qualitätsstandards quapos 3 - esop · pharmazeutische betreuung des patienten ... grundlagen...
TRANSCRIPT
1
Herausgegeben vom Institute for Applied Healthcare Sciences (IFAHS e.V.)
für die Deutsche Gesellschaft für Onkologische Pharmazie (DGOP e.V.)als Ergebnis des 11. Fachkongresses für onkologische Pharmazie,
Januar 2003
Qualitätsstandards
für den pharmazeutisch-onkologischen Service
mit Kommentar
QuapoS 3
32
Inhalt
Vorwort QuapoS 31. Personal1.1. Personen mit Umgang mit Zytostatika1.2. Personen im Herstellungsbereich1.3. Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung und Unterweisungen1.4. Dauerarbeitsplätze1.5. Arbeitsmedizinische Vorsorge1.6. Aus-, Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter
1.6.1. Einarbeiten neuer Mitarbeiter1.6.2. Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter
2. Zentrale Zytostatika-Abteilung2.1. Räume und Ausstattung2.2. Raumlufttechnische Ausstattung
3. Zytostatika-Herstellung3.1. Arzneimittel-Annahme3.2. Persönliche Schutzausrüstung
3.2.1. Overall / Schutzkittel3.2.2. Einmalhandschuhe zum Schutz bei der Herstellung von
Zytostatika-Lösungen3.2.3. Atemschutz, Schutzbrille, Überschuhe
3.3. Hilfsmittel für die Herstellung3.3.1 Technische Hilfsmittel für die Herstellung von Zytostatika3.3.1.1 Infusionspumpen zur Applikation von Zytostatika
3.4. Aseptische Arbeitstechnik3.4.1 Validierung der aseptischen Arbeitstechnik
3.5. Anforderung applikationsfertiger Zytostatika-Lösungen3.5.1. Anforderungsformular3.5.2. Übermittlung der Verordnung3.5.3. Zytostatikadosierung bei eingeschränkter Nierenfunktion3.5.4. Dosismodifikation bei eingeschränkter Leberfunktion3.5.5. Dosismodifikation bei Blutbildveränderungen
81013
2634
68
80
65
95
123
142
24
73
123
5
36
41
45
57
99114
146149161176
99
142
54
Vorwort QuapoS 3
Wenn wir bewahren wollen, was wir haben, werden wir vieles verändernmüssen. J.W. Goethe
Seit mehr als acht Jahren arbeiten die in der Deutschen Gesellschaft fürOnkologische Pharmazie (DGOP e.V.) organisierten Pharmazeuten bewusstdaran, dieser Aufforderung nachzukommen.In Zeiten, in denen im Gesundheitswesen alle Dienstleistungen nicht nurunter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit auf den Prüfstand gestelltwerden, sondern auch unter der Infragestellung einer künftigen Notwen-digkeit, erkennen wir, dass wir gut daran getan haben, vieles bereits früh-zeitig zu verändern:
• Zu allererst ist die Zusammenarbeit der onkologischen Pharmazeutenzu nennen, die schon vor der Gesetzgebung durch Netzwerkgedan-ken geprägt war - über Bereichsgrenzen hinweg, zum Wohle der Pati-enten und zum Nutzen aller therapeutischen Dienstleister.
• Des Weiteren wird die Kundenausrichtung gelebt, die den Patienten inden Mittelpunkt der pharmazeutischen Aktivitäten stellt und nicht nurals Kostenträger betrachtet.
Diese Aspekte fanden Eingang, in den nun in seiner 3. Fassung vorliegen-den “Qualitätsstandard für den pharmazeutisch onkologischen Service”,kurz “QuapoS” genannt:
• Der erste Standard erschien 1997 und beschäftigte sich überwiegendmit der Pharmazeutischen Dienstleistung im engeren Sinne, also mitden Bedingungen, die bei der Herstellung von applikationsfertigerzytotoxischen Arzneimittel zu beachten sind.
• In der zweiten Fassung im Jahr 2000 wurden die vorhandenen Festle-gungen untermauert, erweitert und zusätzlich die Dienstleistungendes Onkologischen Pharmazeuten als Partner im interdisziplinären
Vorwort
3.6 Herstellung3.6.1 Herstellungsvorschriften3.6.2. Dokumentation3.6.3. Etikett
3.7. Lieferung der hergestellten Produkte an die onkologische thera-pierende Einrichtung
3.8. Taxierung3.9. Informationsquellen
4. Die Apotheke als Koordinationsstelle in derZytostatikatherapie4.1 Abfallentsorgung4.2. Dekontamination nach unbeabsichtigter Freisetzung4.3. Paravasate4.4. Chrono-Onkologie4.5. Umgang mit Zytostatika auf der Station4.6 Umgang mit Zytostatika in der Arztpraxis4.7. Umgang mit Zytostatika im häuslichen Bereich4.8. Management Klinischer Studien4.9. Umgang mit Ausscheidungen
5. Pharmazeutische Betreuung des Patienten5.1. Erstellen eines Betreuungsplanes5.2. Supportivtherapie
5.2.1. Management von Übelkeit und Erbrechen5.2.2. Management der Schmerztherapie5.2.3. Management der Alopezie5.2.4. Management der Mukositis5.2.5. Management der Diarrhö5.2.6 Ernährungstherapie5.2.7 Unkonventionelle Mittel in der Krebstherapie
Anhang A. Anforderungen an die ArzneimittelherstellerAnhang B. Rücksendungen an den HerstellerAnhang CAutorenverzeichnis
182184
190198
204215222231
238247252262272
287292292301310312324331335338340342
344
178180
186
Inhalt
76
- zeigt, dass die in Deutschland geleistete A
rbeit begeistert von denM
itgliedern der ESOP
(European Society of Oncology P
harmacy) als
wichtiger B
eitrag zur dringend erforderlichen europäischen Verstän-digung und Erarbeitung von gem
einsamen P
ositionen verstandenw
ird.
Eine enorme Leistung, bedenkt m
an, dass die DG
OP
derzeit 260 onkolo-gisch tätige M
itglieder aus öffentlichen Apotheken, K
rankenhäusern, Uni-
versitäten, pharmazeutischer Industrie und Lehranstalten hat, von denen
der größte Teil A
potheker und PTA
´s aber auch Ärzte, Kaufleute und B
e-schäftigte der K
ontrollorgane sind.
Deshalb m
öchte ich mich an dieser Stelle bedanken: bei den 38 K
ollegin-nen und K
ollegen, die als Kom
mentatoren schon bei der Form
ulierung desStandards m
aßgeblich beteiligt w
aren, bei den Mitgliedern der D
GO
P, diediesen langw
ierigen Findungsprozess über die letzten 3 Jahre außerordent-lich befruchtend begleitet haben, und vor allem
beim Redaktionsteam
, dassin zahllosen “Sonderschichten” diese H
erausgabe letztlich ermöglicht hat.
Ich bin ganz sicher, dass diese lang erwartete dritte Fassung, die nicht nur
den Status quo, sondern zuweilen auch Visionen der onkologischen P
har-m
azie widerspiegelt, den Erfolg der letzten Fassung fortsetzen w
ird.
In diesem Sinne w
ünsche ich Ihnen Erfolg bei der Um
setzung der Qualität
wie w
ir sie uns in der Onkologischen P
harmazie zum
Wohle des P
atientenvorstellen.
Klaus Meier
Präsident DG
OP
Vo
rw
or
t
Behandlungsteam
des Patienten aufgenomm
en. Darüber hinaus w
ur-de diese A
usgabe Grundlage der Zertifizierung von Zytostatika her-
stellenden Apotheken durch die D
GO
P.• Jetzt, in der 3. Fassung, ist das G
ebiet der Pharm
azeutischen Betreu-
ung - Pharm
aceutical Care - aufgegriffen und umfänglich bearbeitet
worden, w
omit die ganzheitliche Sichtw
eise gegenüber dem P
atien-ten und die O
rientierung der pharmazeutischen D
ienstleistung aufihn nunm
ehr manifestiert w
urden - was gleichzeitig als ein A
ngebotfür den Fortschritt in der Therapie onkologischer P
atienten und inder Zusam
menarbeit im
betreuenden Team zu verstehen ist.
Diese Entw
icklung ist für sich betrachtet ein Prozess der ständigen W
eiter-entw
icklung im Sinne des Q
MS (Q
ualitätsmanagem
entsystem). D
ie zwi-
schenzeitlich eingeleiteten Veränderungen machten diesen Standard aber
erst zu dem w
as er heute bewirkt:
• Die A
nforderungen an die Arbeitsm
edizin und die Versicherungsträ-ger sind bleibend und entlassen diese nicht aus der Verantw
ortung,sondern geben ihnen darüber hinaus eine H
andlungsgrundlage.• D
urch die behandelten Themen w
ird der Onkologische P
harmazeut
nicht nur den veränderten Erwartungen der P
atienten gerecht, son-dern durch die Form
ulierung der in der Kom
munikation zw
ischen on-kologischen P
harmazeuten und Ä
rzten aktuellen Themen w
ird derP
harmazeut in die Lage versetzt, der A
nforderung einer “second Opi-
nion” gerecht zu werden.
• Als G
rundlage für Schulungen ist der QuapoS darüber hinaus vom
Crashkurs für Anfänger bis hin zur W
eiterbildung zum “O
nkologischenP
harmazeuten” etabliert.
• Innerhalb der letzten 3 Jahre haben sich über 50 Apotheken in den
Zertifizierungsprozess nach QuapoS begeben, w
ohl wissend, dass
diese Anforderungen vordergründig nicht pekuniär entgolten w
erdenkönnen.
• Die parallele H
erausgabe in englischer Übersetzung – zu der sich ak-
tuell die Übersetzung des Standards in w
eitere 14 Sprachen anschließt
Vo
rw
or
t
98
der Herstellung unterstützend sind. Dazu gehören die Pflege des Lagers für Hilfs-mittel und Arzneimittel, Dokumentationstätigkeiten, die Vorbereitung zur Liefe-
rung einschließlich des Einschweißens der applikationsfertigen Zytostatikalösun-
gen sowie Aufgaben in der Entsorgung.Die Art der Dokumentation, Etikettierung und Belieferung muss den Mitarbeitern
verständlich und geläufig sein. Die Art und Weise der Entsorgung der unterschied-
lichen Materialien muss nachvollziehbar festgeschrieben sein und vermittelt wer-den.
Der Umgang mit sterilen Einmalprodukten und die Kalkulation des Vorrats aller
verwendeten Materialien und Produkte sowohl für einen Arbeitsgang als auch fürden Vorrat der Abteilung muss vermittelt werden. Die vorgeschriebenen Lagerbe-
dingungen müssen bekannt sein, eingehalten und regelmäßig überprüft werden.
Personen mit nicht-apothekenspezifischer Ausbildung (z.B. Mitarbeiter/innen im
Lager) kann das Erkennen von zytostatikahaltigen Fertigarzneimitteln erleichtertwerden, indem Abbildungen der entsprechenden Produkte an gut einsehbarer
Stelle angebracht und die Lagerorte der Zytostatika als solche gekennzeichnet wer-
den.
Mitarbeiter/innen im TransportdienstMitarbeiter/innen im Transportdienst dürfen nur zur Lieferung freigegebene, ord-nungsgemäß gepackte und beschriftete, verschlossene Behältnisse zum Weiterleiten
an die anfordernde Abteilung annehmen. Sie sind verantwortlich für die korrekte
und zeitgerechte Auslieferung der applikationsfertigen Zytostatika-Lösungen.
Mitarbeiter/innen im ReinigungsdienstMitarbeiter im Reinigungsdienst sind zuständig für die Reinigung und Pflege des
Bodens und der Oberflächen der Einrichtungsgegenstände. Mitarbeiter im Reini-gungsdienst müssen unterrichtet sein über die speziellen Probleme eines Reinraums
und über die besonderen Risiken und Gefahren eines Herstellungsbereiches für
applikationsfertige Zytostatika-Lösungen.Die Einhaltung des Hygiene- und Desinfektionsplans ist zu dokumentieren.
PersonalPersonal
1. Personal
1.1. Personen mit Umgang mit Zytostatika
Zu den Personengruppen mit Umgang mit Zytostatika im direktenEinflussbereich der Apotheke zählen:
Pharmazeutisches Personal:
• Apotheker/innen sowie Personen, die sich in der Ausbildung zumApothekerberuf befinden
• Pharmazieingenieur/in
• Apothekerassistent/innen
• PTA sowie Personen, die sich in der Ausbildung zum PTA-Berufbefinden
• Apothekenassistenten/innen
Nichtpharmazeutisches Personal:
• PKA / Apothekenhelfer/innen
• Apothekenfacharbeiter/innen
• Mitarbeiter/innen im Lager
• Mitarbeiter/innen im Reinigungsdienst
• Mitarbeiter/innen im Transportdienst
Hannelore Kreckel, Gießen
Vor der Aufnahme einer entsprechenden Tätigkeit und mindestens einmal jährlich
müssen alle Personen mit Umgang mit Zytostatika unterwiesen werden.
Pharmazeutisches Personalsiehe Kapitel 1.2. Personen in der Herstellung
Nichtpharmazeutisches PersonalDas nichtpharmazeutische Personal darf nur mit Arbeiten betraut werden, die in
1110
Für alle in der Zytostatika-Abteilung beschäftigten Personengruppen liegen Tätig-keitsprofile vor.
Pharmazeutisches PersonalMit der Herstellung applikationsfertiger Zytostatika-Lösungen darf nur pharma-
zeutisches Personal beauftragt werden.
Hergestellte applikationsfertige Zytostatika-Lösungen werden von einem Apothe-ker zur Auslieferung freigegeben.
Das mit der Herstellung von Zytostatika betraute Personal muss im Umgang mit
Gefahrstoffen ebenso sicher sein wie in der Arbeitstechnik der aseptischen Arznei-mittelherstellung. Das Personal muss unterwiesen, geschult und gut eingearbeitet
sein sowie regelmäßig an Fort- oder Weiterbildungen teilnehmen können. (siehe
Kap. 1.6 Aus-, Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter).
Die Einarbeitung der Mitarbeiter in die Zytostatika-Herstellung erfordert eine zeit-liche und inhaltliche Planung, um die einzuarbeitende Person einerseits nicht zu
überfordern und ihr anderseits die Gelegenheit zu geben, die Fertigkeiten der Her-
stellung sowie die zum Verständnis notwendigen theoretischen Kenntnisse zu er-werben.
Es empfiehlt sich, ein Programm zu erstellen, im dem die erforderlichen Schritte in
Einheiten unterteilt sind und das der einzuarbeitenden Person die Möglichkeiteröffnet, sich logisch und systematisch das komplexe Gebiet der Tätigkeit in der
Zytostatika-Herstellung zu erarbeiten. Hierzu muss ein kompetenter Ansprechpart-
ner zur Verfügung stehen. (siehe Kap. 1.6 Aus-, Fort- und Weiterbildung der
Mitarbeiter).Die theoretischen Kenntnisse können sowohl im Gespräch erarbeitet werden als
auch im Selbststudium oder während Fortbildungsveranstaltungen erworben wer-
den. Grundlagen sollten benannt sein und überprüft werden und von Fortge-schrittenenkenntnissen abgegrenzt werden.
Nichtpharmazeutisches Personalsiehe Kapitel 1.1. Personen mit Umgang mit Zytostatika
Das Verhalten während des Herstellungsprozesses sowohl der herstellenden wie
auch der zuarbeitenden Mitarbeiter ist an der Produktion auszurichten. Unnötige
Personal
1.2. Personen im Herstellungsbereich
Zu den Personengruppen, die in der Zytostatika-Abteilung tätig wer-den, zählen:
Pharmazeutisches Personal:
• Apotheker/innen sowie Personen, die sich in der Ausbildung zumApothekerberuf befinden
• Apothekerassistent/innen
• Pharmazieingenieur/in
• PTA sowie Personen, die sich in der Ausbildung zum PTA-Berufbefinden
• Apothekenassistent/innen
Nichtpharmazeutisches Personal:
• PKA / Apothekenhelfer/innen
• Apothekenfacharbeiter/innen
• Mitarbeiter/innen im Reinigungsdienst
• Wartungspersonal
Diese Personen haben Zutritt zum Herstellungsraum.Mit der Herstellung applikationsfertiger Zytostatika-Lösungen darfnur pharmazeutisches Personal beauftragt werden. Diese Mitarbeitermüssen ausreichend ausgebildet und trainiert sein in aseptischer Ar-beitstechnik sowie im Umgang mit Gefahrstoffen unterwiesen sein,bevor sie diese Tätigkeit aufnehmen.Qualitätsstandards sollen mit allen Mitarbeitern besprochen werden,um Verständnis und Sensibilität für die vielfältigen Problem eines phar-mazeutisch-onkologischen Service zu wecken und fördern.
Hannelore Kreckel, Gießen
Personen, die in der Herstellung tätig werden, haben Zutritt zum Herstellungsraum
ebenso wie Personen, die Reinigungs- und Wartungsarbeiten durchführen.
Personal
1312
1.3. Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungund Unterweisungen
Vor der Aufnahme der Tätigkeit in der Zytostatikaherstellung musseine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung (Arbeitsschutzgesetz, Ge-fahrstoffverordnung) durchgeführt werden. Anhand der Ergebnissesind die Beschäftigten zu unterweisen. Neben den Personen, die dieHerstellung durchführen, müssen alle Beschäftigten, die Umgang mitZytostatika haben und diese verwenden, im Sinne der Gefahrstoffver-ordnung (§3 GefStoffV) unterwiesen werden. Hierzu zählen auchReinigungspersonal und Beschäftigte im Transportdienst.Die Unterweisung muss auf die verschiedenen Berufsgruppen zuge-schnitten sein.Sie umfasst in Abhängigkeit der gestellten Anforderungen u.a. folgen-de Punkte:• Arzneimittelwirkungen• Sachgerechter Umgang mit Zytostatika• Gefahren und Schutzmaßnahmen• Aseptische Arbeitstechnik• Entsorgung von kontaminierten Materialien und Geräten sowie
Zytostatika-Resten• Arbeitsmedizinische Vorsorge• Verhalten bei UnfällenNach §20 Abs.2 GefStoffV muss die Unterweisung jährlich wieder-holt werden; die Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversiche-rungsträger fordern zweimal jährliche Unterweisungen.Es ist eine schriftliche, arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisung zu er-stellen (§20 Abs.1 GefstoffV).Zytostatika werden ihren Eigenschaften entsprechend eingestuft undim Gefahrstoffverzeichnis der Apotheke geführt (§16 Abs.3a Gef-StoffV). Dieses Verzeichnis ist bei wesentlichen Änderungen fortzu-schreiben und mindestens einmal jährlich zu überprüfen. Bei Ände-rungen ist erneut eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.Unfälle werden in einem Unfallprotokoll festgehalten und müssennach RVO §1552ff im Falle von Personenschäden entweder im Ver-bandbuch (kleinere Verletzungen, Arbeitsunfähigkeit weniger als drei
Personal
Bewegungen innerhalb des Herstellungsraumes führen zu Veränderungen der Luft-strömung und sollen deshalb vermieden werden.
Partikelproduzierende Arbeitsschritte sind auf ein absolut notwendiges Maß zu
reduzieren. So sollten zum Beispiel die Verpackungen miteinander verbundenersteriler Einmalprodukte im Vorbereitungsraum getrennt werden.
Alle Tätigkeiten, die die Konzentration der Mitarbeiter negativ beeinflussen, sind
während des Herstellungsprozesses zu unterbinden.Es muss nachvollziehbar sein, wie und warum eine Überwachung der Arbeitsum-
gebung und -technik erfolgt, um Verunsicherungen vorzubeugen. Eine sichere
und überlegte Handlungsweise stellt die beste Voraussetzung für ein gutes Arbeitendar.
Die Qualität der Arbeit in der zentralen Zytostatika-Herstellung wird im wesentli-
chen bestimmt von den Mitarbeitern, die eine solche Abteilung tragen. Motivierte
Mitarbeiter sind die wichtigste Erfolgsgarantie für die Abteilung.Motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu haben, ist ein großer Gewinn, aber
nicht zu erreichen ohne Einsatz. Erfolgversprechend ist es, den Einzelnen ein gro-
ßes Maß an Informationen zur Verfügung zu stellen, diese Informationen entspre-chend zu kommentieren und für deren Verbreitung zu sorgen. Alle Mitarbeiter im
spezifischen Problemfeld einer Zytostatika-Abteilung sollen sich ernst genommen
fühlen mit ihren Fragen und Ängsten, so dass dem Informations- und Sicherheits-bedürfnis Rechnung getragen werden kann.
Dazu zählt auch, dass die Mitarbeiter lernen, wie die Abteilung zum einen in die
Gesamtstruktur der Apotheke, zum anderen in die Gesamtstruktur der Behand-
lung und Betreuung des Patienten eingebunden ist. Nur so ist es möglich, dieProbleme und Wünsche der zu versorgenden Abteilung einzuordnen, zu verstehen
und zu klären. Um hierfür die Voraussetzung zu schaffen, empfiehlt es sich, den
Mitarbeitern anzubieten, während der Einführung einige Tage den “stationären“Alltag kennenzulernen und während der Tätigkeit einen ständigen persönlichen
Kontakt zu den betreuten Einheiten aufrecht zu erhalten.
Die Beschäftigung mit Problemen und Wünschen, die an die Abteilung herange-tragen werden, beinhaltet, dass eindeutige Kompetenzen vorhanden sein müssen
und die Mitarbeiter ihre spezifischen Befugnisse genau kennen, um selbständig
Aufgaben wahrnehmen zu können.
Personal
15
14
• Dokum
entationB
ei mehr als 10 B
eschäftigten muss die G
efährdungsbeurteilung in schriftlicher
Form dokum
entiert werden. D
ie BG
W w
eist darauf hin, dass es für jeden Betrieb
sinnvoll ist, eine schriftliche Dokum
entation zu erstellen.Speziell für A
potheken kann man bei der B
GW
ein Arbeitsheft „G
P 5,5 Grundla-
gen der Prävention, Erm
ittlung und Beurteilung von G
efährdungen -Apotheken-
“ bestellen, das alle gesetzlichen Anforderungen nennt und die für die G
efähr-dungserm
ittlung notwendigen A
rbeitstabellen enthält.
Gefahrstoffverzeichnis
Gefahrstoffe im
Sinne der Gefahrstoffverordnung (G
efStoffV) sind gefährliche
Stoffe und Zubereitungen nach §3a C
hemikaliengesetz (C
hemG
). Dem
nach gel-
ten „Stoffe oder Zubereitungen, die (...) 12. krebserzeugend, 13. fortpflanzungsge-
fährdend, 14. erbgutverändernd (...) sind“ als Gefahrstoffe. D
ie krebserzeugendenStoffe w
erden im A
nhang I Nr. 1.4.2.1 der G
efStoffV näher definiert. D
ort heißt es
in der Kategorie 2, dass Stoffe für den M
enschen als krebserregend anzusehen sind,
wenn hinreichende A
nhaltspunkte zu der begründeten Annahm
e bestehen, dassdie E
xposition eines Menschen gegenüber dem
Stoff Krebs erzeugen kann. D
iese
Annahm
e beruht im allgem
einen auf geeigneten Langzeittierversuchen und/oder
sonstigen relevanten Informationen.
Da w
eder das Chem
G in §3a noch die G
efStoffV für den U
mgang m
it Gefahrstof-
fen (§2 Abs.3 G
efStoffV) eine A
usnahme für A
rzneimittel m
achen, gelten die
Bestim
mungen auch für Z
ytostatika.
Die U
nfallverhütungsvorschrift VB
G 113 „U
mgang m
it krebserzeugenden Ge-
fahrstoffen“ nennt in §1 Abs.3 ausdrücklich auch die krebserzeugenden A
rznei-
stoffe als Gefahrstoffe. In den Technischen R
egeln für Gefahrstoffe 905 (T
RG
S
905) sind unter den besonderen Stoffgruppen die krebserzeugenden Arzneistoffe
aufgeführt, da ihnen ein gentoxischer therapeutischer Wirkungsm
echanismus zu-
grunde liegt.
In der im Septem
ber 1998 veröffentlichten Zytostatika-R
ichtlinie der Arbeitsge-
meinschaft der O
bersten Landesgesundheitsbehörden (AO
LG) w
ird daraufhinge-
wiesen, dass der A
rbeitgeber alle Zytostatika m
it CM
R-E
igenschaften (kanzeroge-
ne, mutagene oder reproduktionstoxische A
rzneimittel) in einem
Gefahrstoffver-
Pe
rs
on
al
Tage) oder als Unfallanzeige dem
gesetzlichen Unfallversicherungsträ-
ger angezeigt werden.
Susanne Rüggeberg, Lehrte
Gefährdungsbeurteilung
Entsprechend den V
orgaben des Arbeitsschutzgesetzes (A
rbSchG §5 A
bs.1) hat
der Arbeitgeber eine G
efährdungsbeurteilung zu erstellen, in deren Rahm
en diem
it der Arbeit verbundenen G
efahren ermittelt und erforderliche A
rbeitsschutz-
maßnahm
en festgelegt werden. E
r kann die damit verbundenen A
ufgaben an ge-
eignete Personen delegieren; Sicherheitsfachkräfte oder Betriebsärzte sollten bera-
tend zur Seite stehen.
Das em
pfohlene Verfahren zur G
efährdungsbeurteilung umfaßt folgende Schritte:
• Erfassung der zu beurteilenden A
rbeitsbereiche
z.B. Z
ytostatika-Herstellungslabor, W
arenannahme, Lager, Transport, Labor etc.
• Erm
ittlung der Gefährdungen und B
elastungen
z.B. E
instufung der Gefahrstoffe im
Gefahrstoffverzeichnis (s.u.), aber auch
mechanische G
efahren ausgehend von Geräten, physische und psychische B
ela-stungen w
ie Erm
üdung, Stress, Monotonie, Lärm
, Licht etc.
• Bew
ertung dieser Gefahren und B
elastungen
Fast imm
er findet sich das zu erreichende Schutzziel konkretisiert in Gesetzen
oder Verordnungen [G
efStoffV, TR
GS 201, T
RG
S 440, TR
GS 525, T
RG
S
905, AO
LG, M
620 der BG
W, B
uBaV
(LA
SI), ApB
etrO etc.]
• Festlegung der erforderlichen Maßnahm
en
Gefahren sollen m
öglichst an ihrer Quelle bekäm
pft werden. H
ier stehen techni-sche Schutzm
aßnahmen vor organisatorischen und diese vor personenbezogenen
Maßnahm
en.
• Wirksam
keitskontrolle der Maßnahm
enSind Schutzm
aßnahmen getroffen, m
uss deren Wirksam
keit überprüft werden.
Es w
ird erneut ermittelt, ob die Schutzm
aßnahmen das Z
iel erreichen oder durch
sie möglicherw
eise neue Gefährdungen entstehen.
Pe
rs
on
al
17
16
erzeugenden Gefahrstoffen, also auch m
it Zytostatika, die krebserzeugend sind
oder sein können, der zuständigen Behörde sow
ie dem zuständigen U
nfallversiche-
rungs-Träger anzuzeigen sind (§37 GefStoffV, §7 U
VV
VB
G 113). D
ie zuständi-
ge Behörde kann bei den B
ezirksregierungen, den entsprechenden Am
tsabteilun-gen der Landkreise oder kreisfreien Städte, insbesondere G
ewerbeaufsichtsäm
tern,
erfragt werden.
Diese A
nzeige, die alle vorhandenen Gefahrstoffe m
it ihren Mengen nennt, hat
spätestens 14 Tage vor Beginn der erstm
aligen Zytostatikaherstellung zu erfolgen.
Sie muss alle 5 Jahre erneuert w
erden. Bei U
mgang m
it weiteren G
efahrstoffen sind
diese unverzüglich anzuzeigen. Für die Anzeige verw
endet werden kann der For-
mularsatz „A
nzeige krebserzeugender Gefahrstoffe der B
GW
(ZH
1/82)“.
Betriebsanw
eisungD
ie GefStoffV
und die UV
V V
BG
113 verlangen in jedem B
ereich, in dem m
itG
efahrstoffen umgegangen w
ird, eine schriftliche Betriebsanw
eisung.
Beinhalten m
uss die Betriebsanw
eisung nach §20 Gefahrstoffverordnung:
•B
eschreibung des Arbeitsplatzes / der T
ätigkeit•
Gefahrstoffbezeichnung
•K
ennzeichnung des Gefahrstoffes am
Arbeitsplatz
•G
efahren für Mensch und U
mw
elt•
Schutzmaßnahm
en und Verhaltensregeln
•V
erhalten im G
efahrfall
•E
rste Hilfe N
otruf-Tel./Vergiftungszentrale- Tel.N
r.
•O
rganisatorische Auflagen am
Arbeitsplatz
•B
eschränkungen
•Sachgerechte E
ntsorgung
•A
usstellungsdatum, U
nterschrift des Arbeitgebers
Bei der B
GW
(M620) oder den Z
ytostatikaherstellern können Muster-B
etriebsan-
weisungen angefordert w
erden.
Aus den allgem
einen Bem
erkungen des Erlasses der A
OLG
geht deutlich hervor,dass es in der V
erantwortung des A
rbeitgebers liegt, die Organisation und D
urch-
führung der Zytostatikaherstellung dem
fortentwickelten Stand der Sicherheits-
Pe
rs
on
al
zeichnis aufführen und entsprechend einstufen muss (§16 A
bs. 3a GefStoffV
).M
it der Änderung der G
efStoffV vom
18.10.1999 wurde für die E
instufung
gefährlicher Stoffe und Zubereitungen die sogenannte gleitende V
erweistechnik
eingeführt. Die D
aten über gefährliche Stoffe und Zubereitungen w
erden danachkünftig nicht m
ehr im B
undesanzeiger veröffentlicht, sondern im A
mtsblatt der
Europäischen G
emeinschaft. D
as gleiche gilt auch für die übrigen Rechtsvorschrif-
ten, die die Einstufung und K
ennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Zube-
reitungen betreffen. Nach §4a G
efStoffV sind die D
aten in der aktuellen EG
-
Stoffliste in ganz Europa verbindlich; A
bweichungen von dieser E
G-E
instufung
sind nicht zulässig.H
ilfestellung für die Einstufung gibt die T
RG
S 440 „Erm
itteln und Beurteilen der
Gefährdungen durch G
efahrstoffe am A
rbeitsplatz“. Die A
ngaben müssen danach
schriftlich festgehalten oder auf Datenträgern gespeichert w
erden. Das V
erzeichnis
muss m
indestens folgende Angaben enthalten(15):
1. Bezeichnung des G
efahrstoffes
2. EG
-Num
mer
3. Einstufung des G
efahrstoffes mit R
- und S-Sätzen4. M
engenbereiche des Gefahrstoffes im
Betrieb m
it Standort
5. Bem
erkungen
Zu jedem
in der Apotheke vorhandenen G
efahrstoff muss ein aktuelles Sicherheits-
datenblatt gedruckt vorliegen. Veraltete oder nur auf D
atenträgern vorliegende
Sicherheitsdatenblätter reichen dem G
ewerbeaufsichtsam
t in Niedersachsen nicht
aus.
Als A
lternative kann das Gefahrstoffverzeichnis auch in die B
etriebsanweisung ein-
gearbeitet werden unter der V
oraussetzung, dass die oben genannten Angaben
enthalten sind (6. Abschnitt A
bs. 8 TR
GS 440).
Die E
instufung der Zytostatika in das G
efahrstoffverzeichnis muss allen B
eschäf-tigten, die direkten oder indirekten U
mgang m
it diesen haben, bekannt sein. Diese
Forderung ergibt sich aus dem U
mstand, dass A
rzneimittel m
it gefährlichen Eigen-
schaften gemäß §2 C
hemG
von den Kennzeichnungsvorschriften der G
efStoffVauf V
erbraucherpackungen ausgenomm
en sind, jedoch die Um
gangsvorschriften
nach §19 Chem
G bzw
. nach dem 5. und 6. A
bschnitt der GefStoffV
für sie gelten.
Die Z
ytostatika-Richtlinie der A
OLG
weist daraufhin, dass der U
mgang m
it krebs-
Pe
rs
on
al
19
18
•arbeitsm
edizinische Vorsorge (siehe K
apitel 1.5)•
Verhalten bei Störfällen oder U
nfällen, nicht nur inTheorie, auch prakti-
sche Übungen zur m
öglichen Gefahrstoffexposition (siehe K
apitel 4.2)
•Sachgerechte B
enutzung der PSA (siehe K
apitel 3.2)•
Neue V
erfahren oder Stoffe
•G
rundlagen: gesetzliche Vorschriften und B
etriebsanweisungen
•A
bteilung, Nam
e, Geburtsdatum
, Berufsbezeichnung und U
nterschrift desU
nterwiesenen
Das M
erkblatt M 620 „Sichere H
andhabung von Zytostatika“ der B
GW
und dieT
RG
S 525 fordern eine einmal jährliche U
nterweisung, die U
VV
VB
G 113 und
die Zytostatika-R
ichtlinie der AO
LG dagegen eine zw
eimal jährliche U
nterweisung
der Arbeitnehm
er. Da nach § 17 G
efStoffV neben den gesetzlichen V
orschriften
die Unfallverhütungsvorschriften (U
VV
) der Unfallversicherungsträger m
aßge-bend sind, sollte entsprechend § 5 A
bs.2 UV
V V
BG
113 mindestens zw
eimal
jährlich unterwiesen w
erden. Dies gilt auch für K
rankenhausapotheken der öffent-
lichen Hand, die die U
VV
VB
G 113 als allgem
ein anerkannte Regel um
setzenm
üssen, weil es keine vergleichbare U
VV
des GU
V gibt (14).
Darüber hinaus m
üssen die Arbeitstechniken und die ordnungsgem
äße Anw
en-
dung der Schutzausrüstung während des A
rbeitsprozesses in regelmäßigen A
bstän-den von dem
in diesem B
ereich Vorgesetzten kontrolliert w
erden.
Mutterschutz, Jugendschutz
Schwangere und stillende M
ütter dürfen laut §4 Abs. 1 des M
utterschutzgesetzes(M
uSchG) nicht m
it Arbeiten beschäftigt w
erden, bei denen sie schädlichen Ein-
wirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen ausgesetzt sind. In der nach §4
Abs. 4 M
uSchG erlassenen M
utterschutzrichtlinienverordnung (MuSchR
iV) ebenso
wie in der G
efStoffV gibt es kein uneingeschränktes B
eschäftigungsverbot für wer-
dende Mütter beim
Um
gang mit krebserzeugenden, fruchtschädigenden oder erb-
gutverändernden Gefahrstoffen. Solange die Schw
angere bei bestimm
ungsgemä-
ßem U
mgang diesen G
efahrstoffen nicht ausgesetzt ist, kann sie weiter beschäftigt
werden (§5 A
bs. 1 MuSchR
iV, §15b Abs. 7 G
efStoffV). E
in ähnlicher Wortlaut
findet sich in §6 Abs.3 U
VV
VB
G 113.
Pe
rs
on
al
technik anzupassen (vgl. u.a. §§16 Abs. 2, 19 A
bs. 4, 26 Abs. 1, 36 A
bs. 2 und 3G
efStoffV, §§8 Abs. 4, 10 A
bs. 3, 13 Abs. 1 V
BG
113, TR
GS 525).
Unterw
eisungU
nterwiesen w
erden müssen alle Personengruppen, die direkten oder indirekten
Um
gang mit Z
ytostatika haben. Dazu gehört zum
einen das pharmazeutische Per-
sonal, das mit der H
erstellung der Zytostatika betraut ist (siehe K
apitel 1.2 Personenim
Herstellungsbereich), des W
eiteren das nicht pharmazeutische Personal w
ie Apo-
thekenhelferinnen, pharmazeutisch-kaufm
ännische Angestellte und A
potheken-
facharbeiter, die unterstützende Tätigkeiten in der H
erstellung sowie die Lagerpfle-
ge übernehmen können (siehe K
apitel 1.1 Personen mit U
mgang m
it Zytostatika).
In die Unterw
eisung mit einbezogen w
erden müssen auch das R
einigungspersonal,
das für die Reinigung der R
äume der Z
ytostatika-Abteilung zuständig ist, und die
Mitarbeiter des H
ol- und Bringdienstes. A
uf jeden Fall sollten auch diese Mitarbei-
ter über die besonderen Gefahren m
ündlich informiert und über das V
erhalten bei
Zw
ischenfällen aufgeklärt werden.
Die G
efahrstoffverordnung fordert, dass Beschäftigte, die m
it Gefahrstoffen um
ge-hen, vor A
ufnahme der T
ätigkeit anhand der Betriebsanw
eisung über auftretende
Gefahren und über Schutzm
aßnahmen unterw
iesen werden. D
ie Unterw
eisung
erfolgt mündlich und arbeitsplatzbezogen durch die Sicherheitsfachkraft oder den
jeweiligen betrieblichen V
orgesetzten. Die U
nterweisung m
uss schriftlich doku-
mentiert w
erden, dieser Nachw
eis enthält:
•D
atum
•D
urchführender•
Unterw
eisungsthemen, z.B
.
•A
rzneimittelw
irkungen
•Sachgerechter U
mgang m
it Zytostatika: W
arenannahme (siehe K
apitel3.1), Lagerhaltung, Z
ubereitung (siehe Kapitel 3.6), Transport (siehe K
api-
tel 3.7)
•G
efahren und Schutzmaßnahm
en•
aseptische Arbeitstechnik (siehe K
apitel 3.4)
•E
ntsorgung von kontaminierten M
aterialien und Geräten sow
ie Zytosta-
tika-Resten (siehe K
apitel 4.1)
Pe
rs
on
al
21
20
scheinigt, dass keine gesundheitlichen Bedenken gegen die B
eschäftigung beste-hen.
Eine D
ienstanweisung kann ein B
eschäftigungsverbot für Mitarbeiter festlegen,
die sich einer imm
unsupprimierenden T
herapie unterziehen müssen (z.B
. einer
Cortisonbehandlung) oder die aufgrund sonstiger E
rkrankungen und damit ver-
bundener Therapie- und U
ntersuchungsmethoden (z.B
. Röntgenuntersuchun-
gen) einem zusätzlichen K
rebsrisiko ausgesetzt sind.
Quellen:
1. Gesetz zum
Schutz vor gefährlichen S
toffen (Chemikaliengesetz - Chem
G) vom
27. Septem
ber 1994, (BG
Bl. I, S
.
2705)
2. Verordnung zum
Schutz vor gefährlichen S
toffen (Gefahrstoffverordnung - G
efStoffV
), zuletzt geändert1999
3. UV
V V
BG
113 Um
gang mit krebserzeugenden G
efahrstoffen, Stand O
ktober 1991
4. Technische Regeln für G
efahrstoffe TRG
S 905 „Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder
fortpflanzungsgefährdender Stoffe“, A
usgabe Juni 1995
5. Technische Regeln für G
efahrstoffe TRG
S 440 „Erm
itteln und Beurteilen der G
efährdungen durch Gefahrstoffe am
Arbeitsplatz: V
orgehensweise“, A
usgabe Oktober 1996
6. Technische Regeln für G
efahrstoffe TRG
S 525 „U
mgang m
it Gefahrstoffen in Einrichtungen zur hum
anmedizinischen
Versorgung“, B
undesarbeitsblatt 5/1998
7. Gesetz zum
Schutze der erw
erbstätigen Mutter (M
uSchG
) vom 16.06.2002 (B
GB
l I, S. 2318)
8. Verordnung zur ergänzenden U
msetzung der EG
-Mutterschutz-R
ichtlinie (Mutterschutzricht- linienverordnung) vom
15. April 1997, (B
GB
l. I, S. 782)
9. Gesetz zum
Schutze der arbeitenden Jugend (JA
rbSchG
) vom 12. A
pril 1976, zuletzt geändert am 21.12.2000
10. Herstellung applikationsfertiger Zytostatikalösungen in A
potheken, Erlaß des N
iedersächsischen Sozialm
inisteri-
ums vom
25. Juli 1995
11. Merkblatt M
620 „Sichere H
andhabung von Zytostatika“, BG
W, Stand 2002
12. Gifte und gefährliche Stoffe, Textausgabe m
it Erläuterungen von Dr. H
. Gebler, 2002, G
ovi-Verlag
13. Herstellung applikationsfertiger Zytostatikalösungen in A
potheken (aus Bundesgesundheitsblatt N
r. 9/ 1998, S.
404), mit Erläuterungen veröffentlicht in der D
tsch. Apoth. Ztg., 138, S
. 4176-4182 (1998)
14. Diedrich, R
.: Zytostatika-Richtlinie der Länder, Erläuterungen und Kom
mentar. D
tsch. Apoth. Ztg., 138, S
. 4122-4138
(1998)
15. Helm
ut Hörath: G
efahrstoffverzeichnis, 5.Aufl. 2003, D
eutscher Apothekerverlag S
tuttgart
Pe
rs
on
al
Dazu ist nach §1 M
utterschutzarbeitsplatzverordnung (MuSchA
rbPlVO
) sofortnach M
itteilung einer bestehenden Schwangerschaft oder geplanten Stillzeit eine
erneute Gefährdungsbeurteilung vorzunehm
en. Zur A
usschaltung aller erkennba-ren R
isiken sind folgende Massnahm
en in dieser Reihenfolge zu treffen:
1.Die A
rbeitsbedingungen sind so umzugestalten, dass eine G
efährdung ausge-
schlossen ist. Ist dies nicht möglich, ist
2.eine Um
setzung an einen anderen Arbeitsplatz vorzunehm
en. Ist auch diesnicht m
öglich oder unzumutbar, ist
3.die Arbeitnehm
erin von der Arbeit freizustellen.
Über das E
rgebnis der Gefährdungsbeurteilung und die Schutzm
aßnahmen ist
nicht nur die Betroffene, sondern alle A
rbeitnehmerinnen (zum
indest die mit ähn-
lichem A
ufgabengebiet) und ggf. der Betriebsrat zu unterrichten. A
ußerdem ist
dem G
ewerbeaufsichtsam
t die Schwangerschaft und das E
rgebnis der Gefährdungs-
beurteilung z.B. m
it dem M
uster im A
nhang mitzuteilen.
Da beim
Herstellen von Z
ytostatika ein Zw
ischenfall nie auszuschließen ist, muss
eine Dienstanw
eisung gemäß M
uSchG ein B
eschäftigungsverbot für Schwangere
und stillende Mütter beim
Um
gang mit gesundheitsgefährdenden Stoffen (hier
Zytostatika) festlegen.
Die Z
ytostatika-Richtlinie des L
andes Thüringen gibt darüber hinaus die
Em
pfehlung,bei der Zubereitung der Z
ytostatika Arbeitnehm
er einzusetzen, derenFam
ilienplanung bereits abgeschlossen ist (14).
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JA
rbSchG) verbietet gem
äß §22 Abs.1 N
r.5 in
Verbindung m
it §26, Jugendliche mit gefährlichen Stoffen gem
äß §15 b Abs.4
GefStoffV
zu beschäftigen. Dies gilt nicht für Jugendliche über 16 Jahre, sow
eit
diese Arbeiten zur E
rreichung ihres Ausbildungsziels erforderlich sind und ihr Schutz
durch die Aufsicht eines Fachkundigen gew
ährleistet ist (§22 Abs.2 JA
rbSchG). Ist
in einem B
etrieb ein Betriebsarzt oder eine Fachkraft für A
rbeitssicherheit tätig,
muss diese Person die betriebsärztliche und sicherheitstechnische B
etreuung der
Jugendlichen gewährleisten. Z
usätzlich bestimm
t die GefStoffV, dass Jugendliche
12 Wochen vor B
eginn der Beschäftigung ärztlich untersucht w
erden müssen.
Jugendliche dürfen die Beschäftigung nur dann aufnehm
en, wenn der A
rzt be-
Pe
rs
on
al
2524
zahl Mitarbeiter eingewiesen und eingearbeitet werden, um Fortbildungs-, Ur-laubs-, Krankheits- und andere Fehlzeiten der Zubereiter abzudecken.
Wichtig ist es dafür zu sorgen, dass ein regelmäßiger Wechsel zwischen den zuberei-tenden Personen stattfindet, da das hochkonzentrierte Arbeiten in spezieller Schutz-
kleidung eine hohe Belastung bedeutet. In welchem Rhythmus dieser Wechsel
erforderlich ist, sollte unter den Zubereitern einvernehmlich geregelt werden. Denkbarsind z.B. Modelle mit täglichem oder wochenweisem Rhythmus. Optimal wäre es,
wenn die gerade nicht Zubereitenden in der Dokumentation oder Beratung der
Patienten eingesetzt werden können.
Personal
1.4. Dauerarbeitsplätze
Es muss ein für den Umfang der Herstellung ausreichend großer, guteingearbeiteter Mitarbeiterstamm vorhanden sein.
Dauerarbeitsplätze sollten im Bereich der zentralen Zytostatika-Her-stellung vermieden werden.
Gemäß § 36 Abs. 6 GefStoffV ist allerdings die Anzahl der potentiellexponierten Personen auf ein Minimum zu reduzieren.
Susanne Rüggeberg, Lehrte
Grundsätzlich kann nur eine zentralisierte Herstellung von Zytostatika eine ord-nungsgemäße und routineartige Durchführung sicherstellen (AGLMB, TRGS
525).
Die einschlägigen Vorschriften formulieren gegenläufige Ziele: Einerseits sollen im
Bereich der zentralen Zytostatika-Herstellung Dauerarbeitsplätze vermieden wer-
den, andererseits soll die Zahl der hier beschäftigten Arbeitnehmer so gering wiemöglich gehalten werden (§36 Abs. 6 GefStoffV).
Obwohl der Arbeitgeber Verfahren zur Verhinderung von Zytostatika-Freisetzun-
gen nach neuestem Stand der Kenntnisse durchsetzen muss, kann eine Freisetzungnicht zu 100% ausgeschlossen werden. Ein Wechsel innerhalb des routinierten
zubereitenden Personals ist also auch von daher unbedingt erforderlich, um die
potentielle persönliche Belastung zu minimieren.
Schon alleine die notwendigen speziellen Kenntnisse, die in Fort- und Weiterbil-
dungen und durch eine kontinuierliche Herstellungspraxis erworben werdenmüssen(siehe Kapitel 1.6 Aus-, Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter), begren-
zen die Zahl der Zubereitenden in der Apotheke. Um eine ordnungsgemässe Ver-
sorgung mit Zytostatika-Rezepturen zu gewährleisten, muss eine ausreichende An-
Personal
2726
logie wird der mengenmäßige Umsatz an Zytostatika in Krankenanstalten nurlangsam zurückgehen. Es ist daher aus arbeitsmedizinischer Sicht die Präventi-
on das zentrale Element. Alle Maßnahmen, die nach dem Einwirken eines CMR-
Arzneistoffes auf den Menschen ergriffen werden, können nicht sicherstellen,dass Schädigungen völlig in ihrer Wirkung neutralisiert werden. Insbesondere
das Fehlen von verlässlichen Daten zur chronischen und subchronischen Toxi-
zität von Zytostatika unterstreicht die Notwendigkeit der lückenlosen Verwen-dung der persönlichen Schutzausrüstung, der regelmäßigen Schulung des ex-
ponierten Personals sowie der Installation und regelmäßigen Wartung der tech-
nischen Ausrüstung wie sie z.B. für Sicherheitswerkbänke zur Zubereitung vonZytostatika mit der DIN-Norm 12980 definiert ist.
Risikobeurteilung von ZytostatikaDie Gefährdung durch Zytostatika begründet sich auf ihre genotoxische Wir-kung, die nicht mit einem Schwellenwert versehen werden kann. Dieses Fehlen
eines wissenschaftlich begründeten Grenzwertes erklärt sich aus dem stochasti-
schem Dosis-Wirkungsprinzip von CMR-Arzneistoffen, dh. Schädigungen tre-ten nach einem Zufallsprinzip auf. Darüber hinaus handelt es sich dabei nicht
um eine vermeidbare Nebenwirkung dieser Substanzen, sondern um einen the-
rapeutisch beabsichtigten Effekt. Es gibt daher eine lange Tradition epidemio-logischer und toxikologischer Studien, die das Risiko der beruflich exponierten
Personen zu quantifizieren versuchte. Als akute Symptome wurden nach Expo-
sition über Hautkontakt Appetitverlust, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Hu-
sten, Kurzatmigkeit, Herzrhythmusstörungen und Haarausfall konstatiert (Vala-nis et al, 1993). Neben diesen in der Regel reversiblen Beschwerden gibt es in
der Literatur eine Reihe von Berichten über schwerwiegende Spätfolgen von
Exposition. Nach jahrelanger Zytostatikaexposition traten bei Krankenschwe-stern irreversible Leberschädigungen auf, die als berufsbedingt eingestuft wur-
den (Sotaniemi et al, 1983). Mehrfach untersucht wurde die Frage einer erhöh-
ten spontanen Abortrate bei Krankenschwestern, die bis heute kontroversielldiskutiert wird (erstmals berichtet von Selevan et al, 1985). Ein weiterer aufge-
griffener Aspekt war menstruelle Dysfunktion (Shortridge et al, 1995). Da
diese im Extremfall zur Unfruchtbarkeit führen kann, wurde als weitere Spät-
Personal
1.5. Arbeitsmedizinische Vorsorge
Beschäftigte, die im Bereich der Zytostatikaherstellung tätig sind, ha-ben kontinuierlich Umgang mit CMR-Arzneimitteln. Ihnen sollenregelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen angebotenwerden.Hierzu gehören:
1. Erstuntersuchung vor Aufnahme ihrer Tätigkeit.
2. Nachuntersuchungen während ihrer Tätigkeit im Abstand von12 bis 24 Monaten.
3. Untersuchungen auf Wunsch der Beschäftigten, wenn arbeits-bedingte Gesundheitsbeeinträchtigungen vermutet werden.
Trotz der begrenzten Aussagekraft wird im Rahmen der Kontrollun-tersuchungen die Durchführung eines Biomonitorings empfohlen,um punktuell die Wirksamkeit der vorhandenen Schutzmaßnahmenzu überprüfen.Der Arbeitgeber soll die mögliche Exposition gegenüber Zytostatikasowie präventiv ergriffene Maßnahmen dokumentieren. Hierzu ge-hören Aufzeichnungen über Art und Menge verwendeter Zytostatikaund die Häufigkeit der Zubereitungen bezogen auf den Beschäftig-ten. Im Sinne der arbeitsmedizinischen Prävention soll darüber hin-aus die lückenlose Anwendung technischer und persönlicher Schutz-maßnahmen durch Implementierung standardisierter Vorschriften mitden Schwerpunkten Herstellung, Entsorgung, Reinigung, Unfall undNotfall-Management sichergestellt werden.
Univ.Prof. Dr. Robert Mader, Wien
Die grundlegenden Fragen der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei zyostatikaex-
ponierten Personen ergeben sich aus den Eigenschaften dieser CMR-Arznei-mittel; diese Substanzen sind zumindest noch im nächsten Jahrzehnt als eine
der tragenden Säulen in der Therapie von Malignomen anzusehen. Trotz der
bevorstehenden Neueinführung neuer Wirkprinzipien in der Hämato-Onko-
Personal
29
28
rung eines Biom
onitorings empfohlen, um
punktuell die Wirksam
keit dervorhandenen Schutzm
aßnahmen zu überprüfen.
Wer? W
ann? Worauf?
Beschäftigten in B
ereichen mit C
MR
-Arzneistoffen sollen regelm
äßige arbeits-
medizinische V
orsorgeuntersuchungen angeboten werden.
Hierzu gehören:
1.Erstuntersuchung vor A
ufnahme ihrer T
ätigkeit,
2.Nachuntersuchungen w
ährend ihrer Tätigkeit im
Abstand von 12 bis 24
Monaten,
3.Untersuchungen auf W
unsch der Beschäftigten, w
enn arbeitsbedingte
Gesundheitsbeeinträchtigungen verm
utet werden.
Es ist an dieser Stelle festzuhalten, dass diese V
orsorgeuntersuchungen weder in
Deutschland
1 noch in Österreich
2 verpflichtend vorgeschrieben sind. Es gibt
jedoch Em
pfehlungen der Berufsgenossenschaft für G
esundheitsdienst und
Wohlfahrtspflege sow
ie dem B
undesverband der Unfallkassen für jenen Perso-
nenkreis, der unmittelbar m
it Zubereitung und V
erabreichung von Zytostatika
betraut ist. Diese E
mpfehlung um
fasst auch Reinigungs- und E
ntsorgungs-
kräfte. In diesem Z
usamm
enhang ist zu erwähnen, dass beruflich strahlenexpo-
nierte Personen sehr viel rigoroseren Bestim
mungen unterliegen. D
iese Perso-nen w
erden kontinuierlich durch dosimetrische Ü
berwachung m
onitiert und
sind in Jahresabständen zur arbeitsmedizinischen U
ntersuchung verpflichtet,
wobei der A
rbeitgeber für die Durchführung der genannten P
unkte verant-
wortlich ist.
Art der arbeitsm
edizinischen VorsorgeuntersuchungFolgenden U
ntersuchungen sind besondere Aufm
erksamkeit zu w
idmen:
•A
namnese und A
rbeitsanamnese m
it besonderer Berücksichtigung frühe-
rer Expositionen (E
rstuntersuchung); dabei sollen die Art des U
mganges
mit Z
ytostatika, Menge und A
rt der Substanzen wie auch ergriffene Schutz-
maßnahm
en aufgezeichnet werden.
1 Technisch
e Regel fü
r Gefah
renstoffe 525 so
wie U
nfallsverhü
tungsvo
rschrift 100
2 Erlass des B
und
eskanzleramtes b
etreffend S
chu
tzmassnah
men im
Um
gang mit Zyto
statika vom
13. Febr. 1990
Pe
rs
on
al
folge die Hypothese einer erhöhten Infertilitätsrate nach Z
ytostatika-Expositi-
on untersucht und – in geringem A
usmaß – auch gefunden (V
alanis et al,
1997). Es gibt zu allen zitierten A
rbeiten auch Studien, die diese Ergebnisse
nicht reproduzieren konnten. Dies hat eine bis heute anhaltende D
iskussionum
die Wirkung von C
MR
-Arzneim
itteln nach chronischer und subchroni-
scher Exposition in geringen K
onzentrationen ausgelöst. Die dam
it verbunde-
nen Fragen können retrospektiv nicht eindeutig geklärt werden, w
eil die Ar-
beitsbedingungen und die damit einhergehende E
xposition oft nur sehr frag-
mentarisch dokum
entiert sind. Aus heutiger Sicht sind durch die vollkom
men
veränderten Rahm
enbedingungen neuerlich Studien in diese Richtung not-
wendig gew
orden, weil die dam
aligen Ausgangsbedingungen auf den jetzigen
Sicherheitsstandard nicht mehr zutreffen. D
ennoch steht das ausserordentliche
hohe Gefährdungspotential, das von Z
ytostatika ausgeht, außer Frage.
Ziel der Vorsorge
Aufgrund der besonders toxischen E
igenschaften von Zytostatika sind bei der
arbeitsmedizinischen V
orsorge mehrere A
spekte von Bedeutung:
•E
rfassung von Risiken, die in Z
usamm
enhang mit m
öglichen Belastungen
am A
rbeitsplatz zu Erkrankungen führen können (P
räkanzerosen, Störun-
gen des Imm
unsystems, A
llergien, Hauterkrankungen, ...);
•Früherkennung von B
elastungen, die im Falle von C
MR
-Arzneistoffen m
it
hoher Wahrscheinlichkeit m
it Gesundheitsbelastungen verbunden sind;
•Früherkennung von arbeitsbedingten B
eanspruchungen, wie sie durch
Zytostatika hervorgerufen w
erden können (Allergien, H
auterkrankungen,genotoxische E
ffekte, ...).
Unter B
elastung wird die E
xposition des Beschäftigten verstanden, die durch
Analyse von Z
ytostatika oder deren Abbauprodukte in B
lut oder Harn nachge-
wiesen w
erden kann (biologisches Belastungsm
onitoring). Ergänzend dazu ist
die Beanspruchung die m
it der genotoxischen Wirkung einhergehende unge-
wollte Toxizität von Z
ytostatika. Diese w
ird mittels biologischem
Beanspru-
chungsmonitoring - auch als zytogenetisches E
ffektmonitoring bezeichnet -
erfasst. Ergibt sich aus der arbeitsm
edizinischen Untersuchung der H
inweis auf
eine Belastung bzw
. Beanspruchung durch Z
ytostatika, wird die D
urchfüh-
Pe
rs
on
al
31
30
sche Effekte sind.
Der A
rbeitgeber hat die mögliche G
esundheitsgefährdung durch den Um
gang
mit Z
ytostatika sowie präventiv ergriffene M
aßnahmen zu dokum
entieren.
Hierzu gehören neben der M
eldung an die Aufsichtsbehörde A
ufzeichnungenüber A
rt und Menge verw
endeter Zytostatika und die H
äufigkeit der Zuberei-
tungen, durchgeführte Schulungen sowie die U
msetzung der erforderlichen
Schutzmaßnahm
en.
Biom
onitoring von Belastung und B
eanspruchungD
ie technisch einfachste Form des M
onitorings stellt das Um
weltm
onitoringdar, das in Form
von Wischproben K
ontaminationen am
Arbeitsplatz detek-
tiert. Diese Form
der Untersuchung kann nur schlecht standardisiert w
erden
und ist daher eher im Sinne eines sem
iquantitativen Nachw
eises zu interpretie-
ren. Die P
robennahme selbst ist einfach durchzuführen, w
obei die Analyse in
einem A
uftragslabor durchgeführt werden kann. A
ls Parameter stehen derzeit
die Zytostatika C
yclophosphamid, Ifosfam
id und 5-Fluoruracil zur Verfügung.
Diese Substanzen sind in gängigen T
herapieprotokollen sehr häufig verankert.U
ntersuchungen mit dieser M
ethode an den zuvor erwähnten P
ilotsubstanzen
haben gezeigt, dass die Belastung in A
potheken, die Zytostatika zubereiten,
höher ist als die auf Stationen, die Therapien verabreichen (C
onnor et al, 1999).D
arüber hinaus sind neben Zytostatika-W
erkbänken auch auf Arbeitsflächen,
Fussböden und persönlicher Schutzausrüstung Kontam
inationen detektiert
worden. D
iese Ergebnisse zeigen zw
ar das Problem auf, tragen aber nur indirekt
zur dessen Lösung bei. E
s kann damit die B
elastung festgestellt, nicht aberderen Q
uelle geortet werden. D
ie zentrale Rolle des Z
usamm
enwirkens von
persönlicher Schutzausrüstung und technischer Ausrüstung in der H
and von
gut geschultem Personal, w
ie sie den derzeitigen Stand der Diskussion w
ider-spiegelt, w
urde in systematischen U
ntersuchungen der Belastung gezeigt. D
ie
Gefährdung, die von dezentralen Z
ytostatika-Zubereitungen ausgeht sow
ie die
Reduktion der B
elastung auf Mengen unter die analytische N
achweisgrenze w
urdefür M
ethotrexat selbst am B
eispiel der Hochdosistherapie belegt, in deren V
erlauf
Dosierungen von 20 g verabreicht w
erden (Mader et al, 1996). In dieser Studie
wurde die m
assive Reduktion der B
elastung für die Apotheker durch die A
nwen-
Pe
rs
on
al
•physikalischer Status
•Status der H
aut und Schleimhaut, da durch direkten K
ontakt mit B
leo-
mycin, D
actinomycin, D
acarbazin, Anthrazyklinen oder V
inca-Alkaloi-
den Schädigungen entstehen können; wichtig ist die B
eachtung rezidivie-render bzw
. therapieresistenter Ekzem
e der Haut, die eine E
intrittspforte
für Zytostatika darstellen können.
•E
rfassung von Allergien w
ie sie durch Bleom
ycin und Cisplatin hervorge-
rufen werden können
•Im
munstatus
•E
rfassung von Störungen der Atm
ungsorgane•
Erfassung von Funktionsstörungen von L
eber und Niere
•E
rhebung des Lymphknoten-Status, z.B
. Lymphknotenschw
ellungen
Klinisch-chem
ische Untersuchungen
•B
lutsenkungsgeschwindigkeit
•großes B
lutbild inklusive Retikulozyten
•L
eberfunktionsparameter (G
amm
a-GT
, SGPT, SG
OT
)•
Kreatinin
Berücksichtigt w
erden sollen dabei auch Um
stände, die indirekt das Arbeiten
mit Z
ytostatika erschweren. D
azu gehören z.B. U
nverträglichkeit auf Hand-
schuhmaterial w
ie z.B. L
atex.
Diese U
ntersuchungen stellen aber keine Untersuchungen zur E
rhebung einer
spezifischen Belastung oder B
eanspruchung dar, sondern dienen vielmehr einer
allgemeinen O
rientierung. Sie haben dennoch ihren festen Platz in der V
orsor-
ge, weil Problem
e am A
rbeitsplatz, sei es bei der Verabreichung oder der Z
ube-
reitung von Zytostatika, häufig m
it unspezifischen Symptom
en einhergehen.D
iese sind häufig Beeinträchtigung des G
eschmackssinns, K
opfschmerzen,
Übelkeit, verstärkter H
aarausfall und erhöhte Infektionsanfälligkeit. Besteht
ein konkreter Verdacht auf eine B
elastung durch Zytostatika ist ein B
iomonito-
ring zu veranlassen, um die U
rsache der Exposition festzustellen. In diesem
Fall
sollten die standardisierten Vorschriften für die einzelnen A
rbeitsabläufe heran-
gezogen werden, da oft A
bweichungen vom
Protokoll die U
rsachen für toxi-
Pe
rs
on
al
33
32
werden, sondern auch in gasförm
iger Form m
olekulardispers auftreten können(K
iffmeyer et al, 2002).
SchlussfolgerungenD
as heute zur Verfügung stehende Instrum
entarium an arbeitsm
edizinischen
Vorsorgeuntersuchungen kann in sinnvoller W
eise mit den M
ethoden des Biom
o-
nitorings ergänzt werden. A
kzidentelle Kontam
inationen werden sich auch unter
Einhaltung aller Sicherheitsm
aßnahmen nicht verm
eiden lassen. In Langzeit-
studien hat sich die Wirksam
keit und der hohe Standard der vorhandenen
Schutzmaßnahm
en als essentieller Beitrag zur arbeitsm
edizinischen Vorsorge
bestätigt.
Literatur
Baker ES
and C
onno
r TH. M
onito
ring occu
patio
nal expo
sure to
cancer chem
oth
erapy d
rugs. A
m J H
ealth-S
ys
Pharm 53: 2713-2723 (1996).
Co
nnor TH
, And
erson R
W, S
essink PJM
, et al. Su
rface contam
ination w
ith antineo
plastic agents in six cancer
treatment centers in C
anada and
the U
nited S
tates. Am
J Health
-Sys P
harm
56: 1427-1432 (1999).
Hessel H
, Rad
on K
, Pethran A
, et al. The geno
toxic risk o
f ho
spital, p
harm
acy, and m
edical p
ersonnel
occu
patio
nally expo
sed to
cytostatic d
rugs - evalu
ation by th
e micro
nucleu
s assay. Mu
t Res 497: 101-109 (2001).
Kiffm
eyer TK, K
ub
e C, O
pio
lka S, et al. Vap
ou
r pressu
res, evapo
ration b
ehavio
ur, and
airbo
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hazard
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ational safety. P
harm
J 26
8: 3
31-3
37
(20
02
).
Mad
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, Rizo
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, et al. Expo
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logic nu
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etho
trexate in the treatm
ent of
osteo
sarcom
a. Arch
Environ H
ealth 5
1: 310
-314
(199
6).
Pilger A
, Ko
ehler I, S
tettner H, et al.: Lo
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ring of sister ch
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armacy p
ersonnel o
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gs. Int Arch
Occu
p Enviro
n Health
73: 442-448 (2000).
Selevan S
G, Lind
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ML, H
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, et al. A stu
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patio
nal expo
sure to
antineop
lastic dru
gs and fetal
loss in nu
rses. N Engl J M
ed 3
13: 117
3-117
8 (19
85
).
Sessink P
JM and
Bo
s RP. D
rugs h
azardo
us to
health
care wo
rkers. Dru
g Safety 4: 347-359 (1999).
Sh
ortrid
ge L, LeMasters G
, Valanis B
et al. Menstru
al cycles in nurses h
andling antineo
platic d
rugs. C
ancer
Nu
rs 18: 439-444 (1995).
Valanis B, Vo
llmer W
, und
Glass A
. Acu
te symp
tom
s associated
with
antineop
lastic dru
g hand
ling amo
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nurses. C
ancer Nu
rs 16: 2
88
-29
5 (19
93
).
Valanis B, Vo
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, Labu
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, et al. Occu
patio
nal expo
sure to
antineop
lastic agents and self-rep
orted
infertility amo
ng nurses and
ph
armacists. JO
EM 3
9: 5
74
-58
0 (19
97
).
Pe
rs
on
al
dung adäquater Schutzmassnahm
en dokumentiert. N
ach flächendeckender Ein-
führung dieser Sicherheitsstandards hatte sich die Situation so sehr verbessert, dass
bei Apothekenpersonal keine B
elastung mehr detektiert w
urde. In einer Langzeit-
untersuchung in 21 Krankenhäusern m
it zentraler Zubereitung w
urde gezeigt,dass akzidentelle K
ontamination bei der Z
ubereitung zu messbaren K
onzentratio-
nen an Anthrazyklinen im
Blut führt sow
ie eine reversible Erhöhung der B
eanspru-
chungsparameter m
it sich bringt (Pilger et al, 2000). Von dieser Z
unahme w
ar dierate des Schw
esterchromatidaustausches (SC
E) statistisch signifikant betroffen, w
äh-
rend für die Rate an M
ikrokernen (MN
) nur ein Trend festzustellen war. D
ie Haupt-
aussage dieser Studie aber war, dass eine system
atisch erhöhte Belastung oder B
ean-spruchung über den repräsentativen Z
eitraum von zw
ei Jahren nicht festgestellt
werden konnte. D
iese Erkenntnisse w
urden auch in nachfolgenden Studien bestä-
tigt (Hessel et al., 2001), w
as den durchgehend hohen Sicherheitsstandard im
deutschen Sprachraum belegt.
Für das Biom
onitoring steht heute ein Instrumentarium
zur Erfassung von E
xpo-
sition und genotoxischer Wirkung zur Verfügung, das im
mer w
ieder erweitert w
ird.
Diese Suche ist aber zur gleichen Z
eit auch Ausdruck der U
nzulänglichkeit dervorhandenen Testsystem
e (für eine Zusam
menfassung der M
ethoden siehe Baker
und Connor, 1996; Sessink und B
os, 1999). Selbst die Erw
eiterung dieses Spek-
trums um
molekularbiologische Techniken w
ie den Kom
eten-Assay oder durch
Platinverbindungen induzierte DN
A-A
ddukte wird das Problem
nur punktuell
beschreiben, da viele Schädigungen reversibel sind und mit der vorhandenen Sen-
sitivität maxim
al einige Wochen erfasst w
erden können. Es sollte daher ganz im
Sinne der arbeitsmedizinischen V
orsorge eine kontinuierliche Messung m
it persön-licher Z
uordnung geben, wie sie z.B
. in der Dosim
etrie bei beruflich strahlenexpo-
nierten Personen durchgeführt wird. E
in Ansatzpunkt dazu w
äre das “Personal Air
Monitoring“, bei dem
der zubereitende Apotheker durch eine M
iniaturpumpe am
Rum
pf Luft samm
elt, die in ihrer Zusam
mensetzung der A
temluft entspricht (Im
-
missionsm
essung). Bei dieser Technik w
ird Um
gebungsluft kontinuierlich durch
einen Filter gesaugt, um die darin vorhandenen Z
ytostatika abzuscheiden. Ansätze
in diese Richtung w
erden durch den Um
stand erschwert, dass Z
ytostatika offen-
sichtlich nicht nur - wie bisher verm
utet - als Aerosole über die Luft verbreitet
Pe
rs
on
al
3534
Die aseptische Herstellung applikationsfertiger Zytostatika-Lösungen darf nur durchgeschultes und unterwiesenes Personal vorgenommen werden (siehe 1.1 Personen
mit Umgang, 1.3 Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung und Unterweisung).
Die Leitlinie zur Qualitätssicherung – Aseptische Herstellung und Prüfung appli-
kationsfertiger Parenteralia mit toxischem Potential der Bundesapothekerkammer
(BAK-Leitlinie) gibt “Mögliche Themen für die durchzuführenden Schulungen/Unterweisungen“ vor, die im direkten Zusammenhang mit der Herstellung stehen
(1).
Die für den Erwerb des Zertifikates “Zytostatikazubereitung“ der thüringischen
Landesapothekerkammer zu vermittelnden Inhalte (2) gehen zum Teil über die in
der BAK-Leitlinie vorgeschlagenen Inhalte hinaus.
Neben theoretischem Wissen im direkten Zusammenhang mit der ausgeübten Tä-
tigkeit sollen auch Informationen zur Pharmakologie der eingesetzten Arzneimittel-
wie deren Wirkungen, Neben- und Wechselwirkungen sowie Aspekte der Klini-schen Pharmazie vermittelt werden, um den Beschäftigten ein Einordnen und
Verstehen ihrer Tätigkeit im Gesamtkonzept der zytostatischen Behandlung des
Patienten zu ermöglichen.
Literatur
1. BAK Leitlinie zur Qualitätssicherung. Aseptische Herstellung und Prüfung applikationsfertiger Parenteralia mit
toxischem Potential vom 28.11.2000 (wird z.Z., Anfang 2003, überarbeitet)
2. Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit vom 9.April 2002, Maßnahmen zum
Gesundheitsschutz bei der Herstellung applikationsfertiger Zytostatikalösungen in Apotheken, Thüringer
Staatsanzeiger Nr. 18 vom 6.Mai 2002
Personal
1.6. Aus-, Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter
In der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter werden theore-tisches Wissen und praktische Fertigkeiten vermittelt.
Theoretisches Wissen:• Gesetzliche Grundlagen und Richtlinien• Korrekter Umgang mit Gefahrstoffen• Gefahren und Schutzmassnahmen• Unfallverhütung und Verhalten bei Unfällen• Notfall-Management• Entsorgung kontaminierten Materials• Wirkstoffe und Applikationsformen• Stabilitäten, Inkompatibilitäten• Arbeiten in einem aseptischen Arbeitsbereich• Arzneimittelwirkungen, Pharmakologie• Klinische Pharmazie• Pathologie• Abteilungs- und Ablauforganisation• Qualitätssicherung• persönliche Schutzausrüstung
Praktisches Training:• Warenannahme• Aseptische Arbeitsweise und deren Überprüfung in Verknüpfung
mit Simulation der Arbeitsschritte bei der Herstellung einer Ap-plikationsform
• Handhabung von Einmalartikeln• Simulation von und Verhalten bei Unfällen• Kontrolle der Verordnungen• Umgang mit dem Dokumentationssystem• Verpackung, Lieferung, Entsorgung• Umgang mit dem Dekontaminationsset
Ruth Hangen, Alheim
Personal
3736
werden. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass im Notfall alle pharmazeutischenKräfte einer Abteilung jede Art der Herstellung (Substanz, Applikationsform) be-
herrschen müssen.
