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TECHNISCHE HINWEISE ERDGAS
FÜR DAS ERDGASNETZGEBIET
• HÜRTH• WESSELING• FRECHEN• ERFTSTADT• PULHEIM• KÖLN
(Stadtteile Esch, Auweiler, Pesch, Widdersdorf, Lövenich, Weiden,
Marsdorf, Höningen, Hochkirchen, Rondorf, Meschenich, Michaelshoven
und Teile von Rodenkirchen, Hahnwald, Immendorf, Godorf, Sürth, Weiß)
Stand August 2014
GVG Rhein-ErftMax-Planck-Straße 1150354 Hürth
Im Namen und im Auftrag der Rheinische NETZGesellschaft mbH, Parkgürtel 26, 50823 Köln; Geschäftsführer: Dr. Ulrich Groß, Karsten Thielmann; Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Andreas Cerbe; Amtsgericht Köln HR B 56302 erstellt.
Vorwort
Mit Blick auf einen gemeinsamen Markt und einer sich hieraus ergebenden gleichen Interessenlage pflegen wir die positive Zusammenarbeit mit unseren Vertragsinstallationsunternehmen (VIU).
Diese Marktpartnerschaft resultiert aus einem gemeinsamen Interesse mit dem Ziel eines zufriedenen Kunden.
Durch die Herausgabe dieser technischen Hinweise möchten die GVG Rhein-Erft und die Rheinische NETZ Gesellschaft (RNG) die gute Zusammenarbeit mit ihren Marktpartnern, die innerhalb des Netzge-bietes der RNG private und/oder gewerbliche Erdgasanlagen planen, errichten, ändern, erweitern und unterhalten, weiterhin fördern.
Innerhalb unserer langjährigen Versorgungstätigkeit haben wir die Erfahrung gemacht, dass bei der Abstimmung von Arbeitsabläufen zwischen den Marktpartnern (Netzbetreiber und VIU) immer wieder Fragen aufgeworfen werden, die technische Details betreffen, unter anderem auch, weil diesbezüglich unterschiedliche Vorgaben und Richtlinien der zuständigen Netzbetreiber zu Grunde liegen können.
Die GVG Rhein-Erft hegt daher den Wunsch, dass diese technischen Hinweise, die sich als Mindestan-forderung des Netzbetreibers verstehen, für die Organisation und Ausführung der Arbeitsabläufe in der Praxis die ihnen zugedachte Berücksichtigung finden und somit Garant für eine optimale Zusammenarbeit sind, damit die Kunden des Fachhandwerkes wie auch unsere derzeitigen und künftigen Erdgaskunden in Technik und Service bestens bedient werden.
Gleichzeitig möchte die GVG Rhein-Erft mit der Herausgabe dieser „Technischen Hinweise Erdgas” den ihr verbundenen Vertragsinstallationsunternehmen, Planungsbüros und Architekten ihren Dank und ihre Anerkennung für langjährige, gute Zusammenarbeit zum Ausdruck bringen.
Hürth, im Februar 2014
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Technische Hinweise
Erdgas
Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeines
2. Anmelde- und Inbetriebsetzungsverfahren
2.1 Zulassung als Vertragsinstallationsunternehmen (VIU)
2.2 Antrag auf Herstellung, Änderung und Erweiterung eines Erdgas- Netzanschlusses/einer Erdgasanlage
2.3 Inbetriebsetzungsverfahren
3. Erdgas-Netzanschluss
4. Erdgasanlage
4.1 Allgemein
4.2 Druckregelgeräte
4.2.1 Gasströmungswächter
4.3 Zählerdimensionierung und -einbau
5. Gaskennwerte
6. Anschluss- und Einstellwerte
7. Schlussbemerkung
Anhang 1 Netzgebiet der Rheinische NETZGesellschaft mbH (Gasnetz der RNG)
Anhang 2 Anfrage für einen Erdgas-Netzanschluss
Anhang 3 Antrag zur Inbetriebsetzung einer Erdgasanlage
Anhang 4 Hausanschlussraum
Anhang 5 Gaszähler
Anhang 6 Druckregelgeräte
Anhang 7 Installationsplan für Mitteldruck-Hausanschluss
Anhang 8 CE-Kennzeichnung für Gasgeräte
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1. Allgemeines
Diese technischen Hinweise sollen die Zusammenarbeit zwischen dem Netzbetreiber (NB), vertreten durch die Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft und den Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) unter-stützen und einem ordnungsgemäßen, störungsfreien und sicherheitstechnisch optimalen Ablauf für die Errichtung, Änderung, Erweiterung und Unterhaltung von Erdgasanlagen dienen.
Sie betreffen die Abstimmung von Arbeitsabläufen zwischen NB und VIU, sowie technische Details, die bei Gasversorgungsunternehmen zum Teil unterschiedlich gehandhabt werden. Sie ersetzen nicht die einschlägigen Rechtsnormen, Unfallverhütungsvorschriften und die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die bei Planung, Erstellung, Änderung und Instandhaltung von Erdgasanlagen berücksichtigt werden müssen.
