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SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Bearbeitungsdatum: 26.08.2019 Druckdatum: 26.08.2019 Version: 1.2 Seite 1/10 BP30 de / DE / AT / CH ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Handelsname/Bezeichnung: BP30 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Verwendung des Stoffs/Gemischs: Saurer Reiniger. Nicht zu verwenden für: Hochglanzmetalloberfläche und verzinkte Oberflächen von Metallen! Nur für industrielle und gewerbliche Verwendung. 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Hersteller/Lieferant: MARKS GmbH Borgfeldtstr. 15 07607 Eisenberg GERMANY T elefon: +49 036691 643-0 T elefax: +49 036691 643-20 E-Mail: [email protected] Webseite: https://www.marks-gmbh.de E-Mail (fachkundige Person): Lothar Marks, [email protected] 1.4 Notrufnummer 24h: +49 228 19240 ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]: Gefahrenklassen und Gefahren- kategorien Gefahrenhinweise Einstufungs- verfahren Ätz-/Reizwirkung auf die Haut (Skin Irrit. 2) H315: Verursacht Hautreizungen. Berechnung Korrosiv gegenüber Metallen (Met. Corr. 1) H290: Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Expertenurteil Schwere Augenschädigung/-reizung (Eye Irrit. 2) H319: Verursacht schwere Augenreizung. Berechnung 2.2 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Gefahrenpiktogramme: GHS05 Ätzwirkung Signalwort: Achtung Gefahrenhinweise für physikalische Gefahren H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Gefahrenhinweise für Gesundheitsgefahren H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung.

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Page 1: SICHERHEITSDATENBLATT - MARKS GmbH · vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche

SICHERHEITSDATENBLATTgemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) 

Bearbeitungsdatum: 26.08.2019Druckdatum: 26.08.2019Version: 1.2 

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BP30

de / DE / AT / CH

ABSCHNITT 1:  Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischsund des Unternehmens1.1 ProduktidentifikatorHandelsname/Bezeichnung:BP30

1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs undVerwendungen, von denen abgeraten wirdVerwendung des Stoffs/Gemischs:

Saurer Reiniger. Nicht zu verwenden für: Hochglanzmetalloberfläche und verzinkte Oberflächen vonMetallen! Nur für industrielle und gewerbliche Verwendung.

1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstelltHersteller/Lieferant:

MARKS GmbHBorgfeldtstr. 1507607 EisenbergGERMANYTelefon: +49 036691 643-0Telefax: +49 036691 643-20E-Mail: [email protected]: https://www.marks-gmbh.deE-Mail (fachkundige Person): Lothar Marks, [email protected]

1.4 Notrufnummer24h: +49 228 19240

ABSCHNITT 2:  Mögliche Gefahren2.1 Einstufung des Stoffs oder GemischsEinstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]:

Gefahrenklassen und Gefahren-kategorien

Gefahrenhinweise Einstufungs-verfahren

Ätz-/Reizwirkung auf die Haut (Skin Irrit. 2)

H315: Verursacht Hautreizungen. Berechnung

Korrosiv gegenüber Metallen (Met. Corr. 1)

H290: Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Expertenurteil

Schwere Augenschädigung/-reizung (Eye Irrit. 2)

H319: Verursacht schwere Augenreizung. Berechnung

2.2 KennzeichnungselementeKennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]Gefahrenpiktogramme:

GHS05Ätzwirkung

Signalwort: Achtung

Gefahrenhinweise für physikalische GefahrenH290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.

Gefahrenhinweise für GesundheitsgefahrenH315 Verursacht Hautreizungen.H319 Verursacht schwere Augenreizung.

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Sicherheitshinweise - PräventionP260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

Sicherheitshinweise - ReaktionP303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort

ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen.P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell

vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

2.3 Sonstige GefahrenKeine Daten verfügbar.

ABSCHNITT 3:  Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen3.2 GemischeInhaltsstoffe:

Produktidentifikatoren StoffnameEinstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]

Gehalt

CAS-Nr.: 7664-38-2EG-Nr.: 231-633-2REACH-Nr.:01-2119485924-24

PhosphorsäureMet. Corr. 1, Skin Corr. 1B

Gefahr H290-H314

10 – < 25Gew-%

Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16.