Dem einzuarbeitenden Mitarbeiter sollte ein kompetenter Ansprechpartner - ein“Pate“ - für alle Fragen zur Verfügung stehen, die sich während der Einarbeitungs-
zeit ergeben. Der “Pate“ sollte derselben Berufsgruppe angehören wie der neue
Mitarbeiter und sich während der Phase der Einarbeitung für diesen verantwort-lich fühlen. Der neue Mitarbeiter hat so die Möglichkeit, außerhalb jeder Hierar-
chie seine Ängste, Sorgen und Probleme anzusprechen und seine Kollegen zu ihrer
Tätigkeit zu befragen.Es empfiehlt sich, ein Programm für die Einarbeitung zu erstellen.
In einem solchen Einarbeitungsprogramm sollten die Inhalte zu Einheiten zusam-
mengefasst werden, die dem Mitarbeiter schrittweise vermittelt werden. So erhält er
die Gelegenheit, sich logisch und systematisch das komplexe Gebiet der Tätigkeit inder Zytostatika-Herstellung anzueignen.
Neben der inhaltlichen und zeitlichen Planung sollte das Programm auch methodi-
schen Aspekten folgen: In welcher Weise kann der Lernstoff vermittelt werden?Die Wissensvermittlung kann z.B. anhand folgender Methode vorgenommen wer-
den:
1. adäquate Vorbereitung2. Vormachen und erklären, zeigen und erläutern (Was? Wie? Warum so?)
3. Nachmachen und erklären lassen, korrigieren
4. Allein weiterarbeiten lassen, Ergebnisse korrigieren (i.e.S. Vorgehensweisen)
Ein Programm, bei dem zuerst die theoretischen Kenntnisse und dann die prakti-
schen Fertigkeiten vermittelt werden, führt ggf. zu einer Überforderung des Perso-
nals. Geeignet erscheint ein Programm, das theoretische und praktische Lerninhaltezu Sinneinheiten verknüpft, da hierbei die Theorie durch praktische Erfahrungen
ergänzt und so der Erinnerungswert deutlich gesteigert wird. Einzelne Lerneinhei-
ten sollten möglichst nicht innerhalb kürzester Zeit aufeinander folgen, damit dietrainierten Inhalte gefestigt werden können und Zeit zum Hinterfragen besteht.
Möglichkeiten zum Hinterfragen bietet z.B. das Führen von Verlaufsgesprächen
während der einzelnen Lerneinheiten.
Personal
1.6.1. Einarbeiten neuer Mitarbeiter
Das Einarbeiten von Mitarbeitern in den Bereich der Zytostatika-Herstellung erfolgt mit großer Sorgfalt, da es sich um einen Arbeits-platz mit hohem Gefährdungspotential für Mensch und Produkt han-delt.Das Einarbeiten erfordert zeitliche und inhaltliche Planung (s.o.) undsollte nach einem Programm ablaufen.
Ruth Hangen, Alheim
Die von der AOLG-Richtlinie “Herstellung applikationsfertiger Zytostatika-Lö-
sungen in Apotheken“ geforderten speziellen Kenntnisse sollen im Rahmen von
Fortbildungsveranstaltungen und einem Sicherheitstraining erworben werden(3).Diese können jedoch keine systematische Einarbeitung ersetzen.
Die Thüringer Richtlinie zur Herstellung von Zytostatika-Lösungen (2) gibt vor,
dass das herstellende Personal im Besitz des Zertifikates “Zytostatika-Zubereitung“sein muss. Für den Erwerb dieses Zertifikates sind theoretische und praktische
Kenntnisse nachzuweisen. Der Erwerb der theoretischen Kenntnisse erfolgt im
Rahmen von zwei Fortbildungsveranstaltungen, deren Besuch die Voraussetzungfür den Besuch des Praktischen Teils darstellt. Die praktische Ausbildung umfasst
danach mindestens drei Tage Tätigkeit unter Anleitung eines von der Kammer dazu
ermächtigten Apothekers. Das hiernach erteilte Zertifikat hat eine begrenzte Gül-
tigkeit.Dem Einarbeiten von Mitarbeitern im Bereich der Zytostatika- Herstellung muss
besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Bisher wurde in der Praxis allzuoft
nach der Methode “learning by doing“ verfahren, die dem Arbeitsplatz mit einemsolchen Gefährdungspotential für Mensch und Produkt nicht gerecht wurde.
Eine zeitliche und inhaltliche Planung ist erforderlich, um die einzuarbeitende
Person nicht zu überfordern und ihr andererseits die Gelegenheit zu geben, dieFertigkeiten der Herstellung sowie die zum Verständnis notwendigen theoretischen
Kenntnisse in einem logischen Zusammenhang zu erwerben.
Für die einzelnen Berufsgruppen sollten unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt
Personal
39
38
Theoretische K
enntnisse:•
Multiple C
hoice-Fragen
•Lückentexte
•Q
uiz•
Com
puterprogramm
e, e-learning-Programm
e
•Präsentation des E
rlernten im R
ahmen der betriebsinternen Fortbildung
Praktische Fertigkeiten:•
Aufzeichnen säm
tlicher Herstellungsschritte auf V
ideo mit nachfolgender A
us-
wertung und gem
einsamen B
esprechenV
orher sollte eine Checkliste zum
Abhaken für die Ü
berprüfung besonders
kritischer Punkte, z.B. im
Rahm
en der aseptischen Arbeitsw
eise erstellt wer-
den. (4, 5, 6, 7)
•B
eobachten sämtlicher H
erstellungsschritte und deren Dokum
entation unterE
insatz einer Checkliste durch eine w
eitere Person und anschließende Diskus-
sion
•M
ikrobiologische Überprüfung hergestellter “Probelösungen“ und der A
rbeits-um
gebung (z.B. A
rbeitsfläche, Handschuhe, B
ehältnisse, Sicherheitswerkbank)
•Ü
berprüfung korrekter Händedesinfektion m
ittels Einsatz von fluoreszieren-
dem H
ändedesinfektionsmittel
•Ü
berprüfung der “tropffreien“ Herstellung durch E
insatz von Farbstoff- oder
fluoreszierenden Lösungen bei der Herstellung
Das system
atische Training und die Überprüfung der erlernten Fertigkeiten sow
iedie anschließende D
okumentation erleichtern die V
alidierung der Arbeitsprozesse
(siehe Kapitel 3.4.1. V
alidierung der aseptischen Arbeitstechnik). D
ie einzelne Per-
son kann nicht validiert werden, lediglich der A
rbeitsprozess [im G
egensatz zu (8)].A
llerdings bestimm
t die Qualifikation der M
itarbeiter die Qualität des A
rbeitspro-
zesses, was w
iederum den U
mfang der V
alidierungsmaßnahm
en beeinflusst.
Die “Ü
berprüfung“ des Erlernten sollte nach D
urchlaufen jeder einzelnen Ausbil-
dungseinheit sowie nach B
eendigung der gesamten E
inarbeitungsphase erfolgen
und dokumentiert sow
ie von dem M
itarbeiter bestätigt werden.
Das m
it dem Z
ertifikat der Thüringer Landesapothekerkam
mer “Z
ytostatikazube-
Pe
rs
on
al
Sämtliche durchgeführten M
aßnahmen sollen dokum
entiert und von dem M
itar-beiter bestätigt w
erden (1).
Die K
enntnisse und Fertigkeiten können auf vielfältige Weise
vermittelt w
erden:
Theoretische K
enntnisse:•
im G
espräch mit dem
“Paten“ oder Kollegen
•durch Selbststudium
mit geeignetem
Material: Skripte, C
omputerprogram
me
1
•e-learning als Tendenz für die Z
ukunft•
durch Teilnahme an Vorträgen/ W
orkshops/ Seminarbesuche/ Einsteiger-K
ursen2
Kenntnisse der H
erstellungspraxis (einschließlich aseptischer Arbeitsw
eise):
•Schriftliche A
rbeitsanweisungen
•V
ideovorführung
•D
emonstration durch K
ollegen
Praktische Fertigkeiten:D
ie beschriebenen bzw. gezeigten T
ätigkeiten werden m
it Übungsm
aterial, das so
realitätsnah wie m
öglich beschaffen sein soll, durchgeführt und z.B. nach oben
genannter Methodik beurteilt.
Zu B
eginn der praktischen Phase sollte festgelegt werden, w
ie viele Probeherstel-
lungen der einzelnen Applikationsform
en mindestens durchzuführen sind. D
ie
von jeder Person benötigte Anzahl an Ü
bungsherstellungen oder Übungszeit kann
jedoch individuell verschieden sein, so dass im E
inzelfall der Übungsum
fang ausge-
weitet w
erden muss.
Das E
rlernen der praktischen Fertigkeiten kann sowohl hausintern erfolgen, aber
auch extern im R
ahmen von K
ursen oder Seminaren, sow
ie in einer Apotheke m
it
bereits etablierter Zytostatika-H
erstellung.
Zur “Ü
berprüfung“ des Erlernten gibt es vielfältige M
öglichkeiten:
1: z.B. M
AR
K: Managem
ent and awareness of the risk of cytotoxics, IS
OPP
2: z.B. Crash-Kurs Zytostatika, D
GO
P
Pe
rs
on
al
4140
Personal
1.6.2. Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter
Durch Fort- und Weiterbildung ist zu gewährleisten, dass der Kennt-nisstand der Mitarbeiter laufend dem aktuellen Stand von Wissen-schaft und Technik angepasst wird.Personen in der Herstellung sollen zusätzlich zur jährlichen Unter-weisung gemäß Gefahrstoffverordnung ausreichend Gelegenheit er-halten, sowohl an apothekeninternen als auch an externen Fortbil-dungsveranstaltungen teilzunehmen.Ein Nachweis der Teilnahmen sollte erfolgen.Soweit angeboten, sollen auch Möglichkeiten der fachlichen Weiter-bildung im onkologischen Umfeld wahrgenommen werden.
Ruth Hangen, Alheim
In Zeiten rasanten medizinischen und wissenschaftlichen Fortschritts wird eine
kontinuierliche Fort- und Weiterbildung von Beschäftigten in der Zytostatika-Herstellung unabdingbar.
Laut Gefahrstoffverordnung bzw. TRGS 525 (9) wird vor Beginn der Tätigkeitund jährlich wiederkehrend eine Unterweisung gefordert (siehe Kapitel 1.3. Ge-
fährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung und Unterweisung). Inhalt und Um-
fang dieser Unterweisung orientieren sich am Gefahrenpotential der verwendeten
Substanzen und dem Umgang damit. Es sollen auch praktische Übungen durch-geführt werden.
Die BAK-Leitlinie(1) gibt vor, dass Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen, abermindestens einmal jährlich geschult werden müssen und zwar durch interne und
gegebenenfalls externe Schulungen.
Interne Schulungen können als Praxistag oder bei der Vorstellung von Neuerungenin Form von Vorträgen und Demonstrationen durch die Mitarbeiter selbst gestaltet
werden.
reitung“ (2) erworbene Wissen stellt eine Basis-Einarbeitung dar, die z.B. vor demerstmaligen Einrichten einer Zytostatika-Abteilung durchlaufen werden kann.
Sollen Mitarbeiter aus Apotheken mit etablierter Zytostatika-Herstellung extern
eingearbeitet werden, müssen anschließend noch die hausinternen Besonderheitenvermittelt werden.
Auch das Wiedereinarbeiten von Mitarbeitern, z.B. nach Rotation oder anderweiti-ger längerer Abwesenheit muss zeitlich und inhaltlich geplant werden. Praktische
Übungen zu verschiedenen Applikationsformen geben dem Mitarbeiter wieder
ausreichende Sicherheit bei der Herstellung. Neuerungen müssen vorgestellt wer-den. Die Wiederauffrischung und Vermittlung neuer theoretischer Kenntnisse kann
im Rahmen der jährlichen Unterweisung (siehe Kapitel 1.3. Betriebsanweisung
und Unterweisung) oder durch betriebsinterne sowie externe Fortbildungsveran-
staltungen erfolgen.
Literatur
1. BAK Leitlinie zur Qualitätssicherung. Aseptische Herstellung und Prüfung applikationsfertiger Parenteralia mit
toxischem Potential vom 28.11.2000 (wird z.Z., Anfang 2003, überarbeitet)
2. Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit vom 9.April 2002, Maßnahmen zum
Gesundheitsschutz bei der Herstellung applikationsfertiger Zytostatikalösungen in Apotheken, Thüringer
Staatsanzeiger Nr. 18 vom 6.Mai 2002
3. Zytostatika- Richtlinie der AOLG, Herstellung applikationsfertiger Zytostatikalösungen in Apotheken, DAC 1999 /
NRF 16. Erg.-Lief. 1999 od. Bundesgesundheitsblatt 9/1998 od. Dtsch. Apoth. Ztg. 1998;138: 4176-82
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technicians. Am J Health-Syst Pharm 1997; 54: 1412-7
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Prisma 2001; 8:197-210
Personal
43
42
Sämtliche durchgeführten Fortbildungsm
aßnahmen sollen dokum
entiert und dieTeilnahm
e daran von den Mitarbeitern bestätigt w
erden (1).
Es gibt bisher keine V
orgaben, wie häufig Fortbildungsveranstaltungen zum
The-
ma Z
ytostatika besucht werden sollen. D
a die Qualität der einzelnen V
eranstaltun-gen z.T. stark differiert, w
ird eine Festlegung zusätzlich erschwert.
Angebotene Fort- und W
eiterbildungsmöglichkeiten sollten angenom
men w
er-den, da nur so ein gleichbleibend hoher Q
ualitätsstandard in der Qualifikation der
Mitarbeiter gehalten w
erden kann. Im übrigen sind nach A
pothekenbetriebsord-
nung (15) Zytostatika-Lösungen nach anerkannten pharm
azeutischen Regeln und
dem neuestem
Stand der Wissenschaft und Technik herzustellen. So ergibt sich
automatisch die Pflicht zur kontinuierlichen Fort- und W
eiterbildung.
Literatur
1. BA
K Leitlinie zur Qualitätssicherung. A
septische Herstellung und Prüfung applikationsfertiger Parenteralia m
it
toxischem Potential vom
28.11.2000 (wird z.Z., A
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potheken. Fragebogen zur Zytostatikaherstellung. PZ
Prisma 2001; 8:197-210
9. Ausschuß
für Gefahrstoffe: N
eue Technische Regeln für G
efahrstoffe (TRG
S). U
mgang m
it Gefahrstoffen in
Einrichtungen zur humanm
edizinischen Versorgung. D
tsch. Apoth. Ztg. 1998;138: 2654-61
10. Zertifikat Onkologische Pharm
azie, Empfehlungen verabschiedet von der M
itgliederversamm
lung der Bundesapo-
thekerkamm
er am 4. M
ai 2000. ww
w.abda.de
11. Staiger C. Zertifizierte Fortbildung O
nkologische Pharmazie. Pharm
Ztg. 2000, 145: 3897-8
12. Weiterbildungsordnung der A
pothekerkamm
er Ham
burg, 2. Änderung vom
16. Novem
ber 1999
13. IFAH
S/ D
GO
P: Inhaltskatalog Weiterbildung O
nkologische Pharmazie, c/o Conevent: Zum
Fürstenmoor 11, 21079
Ham
burg. ww
w.ifahs.org.
Pe
rs
on
al
Als externe Fortbildung gilt neben den u.g. V
eranstaltungen auch der Besuch
anderer Apotheken und das K
ennenlernen der dortigen Arbeitsw
eisen. Ebenso
kann man sich m
ittels Com
puterprogramm
en oder Literaturstudium fortbilden.
Besonderen W
ert sollte auf den Bereich des praktischen A
rbeitens sowie den A
us-tausch m
it Kollegen gelegt w
erden, da nur so Autom
atismen und B
etriebsblindheit
erkannt und bekämpft w
erden können, die sich überall im Lauf der R
outine ein-
schleichen. Dieser A
spekt trifft sowohl für A
potheker vielmehr jedoch für PT
A zu,
die meist die hauptsächlich H
erstellenden sind.
Bundesw
eit werden Fortbildungsveranstaltungen zu N
euerungen rund um die
Zytostatikatherapie von den A
pothekerkamm
ern, -verbänden, Fachgesellschaften
oder von der Pharmezeutischen Industrie organisiert und/oder unterstützt angebo-
ten.
Für Apotheker w
ird von der Bundesapothekerkam
mer in Z
usamm
enarbeit mit
allen Landesapothekerkamm
ern außer der LAK
Ham
burg eine “zertifizierte Fortbil-
dung Onkologische Pharm
azie“ angeboten, die die gesamte T
hematik intensiver
beleuchtet (10, 11). Inhaltlich ähnlich, aber im U
mfang der zu absolvierenden
praktischen Übungen w
eit darüber hinaus gehend sowie m
indestens 24 Monate
dauernd, ist die nur von der Apothekerkam
mer H
amburg angebotene “W
eiterbil-dung zum
Apotheker für O
nkologische Pharmazie“, nach deren A
bschluss der
entsprechende Titel als Z
usatzbezeichnung geführt werden kann.(12, 13). V
om
Curriculum
identisch zur Weiterbildung der A
K H
amburg bietet die D
eutsche
Gesellschaft für O
nkologische Pharmazie den “O
nkologischen Pharmazeuten
DG
OP“ für M
itglieder anderer Kam
merbereiche an. D
er Titel kann als eigenständi-
ge Gebietsbezeichnung geführt w
erden (13).
Für PTA
wird vom
IFAH
S im A
uftrag der DG
OP eine Fortbildung Z
ytostatika-
Herstellung angeboten (14). D
ie Möglichkeit zum
Erw
erb von Fortbildungspunk-
ten auch für PTA
wird derzeit diskutiert und w
urde von der LA
K T
hüringenbereits um
gesetzt. Zur kontinuierlichen Fortbildung anerkannteV
eranstaltung sind
überprüft und werden evaluiert.
Pe
rs
on
al
4544
2. Zentrale Zytostatika-Abteilung
Dem zentralen Zubereiten von CMR (krebserzeugende, erbgutver-ändernde und fortpflanzungsgefährdende) -Arzneimitteln ist derVorrang vor dem dezentralen Zubereiten zu geben.(TRGS 525, 5.3.1.(1))
2.1. Räume und Ausstattung
Die Herstellung erfolgt in einem abgetrennten, deutlich gekennzeich-neten Reinraum-Arbeitsbereich. Die allgemeinen Anforderungen anArbeitsräume müssen eingehalten werden. Des weiteren ist ein separa-ter Raum zur Aufbewahrung von Straßen- und Arbeitskleidung ein-zurichten, der idealerweise eine Schleuse sein sollte. Der Herstellungs-raum sollte nur durch die Schleuse zu betreten sein.
Die genutzten Räume müssen nicht in einer räumlichen Einheit mitden übrigen Apothekenräumen stehen.
Die Ausstattung des Arbeitsbereiches umfasst neben einer geeignetenSicherheitswerkbank (s. Kapitel Raumlufttechnische Ausstattung) Ein-richtungen und Mobiliar im Zusammenhang mit Vorbereitung, Her-stellung und Dokumentation. Die gesamte Ausstattung des Herstel-lungsraumes ist in einem Einrichtungsplan festzuhalten und auf dasnotwendige Minimum zu begrenzen.
Ruth Hangen, Alheim
ArbeitsbereichNeben einem Herstellungsraum sieht die Zytostatika-Richtlinie der Länder (Richt-linie) einen Raum zur Aufbewahrung von Straßen- und Arbeitsbekleidung vor,
Zentrale Zytostatika-Abteilung
14. IFAHS: PTA-Fortbildung Zytostatika-Herstellung. www.ifahs.org.
15. Verordnung über den Betrieb von Apotheken (Apothekenbetriebsordnung-ApBetrO) in der Bekanntmachung der
Neufassung v. 26. September 1995 (BGBl. I S. 1195), geändert durch Art. 6 des Gesetzes v. 30. Juli 1996 (BGBl. I S.
1186).
Weiterführende Literatur:
• Kratz HJ. Neue Mitarbeiter erfolgreich integrieren. New Business Line: 50-Minuten-Script, 72. Wirtschaftsverlag
Ueberreuter Wien 1997
• American Society of Health-System Pharmacists. White paper on pharmacy technicians. Am J Health-Syst Pharm
1996; 53: 1991-4
• American Society of Hospital Pharmacists. ASHP accreditation standard for pharmacy technician training
programs. Am J Hosp Pharm 1993;50: 124-6
• American Society of Hospital Pharmacists. ASHP technical assistance bulletin on outcome competencies and
training guidelines for institutional pharmacy training programs. Am J Hosp Pharm 1982; 39: 317-20
• American Society of Hospital Pharmacists. ASHP technical assistance bulletin on quality assurance for pharmacy-
prepared sterile products. Am J Hosp Pharm 1993; 50: 2386-98
• American Society of Hospital Pharmacists. ASHP technical assistance bulletin on the recruitment, selection and
retention of pharmacy personnel. Am J Hosp Pharm 1994; 51: 1811-5
• ASHP supplemental standard and learning objectives for residency training in oncology pharmacy practice. In:
Practice Standards of ASHP 1994-95. Hick WE, ed. Bethesda, MD: American Society of Hospital Pharmacists; 1994.
• Batty KT. Training, testing and continuous monitoring program for cytotoxic admixture dispensing. Aust J Hosp
Pharm 1990: 274-9
• Beaumont I, Nicolsson M. Cytotoxic reconstitution services: Development of service standards and an audit
system. Hospital Pharmacist 1995; 2: 97-9
• Krämer I, Maas B, Huber C. Pharmazeutische Betreuung onkologischer Patienten – Therapiemonitoring in der
zentralen Zytostatikazubereitung. Krankenhauspharmazie 1997; 18: 56-63
• Peters BG et al. Certification program in antineoplastic drug preparation for pharmacy technicians and pharma-
cists. Am J Hosp Pharm 1994; 51: 1902-6
• Wachsmuth J. Organisatorische Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Zentralen Zytostatika-Service. PZ Prisma
1996; 3: 153-62
Personal
47
46
net werden dürfen (R
ichtlinie, Behördlich und berufsgenossenschaftlich anerkann-
tes Verfahren – BuB
aV).
Aus Sicherheitsgründen (z.B
. Arbeitsunfall, A
usfall der Sprechanlage) soll im-
mer auch ein Sichtkontakt zw
ischen allen Räum
en des Arbeitsbereiches beste-
hen. Der Sichtkontakt kann realisiert w
erden über breite Fensterfronten oder
einfacher durch Fensterscheiben in Schleusen-/bzw. R
aumtüren.
Herstellungsraum
Der H
erstellungsraum ist laut R
ichtlinie ein abgetrennter Raum
, der durchgeeignete W
arn- und Sicherheitszeichen deutlich gekennzeichnet sein muss.
Die allgem
einen Anforderungen an A
rbeitsräume, z.B
. Belüftung entsprechend
Arbeitsstättenverordnung (A
rbStättVO
) müssen eingehalten w
erden (vgl. Ka-
pitel 2.2. Raum
lufttechnische Ausstattung).
Ebenso m
uss ein Zutritt von T
ageslicht gewährleistet w
erden (Arbeitnehm
er-schutzgesetz), eventuell vorhandene Fenster dürfen aber nicht zu öffnen sein.T
üren zum H
erstellungsraum dürfen w
ährend der Herstellung nicht geöffnet
werden. Personen und M
aterial sollten nur über eine Schleuse in den Herstel-
lungsraum gelangen.
Es existieren keine gesetzlichen V
orgaben zur Reinheitsklasse des R
aumes, doch
diverse Leit- und R
ichtlinien machen A
ngaben dazu.*
Idealerweise sollte ein G
MP-gerechter R
aum realisiert w
erden (diese Forderung
wurde auch in der T
hüringer Richtlinie von 11/96 gestellt):
Für aseptische Zubereitungen sieht die E
G-G
MP
-Leitlinie (Erg. Leitlinien,1.)
vor, diese unter Bedingungen der R
einheitsklasse A (entspricht z.B
. einer Si-cherheitsw
erkbank mit lam
inarer Strömung = kritischer B
ereich) in einem R
aum
der Reinheitsklasse B
(= kontrollierter Bereich) zuzubereiten, sofern die Z
ube-
reitungen nicht sterilfiltriert werden. O
b diese Bedingungen, die für die G
roß-herstellung von A
rzneimitteln in der Industrie gelten, uneingeschränkt auf die
aseptische Herstellung applikationsfertiger Parenteralia in der A
potheke anzu-
* Aktualisiert durch A
. Heiny und H
. Vaitiekunas, B
raunschweig.
Ze
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Z
yto
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a-A
bt
eilu
ng
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a-A
bt
eilu
ng
der die Funktion einer Schleuse haben sollte (Erläuterungen zur R
ichtlinie, EG
-G
MP
-Leitlinie-Erg. Leitlinien,1). E
s wird allerdings m
indestens ein weiterer
Raum
benötigt, in dem V
orbereitungs- und Dokum
entationseinheit unterge-
bracht werden können. B
ei ausreichendem R
aumangebot em
pfiehlt es sich,einen V
orbereitungsraum m
it Schleuse zum H
erstellungsraum sow
ie einen se-
paraten Dokum
entationsraum einzurichten. Som
it wird gew
ährleistet, dass die
im D
okumentationsraum
tätigen Personen zu keinem Z
eitpunkt mit C
MR
-A
rzneimitteln in K
ontakt geraten können.
Der A
rbeitsbereich sollte ausschließlich für die Herstellung applikationsfertiger
Zytostatika genutzt w
erden (EG
-GM
P-Leitlinie, 3.6.). In Ausnahm
efällen kann
der Arbeitsbereich auch für andere A
rzneimittelherstellungen genutzt w
erden.
In einem solchen Fall ist durch organisatorische M
aßnahmen sicherzustellen,
dass eine strikte zeitliche Trennung der verschiedenen Arzneim
ittelherstellun-gen inklusive vorbereitender T
ätigkeiten vorgenomm
en wird.
Zudem
werden ausreichend große A
rbeits- und Lagerflächen gefordert (E
G-
GM
P-Leitlinie, 3.8.). D
urch strikte Trennung der Produktionen und Bereit-
stellung ausreichend großer Flächen werden die V
oraussetzungen zur Verm
ei-
dung von Verw
echslungen geschaffen. Die M
aßnahmen dienen der V
erhinde-
rung einer Kontam
inationsgefährdung für unterschiedliches Personal sowie der
Verm
eidung von Cross-K
ontamination und dam
it dem Produktschutz.
Für den Arbeitsbereich Z
ytostatikaherstellung werden A
usnahmen von der in
der ApB
etrO geforderten räum
lichen Einheit der A
pothekenräume zugelassen.
Die R
äume m
üssen sich jedoch auf demselben oder unm
ittelbar angrenzenden
Grundstück befinden.
Kom
munikation innerhalb des A
rbeitsbereichesM
ittels einer Gegensprechanlage kann jederzeit eine K
omm
unikation zwischen
Personen innerhalb und außerhalb des Herstellungsraum
es stattfinden. Die
Notw
endigkeit einer Gegensprechanlage w
ird unterstrichen durch die Forde-
rung, dass Türen zum
Herstellungsraum
während der H
erstellung nicht geöff-
49
48
Die niederländische L
eitlinie gibt für den kritischen Bereich einen R
einraumder K
lasse A, für den kontrollierten B
ereich einen Reinraum
der Klasse D
an,
während die Leitlinie in G
roßbritannien die EG
-GM
P-Forderungen nach Klasse
A in K
lasse B übernim
mt.
Tabelle 1: Reinheitsklassen
Klasse
ABCD
GM
Pw
eniger als 1
(5*) 101
00
200 (500*)
USP
XX
IIIw
eniger als 1
1888k. A.
(*) = EG
-GM
P-L
eitlinien-Erg. L
eitlinien 1, Neufassung Sept. 1996
Tabelle 2: Max. Z
ahl lebensfähiger Mikroorganism
en/m3
Die R
aumgröße m
uß so bemessen sein, daß eine unbeeinträchtigte Funktion
der Sicherheitswerkbank gew
ährleistet ist. Die P
lanung soll daher auf der Basis
GM
P Partikelzahl/m
³U
SP X
XIII
Partikelzahl/cubic foot*
Klasse
≥ 0,5µm≥ 5µm
Class
≥ 0,5µm≥ 5µm
110100 (LAF)
1.000
10.000
100.000
110100
1.000
10.000
100.000
000770700
0002.000
2.00020.000
20.000
k. A.
3.5003.500
3.500
350.000350.000
3.500.000
3.500.000k. A
.
A (LA
F)nicht opera.operationell
Bnicht opera.
operationellC
nicht opera.
operationell
Dnicht opera.operationell
* 1 am. foot
≈ 0,3 m, 1 cubic foot ≈ 0,027 m
³ Ze
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Z
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a-A
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wenden sind, ist bisher nicht abschließend geklärt.
In einigen Ländern existieren bereits nationale G
MP
-Leitlinien für die asepti-
sche Herstellung von Parenteralia in A
potheken, so z.B. in den U
SA, den N
ie-
derlanden und Großbritannien, die die R
isikobereiche z. T. großzügiger ausle-gen als die E
G-G
MP
-Leitlinie.
In der derzeit gültigen amerikanischen P
harmakopoe U
SP X
XIII w
erden füraseptische Z
ubereitungen zur parenteralen Anw
endung für den ambulanten
Bedarf folgende K
riterien für eine ”low-risk”- Z
ubereitung aufgestellt: Die H
er-
stellung erfolgt in einer Lam
inar Airflow
-Bank der K
lasse 100, die für ”low-
risk”-Zubereitungen in einem
Raum
der Reinheitsklasse 100.000 aufgestellt
sein muss.
In den EU
-GM
P-Leitlinien w
erden der Klasse 100 (U
SP) die Klassen A
und B,
der Klasse 10.000 (U
SP) die K
lasse C und der K
lasse 100.000 (USP
) die Klasse
D zugeordnet (T
abelle 1). Die K
lassen A und B
(GM
P) unterscheiden sich in
der Zahl der m
aximal zulässigen lebensfähigen M
ikroorganismen (T
abelle 2).E
s fällt auf, dass in USP
23 für die Zubereitung von aseptischen Z
ubereitun-
gen zur parenteralen Anw
endung die Anforderungen an die R
einheitsklasse der
Räum
e großzügiger bemessen w
erden: Die E
inrichtung einer geeigneten Si-cherheitsw
erkbank (Klasse A
) in einem R
aum der K
lasse D genügt den A
nfor-
dernissen für eine aseptische Herstellung. E
ntscheidend ist, dass der genutzte
Raum
reiner ist als die übrigen Räum
e der Apotheke (vgl. K
omm
entar zur Zyto-
statika-Richtlinie).
Auch die B
AK
-Leitlinie lehnt sich an die U
SP23 an und erlaubt bei H
erstel-
lung im geschlossenen System
die Einrichtung einer Sicherheitsw
erkbank in
einem R
aum der K
lasse D. G
eht die Herstellung über die „low
-risk“ Bedingun-
gen hinaus (wie z.B
. beim V
erwenden von A
nbrüchen oder bei der Herstellung
auf Vorrat), w
ird im w
erkbankumgebenen R
aum die R
einraumklasse C
gefor-
dert.*
* Aktualisiert durch A
. Heiny und H
. Vaitiekunas, B
raunschweig.
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a-A
bt
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51
50
diesem Sinne auf ein M
inimum
zu begrenzen.
Für die Beschaffenheit von W
änden, Decken und Fußböden des H
erstellungs-
raumes w
ird gefordert, daß sie leicht zu reinigen und zu desinfizieren seinm
üssen. In einem G
MP
-gerechten Raum
schließt dies die Verw
endung von
Fliesen als Material aus, da diese aufgrund entstehender inhom
ogener Oberflä-
chen einen einfachen Reinigungsprozeß nicht erlauben (siehe K
apitel 3.3.1.V
alidierung). Für nachträglich einzurichtende Herstellungsräum
e empfiehlt es
sich, die Wände m
it einem scheuerfesten A
nstrich einer Latexfarbe nach D
IN
53778 SG oder SM
zu überziehen, deren Oberfläche den A
nforderungen ge-recht w
ird.
Neben der Sicherheitsw
erkbank umfaßt die A
usstattung des Herstellungrau-
mes Folgendes:
• Gegensprechanlage
• Geschlossene L
agerungseinrichtungen für Arzneim
ittel, Einm
alartikel und
Hilfsm
ittel in begrenztem U
mfang
• Ergonom
ische, leicht zu reinigende Sitzmöbel
• Abfallbehälter
• Eine ausreichend große A
rbeits- und Ablagefläche m
it Folienschweißgerät
• Eine M
öglichkeit zur unmittelbaren D
okumentation des H
erstellungsvor-
gangs
• Dekontam
inationsset für Zytostatika-U
nfälle (s. Kapitel 4.2. D
ekontami-
nation nach unbeabsichtigter Freisetzung)E
in Einrichtungsplan ist zu erstellen und bei Ä
nderungen zu aktualisieren.
SchleuseW
ährend die Richtlinie in A
nlehnung an die Gefahrstoffverordnung lediglich die
Einrichtung eines R
aumes für getrennte A
ufbewahrung von Straßen- und A
r-
beitsbekleidung vorsieht, wird in den E
rläuterungen der Richtlinie 3.1. die Funk-
tion dieses Raum
es präzisiert: Er sollte idealerw
eise die Funktion einer Schleuse
haben. Die Forderung nach einer Schleuse entspricht auch den E
G-G
MP-Leit-
linien (Erg. Leitlinien,1.).
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a-A
bt
eilu
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entsprechender raumlufttechnischer B
erechnungen durchgeführt werden (sie-
he Kapitel 2.2. R
aumlufttechnische A
usstattung). Vor Inbetriebnahm
e und
bei jeder Änderung innerhalb des R
aumes (z.B
. Veränderung der A
nzahl an
Mobiliar) ist ein eindeutiger Funktionsnachw
eis zu erbringen.E
s bestehen Mindestanforderungen an R
aumgröße, -höhe und B
ewegungs-
freiheit (Richtlinie, B
uBaV, A
rbStättVO
):
• Fläche des Arbeitsraum
es: mind. 10 m
2
• Höhe des A
rbeitsraumes: m
ind. 2,50 m
• freie Bew
egungsfläche am A
rbeitsplatz soll nicht kleiner als 1,5 m2 und an
keiner Stelle weniger als 1 m
breit sein• M
inimalabstände: 1,2 m
vor und 0,3 m seitlich der W
erkbank dürfen sich
keine Möbel, G
eräte oder Wände befinden.
Um
fangreichere Aussagen zu den M
inimalabständen ergeben sich aus dem
British Standard B
S 5726 Part 2, 1991:E
inrichtungsgegenstände sollten so angeordnet werden, daß die M
inimalab-
stände zur Werkbank eingehalten w
erden. Verkehrsrouten innerhalb des R
au-m
es sollten definiert werden, so daß keine B
eeinträchtigung der Personen- und
Produktschutzfunktion der Werkbank durch B
ewegungen der im
Raum
anwe-
senden Personen erfolgen kann. Die A
nzahl der anwesenden Personen ist in
Abstand
• vor der Werkbank (= störungsfreie Z
one):• zu seitlichen M
auern, Pfeilern:
• zu seitlichen Arbeitsflächen:
• zu einer seitlichen Tür:
• zu einer gegenüberliegenden Arbeitsfläche:
• zu einer gegenüberliegenden Mauer:
• zu einer gegenüberliegenden Werkbank:
• zu einer seitlich gegenüber liegenden Tür:
Eine störungsfreie Z
one von 1,0 m soll auch seitlich
der Werkbank eingehalten w
erden.
1,0 m
0,3 m1,0 m
1,0 m
1,5 m2,0 m
3,0 m
1,5 m
Ze
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53
52
VorbereitungsraumIm
Vorbereitungsraum
werden die zur H
erstellung benötigten Fertigarzneimit-
tel und Materialien sachgerecht gelagert und über eine Schleuse in den H
erstel-
lungsraum gebracht.
Abgabefertige L
ösungen werden hier für den Transport in bruchsichere, flüs-
sigkeitsdichte und verschließbare Behältnisse verpackt. D
ie Behältnisse sollen
mit einem
Hinw
eis auf Zytostatika gekennzeichnet sein (T
RG
S 525 5.6.).Für das Z
usamm
enstellen der Substanzen und Materialien m
uß eine ausrei-chend große A
rbeitsfläche vorhanden sein.
Mündliche und optische K
ontaktaufnahme zum
Herstellungsraum
muß ge-
währleistet sein.
Der K
ühlschrank zur Lagerung von Fertigarzneimitteln, R
esteflaschen und Sta-
tionsrückgaben befindet sich im V
orbereitungsraum (bei geeigneter L
ufttech-
nik (z. B. E
inzelabsaugung) kann er auch im R
einraum platziert w
erden).
Dokum
entationsraumD
ie Ausstattung des D
okumentationsraum
es umfaßt Schreibtisch, Telefon und
Gegensprechanlage, C
omputer, D
rucker und Regal- oder Schranksystem
zurA
ufnahme von L
iteratur und Dokum
entationsunterlagen.
Dokum
entationssysteme (vgl. K
apitel 3.6.2. Dokum
entation)D
ringend anzuraten ist eine computergestützte H
erstellung applikationsferti-
ger Zytostatika, da hierfür ausdrücklich eine um
fangreiche Protokollierung der
Herstellung gefordert w
ird, die über die in der ApB
etrO geforderte D
okumen-
tation von Individualrezepturen hinausgeht (Richtlinie 6.1.,6.2.).
Es w
erden derzeit zwei unterschiedlich arbeitende C
omputersystem
e angebo-
ten:
•m
asseorientiertes computergestütztes A
rbeiten (CY
PRO
, CA
TO
)•
volumenorientiertes com
putergestütztes Arbeiten (C
YT
OS;Z
EN
ZY,Z
YT
O...)
Bei der E
inrichtung eines Com
putersystems zur H
erstellung von Zytostatika
sollte eine Vernetzung zw
ischen Herstellungs-, V
orbereitungs- und Dokum
en-
tationseinheit angestrebt werden, um
eine schnelle Bearbeitung der vielfältigen
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Bei ausreichendem
Platzangebot werden eine getrennte M
aterial- und eine Per-sonenschleuse vor dem
Herstellungsraum
empfohlen. In der M
aterialschleuse
können alle einzubringenden Materialien desinfiziert (z.B
. durch Absprühen
unter einem dort eingerichteten A
bzug oder durch Wischdesinfektion) und für
die Übergabe in den H
erstellungsraum bereitgestellt w
erden. Sichtkontakt zum
Herstellungsraum
soll durch beide Schleusen möglich sein. D
a es sich hier um
zwei separate Schleusen handelt, kann im
Bedarfsfall auch nur die eine Schleuse
genutzt werden, ohne daß eine B
eeinflussung der anderen Schleuse erfolgt.
Diese erhöhte Sicherheit greift z.B
. auch im Fall von unbeabsichtigter Z
ytosta-
tika-Freisetzung in der Materialschleuse, die nicht kontam
inierte Personenschleu-
se kann weiterhin genutzt w
erden.D
ie Schleuse kann auch als kombinierte Personen- und M
aterialschleuse vor
dem H
erstellungsraum plaziert sein. Ü
ber in die Türen integrierte Fensterfron-
ten könnte der Sichtkontakt in beide Richtungen gew
ahrt werden. Für das
Anreichen von A
rbeitsmaterial m
üßte die Fensterfront zum H
erstellungsraum
durch einen Schiebemechanism
us geöffnet werden. Im
Bereich der Fenster-
front müßte sicherheitshalber eine A
blagefläche vorhanden sein, die allerdingsdie G
efahr unbeabsichtigter Zw
ischenfälle birgt, wenn sich z.B
. einzubringen-
de Materialien noch auf der A
blage befinden, eine Person aber den Herstel-
lungsraum betritt.
Wird auf eine A
blagemöglichkeit ganz verzichtet, können beim
Durchreichen
Materialien zu B
oden fallen.
Entgegen früherer A
ngaben sollten Waschbecken und A
bflüsse im kontrollier-
ten Bereich nicht vorhanden sein (B
AK
-Leitlinie).*
In der Schleuse sind vor Betreten des H
erstellungsraumes B
ereichs- bzw. Schutz-
kleidung anzulegen sowie bereichseigene, vorzugsw
eise sterilisier-/ desinfizier-bare Schuhe anzuziehen.
Die Schleusentür zum
Herstellungsraum
darf während der H
erstellung nicht
geöffnet werden. W
eiterhin muß darauf geachtet w
erden, daß niemals beide
Schleusentüren gleichzeitig geöffnet werden.
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. Heiny und H
. Vaitiekunas, B
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th Verlag 1997, 12. Erg. – Lfg.,
Kom
mentar: B
27-36
Kräm
er I. GM
P in d
er aseptisch
en Herstellu
ng app
likationsfertiger P
arenteralia in der A
po
theke. Ein V
orsch
lag
für eine sp
ezifische, natio
nale Rich
tlinie. Krankenh
ausp
harm
azie 1999; 20: 129-37
Ze
nt
ra
le
Z
yto
sta
tik
a-A
bt
eilu
ng
Aufgaben zu gew
ährleisten:Im
Dokum
entationsbereich werden T
herapieschemata erfaßt und V
erordnun-
gen gegebenenfalls korrigiert. Nach A
bschluß des Herstellungsvorgangs w
ird
dieser dokumentiert. Im
Herstellungsbereich können alle V
erordnungen und Sche-m
ata abgerufen und bearbeitet werden. Für eine genaue K
alkulation der einzuset-
zenden Materialien em
pfiehlt sich auch eine Vernetzung m
it dem V
orbereitungs-
raum, sofern dieser räum
lich vom D
okumentationsbereich getrennt ist.
Ideal wäre eine V
ernetzung mit C
omputern der verordnenden A
bteilungen:
Verordnungen, T
herapieänderungen oder –abbrüche können unmittelbar ab-
gerufen werden. W
eitere Möglichkeiten zur T
herapiekontrolle können sich durchden Z
ugang zu Patientendaten ergeben (siehe Kapitel 3.5. A
nforderung appli-
kationsfertiger Zytostatikalösungen).
Befugte Personen (siehe K
apitel 1. Personal)D
er Zutritt zum
Arbeitsbereich der Z
entralen Zytostatikaherstellung ist nur
befugten Personen gestattet, deren Anzahl auf das notw
endige Minim
um zu
beschränken ist. Als befugte Personen sind zu betrachten:
1. Im U
mgang m
it Zytostatika ausgebildetes oder in der A
usbildung befindli-
ches Pharmazeutisches Personal (Personengruppe 1: A
potheker, PTA
s, Pharma-
ziepraktikanten usw.)
2. Reinigungskräfte (Personengruppe 2)
3. Für Materialversorgung und Transport zuständiges Personal (Personengrup-
pe 3)
Personen der Gruppen 1 und 2 haben Z
utritt zum gesam
ten Arbeitsbereich,
während Personen der G
ruppe 3 nur der Zutritt zum
Vorbereitungsbereich
gestattet ist
Literatur:
I. Gesetzlich
e Reg
elun
gen
un
d V
erord
nu
ng
en:
TRG
S 525 U
mgang m
it Gefah
rstoffen in Einrich
tungen zu
r hu
manm
edizinisch
en Verso
rgung. B
und
esarbeitsb
latt
5/1998. Dtsch
Ap
oth
Ztg 1998; 138: 2654-61
Rich
tlinie: Zytostatika R
ichtlinie d
er AO
LG, H
erstellung ap
plikatio
nsfertiger Zytostatikalö
sungen in A
po
theken.
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ng
5756
2.2. Raumlufttechnische Ausstattung
• Es ist eine Zytostatika-Werkbank vom Typ H typgeprüft nachDIN 12980 als Laminarairflow (LAF) zu verwenden. Zytostati-ka-Werkbänke mit zusätzlicher HEPA-Kassetten-Filterstufe un-ter der Arbeitsfläche sind zu bevorzugen.
• Eine Fortluftanlage für die Werkbank sollte als weitere Sicher-heitsmaßnahme installiert werden.
• Sollte eine Fortluftanlage aus technischen Gründen nicht reali-sierbar sein, ist zwingend eine Zytostatika-Werkbank mit zweiHEPA-Filterstufen vor der Luftrückführung in den Herstellungs-raum zu verwenden. Für den Fall des Umluftbetriebs einer Werk-bank darf die Luftwechselzahl die Zahl 8 nicht übersteigen; eben-falls müssen alle anderen Bedingungen der BuBaV erfüllt werden.
• In jedem Fall muss eine Belüftungsanlage installiert sein, die nachTRGS 560 und ArbStättV bzw. für den Ausgleich des Fortluft-stroms ausreichend klimatisierte und gereinigte Frischluft nachDIN 1946 in den Raum führt, ohne dabei die Schutzfunktionder Zytostatika-Werkbank zu beeinträchtigen. Die Luftgeschwin-digkeit des Zuluftstromes darf nicht größer als 0,2 m/s sein.
Dr. Luzian Baumann, Wetzlar
1. Im August 2002 wurde nach exakt sechs Jahren die DIN12980 “Zytostati-ka-Werkbänke“ komplett überarbeitet. Das Manuskript liegt zur Veröffentli-
chung vor, die allerdings noch aussteht, aber für Ende 2003 erwartet wird. Der
Typ V (zur Vorbereitung zur Anwendung) wurde gestrichen. Ebenfalls die“anderen Bauformen“. Die DIN 12980 gilt nun ausschließlich für Werkbänke
des Typs H (zur Herstellung applikationsfertiger Zubereitungen) mit einer oder
mehreren Arbeitsöffnungen unterhalb der Sichtscheibe. Zukünftig sollen alleWerkbänke nach DIN 12980 auf Ihre Fähigkeit zur Verhinderung von Kreuz-
kontaminationen geprüft werden. Im wesentlichen entspricht dies einer Klasse
II Werkbank nach DIN-EN 12469:2000 “Leistungskriterien für mikrobiologi-
Zentrale Zytostatika-Abteilung
Ohem N. GMP in der Krankenhausapotheke. Bericht vom 4. Symposium “Sterilherstellung in der Krankenhausapo-
theke”, Heidelberg, 12. November 1998. Krankenhauspharmazie 1999; 20: 138-44
Seyfarth H, Häusler H. Umgebungskontrollen in Produktionsräumen. Pharm Ind 1996; 58: 1135-46
Seyfarth H. Mikrobiologisches Monitoring zur Überwachung der Hygieneanforderungen des EG-Leitfadens einer
Guten Herstellungspraxis für Arzneimittel, Teil 1: Anforderungen. Pharm Ind 1993; 55: 503-8
Steinlen S. Herstellung von Arzneimitteln nach GMP-Richtlinien. Krankenhauspharmazie 1998; 19: 521-5
Zentrale Zytostatika-Abteilung
59
58
August 2001 nur noch D
IN12980-typgeprüft W
erkbänke in Betrieb zu las-
sen, wurde (leider) durch die B
ekanntmachung des B
undesarbeitsministerium
s
vom 15.01.2000 aufgehoben.
Mit dem
Wegfall der „anderen B
auformen“ nach D
IN 12980 ist eine W
erk-bank m
it isoliertem A
rbeitsraum zukünftig nicht m
ehr DIN
-konform. Für m
i-
krobiologische Sicherheitswerkbank der K
lasse III (Isolatoren) ist nach DIN
EN
12469 keine Prüfung auf Produktschutz oder Kreuzkontam
ination vorgeschrie-ben. E
s fehlen Anforderung an eine lam
inare Verdrängungsström
ung. Die
scheinbar größere Sicherheit eines Isolators muss bekanntlich m
it erheblichen
Handhabungsschw
ierigkeiten während des B
etriebs erkauft werden. A
ußer demgelösten „Sicherheitsproblem
Arbeitsöffnung“ sind alle anderen Sicherheits-
aspekte wie R
ückhaltevermögen am
Abluftfilter, Fortluftführung sow
ie Filter-
wechsel und E
ntsorgung genauso zu beurteilen wie bei einer B
ank vom T
yp H.
Ist ein Zytostatika-L
abor mit kontrollierten Ström
ungs- und Druckverhältnis-
sen vorhanden, sind Typ-H-W
erkbänke bei ordnungsgemäßer B
edienung durch
den Sicherheitsluftstrom auch an ihrer A
rbeitsöffnung vor Gefahrstoffaustritt
sicher. Die H
andhabung sowie das E
in- und Ausbringen von M
aterialien istaber bei T
yp H - B
änken viel einfacher. Vor diesem
Hintergrund w
erden sich
kaum noch N
utzer für einen Isolator entscheiden. Das T
hema Isolator scheint
somit vom
Tisch.
Zytostatika-W
erkbänke mit A
rbeitsöffnung sollten aus Sicherheitsgründen ent-
weder ohne U
nterbrechung (im stand-by-m
odus) laufen oder die Arbeitsöff-
nung bei längeren Betriebspausen dicht verschlossen w
erden. Auf diese W
eise
kann verhindert werden, dass abgelagerte Partikel durch L
uftbewegungen in
der Nähe der A
rbeitsöffnung der Bank herausgelangen und zu einer K
ontami-
nation des Arbeitslabors führen.
2. In der DIN
12980 wurde nicht zuletzt durch den E
insatz der beteiligten
Krankenhausapotheker festgeschrieben, dass eine Fortluftanlage und eine zu-
sätzlich vorgeschaltete HE
PA-Filterstufe als zusätzliche Sicherheitsm
aßnahme
sinnvoll sind. Letzteres gilt insbesondere dann, w
enn dadurch die erste Filter-
stufe (Kassettenfilter) kontam
inationsarm gew
echselt und entsorgt werden kann.
Die Forderung nach einer Fortluftanlage für die A
bluft der Werkbank w
ird
Ze
nt
ra
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Z
yto
sta
tik
a-A
bt
eilu
ng
sche Sicherheitswerkbänke“. O
bwohl in den letzten D
IN-K
omm
issionssitzun-gen über die A
bschaffung der eigenen Zytostatika-W
erkbank-Norm
heftig dis-
kutiert wurde, liegen die V
orteile einer eigenständigen Norm
für eine Zytosta-
tika-Sicherheitswerkbank auf der H
and. Zum
Beispiel w
urde in der DIN
12980als Forderung der kontam
inationsarme Filterw
echsel für kontaminierte Filter
festgeschrieben. Dem
Them
a Anschluss an eine Fortluftanlage als zusätzliche
Sicherheitsmaßnahm
e, wird nunm
ehr verstärkt Rechnung getragen. K
apitel 4heißt zukünftig “B
auformen und A
nschluss an Fortluftanlagen“. Die A
nmer-
kungen im A
nwendungsbereich w
eisen eindringlich darauf hin, dass eine Zy-
tostatika-Sicherheitswerkbank für die Z
urückhaltung luftgetragener partikulä-rer V
erunreinigungen nicht aber zur Abscheidung gasförm
iger Stoffe geeignet
ist.
Der kontam
inationsarme Filterw
echsel ist meist durch eine zusätzliche m
odula-
re HE
PA-Filterstufe unter der A
rbeitsfläche realisiert, die aus Kassettenfiltern
besteht und dadurch leicht und gefahrlos zu wechseln ist. D
ie Kassetten passen
in die normalen Z
ytostatika-Abfalltonnen, so dass auch die E
ntsorgung pro-
blemlos ist. G
leichzeitig wird durch diese erste H
EPA
-Filterstufe (ihre Integri-tät vorausgesetzt) das gesam
te Innere der Werkbank vor partikulärer K
ontami-
nation geschützt. Eingriffe im
Motorraum
sind damit kontam
inationsarm m
ög-
lich, ebenso an den Haupt- und A
bluftfilterstufen. Diese sind bei B
änken nachD
IN 12980 m
eist auch modular aufgebaut und dam
it ebenfalls leichter zu
entsorgen. In der TR
GS 525 „U
mgang m
it Gefahrstoffen in E
inrichtungen zur
humanm
edizinischen Versorgung“ und im
Merkblatt M
620 „Sichere Handha-
bung von Zytostatika“ von der B
GW
wird zw
ar nur eine Sicherheitswerkbank
gefordert, die eine gleichwertige Sicherheit w
ie Werkbänke nach D
IN 12980
bietet. Die Z
ytostatika-Richtlinie der A
rbeitsgruppe der Obersten L
andesge-
sundheitsbehörden (AO
LG
) fordert jedoch für Neueinrichtungen eindeutig
eine Werkbank, die nach D
IN 12980 typgeprüft sein m
uss. Diese behördliche
Forderung entspricht genau dem Standard, den w
ir bereits Anfang 1996 in der
Erstauflage der Q
uapoS vorgeschlagen haben. Bereits installierte W
erkbänkem
it gleichwertiger Sicherheitstechnik (z.B
. nach DIN
12950 Teil 10) sollten
mit einer Ü
bergangsfrist von fünf Jahren nach Inkrafttreten der DIN
12980,
also bis max. A
ugust 2001, weiter betrieben w
erden können. Die Forderung ab
Ze
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a-A
bt
eilu
ng
61
60
destens eine zusätzliche Sicherheitsstufe gefordert werden, entw
eder Fortluft-führung der A
bluft der Werkbank oder eine zusätzliche H
EPA
-Kassettenfilter-
stufe, die ohnehin bei keiner Zytostatika-W
erkbank fehlen sollte und deren
Vorteile beim
Filterwechsel und der E
ntsorgung offenkundig sind. Bei der
Verw
endung einer Bank m
it zusätzlicher HE
PA-Filterstufe ist darauf zu ach-
ten, dass bei Routinem
essungen alle Filterstufen getrennt voneinander bei Be-
aufschlagung auf ihr Rückhaltverm
ögen geprüft werden - bei m
odularem A
uf-bau auch jede einzelne Filterkassette. A
ndernfalls fällt ein Leck erst auf, w
enn
beide Filterstufen (jeweils vor der A
bluft bzw. vor dem
Dow
nFlow) defekt
wären. E
s reicht also nicht aus, eine Bank m
it zusätzlicher Filterstufe zu kaufen,die doppelte Sicherheit durch die zusätzliche Filterstufe m
uss wiederkehrend
getrennt überprüft werden.
4. Das offene L
üften z.B. durch ein Fenster verbietet sich in einem
Zytostatika-
Labor schon hinsichtlich der G
MP
-Bestim
mungen und beim
Betreiben einer
Sicherheitswerkbank m
it Arbeitsöffnung (T
yp H) w
äre es geradezu fahrlässig.
Somit gehört zu einer raum
lufttechnischen Anlage in jedem
Fall eine Zuluftan-
lage, die ausreichend klimatisierte und gereinigte Frischluft in den R
aum hin-
einbringt, ohne das Rückhalteverm
ögen der Sicherheitswerkbank negativ zu
beeinflussen. Die L
uftgeschwindigkeit darf dabei nicht größer als 0,2 m
/s sein.W
ird eine Fortluftanlage betrieben, muss etw
a die Luftm
enge in den Raum
gebracht werden, die durch diese entzogen w
ird. (Beispiel 1,80 m
Bank: 800
m³/h A
bluft der Bank + 20%
=960 m³/h). In der zugeführten L
uft muss nach
der Arbeitsstättenverordnung m
indestens 40 m³ pro Stunde und Person Frisch-
luft (Außenluft) enthalten sein.
An dieser Stelle m
uss dem Irrtum
entgegengetreten werden, dass m
an in ein
Labor in dem
eine Zytostatika-W
erkbank im U
mluftverfahren betrieben w
ird,nur die 40 m
³ Frischluft pro Person und Stunde nach §5 ArbStättV
hinein-
bringen muss. D
ie TR
GS 560 „L
uftrückführung beim U
mgang m
it krebser-
zeugen
den G
efahrstoffen
“ lässt im E
inzelfall ein
e Au
snah
me von
der
Unzulässigkeit der L
uftrückführung nur dann zu, wenn die rückgeführte L
uft
einerseits von krebserzeugenden Stoffen gereinigt ist und die Luftrückführung
die Anforderungen in N
r. 5 der TR
GS 560 ständig erfüllt. H
ier heißt es in Abs.
Ze
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a-A
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unterstützt durch den Grundsatz , dass eine R
ückführung der Abluft beim
Um
gang mit krebserzeugenden G
efahrstoffen in der Regel nicht zulässig ist.
Eine funktionierende Fortluftanlage und entsprechend dim
ensionierte und
angepasste Zuluftversorgung, die keine negativen A
uswirkungen auf die Si-
cherheit der Zytostatika-W
erkbank hat, muss als Standard gelten. D
a eine rück-
wirkungs- und dam
it störungsfreie geschlossene Fortluftführung technisch kaum
zu realisieren ist, muss eine offene A
bsaugung der Abluft (z.B
. über eine Esse)
erfolgen. Bei offener A
bsaugung müssen zusätzlich zum
Abluftvolum
en der
Bank ca. 20 %
Raum
luft angesaugt werden, um
ein vollständiges Absaugen der
Abluft zu gew
ährleisten. Mit einer Fortluftführung ist m
an auch im H
inblickauf die D
iskussion gasförmiger V
erunreinigungen, die als Folge relevanter
Dam
pfdrücke von Zytostatika die H
EPA
-Filter passieren könnten, auf der si-
cheren Seite. Der E
inbau aktiver Filterstufen, die auch die Abscheidung gasför-
miger V
erunreinigungen gewährleisten, ist nur für den Fall des unausw
eichli-chen U
mluftbetriebs notw
endig bzw. sinnvoll.
3. Eine A
usnahme von der Fortluftführung ist nur m
öglich, wenn diese nicht
zumutbar oder besser technisch nicht durchführbar ist und die rückgeführte
Luft durch berufsgenossenschaftlich oder behördlich anerkannte Verfahren von
krebserzeugenden Stoffen gereinigt ist. Für den Fall der Luftrückführung in
den Herstellungsraum
(Um
luftbetrieb) ohne Fortluftanlage werden aber die
Anforderungen an die R
aumgröße bzw
. das -volumen des H
erstellungsraumes
größer. Für den Fall des Um
luftbetriebs einer Werkbank darf nach A
OL
G-
Zytostatika-R
ichtlinie eine Luftw
echselzahl (Quotient aus [A
bluftvolumen der
Bank/B
änke pro Stunde] / [Nettoraum
luftvolumen]) die Z
ahl 8 nicht überstei-
gen.
Eine B
ank mit 1,80 m
Breite und einem
Abluftvolum
en von ca. 800 m³/h darf
also nur in einem R
aum von m
indestens 100 m³ N
ettoraumluftvolum
en (6m x
7m x 2,5m
=105 m³ - 5 m
³ Mobiliar) im
Um
luftbetrieb verwendet w
erden.
Steht nur ein kleinerer Raum
zur Verfügung, m
uss mit einer entsprechend
kleineren Bank m
it weniger A
bluftvolumen gearbeitet w
erden (oder doch eine
Fortluftanlage installiert werden).
Aus V
erantwortung gegenüber unserem
pharmazeutischen Personal m
uss min-
Ze
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a-A
bt
eilu
ng
63
62
DIN
1946 Teil 7 schreibt für Labore, in denen m
it gefährlichen Stoffen gear-beitet w
ird, einen Unterdruck vor, um
die Um
gebung vor Kontam
inationen
aus dem L
abor zu schützen.
Idealerweise m
üsste man für ein Z
ytostatika-Labor beides fordern. T
atsächlichist dies sogar m
öglich durch eine sogenannte Luftschleuse. D
ie Schleuse zwi-
schen dem L
abor und den anderen Räum
en muss gegenüber dem
Herstel-
lungsraum einen w
esentlich höheren Druck aufw
eisen und gegenüber denübrigen R
äumen einen etw
as höheren. Somit w
ird verhindert, dass gefährliche
Stoffe aus dem Z
ytostatika-Labor in die Schleuse und insbesondere in die ande-
ren Räum
e gelangen. Gleichzeitig w
ird durch den höheren Druck in der Schleuse
verhindert, dass pathogene Keim
e aus den anliegenden Räum
en eindringen
können.
Zu- und A
b- bzw. Fortluftführung m
üssen genau aufeinander abgestimm
t
und so gestaltet sein, dass sie das Rückhalteverm
ögen der Sicherheitswerkbank
selbst im ungünstigsten Fall nicht negativ beeinflussen. E
ine solche raumluft-
technische Anlage darf nur von erfahrenen L
üftungstechnikern geplant und
realisiert werden.
Nach Installation oder Ä
nderung an der Belüftungs- und/oder der Fortluftan-
lage muss das R
ückhaltevermögen (Personenschutz) der betriebenen W
erkbank
unter den veränderten Bedingungen vor O
rt neu geprüft werden.
Selbst das Um
stellen von Mobiliar bzw
. das Um
gestalten des Raum
es bedingt
eine Wiederholungsprüfung vor O
rt.
Literatur:
1. DIN
12980, Zytostatika-S
icherh
eitswerkb
änke, Au
gust 1996 u
nd
2. Manu
skript D
IN12980, S
icherh
eitswerkb
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statika und
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chw
irksame S
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stanzen, Au
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3. D
IN EN
124
69
, Leistungskriterien fü
r mikro
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logisch
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erkbänke D
eutsch
Fassung EN
124
69
:20
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,
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4. TRG
S 525 U
mgang m
it Gefah
rstoffen in Einrich
tungen zu
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edizinisch
en Verso
rgung, B
und
esarbeits-
blatt 5/1998; D
AZ, 138, 28, 2654-2661
5. M 620, S
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andh
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statika, Merkb
latt der B
GW
, Stand
Okto
ber 1998
6. Anfo
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n Sich
erheitsw
erkbänken m
it Luftrü
ckfüh
rung fü
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serzeu-
genden o
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gutveränd
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statika – beh
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nd b
erufsgeno
ssenschaftlich
anerkanntes Verfah
ren
(Bu
BaV
) nach §
36 Ab
s. 2 GefS
toffV, B
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esarbeitsb
latt 7-8/1998 S.69
7. Zytostatika- R
ichtlinie d
er AO
LG, H
erstellung ap
plikatio
nsfertiger Zytostatikalö
sungen in A
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theken, D
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eilu
ng
3: Der A
nteil der rückgeführten Luft an der Z
uluft darf 50 % nicht überschrei-
ten. Das heißt aber auch, dass m
indestens soviel Zuluftvolum
en in den Raum
hineingebracht werden m
uss wie die Sicherheitsw
erkbank als Abluftvolum
en
in den Raum
abgibt. Werkbänke dürfen also in R
äumen m
it niedrigerer Zuluft-
führung nicht betrieben werden. B
ei einer Bank im
Um
luftbetrieb mit einem
Abluftvolum
en von 800 m³/h m
üssen auch mind. 800 m
³/h Zuluft in den
Raum
eingebracht werden, verglichen m
it ca. 960 m³/h im
Fortluftbetrieb.D
er Aufw
and für die Volum
enströme im
Fortluft oder im U
mluftbetrieb ist
also annähernd gleich. Bei näherer B
etrachtung ist also der Verzicht auf eine
Fortluftführung kein großer finanzieller V
orteil, sondern nur ein großer Si-
cherheitsnachteil. Den U
mluftbetrieb sollte m
an unbedingt von der zuständi-
gen Behörde nach A
nhörung der Berufsgenossenschaften im
Einzelfall geneh-
migen lassen.
Die Ström
ungsverhältnisse der Belüftungseinrichtung und der Sicherheitsw
erk-bank m
üssen aufeinander abgestimm
t sein und bereits bei der Konzeption des
Raum
es berücksichtigt werden. D
ie Zuluft sollte nach D
IN 1946 „R
aumluft-
technische Anlagen in K
rankenhäusern“ gereinigt werden. E
in Vorfilter (m
ind.E
U4) an der A
ußenluftansaugung und ein Filter (mind. E
U 7) auf der D
ruck-
seite vor der Verteilung in das L
üftungsnetz sowie ein H
EPA
-Filter (Klasse S
oder R A
bscheidegrad mind. 99,9 %
) möglichst raum
nah, sollten für die Reini-
gung der Zuluft eines Z
ytostatika-Sterillabores vorhanden sein. Diese A
nforde-
rungen müssen für einen Sterilraum
einer Krankenhausapotheke (R
aumklasse
I) erhoben werden. Für L
abore in denen vergleichsweise w
enige Zytostatika-
Zubereitungen hergestellt w
erden, könnte auf die endständige Schwebstofffil-
terstufe verzichtet werden. D
ies entspricht den Anforderungen für die R
aum-
klasse II. Durch die höhere Partikelbelastung der L
uft in Räum
en der Klasse II
wird aber bei D
auerbetrieb die Standzeit der HE
PA-Filter der W
erkbank ver-hältnism
äßig kurz sein.
Die D
IN 1946 Teil 4 beschreibt auch genau die Ström
ungsverhältnisse für ein
Sterillabor. Hier sollte aus hygienischer Sicht die L
uft aus dem Sterilbereich zu
den weniger keim
armen B
ereichen strömen, um
Keim
e fernzuhalten. Praktisch
bedeutet das einen Überdruck im
Sterillabor, der durch eine höhere Zuluft-
menge verglichen m
it der Abluft erreicht w
ird.
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a-A
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eilu
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6564
3. Zytostatika-Herstellung
3.1. Arzneimittel-Annahme
Die Warenübernahme von Zytostatika darf nur durch geschultes Apo-thekenpersonal erfolgen.Das Öffnen der Pakete bzw. der eingeschweißten Zytostatika erfolgtan einem separaten Ort. Das Personal trägt entsprechende Schutzaus-rüstung.Auffälligkeiten wie z.B. Bruch, Kontamination etc. sind zu dokumen-tieren und dem Hersteller und der Fachkraft für Arbeitssicherheit zumelden. Die Ursache soll so schnell wie möglich ermittelt und abge-stellt werden.
Dr. Elisabeth Kretschmer, Eisenstadt
Außenkontaminationen von Zytostatika-Verpackungen können bei der industriel-
len Abfüllung bzw. bei Beschädigung während des Transportes oder der Lagerungentstehen. In Untersuchungen[1], die in europäischen Ländern mit vergleichbaren
Sicherheitsstandards zum Thema Außenkontaminationen von Zytostatika-Verpak-
kungen durchgeführt wurden, konnten diese in allen Fällen nachgewiesen werden.Durch Vernachlässigung von Sicherheitsrichtlinien im Umgang bei der Warenan-
nahme können Zytostatika als Reinsubstanz oder in hoch konzentrierter Form un-
kontrolliert verschleppt werden. Dies kann jedoch durch Einhaltung von Sicher-
heitsrichtlinien und einer obligatorischen Reinigung weitgehend vermieden wer-den.
WarenannahmeZytostatika-Lieferungen werden ungeöffnet zum Zytostatika-Auspackplatz trans-
portiert.
AuspackplatzEs handelt sich um einen speziell gekennzeichneten und gesicherten Platz. Das Öffnen der
Zytostatika-Lieferungen erfolgt nur durch entsprechend geschultes Personal.
Zytostatika-Herstellung
1999 / NRF 16. Erg.-Lief. 1999 od. Bundesgesundheitsblatt 9/1998 od. DAZ, 138, 43, 4176-4182
8. TRGS 560, Luftrückführung beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen, Bundesarbeitsblatt 5/1996
9. DIN 1946 Teil 2, Raumlufttechnik, Gesundheitstechnische Anforderungen, Januar 1983
10. DIN 1946 Teil 4, Raumlufttechnik, RTA in Krankenhäusern, Dezember 1989
11. DIN 1946 Teil 7, Raumlufttechnik, RTA in Laboratorien, Juni 1992
12.
Schema einer Sicherheits-werkbank nach DIN12980 mit segmentierterFilterstufe unter derArbeitsfläche.
Zeichnung einer idealen (Luft-)schleuse.
Zentrale Zytostatika-Abteilung
67
66
Literatur
1. Dr. Thekla K. Kiffm
eyer, Auß
enkontamination von M
edikamentenverpackungen; Krankenhauspharm
azie, 22. Jahrgang,
5/2001, 207-212
2. Dr.T.Kiffm
eyer: “Vorkomm
en und Beseitigung von A
ußenkontam
inationen bei Primärpackm
itteln“ 6. Fortbildungs-
veranstaltung “Sicherer U
mgang m
it Zytostatika”, IUTA
, Duisburg 2002
3. TRG
S 525 U
mgang m
it Gefahrstoffen in Einrichtungen zur hum
anmedizinischen V
ersorgung
Warenannahm
e von Zytostatika in der A
potheke(A
nlage zum A
ushang)
Die W
arenannahme von Z
ytostatika in der Apotheke erfolgt ausschließlich durch
entsprechend geschultes Apothekenpersonal. Z
ytostatika-Anlieferungen w
erden an
einem gesicherten, speziell gekennzeichneten Platz geöffnet, gereinigt und gelagert.
1. Die als Z
ytostatika gekennzeichneten Warenanlieferungen w
erden ungeöff-
net zum Z
ytostatika - Auspackplatz transportiert.
2. Persönliche Schutzausrüstung (Schutzkittel, Zytostatika-H
andschuhe) anlegen.3. A
uf einer flüssigkeitsdichten Arbeitsunterlage Sekundärverpackungen entfer-
nen und fachgerecht entsorgen.
4. Primärverpackung sorgfältig auf Schädigungen und K
ontaminationen unter-
suchen*.
5.Reinigen der Prim
ärverpackung mittels 2-stufigem
Wischverfahren:
erst 0,01 M N
aOH
und dann 98% Isopropanol.
6. Transport zum Lagerort (Z
ytostatikaschrank, Kühlschrank)
7. Fachgerechte Entsorgung der A
rbeitsunterlage und der Packmittel.
8. Reinigung der A
rbeitsfläche mit N
aOH
und Isopropanol.
* Ist die Primärpackung sichtlich beschädigt (S
prung, Bruch, Kontam
ination), wird das Zytostatikum
fachgerechtunter Einhaltung der entsprechenden S
chutz- und Entsorgungsrichtlinien entsorgt. Dieser Zw
ischenfall wird
dokumentiert und in Kopie an den H
ersteller und der Sicherheitsfachkraft w
eitergeleitet.
Zy
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tik
a-H
er
st
ellu
ng
1.Anlegen einer persönlichen Schutzkleidung (Z
ytostatika-Handschuhe, Z
ytosta-tika-K
ittel, siehe Kapitel 3.2 PSA
)
2.Bereitstellung einer flüssigkeitsdichten A
rbeitsunterlage und des Notfallsets
3.Öffnen der A
ußenverpackung, Entfernen der E
inschweißfolie
4.Öffnen der Sekundärverpackung (Faltschachtel)
5.Visuelle K
ontrolle der Primärverpackung auf B
ruch, Sprung, Außenkontam
i-
nationIst diese in O
rdnung:6.1.R
einigungsschritt der Primärverpackung m
it 0,01 M N
aOH
(Wischverfah-
ren) [2]2. R
einigungsschritt mit 98 %
Isopropanol (Wischverfahren)
7.Transfer des Zytostatikum
s in der Primärverpackung je nach Lagerbedingung
in den geschlossenen Zytostatikaschrank bzw
. in den Zytostatikakühlschrank
8.Fachgerechte Entsorgung der Packm
ittel9.R
einigung der Arbeitsfläche m
it 0,01 M N
aOH
und anschließend mit 98 %
Isopropanol
Ist diese nicht in Ordnung:
6.Anlegen der persönlichen Schutzausrüstung für besondere Fälle (zusätzlich
Atem
schutz, Schutzbrille, Überschuhe)
7.Fachgerechte Entsorgung gem
äß Technischer Regeln für G
efahrstoffe (TR
GS
525) und Gefahrstoffverordnung
8.Dokum
entation und Weiterleitung an die H
erstellerfirma und an die zustän-
dige Sicherheitsfachkraft
LagerortZ
ytostatika müssen separat von anderen Lagerartikeln an entsprechend gekenn-
zeichneten Lagerorten gelagert werden (geschlossener Z
ytostatika-Schrank, Kühl-
schrank). Durch das vorausgehende R
einigungsverfahren erfolgt die Lagerung in
der Primärverpackung.
