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Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 1
Das Wertpapiergeschäft Das Wertpapiergeschäft
der Kreditinstitute :der Kreditinstitute :
„Gläubigerpapiere“„Gläubigerpapiere“
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 2
U r k u n d e n= schriftliche Gedankenäußerungen von rechtserheblichem Inhalt
Beweisurkunden
Wertpapiere
Einfache Legitimationspapiere
Urkunden, die den Beweis eines Rechts erleichtern, falls das Recht bestritten wird.
- Quittung- Schuldschein- Fahrkarte
Urkunden, in denen Vermögensrechte so verbrieft sind, daß sie nur durch Vorlage der Urkunde geltend gemacht werden können.
Recht und Urkunde bilden eine Einheit
Urkunden, die dem Schuldner die Prüfung des Berechtigten erleichtern. Solange er im guten Glauben handelt, kann er mit befreiender Wirkung an den Vorleger der Urkunde leisten.
- Garderobenmarke- Gepäckschein- Scheckkarte
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Das verbriefte Recht muss nach den Rechtsgrundsätzen des Schuldrechts durch Abtretung übertragen werden.
Die Übertragung des Rechts hat den Rechtsübergang der Urkunde zur Folge, da das Recht ohne Vorlage der Urkunde nicht ausgeübt werden kann.
Rektapapiere
Das Recht am Papier folgt dem Recht aus dem Papier
Das Recht ist so in der Urkunde verkörpert, dass die Urkunde nach den Rechtsgrundsätzen des Sachenrechts durch Einigung und Übergabe übertragen werden muss.
Die Übertragung des Rechts erfolgt durch Übertragung der Urkunde
Inhaberpapiere,
Orderpapiere
Das Rechts aus dem Papier folgt dem Recht am Papier
W e r t p a p i e r e
... im weiteren Sinne ... im engeren Sinne
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W e r t p a p i e r a r t e n
Warenwertpapiere GeldwertpapiereKapitalwertpapiere
verbriefen das Rechtauf Herausgabe bestimmter Güter
- Ladeschein- Lagerschein- Konnossement
verbriefen einen bestimmten Geldbetrag
- Banknoten - Schecks - Wechsel - Kupons
verbriefen bestimmte Kapitalforderungen
nicht vertretbare Kapitalwertpapiere
- Grundschuldbrief- Hypothekenbrief
vertretbare oder fungible Kapitalwertpapiere, (Effekten)
-Aktie,- Investmentzertifikat,-Schuldverschreibungen-Genuss-Scheine, -Options-, Wandelanleihen-Optionsscheine
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W e r t p a p i e r e nach dem verbrieften Recht
- Wechsel- Schuldverschreibung- Sparbuch
- Investmentzertifikat- Konnossement- Hypothekenbrief
- Aktie
Forderungspapiere Sachenrechtliche Wertpapiere
Mitgliedschaftspapiere
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Am Beispiel eines Sparbuches lässt sich verdeutlichen, dass Urkunden oft verschiedenen Einteilungskriterien zugeordnet werden können.
Das Sparbuch ist (zum Beispiel)
Beweisurkunde für die Höhe der Spareinlage
Legitimationsurkunde gegenüber dem Kreditinstitut
Wertpapier, da die Übertragung des Sparguthabens durch Abtretung den Übergang des Sparbuches zur Folge hat,bzw. die Übergabe des Sparbuches als Abtretung angesehen werden kann.
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W e r t p a p i e r e nach dem Berechtigten und nach der Übertragung
Inhaberpapiere Orderpapiere Rektapapiere
lauten auf den Inhaberverpflichten den Aussteller zur Leistung an jeden, der das Papier vorlegt
Sie werden durch Einigung und Übergabe übertragen
- Inhaberaktie- Inhaberschuld- verschreibung
lauten auf einen namentlich Berechtigten oder Orderverpflichten den Aussteller zur Leistung an den berechtigten Inhaber, der sich durch eine lückenlose Indossamentenkette ausweisen muß
Sie werden durch Einigung und Übergabe der indossierten Urkunde übertragen
- Namensaktie- Konossement
lauten auf den Namen einer bestimmten Personverpflichten den Aussteller nur zur Leistung an den in der Urkunde namentlich genannten Berechtigten oder dessen Rechtsnachfolger
Sie werden durch Abtretung des Rechts und Übergabe der Urkunde übertragen.
- Hypothekenbrief- Grundschuldbrief
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Geborene Orderpapiere Gekorene Orderpapiere
Sind Orderpapiere kraft Gesetz auch ohne Orderklausel auf der Urkunde
- Scheck- Wechsel- Namensaktie
Werden durch die Orderklausel auf der Urkunde zu Orderpapieren
- Orderschuldverschreibung- Konnossement- Transportversicherungspolice
O r d e r p a p i e r e
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Wertpapiergeschäfte der Kreditinstitute
Handel von Effekten
Ausgabe von Effekten (Emission)
Verwahrung und Verwaltung von Effekten
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Vermögensbildung Vermögensbildung mit mit
GläubigerpapierenGläubigerpapieren
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Denkbare C h e c k l i s t e :
Wie viel kann monatlich gespart werden ?
Welche Sparverträge und Lebensversicherungen laufen bereits ?
Wie viel Vermögen ist aus Erbschaften zu erwarten ?
Wie viel Personen müssen heute finanziell abgesichert werden ?
Welche finanziellen Belastungen, zum BeispielHausbau oder Studium der Kinder, sind zu erwarten ?
Für wie viele Personen muss die Rente voraussichtlich reichen ?
Kann im Alter voraussichtlich eine eigene, schuldenfreie Immobiliebewohnt werden ?
Wie groß sind Erfahrung und Risikobereitschaft bei der Geldanlage ?
Wie viel monatliche Rente muss im Ruhestand voraussichtlichfinanziert werden ? Faustregel : etwa Hälfte des Nettoeinkommens.
