region simmern buchungskatalog

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www.simmern.de Hunsrück Urlaub 2011 Region Simmern Region Simmern

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Buchungskatalog 2011 für Urlaub in der Region Simmern

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Page 1: Region Simmern Buchungskatalog

Pictograms:

restaurant on the promises

beergarden

rooms for non-smokers

families are welcome/suitable for children

balcony/terrace

telephone in the room

Internet access in room

TV in the room

lounge/TV room

garden/lawn

car park

dogs are welcome

bike rental

indoor swimming-pool

swimming-pool

fi tness room

sauna

solarium

skittle-alley

tennis

riding

bikers are welcome

groups are welcome

conference rooms

we accept credit cards/ec-cards

reduction possible

English spoken

French spoken

Dutch spoken

ask for prospectus

holidays on the farm

medical care is possible

Accommodation suitablefor the handicapped

bed & breakfast

Only for holiday apartements:

bedroom

living-room

living-/bedroom

kitchenette

kitchen

price includes table-/bed-linen

price includes towels

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Pictogrammes:

restaurant dans l’hôtel

jardin-brasserie

non-fumeurs

nous aimons les familles/chambres d’enfants

balcon/terrasse

chambre/appartement avec téléphone

Accès à Internet dans la chambre

chambre/appartement avec TV

salon/salon TV

jardin/parc

parking

nous aimons les chiens

location de bicyclettes

piscine couverte

piscine en plein air

salle de gymnastique

sauna

solarium

jeu de quilles

tennis

promenade

nous aimons les cyclists

nous acceptons volontiers les groupes

salles de conférence

nous acceptons les cartes de crédit/les cartes-EC

réductions possibles

nous parlons anglais

nous parlons français

nous parlons néderlandais

démandez nos dépliants

vacances à ferme

service médical possible

Logis adapté aux besoins des handicapés

nuit avec petit déjeuner

Uniquement pour les app. des vacances:

chambre à coucher

salle de séjour

salle de séjour/chambre á coucher

cuisinette

cuisine

linge de table/literie compris dans le prix

serviettes de toilette compris dans le prix

Deutsches Eck,Koblenz, 58 km

Felsenkirche,Idar-Oberstein, 43 km

Schönburg,Oberwesel, 22 km

Bernkastel-Kues,44 km

Loreley, St. Goarshausen, 30 km

Burg zu Cochem,43 km

Marksburg,Braubach, 58 km

Boppard, 33 km

Burg Eltz,Moselkern, 45 km

Pfalzgraf,Kaub, 25 km

Porta Nigra,Trier, 86 km

Die Ausfl ugsmöglichkeiten rund um die Kreisstadt Simmern und den Hunsrück sind groß und vielfältig. Da lohnt sich ein Abstecher.

Rhein, Mosel und Nahe lassen sich in nur 15 bis 45Autominuten mühelos erreichen.

Tourist-Information Simmern im Neuen SchlossAm SchlossplatzTelefon 06761 837-296 · Telefax 06761 [email protected] · www.simmern.de

Postanschrift:Brühlstraße 2 · 55469 Simmern/Hunsrück

Mosel

Trier

Köln

Bonn

Koblenz

Bad Kreuznach

Mainz

Ludwigshafen

Rhein

NaheA 61

A 60

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Bernkastel-Kues

CochemTreis-Karden

LoreleyKaub

Rüdeshm.

Idar-Oberstein

Braubach

Zell

Emmels-hausen

Bingen

OberweselBacharach

Wiesbaden

FrankfurtBoppard

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Hunsrü

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Rheinböllen

Simmern

Laubach

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KirchbergFlughafen

Frankfurt-Hahn

www.simmern.de

HunsrückUrlaub 2011

Region

Simmern Region

Simmern

Page 2: Region Simmern Buchungskatalog

Pictogramme:

Restaurant im Haus

Biergarten

Nichtraucherzimmer

familienfreundlicher Betrieb/kindgerechte Einrichtung

Balkon/Terrasse

Telefon im Zimmer/in Ferienwohnung

Internetanschluss im Zimmer

TV im Zimmer/in Ferienwohnung

Aufenthaltsraum/Fernsehraum

Garten/Wiese

Parkplatz

Hunde willkommen

Fahrradverleih

Hallenbad

Swimmingpool

Fitnessraum

Sauna

Solarium

Kegelbahn

Tennis

Reiten

fahrradfreundlicher Betrieb

Gruppen willkommen

Konferenzräume

wir akzeptieren Kreditkarten/ec-Karten

Ermäßigung möglich

wir sprechen englisch

wir sprechen französisch

wir sprechen niederländisch

Hausprospekt

Urlaub auf dem Bauernhof

medizinische Betreuung möglich

behindertengerechte Unterkunft

Übernachtung & Frühstück

Nur für Ferienwohnungen:

Schlafzimmer

Wohnzimmer

Wohn-/Schlafzimmer

Kochnische

Küche

Tisch-/Bettwäsche im Preis enthalten

Handtücher im Preis enthalten

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eigenes Restaurant

biertuin

kamers for nietrokers

ezinnen zijn welkom/angepast aan kinderen

balkon/terras

kamer/appartement met telefon

Internetaansluiting op de kamer

kamer/appartement met televisie

recreatie-/televieruimte

tuin/wei

parkeerplaats

honden zijn welkom

fi etsverhuur

overdekt zwembad

zwembad

fi tnessruimte

sauna

zonnebank

kegelbaan

tennis

rijden

fi etsers zijn welkom

groepen zijn welkom

conferentieruimten

wij aanvarden kredietkaarten/ec-kaarten

korting mogelijk

wij spreken Engels

wij spreken Frans

wij spreken Nederlands

eigen prospectus

vakantie bij de boer

medische verzorging mogelijk

voor minder-validen

Overnachting met ont bijt

Alleenn voor vakantieappartem.:

slaapkamer

woonkamer

woon-/slaapkamer

kooknis

keuken

tafellinnen/beddegoed in de prijs inbegrepen

handdoeken in de prijs inbegrepen

REISEBEDINGUNGEN

gerne vermitteln wir Ihnen touristische Einzelleistungen (Ferienunterkünfte, Veranstaltungstickets, Thea-ter- und Konzertkarten usw.) sowie Pauschalreiseangebote fremder Reiseveranstalter entsprechend unserem aktuellen Buchungsangebot. Die Tourist-Info Region Simmern handelt als Reservierungsstelle im Namen und für Rechnung des Beherbergungs-betriebes, Anbieters sonstiger Leistungen oder Reiseveranstalters. Ver-tragliche Beziehungen hinsichtlich der vermittelten Leistung bestehen nur zwischen Gast und dem Beher-bergungsbetrieb, Anbieter sonstiger Leistungen bzw. Reiseveranstalter. Diese erbringen die vermittelte Lei-stung eigenverantwortlich. Für die vertragsgemäße Erbringung der Leistung haften allein Ihre Vertragspartner.Zwischen Gast und der Tourist-Info Region Simmern kommt bei einer Reservierung nur ein Vermittlungsvertrag zustande. Im Rahmen dieses Vermittlungsvertrages ist die Tourist-Info Region Simmern zur umfassenden Informa-tion, Beratung und ordnungsgemäßen Abwicklung der Vermittlungsleistung verpfl ichtet. Bei Beschwerden sollte der Gast sich daher unverzüglich an seinen Vertragspartner (Beherbergungsbetrieb, Anbieter sonstiger Leistungen, Reiseveranstalter) wenden und Abhilfe verlangen. Hilft dieser der Reklamation nicht ab, steht die Tourist-Info Region Simmern gerne zur Schlichtung bereit.

Reisebedingungen für Pauschalangebote Die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für Pauschalangebote (Gesamtheit von Reiseleistungen gemäß § 651 a Abs. 1 BGB). Sie werden, soweit nach den gesetzlichen Bestimmungen wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen – nachfolgend „Gast“ genannt – und uns als Reiseveranstalter – nachfolgend „Tourismusstelle “ genannt – im Buchungsfalle nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651 a–m BGB zustande kommenden Reisevertrages. Bitte lesen Sie diese Bestimmungen daher sorgfältig durch.

1. Abschluss des Reisevertrages 1.1. Seinen Buchungswunsch kann der Gast mündlich, schriftlich, per Telefax, E-Mail oder Internet an die Touris-musstelle übermitteln. Dieser Buchungswunsch ist für den Gast noch unverbindlich und stellt noch kein bindendes Vertragsangebot des Gastes dar. 1.2. Entsprechend dem Buchungswunsch des Gastes übermittelt die Tourismusstelle dem Gast, im Regelfall schriftlich, per Fax oder E-Mail (bei kurzfristigen Anfragen telefonisch) ein konkretes Angebot mit Leistungen, Prei-sen und Termin und bietet dem Gast den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Leistungsbeschrei-bung im Angebot verbindlich an. 1.3. Der Reisevertrag kommt mit Zugang der schriftlichen, per Fax oder E-Mail (bei kurzfristigen Angeboten münd-lich übermittelten) Annahmeerklärung des Gastes bei der Tourismusstelle zustande. Mit Zugang dieser Annahme-erklärung bei der Tourismusstelle ist der Reisevertrag rechtsverbindlich abgeschlossen. Die Tourismusstelle über-mittelt dem Gast unverzüglich eine Bestätigung des Eingangs seiner Annahmeerklärung mit Angaben der Preise und Leistungen und, soweit die Tourismusstelle der Pfl icht zur Kundengeldabsicherung unterliegt, den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsschein. Eine solche Bestätigung ist nicht erforderlich, wenn die Annahmeerklärung bei der Tourismusstelle weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn eingeht. 1.4. Weicht die Annahmeerklärung des Gastes vom Buchungsangebot der Tourismusstelle ab, so ist ein rechts-verbindlicher Vertrag nicht geschlossen. Es liegt ein neues Angebot des Gastes vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots erst zustande, wenn die Tourismusstelle dieses geänderte Angebot innerhalb der Frist schriftlich oder in Textform durch eine die Änderungen ausdrücklich bestätigende Buchungsbestätigung annimmt. Geht die abweichende Annahmeerklärung des Gastes bei der Tourismusstelle weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn ein, kann die Buchungsbestätigung der Tourismus-stelle auch mündlich oder telefonisch erfolgen. 1.5. Der Anmeldende haftet für alle Verpfl ichtungen von mitangemeldeten Reiseteilnehmern aus dem Reisevertrag, sofern er diese Verpfl ichtung durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat.

2. Bezahlung 2.1. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsschei-nes im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB gefordert oder angenommen werden.2.2. Ein Sicherungsschein gemäß § 651 k BGB ist, abweichend von Ziffer 2.1., nicht auszuhändigen, wenna) die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis Euro 75,– nicht übersteigt,b) die Tourismusstelle eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, über deren Vermögen ein Insolvenzver-fahren unzulässig ist.c) die Reiseleistungen keine Beförderung von und zum Reiseort beinhalten und nach den mit dem Gast getroffenen Zahlungsvereinbarungen der gesamte Reisepreis erst mit Reiseende zahlungsfällig wird.2.3. Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung der Tourismusstelle) ist eine Anzahlung in Höhe von10 % des Reisepreises zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird.2.4. Die Restzahlung ist drei Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr aus den in Ziffer 7.2 genannten Gründen abgesagt werden kann.2.5. Soweit Vorauszahlungen vor Reisebeginn vereinbart sind, der Sicherungsschein übergeben ist und die Touris-musstelle zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Bezah-lung des Reisepreises kein Anspruch auf die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen. Das Recht des Gastes zur Zurückbehaltung einer strittigen, von der Tourismusstelle nach Ver-tragsschluss geforderten Preiserhöhung, bleibt hiervon unberührt.

3. Leistungen 3.1. Die Leistungsverpfl ichtung der Tourismusstelle ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestäti-gung sowie der darin in Bezug genommenen Leistungsbeschreibung im Prospekt/dem Angebot der Tourismusstelle sowie darin in Bezug genommenen Leistungsbeschreibung im Prospekt/im Gastgeberverzeichnis und aus mit dem Gast schriftlich oder mündlich rechtsverbindlich getroffenen Vereinbarungen. 3.2. Leistungsträger (Beherbergungs- und Verpfl egungsbetriebe, Sportanbieter, Skiliftbetreiber, Beförderungsunter-nehmen für Schiff, Bus und Fahrbetrieben) sind von der Tourismusstelle nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung der Tourismusstelle, deren Angebot oder Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisever-trages abändern.3.3. Orts-, Hotel- oder Hausprospekte, die nicht von der Tourismusstelle herausgegeben werden, sind für diese unverbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Gegenstand der vertraglichen Leistungen der Tourismusstelle gemacht wurden.

4. Leistungs- und Preisänderungen Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss not-wendig werden, und die von der Tourismusstelle nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reise-leistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungs-ansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die Tourismusstelle ist verpfl ichtet, den Kunden über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird die Tourismusstelle dem Gast eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

5. Rücktritt durch den Gast, Umbuchung 5.1. Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktritts-erklärung bei der Tourismusstelle. Dem Gast wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 5.2. Tritt der Gast vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann die Tourismusstelle Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.5.3. Die Tourismusstelle kann ihren Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisieren.

Bei Pauschalen mit Unterbringung in Hotels, Gasthöfen, Pensionenbis 30 Tage vor Reiseantritt 10 % des Reisepreisesvom 29.-22. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreisesvom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreisesvom 14.-7. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreisesab dem 6. Tag vor Reiseantritt 80 % des ReisepreisesBei Pauschalen mit Unterbringung in Ferienwohnungen oder Privatquartierenbis 45. Tag vor Reiseantritt 5 % des Reisepreisesbis 35. Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreisesab 34. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises5.4. Dem Gast bleibt es vorbehalten, der Tourismusstelle nachzuweisen, dass ihr keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Gast zur Bezahlung der gerin-geren Kosten verpfl ichtet.5.5. Anstatt einer pauschalen Entschädigung kann die Tourismusstelle ihre konkret entstandenen Kosten entspre-chend den gesetzlichen Bestimmungen als Schaden geltend machen. Sie ist in diesem Fall verpfl ichtet, dem Gast ihre Aufwendungen im Einzelnen zu beziffern und zu belegen.5.6. Werden auf Wunsch des Gastes nach Vertragsschluss für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbe reiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft oder der Verpfl egungsart oder gebuchter Zusatzleistungen (z.B. Kuranwendungen, Fahrradmiete, Skipass, Konzert und/oder Theaterkarten) vorgenommen (Umbuchung), kann die Tourismusstelle bei Pauschalen mit Unterbringung in Hotels, Gasthöfen und Pensionen bis 31 Tage vor Reiseantritt, bei Pauschalen mit Unterbringung in Ferienwoh-nungen oder Privatquartieren bis 45 Tage vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt in Höhe von A 10,00 pro Ände-rungsvorgang erheben. Umbuchungswünsche des Gastes, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt noch möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 5.3. und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.5.7. Die Tourist-Info Region Simmern empfi ehlt dringend den Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Gast einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich die Tourismusstelle bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwen-dungen bemühen. Diese Verpfl ichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter 7.1. Die Tourismusstelle kann nach Antritt der Reise den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Gast die Durchfüh-rung der Reise ungeachtet einer Abmahnung der Tourismusstelle oder ihrer Beauftragten nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündi-gt die Tourismusstelle, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.7.2. Die Tourismusstelle kann bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:a) Die Tourismusstelle ist verpfl ichtet, dem Gast gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.b) Ein Rücktritt der Tourismusstelle später als 3 Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig.c) Der Gast kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn die Tourismusstelle in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Gast aus Ihrem Angebot anzubieten. Der Gast hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber der Tourismusstelle geltend zu machen.

