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Insolvenz Leitner & Wurm Immobilienbeteiligungs GmbH LG Wels, 20 S 54/19w
VERBINDLICHES ANGEBOT
Anbotsteller:
Name/Firma: .................................................................................................................
geb. am: ........................................................................................................................
vertreten durch: ............................................................................................................
Firmenbuchnummer: ................................ Landesgericht: .......................................
UID-Nr: .........................................................................................................................
Adresse: .......................................................................................................................
Tel.: ..............................................................................................................................
E-Mail: ..........................................................................................................................
an Herrn Mag. Wilhelm Deutschmann, MBA als Insolvenzverwalter Stelzhamerstraße 12/3 4020 Linz Telefax: 0732 / 60 20 80-20 E-Mail: [email protected] Ich/Wir biete/n für die Eigentumswohnungen W 27 St I und W 17 St II der EZ 1521
KG 01620 Brigittenau (Raffaelgasse 20, 1200 Wien) betreffend Insolvenz LEITNER
& WURM IMMOBILIENBETEILIGUNGS GmbH laut Gutachten des gerichtlich
beeideten und zertifizierten Sachverständigen Heimo Kranewitter vom 04.09.2020
und dem vorliegenden abzuschließenden Kaufvertrag einen Kaufpreis wie folgt:
* Eigentumswohnung W 27 St I ............................................ EUR ____________
* Eigentumswohnung W 17 St II ........................................... EUR ____________
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Im Fall eines höheren Angebots durch andere Bieter bin/sind ich/wir an einer Nachbesserung des Angebots interessiert. nicht interessiert. Ich/Wir halte/n mich/uns an dieses Angebot bis 30.04.2021 gebunden (Annahme des Angebots an die angegebene E-Mail-Adresse reicht bis 24:00 Uhr oder Postaufgabe). VERWERTUNGSBEDINGUNGEN: Verwertet werden die Eigentumswohnungen W 27 und W 17 der EZ 1521 KG 01620
Brigittenau an der Anschrift Raffaelgasse 20, 1200 Wien.
Die Wohnung W 27 St I weist eine Nutzungsfläche im Ausmaß von 48,08 m² aus und
ist die Wohnung in einem sanierungsbedürftigen Gesamtzustand. Sie befindet sich
im Leerstand.
Die Wohnung W 17 St II weist eine Nutzungsfläche im Ausmaß von 33,12 m² aus
und ist die Wohnung in einem sanierungsbedürftigen Gesamtzustand. Die Wohnung
ist aufrecht vermietet. Der Mietvertrag endet am 30.09.2021.
Die Eigentumswohnungen befinden sich in der Raffaelgasse 20 im 20. Wiener
Gemeindebezirk Brigittenau in einem in geschlossener Bauweise bebauten Gebiet in
unmittelbarer Nähe zum Brigittapark. Die U-Bahnstation Jägerstraße der Linie U6 ist
fußläufig in wenigen Minuten erreichbar.
1. Die Verwertung erfolgt unter Zugrundelegung
* des Gutachtens des gerichtlich beeideten und zertifizierten Sachverständigen
Heimo Kranewitter vom 19.08.2020
* der Verwertungsbedingungen
* des unten formulierten abzuschließenden Entwurfs des Kaufvertrages
(Änderungen bzw. Ergänzungen werden ausdrücklich vorbehalten)
2. Schriftliche Angebote sind bis längstens 15.03.2021 einlangend in der Kanzlei
des Insolvenzverwalters unter ausschließlicher Verwendung dieses
Angebotsformulars zu richten. Innerhalb der Angebotsfrist wird der
Insolvenzverwalter entscheiden, ob sofort das vorliegende Bestgebot
angenommen wird oder ausschließlich mit jenen Anbotstellern, welche
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rechtzeitig ein gültiges Angebot gelegt haben, ein nachgeschaltetes
Verwertungsverfahren nach gesonderten Verwertungsbedingungen stattfindet.
Die Anbotsteller haben keinen Anspruch auf das nachgeschaltete
Verwertungsverfahren. Der Insolvenzverwalter behält sich das Recht vor, die
Verwertungsbedingungen zu ändern bzw. das Verkaufsverfahren jederzeit ohne
Angabe von Gründen abzubrechen.