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Zeithorizont
Anlageziele :
Sicherheit der Anlage
Verfügbarkeit der Anlage(Liquidität)Rentabilität
Steuerliche Gesichtspunkte
Vermögensstreuung
Beachte : Zielharmonie ./. Zielkonflikt
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die obere Grenze ist die Effizienzgrenze oder "efficient frontier curve"
Punkte oberhalb der Effizienzkurve sind nicht realisierbar,
Punkte unterhalb dieser Linie sind ineffizient
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Anlagerisiken bei Effekten: B a s i s r i s i k e n
Konjunkturrisiko
Inflationsrisiko (Kaufkraftrisiko)
Währungsrisiko
Länder- und Transferrisiko
Liquiditätsrisiko
Psychologisches Marktrisiko
Risiko bei kreditfinanzierten Wertpapierkäufen
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S p e z i e l l e R i s i k e n b e i
Schuldverschreibungen : Aktien :
Bonitätsrisiko
Zinsänderungsrisiko
Kündigungsrisiko
Auslosungsrisiko
Sonderrisiken einzelner Anleiheformen
Änderung der Anleihebedingungen(Restrukturierung /SchVG)
Unternehmensrisiken
Kursänderungsrisiko
Dividendenrisiko
Psychologische Risikokomponenten
Risiken der Kursprognose
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Ausstattungsmerkmale von Schuldverschreibungen
Übertragung der Rechte
Laufzeit Währung
Tilgung Verzinsung
Zusatzrechte
A u s s t a t t u n g s m e r k m a l e- Möglichkeit zur Restrukturierung
gemäß Schuldverschreibungsgesetz -
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mittel- bis langfristige Schuldverschreibungen,
die von ausländischen Schuldnern(z. B. ausländischen Industrieunternehmen,Geschäftsbanken, Staaten sowie supranationalen Institutionen (z.B. Weltbank)
grundsätzlich unter Führung deutscher Geschäftsbanken(bzw. unter Führung von Geschäftsbanken des Euroraums)
auf Euro lautend
in Deutschland (bzw. innerhalb des Euroraums)
emittiert werden.
Euro-Auslandsanleihen
Unter Euro-Auslandsanleihen versteht man :
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„Echte“ Währungsanleihen Rentenpapiere, die auf Währungen eines anderen Staates lauten.
Anleihen, bei denen alle Zahlungen auf ausländische Währungen lauten.
Doppelwährungsanleihen Werden entweder in einer bestimmten Währung (z. B. Euro) emittiert,
wobei die Zins- und Tilgungszahlungen jedoch in einer anderenWährung (z. B. US-Dollar) geleistet werden,
ode r
in einer bestimmten Währung (z. B. Euro) getilgt werden, wobei die Emission und die Zinszahlungen auf eine andere Währung (z. B. US-Dollar) lauten.
(Fremd-)Währungsanleihen
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Merkmale der Sicherheit von Gläubigerpapieren
Im Zuge der Finanzkrise haben einige Unternehmen Schwierigkeiten bei der Bedienung ihrer Anleihen.
Bei einer Restrukturierung des Unternehmens sind die Gläubiger oft nur dann zur Vergabe neuer Darlehen bereit, wenn die Anleihebesitzer einen Sanierungsbeitrag leisten.
Die Restrukturierung von Anleiheforderungen ( = Änderung der Anleihebedingungen)wird seit August 2009 durch das neue Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) erleichtert.
Es gilt für Anleihen, die nach Inkrafttreten ausgegeben wurden.
Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen(Schuldverschreibungsgesetz - SchVG)Ausfertigungsdatum: 31.07.2009
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Merkmale der Sicherheit von Gläubigerpapieren
Das Gesetz gilt auch für "Alt"-Anleihen, wenn sich die Anleihegläubiger per Beschluss dem SchVG unterwerfen ("Opt-In-Beschluss").
Beschlüsse dazu werden grundsätzlich in der Versammlung der Anleihegläubiger gefasst.
Für Eingriffe in die Rechte der Anleihegläubiger wird eine qualifizierte Mehrheit von mindestens 75 Prozent der teilnehmenden Stimmen verlangt.
Die Versammlung der Anleihegläubiger ist beschlussfähig, wenn in einer ersten Versammlung mindestens 50 Prozent der Stimmrechte des Anleihekapitals oder in einer zweiten Versammlung mindestens 25 Prozent der Stimmrechte vertreten sind.
Somit könnten schon mit 18,75 Prozent aller Stimmrechte wesentliche Beschlüsse gefasst werden.
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Merkmale der Sicherheit von Gläubigerpapieren
Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen(Schuldverschreibungsgesetz - SchVG)Ausfertigungsdatum: 31.07.2009
§ 1 Anwendungsbereich(1) Dieses Gesetz gilt für nach deutschem Recht begebene inhaltsgleiche Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungen).
(2) Dieses Gesetz gilt nicht für die gedeckten Schuldverschreibungen im Sinne des Pfandbriefgesetzes sowie nicht für Schuldverschreibungen, deren Schuldner der Bund, ein Sondervermögen des Bundes, ein Land oder eine Gemeinde ist oder für die der Bund, ein Sondervermögen des Bundes, ein Land oder eine Gemeinde haftet.
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Merkmale der Sicherheit von Gläubigerpapieren Das SchVG enthält einen beispielhaften, aber nicht abschließenden Katalog an Restrukturierungsmaßnahmen.
§ 5 Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger...(3) Die Gläubiger können durch Mehrheitsbeschluss insbesondere folgenden Maßnahmen zustimmen:1. der Veränderung der Fälligkeit, der Verringerung oder dem Ausschluss der Zinsen;2. der Veränderung der Fälligkeit der Hauptforderung;3. der Verringerung der Hauptforderung;4. dem Nachrang der Forderungen aus den Schuldverschreibungen im Insolvenzverfahren des Schuldners;5. der Umwandlung oder dem Umtausch der Schuldverschreibungen in Gesellschaftsanteile, andere Wertpapiere oder andere Leistungsversprechen;6. dem Austausch und der Freigabe von Sicherheiten;7. der Änderung der Währung der Schuldverschreibungen;8. dem Verzicht auf das Kündigungsrecht der Gläubiger oder dessen Beschränkung;9. der Schuldnerersetzung;
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Die Rückzahlung von Gläubigerpapieren
planmäßige Rückzahlung außerplanmäßige Rückzahlung
Rückzahlung der gesamten Anleihe am Ende der Laufzeit
Rückzahlung durch Auslosung von- Serien- Gruppen- Reihen - oder Endziffern
laut Tilgungsplan
Vorzeitige Kündigung
Freihändiger Rückkauf an der Börse
Die Tilgung - Rückzahlung - von Gläubigerpapieren ist aus den Emissionsbedingungen zu entnehmen (Vertragsbestandteil)
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Beispiel : Restläufer = Restlaufzeit z.B. 1 Jahr (ohne Kosten)
Modell Ertragsrechnung Gläubigerpapiere
Beispiel : Restläufer = Restlaufzeit z.B. 1 Jahr (ohne Kosten)Angebots- und Nachfragschwankungen bestimmen in der Realität den Kurs ,Damit ist der Kaufpreis ( Kurs) für die Auswahl der Papiere, für den Ertrag entscheidend.Das Emittentenrisiko (Rating) bestimmt den Kurs.