8. Beschränkung der Haftung der Tourismusstelle Die vertragliche Haftung der Tourismusstelle für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,a) soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit die Tourismusstelle für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

9. Gewährleistung, Kündigung durch den Reisenden, Anzeigepfl icht 9.1. Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Die Tourismusstelle kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Tourismusstelle kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.9.2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herab-setzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.9.3. Der Reisegast ist verpfl ichtet seine Beanstandung unverzüglich der Tourismusstelle oder der dem Reisenden hierfür benannten Stelle anzuzeigen. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. 9.4. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die Tourismusstelle innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reise-vertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, der Tourismus-stelle erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der Tourismusstelle verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Der Reisende schuldet der Tourismus-stelle den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.9.5. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den die Tourismusstelle nicht zu vertreten hat.

10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung 10.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Gast innerhalb eines Monats nach vertrag-lich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der Tourismusstelle geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.10.2. Ansprüche des Gastes nach den §§ 651 c bis f BGB verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorge-sehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen der Tourismusstelle und dem Gast Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder die Tourismusstelle die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr endet frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung.

11. Rechtswahl und Gerichtsstand 11.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der Tourismusstelle und Gästen, die keinen all-gemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, fi ndet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 11.2. Der Gast kann die Tourismusstelle nur an deren Sitz verklagen. 11.3. Für Klagen der Tourismusstelle gegen den Gast ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend, es sei denn, die Kla-ge richtet sich gegen Vollkaufl eute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die Ih-ren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufent-halt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der Tourismusstelle maßgebend.

copyright: Deutscher Tourismusverband e.V. Bonn

Lieber Gast,

Kreisstadt Simmern als „Zentrum im Hunsrück“ – Metropole des Schinderhanneslandes

Sehenswertes &

Ausflugsziele

Der Schinderhannesturm als Wahrzeichen der Kreisstadt Simmern erinnert noch heu-te eindrucksvoll an den berüchtigten Räu-berhauptmann. Dem Schinderhannes ge-lang von hier aus eine fi lmreife Flucht, die seinen Ruf als Robin Hood des Hunsrücks endgültig zementierte. Das ehemalige Ver-lies mit der eindrucksvollen Ausstellung versetzt den Besucher auf anschauliche Art in die Zeit des Schinderhannes, der vor 200 Jahren in Mainz ein spektakuläres Ende fand.

Sehenswürdigkeiten ladenzum Verweilen einDie Ev. Stephanskirche mit den Grabdenk-mälern der Herzöge von Simmern, das Neue Schloss mit dem Hunsrück-Museum und der ständigen Ausstellung der Sammlung des Hunsrücker Malers und Bildhauers Friedrich Karl Ströher oder die Pfarrkirche St. Josef mit Schätzen aus dem Barock.

Freizeit gestaltenEine gemütliche Fußgängerzone mit einem vielfältigen gastronomischen Angebot, ein modernes Freizeitbad und das Naturfreibad bieten vielfältige Abwechslung. Das Dschun-geldorf unmittelbar am Naturfreibad sowie der weite Schmiedelpark begeistern kleine Besucher, die Waldjugendherberge am Fuße des Soonwaldes gibt anschauliche Einblicke in die Themen „Wald und Natur“.

Umliegende Dörfer laden zu Entdeckungsreisen einAlte Fachwerkhäuser wurden mit viel Lie-be restauriert und sind die Schmuckstücke der Dorfstraßen. Freskenmalereien aus dem 13. Jahrhundert beherbergt die Nunkirche bei Sargenroth, in Ravengiersburg steht der„Hunsrückdom“ und Neuerkirch beheimatet im historischen Ortskern das Kulturhistori-sche Museum.

Prospekte und weitere Infos:Tourist-Information Simmernim Neuen Schloss · Am SchlossplatzTelefon 06761 [email protected] · www.simmern.de

Postanschrift:Brühlstraße 2 · 55469 Simmern/Hunsrück

ZENTRUM IM HUNSRÜCK

Page 3: Region Simmern Buchungskatalog

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Die mittelalterliche Burg in Simmern wurde unter Herzog Friedrich I. (1459 –1480) zur Residenz der Simmerner Herzöge ausgebaut, aber bereits 200 Jahre später im Pfälzischen Erbfolgekrieg (1689) gänzlich zerstört. Das Neue Schloss entstand 1708 –1713 in klassizistischen Stil. Heute befinden sich im Gebäude Foyer und Festsäle. die Büche-rei im Schloss, die Tourist-Information und die Infostelle des Natur-parks Soonwald-Nahe.

Was erwartet Sie im Neuen Schloss? Das Hunsrück-Museum in Simmern wurde 1921 gegründet. Es prä-sentiert Objekte und Dokumente zur Natur- und Zeitgeschichte der Region in den Sammlungsbereichen Volkskunde (Möbel/Kleidung), Vor- und Frühgeschichte/Römerzeit, Stadt- und Territorialgeschichte (Münzen, Karten, Stiche), Naturkunde (Fossilien/Artenschutz). Der Hunsrücker Fernseh- und Filmgeschichte ist eine besondere Abtei-lung gewidmet. Das nahezu komplette Lebenswerk des Hunsrücker Malers und Bildhauers Friedrich Karl Ströher (1876 –1925) wird in wechselnder Präsentation in der Kunstsammlung Ströher darge-stellt.

Im Kulturhistorischen Museum Neuerkirch werden bäuerliche Arbeitsgeräte und Maschinen, alte handwerkliche Berufe und deren Erzeugnisse und die dörfliche Wohnkultur vergangener Zeiten doku-mentiert.

An der Ostecke der ehemaligen Stadtbefestigung erhebt sich ein Turm, der ursprünglich als Pulvermagazin und Gefängnisraum diente. Als eines der wenigen Gebäude überstand der Schinderhan-nesturm den großen Brand und die Zerstörung von 1689. Das steile, barocke Kegeldach sowie die westliche Freitreppe erhielt der Turm 1750. Seinen Namen trägt er nach dem berühmt-berüchtigten Räu-ber Johannes Bückler, genannt „Schinderhannes“. Nach seiner Ge-fangennahme Ende Februar 1799 in Schneppenbach wurde er nach Simmern gebracht und dort inhaftiert. In der Nacht vom 19. auf den 20. August 1799 gelang ihm die Flucht aus dem bis dahin als aus-bruchssicher geltenden Turm.

Die Evangelische Stephanskirche wurde im Jahr 1486 durch Her-zog Johann I. erbaut. Die Grabdenkmäler in der Annakapelle gehören zu den bedeutendsten Werken der Bildhauerkunst des 16. Jahrhun-derts zwischen Mainz und Trier. Die Orgel aus dem Jahre 1782 ist die größte im Hunsrück und entstammt der Orgelbauwerkstatt Stumm.

Die Katholische Pfarrkirche St. Josef wurde 1749 –1752 nach den Plänen des kurpfälzischen Bau- und Werkmeisters Johann Jakob Rischer in der Klostergasse erbaut, Portal und Freitreppe verbindet die Kirche mit dem 1703/04 errichteten ehemaligen Karmeliterklo-ster. Kunstgeschichtlich interessant sind die Deckenfresken des Mannheimer Hofmalers Francesco Bernhardini.

Der Hunsrückdom Ravengiersburg geht auf das 10. Jahrhundert zurück. Das Augustiner Chorherrenstift bestand bis 1566. Von der mittelalterlichen Klosteranlage hat das doppeltürmige, 42 Meter hohe Westwerk mit zahlreichen Reliefs und Plastiken die Stürme der Zeit überdauert. Das Schiff brannte wiederholt ab. Der Hochaltar mit der Kreuzigungsgruppe ist aus dem Jahre 1722, die prächtige Orgel ent-stand in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts.

Als frühere Wallfahrtskirche steht die Nunkirche Sargenroth im Schatten alter Linden und Kastanien und bietet einen malerischen An-blick. An der Nunkirche, auf dem Rochusplatz, wurden seit dem Mit-telalter unter freiem Himmel die Gerichte des Klosters Ravengiers-burg gehalten. Der jeweils ersten Dienstag im September gehaltene Nunkircher Markt kann auf eine Jahrhunderte alte Tradition zurück-schauen und ist bis zur Gegenwart ein beliebtes Volksfest geblieben.

Im Jahre 1902 wurde der Bismarckturm bei Sargenroth eingeweiht. Von hier aus erschließt sich dem Betrachter die ganze Schönheit der Hunsrücklandschaft, der Soonwald im Hintergrund und die wellige Hochfläche im Norden und Westen.

Schinderhannes-Radweg

Fast 38 km Radspaß nonstop für Groß und Klein bietet der Schin-derhannes-Radweg auf der ehemaligen Bahntrasse zwischen Emmelshausen, Kastellaun und Simmern. Fernab von verkehrs-reichen Straßen können Sie durch wunderbare Landschaften mit herrlichen Ausblicken auf die Hunsrückhöhen radeln. Unser Tipp: unter www.hunsrueck-radtouren.de finden Sie neben dem kompletten Streckenverlauf inkl. Höhenprofil viel Wissens-wertes und nützliche Informationen rund um die Tour. Schauen Sie doch mal rein!

TippsZentrum im Hunsrück

Page 4: Region Simmern Buchungskatalog

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unterkünfte

Das Bergschlößchen -liegt am Stadtrand von Simmern in ruhiger Lage, unmittelbar in der Nähe be� nden sich der Ausoni-usweg, der IVV-Weitwanderweg sowie der Schinderhannes-Radweg Simmern-Emmelshausen. Unsere frische kreative Küche bietet abwechslungsreiche saisonale Köstlichkeiten. Das Restaurant in alpenlän-dischem Stil und die großzügige Gartenterrasse sorgen für ein behagliches Ambiente für Familienfeiern oder Geschäftsessen.Das Restaurant und jede Etage ist mit dem Lift stufenlos zu erreichen. In allen Gästezimmern (Nicht-raucherzimmer) ist Internet über W-Lan verfügbar. Spezialangebote liegen vor für: Tagungen, Rad- und Motorradfahrer, Reisegruppen, Kegelclubs und Urlauber.

HOTEL BERGSCHLÖSSCHEN GMBH SUPERIOR Inh.: Jürgen Hubert · Nannhauserstraße · 55469 Simmern/Hunsrück · Postfach 102 · 55461 Simmern/HunsrückTel.: 0 67 61 - 900 - 0 · Fax: 0 67 61 - 900 -100 · www.hotel-bergschloesschen.de · [email protected]

HUN1001SIM

Zimmer (Preise für ÜF pro Person €)Anzahl B./D./WC HP VPEZ 2 55 - 65 18 28DZ 20 45 - 55 18 28MZ a. A.

123456 790qwiüasdghk

Das ruhig gelegene Hotel im Grünen mit herrlichem Blick auf den Soonwald ist idealer Ausgangspunkt für Wanderungen sowie für Radtouren. Direkter Einstieg in den Wandersteig „Traumschleife Saar-Huns-rück - Klingel� oß“ und nur 2 km zum Schinderhannesradweg. Unser großer privater See ist Paradies für alle Angler. Erholung, Ruhe und Genuss pur. Beste Fleischqualität durch die eigene Charolais-Rinder-zucht. Die feine Küche mit „Hunsrücker Note“ verwöhnt Sie stets mit frischen saisonalen und regionalen Produkten. Komfortable Hotelzimmer, Lift, Sauna, Solarium, ruhige sonnige Terrasse, Gartenwirtschaft mit Blick in den Soonwald, reichhaltiges und gesundes Frühstücksbü� et. Modern ausgestatteter Se-minarraum mit eigener Terrasse. Wir organisieren für Sie Kutschfahrten, Weinproben beim Winzer, ge-führte Wanderungen durch Hunsrück und an Rhein und Mosel, wir geben Tipps für individuelle und kul-turelle Aus� ugsziele. Familien mit Kindern sind herzlich willkommen. Unsere kleine Landwirtschaft ist entdeckungsreich für Klein und Groß. Für Motorradfahrer gibt es herrliche kurvenreiche Nebenstraßen in die Flusstäler, zum Nürburgring und wieder zurück auf die Hunsrückhöhen. Wir bieten Unterstellmög-lichkeiten, Trockenraum und Putzutensilien. Wir freuen uns auf Sie! Ruhetag: Dienstag bis 17.30 Uhr.

HOTEL BIRKENHOF Inh.: Klaus Dietrich · Birkenweg 1 · 55469 Simmern-Klosterkumbd · Tel.: 0 67 61 - 9 54 00Fax: 0 67 61 - 95 40 50 · www.hotel-birkenhof-hunsrueck.de · [email protected]

HUN1002SIM

Zimmer (Preise für ÜF pro Person €)Anzahl B./D./WC HPEZ 2 58 17,50DZ 16 42 - 44 17,50MZ 4 a. Anfr. 17,50

123456 790qzuüasdghk

Unsere vor 3 Jahren erö� nete und komplett renovierte Pension liegt in ruhiger Lage im Herzen von Simmern. Die Zimmer sind liebevoll und gemütlich eingerichtet und bieten einen hohen Komfort, wie Tageslichtbad, TV, Internet sowie Terrasse/Balkon. Der kleine Garten lädt zum Verweilen ein und den Kindern stehen diverse Spielzeuge zur Verfügung. Das Freizeitbad, zahlreiche Sehenswürdigkeiten und Restaurants, Spielplatz sowie gute Einkaufsmöglichkeiten sind bequem zu Fuß zu erreichen. Jede weitere Person 15€.

PENSION ZUM ALTEN RÖMER G Inh.: A. Rieß · Schulstraße 3 · 55469 Simmern · Tel.: 0 67 61 - 96 52 30 · Fax: 0 67 61 - 96 52 31 · [email protected] · www.zum-alten-roemer.de

345 790ÜADgHKyxcnm

HUN1011SIM

Zimmer (Preise für ÜF pro Person €)Anzahl B./D./WCEZ 1 ab 39DZ 6 31 - 41

FerienwohnungenAnz. m2 max.

Pers.Preis

2Pers.

pro weitere Person

1 110 4 45 5

Unsere Ferienwohnung ist ab 3 Nächte buchbar und kostet für eine Woche 300 €.

LANDGASTHOF GESELLSCHAFTSMÜHLE Inh.: Heidi Müller · An der K 28 · 56288 Laubach · Tel.: 0 67 62 - 95 11 95 Fax: 0 67 62 - 95 11 [email protected] · www.gesellschaftsmuehle.de

HUN1004SIM

Ehemalige Mühle in ruhiger, idyllischer Einzellage. Familiär geführtes Haus mit großer Außenterrasse und parkähnlicher Anlage. Gemütlich und geschmackvoll ein-gerichtete Zimmer. Gut bürgerliche Küche, saisonale Gerichte. Bei uns können Sie sich rundum verwöhnen lassen!

