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TRANSCRIPT
Einführung
Raumplanung Steiermark
Photovoltaik Freiflächenanlagen -Leitfaden für Raumplanungsverfahren
Ein zentraler Grundgedanke der Energiestrategie Steiermark 2025 lautet unter Berücksichtigung (volks-) wirtschaftli-cher Aspekte den Energieeinsatz bestmöglich zu reduzieren und den Restbedarf mit einem möglichst hohen Anteil an erneuerbaren Energieträgern zu decken. Ein zielführender Weg ist demnach die Forcierung von Photovoltaikanlagen.
Laut der Energiestrategie Steiermark 2025, liegt das Aus-baupotential für Photovoltaik bei rund 32 MW Leistung, wodurch etwa 30 Mio. kWh elektrische Energie erzeugt werden können. Dies entspricht der Versorgung von etwa 8.000 Haushalten und einer CO2 Reduktion von jährlich 17.000 Tonnen.
Aus wirtschaftlichen Gründen ist ein Trend zur Zentralisie-rung und zum Bau von Großanlagen ableitbar. Der Bedeu-tungszuwachs zeigt sich auch in der Zunahme der erfor-derlichen Festlegungen und Flächenausweisungen in den Instrumenten der örtlichen Raumplanung.
Neben PV-Freiflächenanlagen besteht die Möglichkeit der Errichtung von Aufdachanlage. Für Aufdachanlagen sind die statischen Voraussetzungen der Hallen oft ein limitieren-der Faktor, hingegen ist kein zusätzlicher Bedarf an freien Flächen erforderlich.
Ein strukturierter Abwägungsprozess zwischen energiepo-litischen Zielsetzungen, den Anforderungen und Auswir-kungen von PV-Freiflächenanlagen und den Vorgaben der Raumordnungsgrundsätze und Ziele ist erforderlich. Zur Behandlung der Thematik hat das Land Steiermark unter der Koordination der Fachabteilung 13B einen Projekttisch zum Thema Photovoltaik und Raumentwicklung eingerichtet. Der Projekttisch ist demnach die erste Anlaufstelle bei geplanter Errichtung einer PV-Anlage.
PlanungsleitfadenDer vorliegende Leitfaden dient als Orientierungshilfe bei der Standortsuche von PV-Freiflächenanlagen für Gemeinden, Planer und die Aufsichtsbehörde. Er gibt Auskunft darüber, welche Bereiche in der Steiermark für die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen aus raumplanerischer und naturschutz-fachlicher Sicht geeignet sind bzw. in welchen Bereichen ein hohes Konfliktpotential besteht.
Anwendung der Prüflisten- Naturschutz- Bundes- / landesrechtliche Bestimmungen - Landschaft- REPRO / Regionale Teilräume- REPRO / Räumliche Festlegungen- Festlegungen des ÖEK / ÖEP- Festlegungen des FLWPL
Projektidee
Standortsuche
Projekttisch
Raumplanungsverfahren
Änderungen des ÖEK/FLWPL
nicht notwendig
Änderungen des ÖEK/FLWPL notwendig
- Interesse der Gemeinde an der Errichtung einer PV-Freiflächenanlage
- Grundsätzliche Befassung der Gemeindevertretung- Willensbekundung der GemeindevertretungPr
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INFOBLÄTTERInformationenInformationenKriterien zur Beurteilung der Standortwahl
Waldflächen in Gemeinden mit geringer Waldausstattung sind nicht als Standort für eine PV-Freiflächenanlage geeignet.
Restriktionsbereiche aus der Sicht des Landschaftsbildes
Landschaften mit hoher Landschafsbildqualität sowie traditionelle Kulturlandschaften, weitgehend frei von Störungen baulicher Art
Hochwertige, ruhige Landschaftsräume mit hohem Erlebnis- und Er-holungswertwert
Restriktionsbereiche aus naturschutzfachlicher Sicht:
in Schutzgebieten (Nationalpark, Naturschutzgebiet, geschützter Landschaftsteil, Naturdenkmal, BEP-Flächen, Ramsargebiete)
In Europaschutzgebieten, außer die Naturverträglichkeitsprüfung zeigt ein geringes Konfliktpotenzial.
„Biodiversitätsflächen“ wie z.B. Feuchtwiesen, Magerwiesen, Halbtro-cken- und Trockenrasen, Streuobstwiesen, Quellen, Moore, etc.