Kurs am Tag Verzinsung Kurs bei Ertrag des Papiers Effektivverzinsungdes Kaufs des Papiers Rückzahlung aus Kurs- aus Summe bei angenommener
gewinnen Zinsen der Erträge Laufzeit von 1 Jahr(ohne Kosten)
101,50 5,25 100,00 € -1,50 € 5,25 € 3,75 € 3,75 %101,00 5,25 100,00 € -1,00 € 5,25 € 4,25 € 4,25 %100,50 5,25 100,00 € -0,50 € 5,25 € 4,75 € 4,75 %100,00 5,25 100,00 € 0,00 € 5,25 € 5,25 € 5,25 %
99,50 5,25 100,00 € 0,50 € 5,25 € 5,75 € 5,75 %99,00 5,25 100,00 € 1,00 € 5,25 € 6,25 € 6,25 %98,50 5,25 100,00 € 1,50 € 5,25 € 6,75 € 6,75 %
Fragestellung : Wie hoch darf der Kurs des Papiers bei gegebener Verzinsung sein, um gleiche Erträge zu gewähren ?
Kurs am Tag Verzinsung Kurs bei Umlaufrenditedes Kaufs des Papiers Rückzahlung aus Kurs- aus Summe bei angenommener
in % gewinnen Zinsen der Erträge Laufzeit von 1 Jahr100,00 7,00 100,00 € 0,00 € 7,00 € 7,00 € 7,00 %
99,75 6,75 100,00 € 0,25 € 6,75 € 7,00 € 7,00 %98,75 5,75 100,00 € 1,25 € 5,75 € 7,00 € 7,00 %97,75 4,75 100,00 € 2,25 € 4,75 € 7,00 € 7,00 %96,75 3,75 100,00 € 3,25 € 3,75 € 7,00 € 7,00 %95,75 2,75 100,00 € 4,25 € 2,75 € 7,00 € 7,00 %94,75 1,75 100,00 € 5,25 € 1,75 € 7,00 € 7,00 %
100,25 7,25 100,00 € -0,25 € 7,25 € 7,00 € 7,00 %100,50 7,50 100,00 € -0,50 € 7,50 € 7,00 € 7,00 %
Modell der Ertragsrechnung bei Gläubigerpapieren
Ertrag des Papiers
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 26http://www.dab-bank.de
http://www.rating-links.de
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Zinsstrukturkurven
Die Kurven zeigen die Zinsstruktur für Laufzeiten von einem bis zu dreißig Jahren. Sie basieren auf Renditenbeobachtungen von aktiv gehandelten Anleihen in Euro.
Fragestellung :Wie hoch ist am heutigen Tag die durchschnittliche Rendite von aktiv gehandelten Gläubigerpapieren mit einer Restlaufzeit von n Jahren ?
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Renditedifferenz : + 1,140
http://www.ecb.europa.eu/stats/money/yc/html/index.en.html
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https://www.boerse-stuttgart.de/de/toolsundservices/zinsstrukturkurve/zinsstrukturkurve.html
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http://www.comdirect.de
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 32
http://www.comdirect.de
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Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 34
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 35
http://www.forium.de/de/leitzinsen.html
siehe auch :siehe auch : http://www.leitzinsen.info http://www.leitzinsen.info http://de.global-rates.com http://de.global-rates.com
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Mögliche Zinsverläufe
Fester Zins (Straight Bonds)
Stufenzins ( Step-Up / Step-Down )
Zinsphasen mit unterschiedlicher Zinsgestaltung
Unverzinslich (Null-Kupon-Anleihen / Zero-Bonds)
variabler Zins (Floating Rate Notes)
inflationsindexierter Zins
https://www.commerzbank.de
Register :Glossar
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Laufzeitbeginn Laufzeitende
Zinshöhe
Zinssatz = konstant z.B.: 5%
Fester Zins
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Laufzeitbeginn Laufzeitende
Zinshöhe
P1 P2 P3 P4 P5 P6
Stufenzins : Step Down
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Laufzeitbeginn Laufzeitende
Zinshöhe
P1 P2 P3 P4 P5 P6
Stufenzins : Step Up
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Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 44
Laufzeitbeginn Laufzeitende
Zinshöhe
P1 P2 P3 P4
P5 P6
Stufenzins : Step Down / Step Up
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Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 46
Laufzeitbeginn Laufzeitende
Zinshöhe
P1 P2 P3 P4
P5 P6
Zinsphasen : Step Up mit zinslosem Beginn
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Laufzeitbeginn Laufzeitende
Zinshöhe
P1 P2 P3 P4
P5 P6
Zinsphasen mit konstanten Zinsen
Phase 1: 5% Phase 3: 5%
Phase 2: 0%
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Langfristige Schuldverschreibungen ohne Nominalzins. Es entfällt die laufende jährliche Zinszahlung wie bei sonstigen Anleihen .
Die Verzinsung (Rendite) ergibt sich aus der Differenz zwischen dem niedrigeren Ausgabekurs und dem höheren Rückzahlungskurs.
Bei der "klassischen" Form erfolgt die Rücknahme zu 100% bei entsprechend abgezinstem Ausgabekurs.
Bei der Aufzinsungsanleihe liegt der Rücknahmekurs je nach Laufzeit - deutlich über dem Ausgabekurs von 100%.
