statut der „deutschen ornithologischen gesellschaft zu berlin”

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Statut der ornithologischen Gesellschaft. 423 Statut der ,,deutschen ornithologischenGesellschaftzuBerlin." w Die ,,deutsche ornithologisehe Gesellschaft zu Berlin" ist ein naturwissenschaftlicher Verein, welcher seinen Sitz in Berlin hat und dessen Wirksamkeit mit dem Jahre t868 beginnt. w Zwcck der Gesellschaft ist die Bef~irderung tier Vogel- kunde nach allen Richtungen bin, namentlich also Erforschung der gesammten Vogelwelt~ hinsichtlich der Feststellung der einzelnen Arten, ihrer Lebensweise und der Bedeutung ihres Lebens der tibrigen Tbierwelt gegentiber, gegenseitiger Austauseh der gesammelten Erfahrungen und Beobachtungen in regelm~ssig wiederkehrenden Sitzungen und in einem gemeinsehaftliehen Organ. w Die Gesellsehaft ist eine gesehlossene und z:,~hlt als solche nur ordentliche Mitglieder. Zur Mitgliedschaft ist jeder in Deutsch- land oder im Auslande lebende Kenner und Liebhaber der V~gel berechtigt, welcher im Voraus diesen Statuten schriftlich beitritt und sich einer Abstimmung nach einem tom Vorstande zu regeln- den Modus unterwirft. Das Mitglied bleibt tier Gesellschaft f'tir das folgende Kalenderjahr verpflichtet~ wenn es nieht sp~ttestens vier Wochen vor Jahresschluss seine Austrittserkl~trung an den Seeret~r sehriftlieh abgiebt. Zeitweilig ausgesehiedene Mitglieder kSnnen jederzeit unter denselben Bedingungen wie neue Mit- glieder wieder eintreten. Ueber Zulassung yon G:,~sten zu den Sitzungen entscheidet der Vorstand. w Die Angelegenheiten und Interessen der Gesellsehaft leitet und wahrt ein aus tier Anzahl tier Mitglieder gew~ihlter Vorstand~ in welehen jedoeh nur solehe PersSnliehkeiten aufgenommen wet- den dUrfen, welche als Schriftsteller~ Reisende, Sammler oder Ztiehter Hervorragendes geleistet haben. Die Anzahl der Vor- standsmitglieder ist nieht beschriinkt und wird durch den Vorstand selbst bestimmt; demselben steht auch das Recht zu, sieh vorkom- menden Falls naeh Befinden zu erg~tnzen. Zur Vereinfaehung des GeschKftsganffes wird den in Berlin

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Page 1: Statut der „deutschen ornithologischen Gesellschaft zu Berlin”

Statut der ornithologischen Gesellschaft. 423

S t a t u t der

, , d e u t s c h e n o r n i t h o l o g i s c h e n G e s e l l s c h a f t z u B e r l i n . "

w Die ,,deutsche ornithologisehe Gesellschaft zu Berlin" ist ein

naturwissenschaftlicher Verein, welcher seinen Sitz in Berlin hat und dessen Wirksamkeit mit dem Jahre t868 beginnt.

w Zwcck der Gesellschaft ist die Bef~irderung tier Vogel-

kunde nach allen Richtungen bin, namentlich also Erforschung der g e s a m m t e n Vogelwelt~ hinsichtlich der Feststellung der einzelnen Arten, ihrer Lebensweise und der Bedeutung ihres Lebens der tibrigen Tbierwelt gegentiber, gegenseitiger Austauseh der gesammelten Erfahrungen und Beobachtungen in regelm~ssig wiederkehrenden Sitzungen und in einem gemeinsehaftliehen Organ.

w Die Gesellsehaft ist eine gesehlossene und z:,~hlt als solche

nur ordentliche Mitglieder. Zur Mitgliedschaft ist jeder in Deutsch- land oder im Auslande lebende Kenner und Liebhaber der V~gel berechtigt, welcher im Voraus diesen Statuten schriftlich beitritt und sich einer Abstimmung nach einem tom Vorstande zu regeln- den Modus unterwirft. Das Mitglied bleibt tier Gesellschaft f'tir das folgende Kalenderjahr verpflichtet~ wenn es nieht sp~ttestens vier Wochen vor Jahresschluss seine Austrittserkl~trung an den Seeret~r sehriftlieh abgiebt. Zeitweilig ausgesehiedene Mitglieder kSnnen jederzeit unter denselben Bedingungen wie neue Mit- glieder wieder eintreten. Ueber Zulassung yon G:,~sten zu den Sitzungen entscheidet der Vorstand.

w Die Angelegenheiten und Interessen der Gesellsehaft leitet

und wahrt ein aus tier Anzahl tier Mitglieder gew~ihlter Vorstand~ in welehen jedoeh nur solehe PersSnliehkeiten aufgenommen wet - den dUrfen, welche als Schriftsteller~ Reisende, Sammler oder Ztiehter Hervorragendes geleistet haben. Die Anzahl der Vor- standsmitglieder ist nieht beschriinkt und wird durch den Vorstand selbst bestimmt; demselben steht auch das Recht zu, sieh vorkom- menden Falls naeh Befinden zu erg~tnzen.

