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1 Starke Kinder starke Jugendliche: Der Weg in die Selbstständigkeit Britta Sievers Bonn, 28.05.2019 Britta Sievers, [email protected] www.igfh.de / Projekte

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Starke Kinder – starke Jugendliche:

Der Weg in die Selbstständigkeit

Britta Sievers

Bonn, 28.05.2019

Britta Sievers, [email protected] / Projekte

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Starke Kinder – starke Jugendliche:

Der Weg in die Selbstständigkeit

Erwachsenwerden heute

Stationäre Hilfen / Zahlen

Lebenslagen von Care Leavern

Care Leaver Projekte IGfH / Uni Hildesheim

Was brauchen Care Leaver? - Hearing im BMFSFJ 2016• Erziehungshilfe als Lebensort

Übergangsvorbereitung

• Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit

• Recht auf Bildung

• Recht auf finanzielle Sicherheit

Was kann der Vormund / die Vormund*in tun?

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Erwachsenwerden heute

Ausdehnung der Jugendphase durch längere schulische und

berufliche Qualifizierungswege

Die Jugendphase lässt sich nicht mehr entlang standardisierter

Altersgrenzen kennzeichnen. Es gibt keinen „typischen“ Endpunkt.

Der fließende Übergang zwischen Jugend und jungem

Erwachsenenalter ist durch zahlreiche Unsicherheiten geprägt.

Junge Menschen müssen mit der Ungewissheit leben, dass diese

Lebensphase nicht oder nicht unmittelbar in einen gesicherten

Erwachsenenstatus mündet (Walther/Stauber 2013).

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Erwachsenwerden heute

Veränderung der Jugendphase

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(Abb. Barbara Stauber & Andreas Walther (2002): Junge Erwachsene. In: Schröer, W./Struck,

N./Wolff, M.: Handbuch Kinder- und Jugendhilfe. Weinheim und München 2002, S. 114.)

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Zahlen: Junge Erwachsene in den Hilfen zur

Erziehung (ambulant und stationär)

Kaum Beachtung der Veränderungen des Jugendalters in den Hilfen zur Erziehung

Beendigungen von Hilfen zur Erziehung oft mit Erreichen der Volljährigkeit

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Zahlen: Hilfe zur Erziehung außerhalb

des Elternhauses am 31.12.2016

0

5.000

10.000

15.000

20.000

25.000

30.000

35.000

40.000

45.000

15 -18 18 - 21 über 21

Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen gem. § 34 SGB VIII

Vollzeitpflege gem. § 34 SGB VIII

§ 34 SGB VIII:

0-27: 95.582

15-18: 42.532

18-21: 16.746

Über 21: 979

§ 33 SGB VIII:

0-27: 74.120

15-18: 13.869

18-21: 4.225

Über 21: 494

Quelle: www.destatis.de

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2524

18,5

0

5

10

15

20

25

30

Männer Frauen stationäreHilfen

Durchschnittsalter beim Auszug

in Deutschland

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Lebenslagen von Care Leavern

Die meisten Care Leaver wachsen bereits vor der Hilfe

in Armut und sozial prekären Lebenslagen auf.

Care Leaver im Vergleich zu ihren Peers:

• haben häufiger besondere gesundheitliche

Einschränkungen und psychische Belastungen

• häufiger von Wohnungslosigkeit bedroht und betroffen

• erhöhte Raten an aktuellen eigenen Opfererfahrungen

• häufiger mit dem Gesetz im Konflikt

• häufiger frühe (ungewollte) Elternschaft

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Care Leaver = überproportional häufig von

sozialer Benachteiligung & Exklusion betroffen

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15. Kinder- und Jugendbericht (2017)

Praxis der Antragstellung auf Hilfen für junge Volljährige als formales ‚Nadelöhr‘

Unzureichende Information von Care Leavern über ihre Rechte auf Unterstützung in der Kinder- und Jugendhilfe sowie nachgehender Dienste

Fehlende bedarfsgerechte Hilfe- und Übergangsstruktur für Care Leaver

Regional disparate Hilfepraxis

Care Leaver – eher „Bittsteller“

als Anspruchsberechtigte?

