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Kreiselternvertretung Stormarn Bad Oldesloe, 28.10.2011 Dr. Heide Hollmer Bildungs- und Teilhabepaket Ministerium für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein

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Kreiselternvertretung StormarnBad Oldesloe, 28.10.2011

Dr. Heide Hollmer

Bildungs-

und Teilhabepaket

Ministerium für Bildung und Kultur

des Landes Schleswig-Holstein

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Bildungs- und Teilhabepaket

Ministerium für Bildung und Kultur

des Landes Schleswig-Holstein

„Auslöser“ des Bildungs- und Teilhabepakets:Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9.02.2010:

Regelsätze des SGB II sind verfassungswidrig

Begründung:

a. Bemessung der Regelsätze für Kinder und Jugendliche ist nicht transparent (Kinder sind keine kleinen Erwachse-nen, deshalb ist deren Bedarf nicht prozentual aus dem Erwachsenenbedarf abzuleiten)

b. Bildungs- und Teilhabebedarfe von Kindern und Jugendlichen sind in den Regelsätzen nicht zureichend berücksichtigt

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Bildungs- und Teilhabepaket

Ministerium für Bildung und Kultur

des Landes Schleswig-Holstein

Das Bildungs- und Teilhabepaket ist - als individuelle Leistung - vorgesehen für Kinder und Jugendliche aus Familien, die:

• Arbeitslosengeld II (nach SGB II),

• Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe nach SGB XII) oder

• Kinderzuschlag erhalten bzw. beim Wohngeld zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied sind oder

• Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen.

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Bildungs- und Teilhabepaket

Ministerium für Bildung und Kultur

des Landes Schleswig-Holstein

Leistungen für Bildung erhalten Schüler, die eine allgemein oder berufsbildende Schule besuchen (letztere, sofern sie keinen Anspruch auf Ausbildungs-vergütung haben), bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres,

Leistungen für Teilhabe nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

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Bildungs- und Teilhabepaket

Ministerium für Bildung und Kultur

des Landes Schleswig-Holstein

Empfängerkreis:

In Schleswig-Holstein leben zurzeit ca. 120.000 an-spruchsberechtigte Kinder und Jugendliche

Voraussichtlich können in Schleswig-Holstein für das Bildungs- und Teilhabepaket Bundesmittel in Höhe von rund 36 Mio. € pro Jahr (ca. 300 € pro Kind) verausgabt werden

zuzüglich ca. 13 Mio. € pro Jahr (bis 31.12.2013) für Mittagessen von Hortkindern aus dem BuT-Rechtskreis sowie für Schulsozialarbeit (2,8 Prozentpunkte KdU).

Zum Vergleich:Schüler an allgemein u. berufsbildenden Schulen: rd. 400.000Kinder in Kindertageseinrichtungen: rd. 94.000

rund 24 %BuT-Berechtigte

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Diese Kinder bzw. Jugendlichen (bundesweit ca. 2,5 Mio.) haben einen individuellen Rechtsanspruch auf folgende Bildungs- und Teilhabeleistungen:

• die Erstattung der tatsächlichen Aufwendungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten ●

• die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf i.H.v. 100 € je Schuljahr: 70 € zum 1.08., 30 € zum 1.02.

• die Erstattung der Kosten für Schülerbeförderung zum Besuch der nächst gelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs, sofern diese nicht von Dritten übernommen werden und die Bestreitung aus dem Regelbedarf nicht zumutbar ist (Zuzahlung) ●

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• eine ergänzende angemessene Lernförderung, soweit diese geeignet und erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen (Formular Lernförderung) ●

• die Erstattung der Kosten für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung, sofern diese in schulischer Verantwortung angeboten wird (z.B. Ganztag oder Betreuung) Eigenanteil von 1 €/Tag befristet bis 31.12.2013: auch Erstattung der Kosten bei Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an einer Mittagsverpflegung im Hort ●

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• bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres auch auf Unterstützung der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in Höhe von monatlich 10 € für:

• Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur, Geselligkeit,

• Unterricht in künstlerischen Fächern und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung,

• die Teilnahme an Freizeiten von Vereinen und Verbänden. ●

● Grundsätzlich ist für diese Leistungen eine Antragstellung erforderlich.

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Teilleistung:Lernförderung/„Vorübergehender Lernförderbedarf“ vom Schüler bzw. den Eltern zu beantragen, von der Schule (Lehrkraft) zu bestätigen

§ 8 Abs. 5 des Gesetzes zur Ausführung des SGB II und des § 6b Bundeskindergeldgesetz (Landesausführungsgesetz):

„Für die Feststellung des Lernförderbedarfs durch Lehrkräfte (…) stellt das für Bildung zuständige Ministerium

ein einheitliches Formular zur Verfügung.“

Ziel: Vergleichbare Handhabung mit möglichst geringem Verwaltungsaufwand aber: gesetzliche Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung, d.h. keine Verpflichtung zur Verwendung des vorgeschlagenen Formulars

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Fortsetzung …

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Wo sind die Anträge auf Leistungen zu stellen?

1. Bei den zuständigen Jobcentern (für SGB-II-Leistungsbezieher) bzw.

2. bei der zuständigen Stelle in der Kreis- bzw. Stadtverwaltung oder Gemeinde (für Leistungsberechtigte nach SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz sowie für Kinderzuschlag- und Wohngeldempfänger)

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In welcher Form werden die Leistungen erbracht?

1. Durch personalisierte Gutscheine

2. Direktzahlungen an die Anbieter der Leistungen (z.B. bei Mittagstisch)

3. Geldleistungen (z.B. Schulbasispaket, Schülerbeförderung)

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Herausforderungen (1):

1. Inanspruchnahme/Akzeptanz:Bislang bundesweit < 50 % aus dem Rechtskreis des SGB II,> 50 % bei Kinderzuschlag- und Wohngeldempfängern,in Schleswig-Holstein geringere Nachfrage – mit starken regionalen Schwankungen

2. Größte Nachfrage derzeit nach Unterstützung von Klassenfahrten und Ausflügen (Kita und Schule) sowie bei der schulischen Mittagsverpflegung

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Herausforderungen (2):

3. Geringster Mittelabfluss bei Lernförderung

4. Verknüpfung unterschiedlicher Bewilligungsbehördenund Zuwendungsverfahren

5. Verknüpfung unterschiedlicher Systeme (z.B. Schule und Jugendhilfe)

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Herausforderungen (3):

6. Verknüpfung von Leistungen mit individuellem Rechtsanspruch (Bildungs- und Teilhabepaket) und allgemeinen Leistungen

7. Verknüpfung der Maßnahmen aus Bundes- und Landesmitteln sowie aus Mitteln der Schulträger und anderen Mitteln (Fonds, Stiftungen etc. z.B. zur Übernahme der Kosten für Mittagstisch)

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Lösungsansätze:

1. Weiterentwicklung/Vereinfachung des Verfahrens:- auf Bundesebene: Bund-Länder-Ausschuss(z.B. Pauschalierung, punktuelle Geldleistungen)

- vor Ort bei den Bewilligungsbehörden: z.B. durch Vernetzung oder durch Einführung von verein-fachenden Systemen (etwa einer Elektronischen Bildungskarte in den Kreisen Plön und Neumünster sowie in der Stadt Neumünster)

2. Informieren, werben: Flyer u.a. auch in Türkisch, Russisch und Arabisch …

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www.schleswig-holstein.de/Bildung/DE/Zielgruppen/Eltern/BuT/BuT_node.html

Weitere Informationen:

www.bildungspaket.bmas.de