Der innerbetriebliche Transport der Z
ytostatika muss in geeigneten, bruch- und
auslaufsicheren Behältnissen erfolgen.
Zy
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ng
6968
Um eine Kontamination der Beschäftigten mit Zytostatika zu verhindern, kommtan dritter Stelle neben organisatorischen Maßnahmen und der technischen Aus-
stattung die persönliche Schutzausrüstung zum Einsatz.
Es ist zu betonen, dass organisatorische Maßnahmen und technische AusstattungVorrang gegenüber der persönlichen Schutzausrüstung haben. So ist die technische
Ausstattung dem aktuellen Stand der Wissenschaft anzugleichen, da Schwächen
einer überalterten technischen Ausstattung nicht durch eine noch so gute persönli-che Schutzausrüstung ausgeglichen werden können (siehe Kapitel 2.1 Räume und
Ausstattung).
Nach Untersuchungen verschiedener Autoren [1-3] kann jedoch auch trotz ord-nungsgemäßer technischer Ausstattung die Möglichkeit der Kontamination im
Bereich außerhalb der Werkbank gegeben sein. In diesem Zusammenhang sind
auch Arbeiten zu beachten, die sich mit der Außenkontamination von Zytostatika-
Primärverpackungen befassen [4-6].Wegen der genannten Gefahren (siehe Kapitel 1.3 Gefährdungsbeurteilung) stellt
die persönliche Schutzausrüstung eine zwingende Maßnahme in Bezug auf die
Minimierung des Kontaminationsrisikos dar.Dies betrifft selbstverständlich auch Mitarbeiter, die Fertigarzneimittel für die Her-
stellung zusammenstellen und applikationsfertige Lösungen verpacken, ebenso wie
Mitarbeiter aus den Arbeitsbereichen Reinigung, Entsorgung und Transport, so-weit sie Umgang mit Zytostatika haben. Dies ergibt sich aus der Definition des
Begriffes “Umgang” gemäß der TRGS 525: Umgang ist das Herstellen einschließ-
lich Gewinnen oder das Verwenden. Verwenden beinhaltet Gebrauchen, Verbrau-
chen, Lagern, Aufbewahren, Be- und Verarbeiten, Abfüllen, Umfüllen, Mischen,Entfernen, Vernichten und Befördern. Umgang mit Gefahrstoffen schließt alle
Tätigkeiten in deren Gefahrenbereich ein.
Bei Verlagerung von Aufgaben aus den Einrichtungen zur humanmedizinischenVersorgung (Krankenhäuser, Arztpraxen, Apotheken u.ä.) auf externe Unterneh-
men (out sourcing), besonders häufig in den Bereichen Transport und Reinigung
anzutreffen, behalten die Schutzvorschriften auch für die externen Leistungser-bringer Gültigkeit. Der Auftraggeber (z.B. Krankenhausträger, Arzt, Apothekenlei-
ter) hat den Auftragnehmer (Geschäftsführer des externen Unternehmens) über
die Tatsache des Umganges mit CMR-Arzneimitteln zu informieren, damit dieser
Zytostatika-Herstellung
3.2. Persönliche Schutzausrüstung
Nach den geltenden Verordnungen, Regeln und Richtlinien (GefstoffV,TRGS 525, Zytostatika-Richtlinie der Länder, Regeln und Merkblät-ter der BGW/GUV) ist die Benutzung einer persönlichen Schutzaus-rüstung für jeden Mitarbeiter einer Zytostatika-Abteilung vorgeschrie-ben und ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Die persönlicheSchutzausrüstung muß über das CE-Zeichen verfügen und ist in derGefährdungsbeurteilung schriftlich festzulegen.
Dies betrifft im Falle der Zytostatika-Herstellung auch diejenigenMitarbeiter, die die Fertigarzneimittel für die Herstellung zusamm-menstellen und die applikationsfertigen Lösungen verpacken.
Die persönliche Schutzausrüstung besteht u.a. aus:
• Overall oder Schutzkittel (evtl. in Kombination mit Stulpen)
• Schutzhandschuhe
und in besonderen Fällen
• Atemschutz
• Schutzbrille
• Überschuhe
Die besonderen Fälle sind u.a.:
• Reinigungsarbeiten in der Zytostatika-Werkbank, die über dasbloße Abwischen der Arbeitsfläche hinausgehen
• Beseitigen von Zytostatika-Verschüttungen
• Filterwechsel der Zytostatika-Werkbank
Die PSA ist den verschiedenen Anforderungen anzupassen und er-gibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Gerhard Carstens, Hannover
Zytostatika-Herstellung
71
70
Geeignete A
usgangswerkstoffe
Die A
usgangswerkstoffe dürfen keine schädlichen A
uswirkungen auf die G
esund-
heit des Benutzers haben. D
ies könnte bei Latexhandschuhen relevant sein.
Angem
essener Oberflächenzustand
Teile einer PSA, die w
ährend der Tragedauer mit dem
Benutzer in B
erührung
komm
en können, dürfen keine scharfen Kanten oder Spitzen aufw
eisen, die über-m
äßige Reizungen oder V
erletzungen verursachen können. Dies könnten beispiels-
weise ungünstig plazierte K
lettverschlüsse an Einm
alkitteln sein.
Anpassung an die G
estalt des Benutzers
Die PSA
muß m
it geeigneten Verstell- und H
altesystemen oder durch eine ausrei-
chende Ausw
ahl an Größen und M
aßen der Gestalt des B
enutzers angepasst wer-
den können.
Informationsbroschüre des H
erstellersN
eben anderen Angaben m
uss die Broschüre A
nweisungen für Lagerung, G
e-brauch, R
einigung, Wartung, Ü
berprüfung und Desinfizierung enthalten. H
in-
weise zur Lagerung und zur D
esinfizierung oder ein Desinfizierungsverbot können
beispielsweise w
esentlichen Einfluß auf die Schutzw
irkung von Einm
alhandschu-hen haben.
PSA
, die die zu schützenden Körperteile ”um
hüllen””U
mhüllende” PSA
muss sow
eit wie m
öglich ausreichend belüftet sein oder mit
einer schweißabsorbierenden V
orrichtung versehen sein.
PSA
, die einer Alterung ausgesetzt sind
Kann die Leistung durch A
lterung spürbar beeinträchtigt werden, so sind auf
jedem E
xemplar der PSA
das Herstellungsdatum
und, wenn m
öglich, das Verfall-
datum anzugeben. K
ann der Hersteller keine präzisen A
ngaben machen, so hat er
alle zweckdienlichen Inform
ationen anzuführen, die den Benutzer in die Lage ver-
setzen können, aus der aktuellen Situation heraus eine plausible Verfallszeit zu
bestimm
en. Eine derartige A
lterung ist zum B
eispiel für Einm
alhandschuhe anzu-
Zy
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die Unterw
eisung, gegebenenfalls mit U
nterstützung des Auftraggebers, sachge-
recht durchführen kann (siehe Kapitel 1.3 U
nterweisung).
Vor der A
uswahl und dem
Einsatz der persönlichen Schutzausrüstung ist eine
Gefährdungserm
ittlung durchzuführen, in der neben Art und U
mfang der R
isi-ken am
Arbeitsplatz auch die A
rbeitsbedingungen und die persönliche Konstituti-
on des Trägers ermittelt w
erden (TR
GS 440, Z
H 1/700).
Bei der B
eurteilung und Ausw
ahl der persönlichen Schutzausrüstung zur asepti-schen H
erstellung von applikationsfertigen Zytostatika ist unbedingt darauf zu
achten, dass neben den Aspekten des Personenschutzes und des Tragekom
forts
auch die Belange des Produktschutzes beachtet w
erden. Die G
rundsätze des asep-tischen A
rbeitens und die GM
P-Vorschriften stehen gleichberechtigt neben den
Anforderungen des Personenschutzes.
Für die Entw
icklung, Herstellung und den V
ertrieb von PSA hat der R
at der EG
grundlegende Anforderungen für G
esundheitsschutz und Sicherheit formuliert.
Die K
enntnis der für den onkologischen Bereich relevanten A
nforderungen kann
Hilfestellung bei der A
uswahl und N
utzung geben:
Ergonom
ieD
ie PSA m
uss dem B
enutzer erlauben, seine Tätigkeit norm
al auszuüben, und
möglichst hohen, dem
Risiko angem
essenen Schutz bieten.
Höchstm
ögliches SchutzniveauA
ls optimaler Schutzgrad ist derjenige anzusehen, dessen Steigerung zu Problem
en
bei der Anw
endung und/oder zur Ablehnung durch den B
enutzer führen würde.
Nur eine akzeptierte Schutzausrüstung w
ird benutzt und kann ihre Schutzwir-
kung entfalten.
Schutzklassen entsprechend dem R
isikogradSind unterschiedliche Intensitätsgrade desselben R
isikos zu erwarten, so sind ent-
sprechende Schutzklassen vorzusehen. Unterschiedliche Intensitätsgrade können
sowohl im
Hinblick auf die verw
endeten Zytostatika w
ie auch die Verfahrensw
ei-
sen oder Tätigkeiten und E
xpositionsdauer gesehen werden.
Zy
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7372
3.2.1. Overall / Schutzkittel
Die körperbedeckende persönliche Schutzausrüstung (Overall, Kittel)muss hochgeschlossen sein. Sie hat lange Ärmel mit enganliegendenBündchen. An besonders exponierten Stellen sollte sie flüssigkeitsab-weisend sein. Aus Gründen des Produktschutzes sollte sie mindestenskeimarm sein und möglichst keine Partikel abgeben.
Gerhard Carstens, Hannover
Die ”Technische Regel für Gefahrstoffe” TRGS 525 empfiehlt für die Herstellung
von Zytostatika einen hochgeschlossenen Kittel mit langen Ärmeln und enganlie-
genden Armbündchen. Für Reinigungsarbeiten in der Sicherheitswerkbank, die
über das bloße Abwischen der Arbeitsfläche hinausgehen, wird ein flüssigkeitsdich-ter Schutzkittel mit langem Arm und enganliegendem Bündchen gefordert, ebenso
zur Beseitigung von unbeabsichtigten Verunreinigungen, die beim Zubereiten oder
der Applikation auftreten (siehe 4.2. Verhalten nach unbeabsichtigter Freisetzungvon Zytostatika). Beim Filterwechsel einer Sicherheitswerkbank ist der Einsatz von
Schutzkitteln vorgeschrieben, die nicht flüssigkeitsdicht sein müssen.
Die 1998 erschienene Zytostatika-Richtlinie der Länder, Bestandteil des NRF dort
unter Nummer I.7. Zytostatika, fordert – vorsichtig - als körperdeckenden Schutz
”geeignete Schutzkleidung”. Kommentierend wird ausgeführt, dass eine Kombina-
tion von vorne hochgeschlossenem, flüssigkeitsundurchlässigem Kittel mit langenÄrmeln und enganliegenden Armbündchen als geeignete Schutzkleidung für Per-
sonen- und Produktschutz angesehen wird.
Diskussion Kittel oder OverallDas Merkblatt M 620 (Sichere Handhabung von Zytostatika) der Berufsgenossen-
schaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege übernimmt wortgleich dieForderungen der TRGS 525 bezüglich des Kittels bei Herstellung, Reinigung und
Beseitigung von unbeabsichtigten Verunreinigungen.
Es ist naheliegend, als körperdeckende Schutzkleidung zunächst an einen Kittel zu
Zytostatika-Herstellung
nehmen.Falls eine veränderte Leistungsfähigkeit auf einer Alterung beruht, die auf ein vom
Hersteller empfohlenes Reinigungsverfahren zurückzuführen ist, so hat dieser wenn
möglich auf jedem Exemplar anzugeben, wie oft die PSA höchstens gereinigt wer-den darf. Dies dürfte auf Kittel und Overalls zum Mehrfachgebrauch zutreffen.
Zur Umsetzung der EG-Richtlinie dient auf nationaler Ebene die Verordnungüber Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutz-
ausrüstungen bei der Arbeit (PSA-BV), die neben der Definition des Anwendungs-
bereiches grundsätzliche Regelungen für Bereitstellung, Benutzung und Unter-weisung enthält.
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Allgemeine rechtliche Grundlagen:
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98: 99-105
• TRGS 440: Ermitteln und Beurteilung der Gefährdung durch Gefahrstoffe am Arbeitsplatz: Vorgehensweise
(Ermittlungspflichten) März 1999, BArBl. Nr. 3/99
• ZH 1/700: Regeln für den Einsatz von Schutzkleidung, Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften April
1994
• Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten für persönliche Schutzausrü-
stung (9/686/EWG) September 1996
• Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der
Arbeit (PSA- Benutzungsverordnung – PSA-BV) Dezember 1996, BGBl. I 1996: 1841
Zytostatika-Herstellung
75
74
Der Produktschutz kann unabhängig von der W
iederverwendbarkeit gew
ährleistetw
erden. In der EG
-GM
P-Leitlinie wird gefordert, dass der R
aum, in dem
die
Zytostatika-W
erkbank steht, ein Reinraum
der Klasse B
und verwendete Schutz-
und Bereichskleidung sterilisiert sein m
uss (siehe 2.1. Räum
e und Ausstattung).
Ungeachtet dessen w
erden in Deutschland Z
ytostatika-Herstellungsbereiche be-
trieben, die diesen Anforderungen nicht entsprechen. B
ei Raum
qualitäten der Klasse
C und schlechter kom
mt der Frage nach dem
Produktschutz durch die Schutzklei-dung eine geringere B
edeutung zu. In diesen Einrichtungen sollte aber zum
indest
darauf geachtet werden, dass die in die W
erkbank (Reinraum
Klasse A
) reichenden
Körperteile durch sterilisierte und partikelarm
e Schutzkleidung bedeckt sind. Dies
kann gegebenenfalls durch entsprechende Ärm
elstulpen gewährleistet w
erden.
Neben den A
spekten des Personen- und Produktschutzes sind Aspekte des Trage-
komforts, der W
irtschaftlichkeit und der Um
weltbelastung bei der A
uswahl zu
berücksichtigen.
Die B
edeutung des Tragekomforts bringen H
arrison und Kloos auf den Punkt:
”Die A
uswahl des besten Schutzkleidungsm
aterials aus dieser Gruppe” (untersuch-
ter Materialien) stellt keinen Schutz sicher, w
enn die Zubereiter die Schutzkleidung
nicht ordnungsgemäß tragen”[1]. W
irtschaftliche Betrachtungen m
üssen selbst-verständlich die G
esamtkosten berücksichtigen, w
as bei mehrfach nutzbarer Schutz-
kleidung möglicherw
eise auch Kontroll- und U
nterweisungsm
aßnahmen ein-
schließt. Schwieriger dürfte sich eine B
ewertung der U
mw
eltverträglichkeit gestal-
ten, die neben den Belastungen der H
erstellung auch die der Reinigung und E
nt-sorgung berücksichtigen m
uss. Die B
eurteilung setzt genaue Kenntnis der Prozesse
voraus. Der Preis ist w
enig hilfreich, da dieser eher die Marktsituation w
iedergibt als
den Um
weltkosten R
echnung trägt.
Diskussion Tragedauer
Für Schutzkleidung gibt es im G
egensatz zu Schutzhandschuhen nur sehr einge-schränkt E
mpfehlungen zur Tragedauer. D
ie TR
GS 525 legt fest, dass die beim
Zubereiten von C
MR
-Arzneim
itteln zu tragende Schutzausrüstung bei Verunrei-
nigung oder Beschädigung sofort zu w
echseln ist. Ergänzend führt die R
ichtlinie
Zy
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ellu
ng
denken. Dies ist ein im
Gesundheitsw
esen gebräuchliches Kleidungsstück m
it un-terschiedlichen Schutzfunktionen, in vielfältigen Q
ualitäten verfügbar und ohne
großen Aufw
and anzulegen. Es gibt allerdings auch T
ätigkeits- und Gefahrenbe-
reiche, in denen über Alternativen nachgedacht w
erden muss. H
ier ist zunächst derH
erstellungsbereich zu nennen. Werden hier die A
nforderungen nach einem R
ein-
raum K
lasse A (W
erkbank) in einem R
einraum der K
lasse B (H
erstellungsraum)
erfüllt, so lässt sich dieser Standard leichter mit einer K
ombination von O
verall,Stiefel und K
apuze erhalten als mit K
ittel, Haube und R
einraumschuh.
Während im
Herstellungsbereich m
it beiden Varianten akzeptable E
rgebnisse zuerzielen sind, ist im
Gefahrenbereich bei der B
eseitigung unbeabsichtigter Verun-
reinigungen – zumindest w
enn es sich um größere Flüssigkeits- oder Feststoffm
en-
gen handelt – ein Kittel keine geeignete Schutzkleidung. E
in langer Kittel, der die
Beine eines stehenden M
enschen schützt, kann zum Staubw
edel oder Wischm
oppw
erden, wenn der Träger sich zur B
eseitigung von Bruch und K
ontamination in die
Hocke begibt oder nach vorn beugt. V
on daher ist zumindest für Spill-K
its ein
ausreichend großer Overall zu fordern und generell als Schutzanzug für den Z
yto-statikabereich überlegensw
ert (siehe 4.2. Verhalten nach unbeabsichtigter Freiset-
zung von Zytostatika).
Diskussion E
insatz von Einm
almaterial oder m
ehrfach zuverw
endende Produkte
Schutzkleidung wird sow
ohl für den Einm
algebrauch wie auch zur m
ehrfachen
Benutzung angeboten. B
ei der Entscheidung in dieser grundsätzlichen Frage sind
zunächst die Aspekte des Personenschutzes und des Produktschutzes zu betrach-
ten.
Wenn die Sam
mlung von potentiell kontam
inierter Mehrw
egkleidung sicher ge-
staltet ist, die Reinigungsverfahren eventuell vorhandene K
ontaminationen rück-
standslos entfernen, ohne die Schutzeigenschaften des Materials zu beeinträchti-
gen, und eine Gefährdung des W
äschereipersonals ausgeschlossen ist, so ist die
mehrfach nutzbare Schutzkleidung der E
inmalkleidung aus Sicht des Personal-
schutzes gleichwertig.
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77
76
ten, dass eine flüssigkeitsdichte, möglicherw
eise glatte Außenfläche der PSA
zumA
btropfen flüssiger Kontam
inationen führen kann, mit daraus folgender w
eiteren
Verschleppung. B
isher veröffentlichte Untersuchungen zeigen, dass m
arktübliche
Produkte in sehr unterschiedlichem M
aße vor Penetration und Permeation von
Zytostatikalösungen schützen [1, 2, 3]. B
edauerlicherweise scheinen sich Trage-
komfort und Schutzw
irkung umgekehrt proportional zu verhalten [1]. E
in ideales
Schutzkleidungsmaterial verfügt über eine saugfähige A
ußenseite mit flüssigkeits-
dichter Innenseite, die den Penetrations- und Permeationsschutz m
it einem hohem
Tragekomfort und guter A
tmungsaktivität kom
biniert. Die U
nmöglichkeit dieser
Kom
bination zwingt zu K
omprom
issen, die nach den Bedingungen vor O
rt ge-troffen w
erden müssen.
Textile Materialien
Verw
endet werden können langärm
elige, hochgeschlossene Kittel, die auch als O
P-K
ittel in einem K
rankenhaus eingesetzt werden, oder O
veralls aus entsprechendem
Material. B
ei diesen OP-K
itteln handelt es sich gemäß R
ichtlinie 93/42 EW
G um
Medizinprodukte [4], die den A
nforderungen gemäß E
N 13795 genügen m
üssen[5]. A
uch wenn die Z
ielrichtung dieses Standards auf die Verhinderung einer infek-
tiösen Keim
übertragung während einer O
P ausgerichtet ist, sollten die dadurch
gewährleisteten E
igenschaften auch im H
erstellungsbereich unter Aspekten des
Personen- und Produktschutzes zweckdienlich sein. In dieser N
orm w
erden unter
anderem A
nforderungen hinsichtlich Keim
penetration, Flüssigkeitsdurchtritt und
Partikelfreisetzung festgelegt.
Als textile B
arriere-Materialien stehen heute G
ewebe oder Lam
inate wie folgt zur
Verfügung:
Mischgew
ebe aus Polyester und Baum
wolle
Eine innige G
arnmischung aus Polyester und langstapeliger B
aumw
olle, die zu
einem dichten G
ewebe verarbeitet ist und zusätzlich eine Fluorcarbonausrüstung
erhält, kann eine Barrierew
irkung erzielen, die Standardanforderungen genügt.
Zy
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der AO
LG aus, dass die bereichsbezogene persönliche Schutzausrüstung beim
Ver-
lassen des Zytostatika-A
rbeitsbereiches abgelegt werden m
uss. Dies kann m
ögli-
cherweise m
ehrstündige Tragezeiten bedeuten.
Als potentielles R
isiko für Personen ist die unbemerkte K
ontamination der Schutz-
kleidung anzusehen, die bei Durchdringung der Schutzkleidung zu einer direkten
Gefährdung des Trägers führt. D
arüber hinaus sind durch Verschleppung der K
on-tam
ination auch andere Personen gefährdet. Die V
erschleppungsproblematik spielt
ebenfalls eine Rolle, w
enn die Arbeit im
Herstellungsbereich für eine kürzere (M
i-
nuten bis Stunden) oder längere Zeit (Stunden bis Tage) unterbrochen w
ird. Die
Kittel oder O
veralls - mit unerkannter K
ontamination behaftet - können sow
ohl
beim A
b- und Anlegen w
ie auch bei der Aufbew
ahrung zur direkten Kontam
ina-
tion der Personen wie auch zur V
erschleppung der Verunreinigung auf andere
Gegenstände und Flächen führen. U
nter Berücksichtigung des Produktschutzes
ist bei Beachtung der G
MP-R
ichtlinien eine Mehrfachverw
endung ohne Aufar-
beitungsprozess (Reinigung und Sterilisation) nicht vertretbar. B
ei der Beurteilung
der Kosten sollte nicht nur die Z
ahl der Kittel oder A
ufarbeitungsprozesse in Be-
tracht gezogen werden, sondern auch der A
ufwand, der durch V
erschleppung von
Kontam
inationen oder Mängel bei der A
sepsis entstehen kann. Abw
eichungen in
der Verfahrensw
eise vom Stand der Technik sind nur statthaft, w
enn die gleicheQ
ualität nachweislich gew
ährleistet werden kann (siehe 3.3.1. V
alidierung der asep-
tischen Arbeitstechnik). A
uch diese Nachw
eisführung stellt einen Kostenfaktor dar,
der nicht außer acht gelassen werden darf.
Eng verknüpft m
it der Tragedauer ist die Frage ”flüssigkeitsdicht oder nicht”. Auch
beim A
rbeiten in einer Werkbank sind K
ontaminationen m
it beispielsweise A
eroso-
len oder Tropfen im B
ereich der Arm
e, Brust, des B
auchs und der Oberschenkel
vorstellbar. Beim
Auspacken und A
nreichen von Zytostatika ist eine K
ontaminati-
on der Schutzkleidung durch Verunreinigungen auf der Prim
ärverpackung mög-
lich, die z.B. durch Spritzer beim
Händew
aschen gelöst oder suspendiert werden
können. Im Falle von B
ruchschäden sind Kontam
inationen in jeglichem A
usmaß
denkbar. Diese Ü
berlegungen machen den W
unsch verständlich, auch im H
erstel-
lungsbereich flüssigkeitsdichte Schutzkleidung zu tragen. Allerdings ist zu beach-
Zy
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79
78
statikaherstellung angeboten, die aus Polypropylen mit und ohne Polyethylenbe-
schichtung bestehen. Sie sind auch unsteril erhältlich. Der Tragekom
fort ist deut-
lich geringer als bei textilen Materialien.
Daten über m
ögliche Permeation von Z
ytostatika liegen bisher nur in begrenztem
Um
fang vor [1, 2, 3] und sind gegebenenfalls vom H
ersteller oder Lieferanten zu
erfragen.
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Zy
to
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er
st
ellu
ng
Mikrofilam
entgewebe
Die G
arne der Mikrofilam
entgewebe w
erden aus sehr feinen endlosen Polyesterfila-
menten gesponnen. Sie sind praktisch partikelfrei und sehr langlebig. M
it Fluorcar-
bonausrüstung flüssigkeitsabweisend gem
acht genügen auch diese Gew
ebe denStandardanforderungen.
Textile Laminate
Bei einem
Trilaminat ist eine m
ikroporöse Mem
bran zwischen einer O
ber- und
Unterschicht eingebettet. D
ie Porengrösse der Mem
bran kann so ausgelegt werden,
dass eine wirksam
e Barriere gegen die Penetration von B
akterien und Viren in
Verbindung m
it Flüssigkeit vorhanden ist. Für Wasserdam
pf stellt diese mikroporö-
se Mem
bran kein Hindernis dar, so dass eine natürliche T
hermoregulation gew
ähr-
leistet ist. Im G
egensatz zu den Barriere-G
eweben m
it Fluorcarbonausrüstung ist
ein Trilaminat auch bei hoher D
ruckbelastung absolut dicht gegen mikrobiologi-
sche Keim
e. Da O
ber- und Unterschicht aus Polyesterfilam
enten bestehen, erfolgt
praktisch keine Partikelfreisetzung.
Steht die für die Zytostatikaherstellung genutzte Sicherheitsw
erkbank nicht in ei-
nem R
einraum der K
lasse B, kann von einer E
ndsterilisation der Kittel abgesehen
werden, da die K
ittel je nach Reinigung- und Trocknungsvorgang durch eine H
it-zebehandlung keim
arm sind. Sie sind durch sterile (sterilisierte) Stulpen aus flüssig-
keitsabweisendem
Material zu ergänzen. D
abei sollten die Handschuhstulpen über
die Bündchen der A
rmstulpen gezogen w
erden, um an dem
Übergang der H
and-
schuhe zu den Arm
stulpen optimalen Schutz zu gew
ährleisten.B
ei Verw
endung von Mehrw
egmaterialien sind die A
ngaben des Herstellers zur
Benutzung bezüglich R
einigungs- und Aufarbeitungsverfahren, D
esinfektion und
Imprägnierung zu beachten [6].
Für die textilen Barrierem
aterialien sind zur Zeit keine D
aten über mögliche Per-
meation von Z
ytostatika bekannt.
Einm
alkittel aus flüssigkeitsabweisendem
Material
Es w
erden sterile (sterilisierte) Kittel – und Stulpen - als E
inmalartikel für die Z
yto-
Zy
to
sta
tik
a-H
er
st
ellu
ng
8180
ten Zytostatika (Handelspräparaten) sollte geprüft sein. Bei Wahl der Handschuhesollten die Qualitätsanforderungen der DIN EN 374 berücksichtigt werden [3].
Die Handschuhe sind so zu lagern, dass ihre Qualität nicht beeinträchtigt wird.
Handschuhe als Barriere gegen ZytostatikaSchutzziel und beeinträchtigende EinflüsseHandschuhe, die im Bereich der Zytostatika-Herstellung eingesetzt werden, sindein wichtiger Teil der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und dienen in den
überwiegenden Fällen auch dem Schutz des herzustellenden Produktes. Der ideale
Schutzhandschuh ist für Schadstoffe undurchlässig. In Wirklichkeit trifft dies nichtuneingeschränkt zu.
Ein Durchdringen des schädlichen Stoffes durch das Handschuhmaterial kann
durch Penetration oder Permeation erfolgen. Diese Vorgänge werden wie folgt defi-
niert (DIN EN 374-1):
Penetration: Die Bewegung einer Chemikalie und/oder eines Mikroorganismus
durch poröses Material, Säume, Nadellöcher oder andere Mängel im Schutzhand-schuhmaterial auf nicht molekularer Ebene.
Permeation: Der Vorgang, bei dem eine Chemikalie sich durch das Material eines
Schutzhandschuhes auf molekularer Ebene bewegt. Permeation schließt folgendePunkte ein:
1.Aufnahme der Moleküle der Chemikalie in die beaufschlagte (äußere) Ober-
fläche des Materials
2.Diffusion der aufgenommenen Moleküle im Material;3.Abgabe der Moleküle von der entgegengesetzten (inneren) Oberfläche des
Materials.
Wie ist das Rückhaltevermögen der eingesetzten Handschuhe geprüft?Beim Arbeiten mit Zytostatika finden üblicherweise Handschuhe zum einmaligen
Gebrauch Verwendung. Dies sind z.B. Operationshandschuhe, Untersuchungs-und Pflegehandschuhe, die nach der Norm “Medizinische Handschuhe zum ein-maligen Gebrauch“ DIN EN 455 geprüft sind. Die Zweckbestimmung dieser
Handschuhe ist die Verwendung im medizinischen Bereich, um den Patienten und
Zytostatika-Herstellung
3.2.2. Einmalhandschuhe zum Schutz bei derHerstellung von Zytostatika-Lösungen
Es müssen geeignete Handschuhe bzw. Handschuhkombinationengetragen werden, die routinemäßig sowie bei Kontamination gewech-selt werden.
Dr. Renate Hepp, Gießen
Einmalhandschuhe zum Schutz bei der HerstellungEs werden zur Zytostatika-Herstellung sterile Einmalhandschuhe verwendet, die
dem Produktschutz im Sinne der aseptischen Herstellungsweise dienen, gleichzei-tig aber auch die Funktion einer persönlichen Schutzausrüstung (PSA) erfüllen.
Bei der Zytostatika-Herstellung müssen sterile, puderfreie Einmalhandschuhe ein-
gesetzt werden. Steril müssen sie sein, um die aseptische Herstellungsweise derZytostatikalösungen nicht zu gefährden und puderfrei, damit durch die Hand-
schuhe die Partikelbelastung im Herstellungsbereich nicht erhöht wird. Laut TRGS
540 müssen Latexhandschuhe puderfrei und allergenarm sein [1].Um dem Sicherheitsanspruch für Person und Produkt bei der Herstellung von
Zytostatika gerecht zu werden, müssen die Handschuhe reißfest sein sowie eine
gute Passform mit dicht abschließenden Bündchen und eine gute Griffigkeit besit-
zen.Des Weiteren wird die Erkennbarkeit von Läsionen (Fehler, Löcher, Einrisse) vor
und während des Gebrauches der Schutzhandschuhe gefordert. Die Erkennbar-
keit kann mittels gefärbter Handschuhe bzw. Handschuhkombinationen schnellerund sicherer ermöglicht werden [2, 3]. Handschuhe sollten Standards entsprechen,
die eine gewisse Dichtigkeit gewährleisten [4, 5, 6].
Der Anwender hat sich vor Gebrauch zu vergewissern, dass die makroskopischeBeschaffenheit der Handschuhe einen zuverlässigen Kontaminationsschutz für Per-
son und Produkt bietet.
Die Schutzfunktion der Handschuhe gegenüber den in der Herstellung verwende-
Zytostatika-Herstellung
83
82
formation und G
ebrauchsanweisung“, m
uss der Handschuh-H
ersteller die vonihm
erreichte Leistungsstufe angeben [9].
Prüfung auf Permeation der Prüfchem
ikalie nach DIN
EN
374“Schutzhandschuhe gegen C
hemikalien und M
ikroorganismen“ (D
IN E
N 374)
werden außerdem
einem Perm
eationstest unterworfen.
Für jede Prüfchemikalie w
erden die Schutzhandschuh-/Prüfchemikalien-K
ombi-
nationen nach ihrer Durchbruchzeit eingeteilt, w
ährend derer der Handschuh eine
Permeation verhindert. D
er unten angegebene Schutzindex basiert auf der Durch-
bruchzeit (Tabelle 1), die während des konstanten K
ontaktes mit der Prüfchem
ika-lie unter üblichen Laborbedingungen, w
ie in der DIN
EN
374-3 beschrieben,
bestimm
t wird. D
ie tatsächliche Dauer des Schutzes am
Arbeitsplatz kann beträcht-
lich von diesem Schutzindex abw
eichen.
Tabelle 1: Schutzindex bezüglich der Permeation
Die D
urchbruchzeit ist definiert als die Zeit, die zw
ischen der ersten Anw
endungder Prüfchem
ikalie auf die Außenoberfläche des M
aterials eines Schutzhandschuh-
materials und dem
anschließenden Auftreten auf der anderen Seite des M
aterials
verstreicht, gemessen w
ie in der Norm
beschrieben (DIN
EN
374-3).W
ichtig zu erwähnen ist, dass der D
urchbruch als erreicht angesehen wird, sobald
die Permeationsrate der Prüfchem
ikalie durch das Handschuhm
aterial 1µg
min
-1 cm-2 beträgt. Solange die Perm
eationsrate hingegen niedriger liegt, wird der
Handschuh als sicher für den U
mgang m
it der (flüssigen) Prüfchemikalie angese-
hen. Die V
ersuche werden bei einer Standard-Prüftem
peratur (23 ± 1)°C durchge-
führt.
Gem
essene Durchbruchzeit
Schutzindex
> 10 min
> 30 min
> 60 min Tabelle
> 120 min
> 240 min
> 480 min
Klasse 1
Klasse 2
Klasse 3
Klasse 4
Klasse 5
Klasse 6 Z
yt
os
ta
tik
a-H
er
st
ellu
ng
den Anw
ender vor Kontam
ination zu schützen [4].W
eiterhin werden für den U
mgang m
it Zytostatika nach D
IN E
N 374 geprüfte
Handschuhe eingesetzt. H
andschuhe, die dieser Norm
entsprechen, dienen dem
“Schutz vor Chem
ikalien und Mikroorganism
en“ und sollen allein den Träger vorden genannten E
inflüssen schützen.
Prüfung auf D
ichtheit nach DIN
EN
455“M
edizinische Handschuhe zum
einmaligen G
ebrauch“ werden auf U
ndichtigkei-
ten geprüft.
Als Prüfverfahren w
ird eine Wasserhalteprüfung zur Feststellung von U
ndichtig-keiten durchgeführt. N
ach Punkt 5.1 geprüfte Einm
alhandschuhe müssen das
einzuhaltende Niveau für die D
ichtigkeit mit einer A
QL von 1,5 erfüllen.
Die A
QL (= A
cceptable Quality Level = annehm
bare Qualitätsgrenzlage = akzep-
tierbares Qualitätsniveau) ist B
estandteil eines statistischen Kontrollsystem
s, das
von Norm
behörden, Herstellern und V
erbrauchern erarbeitet wurde, um
den
Qualitätsstandard eines Produktes zu prüfen. E
in wichtiger Faktor ist dabei die
Anzahl der zu prüfenden M
uster, die die Beurteilung der Produktqualität entschei-
dend beeinflusst. Das bedeutet: je kleiner der A
QL-W
ert, desto “besser“ das Pro-
dukt und je höher der Stichprobenumfang, desto “höher“ die W
ahrscheinlichkeit,nicht der N
orm entsprechende Losgrößen aus der Produktion zu entdecken [7].
Näheres zur A
QL (A
nwendung, V
erwendbarkeit, Festlegung von A
QL-W
erten)
siehe DIN
ISO 2859-1 [8].
Prüfung auf Penetration nach DIN
EN
374“Schutzhandschuhe gegen C
hemikalien und M
ikroorganismen“ (D
IN E
N 374)
werden zur Prüfung auf D
ichtheit einem Penetrationstest unterw
orfen.A
ls Prüfverfahren für den Widerstand gegen Penetration ist die Luft-Leck-Prüfung
Punkt 5.2 bzw. die W
asserleckprüfung Punkt 5.3 anzuwenden.
Bei dieser A
rt von Handschuhen w
erden in der DIN
EN
374-1 bezüglich desA
nspruches an den Widerstand gegen Penetration 3 Leistungsstufen unterschieden
(Stufe 1-3) mit entsprechender einzuhaltender A
QL (0,65/ 1,5/ 4,0).
Laut DIN
EN
420 “Allgem
eine Anforderungen für H
andschuhe“, Punkt 7.3 “In-
Zy
to
sta
tik
a-H
er
st
ellu
ng
85
84
Latexhandschuhen permeierte T
hiotepa rascher als andere Zytostatika durch das
Handschuhm
aterial. Ein D
oppelhandschuh bot den besten Schutz [19].
In Untersuchungen m
it 5 Zytostatika erfüllten N
eoprenhandschuhe bei 3 Stun-
den Testzeit die Durchbruchskriterien der D
IN E
N 374-3, w
obei die Messung
von Cyclophospham
id anfällig für Interferenzen aus dem H
andschuhmaterial w
ar
[20, 21, 22]. Im V
ergleich zu ungepuderten, latexhaltigen OP-E
infach- und Dop-
pelhandschuhen schnitten Neoprenhandschuhe in ihrem
Rückhalteverm
ögen ge-genüber den getesteten Z
ytostatika gleich gut bzw. besser (bezogen auf T
hiotepa)
ab [19].
An N
itrilhandschuhen wurde m
it Hilfe einer konduktom
etrischen Methode keine
Permeation der 11 untersuchten Z
ytostatika unter den Versuchsbedingungen des
Am
erikanischen Standards der AST
M festgestellt. D
ie Prüfung von Carm
ustin
ergab den Nachw
eis von Alkohol im
Akzeptorm
edium, allerdings keine E
rhöhung
der Leitfähigkeit. Da es jedoch m
öglich ist, dass die in Ethanol gelöste Substanz
gemeinsam
mit dem
Ethanol perm
eiert, sollte dies laut Meinung der A
utoren weiter
untersucht werden [23, 24].
Kürzlich durchgeführte Studien erfolgten erneut in A
nlehnung an die Methode
der DIN
EN
374. In einer Untersuchung m
it 15 Zytostatika w
urde die Resistenz
ausgewählter H
andschuhe gegenüber den Zytostatikalösungen über 3h getestet.
Hierbei w
urden neue Zytostatika und auch bisher als kritisch bekannte Substanzen
getestet. Die m
eisten Zytostatika zeigten keine oder nur geringe Perm
eation. Die
gemittelte Perm
eationsrate über 3h lag bei = 0,2 nmol m
in-1 cm
–2. Für Carm
ustin
betrug diese Permeationsrate bei einlagigen Latexhandschuhen bis zum
11-fachen
dieses Wertes [15].
In einer zweiten U
ntersuchung wurden die Z
ytostatika-Handelspräparate eines
Arzneim
ittelherstellers in Kom
bination mit verschiedenen E
inmal-Schutzhandschu-
hen aus unterschiedlichen Materialien auf ihr Perm
eationsverhalten getestet. Auch
hier lagen die gemittelten Perm
eationsraten über einen Zeitraum
von 3h unterhalb
von 1µg min
-1 cm–2 [25].
Zy
to
sta
tik
a-H
er
st
ellu
ng
Untersuchungen zur Perm
eation von Zytostatika durch
Schutzhandschuhe
Handschuhe, die in der Z
ytostatika-Herstellung V
erwendung finden, sollten zu-
sätzlich auf ihren Widerstand gegen Perm
eation der verarbeiteten Zytostatika (H
an-delspräparate) getestet w
erden, sofern Prüfungen aufgrund ihrer eigentlichen Zw
eck-
bestimm
ung (z.B. O
P-Handschuhe) dies nicht beinhalten.
Die m
eisten Untersuchungen in diesem
Zusam
menhang w
urden von interessier-ten A
rbeitsgruppen nach nicht standardisierten Methoden durchgeführt.
Permeabilitätsuntersuchungen an O
P-Handschuhen aus Latex und Polyvinylchlo-
rid (PVC
) haben gezeigt, dass Latexhandschuhe vor den meisten Z
ytostatika einenbesseren Schutz bieten als PV
C-H
andschuhe [10]. Aufgrund dieser E
rgebnisse
und seines Tragekomforts sow
ie seinen Materialeigenschaften w
urde der Latex-
handschuh bevorzugt in der Zytostatikaherstellung eingesetzt. D
a im H
andschuh
enthaltene Latexproteine jedoch bei einigen Anw
endern zu Allergien führen kön-
nen, mussten auch H
andschuhe aus anderen Materialien auf ihre Tauglichkeit für
den Um
gang mit Z
ytostatika geprüft werden.
Zahlreiche Perm
eationsuntersuchungen wurden an handelsüblichen Latexhand-
schuhen (Materialstärke etw
a 0,2-0,4 mm
) oder auch an Handschuhkom
binatio-
nen (zwei dünnere Latex-O
P-Handschuhe übereinander getragen) durchgeführt
[2, 11, 12, 13, 14]. Bei einlagigen Schutzhandschuhen aus Latex w
ird häufig übereine rasche Perm
eation von Carm
ustin und/oder Thiotepa berichtet. In geringerem
Um
fang wird M
itoxantron in diesem Z
usamm
enhang erwähnt [2, 10, 11, 12, 13,
15]. Kom
binationen von zwei Latex-O
P-Handschuhen erw
iesen sich in Untersu-
chungen mit der M
odellsubstanz Carm
ustin und vier weiteren Z
ytostatika als bes-sere B
arriere oder sogar als zuverlässig in ihrem R
ückhaltevermögen [12, 14].
Latexhandschuhe mit einer geringen W
andstärke (ca. 0,24 mm
) zeigten in einer
Untersuchung m
it Ifosfamid einen besseren Schutzeffekt gegenüber dem
Zytosta-
tikum als Latexhandschuhe aus stärkerem
Material (0,33 m
m) [16]. E
in OP-D
op-
pelhandschuh-System (zw
ei dünne hydrogelpolymerinnenbeschichtete Latexhand-
schuhe übereinander getragen) bot, verglichen mit in D
eutschland handelsübli-chen Schutzhandschuhen, sogar einen sehr guten Schutz gegenüber C
armustin
und erwies sich im
Test mit w
eiteren Zytostatika einem
Einfachhandschuh dersel-
ben Art als überlegen [17, 18, 19]. A
uch bei hydrogelpolymerinnenbeschichteten
Zy
to
sta
tik
a-H
er
st
ellu
ng
87
86
Sekundärprävention: Latexallergiker dürfen nur latexfreie Handschuhe verw
en-den. Sie m
üssen jeglichen Kontakt m
it latexhaltigen Produkten vermeiden.
Gesetzliche Vorschriften zum
Um
gang mit Latexhandschuhen
Der U
mgang m
it Latexhandschuhen fällt unter die Gefahrstoffverordnung [34],
die aufgrund des Chem
ikaliengesetzes [35] erlassen wurde, da sie zu den E
rzeugnis-
sen gehören, aus denen beim U
mgang gefährliche Stoffe freigesetzt w
erden können[36]. Latexproteine gehören aufgrund ihrer sensibilisierenden E
igenschaften zu
den gefährlichen Stoffen im Sinne des C
hemikaliengesetzes.
In den USA
besteht seit 1997 eine Kennzeichungspflicht für latexhaltige M
edizin-produkte [30]. Im
Zuge einer H
armonisierung der internationalen N
ormen, bezo-
gen auf die biologische Bew
ertung von Handschuhen aus N
aturkautschuklatex,
fand die Kennzeichnungspflicht auch E
inzug in die EN
455-3 [4]. Hier ist vorge-
schrieben, dass Latexhandschuhe mit dem
Hinw
eis “(Dieses Produkt) enthält N
a-turkautschuklatex, w
odurch Allergien ausgelöst w
erden können“ deklariert werden
müssen.
Aufgrund der U
mgangsvorschriften der G
efahrstoffverordnung hat der Arbeitge-
ber die Pflicht zu prüfen, ob in seinem U
nternehmen m
it Gefahrstoffen um
gegan-
gen wird (E
rmittlungspflicht [37]). D
er Hersteller oder Lieferant von H
andschu-
hen muss dem
Arbeitgeber auf V
erlangen Produktinformationen zur V
erfügungstellen [38] (z.B
. den Proteingehalt der Handschuhe). D
er Arbeitgeber hat die
sogenannte Substitutionspflicht [39]. Das heißt, er m
uss prüfen, ob Erzeugnisse
mit geringerem
Risiko erhältlich sind, ihm
die Verw
endung dieser Erzeugnisse zu-
mutbar ist, und die Substitution für Leben und G
esundheit der Arbeitnehm
ererforderlich ist. (Ist dies zutreffend, darf er nur entsprechende H
andschuhe bereit-
stellen) [30].
Da die V
erwendung von Latexhandschuhen einen U
mgang m
it Gefahrstoffen
darstellt, müssen sie in das vom
Arbeitgeber gem
äß Gefahrstoffverordnung geführ-
te Gefahrstoffverzeichnis aufgenom
men w
erden [40]. Ebenso m
üssen Latexhand-
schuhe bei der für den Herstellungsbereich erstellten B
etriebsanweisung berück-
sichtigt werden. E
ine Unterw
eisung der Mitarbeiter im
Um
gang mit diesen Pro-
dukten muß m
indestens einmal jährlich erfolgen [41]. Siehe auch K
apitel 1.3.
Gefährdungsbeurteilung, B
etriebsanweisung und U
nterweisung.
Zy
to
sta
tik
a-H
er
st
ellu
ng
Besondere H
inweise zu Latexhandschuhen
Latexallergie
In den Jahren zwischen 1980 und 1990 kam
es zu einer drastischen Zunahm
e vonSoforttyp-A
llergien gegen Naturlatexprodukte, vor allem
verursacht durch Hand-
schuhe. Beschäftigte im
Gesundheitsw
esen gehören zu den Risikogruppen [26].
Eine T
heorie für die Zunahm
e der Allergierate ist der rapide A
nstieg im H
and-schuhgebrauch seit 1987 [27]. Z
um anderen haben die verstärkte N
achfrage und
der Kostendruck in der V
ergangenheit zu kostengünstigeren Produktionsverfahren
und damit zu Produkten m
it höherem Proteinanteil auf dem
Markt geführt [27,
28]. Inzwischen beträgt die H
äufigkeit von Latexallergien bei Beschäftigten im
medizinischen B
ereich bis zu 17% [29]. D
ie überwiegend auftretenden Soforttyp-
oder Typ-I-Allergien w
erden durch Latexproteine ausgelöst. Daneben treten je-
doch auch Spättyp- oder Typ-IV-A
llergien (6 - 48 Stunden nach Allergenkontakt)
auf. Auslöser hierfür sind die im
Herstellungsprozeß als V
ulkanisationsbeschleuni-
ger eingesetzten Zusatzstoffe, insbesondere die G
ruppe der Thiuram
e [30].
Ein besonderes A
llergisierungsrisiko stellen gepuderte Handschuhe dar, da an das
Puder gebundene Latexproteine bereits beim A
ufreißen einer Verpackung in die
Raum
luft gelangen und zu Reizungen der A
ugen sowie der A
temw
ege führen
können. Dies kann B
indehautrötungen, Schnupfen, Husten und A
sthma bron-
chiale verursachen. Generell sind schw
ere Allgem
einsymptom
e bis hin zum ana-
phylaktischen Schock nach Allergenkontakt m
öglich. Erste Todesfälle sind bereits
bekannt geworden [30].
Vermeidung von Latexallergien
Prim
ärprävention: Als Schutzm
aßnahmen w
erden u.a. folgende Em
pfehlungen
ausgesprochen [30, 31, 32, 33]:•
Verw
endung ungepuderter Latexhandschuhe mit niedriger Proteinkonzentra-
tion (möglichst < 30 µg pro g H
andschuh)
•E
insatz thiuramfreier H
andschuhe, um die G
efahr allergischer Kontaktekze-
me zu reduzieren
•K
onsequentes Hautschutzprogram
m (E
in Hautschutzplan ist zu erstellen T
RG
S
525 3.6 (4), TR
GS 540 4.4 (3))
Zy
to
sta
tik
a-H
er
st
ellu
ng
89
88
Aufnahm
e nicht sichtbarer Verunreinigungen oder unsichtbare B
eschädigungenzu verm
eiden [3].
Bei einlagigen Schutzhandschuhen aus Latex w
urde ein rascher Durchtritt von
Carm
ustin und Thiotepa festgestellt [2, 10, 11, 12, 13, 15]. E
in kurzfristigerW
echsel nach der Herstellung (z. B
. gegen Ende eines W
echselintervalls), die Be-
nutzung von geeigneteren Handschuhen oder D
oppelhandschuhsystemen ist zu
empfehlen. Für T
hiotepa eignen sich Neoprenhandschuhe besser als Latexhand-
schuhe [19]. Eine D
urchtrittszeit < 10 Minuten w
urde auch für Mitoxantron bei
Latexhandschuhen beschrieben [13], jedoch existieren neuere Befunde, dass über
einen Zeitraum
bis zu 3h keine Permeation an verschiedenen H
andschuhmateriali-
en beobachtet wurde [15, 46,].
Doppelhandschuhsystem
e sind aufgrund ihres überadditiven Schutzeffektes und
“ihres doppelten Bodens“ sehr zu em
pfehlen, wobei der äußere H
andschuh regel-
mäßig zu w
echseln ist (bei kritischen Substanzen die gesamte K
ombination).
Bezogen auf die K
reuzkontamination der A
rbeitsumgebung bedeutet ein W
echsel-
intervall von 30 Minuten auch die U
nterbrechung der Verteilung von Z
ytostatika
im A
rbeitsraum. U
ntersuchungen aus dem B
ereich der Arbeitsm
edizin zeigen, dassnoch im
mer Prim
ärverpackungen von Handelspräparaten kontam
iniert sein kön-
nen [45]. Leider werden im
Handel nicht flächendeckend Präparate m
it kontami-
nationsarmen oder kontam
inationsfreien Primärverpackungen angeboten.
Sofern sich diese Situation verbessert und dem A
nwender U
ntersuchungen mit
entsprechend empfindlicher N
achweisgrenze vorliegen, dass H
andschuhe für die
von ihm verarbeiteten H
andelspräparate einen sicheren Schutz gewährleisten, ist es
denkbar, längere Tragezeiten für Handschuhe zu definieren.
Lagerung von Handschuhen
Handschuhe sind nach den E
mpfehlungen des H
erstellers zu lagern. Im allgem
ei-nen lautet diese: kühl und trocken (zw
ischen 5° und 30°C). E
s sollte während der
Lagerung kein Gew
icht auf den Handschuhen lasten, da sonst an den Faltstellen
der Handschuhe R
isse auftreten können. Die V
orschriften der DIN
58 953 Teil 7(8.2 Lagerdauer von Sterilgut) sind zu berücksichtigen [47]
Zy
to
sta
tik
a-H
er
st
ellu
ng
Um
gang mit H
andschuhen in der Herstellung
Ist es sinnvoll, unsterile bzw. unsteril gew
ordene Handschuhe zu
desinfizieren ?
In Permeationstests w
iesen verschiedene Formulierungen des Z
ytostatikums V
in-
cristin sehr unterschiedliche Permeationseigenschaften auf. E
in Handelspräparat
enthielt Benzylalkohol, w
odurch das Zytostatikum
das Handschuhm
aterial raschdurchdrang. B
ei einer wässrigen Lösung gleicher K
onzentration wurde hingegen
keine Permeation beobachtet [19].
Die Sicherheit von Schutzhandschuhen ist unter den in Studien definierten R
ah-m
enbedingungen getestet. Die B
enutzung von Desinfektionsm
itteln wird dabei
nicht berücksichtigt.
Das D
esinfektionsmittel (z.B
. Alkohol, Tensid, A
ldehyd) kann sowohl m
it dem
Handschuhm
aterial als auch mit dem
Zytostatikum
interagieren. Dadurch kann es
zu nicht vorhersagbaren Einflüssen auf die Schutzw
irkung der Handschuhe kom
-
men.
Aus diesen G
ründen erscheint zur Zeit die A
nwendung von D
esinfektionsmitteln
zur Desinfektion von H
andschuhen in der Zytostatika-H
erstellung nicht sinnvoll.
Wann sind Schutzhandschuhe zu tragen ?
Schutzhandschuhe sind grundsätzlich bei allen Arbeiten zu tragen, bei denen eine
Kontam
ination mit den W
irksubstanzen nicht ausgeschlossen werden kann, z.B
.
bereits beim A
uspacken und Bereitstellen der Infusionsfläschchen m
it Trockensub-
stanzen und Zytostatika-Lösungen von Fertigpräparaten [42, 43, 44, 45]. D
abeiist es nicht in jedem
Fall erforderlich, sterile Einm
alhandschuhe zu verwenden.
In diesem Z
usamm
enhang ist zu bedenken, dass über Untersuchungshandschuhe,
die oft zum A
uspacken der Präparate getragen werden, w
eitaus weniger Perm
eati-onstests existieren als über O
P-Handschuhe. U
ntersuchungshandschuhe haben
jedoch eine meist geringere M
aterialstärke.
Wechselintervalle von H
andschuhenLaut M
erkblatt M 620 sollten Schutzhandschuhe unabhängig von sichtbarer V
er-
unreinigung oder Beschädigung alle 30 M
inuten gewechselt w
erden, um eine
Zy
to
sta
tik
a-H
er
st
ellu
ng
91
90
Tatsächlich werden die m
eisten bisherigen Untersuchungen m
it nicht standardi-sierten M
ethoden durchgeführt, denen gemeinsam
ist, dass eine Probe des Hand-
schuhmaterials auf einer Seite (A
ußenseite) der Prüfchemikalie (zum
eist Stamm
lö-
sungen von Handelspräparaten) ausgesetzt ist, und auf der anderen Seite (Innensei-
te) des Handschuhm
aterials ein Akzeptorm
edium die perm
eierte Substanz
aufnimm
t. Die Z
ytostatika werden durch unterschiedliche A
nalysenmethoden quan-
tifiziert. Es w
ird meist die Z
eit angegeben, nach der die erste nachweisbare M
engedes Z
ytostatikums im
Akzeptorm
edium auftritt oder es w
erden Zeiträum
e bestimm
t,
in denen keine Substanz messbar ist. E
s werden in den letzten Jahren verm
ehrt
Untersuchungen in A
nlehnung an den Permeationstest der D
IN E
N 374 durchge-
führt [15, 19, 20, 25].
Die D
etektionsgrenze der bei der Prüfung angewandten analytischen M
ethode ist
von entscheidender Bedeutung für die B
eurteilung der Schutzwirkung von H
and-
schuhen. In allen bisherigen Veröffentlichungen können nur A
ussagen im R
ahmen
der gewählten U
ntersuchungsbedingungen und der erreichten Nachw
eisgrenzen
für die Zytostatika getroffen w
erden. Durch em
pfindlichere Analysenverfahren
könnten sich zukünftig kürzere Durchbruchszeiten für die Z
ytostatikalösungenergeben.
Aus den bisher durchgeführten U
ntersuchungen konnten wichtige E
rkenntnisse
zur Beurteilung von E
inmalhandschuhen für die Z
ytostatika-Herstellung gew
on-nen w
erden. Das R
ückhaltevermögen von H
andschuhen ist nicht allein von der
Materialstärke abhängig [16 ]. D
er Doppelhandschuh bietet einen besonders effek-
tiven Schutz [51]. An einem
Handschuhtyp erhaltene E
rgebnisse sind nicht auf
einen anderen Handschuhtyp gleichen M
aterials übertragbar. Dies gilt sow
ohl fürProdukte eines H
erstellers (z.B. U
ntersuchungs- und OP-H
andschuhe) als auch
für Produkte verschiedener Hersteller (O
P-Handschuhe unterschiedlicher Firm
en).
Dehnung hat nicht in allen Fällen einen E
influss auf den Widerstand eines H
and-schuhes gegen Perm
eation [52].
Von einer A
rbeitgruppe wurden in den letzten Jahren um
fangreiche Handschuh-
untersuchungen in methodisch gleicher W
eise durchgeführt, sodass direkt ver-gleichbare A
ussagen über die Permeation von Z
ytostatika-Handelspräparaten durch
Materialien verschiedener H
andschuhmarken vorliegen.
Diese w
urden in Anlehnung an die M
ethode der DIN
EN
374 erhalten und sind
Zy
to
sta
tik
a-H
er
st
ellu
ng
Diskussion:
An E
inmal-Schutzhandschuhe für die H
erstellung von Zytostatika-Lösungen w
er-
den zahlreiche Anforderungen gestellt, die nach H
erstellungsbetrieb und Anw
en-
der differieren können. Der A
rbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, “wirksam
e undhinsichtlich ihrer Trageeigenschaften geeignete Schutzkleidung“ bereitzustellen [1,
48, 49].
Folgende Kriterien sollten bei der H
andschuhauswahl berücksichtigt w
erden:•
Materialeigenschaften (R
eißfestigkeit, Stärke, einheitliche Stärke)
•G
röße und Paßform
•Sicherheit bei der H
andhabung (Griffigkeit)
•R
ückhaltevermögen für Z
ytostatika
•G
eprüfte Dichtigkeit (nach D
IN E
N 455 bzw
. DIN
EN
374)
•E
rkennbarkeit von Läsionen
•G
esundheitliche Ansprüche des Personals (u.a. niedriges A
llergiepotential beiLatexhandschuhen, im
Falle eines Allergikers alternatives M
aterial)
Zahlreiche auf dem
Markt erhältliche (E
inmal-)Schutzhandschuhe sind auf D
icht-heit (Penetration) nach D
IN E
N 455 bzw
. DIN
EN
374 geprüft und gewährlei-
sten eine hohe Qualität bezogen auf die U
nversehrtheit ihres Materials (Fehler,
Löcher). Handschuhe, die im
Rahm
en der DIN
EN
374-3 auf Permeation von
Zytostatika getestet sind, w
erden jedoch kaum angeboten [50].
Untersuchungen zur Perm
eation von Zytostatika durch H
andschuhmaterialien sind
überwiegend der E
igeninitiative verschiedener Arbeitsgruppen zu verdanken.
Bisher existiert keine N
orm zum
Zw
eck der Prüfung eines “Zytostatika-Schutz-
handschuhes“. Hierbei w
ären nämlich folgende A
spekte zu bedenken:
Zytostatika sind eine heterogene Stoffgruppe und sogar einzelne Form
ulierungen
desselben Stoffes können sehr unterschiedliche Permeationseigenschaften haben
[19]. Bereits ein Z
ytostatikum-M
olekül könnte in der Lage sein, eine Schädigung
des Genom
s eines Individuums zu bew
irken. Die H
aut als tatsächliches Akzeptor-
medium
hat lipophile Eigenschaften. B
esonders beim längeren Tragen von H
and-schuhen kom
mt es zu O
kklusion, Erw
ärmung und Schw
itzen, wodurch das A
uf-
nahmeverm
ögen der Haut für viele Stoffe erhöht w
ird. Die K
örpertemperatur be-
trägt ca. 37°C.
Zy
to
sta
tik
a-H
er
st
ellu
ng
93
92
Serie von Losen anhand der A
nzahl fehlerhafter Einheiten oder Fehler; Identisch mit IS
O 2859-1:1989; S
tand:1993-04
9) DIN
EN 420, A
llgemeine A
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estimm
ung des Widerstandes
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KA
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AS
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Ulenbergstraß
e 127-131, 40225 Düsseldorf
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essen, Hessische A
usführungsbehörde für Unfallversicherung, O
pernplatz 14, 60313 Frankfurt/M.:
Allergiegefahr durch Latex-Einm
alhandschuhe, GU
V 38.9; S
tand 1999-10
Zy
to
sta
tik
a-H
er
st
ellu
ng
auch unter dem G
esichtspunkt der entsprechenden Durchbruchsdefinition zu
werten [15, 19, 20, 21, 25]. D
ie Permeationsrate der Z
ytostatika durch das Hand-
schuhmaterial lag in allen Fällen über einen Z
eitraum von 3h unter 1µg m
in-1 cm
–
2, sodass sie im Sinne dieser N
orm als sicher für den U
mgang m
it der (flüssigen)Prüfchem
ikalie gelten. In einigen Fällen wurden jedoch auch Z
ytostatika in unter-
schiedlichen Konzentrationen im
Akzeptorm
edium gefunden. D
er Anw
ender muss
die Studien genau interpretieren und solche Ergebnisse bei der A
uswahl des für
seine Zw
ecke “geeigneten“ Handschuhs berücksichtigen.
Sehr zu begrüßen ist die Initiative eines Herstellers, die E
ignung verschiedener
Einm
al-Schutzhandschuhe für den Um
gang mit seinen Z
ytostatika-Präparaten te-sten zu lassen [25]. A
uch andere Hersteller sollten diesem
Beispiel folgen und solche
Prüfdaten für ihre Produkte anbieten, damit dem
Anw
ender die Recherche über
die Eignung von E
inmal-Schutzhandschuhen für die Z
ytostatika-Herstellung er-
leichtert wird.
Wichtig bei der R
echerche ist es zu wissen, dass ein H
andschuhhersteller sein Pro-
dukt nur nach einer Norm
deklarieren darf, selbst wenn es nach zw
ei Norm
en (z.B.
nach DIN
EN
455 und DIN
EN
374) getestet ist. Es lohnt sich daher die N
achfra-ge, inw
ieweit über die deklarierte N
orm hinausgehende Prüfungen an den H
and-
schuhen durchgeführt wurden.
Literaturangaben:
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tand (2000-02)
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620, Hrsg. B
GW
Berufsgenossenschaft für G
esundheitsdienst
und Wohlfahrtspflege; S
tand 2000-04. Handhabung von Zytostatika, M
erkblatt GU
V 28.3; S
tand 1999-01
4) DIN
EN 455, M
edizinische Handschuhe zum
einmaligen G
ebrauch; Stand 2001-01
5) DIN
EN 374, S
chutzhandschuhe gegen Chemikalien und M
ikroorganismen; S
tand 1994-04.
6) DIN
EN IS
O 6529, S
chutzkleidung - Schutz gegen Chem
ikalien - Bestim
mung des W
iderstands von Schutzkleidungs-
materialien gegen die Perm
eation von Flüssigkeiten und Gasen (IS
O 6529:2001); D
eutsche Fassung EN IS
O 6529;
Stand 2001
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icherheitstechnische und imm
unologische Prävention berufsbedingter Hepatitis-B
-Virusinfektionen
(unter besonderer Berücksichtigung des Einsatzes persönlicher S
chutzausrüstungen). Habilitationsschrift,
Wuppertal 1999; ISB
N 3-9807531-0-7
8) DIN
ISO
2859-1, Annahm
estichprobenprüfung anhand der Anzahl fehlerhafter Einheiten oder Fehler (A
ttributprü-
fung); Nach der annehm
baren Qualitätsgrenzlage (A
QL) geordnete S
tichprobenanweisungen für die Prüfung einer
Zy
to
sta
tik
a-H
er
st
ellu
ng
9594
3.2.3. Atemschutz, Schutzbrille, Überschuhe
In besonderen Fällen müssen zur Vermeidung einer Exposition undKontamination beim Umgang mit Zytostatika außer einem Overall/Schutzkittel und Schutzhandschuhen zusätzlich noch ein Atemschutz,Schutzbrille und Überschuhe getragen werden. Vorgeschrieben sinddiese zusätzlichen Maßnahmen u.a. beim Reinigen der Zytostatika-Werkbank, beim Beseitigen von Zytostatika-Verschüttungen und beimFilterwechsel der Zytostatika-Werkbank.Als Atemschutz muss eine partikelfiltrierende Halbmaske gemäß DINEN 149 eingesetzt werden.Die Schutzbrille muss einen Seitenschutz bieten und über der persön-lichen Sehbrille zu tragen sein.Überschuhe sollen flüssigkeitsabweisend sein und möglichst den ge-samten Fuß bedecken.
Gerhard Carstens, Hannover
Atemschutz zur Vermeidung eines Inhalationsrisikos durch Zytostatika und das
Tragen von Schutzbrillen als Augenschutz spielen bei der Zytostatika-Herstellung
eine untergeordnete Rolle, da Zytostatika nach den geltenden Richtlinien in einerZytostatika-Werkbank (siehe 2.1. Räume und Ausstattung) hergestellt werden
müssen.
Bei Reinigungsarbeiten in der Sicherheitswerkbank, die über das bloße Abwischender Arbeitsfläche hinausgehen, beim Beseitigen von Zytostatika-Verunreinigungen
außerhalb der Werkbank und beim Filterwechsel der Werkbank müssen neben
einem flüssigkeitsabweisenden Kittel und Schutzhandschuhen eine Schutzbrillemit Seitenschutz und eine Atemschutzmaske mindestens der Klasse P2 [1] getragen
werden. Beim Beseitigen von unbeabsichtigten Verunreinigungen, die beim Zube-
reiten oder der Applikation von Zytostatika auftreten, ist zusätzlich das Tragen vonÜberschuhen vorgeschrieben (siehe 4.2. Verhalten nach unbeabsichtigter Freiset-
zung von Zytostatika)[2]. Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten in der sicherheits-
gerechten Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung zu unterweisen und er-
Zytostatika-Herstellung
32) TRGS 525, 3.6 (4) Arbeitshygienische Schutzmaßnahmen; Stand 1998-05
33) TRGS 540, 4.4 (3) Sensibilisierende Stoffe, Stand 2000-02
34) Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung -
GefStoffV); Stand 2003-05
35) Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG) ; Stand 2002-06
36) § 19 (2) und § 3a Chemikaliengesetz
37) § 16 (1) Gefahrstoffverordnung
38) § 16 (3) Gefahrstoffverordnung
39) § 16 (2) Gefahrstoffverordnung
40) § 16 (3a) Gefahrstoffverordnung
41) § 20 Gefahrstoffverordnung
42) Tombrink, A., PTA 1994;8(3):253-254
43) Vaitiekunas, H., 2. Norddeutscher Zytostatika-Workshop 1994
44) Hepp, R. et al. : Untersuchung zur Außenkontamination der Primärverpackungen von Zytostatika. Krankenhaus-
pharmazie 1998; 19:22-27
45) Pethran, A. et al. : Wischproben an Arbeitsplätzen mit Zytostatika-Exposition. Krankenhauspharmazie 2001; 22:11-
15
46) Connor, T. H. : Permeability of nitrile rubber, latex, polyurethane, and neoprene gloves to 18 antineoplastic drugs.
Am J Health-Syst Pharm 1999; 59:2450-2453
47) DIN 58953-7, Sterilisation - Sterilgutversorgung - Teil 7: Anwendungstechnik von Papierbeuteln und heiß- und
selbstsiegelfähigen Klarsichtbeuteln und -schläuchen aus Papier und Kunststoff-Verbundfolie; Stand:1999-08
48) TRGS 525, 3.5 (5) – Persönliche Schutzausrüstung; Stand 1998-05
49) Zytostatikarichtlinie der Länder. Deutsche Apotheker Zeitung 1998;138:4122-4138
50) Berner International GmbH, Zytostatika-Schutzhandschuhe (steril/unsteril), Prüfung nach PSA-Richtlinie 89/686/
EWG, basierend u.a. auf DIN EN 374 Teil 1-3 geprüft und zertifiziert (letzte Prüfung 2000)
51) Klein, M. et al.: „The cumulative protection provided by a unique double-gloving system“, gezeigt auf dem „4th
Congress of the European Association of Hospital Pharmacists“ am 17.-19. März 1999 in Nizza, Frankreich
52) Colligan, S. A. et al.: Permeation of cancer chemotherapeutic drugs through glove materials under static and
flexed conditions. Appl Occup Environ Hyg 1990; 5(12):848-852
Zytostatika-Herstellung
97
96
P2- und P3-Masken w
erden mit B
ändern am K
opf so befestigt, daß ein fester Sitzgew
ährleistet ist. Sind die Bänder verstellbar, m
uß konstruktionsbedingt sicherge-
stellt sein, daß sie sich während der B
enutzung nicht selbst verstellen können.
Für das Aufsetzen der M
aske ist die Benutzerinform
ation des Herstellers zu beach-
ten, um einen bestm
öglichen Dichtsitz zu gew
ährleisten. Mangelhafter D
ichtsitz
an der Nasenw
urzel kann bei Brillenträgern zu zusätzlichen B
eeinträchtigungendurch B
eschlagen der Brille führen. G
esichtsfeld und Sicht dürfen durch das Tra-
gen einer Schutzmaske nicht eingeschränkt sein [4].
Allgem
ein gilt, dass die Maske zu w
echseln ist, wenn der A
temw
iderstand zu groß
wird. D
ies gilt auch für auswechselbare Partikelfilter in H
albmasken.
Für partikelfiltrierende Halbm
asken ohne auswechselbaren Filter ist eine R
einigung
beziehungsweise D
esinfektion nicht vorgesehen [1]. Solche Masken dürfen nicht
von mehreren Personen und in der R
egel nicht länger als acht Stunden benutzt
werden. Z
eitweise abgelegte H
albmasken m
üssen gegen Verschm
utzung, Feuch-
tigkeit und andere Beeinträchtigungen geschützt w
erden.
SchutzbrillenSchutzbrillen m
üssen den Anforderungen gem
äß DIN
EN
166 - Persönlicher Au-
genschutz; Anforderungen - gerecht w
erden. Sehr hohe Sicherheit bieten soge-
nannte Korbschutzbrillen. N
ach den Regeln für den E
insatz von Augen- und
Gesichtsschutz w
erden Korbbrillen definiert als Schutzbrillen, bei denen der Trage-
körper korbartig ausgebildet ist und aus weichem
, elastischem M
aterial besteht, sodass der B
rillenkorb den Augenraum
umschließt und sich am
Gesicht anschm
iegt
[5].
Schutzbrillen müssen einen G
rad an optischer Neutralität aufw
eisen, der mehr oder
weniger feine Präzisionsarbeiten und/oder langw
ierige Arbeiten erlaubt. Sie m
üssen
gegen Beschlagen gesichert sein und B
enutzern mit Sehhilfen das gleichzeitige
Tragen von Brillen oder K
ontaktlinsen ermöglichen [4].
Zy
to
sta
tik
a-H
er
st
ellu
ng
forderlichenfalls Schulungen durchzuführen sowie Inform
ationsmaterial bereitzu-
halten [3].
Partikelfiltrierende Halbm
askenPartikelfiltrierende H
albmasken w
erden nach DIN
EN
149 in die Klassen FFP1,
FFP2 und FFP3 eingeteilt. Es handelt sich dabei um
ein vollständiges Atem
schutz-
gerät, das ganz oder teilweise aus dem
Filtermaterial besteht [1]. D
ie Filtermateriali-
en werden nach D
IN E
N 143 nach ihrem
Abscheideverm
ögen (entsprechend der
Porengröße) in 3 Klassen unterteilt: P1 geringes A
bscheidevermögen, P2 m
ittleres
Abscheideverm
ögen und P3 hohes Abscheideverm
ögen. Sie unterscheiden sich inder D
icke und in der Dichtigkeit. Im
Vergleich zu einer P3-M
aske ist eine P1-
Maske deutlich dünner bei konstruktionsbedingt lockerem
Sitz und entsprechend
weniger dicht. P1-M
asken dürfen im U
mgang m
it Zytostatika nicht verw
endet
werden. B
eim U
mgang m
it Zytostatika w
erden mindestens P2-M
asken gefordert.P2- M
asken können bis zur 10-fachen Überschreitung des M
AK
-Wertes (M
axima-
le Arbeitsplatz-K
onzentration) eingesetzt werden. D
a für Zytostatika keine M
AK
-
Werte existieren, ist die Z
uordnung von P2-Masken zum
Gefahrstoffbereich C
MR
-A
rzneimittel w
illkürlich getroffen worden. D
ie Leistungsfähigkeit der P3-Masken,
die für radioaktive Stoffe, Viren und E
nzyme zugelassen sind, beträgt das dreifache
der P2-Maske.
P2- und P3-Masken gibt es sow
ohl in der Ausführung “S” (nur für feste Stoffe)
und “SL” (für feste und flüssige Stoffe). Je höher das Abscheideverm
ögen einer
Partikelmaske ist, um
so höher ist der Atem
widerstand, w
as den Tragekomfort der
Maske einschränkt. D
ies stellt bei der Ausw
ahl der Maske ein m
itentscheidendes
Kriterium
dar, denn eine nicht oder nicht sachgerecht getragene Maske erhöht das
Risiko.