Nullkupon-Anleihen (Zero Bonds)
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Null-Kupon-Anleihe / Zerobond
Ertrag entsteht durch Emissionsrendite (Abdiskontierung) und Kursdifferenzen während der Laufzeit
Nennwert 20.000 €
14.03.**14.03.** 12.06.****12.06.****
Barwert15.000 €
EinlösungEinlösungEmissionEmission
Emissionsrendite
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Null-Kupon-Anleihe / Zerobond
Ertrag entsteht durch Emissionsrendite (Abdiskontierung) und Kursdifferenzen während der Laufzeit
Nennwert 20.000 €
14.03.**14.03.** 12.06.****12.06.****
Barwert15.000 €
EinlösungEinlösungEmissionEmissionKursverlauf
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 51
Laufzeitbeginn Laufzeitende
Kursverlauf
Zerobonds – Kursverlauf (Modell)
KPMZins > ZeroBZins
Haltedauer bei Erwartung sinkender Kapitalmarktzinsen
KPMZins > ZeroBZins
KPMZins < ZeroBZins
Rückzahlungs-betrag
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Floating Rate Notes (FRN) sind Schuldverschreibungen mit mittlerer bis langer Laufzeit. Im Gegensatz zu herkömmlichen festverzinslichen Wertpapieren weisen sie eine variable Verzinsung auf, wobei der Interbankensatz für kurzfristige Einlagen (Euribor) als Grundlage dient.
Durch die regelmäßig nach drei oder sechs Monaten erfolgende Zinsanpassung entspricht die Verzinsung von Floating Rate Notes immer sehr weitgehend den Marktverhältnissen; dies verringert das Anlagerisiko.
Variable Verzinsung : Floating Rate Notes
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Euribor steht für Euro Interbank Offered Rate und ist derZinssatz, zu dem sich Banken untereinander Einlagen mitfestgelegter Laufzeit anbieten.
Er dient als Referenzzinssatz für viele Zinsinstrumente des Geldmarktes.Bis zu 57 Banken, darunter zwölf deutsche Institute,melden täglich um 11:00 Uhr Brüsseler Zeit Angebotssätze (Briefkurse)für Ein- bis Zwölf-Monatsgelder an einen Informationsanbieter (Reuters).
Dieser ermittelt und veröffentlicht den Durchschnittssatz.
Die aktuellen Euribor-Sätze finden Anleger im Finanzteil jeder großen Tageszeitung.
Euribor
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http://de.euribor-rates.eu
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Variabler Zinssatz
Der Zinsverlauf ist innerhalb der Zinsanpassungsperiode fest und wird dem variablen Zinssatz (Referenzzinssatz) am Ende der Zinsperiode für die folgende Zinsperiode angepasst.
Refenzzinssatz (z.B. Eonia .. Libor..)
Zinssatz für das Gläubigerpapier( cn = constant )
Zeitpunkt der Zinsanpassung
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Laufzeitbeginn Laufzeit
Zinshöhe
Vj.1 Vj.2 Vj.3 Vj.4 Vj.5 Vj.6
Variabler Zins : Zinsanpassung vierteljährlich
Zins = c1
Zins = c2
Zins = c3
Zins = c4
Zins = c5
Zins = c6
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 58
Laufzeitbeginn Laufzeit
Vj.1 Vj.2 Vj.3 Vj.4 Vj.5 Vj.6
Reversed Floater : Zinsanpassung vierteljährlich
Euribor :4,5%
Euribor: 5 %
Euribor : 5,5%
Euribor : 6%
Euribor : 4%
Euribor : 3,5%
Modell : Reversed Floater : 10% ./. Euribor - z.B.: 6% ./. Euribor 0,5 Schritte
Euribor : 3 %
Eur
ibor
Ver
zins
ung 4,0 %
4,5 %5,0 %5,5 %6,0 %6,5 %
7,0 %
10 %
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 59
http://www.zinsen-berechnen.de/
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 60
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 61
Gemeinsamkeiten der verschiedenen Gläubigerpapiere
Schuldverschreibungen sind üblicherweise börsennotierte Inhaberpapiere.
Durch die Organisation des Kaufs und Verkaufs über die Börse wird eine einfacheÜbertragungsmöglichkeit (Fungibilität) gewährleistet.
Hierdurch kann der Anleger sich jederzeit durch einen Verkauf vorEnde der Laufzeit Liquidität zu beschaffen.
Schuldverschreibungen verbriefen dem Eigentümer ein Gläubigerrecht,
d. h., die Käufer haben unabhängig vom Erfolg oder Misserfolg desUnternehmens einen Anspruch auf die vereinbarte Zinszahlung und dieRückzahlung des Nominalwertes.
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 62
Eine Institution, wie z. B. der Staat, ein Kreditinstitut oder ein Unternehmen, nimmt durch die Ausgabe (Emission) von verzinslichen Papieren (Rentenwerten) einen Kredit von vielen verschiedenen Anlegern auf.
Hierzu ist es notwendig, dass der Geldbetrag, der aufgenommen werden soll,
gestückelt wird,
auf standardisierte Urkunden übertragen wird (Verbriefung) und
dass diese Urkunden an die Anleger verkauft werden.
Gemeinsamkeiten der verschiedenen Gläubigerpapiere
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 63
Emission von Schuldverschreibungen : Verbriefte Art der Fremdfinanzierung
Teilschuldverschreibung : Urkunden, die aus der Stückelung desGeldbetrages resultierenden
Sammelurkunde : Die Rechte von Schuldverschreibungen werdenmeist nicht mehr in mehreren einzelnenUrkunden, sondern in einer verbrieft
Die Begriffswahl ist abhängig vom Emittenten
Gemeinsamkeiten der verschiedenen Gläubigerpapiere
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 64
Industrieobligationen : Schuldverschreibungen von Industrieunternehmen
Staats- : Schuldverschreibungen des Bundes und deroder Bundesanleihen Länder
Pfandbriefe : Schuldverschreibungen von Hypotheken-banken zur Finanzierung von Krediten
Öffentliche Pfandbriefe : Kommunalobligationen:Schuldverschreibungen von Hypothekenbanken zurFinanzierung von Krediten an Gebietskörperschaften(z B. Gemeinden und Städte)
„Zertifikate“ : Schuldverschreibungen verschiedenster Emittenten mit ähnlichen Strukturen wie herkömmlicheGläubigerpapiere
Gemeinsamkeiten der verschiedenen Gläubigerpapiere
In der Praxis hat sich eine Begriffsbestimmung in Abhängigkeit des jeweiligen Emittenten herausgebildet.