3. Die Kaufvertragserstellung erfolgt kostenpflichtig durch den Insolvenzverwalter
gemäß RATG bzw. NTG.
4. Das Anbot darf keine Bedingungen oder Zusätze aufweisen.
5. Mit Abgabe des Anbots hat der Anbotsteller eine Finanzierungszusage einer
Bank bester Bonität über den angebotenen Gesamtkaufpreis beizubringen,
ansonsten sein Anbot keine Berücksichtigung findet.
6. Schadenersatzansprüche oder Rechtsmittel oder sonstige Ansprüche,
insbesondere auch aus culpa in contrahendo im Zusammenhang mit einem
Anbot sind ausgeschlossen.
7. Die Verwertung erfolgt ohne Option zur Umsatzsteuerpflicht
(Anbotspreis ist netto ohne USt.) KAUFVERTRAGSTEXT:
„KAUFVERTRAG“
abgeschlossen zwischen
Mag. Wilhelm Deutschmann, MBA, Rechtsanwalt, Stelzhamerstraße 12/3, 4020 Linz,
als vom Landesgericht Wels zu 20 S 54/19w bestellter Insolvenzverwalter im
Insolvenzverfahren über das Vermögen der LEITNER & WURM IMMOBILIEN-
BETEILIGUNGS GmbH, eingetragen zu FN 386931t des Landesgerichtes Linz,
Adresse lt. Firmenbuch Linzer Straße 15, 4283 Bad Zell
(im Folgenden "Verkäufer" oder "Insolvenzverwalter" genannt)
einerseits
und
………………………………………………..
(im Folgenden "Käuferin" genannt)
andererseits
wie folgt:
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I.
Kaufobjekt
(1) Über das Vermögen der LEITNER & WURM IMMOBILIENBETEILIGUNGS
GmbH, FN 386931t, wurde mit Beschluss des Landesgerichtes Wels vom
12.06.2019, GZ 20 S 54/19w, das Insolvenzverfahren eröffnet und Herr
Mag. Wilhelm Deutschmann, MBA zum Insolvenzverwalter bestellt.
(2) Die LEITNER & WURM IMMOBILIENBETEILIGUNGS GmbH ist bücherliche
Eigentümerin von
* 40/2080 Anteilen (B-LNR 97) mit welchen Wohnungseigentum an W 27 St I
untrennbar verbunden sind und
* 24/2080 Anteilen (B-LNR 111) mit welchen Wohnungseigentum an W 17 St II
untrennbar verbunden sind
an der Liegenschaft EZ 1521 KG 01620 Brigittenau, Bezirksgericht Leopoldstadt.
Der Grundbuchsstand stellt sich derzeit wie folgt dar:
KATASTRALGEMEINDE 01620 Brigittenau EINLAGEZAHL 1521 BEZIRKSGERICHT Leopoldstadt ******************************************************************************* *** Eingeschränkter Auszug *** *** B-Blatt eingeschränkt auf Eigentümernamen *** *** Name 1: Leitner* *** *** C-Blatt eingeschränkt auf Belastungen für das angezeigte B-Blatt *** ******************************************************************************* Letzte TZ 1292/2020 WOHNUNGSEIGENTUM Einlage umgeschrieben gemäß Verordnung BGBl. II, 143/2012 am 07.05.2012 ************************************* A1 ************************************** GST-NR G BA (NUTZUNG) FLÄCHE GST-ADRESSE 3511/1 GST-Fläche 1221 Bauf.(10) 726 Bauf.(20) 165 Gärten(10) 330 Raffaelgasse 20 Legende: Bauf.(10): Bauflächen (Gebäude) Bauf.(20): Bauflächen (Gebäudenebenflächen) Gärten(10): Gärten (Gärten) ************************************* A2 ************************************** ************************************* B *************************************** 97 ANTEIL: 40/2080 LEITNER & WURM IMMOBILIENBETEILIGUNGS GmbH (FN 386931t) ADR: Linzer Straße 15, Bad Zell 4283 a 3610/1994 Wohnungseigentum an W 27 St I f 4933/2017 IM RANG 636/2017 Kaufvertrag 2017-01-20 Eigentumsrecht g 2932/2019 Eröffnung des Konkurses am 2019-06-12 (20 S 54/19w - LG Wels) 111 ANTEIL: 24/2080 LEITNER & WURM IMMOBILIENBETEILIGUNGS GmbH (FN 386931t) ADR: Linzer Straße 15, Bad Zell 4283 a 3610/1994 Wohnungseigentum an W 17 St II b 5657/2017 IM RANG 2087/2017 Kaufvertrag 2017-04-24 Eigentumsrecht c 2932/2019 Eröffnung des Konkurses am 2019-06-12 (20 S 54/19w - LG Wels)
