rudolf zajac peter pažitný
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Reform des Gesundheitswesens in der Slowakei. Rudolf Zajac Peter Pažitný. I.Introduction - Slovakia. Population:5,4 million people Living Standard:51% of EU average Middle income country. Ausgaben auf Gesundheitswesen. USA. GER. CZ. SVK. DEN. ESP. IRE. ROM. - PowerPoint PPT PresentationTRANSCRIPT
Wien, 24.2.2005
Rudolf ZajacPeter Pažitný
Reform des Gesundheitswesens in der Slowakei
Wien, 24.2.2005
I. Introduction - Slovakia
Population: 5,4 million people
Living Standard: 51% of EU average
Middle income country
Wien, 24.2.2005
Ausgaben auf Gesundheitswesen
0,00
2,00
4,00
6,00
8,00
10,00
12,00
14,00
0 5000 10000 15000 20000 25000 30000 35000 40000
BIP per capita in PPP in USD
Ausgaben auf Gesundheits-wesen als % aus BIP
Quelle: OECD
ROM
IRE
SVKCZ
USAGER
DENESP
Wien, 24.2.2005
Deficit der Offentlichen Finanzen (% der BIP)
-3,6 -3,4
-0,5-0,9 -0,9 -0,8
-0,4 -0,2
-5,3
-4,1
-2,0
-3,6 -3,6
-6,6-6,1
-7,5
-6,4
0,0
-8,0
-7,0
-6,0
-5,0
-4,0
-3,0
-2,0
-1,0
0,01999 2000 2001 2002 2003 2004 2005
GFS 86ESA 95Health care
Wien, 24.2.2005
Einstellung des gegenwärtigen Systems
Quellen
Quellen0
47 (Abgaben)
23 (Steuern)
8
Wiederspruch zwischen den Quellen und der Solidarität
Solidarität
Solidarität
17 (informelle Zahlungen)(direkte Zahlungen)
5 (Privatisierungsseinnahmen)
Wien, 24.2.2005
Folgen
Menge
Prei
se u
nd A
usga
ben
1
12
Ausgaben
endlose Nachfrage
3
3
Überschuss an Nachfrage und Angebot
Wien, 24.2.2005
Effektivitätskluft
0,000
0,100
0,200
0,300
0,400
0,500
0,600
0,700
0,800
0,900
1,000
0,000 0,200 0,400 0,600 0,800 1,000
Input
Out
put
AUT
Anhand Korrektionen um die Einkommenshöhe, um Beschäftigungsrate
und Altersstruktur WÄCHST bis zum Posten:Input : Output0,526 : 0,612
CZ
HUN
LUX
SVK
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Effektivität des Gesundheitswesens
Effektivität = 1,000 Effektivität = 0,612Luxembourg Slowakei
Wien, 24.2.2005
Slovakia the leader in Reforms ?
I. Tax Reform (2003) – Corporate and Wage Tax – 19 %II. Pension Reform (2003) – Two pillars (public and private)III. Public Administration Reform (2004) – Fiscal
DecentralizationIV. Labour Market Reform (2003) – Modern Labour CodeV. Health Care Reform - Stabilization (2003)
- Reform Acts (2004)
Wien, 24.2.2005
Vorreform - „Vorbereitung“ des Bürgers oder Stabilisierung (Juni 2003)
Application of marginal co-payments
Patient Health Insurance
Fund
Provider (pharmacy)
Primary care 20 Sk 0 Sk 20 Sk
Secondary care 20 Sk 0 Sk 20 Sk
Accomodation and food in inpatient care
50 Sk 0 Sk 50 Sk
Transport 2 Sk/km
Prescription fee 20 Sk 15 Sk 5 Sk
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Reformpuzzle
Gesetz über die Krankenkassen und Aufsicht über der Gesundheitsfürsorge
Gesetz über die Krankenversicherung
Gesetz über den Rettungsdienst
Gesetz über die Gesundheitsfürsor
ge
Gesetz überdie Gewährleister
der Gesundheitsfürsorg
e und über ständische
Organisationen
Gesetz über den Umfang der Gesundheitsfürsorge, die aufgrund der öffentlichen Krankenkassen getilgt wird
Wien, 24.2.2005
Reformprinzipien
1. gleiche Fürsorge für gleichen Bedarf2. Zahlungsfähigkeit3. Universelle Deckung4. Schutz der Patientenrechte5. Eintreibung der Spielregeln6. Gesundheitsfürsorge ist technisch gesehen
eine Dienstleistung und ethisch eine Berufung7. Sicherstellung des freien Zutrittes der
Gewährleister mit Lizenz zum Gesundheitsmarkt
Wien, 24.2.2005
Philosophische Hauptveränderungen
Höhere Verantwortung der Krankenkassen für den Einkauf der Gesundheitsfürsorge und finanziellen Schutz des Patienten
Höhere Verantwortung des Gewährleisters für die Gewährung der Gesundheitsfürsorge
Höhere Verantwortung des Patienten für seinen Gesundheitszustand
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Gesundheitsfürsorge
Grundprinzip:
Gesundheitsfürsorge ist technisch gesehen
eine Dienstleistung und ethisch eine Berufung.