Folgende Vorschriften und Regeln sind u.a. zu beachten:
– Technische Regeln für Gas-lnstallationen DVGW-TRGI ’2008 mit den jeweiligen Ergänzungen und Änderungen
– Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV)
– Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-lmmissionsschutzgesetzes 1. BlmSchV-Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
– Landesbauordnung, insbesondere Feuerungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (FeuVO NW)
– EG-Gasgeräterichtlinie (Richtlinie 90 /396/EWG)
– Verordnung über energiesparende Anforderungen an heizungstechnische Anlagen und Brauchwasseranlagen (Heizungsanlagenverordnung-HeizAnlV vom 22.03.1994)
– Berufsgenossenschaftliche Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (z.B. BGR 500: Arbeiten an Gasleitungen)
– Technische Regeln des DVGW-Arbeitsblatt G459-2 Gas-Druckregelung mit Eingangsdrücken bis 5 bar in Anschlussleitungen
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2. Anmelde- und Inbetriebsetzungsverfahren
Dem NB sind Neuanlagen, Erweiterungen und Änderungen an bestehenden Erdgasanlagen sowie die Inbetriebsetzung zusätzlicher Erdgasanlagen vom VIU rechtzeitig mitzuteilen. Das VIU hat sich zu infor-mieren, ob eine ausreichende Versorgung der Anlage mit Erdgas sichergestellt ist.
2.1 Zulassung als Vertragsinstallationsunternehmen (VIU)
Bitte bedenken Sie, dass gem. § 13, Abs. 2 NDAV nur gültig zugelassene Vertragsinstallationsunterneh-men Arbeiten in der v. g. Form durchführen dürfen.
Vor Beginn der Arbeiten ist daher seitens des VIU sicherzustellen, dass für das laufende Jahr eine gültige Zulassung des NB vorliegt.
Bei einem VIU aus dem Gasnetz der RNG (das Gasnetz der RNG entspricht heute dem damaligen Versorgungsgebiet der GVG) ist dies der gültige Ausweis über den Eintrag im Installateurverzeichnis der GVG. Sonstige VIU benötigen einen gültigen Ausweis über deren Eintragung in ihrem Installateurverzeichnis. Die GVG benötigt von den VIU eine Kopie dieses Ausweises.
2.2 Antrag auf Herstellung, Änderung und Erweiterung eines Erdgas-Netzan- schlusses/einer Erdgasanlage
Der Antrag auf Herstellung, Änderung und Erweiterung eines Erdgas-Netzanschlusses / einer Erdgasanla-ge sollte über das hierfür vorgesehene Formular „Anfrage für einen Erdgas- Netzanschluss” (siehe Anhang 2) an den NB eingereicht werden; wahlweise kann dies auch formlos erfolgen. Das For-mular ist vom Antragsteller zu unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass nur ein vollständig ausgefülltes Formular eine umgehende Bearbeitung sicher stellt.
Für die Herstellung des Erdgas-Netzanschlusses bei Neubauten und / oder bestehenden Gebäuden ist ein amtlicher Lageplan, aus dem die Lage des zu versorgenden Objektes hervorgeht, sowie ein Keller-grundriss und ein Gebäudeschnitt mit gewünschter Einführungsstelle, beizufügen.
Der Bauherr ist verpflichtet, die Erdgasanlage durch ein Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) erstellen zu lassen.
Das ausführende VIU muss sich vor Beginn der Erdgasinstallation mit dem zuständigen Bezirksschorn-steinfegermeister zwecks Vorprüfung der Abgasanlage bezüglich der Gebrauchsfähigkeit für die anzu-schließenden Gasgeräte in Verbindung setzen.
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2.3 Inbetriebsetzungsverfahren
Die Inbetriebnahme ist durch das ausführende VIU mit dem „Antrag zur Inbetriebsetzung einer Erdgasan-lage“ (siehe Antrag 3) zu beantragen. Der Antrag ist vom VIU mit Stempel und Unterschrift zu versehen. Außerdem ist vom VIU der verantwortliche Fachmann zu benennen.
VIU und Kunde erhalten je eine Ausfertigung des o. g. Antrages nach Inbetriebsetzung der Erdgasanlage.
Die gesamte Anlage darf erst in Betrieb gesetzt werden, wenn die Abgasanlage und Verbrennungsluftver-sorgung den entsprechenden Vorschriften und Regeln der Technik genügen (siehe u. a. FeuVO, DVGW-TRGI ‘2008) und die gutachtliche Stellungnahme des Bezirksschornsteinfegermeisters „Prüfung und Begutachtung” eingeholt ist.
Hierzu gehört insbesondere auch die Durchführung der Belastungs- und Dichtheitsprüfung gemäß DVGW-TRGI ‘2008, Abschnitt 7.1, seitens des VIU.
Der NB wohnt der Dichtheitsprüfung des VIU bei; dies sollte seitens des VIU bei der Termingestaltung berücksichtigt werden.
