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ROHRE UND FORMSTÜCKE AUS DUKTILEM GUSSEISEN FÜR WASSERLEITUNGEN UND FÜR DIE ABWASSERENTSORGUNG DEUTSCHLAND

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ROHRE UND FORMSTÜCKE AUS DUKTILEM GUSSEISEN

FÜR WASSERLEITUNGEN UND FÜR DIE ABWASSERENTSORGUNG

DEUTSCHLAND

FORMSTÜCKE

ZnAI 85/15400 g/m2

ELECTROFRESH*

Zink200 g/m2

ABWASSER**

ZnAl 85/15400 g/m2

ABWASSER**

MUFFENROHRE

FLANSCHROHRE Länge 0,5 m bis 5,2 m

* Blaue EP-Deckbeschichtung** Rotbraune EP-Deckbeschichtung

DN

80100125150200250300350400450500600700800900

1000

DN

80100125150200250300350400450500600700800900

1000

DN

80100125150200250300350400450500600700800900

1000

ZnAI 85/15400 g/m2

PN 16/25*

Zink200 g/m2

PN 16/25*

ZnAI 85/15400 g/m2

PN 16/25*

* Angeschweißte Flansche, Mauerflansch auf Anfrage verfügbar

Blaue EpoxidharzPulverbeschichtung

� 250 �m

Bögen ÜbergangstückeT-Stücke Flanschstücke

Rotbraune EpoxidharzPulverbeschichtung

� 250 �m

Bögen ÜbergangstückeT-Stücke Flanschstücke

2

ELECTROSTEEL:DAS SYSTEM AUS DUKTILEM GUSSEISEN

FÜR WASSERLEITUNGENUND FÜR DIE ABWASSERENTSORGUNG

Übersicht des Produktportfolios 2

Art der Verbindungen 4

Umhüllungen und Auskleidungen 5

Rohre 8

Steckmuffenformstücke 10

Flanschformstücke 15

Sonstige Formstücke 19

ROHRE UND FORMSTÜCKE

ALLGEMEINE VERKAUFS-, LIEFERUNGS- UNDZAHLUNGSBEDINGUNGEN

22

ZERTIFIKATE

ISO 9001, ISO 14001, DVGW Baumusterprüfzertifikat, CE-EN 598, FM 20

3

Abweichungen bei Abbildungen, Maß- und Massenangaben sind möglich. ImSinne des technischen Fortschritts behalten wir uns vor, an den ProduktenÄnderungen und Verbesserungen ohne Ankündigung vorzunehmen.

VERBINDUNGEN

Dichtungen− Für Wasserleitungun mit Rohren und Formstücken nach EN 545

Dichtungen aus EPDM mit DVGW-Zertifikat gemäß DVGW VP 546

− Für die Abwasserentsorgung mit Rohren und Formstücken nach EN 598Dichtungen aus NBR nach EN 681-1 WG

Empfehlungen zur Lagerung: ISO 2230 und EN 681-1 Anhang D

Steckmuffenverbindungen

Typ „TYT“ DN 80-1000

Typ „Vi+“ DN 80-600

Typ „Ve“ DN 80-1000

Typ „ELECTROLOCK” DN 80-700

Flanschverbindungen

Loser Flansch DN 80-600

Angeschweißter Flansch DN 80-1000

4

Zink-/Aluminiumüberzug mit blauer EP-Deckbeschichtung

UMHÜLLUNGENUNDAUSKLEIDUNGEN

TRINKWASSER Umhüllungen

DUKTILE GUSSROHRE

Die Version «Electrofresh» hat unter einer blauen

Epoxidharz-Deckbeschichtung einen verstärkten

metallischen Überzug aus einer Zink-Aluminium-

Legierung (85/15). Die Überzüge werden im

Spritzverfahren aufgebracht.

DUKTILE GUSSFORMSTÜCKE

Electrosteel bietet duktile Gussformstücke mit

einer Innen- und Außenbeschichtung aus

Epoxidharz an.

Anzuwendende Normen : EN 545

EN 14901

ANWENDUNGSBEREICH, BODENMERKMALE

- Anwendungsbereich, Bodenmerkmale

Die Rohre mit Zink-Aluminium-Überzug können

in den meisten Böden eingebaut werden.

Die Einsatzbereiche von Rohren mit Zink-

Aluminium-Überzug sind in EN 545 Anhang D.2

erläutert.

5

6

VERSTÄRKTE UMHÜLLUNGEN

Folgende Umhüllungen sind ebenfalls verfüg-

bar:

• Polyurethan-Umhüllung (EN 15189)

• Zementmörtel-Umhüllung (EN 15542)

in Vorbereitung

Formstücke mit Epoxidharzbeschichtung nach EN

14901 können nach EN 545 Anhang D.2 in Böden

beliebiger Korrosivität eingebaut werden.

Auskleidungen

DUKTILE GUSSROHRE

Electrosteel bietet eine im Rotationsschleuder-

verfahren eingebrachte Zementmörtel-

Auskleidung (ZMA) gemäß folgender Norm an.

Anzuwendende Norm: EN 545

ZMA-Schichtdicke gemäß nachfolgender Tabelle:

DN SchichtdickeNennwert Grenzabmaß

80 bis 300 4,0 - 1,5350 bis 600 5,0 - 2,0700 bis 1000 6,0 - 2,5

DUKTILE GUSSFORMSTÜCKE

Duktile Gussformstücke werden mit einer

Innen- und Außenbeschichtung aus Epoxidharz

angeboten.