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Klare Definitionen und Regeln
1. Definition der Vorgehensweise „lege artis“ 2. Definition der unaufschiebbaren Fürsorge3. Definition des informierten Einverständnisses4. Zugang und Abgabe der Krankendokumentation und Schutz
der Angaben bzgl. des Patienten5. Leistungskataloge zur Ermittlung und zur Behebung der
Krankheit (sehe Gesetz über den Umfang)
6. Integrierte Europäische Charta der Patientenrechte (z.B. Recht auf die Auswahl des Gewährleisters, auf würdige Herangehensweise des Arztes an den Patienten, auf Informationen über den Gesundheitszustand,...)
7. Grundlagen der Bioethik (Transplantationen, Sterilisierungen, biomedizinische Forschung)
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Krankenversicherung
Respektiert: Solidarität Zahlungsfähigkeit
Muss sicherstellen: universelle Deckung ohne Einfluss der
sozialen Stellung des Empfängers
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Krankenversicherung
Individuelle Krankenversicherun
g
öffentliche Krankenversicherun
g (solidarisch)
Sichert die individuellen Bedürfnisse,
fakultativ
Umfang wird vom Sondergesetz
bestimmt, obligatorisch
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Umverteilung gemäss der Aufwandsziffer (Risikos)
0
1
2
3
4
5
6
0 bis 4
5 bis 9
10 bi
s 14
15 bi
s 19
20 bi
s 24
25 bi
s 29
30 bi
s 34
35 bi
s 39
40 bi
s 44
45 bi
s 49
50 bi
s 54
55 bi
s 60
60 bi
s 64
65 bi
s 69
70 bi
s 74
75 bi
s 79
über
80
Risikoziffer - FrauenRisikoziffer - Männer
Ziel: für jeden Versicherten gleichen Quellenumfang gemäss seiner Risikoziffer vorzubereiten
Wien, 24.2.2005
Krankenkassen und Aufsicht über die Gesundheitsfürsorge
Krankenkassen Pflicht zur Abwicklung der Krankenversicherung Möglichkeit individueller Versicherung Möglichkeit der Krankenversicherung Transformierung heutiger öffentlicher Gesellschaften zu
AktiengesellschaftenAufsichtsbehörde
Erlässt Erlaubnisse (Lizenzen) den Krankenkassen Kontrolliert die Solvenz der Krankenkassen Beaufsichtigt und kontrolliert
a) die Kassen, ob sie die Gesundheitsfürsorge im gesetzlichen Umfang gekauft haben
b) die Gewährleister, ob diese lege artis gewährt wurden
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Pluralität der Krankenkassen – ja oder nein?
UMVERTEILUNG
Einkauf der GF
Auswahl Auswahl Auswahl
Einkauf der GF
Einkauf der GF
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Einkaufsmittel
Krankenversicherung
Auswahl des Gewährleisters aufgrund
der Qualität und des Preises
Qualitätsstandards
Das Gesetz schreibt den Kassen die Zahlungsmechanismen nicht vor.
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Ziel: Steigerung der Kassenpflicht
Patient Krankenkasse
Arzt (PAS, ŠAS)
KrankenhausPatientenmanagement
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Rettungsdienst
Bestandteil des integrierten Rettungssystems (IZS)Solche Organisierung der Dienstleistung des Rettungsnetzes, dass man in Kooperation mit der IZS oder selbstständig zu 98 % der Bürger in weiniger als 10 Minuten gelangt.