Naturnahe Wälder sowie besondere Landschaftselemente wie Flurge-hölzreihen, Hecken, Uferbegleitvegetation, etc
artenreiche Sekundärbiotope, natürliche und naturnahe Sonder-standorte wie z.B. (Felswände oder Geländeabbrüche)
exponierte Grat- und Kuppenlagen im alpinen Gelände
Restriktionsbereiche der überörtlichen Raumplanung:
Räumliche Festlegungen in den REPRO´s: ▪ Gefährdungsbereiche / Nutzungsbeschränkungen ▪ Grünzonen ▪ Rohstoffvorrangzonen
Regionaler Teilraum der landschaftsräumlichen Gliederung: ▪ Bergland über der Waldgrenze und Kampfwaldzone ▪ Auwälder und außeralpine Wälder
Restriktionsbereiche aus Sicht der örtlichen Raumplanung:
Baugebiete gemäß § 30 StROG 2010 mit der Widmung „Reine Wohn-gebiete“ oder „Kurgebiete, Ferienwohngebiete, Erholungsgebiete“
Freiland gemäß § 33 StROG 2010, mit Ausnahme der Festlegung „Freiland Sondernutzungen“
Verkehrsflächen gemäß § 32 gemäß § 29 (3) StROG 2010
Örtliche Vorrangzonen/Eignungszonen des ÖEK für ▪ Erholung, Sport, Freizeit, ▪ siedlungs-/landschaftsgliedernde Freihaltebereiche und
schützenswerte Grünstrukturenbesonders sowie ▪ aufgrund von bedeutenden Sicht- und Blickbeziehungen
schützenswerte Bereiche und Sichtzonen Ortsbildgesetz
Kundmachung der Revisionseinleitung bzw.
Abfrage der Planungsinteressen
Ausarbeitung der Entwurfs-/ Beurteilungsunterlagen
GemeinderatsbeschlussAbsicht zur Revisiondes ÖEK´s u. FLWPL´s
Gemeinderatsbeschluss zur Auflage des ÖEK - oder
FLWPL - ENTWURF
Kundmachung der Auflagedes ÖEK-Entwurfes
und / oder des FLWPL-Entwurfes
Einwendungsbehandlungund Überarbeitung des
Entwurfes
Gemeinderatsbeschlussüber das ÖEK und den FLWPL mit
Berücksichtitung der Einwendungen
Abgabe der Unterlagen(Stmk. LR / FA 13B)
Genehmigungdurch die Stmk. LR - FA 13B
Kundmachung
RECHTSKRÄFTIG
Abstimmumg des Vorhabens mit dem Projekttisch - Prüflisten - Abklären, ob noch zusätzliche Unterlagen erforderlich sind (Gutachten, Stellungsnahmen)
Einbringen allfälliger zusätzlicher Stellungnahmen und Gutachten
Einbindung PV-Projekttisch
14 Tage
freilandc
mind. 8 Wochen Auflage
Impressum:
Der Leitfaden, die Prüflisten sowie die detaillierte Studie sind vom Raumplanungsserver downloadbar unter http://www.raumplanung.steiermark.at/
Auftraggeber:Amt der Steiermärkischen Landesregierung,Abteilung 16, Landes- und GemeindentwicklungStempfergasse 7, 8010 Graz
Amt der Steiermärkischen Landesregierung,Fachabteilung 13B, Bau- und RaumordnungStempfergasse 7, 8010 Graz
Amt der Steiermärkischen Landesregierung,Fachabteilung 17A, Energiewirtschaft und allgemeine technische AngelegenheitenBurggasse 9, 8010 Graz
Projektleiter: DI Harald GrießerSteuerungsgruppe: DI Karl Fasching, DI Wolfgang Jilek, DI Günter Koberg, DI Michael Redik,DI Marion Schubert
Graz, März 2011
Externe Unterstützung:Federführende Bearbeitung / Projektkoordination / Graphik / Layout:freiland Umweltconsulting ZT GmbHMünzgrabenstraße 4,- 8010 Graz
Fachbeiträge von:Pumpernig & Partner ZT GmbHMariahilferstraße 20, 8020 Graz
ecowatt erneuerbare energie GmbH:Bahnhofstraße 22/2, 8112 Gratwein
Fotonachweis: freiland Umweltconsulting ZTGmbH
Standortprioritäten
PV-Freiflächenanlagen sind je nach Anlagengröße zum Teil sehr flächenintensive anthropogene Nutzung der Landschaft. Die In-anspruchnahme von freien Landschaftsräumen initiiert oder ver-stärkt die Fragmentierung und Zersiedelung der Landschaft. Bei der Standortplanung bzw. –entscheidung sind demnach folgende Planungsleitsätze bedeutend:
▪ Vermeidung räumlicher Konflikte
▪ Vermeidung der weiteren Fragmentierung und Zersiedelung durch Errichtung der Anlage innerhalb des Siedlungsverbun-des oder im Anschluss daran.
▪ Möglichst geringe Beeinträchtigung von Natur und Land-schaft, Orts- und Landschaftsbild bzw. Erholungs- und Er-lebniswert bei Anlagen außerhalb des Siedlungsverbundes.
Eine sorgfältige Standortwahl ist ausschlaggebend für die umwelt-verträgliche und richtlinienkonforme Umsetzung einer PV-Freiflä-chenanlage. Die richtige Standortwahl hilft die Beeinträchtigung der Umwelt möglichst gering zu halten sowie Kosten und Zeit für das Genehmigungsverfahren zu sparen.
