statut der „deutschen ornithologischen gesellschaft zu berlin”

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Statut d. deutschen ornithologischen Gesellschaft zu Berlin. 69 Abonnenten des Journals, welche nachweislich das Organ tier Gesellschaft durch den Buchhandel beziehen und ferner zu ent- nehmen vorziehen, haben selbstverst~ndlich nur einen Beitrag yon i Thaler j~hrlich als Gesellschaftsmitglied zu entrichten. Letztere kSnnen auch etwaige ihnen fehlende friihere Jahrg~tnge des Journals (I--XV) durch Vermittelung der Gesellschaft zu ermiissigtem Preise nachgeliefert erhalten. Alle, auf Grund nachstehender Satzungen erfolgende Beitritts- erkl~irungen, hnfragen und sonstige Zusendungen sowie Geldbei- triige~ bitten wir an den Secret~tr der G esellschaft, Dr. J. Cabanis zu Berlin, franco zu richten. Fiir den Vorstand: Dr. Cabanis. Dr. Belle. Dr. Brehm. Dr. Golz. Statut der ,,deutschen ornithologischenGesellschaftzu Berlin." w Die ,,deutsche ornithologische Gesellschaft zu Berlin" ist ein naturwissenscbaftlieher Verein, welcher seinen Sitz in Berlin hat und dessen Wirksamkeit mit dem Jahre 1868 beginnt. w Zweck der Gesellschaft ist die BefSrderung der Vogelkunde nach allen Richtungen hin, namentlich also Erforschung der g e- s a m m t e n Vogelwelt, hinsichtlich der Feststellung der einzelnen Arten, ihrer Lebensweise und der Bedeutung ihres Lebens der tibrigen Thierwelt gegenaber, gegenseitiger Austausch der gesamm- ten Erfahrungen und Beobachtungen in regetm~ssig wiederkehren- den Sitzungen und in einem gemeinschaftlicheu Organ. w Die Gesellschaft ist eine gesehlossene und z~thlt als solche nur ordentliche Mitglieder. Zur Mitgliedschaft ist jeder in Deutsch- land oder im Auslande lebende Kenner und Liebhaber der V5gel berechtigt, welcher im Voraus diesen Statuten schriftlich beitritt und sich einer Abstimmung nach einem yore Vorstande zu regeln- den Modus unterwirft. Das Mitglied bleibt der Gesellschaft ftir das folgende Kalenderjahr verpflichtet, wenn es nicht splitestens vier Wochen vor Jahresschluss seine Austrittserkliirung an den Secretiir schriftlieh abgiebt. Zeitweilig ausgeschiedene Mitglieder kSnnen jederzeit unter denselben Bedingungen wie neue Mitglieder

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Page 1: Statut der „deutschen ornithologischen Gesellschaft zu Berlin”

Statut d. deutschen ornithologischen Gesellschaft zu Berlin. 69

Abonnenten des Journals, welche n a c h w e i s l i c h das Organ tier Gesellschaft durch den Buchhandel beziehen und ferner zu ent- nehmen vorziehen, haben selbstverst~ndlich nur einen Beitrag yon i Thaler j~hrlich als Gesellschaftsmitglied zu entrichten. Letztere kSnnen auch etwaige ihnen fehlende friihere Jahrg~tnge des Journals (I--XV) durch Vermittelung der Gesellschaft zu ermiissigtem Preise nachgeliefert erhalten.

Alle, auf Grund nachstehender Satzungen erfolgende Beitritts- erkl~irungen, hnfragen und sonstige Zusendungen sowie Geldbei- triige~ bitten wir an den Secret~tr der G esellschaft, Dr. J. Cabanis zu Berlin, franco zu richten.

Fiir den Vorstand: Dr. Caban i s . Dr. Be l l e . Dr. Brehm. Dr. Golz.

S t a t u t der

, , d e u t s c h e n o r n i t h o l o g i s c h e n G e s e l l s c h a f t z u Ber l in . "

w Die ,,deutsche ornithologische Gesellschaft zu Berlin" ist ein

naturwissenscbaftlieher Verein, welcher seinen Sitz in Berlin hat und dessen Wirksamkeit mit dem Jahre 1868 beginnt.

w Zweck der Gesellschaft ist die BefSrderung der Vogelkunde

nach allen Richtungen hin, namentlich also Erforschung der g e- s a m m t e n Vogelwelt, hinsichtlich der Feststellung der einzelnen Arten, ihrer Lebensweise und der Bedeutung ihres Lebens der tibrigen Thierwelt gegenaber, gegenseitiger Austausch der gesamm- ten Erfahrungen und Beobachtungen in regetm~ssig wiederkehren- den Sitzungen und in einem gemeinschaftlicheu Organ.