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 65
Gläubigereffekten und ihre Emittenten
Bundesanleihen
Bundesobligationen
Bundesschatzbriefe
Finanzierungsschätze
Anleihen
Bund
Länder, Gemeinden,öR Zweckverbände
Ö f f e n t l i c h e H a n d Näheres : Handmappe der Finanzagentur http://www.deutsche-finanzagentur.de/
https://www.bundeswertpapiere.de
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 66
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 67
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 68
http://www.deutsche-finanzagentur.de
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 69
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 70
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 71
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 72
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 73
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 74
Der Zinsertrag in Euro ergibt sich in den beiden Beispielen durch Abzug von 1,02 % bzw. 1,03 % vom Nennwert für jedes Laufzeitjahr
Für den 1-jährigen : 1 x 1,02 % von 500,00 € = 5,10 €, Für den 2-jährigen : 2 x 1,03 % von 500,00 € = 10,30 €
Die Abschlagsprozentsätze pro Jahr werden als Verkaufszinssätze bezeichnet.
Verzinsung : Der Sparer zahlt einen um die Zinsen verminderten Betrag ein und erhält am Ende der Laufzeit den vollen Nennwert zurück.
Beispiele (Stand: 13. Juli 2011)
Anlagezeitraum 1 Jahr 2 Jahre
Einzahlung 494,90 € 489,70 €
Verkaufszinssatz 1,02 % 1,03 %
Auszahlung am Ende der Laufzeit 500,00 € 500,00 €
Zinsertrag 5,10 € 10,30 €
Rendite pro Jahr (Zinsertrag bezogen auf den Kaufpreis) 1,03 % 1,05 %
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 75
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 76
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 77
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 78
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 79
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 80
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 81
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Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 87
www.tagesanleihe.de01.01.2009 31. 12.2009 01.01.2010
Nennwert :100 €
Nennwert :100 €
Nennwert :103 €
Tagespreis :Tagespreis :
100 %100 %
Anlage-Anlage-summe:summe:
100 €100 €
Jahresend-Jahresend-spreis :spreis :
103 %103 %
VermögensVermögens-wert:-wert:
103 €103 €
Zinsen : 3 €
Tagespreis :Tagespreis :
100 %100 %
Vermögens-Vermögens-wert:wert:
103 €103 €
Der Tagespreis fällt auf100% zurück
Der Vermögenswertbleibt unverändert
Anlage der Zinsen in neue Anteile der Tagesanleihe:der Nennwert steigt
Die Tagesanleihe: Anlage von 100 € am 01.01.2009; Rendite 3% vor Steuern
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 88
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 89
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 90
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 91
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 92
niedriger Kupon
Die jährliche Zinszahlung erhöht sich bei Inflation von Jahr zu Jahr..
die Höhe der Zahlungsströme (z.B. der Rückzahlungsbetrag) hängen von der Entwicklung eines Inflationsindexes ab
Als Referenzindex für inflationsindexierte Anleihen des Bundes wird der unrevidierte Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) ohne Tabak in der Eurozone verwendet.
der Kupon errechnet sich als fester Prozentsatz des Produktes aus Nennwert der Anleihe und der zum jeweiligen Kupontermin gültigen Index-Verhältniszahl
Für die Berechnung der Index-Verhältniszahl wird das Verhältnis zwischen dem Wert des Referenzindexes am Abrechnungstag und dem Wert des Referenzindexes am Tag des ersten Zinslaufbeginns der Anleihen (Basisindex) bestimmt.
Inflationsindexierte Anleihe (z.B.) des Bundes
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 93
Bei Fälligkeit wird der Nennwert, multipliziert mit der zum Fälligkeitstag gültigen Index-Verhältniszahl, zurückgezahlt.
Bestimmung des Kurswertes :
Nennwert * Börsenkurs * Index-Verhältniszahl = Kurswert
Der Rückzahlungsbetrag erhöht sich dadurch um die Inflation, die sich während der Laufzeit der Anleihe eingestellt hat.
Bei Deflation über die Laufzeit der Anleihehinweg wird der ursprüngliche Nennwert zurückgezahlt
Inflationsindexierte Anleihe (z.B.) des Bundes
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 94
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 95
ISIN / WKN DE0001030500 / 103 050
Laufzeit 10 JahreFälligkeit 15. April 2016Kupon 1,50 %Volumen 11 Mrd. EuroErster Zinslaufbeginn 15. März 2006Erste Valuta 15. März 2006Zinszahlung jährlich, erstmals am 15. April 2007
Inflationsindexierte Anleihe (z.B.) des Bundes
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 96
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 97
Dirty-Price: Preisnotiz, bei der die Stückzinsen in die eigentliche Kursnotierung eingerechnet werden.
Dirty Price = Clean Price + Stückzinsen.
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 98
Pfandbriefe
öffentliche Pfandbriefe (Kommunalobligationen)
sonstige Bankschuldverschreibungen
Sparbriefe und Sparobligationen
Genuss-Rechte
Gläubigereffekten und ihre Emittenten
K r e d i t i n s t i t u t e
Bankschuldverschreibungen
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 99
Sonstige Schuldverschreibungen
Genuss-Rechte
Industrieobligationen
Wandelschuldverschreibungen
Optionsanleihen
A u s l ä n d i s c h e E m i t t e n t e n
Gläubigereffekten und ihre Emittenten
U n t e r n e h m e n
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 100
Mündelsicherheit
Genehmigte Anlage der Reserven einerVersicherung früher : Deckungsstockfähigkeit
EZB-Sicherheit früher : Lombardfähigkeit
Merkmale der Sicherheit von Gläubigerpapieren
Einlagensicherungssysteme in Deutschland
Grundpfandrechte
Negativklausel
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 101
Merkmale der Sicherheit von Gläubigerpapieren
MündelsicherheitGeeignet zur Anlage von Geldern, die vom Vormund treuhänderisch für Mündel verwahrt werden
- Mündelgelder
Anleihen des Bundes und der Länder
Anleihen, die vom Bund oder einem Landgarantiert werden
Anleihen, die von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates alsmündelsicher erklärt werden(z.B. Pfandbriefe)
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 102
Der Vormund hat das zum Vermögen des Mündels gehörende Geld verzinslich anzulegen, soweit es nicht zur Bestreitung von Ausgaben bereit zu halten ist.