Anzuwendende Normen: EN 545

EN 14901

Der für diese Auskleidung von Rohren verwen-

dete Zement ist:

• Hochofenzement

• Tonerdezement für saure Rohwässer

SPEZIELLE AUSKLEIDUNG

Folgende Auskleidung ist ebenfalls verfügbar:

• Zementmörtel-Auskleidung mit erhöhter

Schichtdicke

Polyurethan-Umhüllung Zementmörtel-Auskleidung

ABWASSERUmhüllungen

DUKTILE GUSSROHRE

Electrosteel bietet duktile Gussrohre mit

metallischem Zinküberzug von 200 g/m² oder

Zink-Aluminiumüberzug (85/15) von 400 g/m²

und Deckbeschichtung an. Der Zinküberzug und

der Zink-Aluminiumüberzug werden im Spritz -

verfahren aufgebracht. Die Deckbeschichtung

besteht aus rotbraunem Epoxidharz.

Anzuwendende Norm: EN 598

Diese Norm ist harmonisiert. Die Rohre undFormstücke sind mit gekennzeichnet

DUKTILE GUSSFORMSTÜCKE

Electrosteel bietet duktile Gussformstücke mit

einer Innen- und Außenbeschichtung aus

Epoxidharz an.

Anzuwendende Normen: EN 598EN 14901

ANWENDUNGSBEREICH, BODENMERKMALE

Die Rohre mit diesen Werksumhüllungen kön-

nen in den meisten Böden eingebaut werden.

Die Einsatzbereiche von Rohren mit Zinküberzug

sind in EN 598 Anhang B.2 erläutert.

Die Einsatzbereiche von Rohren mit Zink-

Aluminium-Überzug sind in EN 545 Anhang D.2

erläutert.

VERSTÄRKTE UMHÜLLUNGEN

Folgende Umhüllungen sind ebenfalls verfüg-

bar:

• Polyurethan-Umhüllung (EN 15189)

• Zementmörtel-Umhüllung (EN 15542)

in Vorbereitung

Formstücke mit Epoxidharzbeschichtung nach

EN 14901 können nach EN 598 Anhang B.2 in

Böden beliebiger Korrosivität eingebaut werden.

Auskleidungen

DUKTILE GUSSROHRE

Electrosteel bietet eine im Rotationsschleuder-

verfahren e ingebrachte Zementmörte l -

Auskleidung (ZMA) auf Basis Tonerdezement

gemäß folgender Norm an.

Anzuwendende Normen: EN 598

ZMA-Schichtdicke gemäß nachfolgender Tabelle:

DN SchichtdickeNennwert Grenzabmaß

100 bis 300 4,0 - 1,5350 bis 600 5,0 - 2,0

700 bis 1000 6,0 - 2,5

DUKTILE GUSSFORMSTÜCKE

Duktile Gussformstücke werden mit einerAuskleidung gemäß folgenden Normen ange-boten.

Anzuwendende Normen: EN 598EN 14901

• Epoxidharzbeschichtung

ANWENDUNGSBEREICH

• Epoxidharzbeschichtung: pH 1 bis pH 14

7

UMHÜLLUNGENUNDAUSKLEIDUNGEN

e

DE

L = 5,5 m

ROHRE AUS DUKTILEM GUSSEISEN FÜRWASSERLEITUNGENEN 545

Außendurchmesser DE Muffenrohre K9 Muffenrohre bevorzugte C-Klassen

Mindest- Mindest- Mindest- Bevorzugte Mindest-

DN Nennmaß Grenzabmaß guss- werks- guss- Druck- werks-

wanddicke prüfdruck wanddicke Klasse prüfdruck

mm mm mm bar mm C bar

80 98 +1 bis - 2.7 4,7 50 3,0 C40 40100 118 +1 bis - 2.8 4,7 50 3,0 C40 40125 144 +1 bis - 2.8 4,7 50 3,0 C40 40150 170 +1 bis - 2.9 4,7 50 3,0 C40 40200 222 +1 bis - 3.0 4,8 50 3,1 C40 40250 274 +1 bis - 3.1 5,2 50 3,9 C40 40300 326 +1 bis - 3.3 5,6 50 4,6 C40 40350 378 +1 bis - 3.4 6,0 40 4,7 C30 30400 429 +1 bis - 3.5 6,4 40 4,8 C30 30450 480 +1 bis - 3.6 6,8 40 5,1 C30 30500 532 +1 bis - 3.8 7,2 40 5,6 C30 30600 635 +1 bis - 4.0 8,0 40 6,7 C30 30700 738 +1 bis - 4.3 8,8 32 6,8 C25 25800 842 +1 bis - 4.5 9,6 32 7,5 C25 25900 945 +1 bis - 4.8 10,4 32 8,4 C25 25

1000 1048 +1 bis - 5.0 11,2 32 9,3 C25 25

8

Flanschrohre sind in Längen von 1,0 m bis 5,2 m mit angeschweißten Flanschen verfügbar.Sie werden aus Muffenrohren K9 hergestellt und haben folglich dieselben Merkmale.

