statut der „deutschen ornithologischen gesellschaft zu berlin”

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Statut der deutsehen ornithologisehen Gesellschaft. 73 wissenschaftliche Gesellschaften und Vereine ktinnen dasselbe aber erwerben~ indem ein Vorstandsmi!glied genannter Institute, far ein solches, zugleieh der ornithologischen Gesellsehaft als Mitglied beitritt. Alle, auf Grund nachstehender Satzungen erfolgende Beitritts- erkl~trungen, Anfragen und sonstige Zusendungen sowie Geldbei- triige, (letztere thunliehst dureh Post-Anweisung,) bitten wir an den Seeretiir der Gesellsehaft~ Dr. J. Cabanis zu Berlin, (Johanniter- Strasse No. 6; vom l. April d. J. ab: Simeons-Strasse :No. 23,) franeo zu richten. Fttr den Vorstand: Dr. Cabanis. Dr. Bodinus. Dr. Bolle. Dr. Brehm. Dr. Gol~ Statut der ,deutschen ornithologischen Gesellschaft zu Berlin." w Die ,,deutsche ornithologische Gesellschaft zu Berlin" ist ein naturwissenschaftlicher Verein, welcher seinen Sitz in Berlin hat und dessert Wirksamkeit mit dem Jahre 1868 beginnt. w Zweck der Gesellsehaft ist die Beftirderung der Vogelkunde nach allen Richtungen. hin, namentlich also Erforsehung der g e- sammten Vogelwelt, hinsichtlich der Feststellung der einzelnen Arten, ihrer Lebensweise und der Bedeutung ihres Lebens der tlbrigen Thierwelt gegenUber, gegenseitiger Austauseh der gesam- melten Erfabrungen und Beobaehtungen in regelm~tssig wieder- kehrenden Sitzungen mad in einem gemeinschaftliehen Organ. w Die Gesellsehaft ist eine geschlossene und ziihlt als solche nur ordentliche Mitglieder. Zur Mitgliedsehaft ist jeder in Deutseh- hind oder im Auslande lebende Kenner und Liebhaber der Vtigel berechtigt, welcher im Voraus diesen Statuten schriftlieh beitritt und sich ether Abstimmung naeh einem yore Vorstande zu regeln- den Modus unterwirft. Das Mitglied bleibt der Gesellsehaft fur das folgende Kalenderjahr verpfiichtet, wenn es nieht splitestens vier Woehen vor Jahressehluss seine Austrittserkliirung an den Seeretiir schriftlieh abgiebt. Zeitweilig ausgeschiedene Mitglieder kiinnen jederzeit mater denselben Bedingungen wie neue Mitglieder

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Page 1: Statut der „deutschen ornithologischen Gesellschaft zu Berlin”

Statut der deutsehen ornithologisehen Gesellschaft. 73

wissenschaftliche Gesellschaften und Vereine ktinnen dasselbe aber erwerben~ indem ein Vorstandsmi!glied genannter Institute, far ein solches, zugleieh der ornithologischen Gesellsehaft als Mitglied beitritt.

Alle, auf Grund nachstehender Satzungen erfolgende Beitritts- erkl~trungen, Anfragen und sonstige Zusendungen sowie Geldbei- triige, (letztere thunliehst dureh Post-Anweisung,) bitten wir an den Seeretiir der Gesellsehaft~ Dr. J. Cabanis zu Berlin, (Johanniter- Strasse No. 6; vom l. April d. J. ab: Simeons-Strasse :No. 23,) f r a n e o zu richten.

Fttr den Vorstand: Dr. Caban i s . Dr. Bod inus . Dr. Bol le . Dr. Brehm. Dr. Gol~

S t a t u t der

, d e u t s c h e n o r n i t h o l o g i s c h e n G e s e l l s c h a f t zu Ber l in ." w

Die ,,deutsche ornithologische Gesellschaft zu Berlin" ist ein naturwissenschaftlicher Verein, welcher seinen Sitz in Berlin hat und dessert Wirksamkeit mit dem Jahre 1868 beginnt.

w Zweck der Gesellsehaft ist die Beftirderung der Vogelkunde

nach allen Richtungen. hin, namentlich also Erforsehung der g e- s a m m t e n Vogelwelt, hinsichtlich der Feststellung der einzelnen Arten, ihrer Lebensweise und der Bedeutung ihres Lebens der tlbrigen Thierwelt gegenUber, gegenseitiger Austauseh der gesam- melten Erfabrungen und Beobaehtungen in regelm~tssig wieder- kehrenden Sitzungen mad in einem gemeinschaftliehen Organ.