Partikelfiltrierende Halbm
asken bedecken Nase, M
und und Kinn und sind auf-
grund der weichen V
liesinnenseite angenehm zu tragen. D
urch das Verw
endenleistungsfähiger A
usatemventile w
ird ein Hitzestau verhindert und das A
tmen er-
leichtert.
Zy
to
sta
tik
a-H
er
st
ellu
ng
9998
3.3. Hilfsmittel für die Herstellung
3.3.1 Technische Hilfsmittel für die Herstellung vonZytostatika
Um einen Mindestsicherheitsstandard bei der Zytostatika-Herstellungzu gewährleisten, müssen nach dem Merkblatt M 620 geeignete tech-nische Hilfsmittel eingesetzt werden. Diese haben den Anforderun-gen des Medizin-Produkte-Gesetzes (MPG) zu entsprechen. Zusätz-lich ist die Eignung für spezielle Kriterien der Zytostatika-Herstellungzu berücksichtigen. Alle Hilfsmittel müssen steril sein oder vor derAnwendung einer Desinfektion unterworfen werden können. DieQualität der Produkte ist regelmäßig zu überprüfen.
Beate Predel, Tübingen
Applikationsfertige Zytostatika-Zubereitungen werden immer häufiger von phar-
mazeutischem Personal hergestellt, sei es in der Offizin für ambulante Chemothera-pien oder zentral in einer Krankenhausapotheke. Da die meisten Präparate zur
parenteralen Anwendung bestimmt sind und patientenindividuell aseptisch herge-
stellt werden, müssen geeignete technische Hilfsmittel verwendet werden. AllenMitarbeiter sollte die Funktionsweise der sterilen Produkte vertraut sein bzw. in
Praxisschulungen erklärt werden, um so den Personen- und Produktschutz zu er-
höhen (siehe Kapitel 3.6 Herstellung).
Technische HilfsmittelDie Zubereitung von Zytostatika erfordert folgende technische Hilfsmittel:
• 3-Schicht-Arbeitsunterlage• Kompressen und Tupfer
• Einmalspritzen
• Kanülen• Zyto-Set
• Kanülenabwurfgefäß
• Abfallsammelbehältnis
Zytostatika-Herstellung
Korbschutzbrillen werden von den üblichen Herstellern von Laborausrüstung an-geboten.
ÜberschuheÜberschuhe werden als Teil der Schutzausrüstung dann gefordert, wenn Zytostati-
ka-Verunreinigungen beseitigt werden [2]. Sie müssen deshalb in dem “Reinigungs-
set”, auch “Spill Kit” genannt, das bei Verschüttungen zum Einsatz kommt, enthal-ten sein (siehe 4.2 Verhalten nach unbeabsichtigter Freisetzung von Zytostatika).
Einmal-Überschuhe sind aus flüssigkeitsdichtem, fusselfreien Material erhältlich.Es ist zu überlegen, ob einfache und preisgünstige Überziehschuhe, die lediglich
die Fußsohlen und einen Teil der Fußoberseite schützen, eingesetzt werden oder
Überstiefel, die zwar entsprechend teurer sind, aber auch einen wesentlich besseren
Schutz bieten.
Bei der Auswahl von Überschuhen für den Einsatz im Herstellungsbereich ist auch
der Aspekt des Produktschutzes zu beachten. Bei Herstellung nach GMP-Bedin-gungen sind Bereichsschuhe oder Überschuhe unverzichtbar. Auch hier bieten
Stiefel ein größeres Maß an Schutz als Überschuhe.
Literatur:
1. BGW ZH 1/701 bzw. GUV, Merkblatt 20.14
2. TRGS 525: Umgang mit Gefahrstoffen in Einrichtungen zur humanmedizinischen Versorgung Mai 1998, BArBl. Nr. 5/
98: 99-105
3. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der
Arbeit (PSA- Benutzungsverordnung – PSA-BV) Dezember 1996, BGBl. I 1996: 1841
4. Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten für persönliche Schutzausrü-
stung (89/686/EWG) September 1996
5. BGW ZH 1/703 bzw. GUV, Merkblatt 20.13
Zytostatika-Herstellung
101100
Einm
alspritzenE
inmalspritzen entsprechen der E
N ISO
7886-1 “Sterile Einm
alspritzen für medi-
zinische Zw
ecke” Teil 1: Spritzen zum m
anuellen Gebrauch; Teil 2: Spritzen für
Druckinfusionsapparate (ehem
als DIN
13098-2).D
ie Qualität aller W
erkstoffe muss den A
nforderungen des Europäischen A
rznei-
buches bzw. ISO
10993-1 entsprechen. Die A
nforderungen an Spritzen, die bei
der Zubereitung von Z
ytostatika verwendet w
erden, sind:•
Eine klare, angem
essene Skalierung mit guter A
blesbarkeit. Die D
osiergenau-
igkeit hat der EN
ISO 7886 zu entsprechen. D
ie angegebenen Fehlergrenzen
betragen, abhängig vom gem
essenen Volum
en und Nennvolum
en, max. 5 %
.D
ie Luer-Lock-Spritzen werden in folgenden G
rößen angeboten: 1, 2, 36, 5,
10, 20, 30, 50, 60 und 1001 m
l. Die D
osiergenauigkeit gilt als ausreichend,
wenn diejenige Spritzengröße eingesetzt w
ird, die dem abzum
essenden Volu-
men am
nächsten komm
t. Nach den anerkannten pharm
azeutischen Regeln
soll der Wirkstoffgehalt unm
ittelbar nach der Herstellung nicht m
ehr als 5 %
vom deklarierten G
ehalt abweichen.
•Luer-Lock-A
nschluss•
Sicherer und spürbarer Kolbenstopp, um
eine plötzliche Diskonnektion zu
vermeiden
•G
ute Kolbenbew
eglichkeit für eine sichere Arbeit (eventuell silikonisiert)
•K
olbenstopfen möglichst m
it doppeltem D
ichtungsring, um das A
ustreten
von Lösung zu verhindern und ein problemloses A
ufziehen bis zum M
aximal-
volumen zu gew
ährleisten
Bei zw
eiteiligen Spritzen2 bestehen der Z
ylinder aus Polypropylen (PP) und dieK
olbenstange aus Polyethylen (PE). D
reiteilige Spritzen3 enthalten zusätzlich noch
einen Kolbenstopfen m
it doppeltem D
ichtungsring aus synthetischem K
autschuk
(Polyisopren). Seit Frühjahr 1999 gibt es Einm
alspritzen mit naturlatexfreien G
um-
mikolben
4 auf dem M
arkt. Bei der H
erstellung von Zytostatika ist darauf zu ach-
ten, dass Lösungsmittel oder Lösungsverm
ittler den Kautschuk nicht angreifen.
Einschränkungen für A
msacrin
5 gelten nur bei einer Kontaktzeit von m
ehr als10m
in zwischen PV
C und dem
Lösungsmittel (D
imethylacetam
id). Bei längerer
Kontaktzeit m
uss mit einer G
lasspritze gearbeitet werden. Für lichtem
pfindliche
Zy
to
sta
tik
a-H
er
st
ellu
ng
• Verschlusskappe für E
inmalspritzen
• Filterkanüle oder Filterhalm
• Transfernadeln, Überleitungskanülen
• Adapter
• PhaSeal ®, Securmix
®
• Druckentlastungssystem
e, hydrophobe Filter, “Spikes”
3-Schicht-Arbeitsunterlage
Eine A
rbeitsunterlage verhindert beim V
erschütten von Zytostatika eine K
ontami-
nation der Werkbank. D
ie Arbeitsunterlage besteht aus drei Schichten. D
ie Ober-
schicht ist flüssigkeitsdurchlässig und nicht fusselnd, die Mittelschicht saugfähig
und flüssigkeitsaufnehmend (z.B
. Laminat) und die U
nterschicht flüssigkeitsun-
durchlässig (z.B. Polyethylen). E
ine farbige Kennzeichnung der Produkte erm
ög-
licht eine spezielle Verw
endung und Entsorgung. E
ine glatte Oberfläche der A
r-beitsunterlage bietet auch kleineren A
mpullen einen sicheren Stand. N
ach dem
Merkblatt M
620 “Sichere Handhabung von Z
ytostatika” der BG
W (04/2000)
und nach der Technischen Regel für G
efahrstoffe (TR
GS 525) “U
mgang m
it Ge-
fahrstoffen in Einrichtungen der hum
anmedizinischen V
ersorgung” ist “darauf zu
achten, dass die Strömungsverhältnisse der W
erkbank durch die Arbeitsunterlage
nicht beeinträchtigt werden, d.h. die vorderen Luftschlitze dürfen in der W
erkbankauf keinen Fall abgedeckt w
erden”. Die U
nterlage wird nach K
ontamination oder
Abschluss der A
rbeitsperiode ausgewechselt.
Sterile Kom
pressen und TupferU
m eine K
ontamination durch Tropfen- und A
erosolbildung zu vermeiden, sind
Kom
pressen oder Tupfer zu verwenden. A
pplikationsfertige Spritzen werden vor-
sichtig und langsam m
it einem sterilen Tupfer entlüftet. E
ventuell austretendeTropfen, die beim
Einstechen und H
erausziehen einer Kanüle aus einer D
urch-
stechflasche bzw. beim
Abschrauben einer K
anüle von der Spritze entstehen, kön-
nen mit einem
Tupfer aufgefangen werden. Z
um Ö
ffnen einer Brech- oder Säge-
ampulle w
ird unter mikrobiologischen A
spekten eine alkoholgetränkte Kom
presse
verwendet. A
ußerdem schützt die K
ompresse vor Schnittverletzungen (M
714
“Am
pullen öffnen ohne Schmerz”, B
GW
).
Zy
to
sta
tik
a-H
er
st
ellu
ng
103102
entsorgt werden.
Eine sichere E
ntsorgung von allen kontaminierten M
aterialien ist erforderlich, umeine G
efährdung unbeteiligter Dritter in jedem
Fall auszuschließen. Die G
efahr
von Stichverletzungen kann vermindert w
erden durch die Verw
endung von Sprit-
zentabletts 7 (Abb. 3). D
ieses Tablett hat Vertiefungen, in die m
an die Kanülen-
schutzkappe (Köcher) hineinsteckt. D
amit kann ohne Z
uhilfenahme der zw
eiten
Hand die Spritze sam
t Kanüle von oben in den K
öcher zurückgeführt werden.
Zyto-Set
Im Z
yto-Set ist eine sterile Grundausstat-
tung für die tägliche Zubereitung enthal-
ten. In einer Rechteckschale sind säm
tli-che H
ilfsmittel enthalten, w
ie z. B. Tupfer
bzw. K
ompressen, V
erschlusskonen, Ka-
nülen, Arbeitsunterlagen usw
.. Es kann
Abb. 2 BD
Eclipse TM
Sicherheitskanüle
Abb. 3: Spritzentablett
1 ALA
RIS
Medical S
ystems, S
chützenstr. 62, 35398 Gieß
en2 Z.B
. Injekt Luer-Lock; B. B
raun Melsungen A
G, S
parteM
edical Postfach 1120, 34209 Melsungen
3 Z.B. O
mnifix®
Luer-Lock; B. B
raun Melsungen A
G, S
parteM
edical Postfach 1120, 34209 Melsungen
4 B. B
raun Melsungen A
G, S
parte Medical Postfach 1120,
34209 Melsungen
5 Auskunft vom
Fachreferat Med.-W
iss. Gödecke-A
G,
Moosw
aldallee 1, 79090 Freiburg
Zy
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tik
a-H
er
st
ellu
ng
Substanzen wie D
acarbazin müssen dunkle (am
ber, opaque) Spritzen (Abb. 1) und
Infusionssysteme verw
endet werden.
Kanülen (ISO
7864/DIN
13097 Teil 1-3)
Kanülen aus nichtrostendem
V2A
-Stahl (Eisen-N
ickel-Chrom
), mit extrem
glatter
Oberfläche, m
it 3-fach Facettenschliff und feindosierter Silikonbeschichtung (z.B.
Polydimethylsiloxan) haben sich bew
ährt. Kanülendurchm
esser und Kanülenschliff
sind dafür entscheidend, ob sich beim E
instechen der Kanüle in das Septum
Gum
-
miteile ausstanzen. U
m Stichverletzungen zu verm
eiden, sollen Kanülenschutz-
kappen nicht wieder aufgesetzt w
erden (kein Recapping – gem
äß M 620, B
GW
).E
ine Alternative stellen B
D E
clipseT
M Sicherheitskanülen6 (A
bb. 2) dar, die aller-
dings bisher nur in Kom
bination mit 1 bzw
. 3 ml Spritzen angeboten w
erden. Es
handelt sich um eine Sicherheitskanüle m
it integriertem E
inhand-Aktivierungs-
schutzsystem (siehe safety.service.de@
europe.bd.com).
Um
eine mögliche K
ontaminationsquelle zu verm
eiden, sollen bei der Entsorgung
Einm
alspritzen und Kanülen konnektiert bleiben (§ 13 U
VV
“Gesundheitsdienst”
VB
G 103).
Wird eine K
onnektion aus arbeitstechnischen Gründen getrennt, m
üssen unge-
schützte Kanülen m
it Hilfe eines Tupfers abgedreht und in ein stichfestes B
ehältnis
Abb. 1: A
mber Spritze
(Mitte)
Zy
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tik
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ellu
ng
105104
Verschlusskappen für Einm
alspritzenK
ombistopfen
8 mit D
oppelfunktion sind beim V
erschließen der applikationsferti-
gen Zytostatikaspritzen zu verw
enden. Sie bestehen aus Polyethylen und haben
einem versenkten Luer-Lock-Innenansatz und –A
ußenansatz. Verschluss-kappen
sind nach DIN
58362-S-P gefertigt und bauartgeprüft.
Filternadel, Filterhalm m
it integriertem 5 µm
PartikelfilterB
ei partikelbelasteten Lösungen (z.B. Fluorouracil) und bei B
rechampullen ist der
Einsatz einer Filternadel (Sterifix
® Filternadel – A
bb. 5 unten) oder eines Filter-
halms
9 (Sterifix® Filterhalm
s – Abb. 5 oben) sinnvoll. D
er 5 µm Partikelfilter be-
steht aus Nylon, der Schlauch des Filterhalm
s aus PVC
und das Filtergehäuse aus
AB
S (Acrylnitril-B
utadien-Styrol)-Plastik.
Geschlossenes System
Mit H
ilfe eines geschlossenen Systems w
ird die Trockensubstanz oder das Lyophili-sat unter D
ruckausgleich ohne Gefahr einer A
erosolfreisetzung gelöst. Ein geschlos-
senes System setzt sich aus einer D
urchstechflasche mit Z
ytostatikum, A
dapter und
einem B
ehältnis mit Lösungsm
ittel bzw. Infusionslösung zusam
men.
“Ein geschlossenes System
ist ein System, bei dem
während des M
isch- und Herstel-
Abb. 5: Filterhalm
Abb. oben, unten Filternadel
8 Z. B. Com
bi-Stopper®
, B. B
raun Melsungen A
G, S
parte Medical, Postfach 1120, 34209 M
elsungen9 Z.B
. Sterifix®
Filterhalm (4,5 cm
, 10 cm S
chlauch); B. B
raun Medical A
G, Postfach 1120, 34209 M
elsungen
Zy
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ellu
ng
individuell zusamm
engestellt werden (z.B
. Zyto-Set A
rt. 66813137). D
er gesamte
Inhalt ist in eine Tüte eingeschw
eißt und mittels G
amm
astrahlen sterilisiert (Abb.
4).
Kanülenabw
urfgefäß
Da K
anülenabwurfgefäße m
eist länger als einen Tag in der Sicherheitswerkbank
stehen, müssen sie durchstichsicher, gut verschließbar und leicht desinfizierbar sein.
Abfallsam
melbehältnis
Die Luftström
ungsverhältnisse in der Werkbank dürfen durch das A
bfallsamm
el-behältnis nicht negativ verändert w
erden. Deshalb m
uss die Größe des Sam
melge-
fäßes sorgfältig ausgewählt w
erden. Leicht kontaminierte A
bfälle können unter der
Sicherheitswerkbank z. B
. in sterilen Einm
al-Nierenschalen
7 gesamm
elt werden.
Stark kontaminierte A
bfälle müssen unter B
eachtung der Sicherheitsmaßnahm
en
und nach den abfallrechtlichen Bestim
mungen des jew
eiligen Bundeslandes in
gekennzeichneten, ausreichend widerstandsfähigen, dicht schließenden B
ehältnis-sen gesam
melt und der E
ntsorgung zugeführt werden.
Abb. 4: Z
yto Set
6 Becton D
ickinson Gm
bH, Tullastraß
e 8-12, 69126 Heidelberg
7 Zyto-Set A
rt. Nr. 668 1313 oder Verband-S
et Nr. 726; M
SP S
chmeiser G
mbH
Siem
ensstr. 14, 72160 Horb
Zy
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ng
107106
erst durch eine Sicherheitsklemm
e entriegelt werden kann. D
er Konnektor (A
bb. 6m
ittig) dient einer geschlossenen Verbindung von Spritze/Injektor zum
i.v. Zugang
des Patienten.
Securmix
®
Ein w
eiteres geschlossenes System ist Securm
ix®
12. Es ist in zw
ei Ausführungen
erhältlich: Securmix
® Flasche (Abb. 7 rechts ). D
abei handelt es sich um einen Spike
mit K
unststoffdorn zur Anbringung an Flaschen m
it einer Bördelkappe von m
axi-
mal 33 m
m D
urchmesser; Securm
ix® B
eutel (Abb. 7 links) besteht aus einem
Spike
mit K
anüle zur Anbringung an einen Infusionsbeutel. Securm
ix®
verbindet gleich-zeitig den aufzubereitenden A
rzneistoff, das benötigte Lösungsmittel und eine Spritze.
Es erlaubt den Transfer von exakt bestim
mten Lösungsm
ittelmengen zum
Medika-
ment und um
gekehrt, sowie eine E
ntlüftung der Spritze, ohne diese zu diskonnek-tieren. Ferner ist eine E
ntnahme von Teilm
engen möglich, allerdings ist zu beach-
ten, dass das Gerät ein Totvolum
en von 0,13 ml zurückbehält. Z
wei 0,2 µm
Filter
entlüften getrennt den Kanal zum
Medikam
ent und zur Lösung. Der H
auptteildes System
s besteht aus Polycarbonat, das Ventil aus Polypropylen, die Filtergehäu-
Abb. 6: rechts Protektor m
it Expansi-onsm
embran, M
itte Konnektor,
oben Injektor
11 Carmel Pharm
a ab, Box 5352, S
E-40228 Göteborg, S
chweden
12 Hersteller: Eurospital S
.p.A., V
ia Flavia 122, I 34147 Trieste, Italia;
Zy
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st
ellu
ng
lungsvorganges zwischen kontam
iniertem Innenraum
und Um
gebung keine be-triebsm
äßig offene Verbindung besteht. E
s ist aus definierten Konnektoren, M
edi-
kamentengefäßen, Trennelem
enten und einem A
nwendungsteil zusam
mengesetzt.
Geschlossene System
e müssen für einen definierten A
nwendungszw
eck zum ein-
maligen G
ebrauch konzipiert sein. Eine M
ehrfachbenutzung und Diskonnektie-
rung muss technisch ausgeschlossen sein. B
edienungsfehler dürfen nicht zu einer
gefährlichen Situation führen. Ein geschlossenes System
ist imm
er nur für ein Me-
dikament zugelassen...” (M
620 BG
W, A
nhang II).
Ein geschlossenes System
wird durch die folgenden H
ilfsmittel erm
öglicht:
Mischadapter, PhaSeal ®, Securm
ix®, Transfernadeln, Ü
berleitungskanülen.
Mischadapter
Mit H
ilfe von passenden Adaptern erhält m
an zu den jeweiligen Trägerlösungssy-
stemen auch ein geschlossenes System
. Das Lösungsm
ittel ist in diesem Fall zugleich
die Trägerlösung. Es w
ird unter Druck aus dem
Beutel in die D
urchstechflache mit
dem Z
ytostatikum gedrückt und geschüttelt und gelangt durch D
ruckausgleich
zusamm
en mit dem
gelösten Zytostatikum
wieder in den B
eutel zurück Dafür sind
auch flexible Trägerlösungsbehältnisse10 geeignet. W
egen ungenauer Dosierung sind
Mischadapter für die E
ntnahme von Teilm
engen nur bedingt verwendbar.
PhaSeal ®
Ein aufw
endig hergestelltes geschlossenes System kom
mt aus Schw
eden mit der
Bezeichnung PhaSeal ®. E
s besteht aus Protektor, Injektor und Konnektor und eig-
net sich für Arzneim
ittelflaschen mit einem
Verschlussdurchm
esser von 14 bzw. 21
mm
.
Der D
ruckausgleich geschieht mit H
ilfe einer Expansionsm
embran, die aus einer
doppelschichtigen Poliamidfolie besteht und ein m
aximales V
olumen von 50 m
laufnehm
en kann. Dies ist der Protektor (A
bb. 6 rechts) von PhaSeal ®11, der eine
Aerosolfreisetzung w
irksam verhindert. D
er Luer-Injektor (Abb. 6 oben) enthält
eine verkapselte Kanüle m
it Spezialschliff, die auf der Spritze verschlossen wird und
10 Z.B. G
lucose 5 Plasco®, B
. Braun M
elsungen AG
, Postfach 1110, 34209 Melsungen
Zy
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ellu
ng
109108
Druckausgleich, so dass nach E
ntfernung des Systems keine D
ruckdifferenzen ent-stehen. Laut T
RG
S werden Ü
berleitsysteme als geeignete H
ilfsmittel bei der Z
ube-
reitung von Zytostatika angesehen, allerdings eignen sie sich nur für die Z
uberei-
tung und Entleerung ganzer A
rzneistoffgefäße. Zur E
ntnahme von Teilm
engen
muss das System
aus dem A
rzneistoffgefäß entfernt werden und zusätzlich ein
Spike mit geeignetem
Durchstichdorn aufgesetzt w
erden. Nachteilig kann sich der
Außendurchm
esser des Kunststoffdorns
13 von etwa 6 m
m ausw
irken, da ein siche-
res Wiederverschließen des Stopfens problem
atisch erscheint (Undichtigkeit des
Septums).
Druckentlastungssystem
e: Hydrophobe Filter, “Spikes”
Mit ihrer H
ilfe werden D
ruckdifferenzen, die beim Lösen entstehen, ausgeglichen.
Im einfachsten Fall bedient m
an sich einer Filterkanüle14 (A
bb. 8) mit hydropho-
bem 0,2 µm
Filter, die zusätzlich zur Zuspritzkanüle in das Septum
eingestochen
wird.
Eine w
eitere Möglichkeit zur D
ruckentlastung bieten die unterschiedlichen Spike-
Systeme, die sich in M
aterial, Porengröße des Filters sowie D
icke und Länge des
Dorns unterscheiden. D
ie einströmende Luft w
ird sterilfiltriert. Die potentiell ent-
stehenden Aerosole, die bei der Z
ubereitung von Zytostatika entstehen können,
Abb. 8: links M
illex Filterkanüle, mitte
hydrophober Filter mit separater
Kanüle, rechts Filterkanüle kurz
13 Z.B. PPS
Transfer-Set; PPS
Pharmapack S
tute, In der Brückenw
iese 4, 53639 Königswinter
14 Millex®® ®®®
_25 Millipore G
mbH
, Hauptstraß
e 87, 65760 Eschborn
Zy
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tik
a-H
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st
ellu
ng
se aus PVC
und AB
S und das Filtergewebe aus
Acryl-C
opolymer auf N
ylonvlies.
Transfer-Set mit K
unststoffdorn,Transfernadeln, Ü
berleitungskanülen
Überleitsystem
e dienen zum A
uflösen von Trok-
kensubstanzen, mit denen der Inhalt einer Lö-
sungsmittelflasche m
ittels Schwerkraft in eine
Durchstechflasche m
it Trockensubstanz über-
führt wird. E
s handelt sich um eine Z
weiw
eg-
Kanüle, bzw
. -Kunststoffdorn m
it internem
Abb. 7: links Securm
ix-Beutel,rechts Securm
ix-Flasche
Abb. 6a: PhaSeal Protector Lock
Abb. 6b: PhaSeal C
onnector Luer
Abb. 6c: PhaSeal Injector Lock
Abb. 6d: Schutzw
irkung vomPhaSeal-System
: Aerosol w
irdzurückgehalten
Mem
braneAir cannula
Filter
Expansion chamber
Mem
brane
Luer lock
Protection cap
Mem
brane
Washer
Luer, female
Safety latch
Speciallycut cannula
Zy
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sta
tik
a-H
er
st
ellu
ng
111110
wendet w
erden. Spikes werden einerseits m
it V2A
-Stahlkanülen Abb. 8b
15 in un-terschiedlichen Längen und D
urchmessern angeboten, andererseits m
it einem E
in-
stichdorn (Kunststoff) A
bb. 9d16, 9e
17, der bei großen Volum
ina eine schnellere
Befüllung erm
öglicht, für kleine Flaschen jedoch ungeeignet ist.Für kleine Flaschen steht zw
ischenzeitlich Chem
o-Mini-Spike Plus
®4 m
it Mikro-
spitze jedoch ohne Partikelfilter zur Verfügung. D
ie Mikrospitze gew
ährleistet ein
optimale R
estentleerung von Flaschen zwischen 3 – 1000 m
l. Bei einem
geeignetenSpike darf der D
urchmesser des E
instichdorns den Wiederverschluss des Septum
s
nicht beeinträchtigen, wobei das Totvolum
en des Spikes so gering wie m
öglich sein
sollte.
Bei der A
nwendung ist zu beachten, dass der Luer-Lock-N
egativanschluß (DIN
13090) des Spikes fest mit der Spritze verschraubt w
ird und so ein sicheres Arbeiten
erlaubt.
Durch einm
aliges Anstechen m
it einem Spike zur M
ehrfachentnahme w
ird dieG
efahr von ausgestanzten Gum
miteilen gegenüber dem
mehrm
aligen Einstechen
Abb. 8b:U
ltrasafe kurz links, lang rechts
15 Z.B. U
ltrasafe® kurz (lang) Luer-Lock; B
erner International Gm
bH, M
ühlenkamp 6, 25337 Elm
shorn16 Z.B
. medac S
pike Chemo oder U
ltrasafe® m
edac Chemo; V
ertrieb: Medac G
esellschaft für klinische Spezialgeräte
mbH
, Fehlandtstraße 3, 20354 H
amburg
17 Z.B. Taky-S
pike® Chem
o Luer-Lock; Berner International G
mbH
, Mühlenkam
p 6, 25337 Elmshorn
18 Z.B. Codan Filterspike; CO
DA
N M
edizinische Geräte G
mbH
& Co KG
, Postfach 1220, 23735 Lensahn
Zy
to
sta
tik
a-H
er
st
ellu
ng
werden nur durch einen 0,2 µm
hydrophoben Be- und
Entlüftungsfilter zurückgehalten. Für die Z
ubereitung von
Zytostatikalösungen sind som
it nur Spikes geeignet, die eine
Filtermem
bran mit einem
Porendurchmesser von 0,2 µm
aufweisen.
Luftblasen sind bei der Zubereitung system
bedingt nie ganz
zu vermeiden. D
as direkte Zurückspritzen aus der Spritze in
die auf dem K
opf stehende Flasche führt bei herkömm
li-
chen Spikes oft zu einem A
ustritt von Flüssigkeit aus dem
Spritzenansatz, da Flüssigkeit in den Luftkanal gedrücktw
ird. Als V
orteil erweist sich der seit 2002 im
Handel be-
findliche Mini-Spike-V
-Chem
o4 (A
bb. 9b) mit einem
inte-
grierten Ventil, durch das die Luftblasen m
ühelos entfernt
werden können. Für den A
nwender bedeutet dies eine ein-
fache, schnelle und sichere Handhabung .
Bei den M
aterialien ist darauf zu achten, dass Etoposid nicht
mit A
BS-Plastik in V
erbindung komm
t. Filter bestehen ausA
cryl-Copolym
eren, die auf Nylonvlies aufgebracht sind oder aus PT
FE (Poly-
Tetra-Fluor-Ethylen = Teflon
®). Diese Filter sind in den Spike integriert oder seit-
lich angebracht. Für partikelbelastete Lösungen kann ein Spike mit einem
zusätzli-chen hydrophilen 5 µm
Partikelfilter, der sich im Flüssigkeitskanal befindet, ver-
Abb. 9b:VentilspikeC
hemo Braun
Abb. 9: C
hemospike B
raun, Abb. 9c: U
ltrasafe Medac, A
bb. 9d:Medac spike C
hemo
Zy
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tik
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st
ellu
ng
113112
deklariert. Es w
äre zu wünschen, dass zukünftig eine klare K
ennzeichnung fürjeden A
nwender auf dem
Produkt ersichtlich ist.
Literatur:
Baum
ann B. “S
chutzmaß
nahmen beim
Um
gang mit Zytostatika” PTA
heute, 1999; 11; Nr. 12; S
. 1210-1216
Herstellerangaben der entsprechenden Firm
en
Zy
to
sta
tik
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er
st
ellu
ng
mit einer K
anüle deutlich reduziert. Die anhängende Schutzkappe
18am Spike dient
zum V
erschließen der Aspirationskanüle und sichert gleichzeitig die Innensterilität.
Unter m
ikrobiologischen Gesichtspunkten sollte die V
erwendungsdauer zeitlich
begrenzt sein. Nach T
RG
S 525 sind Druckentlastungssystem
e beim Z
ubereitenvon Z
ytostatika zu verwenden.
Aufbew
ahrung und LagerungE
inmalartikel m
üssen ein CE
-Kennzeichen tragen und som
it den Anforderungen
des Medizin-Produkte-G
esetzes entsprechen. Steril verpackte Einm
alartikel sind in
staubarmen und trockenen R
äumen zu lagern und sollen bis zur B
enutzung in
ihrem O
riginalkarton verbleiben. Die A
ufbewahrung erfolgt bei einer relativen
Luftfeuchtigkeit von 50-60 % und einer Tem
peratur zwischen 10 °C
und 25 °C,
geschützt vor Sonnenbestrahlung und Feuchtigkeit. Richtw
erte für Lagerdauer
von Sterilgut zum G
ebrauch unter normalen aseptischen B
edingungen (DIN
58953
Teil 7) müssen eingehalten und regelm
äßig überprüft werden. E
ine geringere Halt-
barkeitsdauer resultiert, wenn die Packungen angebrochen sind. B
ei der Lagerung
dürfen die Verbund-V
erpackung bzw. das Papier nicht beschädigt w
erden. Im
Sterilbereich sind keine Um
verpackungen zu lagern.
Wechselw
irkung zwischen A
rzneistoff und Hilfsm
ittelU
m W
echselwirkungen zw
ischen Arzneistoffen und technischen H
ilfsmitteln aus-
zuschließen, müssen die unterschiedlichen M
aterialien individuell auf ihre Eig-
nung überprüft werden. Leider sind die H
erstellerangaben nicht imm
er eindeutig
Abb. 9e:Taky-Spike
Zy
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ellu
ng
115114
lisiert werden.Produktbeispiele:• Easypump (B. Braun / Ribosepharm)
• Intermate / Infusor (Baxter)• Surefuser (Medac)
• Accufuser (DeltaSelect)
Federgetriebene InfusionspumpenFunktionsprinzip: Die wiederverwendbare Infusionspumpe besteht aus einem Gehäu-
se, in das ein Federantrieb integriert ist. In das Gehäuse wird der mit Zytostatika-Lösungbefüllte Infusionsbeutel (Einmalmaterial) eingelegt. Beim Schließen des Gehäuses übt
die Feder über eine Platte Druck auf den Infusionsbeutel aus. Ein Durchflussregler im
Schlauch regelt das Flussvolumen. Außerdem sind im Schlauch Lufteliminations- und
Partikelfilter integriert. Eine Füllstandsanzeige ist vorhanden. Das Flussvolumen wirddurch die Temperatur (Haut- oder Umgebungstemperatur), die Viskosität der Lösung
und die Höhendifferenz Pumpe -Zugang beeinflusst werden (Herstellerangaben be-
achten). Die Abweichung der Förderrate von der Norm kann bis zu +/- 10 % betragen.Eine breite Palette an Einmalartikeln mit demselben Füllvolumen aber unterschiedli-
chen Förderraten ermöglicht den breiten Einsatz. Jede Pumpe ist mit einer Seriennum-
mer und einem Verfallsdatum versehen. Bis zum Verfallsdatum kann die Pumpe war-tungsfrei und ohne sicherheitstechnische Kontrollen eingesetzt werden.
Produktbeispiele:• Onkoworker (Onkoworks)
• Ultraflow (Fresenius)
Peristaltische PumpenFunktionsprinzip: Ein Mikroprozessor im Pumpenkopf steuert die Infusion derZytostatika-Lösung, die in das zur Pumpe gehörende Einmalmaterial (Kassette oder
Beutel) eingefüllt wird und an die batteriebetriebene Pumpe angeschlossen wird.
Verschiedene Programmiermöglichkeiten sowie das Vorhandensein von bis zu 4Infusionskanälen ermöglichen eine kontinuierliche, intermittierende bzw. zirkadia-
ne Infusion oder die Bolusgabe einer oder mehrerer Lösungen. Im Einmalmaterial
sind je nach Hersteller verschiedene Filter integriert. Die Pumpen sind mit einer
Zytostatika-Herstellung
3.3.1.1 Infusionspumpen zur Applikation vonZytostatika
Medizinprodukte dürfen nur ihrer Zweckbestimmung entsprechendnach den Vorschriften des Medizinproduktegesetzes und hierzu erlas-sener Rechtsverordnungen, den allgemein anerkannten Regeln derTechnik sowie den Arbeitschutz- und Unfallverhütungsvorschriftenerrichtet, betrieben und angewendet werden.
Thanke Mehrtens, Hannover
1) Arten von InfusionspumpenDie im folgenden beschriebenen tragbaren Infusionspumpen eignen sich für die
präzise Infusion von Zytostatika, die langsam und kontinuierlich bzw. zirkadianenRhythmen folgend über einen Zeitraum von mehreren Stunden bis Tagen appli-
ziert werden sollen.
Elastomerische PumpenFunktionsprinzip: Das Pumpengehäuse enthält einen Ballon aus elastischem Mate-
rial, der durch Befüllen mit der Zytostatika-Lösung „aufgepumpt“ wird. Aufgrunddes so erzeugten Druckes wird die Arzneistofflösung aus dem Ballon in den Infusi-
onsschlauch gepresst. Ein Durchflussregler im Infusionsschlauch steuert das Fluss-
volumen. Je nach Modell sind Luft- und Partikelfilter in den Schlauch integriert.
Nicht jede Pumpe hat eine genaue Füllstandsanzeige, daher kann das Infusionsen-de oft nur über den Füllungszustand des Beutels abgeschätzt werden. Da jede
Pumpe eine fest vorgegebene Flussrate besitzt, die nach Herstellerangaben eine
Genauigkeit von +/- 10 - 15 % aufweist, wird die Infusionsdauer durch das Füllvo-lumen, die Arzneimitteldosis durch die Konzentration festgelegt. Weiterhin wird
die Flussrate durch die Temperatur (Haut- oder Umgebungstemperatur), die Vis-
kosität der Lösung und die Höhendifferenz Pumpe - Zugang beeinflusst (Herstell-erangaben beachten). Die einzelnen Hersteller bieten eine breite Palette an Pumpen
an, so dass für jede Therapie die geeignete Pumpe ausgewählt werden kann. Elasto-
merische Pumpen dürfen nur einmal benutzt und nicht erneut gefüllt oder resteri-
Zytostatika-Herstellung
117116
Betreiben und A
nwenden (nach M
PB
etreibV § 2 und § 5)
Medizinprodukte der A
nlage 1 zur MPB
etreibV (z.B
. bestimm
te Arten von Infusi-
onspumpen) dürfen erst in B
etrieb genomm
en werden, w
enn der Hersteller oder
Lieferant das Gerät am
Betriebsort einer Funktionsprüfung unterzogen hat und
eine vom B
etreiber beauftragte Person in die Handhabung des G
erätes eingewiesen
hat (MPB
etreibV § 5). A
lle Anw
ender der Infusionspumpe m
üssen aufgrund ihrer
Ausbildung oder K
enntnisse und praktischer Erfahrungen die G
ewähr für eine
sachgerechte Handhabung bieten sow
ie durch die vom B
etreiber beauftragte Per-
son in die Handhabung eingew
iesen worden sein. D
iese Einw
eisungen sind zu
dokumentieren.
Vor jeder A
nwendung einer Infusionspum
pe muss sich der jew
eilige Anw
ender
von ihrer Funktionsfähigkeit und dem ordnungsgem
äßen Zustand überzeugen.
Gebrauchsinform
ationen, Sicherheitsinformationen und Instandhaltungshinw
eise
sind zu beachten (MPB
etreibV § 2 und § 5). D
em A
nwender m
üssen die Funkti-onsbeschreibung der Pum
pe und die Bedienungsanleitungen (§ 9 M
PBetreibV
)
zur Verfügung gestellt w
erden und zwar so, dass sie jederzeit zugänglich sind. A
uch
das Medizinproduktebuch m
uss dem A
nwender w
ährend der Arbeitszeit zugäng-
lich sein (§ 9 MPB
etreibV).
Betreiber sind z.B
. Träger von Krankenhäusern, Inhaber von A
rztpraxen oder ande-
ren stationären und ambulanten G
esundheitseinrichtungen, Krankenkassen oder
Sanitätshäuser. Der B
etreiber ist verantwortlich dafür, dass die entsprechenden V
or-
schriften des Medizinproduktegesetzes und der M
PBetreibV
richtig umgesetzt w
er-
den. Er schafft die organisatorischen V
oraussetzungen für die Einhaltung der V
or-
schriften und ist im R
ahmen seiner O
rganisationsverantwortung zuständig für den
Einsatz der M
edizinprodukte entsprechend ihrer Zw
eckbestimm
ung sowie die V
er-
anlassung, Durchführung und Ü
berwachung aller geforderten adm
inistrativen und
technischen Maßnahm
en wie z.B
. das Führen des Bestandsverzeichnisses, das A
n-legen der M
edizinproduktebücher und die Beauftragung der sicherheitstechni-
schen Kontrollen.
Die „vom
Betreiber beauftragte Person“ m
uss - bevor ein Medizinprodukt betrie-
ben werden darf - vom
Hersteller in die sachgerechte H
andhabung, Anw
endung
und den Betrieb des M
edizinproduktes eingewiesen w
erden. Nur diese Person darf
dann die Anw
ender in die sachgerechte Handhabung des M
edizinproduktes ein-
Zy
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ng
Alarm
funktion und oft mit einem
elektronischen Speicher zur Kontrolle und A
us-w
ertung der Therapiedaten ausgerüstet. Sicherheitstechnische K
ontrollen und
Wartungen sind nach H
erstellerangabe durchzuführen. Die Infusionsgenauigkeit
liegt bei ca. +/- 5 %.
Produktbeispiele:•
I-Pump (B
axter)
•M
ulti-Therapie-Infusionspum
pe 6060 (Baxter)
•C
AD
D Legacy Serie (Sm
iths Medical D
eutschland Gm
bH)
•G
raseby Serie 9000 (Smiths M
edical Deutschland G
mbH
)
•M
elodie Mehrkanalinfusionspum
pe (Logomed)
•M
ultifuse (B. B
raun)
•Pegasus Serie (Logom
ed)
•W
alkmed 350 (Logom
ed)
2) Gesetzliche Vorgaben
Die V
erordnung über das Errichten, B
etreiben, Anw
enden und Instandhalten von
Medizinprodukten (M
edizinprodukte-Betreiberverordnung - M
PBetreibV
) sichertab, dass die m
edizinische und technische Qualität der M
edizinprodukte auch nach
dem Inverkehrbringen m
öglichst lange gewährleistet bleibt. Sie besteht aus sechs
Abschnitten. Interessant sind im
Zusam
menhang m
it Infusionspumpen der erste
Abschnitt (A
nwendungsbereich und allgem
einen Vorschriften) und der zw
eite
Abschnitt (Spezielle V
orschriften für aktive Medizinprodukte). A
llerdings fallen
nicht alle der oben beschriebenen Pumpen unter die M
PBetreibV
. Im Folgenden
sollen bestimm
te Teile des Gesetzestextes etw
as transparenter gemacht w
erden.
Allgem
eine Anforderungen (nach M
PB
etreibV § 2)
Infusionspumpen dürfen nur ihrer Z
weckbestim
mung entsprechend nach den
Vorschriften der M
PBetreibV
errichtet, betrieben, angewendet und instandgehal-
ten werden. D
ies gilt auch für Kom
binationen von Medizinprodukten untereinan-
der (Pumpe und E
inmalm
aterial). Daher ist beim
Einkauf der Pum
pen zu prüfen,ob sie ihrer Z
weckbestim
mung nach zur A
pplikation von Zytostatika geeignet sind
und welches E
inmalm
aterial dafür eingesetzt werden kann.
Zy
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ng
119118
Unfallverhütungsvorschriften (sow
eit die Anforderungen nicht in den sicherheitstech-
nischen Kontrollen integriert sind) sow
ie die Fristen der eventuell anfallenden messtech-
nischen Kontrollen eingehalten w
erden.
Sicherheitstechnische Kontrollen sind nicht bei allen Infusionspum
pen vorgeschrie-ben. Trotzdem
sollte bei jeder Pumpe eine regelm
äßige Inspektion nach festgelegten
Kriterien durchgeführt w
erden, um M
ängel, die Patienten, Beschäftigte oder D
ritte
gefährden können, rechtzeitig zu entdecken. Die A
rt der Kontrolle und ihr E
rgeb-nis sollte dokum
entiert werden.
Medizinproduktebuch (nach M
PB
etreibV § 7) und
Bestandsverzeichnis (nach M
PB
etreibV § 8)
Für Infusionspumpen, die in die A
nlagen 1 der MPB
etreibV gehören, m
uss ein
Medizinproduktebuch geführt w
erden, in das Angaben zur Identifikation des M
e-
dizinproduktes, Einw
eisungen, sicherheitstechnische Kontrollen, Funktionsstörun-
gen und Meldungen an B
ehörden einzutragen sind. Außerdem
muss der B
etreiber
für alle aktiven nicht implantierbaren M
edizinprodukte der jeweiligen B
etriebsstät-
te ein Bestandsverzeichnis führen, in das A
ngaben zur Identifikation des Medizin-
produktes, betriebliche Zuordnungen und die Fristen für die sicherheitstechni-
schen Kontrollen einzutragen sind. D
ie zuständige Behörde kann B
etreiber von der
Pflicht der Führung eines Bestandsverzeichnisses oder von der A
ufnahme bestim
mter
Medizinprodukte in das B
estandsverzeichnis befreien, wenn der B
etreiber dies ein-
gehend begründet.
Das G
esetz schreibt nicht vor, welche A
bteilung diese Aufzeichnungen zu führen
hat. Zw
eckmäßigerw
eise erfolgt im K
rankenhaus eine Absprache m
it der Medizin-
technik.
Aufbew
ahrung der Gebrauchsanw
eisungen undM
edizinproduktebücher (nach MP
BetreibV
§ 9)
Die G
ebrauchsanweisungen und die dem
Medizinprodukt beigefügten H
inweise
sind so aufzubewahren, dass die für die A
nwendung des M
edizinproduktes erfor-derlichen A
ngaben dem A
nwender jederzeit zugänglich sind. D
as Medizinproduk-
tebuch ist so aufzubewahren, dass die A
ngaben dem A
nwender w
ährend der Ar-
beitszeit zugänglich sind. Nach der A
ußerbetriebnahme des M
edizinprodukts ist
Zy
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weisen.
Anw
ender sind alle Personen, welche das M
edizinprodukt berufsmäßig nutzen.
Meldungen über Vorkom
mnisse (nach M
PB
etreibV § 3)
Der B
etreiber oder Anw
ender muss jede Funktionsstörung, jede Ä
nderung der Merk-
male oder Leistungen sow
ie jede Unsachgem
äßheit der Kennzeichnung oder der G
e-
brauchsanweisung eines M
edizinproduktes, die zum Tode oder zu einer schw
erwiegen-
den Verschlechterung des Gesundheitszustandes eines Patienten, eines B
eschäftigten
oder eines Dritten geführt hat oder hätte führen können, unverzüglich dem
Bundesin-
stitut für Arzneim
ittel und Medizinprodukte (B
fArM
) melden. D
ieses gibt die Mel-
dung unverzüglich an die für den Betreiber zuständige B
ehörde weiter und inform
iert
weiterhin den H
ersteller und die für den Hersteller verantw
ortliche Behörde.
Es sollte ein entsprechender Hinw
eis an alle Anw
ender gegeben werden, an w
en sie sich
im Falle derartiger Vorkom
mnisse w
enden können. Dort sollten auch die am
tlichen„Form
blätter zur Meldepflicht bei Vorkom
mnissen/B
einahe-Vorkomm
nissen“ vorlie-
gen. Formblätter sind zu beziehen über die H
ersteller, das BfA
rM (B
undesinstitut für
Arzneim
ittel und Medizinprodukte, G
eschäftsstelle Medizinprodukte, K
urt-Georg-
Kiesinger-A
llee 3, 53175 Bonn, Telefon 0228/207-5385 oder Telefax 0228-207-
5300, ww
w.bfarm
.de) und DIM
DI (D
eutsches Institut für medizinische D
okumenta-
tion und Information, W
aisenhausgasse 36-38a, 50676 Köln, Telefon 0221/4724-1
oder Telefax 0221/4724-444, ww
w.dim
di.de).
Instandhaltung und sicherheitstechnische Kontrollen (nach
MP
BetreibV
§ 4 und § 6)
Es m
üssen die gesetzlichen Bestim
mungen der Paragraphen 4 und 6 beachtet w
erden
(welche Person m
it welcher Q
ualifikation darf welche T
ätigkeiten wie ausführen).
Welche Instandhaltungsm
aßnahmen (W
artung, einschließlich Inspektion, Instandset-zung und A
ufbereitung) und welche sicherheitstechnischen K
ontrollen durchzufüh-
ren sind, ergibt sich aus der Gebrauchsanw
eisung zum M
edizinprodukt bzw. beigefüg-
ten sicherheitsbezogenen Informationen. H
ier lassen sich auch Angaben zu den Fristen
finden. Fehlen diese Angaben, so sind der H
ersteller bzw. entsprechend erfahrene Sach-
verständige zu kontaktieren. Neben den Fristen zur D
urchführung der sicherheitstech-
nischen Kontrollen m
üssen vom B
etreiber auch die Prüffristen der entsprechenden
Zy
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121120
sen (siehe auch Kapitel 1.3 „B
etriebsanweisung und U
nterweisungen“ sow
ie Kapi-
tel 1.6 „Qualifizierung des Personals“). W
er die Anw
ender und die Patienten ein-
weist sow
ie ihnen die nötigen Informationen schriftlich zur V
erfügung stellt, hängt
von der Aufgabenteilung im
Haus ab; sofern dies nicht durch die M
PBetreibV
geregelt ist.
Herstellungsanw
eisungFür das B
efüllen der Pumpen ist eine H
erstellungsanweisung zu erstellen. D
iese
muss alle im
Kapitel 3.6 „H
erstellung“ beschriebenen Punkte enthalten. Die jew
ei-
ligen Herstellerangaben zur B
efüllung und ggf. Programm
ierung sind zu beachten.B
ei der Befüllung der R
eservoire ist das jeweilige Totraum
volumen zu berücksichti-
gen. In der Herstellungsanw
eisung muss w
eiterhin festgelegt werden, ob bei der
computergestützten B
erechnung der Füllmenge die Ü
berfüllung bereits einge-
rechnet wird oder ob diese Ü
berfüllung noch vom H
erstellenden eingerechnetw
erden muss. A
uf streng aseptische Arbeitsw
eise ist zu achten.
Etikett
Ist aufgrund des Totraumvolum
ens eine Überfüllung vorgenom
men w
orden, so
darf auf dem E
tikett nur die tatsächlich applizierbare Menge des Z
ytostatikums
(also die verordnete Menge) stehen.
Auslieferung der P
umpen
Da an die B
ruchsicherheit von Medikam
entenreservoiren für tragbare Infusions-
pumpen hohe A
nforderungen gestellt werden, kann auf ein E
inschweißen in Folie
verzichtet werden. D
ies gilt auch für federgetriebene Pumpen, w
enn die Infusions-
beutel in der Pumpe ausgeliefert w
erden. Manche H
ersteller empfehlen die V
erpak-
kung der Pumpe in flüssigkeitsdichte B
eutel, bevor diese in die Taschen verpacktw
erden. Die A
uslieferung erfolgt wie in K
apitel 3.7 beschrieben.
Abfallentsorgung
Das E
inmalm
aterial wird w
ie im K
apitel 4.1 „Abfallentsorgung“ beschrieben ent-
Zy
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das Medizinproduktebuch noch 5 Jahre aufzubew
ahren.M
edizinproduktebuch und Bestandsverzeichnis sind den zuständigen B
ehörden
auf Verlangen vorzuzeigen.
3) Praktische H
inweise
Sollen im stationären B
ereich Infusionspumpen beschafft w
erden, so erfolgt zweck-
mäßigerw
eise eine Absprache zw
ischen der Apotheke und der A
bteilung Medizin-
technik des Krankenhauses. Im
Regelfall w
erden die Vorschriften der M
PBetreibV
für alle medizinisch-technischen G
eräte des Krankenhauses zentral von der A
btei-
lung Medizintechnik um
gesetzt. Sollen aber die Pumpen (und nicht nur die Infu-
sionsbeutel) in der Apotheke gefüllt, ausgegeben, entleert, ggf. auf M
ängel hin
geprüft und gelagert werden und soll im
Sinne der patientenorientierten klinischen
Pharmazie auch der Patient vom
onkologisch tätigen Apotheker in die H
andha-
bung der Pumpe eingew
iesen werden, m
üssen Absprachen über die U
msetzung
der MPB
etreibV getroffen und dokum
entiert werden.
Kauf der P
umpen
Folgende Checkliste sollte beim
Kauf von Pum
pen geprüft werden:
•E
ntspricht das Produkt den Vorschriften des M
PG?
•Stim
mt die Z
weckbestim
mung des Produktes m
it der beabsichtigten Verw
en-dung überein?
•Ist das M
edizinprodukt unter Beachtung der Sicherheit von Patienten, A
n-
wendern und D
ritten für die beabsichtigte Anw
endung geeignet?
•Ist das Produkt für eine evtl. beabsichtigte K
ombination m
it einem anderen
Medizinprodukt (Z
ubehör) zugelassen?
•M
uss ein Medizinproduktebuch angelegt w
erden?
•Sind sicherheitstechnische oder m
esstechnische Kontrollen erforderlich? W
el-che Fristen und w
elcher Um
fang ist einzuhalten?
•W
er führt die Kontrollen durch (H
austechnik/Fremdfirm
a)?
•W
elche Folgekosten sind zu erwarten?
Einw
eisungenIn regelm
äßigen Abständen ist das Personal der Z
ytostatika-Herstellung einzuw
ei-
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123122
3.4. Aseptische Arbeitstechnik
Die aseptische Arbeitstechnik umfasst alle aufeinander abgestimmten,notwendigen Verfahrensschritte, die – unter Nutzung der optimalenMöglichkeiten zur Verminderung der Keimzahl und Vermeidung ei-ner Kontamination – zu einem sterilen Produkt führen.Die Vor- und Nachbereitung des gesamten aseptischen Herstellungs-prozesses hat entscheidenden Einfluss auf die Qualität des Produktes.
3.4.1 Validierung der aseptischen Arbeitstechnik
3.4.1.1 ValidierungDie Zytostatika-Herstellung in einer Zytostatika-Werkbank ist eineaseptische Arzneimittelherstellung, deren Herstellungsprozess validiertwerden muss. Die Anforderungen des Europäischen Arzneibuches anParenteralia sind zu gewährleisten.Eine Validierung ist nur unter Beachtung des gesamten Arbeitsprozes-ses und der Rahmenbedingungen der aseptischen Herstellungsweisemöglich, d.h. es sind
1. die Räumlichkeiten in Bezug auf Reinigung und Hygiene2. die Zytostatika-Werkbank3. die Arbeitsmittel4. die Ausgangsmaterialien und5. die aseptische Herstellungsweisezu betrachten.Die Validierung des Gesamtprozesses schließt alle wohl durchdachtenMaßnahmen mit ein, die bei Produktions- und Kontrollverfahrensicherstellen, dass das so hergestellte Produkt hinsichtlich Sicherheit,Identität, Gehalt, Qualität und Reinheit allen gestellten Anforderun-gen und dem festgelegten Qualitätsprofil entspricht.
Zytostatika-Herstellung
sorgt. Ungewöhnlich hohe Restvolumina sollten dokumentiert werden und dieUrsache dafür (Funktionsstörung oder falsche Handhabung) festgestellt und be-
hoben werden.
Literatur:
1. Gesetz über Medizinprodukte (Medizinproduktegesetz - MPG) vom 02.08.94
2. Erstes Gesetz zur Änderung des Medizinproduktegesetzes (1. MPG-ÄndG) vom 01.08.1998
3. Zweites Gesetz zur Änderung des Medizinproduktegesetzes (2. MPG-ÄndG) vom 13.12.2001
4. Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverord-
nung - MPBetreibV) vom 29.06.1998
5. Änderung der MPBetreibV vom 13.12.2001
6. Produktbeschreibungen der Hersteller
7. AMD Medizintechnik (Hrsg): Anwender- und Betreiberpflichten für Medizinprodukte; MediVision GmbH, Berchtesga-
dener Str. 26, 10825 Berlin; ISSN 1433-3414
Herstellernachweis:
1. Baxter Deutschland GmbH, Bereich Therapiesysteme, Edisonstr. 3-4, 85716 München-Unterschleißheim,
Telefon: 089/31701-0, Fax: 089/31701-177, www.baxter.de
2. B. Braun Melsungen AG, Carl-Braun-Straße 1, 34212 Melsungen,
Telefon: 05661/71-0, Fax: 05661/71-4567, www.bbraun.de
3. Fresenius Kabi Deutschland GmbH, 61346 Bad Homburg
Telefon: 06172/686-8135, Fax: 06172/686-5546, www.fresenius.de
4. DeltaSelect GmbH, Hermann-Burkhardt-Straße 3, 72793 Pfullingen
Telefon: 07121-9921-0, Fax: 07121-9921-31, www.accufuser.de
5. Logomed GmbH, Klarenplatz 11, 53578 Windhagen
Telefon: 02645/9531-0, Fax: 02645/9531-31, www.logomed.de
6. medac Gesellschaft für klinische Spezialpräparate mbH, Theaterstraße 6, 22880 Wedel
Telefon: 04103/8006-0, Fax: 04103/8006-100, www.medac.de
7. Onkoworks, Schallbruch 5, 42781 Haan / Rhld.
Telefon: 02129-94270, Fax: 02129-942727, www.onkoworks.de
8. ribosepharm GmbH, Berg-am-Laim-Str.127, 81673 München
Telefon: 089-454404, Fax: 089-4544-1130, www.ribosepharm.de
9. Smiths Medical Deutschland GmbH, Hauptstr. 45-47, 85614 Kirchseeon
Telefon: 08091/551-0, Fax: 08091/551-100, www.sims-deutschland.com
Zytostatika-Herstellung
125124
graphie 1206 “Sterile Products for Hom
e Use”. A
uch die Richtlinien der A
me-
rican Society of Hospital P
harmacists (A
SHP
) [9] teilt die Risiko-K
lasse einer
aseptischen Zubereitung nach m
öglichen Kontam
inationsrisiken im P
rodukti-
onsgang und bei der Aufbew
ahrung ein.G
roßbritannien, die Niederlande und die Schw
eiz haben ebenfalls auf die asep-
tische Herstellung zugeschnittene G
MP
-Richtlinien erarbeitet.
Zytostatika-L
ösungen zur parenteralen Anw
endung (intravenös, intrathekal,
intrapleural) müssen den M
onographien “Parenteralia” bzw. Injektions- und
Infusionszubereitungen entsprechen und damit steril, pyrogen- und partikel-
frei sein und den Anforderungen der “P
rüfung auf Sterilität” (2.6.1 Europäi-
sches Arzneibuch, 4. A
usgabe 2002) sowie der “P
rüfung auf Pyrogenfreiheit”
(2.6.8) entsprechen. Eine Schlusssterilisation der Z
ytostatika-Lösungen ist aus
Gründen der m
angelnden Stabilität bei einer Vielzahl von A
rzneistoffen undder D
ringlichkeit der Anforderung nicht m
öglich.
Da die “P
rüfung auf Sterilität“ und die “Prüfung auf Pyrogenfreiheit” als E
nd-
produktkontrolle zerstörende Prüfungen darstellen, die nur bei einer chargen-
bezogenen Herstellung m
öglich sind, muss der gesam
te aseptische Arbeitspro-
zess einer Einzelherstellung validiert w
erden.
In den Richtlinien der A
SHP “G
uidelines on Quality A
ssurance for Pharmacy-
Prepared Sterile Products” und der Leitlinie der B
undesapothekerkamm
er wird
die Prozess-Validierung als Prozess-Sim
ulation auf jeden einzelnen Mitarbeiter
und auf jeden Herstellungstyp bezogen. E
ine Revalidierung sollte m
indestens
einmal jährlich erfolgen. [3]. Im
Bereich der “L
ow-R
isk”-Zubereitungen w
irdvon der U
SP eine vierteljährliche Revalidierung gefordert, im
Bereich der “H
igh-
Risk”-Z
ubereitungen darüber hinaus eine jährliche anspruchsvollere Prozess-
Validierung.
Die V
alidierung des aseptischen Arbeitens m
uss eingebettet sein in ein Quali-
tätsmanagem
ent, das die geforderten Produkteingenschaften in ihrer G
esamt-
heit sicherstellt.
Die V
alidierung des aseptischen Herstellungsprozesses von Z
ytostatika-Lösun-
gen ist auf die Bedingungen der jew
eiligen Apotheke zu beziehen.
Zy
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tik
a-H
er
st
ellu
ng
3.4.1.2 Verfahren zur Überprüfung der aseptischen A
rbeitstechnikA
nstelle des Produktes hergestellte M
uster sind mit entsprechenden
mikrobiologischen Verfahren auf die A
bwesenheit von verm
ehrungs-fähigen K
eimen hin zu überprüfen. E
in Prüfplan ist zu erstellen. A
n-zahl und H
äufigkeit richten sich nach den Gegebenheiten der jew
eili-gen A
potheke.
Dr. G
abriele Gentschew
, Frankfurt
A) Validierung der M
ethodeV
alidierung bezeichnet das Erbringen und D
okumentieren des N
achweises,
dass eine Methode zuverlässig innerhalb festgelegter G
renzen zum erw
arteten
Ergebnis führt[1
]. Der N
achweis, dass die applikationsfertige Z
ytostatika-Lö-
sung steril ist, d.h. dass keine überlebensfähigen Mikroorganism
en in der Lö-
sung sind, kann zwar erbracht w
erden, jedoch stellt dieser Test auf Sterilität eine
mikrobiologische M
ethode dar, die keinesfalls als Validierung eines Prozesses
betrachtet werden kann. E
s ist weiterhin zu beachten, dass bestim
mte V
erhal-tensregeln des aseptischen A
rbeitens zur Herstellungsm
ethode gehören, so wie
die Anw
endung bestimm
ter Reinigungsprozeduren zu den geeigneten hygie-
nischen Maßnahm
en gehört.D
as Europäische A
rzneibuch stellt unter 5.1.1 “Methoden zur H
erstellung
steriler Zubereitungen” fest: „D
ie Sterilität einer Zubereitung kann nicht durch
eine Prüfung sichergestellt w
erden; Sterilität muss durch die A
nwendung eines
geeigneten und validierten Herstellungsverfahrens gew
ährleistet werden.” [2
]D
as Verfahren der aseptischen H
erstellung von applikationsfertigen Zytostati-
ka-Lösungen in A
potheken hat sich mittlerw
eile zwischen R
ezeptur und indu-
strieller Herstellung einen eigenen R
ang erarbeitet. Diese Produktionsm
ethodew
ird nicht mehr m
it der industriellen aseptischen Produktion in C
hargen hin-
sichtlich der Validierungsm
ethoden oder –parameter verglichen. N
ach der Leit-
linie der Bundesapothekerkam
mer [3
] handelt es sich um eine kontinuierliche
aseptische Einzelherstellung unter “low
risk-Bedingungen”. D
ie Herstellung
findet überwiegend im
geschlossenen System statt. D
ie Leitlinie der B
undes-
apothekerkamm
er orientierte sich hierbei an der amerikanischen U
SP-M
ono-
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a-H
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127126
Die Sicherheitsw
erkbank sollte in einem R
aum der R
einraumklasse B
stehen(E
G-G
MP
-Leitlinien, 4
). In der Praxis stehen die L
AF-B
änke aber nach wie
vor häufig in anderen Räum
en.
Die R
einraumklasse kann nur durch bauliche M
aßnahmen erzielt w
erden, die
die Luftzufuhr über Filter und die geeignete A
bfuhr dieser Luft regeln. K
on-
trollverfahren sind Partikelzählungen der Luft und L
uftkeimzahlbestim
mun-
gen mit verschiedenen M
ethoden [6].
Auf die gerätetechnische Seite der Partikelzählung in der L
uft soll hier nichteingegangen w
erden. Wichtig ist, dass in R
uhe und unter Arbeitsbedingungen
völlig unterschiedliche Partikelzahlen zu finden sind. Lim
itierter Zugang zum
Arbeitsbereich oder vollständige E
inkleidung mit R
einraum-O
veralls vermin-
dern die Partikelzahl der Luft.
Das V
erhältnis zwischen K
eimzahl und Partikelzahl schw
ankt zwischen 1:1000
und 1:5000 [6, S. 169]. Somit dürften im
LA
F-Bereich (m
ax. 3500 Partikel >=0,5 m
m) keine K
eime nachw
eisbar sein. Im L
AF-B
ereich wird daher nur die
Anzahl der Partikel kontrolliert. D
iese Prüfung fällt halbjährlich im R
ahmen der
Überprüfung des L
AF-G
erätes an.L
uftkeimzahlbestim
mungen w
erden sowohl zur V
alidierung von Anlagen als
auch zur Routineüberw
achung der Räum
lichkeiten eingesetzt. Im B
ereich der
Zytostatika-H
erstellung eignet sich die Luftkeim
zahlbestimm
ung für die
Routineüberw
achung der Räum
e. Die vorgefundenen K
eime sollen einer “zu-
ordnenden Differenzierung” unterw
orfen werden, um
atypische Muster in der
Flora zu entdecken [7].
Die B
estimm
ung der Luftkeim
zahl [6, S. 170 ff] mittels Sedim
entationsplatten
ist ein halbquantitatives Verfahren. H
ierfür werden A
gar-Platten mit abgenom
-
menen D
eckel 60 Minuten bis 4 Stunden offen stehen gelassen und anschlie-
ßend entsprechend bebrütet. Als A
gar finden Blutagar, Sabauroud-G
lucose
oder CSA
-Agarplatten V
erwendung. Partikel < 5 m
m w
erden nicht erfasst. Die-
se Methode ist einfach und liefert für die R
outinekontrolle in Räum
en der
Zy
to
sta
tik
a-H
er
st
ellu
ng
Zur H
erstellung unter aseptischen Bedingungen definiert das E
uropäische Arz-
neibuch unter 5.1.1: “Das Z
iel einer Herstellung unter aseptischen B
edingun-
gen ist, die Sterilität einer aus sterilisierten Bestandteilen zusam
mengesetzten
Zubereitung zu bew
ahren.”Som
it ist es das vorrangige Ziel der aseptischen H
erstellung, in allen Phasen der
Herstellung M
aßnahmen zu treffen, die eine K
ontamination verhindern. D
a-
bei komm
t jedem einzelnen H
erstellungsschritt eine gleichrangige Bedeutung
zu. Um
gebungskontrollen und Personalkontrollen sind zur Sicherstellung eines
ordnungsgemäßen aseptischen H
erstellungsganges unverzichtbar.
Folgende Punkte sind in Bezug auf die aseptische A
rbeitsweise zu charakterisie-
ren:
1. die Räum
lichkeiten in Bezug auf R
einigung und Hygiene
2. die Sicherheitswerkbank (L
aminar A
ir Flow - L
AF)
3. die Arbeitsm
ittel
4. die Ausgangsm
aterialien
5. die aseptische Herstellungsw
eise (der Arbeitsgang)
In Deutschland sind Isolatoren zur H
erstellung von Zytostatika-L
ösungen die
Ausnahm
e. Bei der V
erwendung dieser G
eräte ergeben sich aufgrund der an-dersartigen E
rzeugung einer reinen Arbeitsum
gebung in Hinblick auf die R
ein-
raumklasse und die N
otwendigkeit anderer H
andhabungsschritte andere kriti-
sche Schnittstellen in dem A
rbeitsgang. Die hier vorgestellten P
unkte sind ent-
sprech
end
an
zuw
end
en
un
d
Isolato
r-typisch
e P
rob
leme
(z.B.
Handschuhw
echsel) sind zu lösen.
1. Räum
lichkeitenD
ie Räum
lichkeiten und deren Eigenschaften sind in dem
Kapitel 2.1. “R
äume
und Ausstattung“ bereits beschrieben. In R
äumlichkeiten, die nicht über eine
Schleuse verfügen, sollte ein Spender mit H
ändedesinfektionsmittel angebracht
sein. Die H
ände sind bei Betreten zu desinfizieren.
Die H
erstellung selbst ist in einem R
einraum der K
lasse A (Sicherheitsw
erk-
bank, siehe Kapitel 2.2. “R
aumlufttechnische A
usstattung”) durchzuführen.
Zy
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tik
a-H
er
st
ellu
ng
129128
Oberflächen m
it Rodac-Platten.
Eine w
öchentliche Probennahme von O
berflächen ist als engmaschiger Z
eitab-
stand zu bezeichnen. Im R
outinebetrieb nach Einrichten einer neuen A
btei-
lung kann der Zeitabstand größer w
erden. Auf jeden Fall m
üssen bei einemK
eimnachw
eis im sterilen B
ereich unverzüglich Kontrollproben genom
men
werden. D
ie USP X
XIII (Sterile D
rug Products for Hom
e Use) lässt an verschie-
denen, vorher definierten Stellen die Ausgangslage hinsichtlich K
eimen/P
lattezu B
eginn eine Woche lang täglich, besser noch über einen Z
eitraum von zw
ei
Wochen bestim
men. D
ieser Test soll alle sechs Monate w
iederholt werden. In
der Zw
ischenzeit werden an w
enigen ausgewählten Stellen w
öchentlich Probengenom
men. A
uf Grundlage der A
usgangskeimzahl w
ird definiert, ab welcher
Veränderung der K
eimzahl geeignete M
aßnahmen ergriffen w
erden müssen.
Warn- und A
ktionsgrenzen müssen definiert w
erden. Die A
SHP
zählt die
Überprüfung der O
berflächen auch zu den Kontrollen von aus der L
uft stam-
menden m
ikrobiellen Kontam
inanten.
Beispiele für m
ikrobiologisches und partikuläres Monitoring in einer K
ranken-hausapotheke w
erden von Lange/K
rämer und Sem
enitz et al. [7, 8
] dargestellt.
Zum
aseptischen Arbeiten gehört ein R
einigungsplan [3], der das Personal, dasm
it der Reinigung beauftragt ist, die A
rt des verwendeten P
utzmittels und die
Häufigkeit der R
einigung beinhaltet. Es ist zu unterscheiden zw
ischen Fußbo-
den-, Wände- und O
berflächenreinigung von Schränken oder Geräten. F
ür
Oberflächen eignen sich im
Rahm
en der desinfizierenden Reinigung E
inmaltü-
cher, für den Fußboden das Zw
ei-Mopp-V
erfahren. Das R
einigungspersonal
muss die durchgeführten R
einigungsmaßnahm
en mit D
atum in einer geeigne-
ten Dokum
entationsform bestätigen.
Geeignete R
einigungs- und Desinfektionsm
ittel sowie deren A
nwendungskon-
zentrationen können der Liste der nach den “R
ichtlinien für die Prüfung che-
mischer D
esinfektionsmittel” geprüften und von der D
eutschen Gesellschaft
für Hygiene und M
ikrobiologie (DG
HM
) als wirksam
befundenen Desinfekti-
onsmittel entnom
men w
erden. Die A
merican Society of H
ospital Pharm
acists
Zy
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ellu
ng
Klassen B
, C und D
gute Vergleichsw
erte. Die U
SP X
XIII lässt die Sedim
enta-tionsplatten im
Bereich der K
lasse A 60 M
inuten, in den anderen Bereichen
drei Stunden lang offen stehen. Unter A
rbeitsbedingungen sind Sedimentati-
onsplatten auch im B
ereich des LA
Fs sinnvoll [7]. In der GM
P-E
G-R
ichtlinievon 1996 können m
it Sedimentationsplatten (4 Stunden offen gehalten) die
geforderten Anforderungen für R
einraumklassen überprüft w
erden.[5]
Filtrationsverfahren und Aufschleuderverfahren zur L
uftkeimzahlbestim
mung
sind gerätetechnisch aufwendige V
erfahren, deren Em
pfindlichkeit unterschied-
lich ist. Bei den Filtrationsverfahren w
ird eine bestimm
te Luftm
enge durcheinen G
elatinefilter filtriert. Anstelle des G
elatinefilters wird auch N
ährlösung
oder Pufferlösung in einem
sogenannten “Impinger” eingesetzt und die L
uft
durch diese Lösung geleitet. B
ei den Aufschleuderverfahren w
ird die Luft ange-
saugt und auf einen Nährboden aufgeschleudert. D
er Gelatinefilter, die L
ö-sung oder die N
ährböden werden nach entsprechender B
ebrütung mikrobiell
ausgewertet. Z
ur Bestim
mung der L
uftkeimzahl sollte m
an sich für eine Me-
thode entscheiden und diese dann auch konsequent anwenden.
Die Sauberkeit von O
berflächen kann mit A
bklatschtests oder der Abstrichm
e-
thode [6 S. 49 ff] kontrolliert w
erden. Die A
bklatschtests gehören zu denhalbquantitativen V
erfahren. Bei A
bklatschtesten werden z.B
. Rodac-A
garplat-
ten verwendet. H
ier wird im
direkten Verfahren der A
gar mit der zu untersu-
chenden Oberfläche in K
ontakt gebracht. Im indirekten V
erfahren kann auch
mit einer sterilen Folie oder K
lebestreifen (Tesafilm) die O
berfläche abgeklatschtw
erden und nach einigen Sekunden Kontaktzeit auf die A
garplatte abgeklatscht
werden. D
a sich die Abklatschm
ethode mit A
garplatten besser standardisieren
lässt und auch Vergleiche zu anderen A
potheken zulässt, ist dieser Methode der
Vorzug zu geben.
Die A
bschwem
methode arbeitet m
it Wattetupfern oder G
umm
iwischern, m
eist
unter zusätzlicher Verw
endung von Detergentien. M
it Wattetupfern erreicht
man E
cken und Winkel, die einem
Abklatschtest nicht zugänglich sind.