Zusätzlich müssen die Prüfungsergebnisse der Belastungs- und Dichtheitsprüfung in geeigneter Weise durch das VIU dokumentiert werden.
Der Regler- und Zählereinbau erfolgt danach durch den NB nach endgültiger Fertigstellung der Erdgas-anlage.
Anschließend wird die Inbetriebsetzung des Erdgas-Netzanschlusses (inkl. Druckregler und Gaszähler, gemäß § 14 Abs. 1 NDAV) von dem NB vorgenommen.
Die abschließende Inbetriebsetzung der Kundenanlage (§ 14 NDAV), die Einstellung der Gasgeräte, so-wie die Unterweisung des Betreibers, ist Aufgabe des VlU’s.
Werden an der Erdgasanlage Mängel festgestellt, welche die Sicherheit gefährden oder erhebliche Stö-rungen erwarten lassen, so ist der NB gemäß §15 NDAV berechtigt, den Anschluss zu verweigern oder die Anschlussnutzung zu unterbrechen.
Mit dem Einbau des Gaszählers und ggf. des Druckregelgerätes und dem Anschluss an das Versorgungs-netz übernimmt der NB keine Gewähr für die Mängelfreiheit der Erdgasanlage (vgl. § 15 Abs. 3 NDAV).
Für das Einlassen von Erdgas in Leitungsanlagen ist die DVGW-TRGI ‘2008 –, Abschnitt 5.7.1, zu beachten.
Termingestaltung
Termine für die Inbetriebsetzung des Erdgas-Hausanschlusses sind ausschließlich zwischen dem ausfüh-renden VIU und dem NB abzustimmen. Terminabsprachen müssen so rechtzeitig erfolgen, dass sie von den Beauftragten des NB eingeplant werden können.
Aus den v. g. Gründen müssen somit dem NB spätestens zur Terminabsprache zwischen VIU und NB vorliegen:
– Nachweis der gültigen Konzession des ausführenden VIU – Komplett ausgefüllter, gestempelter und unterschriebener „Antrag zur Inbetriebsetzung einer Erdgasanlage”.
Terminabsprachen können unter 02233 7909-3515 erfolgen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Initiative zur Terminabsprache dem VIU obliegt, da uns der jeweilige Baufortschritt nicht bekannt sein kann.
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3. Erdgas-Netzanschluss
Der Erdgas-Netzanschluss, bestehend aus Netzanschlussleitung, ggf. Absperreinrichtung außerhalb des Gebäudes, Isolierstück, Hauptabsperreinrichtung (HAE), Druckregelgerät und Gaszähler gehören zu den Betriebsanlagen des NB und steht in dessen Eigentum.
Netzanschlussräume sollten der DIN 18012 entsprechen. Sie sollten über allgemein zugängliche Räume, z. B. Treppenraum oder Kellereingang, direkt erreichbar sein.
In Häusern mit mehr als zwei Wohnungen sollte der Erdgas-Netzanschlussraum mit einer Türe verschlos-sen sein oder andere Manipulationsmaßnahmen angewendet werden.
Unabhängig dessen ist generell eine Lüftungsmöglichkeit ins Freie vorzusehen.
Der Netzanschluss – insbesondere die Hauptabsperreinrichtung – Gasdruckregler und Gaszähler, muss vor mechanischer Beschädigung geschützt und frei zugänglich sein.
Der Erdgas-Netzanschluss darf weder als Schutz- und Betriebserder, noch als Schutzleiter in Starkstrom-anlagen benutzt oder mitbenutzt werden. Das Isolierstück darf nicht überbrückt werden.
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4. Erdgasanlage
4.1 Allgemein
Für Arbeiten an der Erdgasanlage gilt allgemein:
Erstellungs-, Änderungs- und Instandhaltungsarbeiten an Erdgasanlagen in Gebäuden und auf Grundstü-cken dürfen, außer durch den NB, nur von Installationsunternehmen ausgeführt werden, die in ein Instal-lateurverzeichnis eines Gasnetzbetreibers als Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) eingetragen sind (siehe hierzu auch 2.1).
4.2 Druckregelgeräte
Druckregelgeräte haben die Aufgabe, unabhängig von schwankenden Netzdrücken und unterschied-lichen Gasverbräuchen, die Betriebsdrücke in der Kundenanlage nahezu konstant zu halten.
Hinweis: Bei den Erdgas-Hausanschlüssen der Größe DN 25 ist ein Blindstück mit Verschraubung 1“ montiert. Das Blindstück DN 25 wird bei der Inbetriebsetzung der Erdgasanlage durch ein Druckregelge-rät ausgetauscht.
4.2.1 Gasströmungswächter
Der Gasströmungswächter (GS) wird vom VIU direkt hinter dem Gas-Druckregelgerät eingebaut. Der GS K3 bzw. GS M3 (25 mbar bis 100 mbar) muss hier zum Einsatz kommen. Im Mehrfamilienhaus (2 Wohneinheiten) mit Etagenanwendung zusätzlich vor jedem Gaszähler.