§ 1806 BGB [Anlegung von Mündelgeld]
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 103
1. in Forderungen, für die eine sichere Hypothek an einem inländischen Grundstücke besteht, oder in sicheren Grundschulden oder Rentenschulden an inländischen Grundstücken;
2. in verbrieften Forderungen gegen das Reich oder einen Bundesstaat sowie in Forderungen, die in das Reichsschuldbuch oder in das Staatsschuldbuch eines Bundesstaats eingetragen sind;
§ 1807. [Regelmäßige Anlegung](1) Die im § 1806 vorgeschriebene Anlegung von Mündelgeld soll nur erfolgen:
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 104
3. in verbrieften Forderungen, deren Verzinsung von dem Reiche oder einem Bundesstaate gewährleistet ist;
4. in Wertpapieren, insbesondere Pfandbriefen, sowie in verbrieften Forderungen jeder Art gegen eine inländische kommunale Körperschaft oder die Kreditanstalt einer solchen Körperschaft, sofern die Wertpapiere oder die Forderungen von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats4 zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet erklärt sind;
§ 1807. [Regelmäßige Anlegung](1) Die im § 1806 vorgeschriebene Anlegung von Mündelgeld soll nur erfolgen:
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 105
Merkmale der Sicherheit von Gläubigerpapieren
Geeignet zur Anlage von Rücklagen der Versicherungen, die durch die Ansammlung eines Teils der Prämien entsteht
- Deckungsstock oder Prämienreserve
Deckungsstock-fähigkeit
Alle mündelsicheren Anleihen
Anleihen, die vom Bundesaufsichtsamtfür das Versicherungswesen 1) für deckungsstockfähig erklärt werden
1) BAFin: Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtGraurheindorfer Str. 108 in 53117 Bonn und Lurgiallee 12 in 60439 Frankfurt -
http://www.bafin.de/
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 106
Merkmale der Sicherheit von Gläubigerpapieren
Geeignet als Pfand für einen („Lombard“) Kredit eines Kreditinstitutes bei der Deutschen Bundesbank (EZB)
verzeichnisgebundene Kreditsicherheiten für den Kreditsicherheitenpool bei der EZB
Früher: Lombard-fähigkeit
Anleihen und Schuldbuchforderungendes Bundes,
Wertpapiere und Forderungen, die im Sicherheitenverzeichnis der Deutschen Bundesbank aufgeführt sind
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 107
Seite 431) Nicht marktfähige, mit hypothekarischen Darlehen an Privatkunden besicherteSchuldtitel (RMBDs)
1)1)
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 108
IndustrieobligationenDie Bonität der Obligationen beruht in erster Linie auf der Qualität des Unternehmens
Grundpfandrechte
Negativklausel
Als Sicherheiten dienen vorrangig :
häufig ergänzt durch die Vereinbarung einer :
Bürgschaften / Garantien
Merkmale der Sicherheit von Gläubigerpapieren
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 109
Negativklausel
enthält Verpflichtungen wie z. B.:
künftige Anleihen höchsten gleichrangig aber nie besser zu besichern
Grundeigentum und sonstiges Vermögennicht zur Besicherung künftiger Anleihen oder Kreditezu belasten, wenn die aktuelle Anleihenicht mindestens gleichrangig besichert wird
keine weitere Anleihe während der Laufzeitder aktuellen Anleihe zu begeben
Merkmale der Sicherheit von Gläubigerpapieren
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 110
Einlagensicherungssysteme in Deutschland (Stand 08/2010)
Gläubiger- und Institutsschutz Gläubigerschutz
VR – Banken Privat-/ Geschäftsbanken
Garantiefonds
Garantieverbund
Stützungsfonds
Sicherungen zu 100% : - alle Einlagen und IHS - unabhängig von der Währung
ges. Entschädigungseinrichtung je Kunde bis 100.000€
Einlagensicherungsfonds – BdB pro Einleger bis zu 30% des HEK der jew. Bank – alle Währungen IHS/ -zertifikate nicht geschützt
Einlagensicherungsfonds – VÖB 100% ige Sicherung der Einlagen IHS/-zertifikate nicht geschützt
Sparkassen
Sicherungsreserven der Landesbanken
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 111
W e r t r e c h t s a n l e i h e n
Die Forderung des Erwerbers wird im Schuldbuch vermerkt
Schulbuchforderungen sind abstrakte Kapitalforderungen, deren Inhalt und Umfang sich aus der Eintragung im Schuldbuch
ergeben;Anleihen, für die keine effektiven Stücke ausgegeben werden.
Für die Eintragungen gilt das Schuldbuchgeheimnis = Bankgeheimnis ( AO )
Staatliche Papiere sind überwiegend als Wertrechte emittiert.