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Care Leaver Projekte

IGfH / Uni Hildesheim

„Was kommt nach der stationären Jugendhilfe?“

(2012 - 2014)

• Bestandsaufnahme der Ausgangssituation

für den Übergang aus stationären Hilfen

• Fokus: Handeln der Fachpraxis in der Begleitung der jungen Menschen

• Recherche von Beispielen guter Praxis im In- und Ausland

„Rechte im Übergang - Begleitung und Beteiligung

von Care Leavern“ (2014 - 2016)

• Fokus: die Perspektive der jungen Menschen selbst

• Interviews, Beteiligungsworkshops, Hearing

• Erarbeitung der Infobroschüre „Durchblick“ und der Internetseite

www.careleaver-online.de unter Beteiligung der Adressat_innen

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Care Leaver Hearing im Bundesministerium für

Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2016

Forderungen der Care Leaver:

Erziehungshilfe als Lebensort

Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit

Recht auf Bildung

Recht auf finanzielle Sicherheit

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Erziehungshilfe als Lebensort

Für Fachkräfte ist es ein „Fall“, „Unterbringung“ oder „Maßnahme“.

Für die jungen Menschen wird die Jugendhilfe zum Lebensort, an

dem sie Beziehungen eingehen.

Sie möchten:

als individuelle Persönlichkeiten gesehen werden, denn alle sind

unterschiedlich!

ein Zusammenleben, in dem ihre Bedürfnisse zählen,

sich in ihren Wünschen gehört und ihren Fähigkeiten gesehen fühlen

ein Lebensumfeld, in dem sie auch nach der Hilfe noch willkommen

sind,

Rückhalt…….

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Erziehungshilfe als Lebensort

Was ist wichtig?

Partizipation als Teil der Selbständigkeitsentwicklung und Fähigkeit

zur Verantwortungsübernahme fördern

Freiräume für Zuwachs an Verantwortung ermöglichen

Abschiede vorbereiten und Abschiedsprozess begleiten

Beziehungen ermöglichen und erhalten:

Ehemaligenarbeit/ Patenschaften institutionalisieren

Orte des Zurückkommens

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Übergangsvorbereitung und -begleitung

Wohnen

Unterschiedliche Settings des betreuten Wohnens als Kern der

„Verselbständigung“, z.B.

eigene Verselbständigungs-Wohngruppen des Trägers

„Trainingswohnung“ / „Einliegerwohnung“

im Haus des Trägers

Betreuung in angemieteten Wohnungen

Betreute Wohn- oder Hausgemeinschaften

Finanzierung gemäß § 34 SGB VIII (i.V.mit § 41 SGB VIII) oder

als ambulante Hilfe

Aber: Gewährungszeitraum und Stundenumfang sehr

unterschiedlich

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Übergangsvorbereitung und -begleitung

Kompetenztrainings / Gruppenangebote

Kompetenztrainings

Hauswirtschaftliche Fertigkeiten

Finanzen, Umgang mit Geld, eigenes Konto

Körperhygiene/Gesundheit

Umgang mit Behörden

Vorstellung / Infos über nachgehende Hilfsangebote

Gruppenangebote

Vernetzung der Jugendlichen untereinander

Ehemalige in die Übergangsvorbereitung einbinden

Aber: keinerlei einheitliche Standards der Übergangsvorbereitung/

keine verpflichtenden Konzepte in Einrichtungen

Wichtig: neben lebenspraktischen Fähigkeiten die emotionale

Stabilität und Reife in allen Lebensbereichen im Blick haben!

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Übergangsvorbereitung und -begleitung

Beziehungsarbeit

Wer bleibt wenn die Hilfe endet?

Beziehungskontinuität herstellen und erhalten:

z.B. Weiterbetreuung durch den bisherigen Bezugserzieher im

betreuten Wohnen / Nachbetreuung

Klärung der Beziehungen bei Beendigung einer Vollzeitpflege

Entwicklung von Netzwerken des jungen Menschen

Arbeit mit der Herkunftsfamilie: Stärkung der Ressourcen und Klärung

der Familienbeziehungen

Gruppenarbeit und Freizeitaktivitäten, die das Ziel haben die Netzwerke

des jungen Menschen zu stärken

Förderung der gegenseitigen Unterstützung von Care Leavern z.B. im

Rahmen des betreuten Wohnens.

