technische richtlinien ─ am beispiel tr resiscan ─ und deren bedeutung für die...

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Dr. Astrid Schumacher (BSI) 30.06.2014 Folie 1 TR-ResiScan TR-ResiScan BSI-Richtlinie 03138 BSI-Richtlinie 03138 zum ersetzenden Scannen zum ersetzenden Scannen 30. Juni 2014 30. Juni 2014

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Dr. Astrid Schumacher, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Vortrag anlässlich des Praxis-Workshop zum elektronischen Rechtsverkehr für die deutsche Justiz. https://blog.de.ts.fujitsu.com/branchen/egov/erfolgreiche-premiere-praxis-workshop-zum-elektronischen-rechtsverkehr-fuer-die-deutsche-justiz

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Page 1: Technische Richtlinien ─ am Beispiel TR ResiScan ─ und deren Bedeutung für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation

Dr. Astrid Schumacher (BSI) 30.06.2014 Folie 1

TR-ResiScanTR-ResiScanBSI-Richtlinie 03138 BSI-Richtlinie 03138

zum ersetzenden Scannenzum ersetzenden Scannen

30. Juni 201430. Juni 2014

Page 2: Technische Richtlinien ─ am Beispiel TR ResiScan ─ und deren Bedeutung für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation

Dr. Astrid Schumacher (BSI) 30.06.2014 Folie 2

Agenda

Einleitung

Rechtliche Aspekte

Der modulare Anforderungskatalog

Die Zertifizierung

Ausblick

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Dr. Astrid Schumacher (BSI) 30.06.2014 Folie 3

● Auftraggeber: BSI; Laufzeit: Mitte 2011 – Anfang 2013● Auftragnehmer:

– ecsec GmbH●

● Unterauftragnehmer:– secunet Security Networks AG

● Rechtliche Begleitung– provet

● Projektbeirat– Wirtschaftsvertreter, Unternehmen und Verbände,

Behörden/Verwaltungen/Gerichte, EDV-Gerichtstag, Versicherungswesen, Gesundheitswesen, Steuerberatungswesen, BMI, BMF, BfDI, Bundeskanzleramt, Datenverarbeitungszentrum M-V

Projekt-AufstellungProjekt – Team und Organisation

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Gesetzliche Anforderungen

Unterschiedliche rechtliche Anforderungen an das ersetzende Scannen hinsichtlich Inhalt und Wortlaut – Ausnahme: qelSig → z.B. Sozialversicherungsunterlagen

§§ 110a Abs. 2, 110d SGB IV

Weitgehende Homogenität hins. der gesetzlichen Anforderungen an den Scanprozess und das Scanprodukt:– Bildliche und inhaltliche Übereinstimmung

zwischen Papieroriginal und Scanprodukt

– Übereinstimmungsnachweis

– Schutz vor Informationsveränderungen und Informationsverlusten

– Dauerhafte Datenträger

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Herausforderungen

Rechtlich-technischer Rahmen:

● Mediumwechsel von analogen in elektronische Daten

● Rechtlich bedeutsam: die dem Papier immanenten Sicherheitsmerkmale zum Integritäts- und Authentizitätsschutz gehen verloren

Wesentliche Fragen im Rahmen der TR:

→ (rechtliche und) technisch-organisatorische Anforderungen an den Scanprozess und das Scanprodukt

→ Erreichung eines möglichst hohen, dem Original angenäherten Beweiswert des Scanproduktes für ein Gerichtsverfahren

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Lösungsansätze

Beweiskraft-erhaltende Erstellung & Aufbewahrung elektronisch signierter Daten/Dokumente/Akten

→ Lösungsansätze für den Beweiswerterhalt: TR-ESOR

→ Lösungsansätze für das ordnungsgemäße ersetzende Scannen: TR-RESISCAN

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Optimierungspotenzial

Lösungen, die eine Vernichtung des Originals unter maximal erreichbarer Wahrung der Rechts- und Beweissicherheit ermöglichen

