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GPS-Konzepte Mai 2015
GPS . Banter Weg 12 . 26389 Wilhelmshaven . Tel. 04421 - [email protected] . www.gps-wilhelmshaven.de
. Schule an der Deichbrücke Wilhelmshaven .Schule am Forst Upjever . Wehdeschule Seghorn
. Dorfschule Mansie .
S GPS
(Staatlich anerkannte Tagesbildungsstätten)
GemeinnützigeGesellschaft für
ParitätischeSozialarbeit mbHWilhelmshaven
GemeinnützigeGesellschaft für
ParitätischeSozialarbeit mbHWilhelmshaven
gemeinsam unterstützen
Herausgeber: Gemeinnützige Gesellschaft für Paritätische Sozialarbeit mbH Wilhelmshaven ·
Geschäftsführer: Jürgen Hoffmann · Text: Fachkräfte der GPS Schulen · Redaktion: Hans-Hermann Kickler, Heinrich Dühring,
Dr. Christian Andrae · Kontakt: GPS - Geschäftsbereich Kinder und Jugend, Banter Weg 12, 26389 Wilhelmshaven, Tel. 04421-206-0,
[email protected], www.gps-wilhelmshaven.de · Stand: Mai 2015
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Konzeption Schulen der GPS
Inhalt
1. Träger und Schulen der GPS (Staatlich anerkannte Tagesbildungsstätten) 4
1.1 Kurzdarstellung des Trägers 4
1.2 Kurzdarstellung der Schulen der GPS 5
1.3 Standortkarte der Schulen der GPS 6
2. Leitbild und Zielsetzung 7
2.1 Leitbild 7
2.2 Zielsetzung 7
2.3 Kompetenzbereiche 7
3. Rahmenbedingungen 8
3.1 Personenkreis und rechtliche Grundlagen 8
3.2 Voraussetzungen / Finanzierung 9
4. Inhalte der Beschulung, Förderung, Pflege und Betreuung 9
4.1 Gliederung der Schulen der GPS 9
4.2 Pädagogisch-therapeutische Angebote 10
4.3 Wochenüberblick 11
4.4 Förderplanung 11
4.5 Berichtswesen und Dokumentation 12
4.6 Fachdienste 12
4.7 Elternarbeit 13
4.8 Vernetzung und Zusammenarbeit 14
4.9 Beschulungszeiten / Ferien / Schließungszeiten 14
4.10 Verpflegung / Versorgung / Hygiene / Pflege 14
5. Organisation und Management 15
5.1 Personal 15
5.2 Fortbildung / Supervision 16
6. Qualitätsmanagement 16
6.1 Qualitätssicherung 16
6.2 Qualitätssicherung in der Hauswirtschaft 17
7. Ausblick 17
Anhang 1: Die Förderung von Schülerinnen und Schüler mit schwer mehrfacher Behinderung in den Schulen der GPS 18
Anhang 2: Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit herausforderndem Sozialverhalten in den Schulen der GPS 24
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1. Träger und Schulen der GPS (Staatlich anerkannte Tagesbildungsstätten)
1.1 Kurzdarstellung des Trägers
Die Gemeinnützige Gesellschaft für Paritätische Sozialarbeit mbH Wilhelmshaven (GPS) wurde 1968 u. a. von ihrem Hauptgesellschafter, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V., gegründet. Die im Gesellschaftsvertrag fest-gelegten Aufgaben umfassen im Wesentlichen „die Förderung der Hilfe für Menschen mit Be-hinderung und von Behinderung bedrohter Men-schen, der Berufsbildung, der Kinder- und Ju-gendhilfe, der Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens, die Förderung des bürgerschaftlichen Engage-ments zu Gunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke sowie die selbstlose Un-terstützung von Personen, die infolge ihres kör-perlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind.“
In der Stadt Wilhelmshaven und den Landkrei-sen Wittmund, Friesland und Ammerland wer-den im Rahmen der Jugendhilfe, der Eingliede-rungshilfe und der Hilfe für ältere Menschen an ca. 60 Standorten ambulante, teilstationäre und stationäre Einrichtungen und Dienste von der GPS betrieben.
Ca. 1100 qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitar-beiter begleiten ca. 2600 Menschen in regiona-len und wohnortnahen Angeboten.
Die Schulen der GPS sind dem Geschäfts-bereich „Kinder und Jugend“ zugeordnet. In diesem Bereich bilden sie mit den Heilpäda-gogischen Kindergärten vier regionale Heilpäd-agogischen Zentren.
Zu diesem Geschäftsbereich gehören ebenfalls das Autismus-Therapie-Zentrum mit den Stand-orten in Wilhelmshaven und Bad Zwischenahn, der heilpädagogische Wohnverbund „Windrad“ in Wilhelmshaven, Friesland und Wittmund, so-wie der Jugendhilfeverbund mit Angeboten der stationären (Jugendwohngruppen) und teilstatio-nären (Tagesgruppen, Kinderkrippe, Kindergar-ten) Betreuung von Kindern und Jugendlichen und ambulanten Diensten in Wilhelmshaven, Friesland und Wittmund. Ferner gibt es zwei Pra-xen für Ergotherapie in Wilhelmshaven und Man-sie. Im Bereich der Ambulanten Dienste werden die Methoden „Sozialpädagogische Familienhil-fe“, „Video-Home-Training®“ und „Intensive So-zialpädagogische Einzelbetreuung“ angewandt.
Die Arbeit des Geschäftsbereichs wird durch Fachdienste für „Video-Interaktions-Begleitung“ und „Unterstützte Kommunikation“ ergänzt.
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Konzeption Schulen der GPS
1.2 Kurzdarstellung der Schulen der GPS
Der inhaltliche und organisatorische Rahmen der Arbeit in einer Schule1 wird durch die Festlegung des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe (Lan-desamt für Zentrale Soziale Aufgaben) bestimmt. Dieser Rahmen schließt für den schulischen Be-reich die unterrichtlichen Vorgaben des Nieder-sächsischen Kultusministeriums für den Förder-schwerpunkt Geistige Entwicklung ein.
Kinder und Jugendliche mit einem entspre-chenden sonderpädagogischen Förderbedarf erfüllen ihre Schulpflicht in den Schulen der GPS.
Die Schulen der GPS sind ein wesentlicher Be-standteil der umfassenden Eingliederungsmaß-nahmen für Kinder und Jugendliche2 mit einem Förderbedarf im Schwerpunkt Geistige Ent-wicklung.
1 In dieser Konzeption meint „Schule der
GPS“ immer eine staatlich anerkannte Tages-
bildungsstätte.
2 Wegen der leichteren Lesbarkeit werden
nicht durchgängig männliche und weibliche For-
men verwendet. Bisweilen meint die männliche
Form die weibliche mit oder umgekehrt.
Schulen der GPS sind teilstationäre Einrichtun-gen, in denen die Kinder und Jugendlichen eine soziale Integration durch gemeinschaftliches Lernen erfahren.
Die Schulen der GPS gliedern ihre inhaltliche Arbeit in den Primar / Sekundar 1 und Sekun-dar 2 – Bereich, denen die Kinder und Jugend-lichen gemäß ihrem Alter und Entwicklungs-stand zugeordnet werden.
Die Schulen der GPS befinden sich im Zentrum der Stadt Wilhelmshaven, in Schortens / Upje-ver, in Seghorn bei Varel und in Mansie bei Wes-terstede. Alle Häuser sind rollstuhlgerecht und verfügen über Pflegevorrichtungen. Jeder Schu-le steht ein Außengelände mit Sport- und Bewe-gungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Neben einem festen Raum für jede Klasse befin-den sich in den Schulen der GPS weitere spe-ziell eingerichtete Fach- und Therapieräume, z. B. Lehrküche, Turnhalle, Snoezelenraum, Raum für Physiotherapie, Matschraum, Medienraum, Werkraum etc.
Geschäftsführung
Geschäftsbereich
Kinder und JugendKindergärten und Schulen
Autismus-Therapie-Zentrum
Heilpädagogischer Wohnverband
JugendhilfeverbundPraxen für Ergotherapie
Geschäftsbereich
ArbeitWerkstätten
Verbund Sozialpsychi-atrischer Tagesstätten
Integrationsmanagement
Geschäftsbereich
WohnenWohnverbünde
Ambulanter Pflegedienst
Geschäftsbereich
Zentrale DiensteKundenverwaltung
Finanzbuchhaltung
Personalwesen
Informationstechnik
Geschäftsbereich
Berufliche Bildung und Qualifizierung
Berufliche Bildung
Fort- und Weiterbildung
Freiwilligendienste und Ehrenamt
Abb. 1: Die Schulen in der Aufbauorganisation der GPS
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1.3 Standortkarte der Schulen der GPS
Die Schulen gehören jeweils zu Heilpädagogischen Zentren in Wilhelmshaven, Friesland und Ammer-land. Ein Heilpädagogisches Zentrum umfasst einen heilpädagogischen Kindergarten, eine staatlich an-erkannte Tagesbildungsstätte sowie eine übergreifende Autismus-Förderung.
Schule an der Deichbrückeim Heilpädagogischen Zentrum Wilhelmshaven
Dorfschule Mansieim Heilpädagogischen Zentrum Ammerland
Wehdeschule Seghornim Heilpädagogischen Zentrum Friesland-Süd
Schule im HeilpWWilhelm
Schule am Forst Upjeverim Heilpädagogischen Zentrum Friesland-Nord
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Konzeption Schulen der GPS
2. Leitbild und Zielsetzung
2.1 Leitbild
Das aktuelle Leitbild der GPS finden Sie auf Seite 18 dieser Konzeption.