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Gesetz über die Gewährleister
Grundprinzipien: Den freien Zugang der berechtigten (mit Lizenz)
Gewährleister zu gewährleisten Die Leistung der Staatsämter erster Instanz an
Fachkammern zu übertragen Das Gesetz beinhaltet den ethischen Kodex des
Gewährleisters, Pflicht der lebenslangen Weiterbildung und Kontrolle
Transformiert die grössten KH`s in AG`s, wobei die Aktien meist von Hochschulen, Städten und Regionen gehalten werden
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Gesetz über den Umfang
Grundprinzip:
Gleiche Fürsorge für gleichen Bedarf.
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Liste der Prioritäten bzgl. der Bürger
Krankheit % Herz - Kreislauf - Störungen 74,2Onkologische Erkrankungen 68,8Diabetes, Zuckerkrankheit, Störungen des Metabolismus 26,2Krankheiten des Bewegungsapparats 16,6Psychische, Psychiatrie - und Nervenkrankheiten/ Stress 16,1Grippe 12,1Allergien 10,9Krankheiten der Atmungswege 8,6Infektionskrankheiten, Gelbsucht, TBC und AIDS 6,3Falsche Ernährung, Fettsucht 6,2Alkoholismus, Rauchen, Drogenabhängigkeiten 4,6Zahnprobleme 1,4Hautkrankheiten 0,9Gynäkologische Krankheiten 0,8
Quelle: FOCUS,
Januar 2004
Wien, 24.2.2005
Kategorisierungskriterien (§ 9)
Bei der Kategorisierung der Diagnosen wird geachtet auf:
die Ernsthaftigkeit der Krankheit, Fähigkeit verschiedener
Versichertengruppen an der Heilung finanziell mitzuwirken *
* - die Höhe der Versichertenzahlung kann man in Abhängigkeit von Indikationsbegrenzungen, Alter und Prioritäten der Gesundheitspolitik festlegen.
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Leistungskatalogisierung
Krankheit
Festlegung einer diagnostischen und therapeutischen Standardvorgehensweise
(Gesetz über die Gesundheitsfürsorge)
Leistungen, die zur Behebung der Krankheit führen
(Heilungsleistungen)
Leistungen, die zur Krankheitsermittlung führen
(Diagnostikleistungen)
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Kategorisierungsmodel
1
2
3
...
cca 9 000
Leistungen
Krankheiten
- voll erstattete Leistung
- unerstattete Leistung
- teilweise erstattete Leistung
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Sozialgleichgewicht
Die Höhe der Mitbeteiligung der Bürger wird nicht erhöht,
jedoch ändert sich die Ausgabenstrukturgemäss der Prioritäten.
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123...
cca 9 000
Krankheiten
Kategorisierungsmodel in der Praxis
Optimálna výška spoluúčasti
PARLAMENT
- Zahlung aus VZP
- Mitbeteiligung des Versicherten
Kritische Risiken:
finanzieller Schutz der Patienten vor dem Risiko hoher Kosten
unaufschiebbare Fürsorge
chronische Krankheiten
Krankenkassen
FachleuteMinisterium
Vysoká miera spoluúčasti
Niedriger Beteiligungsmass
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Verantwortung des Patienten
Materialisierung der Verantwortung des Patienten für Präventionen und Einhaltung des Heilungsregimes
Krankenkasse hat das Recht auf Geltendmachung des Anspruches auf Zahlung der
gewährten Gesundheitsfürsorge gegenüber dem Versicherten, sollte ihm diese nachweislich infolge der Verletzung des Heilregimes oder infolge der Einnahme eines Suchtmittels gewährt worden sein,
dem Versicherten einen Zahlungsteil zurückzuerstatten, der seiner Beteiligung entspricht, sollte der Versicherte regelmässig an Vorsorgeuntersuchungen und -impfungen teilnehmen und er eine gesunde Lebensweise führt.
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Position of political decisions
How much sources?
Increase effectiveness
and decrease the expectations
of citizensHow much
benefits
Efficiency
1,000
Netherlands Slovakia
0,612
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NEUE SPIELER
Krankenversicherun
g
Gewährleister
Rettungsdienst
KammernGesundheitsfürsorge
UmfangVÚC,
MZ SR
Aufsicht über KV
Finanzen
AufsichtsbehördeFinanze
n
Finanzen Aufsicht über GF
Erlaubnis Lizenz
Erlaubnis Lizenz
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... ??? ...We're lucky that the hole is not on our side
Wien, 24.2.2005
DANKE FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT
Wir begrüssen gerne Ihre Bemerkungen und
Sie finden weitere Informationen unter
www.zdravotnictvo.skund
www.reformazdravotnictva.sk