Berücksichtigung der heterogenen Prüf-Landschaft, vgl. u.a.:

DOMEA→ Organisationskonzept elektronische Verwaltungsarbeit

GoBS (→ GoBIT?) GDPdU IDW-FAIT TÜV-IT-Zertifizierung nach PK-DML (VOI)

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Agenda

Einleitung

Rechtliche Aspekte

Der modulare Anforderungskatalog

Die Zertifizierung

Ausblick

Page 9: Technische Richtlinien ─ am Beispiel TR ResiScan ─ und deren Bedeutung für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation

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Rechtliche Betrachtung

Ziel: Suche nach Lösungen für die Rechtsfragen des Scannens unter Berücksichtigung der Interessen der Anwender und Wahrung der Vorteile der e-Vorgangsbearbeitung und Aufbewahrung

Gesetzliche Ausgestaltung des Scanprozesses nur vereinzelt, obwohl das Bedürfnis auch anwendungsübergreifend besteht

Selbst bestehende Regelungen: wenig Anhaltspunkte des Scanprozesses

Unsicherheiten und Probleme beim Anwender

Vermeidung durch Aufbewahrung von Dokumenten → Bürokratischer Aufwand, Effizienz?

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Rechtliche Betrachtung

Scannen von Papierdokumenten und Vernichtung der Originale

Rechtsfragen

Zulässigkeit Dokumentations-,

Aktenführungs- und Dokumentationspflichten

Beweiswert

Gegenstand des Augenscheins (§ 371 Abs. 1 S. 2 ZPO); Vernichtung des

Originals führt zu einer Verschlechterung der

Beweissituation

Teilweise Regelungen zum ersetzenden Scannen im jeweiligen Fachrecht (tlw.

Homogenität der Regelungen)

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Anlage R

Unverbindliche rechtliche Erläuterungen zur Anwendung der TR RESISCAN

Ziel: - Erläuterung der Zusammenhänge zwischen Recht und TR RESISCAN- Darstellung der aktuellen Rechtslage- Hilfestellung für den Anwender bei der Einordnung und Beantwortung rechtlicher Fragen und Probleme

Aufbau:- Sicherheitsziele und exemplarische Schutzbedarfsanalysen

- Rechtliche Fragen im Zusammenhang mit ersetzendem Scannen

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Gesetzliche Referenz (1)

§ 7 EGovG: Übertragen und Vernichten des Papierorignals

Erlaubnis zum ersetzenden Scannen mit Verweis auf TR ResiScan, umfasst Teilbereich der Bundesbehörden

„Die Behörden des Bundes sollen, soweit sie Akten elektronisch führen, an Stelle von Papierdokumenten deren elektronische Wiedergabe in der elektronischen Akte aufbewahren. Bei der Übertragung in elektronische Dokumente ist nach dem Stand der Technik sicherzustellen, dass die elektronischen Dokumente mit den Papierdokumenten bildlich und inhaltlich übereinstimmen, wenn sie lesbar gemacht werden.“

„Papierdokumente (…) sollen nach der Übertragung in elektronische Dokumente vernichtet oder zurückgegeben werden, sobald ein weitere Aufbewahrung nicht mehr aus rechtlichen Gründen oder zur Qualitätssicherung des Übertragungsvorgangs erforderlich ist.“

→ als Beispiel für den Stand der Technik kann die TR ResiScan des BSI herangezogen werden.