2.2 Zielsetzung
Die Schulen arbeiten mit der pädagogischen Zielsetzung, die eigenständige Persönlichkeit der Schüler/innen zu fördern, sowie ihnen eine bestmögliche Teilhabe an ihrer Umwelt zu er-möglichen. Diese Förderung wird den Fähig-keiten und Bedürfnissen der einzelnen Schüler/innen angepasst. Die Schulen der GPS sind für die Schüler/innen als Ort für individuelles Ler-nen konzipiert. Jedes Kind / jeder Jugendliche bekommt ein über die individuelle Hilfeplanung festgelegtes differenziertes Angebot. Die Wei-terentwicklung sowie der Erhalt der eigenen Fähigkeiten stehen hierbei im Vordergrund.
Den Kindern und Jugendlichen soll ein hohes Maß an schulischer Bildung und Erziehung vermittelt werden, um sie, gemessen an den persönlichen Fähigkeiten, zu einem möglichst selbstständigen Erwachsenenleben zu befähi-gen.
Die Grundlagen der Zielsetzungen für die in-haltliche Arbeit sind das Niedersächsische Kerncurriculum für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung und die Rahmenrichtlini-en für die Abschlussstufe Niedersachsen.
2.3 Kompetenzbereiche
Auszug aus dem Kerncurriculum für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
Informationen über den Schüler
» Persönlichkeitsbild
» Wahrnehmung
» Denken
» Medikation / medizinische Versorgung
» Bemerkungen
Fachbereich Sachunterricht
» Erkenntnisse gewinnen
» Kommunizieren
» Urteilen und Handeln
» Lernen lernen
Soziale Beziehung
» Distanzverhalten und Kontaktaufnahme
» Soziale Regeln
» Beziehungen gestalten
Fachbereich Bewegung und Sport
» Bewegungserfahrungen
» Bewegungskönnen entwickeln
» Erkenntnisse gewinnen
» Kommunikation und Interaktion
» Bewerten und Beurteilen
» Lernen lernen
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Selbstständigkeit und gesellschaftliche Teilhabe
» Nahrungsaufnahme und Essverhalten
» Körperpflege
» Sauberkeit
» Sorge um die eigene Person und um sein Eigentum
» Sozial- und kulturbezogenes Verhalten
Fachbereich Musik
» Wahrnehmung
» Bewegung
» Ausdruck
» Kommunikation
Fachbereich Kommunikation/Deutsch
» Mit vorsymbolischen Mitteln kommunizieren
» Mit symbolischen Mitteln kommunizieren
» Dialogregeln beachten
» Lesen - mit Texten umgehen
» Schreiben - Texte gestalten
» Englisch verstehen und sprechen
» Sich mit Sprache und Sprachgebrauch
» auseinandersetzen
Fachbereich Hauswirtschaft
» Wahrnehmen
» Erkenntnisse gewinnen
» Planen
» Handeln
» Kommunizieren
» Beurteilen und Bewerten
Fachbereich Mathematik
» Erleben / Erfahren
» Erkennen / Deuten
» Anwenden
» Reflektieren
» Kommunizieren
» Problemlösen
Fachbereich Gestalten/Werken
» Wahrnehmen
» Planen
» Erkenntnisse gewinnen
» Beurteilen und Bewerten
» Kommunizieren
» Sich ausdrücken
Auswahl möglicher Zusatzangebote
» Autismus-spezifische Förderung
» Ergotherapie
» Sprachtherapie
» Physiotherapeutische Begleitung
» Segel AG
» Fußball AG
» Tanzen im Sitzen
» Klassenreisen
» Außerschulische Lernorte
» Bewegungsbad
» Kooperation z. B. Schule, Kirche
» ärztliche Beratung
» Gestalttherapie
3. Rahmenbedingungen
3.1 Personenkreis und rechtliche Grundlagen
In die Schulen der GPS werden Kinder und Ju-gendliche im schulpflichtigen Alter aufgenom-men,
» weil sie geistig behindert sind, » weil sie mehrfach behindert sind,
» weil sie von diesen Behinderungen bedroht sind.
In Ausnahmefällen können auch Kinder und Ju-gendliche mit anderen wesentlichen Behinde-rungen in der Schule Aufnahme finden.
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Konzeption Schulen der GPS
Die vorgenannten Kinder und Jugendlichen wer-den nach den Bestimmungen des SGB XII und als Maßnahme der Eingliederungshilfe gem. §§ 53, 54 Abs. 1 Ziffer 1 SGB XII oder nach § 35 SGB VIII in Verbindung mit den §§ 162 ff des Niedersächsischen Schulgesetzes beschult.
Diese Hilfe umfasst:
» heilpädagogische und sonstige geeignete Maßnahmen zu einer angemessenen Schulbildung;
» Maßnahmen zum Erwerb lebensprakti-scher und sozialer Fähigkeiten, die geeig-net sind, dem Kind / dem Jugendlichen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft auch außerhalb von Familie und Einrichtungen zu ermöglichen;
» die teilweise Entlastung der betroffe-nen Familien durch die Beschulung / Betreuung des Kindes / Jugendlichen.
mit Behinderung sowie die pädagogi-sche Beratung der Eltern / Betreuer;
» Die Vermittlung von Kulturtechniken (Lesen, Schreiben, Rechnen);
» Beratung und Unterstützung bei der Versorgung der Schülerin / des Schülers mit Hilfsmitteln und Koordinierung zusätz-licher Therapien während der Schulzeit.
Soweit die Kinder / Jugendlichen nach dem Nie-dersächsischen Schulgesetz schulpflichtig sind, erfüllen sie durch den Besuch der Schulen der GPS gemäß §§ 162 ff NSchG ihre Schulpflicht.
Sowohl der überörtliche Träger der Sozialhilfe als auch die Schulbehörde überprüfen die Durch-führung der Hilfen bzw. die Einhaltung der Vo-raussetzungen für die Beschulung / Betreuung, entsprechend den jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen.
3.2 Voraussetzungen / Finanzierung
Eine Aufnahme in eine Schule der GPS kann er-folgen, wenn
» ein festgestellter sonderpädagogi-scher Förderbedarf im Schwerpunkt Geistige Entwicklung vorliegt;
» ein Kostenanerkenntnis durch das Sozialamt / Jugendamt vorliegt;
» die Zustimmung des Trägers erfolgt ist; » die Zustimmung des gesetzlichen
Vertreters besteht.Die Finanzierung erfolgt über das zuständige Sozialamt / Jugendamt nach den o. g. Rechts-grundlagen. Sie umfasst u. a. die pädagogische Förderung, Lehr- und Lernmaterial sowie die Kosten der Schülerbeförderung.
4. Inhalte der Beschulung, Förderung, Pflege und Betreuung
4.1 Gliederung der Schulen der GPS
Eine Klasse in den Schulen der GPS besteht in der Regel aus acht Schüler/innen. Die Klassen-einteilung erfolgt in Stufen, wofür das Alter der
Schüler/innen Orientierung bietet, aber nicht das alleinige Kriterium ist. Weitere Aspekte, die ein-bezogen werden, sind das Einschulungsalter,
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die individuellen Fähigkeiten und ebenso die Ab-sprachen mit Eltern und MitarbeiterInnen.
Aufgrund pädagogischer und organisatorischer Notwendigkeiten sind kombinierte Stufen mög-
lich (z. B. Primar- / Sekundarstufe 1). Im Regel-fall werden von den Schüler/innen alle Stufen durchlaufen.
4.2 Pädagogisch-therapeutische Angebote
Die pädagogisch-therapeutischen Angebote fin-den teils in der Gesamtklasse, teils in der Klein-gruppe und teils als Einzelförderung statt. Sie
werden ergänzt durch Arbeitsgemeinschaften und übergreifende und kulturelle Angebote.
Sekundarstufe 2 / Abschlussstufe:
10. bis 12. SchuljahrVorbereitung auf das Leben
als Erwachsener in den
Bereichen Leben und Wohnen, Arbeit und Beruf,
Freizeit, Umwelt und Öffentlichkeit,
Partnerschaft.
Sekundarstufe 1:5. bis 9. Schuljahr
Weitere Vertiefung und Festi-gung der bisher erworbenen
Kompetenzen.Der Unterricht wird verstärkt
auf Individualisierung, Lebens-bedeutsamkeit,
Handlungsorientierung und lebenspraktische Aspekte
ausgerichtet.
Primarstufe:1. bis 4. Schuljahr
Beginn der Vermittlung von Basiskompetenzen und
schulischen Inhalten
Gesamtklasse
» Hauswirtschaft
» Gestalten
» Musik
» Sachunterricht
» Kommunikation / Deutsch
» Bewegung / Sport
» Mathematik
» Klassenfahrt (alle 2 Jahre)
Kleingruppe
» Backen / Kochen
» Werken
» Textil
» Vertiefen von Inhalten aus dem Unterricht
» Differenzierung nach dem indi-viduellen Entwicklungsstand
» Spezielle Bewegungsangebote (z.B. Psychomotorik)
Einzelförderung:
» Wahrnehmung / Entspannung
» Sinnesschulung
» Therapeutische Angebote (Autismusspezifische Förderung, Ergotherapie)
» Vertiefen von Inhalten aus dem Unterricht
» Spezielle Förderung (z. B. Essbegleitung)
A r b e i t s g e m e i n s c h a f t e n (beispielhaft)
» Schwimmen
» Fußball
» Theater
» Segeln
Übergreifende Angebote
» Unterstützte Kommunikation
» TEACCH
» Klassenübergreifender Unterricht
» Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen
Kulturelle Angebote, z.B.:
» Theaterbesuche
» Kino
» Museum
» Feste / Feiern
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Konzeption Schulen der GPS
4.3 Wochenüberblick
Die Schüler/innen werden morgens von zu Hau-se oder von einer vereinbarten Haltestelle abge-holt und nachmittags wieder dorthin zurückge-bracht.