ABSCHNITT 4:  Erste-Hilfe-Maßnahmen4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-MaßnahmenAllgemeine Angaben:

Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, Betriebsanweisung oderSicherheitsdatenblatt vorzeigen). Verunglückten aus der Gefahrenzone entfernen. Beschmutzte,durchtränkte Kleidung wechseln. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rateinholen. Betroffenen nicht unbeaufsichtigt lassen.

Nach Einatmen:Für Frischluft sorgen.

Bei Hautkontakt:Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mitviel Wasser/Polyethylenglykol. Bei Hautreizungen Arzt aufsuchen.

Nach Augenkontakt:Bei Berührung mit den Augen sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasserspülen und Augenarzt aufsuchen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen.Weiter ausspülen.

Nach Verschlucken:Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichenRat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und WirkungenVerursacht schwere Augenreizung. Verursacht Hautreizungen.

4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder SpezialbehandlungSymptomatische Behandlung.

ABSCHNITT 5:  Maßnahmen zur Brandbekämpfung5.1 LöschmittelGeeignete Löschmittel:

Wassersprühstrahl, alkoholbeständiger Schaum, Löschpulver, Kohlendioxid (CO₂). Löschmaßnahmen aufdie Umgebung abstimmen.

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Ungeeignete Löschmittel:Scharfer Wasserstrahl

5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende GefahrenDas Produkt selbst brennt nicht.

Gefährliche Verbrennungsprodukte:Im Brandfall können entstehen: Phosphoroxide (PxOy).

5.3 Hinweise für die BrandbekämpfungUmgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen.

5.4 Zusätzliche HinweiseKontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangenlassen.

ABSCHNITT 6:  Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällenanzuwendende Verfahren6.1.1 Nicht für Notfälle geschultes PersonalPersonenbezogene Vorsichtsmaßnahmen:

Für ausreichende Lüftung sorgen. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Personen inSicherheit bringen.

Schutzausrüstung:Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

6.1.2 EinsatzkräftePersönliche Schutzausrüstung:

Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 86.2 Umweltschutzmaßnahmen

Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.

6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und ReinigungFür Rückhaltung:

Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen.Für Reinigung:

Mit reichlich Wasser abwaschen.6.4 Verweis auf andere Abschnitte

Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7,Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8,Entsorgung: siehe Abschnitt 13

6.5 Zusätzliche HinweiseBesondere Rutschgefahr durch auslaufendes/verschüttetes Produkt.

ABSCHNITT 7:  Handhabung und Lagerung7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren HandhabungSchutzmaßnahmenHinweise zum sicheren Umgang:

Für ausreichende Lüftung sorgen. Gas/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Vermeiden von:Aerosolerzeugung/-bildung. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Bei Kontakt mit Metall:Kann korrodierend auf Metalle wirken. Persönliche Schutzausrüstung tragen (siehe Abschnitt 8).

Brandschutzmaßnahmen:Das Produkt ist nicht: Brennbar.

Umweltschutzmaßnahmen:Ein Eintrag in die Umwelt ist zu vermeiden.

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Hinweise zur allgemeinen IndustriehygieneBei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragenwaschen. Kontakt mit Augen und Haut ist zu vermeiden. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände undGesicht gründlich waschen, ggf. duschen. Hautschutzplan erstellen und beachten!

7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung vonUnverträglichkeitenTechnische Maßnahmen und Lagerbedingungen:

An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.Anforderungen an Lagerräume und Behälter:

Material, säurebeständig. Nur im Originalbehälter aufbewahren/lagern.Zusammenlagerungshinweise:

An einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von Laugen aufbewahren. Von Nahrungsmitteln,Getränken und Futtermitteln fernhalten.

Weitere Angaben zu Lagerbedingungen:Vor Sonnenbestrahlung schützen.

7.3 Spezifische EndanwendungenEmpfehlung:

Saurer Reiniger. Nicht zu verwenden für: Hochglanzmetalloberfläche und verzinkte Oberflächen vonMetallen!