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Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit

Stimmen der jungen Menschen

18

§ 41 soll kein

Ausnahmefall sein,

denn der Staat

übernimmt eine

Elternrolle und die

Elternschaft ist

schließlich auch nicht

mit dem 18.

Geburtstag zu Ende.

Ich will doch nur

Abitur machen,

soll ich jetzt

Drogen nehmen,

damit ich weiter

Hilfe bekomme ?

Auch wir haben ein

Recht auf Durchhänger

und Krisen, ohne gleich

rausgeschmissen zu

werden.

Der Druck ist

groß mit 18

auszuziehen,

oder man

braucht eine

Diagnose.

Bei guter oder schlechter Entwicklung

– egal: wir müssen aus der

Jugendhilfe raus. Entwickeln wir uns

positiv, gilt die Hilfe als nicht mehr

notwendig. Wenn es nicht so gut läuft,

wird mangelnde Mitwirkung unterstellt.

Das ist unfair.

Wir wünschen uns

flexible und gesicherte

Übergänge – ich

möchte auch mal ein

Auslandsjahr machen!

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Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit

Was ist wichtig?

Umfassende Übergangsvorbereitung

Netzwerke des jungen Menschen stärken

Hilfen über das 18. Lebensjahr hinaus gewähren

Bedarfsgerechte, individuelle und flexible Gestaltung des

Weges in das eigenständige leben – keine „Standardwege“

Jugendhilfe muss zuständig bleiben: Coming-back-Option

Begleitung nach dem Auszug sichern und regeln (Dauer,

Umfang, Person)

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Recht auf Bildung

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Care Leaver sind in ihren Bildungschancen benachteiligt:

Verlassen der Schule mit einem geringeren oder keinem Abschluss

häufiger arbeitslos, von Arbeitslosigkeit bedroht

sehr selten im tertiären Bildungssektor vertreten

Bildungsverläufe weniger stetig/länger: „slowtrack“

Eintrittsalter in eine Berufsausbildung derzeit im

Bevölkerungsdurchschnitt bei 19,9 Jahren (1993: 18,5 Jahre)

Übergang aus stationärer Erziehungshilfe als Risiko für

Bildungserfolg?

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21Quelle: BMAS; Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2019, S. 179

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Recht auf Bildung

Was ist wichtig?

Individuelle Bildungswege und den höchstmöglichen

Bildungsabschluss fördern

Frühzeitige und kontinuierliche Kooperation HzE und Schule

Begleitung bei Berufsorientierung und Ausbildungsplatzsuche

Wichtig: Überblick über Ausbildungsmarkt / Kontakte/

Netzwerk-Kompetenz

Übergänge begleiten, z.B. Schnittstelle zur Agentur für Arbeit /

Jobcenter

Übergang in Ausbildung begleiten

Nicht mehrere Übergänge parallel

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Recht auf finanzielle Sicherheit

Die erste Zeit war ein bisschen schwierig, halt gerade mit dem Geld

so. Ich habe das Schülerbafög und das Kindergeld, das sind jetzt

insgesamt 600 Euro, kein großes Budget, wo man sagen kann:

„Hey, jetzt jedes Wochenende feiern!“ … Gerade als Jugendlicher ist

es ja echt schwierig, nicht Geld auszugeben (lacht).

Also, der erste Monat war total gut, ich war so sparsam und ich habe

nie geheizt, weil ich hatte eine Gasheizung und habe ganz wenig

Licht angemacht. Ich habe lieber abends mit Kerzen dagesessen,

weil ich immer Angst hatte. Man hat kein Gefühl dafür, man weiß:

ich bezahle 30 Euro Strom, aber wann sind diese 30 Euro

verbraucht?

Ich dachte mir so: „Hm, ich will ja nicht zu viel Strom ausgeben, ja

nicht zu viel Wasser, ja nicht zu viel Heizung, dass ich halt nie was

drüber bezahlen muss.“

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Existenzsicherung nach Hilfeende

Einkommenspuzzle

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Beispiel 1: Betriebliche Ausbildung Beispiel 2: Schulische Ausbildung

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Recht auf finanzielle Sicherheit

Was ist wichtig?