Treuhänderischer Verwalter ist eine Wertpapiersammelbank (Kassenverein),die die Clearstream International S.A. (http://www.clearstream.com/)
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 112
Einzelschuldbuch-forderungen
Sammelschuldbuch-forderungen
W e r t r e c h t s a n l e i h e n
Grundlage für die Übertragung im Effektengiroverkehr
stückelose Abwicklung / Wertpapierscheck
http://www.deutsche-finanzagentur.de
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 113
Wertrechtsanleihen : : Einzelschuldbuchforderungen
Der Einzelne Käufer ist als Gläubiger des jeweiligen Emittenten im Schulbuch vermerkt
Zinsen und Rückzahlungsbeträge werden bei Fälligkeit durch die Bundesschuldenverwaltung überwiesen
http://www.deutsche-finanzagentur.de/
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 114
Die Anleihengläubiger werden durch eine Sammeldepotgutschrift bei ihrer Bank beteiligt
Wertrechtsanleihen : : Sammelschuldbuchforderungen
Gläubiger ist eine Wertpapiersammelbank( Clearstream AG )
Zinsen und Rückzahlungsbeträge werdendurch die depotführende Bank gutgeschrieben
http://www.clearstream.com
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 115
Schutz vor Gefahren, die mit dem Besitz einer Urkunde verbunden sind
kein Verlust durch Vernichtung oder Beschädigung des Papiers,
kein Aufgebotsverfahren
kostenlose Verwaltung einschließlich spesenfreier Überweisung von Zinsen und Kapital bei Einzelschulbuchforderungen
Keine Vorlegung von effektiven Zinsscheinen und Anleihestücken zur Einlösung
keine Überwachung von Auslosungen
keine Erneuerungen von Zinsscheinbogen
Der Emittent spart Druck- und Verwaltungskosten
Die Begebung ist einfacher
W e r t r e c h t s a n l e i h e n
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 116
Briefschulden
Buchschulden = Schuldbuch-forderungen
Schatzwechsel
Unverzinsliche Schatzanweisungen
Bundesschatzbriefe
Ausgleichsforderungen
Finanzierungsschätze
Anleihen des Bundes und der Länder ( noch: Bahn/Post)
Kassenobligationen
W e r t r e c h t s a n l e i h e n
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 117
P f a n d b r i e f e (covered Bonds)
Darlehens-
nehmer
ist
Schuldner
desGrund-pfand-rechts
Realkreditinstitut
istGläubiger
desGrund-pfand-rechts
istSchuldner
des Pfandbriefs
Anleger
ist
Pfandbrief-Gläubiger
Tilgung
Darlehen
Pfandbrief
Zinsen
Darlehen
Zinsen
Tilgung
erstrangigeGrundschuld
oderHypothek
http://www.pfandbrief.de/
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 118
Öffentliche Pfandbriefe
Darlehens-nehmer
ist
Schuldneraus den
Kommunal-Darlehen
Realkreditinstitut
istGläubiger
derKommunal-
darlehen
istSchuldnerdes öffentl.Pfandbriefs
Anleger
ist
Pfandbrief-Gläubiger
Tilgung
Darlehen
Öffentlicher
Pfandbrief
Zinsen
Darlehen
Zinsen
Tilgung
http://www.pfandbrief.de/
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 119
Pfandbriefe und öffentliche Pfandbriefe 1)
A r t e n
Hypotheken-pfandbriefe
Schiffs-pfandbriefe
1) Kommunal-obligationen
dienen der langfristigen Finanzierung von Haus- und Grundbesitz
dienen der Finanzierung von Schiffsbauten
dienen der Finanzierung von kommunalen Investitionen
http://www.pfandbrief.de/
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 120
WH.: Merkmale der Sicherheit von Gläubigerpapieren
Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen(Schuldverschreibungsgesetz - SchVG)Ausfertigungsdatum: 31.07.2009
§ 1 Anwendungsbereich(2) Dieses Gesetz gilt nicht für die gedeckten Schuldverschreibungen im Sinne des Pfandbriefgesetzes sowie nicht für Schuldverschreibungen, deren Schuldner der Bund, ein Sondervermögen des Bundes, ein Land oder eine Gemeinde ist oder für die der Bund, ein Sondervermögen des Bundes, ein Land oder eine Gemeinde haftet.
= keine nachträgliche Restrukturierung = keine nachträgliche Restrukturierung möglich bei: möglich bei: Pfandbriefen und Bundeswertpapieren Pfandbriefen und Bundeswertpapieren
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 121
http
://w
ww
.pfa
ndbr
ief.d
e/
Pfandbriefgesetz (PfandBG)
PfandBG
Ausfertigungsdatum: 22.05.2005
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 122
http
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ndbr
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Pfandbriefgesetz (PfandBG)
PfandBG
Ausfertigungsdatum: 22.05.2005
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 123
http://www.pfandbrief.de
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 124
http://www.pfandbrief.de
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 125
Pfandbriefgesetz (PfandBG)
HBG + ÖPG + „Schiffspfandbriefe“= PfandBG
Ausfertigungsdatum: 22.05.2005
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 126
Sicherheiten : Deckungsprinzip ( Umlaufende Pfandbriefe valutierte Darlehen)
Eintragung der Deckungswerte im Hypothekenregister
Vermögen und Deckungswerte des Kreditinstituts haften für die Verbindlichkeiten aus Pfandbriefen
Vorrecht im Insolvenzfall für die Forderungen der Pfandbriefgläubiger
Umlaufgrenze bei privaten Hypothekenbanken
Ermittlung der Beleihungswerte nach gesetzlicher Vorgabe
P f a n d b r i e f e
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 127
Sicherheiten :
Deckungsprinzip ( Umlaufende öffentliche Pfandbriefe valutierte Kommunaldarlehen)
Eintragung der Deckungswerte im Hypothekenregister
Vermögen und Deckungswerte des Kreditinstituts haften für die Verbindlichkeiten aus öffentlichen Pfandbriefen
Vorrecht im Insolvenzfall für die Forderungen der Gläubiger öffentlicher Pfandbriefe
Umlaufgrenze bei privaten Hypothekenbanken
Ermittlung der Beleihungswerte nach gesetzlicher Vorgabe
Öffentliche Pfandbriefe ( früher Kommunalobligationen)
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 128
Zusatzrecht, das Aktiengesellschaften als Emittenten von Schuldverschreibungen ihren Käufern gewähren.
Schuldverschreibungen mit einem solchen Zusatzrecht werden als Wandel- oder Optionsanleihen bezeichnet.
Die Unterscheidung zwischen diesen beiden (ähnlichen) Anleihetypen ergibt sich daraus,
ob die Gläubigerrechte aus der Anleihe nach der Ausübung des Bezugsrechtes weiterbestehen (Optionsanleihe) oder
ob sämtliche Gläubigerrechte mit der Ausübung desBezugsrechtes erlöschen (Wandelanleihe).
Wandel- / Optionsanleihen
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 129
Eine Wandelanleihe berechtigt den Inhaber, diese in eine oder mehrere Aktien des Emittenten zu tauschen (wandeln).
Der Inhaber der Wandelanleihe gibt seine Gläubigerrechte auf („Weggabe“ der Anleihe)
und erhält hierfür im Gegenzug die Rechte eines Anteilseigners(„Empfang“ von Aktien).
Da es sich bei dem Bezugsrecht der Wandelanleihe um ein Recht des Inhabers, nicht aber um eine Verpflichtung zur Wandlung handelt, kann er auch von einer Ausübung absehen und weiterhin in seinem Gläubigerstatus verbleiben.
In diesem Fall hat er dann weiterhin einen Anspruch auf die vereinbarte regelmäßige Verzinsung sowie auf die Rückzahlung des Nennbetrages am Ende der Laufzeit der Optionsanleihe.
