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Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Drucksache 18/5342 26.06.2015 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. Juni 2015 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Aken, Jan van (DIE LINKE.) ................ 28 Brugger, Agnieszka (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ........... 6, 29 Färber, Hermann (CDU/CSU) ............... 26 Dr. Fechner, Johannes (SPD) ................. 1 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 36 Gohlke, Nicole (DIE LINKE.) ............... 30 Dr. Gysi, Gregor (DIE LINKE.) ....... 12, 13, 14 Held, Marcus (SPD) ..................... 37, 38 Kekeritz, Uwe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . 47 Kipping, Katja (DIE LINKE.) ............... 19 Kotting-Uhl, Sylvia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .............. 3 Krischer, Oliver (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ........... 4, 39 Künast, Renate (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ....... 48, 49, 50 Lay, Caren (DIE LINKE.) ................... 46 Liebich, Stefan (DIE LINKE.) ............. 5, 15 Dr. Lindner, Tobias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 31, 32 Maisch, Nicole (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 27 Möhring, Cornelia (DIE LINKE.) ......... 34, 35 Müller, Norbert (Potsdam) (DIE LINKE.) .. 33, 40 Nouripour, Omid (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 7 Poß, Joachim (SPD) ..................... 16, 17 Post, Achim (Minden) (SPD) ........ 41, 42, 43, 44 Rüffer, Corinna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ....... 20, 21, 22 Schauws, Ulle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .. 2 Schulz-Asche, Kordula (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .............. 8 Dr. Tackmann, Kirsten (DIE LINKE.) ........ 23 Dr. Verlinden, Julia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 45 Wagner, Doris (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . 9 Walter-Rosenheimer, Beate (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 24 Weinberg, Harald (DIE LINKE.) .......... 10, 25 Wöllert, Birgit (DIE LINKE.) ................ 11 Zdebel, Hubertus (DIE LINKE.) ............. 18 Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Abgeordnete Nummer der Frage

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Deutscher Bundestag18. Wahlperiode

Drucksache 18/534226.06.2015

Schriftliche Fragenmit den in der Woche vom 22. Juni 2015eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Aken, Jan van (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . 28

Brugger, Agnieszka(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 6, 29

Färber, Hermann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 26

Dr. Fechner, Johannes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1

Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 36

Gohlke, Nicole (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . 30

Dr. Gysi, Gregor (DIE LINKE.) . . . . . . . 12, 13, 14

Held, Marcus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37, 38

Kekeritz, Uwe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . 47

Kipping, Katja (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . 19

Kotting-Uhl, Sylvia(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 3

Krischer, Oliver(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 4, 39

Künast, Renate(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 48, 49, 50

Lay, Caren (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46

Liebich, Stefan (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . 5, 15

Dr. Lindner, Tobias(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 31, 32

Maisch, Nicole (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 27

Möhring, Cornelia (DIE LINKE.) . . . . . . . . . 34, 35

Müller, Norbert (Potsdam) (DIE LINKE.) . . 33, 40

Nouripour, Omid (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 7

Poß, Joachim (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16, 17

Post, Achim (Minden) (SPD) . . . . . . . . 41, 42, 43, 44

Rüffer, Corinna(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 20, 21, 22

Schauws, Ulle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . 2

Schulz-Asche, Kordula(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 8

Dr. Tackmann, Kirsten (DIE LINKE.) . . . . . . . . 23

Dr. Verlinden, Julia(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 45

Wagner, Doris (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . 9

Walter-Rosenheimer, Beate(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 24

Weinberg, Harald (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . 10, 25

Wöllert, Birgit (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . 11

Zdebel, Hubertus (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . 18

Verzeichnis der Fragenden

Abgeordnete Nummerder Frage

Abgeordnete Nummerder Frage

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Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung

Seite Seite

Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin und

des Bundeskanzleramtes

Dr. Fechner, Johannes (SPD)Erkenntnisse zu Spionagemaßnahmen derNational Security Agency (NSA) und desBundesnachrichtendienstes (BND) gegendie Firma Herrenknecht . . . . . . . . . . . . . . . . 1

Schauws, Ulle(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Benachrichtigung der Leiterin der Task-force „Schwabinger Kunstfund“ durchden Rechtsanwalt C. E. zu den gefun-denen Unterlagen des Cornelius Gurlitt . . . 1

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Wirtschaft und Energie

Kotting-Uhl, Sylvia(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aktueller Stand zu einem Stresstest derWerthaltigkeit der Rückstellungen derAtomkraftwerke betreibenden Energie-konzerne für den AKW-Rückbau und dieAtommüllentsorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3

Krischer, Oliver(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Verwendung der Mittel aus dem angekün-digten Förderprogramm für Elektromobi-lität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

Liebich, Stefan (DIE LINKE.)Verbringung von Bundeswehr-Lkw nachSudan und Südsudan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

Brugger, Agnieszka(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Erkenntnisse über den Missbrauch vonKindern durch französische Soldaten inder Zentralafrikanischen Republik . . . . . . . . 5

Nouripour, Omid(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Lange Wartezeiten auf freie Terminefür die Abgabe eines Visumantrags in derdeutschen Botschaft in Teheran . . . . . . . . . . 6

Schulz-Asche, Kordula(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Position des Auswärtigen Amts zur even-tuellen Verfassungsänderung für eine drit-te Amtszeit des ruandischen Präsidenten . . . 7

Wagner, Doris(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Lieferung militärischer Ausrüstung ein-schließlich letaler Waffen und Munitionan Drittstaaten im Rahmen der Enableand Enhance Initiative . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

Weinberg, Harald (DIE LINKE.)Versorgungssituation der Menschen inKobanê . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

des Innern

Wöllert, Birgit (DIE LINKE.)Sicherstellung einer psychosozialen Be-handlung traumatisierter Asylsuchender . . 10

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

der Finanzen

Dr. Gysi, Gregor (DIE LINKE.)Kenntnisse über ein mögliches Vorhabender griechischen Regierung über eine stär-kere Reichenbesteuerung nach dem Regie-rungswechsel im Januar 2015 . . . . . . . . . . . 11

Kenntnisse über Drohungen bestimmterEU-Institutionen und Regierungen hin-sichtlich des Abbruchs aller Verhandlun-gen mit Griechenland bei einseitigenSteuerreformen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

Verlust von Steuereinnahmen in Grie-chenland aufgrund nicht durchgeführterReformen zugunsten einer höheren Rei-chenbesteuerung im Jahr 2015 . . . . . . . . . . 11

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/5342 – II –

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Liebich, Stefan (DIE LINKE.)Verkauf von Lkw aus Beständen der Bun-deswehr durch die VEBEG an Unterneh-men in den Niederlanden seit 2009 . . . . . . 13

Poß, Joachim (SPD)Empfehlungen des WissenschaftlichenBeirats des Bundesministeriums derFinanzen im Gutachten „Reform desbundesstaatlichen Finanzausgleichs“ unddaraus resultierende Zusatzbelastungenfür den Bundeshaushalt . . . . . . . . . . . . . . . . 17

Zdebel, Hubertus (DIE LINKE.)Zeitpunkt der Wohnnutzung der in Müns-ter unter Zuständigkeit der Bundesanstaltfür Immobilienaufgaben leerstehendenHäuser und Wohnungen . . . . . . . . . . . . . . . 18

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Arbeit und Soziales

Kipping, Katja (DIE LINKE.)Gesetzliche Grundlage für den Abzug vonLeistungen der Grundsicherung bei Er-werbsminderung bei Tätigkeiten in Behin-dertenwerkstätten und dortiger kosten-freier Verpflegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

Rüffer, Corinna(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Änderungen an der Studie zu den Wahl-rechtsausschlüssen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

Etwaige Erweiterung der Freistellungs-regelungen für Schwerbehinderten-vertreter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

Prüfung mitbestimmungspflichtiger Ent-scheidungen des Arbeitgebers ohne Betei-ligung der Schwerbehindertenvertretung . . 21

Dr. Tackmann, Kirsten (DIE LINKE.)Wissenschaftliche Nachweise für Pestizideals Auslöser von Erkrankungen des zen-tralen Nervensystems in Bezug auf die ge-forderte Anerkennung von Parkinson alsBerufskrankheit für landwirtschaftlicheArbeitskräfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

Walter-Rosenheimer, Beate(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ausgeschriebene Plätze für das Förder-instrument der Assistierten Ausbildungfür das Ausbildungsjahr 2015/2016 . . . . . . 23

Weinberg, Harald (DIE LINKE.)Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen . 25

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Ernährung und Landwirtschaft

Färber, Hermann (CDU/CSU)Rechtsgrundlage der Kontrollen in Baden-Württemberg zur Allergenkennzeichnungvon Lebensmitteln bei Veranstaltungenvon gemeinnützigen Vereinen . . . . . . . . . . 26

Maisch, Nicole(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vorlage der Zweiundzwanzigsten Ver-ordnung zur Änderung der Bedarfsgegen-ständeverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

der Verteidigung

Aken, Jan van (DIE LINKE.)Studien der Bundesregierung oderder Bundeswehr zu einer laserbasiertenWaffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

Brugger, Agnieszka(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Maßnahmen zur Überprüfung der Waf-fenlieferungen an die Peschmerga bzw.des deutschen Engagements im Irak . . . . . 30

Gohlke, Nicole (DIE LINKE.)Anzahl der durch Studierende bei derBundeswehr belegten Studienplätze in deneinzelnen Bundesländern im Wintersemes-ter 2014/2015 sowie im Sommersemester2015 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

Seite Seite

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5342– III –

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Seite Seite

Dr. Lindner, Tobias(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zeit, Kosten und Leistungsparameterbezüglich des Angebots für das Luftver-teidigungssystem MEADS . . . . . . . . . . . . . 31

Anzahl der bei der Ansprechstelle G36im Bundesministerium der Verteidigungeingegangenen Anfragen bzw. Hinweise . . 32

Müller, Norbert (Potsdam) (DIE LINKE.)Schäden an öffentlichen Straßen bei einemVerlegungsmanöver der Bundeswehr am5. Juni 2015 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Möhring, Cornelia (DIE LINKE.)Schlussfolgerungen aus den Ergebnissender Studie „FRAUEN – MACHT –REGIERUNG II“ der Firma Kienbaum . 34

Maßnahmen zur Erhöhung des Frauen-anteils in männergeleiteten Ressorts . . . . . 34

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Verkehr und digitale Infrastruktur

Gastel, Matthias(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Erwerb der Lizenzrechte an Bild- undUrheberrechten für die „Runter vom Gas“-Fahrradhelmkampagne . . . . . . . . . . . . . . . . 35

Held, Marcus (SPD)Umsetzung des Haushaltsvermerks undBeantragung von Haushaltsmitteln zur Er-tüchtigung von Betriebswegen an Bundes-wasserstraßen zu fahrradtauglichen Rad-wegen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36

Krischer, Oliver(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zweck und Nutzen der sich im Bau be-findlichen Verlegung der Bundesstraße 56bei der Ortslage Froitzheim . . . . . . . . . . . . 36

Müller, Norbert (Potsdam) (DIE LINKE.)Wiederaufnahme der Maßnahme „Havel-spange“ in den Bundesverkehrswegeplan . 37

Post, Achim (Minden) (SPD)Einrichtung der EU-Güterverkehrskorri-dore 3 und 8 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37

Dr. Verlinden, Julia(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Kontrolle der DB Netz AG hinsichtlichihres Umgangs mit schadstoffbelastetemGleisschotter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Umwelt, Naturschutz, Bau und

Reaktorsicherheit

Lay, Caren (DIE LINKE.)Anzahl der dem Wohnraumförderungs-gesetz entsprechenden Wohnungen zum31. Dezember 2013 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

wirtschaftliche Zusammenarbeit und

Entwicklung

Kekeritz, Uwe(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Überarbeitung des Aktionsplans des Tex-tilbündnisses und daraus resultierendeVeränderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41

Künast, Renate(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Verbesserung der Arbeitsstandards unddes Arbeitsschutzes sowie Schaffung vonTransparenz in der Lieferkette bei derTextilproduktion während DeutschlandsG7-Präsidentschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42

Zeitpunkt von öffentlich einsehbaren An-nexen des aktualisierten Aktionsplans desTextilbündnisses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/5342 – IV –

Page 5: Schriftliche Fragen - Reguvis · 2015. 7. 28. · Cornelius Gurlitt stammen. Diese Unterlagen hatte der Nachlasspfle-ger selbst erst im März 2015 erhalten. Es trifft nicht zu, dass

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5342– 1 –

Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin unddes Bundeskanzleramtes

1. AbgeordneterDr. Johannes

Fechner(SPD)

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierungüber die Spionagemaßnahmen der NationalSecurity Agency (NSA) und des Bundesnach-richtendienstes (BND) gegen die FirmaHerrenknecht, wie im Nachrichtenmagazin„DER SPIEGEL“, Ausgabe Nr. 24 vom 6. Ju-ni 2015, S. 42 beschrieben?

Antwort des Beauftragten der Bundesregierung

für die Nachrichtendienste des Bundes,

Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche,

vom 17. Juni 2015

Der BND arbeitet mit der NSA in seiner Außenstelle in Bad Aiblingauf Basis eines Memorandum of Agreement aus dem Jahr 2002 zu-sammen. Der BND hat ein mehrstufiges Prüfverfahren entwickelt,um den durch Artikel 10 des Grundgesetzes (GG) vorgegebenenGrundrechtsschutz bei der Fernmeldeaufklärung sicherzustellen unddarüber hinaus deutsche Interessen zu wahren. Hinsichtlich der Ein-zelheiten auch in der Zusammenarbeit mit der NSA wird verwiesenauf meine Antwort auf die Schriftliche Frage 1 des AbgeordnetenHans-Christian Ströbele auf Bundestagsdrucksache 18/2309.

Weitergehende Informationen in diesem Zusammenhang können der-zeit nicht mitgeteilt werden. Die fragegegenständlichen Erkenntnissesind Gegenstand des 1. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlpe-riode („NSA“). Vor diesem Hintergrund prüft die Bundesregierungderzeit, inwieweit Auskünfte dieser Art unter Wahrung der recht-lichen Voraussetzungen und Achtung gegenseitiger Übereinkommenerteilt werden können.

2. AbgeordneteUlle

Schauws

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Trifft es zu, dass der Rechtsanwalt C. E. dieLeiterin der vonseiten der Bundesregierungdurch die Beauftragte für Kultur und Medien(BKM) und das Bundesministerium der Fi-nanzen eingesetzten Taskforce „SchwabingerKunstfund“, I. B.-M., in einer E-Mail vom14. Juli 2014 über die im Salzburger Haus vonCornelius Gurlitt und in seiner SchwabingerWohnung gefundenen Unterlagen und Doku-mente informiert hat, und trifft es zu, dass derMinisterialdirektor bei der Beauftragten derBundesregierung für Kultur und Medien,G. W., angeregt hat, beim Heyne Verlag gegendie Veröffentlichung eines Buchs des Journalis-ten M.-P. R. zum Thema zu intervenieren?