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************************************* C *************************************** 3 a 3610/1994 Vereinbarung über die Aufteilung der Aufwendungen gem § 19 WEG 53 a 4042/2002 Vereinbarung über die Aufteilung der Aufwendungen gem § 32 WEG 2002 165 auf Anteil B-LNR 97 a 4933/2017 Pfandbestellungsurkunde 2017-04-27 PFANDRECHT Höchstbetrag EUR 130.000,-- für Oberbank AG (FN 79063w) b 4933/2017 Kautionsband 166 auf Anteil B-LNR 111 a 5657/2017 Pfandbestellungsurkunde 2017-09-08 PFANDRECHT Höchstbetrag EUR 187.500,-- für Oberbank AG (FN 79063w) b 5657/2017 Simultan haftende Liegenschaften EZ 1767 KG 45210 Waldegg C-LNR 40 EZ 1521 KG 01620 Brigittenau C-LNR 166 170 auf Anteil B-LNR 97 111 a 1348/2019 Klage gem § 27 Abs 2 WEG 2002 (13 C 279/19w) 171 auf Anteil B-LNR 97 111 a 3375/2019 Klage gem § 27 Abs 2 WEG 2002 (12 C 437/19y) 172 auf Anteil B-LNR 97 111 a 3953/2019 Klage gem § 27 Abs 2 WEG 2002 (13 C 833/19s) *********************************** HINWEIS *********************************** Eintragungen ohne Währungsbezeichnung sind Beträge in ATS. *******************************************************************************
(3) Der Verkäufer verkauft und übergibt und die Käuferin kauft und übernimmt die
unter Punkt I. Abs (2) genannten Anteile (B-LNR 97 und B-LNR 111) an der
Liegenschaft EZ 1521 KG 01620 Brigittenau, wie diese liegen und stehen, mit allem
rechtlichen und tatsächlichen Zubehör sowie mit allen Rechten, Befugnissen und
Pflichten, mit welchen die LEITNER & WURM IMMOBILIENBETEILIGUNGS GmbH
die Kaufobjekte bisher besessen oder benutzt hat bzw. zu besitzen oder zu benutzen
berechtigt war, in ihr Alleineigentum.
II.
Kaufpreis
(1) Der für die Kaufobjekte gemäß Punkt I. Abs (2) vereinbarte Kaufpreis
beträgt
* 40/2080 Anteilen (B-LNR 97) - W 27 St I ............................. EUR …………
* 24/2080 Anteilen (B-LNR 111) - W 17 St II .......................... EUR …………
* gesamt ................................................................................. EUR …………
(2) Der Kaufpreis gemäß Punkt II. Abs (1) ist binnen 2 Wochen einlangend ab
allseitiger Unterfertigung des Kaufvertrages fällig und zahlbar auf das von Herrn
Mag. Wilhelm Deutschmann, MBA eingerichtete Sondermassekonto bei der
UniCredit Bank Austria AG, IBAN: AT08 1200 0100 2674 7245, BIC: BKAUATWW,
lautend auf "FF Raffaelgasse", zu überweisen.
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(3) Für den Fall des Zahlungsverzuges sind 8% Verzugszinsen zu bezahlen. Eine
Aufrechnung gegen die Kaufpreisforderung des Verkäufers wird von den
Vertragsteilen ausdrücklich ausgeschlossen. Sollte der – auch unverschuldete oder
nur teilweise - Verzug länger als 2 Wochen andauern, ist der Verkäufer berechtigt,
mittels eingeschriebenen Briefes unter Setzung einer mindestens siebentägigen
Nachfrist den einseitigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären.