Für die Routineanw
endung und Validierung eignet sich die Ü
berprüfung der
Zy
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tik
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st
ellu
ng
131130
3. Arbeitsm
ittelA
ls Arbeitsm
ittel werden hier alle sterilen E
inmalartikel bezeichnet, die zur
Herstellung der Z
ytostatika-Lösung erforderlich sind:
3.1D
irekt im Z
usamm
enhang mit der H
erstellung stehende Artikel w
ie
Spritzen, Kanülen, Spikes, B
ehältnisse (Leerbeutel)
3.2Indirekt im
Zusam
menhang stehende A
rtikel wie Tupfer, saugfähige
Unterlagen, H
andschuhe
3.1: Diese A
rbeitsmittel w
erden aus den Peel-Verpackungen in den L
AF einge-
bracht, ohne dass sie mit unsterilen H
änden oder anderen unsterilen Gegen-
ständen in Berührung kom
men. V
erpackungen der Einm
alartikel werden nicht
in den sterilen Bereich des L
AFs eingebracht. Sie erhöhen nur den Partikelein-
trag und damit die K
ontaminationsw
ahrscheinlichkeit.
Die genaue H
andhabung des “Einw
erfens” wird unterschiedlich beurteilt. E
ine
Methode ist es, die V
erpackung kurz vor dem L
uftvorhang aufzureißen undden Inhalt ohne anzufassen in den L
AF-R
aum auf ein sterile U
nterlage zu
“werfen”. A
ndere plädieren für ein Zureichen der geöffneten V
erpackung, aus
der die Herstellenden den Inhalt entnehm
en. In jedem Fall stellt das E
inbrin-gen von G
egenständen eine Störung des laminaren L
uftstroms dar, die so klein
wie m
öglich gehalten werden m
uss. Unklar ist zudem
, wann sich der lam
inare
Luftstrom
wieder einstellt.
3.2: Die H
ilfsmittel, w
ie Tupfer und saugfähige Unterlagen, w
erden wie oben
beschrieben in den LA
F eingebracht. Tupfer dürfen nur einmal verw
endet wer-
den, vor allem aus G
ründen der Arbeitssicherheit im
Rahm
en des Um
gangs mit
Gefahrstoffen. D
ie Arbeitsunterlage ist die am
häufigsten während der H
erstel-
lung benutzte Fläche, die daher auch kontaminiert w
erden kann. Bei V
erschüt-
tungen muss die U
nterlage unverzüglich gewechselt w
erden.
Handschuhe m
üssen aus Sicherheitsüberlegungen für das herstellende Personal
mehrfach gew
echselt werden (siehe K
apitel “3.2.2. Einm
alhandschuhe zum
Zy
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tik
a-H
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st
ellu
ng
fordert zudem einen periodischen, die U
SP einen vierteljährlichen, Wechsel der
Desinfektionsm
ittel, um die E
ntstehung von resistenten Mikroorganism
en zu
verhindern [9]. Desinfektionsm
ittel sollten nicht in der Gebrauchsverdünnung
vorrätig gehalten werden.
Kühlschränke, die in den H
erstellungsräumen stehen, dürfen keine A
btauauto-
matik besitzen. D
as Kondensw
asser, das beim A
btauen gesamm
elt und über dieH
eizstäbe an die Raum
luft abgegeben wird, ist ein m
öglicher Kontam
inations-
herd (siehe Kapitel 2.1. “R
äume und A
usstattung”).
Für Com
putertastaturen sind Schutzhüllen ratsam, durch die die Tastatur noch
bedient werden kann und die abw
ischbar und desinfizierbar sind.
2. Sicherheitswerkbank
Die E
igenschaften einer Sicherheitswerkbank sind im
Kapitel 2.2 “R
aumluft-
technische Ausstattung” beschrieben. D
ie Frage, ob ein LA
F durchgehend be-
trieben werden m
uss, um R
einraumbedingungen w
ährend der Herstellungs-
phase zu gewährleisten, w
ird kontrovers diskutiert. Zur konstanten A
ufrechter-
haltung der Reinraum
bedingungen wird einerseits gefordert, die G
eräte ohne
Unterbrechung laufen zu lassen. A
ndererseits sei es nicht erforderlich, einenkontinuierlichen L
uftstrom zu erzeugen, da durch die V
erdrängungsströmung
des LA
F die Standardbedingungen wieder hergestellt w
ürden. Die A
SHP
-Gui-
delines fordern 30 Minuten V
orlauf und anschließende Desinfektion der A
r-
beitsflächen vor Arbeitsbeginn [9]. D
ie Hersteller bieten m
ittlerweile G
eräte an,die im
stromsparenden Stand-by-B
etrieb über Nacht arbeiten. D
ie Arbeitsflä-
chen müssen vor A
rbeitsbeginn desinfiziert werden [D
AB
10 Kom
mentar V.2.1.1
Prüfung auf Sterilität].
Die A
nwendung von U
V-L
icht ist aufgrund fehlender Effizienz als obsoletes
Desinfektionsverfahren anzusehen. Z
udem ist es aus G
ründen des Personen-schutzes problem
atisch. Ebenso zeigen die Scheiben der L
AF-G
eräte unter UV
-
Einfluss eine vorzeitige P
lastikalterung.
Zy
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tik
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ellu
ng
133132
bei niedrigen Keim
zahlen eine ausreichende Desinfektionsm
ethode ist [8]. Man-
che Kunststoffinfusionsflaschen sind nach A
uskunft des Herstellers unter der
Aufrisslasche steril und m
üssen nicht mehr sprühdesinfiziert w
erden [11].
Eine w
irksame D
esinfektionsmethode eines G
efäßes ist die Anw
endung eines
Tauchbades. Jedoch besteht bei der A
nwendung dieser M
ethode ein Kontam
i-
nationsrisiko durch Zytostatika-R
este, die an der Flaschenaußenseite anhaften,und das V
erfahren ist nicht nach anerkannten Grundsätzen festgelegt.
Weitere U
ntersuchungen sind erforderlich zur Abklärung, w
elche der obengenannten M
ethoden sinnvoll und geeignet sind. Zur Z
eit muss leider festge-
stellt werden, dass T
auch-, Absprüh- oder A
bwischverfahren gleicherm
aßen
ungeeignet sind. Zudem
stellt sich die Frage, ob überhaupt vor Einbringen der
Ausgangsm
aterialien desinfiziert werden m
uss.
Die V
erwendung der R
este von Zytostatika-L
ösungen und von Trägerlösungen
ist ein wesentlicher w
irtschaftlicher Faktor der zentralen Herstellung. A
llerdingsstellt die R
esteverwertung hohe A
nsprüche an die Validierung. D
ie Zytostatika-
Flaschen werden aus dem
sterilen Raum
des LA
Fs entnomm
en und in eine
Um
gebung mit geringerer R
einraumklasse gebracht. O
ft erfolgt ein Einschw
ei-ßen in haushaltsübliche G
efrierfolie vor der Lagerung im
Kühlschrank. D
ie
Frage eines geeigneten Verschlusses dieser Flaschen ist noch offen. Folgende
Lösungen w
erden praktiziert:
•K
anülen oder Spikes werden m
it steriler Klebefolie(O
P-Folie) verschlos-sen.
•K
anülen werden m
it Kom
bistopfen (Einm
alartikel) verschlossen.
•Spikes w
erden mit dem
beigefügten Stopfen verschlossen.•
Kanülen w
erden vor der Lagerung herausgezogen, bei W
iederverwendung
wird erneut angestochen.
•Spikes w
erden vor der Lagerung herausgezogen und bei W
iederverwen-
dung der Flasche ersetzt.
Aus Sicherheitsgründen im
Um
gang mit G
efahrstoffen verbietet sich wegen
Zy
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sta
tik
a-H
er
st
ellu
ng
Schutz bei der Herstellung von Z
ytostatika-Lösungen“). Aus hygienischen G
rün-den em
pfiehlt sich ein Wechsel m
indestens nach 30 Minuten [ 7, 8]. E
ine
mikrobielle K
ontrolle ist mit A
bklatschtests möglich: D
ie Fingerkuppen wer-
den auf eine Agarplatte gedrückt, die dann entsprechend m
ikrobiell ausgewer-
tet wird. D
ie GM
P-EG
-Richtlinie fordert w
eniger als eine koloniebildende Ein-
heit (KB
E) pro 5 Finger. D
ie beiden genannten Publikationen erreichten dieses
Limit nicht. In der R
ichtlinie zur “Herstellung applikationsfertiger Z
ytostatika-Lösungen in A
potheken” wird aus A
rbeitsschutzgründen ein 20minütiger H
and-
schuhwechsel gefordert [10].
Das M
erkblatt M 620 der B
erufsgenossenschaft fordert unabhängig von sicht-barer V
erunreinigung oder Beschädigung einen H
andschuhwechsel alle 30
Minuten.
Die H
ände müssen als chirurgische H
ändedesinfektion gereinigt werden, bevor
die sterilen Handschuhe angezogen w
erden [3].
4. Ausgangsm
aterialienA
ls Ausgangsm
aterialien werden hier die B
estandteile der Zubereitung, Z
yto-statika-Flaschen, L
ösungsmittelflaschen und Trägerlösungen (G
lasflaschen oder
andere, nicht steril verpackte Behältnisse) verstanden, die in den L
AF einge-
bracht werden m
üssen. Trägerlösungen, soweit sie steril verpackt sind, w
erdenw
ie unter Punkt 3.1. “Arbeitsm
ittel” beschrieben in den LA
F eingebracht. Als
Desinfektionsm
ethoden für die Ausgangsm
aterialien stehen derzeit das Auf-
sprühen von, das Abw
ischen mit oder das E
intauchen in desinfizierende Lö-
sungen zur Verfügung. E
s ist fraglich, ob nach Aufsprühen oder A
bwischen
mit einer desinfizierenden L
ösung die notwendige E
inwirkzeit aufgrund der
raschen Verdunstung gew
ährleistet ist. Die L
uftbelastung für das Personal und
die Filterbelastung ist bei diesen Verfahren erheblich. L
anger et al. verwendet
als Trägerlösung gefüllte Infusionsbeutel, die nach der Einpeel-T
echnik in die
Werkbank eingebracht w
erden. Die Z
ytostatika-Durchstechflaschen und E
ti-
ketten werden nicht desinfiziert [7]. E
ine mikrobiologische K
ontrolle ist mög-
lich, indem die Flaschen m
it dem V
erschluss nach dem D
esinfizieren auf eine
Agarplatte gedrückt w
erden. Die A
garplatte wird dann entsprechend m
ikrobi-
ell ausgewertet. Sem
enitz zeigte, dass die Wischdesinfektion von Stopfen nur
Zy
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tik
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er
st
ellu
ng
135134
Im H
inblick auf die Minim
ierung des Um
gangs mit Z
ytostatika und im Sinne
der TR
GS 525 zur E
rsatzstoffprüfung und der Prüfung alternativer Verfahren
sollte die Überprüfung von Z
ytostatika-Lösungen verlassen und m
it Ersatzlö-
sungen gearbeitet werden. D
ie Ersatzlösungen m
üssen den gleichen Manipula-
tionen und Arbeitsgängen unterw
orfen werden w
ie die Verum
flaschen, um
anschließend mikrobiell untersucht zu w
erden. Es sollte nach einem
Prüfplan
gearbeitet werden.
5. Arbeitsgang der aseptische H
erstellungsweise
Erst eine geeignete V
erknüpfung der verschiedenen Arbeits- und O
rganisati-onsschritte kann aseptisches A
rbeiten sicherstellen. Diese V
erknüpfung gelingt
am besten im
Rahm
en eines Qualitätsm
anagements. D
azu sind der Arbeitsgang
und die Qualifizierung des Personals (s. K
apitel 1.6. “Aus- Fort- und W
eiterbil-
dung der Mitarbeiter“) zu betrachten.
Der A
rbeitsgang kann aus hygienischer Sicht in Vorbereitung, H
erstellung und
Nachbereitung unterteilt w
erden.
5.1 Die V
orbereitung umfasst m
ehrere Schritte, wie das E
inkleiden, das Festle-
gen des Arbeitsum
fanges und das Bereitstellen von E
inmalartikeln, Z
ytostati-ka-L
ösungen und Trägerlösungen.
Die E
inkleidung ist im W
esentlichen durch Maßnahm
en der Arbeitssicherheit
definiert. Als M
indestanforderung an die aseptische Herstellungsw
eise müssen
sterile Handschuhe m
it langen Stulpen getragen werden, die die Ä
rmelbünd-
chen des Kittels sicher verdecken. D
as Tragen von OP
-Hauben im
Herstel-
lungsraum kann den Partikeleintrag verm
indern helfen. Schuhe müssen eine
rutschfeste Sohle haben und sollten nur im A
pothekenbetrieb, besser noch nur
im B
ereich des aseptischen Arbeitens, getragen w
erden. Überschuhe erhöhen
den Partikeleintrag in die Zubereitungsräum
e. Ideal sind bereichseigene, sterili-sierbare Schuhe, w
ie sie im O
P-Bereich getragen w
erden. Vor dem
Hintergrund
einer Verm
inderung des Partikeleintrages sind partikelarme K
ittel oder ein Rein-
raum-O
verall in Erw
ägung zu ziehen.
Zy
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sta
tik
a-H
er
st
ellu
ng
möglicher A
erosolbildung das Herausziehen von K
anülen oder Spikes vor derL
agerung. Nach der T
RG
S 52512 ist eine A
erosolbildung zu vermeiden. D
ie
Gefahr einer m
öglichen bakteriellen Kontam
ination beim B
elassen der Kanüle
oder des Spikes wird von m
anchen größer angesehen als die Gefahr der verse-
hentlichen Freisetzung von Zytostatika. In einer A
rbeit, die die Hände- und
Arbeitsflächendesinfektion beschreibt, stellten die A
utoren fest, dass Injekti-
onsflaschen mit belassenen K
anülen, ob abgedeckt oder nicht, eher kontami-
niert waren als solche Flaschen, w
o die Entnahm
e mit A
ufziehkanülen oder mit
jeweils neu eingestochenen K
anülen erfolgte. Es w
urde jedoch nicht unter Rein-
raumbedingungen gearbeitet [13]. D
ie Dichtigkeit durchstochener Stopfen
aus Chlorbutyl- oder B
rombutylkautschuk w
ird kontrovers diskutiert. Im R
ah-
men der Ü
berprüfung des aseptischen Herstellungsgangs ist die Sim
ulation der
Verw
endung von Resteflaschen besonders schw
ierig. Von der D
ichtigkeit eines
geprüften Stopfens kann nicht ohne weiteres auf die D
ichtigkeit eines anderenStopfenm
aterials geschlossen werden.
Folien sind in der Handhabung unsicher. E
in Verschluss m
it Kom
bistopfen
oder dem Stopfen des Spikes ist derzeit w
ohl die beste Möglichkeit.
Die Frage der geeigneten D
esinfektion der Flaschen bei erneutem E
inbringen
in den LA
F ist ungeklärt, da nicht bekannt ist, welche M
enge des Desinfekti-
onsmittels durch den verletzten Stopfen oder den V
erschluss in die Flasche
gelangen kann.
Die W
iederverwendung von R
esteflaschen ist ein kritischer Punkt der asepti-
schen Herstellung. E
ine mikrobielle K
ontamination hat M
ultiplikatorfunkti-
on.
Die m
ikrobiologische Überprüfung von zytostatika-haltigen P
robelösungenw
irft Problem
e hinsichtlich des Um
gangs mit G
efahrstoffen in dem m
ikrobio-
logischen Labor auf. In jedem
Fall stellt die Untersuchung einer “übrig geblie-
benen” Stamm
lösung eine Einzelprüfung dar, die erst einm
al keine Aussage zur
Gesam
theit erlaubt. Auf die U
ntersuchung dieser “übrig gebliebenen” Stamm
lö-
sung sollte daher verzichtet werden.
Zy
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sta
tik
a-H
er
st
ellu
ng
137136
Der A
rbeitsplatz ist vom herstellenden Personal selbst nach jedem
Arbeitsgang
zu reinigen. Für die Reinigung ist ein geeignetes V
erfahren sowie das R
eini-
gungsmittel im
Hygieneplan festzulegen.
Die R
einigung der Edelstahloberflächen des L
AFs kann m
it Mitteln der L
iste
der nach den “Richtlinien für die P
rüfung chemischer D
esinfektionsmittel”
geprüften und von der Deutschen G
esellschaft für Hygiene und M
ikrobiologie(D
GH
M) em
pfohlenen Desinfektionsm
ittel erfolgen. Es sollte einem
von Her-
steller der Werkbank em
pfohlenen Desinfektionsm
ittel der Vorzug gegeben
werden. V
orsicht ist bei klaren Kunststoffscheiben sow
ie Dichtungsm
aterialiengeboten, die durch einige M
ittel angegriffen werden können. W
ird Alkohol zur
Reinigung der Frontscheibe verw
endet, sollte dieser wegen m
öglicher Sporen-
bildner sterilfiltriert werden. E
thanol sollte in 80 %iger, Isopropanol in 70
%iger K
onzentration verwendet w
erden. Nach N
RF ist hier ein Z
usatz von 0,3%
H2 0
2 möglich.
Die zur Lagerung vorgesehenen R
esteflaschen (Verschlussm
öglichkeiten s. oben)sollten eingeschw
eißt und im K
ühlschrank aufbewahrt w
erden (wenn es die
chemisch-physikalische Stabilität erlaubt).
Die A
ufbrauchfrist für die Zytostatika-R
este ergibt sich aus der chemisch-phy-
sikalischen Stabilität und der Validierung der A
rbeitsschritte sowie der A
uswahl
der geeigneten Ausgangsm
aterialien.
6. Zusam
menfassung
Zusam
menfassung der w
ichtigsten in der Routine m
ikrobiologisch zu überwa-
chenden Punkte:
•einw
andfreie Gerätetechnik
•L
uftkeimzahlbestim
mung (Sedim
entationsplatten) an definierten Stellen
•A
bklatschproben von definierten Oberflächen
•A
bklatschproben von den Handschuhen der H
erstellenden vor dem H
and-
schuhwechsel.
•System
atische Überprüfung von m
ehrfach verwendeten Trägerlösungen
Zy
to
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tik
a-H
er
st
ellu
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Der A
rbeitsumfang m
uss festgelegt sein, um einerseits genügend M
aterial vor-zubereiten und um
andererseits aus hygienischer Sicht den notwendigen W
echsel
von z.B. H
andschuhen oder Arbeitsunterlagen im
voraus zu planen.
Die benötigten E
inmalartikel, Z
ytostatika-Lösungen, Trägerlösungen etc. w
er-den in unm
ittelbarer Nähe der Sicherheitsw
erkbank zurecht gelegt. Die B
ehält-
nisse der Zytostatika- und Trägerlösungen w
erden ggf. mit einem
geeigneten
Verfahren desinfiziert (siehe oben).
5.2 Zur H
erstellung gehören das Einbringen der A
usgangsmaterialien und der
Arbeitsm
ittel in den LA
F und das Auflösen, A
ufziehen, Um
spritzen, Um
füllen(w
egen des Nachw
eises der korrekten stöchiometrischen H
erstellung und Er-
füllung der Anforderung s. dort).
Sterile Arbeitsm
aterialien werden so in den L
AF eingew
orfen, dass ein Kontakt
mit unsterilen H
änden oder Gegenständen ausgeschlossen ist. D
ie Ausgangs-
materialien w
erden noch tropfnass mit D
esinfektionslösung in den LA
F ge-
stellt.
Alle A
rbeitsgänge des Auflösens, A
ufziehens, Um
spritzens oder Um
füllens sol-
len schematisiert erfolgen. Jede unnötige K
onnektion sollte vermieden w
erden.D
er Spritzenansatz sollte imm
er direkt mit dem
anderen Ansatz, sei es an der
Kanüle, dem
Spike oder am L
eerbeutel, verbunden werden. B
erührungen mit
anderen Teilen oder Gegenständen sollten verm
ieden werden. M
ehrfachver-
wendung von sterilen E
inmalartikeln sind zu verm
eiden.
Die desinfizierten H
ände müssen w
ährend des Herstellungsgangs unter dem
LA
F verbleiben. Herausnehm
en der Hände kann zu unw
illkürlichen Bew
egun-gen an die N
ase oder ins Gesicht führen, die nicht selbst w
ahrgenomm
en wer-
den.
5.3 Zur N
achbereitung gehört die Reinigung des A
rbeitsplatzes und die Lage-
rung der Reste, die w
eiterverwendet w
erden sollen.
Zy
to
sta
tik
a-H
er
st
ellu
ng
139138
dem A
rtikel von Kräm
er [15]diskutiert. Hier w
ird auch die Etablierung einer
eigenen Richtlinie für die H
erstellung der aseptischen applikationsfertigen Par-
enteralia empfohlen. D
ie Bundesapothekerkam
mer überarbeitet derzeit ihre
Leitlinie aus dem
Jahr 2000 zur aseptischen Herstellung.
Die U
SP XX
III unterscheidet im K
apitel “Sterile Products for Hom
e Use” zw
i-
schen industrieller Fertigung und der Herstellung in einer A
potheke. Bei der
Herstellung der sterilen Produkte w
ird zwischen “L
ow risk”- (w
enige Manipu-
lationen, sterile Ausgangsm
aterialien) und “High risk”-H
erstellungsgängen un-
terschieden. Im R
ahmen der hier üblichen zentralen Z
ytostatika-Herstellung ist
von einer Low
-Risk-H
erstellung auszugehen (außer mehrtägig laufende P
um-
pen). Im V
alidierungsplan sind auch Um
gebungskontrollen (s. auch oben) und
Media-fill-V
erfahren enthalten. Das M
edia-fill-Verfahren soll die A
rt und Wei-
se sowie die A
nzahl der Herstellungsgänge sim
ulieren und die Spitzenzeiten derM
üdigkeit, Stress und Anforderungshäufigkeit berücksichtigen. E
ntsprechend
den Gegebenheiten einer A
potheke wird eine A
usgangslage definiert und es
wird festgelegt, bei w
elchen Befunden H
andlungsbedarf besteht [16]. N
ach den ASH
P-R
ichtlinien bewegt sich die Z
ytostatika-Herstellung auf der
Risiko-Stufe 2 (bei L
agerung der Zubereitung bei R
aumtem
peratur länger als
28 Stunden). Bei R
isiko-Stufe 1 und 2 wird auf eine E
ndproduktkontrolleverzichtet. Sow
ohl ASH
P als auch U
SP prüfen erst bei der höchsten R
isiko-
Stufe, wo z.B
. unsterile Bestandteile verw
endet werden, die E
ndprodukte hin-
sichtlich Sterilität nach einem P
robenahmeplan. D
a es sich bei der aseptischen
Herstellung applikationsfertiger Z
ubereitungen um R
ezepturen handelt, kannnach §7(2) A
pothekenbetriebsordnung von einer Prüfung absehen, sofern die
Qualität des A
rzneimittels durch das H
erstellungsverfahren gewährleistet ist.
Eine erfolgreiche V
alidierung der aseptischen Herstellung stellt som
it die Qua-
lität einer Zubereitung sicher.
Im R
ahmen des erfolgreichen aseptischen H
erstellens von Zytostatika-L
ösun-gen in A
potheken hat sich die Diskussion um
Chargengröße und die sich dar-
aus ergebende Anzahl zu überprüfender B
ehältnisse erübrigt.
Diese B
egriffe passen nicht zur aseptischen Herstellung applikationsfertiger
Zy
to
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tik
a-H
er
st
ellu
ng
•Prozess-V
alidierung der Mitarbeiter (und Schulung).
B) Ü
berprüfung des Produkts hinsichtlich des m
ikrobiellen StatusD
ie Untersuchung des E
ndproduktes auf Keim
freiheit hat einen wesentlich
geringeren Stellenwert als der gesam
te Vorgang des V
alidierens der aseptischen
Arbeitsw
eise14 . Trotzdem
verzichtet auch das Europäische A
rzneibuch 2002
nicht auf diese Prüfung.
Das A
rzneibuch lässt die Mem
branfiltermethode und die D
irektbeschickungs-
methode zu, w
obei der Mem
branfiltermethode der V
orzug zu geben ist.
Zur Testung m
ittels Mem
branfiltermethode w
ird die Lösung über sterile M
em-
branfilter (Porenweite <= 0,45 m
m) gegeben. D
ieser Mem
branfilter wird an-
schließend in Nährboden eingelegt und bebrütet. D
ie Firmen liefern E
inmalsy-
steme, die direkt unter dem
LA
F beschickt werden können.
Wird das zu untersuchende G
ut direkt in das Nährm
edium eingebracht, spricht
man von D
irektbeschickung. Das V
erhältnis von Produkt zu Medium
sollte1:10 betragen [6, S. 121]. E
ine Befüllung von L
eerbeuteln, die eine Nährlö-
sung enthalten, ist als Direktbeschickungsm
ethode anzusehen. Das E
uropäi-
sche Arzneibuch beschreibt die Probenm
enge in Bezug zur Füllm
enge der Behält-
nisse und bezogen auf die verwendete M
ethode (s. dort).
Die Frage, w
elche Anzahl P
roben untersucht werden sollen, beschreibt das
Europäische A
rzneibuch unter 2.6.1 als Mindestprobenzahl im
Verhältnis zur
Gesam
tstückzahl der Charge.
Kom
mentare und V
eröffentlichungen zur Überprüfung der Sterilität als T
eilder V
alidierung befassen sich hauptsächlich mit der Fertigung eines definierten
Produktes im Industriem
aßstab oder für den Krankenhausbereich in einer M
enge
bis zu hundert abgabefertigen Packungen pro Tag.
Die U
nterschiede in der aseptischen Herstellung applikationsfertiger Paren-
teralia zwischen Industrie und (K
rankenhaus-)Apotheke w
erden ausführlich in
Zy
to
sta
tik
a-H
er
st
ellu
ng
141140
ges hergestellt werden [3]. D
iese Revalidierung soll m
indestens einmal jährlich
stattfinden [3,9].
Bei der N
eueinrichtung einer zentralen Zytostatika-H
erstellung sollte eine eng-m
aschige Kontrolle erfolgen, d.h. es sollten m
ehr Proben hergestellt werden als
im späteren R
outinebetrieb. Der G
rad der erreichten Sterilitätssicherheit ist
abhängig von allen Verfahrensschritten bei der H
erstellung. Im E
ndergebniskann die Sterilitätssicherheit nicht größer sein als die des V
erfahrensschrittes
mit der geringsten W
ahrscheinlichkeit zur Erzielung von Sterilität [17].
Literatur:1 B
auer, K
. H., K
.-H. Frö
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werk 2002
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erstellung u
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likationsfertiger P
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Zytostatika-H
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Zytostatika-L
ösungen. Auch die von der B
undesapothekerkamm
er vorgeschla-gene B
eschreibung als “kontinuierlichen aseptischen Einzelherstellung” ist noch
nicht ganz befriedigend, müssen doch A
rbeitspausen eingelegt und unterschied-
liche Produkte von der kleinen intrathekalen Spritze bis zum
großvolumigen
Infusionsbeutel hergestellt werden.
Die P
roben für ein mikrobiologisches M
onitoring des Endproduktes sollten
nach einem festgelegten P
robenahmeverfahren hergestellt w
erden. Der P
robe-
nahmeplan m
it der Dum
my-H
erstellung sollte sich mit allen relevanten A
r-
beitsschritten befassen. Die hier gezogenen P
roben sind gleichzeitig Prozessva-
lidierung und Personalvalidierung! Die Probenzahl ist von vielen verschieden
Faktoren abhängig, die wohl abgew
ogen sein müssen:
•W
ie viele Zubereitungen w
erden in der betreffenden Apotheke hergestellt?
•W
ie viele unterschiedliche Arbeitsgänge m
üssen simuliert w
erden?•
Handelt es sich um
die Neueinrichtung einer zentralen Z
ytostatika-Ab-
teilung?
•W
ie groß ist die Routine des herstellenden Personals?
•W
ie sehen die Ergebnisse anderer U
mgebungskontrollen aus?
Als P
robenahmeverfahren kom
men in Frage:
•D
er Arbeitsgang w
ird simuliert und E
rsatzlösungen in ein Nährm
edium
gegeben.
•A
m E
nde eines Produktionstages (oder P
roduktionsabschnittes) werden
Reste der Infusionsträgerlösungen, die durch häufige H
andhabungen wäh-
rend des Arbeitsablaufs ein hohes K
ontaminationsrisiko haben, m
ikro-
biologisch untersucht [15].
Grundsätzlich sollen E
rsatzlösungen statt der Zytostatika-L
ösungen zur mikro-
biellen Überprüfung des E
ndproduktes verwendet w
erden (s.o.).
Nach der B
AK
Leitlinie soll zur E
ingangsvalidierung an drei aufeinander fol-genden V
alidierungsverfahren keine kontaminierte Probe nachgew
iesen wer-
den. Bei der R
evalidierung müssen m
indestens 10 Nährm
edienprodukte kon-
taminationsfrei zubereitet w
erden. Die P
roben sollen am E
nde eines Arbeitsta-
Zy
to
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tik
a-H
er
st
ellu
ng
143142
In welchem Umfang eine Aufnahme in das Anforderungsformular erfolgt, hängtdavon ab, inwieweit dieses Formular auf der Station während der Therapie verwen-
det wird und in die Krankenakte des Patienten Eingang findet, sowie andererseits
davon, ob die Angaben im Rahmen der Pharmazeutischen Betreuung (siehe Kapi-tel 5.) benötigt werden.
Solche zusätzlichen Angaben sind:
• Diagnose-, krankheits- und therapiespezifische Daten• Laborparameter
• Weitere Therapierelevante Informationen
• Art und Bezeichnung des Therapie-Schemas• Dauer der Applikation der Zytostatika-Lösungen
• Geplanter Wiederholungstag
• Zyklusnummer
• Begleitmedikation (Art, Menge und Dauer der Applikation)• Zusatzmedikation
• Vor- und Nachwässerung (Art, Menge und Dauer der Applikation)
Diese Angaben ermöglichen eine Überprüfung der Chemotherapie-Schemata zudenen im allgmeinen auch einen standardisiert Begleitmedikation gehört.
Zu den Laborparameter gehören:
• Blutgruppe• Leukozytenzahl
• Thrombozytenzahl
• Hämoglobinwert
• Serumkreatinin• Alkalische Phosphatase
• Bilirubinwert
• GOTDiese Werte erfassen einen Teil der im Toxizitäts-Index nach WHO (1979) aufge-
führten Nebenwirkungen.
Zytostatika-Herstellung
3.5. Anforderung applikationsfertiger Zytostatika-Lösungen3.5.1. Anforderungsformular
Die Anforderung der Zytostatika erfolgt schriftlich durch den Arztauf einem Verordnungsformular.Die Verordnung wird in der Apotheke nach § 7 Apothekenbetriebs-ordnung geprüft und durch die/den verantwortliche/en Apotheker/in zur Herstellung freigegeben.Die Verschreibung muss eindeutig sein und mindestens folgende An-gaben umfassen:• Name und Geschlecht des Patienten• Geburtsdatum des Patienten und/oder Aufnahmenummer• Körpergewicht, Körpergröße und/oder Körperoberfläche• Station/Funktionseinheit/Therapierende Einrichtung oder ihre
Teileinheit• verordnetes Zytostatikum (INN-Name)• Regeldosis und die daraus resultierende Dosierung für den Pati-
enten• angepasste Dosierung nach laborchemischen und pharmakoki-
netischen Parametern als Zielgröße• Korrekturfaktor einer angezeigten Dosisreduktion bzw. Dosis-
steigerung• Applikationsform• Art der Trägerlösung• Volumen der applikationsfertigen Lösung• gewünschte Applikationszeit• Unterschrift des Arztes/Ärztin, Datum.
Dr. Birte Schlenzka, Kiel
Die Anforderung muss gemäß Apothekenbetriebsordnung schriftlich mit Unter-schrift des Arztes vor der Abgabe der Zytostatika-Lösung vorliegen.
Neben den „Mindestangaben“ für ein Anforderungsformular können noch eine
Vielzahl von anderen Angaben aufgenommen werden.
Zytostatika-Herstellung
145144
Zustandes des Patienten w
ährend der Therapie und eröffnen dem
Apotheker die
Möglichkeit, frühzeitig H
inweise und A
nregungen für die Arzneim
itteltherapie zu
geben.
Literatur:
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Verlag (1995)
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Verlag (1996)
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Verlag (1997)
3. Steinke, B. und W
aller, H.D
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nkologie und Häm
atologie, 4. Aufl. M
ünchen: Urban und
Schw
arzenberg (1997)
Zy
to
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a-H
er
st
ellu
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Tabelle 1: Korrelation von B
lutparametern und der D
osierung von Zytostatika (sieheK
apitel 3.5.5. Dosism
odifikation bei Blutbildveränderungen)
Tabelle 2 Dosism
odifikation bei hepatisch eliminierten Zytostatika (siehe K
apitel3.5.4. D
osismodifikation bei eingeschränkter Leberfunktion)
Bei eingeschränkter Leberfunktion w
erden die Parameter B
ilirubin, GO
T und al-
kalische Phosphatase herangezogen.
Zur D
osismodifikation bei renal elim
inierten Zytostatika siehe K
apitel 3.5.3 Dosis-
modifikation bei eingeschränkter N
ierenfunktion.
Die zu den oben genannten Laborparam
etern erhaltenen Daten geben H
inweise,
ob eine Dosisreduktion der C
hemotherapie oder sogar ein T
herapieabbruch not-
wendig sein könnte. E
ine Sensibilität des Apothekers für diese Fragestellungen
ermöglicht ein frühzeitiges H
interfragen der Therapie und kann dam
it dazu beitra-
gen, unnötige Arzneim
ittelherstellung zu vermeiden.
Diese A
ngaben bieten eine Möglichkeit zur B
eurteilung von Veränderungen des
LeukozytenzahlT
hrombozytenzahl
Häm
oglobinD
osispro m
m³
pro mm
³g/l
über 3500über 100000
über 110100%
3500-300070000-100000
95-11075%
3000-200050000-70000
80-9550%
unter 2000unter 50000
unter 800%
Bilirubin (m
g/dl)G
OT
(IU/l)
Dosis
< 1.5< 60
100%1.5 - 3.0
60 - 18075%
- 50%
3.1 - 5.0> 180
50% - 25%
> 5.025%
- 0%
Zy
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147146
Wie wenig die digitale Signatur bisher Verbreitung gefunden hat, zeigt die Grün-dung des Bündnisses für Elektronische Signaturen am 03. April 2003 durch Staat
und Wirtschaft mit dem Ziel, die Vielzahl von Signaturanwendungen zu verein-
heitlichen und die Nutzung verschiedener Anwendungen mit einer Karte möglichzu machen.[1]
Insbesonders letzteres Ziel bringt eines der Probleme der elektronischen Signaturauf den Punkt: Mit welchem Medium (welcher Karte) identifiziert sich der Unter-
zeichnende bei den vielen verfügbaren Systemen, die vielleicht schon die Möglich-
keit der elektronischen Unterschrift vorsehen, dieses aber nur für die jeweilige sy-stemeigene Hardware und Software realisiert haben?
Den Durchbruch für den medizinischen Bereich könnte hier die Health Professio-
nal Card (HPC) bringen – eine Ausweiskarte für alle im Gesundheitswesen be-schäftigten Personen, die mit der Fähigkeit der elektronischen Signierung bereits
ausgestattet ist. [2]
Solange es jedoch einen solchen übergreifenden Standard nicht gibt, werden von-
einander unabhängige Pilotprojekte durchgeführt und Lösungen auf Messen vor-
gestellt – eine verbindliche organisatorische wie technische Richtlinie fehlt abernach wie vor.
Für den Bereich der Zytostatikaverordnung sind einige der z.Z. laufenden Projekte
durchaus interessant. So entwickelte eine Projektgruppe der Fachhochschule Frank-furt in Zusammenarbeit mit der Kinderklinik III (Hämatologie, Onkologie und
Hämostaseologie) des Klinikums der Universität Frankfurt das System DiSi-Med:
“Medikamentenverordnung mit Digitaler Signatur“, das auf der CeBIT 2003 vor-gestellt wurde und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und For-
schung unterstützt wurde. Laut der Beschreibung auf Seiten des Hessischen Mini-
steriums für Wissenschaft und Kunst [3] sind jedoch wesentliche Teile des Systemsnoch nicht realisiert, so dass auch hier auf Ergebnisse eines Routineeinsatzes wahr-
scheinlich noch nicht zurückgegriffen werden kann.
Eine weiteres interessantes Projekt mit internationalem Aspekt ist die Anwendung
Zytostatika-Herstellung
3.5.2. Übermittlung der Verordnung
Die Verordnung des Arztes liegt bei Abgabe der hergestellten Lösungvor. Eine Übertragung der Verordnung auf elektronischen Weg istmöglich, wenn die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Daria Wiezorek, Gießen und Dr. Karla Domagk, Cottbus
Die bisherige konventionelle Verfahrensweise der Herstellung und Abgabe der ap-plikationsfertigen Zytostatika-Lösungen nach Vorliegen der ärztlichen Originalver-
ordnung wird in diesem Teilbereich der Arzneimittelherstellung zunehmend an die
technischen Möglichkeiten adaptiert. Ob im Krankenhaus im Interesse einer zeit-
nahen Versorgung der Patienten die Abgabe der Zytostatika-Lösung bereits nachdem Vorliegen eines Faxes möglich wird, ist im konkreten Einzelfall mit den Auf-
sichtsbehörden abzustimmen.
Bei der direkten Vernetzung von Zytostatika herstellender Apotheke mit dem ver-
ordnenden Arzt müssen zudem im niedergelassenen Bereich wettbewerbs- und
berufsrechtliche Aspekte berücksichtigt werden.
Die automatische Übermittlung von Daten in einem sensiblen Bereich wie der Arznei-
mittelverordnung erfordert besondere Maßnahmen zur Absicherung des Übertragungs-
weges. Da eine Arzneimittelverordnung erst mit einer Arztunterschrift versehen Gültig-keit erlangt, stellt sich in erster Linie das Problem der Authentifizierung der automatisch
übertragenen Verordnungs- bzw. Anforderungsdaten.
Nachdem das Signaturgesetz am 1. August 1997 in Kraft getreten ist, war die
Euphorie groß und viele Anwendungsbereiche – nicht zuletzt die Medizin - erwar-
teten einen großen Fortschritt durch das Ersetzen schriftbasierter Dokumente durchsichere und zuverlässige Online-Kommunikation. Doch die technische und organi-
satorische Umsetzung konnte mit den Zielsetzungen des Konzeptes nicht schritt-
halten.
Zytostatika-Herstellung
149148
3.5.3. Zytostatikadosierung bei eingeschränkterNierenfunktion
Zytostatika sind Arzneimittel mit geringer therapeutischer Breite. Eineeingeschränkte Nierenfunktion kann die Toxizität von Zytostatika undaktiver Metabolite durch Kumulation erhöhen. Eine Dosisreduktionkann daher bei Substanzen mit einem bedeutenden Anteil renalerElimination notwendig werden. Grundlage der Entscheidung sollendie glomeruläre Filtrationsrate als Parameter der Nierenfunktion undaktuelle pharmakokinetische und pharmakologische/toxikologischeErkenntnisse über die verwendeten Zytostatika sein.
Dr. Andreas Wiegand, Dachau
Pharmakotherapie schließt immer die Kenntnis und Berücksichtigung von Phar-
makokinetik und Pharmakodynamik eines Arzneistoffs ein. Da es sich bei Zytosta-
tika um Arzneistoffe mit geringer therapeutischer Breite handelt, kann eine vermin-derte Elimination verbunden mit höheren Plasmakonzentrationen zu erhöhter To-
xizität führen. Beträgt der Anteil der renalen Elimination 30% oder mehr kann eine
Dosisanpassung notwendig werden. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass man-che Zytostatika selbst nierenschädigend sind, so dass sich für Patienten mit bereits
eingeschränkter Nierenfunktion ein um so höheres Risiko ergibt.
Sicherlich gibt es noch zu wenig pharmakokinetische Untersuchungen bei nieren-
insuffzienten Patienten. Dennoch kann basierend auf allgemeinen pharmakokine-tischen und pharmakologischen Prinzipien bei einer mittleren bis stark eingeschränk-
ten Nierenfunktion (30 - 60 ml/min Kreatinin-Clearance) davon ausgegangen
werden, dass diese bei einem Arzneistoff mit linearer Pharmakokinetik mit 35 -40% renaler Elimination zu einem signifikanten Anstieg der AUC (Fläche unter
Plasmakonzentrations-Zeitkurve) führt [1, 2]. Aus den bekannten pharmakokine-
tischen, pharmkodynamischen und Toxizitäts-Daten lassen sich folgende Empfeh-lungen ableiten:
Zytostatika-Herstellung
der HPC zum Verschlüsseln und Versenden von Dokumentationsdaten am Klini-schen Tumorregister Magdeburg/Sachsen-Anhalt. Seit Ende 1999 können dort
Ärzte ihre Dokumentationen über den sicheren Weg der Signierung und Verschlüs-
selung sogar über das Internet austauschen.
Da beide Anwendungen sich jedoch auf unterschiedliche Karten stützen und selbst-
entwickelte Standards verwenden, sind die Erfahrungen aus diesen Projekten zwarinteressant, aber nicht einfach auf eine weitere Umgebung übertragbar.
Grundsätzliche Konzepte zur Umsetzung eines elektronischen Rezeptes (eRezept)
sind auch vom Aktionsforum Telematik im Gesundheitswesen (ATG) entwickeltworden [5] und mündeten in den “Gemeinsamen Entwicklungsvorgaben der Spit-
zenorganisationen im Gesundheitswesen zum Elektronischen Rezept“ [6].
Dies ist an sich erfreulich, doch angesichts der fehlenden Standards warten dieEntscheidungsträger in den Kliniken und Verbänden die weitere Entwicklung ab,
um nicht auf eine Insellösung mit mäßigen Zukunftsperspektiven zu setzen. So ist
auch für die zeitgemäße Übermittlung der Zytostatikaverordnungen zu hoffen,dass es mit dem Bündnis für Elektronische Signaturen bald gelingt die Umsetzung
von Standards zu beschleunigen.
Quellen
1. Notiz zum „Bündnis für elektronische Signaturen“
http://www.forum-dialog.de/forumdialog/buendnisfuerelektronischesignaturen.html
2. Was ist und was soll die HPC?
http://www.uni-mainz.de/~pommeren/DSVorlesung/KryptoInfra/HPC.html
3. DiSi-Med “Medikamentenverordnung mit Digitaler Signatur“
http://www.hmwk.hessen.de/h_messen/messen2003/c09.pdf
4. EU-Projekt Trust Health2
http://www.aeksa.de/40Aerzteblatt/Artikel/ElektronischerAA.html
5. Management-Papier “Elektronisches Rezept“
http://www.pkv.de/telematik/atg-managementpapier_el-rezept_stand_09-05-2001_print_copy.pdf
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Zytostatika-Herstellung
151150
Ifosfamid
Ifosfamid scheint qualitativ ähnlich zu C
yclophosphamid. D
ie Pharmakokinetik
für hohe Bolusdosen kann annähernd m
it einem 2-K
ompartim
ent-, die fraktionier-
te Dosierung nach dem
1-Kom
partimentm
odell beschrieben werden. B
ei wieder-
holter Therapie m
it 2,4g/m2 w
urde eine Plasmahalbw
ertszeit von 7 Stunden mit
einer Wiederfindungsrate im
Urin von 73%
gefunden. Die Plasm
ahalbwertszeit
lag nach der Einzeldosis bei 15,2 Stunden. Im
Vergleich m
it Cyclophospham
id,w
elches zu 90% der D
osis metabolisiert w
ird, sind es bei Ifosfamid 50%
. Bei K
in-
dern wurden in pharm
akokinetischen Untersuchungen starke interindividuelle
Unterschiede beobachtet. D
ie renale Clearance bei Ifosfam
id ist im V
ergleich zuC
yclophosphamid ca. doppelt so hoch, 21,3 gegenüber 10,7 m
l/min bei B
olusap-
plikation, und 18,7 gegenüber 10,7 ml/m
in bei fraktionierter Gabe. B
ei Patienten
mit Ü
bergewicht (> 20%
vom Idealgew
icht) kann mit einer verlängerten H
alb-
wertszeit gerechnet w
erden. Dies kann in Z
usamm
enhang mit einem
Anstieg des
Verteilungsvolumens bei übergew
ichtigen Patienten stehen. Die G
esamtkörperclea-
rance bei diesen Patienten war aber unverändert m
it 74 ml/m
in. Häm
orrhagische
Cystitis ist die auffälligste N
ebenwirkung von Ifosfam
id. Ausreichende H
ydratati-on und die G
abe von Sulfhydrylverbindungen, wie z.B
. Mesna (U
romitexan
®),
vermindern diese Toxizität erheblich. R
elativ häufig, besonders bei Kindern, ist das
Fanconi-Syndrom zu beobachten. Patienten, die zuvor C
isplatin oder Carboplatin
bekomm
en haben, besitzen ein höheres Risiko bezüglich dieser N
ebenwirkung.
Dosisabhängige Leukopenie ist die w
ichtigste Nebenw
irkung von Ifosfamid. Z
u-
sätzlich kann es während der T
herapie zu toxischen Effekten auf das Z
NS kom
men.
Für Ifosfamid w
ird berichtet, dass bei Patienten mit eingeschränkter N
ierenfunkti-on ein höheres R
isiko für neurotoxische Schäden besteht. [7-11]
Melphalan
Melphalan w
eist eine zweiphasige E
limination m
it 6 - 8 Minuten (�
-Phase) und
40 - 60 Minuten (ß-Phase) auf. D
er Hauptanteil des W
irkstoffs wird nicht renal
eliminiert, und dennoch spielt die renale E
limination eine w
ichtige Rolle. D
er An-
teil unverändert ausgeschiedenen Melphalans lag bei 21 - 34%
. Die K
nochen-
marksuppression, die w
ichtigste Nebenw
irkung bei Melphalan, ist bei Patienten
mit renaler D
ysfunktion erhöht, weil die intravenöse V
erabreichung bei einge-
Zy
to
sta
tik
a-H
er
st
ellu
ng
Alkylierende Z
ytostatika
N-N
itrosoharnstoffderivateN
-Nitrosoharnstoffderivate (z.B
. Carm
ustin, Lomustin, Sem
ustin, Fotemustin)
werden schnell enzym
atisch und nicht enzymatisch um
gesetzt. Die M
etabolite
besitzen zytotoxische Aktivität und w
erden zu 60 - 70 % renal elim
iniert. Verzöger-
te und möglicherw
eise kumulative K
nochenmarksuppression ist der häufigste do-
sislimitierende Faktor bei N
itrosoharnstoffderivaten. Diese Z
ytostatika können zu
progressiven und irreversiblen Nierenschäden führen. D
ie Ausscheidung der C
ar-
bomustinm
etabolite im U
rin liegt bei 30 % der C
armustindosis in 24 Stunden. 60
bis 70% w
erden im U
rin als Metabolite innerhalb von 96 Stunden gefunden.
Neben einer D
osisanpassung bei bestehender eingeschränkter Nierenfunktion soll-
te bei erheblicher Nierenfunktionseinschränkung an eine therapeutische A
lternati-
ve gedacht werden. [3-5]
Bendam
ustinB
endamustin w
ird in der Leber zum zytotoxischen H
ydroxyderivat metabolisiert.
Beide Substanzen w
erden zu ca. 50% renal elim
iniert. Vom
Hersteller (R
ibose-
pharm) gibt es E
mpfehlungen für eine G
FR < 50m
l/min.
Cyclophospham
idC
yclophosphamid w
ird über die Niere ausgeschieden, aber aufgrund der nicht
ionisierten Form des inaktiven M
oleküls spielt die tubuläre Rückresorption in der
Niere eine bedeutende R
olle. Ein großer Teil der C
yclophosphamiddosis w
ird inder Leber m
etabolisiert. Die renale E
limination des intakten M
oleküls liegt bei 15%
der Kreatinin-C
learance. In höherem M
aße werden die m
ehr polaren, weniger
fettlöslichen Metabolite über die N
iere ausgeschieden. Es könnte eine signifikant
verlängerte Retention aktiver, alkylierender M
etabolite bei Patienten mit schw
erer
Niereninsuffizienz bestehen. D
ennoch scheint es bisher nicht gelungen zu sein,
einen Zusam
menhang zw
ischen schwerer N
iereninsuffizienz und verstärkter Mye-
losuppression zu belegen. Em
pfohlen wird vom
Hersteller (B
axter Oncology) eine
Dosisreduktion um
50% bei einer G
FR < 10m
l/min. [6]
Zy
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a-H
er
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ellu
ng
153152
vorbehandelt]Für die D
osierung nach AU
C gibt es die Form
el:
Dosis (absolut in m
g) = Ziel-A
UC
x (25 + GFR
)
Ziel-A
UC
: 3 - 5 bei Polychemotherapie, 5 - 7 bei M
onotherapie
Cisplatin
30% des C
isplatins werden in den ersten 24 Stunden nach A
pplikation als freiesPlatin renal elim
iniert und sezerniert. Es zeigt einen 3-phasischen E
liminationsver-
lauf mit einer H
albwertszeit von 20 M
inuten in der �-Phase, 48 - 70 M
inuten (ß-
Phase) und 24-Stunden (�). Die ersten beiden Phasen repräsentieren die C
learancedes freien C
isplatins, die dritte wahrscheinlich die des proteingebundenen A
nteils.
90% des A
rzneistoffs werden renal elim
iniert, weniger als 10%
werden biliär ausge-
schieden. Aufgrund seiner nierenschädigenden W
irkung sind Hydratation, Ü
ber-
wachung der N
ierenfunktion sowie gegebenenfalls D
osisreduktion unbedingt an-gezeigt. [26-28]
Oxaliplatin
Bei eingeschränkter N
ierenfunktion wurde eine A
bnahme der C
learance und Ein-
schränkung des Verteilungsvolum
ens beobachtet. In einer Untersuchung an Pati-
enten mit schw
acher, mittlerer und starker N
ierenfunktionsstörung wurde unter
Monotherapie m
it Oxaliplatin bei einer K
reatinin-Clearance unter 20 m
l/min eine
erhöhte Toxizität beobachtet [47]. Daher ist die A
nwendung bei schw
erer Nieren-
funktionsstörung (Kreatinin-C
learance < 30 ml/m
in) laut Fachinformation kontra-
indiziert [48].
Antim
etaboliten
Cytarabin
Serum-K
reatinin-Werte des C
ytarabins über 1,2 mg/dl w
aren in einer Untersu-
chung ein unabhängiger Risikofaktor für das A
uftreten neurotoxischer Erschei-
nungen während der T
herapie mit hohen D
osen von Cytarabin. Ä
hnliche Befun-
de wurden in retrospektive U
ntersuchungen bestätigt. Besonders bei Patienten m
it
einer Kreatinin-C
learance unter 60 ml/m
in traten in 60-76% der Fälle einer H
och-
Zy
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ellu
ng
schränkter Nierenfunktion zu einer A
kkumulation des W
irkstoffs führt. Daher
sollte eine Dosisanpassung bei gegebener N
ierenfunktionseinschränkung erfolgen.
[12-17]
Dacarbazin
Dacarbazin w
ird mikrosom
al zu 5-Am
inoimidazol-4-carboxam
id und einem M
e-
thylkation abgebaut. Von der unw
irksamen M
uttersubstanz werden nach 24 Stun-
den 41% unverändert, der übrige A
nteil als Metabolite, renal ausgeschieden. Le-
ber- und Nierenfunktionsstörungen führen zu einer verlängerten E
liminations-
halbwertszeit. E
ine Dosisreduktion bei eingeschränkter N
ierenfunktion wird
empfohlen. (siehe Tabelle) [18-20]
Platin-K
omplexe
Carboplatin
Carboplatin besitzt einen ähnlichen m
olekularen Wirkungsm
echanismus w
ie Cis-
platin. Aus C
arboplatin freigesetztes Platin hat eine Plasmahalbw
ertszeit von 90M
inuten. Der H
auptweg der E
limination von C
arboplatin ist die glomeruläre Fil-
tration und tubuläre Sekretion. Nur sehr w
enig des Wirkstoffs w
ird, wenn über-
haupt, metabolisiert. U
nter Häm
odialyse ergab sich eine Halbw
ertszeit von 4 Stun-den, w
ährend bei der Peritonealdialyse eine Halbw
ertszeit von 36 Stunden beob-
achtet wurde. D
ie Clearance des ungebundenen C
arboplatins, gemessen als
ungebundenes Plasmaplatin, korreliert m
it der glomerulären Filtration. In 24 Stun-
den werden 60 bis 80 %
der verabreichten Platindosis renal eliminiert. E
s bestehtein linearer Z
usamm
enhang zwischen der totalen C
learance von Carboplatin und
der AU
C und der K
reatinin-Clearance. D
es Weiteren korreliert die arzneistoffindu-
zierte Throm
bozytopenie in linearer Weise m
it der AU
C von C
arboplatin. Es sind
vor allem T
hrombozytopenie und N
eutropenie, die die Dosis von C
arboplatin
limitieren. Folgende Form
eln zur Dosisanpassung w
urden für die Berechnung der
Carboplatindosis in A
bhängigkeit von der GFR
(ml/m
in) abgeleitet: [21-25]%
der Soll-Dosis = (0,82 x G
FR) + 18 [Patienten nicht m
it nephrotoxischen Sub-
stanzen vorbehandelt]
% der Soll-D
osis = (0,65 x GFR
) + 18 [Patienten mit nephrotoxischen Substanzen
Zy
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155154
PentostatinW
esentliche Mengen des intravenös verabreichten W
irkstoffs unterliegen der rena-
len Elim
ination und erscheinen unverändert im U
rin. Leider sind die Ergebnisse
der vorhandenen Untersuchungen etw
as widersprüchlich. D
ennoch sollte die Nie-
renfunktion bei der Dosierung berücksichtigt w
erden. Insbesondere bei ausgepräg-
ter Funktionseinschränkung sollte man auf A
lternativen zurückzugreifen. [39-41]
Raltitrexed
Raltitrexed (Tom
udex®) hem
mt die T
hymidilatsynthetase und w
ird bei Colo-R
ek-
tal-Karzinom
eingesetzt. In einer Untersuchung bei Patienten m
it normaler und
leichter bis mittelgradiger N
iereninsuffizienz (GFR
25-65ml/m
in) kam es zu einer
Verdoppelung der A
UC
und Elim
inationshalbwertszeit. D
ie Autoren em
pfehlen
eine Dosisreduktion um
50% und V
erlängerung des Dosisintervalls von 3 auf 4
Wochen bei einer G
FR zw
ischen 25 und 65 ml/m
in. Sinkt die GFR
unter 25ml/
min, sollte von R
altitrexed abgesehen werden. [42]
Zytostatisch w
irksame A
ntibiotika
Bleom
ycinE
twa die H
älfte der Elim
ination erfolgt bei Bleom
ycin renal. Zw
ischen der Clearance
von Bleom
ycin aus dem Plasm
a und der Kreatinin-C
learance besteht eine Korrelati-
on. Bei eingeschränkter N
ierenfunktion wurde beobachtet, dass sich die Plasm
a-
halbwertszeit von B
leomycin um
den Faktor 2,5 verlängert. Bei einer K
reatinin-
Clearance, die unter 25-35 m
l/min lag, stiegt sie sogar exponentiell an. E
ine Dosisre-
duktion ist bei einer Kreatinin-C
learance unter 40 ml/m
in angezeigt. [43-44]
Mitom
ycin CM
itomycin C
wird zu w
eniger als 20% renal elm
iniert. Jedoch sollte berücksichtigt
werden, dass M
itomycin C
selbst nephrotoxisch ist. Somit ist bei Patienten m
it
mittlerer bis schw
erer Nierenfunktionsstörung zu überlegen, ob diese Patienten m
iteinem
anderen Zytostatikum
behandelt werden sollten. G
rundsätzlich sollten Pati-
enten unter Mitom
ycin-C-B
ehandlung imm
er hinsichtlich ihrer Nierenfunktion
kontrolliert werden.
Zy
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ng
dosisgabe von Cytarabin neurotoxische N
ebenwirkungen auf. D
ie Em
pfehlungenin der Tabelle 1 beziehen sich nur auf hohe D
osen, jedoch nicht auf konventionelle
Therapie. [29-33]
FludarabinD
er knochenmarkssuppressive E
ffekt von Fludarabin ist die dosis-limitierende
Nebenw
irkung für diesen Wirkstoff. E
s besteht eine signifikante inverse Korrelati-
on zwischen der G
ranulozytenkonzentration im N
adir und der AU
C der Fludara-
bin-Plasmakonzentration. E
s besteht ebenso eine Korrelation zw
ischen der Kreati-
nin-Clearance und der totalen C
learance für Fludarabin. Daher w
ird auch für dieseSubstanz bei eingeschränkter N
ierenfunktion eine Dosisanpassung em
pfohlen. [34]
Methotrexat
Der A
bfall der Plasmakonzentration von M
ethotrexat kann in zwei, w
ahrscheinlichsogar drei Phasen beschrieben w
erden. Diese unterschiedlichen U
ntersuchungs-
ergebnisse sind möglicherw
eise in den gewählten D
osierungen bzw. durch die un-
terschiedlichen Altersgruppen der Patienten zu erklären. Ü
ber 60% der M
etho-trexatdosis w
erden renal ausgeschieden. Knochenm
arkssuppression und Mukositis
gelten als wichtigste N
ebenwirkungen für M
ethotrexat. Wurde der Patient zuvor
mit C
isplatin behandelt, kann die Elim
ination von Methotrexat verändert sein.
Ebenso ist M
ethotrexat selbst nierenschädigend, besonders wenn D
osen von 50 mg/
m2 überschritten w
erden. Besonders unter H
ochdosistherapie kann es zum Ü
ber-
schreiten der Methotrexat- oder 7-H
ydroxymethotrexatkonzentration bezüglich
ihrer Löslichkeit insbesondere bei normalen U
rin-pH-W
erten komm
en. Diese H
y-pothese w
ird dadurch unterstützt, dass die Alkalisierung des U
rins zusamm
en mit
einer ausreichenden Hydratation die Inzidenz und Schw
ere dieser Nebenw
irkung
zurückdrängt. Daneben könnte eine direkte tubuläre Toxizität und eingeschränkte
glomeruläre Filtration eine R
olle spielen. Da signifikante M
engen von Methotrexat
renal eliminiert w
erden, sollte es bei eingeschränkter Nierenfunktion zur D
osisan-
passung komm
en, bzw. auf andere Z
ytostatika zurückgegriffen werden, w
enn diesüberhaupt m
öglich ist. [35-38]
Zy
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157156
auftretenden sekundären Hyperurikämie eingesetzt, kann sich die renal ausgeschie-dene Menge von 6-Mercaptopurin verdoppeln, begleitet von einer proportionalen
Verringerung der ausgeschiedenen Menge an Thioharnsäure. Der verringerte Ab-
bau von 6-Mercaptopurin bei der Komedikation mit Allopurinol wäre eine Grundfür eine Dosisreduktion.
Bei Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion ist bei indizierter Chemotherapie
gegebenenfalls genau abzuwägen, welche zytotoxische Substanz zu verabreichenist. Will man auf einen bestimmten Arzneistoff mit hoher renaler Elimination nicht
verzichten, muss eine Dosisanpassung erfolgen.
Einige Patienten weisen neben ihrer Krebserkrankung andere Funktionseinschrän-kungen innerer Organe auf, oft ist davon auch die Niere betroffen. Dennoch will
man die maligne Tumorerkrankung mit zytostatisch wirksamen Substanzen behan-
deln. Die Kenntnis der Pharmakokinetik und der renalen Elimination der Zytosta-
tika ermöglicht es, Dosisanpassungen vorzunehmen. Die Behandlung des Tumor-leidens kann so erfolgen, dass die nahezu allen Substanzen anhaftende Toxizität auf
andere wichtige Organsysteme des Körpers kalkulierbar ist, und eine zu starke Schä-
digung gesunder oder bereits vorgeschädigter Organe in Grenzen zu halten ist. Diessetzt neben der Kenntnis der Pharmakokinetik der eingesetzten Substanzen auch
eine entsprechende klinische Überwachung und Betreuung des Patienten voraus.
(siehe auch Kapitel 3.5.1. Anforderungsformular und 5. Pharmazeutische Betreu-ung). Für den Patienten bietet es die Chance, nicht gänzlich auf eine angemessene
Chemotherapie verzichten zu müssen, auch wenn er bereits durch andere Organlei-
den gezeichnet ist.
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270
Zytostatika-Herstellung
Topoisomerase Hemmstoffe
EtoposidBei diesem Epipodophyllotoxin steht die Knochenmarkssupression erneut im Vor-dergrund der Betrachtung der Nebenwirkungen. Wird die Substanz als kontinu-
ierliche Infusion verabreicht, besteht eine Korrelation zwischen der Knochenmarks-
suppression und der Plasmakonzentration im steady-state. Des Weiteren bestehteine Korrelation zwischen der Kreatinin-Clearance und der systemischen Clearance
von Etoposid. Unabhängig von der Art der Verabreichung liegt die Halbwertszeit
von Etoposid bei 7 Stunden. Ca. 30% der Dosis werden renal eliminiert. DiePlasmaproteinbindung ist mit 95% in normalen Patienten sehr hoch und bedeutet
bei Patienten mit vermindertem Serumalbumin eine verringerte Proteinbindung.
Die ungebundene Fraktion kann zwischen 6 und 37% schwanken. Aus Gründen
der oben erläuterten Zusammenhängen zwischen Knochenmarkstoxizität, Plasma-konzentration, systemischen und Kreatinin-Clearance sollte die Dosis entsprechend
angepasst werden. Neben den Empfehlungen von Dorr gibt Sauer eine Formel zur
Dosisberechnung an [45]:
TopotecanTopotecan soll eine renale Elimination zwischen 20 und 60% besitzen. Bei Patien-ten mit Nierenfunktionsstörungen wurde eine Abnahme der renalen Clearance
beobachtet. Daher sollte die Dosierung der GFR angepasst werden [46].
Für Zytostatika, die selbst als toxische Verbindung oder Metabolit zu 30% oder
weniger renal eliminiert werden, wird in der Regel keine Dosisanpassung vorge-
nommen. Davon ausgenommen sind Verbindungen, die nierentoxisch sind (sieheMitomycin C). Ein weithin bekanntes Beispiel ist Allopurinol, dessen Metabolite
Thioharnsäure und 6-Mercaptopurin bei Dosen über 750 mg/m2 im Urin auskri-
stallisieren können. Wird Allopurinol im Rahmen der unter Zytostatika-Therapie
Dosis =Standarddosis
2Clearance PatientClearance normal
+ 1][
Zytostatika-Herstellung
159158
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Zy
to
sta
tik
a-H
er
st
ellu
ng
161160
3.5.4. Dosismodifikation bei eingeschränkterLeberfunktion
Eine eingeschränkte Leberfunktion kann erheblichen Einfluss auf diehepatische Clearance von Zytostatika haben. Einschränkungen dermetabolischen Clearance führen zu einer langsameren cytochromP450-abhängigen und -unabhängigen Biotransformation, währendeine reduzierte biliäre Clearance die natürliche Exkretion über dieGallenwege erschwert.Bei einigen Zytostatika ist bekannt, dass sie bei einer vermindertenhepatischen Clearance kumulieren, so dass die Bewertung von Labor-parametern und Dosismodifikationen eine wichtige klinisch-pharma-zeutische Dienstleistung darstellt.
Dr. H.-P. Lipp, Universitätsapotheke Tübingen
Weisen Patienten erhöhte Leberwerte oder veränderte Bilirubinwerte auf, so stelltsich die Frage, ob und in welchem Ausmaß im Rahmen der geplanten Chemothe-
rapie möglicherweise Dosismodifikationen erforderlich werden. Insbesondere beim
Einsatz von Zytostatika ist aufgrund ihrer geringen therapeutischen Breite damit zurechnen, dass bei einer Vernachlässigung einer entsprechenden Dosismodifikation
für den Patienten schwerwiegende Nebenwirkungen die Folge sein können. Zwar
existieren eine Reihe von Empfehlungen zur Dosisanpassung von Zytostatika bei
Patienten mit eingeschränkter Leberfunktion (Tabelle 1), jedoch darf bei solchenTabellen nicht außer Acht gelassen werden, dass die wissenschaftliche Datenlage
hierzu deutlich geringer ausfällt als beispielsweise zu Empfehlungen bei einge-
schränkter Nierenfunktion. Entsprechende Angaben wie in Tabelle 1 müssen des-halb als Anhaltspunkte interpretiert werden. Im folgenden soll nicht nur das Prin-
zip der eingeschränkten Leberfunktion etwas näher beleuchtet, sondern zu ausge-
wählten Wirkstoffklassen eine kritische Stellungnahme vorgestellt werden.
Folgen einer eingeschränkten LeberfunktionFunktionsstörungen der Leber können zu vielfältigen Veränderungen der Wirk-
Zytostatika-Herstellung
Empfehlungen zur Dosisanpassung bei niereninsuffizienten Patienten
Wirkstoff (INN) Reduktion auf % basierend auf derKreatinin-Clearance der Patienten
f 60 ml/min 45 ml/min 30 ml/minAlkylantienBendamustinCarmustinLomustinCisplatinCarboplatinOxaliplatinCyclophosphamid
IfosfamidMelphalan
AntimetaboliteCytarabin**FludarabinMethotrexatPentostatinRaltitrexedTopoisomerase-InhibitorenEtoposidTopotecan
andereBleomycinDacarbazinHydroxyurea
5043503066
15
4134
80447765
3039
624035
807575*
8085
6080657050
8580
708085
75757050*
7575
5075506050
8075
607580
50(<10 ml/min)nnn*n
50(<10 ml/min)
7070
n70nnn
7570
n7075
f = % der Dosis, die als aktiver Metabolit oder toxisches Produkt ausgeschieden wird.n = wenn möglich auf Alternative umstellen.* = Dosis kann berechnet werden, wenn auf erwünschte AUC dosiert wird.** = bei Hochdosistherapie.
Zytostatika-Herstellung
163162
meter reguliert: den B
lutfluss durch die Leber (Q), die Plasm
aproteinbindung (P)und die intrinsische (m
etabolische) Clearance (C
)
Q x P x C
Hepatische C
learance =_________
Q + P x C
Bei W
irkstoffen, die einer hohen metabolischen C
learance unterliegen, wird die
Durchflussrate durch die Leber zum
eliminationslim
itierenden Schriftt (perfusi-
onslimitierende C
learance). Bei W
irkstoffen, bei denen die pro Zeiteinheit stattfin-
denden Wechselw
irkungen mit den frem
dstoffmetablisierenden E
nzymen der ge-
schwindigkeitsbestim
mende Schritt ist, verläuft die C
learance perfusionsunabhän-
gig. Bei W
irkstoffen mit hoher Plasm
aeiweißbindung kann im
Rahm
en einer Hy-
poproteinämie nach obiger Form
el der Anteil der Proteinbindung entscheidend für
die Elim
ination werden.
Oft w
ird die deutlich eingeschränkte Funktionsreserve der Leber erst messbar, w
ennnur noch etw
a 30 Prozent des Norm
werts erreicht sind. W
eltweit die größte B
edeu-
tung haben in diesem Z
usamm
enhang die Bestim
mung der hepatischen C
learance
mit H
ilfe des Farbstoffs Indocyaningrün (ICG
), mit der sich die Leberdurchblu-
tung quantitativ erfassen lässt, und die Bestim
mung der G
alactose-Elim
inationska-
pazität, mit der die zytoplasm
atische Leberzellmasse erfasst w
erden kann.
Dosisreduktion auf der B
asis erhöhter Leberwerte
Es w
äre zweifelsohne w
ünschenswert, w
enn an Hand der routinem
äßig gemesse-
nen Parameter, w
ie z. B. der Transam
inasen, der Bilirubinw
erte oder des Serumalbu-
mins direkte V
orgaben für eine Dosisreduktion bei Patienten m
it eingeschränkterLeberfunktion gem
acht werden könnten. A
llerdings erfordern entsprechend ver-
änderte Parameter eine genauere A
nalyse.
Transaminasen
Die Funktion der Transam
inasen AST
(SGO
T) oder A
LT (SG
PT) besteht in der
Übertragung einer A
minogruppe von A
minosäuren auf 2-K
etosäuren, wie z.B
. 2-
Zy
to
sta
tik
a-H
er
st
ellu
ng
stoffelimination führen: K
omm
t es im R
ahmen einer C
holestase zu einer Stauungder biliären E
limination, so ist bei W
irkstoffen oder deren aktiven Metaboliten,
soweit sie vornehm
lich oder ausschließlich biliär eliminiert w
erden, mit einer kriti-
schen Kum
ulation zu rechnen. Wichtige H
inweise für eine A
bflussstörung sinderhöhte B
ilirubinwerte und ein N
achweis von erhöhten Serum
konzentrationen
von normalerw
eise im G
allengangsepithel lokalisierten Enzym
en, wie z.B
. der alka-
lischen Phosphatase oder der �-Glutam
yltransferase (�GT
).
Kom
mt es beispielsw
eise im R
ahmen nekrotischer V
eränderungen zu einem m
assi-
ven Verlust an Leberzellm
asse und damit verbunden zu einem
starken Abfall der
konstitutiven Cytochrom
-450-Aktivität, können sich W
irkstoffe, die über die fremd-
stoffmetabolisierenden E
nzyme verstoffw
echselt werden, im
Plasma in unverän-
derter Form anreichern.
Ist die hepatische Dysfunktion m
it einer Einschränkung der A
lbuminsynthese ver-
bunden, wird sich bei A
rzneistoffen mit hoher Plasm
aeiweißbindung (z.B
. Etopo-
sid) der frei bioverfügbare, pharmakologisch w
irksame A
nteil deutlich erhöhen.
Schließlich ist auch zu beachten, dass bei Arzneistoffen, die zw
ar nicht ausgiebig
hepatisch metabolisiert oder biliär elim
iniert werden, jedoch potentiell hepatoto-
xisch sind (z. B. M
ethotrexat), unter ihrem E
insatz mit einer kritischen V
erschlech-
terung der bestehenden Lebererkrankung zu rechnen ist.
Etwas unübersichtlich w
ird die Toxizitätsbeurteilung, wenn bei Patienten m
it starkeingeschränkter Leberfunktion und gleichzeitigem
Aszites Z
ytostatika (z.B. M
etho-
trexat, Fludarabin) eingesetzt werden, die sich in dem
speziellen Kom
partiment
anreichern können. In solchen Fällen ist es sinnvoll, Wassereinlagerungen in V
er-bindung m
it einem A
szites vor der eigentlichen Therapie zu entfernen.
Veränderte pharmakokinetische Param
eter bei Patienten mit Leberfunktionsstörun-
gen
Die hepatische W
irkstoff-Elim
ination (hepatische Clearance) w
ird durch drei Para-
Zy
to
sta
tik
a-H
er
st
ellu
ng
165164
Da die H
albwertszeit des A
lbumins im
Plasma allerdings im
Mittel etw
a drei Wo-
chen beträgt, ist eine Hypoalbum
inämie nicht als früher Indikator für den N
ach-
weis einer hepatobiliären E
rkrankung aufzufassen. Geben andere Param
eter (z.B.
SGO
T) nicht einen zusätzlichen H
inweis auf eine H
epatitis, so kann auch einnephrotisches Syndrom
die Ursache für die H
ypoalbuminäm
ie sein.