Der folgende exemplarische Stundenplan soll den Ablauf einer Woche in der Schule verdeut-lichen.
» Die Pausenzeiten variieren individu-ell in den Klassen; es finden wäh-rend dieser Zeiten gezielte Angebote für die Schüler/innen statt.
» Die inhaltliche Wochenunterrichtsplanung
wird nach Beschulungs- und Förderbedarf flexibel gestaltet.
» Zu bestimmten Themen werden Projekte in die Planung der Woche integriert.
4.4 Förderplanung
Die Feststellung des individuellen Förderbedarfs der Schüler/innen basiert auf vorliegenden Be-richten, Befunden, Gutachten und den Feststel-lungen des sozialhilferechtlichen Kostenaner-kenntnisses und:
» dem Aufnahmegespräch mit Eltern oder gesetzlichen Betreuern,
» der Anamnese, » der individuellen Entwicklungs-
und Förderdiagnostik.
An der Förderplanung sind neben den Mitarbei-terInnen aus den Klassen bei Bedarf auch die Begleitenden Dienste und der psychosoziale Fachdienst beteiligt.
Die Fortschreibung der individuellen Förderpla-nung erfolgt jährlich.
Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
1 Soziale Beziehung: Morgenkreis
Mathematik: Klassenübergreifende Lerngruppe
Kommunikation / Deutsch: Lesen / Schreiben
Mathematik: Rechnen
Kommunikation / Deutsch: Klassenübergreifende Lerngruppe
Hauswirtschaft: Frühstück / Hygiene
2 Hauswirtschaft: Frühstück / Hygiene
Hauswirtschaft: Frühstück / Hygiene
Hauswirtschaft: Frühstück / Hygiene
Hauswirtschaft: Frühstück / Hygiene
Bewegung / Sport :
Schwimmen
3 Gestalten/Werken: Werkunterricht, Textilunterricht
Hauswirtschaft: Einkauf, Kochen
Gestalten: Malen, Basteln, Bauen
Musik: Musik und Bewegung
4 Sachunterricht: Technik
Projektarbeit: Besuch außerschuli-scher Lernorte
Bewegung und Sport: Sport/Psychomotorik
Sachunterricht: Zeit und Geschichte
Selbstständigkeit: Mittagessen / Hygiene
5 Selbstständigkeit: Mittagessen / Hygiene
Selbstständigkeit: Mittagessen / Hygiene
Selbstständigkeit: Mittagessen / Hygiene
Selbstständigkeit: Mittagessen / Hygiene
6 Soziale Beziehung: Gesellschaftsspiele
Kommunikation / Deutsch: Lesen / Schreiben
Mathematik: Rechnen
Soziale Beziehung: Abschlusskreis
Sachunterricht: Heimat / Natur
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4.5 Berichtswesen und Dokumentation
Die Arbeit in den Schulen der GPS wird akten-kundlich dokumentiert. Beispielhaft für die Do-kumentation sind:
» jährliche individuelle Förderplanung, » jährliche Zeugnisse,
» Anwesenheit, » Wochenunterrichts- und
Stundenpläne / Klassenbuch, » Medikamentenplan, » Elternkontakte, » Unfälle.
4.6 Fachdienste
Autismus
Sind Kinder oder Jugendliche von einer tief-greifenden Entwicklungsstörung (ICD 10 -84.0 „Frühkindlicher Autismus“) betroffen, werden sie in ein spezielles Förderprogramm aufge-nommen.
Es handelt sich um eine symptomorientier-te Therapie, die zwei Einheiten pro Woche für das Kind / den Jugendlichen und eine 4-6-wö-chige psychologische Beratung der Eltern um-fasst. Das Arbeitsteam, bestehend aus Klas-senleiter/in, Therapeut/in und Psycholog/in plant im Abstand von 4-6 Wochen die För-derung für das Kind / den Jugendlichen in der Therapie, der Klasse und auf Wunsch im häuslichen Bereich.
In das Behandlungskonzept gehen die Metho-den der Verhaltenstherapie und der Wahrneh-mungsförderung ein und werden durch spezifi-sche Therapien ergänzt.
Schwere und mehrfache Behinderung
Der Fachdienst unterstützt bei Bedarf das Klassenteam bei der Erfassung des Entwick-lungsstandes der Schüler/innen. Der Schwer-punkt liegt dabei auf Kommunikation und Ei-genständigkeit.
Herausforderndes Sozialverhalten
Bei Schüler/innen mit herausforderndem So-zialverhalten unterstützt der psychosoziale Fachdienst.
Video-Interaktions-Begleitung
Video-Interaktions-Begleitung (VIB®) wird von über SPIN® Deutschland ausgebildeten Mit-arbeiterInnen angeboten. VIB unterstützt die MitarbeiterInnen in der täglichen Arbeit im Be-reich der Interaktionen mit Kindern, Eltern und KollegInnen und dient der Reflexion des eige-nen pädagogischen Handelns. Ausgewählte Situationen werden mit der Videokamera auf-genommen und im Hinblick auf Ressourcen ausgewertet. Daraus neu entwickelte Hand-lungskonzepte werden in der Anwendung durch Videoaufnahmen fortführend begleitet und gestützt
Darüber hinaus eignen sich Sequenzen der Vi-deoaufnahmen für eine wertfreie Verhaltens-analyse ebenso, wie für Förderdiagnostik so-wie zur Erstellung der Förderprogramme.
Unterstützte Kommunikation
Diese Methode richtet sich in erster Linie an Menschen mit schweren Kommunikationsbeein-
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Konzeption Schulen der GPS
trächtigungen. Es werden je nach Bedarf z. B. Zeichen, Gebärden, Hilfsmittel, Techniken und
Strategien zur Verfügung gestellt und in den All-tag eingebunden.
4.7 Elternarbeit
Um die bestmögliche Förderung für die Schüler/innen zu erreichen, ist eine gute und vertrauens-volle Zusammenarbeit mit den Eltern (bzw. ge-setzlichen Betreuern) unerlässlich.
Wir gestalten die Zusammenarbeit in der Regel in folgender Weise:
Aufnahmegespräch
In einem ersten Gespräch lernen die Eltern die Schulen der GPS mit ihren Gegebenheiten ken-nen. Gleichzeitig erhält die Leitung einen Ein-druck von dem / der Schüler/in und seinem Umfeld. Im Gespräch werden die Fragen aller Beteiligten erörtert. Es kann ein Hospitationstag von Eltern und Schüler/innen in der Schule ver-abredet werden.
Hausbesuche
Hausbesuche durch die MitarbeiterInnen der Klassen finden ein- bis zweimal jährlich und bei Bedarf häufiger statt. Inhalte der Hausbesuche sind neben dem Informationsaustausch über den Alltag der Schüler/innen das Kennenlernen der Lebenswelt, Informationen über die Vorge-schichte der Schüler/innen, die Förderplanung und die Schul- und Berufsperspektive.
Elternabende
In den Schulen finden innerhalb eines Schuljah-res ein bis zwei Gesamtelternabende statt, u. a. werden dort die Gesamtelternvertreter gewählt.
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit zusätzli-cher Klassenelternabende.
Elternvertretung
Die Elternvertretung wird alle zwei Jahre neu ge-wählt. Sie vertritt die gemeinsamen Interessen der Eltern und stellt ein Verbindungsglied zwi-schen Eltern und Schule dar.
Elternberatungsgespräche
Die Eltern werden bei Bedarf zu Einzelterminen von den MitarbeiterInnen der Klassen und den therapeutischen Fachkräften eingeladen.
Weitere Kontakte können über ein so genann-tes Mitteilungsheft der einzelnen Schüler/innen geführt werden. Die Eltern werden durch Infor-mationsblätter und Elternbriefe über aktuelle Ge-schehnisse benachrichtigt.
Telefonate mit den Mitarbeiter/innen der Klas-sen sind zu vereinbarten Zeiten möglich (vor und nach der Betreuungszeit).
Um die gemeinschaftlichen Kontakte zu fördern, werden die Eltern zu Festen und Feiern eingela-den.
Schülervertretung
Über die Schülervertretung wird die altersge-rechte Beteiligung der Kinder und Jugendlichen am Schulalltag ermöglicht.
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4.8 Vernetzung und Zusammenarbeit
Die MitarbeiterInnen arbeiten mit externen The-rapeut/innen und Einrichtungen wie Schulen, Beratungszentren, Jugend-, Gesundheits-, Ar-beits- und Sozialämtern zusammen. Innerhalb der GPS besteht eine enge Zusammenarbeit der
Schulen untereinander sowie mit den Heilpäd-agogischen Kindergärten und den Werk- und Wohnstätten. Diese Zusammenarbeit gestaltet sich in der Regel in Form von gegenseitiger Be-ratung und Information.
4.9 Beschulungszeiten / Ferien / Schließungszeiten
Beschulungszeiten:
Montag 08.05 Uhr bis 14.30 Uhr Dienstag 08.05 Uhr bis 14.30 Uhr Mittwoch 08.05 Uhr bis 14.30 Uhr Donnerstag 08.05 Uhr bis 14.30 Uhr Freitag 08.05 Uhr bis 12.30 Uhr
Neben den Beschulungszeiten stehen den Mit-arbeiter/innen Stunden für Konferenzen, Außen-kontakte, Vor- und Nachbereitung, Team- und Elterngespräche etc. zur Verfügung.