Zimmer (Preise für ÜF pro Person €)Anzahl B./D./WC HP VPEZ 2 38 8 16DZ 12 35 - 40 8 16MZ 2 29 - 32 8 16

123457890qüadfgk

PENSION & GASTHAUS SCHLOSSSCHÄNKE Inh.: W. Paris · Schloßstr. 16 · 55469 SimmernTel.: 0 67 61 - 40 66 · Fax: 40 66

HUN1008SIM

Kleine Pension mit hellen, freundlichen Zimmern in der Fußgängerzone von Sim-mern. 2 Fahrminuten von der B50; 20 Mi-nuten bis an Rhein, Mosel und Flughafen Frankfurt-Hahn. Direkt am Ausonius-Wan-derweg und am Schinderhannes-Radweg.

Zimmer (Preise für ÜF pro Person €)

Anzahl B./D./WC � ieß. W.DZ 7 ab 28,50 ab 22,50

1234 7qüafg

Page 5: Region Simmern Buchungskatalog

5

unterkünfte

GASTHAUS „ZUM KUMBDBACHTAL“ Inh.: G. Thomas · Simmerner Str. 29 · 55469 Niederkumbd · Tel.: 0 67 61 - 74 22 und 0 67 66 - 2 65 oder 01 60 - 94 61 00 40 · [email protected]

HUN1010SIM

Pension mit familiärer Atmosphäre, ge-mütliche Zimmer, gutbürgerliches Essen, komfortable Ferienwohnungen.

Zimmer (Preise für ÜF pro Person €)Anzahl B./D./WCEZ 4 32DZ 4 24,50MZ 1 a. A.

Ferienwohnungen ab 1 WocheAnz. m2 max.

Pers.Preis

2Pers.

NK

1 50 2 29,50 inkl.

November bis März: 3 €/Tag Nebenkosten

1245 790qüagkyxbnm

HÖHENHOF F EIN ERLEBNISBAUERNHOFInh.: Christian Geiß · 55469 Holzbach · Tel.: 0 67 61 - 62 90 · Fax: 0 67 61 - 1 47 [email protected] · www.hoehenhof.de

HUN1007SIMHUN2003SIM

FerienwohnungenAnz. m2 max.

Pers.Preis

2Pers.

pro weitere Person

NK

5 30 - 80 6 ab 38 6 n. V.

FerienhäuserAnz. m2 max.

Pers.Preis

5Pers.

pro weitere Person

NK

2 68 6 ab 64 6 n. V.

345 7890PASGKL YXb

PENSION SOONWALDSCHÄNKEInh.: Erika Tullius · Schulstraße 18 · 55471 TiefenbachTel.: 0 67 61 - 27 08 · Fax: 0 67 61 - 20 17

HUN1009SIM

Erholsamer Urlaub in ruhiger Lage im Naturpark Soonwald. Aufenthalts- und Frühstücksraum, Liegewiese und Balkon. Idealer Ausgangspunkt für Wanderungen. HP möglich, Preis auf Anfrage.

Zimmer (Preise für ÜF pro Person €)Anzahl B./D./WCDZ 5 25 - 28

5890üafk

HAUS BRUNHILDE F Inh.: Brunhilde & Kurt Brust · Im Schlehbusch 2 · 56288 BubachTel./Fax: 0 67 66 - 81 45 · Mobil: 151-169 968 57

HUN2001SIM

Komfortable Ferienwohnung für 2 Erwachsene und 2 Kinder. Ruhige, idyllische Lage am Wald. Zwischen Rhein (Nähe Loreley), Mosel und Nahe 5 km bis A 61. Ideal für Wanderer und Naturfreunde. Liegewiese mit Grillplatz und Kellerbar. Garage.

FerienwohnungenAnz. m2 max.

Pers.Preis

2Pers.

pro weitere Person

NK

1 70 4 30 5 inkl.

45790wzüYXCbNM

FERIENWOHNUNGEN JUNGBLUTH F Inh.: Hans-Werner & Edith Jungbluth · 55471 FronhofenTel.: 0 67 61 - 33 94

HUN2002SIM

1 schöne Ferienwohnung, für 4 Personen, 5 km von der Stadt Simmern, am Ortsrand in Waldnähe gelegen, ca. 70 qm mitBalkon oder Terrasse, gemütliches Wohn-zimmer mit TV, moderne Küche, DU/WC, Zentralheizung, Garage, Liegewiese, Tisch-tennishalle, Grillplatz, fahrradfreundlicher Betrieb.

FerienwohnungenAnz. m2 max.

Pers.Preis

2Pers.

pro weitere Person

NK

1 70 4 26 4 inkl.

45790wükyxbnm

BUDENBACHER LANDHAUS Inh. Inge Paulus · Hauptstraße 11 · 55469 BudenbachVermietung über: I. Paulus · Fuchsienweg 7 · 12357 Berlin · Tel.: 030-6 62 17 40 und 0 67 66 - 96 17 16 Fax: 030-66 62 35 03 · [email protected] ·www.ferien-im-landhaus.de

HUN2006SIM

Liebevoll, im Landhaus-Stil eingerichtete, neue, komfortable Ferienwohnung für 4 Personen im EG; Appartement mit Küche und Bad für 2 Personen im DG. Südost-Terrasse, Grillplatz und Garten, zwischen Rhein und Mosel, 8 km zur A 61. Der nahe Wald lädt zu erholsamen Spaziergängen, die Umgebung zu Fahrradtouren ein. Hausprospekt.

FerienwohnungenAnz. m2 max.

Pers.Preis

2Pers.

pro weitere Person

NK

2 60/40 4/2 45/40 5 0/25

3456790ÜFKYXCbNM

FEWO BERGWIESE F Inh.: T. & B. Hebel · Bergwiese 14 · 55471 Külz · Tel.: 0 67 61 - 72 37 · Mobil: 01 60 - 97 38 98 [email protected] · www.ferienwohnung-bergwiese.de

HUN2007SIM

Komfortable Ferienwohnung für 2 bis 4 Personen, 70 qm, ruhige Lage am Schinderhannes-Radweg, Wohnzimmer mit Schlafsofa, SAT-TV + Internetzugang. Küche mit Essecke, Bad mit Dusche. Über-dachte Terrasse mit Liegewiese, separater Eingang und Stellplatz.Idealer Ausgangspunkt für Aus� üge.

FerienwohnungenAnz. m2 max.

Pers.Preis

2Pers.

pro weitere Person

NK

1 70 4 35 5 inkl.

45 790QWüGh kycbnm

PFERDEHOF DILLIGSMÜHLEInh.: Dr. Christoph Kahlenberg · Dilligsmühle55471 Kümbdchen · Tel.: 06761-9161045 [email protected] · www.dilligsmuehle.de

HUN2004SIM

Ehemalige Mühle in idyllischer Alleinlage unmittelbar vor den Toren von Simmern. Neben einer einfach ausgestatteten Fe-rienwohnung in rustikalem Ambiente � nden Sie bei uns ein geräumiges Feri-enhaus mit SAT-TV + Internetzugang, eine Spiel-/Liegewiese, Grillplatz und viel Natur. Weiträumiges Gelände mit Pferden, Schafen, Hühnern, Hunden und Katzen. Ideal für Wanderreiter, Radfahrer und alle Naturliebhaber.

FerienwohnungenAnz. m2 max.

Pers.Preis

2Pers.

pro weitere Person

NK

1 45 4 35 5 inkl.

Ferienhaus1 120 10 55 5 inkl.

34 7890qpüag yxbnm

Page 6: Region Simmern Buchungskatalog

Wohnmobilstellplatz in der Kreisstadt SimmernDer Wohnmobilstellplatz von Simmern befindet sich an einer Einfahrtsstraße zum Zentrum, der Gemündener Straße. Die Zufahrt ist ausgeschildert. Der Stellplatz befindet sich abseits der Straße, direkt am Rande eines kleinen Waldstückes und ist in fußläufiger Entfernung zum Zentrum, Büsche und Bäume schirmen das Areal zur Straße hin ab. Ein Reisemobilschild markiert ein Areal, auf dem bis zu sechs Wohnmobile für 4,– Euro/Nacht bleiben können. Wichtigster Teil der Ausstattung ist eine Wasserversorgungsstelle direkt am Rande des Platzes. Infos hierzu erhalten Sie von der Tourist-Information unter Tel. 06761 837-296. Abwas-serbeseitigung nach vorheriger Terminabsprache unter Tel. 06761 837-170 oder 06761 837-110.

Weitere KlassifizierungenBett & Bike Mit Unterstützung der Tourismus-Verbände der Bun des län der Hessen,

Rheinland-Pfalz und Saar land wurde 1999 vom All ge mei nen Fahrrad club Deutsch-

lands (ADFC) das Projekt „Bett & Bike“ initiiert. Die Qualitätsauszeichnung und Auf-

nah me des Hauses als „Bett & Bike“ Betrieb erfolgt, wenn bestimmte Min dest kri-

terien erfüllt sind. Diese orientieren sich an den Wünschen und Be dürf nis sen der

Radtouristen.

NatUrlaub Rheinland-Pfalz Dieses Zeichen steht für Qualität. Die so gekennzeichneten

Winzer- oder Bauernhöfe in Rheinland-Pfalz lassen die Urlaubsqualität der Gäste-

zimmer und Ferienwohnungen nach der Sterneklassifizierung freiwillig überprüfen.

Unter NATURLAUB BEI FREUNDEN und NATURLAUB ERLEBEN haben sich land-

wirtschaftliche Betriebe mit weiteren Partnern zusammengeschlossen. Erleben Sie

hier Land und Leute und lassen Sie sich mit regionalen Spezialitäten verwöhnen. Der

persönliche Kontakt zu jedem Gast ist ganz selbstverständlich. Gehen Sie auf Entde-

ckungsreise und lernen Sie so die Vielfalt unseres Hunsrücks kennen!

Hunsrück zu Pferd Um einen Wanderritt in der ursprünglichen Hunsrücklandschaft

für den Gast zu einem unvergesslich schönen Erlebnis werden zu lassen, haben

sich über 30 qualitätsgeprüfte Wanderreitstationen zusammengeschlossen. Von der

Übernachtung im Heuhotel über Wanderreiterzimmer bis zur Ferienwohnung reicht

das vielfältige Angebot – und für die Pferde stehen gepflegte Weiden, Offenställe

oder Boxen bereit.

ServiceQualität Rheinland-Pfalz Die mit diesem Symbol gekennzeichneten Betriebe

haben sich dem Bereich „Servicequalität für den Gast“ besonders angenommen.

Diese zielorientiert im Sinne ihrer Gäste zu optimieren, das Qualitätsbewusstsein

zu steigern, die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Anbietern zu fördern

und die Dienstleistungsqualität im Reise- und Ferienland Rheinland-Pfalz weiter zu

stärken, sind nur einige ihrer Zielsetzungen. Alle Betriebe, die die oben genannten

Kriterien erfüllen, sind mit dem entsprechenden Logo ge kenn zeich net.

Qualitätsgastgeber Wanderbares Deutschland Immer mehr Menschen schnüren auch

im Urlaub die Wanderstiefel und wollen die Natur zu Fuß erleben. Um den Ansprü-

chen eines attraktiven Wandertourismus gerecht zu werden, wurde „Wanderbares

Deutschland“ als Kooperationsprojekt zwischen dem Deutschen Tourismusverband

und dem Deutschen Wanderverband ins Leben gerufen. Das Gütesiegel „Qualitäts-

gastgeber Wanderbares Deutschland“ wird an erfolgreich geprüfte Unterkünfte und

Gastronomiebetriebe verliehen. Dazu müssen 21 Kernkriterien und 8 von 15 Wahl-

kriterien erfüllt werden, die auf die Bedürfnisse von Wanderern zugeschnitten sind.

6

Sterneklassifizierung – so leuchtet es im HunsrückSeit 1996 führen der Tourismus- und Heil bä der ver band Rhein land-Pfalz mit dem Hotel- und Gast stät-

ten verband des Landes sowie den Tourist-Informationen freiwillige Be wer tun gen der Über nach-

tungsbetriebe durch. Die An for de run gen sind hoch, ehe ein Stern vergeben wird und nicht mit denen

der aus län di schen Ur laubs re gionen ver gleich bar. Betriebe ohne Stern sind noch nicht klassifiziert – ein

Rück schluss auf deren Ausstattung ist so nicht möglich.

Hotels Tourist H Qualitativ einfache, zweckmäßige Gesamtausstattung mit einfachem Komfort.

Standard H H Zweckmäßige bis ansprechende Gesamtaus stat tung mit mittlerem Komfort.

Komfort H H H Qualitativ gute bis sehr gute Gesamtaus stat tung mit gutem Komfort. Ausstattung von

besserer Qualität.

First Class H H H H Qualitativ hochwertige Gesamtaus stat tung mit ge ho be nem Komfort.

Luxus H H H H H Qualitativ erstklassige Gesamtaus stat tung mit besonderen Zusatzleistungen im

Servicebereich und herausragenden In fra struktur des Objektes.

Ferienwohnungen/Privatzimmer Einfacher Komfort H Zweckmäßige Gesamtausstattung des Objektes mit ein fa chem Komfort.

Mittlerer Komfort H H Zweckmäßige und gute Gesamtausstattung mit mitt lerem Komfort.

Guter Komfort H H H Gute und wohnliche Gesamtausstattung mit gutem Komfort.

Gehobener Komfort H H H H Hochwertige Gesamtausstattung mit gehobenem Kom fort.

Erstklassiger Komfort H H H H H Erstklassige Gesamtausstattung mit be son deren Zu satz lei stun gen im

Servicebereich und herausragenden In fra struk tur des Objekts.

unterkünfte

FERIENWOHNUNG FORSTHAUS MENGERSCHIEDInh.: Ute Mohr · Am Südhang 21 · 55490 Mengerschied · Tel.: 0 67 65 -78 85 Fax: 0 67 65 -96 06 26Mobil 01 70 - 9 21 99 65 · [email protected] · fewo-forsthaus.mengerschied.de

HUN2005SIM

Neu eingerichtete Fewo, 75qm für 5 Per-sonen, Südhanglage mit Panoramablick zum Naturpark Soonwald-Nahe. Eine über-dachte Terrasse mit Grillecke, großer Liege- bzw. Spielwiese und Tischtennis laden zum Erholen ein. Nichtraucherwohnung. Fahr-räder auf Anfrage. Haustiere auf Anfrage.

FerienwohnungenAnz. m2 max.

Pers.Preis

2Pers.

pro weitere Person

1 75 5 40 6

345 790qwüfgycbnm

FERIENHAUS „ALTE MOLKEREI“ Inh.: Fam. Mindermann · Soonwaldstraße 4 55490 MengerschiedVermieter: Im Bangert 8 · 55490 Gemünden Tel.: 0 15 78 - 3 99 98 [email protected] · www.hunsrueck-fewo.com

HUN2011SIM

Neues Ferienhaus, liebevoll renoviert und möbliert, hell und kühl im Sommer, hei-melig und warm mit Bollerofen im Win-ter. Grossfamilie, Biker, Wanderer, Pilger welcome! Sauna im Bau! Nichtraucher, Haustiere auf Anfrage, abgeschl. Raum für Fahrräder und Motorräder.