Veränderung der Gerinnungsparam
eterE
ine schwere Leberfunktionsstörung hat m
eistens auch eine Beeinträchtigung der
Vitam
in-K-abhängigen B
iosyntheseleistung der Blutgerinnungsfaktoren II, V
II,
IX und X
zur Folge. Fallen die Gerinnungsfaktoren unter bestim
mte M
indestwerte,
so komm
t es zu einer Verlängerung der Prothrom
binzeit mit den potentiellen Fol-
gen kleinerer und größerer Blutungen. Sind allerdings andere Param
eter (z.B. A
lbu-
minw
erte), die auf eine Hepatitis schließen lassen, nicht erhöht, so kann die verlän-
gerte Prothrombinzeit auch die Folge einer m
angelhaften Vitam
in-K-Synthese über
die Darm
flora oder eines Malabsorptionssyndrom
s sein.
Beurteilung einzelner Param
eter im R
ahmen einer hepatobiliären
Erkrankung
Spricht man von einer leichten E
inschränkung der Leberfunktion, so liegen die
AST-W
erte noch im oberen N
ormbereich (z.B
. 28 bis 34 U/L) und das Serum
bili-rubin zw
ischen 2,1 bis 4 mg/dL. E
ine deutliche Einschränkung der Leberfunktion
liegt vor, wenn die A
ST-Werte über 200 U
/L und die Serumbilirubinw
erte über 4
mg/dL liegen (Tabelle 2).
Je nach Lebererkrankung können sich bei den veränderten Laborparametern ver-
schiedene Muster ausbilden, die erste H
inweise auf die jew
eils vorliegende Erkran-
kung erlauben (Tab. 3). Ein A
nstieg des Gesam
tbilirubin über 1 mg/dl kann bei-
spielsweise einen ersten H
inweis auf eine leichte O
bstruktion der Gallengänge durch
einen Gallenstein geben. Je nach G
rad der Obstruktion können die Serum
bilirubin-
werte auf 6 bis 15 m
g/d/L ansteigen. Bei der genaueren A
nalyse wird zw
ischen demdirekten B
ilirubin (vor allem B
ilirubindiglucuronid) und dem indirekten B
ilirubin(unkonjugierter, proteingebundener A
nteil) unterschieden. Üblicherw
eise liegen etwa
bis zu 20 Prozent des Gesam
tbilirubins als direktes Bilirubin vor.
Zy
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sta
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a-H
er
st
ellu
ng
Oxoglutarat oder O
xalacetat, wodurch die entsprechenden A
minosäuren w
ie Glut-
aminsäure und A
sparaginsäure entstehen. Die A
ST (SG
OT
) ist in verschiedenen
Gew
eben nachweisbar, w
ährend die Aktivität der A
LT (SG
PT) vor allem
auf die
Leber beschränkt ist (Tabelle 2). Folglich darf auf der Basis eines isoliert erhöhten
AST-W
erts nicht sofort auf das Vorliegen einer hepatobiliären E
rkrankung geschlos-
sen werden, da es sich in einem
solchen Fall auch um ein extrahepatisches E
reignis,
wie z. B
. einen Myokardinfarkt oder eine R
habdomyolyse handeln kann. Sind
allerdings beide Enzym
e (AST
und ALT
) erhöht, ist eine Erkrankung der Leber
eher wahrscheinlich.
Alkalische P
hosphatase und ãGT
Die alkalische Phosphatase (A
P) katalysiert die Hydrolyse verschiedener Phosphor-
säureester. Die höchsten A
ktivitäten dieses Enzym
s sind konstitutiv in der Leber
(Tabelle 2), der Dünndarm
schleimhaut, den K
nochen und in der Plazenta vonSchw
angeren nachweisbar. In der Leber w
ird das Enzym
vor allem in den G
allen-
gangsepithelzellen exprimiert. Folglich ist im
Rahm
en einer Obstruktion der G
al-
lenwege eine E
rhöhung der AP-W
erte auf 1000 U/L m
öglich. Sind allerdings dieSerum
bilirubinwerte gleichzeitig im
Norm
bereich, so könnte beispielsweise eine
völlig andere Erkrankung, w
ie z. B. eine Sarkoidose, eine hepatische C
andidiasis
oder ein Lymphom
als Ursache in Frage kom
men. B
ei parenchymatösen Leberer-
krankungen ohne Beteiligung der G
allenwege ist eher eine im
Vergleich zu den
Transaminasen nur m
äßige Erhöhung de A
P meßbar. D
a die Serum-A
P-Werte
natürlicherweise nach V
erzehr einer fetthaltigen Nahrung ansteigen, w
ird generell
empfohlen, die M
essung nur im N
üchternzustand vorzunehmen.
Die ã-G
lutamyltransferase (ãG
T) w
ird vor allem in den O
rganen Niere, Leber
(Tab.2) und Pankreas exprimiert. D
a die höchsten Aktivitäten dieses E
nzyms in
den intrahepatischen Gallengangsepithelzellen nachw
eisbar sind, erhöht sich der
Wert dieses E
nzyms im
Serum im
Rahm
en einer Cholestase.
Album
inÜ
blicherweise liegt der A
lbuminw
ert im Serum
bei mindestens 35 g/l (Tab.2).
Sinkt dieser Wert unter 35 g/L so kann eine Synthesestörung in der Leber vorliegen.
Zy
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tik
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st
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ng
167166
verabreicht werden sollten. Liegen die W
erte zwischen 3,1-5 m
g/dL und über 180U
/L, so sind nur 25% der geplanten D
osis vorzusehen . Beim
Dauno- rubicin w
ird
der entsprechende Spielraum der D
osismodifikation m
it 75% und 50%
angege-
ben, da möglicherw
eise die Niere kom
pensatorisch etwas m
ehr Daunorubicin eli-
minieren kann (im
Gegensatz zu E
pirubicin und Doxorubicin). B
eim Idarubicin
ist es auch weiterhin sehr schw
er, klare Em
pfehlungen zu formulieren, da auch dem
aktiven Metaboliten eine w
ichtige antineoplastiche Wirkung zukom
mt. E
s wird
allerdings empfohlen, bei über 60jährigen A
ML-Patienten Idarubicin nicht m
it 12
mg/m
², sondern mit 8 m
g/m² i.v. zu verabreichen, da diese D
osismodifikation zu
annähernd gleichen Idarubicinol-AU
C-W
erten führt wie bei jüngeren Patienten.
Die liposom
alen Verbindungen (z.B. D
aunoXom
e, Caelyx, M
yocet) unterscheiden
sich teilweise erheblich in ihrem
pharmakokinetischen V
erhalten von dem der kon-
ventionellen Anthrazykline. B
ezogen auf den Einsatz bei hepatischer D
ysfunktionverabreichten H
ong et al. 30 mg/m
² i.v. pegyliertes liposomales D
oxorubicin bei
einem Patienten m
it fortgeschrittenem hepatozellulärem
Karzinom
. Das G
esamtbi-
lirubin des Patienten lag vor Behandlungsbeginn bei etw
a 3,6 mg/
dL, das direkte Bilirubin w
ar deutlich erhöht. Die A
ST-Werte w
aren um das etw
a
20fache erhöht, während die A
LT kaum
erhöht war. B
ereits nach der ersten Appli-
kation gelang es, die krankheitsbedingten, erhöhten Leberwerte zu senken. D
ieA
pplikationsintervalle wurden auf alle 4 W
ochen ausgedehnt, um die K
nochen-
markstoxizität so gering w
ie möglich zu halten. D
ie Autoren beschrieben die T
hera-
pie als tolerabel und sehr effektiv. Weitergehende U
ntersuchungen zum E
insatz
von liposomalen A
nthrazyklinen bei Patienten mit deutlich eingeschränkter Leber-
funktion sind deshalb wünschensw
ert.
Vinca-A
lkaloideD
ie Vinca-A
lkaloide Vincristin, V
indesin, Vinblastin und V
inorelbin unterliegen
einer ausgedehnten hepatischen Metabolisierung . Sow
ohl die Metaboliten als auch
die unveränderten Ausgangssubstanzen w
erden über die Galle ausgeschieden. A
lsFolge dieses pharm
akokinetischen Verhaltens w
ird bei erhöhten Serumbilirubin-
werten für alle V
ertreter eine entsprechende Dosisreduktion em
pfohlen.
Zy
to
sta
tik
a-H
er
st
ellu
ng
Der B
egriffe „direktes“ und „indirektes Bilirubin“ hängen m
it der Reaktionsfähig-
keit gegenüber den eingesetzten Reagenzien zusam
men, die zum
quantitativen
Nachw
eis verwendet w
erden. Fällt der direkte Anteil unter 20 %
(„unkonjugierteH
yperbilirubinämie“), so kann ein erblicher D
efekt der Bilirubinglucuronidie-
rung (z.B. G
ilbert-Syndrom) oder eine Ü
bersättigung der metabolischen K
apazität
(z.B. im
Rahm
en einer Häm
olyse) vorliegen. In beiden Fällen können die Gesam
t-
bilirubinwerte auf (2-)6 m
g/dL ansteigen. In solchen Fällen kann es beispielsweise
beim E
insatz von Irinotecan zu schwerw
iegenden Toxizitäten komm
en, wenn keine
Dosism
odifikation vorgenomm
en wurde.
Besonders schw
ere Fälle einer Hyperbilirubinäm
ie mit W
erten über 15mg/dL sind
von Patienten bekannt, die an einer akuten oder chronischen Graft-versus-H
ost-
Disease (G
vHD
) nach allogener Transplantation erkrankt sind oder eine Sepsis erlei-
den.
Em
pfehlung zur Dosisreduktion bei eingeschränkter Leberfunktion
am B
eispiel einiger ausgewählter Z
ytostatika
Anthrazykline
Die A
nthrazykline Doxorubicin, D
aunorubicin, Epirubicin und Idarubicin w
er-
den vornehmlich über die Leber verstoffw
echselt. Die M
uttersubstanzen und dieM
etaboliten werden überw
iegend biliär eliminiert. M
it Ausnahm
e des Ida-rubici-
nol geht von den gebildeten Metaboliten keine klinisch relevante, antineoplastische
Wirkung m
ehr aus.
Bei Patienten m
it 6-fach erhöhten Bilirubinw
erten war eine etw
a 3fach erhöhteD
oxorubicin-AU
C zu beobachten. D
ie besten pharmakokinetischen K
orrelatio-
nen ergaben sich zwischen dem
Anstieg der A
ST-Werte in V
erbindung mit ernied-
rigten ICG
-Clearance-W
erten und der Abnahm
e der Doxorubicin-C
learance. Auch
beim strukturverw
andten Epirubicin kam
es zu einer langsameren hepatischen
Clearance, w
enn die Bilirubinw
erte um das 2- bis 10-fache erhöht w
aren.
Bisherige E
mpfehlungen sehen vor, dass bei Patienten m
it erhöhten Bilirubinw
er-
ten (1,5-3,0 mg/dl) und erhöhten Transam
inasen (60-180 U/L) nur 50%
der
ursprünglich geplanten Dosis beim
Doxorubicin, E
pirubicin und Mitoxantron
Zy
to
sta
tik
a-H
er
st
ellu
ng
169168
über die Carboxylesterase in den hochw
irksamen M
etaboliten SN-38 um
gewan-
delt. SN-38 selbst kann in der Leber zum
zytotoxisch unwirksam
n SN38-G
lucuro-
nid (SN-38G
) verstoffwechselt w
erden. Alle genannten V
erbindungen, CPT
-11,
SN-38 und SN
-38G unterliegen einer ausgeprägten biliären E
limination. Sind die
Bilirubinw
erte- und AP-W
erte erhöht, so komm
t es ohne entsprechende Dosism
o-
difikation zu einer exponentiellen Abnahm
e der CPT
-11-Clearance. N
ach den
pharmakokinetischen U
ntersuchungen von Raym
ond et al. erscheint es deshalbratsam
, bei Patienten, bei denen die Bilirubinw
erte zwischen 1,5-3 m
g/dL liegen,
anstelle einer Dosis von 350 m
g/m² i.v. nur 200 m
g/m² i.v. alle 3 W
ochen vorzuse-
hen.
Wie schw
ierig entsprechende Entscheidungen zur C
PT-11-Dosism
odifikation sein
können, wurde eindrucksvoll von van G
roeningen et al. in einem Fallbericht darge-
stellt. Wurde bei einer Patientin m
it Serumbilirubinw
erten von 77 µmol/L (89%
konjugiert) und �GT
-Werten von 474 U
/L anstelle der geplanten 350 mg/m
² i.v.
nur 100 mg/m
² verabreicht, so waren die gem
essenen Plasmakonzentrationen an
CPT
-11, SN-38 und SN
-38G im
mer noch innerhalb von 24 Stunden nach C
PT-
11-Infusion viel zu hoch. Sie schlossen aus ihren Untersuchungen, dass alleine 30
mg/m
² i.v. wahrscheinlich ausreichend gew
esen wären. A
us den genannten Grün-
den muß bei Patienten m
it deutlichen Hinw
eisen für eine eingeschränkte biliäreE
liminationsleistung die N
otwendigkeit einer C
PT-11-A
nwendung sehr kritisch
überdacht werden. D
asselbe gilt für die Anw
endung von CPT
-11 bei Patienten
mit G
ilbert-Syndrom.
Etoposid und TeniposidD
ie Topoisomerase-II-H
emm
stoffe Etoposid und Teniposid sind zw
ar relativ eng
miteinander strukturverw
andt, jedoch weisen sie unterschiedliche pharm
akokineti-sche E
igenschaften auf. Etoposid w
ird nicht so ausgiebig metabolisiert, ist zu einem
geringeren Anteil an Plasm
aeiweiß gebunden und w
ird mit seinen M
etaboliten in
der gleichen Zeit rascher über die N
ieren und die Galle ausgeschieden.
Verschiedene U
ntersuchungen haben ergeben, dass konventionell dosiertes Etopo-
sid bei Serumbilirubinw
erten zwischen 2 bis 12 m
g/dL und 3- bis 6-fach erhöhten
Zy
to
sta
tik
a-H
er
st
ellu
ng
So sehen aktuelle Dosierungsem
pfehlungen vor, nur 50% der ursprünglich geplan-
ten Dosis einzusetzen, w
enn die Bilirubinw
erte zwischen 1,5-3,0 m
g/dL und die
Transaminasen zw
ischen 60-180 U/L liegen. N
ur 25% der D
osis sollten verwendet
werden, w
enn die Bilirubinw
erte zwischen 3,1-5 m
g/dL und die Transaminasen
über 180 U/L liegen.
Taxane
Ähnlich w
ie bei den Vinca-A
lkaloiden unterliegen auch die Taxane Paclitaxel und
Docetaxel einer ausgedehnten hepatischen M
etabolisierung und biliären Elim
ina-
tion. Paclitaxel sollte aufgrund fehlender Studiendaten grundsätzlich nicht bei Pa-tienten m
it schweren Leberfunktionsstörungen eingesetzt w
erden, jedoch ist sein
Einsatz bei Patienten m
it moderat erhöhten Serum
bilirubin- und Transaminase-
Werten durchaus m
öglich. Ähnliche B
eobachtungen wurden auch m
it dem struk-
turverwandten D
ocetaxel gemacht.
Noch bestehen keine klaren E
mpfehlungen zur D
osisreduktion von Paclitaxel bei
Patienten mit erhöhten B
ilirubinwerten oder A
ST-Werten. N
ach bisherigen Ergeb-
nissen scheint allerdings bei Patienten mit leichten Leberfunktionsstörungen (z. B
.
Transaminasew
erte unter dem 2,6 bis 10-fachen des N
ormw
erts und Serumbiliru-
binwerten unter dem
1,25-fachen des Norm
werts) D
osen von 175 mg/m
² Paclita-xel noch relativ sicher einsetzbar zu sein. D
osierungsrichtlinien bei darüber hinaus-
gehenden Serumbilirubinw
erten werden derzeit in Studien untersucht. B
ei Doce-
taxel wurde beobachtet, dass bei Patienten m
it AST
-Werten über dem
1,5-fachen
des oberen Norm
werts und A
P-Werten über dem
2,5-fachen des oberen Norm
-w
erts eine Reduktion der D
ocetaxel-Clearance um
etwa 30%
aufgetreten war. B
is-
herige Em
pfehlungen sehen vor, nur 75 Prozent der berechneten Dosis zu geben,
wenn bis zu 3,5-fach erhöhte Transam
inase-Werte (z.B
. < 125 U/L) und bis zu
6fach erhöhte AP-W
erte (z.B. < 720 U
/L) vorliegen. Werden diese W
erte über-
schritten und sind gleichzeitig die Bilirubinw
erte erhöht, so wird vom
Einsatz des
Docetaxel aufgrund m
angelnder Erfahrungen abgeraten.
IrinotecanD
as Cam
ptothecin-Derivat Irinotecan (C
PT-11) w
ird vornehmlich in der Leber
Zy
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171170
tionsstörung zu einer eingeschränkten Kapazität der entsprechenden C
ytochromP450-Isoenzym
e, so ist in diesem Fall viel m
ehr von einer systemisch abgeschw
äch-
ten Oxazaphosphorin-W
irkung auszugehen. Eine em
pirische Dosisreduktion hät-
te somit w
ahrscheinlich eine Reduktion der system
ischen Wirkung zur Folge. W
ei-tergehende E
rfahrungen hierzu liegen bisher nicht vor.
Zusam
menfassung
Eine Leberfunktionsstörung kann in m
ehrfacher Hinsicht entscheidende K
onse-
quenzen auf die Pharmakotherapie haben:
•K
omm
t es über nekrotische Veränderungen zu einer m
engenmäßigen A
bnah-
me der hepatisch lokalisierten frem
dstoffmetabolisierenden E
nzyme, w
ie z. B.
der Cytochrom
-P450-Isoenzyme, der U
DP-G
lucuronosyltransferasen oder der
Glutathion-S-Transferasen, so w
ird der verabreichte Wirkstoff w
esentlich lang-sam
er metabolisch um
gesetzt, so dass es zu einer verstärkten und länger an-
dauernden Wirkung des verabreichten A
rzneistoffs komm
t.
•E
in ähnliches Phänomen ist auch dann zu beobachten, w
enn es im R
ahmen
der hepatobiliären Erkrankung zu einer A
bnahme der Leberdurchblutung
komm
t. Recht kom
plex wird der Sachverhalt dann, w
enn im R
ahmen einer
begleitenden portalen Hypertension die A
bsorption des Wirkstoffs aus dem
Gastrointestinaltrakt zusätzlich ungünstig beeinflusst w
ird.
•B
ei einer Cholestase kann es über den R
ückstau der Gallenflüssigkeit zu einer
eingeschränkten Elim
inationsleistung für Arzneistoffe kom
men, die streng biliär
eliminiert w
erden.
•Im
Rahm
en einer erhöhten Bilirubinkonzentration im
Serum ist bei bestim
m-
ten Wirkstoffen (z.B
. Methotrexat, E
toposid) mit hoher Plasm
aeiweißbindung
damit zu rechnen, dass es zu einer V
erdrängung dieses Wirkstoffs aus seiner
Eiw
eißbindung und damit zu einer deutlichen E
rhöhung des frei bioverfüg-
baren, eigentlich wirksam
en Anteils kom
mt.
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AST-W
erten keine wesentliche V
eränderung der Pharmakokinetik im
Plasma zeig-
te. Wahrscheinlich kann bei einer eingeschränkten biliären C
learance kompensato-
risch seine Ausscheidung über die N
ieren gesteigert werden. R
echt gut korrelierte in
den Studien allerdings der Abfall des Serum
albumins m
it dem A
nteil des ungebun-denen E
toposid im Plasm
a und der damit einhergehenden N
eutropenie. Die A
uto-
ren kamen deshalb zu dem
Schluss, dass Dosisreduktionen vor allem
bei Album
in-
werten unter 35 g/L vorgenom
men w
erden sollten.
Antim
etabolitenV
erschiedene Enzym
e, die für die metabolische Inaktivierung der A
ntimetaboliten
5-Fluorouracil (5-FU), C
apecitabin oder Gem
citabin verantwortlich sind, sind so-
wohl hepatisch als auch extrahepatisch lokalisiert. D
ie daraus entstehenden Meta-
boliten sind nicht mehr zytotoxisch w
irksam. So ist beim
5-FU selbst bei einer
Hyperbilirubinäm
ie von 5 mg/dL bisher keine D
osismodifikation vorgesehen. B
eimC
apecitabin wird eine D
osisanpassung von der Höhe der Transam
inasen und AP
abhängig gemacht. B
eide oralen Vertreter, C
apecitabin und UFT, gelten bei Patien-
ten mit schw
eren Leberfunktionsstörungen als kontraindiziert.
Dasselbe galt relativ lange auch für das G
emcitabin. A
llerdings zeigten Untersu-
chungen von Venook et al., dass zw
ar bei Patienten mit isoliert erhöhten Transam
in-asen (und gleichzeitig erhöhten Serum
kreatininwerten) keine D
osismodifikationen
erforderlich sind, jedoch bei Patienten mit erhöhten Serum
bilirubinwerten ohne
entsprechende Gem
citabin-Dosism
odifikation mit einer deutlich E
rhöhung der
Bilirubinw
erte und Transaminasen zu rechnen ist. D
ie Autoren em
pfehlen deshalb,bei Patienten m
it erhöhten Bilirubinw
erten anfangs nur 800 mg/m
² i.v. (anstelle
von 1000 mg/m
² i.v.) zu verabreichen, die Entw
icklung der genannten Werte zu
beobachten und erst bei offensichtlich guter Verträglichkeit die übliche D
osis von1000 m
g/m² i.v. pro Z
yklus zu verabreichen.
Oxazaphosphorine
Bei den O
xazaphosphorinen Cyclophoospham
id und Ifosfamid handelt es sich um
Prodrugs, die über weitere Schritte zu den eigentlich w
irksamen D
NS-quervernet-
zenden Folgeprodukten führen. Kom
mt es im
Rahm
en einer schweren Leberfunk-
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173172
Serumbilirubin
(Gesam
tbilirubin)0,1-1 m
g/dL 2-18 µm
ol/L17,1
Direktes B
ilirubin0-0,2 m
g/dL 0-4 µm
ol/L17,1
ALT
(SGPT
)0-35 U
/L 0-0,58 µkat/L
0,01667
AST
(SGO
T)
0-35 U/L
0-0,58 µkat/L0,01667
ãGT
0-30 U/L
0-0,5 µkat/L0,01667
Alkalische Phosphatase
30-120 U/L
0,5-2 µmol/L
0,5872
Serumalbum
in>3,5 g/dL
>35 g/L10
Tab.2N
ormbereich verschiedener Param
eter bei uneingeschränkter Leberfunktion
Parameter
Einheiten in SI-E
inheiten Um
rechnungsfaktor
µg/L, g/L bzw. U/L
Abkürzungen: A
LT (Alaninam
inotransferase), AST (A
spartataminotransferase), ãG
T (Gam
ma-glutam
yl-Transferase)
Bilirubin E
rhöhungA
ST (G
OT
)-D
osierung ( % der
Ursprünglichen D
osis)
< 1,4-fach< 3-fach
100 %
1,5- bis 3-fach3-bis 9-fach
75 - 50 %3-bis 5-fach
>9-fach50 - 25 %
> 5-fachIndividuelle E
ntscheidung
Bei erhöhter
Alkalischer
Phosphatase
Tab.1A
llgemeine Em
pfehlungen zur empirischen D
osisreduktion vorwiegend
hepatisch eliminierte Zytostatika (w
eitere Erläuterungen finden sich im Text)
50 % D
osisreduktion
von Vinca-A
lkaloidenund Podophyllotoxinen
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•D
asselbe Phänomen ist auch dann zu beobachten, w
enn im R
ahmen einer
hepatobiliären Erkrankung eine H
ypoalbuminäm
ie auftritt. Wird im
Rah-
men des T
herapeutischen Drug M
onitorings (TD
M) nur die Sum
me aus pro-
teingebundenem und nicht-proteingebundenem
Anteil gem
essen, so bestehtdurchaus die M
öglichkeit, dass man unerw
artet deutliche Arzneim
ittelneben-
wirkungen beobachtet, obw
ohl man sich im
vorgegebenen therapeutischen
Bereich befindet (z. B
. Etoposid). E
ine genauere Analyse des nicht-proteinge-
bundenen Anteils kann in solchen Fällen schnell genauen A
ufschluss über die
tatsächlich vorliegenden Verhältnisse liefern.
Bisher ist es zw
ar mit dem
ICG
-Test und dem G
alactose-Test möglich, die individu-
ell konstitutiv vorhandene Leberzellmasse bzw
. biliäre Eliminationsleistung zu quan-
tifizieren, jedoch steht bezüglich der genauen Bestim
mung der individuell vorhan-
denen metabolischen K
apazität noch eine Reihe von Fragen offen. D
eshalb wäre
die Gabe eines M
odellsubstrats für ein bestimm
tes Cytochrom
-P-450-Isoenzym in
einer Testdosis zur Erfassung der m
etabolischen Kapazität für einen A
rzneistoff, der
ebenfalls über dieses Isoenzym um
gesetzt wird, am
sinnvollsten. Solche Überlegun-
gen (wie z.B
. die Einführung eines A
temtests in V
erbindung mit radioaktiv m
ar-
kiertem E
rythromycin [E
RM
BT
]) werden in der Literatur im
mer w
ieder angesto-
ßen, jedoch kann bis heute kaum von einer praktischen U
msetzung dieser Ideen
gesprochen werden, obw
ohl es über den ER
MB
T m
öglich wäre, w
esentlich genau-
er die individuelle Um
setzungsgeschwindigkeit für die Z
ytostatika Ifosfamid, die
Vinca-A
lkaloide, die Podophyllotoxine, Irinotecan oder die Taxane vorauszusagen.
In der gängigen Praxis und in den gültigen Fachinformationen oder Packungsbeila-
gen legt man bisher üblicherw
eise Veränderungen der Transam
inasen, Bilirubin-
oder Album
inwerte einer E
ntscheidung für eine Dosism
odifikation zugrunde,w
ohlwissend dass diese E
ntscheidung kaum eine genaue Punktlandung in der
Pharmakokinetik und –dynam
ik bringen wird. E
s bleibt deshalb zu hoffen, dass in
den komm
enden Jahren noch intensiver an der Erarbeitung konkreter E
mpfehlun-
gen abhängig von entsprechenden Ausgangsparam
etern gearbeitet wird.
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ErkrankungSG
OT
ãGT
AP
Serumbilirubin
Quickw
ertN
ekrose+++++
++
= oder +erniedrigt
Fettleber+
+++= oder +
==
Anikterische
Cholestase
= oder ++++
+++=
=
IkterischeC
holestase+
++++++
++=
Toxische
Hepatits
+++++
+= oder +
leicht erniedrigt
Tab. 3Veränderung verschiedener Laborparam
eter je nach Art der Lebererkrankung
Anm
erkungen: Abkürzungen der Enzym
e: (s.Tab.2); = : unverändert; + bis ++++ =
leicht bis sehr stark erhöht
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177176
vallverkürzung dosisintensivierte Standardtherapie sind nur wachstumsfaktorge-stützt durchführbar.
Empfehlungen zur Dosismodifikation auf Grund von Myelosuppression könnendaher nur als Orientierungshilfen zu verstehen sein (siehe 3.5.1. Verordnungsfor-
mular). Insbesondere bei Bestehen einer Myelosuppression ist bei kurativer Thera-
pieintention die Fortführung der Chemotherapie in Verbindung mit den erwähn-ten Supportivmaßnahmen mit einer Intervallverlängerung abzuwägen.
Zytostatika-Herstellung
3.5.5. Dosismodifikation bei Blutbildveränderungen
Die myelosuppressive Wirkung einer zytostatischen Therapie kanndosislimitierend für die Behandlung des Patienten sein. Die patienten-individuelle Verlaufsbeobachtung lässt eine auftretende Myelosuppres-sion erkennen. Da etablierte Parameter zur Abschätzung der indivi-duellen Regenerationsfähigkeit des Knochenmarks fehlen, lassen sichkeine Standardempfehlungen zur Dosismodifikation festlegen. DerEinsatz hämatopoetischer Wachstumsfaktoren hat die therapeutischenMöglichkeiten erweitert.
Jürgen Barth, Essen
Einer von vielen, bei der Dosierung von antineoplastischen Substanzen zu beach-tender Organparameter ist das Blutbild bzw. die sog. Knochenmarkreserve. Hierfür
gibt es allerdings derzeit keine etablierten Parameter um eine patientenindividuelleAbschätzung, auch hinsichtlich der Regenerationsfähigkeit des von Zytostatikaangegriffenen Knochenmarks, vornehmen zu können (im Unterschied zur bei-
spielsweise Nieren- oder Leberfunktion, siehe 3.5.3. Dosismodifikation bei einge-
schränkter Nierenfunktion, 3.5.4. Dosismodifikation bei eingeschränkter Leber-funktion). Das liegt z.T. auch darin begründet, dass die Grunderkrankung in die-
sem Organ angesiedelt sein kann. Man ist auf eine mehr oder weniger engmaschige
(individuelle) Verlaufsbeobachtung angewiesen (2-3 mal/ Woche nach Chemothe-
rapie). Nur so kann die “wirklich“ vorliegende Myelosuppression erkannt werden.
Es wird zu unterscheiden sein zwischen einem kurativen und palliativen Therapie-
ansatz sowie dem (biologischen) Alter des Patienten. Danach werden vor dem näch-sten Therapiekurs Nadir-adaptierte Dosismodifikationen durchgeführt. Dabei ist
zu beachten, dass gerade bei kurativen Therapiekonzepten durch Gabe von häma-
topoetischen Wachstumsfaktoren wie G- oder GM-CSF eine Dosismodifikationvon Standardtherapien oftmals nicht mehr notwendig ist und somit die Dosisin-
tensität erhalten werden kann. Die Hochdosischemotherapie bzw. die durch Inter-
Zytostatika-Herstellung
179178
lung reicht eine Kopie oder ein Fax, vor der Abgabe muß jedoch ein Originalvorliegen (siehe Kapitel 3.5.1 Anforderungsformular und Kapitel 3.5.2 Übermitt-
lung der Verordnung).
Ein bei der Herstellung von patientenbezogenen applikationsfertigen Zytostati-
kalösungen eingesetztes Computerprogramm gewährleistet sowohl gleichgerichte-
tes Arbeiten als auch eine kontinuierliche, objektive und eindeutige Dokumentati-on während der Herstellung. Durch die Verwendung einer Waage beim gesamten
Herstellungsprozess wird nicht nur die tatsächliche Menge exakt festgehalten, son-
dern auch die Bestimmung der Wirkstoffmenge bei Teilentnahmen ermöglicht.Wenn während der Herstellung keine Waage eingesetzt werden kann, dann muss
wenigstens das 4-Augen-Prinzip Anwendung finden.
Zur Herstellung sind entsprechend den Forderungen der TRGS 525 mindestensfolgende Hilfsmittel einzusetzen: Druckentlastungs- und Überleitsysteme (siehe
Kapitel 3.3.1. Technische Hilfsmittel für die Herstellung von Zytostatika). Zusätz-
lich wird das Arbeiten auf einer flüssigkeitsundurchlässigen Unterlage sowie dasEntlüften von Infusionsbestecken nur mit Trägerlösung gefordert.
Zytostatika-Herstellung
3.6 Herstellung
Die Herstellung erfolgt auf der Grundlage der Betriebsanweisung (§20 GefStoffV) und nach Herstellungsvorschriften, in die die Ergeb-nisse der Gefährdungsbeurteilung eingeflossen sind.
Die in Betriebsanweisung und Herstellungsvorschriften festgelegtenArbeitstechniken sind bindend. Ihre Einhaltung muss regelmäßigüberprüft werden.
Dr. Karla Domagk, Cottbus
Für die Arzneimittelherstellung in deutschen Apotheken ist die Apothekenbetriebs-
ordnung rechtsverbindlich. Bei der Herstellung von applikationsfertigen Zytostati-kalösungen für einen bestimmten Patienten handelt es sich entsprechend §7 ApBe-
trO um eine rezepturmäßige Arzneimittelherstellung. In §6 Abs.1 ApBetrO ist
festgelegt, dass Arzneimittel in der Apotheke nach den anerkannten pharmazeuti-schen Regeln herzustellen und zu prüfen sind, und dass sie die nach den Regeln der
pharmazeutischen Wissenschaft erforderliche Qualität aufweisen müssen. Die Re-
gelung des §7 Abs. 2 ApBetrO eröffnet nur dann die Möglichkeit, von einer Prü-fung abzusehen, wenn die Qualität des Arzneimittels durch das Herstellungsver-
fahren gewährleistet ist. Deshalb sind Herstellungsanweisungen für jedes Zytostati-
kum und jede Art der Applikation wesentliche Bestandteile der Validierung des
Herstellungsprozesses und des Qualitätsmanagementsystems in der Zytostatika-Herstellung.
Die von der Bundesapothekerkammer herausgegebene Leitlinie zur Qualitätssiche-rung “Aseptische Herstellung und Prüfung applikationsfertiger Parenteralia mit
toxischem Potential” sollte in diesem Zusammenhang Berücksichtigung finden.
Vor Beginn der Herstellung muss die schriftliche Anforderung mit Unterschrift des
Arztes vorliegen, denn sie bildet die Grundlage für eine Plausibilitätsprüfung der
Verordnung und die Freigabe zur Herstellung durch den Apotheker. Zur Herstel-
Zytostatika-Herstellung
181180
bei den herstellenden Mitarbeitern führen kann.
Die maximal zulässigen Abweichungen vom Sollwert der Anforderung sind in den
Vorschriften der Arzneibücher und der Füllmengenverordung gesetzlich geregelt.Gewählt werden können engere Grenzen, die meist nur wirtschaftliche Vorteile
bringen und weniger für die Therapiesicherheit relevant sind.
Die Angaben zur Stabilität und Haltbarkeit der Stammlösungen, applikationsferti-
gen Zytostatika-Zubereitungen und Anbrüchen müssen als Teil der Herstellungs-
vorschrift festgelegt sein. Die in der Literatur zu findenden Daten sind zum Teilnicht direkt anwendbar. Die Bedingungen, unter denen entsprechende Untersu-
chungen durchgeführt wurden, können deutlich von denen in der eigenen Abtei-
lung abweichen (Konzentrationen und Zusammensetzung der Lösung, Material
des Behälters und der Medikalprodukte, Lichteinfluß, etc.)
Die chemisch-physikalische Stabilität kann dann nur aus der Literatur abgeleitet
werden und sollte durch chemische Untersuchungen am eigenen Produkt abgesi-chert werden, wenn dies möglich ist.
Zytostatika-Herstellung
3.6.1 Herstellungsvorschriften
Eine Herstellungsvorschrift für Zytostatika-Zubereitungen enthält:
• die Bezeichnung des Zytostatikums• die Art der Applikationsform• die Art und Bezeichnung der zu verwendenden Fertigarzneimittel• die Art und Bezeichnung der zu verwendenden Medizinprodukte• die Bezeichnung des Verfahrens zur ordnungsgemäßen Herstel-
lung• die Bezeichnungen der zu verwendenden Geräte• die maximal zulässige prozentuale Abweichung vom Sollwert der
Anforderung• die Art der Verpackung und Kennzeichnung• die auf dem Etikett anzubringenden Angaben• die Angaben zur Haltbarkeit von Zubereitungen und angebro-
chener Stammlösung• die Angaben über Besonderheiten, die bei der Abgabe zu beach-
ten sind
Matthias Klein, Kiel
Bereits im Erlass des Niedersächsischen Sozialministeriums zur Herstellung applika-
tionsfertiger Zytostatikalösungen von 1995 wird die Forderung nach Herstellungs-
vorschriften erhoben.
Die Festlegung der zu verwendenden Fertigarzneimittel in der Herstellungsvor-
schrift schützt vor Verwechselungen bei der Flaschenauswahl bei der Vorbereitungder Herstellung. Bei einem Wechsel des Präparates muss die Vorschrift dann geän-
dert werden.
Die Festlegung der zu verwendenden Medizinprodukte, Geräte und die Beschrei-
bung des Verfahrens sollen eine möglichst einheitliche Herstellungsqualität sichern.
Es ist aber zu beachten, dass eine zu detaillierte Festlegung zu Akzeptanzproblemen
Zytostatika-Herstellung
183182
tion des Herstellungsvorganges vorgenommen werden, oder eine Dokumentationder Einzelschritte durch eine zweite Person außerhalb des LAF zeitgleich zur Her-
stellung nach dem Prinzip der 4-Augen-Kontrolle durchgeführt werden.
Im Rahmen der Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems in der Zyto-
statika-Herstellung wird empfohlen, zusätzlich die Chargenbezeichnungen der ein-
gesetzten sterilen Einmalprodukte zu dokumentieren.
Zytostatika-Herstellung
3.6.2. Dokumentation
Während der Herstellung werden folgende Daten erfasst und miteiner geeigneten Methode dokumentiert:
• Zeitpunkt des Herstellungsbeginns
• Chargenbezeichnung der verwendeten Fertigarzneimittel undggf. Reste (Zytostatikum, Lösungsmittel, Trägerlösung)
• Mengen der eingesetzten Lösungsmittel und Trägerlösungen
• Bezeichnung und Menge des verwendeten Zytostatikums
• Besondere Vorkommnisse bei der Herstellung
• Name des Herstellenden
Dr. Karla Domagk, Cottbus
Während der Herstellung von Zytostika-Lösungen werden entsprechend den An-
forderungen einer GMP-gemäßen Herstellung die Mengen der verwendeten Aus-gangsstoffe zusammen mit den Chargenbezeichnungen dokumentiert und der Her-
stellungsbeginn mit Datum und Uhrzeit festgehalten.
Damit der verantwortliche Apotheker pharmazeutisches Personal mit der Herstel-lung beauftragen kann, ist eine objektive und eindeutige Dokumentation erforder-
lich. Bei den heute erkennbaren Entwicklungen im Arzneimittelhaftungsrecht ist
es vorauszusehen, dass in einzelnen Fällen der Apotheker im Sinne einer Beweislast-umkehr nachweisen muss, dass er ein bestimmtes Zytostatikum ordnungsgemäß
hergestellt hat. Die kontinuierlich während der Herstellung erfolgende Dokumen-
tation hilft ihm, diese Haftungsrisiken zu verringern.
Falls zu diesem Zweck kein Computer-Programm eingesetzt wird, muss unter asep-
tischen Kautelen durch den Herstellenden im Reinraum des LAF eine Dokumenta-
Zytostatika-Herstellung
185184
Aufgrund der begrenzten Haltbarkeit applikationsfertiger Zytostatika-Lösungen istdie Angabe des Herstellungszeitpunktes verbunden mit der Haltbarkeit (Zeitraum)
und den Lagerungsbedingungen unverzichtbar. Alternativ können der Zeitpunkt
bis zu dem die Zubereitung haltbar ist (Verfallszeitpunkt) und Lagerbedingungenangegeben werden. Dies trifft sowohl auf Stammlösungen als auch auf patienten-
bezogen hergestellte Lösungen zu.
Die Angabe des gewünschten Applikationszeitpunktes unterstützt die Einhaltung
der korrekten zeitlichen Abfolge der Applikation nach den Schemata der Polyche-
motherapie und der dazugehörigen Begleitmedikation.
Weitere mögliche Angaben auf dem Etikett können sein:
• Telefonnummer des Herstellers, Ansprechpartner
• Art des Therapieschemas• Art der Anwendung, Geschwindigkeit bzw. Zeitdauer der Applikation
• Herstellungsnummer der Dokumentation
Die Angabe der Herstellungsnummer ermöglicht bei Rückfragen ein einfaches
Auffinden der Herstellungsdokumente.
Literatur:
EG-GMP-Leitlinie steriler Produkte C 6.1.1. Oeser/Sander, PharmBetrV-Kommentar (09/1990). Stuttgart: Wissen-
schaftliche Verlagsgesellschaft mbH
Zytostatika-Herstellung
3.6.3. Etikett
Das auf Grund der Herstellungsdokumentation erstellte Etikett um-fasst mindestens folgende Angaben:
• Name und Anschrift der herstellenden Apotheke
• Name des Patienten
• Geburtsdatum oder Aufnahmenummer des Patienten
• Station, Funktionseinheit oder therapierende Einrichtung
• Name und Menge des enthaltenen Zytostatikums
• Trägerlösung nach Art und Menge
• Applikationsform
• gewünschter Zeitpunkt der Applikation
• Lagerbedingungen
• Herstellungszeitpunkt und Haltbarkeitszeitraum oder besser Ver-fallszeitpunkt
Matthias Klein, Kiel
Die Kennzeichnung der hergestellten Lösung hat sich primär nach §14 ApBetrO zurichten. Entsprechend § 6 Abs. 2 ApBetrO ist die Forderung des Etikettierens
unmittelbar nach der Herstellung eine wichtige Maßnahme zur Verhütung von
Verwechslungen. Die Kennzeichnung der Zytostatika-Lösung muss so erfolgen,dass die Lösung dem Patienten, für den sie bestimmt ist, in eindeutiger Weise
zugeordnet werden kann. Da es durchaus möglich ist, dass Patienten gleichen Na-
mens auf einer Station untergebracht sind, ist neben dem Namen auch das Ge-burtsdatum und/oder die Aufnahmenummer als identifizierendes Merkmal anzu-
geben.
Zytostatika-Herstellung
187186
zur Kontamination der Transportverpackung und damit zur Gefährdung von aus-packendem Personal führen. Insofern sollte die Transportverpackung bestehen aus
a) einer flüssigkeitsdichten Umhüllung der Primärverpackung, b) einer Stoßsiche-
rung und c) einem äußeren Transportbehältnis. Ergänzend kommt aus Gründendes Produktschutzes eventuell noch eine Klimaverpackung hinzu. Zur flüssigkeits-
dichten Umhüllung von applikationsfertigen Packungen aus dem Zytostatika-La-
bor der Apotheke eignen sich Schlauchverpackungen zum Einschweißen oder Beu-tel mit MicroSnap-Verschluss. Von Seiten der Hersteller sollten Durchstechflaschen
unmittelbar im Anschluss an den Herstellungsprozess beziehungsweise dem sich
anschließenden Reinigungsgang mit einer flüssigkeitsdichten Umhüllung verse-hen werden. Vereinzelt werden bereits beispielhafte Lösungen von verschiedenen
Herstellern angeboten.
Die Vorgaben der Apothekenbetriebsordnung § 31 Absatz 2 zur Abgabe von Arz-neimitteln an Stationen und andere Teileinheiten eines Krankenhauses in geeigne-
ten, verschlossenen Behältern werden ergänzt durch die Richtlinien der TRGS
525. Dadurch ergibt sich die Notwendigkeit die applikationsfertig hergestelltenZytostatika-Lösungen in bruchsicheren, flüssigkeitsdichten und verschlossenen
Behältnissen getrennt von übrigen Waren zu liefern. Die Behältnisse müssen mit
der Aufschrift “Vorsicht Zytostatika“ gekennzeichnet werden. Das Verschließen derBehältnisse ist mittels Schlüssel oder Verplombung realisierbar. Sowohl in der Apo-
theke als auch in der onkologisch therapierenden Einrichtung muss der Aufbewah-
rungsort des Schlüssels zum Transportbehältnis sowie das Zugriffsrecht darauf klar
und eindeutig geregelt sein. Für thermolabile Produkte bzw. solche, bei denen dieGefahr des Auskristallisierens besteht, muss eine Isolierbox mit den gleichen Eigen-
schaften eingesetzt werden, wenn während des Transports bedenkliche Temperatu-
ren erreicht werden können.Die hergestellten Produkte werden vor dem Einbringen in das Transportbehältnis
unterverpackt. Die Lieferung von befüllten Pumpen wäre grundsätzlich ohne Beu-
tel möglich, sofern das System auslaufsicher ist (siehe Kapitel 3.3.1.1 Infusions-pumpen). Eine zusätzliche Verpackung stellt jedoch kein Problem dar und ist aus
formalen Gründen zu erwägen. Die Zytostatikarichtlinie der AOLG sieht vor, dass
die hergestellten Produkte in flüssigkeitsdichte Folie eingeschweißt werden. Beim
Zytostatika-Herstellung
3.7. Lieferung der hergestellten Produkte an dieonkologische therapierende Einrichtung
Für den innerbetrieblichen Transport der applikationsfertig herge-stellten Zytostatika-Zubereitungen gelten die Technischen Regeln fürGefahrstoffe TRGS 525. Hier wird gefordert, dass der Transport derhergestellten Zubereitungen in bruchsicheren, flüssigkeitsdichten undverschließbaren Behältnissen erfolgen soll. Die Transportbehältnissesollen außerdem mit einem Hinweis, wie z. B. „Vorsicht Zytostatika“,gekennzeichnet sein.Für den außerbetrieblichen Transport gilt zusätzlich die Gefahrgut-verordnung Straße und Eisenbahn GGVSE.
Gerhard Carstens, Hannover und Hannelore Kreckel, Gießen
Die Forderung nach eindeutiger Kennzeichnung von Zytostatika-Lieferungen richtet
sich an jeden Absender, d.h. Arzneimittelhersteller, Großhändler, aber auch Apo-theken und für den Fall der Rücksendung auch an Krankenhausstationen, Ambu-
lanzen und Arztpraxen. Die Kennzeichnung sollte aus einem eindeutigen, prä-
gnanten Logo und einem umfassenden aber kurzen Text bestehen. Vorzugsweise istdas Logo in einer auffälligen Farbe, am besten einer Neonfarbe, zu setzen.
Bedauerlicherweise ist es bisher noch nicht möglich gewesen, die Hersteller von
Zytostatika zur Verwendung eines einheitlichen Logos zu bewegen. Die Forderung
nach Verwendung eines einheitlichen Logos durch Hersteller und Lieferanten,möglicherweise auch in den Einrichtungen des Gesundheitswesens, hat nichts von
ihrer Sinnhaltigkeit eingebüßt und ist es wert, weiter verfolgt zu werden.
Die Lieferung von Zytostatika sollte aus Sicherheitsgründen getrennt von anderenArzneimitteln erfolgen. Um dies zu erreichen, kann es im einzelnen erforderlich
sein, dass auch die Bestellung beim Hersteller oder Großhändler jeweils separat
erfolgt.Die Transportverpackung muss gewährleisten, dass es nicht zu Bruchschäden kommt,
die Primärverpackung nicht durch Keime oder andere Partikel verunreinigt wird
und der Primärverpackung möglicherweise anhaftende Zytostatika-Spuren nicht
Zytostatika-Herstellung
189188
sind unterliegen nicht den Vorschriften des A
DR
.“ Somit m
üssen die applikations-fertig hergestellten Z
ytostatika bei der Lieferung keiner weiteren K
ennzeichnung
unterzogen werden.
Die V
orschriften über sichere Verpackungen und die Ladungssicherung sind unab-
hängig hiervon einzuhalten.
Die patientenbezogenen Z
ytostatika-Lösungen werden von einem
Mitarbeiter der
Apotheke oder des Transportdienstes der anfordernden A
bteilung überbracht undan Fachpersonal übergeben. G
egebenenfalls können die hergestellten Produkte
von einem unterw
iesenen Mitarbeiter der anfordernden A
bteilung in der Apotheke
nach Absprache abgeholt w
erden.R
ücksendungen von problematischen Lieferungen (V
erdacht auf Haarrisse, Verun-
reinigungen u.a.) sind nach vorheriger Abstim
mung m
it dem A
dressaten sicher
verpackt entsprechend den allgemeinen Transportkriterien und deutlich gekenn-
zeichnet vorzunehmen. E
indeutiger Bruch und Leckagen größeren U
mfanges sind
von der Rücksendung ausgeschlossen und nach R
ücksprache mit dem
Lieferanten
vor Ort zu entsorgen. B
ei Rücksendungen von der A
potheke an Hersteller oder
Großhändler em
pfiehlt sich die Verw
endung von Beuteln m
it Wickelverschluss-
technik (z.B. W
hirl-Pak®). D
ie Beutel, im
Idealfall von den Herstellern zur V
erfü-
gung gestellt, sollten mit einem
Beschriftungsfeld versehen sein, auf dem
das Pro-
blem des Inhalts beschrieben w
ird. Bei R
ückgaben durch Endverbraucher (Statio-
nen, Am
bulanzen, Arztpraxis) an die herstellende A
potheke ist aus Sicherheitsgrün-
den ein entsprechendes Vorgehen zu fordern. E
inzelheiten sind in Dienstanw
ei-
sungen beziehungsweise Lieferverträgen festzuhalten.
Bei R
ücksendungen der Apotheke z.B
. wegen Falschlieferung ist zu beachten, dass
derjenige das wirtschaftliche R
isiko des Transportes und die Verantw
ortung nach
der Gefahrstoffverordnung trägt, der den Transport veranlasst. H
ier bietet sich für
die Apotheke ein A
bholauftrag des Lieferanten an.
Zy
to
sta
tik
a-H
er
st
ellu
ng
Einschw
eißen ist darauf zu achten, dass die Schweißnaht nicht durch vorzeitiges
Trennen der Folie undicht wird. Für lichtem
pflindliche Substanzen komm
en Licht-
schutzbeutel zur Anw
endung. Auch das E
inbringen in Klippverschluss-B
eutel
gewährleistet den Schutz vor A
uslaufen von Flüssigkeiten, wenn der M
icroSnap-V
erschluss sicher ineinander gepasst wurde.
Durch die U
mverpackung w
erden im B
eutel austretende Flüssigkeitsmengen auf-
gefangen ohne das Transportbehältnis zu kontaminieren.
Aus Sicherheitsgründen können die K
isten mit saugfähigem
Material ausgekleidet
werden, um
eventuell austretende Lösung zu binden.
Die Lieferung erfolgt auf direktem
Wege. D
ie hergestellten Produkte werden dem
Fachpersonal der anfordernden Abteilung zeitgerecht übergeben.
Ein Transport durch apothekenfrem
des Personal darf nur nach deren Unterrich-
tung über Maßnahm
en im G
efahrenfall erfolgen. Der Z
eitpunkt der Übergabe
muss m
it der transportierenden Person abgesprochen werden.
Als w
ichtiges Hilfsm
ittel beim Transport dient ein M
obiltelefon , da der Transpor-
teur auf diese Weise schnell fachkundige A
nweisungen und H
ilfe anfordern kann.
Das Tragen spezieller Schutzkleidung für den Transport ist nicht notw
endig. Bei
einem Transport, der ein Tragen des B
ehältnisses nicht ermöglicht, sollte die B
ox so
auf oder in einen Transportwagen gestellt w
erden, dass ein Herunterfallen verm
ie-
den wird. E
rfolgt der Transport über längere Strecken, kann es sinnvoll sein, einangepasstes D
ekontaminations-Set m
itzuführen. Mindestens jedoch sind zw
ei Paar
(unsteriler) Handschuhe notw
endig, die im Fahrzeug verw
ahrt und regelmäßig
überprüft und ausgetauscht werden. (siehe K
apitel 1.1. Personen mit U
mgang m
it
Zytostatika, 1.3. B
etriebsanweisung und U
nterweisungen, 3.2 Schutzkleidung,
4.2 Dekontam
ination)
Für den Transport von CM
R-Substanzen auf Straßen ist die G
efahrgutverordnungStraße E
isenbahn (GG
VSE
) gültig.Hiernach w
äre eine Eingruppierung zur U
N-
Num
mer 1851 „M
edikament flüssig, giftig“, n.a.g. angezeigt. A
us Teil 3 des AD
R
(Accord européen elatif au transport international des m
archandises dangereusespar route) / der G
GV
SEergibt sich die Sondervorschrift 601: „G
ebrauchsfertige
pharmazeutische Produkte, z.B
. Kosm
etika und Medikam
ente, die für den persön-
lichen Verbrauch hergestellt und in H
nadels- oder Haushaltspackungen abgepackt
Zy
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191190
3.7.2. PersonalkostenDie für eine applikationsfertige Zytostatika-Lösung in Rechnung zu stellenden
Personalkosten sind im wesentlichen bestimmt durch die Arbeitszeiten.
Die Arbeitszeiten können untergliedert werden ina) direkt zur Herstellung notwendige Zeiten, die
1. sowohl durch Substanzeigenschaften als auch
2. durch die Applikationsform bedingt sind undb) indirekt mit der Herstellung in Zusammenhang stehende Arbeitszeiten, die sich
durch die anfallenden Tätigkeiten auf Grundlage definierter Qualitätsstandards
ergeben. [1]Die Erfassung bzw. Klassifizierung der hierfür zu veranschlagenden Zeiten macht
weitere krankenhausübergreifende Zeitberechnungen notwendig, um zu allgemein-
verbindlichen Aussagen zu gelangen.[2]
3.7.3. AufschlägeHierbei handelt es sich vorwiegend um innerbetriebliche Verrechnungsgrößen des
Budgetabgleichs bzw. um steuerlich bedingte Verrechnungsgrößen wie die Mehr-wertsteuer. Die innerbetrieblichen Aufschläge, die auch in einer Vollkostenkalkula-
tion Berücksichtigung finden, sollen die anfallenden Verwaltungskosten (‘’Over-
headkosten’’) abdecken.Die verwendeten Zeiten sind unter zwei Gesichtspunkten zu korrelieren:
1. Die unterschiedliche Anzahl der Herstellungen pro Jahr hat Auswirkungen auf
die anfallenden Rüstzeiten, wenn immer nach den gleichen Kriterien produziert
wird.2. Ein Rationalisierungseffekt macht sich bei steigenden Produktionszahlen be-
merkbar. Jedoch stellen Faktoren wie Arbeitsbedingungen (z.B. Anzahl der Arbeits-
plätze) und eine endliche Flexibilität des Mitarbeitereinsatzes limitierende Einfluss-größen dar.
Folgende Faktoren lassen sich auf Arbeits- und Rüstzeiten anwenden. [3]
Zytostatika-Herstellung
3.8. Taxierung
Die Kosten einer Herstellung gliedern sich in folgende Bereiche:1. Sachkosten
a) Arzneimittel
b) Trägerlösungen
c) Verbrauchsmaterialien
2. Personalkosten
3. Aufschläge
Für die Taxierung in öffentlichen deutschen Apotheken sind die gel-tenden Verträge zwischen den Spitzenverbänden der gesetzlichenKrankenkassen und den Apothekerverbänden zu berücksichtigen.
Klaus Meier, Hamburg und Klaus Ruberg, Bonn
3.7. 1. Sachkostena) Arzneimittel und b) Trägerlösungen:
Hierbei handelt es sich sowohl um die verwendeten Wirksubstanzen wie auch um
die eingesetzten Trägerlösungen. Eine besondere Beachtung verdient in diesem
Zusammenhang die Berechnung der anfallenden Restmengen. Diese Berechnungkann nach einem allgemeinen abteilungsbezogenen Umlageverfahren durchgeführt
werden, solange die direkte Zuordnung der Kosten auf den einzelnen Patienten
noch nicht nötig ist.c) Verbrauchsmaterialien:
Die Kosten der in der Herstellung verwendeten medizinischen Verbrauchsmateria-
lien sind ebenso zu berücksichtigen wie auch die Desinfektions- und Reinigungs-mittelkosten.
Zytostatika-Herstellung
193192
Höhe von 13,04%
.[5]B
ezugsbasis für die Personalausfallquote ist also entweder
•die ‘’effektive’’ A
rbeitszeit (Zuschlagm
ethode) oder
•die ‘’tarifliche’’ oder ‘’B
ruttoarbeitszeit’’ (Abschlagm
ethode)
Heute ist die ‘’A
bschlagmethode’’ im
engeren Sinne gebräuchlich. Deshalb soll der
Begriff Personalausfallquote (PA
Q) gebraucht w
erden.In den E
mpfehlungen aus dem
Jahr 1974 legt die DK
G das V
erfahren der Ab-
schlagmethode zugrunde, behält jedoch den pauschalierten Satz von 15 %
bei, der
heute allgemein akzeptiert ist.
Da in der den D
KG
-Anhaltszahlen von 1969 zugrunde liegenden Personalausfall-
quote keine ‘’Wochenfeiertage’’ berücksichtigt sind, w
ird in der Praxis der Wirt-
schaftlichkeitsprüfungen die tarifliche Arbeitszeit je nach B
undesland um 10 bis
11 Wochenfeiertage gekürzt (B
rutto-Jahresarbeitszeit) und die Ausfallquote auf die
reduzierte Basis angew
andt.[6]
Dieser Effekt erhöht den Personalbedarf bei 11 W
ochenfeiertagen um rund 4,4%
.[7]
Die Jahresarbeitszeit selbst errechnet sich w
ie folgt:Tabelle 2
Zusam
menfassung
In der Vergangenheit w
urde bei Arbeitszeit- und K
ostenrechnungen hinsichtlich
der Herstellung von applikationsfertigen Z
ytostatika-Lösungen oftmals kein G
e-
samtarbeitszeitw
ert definiert, sondern Tätigkeiten, die regelm
äßig oder unregelmä-
365,25 Kalendertage p. a.
./. 104,3 Wochenendtage
./. 10,0 Wochenfeiertage
Zw
ischensumm
e = 251,0 Brutto-Jahresarbeitstage
x 7,7 Stunden/Tag (bei 38,3 Stunden/Woche)
= 1932,7 Bruttostunden p.a.
x 0,8225 bei 17,75% A
usfallzeit 8
Ergebnis = 1590,0 N
etto-Jahresarbeitszeit Zy
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ellu
ng
Tabelle 1:
Grundsätzliches zur Personalbedarfsrechnung:
Um
die Arbeitszeiten der einzelnen H
erstellungen in Korrelation zu den anfallen-
den Kosten setzen zu können, stehen zur internen B
erechnung bzw. Personalbe-
darfsberechnung folgende Grundsätze zur V
erfügung:
Bei der Z
erlegung von Anhaltszahlen m
üssen die bei der Fixierung der Anhaltszah-
len geltenden tariflichen Arbeitszeiten und A
usfallquoten berücksichtigt werden.
Die Fortschreibung (K
orrektur) von Anhaltszahlen erfolgt nicht nur bei V
erkür-
zung der tariflichen Arbeitszeit, sondern nach dem
gleichen Prinzip auch bei einerA
npassung von Ausfallquoten, insbesondere bei B
erücksichtigung krankenhausin-
dividueller Ausfallquoten.
Während V
eränderungen der Arbeitszeit durch Fortschreibung von A
nhaltszahlenberücksichtigt w
erden, haben die den (anerkannten) Anhaltszahlen zugrunde lie-
genden ‘’Anhaltsw
erte’’ (Minutenfaktoren) ‘’norm
ativen’’ Charakter.[4]
Für das analytische Verfahren ist es deshalb zw
eckmäßig, A
nhaltszahlen in ihre
Kom
ponenten zu zerlegen, und die ‘’normativen’’ A
nhaltswerte m
it krankenhaus-individuellen A
rbeitszeiten zu verknüpfen.
Die prozentuale A
usgangsbasis zur Berechnung des Personalbedarfs ist grundsätz-
lich festgelegt durch die Anhaltszahlen der D
eutschen Krankenhausgesellschaft
(DK
G) aus dem
Jahr l969, fortgeschrieben auf die 40-Stunden-Woche.
Die pauschalisierte A
usfallquote in den Anhaltszahlen ergibt sich w
ie folgt. In den
Anhaltszahlen der D
KG
aus dem Jahr 1969 für den Pflegedienst w
ar eine Ausfall-
quote von l5 % als ‘’Z
uschlag zur effektiven Arbeitszeit für A
usfallzeiten’’ enthalten
(Zuschlagm
ethode, Personalzuschlagquote - PZQ
). Das entspricht einem
‘’Abschlag
von der tariflichen Arbeitszeit’’ (A
bschlagsmethode, Personalausfallquote - PA
Q) in
1.2.3.4.
unter 1000 pro Jahr1000 bis 5000
5000 bis 10.000
über 10.000
Faktor 1,1Faktor 1,0
Faktor 0,8
Faktor 0,6
Zy
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ellu
ng
195194
ten ergibt sich:•
Bei einer durchschnittlichen Z
eit von 45 Minuten (bei Faktor 1) ergeben sich
Herstellungskosten von 20 E
uro pro Verabreichung im
Durchschnitt.
•H
inzuzurechnen sind Arzneim
ittel- und sonstige Sachkosten.•
Ein Pauschalpreis von 30 E
uro zuzüglich der Arzneim
ittelkosten hat sich kran-
kenhausintern als praktikable Rechengröße bew
ährt.
Für die Taxierung im am
bulanten Bereich und in öffentlichen A
potheken sind die
geltenden Verträge zw
ischen den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkas-
sen und dem D
AV zu berücksichtigen, die abw
eichend von den allgemeinen B
e-stim
mungen der A
rzneimittelpreisverordnung (A
MPreisV
O), aber w
ie dort in §5
Abs. 5 vorgesehen, gelten.
Zur Z
eit wird in der noch gültigen H
ilfstaxe 2002 mit den E
rgänzungen zum
01.07.2003 die Taxierung der Lösungen zur parenteralen Anw
endung geregelt. Jenach der D
ifferenzierung der Zubereitung nach der stofflichen E
igenschaft bzw.
der Indikation werden die Lösungen eingeteilt in die G
ruppen Zytostatika, Paren-
terale Ernährung, A
ntibiotika- Virustatika, Lösungen zur parenteralen Schm
erzthe-rapie sow
ie „Sonstige“. Abhängig von der Z
uordnung in diese Gruppen w
ird die
Berechnung der C
hargengröße und der Arbeitspreise vorgenom
men.
Bei generischer V
erordnung, d.h. Verordnungen ohne Fertigarzneim
ittelnamen
sind nach der aut-idem-R
egelung Arzneim
ittel aus dem unteren Preisdrittel heran-
zuziehen. Bündelpackungen m
üssen nach der Rechtsauffassung des D
AV nicht
berücksichtigt werden, da jede V
erordnung für sich alleine betrachtet wird.
Als Preisgrundlage gilt der E
inkaufspreis gemäß L
AU
ER
-TA
XE
. Zur B
erechnungsind die jew
eils wirtschaftlichsten Packungsgrößen für die insgesam
t verordnete
Wirkstoffm
enge heranzuziehen, also ggf. Wirkstoff pro applikationsfertiger E
inheit
mal A
nzahl Einheiten; dadurch entfällt die früher strittige Frage von A
nbrüchen.A
uf diesen EK
wird der A
ufschlag gemäß A
MPreisV
O, m
aximal aber 30%
, berech-
net. Trägerlösungen werden zum
EK
plus 30% berechnet, Pum
pen, Kassetten oder
sonstige Applikationshilfen, die exakt verordnet sein m
üssen, mit dem
EK
plus25%
. Der A
rbeitspreis, der Verw
altungskosten wie M
aske, Handschuhe, Spikes,
Unterlagen, K
ittel, Entsorgung, D
okumentation abdeckt, beträgt für Z
ytostatika
19 ¤, für sonstige Lösungen w
ie Folinsäure 15 ¤. A
uf die Summ
e dieser Einzelprei-
Zy
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ng
ßig anfallen wurden ebenso einzeln aufgelistet w
ie die individuell angenomm
enenZ
eitwerte für die H
erstellung im engsten Sinne. D
ies hatte zur Folge, dass im B
e-
wusstsein aller V
erantwortlichen die m
eisten Tätigkeiten, die über die reine H
erstel-
lung hinausgingen, bei der Berechnung von A
rbeitzeiten nicht berücksichtigt wur-
den. Mit einer derartig isolierten B
etrachtungsweise ist dem
Anliegen, eine einheit-
liche Grundlage zur B
erechnung pharmazeutischer D
ienstleistungen bei der zentralen
Zytostatika-H
erstellung zu schaffen, nicht gedient. Es besteht vielm
ehr die Gefahr,
dass unter Um
gehung von Qualitätsgesichtspunkten bei zukünftigen V
erhand-
lungen zwischen K
ostenträgern und Krankenhäusern bzw
. Landesregierungen z.B.
hinsichtlich der Sonderentgelte und Fallpauschalen Preise ausgehandelt werden,
die sogar nicht teilkostendeckend sind.
Aufgrund der vorliegenden D
aten ist davon auszugehen:
•D
ie Masse der K
rankenhausapotheken, die zentral applikationsfertige Zyto-
statikalösungen herstellen, gehören zur Gruppe, die m
it dem Faktor 1 (siehe
Tabelle 1) versehen ist. Für sie gelten Folgende Werte:
Tabelle 3:
•In der A
rbeitszeit einer Vollzeitkraft (V
K) sind die A
rbeitszeitanteile der Be-
teiligten folgendermaßen enthalten; 20 %
Apotheker-, 70 %
PTA
und 10 %A
pothekenhelfer,
•D
ie Nettoarbeitszeit von 1590 Stunden lässt es zu, dass auf G
rundlage der in
den Qualitätsstandards dokum
entierten Tätigkeiten 2120 Z
ytostatikaherstel-lungen pro Jahr von einer V
ollkraft bearbeitet werden können
Was sich in M
inuten erfassen lässt, ist letztlich auch in Geld berechenbar. Für die
Kostenberechnungen sogenannter ‘’post-stationärer’’ bzw
‘’teilstationärer’’ Patien-
Tätigkeit
Rüstzeiten
Herstellung
SUM
ME
pro Herstellung
26 Minuten
19 Minuten
45 Minuten
Zy
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197196
6) Der A
bzug von Wochenfeiertagen zur B
erechnung der effektiven Jahresarbeitszeit ist unabhängig davon, ob der
jeweilige D
ienst an Wochenfeiertagen arbeitet.
7) Effektive Jahresarbeitszeit - tarifliche Jahresarbeitszeit * 250/261 * (100-PAQ
) / 100. Der Personalbedarf steigt um
261/250 = 1,044 (4,4 %
).
8) Dies ist die von W
irtschaftsprüfungsunternehmen veröffentlichte durchschnittliche A
usfallzeit im M
edizinisch
Technischen Bereich der Krankenhäuser, dem
die Apotheken durch B
udgetrecht zugeordnet werden.
Zy
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ng
se wird die M
wSt aufgeschlagen.
Zur Z
eit sind noch viele Detailfragen zur praktischen U
msetzung und laufenden
Retaxtationsverfahren offen. Insbesondere der E
insatz von Reim
porten, die gene-relle A
nwendung der B
ündelpackungen, der grundsätzliche Einsatz des billigsten
Anbieters, egal ob verfügbar oder nicht, und die generelle Substitution sind G
egen-
stand vieler Einsprüche gegen R
etaxationen.D
urch die geplante Einführung des G
MG
´s sind Änderungen in alle R
ichtungen
bis hin zur Streichung der Hilfstaxe m
öglich, so dass damit zu rechnen ist, dass nach
Veröffentlichung der Q
UA
POS 2003 neue Taxierungsregelungen zum
Einsatz
komm
en.
Festzuhalten ist: Der vereinbarte A
rbeitspreis in der ambulanten V
ersorgung nähert
sich sehr dem von uns errechneten U
mfang, w
enn auch die Einbeziehung der
Hilfsm
ittel nicht völlig kostendeckend erscheint. Sicherlich lassen sich Einsparreser-
ven im B
ereich der Arbeitskosten erreichen, um
diese Lücke zu kompensieren.
Dennoch ist es w
ichtig Konsequenzen zu ziehen, dam
it in Zukunft die Q
ualität derH
erstellung nicht leidet und dem B
eschäftigtenschutz Rechnung getragen w
ird:
1.Eine begleitende Q
ualitätskontrolle durch Zertifizierung w
ie sie die DG
OP
seit 3 Jahren durchführt, ist ein wichtiges Instrum
ent zur eigenständigen Nor-
mierung der herstellenden A
potheken
2.Die kontinuierliche D
okumentation der notw
endigen Sachkosten muss dazu
beitragen, die vereinbarten Beträge auf das notw
endige Niveau anzuheben.
1) Die sogenannten R
üstzeiten gliedern sich in: 1. Unregelm
äßig anfallende A
rbeiten, 2. bei jeder Herstellung
anfallende Tätigkeiten, 3. täglich anfallende Rüstzeiten und 4. D
okumentations- und O
rganisationszeiten.
2) In einer über 4 Jahre laufenden Studie, die von den CYPR
O-A
nwendern gestartet w
urde, ergaben sich durchschnitt-
liche Rüstzeiten bei Faktor 1 von insgesam
t 26 Minuten (vorgestellt beim
6. Anw
ender-Treffen Nov. 1995, Flensburg).
3) Siehe u. a. hierzu: A
bschnitt 5.1 ‘sterile und aseptische Herstellung’ im
‘’ Katalog pharmazeutischer Leistungen im
Krankenhaus (KaphaLeiKh)’’, vom A
usschuß für Tarif und Vertragsfragen der A
DK
A; Februar 1996.
4) Richtlinien für die Prüfung der w
irtschaftlichen und sparsamen B
etriebsführung der Krankenhäuser (Baden-
Württem
berg 1984).
5) Effektive Arbeitszeit =
tarifliche Arbeitszeit * 100/115 =
tarifliche Arbeitszeit * (100-13,04)/ 100 (PA
Q =
13,04 %)
Zy
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ellu
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199198
minder aktuell. Das Datum der letzten Bearbeitung sollte ersichtlich sein und imRahmen der Archivierung ebenfalls dokumentiert werden.
Bei neueren oder neuesten Informationen wird man dann auf entsprechende Ori-ginalarbeiten zurückgreifen müssen, zu diesem Zweck stehen Literaturdatenban-
ken zur Verfügung. Der Zugang über die jeweiligen Suchmasken zu den Daten-
banken (4) und den Kurzfassungen (abstacts) ist in den meisten Fällen kostenfrei.Die Beschaffung der zugehörigen Originalarbeit ist allerdings häufig kostenpflich-
tig (5). Der Apotheker hat dann die Möglichkeit mit einer Universitätsbibliothek
oder vergleichbar ausgestatteten Büchereien in der Nähe Verbindung aufzuneh-men und die benötigten Arbeiten zu bestellen. Darüber hinaus ist ein Abonnement
bei einem kommerziellen Anbieter (5) möglich und/ oder es erfolgt der Kontakt mit
der medizinisch wissenschaftlichen Abteilung einer pharmazeutischen Firma. Bei
klinisch relevanten Fragestellungen aus der Praxis können Informationsmaterialien(z.B. Manuale) von Tumorzentren (6) und die wissenschaftlich begründeten Leit-
linien für Diagnostik und Therapie (7) einen schnellen Überblick bieten und so
eine praxisnahe Beantwortung der Fragestellungen ermöglichen.
Zur Recherche bieten sich dem Informationssuchenden eine Vielzahl von Quellen,
und nicht zuletzt durch die Möglichkeiten des Internets, eine oftmals unüber-schaubare Datenflut. Daher sollte eine Auswahl von Medien im Team getroffen
werden, um Erfahrung in der Verwendung zu sammeln. Es sollte innerhalb der
Institution eine Person für die regelmäßige Aktualisierung der benötigten Print-
und Nonprintmedien zuständig sein.
Ein wichtiger Aspekt bei der Beantwortung von Anfragen, neben der Beschaffung
der Daten ist auch deren Bewertung. Die Bewertung von Informationen aus demInternet sollte anhand einer Checkliste vorgenommen werden. Einige Inhaber von
Informationsseiten prüfen ihre Information selbst unter Zuhilfenahme eines ge-
prüften Kriterienkatalogs und überwachen dadurch die Qualität und Seriositätihrer Web-Seiten. Ein Beispiel ist die Anerkennung bzw. Einhaltung des HON-
Codes (Health on the Net Foundation), als Qualitätsmerkmal durch das authori-
sierte HON-Logo auf der Web-Seite (8) erkennbar. Dieses Logo wird an Internetsei-
Zytostatika-Herstellung
3.9. Informationsquellen
Grundlage eines onkologisch-pharmazeutischen Service sind der Be-deutung dieser interdisziplinären Abteilung entsprechende Möglich-keiten der Informationsbeschaffung und –weitergabe zu allen Fragenrund um die Tumortherapie. Neben einer vorzuhaltenden Handbi-bliothek mit den einschlägigen Printmedien sowie einer PC-Ausstat-tung mit Zugriff auf relevante Software und digitale Information istder Anschluß an das Internet zur Recherche in Datenbanken, zurNutzung von Suchmaschinen, der vielfältigen Links, der elektroni-schen Post und anderer Dienste unverzichtbar.Zu Schulungszwecken gehören auch Audio- und Videomaterial zueiner adäquaten Ausstattung.
