sicherer gerüstbau · 2018. 6. 13. · unterweisung gerüstbau . 4. prüfungen. 1. prüfung nach...

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1 Sicherer Gerüstbau 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Begriffsbestimmungen 3. Schutzmaßnahmen 4. Prüfungen

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  • 1

    Sicherer Gerüstbau

    1. Gesetzliche Grundlagen2. Begriffsbestimmungen3. Schutzmaßnahmen4. Prüfungen

  • Sicherer Gerüstbau

    Unterweisung Gerüstbau 1. Gesetzliche Grundlagen

  • Ordnungsgemäße Montage

    Freigabe für die Benutzung

    Eignung für den Verwendungszweck

    Keine augenscheinliche Mängel

    Unterweisung Gerüstbau 1. Gesetzliche Grundlagen

    Anforderungen an Gerüste vor der Benutzung

  • Betriebssicherheitsverordnung

    – AnwendungsbereichDiese Verordnung gilt für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durchArbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durchBeschäftigte bei der Arbeit

    – BegriffeArbeitsmittel im Sinne dieser Verordnung sind Werkzeuge, Geräte,Maschinen oder Anlagen (z.B. auch Gerüste)

    Gesetzliche Grundlagen

    Unterweisung Gerüstbau 1. Gesetzliche Grundlagen

  • Unterweisung Gerüstbau 2. Begriffsbestimmungen

    Arbeitsgerüste (feststehend oder fahrbar) tragen:– beschäftigte Personen– Werkzeuge– Arbeitsmaterial

    Schutzgerüste sichern und schützen als:– Fang- oder Dachfanggerüste Personen gegen tieferen Sturz– Schutzdächer Personen, Maschinen, Geräte u. a. vor herab-

    fallenden Gegenständen

    Begriffsbestimmungen (1|2)

  • Unterweisung Gerüstbau 2. Begriffsbestimmungen

    GerüsterstellerBaut mit fachlich geeigneten Beschäftigtenunter Aufsicht einer befähigten Person dasGerüst, z.B. durch:– Gerüstbaufirma oder– eigenen Betrieb (Eigenerstellung)

    GerüstnutzerNutzer eines Gerüstes zur Ausführung, z.B.handwerklicher Arbeiten

    Gerüstfreigabe (Dokument am Gerüst)– Bescheinigung über Prüfung und Freigabe

    des Gerüsts von Gerüstersteller– einen Plan für die Nutzung des Gerüstes

    Begriffsbestimmungen (2|2)

  • Unterweisung Gerüstbau 3. Schutzmaßnahmen

    Auf- und Abstiege

    Nur vorgesehene Auf- und Abstiege benutzen!

    Nicht vom Gerüst, auf Beläge springen oder etwas auf sie abwerfen!Gefahr der Überlastung!

    Klappen von Durchstiegsbelägen während Arbeiten auf derArbeitsebene geschlossen halten! Absturzgefahr!

  • Unterweisung Gerüstbau 3. Schutzmaßnahmen

    Veränderungen an Gerüsten

    Keine eigenmächtigen Veränderungen amGerüst durch den Gerüstnutzer, z. B.– Entfernen von Verankerungen– Veränderungen der Beläge (Dielen)– Ausbau des Seitenschutzes– Montage von Schuttrutschen, Transportrollen

    oder anderer Hilfsmittel

    Änderungen grundsätzlich nur durch Gerüstersteller!

    !

  • Unterweisung Gerüstbau 3. Schutzmaßnahmen

    Übereinander arbeiten

    Arbeiten auf Gerüstlagen übereinandervermeiden!

    Erhöhte Unfallgefahr durch herabfallendeGegenstände!

    Arbeitsebenen geschlossen halten

    Nach Fertigstellung der täglichen ArbeitenGerüste in sauberem Zustand verlassen!

    Keine Gegenstände hinterlassen!Unfallgefahr durch herabfallende Gegenstände!

    Beenden der Arbeiten

  • Arten erforderlicher Prüfungen (1|4)

    Unterweisung Gerüstbau 4. Prüfungen

    1. Prüfung nach Montage durch Ersteller– Ordnungsgemäße Montage und sichere Funktion des

    Gerüstes Dokumentation dieser Prüfung auf dem Dokument Gerüstfreigabe

    durch• Befähigte Personen: Gerüstbaumeister, -obermonteure,

    -kolonnenführer, Poliere und Personen mit entsprechenderQualifikation

    • Befähigte Personen (Eigenerstellung): Handwerksmeister oder- Facharbeiter mit spezieller Unterweisung für Gerüstaufbau

    − Aufbau- und Verwendungsanleitung des Gerüstherstellers ist beachtetund beim Gerüstersteller einsehbar Formular Gerüstfreigabe mit Plan für die Nutzung sichtbar an

    allen Zugängen des Gerüstes

  • Hinweise für Gerüste bei Nutzung nur im eigenen Unternehmen (Eigenerstellung):