Ansparmöglichkeiten schaffen / Kostenbeteilig abschaffen

Lückenlose Finanzierung sicherstellen! D.h. Jugendhilfe darf

erst enden, wenn der Lebensunterhalt aus anderen

Finanzquellen gesichert ist

Beratungsangebote für junge Menschen

Begleiter_innen und Lotsen im Übergang bereitstellen

Rechtskreisübergreifende Beratungsangebote / Infrastruktur für

Hilfen aus einer Hand verbessern bzw. nutzen

Notfallfonds und zinsfreie Kredite

Schuldenproblematik angehen

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Nachbetreuung und Rückbezug

Nachbetreuung hat eine Schlüsselfunktion für das

Ankommen in einer gefestigten Situation als junger

Erwachsener – emotionaler Rückhalt und konkrete Hilfe

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Selbstorganisation von und für

Care Leaver – der Careleaver e.V.

Ziele:

auf die Situation von Careleavern aufmerksam machen

gegenseitige Unterstützung in einem Netzwerk

Austausch untereinander

https://www.careleaver.de/

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Was kann der / die Vormund*in tun?

Den jungen Menschen über seine / ihre Rechte informieren, z.B.:

§ 41 SGB VIII

Anspruch auf Beistand gem. § 13 (4) SGB X bei Behörden

Bei Hilfebedarf und Wunsch des jungen Menschen Antrag auf

Hilfe nach § 41 SGB VIII rechtzeitig vorbereiten:

Mit dem jungen Menschen seinen Hilfebedarf herausarbeiten und

konkret benennen und Antrag formulieren

Ggf. ergänzende Gutachten einholen (Schule, Therapeut_in,

andere…)

Im letzten HPG vor der Volljährigkeit Antrag stellen

Ggf. weitere Hilfen anregen / organisieren

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Exkurs: § 41 SGB VIIIHilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung

(1) Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung

und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden,

wenn und solange die Hilfe auf Grund der individuellen Situation des

jungen Menschen notwendig ist. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur

Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen

soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden.

(2) Für die Ausgestaltung der Hilfe gelten § 27 Absatz 3 und 4 sowie die §§

28 bis 30, 33 bis 36, 39 und 40 entsprechend mit der Maßgabe, dass an

die Stelle des Personensorgeberechtigten oder des Kindes oder des

Jugendlichen der junge Volljährige tritt.

(3) Der junge Volljährige soll auch nach Beendigung der Hilfe bei der

Verselbständigung im notwendigen Umfang beraten und unterstützt

werden.

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Was kann der / die Vormund*in tun?

Finanzielle Sicherheit:

Ansparmöglichkeiten für Kaution, eigene Wohnung, Führerschein etc.

unterstützen

Spielraum für Reduzierung der 75% Kostenbeteiligung gem. § 94

SGB VIII Absatz 6 ausloten:

„Es kann ein geringerer Kostenbeitrag erhoben oder gänzlich von der

Erhebung des Kostenbeitrags abgesehen werden, wenn das Einkommen

aus einer Tätigkeit stammt, die dem Zweck der Leistung dient.“

Lückenlose Finanzierung sicherstellen! Dafür eintreten, dass die

Jugendhilfe erst dann endet, wenn der Lebensunterhalt aus

anderen Finanzquellen gesichert ist

Unterstützung mit Anträgen und Formularen

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Was kann der / die Vormund*in tun?

Eine kontinuierliche stützende Beziehung anbieten – ggf. über

verschiedene Hilfestationen hinweg

Als Interessenvertreter_in dem jungen Menschen Gehör

verschaffen, z.B. im Prozess der Hilfeplanung

Vorausschauend vor dem 18. Geburtstag ein stützendes

Netzwerk um den jungen Menschen herum aufbauen

Patenschaften, Lotsen, ehemalige Pflegeeltern…

Einen positiven Abschiedsprozess aus der Kinder- und

Jugendhilfe unterstützen

……..

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Materialien aus den Projekten:

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Materialien aus den Projekten:

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Homepage:www.careleaver-online.de

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Vielen Dank für Ihre

Aufmerksamkeit !

Britta Sievers

[email protected]

www.igfh.de / Projekte