(4) Löst der Verkäufer den Vertrag nach dieser Bestimmung auf, erfolgt eine weitere
Verwertung auf Kosten und Gefahr der Käuferin und haftet die Käuferin für den bei
der Verwertung erzielten Ausfall gegenüber dem in diesem Vertrag vereinbarten
Kaufpreis.
III.
Grunderwerbsteuer / Eintragungsgebühr / Immobilienertragssteuer-
Selbstbemessung
(1) Die Vertragsparteien nehmen zur Kenntnis, dass die Grunderwerb-
steuer/Immobilienertragssteuerberechnung gegenüber dem Finanzamt im Zuge der
Selbstberechnung gemäß § 12 GrEStG durch die Schriftenverfasser erfolgt.
(2) Die Käuferin verpflichtet sich, die von den Schriftenverfassern errechnete
Grunderwerbsteuer sowie die Eintragungsgebühr binnen 3 Tagen nach Vor-
schreibung durch die Schriftenverfasser auf das Konto bei der UniCredit Bank
Austria AG, IBAN: AT11 1200 0523 3073 2802, BIC: BKAUATWW zur Einzahlung zu
bringen, sodass die fristgerechte Weiterüberweisung an das Finanzamt und die
grundbücherliche Eintragung durch Bestätigung seitens der Schriftenverfasser
gewährleistet ist.
(3) Sollte der Erlag der Grunderwerbsteuer samt Eintragungsgebühr nicht fristgerecht
nach Aufforderung durch die Schriftenverfasser erfolgt sein, sind die Schriften-
verfasser berechtigt, eine entsprechende Gebührenanzeige beim zuständigen
Finanzamt zu veranlassen und eine entsprechende Steuervorschreibung an die
Vertragsparteien zu begehren.
(4) Die Schriftenverfasser übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der von
ihnen durchgeführten Grunderwerbsteuerberechnung, wohl aber für die
Weiterüberweisung der Grunderwerbsteuer.
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(5) Falls seitens des Finanzamtes bei Überprüfung der Steuerbemessung eine
höhere als die von den Schriftenverfassern berechnete Steuer festgestellt werden
sollte, verpflichtet sich die Käuferin, den Differenzbetrag binnen 8 Tagen zur
Einzahlung zu bringen, und hält sie den Verkäufer schad- und klaglos, unabhängig
von der bestehenden gesetzlichen Solidarhaftung.
(6) Im Zusammenhang mit der Berechnung der Immobilienertragsteuer wird
festgehalten, dass die Schuldnerin eine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 1 Abs 2
KStG ist und den Gewinn nach § 7 Abs. 3 KStG ermittelt. Daher entfällt für sie
gemäß § 24 Abs 3 Z 4 KStG die Verpflichtung zur Entrichtung der Immobilienertrag-
steuer.
IV.
Übergabe des Kaufobjektes
(1) Die Übergabe und Übernahme der Kaufobjekte an die Käuferin erfolgt nach
Vorliegen der rechtskräftigen insolvenzgerichtlichen Genehmigung dieses
Kaufvertrages, nicht jedoch vor Zahlung des Kaufpreises.
(2) Stichtag der Verrechnung aller die Kaufobjekte betreffenden Steuern, öffentlichen
Abgaben, Betriebskosten und sonstigen Aufwendungen und Erträgen ist der Tag des
Vorliegens der rechtskräftigen insolvenzgerichtlichen Genehmigung dieses
Kaufvertrages.
(3) Der Käuferin wurde die Möglichkeit eingeräumt, die Kaufobjekte eingehend zu
besichtigen. Die Kaufobjekte werden so übergeben, wie sie zum Stichtag der
Übergabe und Übernahme stehen und liegen, auch in ungeräumtem Zustand mit
unbrauchbaren Bestandteilen, Fahrnissen etc.. Der Verkäufer wird von jeglicher
Verpflichtung befreit, allfällige Fahrnisse von den Kaufobjekten zu räumen.