Silke Braband, Michael Höckel
Bei der Beschaffung von Informationen auf dem Gebiet der Onkologie ist es rat-
sam, die jeweilige Fragestellung vor der Suche nach Informationen so exakt wiemöglich zu erfassen. Erst dann erfolgt die Entscheidung, welche Medien geeignet
sind, um in überschaubarer Zeit eine Recherche erfolgreich durchzuführen. Es hat
sich bewährt die Anfragen inklusive der Beantwortung und der in Anspruch ge-nommenen Medien zu dokumentieren und zu archivieren. Bei strukturierter Vor-
gehensweise ist es möglich bereits vorhandenes Wissen zeitnah abzufragen. Eine
Informationssuche wird erst bei systematischer Durchführung, nach vor Ort festge-
legtem Schema unter Berücksichtigung der Ausstattung, effektiv und zeitlich plan-bar. Die Archivierung erfolgt in Form von Datenbanken zum schnelleren Wieder-
auffinden, ist aber auch in Form von Karteikarten möglich.
Bei der Suche nach Inhalten zu Krankheitsbild und Diagnostik bieten sich zu aller
erst Lehrbücher der Onkologie und Hämatologie (1) an. Bei aktuellen Bezügen ist
darüber hinaus eine Internetrecherche (2) hilfreich und ermöglicht eine Antwortauf der Höhe der Zeit. Bei Fragen zu Wirkstoffen stehen die Fachinformationen
und Fakten-Datenbanken (3) mit Monographien (kostenfrei oder teilweise kosten-
pflichtig) zur Verfügung, diese Daten sind je nach Überarbeitungsstand mehr oder
Zytostatika-Herstellung
201200
(4) ww
w.m
edscape.com u.a. zur m
edline-Recherche oder über w
ww
.nlm.nih.gov/ direkt zur N
ational Libary of
Medicine der U
SA
und ww
w.nci.nih.gov/ des N
ational Cancer Institutes; ww
w.dim
di.de -kostenpflichtiger Zugang zu
versch. Datenbanken.
(5) z.B. w
ww
.ovid.de; ww
w.subito.de – D
okumentenbestellungen; w
ww
.hbz-nrw.de/produkte_dienst/germ
lst/
index.html- deutsche B
ibliotheken online.
(6) http://ww
w.m
edizin.uni-tuebingen.de/itz/ - Interdisziplinäres Tumorzentrum
Tübingen (ITZ), u.a. Therapieempfeh-
lungen; http://ww
w.krebsinfo.de/ - Tum
orzentrum M
ünchen, u.a. Tumorm
anuale;
(7) http://leitlinien.net/ - wissenschaftlich begründete Leitlinien für D
iagnostik und Therapie
(8) ww
w.hon.ch, siehe dort die acht Prinzipien in m
ehreren Sprachen
(9) ww
w.discern.de, B
ewertungskatalog für Publikationen und Kriterien für die Erstellung und B
ewertung von
Patienteninformationen
(10) ww
w.patienten-inform
ation.de - Informationsseite des äqz; w
ww
.inkanet.de - Informationsnetz von B
etroffenen
für Patienten und Angehörige; w
ww
.krebs-kompass.de; w
ww
.meb.uni-bonn.de/cancernet/deutsch/index.htm
l -
Deutsche Ü
bersetzung der Informationen des am
erikanischen National Cancer Institut über einzelne Krebserkrankun-
gen für Patienten
Zy
to
sta
tik
a-H
er
st
ellu
ng
ten vergeben, deren Betreiber die acht H
ON
-Prinzipien anerkennen und erfüllen.D
iese Prinzipien beinhalten u.a. die Kennzeichnung von Seiten und A
rtikeln, die
von Nicht-Fachleuten erstellt w
urden, die Einhaltung des D
atenschutzes, die An-
gabe von Quellen, die D
arlegung von Sponsoren sowie die finanzielle U
nabhängig-keit der dargestellten E
rgebnisse bzw. Produkte. D
ie Seiten müssen grundsätzlich
von Fachpersonen inhaltlich betreut werden.
Das Projekt D
iscern (9) steht für erste Anfänge der U
msetzung von A
spekten der
Qualitätskontrolle im
medizinischen Internet und bietet H
andlungsanweisungen
zur Prüfung von, im R
ahmen der jew
eiligen Recherche gefundenen V
eröffentli-chungen. B
ezüglich Informationen für Patienten und Laien steht eine W
ebseite
(10) der Ärztlichen Z
entralstelle Qualitätssicherung (äzq) zur V
erfügung.
Allerdings können auch diese ”G
ütesiegel” nicht umfassend für die inhaltliche
Qualität der A
rtikel bürgen. Die abschließende B
ewertung und E
inordnung der
Ergebnisse in den G
esamtkontext der Problem
stellung oder Nachfrage bleibt dem
fachkundigen onkologischen Pharmazeuten überlassen. D
ie Prüfung sollte vor al-lem
bei Weitergabe von Inform
ationen an Ärzte und Patienten sehr sorgfältig erfol-
gen.
(1) Schm
oll et al. (1999): Kompendium
Internistische Onkologie. S
pringer, Berlin und Standards in D
iagnostik und
Therapie (2002) als CD-R
OM
; Berger D
.P., Engelhardt R., M
ertelsmann R
. (2002): Das R
ote Buch 2002: H
ämatologie
und Internistische Onkologie. Ecom
ed, Landsberg/ Lech; Bast R
.C. (2000): Cancer Medicine. e. 5. D
ecker, Ham
ilton,
Ontario; H
ämatologie und O
nkologie – Manual Tum
orzentrum M
ünchen. Zuckschwerdt, M
ünchen, auch als CD-R
OM
und
online unter http://ww
w.krebsinfo.de/ - Tum
orzentrum verfügbar.
(2) ww
w.oncolinks.de (S
uchmaske m
it Zugang zu Seiten aus dem
Bereich O
nkologie); ww
w.oncolink.upenn.edu
(Medical- und Cancer Center, U
niversity of Pennsylvania); ww
w.cancer.gov/cancer_inform
ation/ (neueste
Forschungsergebnisse zusamm
engestellt aus Physician Data Q
uery PDQ
; ww
w.nci.nih.gov/cancer_inform
ation/pdq/,
aus der National Cancer Institute Cancer D
atabases und Daten aus Cancerlit; w
ww
.cancer.gov/search/
cancer_literature; Review
s zu evidenzbasierter Medizin: http://cochrane.de/, auch O
nkologie siehe unter cochrane
groups (46 Review
gruppen) wie z.B
. Breast Cancer G
roup
(3) ww
w.fachinfo.de - Fachinform
ationsservice Deutschland, S
atz-Rechenzentrum
Berlin und B
PI-Service G
mbH
;
ww
w.docum
ed.ch - das Arzneim
ittelkompendium
der Schw
eiz; Microm
edexâ Thomson H
ealthcare, Drugdex D
rug
Evaluations als pharmakologische V
olltextdatenbank zu Arzneim
ittelinformation und M
artindale als pharmakologi-
sches Standardnachschlagw
erk auch die Microm
edex Datenbanken sind über http://w
ww
.microm
edex.com/
kostenpflichtig online verfügbar., Medizinisches Inform
ationssystem; w
ww
.pharmavista.ch- Inform
ationen zu aus-
aber auch inländischen Präparaten (Stoffliste &
AB
DA
-Datenbank hinterlegt).
Zy
to
sta
tik
a-H
er
st
ellu
ng
203202
sonals und der Patienten in allen Fachfragen rund um die Zytostatika-Therapie.Diesem Aufgabenbereich konnte und kann er wegen der ständigen Veränderungen
der Therapien nur durch kontinuierliche Weiterbildung und Qualifikation gerecht
werden. Damit wuchs auch die Erkenntnis, dass ein umfassendes Qualitätsmanage-ment in diesem Bereich angebracht sei.
Wenn alle Informationen zu Medikamenten und Therapien in der Apotheke zu-
sammenfließen, bietet es sich an, gleichermaßen als Kommunikationsplattform imSinne einer Serviceleistung zu fungieren.
Durch die gemeinsame Reflektion der Therapieschemata mit dem medizinischen
Fachpersonal werden nicht nur Kenntnisse über Zytostatika, sondern auch überBegleittherapien und Applikationsprobleme ausgetauscht und lokale Erkenntnisse
mit allgemeinen Forschungsergebnissen korreliert. Daraus ergeben sich Qualitäts-
verbesserungen sowohl für die Therapie des Patienten wie auch für die Arbeitssi-
cherheit des Personals.Durch das Angebot, alle medizinischen und pharmazeutischen, für die Zytostatika-
Therapie und Herstellungssicherheit relevanten Daten zusammenzufassen und sie
jedem Mitarbeiter des onkologischen Teams jederzeit zugänglich zu machen, wirddie interdisziplinäre Zusammenarbeit der Fachbereiche ermöglicht und optimiert.
Der Patient und die Dokumentation seiner Daten rückten in den Mittelpunkt des
Geschehens. Die Möglichkeit, vorliegende Informationen epidemiologisch zu bewer-ten, wird als hilfreich empfunden. Diese Informationen tragen nicht nur zur Transpa-
renz der Kostenentwicklung, sondern vor allem zur Relativierung des Therapieerfolges
bei und machen eine Diskussion des Therapiezieles möglich.
Voraussetzung für die Einrichtung einer Koordinationsstelle ist die Beschaffungund Bearbeitung aussagekräftiger Daten. Durch den Einsatz moderner Informati-
onstechniken, basierend auf der vollständigen Vernetzung der Apotheken mit den
verordnenden Ärzten und der gemeinsamen Nutzung entsprechender EDV-Pro-gramme, die die Verarbeitung und Veranschaulichung aller relevanten Daten er-
möglichen, wird eine effiziente und umfassende Beratung durch den Apotheker
möglich.Der Apotheker kann und soll die möglichen Leistungen erbringen können, um dem
Berufsbild des onkologischen Pharmazeuten zunehmend Inhalt zu verschaffen.
Zusammenarbeit mit den onkologisch-therapierenden Einrichtungen
4. Die Apotheke als Koordinationsstelle in derZytostatika-Therapie
Die Apotheke setzt als zentrale Einrichtung in der Zytostatika-Thera-pie das Qualitätsmanagement des onkologisch-pharmazeutischen Ser-vices um und übernimmt damit Mitverantwortung für Patienten undPersonal in allen Bereichen der Zytostatikatherapie.Die Apotheke erfasst und verarbeitet alle medizinisch und toxikolo-gisch relevanten Daten hinsichtlich der Zytostatika, sowie nach Mög-lichkeit auch die der Begleit- bzw. Supportivmaßnahmen.
Die vorliegenden Informationen werden epidemiologisch bewertet,unter klinischen, pharmakoökonomischen und ökologischen Gesichts-punkten betrachtet, dokumentiert, in der Beratung eingesetzt undzur Schulung des Personals genutzt.
Annette Heiny, Braunschweig
Als vor fast zwei Jahrzehnten in Deutschland damit begonnen wurde, sich der
Herstellung individueller Zytostatika-Lösungen für die Chemotherapie zuzuwen-
den, wurde sie zunächst zentral in Krankenhausapotheken etabliert. Zu diesem
Zeitpunkt dachten nur wenige darüber nach, dass die Pharmazie gerade auf diesemGebiet ihre Zukunftsorientiertheit und Innovationsfähigkeit in den nächsten Jah-
ren am stärksten unter Beweis stellen würde.
Spätestens mit der Ausweitung der Zytostatika-Herstellung auf öffentliche Apothe-ken und mit dem Anwachsen der ambulanten onkologischen Therapie öffnete sich
ein Bereich, zu dessen Bearbeitung ein großes Maß an zusätzlichen Kenntnissen
notwendig war. Es wurde ersichtlich, dass es mit dem Erlernen der Herstellungsfer-tigkeiten und –kenntnisse nicht getan war.
Schon für die Überprüfung der Zytostatika-Verschreibung sind Kenntnisse erfor-
derlich, die der Auseinandersetzung mit onkologisch-medizinischen Informations-
quellen bedürfen. Diese Auseinandersetzung öffnet gleichzeitig aber auch den Ho-rizont für weitere Fragestellungen.
Der Apotheker entwickelte sich immer mehr zum Berater des Arztes, des Pflegeper-
Zusammenarbeit mit den onkologisch-therapierenden Einrichtungen
205204
in den Apotheken, das mit der Warenbeschaffung beschäftigt ist, medizinischesPersonal auf den Stationen und in den Praxen, das die Zytostatika appliziert, Reini-
gungspersonal und der Hol- und Bringedienst, die Zytostatika-Abfälle entsorgen,
sowie Patienten und deren Angehörige.Die Umwelt soll so wenig wie möglich belastet werden, zum einen direkt durch
Zytostatika, aber auch durch Abgase, die beim Transport oder bei der Verbrennung
entstehen. Ob zum Beispiel gering kontaminierte Abfälle mit dem Hausmüll ent-sorgt werden können oder ob lange Transportwege mit anschließender Verbren-
nung notwendig sind, muss für jedes Krankenhaus für sich entscheiden.
Die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben gestaltet sich häufig schwierig, da ne-ben den Gesetzen des Bundes auch Gesetze und Verordnungen der Länder und
Kommunen beachtet werden müssen. Fallen größere Menge an, so ist bedingt
durch die Betriebsgröße in der Regel ein Abfallbeauftragter vorgeschrieben, der für
die Planung und Durchführung verantwortlich ist. Im Zweifelsfall muss bei denzuständigen Behörden nachgefragt werden.
1. Gesetzliche RegelungenDie Grundsätze der Abfallentsorgung sind laut Kreislaufwirtschafts- und Abfallge-
setz die
• Abfallvermeidung• Abfallverwertung und
• Abfallentsorgung.
Mit einer zentralen Zytostatika-Zubereitung wird dem Grundsatz der Abfallver-
meidung Rechnung getragen, da weniger Zytostatika (ca. 13%) verworfen werdenmüssen und in der Regel auch Einmalartikel eingespart werden können. Der Wie-
derverwertung sind aus Gründen der Arzneimittelsicherheit Grenzen gesetzt, aber
schon aus Kostengründen wird so gearbeitet, dass möglichst wenig Zytostatikaverworfen werden müssen. Nicht mehr verwendbare Zytostatika und mit Zytosta-
tika kontaminierte Materialien müssen einer geregelten Abfallentsorgung zugeführt
werden. Die geregelte Entsorgung umfasst das Sammeln, Verpacken, Bereitstellen,Lagern, Transportieren, Behandeln, Verwerten und Beseitigen des Abfalls bis zur
abschließenden Beseitigung. Verantwortlich ist der Erzeuger des Abfalls.
Neben dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht sind das Abfall-, Infektionsschutz-
Zusammenarbeit mit den onkologisch-therapierenden Einrichtungen
4.1 Abfallentsorgung
Als Grundsätze in der Abfallentsorgung gelten (in der angegebenenReihenfolge):1. Abfallvermeidung2. Abfallverwertung3. Abfallentsorgung
Ihr Ziel ist:1. Personenschutz2. Umweltschutz
Gefährliche Abfälle sowie mit diesen kontaminierte Gegenstände wer-den• getrennt von anderen Abfällen• am Ort der Entstehung• in gekennzeichneten geeigneten Sammelbehälterngesammelt. Grundsätzlich sind Zytostatika-haltige Abfälle besondersüberwachungsbedürftiger Abfall (Sondermüll). Die Sammlung solltein speziellen Tonnen erfolgen, die nach dem Befüllen luftdicht ver-schlossen werden können. Zytostatika-haltige Abfälle unterliegender Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE).
Die jeweiligen nationalen und regionalen Bestimmungen sind einzu-halten.
Anette Freidank, Fulda
Das Ziel einer geregelten Entsorgung ist Personen- und Umweltschutz unter Ein-haltung der gesetzlichen Vorgaben.
Personenschutz heißt, dass eine Kontamination mit Zytostatika vermieden wird,
also weder durch Resorption über die Haut, noch durch Inhalation von Stäubenoder Aerosolen über die Atemwege Zytostatika aufgenommen werden.
Betroffen sind alle Personen, die Umgang mit Zytostatika haben. Dazu gehört
neben pharmazeutischen Personal, das für die Zubereitung zuständig ist, Personal
Zusammenarbeit mit den onkologisch-therapierenden Einrichtungen
207206
Bundesrichtlinie zur H
erstellung applikationsfertiger Zytostatika-
Lösungen in Apotheken
Arbeitsgem
einschaft leitender Medizinalbeam
ter (September 1998)
7 Entsorgung
7.1 Die Trennung der Z
ytostatika-Abfälle in A
bfälle, die vorzugsweise der Sonder-
abfallverbrennung zuzuführen sind, und andere Abfälle, die beim
Um
gang mit
Zytostatika anfallen und ggf. gem
einsam m
it Hausm
üll entsorgt werden können,
richtet sich nach den jeweiligen landesrechtlichen B
estimm
ungen (TR
GS 525).
7.2 Samm
lung kontaminierter A
bfälle (einschl. Reststoffe) in ausreichend w
ider-
standsfähigen, dichtschließenden Einm
albehältnissen (§ 36 Abs.6 N
r. 6 GefStoffV
).7.3 K
ennzeichnung von Abfallbehältnissen gem
. GefStoffV
(§36 Abs.6 N
r.7 Gef-
StoffV; T
RG
S 201)
7.4 Kontam
inationsarmer Filterw
echsel durch sachkundige sowie ordnungsgem
ä-
ße, kontrollierte und dokumentierte E
ntsorgung der Filterelemente. B
ei der Be-
schaffung neuer Wirkstoffe ist darauf zu achten, dass die Filter bei der E
ntsorgung
nicht zerteilt werden m
üssen (TR
GS 525).
7.5 Ordnungsgem
äße Dekontam
ination von Altgeräten vor der V
erschrottung.
Merkblatt M
620 - Sichere Handhabung von Z
ytostatikaB
erufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und W
ohlfahrtspflege(O
ktober 1998)5.5 Schutzm
aßnahmen bei E
ntsorgung
5.5.1 Schutzmaßnahm
en bei Entsorgung von R
estsubstanzen und Restlösungen
- TR
GS 525 5.7 A
bs. 1 und 2 zitiert –D
ie Kom
munen und G
emeinden regeln in ihren V
erordnungen die Abfallentsor-
gung. Bei der E
ntsorgung von mit Z
ytostatika verunreinigtem M
aterial sind daher
auch die örtlichen Vorschriften zu beachten. W
egen der schwierigen E
ntsorgungs-frage em
pfiehlt es sich, ggf. hiermit ein professionelles U
nternehmen in der R
egion
zu beauftragen.
Zytostatika-R
este sowie m
it Zytostatika verunreinigte M
aterialien können sowohl
bei der Zubereitung als auch bei der V
erabreichung entstehen:
Zubereitung
1.Reste konzentrierter Z
ytostatika-Lösungen (Injektionen)
Zu
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it
m
it
d
en
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nd
en
E
in
ric
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un
ge
n
, Arbeitsschutz-, C
hemikalien- und G
efahrgutrecht, sowie die landesrechtlichen
Regelungen und kom
munale B
estimm
ungen zu beachten.
Im folgenden w
erden die aktuellen Bestim
mungen für die E
ntsorgung der Zytosta-
tika-Abfälle zitiert:
TR
GS 525 - Technische R
egeln für Gefahrstoffe - U
mgang m
itG
efahrstoffen in Einrichtungen zur hum
anmedizinischen
Versorgung (Mai 1998)
5.7. Entsorgung
Bei der E
ntsorgung von CM
R-A
rzneimitteln, von deren R
esten und von verunrei-nigten M
aterialien sind die abfallrechtlichen Bestim
mungen des jew
eiligen Bun-
deslandes einzuhalten.
Restsubstanzen und R
estlösungen sind als besonders überwachungsbedürftiger
Abfall im
Einklang m
it dem A
bfallrecht in gekennzeichneten, ausreichend wider-
standsfähigen, dichtschließenden Behältnissen zu sam
meln und der E
ntsorgung
zuzuführen.
Mehrw
egwäsche oder alternativ textile M
ehrwegm
aterialien ist/sind nach Verun-
reinigung unverzüglich zu wechseln, ohne w
eitere Manipulation zu sam
meln und
in der Wäscherei aufzubereiten.
Hinw
eise für die Kennzeichnung von A
bfallsamm
el- und Transportbehältern gibtdie T
RG
S 201 “Kennzeichnung von A
bfällen beim U
mgang“.
Weitere H
inweise auf den sachgerechten U
mgang m
it Abfällen im
Bereich des
Gesundheitsdienstes gibt das LA
GA
-Merkblatt “V
ermeidung und E
ntsorgung von
Abfällen aus öffentlichen und privaten E
inrichtungen des Gesundheitsdienstes“.
Da eine B
elastung der Filter nicht auszuschließen sind, sollten aus Vorsorgegrün-
den beim Filterw
echsel Schutzmaßnahm
en mindestens analog N
umm
er 5.4 Abs. 2
ergriffen werden. D
er Schutzkittel braucht nicht flüssigkeitsdicht sein.B
ei der Beschaffung neuer W
erkbänke ist darauf zu achten, dass die Filter bei der
Entsorgung nicht zerteilt w
erden müssen.
Zu
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E
in
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n
209208
Die beiden G
ruppen, die für die Entsorgung w
ährend des Um
gangs mit Z
ytosta-tika eine R
olle spielen sind die Abfälle nach A
bfallschlüssel 18 01 04 und 18 0108,
sie werden im
Folgenden gegenübergestellt:
Abfallschlüssel (A
S)
AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung)
Abfalleinstufung (Ü
berwachungskategorie)
Abfalldefinition
18 01 0418 01 08*
Abfälle, an deren Sam
mlung und E
nt-
sorgung aus infektionspräventiver Sicht
keine besonderen Anforderungen ge-
stellt werden
Zytotoxische und zytostatische
Arzneim
ittel
überwachungsbedürftig bei B
eseitigung
mit B
lut, Sekreten bzw. E
xkreten be-haftete A
bfälle, wie W
undverbände,
Gipsverbände, E
inwegw
äsche, Stuhl-
windeln, E
inwegartikel etc.
CM
R-A
rzneimittel nach T
RG
S525; A
bfälle, dies aus Resten oder
Fehlchargen dieser Arzneim
ittel be-
stehen oder deutlich erkennbar mit
CM
R-A
rzneimitteln verunreinigt
sind (stark verunreinigt).
besonders überwachungsbedürftig
Zu
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2.Reste verdünnter Lösungen (Infusionen, Instillationen)
3.Leergut (Originalbehältnisse, A
pplikationsbestecke)
4.Hilfsm
ittel der Zubereitung (Tupfer, U
nterlagen, Schutzhandschuhe etc.)
Applikation
5.Zytostatikareste von Injektionen, die beim
Patienten nicht vollständig ver-
braucht wurden
6.InfusionsresteU
m D
ritte nicht unnötig durch zytostatika-haltigen Abfall zu gefährden, sollte das
Abfallm
aterial bereits an der Entstehungsstelle (Z
ytostatika-Werkbank, A
pplikati-
onsvorbereitung, Applikation) w
ie Sonderabfall gesamm
elt und innerbetrieblichentsprechend transportiert w
erden.
5.5.2 Schutzmaßnahm
en bei Entsorgung von K
örperflüssigkeiten und Ausschei-
dungen
Der V
erordnungsgeber stuft Körperflüssigkeiten (und A
usscheidungsprodukte)von Z
ytostatikapatienten nicht als Gefahrstoffe im
Sinne der GefStoffV
ein. Zur
Begründung siehe K
apitel 4 “Gefährdungserm
ittlung“ Seite 11. Nur bei der B
esei-
tigung und Entsorgung von E
rbrochenem nach oraler G
abe und bei Ausschei-
dungsprodukten nach Hochdosistherapie sieht die T
RG
S eine Gefährdungsm
ög-
lichkeit, die Schutzmaßnahm
en erfordert (vgl. Norm
text TR
GS 525, K
apitel 5.2
Abs.2 im
o.g. Kapitel 4, Seite 11). Schon aus arbeitshygienischen G
ründen emp-
fiehlt es sich aber generell bei der Entsorgung von K
örperflüssigkeiten und Aus-
scheidungen mindestens Schutzhandschuhe zu tragen.
Richtlinie über die E
ntsorgung von Abfällen aus E
inrichtungen desG
esundheitsdienstes vom Januar 2002
Länderarbeitsgemeinschaft A
bfall (LAG
A) (Januar 2002)
Diese R
ichtlinie löst das Merkblatt der Länderarbeitsgem
einschaft (LAG
A) über die
Verm
eidung und die Entsorgung von A
bfällen aus öffentlichen und privaten Ein-
richtungen des Gesundheitsdienstes von 1991 ab. D
ie Richtlinie hat em
pfehlen-
den Charakter und gibt praktische R
atschläge zur Entsorgung von A
bfällen aus
allen Einrichtungen des G
esundheitsdienstes mit dem
Ziel, eine sichere und ord-
nungsgemäße A
bfallentsorgung zu gewährleisten. Sie ist europarechtskonform
.
Zu
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n
211210
2. Entsorgung in der P
raxisZ
ytostatika-Abfälle w
erden in gering und stark kontaminierte A
bfälle eingeteilt.
Die Z
uordnung in eine der beiden Gruppen w
urde durch die neue LAG
A- R
icht-linie w
esentlich vereinfacht.
Für beide Gruppen ist eine Sam
mlung getrennt von anderen A
bfällen notwendig.
Das U
mfüllen oder Sortieren ist untersagt. Stark kontam
inierte Abfälle m
üssen inbauartgeprüften B
ehältnissen (Gefahrgutverordnung Straße und E
isenbahn GG
V-
SE) an die bestim
mte A
nforderungen gestellt werden (desinfizierbar, w
asserdicht,
durchdringfest gegenüber Kanülen, stichfest, m
it Hebevorrichtung, baum
usterge-
Samm
lung, Lagerung
Entsorgung
Samm
lung in reißfesten, feuchtigkeits-beständigen und dichten B
ehältnissen.
Transport nur in sorgfältig verschlosse-
nen Behältnissen.
Kein U
mfüllen (auch nicht im
zentra-
len Lager) Sortieren oder Vorbehandeln
(Ausnahm
e Aufgabe in Presscontainer)
Verbrennung in zugelassener Abfallver-
brennungsanlage (HM
V) oder D
eponie-rung, solange noch zulässig.
Behältnisse m
it größeren Mengen K
ör-
perflüssigkeiten können unter Beach-
tung von hygienischen und infektions-präventiven G
esichtspunkten in die Ka-
nalisation entleert werden (kom
munale
Abw
assersatzung beachten).
Entsorgung als besonders überw
a-
chungsbedürftiger Abfall m
it Entsor-
gungsnachweis in zugelassene A
bfall-
verbrennungsanlagen, z.B. Sonderab-
fallverbrennung (SAV)
In bauartgeprüften
, stich- un
d
bruchfestem E
inwegbehältnissen.
Kein U
mfüllen und Sortieren!
Kein V
orbehandeln.
Transport und Lagerung fest ver-
schlossen.
Zu
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n
EA
KV
1996 (“alte“ Abfallschlüssel nach der Verordnung zur E
inführung desEuropäischen A
bfallkatalogs)
LAG
A G
ruppe (frühere Einteilung nach LA
GA
in A bis E
)
Anlaufstellen
Bestandteile
18 01 04 18 01 05 D
1*
BD
gesamter B
ereich der Patientenversorgung
Gering m
it Zytostatika kontam
inierte
Abfälle, w
ie
• Tupfer,• Ä
rmelstulpen, H
andschuhe,
• Atem
schutzmasken,
• Einm
alkittel,
• Plastik-/Papiermaterial,
• Aufw
ischtücher,
• leere Zytostatikabehältnisse nach be-
stimm
ungsmässer A
nwendung (A
m-
pullen, Spritzenkörper ohne Kanülen
etc.)
• Luftfilter und sonstiges gering konta-m
iniertes Material von Sicherheitsw
erk-
bänken
• nicht vollständig entleerte Originalbehäl-
ter (z.B. bei Therapieabbruch angefallene
oder nicht bestimm
ungsgemäß angew
and-te Z
ytostatika),• verfallene C
MR
-Arzneim
ittel in Origi-
nalpackungen,• R
este an Trockensubstanzen und zerbro-chene Tabletten,• Spritzenkörper und Infusionsflaschen/-beutel m
it deutlich erkennbaren Flüssig-keitsspiegeln/R
estinhalten (>20 ml),
• Infusionssysteme und sonstiges m
it Zy-
tostatika kontaminiertes M
aterial (>20 ml),
z.B. Druckentlastungs- und Ü
berleitungs-system
e,• nachw
eislich durch Freisetzung großerFlüssigkeitsm
engen oder Feststoffe bei derZ
ubereitung oder Anw
endung von Zy-
tostatika kontaminiertes M
aterial (z.B. Un-
terlagen, persönliche Schutzausrüstung).
Bereich der Patientenversorgung m
it
Anw
endung von Zytostatika und V
i-
rustatika (z.B. O
nkologie), Apotheken,
Arztpraxen, Laborbereich
Zu
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m
it
d
en
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en
E
in
ric
ht
un
ge
n
213212
Sicherheitswerkbänke
Nicht m
ehr funktionsfähige Sicherheitswerkbänke, in denen Z
ytostatika zubereitet
wurden sind w
ie die Luftfilter in der Regel gering kontam
iniert. Ob sie aus prakti-
schen Erw
ägungen dem m
inder kontaminierten A
bfall zugeordnet werden sollen,
und nach einer Reinigung durch inform
iertes und geschultes Personal verschrottet
werden können, m
uss im E
inzelfall entschieden werden. E
inheitliche Konzepte
existieren noch nicht.
Ausscheidungen
Zytostatika können in hohen K
onzentrationen über längere Zeit ausgeschieden
werden, so dass A
usscheidungen in der Regel kontam
iniert sind. Einige Z
ytostatika
sind instabil und werden schnell inaktiviert, andere sind über längere Z
eit nach-
weisbar.
Es w
ird empfohlen A
usscheidungen über die Kanalisation m
it viel Wasser w
egzu-spülen. B
eachtet werden sollte, dass eine m
ögliche Kontam
ination vermieden w
ird.
Dies bedeutet, dass auch das R
einigungspersonal auf den Stationen, sowie Patien-
ten und eventuell Angehörige inform
iert werden und beim
Um
gang mit A
usschei-dungen H
andschuhe tragen.
Entsorgungsplan
Auch w
enn ein Entsorgungsplan erst ab einem
bestimm
ten Um
fang der überwa-
chungsbedürftigen Abfälle vorgeschrieben ist, sollte die E
ntsorgung aller Zytostati-
ka geregelt sein und schriftlich fixiert werden.
Folgende Punkte müssen beachtet w
erden:•
welche A
bfälle fallen an
•w
o fallen die Abfälle an (w
enige Zentren - verteilt auf viele Stationen)
•räum
liche Voraussetzungen (Transportw
ege, Hol- und B
ringedienst)•
zentrale oder dezentrale Entsorgung (Transport der A
bfälle bei einer zentralen
Entsorgung)
•E
inteilung der anfallenden Abfälle (je m
ehr Personen beteiligt sind, umso ein-
facher sollte die Klassifizierung sein)
•kom
munale R
egelungen
•Inform
ation und Schulung der beteiligten Personen (wie oft, w
er informiert)
Zu
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m
it
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E
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prüft) gesamm
elt und transportiert werden. M
inder kontaminierte A
bfälle könnenin reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten B
ehältnissen gesamm
elt und
mit dem
Hausm
üll entsorgt werden.
Kennzeichnung der B
ehältnisseD
ie Behältnisse der Z
ytostatika-Abfälle 18 01 08* m
üssen wie folgt gekennzeich-
net werden:
Abfallschlüssel 18 01 08*
UN
-Bezeichnung der G
efahrgutverordnung Straße, also
UN
3249 (Medikam
ente, fest, giftig, n.a.g) oderU
N 3291 (K
linische Abfälle, unspezifiziert, n.a.g.)
Erzeuger des A
bfalls.
Für die Behältnisse m
it minder kontam
inierten Abfällen bestehen keine K
enn-
zeichnungsvorschriften, trotzdem em
pfiehlt sich für den innerbetrieblichen Trans-port eine entsprechende K
ennzeichnung.
Luftfilter
Luftfilter aus Sicherheitswerkbänken können laut der LA
GA
- Richtlinie den m
in-
der kontaminierten A
bfällen zugeordnet werden. Sie sind m
it Sicherheit kontami-
niert, bei einer sorgfältigen Arbeitsw
eise sollte diese Kontam
ination aber nur geringsein. D
ie Filter müssen deshalb nicht länger in bauartgeprüften Transportbehältnis-
sen zu einer Sondermüllverbrennungsanlage transportiert und dort verbrannt w
er-
den. Dam
it entfällt das umständliche Z
ersägen dieser Filter, da die Transportbehält-
nisse maxim
al 60 l fassen. Der Transport kann in dichten, reißfesten und ausrei-
chend großen Säcken erfolgen.
Die deutsche K
rankenhausgesellschaft empfiehlt w
eiterhin unter Arbeitsschutz-
aspekten krankenhausintern einen kontaminationsarm
en Filterwechsel unter ent-
sprechenden Vorsichtsmaßnahm
en, wie E
inhausung, geschultes Personal usw., vor-
nehmen zu lassen.
Bei neuen W
erkbänken nach DIN
12980 ist aufgrund der Bauw
eise ein konta-m
inationsarmer Filterw
echsel leichter möglich.
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215214
4.2. Dekontamination nach unbeabsichtigterFreisetzung
Ein Gefahrenabwehrplan zu Maßnahmen nach einer unbeabsichtig-ten Freisetzung, der nach einer Risikoanalyse erstellt wurde, sollte injeder Apotheke vorhanden sein. In diesem Plan sollen Anweisungenfestgelegt sein, um Schaden von Personen und Umwelt abzuhalten.Ein Bestandteil dieses Gefahrenabwehrplanes ist die Festlegung desVorhandenseins eines Reinigungssets, auch Spill-Kit genannt. DiesesSpill-Kit sollte in allen Bereichen vorhanden sein, in denen mit Zyto-statika umgegangen wird. Die Apotheke als zentrale Einrichtung solltedieses idealerweise sicherstellen.Das Spill-Kit enthält u.a.:• Gebrauchshinweise zur Durchführung der Primär-Dekontami-
nation• Markierungsmaterial• Einweg-Overall oder -Kittel• Überschuhe• Atemschutzmaske (P3)• Schutzhandschuhe• Zusätzliches Paar Schutzhandschuhe, die ausreichenden mecha-
nischen Schutz vor Glassplittern bieten• Schutzbrille, mit Seitenschutz und über persönlicher Sehbrille
tragbar• Einmaltücher bzw. Zellstoff• Wasser und Ethanol zum Anfeuchten• Hilfsmittel zum Aufnehmen von Glasbruch• ausreichend stabile Abfallbehältnisse• Formular zur Dokumentation eines UnfallsDas Beseitigen und die Entsorgung von verschütteten Zytostatika darfnur von unterwiesenem Personal durchgeführt werden.Die Vorgehensweise nach unbeabsichtigter Freisetzung ist Bestandteilder Betriebsanweisung und der jährlichen Unterweisung.
Simone Melzer, Hamburg und Ludwig Metz, München
Zusammenarbeit mit den onkologisch-therapierenden Einrichtungen
Alle Beteiligten sollten von Anfang an einbezogen werden (z.B. Abfallbeauftragter,Apotheker, medizinisches Personal, Hygiene etc,)
Literatur:
1. Arbeitsgemeinschaft der leitenden Medizinalbeamtinnen und -beamten der Länder (AGLMB) Herstellung
applikationsfertiger Zytostatikalösungen in Apotheken. Deutsche Apotheker Zeitung 1998;138:4176-4182
2. Berufsgenossenschaft für Gesundheits- und Wohlfahrtspflege. Sichere Handhabung von Zytostatika. (BGW), 1998
3. Carstens G. Handhabung von Zytostatikamüll. Krankenhauspharmazie 1992;13:105-106
4. Cass Y, MusgraveCCF. Guidelines for the safe handling of excreta contaminated by cytotoxic agents. Am J Hosp
Pharm 1992;49:1957-1958
5. Kaijser GP, Underberg WJM, Beijnen JH. The risks of cytotoxic drugs. II Recommendations for working with
cytotoxic drugs. Pharm Weekbl (Sci) 1990;12:228-235
6. Kraft U. Problematik der Abfallentsorgung in den Krankenhäusern. Das Krankenhaus 1998:683-686
7. LAGA-Richtlinie (http://www.laga-online.de)
8. Mehrtens T. Umgang mit Ausscheidungen nach Zytostatika-Therapie. Krankenhauspharmazie. 2000;21:148
9. Pilz T. Anwendung des europäischen Abfallkataloges. Das Krankenhaus 1998:678-682
10. Schaaf D. Entsorgung von Arzneimitteln und Zytostatika im Krankenhaus. Krankenhauspharmazie 1990;11:183-184
11. Schaaf D. Umgang mit Zytostatika. Krankenhauspharmazie 1994:15:588-591
12. Scherrer M, Daschner F, Strehl E, van Gemmern R. Zytostatika: Umgang und Entsorgung. Krankenhauspharmazie
1997;18:176-178
Zusammenarbeit mit den onkologisch-therapierenden Einrichtungen
217216
unter (6) Punkt 87 generell zusamm
en, dass für Notfälle, bei denen A
rbeitnehmer
ungewöhnlich hohen K
onzentrationen an krebserzeugenden Gefahrstoffen ausge-
setzt sein können, geeignete Vorkehrungen zu treffen sind.
Reinigungsset – Spill-K
itSpill-K
its können vom A
nwender individuell zusam
mengestellt oder fertig bezo-
gen werden.
Die anzulegende Schutzkleidung beim
Beseitigen von K
ontaminationen auf Flä-
chen besteht aus einem flüssigkeitsdichten O
verall bzw. E
inwegkittel, Ü
berschu-
hen, Atem
schutzmaske (Feinstaub Filterm
aske P3 (siehe Kapitel 3.2.3.1. A
tem-
schutz ), Schutzhandschuhen (bei Glasbruch ein zw
eites Paar tragen, die dick
genug sind, um vor G
lassplittern zu schützen z.B. H
aushaltshandschuhe), Schutz-
brille (mit Seitenschutz und über persönlicher Sehbrille tragbar (siehe K
apitel 3.2.3.2.
Schutzbrille).K
ontaminierte Flächen sind unverzüglich zu sichern, dam
it durch Verschleppung
keine weiteren Personen gefährdet w
erden. Zur M
arkierung der Flächen eignet sich
z. B. K
reide. Das A
ufstellen eines Warnschildes ist insbesondere in B
ereichen erfor-derlich, die relativ frei zugängliche sind (z.B
. auf Stationen, in der Arztpraxis, in
Warenanlieferung der A
potheke etc.).
Außerdem
sollte insbesondere bei pulverförmigen K
ontaminationen dafür gesorgt
werden, daß kein Z
ug oder Sog (Lüftung, Tür) in diesem
Bereich auftritt.
Zum
Aufnehm
en der verschütteten Flüssigkeit werden E
inmaltücher m
it hoher
Flüssigkeitsbindekapazität benutzt. Um
einen weiteren V
erschleppungsschutz zu
gewährleisten, sind T
ücher mit einer flüssigkeitsdichten Seite zu bevorzugen.
Zum
Binden der Flüssigkeit w
ird auch Granulat angeboten, das beim
Benetzen m
it
der Flüssigkeit eine Gelstruktur ausbildet. D
ie Flüssigkeit wird so gebunden und
soll dann leichter aufgenomm
en werden. In der Praxis kann sich das A
ufnehmen
der entstehenden Gelm
asse durch Auseinanderfallen problem
atisch gestalten.
Bei der D
ekontamination von pulverförm
igen Zytostatika m
üssen die Aufnehm
-
Materialien vorher m
it Wasser angefeuchtet w
erden, um ein A
ufwirbeln der Sub-
stanz zu vermeiden.
Zum
Befeuchten kann jede A
rt von Wasser (z.B
. Leitungswasser) verw
endet wer-
den. Enthält das eingesetzte Spill-K
it kein Wasser, sollte für den B
ereich der schnelle
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Die Personendekontam
ination hat Vorrang und erfolgt stets zuerst.
Allen M
itarbeitern, die mit Z
ytostatika umgehen, m
üssen in den Unterw
eisungen
die theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten verm
ittelt werden, w
ie
man sich im
Falle einer Kontam
ination verhält (siehe Kapitel 1.3. B
etriebsanwei-
sung und Unterw
eisung). Für die Verm
ittlung der praktischen Fähigkeiten ist die
Durchführung der B
eseitung einer “Testverunreinigung“, einschließlich des Anle-
gens der Schutzkleidung, unbedingt erforderlich (siehe Kapitel 3.2.3 A
temschutz,
Schutzbrille, Überschuhe).
Eine schriftliche A
nweisung m
it kurzen, eindeutigen Angaben über die V
orgehens-
weise im
Schadensfall sollte in allen Bereichen, in denen m
it Zytostatika um
gegan-gen w
ird, als Aushang vorhanden sein. D
ie dort beschriebenen Maßnahm
en müs-
sen regelmäßig trainiert w
erden.
Die sofortigen M
aßnahmen und die sachgerechte E
ntsorgung, die beim V
erschüt-
ten von Zytostatika zu erfolgen haben, sind in der T
RG
S 525 (Technische Regeln
für Gefahrstoffe) und der G
efahrstoffverordnung §36 Abs.6 N
r.8 aufgeführt.
Die T
RG
S 525 gibt unter Punkt 5.5 “Maßnahm
en bei unbeabsichtigter Freiset-
zung von CM
R-(cancerogen-m
utagen-reproduktionstoxischen) Arzneim
itteln“folgende R
ichtlinien an:
(1)Verunreinigungen durch verschüttete C
MR
-Arzneim
ittel (Trockensubstanzen,
zerbrochene Tabletten, Zubereitungen) sind unverzüglich sachgerecht zu beseiti-
gen. Zur A
ufnahme der Substanzen eignen sich E
inmaltücher oder Z
ellstoff. Bei
Verschütten von Trockensubstanz m
üssen die aufnehmenden M
aterialien ange-
feuchtet werden.
(2)Bei V
erunreinigung der Haut m
it CM
R-A
rzneimitteln ist die betreffende Stelle
sofort unter reichlich fließendem, kalten W
asser zu spülen.
(3) Bei Spritzern in die A
ugen sind diese sofort mit reichlich W
asser oder isotoni-
scher Kochsalzlösung m
indestens 10 Minuten gründlich zu spülen. D
anach istum
gehend ein Augenarzt aufzusuchen.
(4) Zum
Aufnehm
en von verunreinigtem G
lasbruch sind geeignete Hilfsm
ittel zu
benutzen und ein zusätzliches Paar Schutzhandschuhe gegen mechanische R
isikenüberzuziehen.
(5) Die verunreinigten Flächen sind anschließend zu reinigen.
Die G
efahrstoffverordnung §36 macht w
eniger konkrete Aussagen, sondern fasst
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n
219218
Literatur:
1. Kiffmeyer, T. D
r.: “Vorkomm
en und Beseitigung von A
ußenkontam
inationen bei Primärpackm
itteln“ 6. Fortbildungs-
veranstaltung “Sicherer U
mgang m
it Zytostatika”, IUTA
, Duisburg 2002
2. Yodaiken R.E. &
Bennett D
.: OS
HA
work-practice guidelines for personnel dealing w
ith cytotoxic drugs. Am
J Hosp
Pharm 1986;43:1193-1204
3. Scherrer, M
., Daschner F. et al., Zytostatika: U
mgang und Entsorgung, Krankenhauspharm
azie 1997; 4:176-178
Gebrauchshinw
eis – Um
gang mit dem
Spill Kit
Grundsätze
Mit dem
Inhalt dieses Spill Kit ist es m
öglich, gefährliche Arzneim
ittel z.B. Z
ytosta-
tika in geringen Mengen zu beseitigen.
Die A
nwendung des Spill K
it ist nur erlaubt, wenn ein qualifiziertes, dokum
entier-
tes Training über den Um
gang mit G
efahrstoffen und dem Spill K
it vorausgegan-
gen ist.D
ie Atem
schutzmaske bietet nur optim
alen Schutz, wenn das Tragen durch einen
Sachkundigen unterwiesen und die M
aske angepasst wurde. E
benfalls ist das Tra-
gen der anderen Schutzkleidung zu unterweisen.
In allen Fällen bestimm
t der Vorgesetzte, ob der Inhalt des Spill K
it zur Beseitigung
der Verschüttung geeignet ist.
Vorgehensweise
Falls es zu einer Verschüttung von Z
ytostatika in geringen Mengen kom
mt, ist der
Bereich, in dem
Zytostatika oder andere gefährliche A
rzneimittel verschüttet w
ur-
den, sofort zu sichern, damit U
nbeteiligte diesen Bereich nicht betreten. Z
ur Kenn-
zeichnung kann der beigelegte Warnhinw
eis verwendet w
erden. Kontam
inierte
Personen sind sofort zu versorgen. Die V
erschüttung ist sofort dem V
orgesetzten zu
melden. D
er Vorgesetzte übernim
mt dann die E
insatzleitung vor Ort. B
ei der Rei-
nigung der kontaminierten Flächen w
ird dann das Spill Kit herangezogen, das in
jedem B
ereich vorhanden sein sollte, in dem m
it gefährlichen Stoffen umgegangen
wird. D
er/die Mitarbeiter, der/die ausgew
ählt wurde/n, den kontam
inierten Be-
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Zugriff auf W
asser sichergestellt sein.E
nthält das Spill-Kit W
asser, so sollte es aus hygienischen Gründen steril sein.
Um
Glassplitter gefahrlos aufzunehm
en, eignen sich Schaber und Aufnehm
schau-
fel. Auf keinen Fall darf ein H
andfeger verwendet w
erden, da die Gefahr von
Verw
irbelungen gegeben ist. Alle verw
endeten Hilfsm
ittel sind Einw
egartikel.
Alle kontam
inierten Artikel und B
ruchstücke müssen in einem
geeigneten Abfall-
behälter gesamm
elt werden. B
ei der Ausw
ahl der Abfallbehälter m
uß berücksich-tigt w
erden, daß eventuell Glasbruch entsorgt w
erden muß. B
ei Verw
endung eines
Abfallsacks ist eine ausreichende M
aterialstärke notwendig. D
iese Abfallbehältnisse
werden als Z
ytostatikaabfall entsorgt (Kapitel 4.1.).
Die verunreinigten Flächen sind gründlich zu reinigen. B
ei Untersuchungen zur
Dekontam
ination von Primärpackm
ittel wurden m
it folgender Vorgehensw
eise im
Zw
ei-Stufen-Verfahren die besten E
rgebnisse: Erstens R
einigung mit einer w
ässri-
gen 0,05 M N
aOH
-Lösung und zweitens m
it Isopropylalkohol 98% [1].
Um
Unsicherheiten bei der R
einigung zu vermeiden, kann es sinnvoll sein die
entsprechenden Reinigungslösungen in kleinen G
ebinden dem R
einigungsset bei-
zufügen. Auf jeden Fall sollten aber in der A
nweisung die einzusetzenden R
eini-gungsm
ittel unter Angabe des Produktnam
ens und der anzuwendenden K
onzen-
tration detailliert angegeben sein.
Ein Inaktivieren von Z
ytostatika mit C
hemikalien ist grundsätzlich bei vielen Sub-
stanzen möglich und beschrieben [2,3], erfordert aber ein detailliertes W
issen über
die Methode (w
omit, w
ieviel, wie lang). D
a das Risiko der entstehenden A
bbaupro-
dukte nicht vollständig eingeschätzt werden kann und die praktische D
urchfüh-
rung der Inaktivierung die Entsorgung sehr kom
pliziert, kann ein Chem
ikalienein-satz nicht em
pfohlen werden.
Der E
insatzbereich von Spill-Kits liegt in der sicheren B
eseitigung kleinerer Men-
gen ausgetretener Zytostatikasubstanzen oder Lösungen. B
ei größeren Mengen
freigesetzter CM
R Substanzen ist anhand der geltenden A
larm- bzw
. Katastro-
phenpläne zu verfahren.
Der im
Anhang folgende A
bdruck des Gebrauchshinw
eis des in Zusam
menarbeit
mit dem
ESO
P und der DG
OP entw
ickelten Spill-Kits soll ein B
eispiel für die
mögliche G
estaltung einer Gebrauchsanleitung darstellen.
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221220
Abfallentsorgung
Alle A
bfälle werden in die Plastikbeutel gegeben und m
it den Kabelbindern dicht
verschlossen. Die Plastikbeutel sind sofort in sogenannte Z
ytostatika Abfallbehälter
zu geben.In diese B
ehälter komm
t dann nach und nach die Kleidung. Z
uerst das äußere Paar
Handschuhe, K
opfhaube, falls Overall nicht m
it Haube versehen, die Ü
berschuhe,
dann wird der O
verall ausgezogen und zum Schluss w
erden dann noch die Hand-
schuhe in den Container gegeben. D
er Container m
uss luftdicht verschließbar sein
und nicht mehr geöffnet w
erden können. Dieser C
ontainer wird dann so zur A
b-
fallentsorgung gegeben und nach den üblichen Vorschriften gekennzeichnet.
Freigabe des Bereiches, R
einigung, Dokum
entation undN
eubeschaffung
Die Freigabe des B
ereiches erfolgt durch den Vorgesetzten.
Die M
itarbeiter, die die Reinigung des kontam
inierten Bereiches durchgeführt ha-
ben, müssen sich sofort gründlich reinigen. D
ie Verschüttung ist dann schriftlich
zu dokumentieren und M
aßnahmen festzulegen, die eine zukünftige V
erschüt-tung verhindern. Jedes K
rankenhaus kann dazu seine eigenen Formulare verw
en-
den.
In jedem Fall ist ein neues Spill K
it zu beschaffen.
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reich zu säubern, nimm
t/nehmen die Schutzkleidung aus dem
Spill Kit und zieht/
ziehen sie nacheinander an. Für jede Reinigung ist ein V
ollschutzanzug, zwei Paar
Nitril H
andschuhe (je Hand zw
ei Handschuhe), ein Paar dicke Ü
berhandschuhe
(je Hand 3 H
andschuhe), Schutzbrille, Atem
schutzmaske, Ü
berschuhe und Kopf-
haube vorgesehen. (Die A
nwendung der Schutzkleidung ist zu unterw
eisen).
Nachdem
die Schutzkleidung komplett angezogen w
urde und alles passend sitzt,
ist das Reinigungsm
aterial aus dem Spill K
it zu nehmen. E
in Stück Schaufel, einStück K
arton, Putztücher, Beutel, K
abelbinder, Kreide und W
arnhinweis zur A
bsi-
cherung.
Der oder die M
itarbeiter, der/die die Reinigung vornehm
en (die Reinigung m
ussvorab unterw
iesen und trainiert worden sein und darf nur durch sachkundiges
Personal durchgeführt werden), gehen nun vor O
rt und kennzeichnen soweit er-
forderlich, den Bereich m
it der Kreide, der kontam
iniert wurde.
Es ist in jedem
Fall auszuschließen, dass Teile der Schutzkleidung durch Zytostatika
kontaminiert w
erden. Dies gilt auch für die H
andschuhe. Darum
ist imm
er die
Schaufel und der Karton zum
Aufnehm
en irgendwelcher Teile zu benutzen.
Die m
it Flüssigkeit kontaminierten B
ereiche werden m
it den beigelegten saugfähi-gen Putztüchern gereinigt. E
s ist darauf zu achten, dass keine weiträum
ige Konta-
mination erzeugt w
ird, deshalb Wischrichtung im
mer von außen nach innen. G
las-
splitter sollen zuvor mit der Schaufel und dem
Karton aufgenom
men w
erden, umsie in die beigelegten B
eutel abzulegen. Die T
ücher sind dann ebenfalls in die
beigelegten Beutel zu geben, anschließend ist der B
eutel mit den K
abelbindern fest
zu verschließen, damit keine w
eitere Kontam
ination erfolgt.
Bei V
erschüttung von Pulver ist das angefeuchtete Papiertuch über das Pulver zulegen, um
Staubaufwirbelungen zu verm
eiden.
Der B
ereich wird dann nach und nach gereinigt. E
rst erfolgt eine Grobreinigung,
dann erfolgt eine Nachreinigung (E
inmalpapiertücher) m
it Tensiden z.B. H
aus-haltsreinigern. E
s ist in jedem Fall äußerste Sauberkeit gefordert, da auch geringste
Mengen von Z
ytostatika problematisch sein können.
Nachdem
die gezielte Reinigung beendet ist, sollte der ganze B
ereich nachgereinigtw
erden.
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enten, längere Zytostatika-Behandlung oder radiologische Vorbehandlungen steigt.Art und Umfang der lokalen Schädigung sind abhängig von den Substanzeigen-
schaften des Zytostatikums – hier kann zwischen ”nicht gewebsschädigend”,
”gewebsreizend”und ”gewebsnekrotisierend” unterschieden werden – den Hilfs-stoffen, sowie der ausgetretenen Substanzmenge.
Einteilung der Zytostatika nach ihrer nekrotisierenden Potenz
Nicht-gewebsschädigende Zytostatika
Dazu gehören alle in der Onkologie zum Einsatz kommenden Hormone, Proteine,fast alle Antimetaboliten und ein paar alkylierende Zytostatika.
L-AsparaginaseBleomycin
Carboplatin
CladribinCyclophosphamid
Cytarabin
Estramustin1
Etoposidphosphat1
Fludarabin
5-Fluorouracil
Goserelin
Ifosfamid
Interferone
Irinotecan1
Methotrexat
Nimustin1
PegaspargasePentostatin
Raltitrexed
Thiotepa
Topotecan
Zusammenarbeit mit den onkologisch-therapierenden Einrichtungen
4.3. Paravasate
Ein unbeabsichtigtes Austreten von Zytostatika mit nekrotisierenderPotenz in umliegendes Gewebe stellt eine ernstzunehmende Kompli-kation der intravenösen Zytostatika-Therapie dar, die einer sofortigenBehandlung bedarf.Auf allen onkologischen Stationen und therapierenden Einrichtun-gen sollten Richtlinien zur Vorbeugung, ein Maßnahmenkatalog zurBehandlung sowie ein Dokumentationsbogen für die erfolgte Behand-lung eines Paravasats vorhanden sein.Ein Set zur Sofortbehandlung von Paravasaten sollte, angepasst an dieBehandlungsempfehlungen, alle benötigten Materialien und Medika-mente enthalten und an einem offen zugänglichen Platz auf der Stati-on bzw. der onkologisch therapierenden Einrichtung vorhanden sein.
Kathrin Simon, Auckland und Tilman Schöning, Heidelberg
Eine mögliche auftretende Komplikation bei der intravenösen Zytostatikatherapie,
an welche bei Therapiebeginn oft weniger gedacht wird, ist die Gefahr der Parava-
sation. Unter Paravasation versteht man eine unbeabsichtigte Instillation oder denAustritt einer Arzneistofflösung in perivaskuläre Räume und subkutanes Gewebe
während der Verabreichung.
Selbst aus geringsten Mengen paravenös gelaufenem, nekrotisierendem Arzneistoff
können schwerwiegende Folgen resultieren, wenn nicht sofort eine geeignete Be-handlung eingeleitet wird. Dabei können schwere Ulcerationen, Nekrosen und
Schmerzen der Haut auftreten, woraus Gewebeatrophien mit Schädigung von
Nerven und Gelenken, sowie ein Funktionsverlust der betroffenen Extremitätenresultieren können. Hauttransplantationen oder gar Amputationen können not-
wendig werden, wenn keine sofortige Behandlung eingeleitet wird oder die ergrif-
fenen Maßnahmen keine Wirkung zeigen.Aussagen über die Inzidenz des Auftretens einer Paravasation sind schwierig. Die
Daten in der Literatur sind inhomogen und variieren zwischen 1 bis 6%, wobei die
Häufigkeit durch patientenindividuelle Risikofaktoren z.B. erhöhtes Alter des Pati-
Zusammenarbeit mit den onkologisch-therapierenden Einrichtungen
225224
lung von Paravasaten, die nicht als festgelegter Therapiestandard betrachtet w
erdensollte. D
urch neu gewonnene E
rkenntnisse können sich die Therapieem
pfehlun-
gen jederzeit aktualisieren.
Paravasat-Prävention
1.Injektionen sollten nur durch erfahrenes, qualifiziertes Personal erfolgen.
2.D
er Patient sollte mittels eines Patientenaufklärungsbogen dazu angehal-
ten werden, säm
tliche Symptom
e, wie Schm
erzen, Stechen, Brennen oder
Rötung zu m
elden.
3.D
ie Extrem
ität sollte während der A
pplikation imm
obilisiert werden.
4.N
ach Möglichkeit sollten zentrale Z
ugänge oder starke Venen in der U
nter-
armm
itte benutzt werden. Z
ugänge am H
andrücken, in der Nähe von G
e-
lenken und Gebieten m
it lokalen Durchblutungsstörungen m
eiden. Hand-
gelenke und Ellenbeuge sind w
egen der Gefahr irreversibler Funktionsstö-
rungen nach einer Paravasation nicht geeignet. Es sollten keine M
ehrfach-
punktionen stattfinden.
5.V
erwendung von venenschonenden, dünnen V
enflons wird em
pfohlen (kei-ne Stahlkanülen!)
6.D
er Sitz der Kanüle m
uss durch Gabe von G
lucose 5% oder N
aCl-Lsg. 0,9%
oder durch Aspiration von B
lut geprüft werden. E
s darf kein Widerstand
spürbar sein.
7.D
as Vesikanz sollte bei peripherer A
pplikation möglichst schnell nach dem
Legen der Kanüle appliziert w
erden, damit die V
ene sich noch in einem
nicht gereizten Zustand befindet.
8.D
as Arzneim
ittel mit dem
höchsten Nekrosepotential ist m
öglichst zuerst zu
applizieren.
9.E
ile bei der Applikation ist zu verm
eiden.10.U
m die A
rzneistoffkonzentration in der Vene zu verdünnen, soll zum
Ap-
plikationsende mit N
aCl 0,9%
oder Glucose 5%
nachgespült werden.
Mögliche Sym
ptome einer Paravasation
•Schm
erzen, Brennen (kein K
ältegefühl) im B
ereich der Injektionsstelle
•Schw
ellung
Zu
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m
it
d
en
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nd
en
E
in
ric
ht
un
ge
n
Irritantien, gewebsreizende Z
ytostatika
Vesikanzien, gewebsnekrotisierende Z
ytostatika
1 eine vollständige Bew
ertung über die Einordnung der Substanz ist anhand der vorliegenden D
aten noch nichtm
öglich.
Die im
folgenden dargestellten Therapieem
pfehlungen sind empirischer N
atur undhaben ausschließlich em
pfehlenden Charakter. Sie beruhen auf tierexperim
entellen
Daten sow
ie gesamm
elten und ausgewerteten klinischen E
inzelfallberichten. Es
handelt sich um eine Z
usamm
enfassung der veröffentlichten Daten zur B
ehand-
Diese Z
ytostatika gehen nach paravenöser Injektion meist m
it einer Entzündungeinher, verursachen aber keine N
ekrosen. Es könnten eventuell Nekrosen auftreten,
wenn größere M
engen der genannten Stoffe in hohen Konzentrationen paravenös
laufen.
Bendam
ustin1
Busulfan
1
Carm
ustinC
isplatin (< 0,4 mg/m
l)
Dacarbazin
Daunorubicin liposom
al 1
Docetaxel
Doxorubicin liposom
al 1
Etoposid
Fotemustin
Gem
citabine
Melphalan
Oxaliplatin
1
Streptozocin1
Teniposid
Treosulfan1
Trimetrexate
1
Diese Z
ytostatika wirken nekrotisierend.
Am
sacrin
Cisplatin (> 0,4 m
g/ml)
Dactinom
ycin
Daunorubicin
Doxorubicin
Epirubicin
Idarubicin
Mitom
ycin C
Mitoxantron
Paclitaxel
Vinblastin
Vincristin
Vindesin
Vinorelbin
Zu
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E
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n
227226
drocortisoncreme 1%
aufgetragen werden.
11.Das Paravasatgebiet m
it sterilen Kom
pressen abdecken und diese mit Leu-
kosilk fixieren
12.Ausgenom
men bei Paravasation m
it Vinca-A
lkaloiden, 4mal täglich für 15
Minuten m
indestens drei Tage lang Eispackungen auflegen
13.Bei Paravasation von V
inca-Alkaloiden, E
toposid und Teniposid wird hinge-
gen einmalig 60 M
inuten lang trockene, milde W
ärme angew
endet14.D
ie Paravasation und die getroffenen Maßnahm
en dokumentieren (siehe
Dokum
entationsbogen)
15.Das Paravasatgebiet sorgfältig beobachten und - im
Fall von gewebsnekroti-
sierenden Zytostatika – frühzeitig einen plastischen C
hirurgen zur operati-
ven Abtragung des nekrotischen G
ewebes kontaktieren
Substanzspezifische Maßnahm
en
1 Die betroffenen H
autpartie nicht mit D
MS
O ”tränken” sondern nur m
it dem W
atteträger bepinseln. Zuviel DM
SO
erhöht die Permeabilität der H
aut sodaß das Zytostatikum
verstärkt absorbiert werden kann.
Zytostatikum
Doxorubicin
Daunorubicin
Epirubicin
Idarubicin
Dactinom
ycinM
itomycin C
Mitoxantron
Am
sacrinC
isplatin
Vincristin
Vinblastin
Vindesin
Vinorelbin
Paclitaxel
Antidot
1. Dim
ethylsulfoxid (DM
SO) 99%
alle 3-4 Stunden
für mindestens 14 Tage m
it einem sterilen W
atteträger ohneD
ruckausübung im gesam
ten Paravasatgebiet auftragen und
an der Luft gut abtrocknen lassen. 1 Das behandelte Paravasat-
gebiet sollte doppelt so groß sein wie der Paravasatbereich.
2. Lokale Kühlung optional zur Schm
erzlinderung.
1. Hyaluronidase bis zu 1500 I.E
. in das Paravasatgebiet infil-
trieren.
2. Milde, trockene W
ärmetherapie, zunächst für 60 m
in., dannvierm
al täglich über 20 min.
Hyaluronidase bis zu 1500 I.E
. in das Paravasatgebiet infiltrie-
ren.
Zu
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E
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•R
ötung (Erythem
)•
Abnahm
e der Infusionsgeschwindigkeit, W
iderstand bei der Injektion
•geringe oder gar keine A
spiration von Blut m
öglich
Anleitung zur B
ehandlung von Zytostatika-Paravasaten
Bei der B
ehandlung von Paravasaten sollte man zw
ischen allgemeinen und und
spezifischen Maßnahm
en unterscheiden. Dabei sind die allgem
einen Maßnahm
enbei periphervenösem
Zugang im
mer angebracht, w
ährend die substanzspezifischen
Maßnahm
en bei bestimm
ten gewebsreizenden und gew
ebsnekrotisierenden Zyto-
statika zur Anw
endung komm
en:
1.Injektion/Infusion sofort stoppen, i.v. - Z
ugang belassen
2.V
erständigung einer Person mit E
rfahrung im U
mgang m
it Zytostatika
3.Sterile H
andschuhe anziehen4.
Infusionsleitung bzw. Spritze vom
i.v. - Zugang dekonnektieren
5.D
en Paravasatbereich mit einem
wasserfesten Stift m
arkieren
6.5-m
l-Spritze auf den i.v. - Zugang aufsetzen und soviel Paravasat als m
öglichaspirieren. D
abei keinen Druck auf den Paravasatbereich ausüben. Spritze
samt Inhalt als infektiösen M
üll entsorgen. Zugang m
it rotem K
ombistop-
fen verschließen7.
Den Inhalt eventuell im
Paravasatgebiet entstandener Blasen m
it Tuberku-
linspritzen und Kanüle G
26 aspirieren. Für jede Injektionsstelle eine neue
Kanüle verw
enden
8.D
ie betroffene Extrem
ität hochlagern und ruhig stellen9.
Substanzspezifische Maßnahm
en: in der beigefügten Tabelle überprüfen, ob
ein spezifisches Antidot für das betreffende Z
ytostatikum existiert. A
pplika-
tion des Antidots in den noch liegenden i.v. - Z
ugang. Wenn dieser nicht
mehr vorhanden oder w
enn in der Tabelle Infiltrieren angegeben ist, das
Antidot intra- und subkutan sternförm
ig von peripher nach zentral im Para-
vasatgebiet applizieren. Dafür G
26 Kanülen benutzen. Sind verschiedene
Antidota angegeben, w
erden diese nacheinander durch die gleiche Kanüle
appliziert. Danach i.v. - Z
ugang entfernen
10. Im Falle von leichten entzündlichen E
rythemen kann 1-2 m
al täglich Hy-
Zu
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m
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n
229228
Fortbildungsseminare zur E
inführung des Notfallsets
In Fortbildungsveranstaltungen für Ärzte und Pflegepersonal kann auf die im
Set
mitgegebenen E
mpfehlungen näher eingegangen w
erden und es können weitere
Informationen z.B
. über die Prävention und die Dokum
entation besprochen wer-
den. Innerhalb dieser Diskussionen treten zahlreiche Fragen aus der Praxis auf, die
geklärt werden können.
Veröffentlichung der empfohlenen R
ichtlinien zur Behandlung von
Paravasaten
Die Inform
ationen können auf vielfältige Weise w
eitergegeben werden. D
urch Ver-öffentlichung in der H
auszeitung, durch eine Informationsseite im
klinikinternen
Netz, durch A
nlage in der internen Hausliste oder die E
inführung eines Posters
über die wichtigsten V
erhaltensmaßnahm
en bei einer Paravasation. Mit H
ilfe des
Posters ist die Information für den N
otfall jederzeit auf der Station bzw. in der
therapierenden Einrichtung präsent und eventuelle V
erzögerungen bei der Thera-
pie durch langes Suchen der Informationen oder gar des Sets können verhindert
werden.
Dokum
entation und Weiterleitung der aufgetretenen Fälle
Auf nationaler w
ie internationaler Ebene gibt es B
emühungen um
eine Dokum
en-tation aufgetretener Paravasate und deren B
ehandlungserfolge. Auf diesem
Wege
können eventuell statistisch gesicherte Therapiem
aßnahmen entw
ickelt werden.
Daher sollte das Set einen D
okumentationsbogen enthalten, in dem
das Ereignis
der Paravasation mit A
ngaben zum Patienten, der Sym
ptomatik, der A
rt der Be-
handlung und des Therapieerfolges dargestellt w
ird.
Eine K
opie des Dokum
entationsbogens sollte von der Station bzw. der therapieren-
den Einrichtung an die A
potheke geschickt werden. D
ie Dokum
entation kannanonym
erfolgen. Sie ist keine Pflicht und dient dazu, auch in Zukunft die vorhan-
denen Em
pfehlungen weiterentw
ickeln und auf eine breitere Datenlage stellen zu
können.Für die A
uswertung der B
ögen und Weiterentw
icklung der Standards wird derzeit
versucht, ein Netzw
erk aufzubauen. Dokum
entationsbögen können gemeinsam
mit Listen für ein Paravasate-Set bei den A
utoren von Lit. (1.) im Internet abgerufen
Zu
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n
Die exakten V
olumina der zu applizierenden A
ntidota müssen individuell in A
b-hängigkeit vom
Ausm
aß des Paravasats festgelegt werden!
Auf den onkologischen Stationen bzw
. in der onkologisch therapierenden Einrich-
tung ist die Kenntnis über diese N
ebenwirkung, die verursachenden Z
ytostatika,die Präventivm
aßnahmen sow
ie vor allem die B
ehandlungsweise einer erfolgten
Paravasation meist gering. D
ie Apotheke kann hier unterstützend eingreifen und
helfen, diese Therapieunsicherheit zu beheben.
Welche M
öglichkeiten hat der Klinische Pharm
azeut unterstützend einzugreifen?
Einführung eines Paravasate-Sets auf onkologischen Stationen bzw
.in den therapierenden E
inrichtungen
Die Einführung eines solchen N
otfallsets ermöglicht den behandelnden Ä
rzten und Pflegekräf-
ten ein schnelles Eingreifen und trägt dazu bei, schwerw
iegende Folgen zu verhindern.
Inhalt des Paravasate-Notfallsets:
•D
MSO
reinst Merck 16743
250 m
l
•H
yaluronidase 150 I. E. (H
ylase Dessau
®)10 A
mp.
•H
ydrocortisoncreme 1%
30g
•Physiologische K
ochsalzlsg. 0,9% 5m
l1 A
mp.
•Tuberkulinspritzen 1m
l3
•E
inmalspritze 2m
l1
•E
inmalspritze 5m
l2
•H
andschuhe, steril mittlere G
röße1 Paar
•K
ältepack/Wärm
epack (Cold/H
ot Pack)1 Stück
•E
inmalkanülen 26 G
10 Stück
•K
ugeltupfer, steril8 Stück
•K
ompressen steril
6 Stück•
Leukosilk1 R
olle
•W
atteträger5 Stück
•K
ombiverschluss rot
2 Stück•
Em
pfehlung für allgemeine und spezielle M
aßnahmen
•D
okumentationsbogen
2D
MS
O reinst 99,9 %
nur über MER
CK zu beziehen zum Laborbedarf
DM
SO
70% Kem
sol ®Horner, Kanada; D
MS
O 50%
Rim
so-Lsg. ®, UK
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231230
4.4. Chrono-Onkologie
Die Chrono-Onkologie ist eine Behandlungsmethode, bei der man dievorgegebenen biologischen Rhythmen des Menschen in Relation zumApplikationszeitpunkt der Zytostatika setzt, mit dem therapeutischenZiel einer Verbesserung der Bioverfügbarkeit bzw. Wirksamkeit vonZytostatika bei gleichzeitiger Reduktion der Nebenwirkungsrate. DieErkenntnisse auf dem Gebiet der Chrono-Onkologie, soweit klinischeDaten vorhanden sind, sollen im Sinne einer optimierten Dosis –Wirkungs – Nebenwirkungsbeziehung zum Wohle des Patienten ge-nutzt werden.
Claus Roland, Flensburg
Die Chrono-Onkologie ist ein circadianes sheduling (Applikation zu bestimmten
Tageszeiten) von Zytostatika mit dem Ziel der Steigerung der Medikamentenwir-
kung und/oder der Reduktion der zytostatikabedingten Nebenwirkungen, unterEinbeziehung der biologischen Rhythmen. Die Wirksamkeit bzw. das Ausmaß der
Nebenwirkungsrate von Zytostatika sind auch vom Zeitpunkt der Applikation
abhängig. Dieses Phänomen beruht auf unterschiedlichen Empfindlichkeitsrhyth-men des Normalgewebes gegenüber dem Tumorgewebe.