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Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/5342 – 2 –

Antwort der Beauftragten der Bundesregierung

für Kultur und Medien, Staatsministerin Monika Grütters,

vom 19. Juni 2015

Die vom Bund und dem Freistaat Bayern getragene Taskforce„Schwabinger Kunstfund“ hat auf die erste Teilfrage Folgendes mit-geteilt: „Nach dem Tod von Cornelius Gurlitt im Mai 2014 hat dergerichtlich bestellte Nachlasspfleger für die unbekannten Erben nachCornelius Gurlitt der Taskforce die Sichtung der Unterlagen ermög-licht, die sich in der Wohnung und im Keller Gurlitts in München be-fanden, sowie der Original-Unterlagen, die zu Lebzeiten von HerrnGurlitt im Zuge des seinerzeitigen Ermittlungsverfahrens von derStaatsanwaltschaft Augsburg beschlagnahmt worden waren und derTaskforce zunächst nur in digitalisierter Form vorgelegen hatten.Der Nachlasspfleger übergab der Taskforce am 20. März 2015 fer-ner insgesamt 17 Kisten, die weitere Unterlagen enthielten, welchegänzlich oder in wesentlichen Teilen aus dem Salzburger Haus vonCornelius Gurlitt stammen. Diese Unterlagen hatte der Nachlasspfle-ger selbst erst im März 2015 erhalten.

Es trifft nicht zu, dass Rechtsanwalt C. E. in seiner E-Mail an die Lei-terin der Taskforce vom 14. Juli 2014 diese aussagekräftig über dieim Salzburger Haus von Cornelius Gurlitt sowie weitere in seinerSchwabinger Wohnung gefundene Unterlagen und Dokumente in-formiert hat. In dieser E-Mail wird nicht erwähnt, dass dem Teamdes in der E-Mail genannten M.-P. R. zum damaligen Zeitpunktnoch Original-Unterlagen vorlagen, die nach dem Tod von HerrnGurlitt nicht an den Nachlasspfleger übergeben worden waren. Auchdem dieser E-Mail beigefügten Exposé konnte die Taskforce Entspre-chendes nicht entnehmen. In diesem Exposé wurde lediglich ein An-gebot zur Fortsetzung der Provenienzrecherche des von M.-P. R. an-geleiteten Teams unterbreitet. Bei der Erläuterung der Vorgehens-weise des Teams von M.-P. R. wird lediglich erwähnt, dass diese aufDokumenten aus der Wohnung von Cornelius Gurlitt in Münchensowie dem Haus in Salzburg beruhe, die ,entweder 2012 von derStaatsanwaltschaft beschlagnahmt oder im Rahmen späterer Auf-räumarbeiten gefunden und gesichert worden‘ seien. Die Bedeutungdieser später gefundenen Unterlagen spielt das Exposé mit dem Hin-weis herunter, dabei handele es sich um ,keine so eindeutigen Quel-len [. . .] wie etwa die Geschäftsbücher Hildebrand Gurlitts‘, die derTaskforce bereits zur Verfügung standen. Die Leiterin der Taskforcebefand sich zudem mit dem Nachlasspfleger seit dessen Bestellungregelmäßig im Gespräch und erkundigte sich nach Materialien, diefür die Provenienzrecherche relevant sein könnten. Da der Nachlass-pfleger dieser Bitte stets nachkam und mit der Taskforce vertrauens-voll zusammenarbeitete, bestand auch unter diesem Gesichtspunktfür die Taskforce kein Anhaltspunkt, der auf zusätzliche Materialienin erheblichem Umfang hindeutete. Die Leiterin der Taskforce durf-te und musste im Übrigen davon ausgehen, dass Nachlassgegenstän-de, die nach dem Tod von Cornelius Gurlitt noch im Besitz Dritterwaren, unaufgefordert an den für die Nachlasssicherung bestelltenNachlasspfleger herausgegeben würden und dieser die Leiterin derTaskforce davon in Kenntnis setzen würde.“

Nachdem Anfang bzw. Mitte März 2015 in der Presse zu lesen war,dass angeblich tausende Dokumente aus dem Nachlass von CorneliusGurlitt dem Nachlasspfleger vorenthalten wurden und demnächst im

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5342– 3 –

Internet abrufbar sein sollten, hat die BKM auf Grundlage der nochmit Cornelius Gurlitt selbst am 3. April 2014 geschlossenen Verein-barung dem zuständigen Nachlasspfleger empfohlen, einer unbefug-ten Verwendung von Dokumenten aus dem Nachlass von CorneliusGurlitt unter Verletzung der beim Nachlass liegenden Rechte entge-genzutreten. Der BKM ist es diesbezüglich ein wichtiges Anliegen,dass Urheber- und Persönlichkeitsrechte gewahrt werden, insbeson-dere zum Schutz der Rechte jüdischer Geschädigter sowie von derenNachfahren und Erben.

In diesem Zusammenhang hat die BKM auch gegenüber dem Nach-lasspfleger angeregt, zu prüfen, ob er nicht den Heyne Verlag kon-taktieren sollte wegen dessen Ankündigung, ein Buch aus der Federvon M.-P. R. zu veröffentlichen, das nach Angaben des Verlags maß-geblich auf den am 20. März 2015 der Taskforce übergebenen Unter-lagen aus dem Nachlass basieren sollte.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaftund Energie

3. AbgeordneteSylvia

Kotting-Uhl

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welchen Stand hat das angekündigte Vorha-ben eines so genannten Stresstests der Wert-haltigkeit der Rückstellungen der Atomkraft-werke (AKW) betreibenden Energiekonzernefür den AKW-Rückbau und die Atommüllent-sorgung (ggf. bitte insbesondere mit Angabevon Auftragnehmer, inhaltlichen Eckpunktenbzw. Leistungsbeschreibung und Vorhabens-laufzeit; zum diesbezüglichen Stand vom20. Mai 2015 vgl. Antwort des Parlamentari-schen Staatssekretärs beim Bundesminister fürWirtschaft und Energie, Uwe Beckmeyer, aufmeine Mündliche Frage 14, Plenarproto-koll 18/105, S. 9996 f.)?

Antwort des Staatssekretärs Rainer Baake

vom 23. Juni 2015

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat in Abstim-mung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bauund Reaktorsicherheit eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauf-tragt, eine gutachterliche Stellungnahme zur Bewertung der bei denKernkraftwerksbetreibern zu bildenden Kernenergierückstellungenzu erstellen. Wesentliche Inhalte dieses Auftrags betreffen die Prü-fung der Vollständigkeit der von den Kernkraftwerke betreibendenUnternehmen für die Rückstellungsbildung zugrunde gelegten Auf-gaben und Kostenarten, die Prüfung der Übereinstimmung der bi-lanzierten Rückstellungswerte mit Referenzwerten und die Darstel-lung der Vermögenswerte der zu betrachtenden Konzerne im Hin-blick auf deren Eignung für die Finanzierung der künftigen Still-legungs-, Rückbau-, Entsorgungs- und Endlagerkosten. Das von der

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Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/5342 – 4 –

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu erstellende Gutachten soll aucheine Darstellung der technischen Schritte der Stilllegung, des Rück-baus, der Entsorgung und der Endlagerung sowie konkrete Angabenzu allen Kostenarten enthalten und damit maßgeblich die Transpa-renz für diesen Bereich erhöhen. Mit Ergebnissen ist im Herbst die-ses Jahres zu rechnen.

4. AbgeordneterOliver

Krischer

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für welche konkreten Maßnahmen sollen die3 Mrd. Euro im Rahmen des von der Bundes-regierung angekündigten Förderprogrammsfür die Elektromobilität konkret eingesetztwerden (siehe Handelsblatt vom 2. Juni 2015„Drei Milliarden für E-Autos“), und wie siehtdiesbezüglich der weitere Zeitplan aus?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Uwe Beckmeyer

vom 18. Juni 2015

Die Bundesregierung wird die Elektromobilität weiter fördern. Einkonkretes Förderprogramm für die Elektromobilität mit einem Um-fang von 3 Mrd. Euro hat die Bundesregierung nicht angekündigt.

5. AbgeordneterStefan

Liebich(DIE LINKE.)

Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesre-gierung hinsichtlich der Verbringung von Bun-deswehr-Lkw, die über den Umweg Niederlan-de nach Sudan und Südsudan gelangt sind(Bundestagsdrucksache 18/1197, Antwort aufdie Schriftliche Frage 3 des Abgeordneten Janvon Aken; Anzahl der Lkw, Lkw-Typen, Emp-fänger bzw. Nutzer), und hat bei der fraglichenLieferung bzw. bei den fraglichen Lieferungen(jeweils) eine Endverbleibserklärung des nie-derländischen Empfängers vorgelegen?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Rainer Sontowski

vom 23. Juni 2015

Die zuständigen Behörden der Niederlande haben bestätigt, dassüber das Verwertungsunternehmen des Bundes (VEBEG) an dieNiederlande verkaufte, ausgemusterte Lastkraftwagen aus Beständender Bundeswehr nach Verbringung in die Niederlande von dort ausnach Sudan und Südsudan ausgeführt wurden. Die Zustimmungzum Reexport dieser Lastkraftwagen in den Sudan oder Südsudanist nicht beantragt worden. Der Grund war nach Angaben der nie-derländischen Beteiligten, dass die Fahrzeuge zuvor nach niederlän-dischen Bestimmungen demilitarisiert worden waren und daher nachniederländischem Recht keiner Genehmigungspflicht unterlagen.

In der Folge dieses Vorgangs verlangt das Bundesamt für Wirtschaftund Ausfuhrkontrolle von ausländischen VEBEG-Kunden nunmehrEndverbleibserklärungen mit dem ausdrücklichen Zusatz der Ver-pflichtung, eine deutsche Zustimmung zum Reexport einzuholen,

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5342– 5 –

selbst wenn für eine Ausfuhr aus dem Exportland keine Genehmi-gung erforderlich sein sollte.

Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

6. AbgeordneteAgnieszkaBrugger

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierungüber die Anschuldigungen (z. B. DER SPIE-GEL vom 30. Mai 2015), dass französischeSoldaten seit dem Jahr 2013 in einem Flücht-lingscamp in Bangui in der Zentralafrikani-schen Republik Kinder sexuell missbraucht ha-ben sollen (bitte unter Angabe des Datums desBekanntwerdens auf deutscher Seite), und wel-che Auffassung vertritt die Bundesregierunghinsichtlich des aktuellen Skandals und allge-mein hinsichtlich des Umgangs der VereintenNationen mit entsprechenden Hinweisen aufKindesmissbrauch (bitte alle Maßnahmen, Ge-spräche oder sonstigen Vorgänge einzeln auf-schlüsseln)?

Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer

vom 16. Juni 2015

Die Bundesregierung hat erst Ende April 2015 durch die Enthüllun-gen der Presse Kenntnis von den Vorwürfen erhalten. Der in derPresse erwähnte vertraulich eingestufte Bericht des Büros des HohenKommissars für Menschenrechte (OHCHR) liegt der Bundesregie-rung nicht vor. Sie verfügt auch über keine eigenen Erkenntnisse zudem genannten Sachverhalt.

Der Bericht des OHCHR soll ausschließlich Vorwürfe gegen Mitglie-der von zwei vom Sicherheitsrat mandatierten Missionen – der fran-zösischen Mission „Sangaris“ und der afrikanisch geführten Mission„MISCA“ – enthalten.

Es handelt sich um sehr schwerwiegende Vorwürfe, die unverzüglichaufgeklärt werden müssen. Diese wiegen besonders schwer, wenn dieTaten von denen begangen sein sollen, deren Aufgabe gerade derSchutz von Kindern und Zivilisten ist.

Für die strafrechtliche Aufarbeitung ist der Entsendestaat zuständig.Die Bundesregierung begrüßt daher die Aufnahme von Ermittlungendurch die Staatsanwaltschaft in Frankreich.

Zur Frage, ob die Vereinten Nationen mit dem vertraulichen Berichtdes OHCHR über den mutmaßlichen sexuellen Missbrauch von Kin-dern durch Soldaten der französischen Mission „Sangaris“ und derMission der Afrikanischen Union „MISCA“ angemessen umgegan-gen sind, hat der Generalsekretär der Vereinten Nationen am 3. Juni

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2015 die baldige Ernennung eines unabhängigen Überprüfungsteams(„External Independent Review Panel“) angekündigt.

Damit sind die entscheidenden Weichen gestellt. Jetzt gilt es, die Er-gebnisse der beiden Verfahren abzuwarten. Eine Aufklärung der imRaum stehenden Vorwürfe ist zwingend, um verloren gegangenesVertrauen wiederherzustellen.

7. AbgeordneterOmid

Nouripour

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aus welchem Grund liegen nach mir vorliegen-den Informationen die Wartezeiten auf freieTermine für die Abgabe eines Visumantrags inder deutschen Botschaft in Teheran derzeit imGegensatz zu der von der Bundesregierungfür das Jahr 2014 angeführten durchschnittli-chen Wartezeit von 17 Tagen (vgl. Anlage zurAntwort der Bundesregierung auf die KleineAnfrage der Fraktion DIE LINKE. zu Fra-ge 17 auf Bundestagsdrucksache 18/4765) beimehreren Monaten, und inwiefern hängt die-ses Problem mit einer möglichen äußeren Ein-flussnahme durch Agenturen zusammen, wiedies in der Vergangenheit in der deutschenVertretung im Libanon der Fall war (vgl.Antwort der Bundesregierung auf die KleineAnfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN zu Frage 14 auf Bundestagsdruck-sache 18/1749)?

Antwort des Staatsministers Michael Roth

vom 22. Juni 2015

Angaben zu Wartezeiten auf einen Termin sind grundsätzlich Mo-mentaufnahmen; sie schwanken mit der Entwicklung der Termin-nachfrage. In der Hoffnung auf einen erfolgreichen Abschluss derNuklearverhandlungen und danach auslaufende Wirtschaftssanktio-nen hat die Reiseaktivität zwischen Iran und Deutschland deutlichzugenommen. Im Vorjahresvergleich ist die Anzahl der von Januarbis Mai 2015 an der Botschaft Teheran gestellten Visumanträge umknapp 17 Prozent gestiegen.