Schließungszeiten:
Die Schulen der GPS schließen an 30 Tagen (Montag bis Freitag) pro Kalenderjahr. Diese werden innerhalb der niedersächsischen Schul-ferien geplant. An den verbleibenden Ferienta-gen wird an den Schulen der GPS ein Betreu-ungsprogramm angeboten.
4.10 Verpflegung / Versorgung / Hygiene / Pflege
Wir begleiten die Schüler/innen beim Einnehmen der Mahlzeiten innerhalb der Beschulungszeit. Das Frühstück wird in der Regel von zu Hause mitgebracht. Wird gemeinsam ein Frühstück or-ganisiert, werden die Kosten hierfür miteinander getragen. Wenn möglich, wird die Auswahl der Lebensmittel und der Einkauf gemeinschaftlich durchgeführt. Die Schüler/innen sind in die prak-tische Durchführung und die Nachbereitung ein-bezogen.
Ein gemeinsames Mittagessen wird für alle Schüler/innen im Klassenverband angeboten. Ganztägig werden ausreichend Getränke bereit-gestellt.
Bei der Zubereitung und Auswahl der Mahlzeiten werden die hygienischen Vorschriften sowie er-nährungsphysiologische Aspekte berücksichtigt.
Die erforderlichen pflegerischen Maßnahmen der einzelnen Schüler/innen werden in der Schu-le durchgeführt.
In allen Bereichen der Verpflegung, Versorgung, Hygiene und Pflege wird neben der Ausführung der eigentlichen Tätigkeiten die ganzheitliche pä-dagogische Förderung einbezogen.
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Konzeption Schulen der GPS
5. Organisation und Management
5.1 Personal
Schulleitung
Jede Schule wird von einer freigestellten Leitung mit der erforderlichen Qualifikation nach dem Nie-dersächsischen Schulgesetz geführt. Diese ist verantwortlich für die Sicherstellung der Auftrags-erfüllung und hat die Dienst- und Fachaufsicht.
Mitarbeiter/innen in den Klassen
Jede Klasse ist mit einer / einem Klassenleiter/in, mit einer Qualifikation nach dem Niedersächsischen Schulgesetz, einer / einem pädagogischen Mitar-beiter/in und ggf. mit einer Hilfskraft besetzt (z. B. Freiwillige Soziale Helfer/innen, Bundesfreiwilligen-dienstler/innen und Praktikant/innen). Zusätzlich wird die Arbeit durch die Begleitenden Dienste, den Psycho-Sozialen Fachdienst, sowie Hauswirt-schaftskräfte und Hausmeister unterstützt.
Qualifikationen der Mitarbeiter/innen
Das Personal wird interdisziplinär besetzt. Bei-spielhafte pädagogische Qualifikationen sind:
Klassenleiter/innen: Lehrer/innen, Sozialpädagogen/innen und Erzieher/innen mit sonderpädagogischer / unterrichtsbezogener Zusatzqualifikation, Diplompädagogen/innen, Sonderpädagogen/innen, Heilpädagogen/innen.
Pädagogische Mitarbeiter/innen: Erzieher/innen, Kinderpfleger/innen, Sozialassistent/innen, (Kinder-) Krankenschwester/-pfleger, Heilerziehungspfleger.
Begleitende Dienste / Fachdienste: Sozialpädagogen/innen, Video-
Home-Trainer/innen, Psycholog/innen, Ergotherapeuten/innen, Logopäden/innen, Heilpädagogen/innen, Sport- / Gymnastik- / Rhythmiklehrer/innen, Gestalttherapeuten/innen, Motopäden/innen u.a.
Teamarbeit
In unseren Schulen wird im Team gearbeitet. Dies gestaltet sich in Form von:
» Einrichtungsbesprechungen, täglichen Frühbesprechungen, Konferenzen, Einzelfallbesprechungen mit den Begleitenden Diensten / Fachdiensten, Projektbesprechungen;
» Gegenseitige fachliche Beratung und Unterstützung in der alltäglichen Arbeit;
» Zusammenarbeit mit weite-ren Institutionen wie z. B.: Pro Familia, Krankengymnastik-Praxen, Logopädie-Praxen;
» Klassenübergreifender Unterricht; » Interne und externe Fortbildungen
/ Supervision.
Weitere Tätigkeiten der MitarbeiterInnen
» Anleitung von Freiwilligen Sozialen Helfer/innen, Freiwilligendiensten, Schulpraktikanten/innen, ehrenamtli-chen Mitarbeitern/innen, Hospitationen, Anleiter/innen-Gespräche,
» Teilnahme an Helferkonferenzen, » Außenkontakte wie Schulbesuche,
Hausbesuche, Ärzte, externe Therapeuten,
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» Teilnahme an Arbeitskreisen, » Gestaltung von Festen,
Klassenfahrten, Freizeiten, Ausflügen, Projekten, Elternabenden.
5.2 Fortbildung / Supervision
In den Schulen ist eine regelmäßige interne Su-pervision über die Video-Interaktions-Begleitung möglich. Externe Supervision kann bei Bedarf, unter Berücksichtigung der Richtlinien der GPS für Supervision, durchgeführt werden.
Die MitarbeiterInnen haben die Möglichkeit, an externen und an intern organisierten Fortbildun-gen teilzunehmen. Jede/r Mitarbeiter/in bildet sich mindestens einmal jährlich fort.
6. Qualitätsmanagement
6.1 Qualitätssicherung
Die Sicherung der Qualität unserer Arbeit um-fasst folgende Punkte:
1. Die Schulleitung überprüft die Erstellung der individuellen Förderplanung der Schüler/innen (siehe 4.4 Förderplanung). Die Förderziele und deren Erreichbarkeit werden mindestens einmal jährlich kon-trolliert und fortgeschrieben. Dem Leistungsträger wird jährlich Bericht (Zeugnis) erstattet.
2. Die Berichte (Zeugnisse) werden der Schulleitung vor der Weitergabe vorge-legt.
3. Erfolgt eine Aufnahme nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII), wer-den mit dem Leistungsträger halbjährlich Hilfeplangespräche geführt. Die Kontrolle und Fortschreibung der festgelegten Ziele und Inhalte erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt (Hilfeplanverfahren §36 SGB VIII).
4. Der Träger belehrt die MitarbeiterInnen über die Einhaltung der Schweigepflicht, Aufsichts- und Sorgfaltspflicht. MitarbeiterInnen sind verpflichtet, die Durchführung der Belehrung mit einer Unterschrift zu bestätigen.
5. Die MitarbeiterInnen nehmen gemeinsam mit der Leitung an den dokumentierten monatlichen Einrichtungsbesprechungen teil.
6. Im Bedarfsfall erfolgt eine Beratung und Anleitung durch interne und externe Fachkräfte, wie dem Psycho-Sozialen Fachdienst der GPS, Beratungszentren u. ä.
7. Die MitarbeiterInnen können an exter-ner Supervision unter den Vorgaben der GPS-Richtlinien teilnehmen.
8. Interne oder externe Fortbildungen der MitarbeiterInnen werden in
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Konzeption Schulen der GPS
Zusammenarbeit mit der Leitung inhaltlich geplant und festgelegt.
9. Die Video-Home-Trainer/innen der GPS erhalten gezielte Einzelsupervision und nehmen an übergreifenden Fortbildungsveranstaltungen, beispiels-weise über „SPIN® Deutschland“, teil.
10. Die Schulen der GPS verfügen gemein-sam mit den Heilpädagogischen Zentren über ein internes Beratungsnetzwerk in Unterstützter Kommunikation (UK).
Durch den regelmäßigen Austausch in Form von Arbeitsgruppen und Fortbildungsveranstaltungen ist der Bereich UK stetig in der Weiterentwicklung.
11. Die GPS nimmt als freier Träger den Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII mit der Gestellung eigener Fachkräfte wahr.
12. Die GPS überwacht die persönliche Eignung der Beschäftigten nach § 72 a SGB VIII.
6.2 Qualitätssicherung in der Hauswirtschaft
Die hauswirtschaftliche Versorgung wird mit Hil-fe eines Eigenkontrollsystems gesteuert. Somit werden die gesetzlichen Vorgaben aus dem Be-reich der Lebensmittelhygiene-Verordnung und des Infektionsschutzgesetzes zur Sicherung von
Qualität und gesundheitlicher Vorsorge einge-halten. Die Verantwortlichkeit für Checklisten, Belehrungen und Einhaltung der Standards liegt bei der Schulleitung.
7. Ausblick
Die Schulen der GPS verstehen sich als - bis-lang unverzichtbare - Bestandteile einer vielfäl-tigen regionalen Schullandschaft. Sie stehen in Verbindung mit anderen Schulen vor Ort und nutzen jede Gelegenheit für eine engere Zusam-menarbeit.
Zugleich setzen sich die Schulen der GPS mit ih-rer langjährigen Erfahrung und fachlichen Kom-petenz dafür ein, dass die besonderen Bedürf-nisse, Fähigkeiten und Interessen von Kindern und Jugendlichen mit geistiger Behinderung und ihren Familien in allen Schulformen berücksich-tigt werden. Dazu kann z.B. eine fachliche Bera-
tung von anderen Schulen, die sich auf den Weg der inklusiven Beschulung machen, bei der GPS abgerufen werden.