Gebäudeintegrierte PV-Anlagen haben auf Grund der Vorbelastung des Gebietes meist geringere Auswirkungen auf Schutzgüter. Bei der Suche nach dem geeigneten Standort für PV-Freiflächenanla-gen ist nach folgender Reihenfolge vorzugehen:
Priorität 1: Suche geeigneter Standorte im Siedlungsverbund
Priorität 2: Suche geeigneter Standorte in Anbindung am beste-henden Siedlungsverbund (Flächen im räumlichen Zu-sammenhang mit größeren Gewerbe- und Industriege-bieten)
Priorität 3: Suche nach vorbelasteten Flächen bzw. Flächen mit ge-ringer Sensibilität außerhalb des Siedlungsverbundes.
Energiewirtschaftliche Kriterien
Sofern keine nachteilige Beschattung der Module auftritt, sind PV-Freiflächenanlagen aus technischer Sicht kaum standortgebunden. Die Eignungs- und Einschränkungskriterien resultieren meist aus der landschaftsbildlichen und ökologischen Sensibilität des Stand-ortes und/oder den relevanten gesetzlichen Vorgaben.
Eignungsbereiche
PV-Anlagen auf Gebäuden gelten im Allgemeinen nicht als raum-relevant. Die Auswirkungen auf Umwelt und Landschaftsbild sind wesentlich geringer als bei PV-Freiflächenanlagen.
geeignet für gebäudeintegrierte PV-Anlagen:
▪ Kläranlagen, Abfallsammelzentren, Bauhöfe ▪ Müllverbrennungsanlagen, Kraftwerke ▪ Gewerbe- und Industriegebiete ▪ Landwirtschaftliche Gebäude ▪ Sport- und Freizeitanlagen ▪ Gewerbe- und Industriebauten ▪ Öffentliche Bauten, Bürogebäude, Kasernen unter Beachtung
des Denkmal- und Ortsbildschutzes ▪ etc.
Für die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen geeignet sind vor allem Flächen, die eine hohe Vorbelastung aufweisen und auf denen keine oder nur geringe Beeinträchtigungen der Umwelt zu erwarten sind.
Eignungsbereiche außerhalb des Siedlungsverbundes:
Landschaftsbildlich und ökologisch deutlich vorbelastete Flächen wie versiegelte Flächen, Deponien, Altlasten, Kläranlagen, etc
Vorbelastete Flächen im Nahbereich hochrangiger Verkehrstrassen
Intensiv bewirtschaftete landwirtschaftliche Nutzflächen mit geringer landschaftsbildlicher Sensibilität
Steinbrüche und Bergbaugebiete kurz nach der Stillegung in Abstim-mung mit dem Nachnutzungskonzept
standortsfremde Waldbestände (Fichtenforste) mit geringer überwirt-schaftlicher Funktion lt. Waldentwicklungsplan und geringer land-schaftsbildlicher Sensibilität
Eignungsbereiche innerhalb des Siedlungsraumes:
Baugebiete gemäß § 30 StROG 2010, ausgenommen Erholungsgebie-te, Kur-/Ferienwohngebiete
Freiland Sondernutzung (Energieerzeugungsanlage) gem. §33 StROG 2010
Aufschließungsgebiete gem. § 29 StROG 2010 sobald die fehlenden Aufschließungserfordernisse erfüllt sind in Abhängigkeit der Wid-mungskategorie.
Überdeckung von versiegelten Abstell- und Lagerflächen
Restriktionsbereiche
PV-Freiflächenanlagen innerhalb von Europaschutzgebieten sind nur dann möglich, wenn keine bedrohten Arten gem. FFH-Richtlinie oder VS-Richtlinie beeinträchtigt werden und dem Ma-nagementplan nicht widersprochen wird. Eine Abstimmung mit der Naturschutzabteilung des Landes ist jedenfalls notwendig. Bei PV-Freiflächenanlagen, die in einem der nachfolgend angeführ-ten Restriktionsbereiche errichtet werden, ist mit einem deutlich erhöhten Mehraufwand an Untersuchungsumfang, Naturverträg-lichkeitsprüfung, Kompensationsmaßnahmen, Genehmigungsver-fahren, Planungskosten, etc. zu rechnen.
Anwendung der Prüflisten
Die insgesamt sieben zur Verfügung stehenden Prüflisten dienen den Gemeinden, Planern und Investoren zur raschen und effizien-ten Ermittlung, ob der geplante Standort geeignet ist. Weiters kann mit Hilfe der Prüflisten abgeklärt werden, welche Arbeitsschritte im Projektablauf und / oder welche zusätzlichen Guachten zur Abklärung des Sachverhaltes noch notwendig sind. Bei vorliegen konkreter Projektideen besteht nun die Möglichkeit die planungs-rechtlichen Vorgaben vorab zu prüfen und das weitere Vorgehen bzw. den zusätzlichen Planungs- und/oder Verfahrensaufwand abzustimmen.
Teil des Raumplanungsverfahrens
Die Prüflisten dienen als Vorbereitung zur Abstimmung mit dem Vertretern des Projekttisches. Die Einbindung des Projkettisches unter Koordination der Fachabteilung 13B (Ansprechperson DI Michael Redik) hat bereits vor Beginn des Verfahrens, in der Pla-nungsphase zu erfolgen.