Trotz des engagierten Einsatzes der Mitarbeiterinnen und Mitarbei-ter der Visastelle kommt es daher gegenwärtig zu längeren Wartezei-ten auf einen Termin zur Visumbeantragung. Dies betrifft nach unse-ren Informationen auch Visastellen anderer Botschaften in Teheran,bei denen die Wartezeiten auf einen Termin teilweise sogar noch län-ger sind.

Das Auswärtige Amt hat bereits personelle Maßnahmen ergriffen,um die Kapazitäten auszuweiten; weitere Maßnahmen sind in Pla-nung.

Nach Kenntnis der Deutschen Botschaft Teheran sind auch im IranAgenturen tätig, die den Terminbuchungsvorgang – und in vielenFällen auch Übersetzungen und Urkundenbeschaffungen – im Auf-trag des Antragstellers und unter Angabe der ihnen zu diesem Zweck

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überlassenen Daten vornehmen. Nach Erkenntnissen der Botschaftnehmen auch Antragsteller bei Visastellen anderer Botschaften in Te-heran diese Dienstleistung für deren Terminbuchung in Anspruch.Die Agenturen können auf diese Weise aber nicht die Anzahl derverfügbaren Termine beeinflussen.

8. AbgeordneteKordula

Schulz-Asche

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Entsprechen die Äußerungen des deutschenBotschafters in Ruanda, Peter Fahrenholtz,zur eventuellen Verfassungsänderung für einedritte Amtszeit des ruandischen Präsidentenaus einem Interview für die Tageszeitung„THE NEW TIMES“ vom 18. Mai 2015(www.newtimes.co.rw/section/article/2015-05-18/188900/) der Position des AuswärtigenAmts, und wenn ja, welche Auswirkungen hatdiese Bewertung auf das Verhalten des Aus-wärtigen Amts insgesamt gegenüber mehrerenLändern in der Region, darunter auch Bu-rundi, in denen Präsidenten entgegen dengeltenden Verfassungen eine weitere Amtszeitanstreben?

Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmervom 17. Juni 2015

Die Bundesregierung beobachtet mit großer Aufmerksamkeit die po-litischen Diskussionen und Auseinandersetzungen in Ruanda, aberauch in anderen Ländern Afrikas um die Frage einer zeitlichen Be-schränkung der Amtszeit für Staatspräsidenten. Die bekanntestenFälle aus der letzten Zeit sind Burkina Faso, die Demokratische Re-publik Kongo und aktuell Burundi.

Die Bundesregierung stellt fest, dass sich in diesen Auseinanderset-zungen ein starker politischer Wille ausdrückt, die demokratischeEntwicklung weiter zu fördern und begrüßt diesen Willen ausdrück-lich. Hierfür steht auch die im Jahr 2012 in Kraft getretene „AfricanCharter on Democracy, Elections and Governance“, die bereits vonvielen afrikanischen Staaten (darunter Ruanda) ratifiziert worden ist.Jede geplante Verfassungsänderung in einem dieser Länder musssich an der Charta messen lassen.

Die Haltung der Bundesregierung zu Burundi ist bekannt. Die Kan-didatur des Staatspräsidenten Pierre Nkurunziza widerspricht derVereinbarung von Arusha von 2002, die Grundlage für die politischeOrdnung Burundis nach dem Bürgerkrieg ist.

9. AbgeordneteDoris

Wagner

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Hält die Bundesregierung an der Absicht fest,im Rahmen der Enable and Enhance Initiative(E2I), die innerhalb der Europäischen Union(EU) unter der Bezeichnung Train and Equip(TaE) geführt wird, militärische Ausrüstung„auch einschließlich letaler Ausrüstung, d. h.Waffen und Munition“ an Drittstaaten zu lie-fern, wie es aus einem Schreiben des Parla-

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mentarischen Staatssekretärs bei der Bundes-ministerin der Verteidigung, Markus Grübel,an den Vorsitzenden des Verteidigungsaus-schusses des Deutschen Bundestages, Dr.Hans-Peter Bartels, vom 11. Dezember 2014hervorgeht, obwohl die Europäische Kom-mission in ihrer Gemeinsamen Mitteilung andas Europäische Parlament und den Rat vom28. April 2015 (JOIN(2015) 17 final) in Bezugauf „die Frage der Ausrüstung und Unter-stützung der Partnerländer beim Aufbau vonSicherheitskapazitäten“ in Verbindung mit derBereitstellung letaler Waffen explizit festlegt,dass „die EU [. . .] keine derartige Ausrüstungbereitstellen [wird]“, bzw. wird sich die Bun-desregierung auf EU-Ebene weiter dafür ein-setzen, dass die EU die Lieferung von letalenWaffen und Munition in dem in Kürze erwar-teten politischen Rahmendokument für TaEexplizit als Möglichkeit einer Unterstützungfür Partnerstaaten nennt?

Antwort des Staatssekretärs Stephan Steinlein

vom 15. Mai 2015

Die Enable and Enhance Initiative (E2I), die Deutschland im Herbst2013 gemeinsam mit sieben Kosponsoren (Dänemark, Finnland, Ita-lien, Niederlande, Schweden, Spanien, Tschechische Republik) in dieEU eingebracht hat, soll dazu beitragen, Strukturen in Regio-nalorganisationen und Drittstaaten so zu stärken, dass einer krisen-haften Entwicklung möglichst vorgebeugt wird bzw. diese in dieLage versetzt werden, wirksamer auf Krisen zu reagieren und diesezu lösen. Befähigung („Enable“) durch Beratung, Training und Aus-bildung wird ergänzt durch Stärkung („Enhance“) von Sicherheits-kräften und -strukturen durch adäquate und moderne Ausrüstung.

Unter diesen Ansatz fallen Maßnahmen zur Ertüchtigung von Streit-kräften ebenso wie ziviles Engagement z. B. in den Bereichen Polizei,Grenzschutz und Rechtsstaatlichkeit. Der Begriff der Ausrüstungsollte in diesem umfassenden Ansatz nach Auffassung der Bundes-regierung Waffen und Munition nicht grundsätzlich ausschließen.Dabei gelten unverändert die Bestimmungen des GemeinsamenStandpunktes 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr vonMilitärtechnologie und Militärgütern, insbesondere zu den teils zwin-genden Versagungskriterien, sowie die nationalen Rüstungsexport-kontrollstandards.

Die langfristig angelegte Initiative E2I zielt darauf ab, die zahlrei-chen bestehenden Instrumente und Maßnahmen zur Ertüchtigungvon Regionalorganisationen sowie betroffener Drittstaaten und Part-ner sowie das Vorgehen der EU und auf Ebene der Mitgliedstaatenbesser zu koordinieren und in einem kohärenten, konzeptionelleneuropäischen Rahmen zusammenzuführen und zu verstärken.

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Der Europäische Rat (ER) hat im Dezember 2013 die deutscheInitiative im Grundsatz indossiert. In Umsetzung des ER-Auftragsund der Ratsschlussfolgerungen des Rates für Außenbeziehungenvom Oktober 2013, März 2014 und November 2014 haben die Kom-mission und die Hohe Vertreterin am 28. April 2015 eine Gemein-same Mitteilung vorgelegt. Darin wird insbesondere der Weg zurweiteren Ausgestaltung der Initiative auf EU-Ebene aufgezeigt, u. a.durch den Auftrag zur Erarbeitung eines EU-Konzepts für eine Si-cherheitssektorreform und für eine Methodologie für Evaluierung,Monitoring und Risikobewertung von möglichen Ertüchtigungsmaß-nahmen.

Die Gemeinsame Mitteilung enthält keine Kategorisierung mögli-cher Ausrüstungsgüter, klammert jedoch letale Ausrüstung im Rah-men der Darstellung aus. In diesem Zusammenhang sind die Finanz-bestimmungen für mögliche Maßnahmen durch den EU-Haushalt zuberücksichtigen (u. a. Artikel 41 Absatz 2 des Vertrages über dieEuropäische Union – EUV). Hier bestehen Beschränkungen für dieFinanzierung von Maßnahmen mit militärischen Bezügen. Die ge-naue rechtliche und praktische Reichweite dieser primärrechtlichenBestimmungen ist von der Kommission und den Mitgliedstaatennoch nicht abschließend bewertet und kann nur anhand der weiterenkonzeptionellen Weiterentwicklung und im Lichte erster konkreterUmsetzungsschritte ausgelotet werden.

Der Rat für Außenbeziehungen wird am 18. Mai 2015 entsprechen-de Folgeaufträge erteilen.

10. AbgeordneterHarald

Weinberg(DIE LINKE.)

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierungdie Versorgungssituation der Menschen in Ko-banê, bezogen auf Ernährung und Gesundheit,und welche Maßnahmen plant die Bundes-regierung, um den Wiederaufbau Kobanês zuunterstützen?

Antwort des Staatsministers Michael Roth

vom 18. Juni 2015

Die Vereinten Nationen und andere relevante humanitäre Akteureweisen unverändert darauf hin, dass eine Rückkehr von Flüchtlingennach Kobanê (Ain al-Arab) zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der gra-vierenden Kontamination mit nichtexplodierter Munition, Minenund Sprengfallen erhebliche Risiken mit sich bringt.

Nach Informationen der Vereinten Nationen ist eine ausreichendeVersorgung für Rückkehrer in den Bereichen Gesundheit und Er-nährung derzeit ebenfalls nicht sichergestellt, da die infrastrukturel-len Einrichtungen zu weiten Teilen beschädigt oder zerstört sind.Zwei der vier Krankenhäuser sind zerstört, die beiden anderen ha-ben Schäden erlitten. Von 88 privaten und öffentlichen Kliniken ha-ben 85 Schäden bis hin zur kompletten Zerstörung erlitten. Auchrund die Hälfte der Apotheken wurde zerstört.

In der Stadt gibt es derzeit eine funktionierende Bäckerei, die täglichrund 22 Tonnen Brot produziert und damit den Bedarf von rund

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70 000 Personen decken kann. Das erforderliche Mehl wird aus derTürkei geliefert. Da alle anderen Versorgungswege von Kobanê (Ainal-Arab) nach Syrien hinein vollständig abgeschnitten und landwirt-schaftliche Flächen aufgrund der geschilderten Problematik ebenfallsnicht nutzbar sind, bleibt die Versorgung mit weiteren Nahrungsmit-teln unzureichend.

Im Übrigen verweise ich auf ein vor wenigen Tagen verschicktesSchreiben des Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Frank-WalterSteinmeier, an Ihre Fraktionskollegin, die Abgeordnete Ulla Jelpke.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

11. AbgeordneteBirgit

Wöllert(DIE LINKE.)

Inwieweit spielt die Frage der Sicherstellungeiner psychosozialen Behandlung traumati-sierter Asylsuchender in den Bund-Länder-Ge-sprächen infolge des so genannten Flüchtlings-gipfels im Kanzleramt eine Rolle (bitte dar-legen), und inwieweit ist die Bundesregierungangesichts deutlich gestiegener Asylantrags-zahlen und eines hohen Anteils traumatisierterFlüchtlinge dazu bereit, die Bundesländer undKommunen auch hinsichtlich dieser Aufgabewirksam zu entlasten – finanziell oder in ande-rer Weise (bitte ausführen)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder

vom 26. Juni 2015

Die Frage bezieht sich vermutlich auf den Austausch über Asyl- undFlüchtlingsfragen am 8. Mai 2015 im Bundeskanzleramt. In der indessen Folge und zur Vorbereitung einer Besprechung der Bun-deskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs derLänder am 11. Juni 2015 im Bundesministerium des Innern einge-richteten Arbeitsgruppe 2 „Wohnungsbau, Gesundheit, unbegleiteteMinderjährige“ wurden auch Fragen der Gesundheitsversorgungvon Asylbewerbern und Flüchtlingen diskutiert. In der Besprechungam 11. Juni 2015 haben sich Bund und Länder darauf verständigt,dass die pauschale Hilfe für Länder und Kommunen für das Jahr2016 in Höhe von 500 Mio. Euro auf das Jahr 2015 vorgezogenwird, so dass ihnen im laufenden Jahr insgesamt 1 Mrd. Euro alsAusgleich von Mehrbelastungen im Zusammenhang mit der Auf-nahme, Unterbringung, Versorgung und Gesundheitsversorgung vonAsylbewerbern zur Verfügung steht. Die Bundesregierung hat fernerzugesagt, dass der Bund sich ab 2016 strukturell, dauerhaft und dyna-misch an den gesamtstaatlichen Kosten, die in Abhängigkeit von derZahl der Aufnahme der Asylbewerber und Flüchtlinge entstehen, be-teiligen wird.

Zur Vorbereitung der hierzu zu treffenden Entscheidungen wurde ineiner weiteren Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regie-

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rungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 18. Juni 2015im Bundeskanzleramt eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Neustruk-turierung der Asylbewerber- und Flüchtlingsaufnahme“ unter Feder-führung des Bundeskanzleramtes und des Bundesministeriums desInnern mit der Chefin und den Chefs der Staats- und Senatskanzleieneingesetzt, die den Auftrag hat zu prüfen, ob und wo im Gefüge derLeistungen durch Bund, Länder und Kommunen sinnvoll Verände-rungen vorgenommen werden können und eine strukturelle unddauerhafte Beteiligung des Bundes an den für schutzbedürftige Asyl-bewerber und Flüchtlinge entstehenden Kosten zu ermöglichen.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen

12. AbgeordneterDr. GregorGysi

(DIE LINKE.)

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung da-von, dass die neue griechische Regierungbereits wenige Wochen nach dem Regierungs-wechsel im Januar 2015 als einen ersten poli-tischen Schritt die reichen Griechen stärkerbesteuern wollte?

13. AbgeordneterDr. Gregor

Gysi

(DIE LINKE.)

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung da-von, dass der Internationale Währungsfonds(IWF), die Europäische Zentralbank (EZB)und verschiedene Regierungen der Eurozone,darunter die deutsche Bundesregierung, mitdem Abbruch aller Verhandlungen mit Grie-chenland drohten für den Fall, dass die neuegriechische Regierung etwaige Steuerreformenin Griechenland einseitig zulasten der Reichendurchführen würde?

14. AbgeordneterDr. Gregor

Gysi

(DIE LINKE.)

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, inwelcher Höhe Griechenland Einnahmen durchden Umstand verloren gingen, dass es keineReformen zugunsten einer höheren Reichen-besteuerung im Jahr 2015 durchführen konn-te?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter

vom 19. Juni 2015

Die Fragen 12 bis 14 werden wegen ihres Sachzusammenhangs ge-meinsam beantwortet.

Griechenland hat am 18. Februar 2015 eine Verlängerung der Be-reitstellungsfrist der bestehenden Finanzhilfevereinbarung beantragt.Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Eurozone (Euro-

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gruppe) haben sich am 20. Februar 2015 in ihrer Erklärung auf dieBedingungen einer solchen Verlängerung verständigt.