Ein wesentliches Merkmal einer inklusiv ausge-richteten Schullandschaft ist aus Sicht der GPS eine größtmögliche Wahlfreiheit für Schüler und ihre Erziehungsberechtigten, was die geeignete Schulform betrifft.
Die Konzeption der GPS-Schulen wird je nach aktuellen Erkenntnissen und Erfordernissen wei-ter entwickelt.
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Anhang 1: Die Förderung von Schülerinnen und Schüler mit schwer mehrfacher Behinderung in den Schulen der GPS1
1. Personenkreis
In dieser Ergänzung zur Konzeption „Schulen der GPS“ geht es um jene Schüler/innen, die aufgrund ihrer schweren körperlichen und geis-tigen Beeinträchtigung in der Bewegung, Wahr-nehmung und Kommunikation erheblich einge-
schränkt sind. Die Möglichkeiten einer aktiven Kontaktaufnahme, Auseinandersetzung bzw. Beschäftigung mit ihrer Umwelt (Menschen / Dingen) ist ihnen nur begrenzt möglich oder so-gar gänzlich verwehrt.
2. Zielsetzung
Die Schulen der GPS arbeiten mit der pädago-gischen Zielsetzung, die eigenständige Persön-lichkeit der Schüler/innen zu fördern, sowie ih-nen eine bestmögliche Teilhabe an ihrer Umwelt zu ermöglichen. Diese Förderung wird den Fä-higkeiten und Bedürfnissen der einzelnen Schü-ler/innen angepasst.
Für schwer mehrfach behinderte SchülerInnen bedeutet das: Der Aufbau, der Erhalt und die Weiterentwicklung von Fähigkeiten sowie die Entgegenwirkung von Rückentwicklungen der eigenen Fähigkeiten stehen im Vordergrund.
Die Wahrnehmung und Erfüllung der Grundbe-dürfnisse gehören ebenfalls zur Zielsetzung. Sie werden als Förderbereiche/ Förderziele gese-hen und individuell auf die Schüler/innen abge-stimmt:
» Hunger, Durst, Schmerz vermeiden » Bewegung, Anregung, Abwechslung » Sicherheit, Stabilität /
Verlässlichkeit der Beziehung
» Bindung und angenommen sein und persönliche Zuwendung
» Anerkennung und Selbstachtung » Selbständigkeit, Selbstbestimmung,
Unabhängigkeit
Die Schulen der GPS sind für die Schüler/innen als Ort für individuelles Lernen konzipiert. Jedes Kind / jeder Jugendliche bekommt ein über die individuelle Förderplanung festgelegtes differen-ziertes Angebot.
Grundlagen für die Zielsetzungen der inhaltli-chen Arbeit mit schwer mehrfach behinderten SchülerInnen sind das Niedersächsische Kern-curriculum für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, die Rahmenrichtlinien für die Ab-schlussstufe Niedersachsen und z.B. die Beob-achtungsbögen von Lilli Nielsen.
1 – Auszug aus einer umfangreicheren Konzeption
19
Konzeption Schulen der GPS
3. Inhalte der Beschulung, Förderung, Pflege und Betreuung
Die Förderung und Bildung der Schüler/innen mit Schwerbehinderung ist integriert in die be-stehende Arbeit der Schulen der GPS und be-inhaltet
» heilpädagogische und sonstige geeignete Maßnahmen zu einer angemessenen Förderung (Unterricht);
» Maßnahmen zum Erwerb lebensprakti-scher und sozialer Fähigkeiten, die geeig-net sind, der Schülerin/dem Schüler die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft auch außerhalb von Familie und Einrichtungen zu ermöglichen;
» die Vermittlung von Grundlagen für soziale Kontakte;
» die Grundversorgung, wie z.B. Nahrungsaufnahme, die allgemeine Pflege und spezielle Pflege;
» eine Förderung in den Fachbereichen der − sozialen Beziehung − Kommunikation − Bewegung − Kognition − Förderpflege − Wahrnehmung − Musik
» Beratung und Unterstützung der Eltern bei der Versorgung der Schüler/innen mit Hilfsmitteln und Koordinierung zusätzli-cher Therapien während der Schulzeit.
3.1 Grundversorgung
3.1.1 Nahrungsaufnahme
» sich versorgen lassen » sich selbst versorgen
3.1.2. Pflege
» Körperberührung zulassen » sich pflegen lassen » Vertrauen aufbauen » erforderliche Pflegemaßnahmen zulassen
3.1.3 Sitz- und Lageveränderungen
» Prophylaxe gegen Skelettverformungen » Druckstellenprophylaxe » Schmerzlinderung
» Veränderung der Gewohnheitshaltung » Eigenaktivität des Schülers stimulieren » Angebote in unterschied-
lichsten Lagerungen
3.1.4. Spezielle Pflege
Die spezielle Pflege kann nach Absprache mit den Eltern / Betreuern und nach Einweisung durch medizinisches Fachpersonal vorgenom-men werden. Sie beinhaltet z.B.:
» Wundversorgung » Sondieren » Medikamentengabe » Erstmaßnahmen bei Krampfanfälle » allgemeiner Umgang mit
dem Trachiostoma
20
» allgemeiner Umgang mit Sauerstoffzufuhr » Wachkoma- Schüler » Zuckerkrankheit » Lähmungen » Unterstützung bei der Stuhl- und
Harnentleerung bei chronischen Darm-
und Blaseninaktivitäten
In medizinischen Grenzfällen ist eine Absprache der Beschulung zwischen Schule und Kosten-träger, Krankenkasse, Rentenversicherung usw. notwendig.
3.2 Grundlagen der Förderung
3.2.1 Rhythmisierung der Aktivzeiten und Ruheperioden
» Wach- und Schlafrhythmus anpassen » Ruhephasen ermöglichen » Medikation beachten
(Unruhezustände, Müdigkeit, etc.) » durch Rituale eine Tagesstruktur bieten
3.2.2 Schaffung geeigneter Lebens- und Lernräume
» Ort für Ruhephasen (z.B. Pflegebett, abgetrennte Ruheecken usw.)
» Ort für Aktivphasen (z.B. Hängematte; Angebot am Tisch, Stehtrainer usw.)
» Offene Fläche für Gruppenerleben » klar strukturierter und über-
sichtlicher Klassenraum » Orientierungshilfen anbie-
ten (z.B. Lichteffekte, rhythmi-sierter Tagesablauf usw.)
» pflegetechnische Ausstattung
3.2.3 Organisation von Interaktionsangeboten und -möglichkeiten
» pädagogisch, strukturierte Interaktionen » ruhige und intensive Zuwendung » Interaktion innerhalb der Klasse
(z.B. Morgenkreis, gemein-same Mahlzeiten, etc.)
» Interaktion untereinander, zu Erwachsenen und zu ande-ren Mitschülern ermöglichen
» klassenübergreifende Angebote (z.B.: Psychomotorikgruppe, Schwimmen, Musikkreis, etc.)
3.2.4 Aufbau von persönlichen Beziehungen
» Auswahl von Bezugspersonen » wechselseitige Aktivitäten » gemeinsame Interessen » soziale Beziehungen » emotionale Beziehungen » Vermeidung von übermäßiger
Bindung, um emotionalen Einbruch bei evtl. Wechsel zu vermeiden
» mehrere Bezugspersonen
3.2.5 Beteiligung an Alltagsaktivitäten
» Förderung der Eigenaktivität » eigene Entscheidungen ermöglichen » eigene Interessen ermöglichen » Erkunden aktivieren » Zusammenhang des Alltags erfahrbar
machen (Orientierungshilfen geben) » ritualisierte Tagesstruktur
21
Konzeption Schulen der GPS
3.3 Kompetenzbereiche aus dem Kerncurriculum für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung und den Beobachtungsbögen nach Lilli Nielsen
Informationen über den Schüler
» Persönlichkeitsbild » Medikation/ medizinische Versorgung » Bemerkungen (Krankheitsbild / Trauma) » bisher besuchte Institutionen
/ Schulen (Zeitraum) » Therapeuten (Fachrichtung)
Fachbereich Kommunikation
» Gemeinschaft erleben » Kommunikation auf ver-
schiedenen Ebenen - nonverbale Sprache - aktive Sprache - Sprachverständnis » Unterstütze Kommunikation » Ausdruck des inneren Zustandes
Soziale Beziehungen
» emotionale Kompetenz » soziale Kompetenz » Vertrauen aufbauen » Umgehen lernen mit Interaktion » Regeln kennen lernen » Spielverhalten
Fachbereich Bewegung
» Beziehung zur Umwelt aufnehmen » Bewegungserfahrungen sammeln
(Vibration, Mikrobewegung; Druck, Lockerung, Rotation, Gleichgewicht, etc.)
» Eigenbewegungen erhalten und ausbauen » Grobmotorik » Feinmotorik » Sitz- und Lagerungshilfen/
Lageveränderung » Mobilisation » Beteiligung an Alltagsaktivitäten
Fachbereich Wahrnehmung
» Berührungen zulassen » räumliche Wahrnehmung » Objektwahrnehmung » Somatische Wahrnehmung » haptisch - taktile Wahrnehmung » Kinästhetische Wahrnehmung » Visuelle Wahrnehmung » auditive Wahrnehmung » Geruchs- und geschmack-
liche Wahrnehmung
Fachbereich Förderpflege
» Vertrauen aufbauen » den Körper wahrnehmen » Sauberkeitserziehung » Hygiene » An- und Ausziehen » Mundmotorik » Essfertigkeiten
Fachbereich Kognition / Denken
» Motivationsbereiche entwickeln » Interessengebiete erkennen » Entwicklungsalter
Fachbereich Musik
» Entspannung erfahren » Aufmerksamkeit entwickeln » Rhythmik erleben » Freude erzeugen
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3.4 Wochenüberblick
Die Schüler/innen werden morgens von zu Hau-se oder von einer vereinbarten Haltestelle abge-holt und nachmittags wieder dorthin zurückge-bracht.