    Aufbau- und Verwendungsanleitung muss vorliegen

    Ergebnisse der Prüfung des Gerüstes sind aufzuzeichnen

    Aushang des Nachweises der Prüfung nur bei Verwendungaußerhalb des Unternehmens

    Unterweisung Gerüstbau 4. Prüfungen

    Arten erforderlicher Prüfungen (2|4)

  • Unterweisung Gerüstbau 4. Prüfungen

    Arten erforderlicher Prüfungen (3|4)

    2. Prüfung nach der Gerüstfreigabe vor erster Nutzung(Eignungsprüfung) durch Gewerk zur Ausführung handwerklicherTätigkeiten

    – Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck,z. B. Arbeits- oder Schutzgerüst, Belastungsgrenzen, Gerüstbreite

    – Augenscheinliche Mängel Dokumentation dieser Prüfung z.B. im Gerüstprüfbuch Befähigte Personen: Handwerksmeister oder Facharbeiter mit

    spezieller Unterweisung zur Prüfung von Gerüsten vor ersterNutzung

    3. Prüfung auf augenscheinliche Mängel arbeitstäglich durch jeden,der das Gerüst betritt

    keine Dokumentation erforderlich

  • 4. Weitere Prüfungen nach wesentlichen Änderungen an Gerüsten

    – durch Gerüstersteller mit neuer Gerüstfreigabe nach längeren Standzeiten ohne Nutzung

    – evtl. mit neuer Gerüstfreigabe durch Gerüstersteller nach Witterungseinflüssen, z. B. Sturm

    – evtl. mit neuer Gerüstfreigabe durch Gerüstersteller

    Unterweisung Gerüstbau 4. Prüfungen

    Achtung: Alle Änderungen an Gerüsten ausschließlich durch Gerüstersteller!

    !

    Arten erforderlicher Prüfungen (4|4)

  • Unterweisung Gerüstbau 4. Prüfungen

    Anforderungen an prüfende Personen

    Befähigte Personen, BetrSichV § 2, Abs. 7Verfügen über erforderliche Fachkenntnisse zur Prüfungeines Arbeitsmittels durch:– Berufsausbildung,– Berufserfahrung und– zeitnahe berufliche Tätigkeit

    Eine befähigte Person unterliegt bei der Prüftätigkeit keinen fachlichen Weisungen und darf wegen dieser Tätigkeit nicht benachteiligt werden.

    !

  • Freigabeformular, nummeriert mit Einzelauftragsnummer (AVISOR)

    Enthält– Dokumentation der Prüfung nach Montage

    mit Unterschrift– Plan für die Nutzung

    Verbleibt am Gerüst

    Bei Abmeldung des Gerüstes Freigabeformularentfernen = Gerüst gesperrt

    Unterweisung Gerüstbau 4. Prüfungen

    Dokument Gerüstfreigabe

    Betreten verboten!

  • Bei folgenden kleineren Arbeiten auf dem Gerüst kann auf die Dokumentation der Prüfung durch den Gerüstnutzer verzichtet werden

    Ablesen von Messgeräten

    Probenahmen

    Ausmessen

    und Tätigkeiten geringen Umfanges ohne nennenswerteBelastung des Gerüstes– Arbeiten mit Schraubendreher, Schraubenschlüsseln kleiner

    Schlüsselweite, Akkuschrauber– Arbeiten, verbunden mit geringem Kraftaufwand ohne Zwangshaltung

    und gut zugänglicher Arbeitsstelle

    Unterweisung Gerüstbau 4. Prüfungen

    Hinweise für den Prüfer (1|10)

  • Gesamtlast des Gerüstes

    Die Lastklasse gibt die zulässige Belastung pro m2 imGerüstfeld (Feld zwischen zwei Stützen) an

    Das Gerüst kann nur Lasten entsprechend derGesamtnutzlast (Lastklasse) tragen

    Bei mehrlagigen Gerüsten Gesamtnutzlast entwedernur auf eine Lage oder verteilt auf mehrere Lagen

    Unterweisung Gerüstbau 4. Prüfungen

    Hinweise für den Prüfer (2|10)

    Gesamtnutzlast (Tragfähigkeit) = Summe aller Lasten durch Personen + Werkzeugen + Material 1 kN = 100 kg/m

    2

    Achtung: Kein Material auf Fanggerüsten und Schutzdächern lagern!

    ! ^

  • Gesamtlast pro Gerüstfeld: 200 kN/m2

    Unterweisung Gerüstbau 4. Prüfungen

    Hinweise für den Prüfer (3|10)

    200 kN/m2

    Falsche Belastung Richtige Belastung

    200 kN/m2

    100 kN/m2

    200 kN/m2

    100 kN/m2

    200 kN/m2

    200 kN/m2

    200 kN/m2

    200 kN/m2

    200 kN/m2

    Jedes Gerüstfeld darf mit der Gesamtnutzlast in nur einer Lage oder verteilt auf mehrere Gerüst- felder belastet werden.