V.
Gewährleistung und Schadenersatz
(1) Die Käuferin erklärt, die Kaufobjekte (OPTIONAL: als Unternehmer zu
erwerben und) eingehend besichtigt und sich durch umfassende Prüfung Kenntnis
über den wirtschaftlichen, technischen und rechtlichen Zustand der Kaufobjekte
verschafft zu haben. Der Käuferin ist auch das Schätzgutachten des allgemein
beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Heimo Kranewitter vom
04.09.2020 vollinhaltlich bekannt, für dessen Richtigkeit der Verkäufer nicht haftet.
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(2) Der Verkäufer bzw. die Insolvenzmasse leisten weder Gewähr für ein
ziffernmäßig genau bestimmtes Ausmaß, für eine bestimmte Größe, noch für eine
bestimmte Beschaffenheit, sonstige Eigenschaft oder einen Ertrag der Kaufobjekte.
(3) Der Verkäufer erklärt, dass ihm hinsichtlich der Kaufobjekte keinerlei eingeleitete
und / oder angekündigte verwaltungsbehördliche oder sonstige öffentlich-rechtliche
Verfahren oder bescheidmäßig bereits verfügte öffentlich-rechtliche Belastungen
bekannt sind, ebenso wenig angekündigte und / oder eingeleitete bzw. anhängige
Rechtsstreitigkeiten und auch keine verdeckten Mängel.
(4) Eine Gewährleistung des Verkäufers bzw. der Insolvenzmasse gegenüber der
Käuferin für Altlasten, Verunreinigungen und Kontaminationen wird ausdrücklich
ausgeschlossen.
(5) Die in den vorstehenden Absätzen getroffenen Regelungen in Bezug auf die
Gewährleistung des Verkäufers bzw. der Insolvenzmasse gelten auch dann, wenn
die Ansprüche auf den Titel des Schadenersatzes oder andere Rechtsgrundlagen
gestützt werden. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen den
Verkäufer, das Insolvenzgericht bzw. die Insolvenzorgane ist ausdrücklich
ausgeschlossen.
(6) Der Verkäufer leistet Gewähr dafür, dass der Vertragsgegenstand geldlastenfrei
übertragen wird.
VI.
Energieausweis
Festgehalten wird, dass der Käuferin vor Vertragsunterfertigung ein Energieausweis
übergeben wurde.
VII.
Anerkenntnis und Anfechtungsverzicht
(1) Die Vertragsparteien erklären ausdrücklich, dass der wahre Wert der Kaufobjekte
allseits bekannt ist. Leistung und Gegenleistung werden ausdrücklich als
angemessen anerkannt.
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(2) Die Vertragsparteien erklären daher, dass sie selbst für den Fall des Vorliegens
des Tatbestandes des § 934 ABGB diesen Vertrag geschlossen hätten.
(3) Die Vertragsparteien verzichten auch auf die Anfechtung dieses Vertrages wegen
Irrtums, sowohl im Wege der Vertragsanpassung als auch der Vertragsaufhebung.
Weiters verzichten die Vertragsparteien darauf, den Vertrag wegen Wegfalls der
Geschäftsgrundlage anzufechten.
VIII.
Bestehende Rechtsverhältnisse
(1) Der Käuferin ist bekannt, dass die Wohnung W 17 St II vermietet ist. Der
Mietvertrag ist voll inhaltlich bekannt und bildet einen integrierenden Bestandteil des
Gutachtens des allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen
Heimo Kranewitter vom 04.09.2020.
(1) Der Käuferin ist ebenfalls bekannt, dass zwischen der Gemeinschaft der
Wohnungseigentümer der Liegenschaft Raffaelgasse 20, 1200 Wien und den beiden
Hälfte-Eigentümern der Liegenschaft Brigittagasse 5, 1200 Wien ein Mietvertrag
betreffend eines Grundstreifens entlang der an der gemeinsamen Liegenschafts-
grenze liegenden Feuermauer des 2. Hoftraktes der Liegenschaft Brigittagasse 5, im
Ausmaß von ca. 15 cm Tiefe besteht. Der Mietvertrag ist voll inhaltlich bekannt und
bildet einen integrierenden Bestandteil des Gutachtens des allgemein beeideten und
gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Heimo Kranewitter vom 04.09.2020.