ABSCHNITT 8:  Begrenzung und Überwachung der Exposition /Persönliche Schutzausrüstungen8.1 Zu überwachende Parameter8.1.1 Arbeitsplatzgrenzwerte

Grenzwerttyp(Land)

Stoffname ① Langzeit-Arbeitsplatzgrenzwert② Kurzzeit-Arbeitsplatzgrenzwert③ Momentanwert④ Überwachungs- bzw. Beobachtungsverfahren⑤ Bemerkung

TRGS 900 (DE) PhosphorsäureCAS-Nr.: 7664-38-2

① 2 mg/m³② 4 mg/m³⑤ (einatembare Fraktion)

CH PhosphorsäureCAS-Nr.: 7664-38-2

① 1 mg/m³② 2 mg/m³

MAK (AT) PhosphorsäureCAS-Nr.: 7664-38-2

② 2 mg/m³⑤ max. 4x15 min/Schicht

IOELV (EU) PhosphorsäureCAS-Nr.: 7664-38-2

① 1 mg/m³② 2 mg/m³

MAK (AT) PhosphorsäureCAS-Nr.: 7664-38-2

① 1 mg/m³

8.1.2 Biologische GrenzwerteKeine Daten verfügbar.

8.1.3 DNEL-/PNEC-WerteKeine Daten verfügbar.

8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition8.2.1 Geeignete technische Steuerungseinrichtungen

Technische Maßnahmen und die Anwendung geeigneter Arbeitsverfahren haben Vorrang vor demEinsatz persönlicher Schutzausrüstungen. Aerosolerzeugung/-bildung: Vorrichtungen mit lokalerAbsaugung / Technische Belüftung des Arbeitsplatzes

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8.2.2 Persönliche Schutzausrüstung

Augen-/Gesichtsschutz:

Gestellbrille mit Seitenschutz (EN 166).Hautschutz:

Geprüfte Schutzhandschuhe sind zu tragen (EN ISO 374).Geeignetes Material: NBR (Nitrilkautschuk)Dicke des Handschuhmaterials: ≥ 0,4 mmDurchdringungszeit (maximale Tragedauer): ≥ 480 minDie Aussage ist von den Eigenschaften der Hauptkomponente(n) abgeleitet. Die Eignung desHandschuhmaterials für die Handhabung des Produktes wurde nicht überprüft. Es wird empfohlen,die Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe für spezielle Anwendungenmit dem Handschuhhersteller abzuklären. Chemikalienschutzhandschuhe sind in ihrer Ausführungin Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen.Vor Gebrauch auf Dichtheit/Undurchlässigkeit überprüfen. Bei beabsichtigter WiederverwendungHandschuhe vor dem Ausziehen reinigen und gut durchlüftet aufbewahren. Empfehlung: Hautschutzplanerstellen und beachten!

Atemschutz:Normalerweise kein persönlicher Atemschutz notwendig. Für ausreichende Lüftung sorgen.Bei Einwirkungen von Dämpfen, Stäuben und Aerosolen ist Atemschutz zu verwenden.Kombinationsfiltergerät (EN 14387), Filtergerät (Vollmaske oder Mundstückgarnitur) mit Filter: P2

Sonstige Schutzmaßnahmen:Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.

8.2.3 Begrenzung und Überwachung der UmweltexpositionKeine Daten verfügbar.

ABSCHNITT 9:  Physikalische und chemische Eigenschaften9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

Aggregatzustand: flüssig Farbe: farblosGeruch: fast geruchlos

Sicherheitsrelevante BasisdatenParameter bei Methode BemerkungpH-Wert ≈ 1 20 °CSchmelzpunkt nicht bestimmtGefrierpunkt nicht bestimmtSiedebeginn und Siedebereich ≈ 100 °CZersetzungstemperatur nicht bestimmtFlammpunkt nicht anwendbarVerdampfungsgeschwindigkeit nicht bestimmtSelbstentzündungstemperatur nicht bestimmtObere/untere Entzündbarkeits-oder Explosionsgrenzen

nicht anwendbar

Dampfdruck 23 hPa 20 °CDampfdichte nicht bestimmtDichte 1,125 g/ml 20 °CSchüttdichte nicht anwendbarWasserlöslichkeit vollständig

mischbarVerteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser, log P (o/w)

nicht bestimmt

Viskosität, dynamisch nicht bestimmtViskosität, kinematisch nicht bestimmt

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Parameter bei Methode BemerkungVOC-Gehalt (Schweiz) 0 g/L

9.2 Sonstige AngabenKeine Daten verfügbar.

ABSCHNITT 10:  Stabilität und Reaktivität10.1 Reaktivität

Das Produkt ist: sauer.10.2 Chemische Stabilität

Das Produkt ist unter den empfohlenen Lagerungs-, Verwendungs- und Temperaturbedingungenchemisch stabil.

10.3 Möglichkeit gefährlicher ReaktionenBei bestimmungsgemäßer Handhabung und Lagerung treten keine gefährlichen Reaktionen auf.Exotherme Reaktion mit: Alkalien (Laugen). Kann korrodierend auf Metalle wirken.