Die in Betrieb befindlichen Gasanlagen sind grundsätzlich in ihrem Bestand nicht betroffen (Bestands-schutz).
4.3 Zählerdimensionierung und -einbau
Üblicherweise bestimmt der NB Art, Zahl und Größe sowie Aufstellungsort der Messeinrichtungen, wobei berechtigte Interessen des Anschlussnehmers möglichst berücksichtigt werden (§ 22 Abs. 2 NDAV).
Gaszähler sind so anzuordnen, dass sie ohne Hilfe von Leitern und Tritten installiert und abgelesen wer-den können und gegen mechanische Beschädigung geschützt sind. (siehe hierzu auch Anhang 7.1 bis 7.7)
Der Aufstellort soll trocken, belüftet, leicht erreichbar und zugänglich sein.
Gaszähler sind spannungsfrei und ohne Berührung mit den sie umgebenden Wänden anzuschliessen. Der Abstand zwischen Gaszähler und den umgebenden Wänden sollte mindestens 5 cm betragen.
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5. Gaskennwerte
Erdgas im Gasnetz der RNG sind Gase der zweiten Gasfamilie (Kurzzeichen L) nach dem DVGW Arbeitsblatt G 260 (Gasbeschaffenheit), bzw. dem Kurzzeichen LL nach DIN EN 437 mit folgenden durchschnittlichen Kennwerten.
DurchschnittsanalyseSymbol Einheit %-Anteil
Methan CH4 Vol % 84,20
Sonstige CH CnHm Vol % 4,52
Kohlendioxid CO2 Vol % 1,5
Stickstoff N2 Vol % 9,8
GaskennwerteSymbol Einheit %-Anteil
*Brennwert Hs,n kWh/m3 rd. 10,0
Wobbe-Index Ws,n kWh/m3 12,5
Heizwert Hi,n kWh/m3 9,0
Betriebsheizwert Hi,B kWh/m3 9,1
Gasdruck Pp mbar 23
Relative Dichte d – 0,639
*Dichte Pn kg/m3 rd. 0,82
Brennluftbedarf lmin m3/m3 8,932
Abgasvolumen (trocken) Votr m3/m3 8,117
Abgasvolumen (feucht) Vof m3/m3 9,937
*CO2 max. bei n=1 Kmax Mol-% rd. 1,2
Bitte beachten Sie:
Erdgas ist ein Naturprodukt; die vorgenannten Kennwerte können sich daher ändern.
* Die aktuellen Werte entnehmen Sie bitte der Seite www.rng.de, RNG Rheinische Netzgesellschaft.
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6. Anschluss- und Einstellwerte
Gasgeräte müssen für den Wobbe-lndex des für die Verteilung anstehenden bzw. vorgesehenen Gases geeignet sein und auf die erforderliche Nennwärmebelastung eingestellt werden. Für die Einstellung von Gasgeräten sind u. a. folgende Arbeitsunterlagen zu beachten:
– DVGW-Arbeitsblatt G 628 „Methoden des Einstellens von Gasverbrauchseinrichtungen mit Brennern ohne Gebläse“
– gerätespezifische Herstelleranweisungen
Für die erforderlichen Nennwärmebelastungen können die Einstellwerte in der nachfolgenden Tabelle abgelesen werden.
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Tabelle 1: Anschlusswerte und Einstellwerte für Betriebsheizwerte Hi,B = 9,1 kWh/m3
Nennwärme-
belastung QNB
kW
Einstellwert VE
l/min
Anschlußwert
VA m3/h
Nennwärme-
belastung QNB
kW
Einstellwert VE
l/min
Anschlußwert
VA m3/h
1,0
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
4,5
5,0
5,5
6,0
6,5
7,0
7,5
8,0
8,5
9,0
9,5
10,0
10,5
11,0
11,5
12,0
12,5
13,0
13,5
14,0
14,5
15,0
15,5
16,0
16,5
17,0
17,5
18,0
1,8
3,7
4,6
5,5
6,4
7,3
8,2
9,2
10,1
11,0
11,9
12,8
13,7
14,7
15,6
16,5
17,4
18,3
19,3
20,1
21,1
22,0
22,1
23,8
24,8
25,6
26,6
27,5
28,4
29,3
30,3
31,1
32,1
33,0
0,1
0,2
0,3
0,3
0,4
0,4
0,5
0,5
0,6
0,7
0,7
0,8
0,8
0,9
0,9
1,0
1,0
1,1
1,2
1,2
1,3
1,3
1,4
1,4
1,5
1,5
1,6
1,6
1,7
1,8
1,8
1,9
1,9
2,0
18,5
19,0
19,5
20,0
21,0
22,0
23,0
24,0
25,0
26,0
27,0
28,0
29,0
30,0
31,0
32,0
33,0
34,0
35,0
36,0
37,0
38,0
39,0
40,0
45,0
50,0
60,0
70,0
80,0
90,0
100,0
110,0
120,0
130,0
34,0
34,8
35,8
36,6
38,5
40,3
42,1
44,0
45,8
47,6
49,5
51,3
53,1
54,9
56,8
58,6
60,4
62,3
64,1
66,1
67,9
69,7
71,6
73,3
82,6
91,6
109,9
128,5
146,8
165,2
176,9
194,6
212,3
230,0
2,0
2,1
2,1
2,2
2,3
2,4
2,5
2,6
2,7
2,9
3,0
3,1
3,2
3,3
3,4
3,6
3,6
3,7
3,8
4,0
4,1
4,2
4,3
4,4
4,9
5,5
6,6
7,7
8,8
9,9
11,0
12,1
13,2
14,3
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7. Schlussbemerkung
Diese „Technischen Hinweise Erdgas“ verstehen sich als Mindestanforderungen, ohne den Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben.