Der folgende exemplarische Bildungsplan soll den Ablauf einer Woche in der Schule verdeut-lichen.
Uhrzeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
8.00 – 8.45 Uhr Ankommenszeit Ankommenszeit Ankommenszeit Ankommenszeit Ankommenszeit
9.00 – 10.00 Uhr Einkaufen
Förderpflege
Frühstück / Kom-
munikation
Förderpflege
Psychomotorik
Frühstück / Kom-
munikation
Förderpflege
Frühstück / Kom-
munikation
Förderpflege
Frühstück / Kom-
munikation
Förderpflege
10.00 – 10.30 Uhr Vorbereitung
Brunch
Freizeit / Snoe-
zelen
Freizeit / Soziale
Beziehung
Freizeit / Soziale
Beziehung
Wassergewöh-
nung
10.30 – 12.00 Uhr Brunch / Kom-
munikation
Kreatives Gestal-
ten / Wahrneh-
mung
Bewegungs-
übungen
Förderung im
Wahrnehmungs-
bereich
Bewegungs-
übungen
Hauswirtschaft
Umwelterfahrung
/ Wahrnehmung
Singkreis
11.15 – 12.00 Uhr
Mittagessen /
Kommunikation
Förderpflege
12.00 – 13.30 Uhr Wahrnehmung
im Garten /
Soziale Bezie-
hung
Mittagessen /
Kommunikation
Förderpflege
Mittagessen /
Kommunikation
Förderpflege
Mittagessen /
Kommunikation
Förderpflege
12.15 Uhr
Abfahrt
13.30 – 14.00 Uhr Saftrunde / Kom-
munikation
Förderpflege
Wahrnehmungs-
übungen
Basale Stimula-
tion
Blindenförderung
Wahrnehmung
Spaziergang
14.15 Uhr Abfahrt Abfahrt Abfahrt Abfahrt
Die inhaltliche Wochenunterrichtsplanung sowie die Pausenzeiten werden individuell und flexibel gestaltet.
Zu bestimmten Themen werden Projekte in die Planung der Woche integriert.
23
Konzeption Schulen der GPS
3.5 Vernetzung und Zusammenarbeit
Um die bestmögliche Förderung und Entwick-lung der Schüler/innen zu gewährleisten und ge-meinsame Ziele zu verfolgen, legen die Mitarbei-ter/innen der Klassen großen Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit Elternhaus, Wohneinrich-tung und gegebenenfalls externen Therapeuten. Es finden halbjährlich geplante Fördergespräche in der Schule statt.
Beispielhaft stehen folgende Themen im Vorder-grund:
» Absprache / Austausch über den Sachstand des Bildungsstandes, Therapien, Förderangebote und Aktivitäten im schulischen und häuslichen Umfeld
» gegenseitiger Übertrag von Förderansätzen in Schule, Elternhaus oder Wohnstätte (z.B. unterstützte Kommunikation)
» Zusammenarbeit mit Einrichtungen wie Schulen, Ärzten, Krankenkassen, Kinder- und Jugendpsychiatrien (KJP), Beratungszentrum, Sanitätshäusern, Gesundheits-, Arbeits-, und Sozialämtern.
Innerhalb der GPS besteht eine Zusammen-arbeit der Schulen mit den Heilpädagogischen Kindergärten und den Werk- und Wohnstät-ten. Bei anstehendem Schulwechsel (z.B. durch Umzug) wird der Schüler von der abgebenden Schule begleitet, und es finden im Vorfeld Über-gabegespräche statt.
4. Personal
Für die Förderung von schwer mehrfach behin-derten Schülerinnen und Schülern stehen – ne-ben den in der Hauptkonzeption beschriebenen Qualifikationen – Fachkräfte mit folgenden be-sonderen Zusatzqualifikationen zur Verfügung:
» basale Stimulation » basale Aktivierung » basale Kommunikation » Psychomotorik / Motopädagogik » musikalisch – rhythmische Förderung » sensorische Integration
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Anhang 2: Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit herausforderndem Sozialverhalten in den Schulen der GPS1
1. Kurzdarstellung des Angebotes
Herausforderndes Sozialverhalten von Schü-lerinnen und Schülern stellt eine in allen schu-lischen Institutionen gegenwärtige Problematik dar. Um dieser Klientel auch in den Schulen der GPS gerecht zu werden, ist eine spezielle Förde-rung dieses Personenkreises nötig.
Das Angebot der Förderung von Kindern und Jugendlichen mit sozial auffälligem Verhalten in-tegriert sich in die bestehende Arbeit der Schu-len der GPS und beinhaltet neben der unterricht-
lichen Förderung, die für alle Schüler verbindlich ist, spezifische Hilfen, die auf die Stärkung sozia-ler Kompetenzen und den Abbau des herausfor-dernden Sozialverhaltens ausgerichtet sind.
Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugend-liche, bei denen ein sozial-emotionaler Förderbe-darf festgestellt und ggf. eine Verhaltens- oder emotionale Störung nach ICD-10 diagnostiziert wurde.
2. Herausforderndes Sozialverhalten
Als herausforderndes Sozialverhalten werden bestimmte auffällige Verhaltensweisen bei Kin-dern und Jugendlichen bezeichnet, die von den altersspezifischen Erwartungsnormen abwei-chen.
Beispiele für solche Verhaltensweisen:
» übersteigerte Aggressivität bis zur Autoaggression
» unkontrollierte Gefühlsäußerungen » motorische Unruhe und Impulsivität » fehlende Selbststeuerung, aus-
geprägte Labilität » Bindungsschwäche » Vermeidungs- und Fluchtverhalten,
Verunsicherung und ängstli-ches Zurückgezogensein
» Verharren in Passivität » ausgeprägtes Gehemmtsein.
Die Kinder und Jugendlichen sind in der emotio-nalen und sozialen Entwicklung, im Erleben und in der Selbststeuerung erheblich und längerfris-tig in ihren Bildungs-, Lern- und Entwicklungs-möglichkeiten eingeschränkt. Die Folgen können zu einer Behinderung der gesamten sozialen und Persönlichkeitsentwicklung führen. Da auf-fällige Verhaltensweisen veränderbar sind, be-dürfen sie besonderer pädagogisch-therapeuti-scher Hilfen.
Insgesamt scheinen bei der Entstehung von he-rausforderndem Sozialverhalten ungünstige psy-chosoziale Einflussfaktoren von entscheidender Bedeutung zu sein.
1 – Auszug aus einer umfangreicheren Konzeption
25
Konzeption Schulen der GPS
Lernprozesse spielen dabei eine sehr wichtige Rolle. Beispielsweise reagieren Kinder und Ju-gendliche in Konfliktsituationen mit übersteiger-ter Aggressivität, weil sie häufig keine anderen Konfliktlösungen gelernt haben bzw. ihnen kei-ne anderen Möglichkeiten vorgelebt wurden. Sie haben nicht gelernt, andere Möglichkeiten als Aggressivität zum Erreichen ihrer Ziele anzuwen-den.
Weitere mögliche Einflussfaktoren: » Verlust an Geborgenheit und Vertrauen » Mangel an positiver
Orientierung und Autorität
» Unklarheit von Strukturen, Vernachlässigung und Ausgegrenztsein
» zu wenig Eigenverantwortung und Selbstbestimmung
» erhebliche Umweltbelastungen » kritische Lebensereignisse, trau-
matische Ereignisse » Leistungsmisserfolge in der Schule » organische Bedingungen
Durch diese ungünstigen Einflüsse kann es beim Kind oder Jugendlichen zu Störungen in der Ent-wicklung von Selbst und Selbstwert kommen.
3. Zielsetzung des Angebotes
Die Schüler sollen darin unterstützt werden, ein angemessenes Sozialverhalten aufzubauen, in-dem ressourcenorientiert bei ihnen und ihrem Umfeld angesetzt wird und gemeinsam positive Lösungswege erarbeitet werden. Der einzelne Schüler wird dabei stets in seiner Gesamtsitua-tion gesehen, alle Beteiligten seiner Lebenswelt werden in die enge Zusammenarbeit einbezo-gen.
Gemäß dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) richtet sich die Förderung hauptsäch-lich darauf, differenzierte Fähigkeiten im Bereich des emotionalen Erlebens und sozialen Han-delns anzubahnen bzw. weiterzuentwickeln. Mit Hilfe spezifischer Unterstützungsangebote wer-den folgende Ziele angestrebt:
» Bereitschaft zur Verhaltensänderung » Steuerungsfähigkeit des eige-
nen Verhaltens
» Reflexionsfähigkeit in Bezug auf eigenes und fremdes Handeln
» Rücksichtnahme und Toleranz gegenüber anderen
» Verantwortung für eige-nes Handeln übernehmen
» Interessen- und Perspektivenentwicklung (schulisch, beruflich, sozial)
Gleichzeitig findet gemäß der Zielsetzung der Schulen der GPS eine unterrichtliche Förde-rung statt, die den Fähigkeiten und Bedürfnis-sen des Einzelnen angepasst wird und zum Ziel hat, den Schülern eine bestmögliche Teilhabe an ihrer Umwelt zu ermöglichen und sie zu einem möglichst selbstständigen Erwachsenenleben zu befähigen. Im Rahmen der Inklusion streben wir ggf. eine Hin- oder Rückführung in den Re-gelbereich an.