IX.
Wohnungseigentumsvertrag
(1) Die Käuferin verpflichtet sich, anstelle des Verkäufers in den Wohnungs-
eigentumsvertrag, welcher der Käuferin vor Vertragsunterfertigung vollumfänglich
bekannt ist, einzutreten, alle Rechte und Pflichten des Verkäufers aus dem
Wohnungseigentumsvertrag zu übernehmen und den Verkäufer diesbezüglich
schad- und klaglos zu halten.
(2) Weiters verpflichtet sich die Käuferin, im Falle des Weiterverkaufes der
Kaufobjekte alle Rechte und Pflichten, die sich für sie aus dem Wohnungs-
eigentumsvertrag ergeben, auf seine Rechtsnachfolger zu überbinden.
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X.
Inländererklärung
(1) Die Käuferin erklärt an Eides statt, dass sie eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in
Österreich ist und an der Käuferin keine Ausländer im Sinne der Bestimmungen des
Oö. Grundverkehrsgesetzes 1994 idgF beteiligt sind.
ODER:
(1) Die Käuferin erklärt an Eides statt, österreichische Staatsbürgerin bzw. EU-
Bürger zu sein.1
XI.
Wohnungseigentumsvertrag
(1) Die Käuferin verpflichtet sich, anstelle des Verkäufers in den Wohnungs-
eigentumsvertrag, welcher der Käuferin vor Vertragsunterfertigung vollumfänglich
bekannt ist, einzutreten, alle Rechte und Pflichten des Verkäufers aus dem
Wohnungseigentumsvertrag zu übernehmen und den Verkäufer diesbezüglich
schad- und klaglos zu halten.
(2) Weiters verpflichtet sich die Käuferin, im Falle des Weiterverkaufes des
Kaufgegenstandes alle Rechte und Pflichten, die sich für sie aus dem Wohnungs-
eigentumsvertrag ergeben, auf seine Rechtsnachfolger zu überbinden.
XII.
Kosten und Gebühren
(1) Sämtliche mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses
Vertrages verbundenen Kosten und Gebühren aller Art hat die Käuferin zu tragen.
(2) Die Vertragserrichter Rechtsanwälte Mag. Wilhelm Deutschmann, MBA, geb. am
25.12.1968, MMag. Dr. Stefan Piringer, geb. am 06.05.1979 und Priv.-Doz.
Mag. Dr. Henriette Boscheinen-Duursma LL.M, M.A.S., LL.M., geb. am 15.09.1972,
Stelzhamerstraße 12/3, 4020 Linz erklären im Sinne des § 13 RL-BA von Beginn der
Vertragsverhandlungen an klargestellt zu haben, alleine von vom Verkäufer zur
Vertragserrichtung beauftragt worden zu sein.
1 wird je nach Rechtsperson der Käuferin (natürliche/juristische Person) eingesetzt
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(3) Die Kosten und Gebühren einer allfälligen Lastenfreistellung sowie die Kosten der
Meldung, Berechnung und Abfuhr der Immobilienertragssteuer hat hingegen der
Verkäufer zu tragen.
(4) Die Kosten einer allfälligen Rechtsberatung trägt jede Vertragspartei selbst.
XIII.
Aufsandungserklärung
Die Vertragsteile erteilen nunmehr ihre ausdrückliche Einwilligung, dass aufgrund
dieser Urkunde und ohne ihr weiteres Wissen und Einvernehmen ob den
* 40/2080 Anteilen (B-LNR 97) mit welchen Wohnungseigentum an W 27 St I
untrennbar verbunden sind sowie
* 24/2080 Anteilen (B-LNR 111) mit welchen Wohnungseigentum an W 17 St II
untrennbar verbunden sind,
der Liegenschaft EZ 1521 KG 01620 Brigittenau, Bezirksgericht Leopoldstadt,
folgende Grundbuchshandlung vorgenommen werden kann:
Einverleibung des Eigentumsrechtes für ………………….