Der Netzbetreiber, vertreten durch die GVG, steht den VIU zu weiteren Auskünften, insbesondere bei speziellen Anwendungstechniken, gerne zur Verfügung.
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Erft
Rhein
Dirmerzheim
Konradsheim
Herrig
Blessem
Lechenich
Ahrem
Erp
BorrNiederberg
Friesheim
Bliesheim
Liblar
Köttingen
KierdorfGymnich
Knapsack Fischenich
Kendenich
KalscheurenBerrenrathAlstädten Burbach Alt-Hürth
Efferen
Hermülheim
Stotzheim
Sielsdorf
Marsdorf
Gleuel
Bachem
Grube CarlGrefrath
Benzelrath
Habbelrath Frechen
Hücheln
Lövenich
Widdersdorf
Manstedten
Brauweiler
Sinthern
DansweilerFreimersdorf
GeyenPesch
PulheimOrr
Ingendorf
Stommeln Sinnersdorf
Stommelerbusch
Esch/-Auweiler
Rondorf
Höningen Hochkirchen
MichaelshovenWeiß
SürthHahnwald
Meschenich Godorf
Immendorf
Berzdorf
Wesseling
KeldenichUrfeld
Buschbell
KönigsdorfNeu-Freimersdorf
Weiden
Frechen
Pulheim
Köln
Köln
Hürth
Wesseling
Erftstadt
mit Erdgas versorgte Ortsteile
GASVERSORGUNGSGESELLSCHAFT MBH RHEIN-ERFTMax-Planck-Straße 11 · 50354 Hürth Tel. 02233 7909-0 · Fax: 02233 7909-5000 www.gvg.de · E-Mail: [email protected]
Gasnetz der RNG
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Anhang 1
Übersicht der unterschiedlichen Versorgungsträger je Stadt/Gemeinde
Frechen
Köln
Wesseling
Pulheim
2Erftstadt
ERFT
Hürth
Stadt Köln
RHEIN
1Köln
GVG Rhein-Erft
GVG Rhein-Erft
GVG Rhein-Erft
Stadtwerke Hürth
RheinEnergie
GVG Rhein-Erft
Stadtwerke Wesseling
RheinEnergieGVG Rhein-Erft
Stadtwerke Erftstadt/Verbandswasserwerk Euskirchen
RWE
RheinEnergie
GVG Rhein-Erft
Welcher Energieversorger bedient Sie mit welchem Produkt?
Erdgas
Wasser
Strom
Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft Max-Planck-Str. 11 · 50354 Hürth Tel.: 02233 7909-0 Fax: 02233 7909-5000 E-Mail: [email protected] Internet: www.gvg.de
RheinEnergie AGService CenterParkgürtel 26 · 50823 KölnTel.: 0221 34645-300 Fax: 0221 178-3322E-Mail: [email protected]: www.rheinenergie.comEntstördienst: 0800 4399237
Stadtwerke Hürth AöRZentraler Kundenservice Friedrich-Ebert-Str. 40 · 50354 Hürth Tel.: 02233 53-614 Fax: 02233 53-627 Internet: www.stadtwerke-huerth.deEntstördienst: 0800 7899277
Stadtwerke Wesseling GmbHBrühler Str. 95 · 50389 WesselingTel.: 02236 9442-0
Stadtwerke ErftstadtMichael-Schiffer-Weg 450374 ErftstadtTel.: 02235 409-846Fax: 02235 409-837Entstördienst: 0163 2067025
RWE AG
Tel.: 0800 9944023Fax: 0800 9944099Entstördienst: 0800 0793427
RheinEnergie
RheinEnergie
RheinEnergie
In folgenden Stadtteilen von Erftstadt erfolgt die Wasserversorgung durch das Verbandswasserwerk Euskirchen: ²Bliesheim, Borr/Scheuren, Niederberg, Friesheim, Erp. In allen anderen Stadteilen von Erftstadt erfolgt die Wasserversorgungdurch die Stadtwerke Erftstadt.
¹ In folgenden Kölner Stadtteilen erfolgt die Erdgasversorgung
durch die GVG Rhein-Erft:Esch, Auweiler, Pesch, Widdersdorf, Lövenich, Weiden, Marsdorf, Hochkirchen,Rondorf, Meschenich, Höningen, Immendorf, Godorf, Hahnwald, Sürth, Weiß,Michaelshoven sowie in Teilen von Rodenkirchen. In allen anderen Kölner Stadtteilen erfolgt die Erdgasversorgung durch die RheinEnergie AG.