26
4. Struktur und Inhalte der Förderung
4.1 Klassenzusammensetzung
Eine Klasse in den Schulen der GPS besteht in der Regel aus acht Schülern. Die Zusammenset-zung ist generell heterogen. Aus diesem Grund wird ein individualisierter und differenzierter Un-terricht durchgeführt.
Je nach Schwerpunkt der Schule gibt es auch Klassen, in denen hauptsächlich Schüler mit he-
rausforderndem Sozialverhalten gefördert wer-den. Diese Klassen sind altersheterogen zu-sammengesetzt. Entsprechend der kognitiven Fähigkeiten dieser Schüler findet hier ein beson-ders breit gefächertes und ebenfalls differenzier-tes Unterrichtsangebot statt.
4.2 Personal
Jede Klasse ist mit einer Klassenleitung, einer Zweitkraft (mit pädagogischer Ausbildung) sowie zusätzlichen Kräften (Freiwillige Soziale Helfer, Praktikanten) besetzt.
Unterstützt wird die Arbeit bei HSV durch ver-schiedene begleitende Dienste:
» Fachkraft für Herausforderndes Sozialverhalten bzw. Deeskalation
» Fachkraft für Video-Interaktions-Begleitung
» Diplom-Psychologe » Heilpädagogische Fachkraft » Trainer für Kampfesspiele,
Selbstbehauptung, WenDo, Therapeutisches Reiten u.ä.
4.3 Räumlichkeiten / Ausstattung
Neben den Klassenräumen steht jeder Grup-pe ein Ausweichraum zur Verfügung, der für den differenzierenden Unterricht sowie für spe-zifische Förder- und Therapieangebote genutzt wird.
Es werden alle Differenzierungsräume der Schu-len genutzt, darunter auch der Snoezelen-Raum, das Bälle-Bad und Mehrzweckräume.
Des Weiteren gibt es ein Außengelände mit viel-fältigen Sport- und Spielmöglichkeiten.
Außerdem können externe Räumlichkeiten für unterschiedliche Unterrichtsangebote genutzt werden.
4.4 Förderplanung
Neben der generellen Zielsetzung der Schulen der GPS, den Schülern ein hohes Maß an schu-
lischer Bildung und Erziehung zukommen zu lassen, erhalten die Schüler mit herausfordern-
27
Konzeption Schulen der GPS
dem Sozialverhalten eine spezielle Förderung im Bereich sozial-emotionaler Schlüsselfertigkei-ten, um ihre Selbst- und Fremdwahrnehmung zu schulen, eine positive Entwicklung in der sozi-alen Interaktion und in der Sozialkompetenz zu erzielen und angemessene Entscheidungen tref-fen zu können. Dabei werden folgende Kompe-tenzen angestrebt:
Selbst- und Fremdwahrnehmung: » Wahrnehmung von Gefühlen » Regulation von Gefühlen, Erhöhung
der Frustrationstoleranz » Auseinandersetzung mit Körpersprache » Positives Selbstbild » Perspektivenübernahme: Sensibilisierung
für andere, Einfühlungsvermögen » Bewertung eigener Handlungen » Entwicklung von Interessen » Eigensteuerung
Soziale Interaktion / Soziale Kompetenz » Aktives Zuhören » Kommunikation » Kooperation » Verhandlungen » Gewaltreduzierung
– Aneignung und Stärkung gewaltfreier Konfliktlösungsstrategien
– Einübung und Training deeskalierender Verhaltensweisen vor, während und nach Krisensituationen (Prävention, Intervention, Interpretation)
» Widerstehen » Suche nach Unterstützung
Angemessene Entscheidungen » Zielsetzungen » Problemwahrnehmung » Problemlösung » Respekt und Toleranz gegen-
über anderen » Verantwortungsübernahme » Soziale Normen
Es findet regelmäßig eine Verlaufsdiagnostik statt. Verhaltensbeobachtungen der Gruppen-kräfte, der Begleitenden Dienste und ggf. exter-ner Institutionen dienen als Grundlage für die in-dividuelle Förderplanung.
In regelmäßigem Abstand finden Fallbespre-chungen statt. Sie sind Grundlage für die kon-tinuierliche Weiterführung und Überprüfung der Nah- und Fernziele. Teilnehmer hierbei sind das Gruppenteam sowie die relevanten begleitenden Dienste.
4.5 Arbeitsprinzipien
Um wirkungsvoll pädagogisch handeln zu kön-nen, muss eine tragfähige Schüler-Lehrer-Bezie-hung vorliegen, die sich durch ein hohes Maß an Verständnis, besondere persönliche Zuwendung sowie pädagogisch-psychologische Unterstüt-zung auszeichnet. Diese Unterstützung wird bei-spielsweise durch folgende Prinzipien gegeben:
» strukturierter Tagesablauf » klare Regeln und Grenzen » authentisches, berechenbares und ver-
lässliches Verhalten aller an der Erziehung der Schüler beteiligten Personen
» Klarheit und Konsequenz bei Interventionen
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» Flexibilität bei der Unterrichtsplanung und -durchführung
Struktur, Regeln und Verlässlichkeit vermitteln den Schülern Sicherheit und helfen ihnen, sich
in ihrem sozialen Umfeld zu orientieren und sich auf Lernprozesse sowie soziale Beziehungen mit den Lehrpersonen einzulassen.
4.6 Video-Interaktionsbegleitung für Schüler
Die Videoarbeit wird von über Spin® Deutsch-land ausgebildeten Mitarbeitern ausgeführt. Hierbei handelt es sich um eine zeitlich begrenz-te, lösungsorientierte Methode, die sich auf die Aktivierung der vorhandenen Personen des je-weiligen Kommunikationssystems richtet. Der Arbeitsansatz ist grundsätzlich positiv und res-sourcenorientiert. Die Schüler werden in be-stimmten Situationen mit einer Kamera gefilmt. Durch das anschließende Anschauen von kur-zen Sequenzen wird die Selbstwahrnehmung
der Schüler gefördert. Auch eine positive Beein-flussung des Selbstbildes kann auf diese Weise erfolgen.
Eingesetzt wird die Videoarbeit als Video-Inter-aktions-Begleitung in der Klasse, in Einzelsitu-ationen sowie während der förderspezifischen Gruppenangebote.
4.7 Pädagogisch-therapeutische Angebote
Die Förderung der Schüler in den Schulen der GPS basiert auf folgenden drei Säulen:
Förderung im Klassenverband: » strukturierter und rituali-
sierter Unterrichtstag (mit Freispielphasen und Pausen)
» Fachunterricht (Deutsch, Mathematik » Sachunterricht, evtl. Englisch) » Ästhetische Förderung
(Kunst, Werken, Musik) » Bewegungsangebote
(Sport, Schwimmen) » Hauswirtschaftliche Angebote » Sozial-emotionale Förderung » Verhaltensmodifikation durch
Rückmelde- und Verstärkersysteme » Deeskalierende Intervention bei Konflikten » Time-Out-Systeme
Förderung in der Kleingruppe, z.B.: » Gestalttherapie » Sozialtraining » Lerngruppen (Deutsch
Mathematik, Englisch) » Entspannungsangebote » Nachbearbeitung von Konflikten » Spezifische Bewegungsangebote, z.B.
− Therapeutisches Reiten − Kampfesspiele
Einzelförderung: » Ressourcenorientierte psy-
chologische Beratung » Anleitung zu und Unterstützung
bei Verhaltensmodifikation » Emotionale Unterstützung » Nachbearbeitung von Konflikten » Unterstützung bei Zukunftsplanung
29
Konzeption Schulen der GPS
4.8 Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten
Die Schüler kommen aus dem Lebenszusam-menhang der Familie bzw. eines Kleinstheims, einer stationären Jugendhilfeeinrichtung oder ei-ner heilpädagogischen Wohngruppe und kön-nen davon nicht getrennt gesehen werden. Die Zusammenarbeit von Erziehungsberechtigten bzw. Erziehern in den stationären Wohneinrich-tungen und den Schulen der GPS ist daher sehr wichtig. Die unterschiedlichen Ansätze der ein-zelnen Beobachter (Erziehungsberechtigte, Er-zieher, Klassenleitung, Begleitender Dienst und ggf. weitere Beteiligte) fließen zusammen, und
gemeinsam wird ein lösungsorientiertes, indivi-dueller Förderplan erstellt.
Gesprächstermine zwischen den Erziehungsbe-rechtigten und der Klassenleitung finden regel-mäßig statt. Die Teilnahme weiterer Mitarbeiter wird individuell geregelt. Für die Familien besteht die Möglichkeit, Video-Home-Training in An-spruch zu nehmen.
4.9 Externe Vernetzung und Zusammenarbeit
Es findet eine enge Zusammenarbeit zwischen den Schulen der GPS und externen Einrichtun-gen (z.B. Jugendamt, Gesundheitsamt, Kinder- und Jugendpsychiatrie) statt.
5. Methodische Beispiele
In der praktischen Arbeit erfolgt die Orientierung individuell an den Bedürfnissen der Schüler. Die methodische Umsetzung wird den einzelnen Zielsetzungen angepasst.
Die Fördermöglichkeiten innerhalb der Gruppe werden im Team von den Gruppenkräften und
der Fachkraft für herausforderndes Sozialver-halten mit den Erziehungsberechtigten bespro-chen.