Darin hat sich die griechische Regierung ausdrücklich zu einem brei-teren und tieferen Reformprozess verpflichtet mit dem Ziel, dauer-haft bessere Wachstums- und Beschäftigungschancen zu schaffen, füreinen stabilen und krisenfesten Finanzsektor zu sorgen und die sozia-le Gerechtigkeit zu verbessern. Die Regierung verpflichtet sich zurUmsetzung lang überfälliger Reformen, um Korruption und Steuer-hinterziehung zu bekämpfen sowie die Effizienz des öffentlichen Sek-tors zu erhöhen.

Griechenland hat sich in der genannten Erklärung der Eurogruppedarüber hinaus verpflichtet, keine bereits im Rahmen der makroöko-nomischen Anpassungsprogramme umgesetzten Maßnahmen rück-gängig zu machen und einseitig keine Maßnahmen umzusetzen, diedie Haushaltsziele, die wirtschaftliche Erholung oder die Finanzstabi-lität gefährden. Die Bewertung obliegt den Institutionen. Griechen-land hat trotz dieser Verpflichtung am 18. März 2015, am 20. März2015 und am 6. Mai 2015 Gesetze verabschiedet, die im Wider-spruch zu diesen Zusagen stehen. Trotz der Nichteinhaltung der Zu-sagen seitens Griechenlands hat die Eurogruppe ihr mit der Euro-gruppen-Erklärung vom 20. Februar 2015 gemachtes Angebot auf-rechterhalten, die Bedingungen der bestehenden Vereinbarung unterNutzung der im Programm gegebenen Flexibilität in Absprache mitden Institutionen abzuändern, um die Reformvorstellungen derneuen griechischen Regierung zu berücksichtigen.

Mit dem am 20. März 2015 vom griechischen Parlament verabschie-deten Gesetz zur Wiederankurbelung der Wirtschaft wurden sehrgroßzügige Regelungen für Schulden von Privatpersonen und Unter-nehmen gegenüber Finanzbehörden und Sozialkassen rechtskräftig.Schuldnern wurde unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Leistungs-fähigkeit die Möglichkeit eingeräumt, ihre Schulden in 100 Raten zubezahlen. Das Gesetz sieht die Abschaffung des bisher festgelegtenSchwellenwerts in Höhe von 1 Mio. Euro vor. Dies bedeutet, dassauch Schuldner mit einer Steuerschuld von mehr als 1 Mio. Euro aufBasis dieses Gesetzes auf die Ratenregelung zurückgreifen können.Mit dieser Regelung hat die neue griechische Regierung Griechenmit einem weit überdurchschnittlichen Einkommen großzügige Kon-ditionen eingeräumt und damit das Gegenteil von einer stärkeren Be-steuerung von dieser Zielgruppe bewirkt. Die Institutionen habendies deutlich kritisiert.

Die Verhandlungen zwischen Griechenland und den drei Institutio-nen wurden unabhängig von der Verabschiedung der genanntenSteuergesetzgebung fortgesetzt. Drohungen eines Verhandlungsab-bruchs seitens der Institutionen aufgrund von Steuerreformen inGriechenland einseitig zulasten der Griechen mit einem weit über-durchschnittlichen Einkommen sind der Bundesregierung nicht be-kannt.

Im Übrigen ist der Bundesregierung bekannt, dass die griechischeRegierung am 28. April 2015 die Erhöhung der Luxussteuer auf Au-tomobile, Swimmingpools und Yachten angekündigt hat. Am27. Mai 2015 hat sie hierzu einen Gesetzentwurf angekündigt. Bis-

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lang sind der Bundesregierung keine konkreten Umsetzungsschrittedieses Vorhabens bekannt.

15. AbgeordneterStefan

Liebich(DIE LINKE.)

Welche Lkw aus Beständen der Bundeswehrwurden wann von der VEBEG seit dem Jahr2009 an Unternehmen in den Niederlandenverkauft (bitte unter Angabe des exakten Typsder Lkw, der jeweiligen Anzahl der Lkw unddes genauen Datums des Verkaufs sowie einerZuordnung für den Fall, dass es sich um mehrals zwei Unternehmen handelt; Anmerkung:„verkauft“ beinhaltet auch „versteigert“ u. Ä.)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter

vom 22. Juni 2015

Nach Auskunft der VEBEG wurden seit dem Jahr 2009 insgesamt3 662 Bundeswehr-Lkw in die Niederlande verkauft. Die nachfolgen-de Auflistung enthält die konkreten Lkw-Typen. Die VEBEG hatmir weiterhin mitgeteilt, dass die Verkäufe an diverse niederländi-sche Adressaten erfolgten. Die Kunden der VEBEG haben einer Be-kanntgabe von Details der Geschäftsbeziehungen mit der VEBEGnicht zugestimmt, daher ist eine Zuordnung nach Unternehmen nichtmöglich.

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Lkw-Verkäufe der VEBEG in die Niederlande1. Januar 2009 bis 16. Juni 2015

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16. AbgeordneterJoachim

Poß

(SPD)

Kann die Bundesregierung die Empfehlungeneiner Mehrheit des Wissenschaftlichen Beiratsbeim Bundesministerium der Finanzen in sei-nem Gutachten „Reform des bundesstaatli-chen Finanzausgleichs“ vom Mai 2015 quanti-

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fizieren, und zwar unter der Bedingung, dassdiese im Rahmen des geltenden Verfassungs-rechts realisiert würden?

17. AbgeordneterJoachimPoß

(SPD)

Wie hoch würden bei den mehrheitlich im Bei-rat aufgestellten Empfehlungen die zusätz-lichen Belastungen des Bundeshaushalts seinund wie groß die entsprechenden Umsatz-steuerausgleichsforderungen des Bundes andie Länder?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Michael Meister

vom 17. Juni 2015

Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzenformuliert in Kapitel 7 des erwähnten Gutachtens einen Reformvor-schlag, der auf ein vereinfachtes und transparentes Finanzausgleichs-system abzielt. Zentrale Elemente des Reformvorschlags sind derWegfall des Umsatzsteuervorwegausgleichs, eine Linearisierung undAbsenkung des Tarifs im horizontalen Finanzausgleich sowie dievollständige Einbeziehung der Gemeindesteuern in den Länder-finanzausgleich. Mit Blick auf die verfassungsrechtliche Realisierungdes Reformvorschlags stellt der Beirat hinsichtlich der zusätzlich vor-geschlagenen Erweiterung der Bundesergänzungszuweisungen umeine pauschale Komponente eine entsprechende Verankerung imGrundgesetz zur Diskussion.

Der Beirat nimmt in seinem Gutachten eine Quantifizierung derVerteilungswirkung seines Reformvorschlags vor (vgl. Tabelle 6 aufS. 47 des Gutachtens). Die ausgewiesenen Rechenergebnisse deutenfür den Fall der Umsetzung des Reformvorschlags auf eine zusätz-liche Belastung des Bundes von rund 1,5 Mrd. Euro hin (Datenstand2014). Vor diesem Hintergrund wird vom Beirat auch eine kompen-sierende Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung als optio-nal diskutiert. Aus Sicht der Bundesregierung kann das finanzielleVolumen einer solchen Änderung erst festgelegt werden, wenn alleElemente eines zustimmungsfähigen Verhandlungsergebnisses be-kannt sind.

18. AbgeordneterHubertus

Zdebel

(DIE LINKE.)

Wann rechnet die Bundesregierung wieder miteiner Wohnnutzung der in Münster unterZuständigkeit der Bundesanstalt für Immobi-lienaufgaben (BImA) leerstehenden Häuserund Wohnungen angesichts der Planungen derStadt Münster, gegen die Leerstände vonWohnungen und damit u. a. gegen die BImAmittels der in Münster geltenden Wohnraum-schutzsatzung, die bei ungenehmigter Zweck-entfremdung von Wohnraum Bußgelder vonbis zu 50 000 Euro vorsieht, vorzugehen

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* Von der Drucklegung der Anlagen wurauf der Internetseite des Deutschen Bu

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(www1.wdr.de/studio/muenster/nrwinfos/nachrichten/studios118888.html), und wie vie-le Wohnungen im Besitz der BImA in Münsterstehen derzeit leer?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampetervom 18. Juni 2015

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bundesanstalt) befindetsich im Rahmen der mit der Stadt Münster vereinbarten Konver-sionsvereinbarung zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit vom23. März 2012 (Anlage 1) in konstruktiven Gesprächen, um die sichaus der Satzung der Stadt Münster zum Schutz und Erhalt vonWohnraum vom 20. Februar 2015 (Anlage 2) ergebenden Fragestel-lungen im Hinblick auf die noch zur Verwertung stehenden so ge-nannten Britenhäuser einer sachgerechten Lösung zuzuführen*.

Die Stadt prüft derzeit, ob nach der Wohnraumschutzsatzung eineLeerstandsgenehmigung für die derzeit leerstehenden ehemaligenWohnungen der britischen Streitkräfte erteilt werden muss oderkann. Das Amt für Wohnungswesen hat die Bundesanstalt in diesemZusammenhang vor wenigen Tagen um eine Auflistung aller leerste-henden Wohnungen und Häuser gebeten sowie um eine Auskunft zuder Frage, in welchem zeitlichen Rahmen diese vermarktet werdensollen.

Nach Mitteilung der Bundesanstalt stehen derzeit 215 Wohnungenleer. Es ist nach jetzigem Stand geplant, diese bis etwa Mitte 2016 zuveräußern, teilweise im Rahmen der Erstzugriffsoption an die städ-tische Wohnungsbaugesellschaft Wohn + Stadtbau Wohnungsunter-nehmen der Stadt Münster GmbH.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeitund Soziales

19. AbgeordneteKatja

Kipping

(DIE LINKE.)

Auf welcher gesetzlichen Grundlage bzw. Vor-schrift beruhend und wie viel wird Beziehen-den von Leistungen der Grundsicherung beiErwerbsminderung vom Regelbedarf abgezo-gen, wenn sie in einer Werkstatt für behinderteMenschen arbeiten und dort kostenfrei Mittag-essen erhalten?

de abgesehen. Diese sind als Anlagen auf Bundestagsdrucksache 18/5342ndestages abrufbar.

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Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Gabriele Lösekrug-Möller

vom 23. Juni 2015

Seit Inkrafttreten des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII)bestehen kontroverse Auffassungen, ob das Mittagessen in Werkstät-ten für behinderte Menschen (WfbM) dem Lebensunterhalt oder derEingliederungshilfe für behinderte Menschen (so zum Beispiel Urteildes Bundessozialgerichts vom 9. Dezember 2008, Az. B 8/9b SO 10/07 R) zuzuordnen ist. Die Frage wird im Zusammenhang mit der Re-form der Eingliederungshilfe im Rahmen des Bundesteilhabegesetzesgeklärt werden.

Werden die Kosten für das Mittagessen im Rahmen der Leistungenfür Eingliederungshilfe vom zuständigen Träger nach dem SGB XIIübernommen, dann ergibt sich daraus Folgendes: Das Mittagessenin der Werkstatt wird für eine dort arbeitende und in der Grundsi-cherung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII leistungsberechtigtePerson kostenfrei zur Verfügung gestellt. Damit wird der Bedarf fürdas tägliche Mittagessen doppelt abgedeckt, zum einen im Rahmender Leistungen für Eingliederungshilfe und zum anderen aufgrundder Berücksichtigung der Verbrauchsausgaben für Ernährung mitden Regelsätzen nach den Regelbedarfsstufen. Um eine doppelte Be-darfsdeckung zu verhindern, ist deshalb das in der WfbM tatsächlicheingenommene kostenfreie Mittagessen als anderweitige Bedarfs-deckung zu berücksichtigen. Dies erfolgt durch eine abweichendeRegelsatzfestsetzung nach § 42 Nummer 1 in Verbindung mit § 27aAbsatz 4 Satz 1 SGB XII.

Die Konsequenz einer abweichenden Regelsatzfestsetzung und dieVorgehensweise für die Ermittlung des Minderungsbetrags ergebensich aus dem oben genannten Urteil des Bundessozialgerichts. Da-nach ist im Einzelfall der sich nach der maßgebenden Regelbedarfs-stufe ergebende individuelle Regelsatz um einen Betrag zu vermin-dern, dessen Höhe sich aus der Anzahl der in einem Kalendermonattatsächlich eingenommenen Mittagessen ergibt, multipliziert mitdem sich je Mittagessen ergebenden Betrag. Für Letzteren ist vonden im Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz für Erwachsene als regelbe-darfsrelevant berücksichtigten Verbrauchsausgaben für Ernährungauszugehen, wobei der auf das tägliche Mittagessen entfallende Teil-betrag zu ermitteln ist. Diese Anteilsermittlung wird von den einzel-nen ausführenden Trägern unterschiedlich vorgenommen. Ebensowird von manchen Trägern eine statistisch-systematisch bedenklicheFortschreibung des auf der Grundlage der Einkommens- und Ver-brauchsstichprobe 2008 beruhenden Betrags der VerbrauchspositionErnährung vorgenommen. Mithin gibt es keine bundeseinheitlicheVorgehensweise bei der Bestimmung des auf das tägliche Mittages-sen entfallenden Teilbetrags und damit auch keinen bundesweit ein-heitlichen Abzugsbetrag.

20. AbgeordneteCorinna

Rüffer

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Änderungen werden nach der Kritik,die im Rahmen eines „Round Table“ am21. Mai 2015 im Bundesministerium für Ar-beit und Soziales vom Deutschen Behinder-tenrat sowie nach meiner Kenntnis auch vonanderen Teilnehmenden dieser Runde an der

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Studie zu den Wahlrechtsausschlüssen (nach§ 13 Nummer 2 und 3 des Bundeswahlgeset-zes) geäußert wurde, nun am Design dieserStudie vorgenommen, und inwiefern ist miteiner Verzögerung des Abschlusses dieser bzw.einer veränderten Studie zu rechnen (vgl.http://deutscher-behindertenrat.de/ID165526,Zugriff am 15. Juni 2015)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Gabriele Lösekrug-Möller

vom 22. Juni 2015

Auf Einladung eines Wissenschaftlers der Bietergemeinschaft, dievom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Abstim-mung mit dem Bundesministerium des Innern (BMI) und dem Bun-desministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) mitder Durchführung der Studie zum aktiven und passiven Wahlrechtvon Menschen mit Behinderungen beauftragt wurde, fand am21. Mai 2015 ein Round-Table-Gespräch zu einem Teilaspekt derStudie statt. Aufgrund der in diesem Rahmen von Teilnehmendengeäußerten Kritik prüft das BMAS gemeinsam mit dem BMI unddem BMJV derzeit mögliche Schlussfolgerungen. Diese Prüfung istnoch nicht abgeschlossen. Inwiefern hieraus Verzögerungen entste-hen können, ist noch nicht absehbar.