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Anhang 1.1
GASVERSORGUNGSGESELLSCHAFT MBH RHEIN-ERFT Max-Planck-Straße 11 · 50354 Hürth Tel.: 02233 7909-3509Fax: 02233 7909-5509www.gvg.de · E-Mail: [email protected]
Anfrage für einenErdgas-Netzanschluss
Form
ular
-Nr.:
48,
Sta
nd 0
1.11
.201
2
1. Für � den Neubau � das vorhandene Gebäude � Haushalt � Gewerbe � öffentliche Einrichtungen
_________________________________________________________ Straße, Haus-Nr.
_______________________________________________________ Postleitzahl, Ort
wird � ein Angebot zur Herstellung eines Netzanschlusses � die Zustimmung zur Erweiterung, Auswechslung/ Änderung des vorhandenen Netzanschlusses erbeten.
2. Kunde _________________________________________________________ ___________________________________________________________ Name, Vorname Telefon
_________________________________________________________________________ Straße, Haus-Nr.
____________________________________ ____________________________________ Postleitzahl, Ort
3. Es sollen installiert werden
Art der Gasgeräte Nennwärmebelastung Anzahl kW/Stück kW Gesamt
4. Grundstückseigentümer ist
� der Kunde (Ziffer 2)
� ____________________________________________________________________________________ ____________________ Name und Anschrift des Grundstückseigentümers (falls dieser nicht der Kunde ist) Telefon
5. Die Kundenanlage darf nur durch ein bei einem Verteilnetzbetreiber (VNB) eingetragenes Installationsunternehmen errichtet werden.
__________________________________________________________ __________________________ ____________________ beauftragtes Installationsunternehmen (soweit schon bekannt) Telefon _________________________________________________________ ___________________________ ___________________ Architekt/Planer (soweit schon bekannt) Telefon
6. Besondere Hinweise
____________________________________________________________________________________________________________ 7. Ein Termin zur Besichtigung des Grundstückes und zur Klärung sonstiger Fragen kann vereinbart werden mit
___________________
Telefon
Das Angebot bzw. die Zustimmung soll gerichtet werden an
� den Kunden (Ziffer 2)
� _____________________________________________________________________________________ ____________________Name und Anschrift des Grundstückseigentümers (falls dieser nicht der Kunde ist) Telefon
______________________________________________________________ ____________________________________________ Ort und Datum Unterschrift des Kunden oder des Beauftragten
Mit Erdgas sollen beheizt werden:
2____________m Gebäudenutzfläche__________Wohneinheiten
2____________m Büro-/Geschäftsräume
2____________m Sonstiges _________________________
2____________m Nutzfläche insges. (Wärmebedarf_______kW)
Als zusätzlicher Wärmeerzeuger ist vorgesehen:
� Elektrowärmepumpe
� Mehrstoffkessel Betrieb mit Gas und_____________________
� Sonstige ______________________________________________
Für die Herstellung eines Netzanschlusses bitte Lageplan des Grundstücks und Keller-grundriss mit gewünschter Einführungsstelle der Anschlussleitung beifügen.
Heizkessel mit Warmwasser
Heizkessel ohne Warmwasser
Brennwertkessel mit Warmwasser
Brennwertkessel ohne Warmwasser
Sonstiges (z.B. Erdgas-Grill)
Erdgasherd/Erdgas-Wäschetrockner
Summe Anschlusswerte
Der Anschluss wird im Namen und für Rechnung der Rheinische NETZGesellschaft mbH, Maarweg 159-161, 50825 Köln, Geschäftsführer: Karsten Thielmann, Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Andreas Cerbe; Amtsgericht Köln HR B 56302, hergestellt.
Form
ular
Nr.
48, S
tand
01.
08.2
014
Anfrage für einen Erdgas-Netzanschluss
Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-ErftMax-Planck-Straße 11 · 50354 Hürth
Tel.: 02233 7909-3509Fax: 02233 7909-5509www.gvg.de· E-Mail: [email protected]
Der Anschluss wird im Namen und für Rechnung der Rheinische NETZGesellschaft mbH, Parkgürtel 24, 50823 Köln, Geschäftsführer: Dr. Ulrich Groß, Karsten Thielmann; Vorsitzenderdes Aufsichtsrates: Dr. Andreas Cerbe; Amtsgericht Köln HR B 56302, hergestellt.
Form
ular
Nr.
48, S
tand
01.
08.2
014
Anfrage für einen Erdgas-Netzanschluss
Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-ErftMax-Planck-Straße 11 · 50354 Hürth
Tel.: 02233 7909-3509Fax: 02233 7909-5509www.gvg.de· E-Mail: [email protected]
Der Anschluss wird im Namen und für Rechnung der Rheinische NETZGesellschaft mbH, Parkgürtel 24, 50823 Köln, Geschäftsführer: Dr. Ulrich Groß, Karsten Thielmann; Vorsitzenderdes Aufsichtsrates: Dr. Andreas Cerbe; Amtsgericht Köln HR B 56302, hergestellt.