10.4 Zu vermeidende BedingungenKeine Daten verfügbar.

10.5 Unverträgliche MaterialienOxidationsmittel, Alkalien (Laugen).

10.6 Gefährliche ZersetzungsprodukteEs sind keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.Im Brandfall können entstehen: Phosphoroxide (PxOy).

Weitere AngabenKeine Daten verfügbar.

ABSCHNITT 11:  Toxikologische Angaben11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen

CAS-Nr. Stoffname Toxikologische Angaben7664-38-2 Phosphorsäure LD 50 oral:

1.530 mg/kg (Ratte)

Akute orale Toxizität:Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Akute dermale Toxizität:Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Akute inhalative Toxizität:Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Ätz-/Reizwirkung auf die Haut:Verursacht Hautreizungen.

Schwere Augenschädigung/-reizung:Verursacht schwere Augenreizung.

Sensibilisierung von Atemwegen oder Haut:Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Keimzellmutagenität:Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Karzinogenität:Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Reproduktionstoxizität:Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Spezifische Zielorgan-Toxizität (STOT) bei einmaliger Exposition:Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.Dämpfe, Aerosol- oder Nebelbildung: Kann die Atemwege reizen.

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Spezifische Zielorgan-Toxizität (STOT) bei wiederholter Exposition:Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Aspirationsgefahr:Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Zusätzliche Angaben:Keine Daten verfügbar.

ABSCHNITT 12:  Umweltbezogene Angaben12.1 ToxizitätAquatische Toxizität:

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.Allgemeine Hinweise:pH-Wert < 6:  Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung.

Verhalten in Kläranlagen:Das Produkt ist eine Säure. Vor Einleitung eines Abwassers in Kläranlagen ist in der Regel eineNeutralisation erforderlich. Bei sachgemäßer Einleitung geringer Gehalten in adaptierte biologischeKläranlagen sind Störungen der Abbauaktivität von Belebtschlamm nicht zu erwarten.

Abschätzung/Einstufung:Der Stoff/das Gemisch erfüllen nicht die Kriterien der akuten Gewässergefährdung gemäß Verordnung(EG) Nr. 1272/2008 [CLP], Anhang I.

12.2 Persistenz und AbbaubarkeitBiologischer Abbau:

Die Methoden zur Bestimmung der biologischen Abbaubarkeit sind bei anorganischen Substanzen nichtanwendbar.

12.3 BioakkumulationspotenzialAkkumulation / Bewertung:

Kein Hinweis auf Bioakkumulationspotential.12.4 Mobilität im Boden

Keine Daten verfügbar.12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB-Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.12.6 Andere schädliche Wirkungen

Keine Daten verfügbar.

ABSCHNITT 13:  Hinweise zur Entsorgung13.1 Verfahren der AbfallbehandlungAbfallbehandlungslösungenSachgerechte Entsorgung / Produkt:

Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Wegen einer Abfallentsorgung den zuständigenzugelassenen Entsorger ansprechen.

Sachgerechte Entsorgung / Verpackung:Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Vollständig entleerte Verpackungen können einerVerwertung zugeführt werden.

Andere Entsorgungsempfehlungen:Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern/Abfallbezeichnungen ist entsprechend dem europäischenAbfallkatalog (EAK) durchzuführen. In geeigneten, geschlossenen Behältern sammeln und zurEntsorgung bringen. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.

13.2 Zusätzliche AngabenAbfälle zur Beseitigung sind einzustufen und zu kennzeichnen.

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ABSCHNITT 14:  Angaben zum TransportLandtransport        (ADR/RID)

Binnenschiffs-transport (ADN)

Seeschiffstransport  (IMDG)

Lufttransport             (ICAO-TI/IATA-DGR)

14.1 UN-Nr.1805 1805 1805 1805

14.2 Ordnungsgemäße UN-VersandbezeichnungPHOSPHORSÄURE, LÖS-UNG, GEMISCH

PHOSPHORSÄURE, LÖS-UNG, GEMISCH

PHOSPHORIC ACID SO-LUTION, MIXTURE

PHOSPHORIC ACID SO-LUTION, MIXTURE

14.3 Transportgefahrenklassen

8 8 8 8

14.4 VerpackungsgruppeIII III III III

14.5 Umweltgefahren

Nein Nein Nein Nein

14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den VerwenderSondervorschriften:nicht bestimmtBegrenzte Menge(LQ): 5 LFreigestellteMengen:Gefahr-Nr. (Kemler-zahl): 80Klassifizierungscode:C9Tunnelbeschränkungs-code: (E)Bemerkung: -