• Alle Elektrolock-Rohre sind K9 bzw. haben die Mindestgusswanddicke der entsprechenden C-Klasse.• Elektrofresh-Rohre können der bevorzugten C-Klasse, höheren C-Klassen oder K9 entsprechen.

e

DE

L = 5,5 m

ROHRE AUS DUKTILEM GUSSEISEN FÜRDIE ABWASSERENTSORGUNGEN 598

Außendurchmesser DE Muffenrohre

Mindest- Mindest-

DN Nennmaß Grenzabmaß guss- werks-

wanddicke* prüfdruck

mm mm mm bar

80 98 +1 bis - 2.7 3,5 32100 118 +1 bis - 2.8 3,5 32125 144 +1 bis - 2.8 3,5 32150 170 +1 bis - 2.9 3,5 32200 222 +1 bis - 3.0 3,6 32250 274 +1 bis - 3.1 3,7 32300 326 +1 bis - 3.3 4,0 32350 378 +1 bis - 3.4 4,3 25400 429 +1 bis - 3.5 4,6 25450 480 +1 bis - 3.6 4,9 25500 532 +1 bis - 3.8 5,2 25600 635 +1 bis - 4.0 5,8 25700 738 +1 bis - 4.3 7,6 25800 842 +1 bis - 4.5 8,3 25900 945 +1 bis - 4.8 9,0 25

1000 1048 +1 bis - 5.0 9,7 25

9

* Die Mindestdicke kann nur örtlich an einigen klar erkennbaren Punkten auftreten, nichtjedoch entlang der Rohrlänge oder des Rohrumfangs.

Electrosteel liefert dieselben Rohre für Abwasserdruck-und Freispiegelleitungen

• Electrosteel-Abwasserrohre sind K7

STECKMUFFENFORMSTÜCKEEN 545

DN e Lmm mm

80 7,0 100100 7,2 120125 7,5 145150 7,8 170200 8,4 220250 9,0 270300 9,6 320350 10,2 370*400 10,8 420*450 11,4 470*500 12,0 520*600 13,2 620*700 14,4 720*750 15,0 770*800 15,6 820*900 16,8 920*1000 18,0 1020*

MMK 90DOPPELMUFFENBOGEN 90° (1/4)

MMK 45DOPPELMUFFENBOGEN 45° (1/8)

DN e Lmm mm

80 7,0 55100 7,2 65125 7,5 75150 7,8 85200 8,4 110250 9,0 130300 9,6 150350 10,2 175400 10,8 195450 11,4 220500 12,0 240600 13,2 285700 14,4 330750 15,0 350800 15,6 370900 16,8 4151000 18,0 460

10

* in EN 545 nicht festgelegt.

DN 80-1000 TYT DN 80-400** ELECTROLOCK

** Größere DN auf Anfrage.

DN e Lmm mm

80 7,0 40100 7,2 40125 7,5 50150 7,8 55200 8,4 65250 9,0 75300 9,6 85350 10,2 95400 10,8 110450 11,4 120500 12,0 130600 13,2 150700 14,4 175750 15,0 185800 15,6 195900 16,8 2201000 18,0 240

MMK 22DOPPELMUFFENBOGEN 22,5° (1/16)

MMK 11DOPPELMUFFENBOGEN 11,25° (1/32)

DN e Lmm mm

80 7,0 30100 7,2 30125 7,5 35150 7,8 35200 8,4 40250 9,0 50300 9,6 55350 10,2 60400 10,8 65450 11,4 70500 12,0 75600 13,2 85700 14,4 95750 15,0 100800 15,6 110900 16,8 1201000 18,0 130

11

DN e L C dmm mm mm mm

80 7,0 110 110 180100 7,2 130 125 200125150 7,8 180 160 250200 8,4 230 190 300250 9,0 280 225 350300 9,6 325 255 400350 10,2 380 290 450400 10,8 430 320 500450 11,4 480 355 550500 12,0 530 385 600600 13,2 630 450 700700 14,4 735 515 800750 15,0 790 545 850800 15,6 830 580 900900 16,8 930 654 10001000 18,0 1035 710 1100

ENQ 90DOPPELMUFFENFUßBOGEN 90° (1/4)

MMRDOPPELMUFFENÜBERGANGSSTÜCK

DN dn e1 e2 Lmm mm mm

100 80 7,2 7,0 90125 100 7,5 7,2 100150 80 7,8 7,0 190150 100 7,8 7,2 150200 100 8,4 7,2 250200 150 8,4 7,8 150250 150 9,0 7,8 250250 200 9,0 8,4 150300 150 9,6 7,8 350300 200 9,6 8,4 250300 250 9,6 9,0 150350 200 10,2 8,4 360350 250 10,2 9,0 260350 300 10,2 9,6 160400 250 10,8 9,0 360400 300 10,8 9,6 260400 350 10,8 10,2 160450 350 11,4 10,2 260450 400 11,4 10,8 160500 350 12,0 10,2 360500 400 12,0 10,8 260600 400 13,2 10,8 460