5.1 Verhaltensplan
Verhaltenspläne sind individuell gestaltbar hin-sichtlich der Verhaltensziele, der Zeitpunkte ihrer Anwendung und der einbezogenen Personen. Mit dieser Methode werden die Selbstbeobach-tung und -bewertung des Schülers geschult. Der Schüler erhält unmittelbar Informationen über die Verhaltenserwartung des Klassenlei-ters / der Betreuer. Das Auftreten eines positiven
Verhaltens in einer Situation wird gewürdigt und anerkannt.
Als hilfreiche Methode kann ein Verhaltensplan gemeinsam mit dem Schüler entwickelt wer-den. Unerwünschte Verhaltensweisen werden konkret benannt und mit dem Schüler das er-wünschte Verhalten erarbeitet. Handlungsal-
30
ternativen werden besprochen. Zur Belohnung bzw. Verstärkung des gewünschten Verhaltens werden von dem Klassenleiter Sternchen, Smi-leys oder ähnliche Token in dem Plan vergeben. Ist eine bestimmte Anzahl von Tokens erreicht, erhält der Schüler nach festgelegten Regeln eine Belohnung in Form von einer positiv besetzten sozialen Interaktion. Regelmäßige Auswertun-gen finden statt.
In einem Verhaltensvertrag wird die Abspra-che zwischen dem Schüler und dem Klassen-leiter schriftlich vereinbart, so dass der Schüler in seiner Verantwortlichkeit als gleichberechtig-ter Partner ernst genommen wird. Es ist möglich mit mehreren Schülern gleichzeitig an verschie-denen Verhaltensweisen zu arbeiten.
5.2 Geplantes Ignorieren
Spontan auftretendes und wenig ausgepräg-tes Fehlverhalten, aus dem kein „Thema“ wer-den soll, wird – soweit möglich– bewusst igno-riert, so dass unpassendes Verhalten nicht durch
Aufmerksamkeit verstärkt wird. Falls es zu Fehl-interpretationen des Ignorierens anderer Schüler kommt, kann der Lehrer ggf. die anderen Schüler über seine Strategie aufklären und einbeziehen.
5.3 Stopp-Technik
Durch diese Methode wird der Schüler dazu an-geleitet, auf ein Ereignis nicht sofort – impulsiv - zu reagieren, sondern zunächst kurz in sich zu gehen und zu überlegen, was für mögliche Fol-gen sein Verhalten haben könnten (Handlungs- und Impulskontrolle).
Für die Vermittlung und Übung der Technik so-wie für die Erarbeitung und Festigung von Hand-lungsalternativen zum Fehlverhalten sollte der Klassenleiter ausreichend Zeit einplanen. Das Ziel ist eine Reaktionsverzögerung und eine Er-höhung der Situation angemessener Verhaltens-weisen durch eine gute Eigensteuerung.
Der Schüler geht in bestimmten Situationen in einen inneren Dialog, bleibt ruhig, denkt nach und wägt bestimmte Handlungsalternativen ab, die ggf. vorher erarbeitet worden sind.
Beim Erwerb von Lern- und Problemlösestrate-gien wird der Schüler dazu angeleitet zu über-legen, welche eigenen Strategien ihm für das Lösen des aktuellen Problems zur Verfügung stehen. Zur Unterstützung und Visualisierung kann anfangs zum Einführen der Technik von dem Klassenleiter eine „Stopp-Karte“ eingesetzt werden. Dieses Mittel transportiert am wenigs-ten Emotionen und stört kaum den Unterrichts-ablauf.
5.4 „Ich schaffs!“
Das Programm „Ich schaffs!“ basiert auf einem lösungs- und ressourcenorientierten Ansatz. Es hilft Kindern dabei, Schwierigkeiten positiv und konstruktiv anzugehen, indem Fähigkeiten ver-bessert bzw. neu gelernt werden. Die Methode
besteht aus 15 aufeinander folgenden Schrit-ten. Bedeutsame Elemente sind die Verwand-lung von Problemen in Fähigkeiten, der Aufbau von Motivation, das Üben der Fähigkeit und die Verstärkung des Lernens. Für die Arbeit mit äl-
31
Konzeption Schulen der GPS
teren Schülern wird auch auf das Programm „Ich schaffs! – Cool ans Ziel“ zurückgegriffen, bei dem Jugendliche darin unterstützt werden, selbst gesetzte Ziele zu erreichen und Probleme zu überwinden.
Die Arbeit nach diesen Programmen erfolgt zu-nächst im Einzelsetting zwischen der Fachkraft für herausforderndes Sozialverhalten und dem Schüler. Nach einer gemeinsamen Planungs-
phase steht das Suchen nach Unterstützungs-personen im Vordergrund, so dass zu diesem Zeitpunkt eine Öffnung nach außen erfolgt. In der späteren Übungsphase ist die Mitarbeit des Stammpersonals der Klasse von besonde-rer Bedeutung, da es die Lernbemühungen des Schülers im Schulalltag positiv verstärkt. Wäh-rend des gesamten Prozesses besteht eine enge Rücksprache zwischen Klassenlehrer und Fachkraft für herausforderndes Sozialverhalten.
5.5 Patenschaften
Emotional-sozial gefestigte Schüler übernehmen in der Vorbildfunktion und als Partner für Schü-ler mit einem herausfordernden Sozialverhalten Patenschaften in den Lerngruppen, bei den ver-schiedenen Klassendiensten und in den Pausen.
Elementar hierfür ist, dass die Schüler sich sym-pathisch sind und sich gut verstehen.
Der Klassenleiter steht für eventuelle Probleme als Ansprechpartner zur Verfügung und beob-achtet aufmerksam die Beziehung zwischen den Schülern.
5.6 Klassenregeln gegen Gewalt
Der Begriff der Gewalt und die Formen der Ge-walt werden mit den Schülern im Unterricht the-matisiert und definiert. Die Klasse stellt mit dem Klassenleiter gemeinsam Verhaltensregeln auf und bestimmt logische Konsequenzen bei Re-gelverstößen. In regelmäßig stattfindenden Re-
flexionsgesprächen werden die in der Klasse praktizierten Formen der Konfliktlösung bespro-chen und ggf. Alternativen erarbeitet. Bei erfolg-reicher Einhaltung der Klassenregeln vergibt der Lehrer Vergünstigungen für die Klasse.
5.7 Kampfesspiele
Kampfesspiele wurden als Methode der Gewalt-prävention speziell für Jungen entwickelt.
Jungen haben das Bedürfnis, sich zu spüren. Der kraftvolle, dynamische Körperkontakt und das bewusste Spiel mit der Aggression bieten im Training den Raum dafür. In einem Rahmen gegenseitiger Achtung und Wertschätzung erle-ben die Jungen die Unterschiede zwischen Kon-frontation und Gewalt, zwischen Fairness und
Gemeinheit, zwischen Miteinander und Gegen-einander.
Die Jungen lernen » mit Fairness, Kraft und ohne
Verlierer zu kämpfen, » sich bei Bedrohung und Anspannung
wach und angemessen der Herausforderung zu stellen.
32
Themen wie „(Selbst-)Achtung“, „drohende Be-schämung“, „Gesichtsverlust“, „Ehre“ und „Re-spekt“ werden bearbeitet. Rituale sind ein wichtiger methodischer Bestandteil der Kamp-fesspiele. Sie tragen zur Ruhe, Entspannung, Kontakt und zum Erkennen des Gegenübers bei.
Bringen zwei Kämpfer nicht die gleichen Voraus-setzungen mit, werden für einen fairen Kampf
durch „Handicaps“ die nötigen Voraussetzungen dafür geschaffen.
Im Kampf können die Jungen erkennen, dass Mitgefühl und Verbundenheit wichtige Eigen-schaften eines guten Kämpfers und eines ange-sehenen Mannes sind.
6. Ausblick
Die Konzeption zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit herausforderndem Sozialver-halten in den Schulen der GPS wird kontinuier-lich auf Angemessenheit und Wirksamkeit über-prüft und fortgeschrieben.
Sie beansprucht keinen Anspruch auf Vollstän-digkeit, sie ist eine Momentaufnahme eines Ar-beitsprozesses und wird erst durch die Anpas-sungen und Veränderungen der Nutzer lebendig.
33
Konzeption Schulen der GPS
Adressen der Schulen der GPS
Schule an der Deichbrücke Rheinstr. 112 26382 Wilhelmshaven Tel.: 04421 9109-36 Fax: 04421 9109-35 Ansprechpartner: Hans-Hermann Kickler E-Mail: [email protected]
Schule am Forst Upjever Schumacher Str. 34a 26419 Schortens Tel.: 04461 96338-0 Fax: 04461 96338-29 Ansprechpartnerin: Susanne Best E-Mail: [email protected]
Wehdeschule Seghorn Rahlinger Str. 5 26316 Varel-Seghorn Tel.: 04451 8079-0 Fax: 04451 8079-17 Ansprechpartnerin: Benedikt Feld E-Mail: [email protected]
Dorfschule Mansie Westersteder Str. 68 26655 Westerstede Tel.: 04488 763390 Fax: 04488 77235 Ansprechpartner: Friedrich Fittje E-Mail: [email protected]
Sie können die Arbeit unserer Schulen mit einer Spende unterstützen. Spendenkonto der GPS: IBAN: DE 45 2825 0110 0002 1555 54 BIC: BRLADE21WHV
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GPS-Konzepte September 2010
GPS . Banter Weg 12 . 26389 Wilhelmshaven . Tel. 04421 - [email protected] . www.gps-wilhelmshaven.de
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ParitätischeSozialarbeit mbHWilhelmshaven
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