w Die Gesellschaft ist eine gesehlossene und z~thlt als solche

nur ordentliche Mitglieder. Zur Mitgliedschaft ist jeder in Deutsch- land oder im Auslande lebende Kenner und Liebhaber der V5gel berechtigt, welcher im Voraus diesen Statuten schriftlich beitritt und sich einer Abstimmung nach einem yore Vorstande zu regeln- den Modus unterwirft. Das Mitglied bleibt der Gesellschaft ftir das folgende Kalenderjahr verpflichtet, wenn es nicht splitestens vier Wochen vor Jahresschluss seine Austrittserkliirung an den Secretiir schriftlieh abgiebt. Zeitweilig ausgeschiedene Mitglieder kSnnen jederzeit unter denselben Bedingungen wie neue Mitglieder

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70 Statut der deutschen ornithologischen

wieder eintreten. Ueber Zulassung yon G~sten zu deu Sitzungen entscheidet der Vorstand.

w Die s und Interessen der Gesellschaft leitet

und wahrt ein au~ der Anzahl der Mitglieder gew~hlter Vorstand, in welchen jedoch nur solche PersSnlichkeiten aufgenommen wer- den d~irfen, welche als $chriftsteller, Reisende, Sammler oder Zfichter Hervorragendes geleistet haben. Die Anzahl der Vor- standsmitglieder ist nicht beschr~nkt und wird durch den Vorstand selbst bestimmt; demselbea steht aueh das Recht zu, sich vork0m- menden Falls naeh Befinden zu erg~nzen.

Zur Vereinfachung des Gesch~ftsganges wird den in Berlin anwesenden Vorstandsmitgliedern die ausabende Th~tigkeit in Voll- macht des Vorstandes ~ibertragen.

w Zur Vornahme der Wahl der Vorstands-Mitglieder, welche alle

drei Jahre geschehen soll, ist die Stimmabgabe der tt~Ifte aller Mitglieder, zur Galtigkeit eine Majorit~t yon zwei Dritteln der Anwesenden erforderlich. Das ausscheidende Vorstands-Mitglied kann sofort wieder gew~hlt werden.

w Aus der Mitte des Vorstandes werden eiu zeitwefliger Vor-

sitzender und ein Secret~r gew~hlt. Ersterer hat die Versammlung zu leiten. Letzterer, welcher dem Vorstande ftir seine GeschSfts- f~ihrung veraatwortlich ist, versieht die Correspondenz, verwaltet die Gesellschaftsk~sse, vollzieht als Gesch~ftsf(ihrer die sonstigen Angelegenheiten der Gesellschaft und unterzeichnet im Auftrage des Vorstandes.

w Am ersten Montage eines jeden Monats versammeln sich die

in Berlin anwesenden ~[itglieder der Gesellsehaft zu einer Sitzung. Ausserdem findet, um s~mmtlichen Mitgliedern der Gesellschaft im Voraus die MSglichkeit persSnlicher Begegnung und Be- spreehung zu sichern, allj~hflieh anfangs October eine Jahresver- sammlung zu Berlin start. $ollte ein besonderes ornithologisches Interesse es w•nschenswerth machen, so kann die Jahresversamm- lung nach vorausgegangenem Beschluss der Oesellschaft ausnahms- weise auch f(ir einen andern Ort innerhalb Deutschlands angesetzt werden. Ausserordentliche Sitzungen und Vorstandsversammlungen bleiben den Anordnungen des Vorstandes vorbehalten.

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Geselischaff zu Berlin. 71

. 8 .

Alle in den Versammlungen gehaltenen Vortr~ge und die sonst an die Gesellschaft eingehenden oder yon derselben veranlassten ornithologischen Abhandlungen werden in dem 1853 begrandeten ,,Journal far Ornithologie" verSffenthcht, und verpflichten sich die Mitglieder, ihre ornithologischen Arbeiten, soweit letztere f~r das Journal sich eignen, und zu anderweitiger Vet'Sflentlichung dersel- ben nicht besondere Gr(tnde vorliegen, gedachter Zeitsahrift einzu- verleiben, wogegen die Gesellschaft die Mittel zur Herstellung naturgetreuer Abbildungen gew~hrt, urn, den Anforderungea deut- scher Wissenschaftlichkeit gem~ss, ein fi~r die Ornithologie in jeder Beziehung zweckentsprechendes Organ dauernd zu sichern und fol.tzuentwickeln. Die Protokolle und Sitzungsberichte, insofern sie wissenschaftliche Ergebnisse liefern, alle die Gesellschaft betreffen- den Bekanntmachungen und ebenso Wansche und Anfragen der Mitglieder in Bezug auf 0rnithologie werden ebenfalls durch das Journal zur allgemeinen Kenntniss gebracht.