DN dn e1 e2 Lmm mm mm

600 500 13,2 12,0 260700 500 14,4 12,0 480700 600 14,4 13,2 280800 600 15,6 13,2 480800 700 15,6 14,4 280900 700 16,8 14,4 480900 800 16,8 15,6 2801000 800 18,0 15,6 4801000 900 18,0 16,8 280

auf Anfrage

12

STECKMUFFENFORMSTÜCKEEN 545

DN 80-1000 TYT DN 80-400** ELECTROLOCK

** Größere DN auf Anfrage.

Ø nominal e e1 L L h hDN dn MMA MMB MMA MMB

mm mm mm mm mm mm80 80 7 7 170 170 165 85100 80 7,2 7 170 170 175 95100 100 7,2 7,2 190 190 180 95125 100 7,5 7,2 195 195 195 110150 100 7,8 7,2 195 195 210 120200 80 8,4 7 175 175 235 145200 100 8,4 7,2 200 200 240 145200 150 8,4 7,8 255 255 250 150200 200 8,4 8,4 315 315 260 155250 80 9 7 180 180 265 170250 100 9 7,2 200 200 270 170250 150 9 7,8 260 260 280 175250 200 9 8,4 315 315 290 180250 250 9 375 375 375 300 190300 100 9,6 7,2 205 215 300 195300 200 9,6 8,4 320 320 320 215300 300 9,6 9,6 435 435 340 220350 100 10,2 7,2 205 205 330 220350 200 10,2 8,4 325 325 350 230350 350 10,2 10,2 495 495 380 250

MMBDOPPELMUFFENSTÜCKMIT MUFFENABZWEIG

MMADOPPELMUFFENSTÜCKMIT FLANSCHABZWEIG

13

DN e L dmm mm mm

80 7,0 130 109100 7,2 130 130125 7,5 135 156150 7,8 135 183200 8,4 140 235250 9,0 145 288300 9,6 150 340350 10,2 155 393400 10,8 160 445450 11,4 165 498500 12,0 170 550600 13,2 180 655700 14,4 190 760750 15,6 195 810800 15,6 200 865900 16,8 210 9701000 18,0 220 1075

EUFLANSCHMUFFEN-FORMSTÜCK MIT ANGESCHWEIßTEMODER LOSEM FLANSCH PN 16; PN 25 auf Anfrage

Ø nominal e e1 L L h hDN dn MMA MMB MMA MMB

mm mm mm mm mm mm400 80 10,8 7,0 185 185 355 245400 100 10,8 7,2 210 210 360 245400 150 10,8 7,8 270 270 370 250400 200 10,8 8,4 325 325 380 255400 300 10,8 9,6 440 440 400 270400 400 10,8 10,8 560 560 420 280450 100 11,4 7,2 215 215 390 270450 250 11,4 9,0 390 385 420 290450 450 11,4 11,4 620 620 460 310500 100 12,0 7,2 215 215 420 295500 200 12,0 8,4 330 330 440 305500 400 12,0 10,8 565 565 480 330500 500 12,0 12,0 680 680 500 340600 200 13,2 8,4 340 340 500 355600 400 13,2 10,8 570 570 540 380600 600 13,2 13,2 800 800 580 400700 200 14,4 8,4 345 - 525 -700 400 14,4 10,8 575 - 555 -700 700 14,4 14,4 925 - 600 -800 300 15,6 8,4 465 - 600 -800 400 15,6 10,8 580 - 615 -800 600 15,6 13,2 1045 - 645 -800 800 15,6 15,6 1045 - 675 -900 200 16,8 8,4 355 - 645 -900 400 16,8 10,8 590 - 675 -900 600 16,8 13,2 1170 - 705 -900 900 16,8 16,8 1170 - 750 -1000 200 18,0 8,4 360 - 705 -1000 400 18,0 10,8 595 - 735 -1000 600 18,0 13,2 1290 - 765 -1000 1000 18,0 18,0 1290 - 825 -

14

FLANSCHFORMSTÜCKE MIT ANGESCHWEIßTEN ODER LOSEN FLANSCHENEN 545 PN 16; PN 25 auf Anfrage

DN e Lmm mm

80 7,0 165100 7,2 180125 7,5 200150 7,8 220200 8,4 260250 9,0 350300 9,6 400350 10,2 450400 10,8 500450 11,4 550500 12,0 600600 13,2 700700 14,4 800750 15,0 850800 15,6 900900 16,8 10001000 18,0 1100

FFK 90DOPPELFLANSCHBOGEN 90° (1/4)

FFK 45DOPPELFLANSCHBOGEN 45° (1/8)

DN e Lmm mm

80 7,0 130100 7,2 140125 7,5 150150 7,8 160200 8,4 180250 9,0 350300 9,6 400350 10,2 298400 10,8 324450 11,4 350500 12,0 375600 13,2 426700 14,4 478750 15,0 504800 15,6 529900 16,8 5811000 18,0 632

DN 80-1000 DN 80-600

15

DN e Lmm mm

80 7,0 105100 7,2 110125 7,5 105150 7,8 109200 8,4 131250 9,0 190300 9,6 210350 10,2 210400 10,8 239450 11,4 349500 12,0 375600 13,2 426700 14,4 315750 15,0 Auf Anfrage800 15,6 350900 16,8 3801000 18,0 400

e

LL

e

LL

FFK 22DOPPELFLANSCHBOGEN 22,5° (1/16)

FFK 11DOPPELFLANSCHBOGEN 11,25° (1/32)

