)
√√
LT √√√ √√√ √√√ √√√ √√√ (zumindest teilweise)
√√√ (zumindest teilweise)
LU √√√ √√√ √√√ √√√ M M
LV √√√ √√√ √√√ √√√ √√√ (zumindest
teilweise)
√√√
MT √√ √√√ √√√ (zumindest teilweise)
M √√√ (zumindest teilweise)
M
NL √√√ √√√ √√√ √√√ √√√
(zumindest teilweise)
M
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PL √√√ √√√ √√√ √√√ √√√ √√√
PT √√√ √√√ √√√ √√√ √√√ √√√
(zumindest teilweise)
RO √√√ √√√ √√√ √√√ √√√ (zumindest
teilweise)
√√√ (zumindest
teilweise)
SE √√√ √√√ √√√ √√√ √√√ (zumindest teilweise)
√√√
SI √√√ √√√ √√√ √√√ √√√ (zumindest
teilweise)/M
√√√ (zumindest
teilweise)/M
SK √√√ √√√ √√√ √√√ √√√ √√√ (teilweise)/√√
UK √√√ √√√ √√√ √√√ √√√ √√√ (zumindest
teilweise)
√√√ (teilweise)/√√
√√√ — fertig; √√ – Genehmigung anhängig; M — Mangelnde Nachfrage in mehr als der Hälfte des Bands; O — Keine Pläne/Keine Informationen