Sondervorschriften:nicht bestimmtBegrenzte Menge(LQ): nicht bestimmtFreigestellteMengen:Klassifizierungscode:C9Bemerkung: -

Sondervorschriften:nicht bestimmtBegrenzte Menge(LQ): nicht bestimmtFreigestellteMengen:EmS-Nr.: F-A, S-BBemerkung: -

Sondervorschriften:nicht bestimmtBegrenzte Menge(LQ): nicht bestimmtFreigestellteMengen:Bemerkung: -

14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens undgemäß IBC-Code

nicht relevantZusätzliche Angaben:

Beförderung als "Begrenzte Menge" gem. Kapitel 3.4 ADR/RID

ABSCHNITT 15:  Rechtsvorschriften15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifischeRechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch15.1.1 EU-VorschriftenSonstige EU-Vorschriften:

Richtlinie 98/24/EG zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdungdurch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit beachten. Beschäftigungsbeschränkungen nach demJugendarbeitsschutzgesetz (94/33/EG) beachten.

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15.1.2 Nationale Vorschriften [DE] Nationale Vorschriften

Lagerklasse gemäß TRGS 510 (LGK)LGK 8B - Nicht brennbare ätzende Gefahrstoffe

Wassergefährdungsklasse (WGK)WGK 1 - schwach wassergefährdend

Bemerkung:Selbsteinstufung gemäß AwSV (Gemisch, Rechenregel).

Technische Regeln für GefahrstoffeTRGS 510 - Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern

Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und MerkblätterDGUV Regel 112-190 (BGR 190): "Benutzung von Atemschutzgeräten"DGUV Regel 112-192 (BGR 192): "Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz"DGUV Regel 112-195 (BGR 195): "Einsatz von Schutzhandschuhen"Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI), Merkblätter:A 008 - Persönliche Schutzausrüstungen / A 008-1 - ChemikalienschutzhandschuheA 023 - Hand- und HautschutzM 004 - Reizende Stoffe / Ätzende StoffeM 050 - Tätigkeiten mit GefahrstoffenM 053 - Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit GefahrstoffenM 062 - Lagerung von Gefahrstoffen

15.2 StoffsicherheitsbeurteilungKeine Daten verfügbar.

ABSCHNITT 16:  Sonstige Angaben16.1 Änderungshinweise

Änderungen mit Version 1.2:Abschnitt 7.1: SchutzmaßnahmenAllgemeine Überarbeitung

16.2 Abkürzungen und AkronymeSiehe Übersichtstabelle unter www.euphrac.eu

16.3 Wichtige Literaturangaben und DatenquellenEuropean Chemicals Agency (ECHA): http://www.echa.europa.euECHA, C&L Inventory: http://echa.europa.eu/information-on-chemicals/cl-inventory-databaseECHA, Registered substances: http://echa.europa.eu/information-on-chemicals/registered-substancesGESTIS (Gefahrstoffinformationssystem der DGUV): http://www.dguv.de/ifa/GESTIS/index.jspHörath Gefährliche Stoffe und Gemische, 8. Auflage, Dr. Angela SchulzSicherheitsdatenblätter der Hersteller

16.4 Einstufung von Gemischen und verwendete Bewertungsmethode gemäßVerordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]:

Gefahrenklassen und Gefahren-kategorien

Gefahrenhinweise Einstufungs-verfahren

Ätz-/Reizwirkung auf die Haut (Skin Irrit. 2)

H315: Verursacht Hautreizungen. Berechnung

Korrosiv gegenüber Metallen (Met. Corr. 1)

H290: Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Expertenurteil

Schwere Augenschädigung/-reizung (Eye Irrit. 2)

H319: Verursacht schwere Augenreizung. Berechnung

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16.5 Wortlaut der R-, H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext)GefahrenhinweiseH290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.

16.6 SchulungshinweiseKeine Daten verfügbar.

16.7 Zusätzliche HinweiseDie Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt sind nach bestem Wissen zusammengestellt undentsprechen dem Stand der Kenntnis zum Überarbeitungsdatum. Die Informationen sollenIhnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem genannten Produkt bei Lagerung,Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Sie sichern jedoch nicht die Einhaltung bestimmterEigenschaften im Sinne der Rechtsverbindlichkeit zu.