FerienhäuserAnz. m2 max.

Pers.Preis

2Pers.

pro weitere Person

NK

1 180 12 100 15 inkl.

3570zafgkyxbnm

FERIENHAUS „BIEBERTALBLICK“ F Inh.: Martin Sonnberger · Mühlenstraße 10 · 46047 OberhausenTel.: 0208-8829876   Fax: 8829875 · Mobil: 0171-7830823 · Wohnung: Auf dem Wasem 7 in 55471 Reich · [email protected] · www.biebertalblick.de

HUN2009SIM

Großz. helles Ferienhaus mit viel Komfort. 3 Schlafzimmer, Wohnzimmer, Küche mit Spülmaschine, 2 Bäder, schöner gr. Garten, Terrasse mit Sitzmöglichkeit und Grill. Ei-gene Parkplätze, Anliegerstraße, Ortsrand-lage. Gr. Spiel- und Sportplatz hinter dem Haus, 500 m zum Wald.

FerienhausAnz. m2 max.

Pers.Preis

2Pers.

pro weitere Person

1 108 6* 40 5

* plus 2 Zustellbetten

345790qwfghjkyxbnm

FERIENWOHNUNG KAISER F Inh.: Cornelia Kaiser · Hauptstraße 15 · 55471 TiefenbachTel.: 06761-12275 · Fax: 906317 · [email protected]

HUN2008SIM

Gemütliche Nichtraucher FeWo mit 2 Schlafzimmern, Wohnküche mit Spülma-schine, ruhige Lage, Ortsrand, Grillplatz, Liegewiese und Parkplatz. Wander- und Radweg direkt am Haus. Die Lage inmitten des Naturparks Soonwald-Nahe sorgt für einen erholsamen Urlaub.

3790üynm

FerienwohnungAnz. m2 max.

Pers.Preis

2Pers.

pro weitere Person

1 60 5 35 5

Page 7: Region Simmern Buchungskatalog

7

Schabbach – Die Mitte der Welt –Gestern & HeuteDer Hunsrück wurde durch die elfteilige Filmserie von Edgar Reitz „HEIMAT – eine deutsche Chronik (1984)“ weltberühmt. Der aus dem Hunsrückort Morbach stammende Regisseur Edgar Reitz ver-stand es, ein eindringliches und charakteristisches Epos einer Region zu schaffen, das weltweit Anerkennung fand. In zahlreichen Huns-rückorten und mit vielen Laienschauspielern entstand die elfteilige Familiensaga, ein Meilenstein der Fernsehgeschichte. Sie wurde fort-gesetzt mit der dreizehnteiligen Serie „Die zweite Heimat – Chronik einer Jugend (1992)“. Die Serie „HEIMAT III – Chronik einer Zeiten-wende“ ist das neueste Werk von Edgar Reitz und spiegelt in der Handlung die Zeit nach der Wende bis zum Jahrtausendwechsel wieder.

Jeder Gast erhält bei Anreise eine Info-Mappe Verbandsgemeinde Simmern/Hunsrück mit je einer Eintrittskarte zum Besuch des Frei-zeitbades Simmern/Hunsrück und des Hunsrück-Museums.

Gestalten Sie Ihre Freizeit rund um die Kreisstadt Simmern:

– Hunsrück-Museum mit der Abteilung „Hunsrück im Film“ und Filmvorführraum, Ausstellung „Deutsche Film- und Fernsehge- schichte – Die Serie HEIMAT I. bis III. Vorführung von Ausschnitten aus HEIMAT – Stadtbesichtigung – Besuch des Freizeitbades Simmern/Hunsrück – Möglichkeit zur Wanderung bzw. Fahrradtour auf dem Schinder-

„Heimat ist Hunsrück“. Eine Filmreise durch die Hunsrückregion

Termine6. bis 8. Mai | 2. bis 4. September 2011

„Heimat ist Hunsrück“Übernachtung/Frühstück im Hotel 140,– EuroÜbernachtung/Frühstück in Pension/Gasthof 115,– Euro

Preise pro Person im DZ. Der Reisepreis beinhaltet weiterhin eine Infomappe, eine Ein-trittskarte für das Hunsrück-Museum, eine Eintrittskarte für das Freizeitbad Simmern/Hunsrück, die Teilnahme an der Tagesfahrt mit hunsrücktypischem Imbiss und die Rei-seleitung im Bus.

Busfahrt – „HEIMAT ist Hunsrück“

Start in Simmern um 9 Uhr am Schloss und 9.15 Uhr in Kirchberg am Marktplatz, Rundfahrt über Kirchberg, Sohren, Büchenbeuren, Burgruine Baldenau, Morbach, Horbruch, Rhau-nen, Woppenroth (Schabbach!) Gastwirtschaft Molz, Gehlweiler (Schmiede), Gemünden, Ravengiersburg (Hunsrückdom), Fried-hof an der Nunkirche bei Sargenroth. Weiterfahrt in die Kreis-stadt Simmern/Hunsrück mit Besuch des Hunsrück-Museums und der Ausstellung „HEIMAT III“. Gemeinsamer Abschluss mit hunsrücktypischem Imbiss. Rückfahrt nach Kirchberg.

Hunsrigger Stiggelcher – anschauliche Erzählungen und vielfäl-tige Erlebnisse rund um HEIMAT und die Hunsrückregion.

TermineSa, 7. Mai | Sa, 3. September 2011

„Heimat ist Hunsrück“Pro Person 38,– Euro

(Mindestteilnehmerzahl 25 Personen)

Der Reisepreis beinhaltet die Busfahrt, der gemeinsame hunsrücktypische Imbiss und die Reiseleitung im Bus.

Tagesfahrt

hannes-Soonwald-Radweg in Richtung Riesweiler (Dreharbeiten zur HEIMAT III) zum Fuße des Soonwaldes oder zu den Drehorten der Heimat I. und III. (Broschüre Radwege in die HEIMAT“).

1. Tag: Anreise, Begrüßung der Gäste im Hotel bzw. Pension/Gasthof. Erhalt der Infomappe mit umfangreichem Infomaterial rund um die Verbandsgemeinde Simmern/Hunsrück und um das Thema HEIMAT. – Übernachtung

2. Tag: Tagesfahrt „HEIMAT ist Hunsrück“. Start in Simmern um 9.00 Uhr am Schloss und 9.15 Uhr in Kirchberg am Marktplatz, Rundfahrt über Kirchberg, Sohren, Büchenbeuren, Burgruine Balde-nau, Morbach, Horbruch, Rhaunen, Woppenroth (Schabbach!) Gast-wirtschaft Molz, Gehlweiler (Schmiede), Gemünden, Ravengiersburg (Hunsrückdom), Sargenroth (Gräber an der Nunkirche). Kreisstadt Simmern/Hunsrück. Gemütlicher Abschluss mit hunsrücktypischem Imbiss in einem Restaurant. – Übernachtung

3. Tag: Nach dem Frühstück zur freien Verfügung – schließen Sie auf eigene Faust Ihre Eindrücke rund um „HEIMAT“ und die Hunsrück-region ab. – Rückreise

Freizeit genießen

PauscHal- & einZelangebote

Buchung und weitere Infos unter 06761 837-296

Page 8: Region Simmern Buchungskatalog

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PauscHal- & einZelangebote

Die Wanderung „Auf den Spuren alter Klöster und Kirchen im Hunsrück“ führt Sie quer durch das ehemalige Territorialgebiet der Grafen von Sponheim, u.a. zu den Mutterkirchen Michaelis- kirche in Kirchberg und Stephanskirche in Simmern, zu dem Au-gustiner-Chorherrenstift in Ravengiersburg, zu den Wallfahrts-kirchen Nunkirche in Sargenroth und St. Mariä Himmelfahrt in Sparbrücken sowie dem ehemaligen Benediktinerkloster in Burgsponheim.

Erwandern Sie die reizvolle kulturträchtige Landschaft des Naturparks Soonwald-NaheDie Kulturwanderung beginnt und endet in der reizvollen Kreis-stadt Simmern im Herzen des Hunsrücks. Die Wanderung ist als Rundweg angelegt und wird fachkundig durch einen Führer des Hunsrückvereines Simmern begleitet. Dabei berührt der Wan-derweg zahlreiche geschichtlich bedeutsame und kulturell inte-ressante Sehenswürdigkeiten.

1. Tag (Anreise): Begrüßung und Rundgang durch das Hunsrück-Mu-seum im Schloss Simmern. Stadtbesichtigung Simmern inklusive Be-sichtigung der Stephanskirche Simmern und katholischen Pfarrkirche St. Josef. Abends Möglichkeit zum gemeinsamen hunsrücktypischen Essen (im Preis nicht enthalten).

2. Tag: Transfer nach Kirchberg, Besichtigung der Michaeliskirche, Wanderung zum Hallschieder Forst nach Ravengiersburg mit Besich-

tigung des Hunsrückdomes, weiter nach Sargenroth zur Nunkirche, Wanderung nach Tiefenbach zum Fuße des Soonwaldes (ca. 15 km), Transfer in die Unterkünfte.

3. Tag: Transfer nach Tiefenbach zum Sportplatz, Wanderung auf dem Schinderhanneslehrpfad zur Eremitage Reizenborn, Ginsterkopf durch das Naturschutzgebiet Glashütter Wiesen, am Forsthaus Opel vor-bei nach Spabrücken. Besichtigung der Wallfahrtskirche (ca. 18 km), Transfer in die Unterkünfte.

4. Tag: Transfer nach Spabrücken. Wanderung nach Dalberg über Ke-berskreuz und Braunweiler nach Sponheim. Besichtigung der Kloster-kirche. Weiterführung des Wanderweges nach Burgsponheim mit Besichtigung der Burgruine (ca. 16 km), Transfer in die Unterkünfte, Heimreise.

Auf den Spuren alter Schlösser, Kirchen und Klöster im Hunsrück

Auf den Spuren alter Schlösser, Kirchen und KlösterPreis pro Person für das Rund-um-Paket inkl. fachkundiger Führung durch einen Wanderführer des Hunsrückvereines Simmern, Infomappe und Transfer.

Kategorie Hotel 226,– Euro Kategorie Gasthaus/Pension 187,– Euro(Mindestteilnehmerzahl 8 Personen)

Einstmals trieb der Räuberhauptmann Schinderhannes sein Unwesen zwischen Rhein, Mosel und Nahe, weil ihm die herb-schöne, zerklüftete Landschaft eine Vielzahl von sicheren Verste-cken in den dichten Wäldern bot. Erkunden Sie die noch heute ursprüngliche Naturlandschaft mit dem Rad, ausgewiesene Tou-ren führen Sie von den Hunsrückhöhen in die Flusstäler.

Der Rücktransfer bringt Räder und Radler von den Zielen an Rhein, Mosel und Nahe zurück nach Simmern. Genießen Sie die Abende in der gemütlichen Gastronomie der Kreisstadt Simmern und gönnen Sie sich Abstand vom Alltag.

1. Tag: Ankunft in Simmern, Begleiteter Stadtrundgang, Räubermahl als 3-Gang-Menü in historischem Ambiente

2. Tag: Radtour über Argenthal, Rheinböllen und Niederheimbach bis nach Bingen. (Tour Nr. 5) Zurück mit dem Regio-Radler Radelbus bis nach Simmern

3. Tag: Radtour über Nannhausen zum Biebertal-Rundweg. Über Hundheim, Kappel, Löffelscheid, Panzweiler, Schauren und Tellig ins Moseltal über Grenderich nach Zell/Mosel. (Tour Nr. 3) Rücktransfer mit dem Radel-Taxi

4. Tag: Radtour über den Schinderhannes-Radweg nach Emmels-hausen, Fahrt mit der Hunsrückbahn nach Boppard, Möglichkeit zur Schifffahrt auf dem Rhein bis Oberwesel. (Tour Nr. 8) Rücktransfer mit dem Radel-Taxi

5. Tag: Radtour über den Schinderhannes-Soonwald-Radweg bis Gemünden. Rücktransfer mit dem Radel-Taxi, Heimreise.

Radtour durch das Schinderhannesland und seine Flusstäler

Radtour Schinderhannesland & Flusstäler4 ÜF, DZ mit Dusche/WC, Begleiteter Stadtrundgang, Broschü-re „Kulturhistorischer Stadtrundweg“, Räubermahl als 3-Gang-Menü in rustikalem Ambiente, Radkarte des Rhein-Hunsrück-Kreises.

Kategorie Hotel 228,– Euro Kategorie Gasthaus/Pension 176,– Euro

Die Transfers sind nicht im Preis enthalten. Die Bestellung des Radel-Taxis ist jeweils bis 16 Uhr des Vortages bei der Firma Geiss, Pleizenhausen, Tel. 06761 2895 erforderlich. Die Fahrzeiten des Regio-Radlers Simmern – Bingen entnehmen Sie bitte dem aktuellen Fahrplan unter www.simmern.de

Page 9: Region Simmern Buchungskatalog

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PauscHal- & einZelangebote

Auf den Spuren alter Schlösser, Kirchen und Klöster im Hunsrück

Schinderhannes-Radtour2 ÜF, DZ mit Dusche/WC, 2 x Lunchpaket, Eintrittskarte Hunsrück-Museum, Eintrittskarte Freizeitbad, Broschüre „Kulturhistorischer Stadtrundweg“.

Kategorie Hotel 122,– Euro Kategorie Gasthaus/Pension 96,– Euro

Die Aufstiegshilfen Bahn, RegioRadler, Freizeitbusse sind die ideale Kombination für den nächsten Hunsrück-Ausflug: Sie bringen Sie und Ihre Räder von den Tälern auf die Hunsrückhöhen.

Eine idyllische Landschaft mit städtischem Flair, das ist die Regi-on Simmern/Hunsrück rund um die Kreisstadt als „Zentrum im Hunsrück“. Im Schinderhannesturm, dem heutigen Wahrzeichen der Stadt, saß der berühmte Räuberhauptmann Johannes Bück-ler gen. Schinderhannes im Kerker bevor ihm eine spektakuläre Flucht gelang.

Der Kulturhistorische Stadtrundweg führt Sie zu den Sehenswürdig-keiten der Kreisstadt, ein Besuch des Freizeitbades oder im Naturfrei-bad lassen Sie entspannen.

Die Radstrecken des Hunsrücks verbinden den Naturpark Soonwald-Nahe mit den Flusstälern von Rhein, Mosel und Nahe. Der Schinder-hannes-Radweg auf der stillgelegten Bahntrasse zwischen Simmern und Emmelshausen verbindet die Routen miteinander. Entdecken Sie die Hunsrückhöhen mit den beeindruckenden Naturlandschaften in Kombination mit den einzigartigen Flusstälern.

Radeln auf den Spuren des Schinderhannes

Buchung und weitere Infos unter 06761 837-296

Wandern im Naturpark2 ÜF, DZ mit Dusche/WC, 2 x Lunchpaket, Eintrittskarte Hunsrück-Museum, Eintrittskarte Freizeitbad, Broschüre „Kulturhistorischer Stadtrundweg“, topographische Wanderkar-te der Verbandsgemeinde Simmern/Hunsrück.

