satzung für den erwin-stresemann-preis der deutschen ornithologischen-gesellschaft e.v., möggingen

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[ J. Orn. 246 [ 112 Satzung für den Erwin-Stresemann-Preis der Deutschen Ornithologischen-Gesellschaft e.V., Möggingen. Anläßlich des 80. Geburtstages von Herrn Prof. Dr. Erwin Stresemann, Berlin, am 22. November 1969 hat die Deutsche Ornithologen-Gesellschaft den Erwin-Strese- mann-Preis gestiftet. Er wird vergeben für einzelne hervorragende ornithologische Veröffentlichungen. Art. 1 Der Preis besteht aus 1. der Erwin-Stresemann-Medaille; 2. einem Diplom, das den Namen des Preis~rägers (Autor), den vollständigen Titel der preisgekrönten Arbeit sowie deren Erscheinungsort und -datum ent- halten muß und von allen zur Zeit der Verleihung amtierenden Vorstands- mitgliedern zu unterzeichnen ist; 3. einem Geldbetrag von Deutsche Mark (West) 3000,--. Art. 2 Der Preis wird vergeben für eine einzelne wissenschaftliche Veröffentlichung über ein ausschließlich orni- thologisches Thema an den Autor dieser Veröffentlichung persönlich. Art. 3 Der Autor kann beliebiger Nationalität sein. Er darf beim Erscheinen der preisgekrönten Veröffentlichung nicht älter als 40 Jahre gewesen sein. Er braucht nicht Mitglied der DO-G zu sein und keine akademischen Grade zu besitzen. Die Prämiierung einer gemeinsamen Veröffentlichung mehrerer Autoren ist aus- geschlossen. Eine Teilung des Preises für mehrere Veröffentlichungen ist nicht möglich. Art. 4 Die Veröffentlichung muß in deutscher Sprache geschrieben sein. Sie darf nicht früher als vier Jahre vor der letzten Verleihung des Preises publiziert sein. Art. 5 Das Preisrichter-Kollegium (Jury) besteht aus fünf Ornithologen, von denen jeder eine Stimme hat. Sie können be- liebiger Nationalität sein, müssen aber der DO-G angehören. Eines der fünf Mit-

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[ J. Orn. 246 [ 112

S a t z u n g für den Erwin-Stresemann-Preis

der Deutschen Ornithologischen-Gesellschaft e.V., Möggingen.

Anläßlich des 80. Geburtstages von Herrn Prof. Dr. Erwin Stresemann, Berlin, am 22. November 1969 hat die Deutsche Ornithologen-Gesellschaft den Erwin-Strese- mann-Preis gestiftet. Er wird vergeben für einzelne hervorragende ornithologische Veröffentlichungen.

Art. 1

Der Preis besteht aus

1. der Erwin-Stresemann-Medaille;

2. einem Diplom, das den Namen des Preis~rägers (Autor), den vollständigen Titel der preisgekrönten Arbeit sowie deren Erscheinungsort und -datum ent- halten muß und von allen zur Zeit der Verleihung amtierenden Vorstands- mitgliedern zu unterzeichnen ist;

3. einem Geldbetrag von Deutsche Mark (West) 3000,--.

Art. 2

Der Preis wird vergeben

für eine einzelne wissenschaftliche Veröffentlichung über ein ausschließlich orni- thologisches Thema an den Autor dieser Veröffentlichung persönlich.

Art. 3

Der Autor

kann beliebiger Nationalität sein. Er darf beim Erscheinen der preisgekrönten Veröffentlichung nicht älter als 40 Jahre gewesen sein. Er braucht nicht Mitglied der DO-G zu sein und keine akademischen Grade zu besitzen.

Die Prämiierung einer gemeinsamen Veröffentlichung mehrerer Autoren ist aus- geschlossen. Eine Teilung des Preises für mehrere Veröffentlichungen ist nicht möglich.

Art. 4

Die Veröffentlichung

muß in deutscher Sprache geschrieben sein. Sie darf nicht früher als vier Jahre vor der letzten Verleihung des Preises publiziert sein.

Art. 5

Das Preisrichter-Kollegium (Jury)

besteht aus fünf Ornithologen, von denen jeder eine Stimme hat. Sie können be- liebiger Nationalität sein, müssen aber der DO-G angehören. Eines der fünf Mit-

Heft 2 ] E~WIN-STR~S~~ANN-Preis 247 1971 ]

glieder führt den Vorsitz. Der Vorstand der DO-G muß mit mindestens einem für Zoologie oder einem zoologischen Fachgebiet habilitierten Mitglied in der Jury vertreten sein.

Die Jury entscheidet unter sich mit einfacher Stimmenmehrheit.

Der Vorsitzer gibt das Abstimmungsverhälmis nicht bekannt, soll jedoch die Ent- scheidung kurz begründen.

Die Mitglieder der Jury werden berufen vom Vorstand der DO-G mit 2/8 Mehr- heit der dem Vorstand satzungsmäßig angehörenden Mitglieder. Der Vorstand kann auch den Vorsitzer der Jury bestimmen.

Nach jeder Preisverteilung, spätestens nach Ablauf von fünf Jahren seit der letzten Berufung, wird die Jury nach den vorstehenden Bestimmungen neu be- rufen.

Beim Rü&tritt oder Tod von Jury-Mitgliedern hat der Vorstand spätestens auf seiner nächsten Sitzung Ersatzberufung(en) auszusprechen.

Art. 6 Die Preisverleihung

kann erfolgen frühestens zwei Jahre nach der letzten Verleihung. Sie wird vor- genommen auf der dem Entscheid der Jury folgenden Mitgliederversammlung der DO-G durch deren Präsidenten, nach Möglichkeit an den Autor der preisge- krönten Arbeit persönlich. Die Verleihung wird gesondert im Journal für Orni- thologie veröffentlicht.

Art. 7

Vorschläge zur Prämiierung

einzelner Arbeiten können von jedermann gemacht werden; sie sind an den Präsidenten der DO-G zu richten. Der Präsident kann in Übereinstimmung mit dem Herausgeber-Gremium des Journals für Ornithologie solche Vorschläge zu- rückhalten, die offensichtlich dem geforderten Niveau nicht entsprechen. Vom Präsidenten gutgeheißene Vorschläge leitet er dem Vorsitzer der Jury zu, der fünf Exemplare der Arbeit anfordern kann. Das Arbeitsverfahren innerhalb der Jury bestimmt diese selbst.

Art. 8

Diese Satzung

kann während der nächsten 25 Jahre nicht geändert werden, ausgenommen Art. 1, Ziffer 3; Art. 3, Absatz 2 und Art. 4, 1. Satz. Für eine Änderung ist eine a/4 Mehrheit der anwesenden Mitglieder in Vorstand, Beirat und Mitglieder- Versammlung erforderlich; jedes der drei Gremien stimmt für sich ab.

Beschlossen auf der 83. Jahresversammlung der DO-G im Haag am 2. September 1970