21. AbgeordneteCorinna

Rüffer

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierungbei ihrer Prüfung gelangt (siehe Antwort derBundesregierung vom 2. Dezember 2014 aufmeine Schriftliche Frage 52 auf Bundestags-drucksache 18/3476), ggf. die Freistellungsre-gelungen für Schwerbehindertenvertreterinnenund -vertreter auszuweiten, um ihnen auf dieseWeise zu ermöglichen, ihre aufwändige Tätig-keit gerade angesichts der Herausforderung al-ternder Belegschaften und der Schaffung einesinklusiven Arbeitsmarktes besser ausführen zukönnen, und wann wird das Ergebnis dieserPrüfung vorliegen, sollte dies noch nicht derFall sein?

22. AbgeordneteCorinna

Rüffer

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierungbei ihrer Prüfung gelangt (siehe Antwort derBundesregierung vom 2. Dezember 2014 aufmeine Schriftliche Frage 53 auf Bundestags-drucksache 18/3476), ob eine mitbestimmungs-pflichtige Entscheidung des Arbeitgebers, dieohne Beteiligung der Schwerbehindertenver-tretung getroffen wurde, rechtlich so neu gere-gelt werden sollte, dass sie zukünftig nicht nurausgesetzt (§ 95 Absatz 2 Satz 2 des Neunten

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Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/5342 – 22 –

Buches Sozialgesetzbuch – SGB IX), sondernfür unwirksam erklärt wird, und wann wirddas Ergebnis der Prüfung vorliegen, sollte diesnoch nicht der Fall sein?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinGabriele Lösekrug-Möller

vom 22. Juni 2015

Das BMAS erarbeitet derzeit einen Gesetzentwurf, mit dem unteranderem die Stärkung des ehrenamtlichen Engagements der Schwer-behindertenvertretungen – wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU,CSU und SPD vereinbart – verfolgt wird. In die Überlegungen sindauch die in den Fragen angesprochenen Punkte einbezogen. Wanndas Gesetzgebungsverfahren eingeleitet wird, ist derzeit noch nichtabzusehen. Es ist jedoch beabsichtigt, die Reform des Rechts derSchwerbehindertenvertretungen noch in dieser Legislaturperiode ab-zuschließen.

23. AbgeordneteDr. Kirsten

Tackmann

(DIE LINKE.)

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregie-rung aus wissenschaftlichen Nachweisen (vgl.u. a. TV-Sendung „nano“ vom 28. Mai 2015auf 3sat) für Pestizide als Auslöser von Erkran-kungen des zentralen Nervensystems bezüglicheiner seit Langem geforderten Anerkennungvon Parkinson als Berufskrankheit für in derLandwirtschaft Tätige, z. B. analog zu Frank-reich?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Gabriele Lösekrug-Möller

vom 22. Juni 2015

Die Berufskrankheiten sind in Deutschland in einer Liste aufgeführt,der sog. Berufskrankheitenliste (Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Ver-ordnung). Damit eine neue Krankheit in die Liste aufgenommenwerden kann, müssen nach § 9 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch(SGB VII), der die gesetzliche Grundlage der Liste bildet, bestimmteVoraussetzungen erfüllt sein. Insbesondere müssen wissenschaftlicheErkenntnisse darüber vorliegen, dass die Krankheit durch die be-sonderen Einwirkungen – hier die Pestizide (Pflanzenschutzmitteloder Biozide) – verursacht werden kann. Eine einheitliche Auffas-sung in der Wissenschaft ist dafür nicht erforderlich. Es muss sichaber zumindest eine Mehrheit unter den medizinischen Fachleutengebildet haben, die auf dem jeweiligen Gebiet über entsprechendeErfahrungen und Kenntnisse verfügen. Hierzu wird nicht einge-schränkt auf den wissenschaftlichen Stand in Deutschland geschaut,sondern es ist der gesamte nationale und internationale Erkenntnis-stand zu bewerten.

Die Prüfung, ob diese Voraussetzungen vorliegen, wird vom Ärztli-chen Sachverständigenbeirat „Berufskrankheiten“ beim BMAS vor-genommen. Diesem Gremium gehören die wesentlichen Vertreter

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der Institute für Arbeitsmedizin an den deutschen Universitäten,staatliche Gewerbeärzte und Betriebsärzte an.

Zur Frage einer möglichen Berufskrankheit Parkinson durch Pesti-zide besteht folgender Sachstand:

Der Sachverständigenbeirat hat in den Jahren 2010 und 2011 diewissenschaftliche Erkenntnislage zu Parkinson eingehend geprüft.Die diesbezüglichen nationalen und internationalen Studien wurdenim Hinblick auf die genannten gesetzlichen Voraussetzungen analy-siert. Im Ergebnis waren die in den Studien getroffenen Aussagenaber sehr unterschiedlich. Insbesondere hatten die epidemiologi-schen Studien, die das entscheidende Kriterium für die Abgrenzungzwischen beruflich und außerberuflich verursachten Erkrankungenbilden, nur begrenzte Aussagekraft. Die Studien zeigten zwar Hin-weise auf einen Ursachenzusammenhang zwischen der Einwirkungvon bestimmten Stoffen (Pflanzenschutzmitteln oder Bioziden) undder Entstehung von Parkinson. Allerdings gab es insbesondere in äl-teren Studien erhebliche Unsicherheiten im Hinblick auf die eindeu-tige Diagnosestellung und Klassifikation der Erkrankung. Darüberhinaus bestanden erhebliche Schwierigkeiten bei der rückwirkendenExpositionsermittlung. Auch eine damals gerade veröffentlichte neueÜbersichtsarbeit über das Studienmaterial aus dem Jahr 2011 vonProf. Karin Wirdefeldt vom Institut für medizinische Epidemiologieund Biostatistik des Karolinska Instituts der Universität Stockholmkam für den Ursachenzusammenhang lediglich zu der Gesamtbewer-tung „limited evidence – begrenzte Aussagekraft“.

Der Sachverständigenbeirat hatte daher im Frühjahr 2012 beschlos-sen, zunächst weitere Erkenntnisse abzuwarten. Zu einem vergleich-baren Ergebnis kam auch eine weitere systematische Übersichts-arbeit über die Studienlage, die im weiteren Jahresverlauf 2012 ver-öffentlicht wurde.

Im Herbst 2014 hat der Sachverständigenbeirat beschlossen, die wis-senschaftliche Erkenntnislage erneut zu prüfen, da weitere Studienveröffentlicht worden sind. Diese Prüfung dauert noch an.

24. AbgeordneteBeate

Walter-Rosenheimer

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie viele Plätze wurden für das aus Mittelnder Bundesagentur für Arbeit (BA) und desEuropäischen Sozialfonds (ESF) kofinanzierteFörderinstrument der Assistierten Ausbildung(AsA) nach § 130 des Dritten Buches Sozialge-setzbuch (SGB III) von den Arbeitsagenturenbis zum Ende der Ausschreibungsfrist im Mai2015 für das Ausbildungsjahr 2015/2016 tat-sächlich ausgeschrieben, und für wie vieledieser ausgeschriebenen Plätze wurden vonTrägern der Jugendsozialarbeit entsprechendeAngebote abgegeben (bitte nach Bundeslän-dern und unter Angabe der vorgesehenen Min-destdauer der Maßnahmen aufschlüsseln)?

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Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme

vom 23. Juni 2015

Ein ESF-Programm für eine Kofinanzierung der Assistierten Ausbil-dung nach § 130 SGB III besteht derzeit nicht. Grundsätzlich han-delt es sich bei der Assistierten Ausbildung nach § 130 SGB III umeine Maßnahme, die vollständig aus Mitteln der Agenturen für Ar-beit und der Jobcenter finanziert wird. Eine obligatorische Kofinan-zierung durch Dritte sieht das Gesetz nur für den Fall einer Zielgrup-penerweiterung im Sinne von § 130 Absatz 8 SGB III vor. Von die-ser Möglichkeit wurde in den bisherigen Ausschreibungsverfahrenkein Gebrauch gemacht.

Aufgrund der Bedarfsmeldungen der Agenturen für Arbeit und derJobcenter (nur gemeinsame Einrichtungen) wurden bundesweit5 223 Teilnehmerplätze der Assistierten Ausbildung nach § 130SGB III ausgeschrieben. Die Teilnehmerplätze verteilen sich wiefolgt:

Im Land Sachsen wurden keine Teilnehmerplätze ausgeschrieben, dader Bedarf bereits über ein entsprechendes Landesprogramm abge-deckt wird. Über Ausschreibungen der zugelassenen kommunalenTräger liegen der Bundesregierung keine abschließenden Erkenntnis-se vor.

Um der Zielsetzung der Assistierten Ausbildung gerecht zu werden,richtet sich das Maßnahmeende für einen Teilnehmenden und damitdie Dauer der Maßnahme nach dem konkreten individuellen Unter-stützungsbedarf. Grundsätzlich kann die Unterstützung bis zum vo-

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5342– 25 –

raussichtlichen Ende der betrieblichen Berufsausbildung erfolgen,wenn dies erforderlich ist.

Eine Aussage dazu, für wie viele der Plätze Angebote von Trägernder Jugendsozialarbeit abgegeben wurden, ist nicht möglich. WerTräger der Jugendsozialarbeit ist, ist in den Sozialgesetzbüchernnicht definiert. Der Begriff bezeichnet Träger von Angeboten, diesich an sozial benachteiligte oder individuell beeinträchtigte jungeMenschen richten und diese durch sozialpädagogische Hilfen beiihrer schulischen oder beruflichen Ausbildung, bei der Eingliederungin die Arbeitswelt oder ihrer sozialen Integration fördern (vgl. Ziel-gruppen und Unterstützungsleistungen nach § 13 des Achten BuchesSozialgesetzbuch – SGB VIII); maßgeblich ist dabei nicht, über wel-ches Sozialgesetzbuch das Angebot finanziert wird. Ein großer Teildieser Träger besitzt die Anerkennung als „Träger der freien Jugend-hilfe“ nach § 75 SGB VIII. Selbst wenn eine Auflistung aller Trägerder Jugendsozialarbeit vorläge, würde ein Abgleich, welcher dieserTräger ein Angebot abgegeben hat, nicht automatisiert erfolgen kön-nen, sondern er wäre mit hohem manuellem Aufwand und entspre-chend langer Bearbeitungszeit verbunden.

ESF-Mittel setzt der Bund im Rahmen des ESF-Bundesprogrammszur Kofinanzierung der Berufseinstiegsbegleitung nach § 49 SGB IIIein.

25. AbgeordneterHarald

Weinberg

(DIE LINKE.)

Über welche Fragen genau wird die Bundes-regierung nach den Aussagen des SPD-Chefs,Bundeswirtschaftsministers und Vizekanzlers,Sigmar Gabriel, in Duisburg-Marxloh, mög-lichst bis Ende Juni 2015 innerhalb der Bun-desregierung eine Lösung für die nach seinerAnsicht schlechte Gesundheitsversorgung vonFlüchtlingen und ihren Kindern sowie dieÜbernahme der Finanzierung durch den Bundzu finden, sprechen, und wann ist hier tatsäch-lich mit einer Lösung zu rechnen (vgl. z. B.www.stadt-panorama.de/ausgaben/dinslaken-voerde-du-walsum-huenxe/sigmar-gabriel-besuchte-den-petershof-in-marxloh-aid-1.5151172)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Gabriele Lösekrug-Möller

vom 22. Juni 2015

Im Rahmen der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regie-rungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 18. Juni 2015haben sich Bund und Länder zu Fragen der Asyl- und Flüchtlingspo-litik darauf verständigt, dass der Bund die pauschale Hilfe für Län-der und Kommunen für das Jahr 2016 auf das Jahr 2015 vorziehenwird. Ab 2016 wird sich der Bund strukturell, dauerhaft und dyna-misch an den gesamtstaatlichen Kosten beteiligen, die in Abhängig-keit von der Zahl der Aufnahme der Asylbewerber und Flüchtlingeentstehen. Konkrete Entscheidungen zu Umfang und Ausgestaltungdieser Kostenbeteiligung werden im Herbst 2015 getroffen werden.

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Diese Entscheidungen werden durch eine Bund-Länder-Arbeitsgrup-pe unter Federführung des Bundeskanzleramtes und des Bundesmi-nisteriums des Innern mit der Chefin und den Chefs der Staats- undSenatskanzleien vorbereitet, auf deren Einsetzung sich Bund undLänder verständigt haben.

Bund und Länder sehen in der Übertragung der Abrechnung derärztlichen Behandlung für Asylsuchende auf die gesetzlichen Kran-kenversicherungsträger als Dienstleister eine Möglichkeit, die ge-sundheitliche Versorgung von Asylbewerbern zu erleichtern und dieKommunen hinsichtlich des Verwaltungsaufwandes zu entlasten. DieLeistungen sollen sich wie bisher im Rahmen des Asylbewerberleis-tungsgesetzes (AsylbLG) bewegen. Der Bund wird im Einvernehmenmit den Ländern die dafür erforderlichen gesetzlichen Voraussetzun-gen schaffen.

Soweit der Impfschutz speziell von minderjährigen Flüchtlingen an-gesprochen wird, ist darauf hinzuweisen, dass die Kosten für die amt-lich empfohlenen Schutzimpfungsleistungen bereits nach geltenderRechtslage von den Trägern des AsylbLG für die Leistungsberechtig-ten nach dem AsylbLG übernommen werden (§ 4 Absatz 3 und § 2Absatz 1 AsylbLG).