Page 13: Technische Richtlinien ─ am Beispiel TR ResiScan ─ und deren Bedeutung für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation

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Gesetzliche Referenz (2)

§ 371b ZPO: Beweiskraft gescannter öffentlicher Urkunden

„Wird eine öffentliche Urkunde nach dem Stand der Technik von einer öffentlichen Behörde oder von einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person in ein elektronisches Dokument übertragen und liegt die Bestätigung vor, dass das elektronische Dokument mit der Urschrift bildlich und inhaltlich übereinstimmt, finden auf das elektronische Dokument die Vorschriften über die Beweiskraft öffentlicher Urkunden entsprechende Anwendung.“

→ die TR ResiScan des BSI enthält ausführliche Hinweise für einen Scannvorgang nach dem Stand der Technik

→ die Einhaltung des Stands der Technik kann aber auch durch andere Scannverfahren gewährleistet werden

→ der Beweisführer trägt hierbei im Bestreitensfalle die volle Beweiskraft für die Einhaltung des Stands der Technik

Page 14: Technische Richtlinien ─ am Beispiel TR ResiScan ─ und deren Bedeutung für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation

Dr. Astrid Schumacher (BSI) 30.06.2014 Folie 14

Agenda

Einleitung

Rechtliche Aspekte

Der modulare Anforderungskatalog

Die Zertifizierung

Ausblick

Page 15: Technische Richtlinien ─ am Beispiel TR ResiScan ─ und deren Bedeutung für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation

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Zu sichernde Elemente im Scan-System

Page 16: Technische Richtlinien ─ am Beispiel TR ResiScan ─ und deren Bedeutung für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation

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Modularer Maßnahmenkatalog

Maßnahmen in der Dokumenten-vorbereitung

Maßnahmen beim

Scannen

Maßnahmen bei der Nachverarbeitung

Maßnahmen bei der Integritätssicherung

Basismodul

Aufbaumodule mit zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen

Grundlegende Anforderungen

OrganisatorischeMaßnahmen

Personelle Maßnahmen

TechnischeMaßnahmen

Generelle Maßnahmen bei der Verarbeitung von Dokumenten mit erhöhtem Schutzbedarf.

Zusätzliche Maßnahmen bei Schutzbedarf „sehr hoch“

bzgl. Integrität

Zusätzliche Maßnahmen bei Schutzbedarf „hoch“

bzgl. Integrität

Zusätzliche Maßnahmen bei Schutzbedarf „sehr hoch“

bzgl. Vertraulichkeit

Zusätzliche Maßnahmen bei Schutzbedarf „hoch“

bzgl. Vertraulichkeit

Zusätzliche Maßnahmen bei Schutzbedarf „sehr hoch“

bzgl. Verfügbarkeit

Zusätzliche Maßnahmen bei Schutzbedarf „hoch“

bzgl. Verfügbarkeit

Page 17: Technische Richtlinien ─ am Beispiel TR ResiScan ─ und deren Bedeutung für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation

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Das Basismodul (für alle) – Beispiele

Maßnahmen in der Dokumenten-vorbereitung

Maßnahmen beim

Scannen

Maßnahmen bei der Nachverarbeitung

Maßnahmen bei der Integritätssicherung

Basismodul

Grundlegende Anforderungen

OrganisatorischeMaßnahmen

Personelle Maßnahmen

TechnischeMaßnahmen

Durchführung derVollständigkeitsprüfung

Zugangs- und Zugriffskontrollen

Festlegung von Verantwortlichkeiten, Regelung zur Wartungsarbeiten

Sensibilisierung,Schulung

Schutz vor Schadprogrammen,Festlegung der zulässigenKommunikationsverbindungen

MUSS: Verfahrensdokumentation,Fachliche Schutzbedarfsanalyse

Sorgfältige Vorbereitungder Papierdokumente

Page 18: Technische Richtlinien ─ am Beispiel TR ResiScan ─ und deren Bedeutung für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation

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Aufbaumodul – Beispiele

Aufbaumodule mit zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen

Generelle Maßnahmen bei der Verarbeitung von Dokumenten mit erhöhtem Schutzbedarf.