w Die Gesellsehaft ist eine geschlossene und ziihlt als solche

nur ordentliche Mitglieder. Zur Mitgliedsehaft ist jeder in Deutseh- hind oder im Auslande lebende Kenner und Liebhaber der Vtigel berechtigt, welcher im Voraus diesen Statuten schriftlieh beitritt und sich ether Abstimmung naeh einem yore Vorstande zu regeln- den Modus unterwirft. Das Mitglied bleibt der Gesellsehaft fur das folgende Kalenderjahr verpfiichtet, wenn es nieht splitestens vier Woehen vor Jahressehluss seine Austrittserkliirung an den Seeretiir schriftlieh abgiebt. Zeitweilig ausgeschiedene Mitglieder kiinnen jederzeit mater denselben Bedingungen wie neue Mitglieder

Page 2: Statut der „deutschen ornithologischen Gesellschaft zu Berlin”

74 Statut der deutschen ornithologischen Gesellsehaft.

wieder eintreten. Ueber Zulassung yon Giisten zu den Sitzungea entscheidet der Vorstand.~

w Die Angelegenheiten und Interessen tier Gesellschaft leitet

und wahrt ein aus der Anzahl der Mitglieder gew~hlter Vorstand~ in welchen jedoch nur solehe PersSnlichkeiten aufgenommen wer- den dUrfen, welche als Schriftsteller, Reisende, Sammler oder ZUchter Hervorragendes geleistet haben. Die Anzahl der Vor- standsmitglieder ist nicht beschr~nkt und wird durch den Vorstand selbst bestimmt; demselben steht auch das Recht zu~ sich vorkom- menden Falls nach Befinden zu erg~inzen.

Zur Vereinfachung des Geschiiftsganges wird den in Berlin anwesenden Vorstandsmitgliedern die ausUbende Thiitigkeit in u macht des Vorstandes Ubertragen.

w Zur Vornahme der Wahl der Vorstands-Mitglieder, welche alle

drei Jahre geschehen soll, ist die Stimmabgabe der Hiilfte aller Mitglieder, zur Gt~ltigkeit eine Majorit~tt yon zwei Dritteln der Anwesenden efforderlich. Das ausscheidende Vorstands-Mitglied kann sofort wieder gew~ihlt werden.

w Aus der Mitte des Vorstandes werden ein zeitweiliger Vor-

sitzender und ein Seeretiir gew~thlt. Ersterer hat die Versammlung zu leiten. Letzterer, welcher dem Vorstande fur seine Geseh~ifts- fUhrung verantwortlich ist, versieht die Correspondenz, verwaltet die Gesellschaftskasse, Vollzieht als GeschiiftsfUhrer die sonstigeu Angelegenheiten der Gesellschaft und unterzeichnet im Auftrage des Vorstandes.

w Am ersten Montage eines jeden Monats versammeln sich die

in Berlin anwesenden Mitglieder der Gesellschaft zu einer Sitzung. Ausserdem finder, um slimmtlichen Mitgliedern der Gesellschaft im Voraus die MSglichkeit persi~nlicher Begegnung und Be- sprechung zu sichern, allj~thrlich anfangs October eine Jahresver- sammlung zu Berlin start. Sollte ein besonderes ornlthologisches Interesse es wtinschenswerth machcn, so kann die Jahresversamm- lung nach vorausgegangenem Beschluss der Gesellschaft ausnahms- weise aueh ftir einen andern Ort innerhalb Deutschlands angesetzt werden. Ausserordentliche Sitzungenund Vorstandsversammlungen hleiben den Anordmmgen des Vorstandes vorbehalten.

Page 3: Statut der „deutschen ornithologischen Gesellschaft zu Berlin”

Statut der deutsehen ornithologisehen Gdsellsebaft. 75

w 8. Alle in den Versammlungen gehaltenen Vortr~ige und die sonst

an die Gesellsehaft eingehenden oder yon derselben veranlassten omithologisehen Abhandlungen werden in dem 1853 begrimdeten ,,Journal fiir Ornithologie" vertiffenflieht, und verpfliehten sieh die Mitglieder, ihre ornithologisehen Arbeiten, soweit letztere flit das Journal sich eignen, und zu anderweitiger Vertiffentliehung dersel- ben nieht besondere Grtinde vorliegen, gedachter Zeitsehrift einzu- verleiben, wogegen die Gesellsehaft die Mittel zur Herstellung naturgetreuer Abbildungen gew~ihrt, urn, den Anforderungen deut- seher Wissensehaftliehl(eit gemKss, ein fttr die Ornithologie in jeder Beziehung zweekentsprechendes Organ dauernd zu sichem und fortzuentwickeln. Die Protokolle und Sitzungsbelichte, insofern sie wissensehaftliehe Ergebnisse liefern, alle die Gesellsehaft betreffen- den Bekanntmaehungen und ebenso Wtinsehe und Anfragen der Mitglieder in Bezug auf Ornithologie werden cbenfalls dutch das Journal zur allgemeinen Kenntniss gebraeht.