E-Mail-Adresse
E-Mail-Adresse
E-Mail-Adresse
________________________________________________________________________________________ _____________Name
Bitte denken Sie an eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Für die Herstellung eines Neubau-Netzanschlusses bitte den amtl. Lageplan (zum Bauantrag) des Grundstückes sowie den EG oder KG Grundriss mit der gewünschten Einführungsstelle beifügen.
Form
ular
Nr.
48, S
tand
01.
02.2
018
Anfrage für einen Erdgas-Netzanschluss
Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-ErftMax-Planck-Straße 11 · 50354 Hürth
Tel.: 02233 7909-3509Fax: 02233 7909-5509www.gvg.de· E-Mail: [email protected]
Der Anschluss wird im Namen und für Rechnung der Rheinische NETZGesellschaft mbH, Parkgürtel 24, 50823 Köln, Geschäftsführer: Dr. Ulrich Groß, Karsten Thielmann; Vorsitzenderdes Aufsichtsrates: Dr. Andreas Cerbe; Amtsgericht Köln HR B 56302, hergestellt.
Form
ular
Nr.
50, S
tand
01.
08.2
014
Antrag zur Inbetriebsetzung einer Erdgasanlage
Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-ErftMax-Planck-Straße 11 · 50354 HürthTechnische Dienstleistungen Tel.: 02233 7909-3515Fax: 02233 7909-5515www.gvg.de· E-Mail: [email protected]
Der Anschluss wird im Namen und für Rechnung der Rheinische NETZGesellschaft mbH, Parkgürtel 26, 50823 Köln, Geschäftsführer: Dr. Ulrich Groß, Karsten Thielmann; Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Andreas Cerbe; Amtsgericht Köln HR B 56302, hergestellt.
1. Für die □ neu installierte □ erweiterte □ außer Betrieb genommene Gasanlage □ Wiederinbetriebnahme□ Haushalt □ Gewerbe □ öffentliche Einrichtung nach Gerätewechsel
Zählerstandort
Straße, Haus-Nr.
Postleitzahl, Ort
Wird die Inbetriebsetzung beantragt.
Geschoss
□ Wiedereinbau
Wohnung
2. Kunde/Rechnungsanschrift
Dieser Antrag ist für jede Gasanlage (Zähler) gesondert auszufüllen sowie vom Installationsunternehmen unter Ziffer 5 zu unterschreiben.
Name, Vorname
Straße, Haus-Nr.
Postleitzahl, Ort
Telefon
3. Es sind installiert:
5. Die Gasanlage ist gemäß den Bestimmungen der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) nebst den Anlagen und techn. Hinweisen der GVG, den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere der DVGW-TRGI errichtet worden. Sie wur-de den vorgeschriebenen Prüfungen nach DVGW-TRGI unterzogen und für dicht befunden. Die Gasgeräte tragen das CE-Kennzeichen. Vor Beginn der Arbeiten wurde der Bezirksschornsteinfeger informiert.Nach Aufstellen des Zählers erfolgen das Einstellen und die Inbetriebnahme der Kundenanlage sowie die Gebrauchsanweisung für den Betreiber durch das Installationsunternehmen.
□ den vorhandenen Gaszähler□ einen neuen Gaszähler
Zählergröße: _________________ Zähler-Nr.: _________________________ Zählerstand: __________________ am: __________
Hinweis: Die GVG behält sich vor, im Bedarfsfall ein entsprechendes Leitungsschema mit Dimensionierung von Leitungen und Armaturen sowie Leis-tungsangaben der Gasgeräte vom Installationsunternehmen anzufordern. Durch den Anschlussan das Leitungsnetz übernimmt die GVG keine Haftung für die vom Installationsunternehmen ausgeführten Einrichtungen und Arbeiten.