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährungund Landwirtschaft

26. AbgeordneterHermann

Färber

(CDU/CSU)

Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgen nachKenntnis der Bundesregierung in Baden-Würt-temberg Kontrollen durch den Wirtschaftskon-trolldienst über die Allergenkennzeichnung beiVeranstaltungen von gemeinnützigen Vereinen,wie z. B. der örtlichen freiwilligen Feuerwehr,obwohl es in der EU-Lebensmittel-Informa-tionsverordnung eindeutig heißt: „Das Unions-recht sollte nur für Unternehmen gelten, wobeider Unternehmensbegriff eine gewisse Kon-tinuität der Aktivitäten und einen gewissenOrganisationsgrad voraussetzt. Tätigkeiten wieder gelegentliche Umgang mit Lebensmittelnund deren Lieferung, das Servieren von Mahl-zeiten und der Verkauf von Lebensmittelndurch Privatpersonen z. B. bei Wohltätigkeits-veranstaltungen oder auf Märkten und Zusam-menkünften auf lokaler Ebene sollten nicht inden Anwendungsbereich dieser Verordnungfallen.“, und welche Rechtsfolgen ergeben sichfür Vereine, die sich auf diese Regelung verlas-

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5342– 27 –

sen, ihre angebotenen Nahrungsmittel nichtkennzeichnen und dann bei Kontrollen auf-fallen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Dr. Maria Flachsbarthvom 16. Juni 2015

Die Kennzeichnung von in Lebensmitteln vorhandenen Stoffen, dieAllergien oder Unverträglichkeiten auslösen, richtet sich nach denVorgaben der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Infor-mation der Verbraucher über Lebensmittel (Lebensmittel-Informa-tionsverordnung – LMIV). Danach sind diese Stoffe, im Folgendenkurz Allergene genannt, bei vorverpackten Lebensmitteln im Zuta-tenverzeichnis oder, falls kein Zutatenverzeichnis vorgeschrieben ist,nach dem Wort „Enthält“ nach den Vorgaben der LMIV zu kenn-zeichnen. Die Angaben sind nicht erforderlich, wenn das Allergenbereits in der Bezeichnung des Lebensmittels, der so genannten Ver-kehrsbezeichnung, genannt wird.

Die Allergeninformation bei unverpackt abgegebenen Lebensmittelnwurde mit der LMIV neu eingeführt. Grundsätzlich gilt zwar auch inDeutschland hierbei das Erfordernis der schriftlichen Information.Die Mitgliedstaaten der EU wurden jedoch ermächtigt, die Art undWeise der Allergeninformation loser Ware durch nationales Rechtzu regeln, wovon die Bundesrepublik Deutschland mit der Vorläufi-gen Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung (VorlLMIEV)Gebrauch gemacht hat. Danach ist unter bestimmten Voraussetzun-gen auch eine mündliche Information ausreichend.

Ihre Frage nach der Allergenkennzeichnung bei Veranstaltungenvon gemeinnützigen Organisationen zielt vermutlich auf die Frageder Notwendigkeit der Allergenkennzeichnung von meist lose abge-gebenen Lebensmitteln ab, die von Privatpersonen, z. B. Mitgliedernder Vereine oder deren Angehörigen, hergestellt und verkauft wer-den. Ein Beispiel wäre der Verkauf selbstgebackenen Kuchens beimFeuerwehrfest.

Die LMIV gilt für Lebensmittelunternehmer nach der Definition derVerordnung (EG) Nr. 178/2002. Der von Ihnen zitierte Erwägungs-grund 15 der LMIV legt dar, dass der gelegentliche Umgang mitLebensmitteln und deren Lieferung, das Servieren von Mahlzeitenund der Verkauf von Lebensmitteln durch Privatpersonen, z. B. beiWohltätigkeitsveranstaltungen oder auf Märkten und Zusammen-künften auf lokaler Ebene, nicht in den Anwendungsbereich dieserVerordnung fallen sollten. Dies hat die Europäische Kommissionauch in einer Pressemitteilung vom 20. Oktober 2014 nochmals klar-gestellt, wonach der gelegentliche Verkauf von Lebensmitteln durchPrivatpersonen z. B. bei Wohltätigkeitsveranstaltungen wie einemKuchenbasar im Kindergarten nicht unter die Kennzeichnungs-pflichten nach der LMIV fällt. Da die in diesem Rahmen abgege-benen Lebensmittel nicht der Allergenkennzeichnungspflicht unter-liegen, stellt sich die Frage der Rechtsfolgen hier ebenfalls nicht.

Ob eine unternehmerische Tätigkeit vorliegt, ist aber immer im Ein-zelfall von den zuständigen Behörden zu bewerten. Ich bin davon

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Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/5342 – 28 –

überzeugt und erwarte, dass die Kontrollbehörden im Sinne derLMIV mit Augenmaß und gemäß dem genannten Erwägungsgrundvorgehen, wie dies einzelne Bundesländer auch schon signalisiert ha-ben.

Die Kontrolle der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschrif-ten obliegt in Deutschland den Ländern. Im Rahmen dieser Kontrol-len wird auch die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften über-prüft. Die Kontrollbehörden müssen im Einzelfall unter Abwägungdes Gesamtbildes entscheiden, ob die geschilderten Voraussetzungender Nichtanwendbarkeit der LMIV vorliegen.

27. AbgeordneteNicole

Maisch(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wann ist mit der Vorlage der Zweiundzwan-zigsten Verordnung zur Änderung der Be-darfsgegenständeverordnung zu rechnen, de-ren Entwurf bereits im Juli 2014 vorgelegtwurde, und welche weiteren Maßnahmen er-greift die Bundesregierung, um die Belastungvon Lebensmitteln mit Mineralöl zu verrin-gern?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Dr. Maria Flachsbarth

vom 16. Juni 2015

Mit dem Entwurf der Zweiundzwanzigsten Verordnung zur Ände-rung der Bedarfsgegenständeverordnung (Mineralölverordnung) sol-len Regelungen zur Verringerung des Übergangs bestimmter Mine-ralölbestandteile aus Lebensmittelbedarfsgegenständen, die aus Alt-papier hergestellt werden, getroffen werden. Über die insbesondereim Zeitungsdruck verwendeten Farben können Mineralölbestandtei-le in solche Lebensmittelbedarfsgegenstände und damit auch in Le-bensmittel gelangen. Eine vollständige Entfernung der Bestandteileim Recyclingprozess ist nicht möglich.

Mit dem im Juli 2014 vorgelegten Entwurf wurde u. a. im Hinblickauf die bestehenden analytischen Herausforderungen ein neuer An-satz formuliert. Dieser sieht zum einen Grenzwerte im Lebensmittel-bedarfsgegenstand selbst vor. Zum anderen wird eine Verwendungauch bei Überschreitung der Werte im Papier zugelassen, sofernbestimmte, aus gesundheitlicher Sicht vertretbare Übergänge in Le-bensmittel nicht überschritten werden. Zu dem Entwurf wurdenzahlreiche umfassende Stellungnahmen übermittelt, die weiterenKlärungsbedarf aufzeigen. Wann mit dem Erlass der betreffendenVerordnung gerechnet werden kann, kann daher derzeit nicht abge-schätzt werden.

Es wird darauf verwiesen, dass Hersteller und sonstige Inverkehr-bringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen bereits jetzt die allge-meinen Vorgaben zur Sicherheit einhalten müssen. Genannt seienv. a. Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europä-ischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über Mate-rialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmittelnin Berührung zu kommen sowie § 31 Absatz 1 des Lebensmittel-, Be-darfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB).

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** DasGrüVonsekr

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5342– 29 –

Neben den Arbeiten des Bundesministeriums für Ernährung undLandwirtschaft an dem genannten Verordnungsentwurf, der sich aus-schließlich auf den Bereich der Lebensmittelbedarfsgegenstände be-zieht, beabsichtigt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,Bau und Reaktorsicherheit, in einem Langzeitversuch den Einsatzalternativer Druckfarben ohne kritische Mineralölbestandteile fürden Zeitungsdruck untersuchen zu lassen. Im Rahmen des Umwelt-forschungsplans 2015 sind zu diesem Zweck finanzielle Mittel einge-plant. In dem Versuch sollen bestehende technische Einschränkun-gen solcher Farben optimiert werden, damit sie für den serienmäßi-gen Einsatz im Zeitungsdruck weiterentwickelt werden können. DerVersuch zielt darauf ab, eine Belastung des Recyclingkreislaufes undsomit auch den Eintrag in Lebensmittel über die Verwendung vonAltpapier zu verringern.

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsder Verteidigung

28. AbgeordneterJan van

Aken

(DIE LINKE.)

Bundesministerium der Verteidbel vom 23. Juni 2015 als „VS – Nder Veröffentlichung auf einer B

etariat des Deutschen Bundestage

Hat die Bundesregierung bzw. Bundeswehr ei-gene Studien zu einer laserbasierten Waffedurchgeführt oder bei Rheinmetall, MBDAoder einer anderen Firma Studien in Auftraggegeben, oder hat sie anderweitig Mittel fürForschung und Technologie (F&T) für eine la-serbasierte Waffe aufgewendet (bitte nach Stu-diendurchführer bzw. Auftragnehmer, Datumund Inhalt des Auftrages, Fertigstellung derStudie, Kosten und Haushaltsposten aufschlüs-seln)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Markus Grübelvom 23. Juni 2015

Die Bundeswehr hat keine eigenen Studien zu einer laserbasiertenWaffe durchgeführt.

Es wurden jedoch bei Rheinmetall, MBDA und anderen Firmen Stu-dien in Auftrag gegeben sowie anderweitig F&T-Mittel (in Form vonfinanzierten Aufträgen an deutsche Forschungsinstitute) für eine la-serbasierte Waffe aufgewendet. Eine Aufschlüsselung der relevantenVerträge in der gewünschten Form ist in einem separaten Dokumententhalten. Auf die Einstufung dieses Dokumentes als „VS – NURFÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ erlaube ich mir hinzuweisen.**

igung hat die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs MarkusUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft.

undestagsdrucksache wird abgesehen. Die Teilantwort ist im Parlaments-s hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.

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Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/5342 – 30 –

29. AbgeordneteAgnieszka

Brugger

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Maßnahmen der Überprüfung derWaffenlieferungen an die Peschmerga bzw.des deutschen Engagements im Irak sind imEinzelnen gemeint, wenn die Bundesministerinder Verteidigung Dr. Ursula von der Leyensagt, es sei „wichtig, dass man immer Schrittfür Schritt guckt, was hat gewirkt, muss manetwas verbessern“ (vgl. AFP, 2. Juni 2015;bitte einzeln aufschlüsseln), und welche dieserÜberprüfungsmaßnahmen wurden bzw. wer-den durchgeführt (bitte unter Angabe der Er-gebnisse)?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsDr. Ralf Brauksiepe

vom 16. Juni 2015

Die Evaluation von Einsätzen ist routinemäßiger Bestandteil desFührungsprozesses innerhalb der Bundeswehr. Dies gilt auch für denEinsatz „Ausbildungsunterstützung Irak“ und die mit diesem Einsatzkorrespondierenden Waffen- und Materiallieferungen. Sie ergibt sichaus der kontinuierlichen Sammlung und Auswertung von unter-schiedlichen Informationen. Dies sind zum Beispiel die täglichenMeldungen des deutschen Einsatzkontingents, Besprechungen undschriftliche Korrespondenz mit der irakischen Regierung und derRegierung der Region Kurdistan-Irak auf unterschiedlichen Ebenensowie vielfältige Kontakte mit den multinationalen Partnern inner-halb der Allianz gegen den ISIS (Islamischer Staat im Irak und inSyrien). Dazu zählen auch Dienstaufsichtsbesuche und sonstige Be-suche beim deutschen Einsatzkontingent in Erbil, bei den dort ver-antwortlichen Regierungsstellen sowie in Bagdad. Weiterhin tragenauch die Berichterstattungen anderer Ressorts sowie die Auswertungoffener Quellen zur Lagefeststellung bei.

Auf der Basis der Auswertung dieser Informationen ist die Bundes-regierung der Überzeugung, dass die deutschen Waffen- und Mate-riallieferungen bisher einen Beitrag zum Erfolg der Sicherheitskräfteder Region Kurdistan-Irak im Kampf gegen den ISIS leisten konn-ten. Dies gilt insbesondere für die Panzerabwehrwaffe MILAN unddie Handwaffen. Auch die Ausbildung der irakischen Sicherheits-kräfte, insbesondere der Peschmerga, die deutsche Soldatinnen undSoldaten zusammen mit unseren multinationalen Partnern koordinie-ren und durchführen, wird geschätzt und trägt zur kontinuierlichenSteigerung des Gefechtswertes der irakischen Sicherheitskräfte ge-gen den ISIS bei.

30. AbgeordneteNicoleGohlke

(DIE LINKE.)

Vor dem Hintergrund, dass der BundeswehrKontingente an Studienplätzen an verschiede-nen Studienorten zur Verfügung stehen, frageich die Bundesregierung, wie viele Studienplät-ze durch Studierende bei der Bundeswehr imWintersemester 2014/2015 sowie Sommerse-mester 2015 in den einzelnen Bundesländernbelegt wurden und werden?

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5342– 31 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Markus Grübel

vom 18. Juni 2015

Im Wintersemester 2014/2015 waren insgesamt 1 682 Angehörigeder Bundeswehr an zivilen Universitäten und Fachhochschulen im-matrikuliert. Im Sommersemester 2015 sind insgesamt 1 619 Ange-hörige der Bundeswehr an zivilen Universitäten und Fachhochschu-len immatrikuliert.

Die von Angehörigen der Bundeswehr genutzten kontingentiert zu-gewiesenen Studienplätze verteilen sich nach Bundesländern wiefolgt:

Nicht berücksichtigt sind Studienplätze, die nicht kontingentiert zu-gewiesen wurden bzw. werden. Dies sind z. B. Studienplätze, die vonAngehörigen der Bundeswehr in Form von persönlichen Fort- undWeiterbildungen sowie im Rahmen des Berufsförderungsdienstes inAnspruch genommen wurden bzw. werden.

31. AbgeordneterDr. Tobias

Lindner

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Zeit, Kosten und Leistungsparameterumfasst das Angebot für das Medium ExtendedAir Defense System (MEADS), das das Bun-desministerium der Verteidigung nach eigenerAuskunft vom 9. Juni 2015 (vgl. www.bmvg.de)ausgewählt hat, und wie genau lauten die vor-gesehenen Rahmenbedingungen und Aufla-gen, also die Meilensteine, Sollbruchstellen

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und weiteres, die Verzögerungen und Quali-tätseinbußen vermeiden sollen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Markus Grübel

vom 18. Juni 2015

Mit Datum vom 8. Juni 2015 hat der Generalinspekteur der Bundes-wehr den Lösungsvorschlag „Realisierung des zukünftigen Takti-schen Luftverteidigungssystems (TLVS) mittels eines MEADS-ba-sierten Ansatzes“ zur Auswahlentscheidung erhoben. Diese Ent-scheidung ist mit einer Konditionierung in Form klarer Auflagen(Leistung, Kosten, Zeit) verbunden und Grundlage für das weitereVorgehen hin zu einem Vertragsabschluss, der zum Ende des drittenQuartals 2016 vorgesehen ist. Derzeit liegt kein konkretes Angebotvor. Wesentliche Meilensteine auf dem Weg zum Vertragsabschlusssind die Angebotsaufforderung, die Angebotserstellung, die Ver-tragsverhandlungen sowie die Erstellung und Billigung der 25-Mio.-Euro-Vorlage.