DN e Lmm mm

80 7,0 113100 7,2 115125 7,5 111150 7,8 113200 8,4 132250 9,0 165300 9,6 175350 10,2 191400 10,8 205450 11,4 349500 12,0 375600 13,2 426700 14,4 235800 15,6 265900 16,8 2901000 18,0 310

16

FLANSCHFORMSTÜCKE MIT ANGESCHWEIßTEN ODER LOSEN FLANSCHENEN 545 PN 16; PN 25 auf Anfrage

DN 80-1000 DN 80-600

DN e L c dmm mm mm mm

80 7,0 165 110 180100 7,2 180 125 200125 7,5 200 140 225150 7,8 220 160 250200 8,4 260 190 300250 9,0 350 225 350300 9,6 400 255 400350 10,2 450 290 450400 10,8 500 320 500450 11,4 550 355 550500 12,0 600 385 600600 13,2 700 450 700700 14,4 800 515 800750 15,0 860 550 850800 15,6 900 580 900900 16,8 1000 645 10001000 18,0 1100 710 1100

N 90DOPPELFLANSCHFUßBOGEN 90° (1/4)

DN dn e1 e2 Lmm mm mm

100 80 7,2 7,0 200125 100 7,5 7,2 200200 150 8,4 7,8 300250 200 9,0 8,4 300300 250 9,6 9,0 300350 300 10,2 9,6 300400 350 10,8 10,2 300450 400 11,4 10,8 300500 400 12,0 10,8 600600 500 13,2 12,0 600700 600 14,4 13,2 600750 600 15,0 13,2 600800 700 15,6 14,4 600900 800 16,8 15,6 6001000 900 18,0 16,8 600

FFRDOPPELFLANSCHÜBERGANGSSTÜCK

17

DN dn e1 e2 L hmm mm mm mm

80 80 7,0 7,0 330 165100 80 7,2 7,0 360 175100 100 7,2 7,2 360 180125 100 7,5 7,2 400 195150 80 7,8 7,0 440 205150 100 7,8 7,2 440 210150 150 7,8 7,8 440 220200 80 8,4 7,0 520 235200 100 8,4 7,2 520 240200 150 8,4 7,8 520 250200 200 8,4 8,4 520 260250 100 9,0 7,2 700 275250 200 9,0 8,4 700 325250 250 9,0 9,0 700 350300 100 9,6 7,2 800 300300 200 9,6 8,4 800 350300 300 9,6 9,6 800 400350 100 10,2 7,2 850 325350 200 10,2 8,4 850 325350 350 10,2 10,2 850 425400 100 10,8 7,2 900 350400 200 10,8 8,4 900 350400 400 10,8 10,8 900 450450 100 11,4 7,2 950 375450 200 11,4 8,4 950 375450 450 11,4 11,4 950 475

TDOPPELFLANSCHSTÜCKMIT FLANSCHABZWEIG

FLANSCHFORMSTÜCKEMIT ANGESCHWEIßTEN ODER LOSEN FLANSCHENEN 545

DN 80-1000 DN 80-600

18

SONSTIGE FORMSTÜCKEEN 545

DN DE e Lmm mm mm

80 98 7,0 350100 118 7,2 360125 144 7,5 370150 170 7,8 380200 222 8,4 400250 274 9,0 420300 326 9,6 440350 378 10,2 460400 429 10,8 480450 480 11,4 500500 532 12,0 520600 635 13,2 560700 738 14,4 600750 790 15,0 600800 842 15,6 600900 945 16,8 6001000 1048 18,0 600

FEINFLANSCHSTÜCK *PN 16; PN 25 **

DN a b Dmm mm mm

80 19,0 16,0 200100 19,0 16,0 220125150 19,0 16,0 285200 20,0 17,0 340250 22,0 19,0 400300 24,5 20,5 455350 26,5 22,5 505400 28,0 24,0 565450 30,0 26,0 615500 31,5 27,5 670600 36,0 31,0 780700 36,0 34,5 895750 41,0 36,0 970800 43,0 38,0 1015900 46,5 41,5 11151000 50,0 45,0 1230

XBLINDFLANSCHE

* Mauerflansch auf Anfrage verfügbar** auf Anfrage

DN DE e Lmm mm mm

80 98 7,0 250/500100 118 7,2 250/500125150 170 7,8 250/500200 222 8,4 250/500250 274 9,0 250/500300 326 9,6 250/500350 378 10,2 250/500400 429 10,8 250/500450 480 11,4 250/500500 532 12,0 250/500600 635 13,2 250/500700 738 14,4 250/500750 790 15,0 250/500800 842 15,6 250/500900 945 16,8 250/5001000 1048 18,0 250/500

FFGDOPPELFLANSCHSTÜCK *PN 16; PN 25**

*gegossen oder Flanschendruckrohre mit angeschweißten Flanschen** auf Anfrage

auf Anfrage

auf Anfrage

DN e L dmm mm mm

80 7,0 160 109100 7,2 160 130125 7,5 165 156150 7,8 165 183200 8,4 170 235250 9,0 175 288300 9,6 180 340350 10,2 185 393400 10,8 190 445450 11,4 195 498500 12,0 200 550600 13,2 210 655700 14,4 220 760750 15,0 225 810800 15,6 230 865900 16,8 240 9701000 18,0 250 1075