w Zur Ftirderung der Zweeke und zur Bestreitung der Kosten

der Gesellsehaff zahlt jedes Mitglied einen j~thrliehen Bcitrag yon fUnf.Thaler preuss, pr~tnumerando; bet seinem Eintritte in die Ge- sellsehaft ausserdem einen Thaler Antrittsgeld. Die erste Beitrags- zahlung gilt fur das laufende Kalenderjahr. Nach erfolgter Zahlung empf~ingt jedes Mitglied, anstatt eines Diploms, FOr das hmfende Jahr eine auf seinen Namen ausgestellte ~[itgliedskarte, welche dem Inhaber die Reehte und Vortheile eines Gesellschafts-Mit- gliedes gew~thrleistet; ebenso erh~ilt jedes Mitglied j~ihrlieh seehs Hefte oder einen Band des ,,Journal ftir Ornithologie" nnmittelbar naeh Vollendung des Druekes u n e n t g e l t l i e h geliefert, inner- halb des deutsch-tisterreichischen P0stvereins unter Streifband durch frankirte Zusendung. Den im Auslande wohneuden Mitg'liedern geht das Journal auf gleichem Wege zu, wenn sie im Voraus das sieh herausstellende Porto entrichten. Allen im Laufe des Jahres hinzutretenden )litgliedern der Gesellschaft werden die bereits erschienenen Hefte des betreffenden Jahrganges nachgeliefert.

w 1o. S~mmtliehe Meldungen und Zusendungen jeglieher Art in Ge-

sellschaftsangelegenheiten sind frankirt an den Seeretair zu richten, welcher dieselben dem Vorstande zu t~bermitteln oder sonstwie das Erforderliehe zu veranlassen hat.

Page 4: Statut der „deutschen ornithologischen Gesellschaft zu Berlin”

76 Statut der Gesellschaft. - - Verzeichniss der Mitglieder.

w 11. Die gegenwiirtigen Statuten haben eine Giltigkeit yon drei

Jahren, und bfldet der GrUndungs-Ausschuss wAhrend dieser Zeit den Vorstand. Nach Ablauf derselben kann eine Umgestaltung vorliegender Statuten, wenn sich das BedUrfniss dazu herausstellt, stattfinden; doch hat dasjenige Mitglied, welches Aenderungen, bezUglich ZusAtze verlangt, seinen Antrag drei Monate vor statt- findender Jahresversammlung sehriitlich beim Vorstande einzu- reichen, und ist zur Annahme des dann vom Vorstande im Namen des betreffenden Mitgliedes vorzubringenden Antrages eine Majo- rit~t yon drei Vierteln der Stimmberechtigten einer wahlfAhigen Versammlung erforderlich. -

] )er V o r s t a n d . J. Cabanis~ Schriftfiihrer. Bodinus. F. Boie. C. Belle. A. Brehm. O. Finsch. H. Go]z. G. Hartlaab. F. Heine sen. Th. v. Heuglin.

E. v. Homeyer. A .v . Homeyer. A.v . Pelzeln.

Verzeichniss d e r M i t g l i e d e r d e r G o s e l l s c h a f t .

(Nach der Zeitfolge des Beitritts.) Yorstand:

1. Herr C a b a n i s , J., Doctor, Secretair der Geselisebaft, in Berlin. 2. ,, B o d i n u s , Doctor, Director des Zoologischen Gartens, in Berlin. 3. ,, B o i e , F., Etatsrath, in Kiel. 4. ,, B e l l e , Carl, Doctor, in Berlin. 5. , , B r e h m , Alfred, Doctor, in Berlin. 6. ,, F i n s c h , Otto, Doctor, in Bremen. 7. , G o l z , Heinrieh, Doctor, Jus t iz4~th , Rechts-Anwaltu. Notar, in Berlin. 8. ,, H a r t l a u b , G., Doctor, in Bremen. 9. ,, H e i n e , F., Oberamtmann auf St. Burchard vor Halberstadt.

10. ,, y o n H e n g l i n , M. Th., Hofrath, in Ober-Tfirkheim, Wiirtemberg. 11. ,, y o n H o m e y e r , Eug. F., Rittergutsbesitzer, auf Warbelow bei Stolp,

Pommern. 12. ,, y o n H o m e y e r , Alex., Hauptmann u. Compagnie-Chef im Schlesischen

Fiisilier-Regiment ~o. 38, in GSrlitz. 13. ,, y o n P e l z e l n , Aug., Custos am Kaiserlich KSnigliehen Zoologischen

Cabinet, in Wien.

1 8 6 8 : 14. Herr T a u b e r , Eduard, Fabrikbesitzer, in Ttickelbausen, Bayern. 15. ,, S a c h s e, Carl, Baumeister in Altenkirehen, Rheinprovinz. 16. ,, M a r t e n s , G. H., Kaufmama, in Hamburg. 17. , R o h n e r t , Doctor, practischer Arzt, in Demmin, Pommern. 18. ,, R u s s , Carl, Doctor, Schriftsteller, in Berlin. 19. ,, R i t t e r y o n T s e h u s i , Victor, Schloss Arnsdorf an der Donau u. Wien.