In diesem Verfahren sollen Zeit, Kosten und Leistungsparameterkonkret und vertraglich definiert werden. Ebenso erfolgt darin diedetaillierte Festlegung der Auflagen, Meilensteine und Abbruchkrite-rien. Dies geschieht auf Basis der „Fähigkeitslücke und FunktionalenForderung (FFF)“ TLVS vom 21. Januar 2014, des vorliegenden Lö-sungsvorschlages sowie weiterer Vorgaben, die der Generalinspek-teur der Bundeswehr im Rahmen seiner Auswahlentscheidung fürdie Realisierung festgelegt hat.

Die Auflagen umfassen die wesentlichen bekannten Projektrisiken,die auch im Rahmen des KPMG-Gutachtens und später im Rüs-tungsboard thematisiert wurden. Im Fokus der Konditionierung ste-hen u. a. die Sensorik, Kommunikationsmittel, Auftragnehmerkom-petenz, die Ziel- und Bedrohungsdatenbank sowie die Klärung derHöhe der in Deutschland zu zahlenden Einfuhrumsatzsteuer derMEADS-Entwicklungsergebnisse.

32. AbgeordneterDr. Tobias

Lindner

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mit wie vielen Anfragen oder Hinweisen hatsich die Ansprechstelle G36 im Bundesministe-rium der Verteidigung seit ihrer Einrichtungbefasst, und auf welche Themenkomplexe be-zogen sich diese im Einzelnen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Ralf Brauksiepe

vom 17. Juni 2015

Die Ansprechstelle G36 im Bundesministerium der Verteidigungwurde am 7. April 2015 eingerichtet. Mit Stand 12. Juni 2015 wur-den 34 Anfragen und Anregungen erfasst und bearbeitet.

Die Inhalte der Kontaktaufnahmen umfassten den Informationsbe-darf hinsichtlich der Nutzung des G36, die Darstellung von Erfah-rungen im Umgang mit dem G36 sowie Fragen und Hinweise dieAusbildung oder technischen Aspekte betreffend.

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5342– 33 –

33. AbgeordneterNorbert

Müller

(Potsdam)

(DIE LINKE.)

Wie bewertet die Bundesregierung das Verle-gungsmanöver der Bundeswehr zwischen Leh-nin, Groß Kreutz, Nauen, Rhinow und Rathe-now zum Truppenübungsplatz Letzlingen inSachsen-Anhalt am 5. Juni 2015 mit 180 Pan-zern und 1 000 Soldaten in Bezug auf die Nut-zung öffentlicher Straßen und die dabei verur-sachten Schäden am Straßenbelag, an Bord-steinen und Verkehrsinseln, welche sich u. a. inkommunalem Vermögen befinden, sowie aufdie Einschränkungen, welche Pendler durchdie notwendigen Reparaturarbeiten betreffenwerden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Ralf Brauksiepe

vom 22. Juni 2015

Bei dem angesprochenen Verlegungsmanöver handelt es sich umeine so genannte Volltruppenübung der Panzerlehrbrigade 9 im Zeit-raum vom 4. bis 7. Juni 2015, an welcher ca. 1 200 Soldaten sowieca. 100 Rad- und 85 Kettenfahrzeuge teilgenommen haben.

Die Übung war entsprechend den gültigen Verfahrensvorschriftenangemeldet und genehmigt. Die Marschstrecke sowie die Anzahlund die Typen der eingesetzten Fahrzeuge waren den zivilen Geneh-migungsbehörden in Brandenburg angezeigt. Die genutzten Straßengehören zum militärischen Straßengrundnetz mit den erforderlichenmilitärischen Lastenklassen hinsichtlich ihrer Belastbarkeiten. Alleeingesetzten Kraftfahrzeuge sind für die Teilnahme am öffentlichenStraßenverkehr zugelassen.

Die im Rahmen der Übung durchgeführten Marschbewegungen imöffentlichen Verkehrsraum gehören zu den essentiellen Ausbildungs-erfordernissen zur Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit der Streit-kräfte. Trotz einer vorausschauenden Berücksichtigung der Straßen-verhältnisse bei der Übungsplanung, einer entsprechenden Ausbil-dung der Militärkraftfahrer sowie des Erwerbs von Fahrpraxis ab-seits des öffentlichen Verkehrsraumes können Flurschäden bzw. Be-schädigungen am Straßen- und Wegenetz bei Übungen wie im vorlie-genden Fall letztlich nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Die entstandenen Schäden werden im Rahmen etablierter Verfahrenzur Bearbeitung von Übungsschäden durch die Bundeswehr mit denbetroffenen Kommunen bzw. Eigentümern auf der Grundlage desBundesleistungsgesetzes schnellstmöglich geprüft und abgewickelt.

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Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/5342 – 34 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie,Senioren, Frauen und Jugend

34. AbgeordneteCornelia

Möhring(DIE LINKE.)

Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesre-gierung aus den Ergebnissen der Studie„FRAUEN – MACHT – REGIERUNG II“der Firma Kienbaum vom Oktober 2014 ge-zogen, insbesondere aus dem genannten Un-terschied des Frauenanteils in Führungsposi-tionen zwischen frauen- und männergeleitetenBundesministerien?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Elke Ferner

vom 18. Juni 2015

Zu der in der Frage genannten Kienbaum-Studie ist grundsätzlichanzumerken, dass die Datenbasis und deren Auswertung die umfas-senden Strukturveränderungen im Zuge der Neuorganisation einzel-ner Bundesministerien nicht adäquat berücksichtigt. Die Studie istnicht von der Bundesregierung in Auftrag gegeben worden.

Unabhängig vom Ergebnis der Studie ist es das Ziel der Bundesregie-rung, den Anteil von Frauen an Führungspositionen in der Privat-wirtschaft und im öffentlichen Dienst – und damit auch in der Bun-desverwaltung zu erhöhen. Dies umfasst auch eine Erhöhung des An-teils von Frauen an Führungspositionen in den Ressorts. Zu diesemZweck hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes für diegleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungs-positionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst in dasParlament eingebracht (Bundesratsdrucksache 636/14 vom 29. De-zember 2014), der am 6. März 2015 vom Deutschen Bundestag ver-abschiedet wurde. Am 1. Mai 2015 ist das Gesetz in Kraft getreten(BGBl. I S. 642).

Für die Bundesregierung sieht das mit dem Gesetz zugleich in Kraftgetretene Bundesgleichstellungsgesetz vor, dass jede oberste Bundes-behörde jährlich die Zahl aller in der obersten Bundesbehörde be-schäftigten Frauen und Männer sowie die Zahl der Frauen und Män-ner u. a. in der Laufbahngruppe des höheren Dienstes und in deneinzelnen Ebenen mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben ein-schließlich der politischen Leitungsämter erfasst. Darüber hinaus er-stellt das Statistische Bundesamt im Auftrag des Bundesministeriumsfür Familie, Senioren, Frauen und Jugend jährlich einen Index ausden nach § 38 Absatz 2 des Bundesgleichstellungsgesetzes erhobe-nen Daten der obersten Bundesbehörden. Dieser Gleichstellungs-index wird jeweils bis zum 31. Dezember des Jahres veröffentlicht.Dieser Gleichstellungsindex wird die Entwicklung in den oberstenBundesbehörden und den Bundesressorts transparent aufzeigen.

35. AbgeordneteCornelia

Möhring

(DIE LINKE.)

Welche konkreten Maßnahmen ergreift dieBundesregierung oder hat sie in der Vergan-genheit ergriffen, um den Frauenanteil in män-nergeleiteten und/oder männerdominiertenRessorts zu erhöhen?

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5342– 35 –

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Elke Ferner

vom 18. Juni 2015

Die konkreten Maßnahmen werden von den jeweiligen oberstenBundesbehörden ergriffen. Die obersten Bundesbehörden setzen hierinsbesondere bei der Ausarbeitung des Gleichstellungsplans die not-wendigen Ziele. Nach dem am 1. Mai 2015 in Kraft getretenen Bun-desgleichstellungsgesetz legt der Gleichstellungsplan u. a. fest, wiedie Unterrepräsentanz von Frauen und Männern u. a. in Ebenen mitVorgesetzten- und Leitungsaufgaben abgebaut werden soll. DieseRegelungen verbessern und verschärfen die bisherigen Regelungen.In Zukunft sind im Gleichstellungsplan konkrete Zielvorgaben insbe-sondere zum Frauen- und Männeranteil für jede einzelne Vorgesetz-ten- und Leitungsebene zu benennen. Die jeweiligen Regelungen imGleichstellungsplan ergreift das Ressort in eigener Verantwortung.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr unddigitale Infrastruktur

36. AbgeordneterMatthias

Gastel

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wann hat die Bundesregierung für die „Run-ter vom Gas“-Fahrradhelmkampagne die not-wendigen Lizenzrechte von den Inhabern derBild- und Urheberrechte – Disney Deutsch-land, Disney International und Lucas film In-ternational – erhalten, und wie hoch ist dieLizenzgebühr im Verhältnis zu den Kosten derGesamtkampagne (bitte beides in Euro ange-ben)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dorothee Bär

vom 19. Juni 2015

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur(BMVI) hat das Schreiben der The Walt Disney Company (Germa-ny) GmbH, das dem BMVI die Rechte für die Fahrradhelm-Plakat-kampagne einräumte, am 17. April 2015 erhalten. The Walt DisneyCompany (Germany) GmbH hatte die Abstimmung der Rechte-fragen konzernintern weltweit koordiniert. The Walt Disney Com-pany (Germany) GmbH hatte die Lizenzrechte an der Figur DarthVader für diese zeitlich befristete Verkehrssicherheitsaktion als abso-lute Ausnahme ohne Lizenzgebühr zur Verfügung gestellt.

Für die Darth-Vader-Plakataktion entstanden dem BMVI nach ak-tuellem Stand rund 50 000 Euro brutto Kosten für das Projektma-nagement, die Produktion der Plakate sowie die Klebekosten. Es ent-standen keine Kosten für Medialeistungen, da der langjährigeKooperationspartner der Verkehrssicherheitskampagne „Runtervom Gas“ 500 Plakatflächen in sechs Städten (Berlin, Köln, Mün-chen, Hamburg, Bonn und Frankfurt am Main) in der Zeit vom19. bis 28. Mai 2015 unentgeltlich zur Verfügung stellte.

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Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/5342 – 36 –

37. AbgeordneterMarcus

Held

(SPD)

Welchen Stand kann die Bundesregierung be-züglich der Umsetzung des Haushaltsvermerkszur Ertüchtigung von Betriebswegen an Bun-deswasserstraßen zu fahrradtauglichen Radwe-gen mitteilen?

38. AbgeordneterMarcus

Held

(SPD)

Wie wird das Antragsverfahren zur Beantra-gung von Haushaltsmitteln zur Ertüchtigungvon Betriebswegen an Bundeswasserstraßen zufahrradtauglichen Radwegen, die bereits fürdas Jahr 2015 vom Haushaltsausschuss desDeutschen Bundestages freigegeben wurden,aussehen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Norbert Barthlevom 17. Juni 2015

Die Fragen 37 und 38 werden wegen ihres Sachzusammenhangs ge-meinsam beantwortet.

Das BMVI hat die Grundlagen für den fahrradtauglichen Ausbauvon Betriebswegen an Bundeswasserstraßen neu geregelt. Da Prü-fung und Genehmigung entsprechender Anträge keine ministerielleAufgabe darstellen, hat das BMVI die Generaldirektion Wasserstra-ßen und Schifffahrt (GDWS) beauftragt, das Antrags- und Umset-zungsverfahren entsprechend neu festzulegen. Der bisherige Erlassvom 16. Oktober 2006 wurde aufgehoben.

Die Grundlage für die Neuregelung bildet der folgende, im Bundes-haushaltsplan 2015 in Kapitel 12 03 Titel 780 12 enthaltene Haus-haltsvermerk:

„Mit der Maßgabe der hälftigen finanziellen Beteiligung sowie derÜbernahme der Verkehrssicherungspflicht durch Kommunen undGemeindeverbände können mit diesen Ausgaben Betriebswege anBundeswasserstraßen auch für den Radverkehr tauglich ausgebautwerden. Hierzu können auf Antrag einmalig Mittel aus diesem Titelin Höhe von 50 % der Kosten für den Radwegeausbau (Sprungkostengegenüber dem Betriebswegeausbau) verwendet werden.“

Städte und Gemeinden, die Interesse an einer Förderung auf derGrundlage des vorstehenden Haushaltsvermerkes haben, könnensich an die GDWS wenden.

39. AbgeordneterOliver

Krischer

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welches ist der konkrete Zweck und Nutzender derzeit im Bau befindlichen Verlegung derBundesstraße 56 um wenige Dutzend Meternach Osten bei der Ortslage Froitzheim (Ge-meinde Vettweiß, Kreis Düren), und was kos-tet diese Verlegung?

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5342– 37 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 17. Juni 2015

Derzeit erfolgt östlich der Ortslage Froitzheim durch den Landes-betrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen der Bau einer Kurvenbe-gradigung im Zuge der B 56. Durch die Verbesserung der Linienfüh-rung entsprechend dem geltenden technischen Regelwerk und dieReduzierung von Zufahrten werden sowohl die Verkehrssicherheitals auch die Leistungsfähigkeit dieses Streckenabschnitts verbessert.Weiterhin können mit dieser Maßnahme die Lärm- und Abgasimmis-sionen verringert werden.

Nach Auskunft des Landes betragen die Baukosten des Erd- und De-ckenbaus rund 1 Mio. Euro. Die Fertigstellung soll im Septemberdieses Jahres erfolgen.

40. AbgeordneterNorbert

Müller

(Potsdam)

(DIE LINKE.)

Plant die Bundesregierung die Wiederaufnah-me der Maßnahme „Havelspange“ in den Bun-desverkehrswegeplan, und erachtet die Bun-desregierung eine Förderung der Maßnahmedurch den Bund als realistisch?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dorothee Bär

vom 16. Juni 2015

Die als „Havelspange“ bezeichnete Bundesfernstraßenverbindungzwischen der B 1 und der B 2 über den Templiner See ist als Teil dersog. Netzverknüpfung Potsdam im noch geltenden Bedarfsplan fürdie Bundesfernstraßen im Vordringlichen Bedarf enthalten. Dasbereits im Jahr 1998 begonnene Raumordnungsverfahren hatte dasLand Brandenburg wegen der vor Ort nach wie vor überwiegendenAblehnung gegenüber neuen Straßenverbindungen und des Fehlenseines erforderlichen gemeinsamen Verkehrskonzeptes eingestellt.Das Land hat die „Havelspange“ daher auch für den neuen Bun-desverkehrswegeplan nicht erneut angemeldet.