Zusätzliche Maßnahmen bei Schutzbedarf „sehr hoch“

bzgl. Integrität

Zusätzliche Maßnahmen bei Schutzbedarf „hoch“

bzgl. Integrität

Zusätzliche Maßnahmen bei Schutzbedarf „sehr hoch“

bzgl. Vertraulichkeit

Zusätzliche Maßnahmen bei Schutzbedarf „hoch“

bzgl. Vertraulichkeit

Zusätzliche Maßnahmen bei Schutzbedarf „sehr hoch“

bzgl. Verfügbarkeit

Zusätzliche Maßnahmen bei Schutzbedarf „hoch“

bzgl. Verfügbarkeit

Pflicht zur Protokollierung, Auditierung,Beschränkung des Zugriffs aufsensible Dokumente

Vollständige Sichtkontrolle

Fehlertolerante Protokolle,Redundante Datenhaltung

Besondere Zuverlässigkeit undVertrauenswürdigkeit der Mitarbeiter

Löschen von Zwischenergebnissen

Verhinderung ungesicherterNetzzugänge

Eigenständiges Netzsegment,4-Augen-Prinzip, QES, Zeitstempel

Page 19: Technische Richtlinien ─ am Beispiel TR ResiScan ─ und deren Bedeutung für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation

Dr. Astrid Schumacher (BSI) 30.06.2014 Folie 19

Agenda

Einleitung

Rechtliche Aspekte

Der modulare Anforderungskatalog

Die Zertifizierung

Ausblick

Page 20: Technische Richtlinien ─ am Beispiel TR ResiScan ─ und deren Bedeutung für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation

Zertifizierung und Konformitätssprüfung im BSI

2) Zertifizierung nach TR

3) Zertifizierung nach IT-Grundschutz

4) Neu: Mindeststandard nach § 8 I BSIG

1) Zertifizierung nach CC und ITSEC(+ ggf. Bestätigung nach SigG)

Page 21: Technische Richtlinien ─ am Beispiel TR ResiScan ─ und deren Bedeutung für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation

Zertifizierungsverfahren (TR)

Weitere Informationen, Antragsformular, … unter: www.bsi.bund.de/zertifizierungtrwww.bsi.bund.de/zertifizierungtr

Erstellung dererforderlichen

Dokumentation

Erstellung dererforderlichen

DokumentationAntragstellungAntragstellung Beauftragung

IT-GS AuditorBeauftragungIT-GS Auditor

Konformitäts-prüfung

Konformitäts-prüfung

Beratungs-gespräch mit BSI(optional)

Beratungs-gespräch mit BSI(optional)

AbnahmePrüfberichtdurch BSI

AbnahmePrüfberichtdurch BSI

ZertifizierungZertifizierung

Verfahrensablauf

Alternativen zur Zertifizierung durch BSI Auditor-Testat

Konformitätserklärung

Konformitätsprüfung durch zertifizierte IT-Grundschutz Auditoren Zertifikatsgültigkeit: 3 Jahre Kosten

Zertifizierungsgebühren BSI (Erst-Zertifizierung): 2600,- € pauschal

+ Kosten der Konformitätsprüfung

Page 22: Technische Richtlinien ─ am Beispiel TR ResiScan ─ und deren Bedeutung für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation

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Agenda

Einleitung

Rechtliche Aspekte

Der modulare Anforderungskatalog

Die Zertifizierung

Ausblick

Page 23: Technische Richtlinien ─ am Beispiel TR ResiScan ─ und deren Bedeutung für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation

Dr. Astrid Schumacher (BSI) 30.06.2014 Folie 23

Ausblick

● Umsetzungen: Elektronischer Rechtsverkehr (Justiz), BÄK/KBV

● Proof of Concepts:

• Bundesverwaltungsgericht: Verwaltungs- & Gerichtsakten, Schwerpunkt Basismodul

• Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern: Landesbesoldungsakten, hoher Schutzbedarf

● Erstes Zertifikat erteilt, weitere Verfahren kurz vor Abschluss.

● TR-Evaluierung in 2014.

Page 24: Technische Richtlinien ─ am Beispiel TR ResiScan ─ und deren Bedeutung für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation

Dr. Astrid Schumacher (BSI) 30.06.2014 Folie 24

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

Dr. Astrid Schumacher

Referatsleiterin S11 Sicherheit in eID-Anwendungen

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