Ausnahme: Das Papier ist mit einer Mandatory-Klausel ausgestattet. Hier wird am Ende der Laufzeit verpflichtend gewandelt.
W a n d e l a n l e i h e
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 130
Das Aktienbezugsrecht wird nicht durch die Anleihe selbst,
sondern durch einen Optionsschein (Warrant), der im Emissionszeitpunkt zusammen mit dem Mantel und dem Zinsscheinbogen begeben wird, beim emittierenden Unternehmen geltend gemacht.
Der Warrant und die Anleihe sind somit zwei eigenständige Wertpapiere, die auch getrennt voneinander handelbar sind.
O p t i o n s a n l e i h e
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 131
Werden die Anleihe und der Optionsschein zu einem Wertpapier (der Optionsanleihe) zusammengefasst, so wird die Anleihe mit dem Zusatz m. O. (mit Optionsschein) oder dem Zusatz „cum“ versehen. Anleihen, die ohne Optionsschein gehandelt werden, tragen hingegen den Zusatz o.O. (ohne Optionsschein) oder „ex“.
Diese Trennung wird durchgeführt, da auch nach der Ausübung des Bezugsrechts die Anleihe weiterbesteht. In diesem Fall wird der Anleger sowohl Anteilseigner als auch Gläubiger der emittierenden Aktiengesellschaft.
Entschließt er sich jedoch dazu, das Bezugsrecht nicht auszuüben oder den Warrant zu verkaufen, so bleibt er lediglich Gläubiger des Unternehmens und erhält die in den Emissionsbedingungen festgelegten Zins- und Tilgungszahlungen.
O p t i o n s a n l e i h e
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 132
Wandelschuldverschreibung
Optionsanleihe
Emission L a u f z e i t Laufzeit-ende
1
Wandlungsfrist
Optionsfrist
Umtausch in eine Aktie
o d e r
Bezugsrecht+ Option auf Bezug einer Aktie
1
2
2Sonderfall:Mandatory Klausel:Wandlung am Ende der Laufzeit.
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 133
Laufzeit-ende
Wandelschuldverschreibung
Optionsanleihe
Emission L a u f z e i t
1
Wandlungsfrist
Optionsfrist
Umtausch in eine Aktie
o d e r
Bezugsrecht+ Option auf Bezug einer Aktie
1
2
2
GeldGeld
oderoder
AktieAktie
GeldGeld
undund
AktieAktie
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 134
Bei Wandel- und Optionsanleihen müssen in den Emissionsbedingungen zusätzlich die Spezifikationen für den Aktienbezug festgelegt werden.
Von wesentlicher Bedeutung sind hierbei:
die Wandlungs- bzw. OptionsfristZeitraum, in dem der Inhaber der Anleihe sein Wandlungs- oder Optionsrecht ausüben darf
das Wandlungs- bzw. Optionsverhältnisgibt an, wie viele Aktien für einen Optionsschein bzw. eine Wandelanleihe
bezogen werden dürfen
die Barzuzahlung bei WandlungHöhe der Zuzahlung, die der Inhaber zuzüglich zur Hergabe der Wandelanleihe
bzw. für den Erwerb der Aktien leisten muss
den Bezugskurs für die Aktien bei Optionsanleihen fixierter Preis, zu dem die Aktien bei der Ausübung des Warrants erworben werden dürfen
Wandel- / Optionsanleihen : Spezifikationen für den Aktienbezug
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 135
Aktienanleihen koppeln eine Anleihe an die Kursentwicklung einer zugrunde liegenden Aktie. Sie gewähren einen attraktiven Kupon, der deutlich über dem Marktzins liegt. Im Gegenzug erfolgt die Tilgung in Abhängigkeit vom Kurs der Aktie am Laufzeitende entweder zum Nomialbetrag oder durch Lieferung einer bestimmten Anzahl von Aktien. (Termingeschäft)
Grundsätzlich gilt: Bei Bartilgung erzielt der Anleger die maximale Rendite. Bei einer Aktienlieferung reduziert sich jedoch die Maximalrendite. Je nach der Kursentwicklung der jeweiligen Aktie können sich auch Verluste ergeben. Daher unterliegt der Anleger auch dem gewöhnlichen Schwankungsrisiko von Aktien.
Die Art der Rückzahlung am Ende der Laufzeit richtet sich nach dem so genannten Basispreis (der Option auf die Aktie), der bereits bei Emission festgelegt wird. Wenn die zugrunde liegende Aktie am Bewertungstag auf oder über diesem Basispreis schließt, erfolgt die Rückzahlung zum Nominalbetrag zuzüglich des Kupons. Wenn der Basiswert dagegen am Bewertungstag unter dem festgelegten Basispreis schließt, erfolgt die Rückzahlung durch Aktienlieferung. Die hohe Kuponzahlung erhält der Anleger unabhängig von der Rückzahlungsart.
Aktienanleihen
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 136
Laufzeitbeginn Laufzeitende
Euro
Aktienanleihe : Aktie ABC ./. Euro
100%
Aktienkurs
Basispreis
der Option
auf die Aktie
Aktienkurs>= Basispreis Rückzahlung in Euro (100%) + Zinsen
Aktienkurs< Basispreis
Rückzahlung in Aktien + Zinsen
Stand 30.07.2011 Gläubigerpapiere / Georg Boll 137
Bei einer kündbaren Anleihe hat der Schuldner das Recht, diese zu einem oder mehreren (Multi-Callable-Bond) vorher definierten Zeitpunkt(en)zum (idR) Nennwert zu kündigen.
Oftmals sind die Anleihen als kündbare Stufenzinsanleihen (Callable Step-Up-Bonds) ausgestaltet.
Sollte als Rückzahlungsbetrag der Nennwert nicht zu 100% = 100 Euro !! genannt werden, liegt unter Umständen ein riskantes Termingeschäft zugrunde.
Beispiel für eine kündbare Stufenzinsanleihe:
Laufzeit : 5 Jahre
Kündigungsrecht : Der Emittent hat nach einem Jahr das Recht, die Anleihezu 100% des Nennwerts vorzeitig zurückzuzahlen.
Coupon : Jahr 1: 2,5 %Jahr 2 - 5: 4,0 %
Callable Bonds (= kündbare Anleihen)