41. AbgeordneterAchim

Post

(Minden)

(SPD)

Werden die gemäß der Verordnung (EU)Nr. 913/2010 von der Bundesrepublik Deutsch-land neu einzurichtenden Güterverkehrskorri-dore 3 (Stockholm–Hamburg–Palermo) bzw. 8(Bremerhaven–Aachen/Berlin–Warschau) biszum 10. November 2015 zeitgerecht eingerich-tet worden sein, und welche Ergebnisse habendie Verkehrsmarktstudien für die Korridore 3und 8 ergeben?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 17. Juni 2015

Die Bundesregierung geht davon aus, dass die beiden genanntenKorridore für den wettbewerbsfähigen Schienengüterverkehr wie

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Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/5342 – 38 –

von der Verordnung (EU) Nr. 913/2010 vorgesehen am 10. Novem-ber 2015 betriebsfähig sind.

Die für beide Korridore seitens der Verwaltungsräte erstellten Ver-kehrsmarktstudien haben das Interesse des Verkehrsmarktes, einepositive Auswirkung auf das Bruttoinlandsprodukt, die Beseitigungnoch bestehender Hindernisse im grenzüberschreitenden Transport,eine Fortentwicklung des kombinierten Verkehrs, die Harmonisie-rung der Strukturen sowie eine Verbesserung der Wettbewerbsfähig-keit des Schienengüterverkehrs entlang der Korridore bestätigt.

42. AbgeordneterAchim

Post

(Minden)(SPD)

Welche Trassenkapazitäten hat die Bundesre-publik Deutschland für die EU-Güterverkehrs-korridore 3 und 8 zur Verfügung zu stellen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 17. Juni 2015

Die im Voraus zu vereinbarenden grenzüberschreitenden Zugtrassenund Reservekapazitäten für Güterzüge werden durch die am Korri-dor beteiligten Betreiber der Schieneninfrastruktur auf Grundlageder Rahmenregelung für die Zuweisung von Fahrwegkapazität imGüterverkehrskorridor festgelegt.

43. AbgeordneterAchim

Post

(Minden)

(SPD)

Welche Ein- und Durchführungspläne für dieKorridore 3 und 8 sind bisher erarbeitet wor-den, und wie sind daran die Bundesländer be-teiligt worden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 17. Juni 2015

Für die beiden genannten Korridore wurden Entwürfe der Durch-führungspläne durch die Verwaltungsräte der beteiligten Betreiberder Schieneninfrastruktur erstellt. Diese werden den Exekutivrätender Mitgliedstaaten zur Billigung vorgelegt.

Die Länder haben von der Möglichkeit, zu allen Sitzungen der Exe-kutivräte der Korridore einen benannten Vertreter als Beobachter zuentsenden, regelmäßig Gebrauch gemacht.

44. AbgeordneterAchim

Post

(Minden)

(SPD)

Welche Katalogtrassen sind für die Korri-dore 3 und 8 konstruiert worden, und wiesind dabei die jeweiligen SPNV-Prognosen(SPNV – Schienenpersonennahverkehr) nachKenntnis der Bundesregierung in den LändernNordrhein-Westfalen und Niedersachsen be-rücksichtigt worden?

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5342– 39 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 17. Juni 2015

Für die beiden genannten Korridore sind zum jetzigen Zeitpunktdurch die beteiligten Betreiber der Schieneninfrastruktur noch keineim Voraus vereinbarten grenzüberschreitenden Zugtrassen für Gü-terzüge definiert worden. Im Verfahren ist dem Kapazitätsbedarf ins-besondere des Schienenpersonenverkehrs einschließlich des Schie-nenpersonennahverkehrs Rechnung zu tragen.

45. AbgeordneteDr. Julia

Verlinden

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Was unternimmt die Bundesregierung, um dieim Besitz des Bundes befindliche DB Netz AGhinsichtlich ihres Umgangs mit schadstoff-belastetem Gleisschotter zu kontrollieren undso zu verhindern, dass schadstoffbelasteterGleisschotter vor Ort unsachgemäß und offenzugänglich gelagert wird und weder gegenWinddrift noch gegen Schadstoffabgabe in denBoden gesichert ist, wie dies aktuell in Stadeder Fall ist (vgl. Antwort des LandratesMichael Roesberg, Landkreis Stade, vom2. Juni 2015 auf die Anfrage des Kreistagsab-geordneten Ulrich Hemke vom 20. Mai 2015)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 19. Juni 2015

Die DB Netz AG vergibt nach ihrem internen Regelwerk im Rah-men von Baumaßnahmen die Aufgaben der Lagerung von Abfällenund die Sicherung der Umwelt vor Verunreinigungen an Dritte. DieAuftragnehmerin ist nach den Vereinbarungen mit der DB Netz AGauch für die Beantragung der erforderlichen Genehmigungen zustän-dig.

Nach Aussage der DB Netz AG wurden auf dem Gelände des ehe-maligen Stader Güterbahnhofs 18 000 t Gleisschotter sowie 4 000 tReinigungsmaterial gelagert. Die Lagerflächen seien für die Zwi-schenlagerung entsprechend vorbereitet worden (Ausplanung unter-halb der Haufwerke und Abdeckung der Haufwerke gegen Abtragdurch Wind), um die Eintragung von Schadstoffen in den Unter-grund oder Verbreitung in der Umwelt zu vermeiden.

Mit der endgültigen Abfuhr des Materials wird aufgrund der Kapazi-tätsgrenze des entsorgenden Betriebs von 1 000 t/Tag erst Ende Juni2015 gerechnet.

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Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/5342 – 40 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt,Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

46. AbgeordneteCaren

Lay(DIE LINKE.)

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregie-rung die Zahl der Wohnungen, die dem Wohn-raumförderungsgesetz entsprechen, bundes-weit zum 31. Dezember 2013 (bitte nach Bun-desländern aufschlüsseln)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Florian Pronold

vom 23. Juni 2015

Nach einer aktuellen Auswertung der Länder unterlagen zum31. Dezember 2013 bundesweit insgesamt rund 1,48 Millionen Woh-nungen Bindungen aus dem sozialen Wohnungsbau bzw. der Wohn-raumförderung. Sie teilen sich wie folgt auf die einzelnen Bundeslän-der auf:

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5342– 41 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums fürwirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

47. AbgeordneterUwe

Kekeritz(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Veränderungen ergaben sich aus derÜberarbeitung des Aktionsplans des Textil-bündnisses sowie von dessen Annexen (bitteÄnderungen einzeln auflisten), und welchekonkreten politischen Folgeprozesse ergebensich aus der Einbringung des Textilbündnissesauf dem G7-Gipfel in Elmau?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Thomas Silberhorn

vom 18. Juni 2015

Nach intensiven Verhandlungen zwischen dem Interims-Steuerungs-kreis des Textilbündnisses mit Vertretern des Handels und der In-dustrie (HDE, AVE, textil + mode und GermanFashion) einigte mansich am 13. April 2015 auf einen präzisierten Aktionsplan mit folgen-den wesentlichen Eckpunkten:

1. Schaffung eines gemeinsamen Bündnisgeists, der auf die Verant-wortlichkeit aller Bündnismitglieder abstellt;

2. Fokussierung auf den gemeinsamen und kontinuierlichen Prozessder Zielverfolgung mit dem Zweck der Zielerreichung;

3. Einigung auf ein glaubwürdiges Kontrollsystem (Review-Prozess)zur Überprüfung des Fortschritts aller Bündnismitglieder, dasSanktionen für Mitglieder vorsieht, die die Ziele des Bündnissesnicht verfolgen;

4. internationale Ausrichtung des Textilbündnisses.

Der Interims-Steuerungskreis hat weiterhin beschlossen, dass der An-nex als Bestandteil des Aktionsplans die Grundlage für die Weiter-entwicklung der Bündnisstandards und Umsetzungsanforderungenbildet. Entsprechende Arbeitsgruppen zu den Themen „Prozessche-mikalien“ und „existenzsichernde Löhne“ sind bereits aktiv. WeitereArbeitsgruppen (u. a. Umsetzung von Maßnahmen vor Ort, konkre-te Ausgestaltung des Review-Prozesses, Kommunikationsstrategie)sollen in den kommenden Wochen vom Interims-Steuerungskreismandatiert werden.

Die G7-Staaten einigten sich in Elmau auf die gemeinsame Verant-wortung von Regierungen und Wirtschaft zur besseren Umsetzungvon Nachhaltigkeitsstandards in Lieferketten. Dabei haben sie sichzu einer stärkeren Unterstützung und Nutzung von Multistake-holder-Initiativen (insbesondere Textilbündnis) in den G7 wie auchin den Produktionsländern verpflichtet. Diese sollen nicht nur zurUmsetzung bestehender internationaler Standards, sondern auch zurSchaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen genutzt werden. MehrTransparenz für Verbraucher wollen die G7-Staaten unter anderemdadurch erreichen, dass sie Konsumenten ermöglichen, Produkt-labels in Bezug auf ihre Nachhaltigkeit zu vergleichen.

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Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/5342 – 42 –

Konkret werden nun die G7-Arbeits- und Entwicklungsministereinen Aktionsplan entwickeln, der im Rahmen des geplanten Tref-fens der G7-Arbeits- und Entwicklungsminister am 12./13. Oktober2015 verabschiedet werden soll.

48. AbgeordneteRenate

Künast

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mit welchen konkreten Maßnahmen wird dieBundesregierung während ihrer G7-Präsident-schaft sicherstellen, dass die Arbeitsstandardsund der Arbeitsschutz bei der Textilproduktionentlang der Lieferkette verbessert und Arbeits-unfälle in Zukunft vermieden werden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Thomas Silberhorn

vom 22. Juni 2015

Die Bundesregierung verfolgt im Rahmen ihrer G7-Präsidentschaftsechs konkrete Initiativen zur nachhaltigen Gestaltung von globalenLieferketten, welche den G7-Staaten die Möglichkeit geben sollen,

1. kleine und mittlere Unternehmen in ihren Ländern bei einem so-zialverantwortlichen Lieferkettenmanagement zu unterstützen,

2. Konsumenten in die Lage zu versetzen, Produktlabel in Bezugauf ihre Nachhaltigkeit zu vergleichen,

3. durch Multistakeholder-Bündnisse in G7-Ländern und in Partner-ländern eine bessere freiwillige Umsetzung von Standards zu er-reichen, insbesondere im Textilsektor,

4. die Kapazität von Entwicklungsländern bei der Verfolgung nach-haltiger Exportstrategien zu stärken,

5. Arbeitsschutz und Prävention in ärmeren Produktionsländerndurch die Einrichtung eines Vision-Zero-Fonds (internationalerPräventionsfonds) zu fördern sowie

6. die Arbeit der nationalen Kontaktstellen für die Umsetzung derOECD-Leitlinien (OECD – Organisation für wirtschaftliche Zu-sammenarbeit und Entwicklung) durch Peer-Reviews zu verbes-sern, um außergerichtliche Beschwerdemechanismen zu stärken.

Zudem wird sich das Bündnis für nachhaltige Textilien (Textilbünd-nis) in Arbeitsgruppen auch mit der Frage der konkreten Umsetzungvon Maßnahmen vor Ort befassen. Expertinnen und Experten wer-den hierzu zeitnah vom (Interims-)Steuerungskreis des Textilbünd-nisses mandatiert werden. Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe bil-den dann die Grundlage für eine Entscheidung des (Interims-)Steue-rungskreises über gemeinsame Umsetzungsmaßnahmen.

Daneben setzt die Bundesregierung im Rahmen ihrer bi- und multila-teralen Entwicklungszusammenarbeit mit den maßgeblichen Produk-tionsländern der Textilwirtschaft ihre Programme zur Verbesserungder Sozial- und Umweltstandards fort und entwickelt gemeinsam mitden Partnerregierungen neue Ansätze. Mit diesen Erfahrungen sucht

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5342– 43 –

die Bundesregierung den Dialog mit den G7 und berät auf Nach-frage die G7-Mitglieder sowie die Europäische Kommission bei derEntwicklung eigener Bündnisse.

49. AbgeordneteRenateKünast

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie will die Bundesregierung während ihrerG7-Präsidentschaft erreichen, dass die Liefer-kette im Bereich der Textilproduktion transpa-rent gemacht wird?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Thomas Silberhorn

vom 22. Juni 2015

Der (Interims-)Steuerungskreis wird auch eine Arbeitsgruppe man-datieren, die konkrete Empfehlungen zur Fortschrittskontrolle allerMitglieder im Bündnis erarbeiten wird. Zudem soll ein Anerken-nungssystem für Initiativen und Standards erstellt werden, das be-reits bestehendes Engagement einzelner Mitglieder würdigt und ver-schiedene Initiativen und Standards vergleichbar macht. Sowohl dasAnerkennungssystem als auch die konkrete Fortschrittskontrollewerden einen entscheidenden Beitrag zu mehr Transparenz in derLieferkette leisten. Im G7-Kommuniqué von Elmau wird zudem einpolitisches Signal gesetzt: Die Staats- und Regierungschefs begrüßeninternationale Bemühungen, auch aufseiten der Privatwirtschaft, inder Textil- und Bekleidungsindustrie branchenweite Standards zurErfüllung der Sorgfaltspflicht zu veröffentlichen.

50. AbgeordneteRenate

Künast

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wann wird es im aktualisierten Aktionsplandes Textilbündnisses vom 21. April 2015 öf-fentlich einsehbare Annexe geben, die einenverbindlichen Zeitplan und verbindliche Bünd-nisdefinitionen enthalten (siehe dazu den Ver-weis im Dokument „Darstellung der Präzisie-rung des Aktionsplanes“ vom 21. April 2015auf der Internetseite des Bundesministeriumsfür wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-wicklung „Annexe sind die Grundlage für dieWeiterentwicklung und Definition der Bünd-nisstandards und Umsetzungsmaßnahmen“)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Thomas Silberhorn

vom 22. Juni 2015

Die Annexe des präzisierten Aktionsplans vom 13. April 2015 wer-den in den kommenden Wochen und Monaten sukzessive überarbei-tet. Hierzu hat der (Interims-)Steuerungskreis bereits zwei maßgebli-che Arbeitsgruppen zu „Chemikalien“ und „existenzsichernden Löh-nen“ mandatiert; beide Arbeitsgruppen haben ihre Tätigkeit aufge-

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GesamtherstellungVertrieb: Bundesanzei

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/5342 – 44 –

nommen. Weitere erforderliche Arbeitsgruppen werden eingerichtet.Die in den Arbeitsgruppen entstehenden Empfehlungen bilden dieGrundlage für die Überarbeitung und Präzisierung der Annexe.

: H. Heenemann GmbH & Co., Buger Verlag GmbH, Postfach 10 05

Berlin, den 26. Juni 2015

ch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83-91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

ISSN 0722-8333