UÜBERSCHIEBMUFFE

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QUALITÄT UND KONFORMITÄT

WerkszertifizierungQualitätsmanagementsystem nach EN ISO 9001 Umweltmanagement nach EN ISO 14001

Zertifizierte Rohre und Formstücke für die Trinkwasserversorgung

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QUALITÄT UND KONFORMITÄT

Zertifizierte Rohre und Formstücke für die Abwasserentsorgung

Zertifizierte Rohre und Formstücke für den Brandschutz

0. ALLGEMEINESDiese Verkaufs- und Zahlungsbedingungen sind für alle unsere geschäft-lichen Beziehungen, Verkäufe und sonstigen Rechtsgeschäfte mit Nicht-Verbrauchern im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB rechtsverbindlich.Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.1. VERTRAGSABSCHLUSS, AUFTRAGSBESTÄTIGUNG, BESCHAFFENHEIT,LIEFERUMFANGa) Unsere Angebote sind freibleibend. Lieferverträge, sonstigeVereinbarungen und Nebenabreden, insbesondere soweit sie von diesenLieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichen, kommen erst durchunsere schriftliche Bestätigung zustande.b) Aufträge, Abreden, Beschaffenheitsangaben und -garantien u.ä.bedürfen zur Erlangung einer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichenBestätigung. Eine Beschaffenheitsgarantie wird von uns nur imAusnahmefall übernommen und muss ausdrücklich als solche bezeichnetsein. Bestellungen werden mit Zugang unserer Auftragsbestätigung oderdurch unsere Lieferung verbindlich. Beanstandungen unsererBestätigungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche,schriftlich geltend zu machen.2. PREISSTELLUNGa) Unsere Preise gelten ab unserem Lager zuzüglich Verpackung undMehrwertsteuer.b) Wenn sich nach Vertragsabschluß auftragsbezogene Kosten wesentlichändern, werden sich die Vertragspartner über eine Anpassung verständi-gen.3. LIEFERZEITa) Lieferfristen beginnen mit unserer Auftragsbestätigung, jedoch nichtbevor alle Einzelheiten der Ausführung geklärt sind und alle sonstigenvom Besteller zu erfüllenden Voraussetzungen vorliegen; entsprechendesgilt für Liefertermine. Lieferungen vor Ablauf der Lieferzeit undTeillieferungen sind zulässig. Als Liefertag gilt der Tag der Meldung derVersandbereitschaft, anderenfalls der Tag der Absendung.b) Vereinbarte Lieferfristen und -termine verlängern bzw.. verschiebensich unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Bestellers um denZeitraum, um den der Besteller mit seinen Verpflichtungen im Rückstandist. Geraten wir in Verzug, kann der Besteller eine angemessene Nachfristsetzen und nach deren Ablauf insoweit vom Vertrag zurücktreten, alseine Erfüllung für ihn kein Interesse hat.4. LIEFERVERTRÄGE AUF ABRUFWird bei Lieferverträgen auf Abruf nicht rechtzeitig abgerufen oder ein-geteilt, so sind wir nach fruchtloser Nachfristsetzung berechtigt, selbsteinzuteilen und die Ware zu liefern oder von dem noch rückständigen Teildes Liefervertrages zurückzutreten.5. HÖHERE GEWALT UND SONSTIGE BEHINDERUNGENa) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauerder Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschiebenoder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teil-weise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrungoder unvorhergesehene Umstände, z.B. Betriebsstörungen, Ausschussund Nachbehandlung gleich, die uns die rechtzeitige Lieferung trotzzumutbarer Anstrengungen unmöglich machen; den Nachweis dafürhaben wir zu führen. Dies gilt auch, wenn die vorgenanntenBehinderungen während eines Verzuges oder bei einem Unterlieferanteneintreten.b) Der Besteller kann uns auffordern, innerhalb von zwei Wochen zuerklären, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenenNachfrist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Besteller vomnichterfüllten Teil des Vertrages zurücktreten.6. PRÜFVERFAHREN, ABNAHMEa) Wünscht der Besteller, dass notwendige Prüfungen von uns durchge-führt werden, so hat er uns das mitzuteilen. Art und Umfang derPrüfungen sind bis zum Vertragsschluss zu vereinbaren.b) Wird Abnahme gewünscht, sind Umfang und Bedingungen bis zumVertragsabschluß festzulegen. Die Abnahme hat auf Kosten des Bestellersunverzüglich nach gemeldeter Abnahmebereitschaft im Lieferwerk zuerfolgen. Erfolgt die Abnahme nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollstän-dig, sind wir berechtigt, die Ware zu versenden oder auf Kosten undGefahr des Bestellers zu lagern; damit gilt die Ware als abgenommen.7. MAßE, GEWICHTE, STÜCKZAHLENa) Maß-, Gewichts- und Stückzahlabweichungen im Rahmen handelsübli-cher Toleranzen, einschlägiger DIN-Vorschriften und gießtechnischerErfordernisse sind zulässig.b) Für die Berechnung sind die von uns festgestellten Liefergewichte undStückzahlen maßgebend.8. VERPACKUNG UND LADEMITTELSoweit nach unserem Ermessen erforderlich, verpacken wir die Ware aufKosten des Bestellers in handelsüblicher Weise. Auf unser Verlangen sindVerpackungsmaterial und Lademittel unverzüglich frachtfrei zurückzu-senden.9. VERSAND UND GEFAHRÜBERGANGa) Versandbereit gemeldete Ware ist unverzüglich zu übernehmen, ande-renfalls sind wir berechtigt, sie nach eigener Wahl zu versenden oder aufKosten und Gefahr des Bestellers zu lagern; zu letzterem sind wir auchberechtigt, wenn der von uns übernommene Versand ohne unserVerschulden nicht durchgeführt werden kann. Eine Woche nach Beginnder Lagerung gilt die Ware als geliefert.b) Mangels besonderer Weisung erfolgt die Wahl der Transportmittel unddes Transportweges nach unserem Ermessen.c) Mit der Übergabe an die Bahn, den Spediteur oder den Frachtführerbzw. eine Woche nach Beginn der Lagerung, spätestens jedoch mitVerlassen des Werkes oder Lagers, geht die Gefahr auf den Besteller über,und zwar auch, wenn wir die Anlieferung übernommen haben.