Zur Vereinfaehung des GeschKftsganffes wird den in Berlin

Page 2: Statut der „deutschen ornithologischen Gesellschaft zu Berlin”

424 Statut der deutschen

anwesenden Vorstandsmitgliedern die austibende Th:,ttigkeit in Volimacht des Vorstandes tibertragen.

w Zur Vornahme dcr Wahl der Vorstands-Mitg'lieder, wclche

aller drei Jahre geschchen soll, .ist die Stimmabg'abc dsr Hitlfte aller Mitglieder, zur GUltigkeit eine Majoritfit yon zwsi Dritteln der Anwesenden erforderlich. Das ausseheidends Vorstands- Mitfflied kann soibrt wieder gew:,ihlt werden.

w Aus der Mitts des Vorstandes werden ein zeitweiliger Vor-

sitzender und sin Secret:~h" gew~thlt. Ersterer hat die Versammlung zu leiten. Letzterer, welcher dem Vorstande flit seine Geschiifts- fiihrung verantwortlich ist, versieht die Con'espondenz, verwaltet die Gesellschaftskasse, vollzieht als Gesch~it~sfiihrer die sonstigen Angelegenheiten der Gesellschaft und unterzeichnet im Atfftrag'e des Vorstandes.

w Am ersten Montage eincs jeden Monats versammeln sich die

in Berlin anwesendsn Mitglieder der Gesellschaft zu einer Sitzung. Ausserdem findet, um sammtlichen Mitgliedern der Gesellschaft im Voraus die Miiglicl?keit pershnlicher Begegnung und Be- s~echung zu sichern, allj~thrlich anfangs October eine Jahres- versammlung zu Berlin start. Sollte ein besondcrcs ornithologisches Interesse es wtinschenswerth machen, so kann die Jahresversamm- lung naeh vorausgeg'angenem Beschluss der Gesellschaft ausnahms- weise auch iftir sinen andern Oft innerhalb Deutschlands ange- setzt werden. Ausserordentliche Sitzungen und Yorstandsversamm- lungen bleiben den Anordnungen des Vorstandes vorbehalten.

w Alle in den Versammlungen gehaltenen Vortriige und die

sonst an die Gesellschaft eingehenden oder yon derselben veran- lasstsn ornithologischen Abhandlungen werden in dsm t853 be- grtindeten ,,Journal fiir Ornithologie" vertiffentlicht, trod verpfiich- ten sieh die Mitglieder, ihre ornithologischen Arbeiten, soweit letztere ftir das Journal sich eignen, und zu anderwsitiger Ver(iffent- lichung derselben nicht besondere Grttude vorliegen, gedachter Zeit- schrift einzuverleiben, wogegen die Gesellschaft die Mittel zur Herstel- lung naturgetreuer Abbildunffen gewahrt, urn, den Anforderungsn

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ornithologisehen Gesellschaft zu Berlin 425

deutscher Wissenschaftlichkeit gem~iss, eili fiir die 0rnithologic in jeder Beziehung zweekentspreehendes Organ dauernd zu sichern und fortzuentwickeln. Die Frotokolle und Sitzungsberiehte, inso- fern sie wisselischaftliche Ergebnisse liefern, nile die Gesellschaft betreffenden Bekanntmachungen add ebenso Wtilische und An- fragen der Mitfflieder in Bezug auf Ornithologie werden ebenfalls dureh das Journal zur allgemeinen Kenlitniss gebraeht.