Kategorie Hotel 129,– Euro Kategorie Gasthaus/Pension 103,– Euro

Im Zentrum des Naturparkes Soonwald-Nahe finden Sie noch große Bereiche der Stille, jenseits aller Zivilisationsgeräusche. Ein frisches Klima mit sehr guten Luftwerten lässt Sie durchat-men. Genießen Sie dieses Paradies für Wanderer und Walker in der unberührten Natur des Naturparkes Soonwald-Nahe. Er-wandern Sie mit den Traumschleifen des Saar-Hunsrück-Steiges „Klingelfloß“ oder „Soonwald“ und dem Soonwaldsteig land-schaftliches Naturerlebnis der besonderen Art.

Die Kreisstadt Simmern als „Zentrum im Hunsrück“ bietet als Fe-rienregion rund um die Hunsrückmetropole Simmern außer einer idyllischen Landschaft noch vieles mehr. Viele Sehenswürdigkeiten und eine gemütliche Fussgängerzone sowie die umliegenden Dörfer laden zu Entdeckungsreisen ein. Entspannung finden Sie im modernen Freizeitbad mit Sauna und Whirlpool und im Naturfreibad. Das Huns-rück-Museum im Neuen Schloss und der Schinderhannesturm sind

Wandern im Naturpark Soonwald-Nahe

nur zwei der interessanten Sehenswürdigkeiten der Stadt und Ver-bandsgemeinde Simmern/Hunsrück. Die Einrichtungen bieten Ihnen anschauliche Einblicke in die regionale Geschichte und in das kurze, ereignisreiche Leben des Räuberhauptmannes Schinderhannes.

Wanderschleifen2 ÜF, DZ mit Dusche/WC, 3-Gang Fitness-Menü, Broschüre „Traumschleifen Saar-Hunsrück-Steig“, Wanderkarte Naturpark Soonwald-Nahe, Region Simmern, Eintrittskarte Freizeitbad, Eintrittskarte Hunsrück-Museum

Kategorie Hotel 113,– Euro Kategorie Gasthaus/Pension 139,– Euro

Wanderschleifen zwischen Soonwald und Saar-Hunsrück-SteigEinstmals trieb der Räuberhauptmann Schinderhannes sein Unwesen zwischen Rhein, Mosel und Nahe, weil ihm die herb-schöne, zerklüftete Landschaft eine Vielzahl von sicheren Verste-cken in den dichten Wäldern bot. Erkunden Sie die noch heute ursprüngliche Naturlandschaft auf ausgewiesenen Traumschlei-fen und genießen Sie eine der besten Luftqualitäten Deutsch-lands. Dichte Wälder und herrliche Weitblicke wechseln sich ab und lassen Sie in entspannender Stille die Zeit vergessen.

Genießen Sie die Abende in gemütlichen Gastronomiebetrieben der Region Simmern und gönnen Sie sich Abstand vom Alltag.

1. Tag: Ankunft in Simmern, Wanderung der Traumschleife „Klin-gelfloß“. Start und Ziel: Hotel Birkenhof bei Klosterkumbd. Abends 3-Gang Fitness-Menü.

2. Tag: Wanderung der Traumschleife „Soonwald“. Start und Ziel: Seibels Platz, Mengerschied.

3. Tag: Möglichkeit zur Entspannung pur im modernen Freizeitbad mit Außenbecken, Whirlpool und attraktivem Saunabereich. Wie wäre es mit einem Besuch im Hamam? Heimreise.

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PauscHal- & einZelangebote

Gönnen Sie sich eine Auszeit vom Alltag! Genießen Sie unter fachkundiger Anleitung gezielte sportliche Betätigung Indoor und ergänzen Sie Ihre Wohlfühltage mit Aktiv- oder Genusswan-dern in der urwüchsigen Hunsrücknatur. Hier können Sie Ihren Energien freien Lauf lassen oder die Seele baumeln lassen.

1. Tag: Anreise, Begrüßung und Gesundheitscheck im Sportpark Simmern, Erstellung eines individuellen Trainingsplanes, einführen-des Personaltraining unter fachkundiger Anleitung. Stadtrundgang unter Anleitung der Broschüre „Kulturhistorischer Stadtrundweg“ in der Kreisstadt Simmern.

2. Tag: Nach einem gesunden Vitalfrühstück Personaltraining unter fachlicher Anleitung im Sportpark Simmern. Nachmittags Erwande-rung der Traumschleife „Klingelfloß“. Fitness-Menü als Abendessen.

3. Tag: Das dritte Personaltraining startet nach einem gesunden Früh-

stück unter fachlicher Anleitung im Sportpark. Am Nachmittag Ent-spannung pur im Freizeitbad Simmern mit Saunabesuch.

4. Tag: Nach dem Frühstück tanken Sie noch einmal auf: Erwande-rung der Traumschleife „Soonwald“, Mittagsimbiss, Heimreise.

Aktivurlaub in der ursprünglichen, unberührten Hunsrücknatur

Aktivurlaub3 ÜF, DZ mit Dusche/WC, Gesundheitscheck im Sportpark Simmern, 3 Trainingseinheiten Personaltraining unter fachkun-diger Anleitung, Eintritt Freizeitbad Simmern mit Saunabesuch, Fitness-Menü als Abendessen, Mittagsimbiss am Abreisetag, Infomappe mit Broschüre „Kulturhistorischer Stadtrundweg“

Kategorie Hotel 339,– Euro Kategorie Gasthaus/Pension 300,– Euro

Tagesprogramm (Einführung in die Anwendungsbereiche, prak-tische Übungen, Meditation, Massageübungen, Erklärungen und Ausführungen zur traditionellen chinesischen Medizin (TCM)), nichtalkohol. Getränke, ein leichter vegetarischer Mittagsimbiss

Leitung: Qi Gong-Trainer Peter Cocos

Pro Person 35,– Euro

(Mindestteilnehmerzahl 6 Personen)

Qi Gong bietet einen wohltuenden Ausgleich zu den Anforde-rungen und Belastungen das Alltags. Qi Gong hilft Anspannungen, Blockaden, Schmerzen, Erschöpfung sowie Unruhe körperlicher und seelischer Art zu lösen.

Qi Gong

Schinderhannes-Schnupper-Wochenende

Fachkundige Anleitung der Yoga-Lehrerin, Getränke und vegetarischer Imbiss

Kurszeiten: ca. 10.00 Uhr - 17.00 Uhr Leitung: Yoga-Lehrerin Anita Händel

Pro Person 90,– Euro

Sie brauchen: Bequeme Kleidung, Decke, ggf. warme Socken

In ursprünglicher Hunsrücknatur innere Ruhe finden. Der Tag beginnt mit Mantra Singen, gestaltet sich weiter mit Atemübungen (Pranayama) und Körperhaltungen (Asanas), Ritualen, Meditation und Tiefenentspannungen.

Yoga für Geist und Seele

Verleihung Nordic-Walking-Stöcke und Pulsuhren durch die Tourist-Information (Tagesmiete 3,– Euro pro Stockpaar und Pulsuhr), Besuch des Freizeitbades mit Sauna und Hamam, Fitnessmenü im Restaurant „Brasserie“

Pro Person 49,– Euro Gruppen ab 10 Personen, pro Person 47,– Euro

Je Stockpaar und Pulsuhr 50,-- Euro Pfand oder Hinterlegung des Personalausweis.

Erwanderung von Rundstrecken nach den Wegeführungen des Na-ture.Fitness.Parks auf der Grundlage der Broschüre.

Nature.Fitness.Park

(Freitag bis Sonntag), 2 x ÜF im DZ mit Dusche/WC, 1 x Be-grüßungsüberraschung, 2 x 3-Gang-Menü mit regionalen Spezi-alitäten, 1 x Lunchpaket, 1 x Fahrradverleih und Kartenmaterial zum Schinderhannes-Radweg, 1 x Kartenmaterial und Wegbe-schreibung zum Wandern, 1 x Eintrittskarte Hunsrück-Museum

Pro Person 155,– Euro EZ-Zuschlag 20,– Euro

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Aktivurlaub in der ursprünglichen, unberührten Hunsrücknatur

Buchung und weitere Infos unter 06761 837-296

Naturpark Soonwald-NaheIm Bereich des Naturparks Soonwald-Nahe fi nden Sie noch große Bereiche der Stille abseits aller Zivilisationsgeräusche. Ein frisches Klima lässt Sie durchatmen. Genießen Sie dieses Paradies für Rad-fahrer, aber auch für Wanderer und Walker in der unberührten Na-tur des Naturparks Soonwald-Nahe. Die Ferienregion rund um die Kreisstadt Simmern/Hunsrück bietet außer einer idyllischen Land-schaft noch vieles mehr.

Wandertouren

Erwandern und erradeln Sie unsere RegionEin regionales und überregionales Rad- und Wanderwegenetz setzt Ihren Freizeitaktivitäten keine Grenzen, die ausgewiesenen und beschilderten Strecken führen Sie über die Hunsrückhöhen zu den Flusstälern.

RadtourenWest ➞ Ost vom Rhein zur Saar: 150 km Hunsrück-Radweg. Nach Norden zum Rhein und zur Untermosel: Schinderhannes-Radweg mit Verlängerungen Schinderhannes-Untermosel-Radweg, Pfalzfeld – Oberwesel und Emmelshausen – Boppard. Nach Süden Schinder-hannes-Soonwald-Radweg sowie Natur-Aktivroute durch den Natur-park Soonwald-Nahe zur Nahe über Gemünden und Dickenschied zum Lützelsoon-Radweg. Zur Mosel über den Biebertal-Rundweg weiter über Faas – Kappel, Radstrecke zur Mosel

Neun regionale Routen mit unterschiedlichen Streckenverläufen und Schwierigkeitsgraden fi nden Sie rund um die Region Simmern.

Traumschleifen im Hunsrück: Für Wanderer und Naturfreunde tut sich viel im Hunsrück. Es entsteht ein dichtes Netz fantastischer Premiumwege im Rahmen von Rundwanderwegen, auf denen man sprichwörtlich ins Träumen kommen kann. Unsere Wanderrouten, die unter dem Begriff „Traumschleifen Saar-Hunsrück“ vermarktet wer-den, verlaufen größtenteils auf naturnahen Pfaden, durch ursprüng-liche Naturlandschaften, vorbei an Bachläufen im Tal bis hin zu herr-lichen Ausblicken über die Höhen unserer Hunsrücklandschaft. Die „Traumschleifen“ setzen deutschlandweit Maßstäbe für Wanderqua-lität in der Fläche – der „Saar-Hunsrück-Steig“ hat sich als Deutsch-lands bester Fernwanderweg etabliert und sorgt für rege Nachfrage.

Traumschleife „Soonwald“: Die Traumschleife „Soonwald“ führt über teilweise verwunschene Pfade durch Bachauen und dichte Wäl-der bis hin zu atemberaubenden Ausblicken auf den Soonwald und über die Hunsrückhöhen. Start und Ziel: Mengerschied, Seibelplatz – Waldjugendherberge Sargenroth

Traumschleife „Klingelfl oß“: Die Traumschleife Klingelfl oß führt durch ein kleines Waldgebiet auf der Hunsrück Plateaulage rund um den sogenannten „Binnenberg“ umrahmt von den Orten Laubach, Klosterkumbd und Neuerkirch. Eine herrliche Landschaft, die förmlich zu einer entspannenden Wanderung einlädt. Nicht zu schwierig, aber trotzdem eine schöne Herausforderung für jeden Naturliebhaber. Start und Ziel: Hotel Birkenhof, Klosterkumbd – Landgasthof Gesell-schaftsmühle, Laubach

Ausoniusweg von Bingen nach Trier: Der Ausoniusweg führt von Bingen am Rhein diagonal über die Höhenrücken des Hunsrück nach Trier an der Mosel. Die Hunsrückvariante quert zahlreiche breit ge-formte Bachtäler des Hunsrück und bietet auf 125 Kilometern ein abwechslungsreiches Wandererlebnis.

Der Sponheimer Weg von Bad Kreuznach nach Traben-Trarbach:95,5 km Wandern auf den Spuren der Sponheimer Grafen. Der Spon-heimer Weg folgt den Spuren dieses untergegangenen Adelsge-

schlechtes durch den Naturpark Soonwald-Nahe von Bad Kreuznach über die Hunsrückhöhen bis nach Trarben-Trarbach an die Mosel. Neben den geschichtliche Bezügen macht die Verbindung der Fluss- und Weinregionen von Nahe und Mosel den besonderen Reiz dieses historischen Themen-Wanderweges aus.

Soonwald-Steig: Der Soonwald-Steig ist ein naturnaher Qualitäts-wanderweg und schließt die Lücke zwischen dem Saar-Hunsrück-Steig, der von Mettlach an der Saar bis nach Idar-Oberstein führt, und dem Rheinsteig am Osthang des Mittelrheintales schließt. Der Soon-waldsteig wird seinen Gästen einen Querschnitt durch die Schönheit und naturräumliche Besonderheit der Region bieten. Startpunkt ist Kirn an der Nahe, von wo aus der Weg nach Norden ins Hahnen-bachtal führt. Ab der romantischen Schmidtburg schwenkt der Weg nach Nordosten und verläuft über den Lützelsoon, die Kämme des Soonwalds und schließlich den Binger Wald bis nach Bingen am Rhein. Im Soonwald ist kein Platz für Hektik und Alltagsstress. Der neue Steig lädt ein zum Wohlfühlen und Entspannen, zur „Entschleu-nigung“ und zum bewussten Genießen.

Walken im Nature.Fitness.Park. Simmern – Soonwald Route 1: „Auf der Eich“Leichte Strecke, kaum Höhenunterschied 3,6 km

Route 2: Naturpark SoonLeichte Strecke, Höhenunterschied ca. 100 m 10,0 km

Route 3: Naturpark Soon (Verlängerung Route 2)Mittlerer Schwierigkeitsgrad, Höhenunterschied ca.150 m 14,8 km

Route 4: Sponheimer Weg und SimmerbachtalMittlerer Schwierigkeitsgrad, Höhenunterschied ca.100 m 10,2 km

Route 5: Stadtrundweg – SimmerseeMittlerer Schwierigkeitsgrad, Höhenunterschied ca. 150 m 10,0 km

Route 6: Kond- und KülzbachtalMittlerer Schwierigkeitsgrad, Höhenunterschied ca. 100 m 10,1 km

Gesamtstrecke: 58,7 km

Spaß, Sport & Naturregion erleben

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Simmern als Zentrum im Hunsrück hat viele GesichterGehen Sie mit uns auf Entdeckungstour und erleben Sie Simmerner Geschichte und Geschichten.

Ob individuell oder unter fachkundiger Gästeführung lohnt es sich die Region rund um die Kreisstadt Simmern zu erkunden. Unsere Gäste-führer bieten ein buntes Programm, das unsere Region auf unterhalt-same Weise näher bringt.

Die Historie des Hunsrücks wird im Hunsrück-Museum in Simmern lebendig erlebbar und die Besichtigung des Schinderhannesturmes gewährt Einblicke in das Leben und Wirken des berühmten Räuber-hauptmanns Johannes Bückler, gen. Schinderhannes.