10. ZAHLUNGSBEDINGUNGENa) Unsere Rechnungen sind sofort fällig und innerhalb von 30 Tagen abLieferung ohne Abzüge zahlbar. Ein Skontoabzug bedarf besondererVereinbarung. Zwingende Voraussetzung für die Skontogewährung ist,dass alle früheren Rechnungen - ausgenommen Rechnungen, denenberechtigte Einwendungen unseres Kunden entgegenstehen - beglichensind. Für Skontoberechnungen sind die ausgewiesenen Netto-Rechnungsbeträge nach Abzug z.B. von Rabatten, Fracht,Rückwarengutschriften u.ä. maßgeblich. Nach Ablauf der 30-Tages-Fristberechnen wir Verzugszinsen gemäß §§ 284 Abs. 3, 288 Abs.1 BGB. DieGeltendmachung weiteren Schadens behalten wir uns ausdrücklich vor.b) Wechsel werden nur ausnahmsweise und nach entsprechender schrift-licher Vereinbarung als Zahlungsmittel akzeptiert. Schecks und Wechselwerden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlunggutgeschrieben. Die Forderungen und ihre Fälligkeit bleiben bis dahinunberührt. Die Entgegennahme von Zahlungen kann nur gegen ord-nungsgemäß quittierte Rechnungen erfolgen.c) Eine Zahlungsverweigerung oder -zurückbehalt ist ausgeschlossen,wenn der Käufer den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund kann-te. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekanntgeblieben ist, es sei denn, dass wir den Mangel oder sonstigenBeanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für dieBeschaffenheit der Sache übernommen haben.d) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig fest-gestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht ausfrüheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindungkann nicht geltend gemacht werden. Im übrigen darf die Zahlung wegenMängeln und sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenenUmfang zurückbehalten werden.e) Wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachenbekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit desBestellers entstehen lassen, werden alle unsere Forderungen einschließ-lich derjenigen, für die wir Wechsel hereingenommen haben, sofort fällig.Das gleiche gilt für angefallene Kosten, für Leistungen und für in Arbeitbefindliche sowie fertiggestellte, aber noch nicht gelieferte Ware.In diesen Fällen sind wir berechtigt, ausstehende Lieferungen undLeistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszufüh-ren und können nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktretenund Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Ferner können wiraufgrund des in Ziffer 11 vereinbarten Eigentumsvorbehaltes dieWeiterveräußerung sowie Be- und Verarbeitung der gelieferten Wareuntersagen und deren Rückgabe oder die Übertragung des mittelbarenBesitzes an der gelieferten Ware auf Kosten des Bestellers verlangen unddie Einziehungsermächtigung gemäß Ziffer 11 Buchstabe f) widerrufen.Der Besteller ermächtigt uns schon jetzt, in den genannten Fällen seinenBetrieb zu betreten und die gelieferte Ware abzuholen. Die Abholung derWare durch uns gilt als Ausübung unseres Rücktrittsrechts.f) Nachteile, die beim Transfer des Rechnungsbetrages in dieBundesrepublik Deutschland entstehen, gehen zu Lasten des Bestellers.Kann die vereinbarte Zahlungsweise oder der Zahlungsweg nicht einge-halten werden, ist der Besteller verpflichtet, unsere Forderung in andererWeise auszugleichen.g) Wir sind berechtigt, gegen sämtliche Forderungen, die dem Bestellergegen uns zustehen, mit allen uns gegen den Besteller zustehendenForderungen aufzurechnen.11. EIGENTUMSVORBEHALTa) Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) biszur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligenSaldoforderungen, die uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, zustehen.Dies gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungengeleistet werden.b) Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns alsHersteller im Sinne von 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbei-tete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne von Buchstabe a). BeiVerarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mitanderen Waren durch den Besteller steht uns das Miteigentum an derneuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltswarezum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unserEigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Bestelleruns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuenBestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes derVorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Die hiernachentstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinnevon Buchstabe a).c) Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichenGeschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und, solan-ge er nicht in Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungenaus der Weiterveräußerung gemäß den Buchstaben d) und e) auf unsübergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nichtberechtigt.d) Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung derVorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen indemselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware.e) Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen nichtvon uns gelieferten Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderungaus der Weiterveräußerung nur in Höhe unseres Rechnungswertes derjeweils veräußerten Vorbehaltsware. Bei der Veräußerung von Waren, andenen wir Miteigentumsanteile gemäß Buchstabe b) haben, gilt dieAbtretung der Forderung in Höhe dieser Miteigentumsanteile.f) Der Besteller ist berechtigt, Forderungen aus der Veräußerung gemäßBuchstabe c) und d) bis zu unserem Widerruf einzuziehen. Das Recht zumWiderruf haben wir nur in den in Ziffer 10 Buchstabe e) genannten Fällen.Zur Abtretung der Forderungen ist der Besteller in keinem Fall befugt. Aufunser Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von derAbtretung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderli-chen Auskünfte und Unterlagen zu geben.g) Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesichertenForderungen insgesamt um mehr als 10 %, sind wir insoweit zur Freigabe