XIV.
Bevollmächtigung
(1) Die Käuferin ermächtigt und bevollmächtigt unwiderruflich Rechtsanwälte Mag.
Wilhelm Deutschmann, MBA, geb. am 25.12.1968, MMag. Dr. Stefan Piringer, geb.
am 06.05.1979 und Priv.-Doz. Mag. Dr. Henriette Boscheinen-Duursma LL.M,
M.A.S., LL.M., geb. am 15.09.1972, Stelzhamerstraße 12/3, 4020 Linz, zur grund-
bücherlichen Durchführung dieses Vertrages und ermächtigen und bevollmächtigen
sie unwiderruflich, alle Erklärungen, die dazu erforderlich sind, in ihrem Namen und
in beglaubigter Form oder in Form eines Notariatsaktes abzugeben und die hiezu
notwendigen Änderungen dieses Vertrages formgerecht vorzunehmen.
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(2) Der Käuferin ermächtigt und bevollmächtigt Rechtsanwälte Mag. Wilhelm
Deutschmann, MBA, geb. am 25.12.1968, MMag. Dr. Stefan Piringer, geb. am
06.05.1979 und Priv.-Doz. Mag. Dr. Henriette Boscheinen-Duursma LL.M, M.A.S.,
LL.M., geb. am 15.09.1972, Stelzhamerstraße 12/3, 4020 Linz weiters, die Löschung
der auf der Liegenschaft eingetragenen und nicht übernommenen Lasten samt
Löschung der Insolvenzanmerkung durch das Insolvenzgericht gemäß § 237 EO zu
veranlassen.
XV.
Allgemeine Bestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, auch
das Abgehen von der Schriftform kann nur schriftlich erfolgen. Mündliche
Nebenabreden bestehen nicht.
(2) Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertrag oder
im Zusammenhang mit seinem Zustandekommen und seiner Gültigkeit wird das
sachlich zuständige Gericht in Linz vereinbart. Sofern eine fehlende Vertrags-
regelung auch nicht durch Auslegung ermittelt werden kann, ist ausschließlich
materielles österreichisches Sachrecht anwendbar.
(3) Sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag gehen beiderseits auf
allfällige Rechtsnachfolger der Vertragsteile über. Jeder Vertragsteil ist überdies
verpflichtet, allfällige mit diesem Kaufvertrag übernommene Verpflichtungen auf
einen Rechtsnachfolger zu überbinden.
(4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ungültig oder
unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hievon nicht
berührt. Anstelle der ungültigen oder unwirksamen Bestimmungen gilt eine
Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder
unwirksamen Bestimmung und der Zwecksetzung der Parteien am Nächsten kommt.
XVI.
Vertragsausfertigungen
(1) Das Original dieses Kaufvertrages erhält die Käuferin, der Verkäufer erhält eine
einfache Abschrift.
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(2) Die Vertragsparteien sind berechtigt, auf eigene Kosten weitere einfache oder
beglaubigte Abschriften vom Original anfertigen zu lassen.
XVII.
Aufschiebende Bedingung, Rechtswirksamkeit
(1) Die Rechtswirksamkeit dieses Kaufvertrages ist aufschiebend bedingt durch die
rechtskräftige Genehmigung durch das Insolvenzgericht.
(2) Im Falle der nicht erteilten Genehmigung werden von der Käuferin keine wie
immer gearteten Ansprüche gegen den Insolvenzverwalter (und Verkäufer) erhoben.
………………….., am ……………………….
....................................................................... Mag. Wilhelm Deutschmann, MBA, Rechtsanwalt
als vom Landesgericht Wels zu 20 S 54/19w bestellter Insolvenzverwalter im
Insolvenzverfahren über das Vermögen der LEITNER & WURM IMMOBILIENBETEILIGUNGS GmbH
………………….., am ……………………….
....................................................................... …………
……………..
Zustimmung durch die Schuldnerin gemäß § 118 IO:
………………….., am ……………………….
................................................................ LEITNER & WURM IMMOBILIENBETEILIGUNGS GmbH
………………….., am ……………………
………………………………….……………………… rechtsverbindliche Unterschrift Anbotsteller