Die gemütliche Fußgängerzone mit Cafés, Geschäften und Restau-rants lädt zum Bummeln und Verweilen ein. Die regionale Hunsrücker Küche wird großgeschrieben und in Kombination mit dem vielfältigen Weinangebot der umliegenden Flusstäler der Regionen Mosel, Rhein und Nahe zu einem kulinarischen Erlebnis. Das Freizeitangebot der Region Simmern lässt Sie Ruhe in ursprünglicher Natur tanken. Ob wandern, walken oder Rad fahren als Aktivsport oder Genusswan-

dern, es steht ein breit angelegtes, ausgeschildertes Streckennetz bereit. Ein modernes Freizeitbad mit Außenbecken, Sauna und Ha-mam lässt Sie entspannen.

Lust auf einen Einkaufsbummel in gemütlicher Atmosphäre? Lassen Sie Stress und Hektik zu Hause und stöbern Sie in Ruhe in interes-santen, ansprechenden Fachgeschäften, in denen der Kunde noch König ist.

Kultur ganz großgeschrieben? Kulturelle Angebote aller Art, vom klas-sischen Konzert, über Comedy und Volksmusik, Lesungen und The-ater mit kulinarischer Umrahmung. Ein ganzjähriges und abwechs-lungsreiches Angebot nach dem Motto „Für jeden etwas!“

Wir laden ein zu unterhaltsamen, abwechslungsreichen Tagen in der Kreisstadt und in der Region Simmern/Hunsrück.

Willkommen!

region erleben

Page 13: Region Simmern Buchungskatalog

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Sportlich aktiv im Freizeitbad oder Badegenuss pur unter alten Bäumen im Naturfreibad

region erleben

Freizeitbad & Naturfreibad Simmern

Spaß, Sport und Erholung finden Sie in den umfangreichen Anlagen des Simmerner Freizeitbades und der großzügig angelegten Sauna-landschaft. Das Mehrzweckbecken bietet mit über 300 qm Wasser-fläche unterschiedlichste Möglichkeiten. Ein besonderes Erlebnis, nicht nur im Winter, ist das beheizte Außenbecken.

Die große Spiel- und Liegewiese bietet im Sommer viel Platz. Eine besondere Attraktion für Groß und Klein ist die 46 Meter lange, teil-weise durch den Außenbereich führende Rutsche. Erholen kann man sich dann im warmen Whirl-Pool. Auf die ganz Kleinen wartet der 34 qm große Wasserspielgarten.

Abgerundet wird das Ganze mit finnischer Sauna, Tepidarium (tempe-rierter Aufenthaltsraum), Dampfsauna, offenem Innenhof mit Tauch-becken, Solarium und nicht zuletzt der Cafeteria, wo es appetitliche Snacks und diverse Getränke gibt.

Badegenuss pur erlebt man im Naturfreibad Simmern/Hunsrück. Das Freibad hat eine Fläche von über 6 000 qm und wird von zwei Bachzuläufen gespeist. Die maximale Wassertiefe beträgt 3,5 Meter. Rundherum bietet eine große Spiel- und Liegewiese viel Platz zum Sonnen.

Aufgrund der großen Wasserfläche kann man sich auf einer Luftma-tratze oder auf der freischwimmenden Insel im Schwimmbecken er-holen.

Sie erreichen uns mit Bahn, Bus, Pkw und Flugzeug

Angeln in klaren Bächen in idyllischer Natur

Mit der Bahn reisen Sie am besten über den IC-Knotenpunkt Ko-blenz, aber auch Bingen oder Boppard. Von Koblenz und Bingen verkehren mind. im 2-Stunden-Takt Busse nach Simmern. Oder von Boppard aus mit der bekannten Hunsrückbahn (eine landschaftlich schöne Eisenbahn-Steilstrecke) nach Emmelshausen und mit dem Bus weiter nach Simmern. Die Hunsrückbahn verkehrt an Werktagen im Stunden- und an Sonn- und Feiertagen im 2-Stunden-Takt. Über die Fahrzeiten gibt die Bundesbahn gerne Auskunft. Der Fahrplan der Hunsrückbahn ist bei der Tourist-Information Simmern erhältlich.

Mit dem Bus bequem im 2-Stunden-Takt der Regio-Linie 620 (Rhein-hunsrückbus) Simmern – Emmelshausen – Koblenz, der Regio-Linie 644 (Rheinhunsrückbus) Simmern – Kirchberg – Sohren – Büchen-

Sie haben die Möglichkeit zum Angeln am klaren Simmerbach zwischen Pleizenhausen und Ohlweiler oder am Külzbach von Neuerkirch bis zur Mündung.

Den erforderlichen Tageserlaubnisschein zum Angeln im Zeitraum zwischen 14. März und 15. September 2011 erhalten Sie in der Tou-rist-Information im Neuen Schloss.

Voraussetzung: Sie müssen im Besitz eines gültigen Jahresfische-reischeines sein.

beuren – Flughafen Hahn und der Regio-Linie 230 (Rheinhunsrück-bus) Bingen – Waldalgesheim – Stromberg – Simmern. Auskunft erteilt die Geschäftsstelle, Tel. 06761 906279 oder die Infohotline 01805 986986. Die Fahrpläne sind auch bei der Tourist-Information erhältlich oder auf www.vrminfo.de einzusehen.

Mit dem Pkw über die linksrheinische Autobahn A 61 (Köln – Lud-wigshafen): Von Norden und Westen: > Autobahnausfahrt Laudert. Von Süden und Osten: > Autobahnausfahrt Rheinböllen, weiter über die B 50 in Richtung Simmern.

Mit dem Flugzeug landen Sie auf dem Flughafen Frankfurt-Hahn.

Kosten: 24-Stunden-Erlaubnisschein 15,00 Euro + 15,00 Euro Pfand

Erlaubte Fangmengen: Pro Tag 3 Edelfische (Karpfen, Schleie, Hecht, Zander, Wels, Gras-fisch und alle Salmoniden)

Das Landesfischereigesetz ist zu beachten!

Page 14: Region Simmern Buchungskatalog

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Übersichtskarte „Rad-Aktiv-Routen“

Übersichtskarte zu denRad-Aktiv-Routen

1,– Euro

Weitere Informationen zum Thema Hunsrück, Rad- und Wanderrouten und mehr

Tourist-Information Simmern im Neuen SchlossAm SchlossplatzTelefon 06761 837-296, Telefax 06761 [email protected] · www.simmern.de

Postanschrift:Tourist-Information Simmern Brühlstraße 255469 Simmern/Hunsrück

Gerne senden wir Ihnen die gewünschten Karten,Broschüren und Informationen zu.

Faltkarte„Der Hunsrück“

Sehenswürdigkeiten des Hunsrücks zwischen Rhein, Mosel, Saar und Nahe.

1,55 Euro

Wanderkarte „Naturpark Soonwald-Nahe“

Übersichtliche topographische Karte im Maßstab 1 : 50 000mit den regionalen und überregionalen Wander- und Radwegen von Idar-Oberstein nach Oberwesel.

8,50 Euro

Wanderkarte „Simmern und Kirchberg“

Topographische Karte mit Wander-, Radtouren und Regionen-Tipps,im Maßstab 1 : 25 000.

6,80 Euro

Radwanderführer „Nahe-Hunsrück-Mosel“

Ringbuch mit vielen Informationen über Nahe, Hunsrück, Mosel und Vorderhunsrück, im Maßstab 1 : 50 000.

8,60 Euro

„Der Schinderhannes-Radweg“ im Hunsrück

Ringbuch über die Landschaftsentstehung und Besiede-lungsgeschichte rund um den Schinderhannes-Radweg.

4,– Euro

Guide-Map „Rad-Aktiv-Routen“

1 Übersichtskarte, 9 Tourenblät-ter zu den Rad-Aktiv-Routen, alle Themenradwege im Huns-rück mit Beschreibung.

7,90 Euro

Info-Heft „Simmernim Hunsrück“

Stadtgeschichte und Information über die Kreisstadt im Hunsrück

1,80 Euro

Radkarte„Rhein-Hunsrück“

Rund um den Rhein-Hunsrück-Kreis fi nden Sie die schönsten Routen mit Einkehrmöglich-keiten und Sehenswürdigkeiten im Maßstab 1 : 75 000.

5,90 Euro

Informationsheft „Schinderhannes“

Schurke oder Held? Das Leben und die Zeit vom Schinder-hannes.

3,– Euro

Informationsheft„Neues Schloss“

Informationen über das Schloss, den Lageplan, das Hunsrück-Museum und die Bücherei

1,50 Euro

Bestellen Sie einfach

und schnell über unseren

Online-Shop

unter www.simmern.de

Publikationen

Page 15: Region Simmern Buchungskatalog

Pictogramme:

Restaurant im Haus

Biergarten

Nichtraucherzimmer

familienfreundlicher Betrieb/kindgerechte Einrichtung

Balkon/Terrasse

Telefon im Zimmer/in Ferienwohnung

Internetanschluss im Zimmer

TV im Zimmer/in Ferienwohnung

Aufenthaltsraum/Fernsehraum

Garten/Wiese

Parkplatz

Hunde willkommen

Fahrradverleih

Hallenbad

Swimmingpool

Fitnessraum

Sauna

Solarium

Kegelbahn

Tennis

Reiten

fahrradfreundlicher Betrieb

Gruppen willkommen

Konferenzräume

wir akzeptieren Kreditkarten/ec-Karten

Ermäßigung möglich

wir sprechen englisch

wir sprechen französisch

wir sprechen niederländisch

Hausprospekt

Urlaub auf dem Bauernhof

medizinische Betreuung möglich

behindertengerechte Unterkunft

Übernachtung & Frühstück

Nur für Ferienwohnungen:

Schlafzimmer

Wohnzimmer

Wohn-/Schlafzimmer

Kochnische

Küche

Tisch-/Bettwäsche im Preis enthalten

Handtücher im Preis enthalten

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Pictogrammen:

eigenes Restaurant

biertuin

kamers for nietrokers

ezinnen zijn welkom/angepast aan kinderen

balkon/terras

kamer/appartement met telefon

Internetaansluiting op de kamer

kamer/appartement met televisie

recreatie-/televieruimte

tuin/wei

parkeerplaats

honden zijn welkom

fi etsverhuur

overdekt zwembad

zwembad

fi tnessruimte

sauna

zonnebank

kegelbaan

tennis

rijden

fi etsers zijn welkom

groepen zijn welkom

conferentieruimten

wij aanvarden kredietkaarten/ec-kaarten

korting mogelijk

wij spreken Engels

wij spreken Frans

wij spreken Nederlands

eigen prospectus

vakantie bij de boer

medische verzorging mogelijk

voor minder-validen

Overnachting met ont bijt

Alleenn voor vakantieappartem.:

slaapkamer

woonkamer

woon-/slaapkamer

kooknis

keuken

tafellinnen/beddegoed in de prijs inbegrepen

handdoeken in de prijs inbegrepen

REISEBEDINGUNGEN

gerne vermitteln wir Ihnen touristische Einzelleistungen (Ferienunterkünfte, Veranstaltungstickets, Thea-ter- und Konzertkarten usw.) sowie Pauschalreiseangebote fremder Reiseveranstalter entsprechend unserem aktuellen Buchungsangebot. Die Tourist-Info Region Simmern handelt als Reservierungsstelle im Namen und für Rechnung des Beherbergungs-betriebes, Anbieters sonstiger Leistungen oder Reiseveranstalters. Ver-tragliche Beziehungen hinsichtlich der vermittelten Leistung bestehen nur zwischen Gast und dem Beher-bergungsbetrieb, Anbieter sonstiger Leistungen bzw. Reiseveranstalter. Diese erbringen die vermittelte Lei-stung eigenverantwortlich. Für die vertragsgemäße Erbringung der Leistung haften allein Ihre Vertragspartner.Zwischen Gast und der Tourist-Info Region Simmern kommt bei einer Reservierung nur ein Vermittlungsvertrag zustande. Im Rahmen dieses Vermittlungsvertrages ist die Tourist-Info Region Simmern zur umfassenden Informa-tion, Beratung und ordnungsgemäßen Abwicklung der Vermittlungsleistung verpfl ichtet. Bei Beschwerden sollte der Gast sich daher unverzüglich an seinen Vertragspartner (Beherbergungsbetrieb, Anbieter sonstiger Leistungen, Reiseveranstalter) wenden und Abhilfe verlangen. Hilft dieser der Reklamation nicht ab, steht die Tourist-Info Region Simmern gerne zur Schlichtung bereit.

Reisebedingungen für Pauschalangebote Die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für Pauschalangebote (Gesamtheit von Reiseleistungen gemäß § 651 a Abs. 1 BGB). Sie werden, soweit nach den gesetzlichen Bestimmungen wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen – nachfolgend „Gast“ genannt – und uns als Reiseveranstalter – nachfolgend „Tourismusstelle “ genannt – im Buchungsfalle nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651 a–m BGB zustande kommenden Reisevertrages. Bitte lesen Sie diese Bestimmungen daher sorgfältig durch.

1. Abschluss des Reisevertrages 1.1. Seinen Buchungswunsch kann der Gast mündlich, schriftlich, per Telefax, E-Mail oder Internet an die Touris-musstelle übermitteln. Dieser Buchungswunsch ist für den Gast noch unverbindlich und stellt noch kein bindendes Vertragsangebot des Gastes dar. 1.2. Entsprechend dem Buchungswunsch des Gastes übermittelt die Tourismusstelle dem Gast, im Regelfall schriftlich, per Fax oder E-Mail (bei kurzfristigen Anfragen telefonisch) ein konkretes Angebot mit Leistungen, Prei-sen und Termin und bietet dem Gast den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Leistungsbeschrei-bung im Angebot verbindlich an. 1.3. Der Reisevertrag kommt mit Zugang der schriftlichen, per Fax oder E-Mail (bei kurzfristigen Angeboten münd-lich übermittelten) Annahmeerklärung des Gastes bei der Tourismusstelle zustande. Mit Zugang dieser Annahme-erklärung bei der Tourismusstelle ist der Reisevertrag rechtsverbindlich abgeschlossen. Die Tourismusstelle über-mittelt dem Gast unverzüglich eine Bestätigung des Eingangs seiner Annahmeerklärung mit Angaben der Preise und Leistungen und, soweit die Tourismusstelle der Pfl icht zur Kundengeldabsicherung unterliegt, den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsschein. Eine solche Bestätigung ist nicht erforderlich, wenn die Annahmeerklärung bei der Tourismusstelle weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn eingeht. 1.4. Weicht die Annahmeerklärung des Gastes vom Buchungsangebot der Tourismusstelle ab, so ist ein rechts-verbindlicher Vertrag nicht geschlossen. Es liegt ein neues Angebot des Gastes vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots erst zustande, wenn die Tourismusstelle dieses geänderte Angebot innerhalb der Frist schriftlich oder in Textform durch eine die Änderungen ausdrücklich bestätigende Buchungsbestätigung annimmt. Geht die abweichende Annahmeerklärung des Gastes bei der Tourismusstelle weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn ein, kann die Buchungsbestätigung der Tourismus-stelle auch mündlich oder telefonisch erfolgen. 1.5. Der Anmeldende haftet für alle Verpfl ichtungen von mitangemeldeten Reiseteilnehmern aus dem Reisevertrag, sofern er diese Verpfl ichtung durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat.