Ort und Datum Name des verantwortlichen Fachmanns Unterschrift und Stempel des Installationsunternehmens
Mit Gas sollen beheizt werden:____________m2 Wohnfläche__________Wohneinheit
____________m2 Büro-/Geschäftsräume
____________m2 Sonstiges _______________________
____________m2 Nutzfläche insges. (Wärmebedarf________kW)
Warmwasserbereitung mit Gas: □ ja □ nein
Als zusätzlicher Wärmeerzeuger ist vorgesehen:
_____________________________________________________
*Nichtzutreffendes streichen Anzahl kW/Stück kWGesamt
Herd
Durchlauf-Wasserheizer
Vorrats-Wasserheizer
Raumheizer/Heizherd*
Umlauf-Wasserheizer mit/ohne WW-Bereitung*
Heizkessel mit/ohne Warmwasserbereitung*
Brennwertkessel mit/ohne WW-Bereitung*
Sonstiges
3. Die Gasversorgung soll erfolgen über:
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0
00
0
Hausanschlussraum in Anlehnung
an DIN 18012
Gas-Hausinstallation Wasser-Hausinstallation
Farbe: gelb RAL 1021 Farbe: blau RAL
Hausanschlussleitung
Hauptabsperreinrichtung (HAE)
Hausanschlussleitung
Hauptabsperrarmatur
Lösbare Verbindung
Haus-Druckregelgerät
Verteilungsleitung
Zähleranschlussformstück
Einrohr-Gaszähler
Verbrauchsleitung
Wasserzähler
Wasserzähleranschlussbügel
Absperrventil/Rückflussverhinderermit Prüfeinrichtung und Entleerung
Filter
Druckminderer, wenn p>5 bar
– 16 –
Anhang 4
Gas- Hausinstallation Wasser- Hausinstallation
Balgengaszähler G 4 und G 6
(Einstutzengaszähler) für Betriebsdrücke bis 0,1 bar
*) Die genannten Baumaße sind herstellerspezifisch
Abmessungen
Zähler-größe
Messraum-inhaltin dm3
AnschlussDN
Baumaße in mm *) Gewicht in kg
G 4 2 25
253,5G 6
B C D E
274 71 233 177 2,5-3
323 85 264 218 4,3
Belastungstabelle (GVG interne Werte)
Zähler-größe
Wärme-Belastung
kW
Max DurchsatzErdgasm3/h
G 4
G 6
45
75
5
8,5
– 17 –Februar 2014
Anhang 5.1
Balgengaszähler G 16 und G 25
(Einstutzengaszähler) für Betriebsdrücke bis 0,1 bar
*) Die genannten Baumaße sind herstellerspezifisch
405 234 8,5
D E
Gewichtin kg
14,1289465
Zähler-größe
Wärme-belastung
kW
Max DurchsatzErdgasm3/h
G 25
G 16
340 37
21190
Abmessungen
Zähler-größe
Belastungstabelle (GVG interne Werte)
Ab-bildung
Messraum-inhaltin dm3
AnschlussDN
Baumaße in mm *)
1 G 16 10 40 426 108
B C
1384965020G 252
Die Gaszähler nach Abb. 1 werden durch eine Überwurfmutter und die nach Abb.2 durch 4 Sechskantmuttern angeschraubt.
– 18 –Februar 2014
Anhang 5.2
Balgengaszähler G 40 und G 65
(Einstutzengaszähler) für Betriebsdrücke bis 0,1 bar
Abmessungen
Zähler-größe
Belastungstabelle (GVG interne Werte)
Messraum-inhaltin dm3
AnschlussDN
Baumaße in mm *) Gewichtin kg
G 40
G 65
30
60
65
80
B
645
865
170
180
485
600
352
377
575
775 65
40
C D E F
Zähler-größe
Wärme-belastung
kW
Max DurchsatzErdgasm3/h
G 40
G 65
500
775
55
85
* ) Die genannten Baumaße sind herstellerspezifisch
– 19 –Februar 2014
Anhang 5.3
Drehkolbengaszähler G 100 für Betriebsdrücke bis 0,1 bar
Abmessungen
Zähler-größe
Belastungstabelle (GVG interne Werte)
Baumaße in mm *) Gewichtin kg
C E
Zähler-größe
Wärme-belastung
kW
Max DurchsatzErdgasm3/h
* ) Die genannten Baumaße sind herstellerspezifisch
Nenn-weiteDN A BT BL H LK M Anz.
G 100 80 138 456 171 251 205 200 160 16 8 32
G 100 1240 136
LK = LochkreisdurchmesserAnz. = Schrauben-AnzahlM = Gewindegröße
– 20 –Februar 2014
Anhang 5.4
Gas-Mitteldruckregler
für Hausanschlüsse DN 25
M2R MF-G
Typ
D
Regler-eingangFlansch
PN
Regler-ausgang
AußengewindeR L H B1 B2
Maße des Regelgerätes AW
m3/h
Wärme-leistung
kW
Ausgangs-druck
mbar
M2R5 25MF-G 25 1½“ 120 140 145 80 62 8,5 75 23
– 21 –Februar 2014
Anhang 6.1
Gas-Mitteldruckregler
für Hausanschlüsse DN 25
MR25 MF-G
TypRegler-eingangFlanschPN 16
Regler-ausgang
AußengewindeG
Maße des Regelgerätes AW
m3/h
Wärme-leistung
kW
Ausgangs-druck
mbar
MR25 MF-G 1½“ 23DN25/DP16
LG H H1 D
140 284 134 185 37 340
– 22 –Februar 2014
Anhang 6.2
Gas-Mitteldruckregler
für Hausanschlüsse DN 50
MR 50 F
Typ
Regler Ein-und AusgangFlansch PN 16
DN
Abmessungen mm AW
m3/h
Wärme-leistung
kW
Ausgangs-druck
mbar
MR 50 F 50
MR 50 F 50
LF H D H2 A2
220
220
379
379
262
262
157
157
165
165
140
140
1240
1240
23
50
– 23 –Februar 2014
Anhang 6.3
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– 31 –
Anhang
Februar 2014