w Zur FSrderung der Zwecke und zur Bestreitung der Kosten

der Gesellschaft zahlt jedes Mitglied einen j~hrlichen Beitrag yon fiinf Thaler preuss, pr~numerando; bei seinem Eintritte in die Ge- sellschaft ausserdem einen ThalerAntrittsgeld. Die erste Beitrags- zahlung gilt far das laufende Kalenderjahr. Nach erfolgter Zahlung empfitngt jedes Mitglied, anstatt eines Diploms, far das laufende Jahr eine ~auf seinen ~Namen ausgestellte Mitgliedskarte, welche dem Inhaber die Rechte und Vortheile eines Gesellschafts-Mit- gliedes gew~hrleistet; ebenso erh~lt jedes Mitglied j~fl~riich sechs Hefte oder einen Band des ,,Journal f(tr Ornithologie" unmittelbar nach u des Druckes u n e n t g e l t l i c h geliefert, inner- halb des deutsch-~sterreichischen Postvereins unter Streifband dureh frankirte Zusendung. Den im Auslande wohnenden Mitgliedern geht das Journal auf gleichem Wege zu, wenn sie im Voraus das sieh herausstellende Porto entrichten. Allen im Laufe des Jahres hinzutretenden Mitgliedern der Gesellschaft werden die bereits ersehienenen Hefte des betreffenden. Jahrganges nach- geliefert.

w lo. Sammtliche Meldungen und Zusendungen jeglicher Art in Ge-

sellschaftsangelegenheiten sind frankirt an den Secret~r zu richten,

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72 Nachrlchten. - - s die Redaction elngegangene Schriften.

welcher dieselben dem Vorstande zu ~ibermitteln oder sonstwie das Erforderliche zu veranlassen hat.

w 11. Die gegenw~trtigen Statuten haben eine Gttitigkeit yon drei

Jahren, und bildet der Grtinduags-Ausschuss w~thrend dieser Zeit den Vorstand. Nach Ablauf derselben kann eine Umgestaltung vorliegender Statuten, wenn sich das Bediirfniss dazu herausstellt, stattfinden; doch hat dasjenige Mitglied, welches Aenderungen, bezfiglich Zusiitze verlangt, seinen Antrag drei Monate vor statt- findender Jahresversammlung schriftlich beim Vorstande einzu- reichen, und ist zur Annahme des dann yore Vorstande im Namen des betreffenden Mitglieaes vorzubringenden Antrages eine Majori- tiit yon drei Vierteln der Stimmberechtigten einer wahlf~higen Ver- sammlung erforderlich.

D e r V o r s t a n d . J . Caban% Scbriflfiihrer. Bodinus. C, Bolle. /t. Brehm. 0. Finseh,

E. Hartlaub. F. Heine sen. Th. v. Heuglin. E.v.Homeyer. A.v. Homeyer. R. Baron Klinig-Warthausen. A. v. Pelzeln. Golz.

l ~ a c h r i c h t e n .

An die Redaction eingegangene Schriften. (Siehe S e p t e m b e r - H e f t 1868, S. 360.)

775. J. V. B a r b o z a du Boeage . Ayes das possessSes d'Afriea occiden- tal que existem no Museu de Li~boa. Terceira Lista. (Extr. do Jor- naI de Sciencias mathematicas, physic as e naturaes. No. V. Lisboa. 1868.) - - Vom Verfasser.

776. R o b e r t Col le t . 1%rges Fugle, og deres geographiske Udbredelse i Lander. (Saerskilt aftrykt af u Forl)andliuger for 1868.) -- Vom Verfasser.

777. Dr. A. G i r t a n n e r . Beobachtungen tiber Fortpflanzung und Ent- wiekelung des Alpen-Mauerlitufers (Tichodroma phoenicoptera.) Mit einer T a f e l . - Beobaehtungen fiber den BaumlKufer (Cer tMafami - llaris). - - (Separatabdr. a. d. Verhandlungen der St. Gallisehen na- turwissensch. Gesellsch. St. Gallen 1868.] -- Vom Verfasser.

778. Dr. F. C. Noll. Der Zoologische Garten. Zeitschrift ffir Beobaeh- tung, Pflege und Zueht der Thiere. IX. Jahrff. 1868, No. 9~ Septem- tember und No. 12, December. Frankfurt a. M . - VomHerausgeber.

I)ruck yon G. PKt~ ii] Naumbur~ a/S '