2. Bezahlung 2.1. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsschei-nes im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB gefordert oder angenommen werden.2.2. Ein Sicherungsschein gemäß § 651 k BGB ist, abweichend von Ziffer 2.1., nicht auszuhändigen, wenna) die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis Euro 75,– nicht übersteigt,b) die Tourismusstelle eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, über deren Vermögen ein Insolvenzver-fahren unzulässig ist.c) die Reiseleistungen keine Beförderung von und zum Reiseort beinhalten und nach den mit dem Gast getroffenen Zahlungsvereinbarungen der gesamte Reisepreis erst mit Reiseende zahlungsfällig wird.2.3. Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung der Tourismusstelle) ist eine Anzahlung in Höhe von10 % des Reisepreises zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird.2.4. Die Restzahlung ist drei Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr aus den in Ziffer 7.2 genannten Gründen abgesagt werden kann.2.5. Soweit Vorauszahlungen vor Reisebeginn vereinbart sind, der Sicherungsschein übergeben ist und die Touris-musstelle zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Bezah-lung des Reisepreises kein Anspruch auf die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen. Das Recht des Gastes zur Zurückbehaltung einer strittigen, von der Tourismusstelle nach Ver-tragsschluss geforderten Preiserhöhung, bleibt hiervon unberührt.

3. Leistungen 3.1. Die Leistungsverpfl ichtung der Tourismusstelle ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestäti-gung sowie der darin in Bezug genommenen Leistungsbeschreibung im Prospekt/dem Angebot der Tourismusstelle sowie darin in Bezug genommenen Leistungsbeschreibung im Prospekt/im Gastgeberverzeichnis und aus mit dem Gast schriftlich oder mündlich rechtsverbindlich getroffenen Vereinbarungen. 3.2. Leistungsträger (Beherbergungs- und Verpfl egungsbetriebe, Sportanbieter, Skiliftbetreiber, Beförderungsunter-nehmen für Schiff, Bus und Fahrbetrieben) sind von der Tourismusstelle nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung der Tourismusstelle, deren Angebot oder Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisever-trages abändern.3.3. Orts-, Hotel- oder Hausprospekte, die nicht von der Tourismusstelle herausgegeben werden, sind für diese unverbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Gegenstand der vertraglichen Leistungen der Tourismusstelle gemacht wurden.

4. Leistungs- und Preisänderungen Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss not-wendig werden, und die von der Tourismusstelle nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reise-leistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungs-ansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die Tourismusstelle ist verpfl ichtet, den Kunden über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird die Tourismusstelle dem Gast eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

5. Rücktritt durch den Gast, Umbuchung 5.1. Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktritts-erklärung bei der Tourismusstelle. Dem Gast wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 5.2. Tritt der Gast vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann die Tourismusstelle Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.5.3. Die Tourismusstelle kann ihren Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisieren.

Bei Pauschalen mit Unterbringung in Hotels, Gasthöfen, Pensionenbis 30 Tage vor Reiseantritt 10 % des Reisepreisesvom 29.-22. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreisesvom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreisesvom 14.-7. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreisesab dem 6. Tag vor Reiseantritt 80 % des ReisepreisesBei Pauschalen mit Unterbringung in Ferienwohnungen oder Privatquartierenbis 45. Tag vor Reiseantritt 5 % des Reisepreisesbis 35. Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreisesab 34. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises5.4. Dem Gast bleibt es vorbehalten, der Tourismusstelle nachzuweisen, dass ihr keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Gast zur Bezahlung der gerin-geren Kosten verpfl ichtet.5.5. Anstatt einer pauschalen Entschädigung kann die Tourismusstelle ihre konkret entstandenen Kosten entspre-chend den gesetzlichen Bestimmungen als Schaden geltend machen. Sie ist in diesem Fall verpfl ichtet, dem Gast ihre Aufwendungen im Einzelnen zu beziffern und zu belegen.5.6. Werden auf Wunsch des Gastes nach Vertragsschluss für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbe reiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft oder der Verpfl egungsart oder gebuchter Zusatzleistungen (z.B. Kuranwendungen, Fahrradmiete, Skipass, Konzert und/oder Theaterkarten) vorgenommen (Umbuchung), kann die Tourismusstelle bei Pauschalen mit Unterbringung in Hotels, Gasthöfen und Pensionen bis 31 Tage vor Reiseantritt, bei Pauschalen mit Unterbringung in Ferienwoh-nungen oder Privatquartieren bis 45 Tage vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt in Höhe von A 10,00 pro Ände-rungsvorgang erheben. Umbuchungswünsche des Gastes, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt noch möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 5.3. und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.5.7. Die Tourist-Info Region Simmern empfi ehlt dringend den Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Gast einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich die Tourismusstelle bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwen-dungen bemühen. Diese Verpfl ichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter 7.1. Die Tourismusstelle kann nach Antritt der Reise den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Gast die Durchfüh-rung der Reise ungeachtet einer Abmahnung der Tourismusstelle oder ihrer Beauftragten nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündi-gt die Tourismusstelle, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.7.2. Die Tourismusstelle kann bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:a) Die Tourismusstelle ist verpfl ichtet, dem Gast gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.b) Ein Rücktritt der Tourismusstelle später als 3 Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig.c) Der Gast kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn die Tourismusstelle in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Gast aus Ihrem Angebot anzubieten. Der Gast hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber der Tourismusstelle geltend zu machen.

8. Beschränkung der Haftung der Tourismusstelle Die vertragliche Haftung der Tourismusstelle für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,a) soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit die Tourismusstelle für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

9. Gewährleistung, Kündigung durch den Reisenden, Anzeigepfl icht 9.1. Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Die Tourismusstelle kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Tourismusstelle kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.9.2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herab-setzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.9.3. Der Reisegast ist verpfl ichtet seine Beanstandung unverzüglich der Tourismusstelle oder der dem Reisenden hierfür benannten Stelle anzuzeigen. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. 9.4. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die Tourismusstelle innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reise-vertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, der Tourismus-stelle erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der Tourismusstelle verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Der Reisende schuldet der Tourismus-stelle den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.9.5. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den die Tourismusstelle nicht zu vertreten hat.

10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung 10.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Gast innerhalb eines Monats nach vertrag-lich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der Tourismusstelle geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.10.2. Ansprüche des Gastes nach den §§ 651 c bis f BGB verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorge-sehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen der Tourismusstelle und dem Gast Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder die Tourismusstelle die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr endet frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung.

11. Rechtswahl und Gerichtsstand 11.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der Tourismusstelle und Gästen, die keinen all-gemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, fi ndet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 11.2. Der Gast kann die Tourismusstelle nur an deren Sitz verklagen. 11.3. Für Klagen der Tourismusstelle gegen den Gast ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend, es sei denn, die Kla-ge richtet sich gegen Vollkaufl eute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die Ih-ren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufent-halt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der Tourismusstelle maßgebend.

copyright: Deutscher Tourismusverband e.V. Bonn

Lieber Gast,

Kreisstadt Simmern als „Zentrum im Hunsrück“ – Metropole des Schinderhanneslandes

Sehenswertes &

Ausflugsziele

Der Schinderhannesturm als Wahrzeichen der Kreisstadt Simmern erinnert noch heu-te eindrucksvoll an den berüchtigten Räu-berhauptmann. Dem Schinderhannes ge-lang von hier aus eine fi lmreife Flucht, die seinen Ruf als Robin Hood des Hunsrücks endgültig zementierte. Das ehemalige Ver-lies mit der eindrucksvollen Ausstellung versetzt den Besucher auf anschauliche Art in die Zeit des Schinderhannes, der vor 200 Jahren in Mainz ein spektakuläres Ende fand.

Sehenswürdigkeiten ladenzum Verweilen einDie Ev. Stephanskirche mit den Grabdenk-mälern der Herzöge von Simmern, das Neue Schloss mit dem Hunsrück-Museum und der ständigen Ausstellung der Sammlung des Hunsrücker Malers und Bildhauers Friedrich Karl Ströher oder die Pfarrkirche St. Josef mit Schätzen aus dem Barock.

Freizeit gestaltenEine gemütliche Fußgängerzone mit einem vielfältigen gastronomischen Angebot, ein modernes Freizeitbad und das Naturfreibad bieten vielfältige Abwechslung. Das Dschun-geldorf unmittelbar am Naturfreibad sowie der weite Schmiedelpark begeistern kleine Besucher, die Waldjugendherberge am Fuße des Soonwaldes gibt anschauliche Einblicke in die Themen „Wald und Natur“.

Umliegende Dörfer laden zu Entdeckungsreisen einAlte Fachwerkhäuser wurden mit viel Lie-be restauriert und sind die Schmuckstücke der Dorfstraßen. Freskenmalereien aus dem 13. Jahrhundert beherbergt die Nunkirche bei Sargenroth, in Ravengiersburg steht der„Hunsrückdom“ und Neuerkirch beheimatet im historischen Ortskern das Kulturhistori-sche Museum.

Prospekte und weitere Infos:Tourist-Information Simmernim Neuen Schloss · Am SchlossplatzTelefon 06761 [email protected] · www.simmern.de

Postanschrift:Brühlstraße 2 · 55469 Simmern/Hunsrück

ZENTRUM IM HUNSRÜCK

Page 16: Region Simmern Buchungskatalog

Pictogramme:

Restaurant im Haus

Biergarten

Nichtraucherzimmer

familienfreundlicher Betrieb/kindgerechte Einrichtung

Balkon/Terrasse

Telefon im Zimmer/in Ferienwohnung

Internetanschluss im Zimmer

TV im Zimmer/in Ferienwohnung

Aufenthaltsraum/Fernsehraum

Garten/Wiese

Parkplatz

Hunde willkommen

Fahrradverleih

Hallenbad

Swimmingpool

Fitnessraum

Sauna

Solarium

Kegelbahn

Tennis

Reiten

fahrradfreundlicher Betrieb

Gruppen willkommen

Konferenzräume

wir akzeptieren Kreditkarten/ec-Karten

Ermäßigung möglich

wir sprechen englisch

wir sprechen französisch

wir sprechen niederländisch

Hausprospekt

Urlaub auf dem Bauernhof

medizinische Betreuung möglich

behindertengerechte Unterkunft

Übernachtung & Frühstück

Nur für Ferienwohnungen:

Schlafzimmer

Wohnzimmer

Wohn-/Schlafzimmer

Kochnische

Küche

Tisch-/Bettwäsche im Preis enthalten

Handtücher im Preis enthalten

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Pictogrammen:

eigenes Restaurant

biertuin

kamers for nietrokers

ezinnen zijn welkom/angepast aan kinderen

balkon/terras

kamer/appartement met telefon

Internetaansluiting op de kamer

kamer/appartement met televisie

recreatie-/televieruimte

tuin/wei

parkeerplaats

honden zijn welkom

fi etsverhuur

overdekt zwembad

zwembad

fi tnessruimte

sauna

zonnebank

kegelbaan

tennis

rijden

fi etsers zijn welkom

groepen zijn welkom

conferentieruimten

wij aanvarden kredietkaarten/ec-kaarten

korting mogelijk

wij spreken Engels

wij spreken Frans

wij spreken Nederlands

eigen prospectus

vakantie bij de boer

medische verzorging mogelijk

voor minder-validen

Overnachting met ont bijt

Alleenn voor vakantieappartem.:

slaapkamer

woonkamer

woon-/slaapkamer

kooknis

keuken

tafellinnen/beddegoed in de prijs inbegrepen

handdoeken in de prijs inbegrepen

REISEBEDINGUNGEN

gerne vermitteln wir Ihnen touristische Einzelleistungen (Ferienunterkünfte, Veranstaltungstickets, Thea-ter- und Konzertkarten usw.) sowie Pauschalreiseangebote fremder Reiseveranstalter entsprechend unserem aktuellen Buchungsangebot. Die Tourist-Info Region Simmern handelt als Reservierungsstelle im Namen und für Rechnung des Beherbergungs-betriebes, Anbieters sonstiger Leistungen oder Reiseveranstalters. Ver-tragliche Beziehungen hinsichtlich der vermittelten Leistung bestehen nur zwischen Gast und dem Beher-bergungsbetrieb, Anbieter sonstiger Leistungen bzw. Reiseveranstalter. Diese erbringen die vermittelte Lei-stung eigenverantwortlich. Für die vertragsgemäße Erbringung der Leistung haften allein Ihre Vertragspartner.Zwischen Gast und der Tourist-Info Region Simmern kommt bei einer Reservierung nur ein Vermittlungsvertrag zustande. Im Rahmen dieses Vermittlungsvertrages ist die Tourist-Info Region Simmern zur umfassenden Informa-tion, Beratung und ordnungsgemäßen Abwicklung der Vermittlungsleistung verpfl ichtet. Bei Beschwerden sollte der Gast sich daher unverzüglich an seinen Vertragspartner (Beherbergungsbetrieb, Anbieter sonstiger Leistungen, Reiseveranstalter) wenden und Abhilfe verlangen. Hilft dieser der Reklamation nicht ab, steht die Tourist-Info Region Simmern gerne zur Schlichtung bereit.

Reisebedingungen für Pauschalangebote Die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für Pauschalangebote (Gesamtheit von Reiseleistungen gemäß § 651 a Abs. 1 BGB). Sie werden, soweit nach den gesetzlichen Bestimmungen wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen – nachfolgend „Gast“ genannt – und uns als Reiseveranstalter – nachfolgend „Tourismusstelle “ genannt – im Buchungsfalle nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651 a–m BGB zustande kommenden Reisevertrages. Bitte lesen Sie diese Bestimmungen daher sorgfältig durch.

1. Abschluss des Reisevertrages 1.1. Seinen Buchungswunsch kann der Gast mündlich, schriftlich, per Telefax, E-Mail oder Internet an die Touris-musstelle übermitteln. Dieser Buchungswunsch ist für den Gast noch unverbindlich und stellt noch kein bindendes Vertragsangebot des Gastes dar. 1.2. Entsprechend dem Buchungswunsch des Gastes übermittelt die Tourismusstelle dem Gast, im Regelfall schriftlich, per Fax oder E-Mail (bei kurzfristigen Anfragen telefonisch) ein konkretes Angebot mit Leistungen, Prei-sen und Termin und bietet dem Gast den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Leistungsbeschrei-bung im Angebot verbindlich an. 1.3. Der Reisevertrag kommt mit Zugang der schriftlichen, per Fax oder E-Mail (bei kurzfristigen Angeboten münd-lich übermittelten) Annahmeerklärung des Gastes bei der Tourismusstelle zustande. Mit Zugang dieser Annahme-erklärung bei der Tourismusstelle ist der Reisevertrag rechtsverbindlich abgeschlossen. Die Tourismusstelle über-mittelt dem Gast unverzüglich eine Bestätigung des Eingangs seiner Annahmeerklärung mit Angaben der Preise und Leistungen und, soweit die Tourismusstelle der Pfl icht zur Kundengeldabsicherung unterliegt, den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsschein. Eine solche Bestätigung ist nicht erforderlich, wenn die Annahmeerklärung bei der Tourismusstelle weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn eingeht. 1.4. Weicht die Annahmeerklärung des Gastes vom Buchungsangebot der Tourismusstelle ab, so ist ein rechts-verbindlicher Vertrag nicht geschlossen. Es liegt ein neues Angebot des Gastes vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots erst zustande, wenn die Tourismusstelle dieses geänderte Angebot innerhalb der Frist schriftlich oder in Textform durch eine die Änderungen ausdrücklich bestätigende Buchungsbestätigung annimmt. Geht die abweichende Annahmeerklärung des Gastes bei der Tourismusstelle weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn ein, kann die Buchungsbestätigung der Tourismus-stelle auch mündlich oder telefonisch erfolgen. 1.5. Der Anmeldende haftet für alle Verpfl ichtungen von mitangemeldeten Reiseteilnehmern aus dem Reisevertrag, sofern er diese Verpfl ichtung durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat.