  • Beispiele für zulässige Arbeiten in den verschiedenen Lastklassen

    Unterweisung Gerüstbau 4. Prüfungen

    Hinweise für den Prüfer (4|10)

    Breitenklasse: W06 = 0,60 m – 0,90 m breit | W09 = 0,90 m – 1,20 m breit

    Lastklasse Gleichmäßig verteilte Last

    Lagern von Materialien

    Zulässige Arbeiten (beispielhaft)

    Lastklasse 2 Breitenklasse W06

    1,5 kN = 150 kg/m2 nein Inspektionen

    Lastklasse 3 Breitenklasse W06

    2,0 kN = 200 kg/m2 kleinere Mengen

    Putz- und Stuckarbeiten, Dachdecken, Fassadenbekleiden, Maler- und Beschichtungsarbeiten, Verfugen, Ausbesserungen, Bewehrungs- und Montagearbeiten

    Lastklasse 4 Lastklasse 5 Lastklasse 6 Breitenklasse > W09

    3,0 kN = 300 kg/m2 4,5 kN = 450 kg/m2 6,0 kN = 600 kg/m2

    größere Mengen

    Mauer- und Putzarbeiten, Fliesen- und Natursteinarbeiten, Bewehrungs- und Montagearbeiten

    ^

    ^

    ^ ^^

  • Gerüstabmessungen:

    2,50 x 0,60 m = 1,50 m2

    Zulässige, gleichmäßig verteilte Last:2,0 kN/m2 = 200 kg/m2(Lastklasse 3, gemäß Gerüstfreigabe)

    Zulässige Feldlast:1,50 m2 x 2,00 kN/m2 = 300 kg

    Vorhandene Last: 300 kg Pro Person 100 kg Eimer 100 kg Kiste 50 kg Werkzeug 50 kg

    Unterweisung Gerüstbau 4. Prüfungen

    Gerüstbelastung

    Hinweise für den Prüfer (5|10)

    Gerüstfeld

    Vorhandene Last im Gerüstfeld: 300 kg Zulässige Feldlast: 300 kg Gerüstbau zulässig!

  • Auf Arbeitsbereichen (genutzte Gerüstlagen)erforderlich. Besteht aus:– Geländerholm– Zwischenholm– Bordbrett

    Nicht erforderlich, wenn– Arbeitsbereich weniger als 2,0 m

    über sicherem Untergrund,– Abstand zwischen der Kante der

    Belagfläche und dem Bauwerk nichtmehr als 0,30 m

    Unterweisung Gerüstbau 4. Prüfungen

    Seitenschutz

    Hinweise für den Prüfer (6|10)

    Neu: 0,15 m

    Geländerholm

    Zwischenholm

    Bordbrett

  • Gerüstfreigabe an den Zugängen des Gerüstes fehlt Lage und Größe der Gerüstbeläge ungeeignet Beläge: nicht vollständig, nicht dicht beieinander

    (Abstände mehr als 25 mm), können verrutschenund/oder wippen, Belagsicherung fehlt

    Abstand des Gerüstes zum Arbeitsobjekt (Anlagenteil)größer als 30 cm

    Seitenschutz oder Bordbrett: fehlt, großer Abstandzum Belag

    Beschädigte Gerüstbauteile Leiter bzw. Zugang fehlt oder defekt Sicherung, Standfestigkeit der Leiter nicht vorhanden

    oder ungenügend

    Unterweisung Gerüstbau 4. Prüfungen

    Augenscheinliche Mängel

    Hinweise für den Prüfer (7|10)

    Unsicherer Ankerpunkt

  • Unterweisung Gerüstbau 4. Prüfungen

    Augenscheinliche Mängel

    Hinweise für den Prüfer (8|10)

    Bei augenscheinlichen Mängeln Gerüst nicht betreten! Dokument „Gerüstfreigabe“ an allen Zugängen sofort entfernen! Mängelbeseitigung nur durch den Gerüstersteller!

    ! Belag (beschädigt) Belag und Seitenschutz (Innenseite)

    (zw. Wand und Belag > 30 cm)

    > 30 cm

  • Unterweisung Gerüstbau 4. Prüfungen

    Augenscheinliche Mängel

    Hinweise für den Prüfer (9|10)

    Fußpunkt Seitenschutz, Verankerung, Belag

  • Unterweisung Gerüstbau 4. Prüfungen

    Augenscheinliche Mängel

    Hinweise für den Prüfer (10|10)

    Seitenschutz, Eckausbildung Belag-Wand Abstand > 30 cm

    Foliennummer 1Foliennummer 2Foliennummer 3Foliennummer 4Foliennummer 5Foliennummer 6Foliennummer 7Foliennummer 8Foliennummer 9Foliennummer 10Foliennummer 11Foliennummer 12Foliennummer 13Foliennummer 14Foliennummer 15Foliennummer 16Foliennummer 17Foliennummer 18Foliennummer 19Foliennummer 20Foliennummer 21Foliennummer 22Foliennummer 23Foliennummer 24Foliennummer 25