w Zur F~rderung tier Zweeke und zur Bestreitung der Kosten

der Gesellsehaft zahlt jedes Mitglied einen jKhrliehen Beitrag voli fUnf Thalern preuss, prKnumerando; bei seinein Eintritte in die Gesellschaft ausserdem eilien Thaler Antrittsgeld. Die erste Bei- tragszahlung gi l t ftir das laufende Kalendel:]ahr. Iqach erfolgter Zahlung empfangt jedes Mitglied, anstatt eines Diploms, ftir das laufende Jahr eine auf seinen l~amen ausgestellte Mitgliedskarte, welche dem Inhaber die Rechte und Vortheile eines Gesellsehafts- Mitgliedes gew~hrleistet; ebeliso erh/~It jedes Mitgtied j~hrlich seehs Hefte oder einen Band des ,,Journal fur Ornithologie" unmittel- bar nach Vollendung des Druekes u n e n t g e 1 t 1 i c h geliefert, inner- halb des deutsch-Ssterreiehischen Postvereins unter Streifband durch frankirte Zusendung. Den im Auslande wohneliden Mit- gliedern geht das Journal auf gleichem Wege zu, wenn sie im Voraus das sich herausstellelide Polio elitriehteli. Allen im Laufe des Jahres hilizutretenden Mitgliederli tier Gesellsehaft werden die bereits erschieneneli Hefte des betreffenden Jahrg'anges IIach- geliefert.

w ~o. Sammtliche Meldungen und Zusendungen jeglicher Art in

Gesellschaftsangelegenheiten silid frankirt an den Secret~r zu riehten, weleher dieselben dem Vorstalide zu Ubermittelli oder sonstwie das Erfordefliehe zu veralilasseli hat.

w ~1. Die gegenw/irtigen Statuten haben eine Giiltigkeit yon drei

Jahreli, and bildet der GrUndungs-Ausschuss wiihrend dieser Zeit den Vorstand. lqach Ablauf derselben kann eine Umgestaltung vorliegelider Statuten, wenn sieh das Bed~qniss dazu herausstellt, stattfinden; doeh hat dasjenige Mitglied, welches Aenderungeli, beztiglich Zusiitze verlangt, seinen Aiitrag drei Monate vor statt- findender Jahresversammlung sehriftlich beim Vorstande einzn-

3o Cab. Jour~, f. 0rnith. XV, Jahrgq No. 90~ November 1867.

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426 Journal-Angelegenheit.

reichen, und ist zur Annahme des dann veto Vorstande im Namen des betreffenden Mitglir vorzubringenden Antrages eine 1~Iajo- titbit "yon drei Vierteln der Stimmberechtigten einer wahlF~higen Versammlung.efforderlich. - -

Berlin, im December :~867. D e r G r i i n d u n g s - A u s s e h u s s :

J~. Cabanis~ Schriftf~hrer. Bodinus. C. Bolle. A. Brehm. 0. Finsch. G. Hart laub. F. Heine sen. Th. v. Heuglin. E. v. Homeyer.

A, v. Homeyer. R . v . K~nig . Warthausen. A . v . Pelzeln.

Jo.rnal-Angelegenheit. Indem das Journal mit gegenw~irtigem Hefte seinen XV. Jahr-

gang abschliesst, um im Ansehluss an die soeben begrlindete , , d e u t s c h e o r n i t h o l o g i s c h e G e s e l l s c h a f t zu B e r l i n " mit dem kommenden Jahre eine ,,STeue Folge" zu beginnen, ftthlt sich der unterzeichnete iterausgeber gedrungen, zun~ehst allen Denen, welehe das Journal bisher dureh BeitT~ge unterattttzt haben, seinen tiefgefiihlten aufrichti~en Dank abzustatten. Zugleieh verbindet derselbe hiermit die Hoffnung und Bitte, dass alle Freunde der Omithologir der Zeitschrift auch in ihrer ,,lqeuen Folge" ihre Theilnahme gew~hren mSgen.

Um dem mehrseitig ausgesprochenen Verlangen nach einem aus- fUhrlichen ,,Index" zum Joul~ale gerecht zu werden, wird die Ferti- gung eines solchen ftlr die bisherigen 15 Jahrgange baldm~glichst in Angriff genommen und ein soleher als niitzlicher Absehluss iv, Laufe des kommenden Jahres getiefert werden.

�9 FUr die ,bTeue Folge" des Journals ist eine Erweiterung dutch naturgetreue Abbildungen, sowie durch einen ]~ndex am Schlusse eines jeden Jahrganges in Aussicht genommen. :

Die erfahrungsm~ssig sich steigernden Mehrkosten veranlassen die Verlagshandlung, vom kommenden Jahre ab den Preis des Jahrganges auf 5 Thaler preuss, festzusetzcu. In Bezug hierauf m~gen diejenigen Abonnenten, welche der ,,deutschen ornithologi- schen Gesellsehaft" beizutreten beabsichtigen, freundlichst erinnert sein, ihre desfallsige Erkl~rung unges~umt abzugeben, damit doppelte Bestellung mSglichst vermieden werde.

J. Caban i s . (Berlin, Johanniter-Strasse No. 6~)

Druck yon G. P&tz in N a u m b u r g a. S~