von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. Von einer Pfändungoder anderen Beeinträchtigungen durch Drifte muss uns der Bestellerunverzüglich benachrichtigen.12. MÄNGEL DER WARE, GEWÄHRLEISTUNGa) Wir leisten Gewähr für einwandfreie Herstellung der von uns geliefer-ten Teile nach Maßgabe der vereinbarten technischen Liefervorschriften.Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist derZeitpunkt des Gefahrübergangs.b) Mängel hat der Besteller unverzüglich nach Eingang der Ware amBestimmungsort, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung desFehlers schriftlich zu rügen.c) Bei vereinbarter Abnahme gemäß Ziffer 6 b) ist die Rüge von Mängelnausgeschlossen, die bei der vereinbarten Art der Abnahme hätten fest-gestellt werden können.d) Uns ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel festzustellen. Indringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit oder zurAbwehr unverhältnismäßig großer Schäden des Bestellers haben wir dengerügten Mangel sofort festzustellen. Beanstandete Ware ist aufVerlangen sofort an uns zurück zu senden. Wenn der Besteller diesenVerpflichtungen nicht nachkommt oder ohne unsere Zustimmung Ände-rungen an der bereits beanstandeten Ware vornimmt, verliert er etwaigeGewährleistungsansprüche. e) Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrügebessern wir nach unserer Wahl die beanstandete Ware nach oder lieferneinwandfreien Ersatz.f) Kommen wir unseren Gewährleistungsverpflichtungen nicht oder nichtvertragsgemäß nach, ist der Besteller nach Ablauf einer angemessenenNachfrist hinsichtlich des mangelhaften Liefergegenstandes zu Rücktrittoder Minderung berechtigt.g) Weitere Ansprüche des Bestellers sind nach Maßgabe der Ziffer 14 c)ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz vonSchäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind(Mangelfolgeschäden).13. URHEBERSCHUTZDem Besteller überlassene Unterlagen und Zeichnungen sowie von unserbrachte konstruktive Leistungen und Vorschläge für die Gestaltung undHerstellung darf der Besteller nur für den vorgesehenen Zweck verwen-den und sie ohne unsere Zustimmung weder Dritten zugänglich noch zumGegenstand von Veröffentlichungen machen.14. HAFTUNG, SCHADENERSATZa) Der Besteller trägt insbesondere im Hinblick auf den vorgesehenVerwendungszweck die Verantwortung für sachgemäße Konstruktionunter Beachtung etwaiger Sicherheitsvorschriften, Auswahl desWerkstoffes und der erforderlichen Prüfverfahren, Richtigkeit undVollständigkeit der technischen Liefervorschriften und der uns übergebe-nen technischen Unterlagen und Zeichnungen sowie für die Ausführungder beigestellten Fertigungseinrichtungen, und zwar auch dann, wennÄnderungen von uns vorgeschlagen werden, die seine Billigung finden.Ferner steht der Besteller dafür ein, dass aufgrund seiner AngabenSchutzrechte oder sonstige Rechte Dritter nicht verletzt werden.b) Falls wir von einem Dritten auf Ersatz von Schäden in Anspruch genom-men werden, deren Ursache im Verantwortungsbereich des Bestellersliegt, hat uns der Besteller von diesen Ansprüchen freizustellen.c) Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haften wirauf Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertragli-cher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Vorsatz odergrobe Fahrlässigkeit nichtleitender Erfüllungsgehilfen haften wir jedochnur, wenn sie eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzen. Von dieserRegelung bleiben Ansprüche wegen Personenschäden oder Schäden anprivat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.15. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTANDa) Erfüllungsort für Zahlungen ist Solms - Deutschland, für alle sonstigenVerpflichtungen der Ort des Lieferwerkes.b) Gerichtsstand ist Limburg - Deutschland, auch für Klagen in Wechsel-und Scheckprozessen. Wir sind berechtigt, den Besteller an seinem allge-meinen Gerichtsstand zu verklagen.16. ANWENDBARES RECHTFür alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt das Rechtvon Deutschland.17. TEILNICHTIGKEITSollten einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- undZahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein,so verpflichten sich die Vertragspartner, einer Regelung zuzustimmen,durch die der mit der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung verfolgteSinn und Zweck weitgehend erreicht wird.18. DATENVERARBEITUNG UND -SCHUTZDer Kunde ist damit einverstanden, dass wir unter Einhaltung der gesetz-lichen Bestimmungen waren-, auftrags- und personenbezogene Daten inunseren Datenverarbeitungsanlagen erfassen, speichern und verarbeiten.

ALLGEMEINE VERKAUFS-, LIEFERUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

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