2. Bezahlung 2.1. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsschei-nes im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB gefordert oder angenommen werden.2.2. Ein Sicherungsschein gemäß § 651 k BGB ist, abweichend von Ziffer 2.1., nicht auszuhändigen, wenna) die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis Euro 75,– nicht übersteigt,b) die Tourismusstelle eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, über deren Vermögen ein Insolvenzver-fahren unzulässig ist.c) die Reiseleistungen keine Beförderung von und zum Reiseort beinhalten und nach den mit dem Gast getroffenen Zahlungsvereinbarungen der gesamte Reisepreis erst mit Reiseende zahlungsfällig wird.2.3. Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung der Tourismusstelle) ist eine Anzahlung in Höhe von10 % des Reisepreises zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird.2.4. Die Restzahlung ist drei Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr aus den in Ziffer 7.2 genannten Gründen abgesagt werden kann.2.5. Soweit Vorauszahlungen vor Reisebeginn vereinbart sind, der Sicherungsschein übergeben ist und die Touris-musstelle zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Bezah-lung des Reisepreises kein Anspruch auf die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen. Das Recht des Gastes zur Zurückbehaltung einer strittigen, von der Tourismusstelle nach Ver-tragsschluss geforderten Preiserhöhung, bleibt hiervon unberührt.

3. Leistungen 3.1. Die Leistungsverpfl ichtung der Tourismusstelle ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestäti-gung sowie der darin in Bezug genommenen Leistungsbeschreibung im Prospekt/dem Angebot der Tourismusstelle sowie darin in Bezug genommenen Leistungsbeschreibung im Prospekt/im Gastgeberverzeichnis und aus mit dem Gast schriftlich oder mündlich rechtsverbindlich getroffenen Vereinbarungen. 3.2. Leistungsträger (Beherbergungs- und Verpfl egungsbetriebe, Sportanbieter, Skiliftbetreiber, Beförderungsunter-nehmen für Schiff, Bus und Fahrbetrieben) sind von der Tourismusstelle nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung der Tourismusstelle, deren Angebot oder Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisever-trages abändern.3.3. Orts-, Hotel- oder Hausprospekte, die nicht von der Tourismusstelle herausgegeben werden, sind für diese unverbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Gegenstand der vertraglichen Leistungen der Tourismusstelle gemacht wurden.

4. Leistungs- und Preisänderungen Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss not-wendig werden, und die von der Tourismusstelle nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reise-leistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungs-ansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die Tourismusstelle ist verpfl ichtet, den Kunden über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird die Tourismusstelle dem Gast eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

5. Rücktritt durch den Gast, Umbuchung 5.1. Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktritts-erklärung bei der Tourismusstelle. Dem Gast wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 5.2. Tritt der Gast vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann die Tourismusstelle Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.5.3. Die Tourismusstelle kann ihren Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisieren.

Bei Pauschalen mit Unterbringung in Hotels, Gasthöfen, Pensionenbis 30 Tage vor Reiseantritt 10 % des Reisepreisesvom 29.-22. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreisesvom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreisesvom 14.-7. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreisesab dem 6. Tag vor Reiseantritt 80 % des ReisepreisesBei Pauschalen mit Unterbringung in Ferienwohnungen oder Privatquartierenbis 45. Tag vor Reiseantritt 5 % des Reisepreisesbis 35. Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreisesab 34. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises5.4. Dem Gast bleibt es vorbehalten, der Tourismusstelle nachzuweisen, dass ihr keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Gast zur Bezahlung der gerin-geren Kosten verpfl ichtet.5.5. Anstatt einer pauschalen Entschädigung kann die Tourismusstelle ihre konkret entstandenen Kosten entspre-chend den gesetzlichen Bestimmungen als Schaden geltend machen. Sie ist in diesem Fall verpfl ichtet, dem Gast ihre Aufwendungen im Einzelnen zu beziffern und zu belegen.5.6. Werden auf Wunsch des Gastes nach Vertragsschluss für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbe reiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft oder der Verpfl egungsart oder gebuchter Zusatzleistungen (z.B. Kuranwendungen, Fahrradmiete, Skipass, Konzert und/oder Theaterkarten) vorgenommen (Umbuchung), kann die Tourismusstelle bei Pauschalen mit Unterbringung in Hotels, Gasthöfen und Pensionen bis 31 Tage vor Reiseantritt, bei Pauschalen mit Unterbringung in Ferienwoh-nungen oder Privatquartieren bis 45 Tage vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt in Höhe von A 10,00 pro Ände-rungsvorgang erheben. Umbuchungswünsche des Gastes, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt noch möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 5.3. und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.5.7. Die Tourist-Info Region Simmern empfi ehlt dringend den Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Gast einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich die Tourismusstelle bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwen-dungen bemühen. Diese Verpfl ichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter 7.1. Die Tourismusstelle kann nach Antritt der Reise den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Gast die Durchfüh-rung der Reise ungeachtet einer Abmahnung der Tourismusstelle oder ihrer Beauftragten nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündi-gt die Tourismusstelle, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.7.2. Die Tourismusstelle kann bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:a) Die Tourismusstelle ist verpfl ichtet, dem Gast gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.b) Ein Rücktritt der Tourismusstelle später als 3 Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig.c) Der Gast kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn die Tourismusstelle in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Gast aus Ihrem Angebot anzubieten. Der Gast hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber der Tourismusstelle geltend zu machen.

8. Beschränkung der Haftung der Tourismusstelle Die vertragliche Haftung der Tourismusstelle für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,a) soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit die Tourismusstelle für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

9. Gewährleistung, Kündigung durch den Reisenden, Anzeigepfl icht 9.1. Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Die Tourismusstelle kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Tourismusstelle kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.9.2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herab-setzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.9.3. Der Reisegast ist verpfl ichtet seine Beanstandung unverzüglich der Tourismusstelle oder der dem Reisenden hierfür benannten Stelle anzuzeigen. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. 9.4. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die Tourismusstelle innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reise-vertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, der Tourismus-stelle erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der Tourismusstelle verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Der Reisende schuldet der Tourismus-stelle den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.9.5. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den die Tourismusstelle nicht zu vertreten hat.

10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung 10.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Gast innerhalb eines Monats nach vertrag-lich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der Tourismusstelle geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.10.2. Ansprüche des Gastes nach den §§ 651 c bis f BGB verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorge-sehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen der Tourismusstelle und dem Gast Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder die Tourismusstelle die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr endet frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung.

11. Rechtswahl und Gerichtsstand 11.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der Tourismusstelle und Gästen, die keinen all-gemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, fi ndet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 11.2. Der Gast kann die Tourismusstelle nur an deren Sitz verklagen. 11.3. Für Klagen der Tourismusstelle gegen den Gast ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend, es sei denn, die Kla-ge richtet sich gegen Vollkaufl eute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die Ih-ren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufent-halt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der Tourismusstelle maßgebend.

copyright: Deutscher Tourismusverband e.V. Bonn

Lieber Gast,

Kreisstadt Simmern als „Zentrum im Hunsrück“ – Metropole des Schinderhanneslandes

Sehenswertes &

Ausflugsziele

Der Schinderhannesturm als Wahrzeichen der Kreisstadt Simmern erinnert noch heu-te eindrucksvoll an den berüchtigten Räu-berhauptmann. Dem Schinderhannes ge-lang von hier aus eine fi lmreife Flucht, die seinen Ruf als Robin Hood des Hunsrücks endgültig zementierte. Das ehemalige Ver-lies mit der eindrucksvollen Ausstellung versetzt den Besucher auf anschauliche Art in die Zeit des Schinderhannes, der vor 200 Jahren in Mainz ein spektakuläres Ende fand.

Sehenswürdigkeiten ladenzum Verweilen einDie Ev. Stephanskirche mit den Grabdenk-mälern der Herzöge von Simmern, das Neue Schloss mit dem Hunsrück-Museum und der ständigen Ausstellung der Sammlung des Hunsrücker Malers und Bildhauers Friedrich Karl Ströher oder die Pfarrkirche St. Josef mit Schätzen aus dem Barock.

Freizeit gestaltenEine gemütliche Fußgängerzone mit einem vielfältigen gastronomischen Angebot, ein modernes Freizeitbad und das Naturfreibad bieten vielfältige Abwechslung. Das Dschun-geldorf unmittelbar am Naturfreibad sowie der weite Schmiedelpark begeistern kleine Besucher, die Waldjugendherberge am Fuße des Soonwaldes gibt anschauliche Einblicke in die Themen „Wald und Natur“.

Umliegende Dörfer laden zu Entdeckungsreisen einAlte Fachwerkhäuser wurden mit viel Lie-be restauriert und sind die Schmuckstücke der Dorfstraßen. Freskenmalereien aus dem 13. Jahrhundert beherbergt die Nunkirche bei Sargenroth, in Ravengiersburg steht der„Hunsrückdom“ und Neuerkirch beheimatet im historischen Ortskern das Kulturhistori-sche Museum.

Prospekte und weitere Infos:Tourist-Information Simmernim Neuen Schloss · Am SchlossplatzTelefon 06761 [email protected] · www.simmern.de

Postanschrift:Brühlstraße 2 · 55469 Simmern/Hunsrück

ZENTRUM IM HUNSRÜCK

Page 17: Region Simmern Buchungskatalog

Pictograms:

restaurant on the promises

beergarden

rooms for non-smokers

families are welcome/suitable for children

balcony/terrace

telephone in the room

Internet access in room

TV in the room

lounge/TV room

garden/lawn

car park

dogs are welcome

bike rental

indoor swimming-pool

swimming-pool

fi tness room

sauna

solarium

skittle-alley

tennis

riding

bikers are welcome

groups are welcome

conference rooms

we accept credit cards/ec-cards

reduction possible

English spoken

French spoken

Dutch spoken

ask for prospectus

holidays on the farm

medical care is possible

Accommodation suitablefor the handicapped

bed & breakfast

Only for holiday apartements:

bedroom

living-room

living-/bedroom

kitchenette

kitchen

price includes table-/bed-linen

price includes towels

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B

N

M

ÜF

Pictogrammes:

restaurant dans l’hôtel

jardin-brasserie

non-fumeurs

nous aimons les familles/chambres d’enfants

balcon/terrasse

chambre/appartement avec téléphone

Accès à Internet dans la chambre

chambre/appartement avec TV

salon/salon TV

jardin/parc

parking

nous aimons les chiens

location de bicyclettes

piscine couverte

piscine en plein air

salle de gymnastique

sauna

solarium

jeu de quilles

tennis

promenade

nous aimons les cyclists

nous acceptons volontiers les groupes

salles de conférence

nous acceptons les cartes de crédit/les cartes-EC

réductions possibles

nous parlons anglais

nous parlons français

nous parlons néderlandais

démandez nos dépliants

vacances à ferme

service médical possible

Logis adapté aux besoins des handicapés

nuit avec petit déjeuner

Uniquement pour les app. des vacances:

chambre à coucher

salle de séjour

salle de séjour/chambre á coucher

cuisinette

cuisine

linge de table/literie compris dans le prix

serviettes de toilette compris dans le prix

Deutsches Eck,Koblenz, 58 km

Felsenkirche,Idar-Oberstein, 43 km

Schönburg,Oberwesel, 22 km

Bernkastel-Kues,44 km

Loreley, St. Goarshausen, 30 km

Burg zu Cochem,43 km

Marksburg,Braubach, 58 km

Boppard, 33 km

Burg Eltz,Moselkern, 45 km

Pfalzgraf,Kaub, 25 km

Porta Nigra,Trier, 86 km

Die Ausfl ugsmöglichkeiten rund um die Kreisstadt Simmern und den Hunsrück sind groß und vielfältig. Da lohnt sich ein Abstecher.

Rhein, Mosel und Nahe lassen sich in nur 15 bis 45Autominuten mühelos erreichen.

Tourist-Information Simmern im Neuen SchlossAm SchlossplatzTelefon 06761 837-296 · Telefax 06761 [email protected] · www.simmern.de

Postanschrift:Brühlstraße 2 · 55469 Simmern/Hunsrück

Mosel

Trier

Köln

Bonn

Koblenz

Bad Kreuznach

Mainz

Ludwigshafen

Rhein

NaheA 61

A 60

A 48

Bernkastel-Kues

CochemTreis-Karden

LoreleyKaub

Rüdeshm.

Idar-Oberstein

Braubach

Zell

Emmels-hausen

Bingen

OberweselBacharach

Wiesbaden

FrankfurtBoppard

B 327 -

Hunsrü

ckhö

henst

raße

Rheinböllen

Simmern

Laubach

B 50

KirchbergFlughafen

Frankfurt-Hahn

www.simmern.de

HunsrückUrlaub 2011

Region

Simmern Region

Simmern

Page 18: Region Simmern Buchungskatalog

Pictograms:

restaurant on the promises

beergarden

rooms for non-smokers

families are welcome/suitable for children

balcony/terrace

telephone in the room

Internet access in room

TV in the room

lounge/TV room

garden/lawn

car park

dogs are welcome

bike rental

indoor swimming-pool

swimming-pool

fi tness room

sauna

solarium

skittle-alley

tennis

riding

bikers are welcome

groups are welcome

conference rooms

we accept credit cards/ec-cards

reduction possible

English spoken

French spoken

Dutch spoken

ask for prospectus

holidays on the farm

medical care is possible

Accommodation suitablefor the handicapped

bed & breakfast

Only for holiday apartements:

bedroom

living-room

living-/bedroom

kitchenette

kitchen

price includes table-/bed-linen

price includes towels

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Deutsches Eck,Koblenz, 58 km

Felsenkirche,Idar-Oberstein, 43 km

Schönburg,Oberwesel, 22 km

Bernkastel-Kues,44 km

Loreley, St. Goarshausen, 30 km

Burg zu Cochem,43 km

Marksburg,Braubach, 58 km

Boppard, 33 km

Burg Eltz,Moselkern, 45 km

Pfalzgraf,Kaub, 25 km

Porta Nigra,Trier, 86 km

Die Ausfl ugsmöglichkeiten rund um die Kreisstadt Simmern und den Hunsrück sind groß und vielfältig. Da lohnt sich ein Abstecher.

Rhein, Mosel und Nahe lassen sich in nur 15 bis 45Autominuten mühelos erreichen.

Tourist-Information Simmern im Neuen SchlossAm SchlossplatzTelefon 06761 837-296 · Telefax 06761 [email protected] · www.simmern.de

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CochemTreis-Karden

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