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Slide 1 Sonntag, 19. Januar 2003 ZÜCHTERTAGUNG RECHTSFRAGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER ZÜCHTUNG UND DEM KAUF/VERKAUF VON HUNDEN Von RA Daniel Haeberli und lic. iur. Janine Hofmann

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ZÜCHTERTAGUNG

RECHTSFRAGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER ZÜCHTUNG UND DEM KAUF/VERKAUF VON HUNDEN

Von RA Daniel Haeberli und lic. iur. Janine Hofmann

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ÜbersichtI. VERTRÄGE

1. Allgemeines zum Begriff, Zustandekommen a. Gesetzliche Regelungb. Zustandekommen eines Vertrages c. Schriftlichkeit

2. Deckungsverträge3. Kaufverträge

a. Allgemeinb. Pflichten des Käufersc. Pflichten des Verkäufersd. Folgen der Pflichtverletzung durch den Käufer oder

Verkäufer e. Irrtumf. Gefahrtragung

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g. Rechtsgewährleistung und Folgenh. Sachgewährleistung und Folgeni. Gerichtsstand und Rechtswahlj. Vorkaufsrechtek. Musterkaufvertrag für Welpen und Junghunde

II. TIERHALTERHAFTUNG1. Rechtsnatur2. Voraussetzungen der Haftung

a. Halterschaftb. Schadenc. Vom Tier angerichteter Schadend. Widerrechtlichkeite. Natürlicher und adäquater Kausalzusammenhangf. Sorgfaltsbeweis

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Verträge1. Allgemeines zum Begriff, Zustandekommen

a. Gesetzliche Regelung Verträge sind im Schweizerischen Obligationenrecht

(OR) geregelt. Vertraglich kann alles vereinbart werden, sofern der

Inhalt weder unsittlich, unmöglich noch widerrechtlich ist.

Wenn die Parteien nichts spezifisches abgemacht haben, so kommen die gesetzlichen Regelungen zur Anwendung.

b. Zustandekommen eines Vertrages Vertrag als Rechtsgeschäft bedeutet, dass

übereinstimmende Willensäusserungen zwischen zwei Parteien ausgetauscht werden, welche darauf gerichtet sind, eine dem übereinstimmend erklärten Willen entsprechende Rechtsfolge zu bewirken.

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c. Schriftlichkeit Ein Vertrag ist sowohl schriftlich als auch mündlich

gültig. Schriftlichkeit ist aber sehr wichtig, damit in einem

Streitfall die Abmachungen leichter bewiesen und Missverständnisse vermieden werden können.

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Deckverträge

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Kaufverträge2. Kaufverträge

a. Allgemein Definition: Durch den Kaufvertrag verpflichtet sich der

Verkäufer, dem Käufer den Kaufgegenstand zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen, und der Käufer, dem Verkäufer den Kaufpreis zu bezahlen (Art. 184 OR).

b. Pflichten des Käufers Der Käufer muss den Kaufpreis zur vereinbarten Zeit und

am vereinbarten Ort bezahlen und die Kaufsache annehmen.

Er muss die Kaufsache auf Mängel überprüfen, ansonsten offensichtliche Mängel als genehmigt gelten.

Falls er einen Mangel feststellt, muss er es dem Verkäufer sofort mitteilen.

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c. Pflichten des Verkäufers Der Verkäufer muss die Kaufsache zur vereinbarten Zeit

und am vereinbarten Ort dem Käufer übergeben.

d. Folgen der Pflichtverletzung durch den Käufer Beim Barkauf hat der Verkäufer ohne den Käufer

mahnen zu müssen ein Rücktrittsrecht, wenn die Kaufsache noch nicht übergeben ist.

Er kann aber auch am Vertrag festhalten und dessen Erfüllung nebst Schadenersatz verlangen.

e. Folgen der Pflichtverletzung durch den Verkäufer Der Käufer kann nur nach vorgängiger erfolgsloser

Mahnung vom Vertrag zurücktreten. Er kann aber auch am Vertrag festhalten und dessen

Erfüllung nebst Schadenersatz verlangen.

f. Irrtum/Absichtliche Täuschung Ein Vertrag kann wegen Irrtums oder absichtlicher

Täuschung angefochten werden. Der Irrtum muss wesentlich sein.

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g. Gefahrtragung Die Preisgefahr eines zufälligen Untergangs der

Kaufsache geht schon bei Abschluss des Kaufvertrages auf den Käufer über.

Das bedeutet, dass der Käufer unter Umständen verpflichtet ist, den Kaufpreis bezahlen zu müssen für eine Kaufsache, die untergegangen ist.

h. Rechtsgewährleistung Der Verkäufer haftet dem Käufer, dass der Hund

tatsächlich zu Eigentum des Käufers wird. Falls ein Dritter den Hund vom Käufer herausverlangen

kann, so muss der Verkäufer dem Käufer den Kaufpreis und allfällige Auslagen zurückerstatten.

Diese Haftung kann wegbedungen werden.

i. Sachgewährleistung Der Verkäufer haftet dem Käufer für Abweichungen der

Kaufsache gegenüber der gewöhnlichen oder vertraglich zugesicherten Beschaffenheit.

Bei Erheblichkeit des Mangels kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten (Wandelung) oder eine Minderung des Kaufpreises verlangen.

Diese Haftung kann wegbedungen werden.

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j. Gerichtsstand und Rechtswahl Mit der Gerichtsstandsklausel vereinbaren die Parteien,

welches Gericht in einem Streitfall zuständig sein soll. Es soll darauf geachtet werden, dass das Gericht am

eigenen Wohnsitz vereinbart wird, da dies grundsätzlich am praktischsten ist.

Bei einem internationalen Sachverhalt sollte darauf geachtet werden, dass die Anwendung des Schweizerischen Rechts vereinbart wird.

k. Vorkaufsrecht Ein Vorkaufsrecht dient dazu, dem Verkäufer die

Möglichkeit zu geben, die Kaufsache zurückzukaufen, wenn der Käufer sie weiterveräussern will.

Das „Vorkaufsrecht“ kann auch vereinbart werden für den Fall, dass der Hund verschenkt, eingeschläfert oder vererbt werden soll.

l. Musterkaufvertrag für Welpen und Junghunde

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Tierhalterhaftung1. Rechtsnatur

Es handelt sich um eine ausservertragliche Haftung nach Art. 56 OR.

Der Tierhalter haftet für den Schaden, den sein Tier anrichtet.

2. Voraussetzungen der Haftunga. Halterschaft

Das OR definiert den Begriff des Halters nicht. In Lehre und Rechtsprechung wird das Bestehen

eines tatsächlichen Gewaltverhältnisses über das Tier als entscheidendes Kriterium betrachtet.

b. Schaden Sachschaden, Personenschaden.

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c. Vom Tier angerichteter Schaden Das Tier agiert aus "eigenem" Antrieb und führt

dadurch den Schaden herbei.

d. Widerrechtlichkeit Verletzung eines absolut geschützten Rechtsgutes

(Personen und Sachen).

e. Natürlicher und adäquater Kausalzusammenhang Zusammenhang zwischen der widerrechtlichen

Handlung und dem dadurch verursachten Schaden.

f. Sorgfaltsbeweis Der Tierhalter kann sich nach Art. 56 Abs. 1 OR von

seiner Haftung befreien, indem er beweist, dass er alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt in der Verwahrung und Beaufsichtigung des Tieres angewendet hat.