Viele Körperfunktionen unterliegen rhythmischen Veränderungen. Dabei unter-
scheidet man zwischen einem circadianen (24-stündigem Rhythmus, z.B. bei Kor-tikosteroiden oder Wachstumsfaktoren), einem ultradianen (weniger als 21 Stun-
den langen), einem circaseptianen (über 1 Woche dauernden), circamensualen (mo-
natlichen, z.B. Menstruationszyklus) oder circaannulen (über 1 Jahr währenden)Rhythmus. Diese Rhythmen werden durch “biologische Uhren“, sogenannte Os-
zillatoren, gesteuert, die wiederum durch Umweltfaktoren (Zeitgeber) beeinflussbar
sind. Parameter wie pH- Wert des Urins, Elektrolyt-, Glucose-, Hormon- (Cortisol)und Enzymkonzentrationen besitzen eine tageszeitliche Varianz. Zirkadiane Rhyth-
men wurden außerdem für die Körpertemperatur, die Herzfrequenz, den Blut-
druck, die Organdurchblutung und die Nieren- und Leberfunktion nachgewie-
Zusammenarbeit mit den onkologisch-therapierenden Einrichtungen
werden (www.paravasate.net; www.paravasate.at; www.springer.at).Die ausgefüllten Dokumentationsbögen können zur anonymisierten Erfassung und
Auswertung an folgende Adresse übermittelt werden:
Frau Mag. pharm. Patrizia Fürst-Weger, c/o Sozialmedizinisches Zentrum Florids-dorf, Krankenhaus und Geriatriezentrum, Apotheke, Hinaysgasse 1,
A-1210 Wien Tel.: 0043/1/27522-5501, Fax: 0043/1/27522-5509,
e-mail: [email protected]
Literatur:
1. Mader et al.: Paravasation von Zytostatika – Ein Kompendium für Prävention und Therapie, Springer-Verlag Wien,
1.Auflage, 2002
2. Dorr RT: Pharmacologic Managment of vesicant Chemotherapy, Cancer Chemotherapy Handbook 1994, 2nd edition,
109-118
3. Du Bois: Clinical course and managment of paclitaxel extravasation, Oncology Reports 1996; 3:973-974
4. R.v Gemmern: Gewebstoxizität und Paravasatbehandlung neuer Zytostatika, Krankenhauspharmazie 1996; 10:471-
473
5. I.Krämer: Zytostatika Paravasate-Set, Krankenhauspharmazie 1992; 4:154-160
6. S.M.Schneider, C.Distelhorst: Chemotherapy-Induced Emergencies, Seminars in Oncology 1989, 16:72-578
7. S.Madhaven: Lack of vesicant injury following Extravasation of liposomal Doxorubicin, Journal of the national
cancer Institute, Vol. 87, 20 : 1556-1557
8. A. Kraft et al.: Anthrazyklin-Extravasate, Behandlungsrichtlinien und Literaturübersicht, Onkologe 2000 6:674-686
9. Drugdex, Cytotoxic drug extravasation therapy, Medizinisches Informations-System, MICROMEDEX Inc. 03/00
Zusammenarbeit mit den onkologisch-therapierenden Einrichtungen
233232
tostatika in Abhängigkeit von der D
urchblutung des Tumorgew
ebes•
Interaktionen von Zytostatika m
it körpereigenen Horm
onen (Corticostero-
ide, Interferone, Interleukine, TN
F) in Abhängigkeit von deren circadianen
Konzentrationen. Interaktionen dieser A
rt können sowohl zur W
irkungs- verstärkung als auch zur -abschw
ächung führen.(1)
2. Chrono-P
harmakokinetik
Kinetische Prozesse w
ie Adsorption, Plasm
akonzentration, Verteilungsvolum
en,
Metabolism
us und Exkretion und unterliegen tageszeitlichen Schw
ankungen. Die
Beeinflussung kinetischer Prozesse von der Tageszeit w
erden hervorgerufen durch:
• Die enzym
atische Aktivität vieler M
etabolisierungsenzymsystem
e ( PhaseI-Reak-
tionen), unter anderem das C
ytochrom P-450 E
nzymsystem
ist von der Tages-
zeit abhängig, die ihrerseits die Toxizität von Zytostatika positiv als auch negativ
beeinflussen. Gleiches gilt entsprechend für aktivierende E
nzyme sow
ie für Pha-
se II- Metabolisierungsprozesse w
ie Glucoronidierungs- und Sulfatierungsreak-
tionen. Das E
nzym D
ehydropyrimididehydrogenase D
HPD
) , verantwortlich
für den Abbau von 5-FU
, besitzt eine unterschiedliche Enzym
aktivität in Ab-
hängigkeit von der Tageszeit. Durch eine sinusoidale A
npassung der Dosis an die
Enzym
aktivität von DH
PD (niedrigere D
osen zu Zeiten geringer E
nzymaktivi-
tät bzw. um
gekehrt) ist es möglich den therapeutischen Index von 5-FU
zu
beeinflussen.
•U
nterschiedliche tageszeitliche Aktivität der Leber- und N
ierenfunktion, die ih
rerseits Adsorption, M
etabolismus, E
xkretion und Verteilungsvolum
en beein-flussen
•D
ie circadiane Veränderung der Plasm
a-Protein-Konzentration führt zu Schw
an-
kungen der Bioverfügbarkeit z.B
. beim E
insatz von Cisplatin
3. Chrono-Z
ytokinetikB
estimm
ung der Zellsyntheseaktivität sow
ohl des gesunden Gew
ebes als auch desTum
orgewebes in A
bhängigkeit von der Tageszeit. Nur w
enige Tumorarten diffe-
rieren hinsichtlich ihrer Zellsyntheseaktivität von der des gesunden G
ewebes. D
as
Ovarial- C
arcinom (2) und m
aligne Lymphom
e haben allerdings eine eigene
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sen. Ebenso ist eine tageszeitliche A
bhängigkeit der Zellsyntheseaktivität für be-
stimm
te Gew
ebesysteme w
ie den Darm
mukosazellen und den Z
ellen des hämato-
poetischen Systems bekannt. H
äufig begrenzen gerade die in diesen Gew
eben auf-
tretenden Nebenw
irkungen eine optimale Z
ytostatika-Therapie.
Ziel der C
hrono-Therapie m
it Zytostatika bzw
. der Chrono-O
nkologie ist es, Phä-
nomene der tageszeitabhängigen Z
ellteilungsaktivität zwischen Tum
orgewebe und
gesunden Gew
ebe zu nutzen, die von der Tageszeit abhängigen Zellteilungsaktivi-
tät bestimm
ter Zellsystem
e in die Zytostatikatherapie einzubinden, sow
ie die Ab-
hängigkeit der Wirksam
keit von Zytostatika als auch die A
bhängigkeit der kineti-schen E
igenschaften von Zytostatika in ein therapeutisches K
onzept mit der O
pti-
on einer Steigerung der Medikam
entenwirkung und/oder der R
eduktion der Ne-
benwirkungsrate einzubinden. R
esultat dieser verbesserten Verfahrenstechnik (A
p-
plikation zu bestimm
ten Zeiten) ist die E
rhöhung des therapeutischen Indexes.D
as heißt bei gleicher Nebenw
irkungsrate ist eine Wirksam
keitssteigerung mittels
höherer Zytostatikadosen m
öglich. Dies w
iederum führt zu einer E
rhöhung der
Wahrscheinlichkeit einer verbesserten Tum
orresponserate.
Die w
esentlichen Mechanism
en der Chrono-O
nkologie, die zu einer Effizienzstei-
gerung der Therapie führen, sind:
1. Chrono-P
harmakodynam
ikD
ie Wirkung von Z
ytostatika ist vom Z
eitpunkt der Applikation abhängig. D
ie
phasengerechte Anw
endung von Arzneim
itteln verbessert den therapeutischen Indexvon Z
ytostatika. Ursachen für die V
eränderungen pharmakologischer Prozesse sind
beispielweise:
•C
ircadiane Variation der R
ezeptoranzahl, -dichte und -affinität
•V
eränderung der Mem
branpermeabilität
•unterschiedliche A
usprägung zellulärer Abw
ehrmechanism
en, z.B. der G
luta-thion- Spiegel
•tageszeitliche Ä
nderungen des pH- W
ertes sowohl intra- als auch extrazellulär
•Intra- und extrazelluläre K
onzentrationsschwankungen von applizierten Z
y-
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E
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235234
Die m
eisten Untersuchungen gibt es zu 5- FU
/ Ca- Folinat und O
xaliplatin insbe-
sondere beim m
etastasiertem C
olon- Carcinom
, durchgeführt von der Arbeitsgrup-
pe um Lévi, Paris. H
ierbei wird O
xaliplatin 25mg/m
2 Tag 1-4/5 in der Zeit von
10.00 – 22.00 Uhr m
it dem Peak um
16.00 Uhr, sow
ie 5- FU 600-1100m
g/m2
und Ca- Folinat 300m
g/m2 Tag 1-4/5 in der Z
eit von 22.00 -10.00 mit einem
Peak um 4.00 U
hr appliziert (8, 9, 10).D
ie wichtigsten E
rgebnisse einer randomisierten M
ulticenterstudie, die eine kon-
ventionelle Therapie gegenüber einer chrono-m
oduliertem T
herapie bei 186 Patien-
ten mit m
etastasiertem C
olon- Carcinom
verglich, sind im folgenden dargestellt (7):
SubstanzTum
or-Modell
optimale
Zeit
(HA
LO)
Parameter
für dieE
ffektivität
Effekt durchA
pplikationszeit
Cyclophospham
id
Cyclophospham
id
Cyclophospham
id
AR
A C
+
Cyclophospham
id
AR
A C
Melphalan +
Doxorubicin*
Cisplatin +
Doxorubicin*
Mam
ma-K
arzinom
T9, T
10-Sarkom
L1210-L
eukämie
L1210-L
eukämie
L1210-L
eukämie
13762-Mam
ma-
Karzinom
Plasm
ozytom
82121081018
Tumorrückbildung
Heilungsrate
Heilungsrate
Heilungsrate
Heilungsrate
Rate kom
pletter
Rem
issionen
Überleben
erheblich
13-14%
27%
20-50%
18%
38%
30%
alle Untersuchungen w
urden an Mäusen bzw
. Ratten durchgeführt
* In dieser Zytostatikakom
bination wurde die jew
eils zuletzt genannte Substanz zur optimalen
Zeit gegeben, die erstgenannte random
isiert zu verschiedenen Zeitpunkten
Tabelle:
Zu
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Biorhythm
ik entwickelt. D
ie Acrophase der D
NA
- Syntheseaktivität beim N
on-H
odgkin Lymphom
(3) tritt zur Nacht auf , w
ährend sie bei gesunden Probanden
im G
egensatz am Tage auftrat. A
llerdings ist die klinische Erfahrung der T
herapeu-
ten sehr gering, da aus praktischen und ethischen Gründen w
egen der serienmäßi-
gen Biopsie-E
ntnahme der klinische N
utzen für den Patienten zur Zeit lim
itiert ist.
Weiterhin ist belegt, dass langsam
wachsende Tum
orentitäten einen ähnlichen cir-
cadianen Rhythm
us besitzen wie das gesunde G
ewebe, schnell w
achsende Tumo-
ren dagegen haben ihr circadianes Ordnungsprinzip w
eitestgehend verloren. Der
Verlust dieses circadianen O
rdnungsprinzips ist häufig ein Zeichen der Progredi-
enz. Desw
eiteren findet man Tem
peraturschwankungen auf der H
autoberflächebei B
rustkrebserkrankungen mit einem
Maxim
um um
circa 6 Stunden früher ge-
genüber der nicht erkrankten Brust (4).
4. Chrono-T
oxizität bzw. C
hrono-Effektivität
Die V
erminderung der Toxizität bzw
. die Steigerung der Effektivität von Z
ytostati-
ka sind das Resultat der konsequenten A
usnutzung chrono-pharmakologischer,
chrono-zytokinetischer und chrono-pharmakokinetischer M
echanismen. M
it Hilfe
von Tierversuchen kann der optim
ale Zeitpunkt der A
pplikation der Therapeutika
ermittelt w
erden. Hierbei w
erden die Tiere unter standardisierten Licht- D
unkel
Verhältnissen gehalten ( H
ALO
= hours after ligth onset). Die D
atenerhebung er-folgt an H
and von Letalitätsstudien. Hierbei w
erden definierte Zytostatikadosen zu
unterschiedlichen Tageszeiten (im R
egelfall im 4- Stunden- R
hythmus) appliziert.
Der Z
eitpunkt, an dem der A
nteil der überlebenden Tiere am
größten war, spiegelt
den optimalen Z
eitpunkt der Applikation w
ieder. Die erm
ittelten Basisdaten sind
mit einem
ensprechenden Zeitkorrekturfaktor auf den M
enschen übertragbar. Mitt-
lerweile sind bei m
ehr als 30 Zytostatika der E
ffekt der Chrono-Toxizität bzw
. -
Effektivität nachgew
iesen.
So zeigte sich in einer nicht randomisierten Studie bei K
indern mit A
LL, dass bei
gleicher Dosierung und der V
erwendung der gleichen Substanzen (6-M
ercaptopu-rin und M
ethotrexat) die 5-Jahres-Überlebensrate bei der abendlichen A
pplikation
beider Substanzen bei 80% lag, w
ährend die 5-Jahres-Überlebensrate bei der m
or-
gendlichen Applikation nur 40%
betrug(5).
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237236
Fazit:D
urch den verbesserten therapeutischen Index von Zytostatika ergeben sich fol-
gende Vorteile für die C
hrono-Onkologie:
•R
eduktion zytostatikabedingter Nebenw
irkungen und/oder Steigerung derLebensqualität
•bestim
mte Z
ytostatika- Kom
binationen können zu einer verbesserten Tumor-
ansprechrate führen•
ökonomisch sinnvoll, da die K
osten behandlungsbedürftiger Nebenw
irkun-
gen reduziert werden
•die Schaffung neuer T
herapieotionen, da die Möglichkeit eröffnet w
ird, Sub-stanzen m
iteinander zu kombinieren, die ansonsten w
egen ihres Nebenw
ir-
kungsspektrums nicht ohne w
eiteres miteinander kom
binierbar sind.
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ultichannel programm
able pump. H
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Zu
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n
Für die circadiane Applikation sind insbesondere Z
ytostatika mit folgendem
Wir-
kungsprofil geeignet:
Substanzen•
mit einer breiten A
ktivität gegen eine Vielzahl von Tum
oren
•die eine starke A
bhängigkeit zwischen Tum
orresponse und Dosisintensität
aufweisen
•die eine geringe therapeutische B
reite haben und
•die bei hohen bzw
. sehr hohen Dosen eine ausgesprochen gute Tum
oraktivität
besitzen, jedoch gleichzeitig mit einer hohen N
ebenwirkungsrate behaftet sind.
Die V
erbesserung des therapeutischen Indexes durch die Chrono-M
odulation von
Zytostatika und die dam
it verbesserte Lebensqualität sollten als therapeutische Option
bzw. als therapeutische A
lternative gesehen werden, insbesondere beim
Auftreten
von nicht tolerierbaren Nebenw
irkungen während der C
hemotherapie. H
ierzu hat
Herr Focan eine pharm
akoökonomische U
ntersuchung bei den Substanzen Ca-
Folinat/5- FU ( H
ochdosis) durchgeführt, die gezeigt hat, dass trotz der höherenK
osten im chrono-m
oduliertem A
rm w
egen der höheren Aufw
endungen für die
Applikation, insgesam
t jedoch die Kosten im
chrono-moduliertem
geringer ausfie-
len, da weniger K
osten zur Behandlung therapiebedingter N
ebenwirkungen auf-
gewendet w
erden mussten(6).
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EffektK
onventionellC
hronomoduliert
PH
ospitalisationw
egen Toxizität31*
100,001
Mucositis
7614
0,0001
Funktionseinschränkung(periphere N
europathie)
Tumor response >50%
2951
0,003
*Patienten in Prozent
from Lévi F,Zidani R M
isset JL for the international Organisation for cancer chronotherapy. Random
ized multicenter trial of
chronotherapy with oxaliplatin, fluorouracil, folinic acid in m
etastic colorectal cancer. Lancet 1997;350:681-686
239238
sungen sollten mit Blickrichtung hygienische Handhabung sowie dem Perso-nenschutz zusammengestellt werden.
Daneben ist eine Betriebsanweisung zum Umgang mit Zytostatika auf der Sta-
tion zu erstellen und die Unterweisungen müssen einmal jährlich mündlichund Arbeitsplatz bezogen durchgeführt werden. (siehe 1.3. Betriebsanweisung
und Unterweisungen). Die Betriebsanweisung kann durch Arbeitsanweisun-
gen ergänzt werden. Der Apotheker kann auf der Grundlage seiner Sachkennt-nis, auf die in der TRGS 525 ausdrücklich hingewiesen wird, behilflich sein bei
der Erstellung der Betriebsanweisung und bei der Durchführung von Unter-
weisungen. Die Zuständigkeit liegt selbstverständlich beim betrieblichen Vor-gesetzten.
Anlieferung der Zytostatika (siehe auch 3.7. Lieferung derhergestellten Produkte an die onkologische Station) undAufbewahrung bzw. Lagerung auf der Station
Die Anlieferung der applikationsfertigen Zytostatika erfolgt eingeschweißt in
Folie, in gesonderten gekennzeichneten Behältnissen, die bruchsicher, flüssig-keitsdicht und verschließbar sind. Diese Boxen erreichen die Station. Dort er-
folgt die Annahme bei Lieferung durch fachkundiges Personal. Zu den Aufga-
ben dieses Personal zählen zum einen die Kontrolle der Lieferung auf Vollstän-digkeit sowie das Verbringen der Produkte an den korrekten Aufbewahrungs-
bzw. Lagerort entsprechend der Kennzeichnung auf dem Etikett. Der Aufbe-
wahrungs- bzw. Lagerort sollte getrennt von anderen Arzneimitteln und Pro-
dukten gewählt werden. Bei Lagerung im Kühlschrank sollte ein separates Fachdafür vorgesehen werden, bevorzugt im unteren Fach, da so keine Kontamina-
tion anderer Produkte beim Auslaufen von Flüssigkeit stattfinden kann.
Da bekannt ist, dass die Behältnisse der Zytostatika gegebenenfalls mit einerAußenkontamination behaftet sind und es sich in der Apotheke trotz sorgfälti-
gen Arbeitens nicht sicher vermeiden lässt, dass es zu einer Cross-Kontaminati-
on der applikationsfertigen Produkte kommt, sollten bei der Entnahme aus derUmverpackung Handschuhe getragen werden.
Zusammenarbeit mit den onkologisch-therapierenden Einrichtungen
4.5. Umgang mit Zytostatika auf der Station
Im stationären Bereich sind im wesentlichen Pflegende und Ärzte mitdem Umgang mit zytostatika-haltigen Arzneimitteln betraut. Dies be-trifft die Bereiche der Annahme, Lagerung, Vorbereitung zur Appli-kation, Applikation der Arzneimittel ebenso wie den Umgang mitAusscheidungen, der auch Angehörige der Patienten betreffen kann,und das Management von unbeabsichtigten Verschüttungen.
Der Apotheker für Onkologische Pharmazie unterstützt die Stationenund Funktionseinrichtungen des Krankenhauses bei der Erstellungvon Anweisungen zum Umgang für die entsprechenden Vorgänge umeine sichere Arbeitstechnik sowie die korrekte Handhabung der Schutz-ausrüstung zu erleichtern.
Hannelore Kreckel, Gießen
In stationären Bereich haben Pflegende und Ärzte Umgang mit Zytostatika.Der Personenkreis der Pflegenden ist betroffen bei der Annahme der applikati-
onsfertigen Zytostatika, bei Anlieferung sowie der anschließenden Lagerung
der Produkte, bei der Vorbereitung zur Applikation, während der Behandlungund Pflege des Patienten sowie bei der Entsorgung nicht mehr benötigter Ma-
terialien und im Falle unbeabsichtigter Verschüttungen.
Ärzte haben Umgang auf der Station im wesentlichen bei der Applikation der
parenteral anzuwendender Arzneiformen. Weiterhin könnten Angehörige be-troffen sein, die in der Pflege der Patienten mithelfen, wenn sie mit Ausschei-
dungen von Patienten in Berührung kommen. Ebenso kann Reinigungsperso-
nal mit Arbeiten betraut sein, falls es zu unbeabsichtigten Verschüttungenkommt. Fraglich ist die Relevanz der Gefährdung von Krankengymnasten, da
sie allenfalls mit über die Haut des Patienten ausgeschiedenen Substanzmengen
Kontakt bekommen können.Für all diese Personengruppen werden Arbeitsanweisungen zum Umgang für
die entsprechenden Tätigkeiten im Hinblick auf eine sichere Arbeitstechnik
sowie die korrekte Handhabung der Schutzausrüstung benötigt. Die Anwei-
Zusammenarbeit mit den onkologisch-therapierenden Einrichtungen
241240
applikation vorzubereiten. Hier stehen verschiedene A
rbeitstechniken zur Aus-
wahl. A
n wenigsten aufw
endig, jeddoch nur für nicht überzogenen Tabletten
geeignet, ist das Einfüllen der T
ablette in eine Spritze, in die dann Flüssigkeit
aufgenomm
en und mit H
ilfe der Flüssigkeit die Tablette suspendiert w
ird.D
as Zerteilen fester Form
en zu einem gleichm
äßigen Pulver sollte nur in einer
geschlossenen Einheit erfolgen. H
ierzu eignen sich Tablettenzerteiler unter-
schiedlicher Hersteller, die gegebenenfalls noch in einen entsprechen großen
Klippverschlussbeutel eingebracht w
erden können. Das P
ulver wird aus den
Unterteilen der G
eräte mit Flüssigkeit in eine Spritze aufgenom
men. D
ieser
Schritt lässt sich nur mit einiger Ü
bung in dem geschossenen K
lippbeutel durch-führe. Sind die genannten M
öglichkeiten nicht realisierbar und es müssen trotz-
dem Tabletten zerteilt w
erden, so sollte nicht auf das Tragen einer Staubschutz-
maske verzichtet w
erden. Gleiches gilt für das Ö
ffnen von Kapseln, um
den
Inhalt zur Applikation zu bringen. H
ilfreich ist die Herstellung einer applikati-
onsfertigen Zubereitung in der A
potheke.
Oralia - flüssige Form
enIm
Erw
achsenenbereich ist der Einsatz flüssiger oraler D
arreichungsformen für
Zytostatika w
enig geläufig. Dagegen bedeutet die B
ehandlung von Kindern
mit festen oralen Form
en, insbesondere dann wenn es sich um
eine große An-
zahl von Tabletten handelt oder diese sehr groß sind, eine H
erausforderung. In
etlichen Fällen ist es nicht möglich diese G
abe zu gewährleisten. W
erden flüs-
sige Formen w
ie z.B. Säfte benötigt und nicht von einem
pharmazeutischen
Hersteller angeboten, so sollte die H
erstellung in der Apotheke erfolgen. D
ieA
bfüllung erfolgt in Behältnisse, die eine leichte, genaue E
ntnahme erm
ögli-
chen ohne das Behältnis zur verunreinigen. H
ierzu komm
en für Mehrdosisbe-
hältnisse Entnahm
ehilfen in Frage. Bevorzugt sollten jedoch E
inzeldosisbe-hältnisse verw
endet werden.
ParenteraliaD
ie Herstellung parenteral anzuw
endender Zytostatika liegt m
ittlerweile in den
meisten Fällen in den H
änden von Fachpersonal in den Apotheken. Z
ur Vorbe-
reitung zum V
erabreichen von Parenteralia gehört neben dem B
ereitstellen der
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E
in
ric
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n
Vorbereitung zur Applikation
Zytostatika kom
men in verschiedenen A
pplikationsformen zur A
nwendung.
Die m
eisten werden im
stationären Alltag parenteral als Infusionen oder Injek-
tionen appliziert. Diese Form
en sowie intraoperativ angew
andte Spüllösungenund L
ösungen zur Instillation werden von der A
potheke applikationsfertig ge-
liefert ebenso wie am
Augen anzuw
endende Arzneim
ittel, da es sich um sterile
Arzneiform
en handelt und die Herstellung in der A
potheke unter aseptischenB
edingungen erfolgt.
Dagegen erfolgt die V
orbereitung oral zu applizierender Medikam
ente in den
meisten K
rankenhäusern auf der Station. Kapseln, T
abletten und flüssige oraleForm
en wie Tropfen oder Säfte m
üssen für die Applikation vorbereitet w
erden.
Derm
atika in Form von Salben, K
rems oder L
ösungen werden in den m
eisten
Fällen von pharmazeutischen H
ersteller applikationsfertig geliefert.
Müssen noch V
orbereitungsschritte auf der Station durchgeführt werden, so
sollten diese an einem ruhigen O
rt erfolgen, so dass Störungen der zubereiten-
den Person vermieden w
erden. Die A
rbeitsfläche sollte aus leicht zu reinigen-
dem M
aterial bestehen. Die zubereitende Person trägt bei dieser T
ätigkeit ange-m
essene Schutzkleidung.
Oralia - feste Form
enIn der T
RG
S 525 ist vorgeschrieben, zum V
erteilen von festen oralen Darrei-
chungsformen eine P
inzette oder einen Löffel einzusetzen.
Überzogene A
rzneiformen w
ie Filmtabletten, K
apseln oder Dragees sollen be-
vorzugt zum E
insatz komm
en, da hier das Kontam
inationsrisiko durch die Hülle
minim
iert ist. Kapseln sollen nicht geöffnet w
erden, Tabletten nicht geteilt
oder zerteilt werden, um
den Inhalt nicht zu zerstäuben. Ist es aus Dosierungs-
gründen nicht möglich auf das Teilen zu verzichten, so sollte die entsprechende
Dosierung in einer geeigneten Form
in der Apotheke bestellt w
erden.
Kann auf das Teilen nicht verzichtet w
erden und muss es auf der Station durch-
geführt werden, so sollte dies m
ittels eines gesonderten Tablettenteilers, der nurdiesem
Zw
eck dient, geschehen. Er kann dazu in einen K
lippverschluss-Beutel
gegeben und das Teilen in dem geschlossenen B
eutel durchgeführt werden.
In seltenen Ausnahm
efällen ist es notwendig C
MR
-Arzneim
ittel zur Sonden-
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243242
tel und trägt Handschuhe. D
er Luer-L
ock-Anschluss w
ird mit dem
Zugang des
Patienten verbunden.
Das D
ekonnektieren erfolgt, wenn das System
keine kontaminationsfreie A
b-
koppelung vom Patienten erlaubt, auf einer U
nterlage, wobei die A
nschluss-stelle m
it einem Tupfer um
fasst wird. Leicht kontam
inierte Materialien w
ie z.B.
Tupfer werden in einem
Behältnis z.B
. einem A
bfallbeutel gesamm
elt. Dieser
wird verschlossen und dem
Hausm
üll zugeführt (siehe 4.1. Abfallentsorgung).
Für den Fall, dass es zu einer Paravasation komm
t, müssen der A
ufbewahrungs-
ort und die Anw
endung des Inhaltes aus dem Paravasate-Set geläufig sein. (sie-
he 4.3. Paravasate)
Oralia – feste Form
enA
lle festen oralen Darreichungsform
en können dem Patienten in einem
Ein-
nahmebecher gereicht w
erden. Der Patient sollte darauf hingew
iesen werden,
dass er nach der Einnahm
e, d.h. nach dem B
erühren der Arzneim
ittel, seine
Hände w
äscht.
Oralia – flüssige Form
enW
erden flüssige Formen an die Station geliefert, dann ist nur noch das A
bmes-
sen eine Tätigkeit, die gegebenenfalls von den P
flegenden durchzuführen ist.D
ie Zubereitung sollte auf einer saugfähigen, nach unten flüssigkeitdichen
Unterlage erfolgen, das A
bmessen m
öglichst mittels einer Spritze erfolgen, die
verschlossen zum Patienten gebracht w
ird, Bevorzugt sollten Spritzen zum
Ein-
satz komm
en, die sich nicht zur parenteralen Applikation eignen, um
eine Ver-
wechslung sicher auszuschließen. E
ine Flüssigkeit kann auch in einen Einnah-
mebecher m
it Deckel abgefüllt und dem
Patienten gereicht werden. D
er Patient
erhält die Anw
eisung, den Einnahm
ebecher nach der Einnahm
e des Arzneim
it-tels m
it einem geeigneten G
etränk seiner Wahl zu befüllen und den Inhalt zu
sich zu nehmen, um
die Applikation des A
rzneimittels vollständig zu gew
ähr-
leisten. Liefert die A
potheke Einzeldosisbehältnisse, so kann die R
estmenge aus
diesen durch Ausspülen m
it einer von Patienten akzeptierten Flüssigkeit erfol-
gen und auf diese Weise die vollständige E
ntnahme gew
ährleistet werden. H
an-
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benötigten Materialien das B
efüllen von Infusionssystemen m
it wirkstofffreier
Trägerlösung, sofern dieser Schritt nicht schon in der Apotheke erfolgt ist.
Gehört das B
efüllen der Infusionssysteme zum
Aufgabenbereich der P
flegen-
den, so sollte diese Tätigkeit an einem
ruhigen Arbeitsplatz auf einer flüssig-
keitsdichten Unterlage erfolgen. A
lle Materialien w
erden vor Beginn der T
ätig-
keit bereitgestellt. Nach dem
Befüllen des Infusionssystem
s muss dieses m
it der
Spritze oder dem Infusionsbehältnis konnektiert w
erden. Aus Sicherheitsgrün-
den sollte das Einstechen bei Flaschen in die stehende Flasche und bei B
eutel-
systemen in den liegenden B
eutel geschehen, wobei die L
uer-Lock-A
nschluss-
stelle mit einem
Tupfer umfasst w
ird.(Z
u kontaminationsarm
em K
onnektieren und Dekonnektieren siehe auch 3.3.1.
Hilfsm
ittel: Braun, M
aco)
Virustatika w
erden in der TR
GS 525 unter C
MR
-Arzneim
itteln aufgeführt,
und es gelten hier die selben Vorschriften. D
amit verbleibt in einigen K
ranken-häusern die Z
ubereitung bestimm
ter CM
R-A
rzneimittel im
stationären Be-
reich und muss unter entsprechen Sicherheitsvorkehrungen erfolgen. Ist diese
Situation gegeben und lässt sich nicht verändern, so kann der Apotheker H
ilfe-stellung dazu anbieten w
ie ein Um
gang sicher auf der Grundlage der T
RG
S
durchgeführt werden kann. D
er Mindeststandard bei der Z
ubereitung mit
Unterlage, D
ruckentlastungseinrichtung zur Verm
eidung der Aerosolbildung
und zum V
ermeidung von Ü
berdruck ist einzuhalten. Geschlossene System
e
(siehe 3.3.1. Applikationshilfen) sind zu bevorzugen. E
ine endgültige Diskus-
sion was im
Sinne der TR
GS 525 und der M
erkblätter der Berufsgenossen-
schaften als geschlossenes System zu bew
erten ist, steht noch aus. Jedoch ist derSicherheitsstandard höher anzusiedeln beim
Arbeiten ohne entsprechende zu-
sätzliche Schutzeinrichtungen wie einer Sicherheitsw
erkbank nach DIN
.
Applikation von Z
ytostatika
ParenteraliaD
as Verabreichen der applikationsfertigen parenteral anzuw
endenden Zytosta-
tika-Lösungen liegt in den m
eisten Fällen in den Händen des A
rztes. Er benö-
tigt hierzu als Schutzkleidung eine Hose, geschlossene Schuhe sow
ie einen Kit-
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245244
Lagerort des Dekontam
inationssets muss allen M
itarbeitern der Station bekanntsein. E
s empfiehlt sich Paravasateset und D
ekontaminationsset am
gleichen Ort
aufzubewahren.
Es gilt das Prinzip dass die Personendekontam
ination stets vor der Um
gebungs-kontam
ination erfolgt. Im V
ordergrund steht der sofortige Wechsel der konta-
minierten Schutzkleidung, die ausgiebige R
einigung der Haut, gegebenenfalls
das Spülen der Augen.
Die R
aumdekontam
ination nach Verschüttungen um
fasst Maßnahm
en die der
primären A
ufnahme der verschütteten Substanzen dienen und w
ird ergänzt
durch die anschließende Reinigung. R
einigungsarbeiten dürfen in diesem Falle
nur von unterwiesenem
Personal durchgeführt werden. H
ierbei ist eine persön-
liche Schutzausrüstung je nach Gefährdungslage zu tragen, m
indestens jedoch
Schutzkittel und Schutzhandschuhe. Dekontam
ination wie R
einigung erfol-
gen anhand eines entsprechenden Planes, dessen U
msetzung in der U
nterwei-
sung geschult wird (siehe 4.2. D
ekontamination nach unbeabsichtigter Freiset-
zung).
Entsorgung
Auch im
stationären Alltag gilt der G
rundsatz, dass vor der Abfallentsorgung
die Abfallverm
eidung steht. Dies lässt sich in eingeschränkter W
eise realisierendurch die R
ückgabe nicht verwendeter Z
ubereitungen. Je nach Art und M
enge
sowie H
altbarkeitsfristen ist eine weitere V
erwendung in der A
potheke für ei-
nen anderen Patienten möglich. D
er Rücktransport von der Station in die A
po-
theke sollte den gleichen Richtlinien unterliegen w
ie die Lieferung und nach
festgelegten Regeln erfolgen. Selbst w
enn ein Produkt, das nicht am Patienten
zum E
insatz kann, in der Herstellung der A
potheke keine weitere V
erwendung
finden kann, sollte es zurückgegeben werden, da im
allgemeinen E
ntsorgungs-behältnisse für größere Substanzm
engen nicht auf der Station jedoch in der
Apotheke vorhanden sind.
Ein E
ntsorgungsgerät zum E
inschweißen (siehe 4.1. A
bfallentsorgung) vongebrauchten M
aterialien auf der Station ist aus Kostengründen nur vertretbar
in Abteilungen m
it hohem A
nfall an Abfall. D
ie Entsorgungstonnen können,
da sie nur gering kontaminierten M
üll enthalten, dem H
ausmüll zugeführt
Zu
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delt es sich bei den Patienten um K
inder sollte das Nachfüllen der B
ehältnissedurch das P
flegepersonal erfolgen.
Topica – Derm
atica, Ophathalm
icaTopisch anzuw
endende Arzneiform
en bergen ein hohes Risiko der K
ontamina-
tion der Um
gebung des zu behandelnden Areals. D
er Gebrauch von Schutz-
handschuhen beim A
uf- oder Einbringen von halbfesten und fllüssigen For-
men ist obligatorisch. Im
Falle industriell hergestellter Produkte werden H
and-
schuhe mit dem
Produkt geliefert und die G
ebrauchsanleitung enthält einen
Hinw
eis auf das Handschuhm
aterial. Kom
men in der A
potheke hergestellteP
rodukte zur Anw
endung, so sollte sichergestellt werden, dass ein geeigneter
Schutzhandschuh eingesetzt wird.
Beim
Einbringen von A
ugentropfen sollten mit der Tränenflüssigkeit aus dem
Auge ausgeschw
emm
te Substanzmengen in Tupfern aufgenom
men w
erden unddie U
mgebung m
öglichst sorgfältig abgedeckt werden. E
in Abdecken der
Um
gebungsareale mit fettigen G
rundlagen oder mit Folien w
ie z.B. in der
Ulkusbehandlung üblich kann nicht generell em
pfohlen werden, da auf G
rundder L
öslichkeit ein verstärkter Übertritt in dieses M
edium gegeben sein kann.
Zur A
nwendung topisch anzuw
endender Arzneim
ittel gehört imm
er eine aus-
reichende Information des Patienten w
ie er sich verhalten soll, wenn die A
ppli-kation von ihm
selbst vorgenomm
en wird.
Um
gang mit A
usscheidungenD
er Um
gang mit A
usscheidungen des Patienten gehört zum T
ätigkeitsbereichder Pflegenden im
stationären Alltag und w
ird nur in seltenen Fällen von Ange-
hörigen der Patienten wahrgenom
men. Ist letzteres der Fall so sollten die A
nge-
hörigen über den korrekten Um
gang informiert w
erden. (Zu diesem
Them
asiehe 4.9. U
mgang m
it Auscheidungen)
Managem
ent unbeabsichtigter VerschüttungenIm
Vordergrund der M
aßnahmen bei unbeabsichtigten V
erschüttungen steht
die Personen- und Raum
dekontamination sow
ie das Verm
eiden einer Verschlep-
pung von Zytostatika und die R
einigung der kontaminierten Flächen. D
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247246
4.6 Umgang mit Zytostatika in der Arztpraxis
Die Annahme der in der Apotheke hergestellten Arzneimittel erfolgtdurch unterwiesenes Fachpersonal der Arztpraxis.Die Lieferung ist auf Vollständigkeit, Unversehrtheit, Plausibilität undHaltbarkeit zu überprüfen.Die Lieferung der parenteral zu applizierenden Zubereitungen sollteals eine Einheit mit Infusionssystem erfolgen, das mit Trägerlösungbefüllt ist.Durch den versorgenden Apotheker ist darauf hinzuwirken, daß dieApplikation nur über geeignete Zugänge erfolgt.Das sogenannte „Umstecken“ von Infusionssystemen sollte vermie-den werden.Das Verabreichen der Zubereitungen erfolgt durch den behandeln-den Arzt in Zusammenarbeit mit dem pflegerischen Personal.Die Anwendung erfolgt unter wiederkehrendem Vitalmonitoring.Der Personenschutz des Personals unterliegt den geltenden Regelun-gen und sollte mindestens aus Kitteln, Handschuhen und einer saug-fähigen Unterlage bestehen.Nach Beenden der Applikation werden alle kontaminierten Materiali-en versiegelt und gemäß ihrer abfallrechtlichen Einstufung entsorgt.
Matthias Wriedt, Hamburg
Anlieferung in der PraxisDie Abgabe hat in der Praxis an das (durch die Apotheke) unterwiesene Fachperso-
nal zu erfolgen, welches umgehend dafür zu sorgen hat, dass eine Kontrolle der
gelieferten Zytostatikazubereitungen durchgeführt wird (siehe Kapitel 1.1, 1.3).
Kontrolle der gelieferten ZubereitungenOptisch wird die Unversehrtheit der Zubereitung (Leckage siehe Kapitel 4.2, Trü-bung, Ausfällung, Temperatur) überprüft. Die einzelnen Zubereitungen sollten
den Patienten zugewiesen werden, um den Abgleich von zubereiteten Arzneimit-
teln und bestellten Patienten vorzunehmen. Evtl. fehlende Zubereitungen können
Zusammenarbeit mit den onkologisch-therapierenden Einrichtungen
werden. Entsorgungstonnen zum getrennten Sammeln geringgradig kontami-nierter Materialien sind empfehlenswert, da sie eine erhöhte Aufmerksamkeit
für den entsprechenden Abfall hervorrufen. Infusionsbestecke sollten konnek-
tiert d.h. zusammen mit dem entleerten Behältnis dem Abfall zugeführt wer-den. Bei dieser Tätigkeit ist nach TRGS 525 das Tragen von Handschuhen
nicht erforderlich, jedoch sollten immer dann unsterile Schutzhandschuhe zum
Einsatz kommen, wenn eine Kontamination nicht sicher auszuschließen ist.
Zusammenarbeit mit den onkologisch-therapierenden Einrichtungen
249248
lung und Beurteilung von G
efährdungen GP 5.1 – A
rztpraxen“ herausgegeben.B
ezüglich des Tragens von Handschuhen m
uss man berücksichtigen, dass in vielen
Praxen das Personal schlecht sensibilisiert ist, ja die Aussage gem
acht wird, m
an
möchte den Patienten nicht “verschrecken“. B
ei dieser Situation hat der betreuendeA
potheker darauf hinzuwirken, das Personal und die Patienten in A
bsprache mit
dem T
herapeuten aufzuklären.
Das Z
erteilen, Auflösen oder V
erreiben von Zytostatikatabletten oder –dragees hat
in der Praxis zu unterbleiben, hier müssen die A
potheken die Fragestellung erörtern
und gegebenenfalls abgeteilte Arzneiform
en herstellen.
Beim
Diskonnektieren der Infusion ist eine flüssigkeitsdichte, saugfähige U
nterlagezu verw
enden.
Infusionsbeutel und –system nicht trennen, sondern gem
einsam entsorgen, also
kein “Um
stecken“ der Infusionssysteme (D
ie im Infusionssystem
verbleibende Zy-
tostatika-Restm
enge ist bei der Dosierung zu berücksichtigen oder im
geschlosse-nen System
durch geeignete Spülverfahren zu applizieren). Untrennbare System
e
wären hier von V
orteil.
Neben der G
efahr durch lavierte Inkompatibilitäten besteht hier die H
auptquelleder K
ontamination der A
rztpraxen durch die entstehende, unsichtbare Aerosolbil-
dung.
4.6.7. Hygiene bei der A
pplikationD
as Eine ist der Personenschutz des Personals, dies ist noch leicht verm
ittelbar,
zudem dienen H
andschuhe (auch unsterile) zum Schutz des im
munsupprim
ierten
Patienten vor nosokomalen Infektionen durch das Personal (Patientenschutz).
Das A
ndere ist die Aufklärung und Inform
ation des Patienten, dass er ein stark
wirksam
es (aber helfendes) Medikam
ent erhält, das nur für ihn bei seiner Krankheit
bestimm
t ist, für andere aber schädlich sein kann und sie sich deshalb schützen. Die
Em
pfindung, “vergiftet“ zu werden, m
uss den Patienten genomm
en werden, der
Hygienegedanke sollte m
it einfließen.
Dies ist auch der A
ugenblick, wo das pharm
azeutische Personal die geplante Thera-
pie unterstützen kann, z. B. bei der A
ufklärung der Begleitm
edikation, um der
Meinung, “ich nehm
e schon so viel zu mir, brauche ich dieses M
ittel auch noch?“
entgegenzuwirken.
Zu
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dann noch zeitnah angefordert werden. D
ies sollte die vereinzelt auftretende Hek-
tik von sogenannten Cito-Z
ubereitungen minim
ieren.
Therapiebegleitbogen
Dafür m
uss in der Praxis eine genügend dimensionierte A
blagefläche vorhanden
sein, um die Z
ubereitungen übersichtlich zu lagern. Dabei bietet es sich an, die
verordnete Begleitm
edikation (v.a. Antiem
ese, Diurese, etc) der Z
ubereitungen bei-zustellen (siehe K
apitel 5.2.).
Zur D
okumentation eignen sich B
etreuungspläne, hier als Therapiebegleitbogen/
Medikationsplan, die von den m
eisten Zytostatika-Program
men generieren w
er-den können.
Plausibilitätskontrolle
Vor der A
pplikation ist die Zubereitung auf Plausibilität (V
erordnetes Schema,
richtiger Patient bei Nam
ensgleichheiten!) zu überprüfen. Insbesondere gilt dies für
die angegebene Haltbarkeit der Infusion, w
obei die maxim
ale Laufzeit der Infusion
zwingend m
it berücksichtigt werden m
uss!
4.6.5. InfusionssystemB
ei den angeforderten parenteral zu applizierenden Zytostatika-Infusionen ist dar-
auf hinzuwirken, diese m
it Trägerlösung gefluteten Infusionssystemen zu liefern.
Das “A
nhängen“ einer Infusion ist in der Regel nicht ohne das A
ustreten von
Infusionsmedium
zu bewerkstelligen, deshalb kann durch diese M
aßnahme die
Belastung des applizierenden Personals reduziert w
erden.
4.6.6. Personenschutz des applizierenden PersonalsD
er Personenschutz des Personals sollte aus Kitteln (dies können auch separat zu
waschende Praxiskittel sein, aber keine Privatkleidung) und Schutzhandschuhen
bestehen(4,10). Diese sind auch bei H
andhabung von zytostatischen Salben, Ta-
bletten und kontaminierten M
aterialien zu tragen. Die T
RG
S 525 fordert in 5.2beim
Um
gang mit C
MR
-Arzneim
itteln, und dazu zählt auch die Applikation von
Injektionen oder Infusionen, eine Gefährdungserm
ittlung und entsprechende
Schutzmaßnahm
en. Die B
GW
hat speziell für Arztpraxen einen R
atgeber „Erm
itt-
Zu
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n
251250
Reinigung
Infusionsständer, elektrische Pumpen, Liegen, Sessel oder B
etten regelmäßig reini-
gen, dabei Schutzhandschuhe tragen. Bettw
äsche bedarf keiner besonderen Be-
handlung, allerdings stellt sich die Frage der Ausscheidungen (U
rin etc., siehe Ka-
pitel 5.8).
Die enge und durch den A
potheker “mutig“ betriebene Z
usamm
enarbeit, denn
vieles ergibt sich erst im G
espräch oder durch ein Angebot für eine pharm
azeutischeLeistung, resultiert eine w
ichtige Facette des onkologisch tätigen Pharmazeuten
und dient der Profilierung des Berufstandes gerade in politisch schw
eren Zeiten, im
Sinne “Für unsere Patienten“.
Literatur:
1. Haam
ann, F., Nagel, S
., Pescke, M., Zier, B
. : Biological M
onitoring of Cyclophosphamide/Ifospham
ide as
Surveillance for Personnel H
andling Cytotoxic Drugs.XIV. W
eltkongress für Arbeitssicherheit, 1996 M
adrid.
2. Heese, B
., Mühlen, A
. zur : Um
gang mit Zytostatika, B
ayrisches Staatsm
inisterium für G
esundheit. 2002
3. Petrahn, A. et al: U
ntersuchung einer möglichen G
esundheitsgefährdung durch beruflich bedingte Exposition
gegenüber Zytostatika, München 1999
4. TRG
S 525, 3.5 (5), Persönliche S
chutzausrüstung Ausgabe 1998, B
arbBl. N
r. 5/1998
5. Sichere H
andhabung von Zytostatika, Merkblatt M
620 Stand 2000
6. König, H.J., Leitfaden für den onkologisch tätigen A
rzt, Perimed, Erlangen 1991
7. Verm
eidung und Entsorgung von Abfällen des G
esundheitsdienstes, Merkblatt LA
GA
-AG
, krankenhauspharmazie
1992;13:398-407
8. Krämer, I.: O
nkologische Pharmazie. In: Jaehde et. al: Klinische Pharm
azie Stuttgart 1998
9. Goloni-B
ertello, E.M. et al: S
ister chromatid exchange and chrom
osome aberation in Lym
phocytes of nurses
handling cytotoxic drugs. Int J Canc 50: 341-344810.
10. Margulies et al: O
nkologische Krankenpflege, Springer V
erlag 1994
Zu
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Auch die H
andhabung im häuslichen U
mfeld kann angesprochen w
erden (sieheK
apitel 4.7).
Applikationszugang
Weiteren K
lärungsbedarf stellt der Applikationszugang dar. H
ierfür muss im
inter-
disziplinärem G
espräch eine Handlungsanw
eisung erstellt werden. Stichw
orte sind:
•K
eine Zugänge an z. B
. Handrücken
•N
ur Venen auf der Streckseite des U
nterarmes benutzen
•B
ei Ablatio m
amm
ae nur Arm
der Gegenseite (Lym
phabflussstörung)
•Z
ytostatika mit stark lokaler Toxizität nur über zentralen Z
ugang als Infusionapplizieren (Z
VK
; Port mit H
uber-Nadel)
•Ü
ber peripheren Zugang darf die G
abe von Zytostatika m
it lokaler Toxizität
nur als Bolus und nur durch einen erfahrenen A
rzt erfolgen (keine Delegation
an medizinisches H
ilfspersonal)•
Kein V
erbleib von Stahlkanülen in der Vene (B
utterfly), Perfusionsgefahr
•Lage überprüfen, im
Zw
eifel neu legen
Diese M
aßnahmen dienen gleichzeitig der Paravasat-Prophylaxe (siehe K
apitel 4.3).D
ie allgemeinen H
ygienerichtlinien entsprechen der Blutentnahm
e, siehe oben.
Vitalkontrolle
Die A
nwendung der M
edikamente am
Patienten erfolgt unter ständiger Vitalkon-
trolle, folgende Parameter w
erden geprüft:
•A
nsprechbarkeit (Cave, m
anche Patienten schlafen!)
•B
lutdruck (RR
) und Puls (P)•
Auscheidung (D
iurese), ggf. Samm
elurin, Bilanz, Pat.-Tagebuch
•A
tmung/D
yspnoe
•Lage des Z
uganges
Entsorgung
Bei der E
ntsorgung des Systems sollte ein Z
ytostatika-Abfallbehälter im
Behand-
lungszimm
er aufgestellt werden, um
das Verschütten bei Transport zu unterbin-
den. (Siehe Kapitel 4.1)
Zu
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253252
Dienstleistungen notwendig, die über die reine Befüllung der Applikationssystemehinausgehen. Neben der Beratung der Patienten werden das Praxispersonal und die
zuständigen Pflegedienste unterwiesen. Eine schriftliche Information über die Be-
sonderheiten bei Anwendung des jeweiligen Systems ist im Rahmen der Sicherstel-lung der Arzneimittelsicherheit zu empfehlen. Es empfiehlt sich gesonderte Infor-
mationen für Patienten zu erstellen, um gezielt über die Handhabung und das
Verhalten bei Zwischenfällen zu informieren.Für Besonderheiten im Umgang mit Zytostatika finden sinngemäß die Punkte 1.3
Gefahrenbeurteilung, Betriebsanweisung und Unterweisung und 3.7 Lieferung
der hergestellten Produkte an die onkologisch therapierende Einrichtung Anwen-dung. Für weitere Details zu Infusionspumpen siehe auch 3.3.1.1. Zu Verhalten
bei Zwischenfällen sollten die Arztpraxis und der Patient konkrete, verständliche
Handlungsanweisungen durch die Apotheke gemäß 4.2 Dekontamination nach
unbeabsichtigter Freisetzung zur Verfügung gestellt bekommen. Die Nennungeiner Telefonummer für den Notfall gehört zur Dientleistung der Apotheke. Der
Patient wird vom Arzt und gegebenenfalls durch die Apotheke in die Lage versetzt
eine Paravasation zu erkennen, falls der seltene Fall vorliegt, das kein zentraler Zu-gang gegeben ist. Bei Auftreten einer Paravasation sollte 4.3 Paravasate Beachtung
finden. Beim Umgang mit Patientenausscheidungen wird analog 4.9 Umgang mit
Ausscheidungen eine einheitliche Weitergabe von Informationen durch Arztpraxisund Apotheke angestrebt. Die Abfallentsorgung wird durch die Apotheke in Ab-
sprache mit der onkologisch therapierenden Einheit und gegebenenfalls mit Pflege-
dienst und/ oder Hausarztpraxis verbindlich nach 4.1 Abfallentsorgung geregelt.
Zusammenfassend sollte die Schulung und Strukturierung der Versorgung im häus-lichen Umfeld folgende Bereiche erfassen, schriftliche Arbeitsanweisungen für Pati-
enten, Angehörige und Pflegedienste sollten beigefügt werden:
1. Grundlagen der angeordneten Zytostatikatherapie und des angewendetenSchemas
2. Grundlagen über die parenterale Zugangsart des Patienten, wie z.B.
• PORT-System• Hickman bzw. Broviac Katheter
• zentralvenöse Katheter
3. Art und Dauer der Verabreichung der Arzneimitteltherapie
Zusammenarbeit mit den onkologisch-therapierenden Einrichtungen
4.7. Umgang mit Zytostatika im häuslichen Bereich
Immer mehr zytostatische Therapieregime verlangen die kontinuierli-che Applikation eines Wirkstoffes über einen Zeitraum von 24 h bishin zu mehreren Tagen, die auch zunehmend im ambulanten Bereichdurchgeführt werden.Patienten, Angehörige und die Mitarbeiter des ambulanten Pflege-dienstes müssen im Umgang mit Zytostatika im häuslichen Bereichgeschult sein.Die Schulung sollte besonders folgende Punkte berücksichtigen:• Besonderheiten im Umgang mit Zytostatika• Umgang mit Applikationshilfen• Verhalten bei Zwischenfällen und Verschüttungen• Vorgehen bei Paravasaten• Umgang mit Patientenausscheidungen• AbfallentsorgungEin individueller Betreuungsplan sollte in Zusammenarbeit mit demApotheker (siehe Kapitel 5.1) erstellt werden.
Klaus Ruberg, Bonn und Michael Höckel, Hamburg
Für den Einsatz in der häuslichen Umgebung kommen zytostatische Therapiere-
gime mit kontinuierlicher Infusion eines Wirkstoffes über einen Zeitraum von 24 h
bis hin zu mehreren Tagen in Betracht. Ziel ist das Erreichen wirksamer Plasmaspie-
gel und in Folge bessere Ansprechraten, des weiteren wird die simultane Radio- /Chemotherapie ermöglicht.
Um den Patienten einen stationären Aufenthalt zu ersparen, werden seit einigen
Jahren verschiedene Pumpensysteme zur Applikation eingesetzt, die eine kontinu-ierliche Infusion zu Hause gewährleisten. Diese Pumpen werden in der Arztpraxis
bzw. in der Ambulanz mit den entsprechenden Kathetersystemen konnektiert so-
wie am Ende des Infusionszeitraumes dekonnektiert. In der Zwischenzeit ist derPatient zu Hause und kann seinem gewohnten Tagesablauf nachgehen, wenn dies
sein Gesundheitszustand zuläßt.
Um eine sichere ambulante Betreuung zu gewährleisten, sind pharmazeutische
Zusammenarbeit mit den onkologisch-therapierenden Einrichtungen
255254
b) Mechanische P
umpen
Infusionsbeutel, in der Regel aus E
thinyl-vinyl-acetat werden aseptisch befüllt und
in Kunstoffboxen gelegt. Ü
ber Federsysteme w
ird hier der benötigte Druck aufge-
baut und der Beutel entleert. D
urchflußbegrenzer sind im Infusionsschlauch inte-
griert.
Vorteil: Niedrige K
osten, da nur der Infusionsbeutel ein Einm
alartikel ist
Nachteil: K
eine Alarm
funktion, Ungenauigkeiten bei der Laufzeit, Schw
ankungenin der Flußrate, höheres G
ewicht, unzureichende visuelle K
ontrolle des Restvolu-
mens, bei m
anchen Systemen kann bei V
erletzung des Infusionsbeutels die Wirk-
stofflösung austreten.Produktbeispiele: O
nkoworker, Fresenius U
ltraflow
c) Elektronische P
umpen
Elektronische Pum
pen steuern die Flußrate über Peristaltik- oder Rotationsantrie-
be. Alle therapierelevanten D
aten wie Flußrate und -dauer sow
ie häufig auch Infu-
sionsprofile können programm
iert werden. N
eben circadianen Rhythm
en können
über Mehrkanalsystem
e sogar mehrere W
irkstoffe infundiert werden (Pegasus M
e-lody, 4 K
anäle). Die m
eisten Pumpen können auch für andere Infusionsregim
e wie
PCA
, TPE
, Antibiotika etc. verw
endet werden. D
ie Pumpenköpfe w
erden mit den
befüllten Einm
albeuteln über entsprechende Überleitsystem
e verbunden. Mit
hochwertigen B
atterien ausgestattet sind die Patienten genauso flexibel wie m
it den
anderen Systemen. D
ie Infusionsdrücke reichen auch für eine intraarterielle Infusi-
on aus.
Vorteil: Hohe Flexibilität in der T
herapie, hohe Genauigkeit, A
larmfunktionen
(Druck-, Luftalarm
etc.), dadurch hohe Therapiesicherheit, K
ostenersparnis beim
Dauereinsatz
Nachteil: H
äufig hohes Eigengew
icht, hohe Anschaffungskosten, je nach M
odellFehlalarm
e möglich, Sicherung gegen A
uslaufen der Infusionsbeutel meist nur
unzureichend
Produktbeispiele: Sabratek Hom
erun 6060 Baxter, B
raun Multifuse, Pegasus M
elody,Pegasus-Reihe, C
AD
D-Reihe, G
rasebyD
ie Ausw
ahl der Pumpensystem
e richtet sich nach folgenden Kriterien:
•A
usreichende Genauigkeit in der Flußrate
Zu
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E
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4.K
urzeinweisung in die verw
endeten mobilen elektronischen Pum
psysteme,
Elastom
erenpumpen
5.H
ygienestandards beim U
mgang m
it Arzneim
itteln zur parenteralen Anw
en-
dung.6.
Hygienestandards beim
Um
gang mit dem
Kathetersystem
.
7.spezielle W
irkungen / Nebenw
irkungen / Wechselw
irkungen der Zytostati-
katherapie8.
Verhalten bei D
efekten und / oder Auslaufen der Z
ytostatikalösung, Ver-
wendung des Spillkits
9.V
erhalten bei Problemen unter der Z
ytostatikatherapie, Notfallnum
mern.
10.Übergabe der N
otruftelefonnumm
ern.
Die vorgenom
mene Schulung w
ird entsprechend dokumentiert.
Applikationssystem
e zur kontinuierlichen Infusion (siehe auch3.3.1.1 Infusionspum
pen zur Applikation von Z
ytostatika)
Grundsätzlich unterscheidet m
an elektronische und mechanische Pum
pensyste-m
e, die hier nur grob beschrieben werden sollen.
a) Elastom
erenpumpen
Diese Pum
pensysteme enthalten in einer starren oder flexiblen H
ülle einen Schlauch
aus einer elastomeren M
embran, die ähnlich w
ie ein Ballon m
it der Wirkstofflösung
befüllt werden. D
urch die Eigenelastizität w
ird ein Druck aufgebaut, der den In-
halt durch den Infusionsschlauch in das Kathetersystem
des Patienten abgibt. Die
Flußrate wird hier durch D
urchflußbegrenzer wie z. B
. Glaskapillaren geregelt. In
der Regel sind im
Infusionsschlauch Partikelfilter mit Luftabscheidern integriert.
Vorteil: Sehr leichte Pumpensystem
e, einfache Befüllung, visuelle K
ontrolle derInfusion durch A
bnahme des V
olumens des B
allons
Nachteil: E
inmalsystem
, dadurch hohe Kosten, keine A
larmfunktionen bei Z
wi-
schenfällen, je nach Pumpensystem
Ungenauigkeiten, da die G
laskapillaren abhän-gig von der Tem
peratur die Flußrate regeln, Schwankungen in der Flußrate, bei
flexibler Hülle G
efahr der Verletzung und dam
it Austritt der W
irkstofflösung
Produktbeispiele: Baxter LV, M
edac surefuser, Braun easypum
p
Zu
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höheren Durchflußw
iderstand und benötigen Pumpensystem
e. Unterschiedliche
Abschlussplatten erhöhen den Tragekom
fort, teilweise sind bereit K
leberinge inte-
griert, um die N
adel nach Punktion zu fixieren. Bei den m
eisten Systemen sind
Verschlußklem
men am
Schlauchsystem angebracht.
Zu beachten sind:
•A
uswahl der korrekten N
adellänge•
Ausw
ahl des geeigneten Innendurchmessers nach Infusionsform
•W
ahl einer möglich flachen A
bschlußplatte, wenn die V
erweildauer der N
adel
mehrere Tage beträgt
•V
orhandensein einer Klem
me
•V
isuelle Kontrollm
öglichkeit der Einstichstelle bei längerer V
erweildauer, nicht
bei intergriertem K
lebering möglich
Produktbeispiele: Gripper (Sm
iths Medical), C
ytocan ( B. B
raun), Intrastick ( Freseni-us)
Löffel-Schliff der Huber-N
adel(Bildm
aterial Fa. Logomed)
Flügel-Hubernadeln
(Bildmaterial Fa. Logom
ed)
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•T
herapieregime (C
ircadiane Rhythm
en notwendig?)
•Flexibilität des Patienten
•A
usreichende Auslaufsicherheit
•Fehlalarm
sicherheit bei elektronischen Pumpen
•K
osten
Kathetersystem
e
Standard ist die Implantation eines venösen oder auch arteriellen Portsystem
es.
Zentralvenöse V
enenkatheter und Hickm
an-Broviac-K
atheter sind pflegeaufwän-
diger. Zentralvenöse V
enenkatheter weisen eine höhere K
omplikationsrate auf. Für
eine ambulante C
hemotherapie w
erden diese Systeme in der R
egel nicht verwen-
det. Venenverw
eilkanülen dürfen aufgrund der Gefahr der Paravasation nicht ohne
ärztliche Aufsicht verw
endet werden.
Pharmazeutische D
ienstleistung findet hier auch im B
ereich der benötigten Medi-
zinprodukte statt:
a) PortnadelFür Portsystem
e dürfen nur Einm
alnadeln mit H
uberschliff verwendet w
erden.
Verschiedene N
adeltypen erlauben eine optimale Punktion des Ports. A
bhängig
von der Dicke der subcutanen Fettschicht w
erden in der Regel N
adellängen zwi-
schen 15mm
und 25mm
eingesetzt. Unterschiedliche Innendurchm
esser erlauben
auch die Schwerkraftinfusion in der Praxis, kleinere D
urchmesser erhöhen den
Tragekomfort und verringern die Infektionsgefahr. D
iese Nadeln haben aber einen
Port-Kathetersystem
e (Bildmaterial Fa. Logom
ed)
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259258
c) Verschlußsysteme, Verlängerungssystem
e, Inline-FilterB
ei häufigen Wechseln von Infusionssystem
en am Schlauch der Portnadel em
p-
fiehlt sich der Einsatz von Sicherheitsverschlüssen, die statt der üblichen Verschluß-
koni auf den Portnadelschlauch geschraubt werden. Z
um A
nschluss eines neuenInfusionssystem
es muss nur der Luer-Lock-A
nsatz des Ventiles desinfiziert w
erden,
ein Abschrauben m
it der Gefahr eines K
eimeintrittes in den offenen K
atheter-
schlauch wird reduziert (z.B
. BD
Posiflo 2-Wege i.v. A
dapter).
Bei V
erwendung von V
erlängerungsleitungen sollten zusätzlich Rückschlagventile
(z.B. R
-Lock, Improm
ediform) eingesetzt w
erden, um den R
ückfluss bei einer un-bem
erkten Dekonnektierung zu verhindern. D
a sog. Heidelberger V
erlängerungen
nicht druckfest sind und der Patient nachts beim Liegen die Leitungen zudrücken
kann, müssen druckfeste Leitungen eingesetzt w
erden. Bei m
obilen Patienten sind
druckfeste Spiralleitungen das Mittel der W
ahl, da sie eine größtmögliche Flexibili-
tät bei gleichzeitiger Zugentlastung zentralvenösen K
athetersystemes verbinden.
(Spiralleitung, z.B. Im
promediform
)
Bei m
ehrtägigen Infusionen erhöht der patientennahe Einsatz von positiv gelade-
nen 0,22 µm, selbstentlüftenden Inlinefiltern die m
ikrobiologische Sicherheit, da
diese Standzeit von bis zu 96h aufweisen ( z.B
. 0,22 µm + B
akterienfilter, Impro-
mediform
). Beim
Filterhersteller ist aber vor dem E
insatz die Kom
patibilität desFilterm
aterials mit dem
Arzneim
ittel zu erfragen.
Zu beachten sind folgende Punkte:
•B
ei täglichen Konnektionen E
insatz von Sicherheitsventilen•
Rückschlagventile, w
enn nötig
•D
ruckfeste Verlängerungsleitungen
•B
ei mobilen Patienten E
insatz von druckfesten Spiralleitungen•
Bei m
ehrtägigen Infusionen ohne Systemw
echsel zusätztlicher 0,22 µm Inli-
nefilter nach Kom
patibilitätsfreigabe
Rufbereitschaft, Z
wischenfälle
Bei einem
Zw
ischenfall muß der Patient die M
öglichkeit haben, unverzüglich Hilfe
zu erhalten. Bei einem
Pumpendefekt besteht im
mer die G
efahr einer Verlegung
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Übliche Lage des im
plantierten Port-Systemes:
b) Verbandsysteme
Zum
Verbinden der Portnadeln w
erden sterile Schlitzkompressen, elastische Pfla-
sterverbände und sterile Polymerfolien verw
endet. Die A
uswahl ist hier abhängig
vom N
adeltyp und vor allem von der Liegedauer.
Folgende Punkte sollten beachtet werden:
•B
ei ungepolsterten Abschlußplatten im
mer U
nterfütterung mit sterilen Schlitz-
kompressen
•B
ei längerer Liegedauer Abschlußverband m
it sterilen Polymerfolien, m
axi-m
al 7 Tage ( z.B. Tegaderm
, Suprasorb)
•V
erbandwechsel bei V
erbänden ohne direkten Sichtkontakt zur Punktions-
stelle mindestens alle 3 Tage, bei Schm
erzen an der Einstichstelle sofort, ärzt-
liche Kontrolle
•A
kzeptable Hautverträglichkeit, W
echsel des Verbandsm
aterials bei allergi-
schen Reaktionen
•H
autfreundliche Desinfektionsm
ittel, z.B. Softasept ( B
. Braun)
•V
erklebung des Portnadelschlauches imm
er mit einer Z
ugsicherung ( z.B. 2
Streifen, 1cm breit, Fixom
ull stretch)
Schematische D
arstellung der Lage derPortnadel in der Portkam
mer nach
korrekter Punktion (Bildm
aterial Fa.Logom
ed)
Implantation der port-K
amm
er inder obereb H
älfte des rechtenBrustm
uskels(Bildm
aterial Fa. Logomed)
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261260
•Eventuell zur V
erfügungstellung eines Dekontam
inationssets, falls der Arzt
auf ein auslaufgefährdetes Applikationssystem
besteht.
Literatur:S
chulungsmaterial B
axter Deutschland G
mbH
, Edisonstraße 3 – 4, 85716 U
nterschleißheim
Schulungsm
aterial LogoMed - Klarenplatz 11 - D
-53578 Windhagen
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des Portsystems. D
ies kann im E
rnstfall eine Explantation und erneute Im
plantati-on des Ports bedeuten. D
ie Medizingeräte-B
etreiberverordnung schreibt die Ein-
richtung einer Rufbereitschaft beim
Pumpenbetreiber vor. V
or allem bei elektroni-
schen Pumpen m
uß der Betreiber bei einem
Ausfall vor O
rt die Pumpe w
ieder inB
etrieb nehmen oder austauschen.
Paravasate sind bei einer korrekten Lage der Portnadel und optimaler V
erbandstech-
nik mit Z
ugsicherung praktisch ausgeschlossen. Trotzdem sollten für die häusliche
Anw
endung nur Zytostatika m
it einem niedrigen Paravasat-R
isiko eingesetzt wer-
den. Dam
it scheidet die Anw
endung von Antrazyklinen praktisch aus. Ü
bliche
24h bis mehrtägige am
bulante Infusionstherapien sind die kontinuierliche Infusi-on von 5-Fluorouracil, entw
eder nach Gabe von C
alciumfolinat oder m
it simulta-
ner Infusion von Natrium
-Folinat. Aber auch m
ehrtägige Infusionen von Ifosfamid
mit M
ESN
A w
erden in Schwerpunktpraxen m
it entsprechender Erfahrung zu
Hause durchgeführt.
In jedem Fall m
uß ein Plan zum V
orgehen bei Paravasaten vor Ort beim
Patienten
sein, je nach Gefährdungsgrad m
it den benötigten Arznei- und H
ilfsmitteln.
Da ein D
efekt im B
eutelsystem eine K
ontamination der häuslichen U
mgebung
verursachen würde sollte die A
potheke mit m
öglichen Fehlerquellen beim E
insatz
der jeweiligen A
pplikationssysteme vertraut sein. U
m diese B
edingung zu erfüllenund K
omplikationen zu verhindern m
uss die Apotheke sich einen M
arktüberblick
verschaffen und einzelne Systeme vorführen lassen und gegebenfalls eine Testung
durchführen, um das jew
eils für den konkreten Einsatz am
besten geeignete System
zum E
insatz zu bringen. Die B
erücksichtigung von Sicherheits-, neben Kosten-
Nutzen-A
spekten ist für eine patientenorientierte Dienstleistungsapotheke selbst-
verständlich. Als w
ichtige Aufgabe der A
potheke scheint die Ausw
ahl der geeigne-
ten Applikationssystem
e und die zeitnahe Schulung der Patienten zur Verhinde-
rung von Gefahrensituationen sinnvoll. Sollten trotzdem
Probleme auftreten, m
uß
der Patient möglichst schnell H
ilfe erhalten können.
Aufgaben der A
potheke:•
Einrichtung einer R
ufbereitschaft, über Apotheke und / oder A
rztpraxis bzw.
Am
bulanz
•Schulung der Patienten im
Um
gang mit den A
pplikationssystemen
Zu
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E
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n
263262
An großen Krankenhäusern, z. B. Universitätskliniken, etablieren sich mehr und
mehr spezielle Studienzentren. Dies sind Einrichtungen, die mit der Durchfüh-
rung klinischer Studien betraut sind – z.B. als Teil großer onkologisch-hämatologi-
scher Abteilungen oder als fächerübergreifende Institutionen. Sie stehen oft unterLeitung Klinischer Pharmakologen und beschäftigen Study nurses, Dokumentare,
etc.. Study Nurses kommen häufig aus dem Pflegedienst und verfügen über eine
spezieller Ausbildung für den Einsatz in Klinischen Studien und die Betreuungvon Studienpatienten. Sie unterstützen den Prüfarzt sowohl bei der Anwendung
der Studienmedikamente, den diagnostischen Maßnahmen als auch bei der Doku-
mentation. Meist sind sie Mitarbeiter von Studienzentralen.Die Aufgaben und Funktionen von Sponsoren, Monitoren und Prüfärzten sind
vor allem in den ICH – Guidelines ausführlich beschrieben. Einige davon sind in
Tabelle 1 aufgeführt. (16-20)
Initiator einer Studie: kann der Arzneimittelher-
steller, aber auch ein Arzt sein, der aus wissen-
schaftlichem Interesse eine Studie initiiert
überwacht im Auftrag des Sponsors die kor-rekte Durchführung der Klinischen Studie,
vor allem die Dokumentation, angestellt beim
Sponsor oder AuftragsinstitutPrincipal Investigator = Leiter der Klinischen
Studie; Subinvestigator = nachgeordnet wir-
kender Prüfarztals Mitarbeiter einer Apotheke (z.B. im Kran-
kenhaus) zuständig für die Koordination kli-
nischer Studien in der Apotheke und im Zu-
sammenspiel mit Sponsoren, Monitoren undPrüfärzten
Tabl. 1. Partner bei der Abwick-lung klinischer Studien(Auswahl)
Aufgaben im Rahmen KlinischerPrüfungen
Sponsor
Monitor
Prüfarzt (Investigator)
Klinischer Pharmazeut
Zusammenarbeit mit den onkologisch-therapierenden Einrichtungen
4.8. Management Klinischer Studien
Durch seine Mitwirkung an klinischen Arzneimittelprüfungen undTherapieoptimierungsstudien in der Onkologie leistet der Pharma-zeut einen Beitrag zur Qualitätssicherung in diesem Bereich.
Sein Augenmerk gilt dabei im Besonderen dem Prüfarzneimittel, fürdessen ordnungsgemäße Vereinnahme, Lagerung, Herstellung bzw.Zubereitung, Verteilung und Vernichtung er unter Berücksichtigungaller geltenden rechtlichen Vorschriften (GCP, GMP) Sorge trägt.
Robert van Gemmern, Wuppertal
Klinische Studien in der Onkologie werden zunehmend als interdisziplinäre Aufga-be verstanden, bei der neben Ärzten auch Pharmazeuten – sowohl im Dienste des
Krankenhauses als auch der pharmazeutischen Industrie – ihren speziellen Beitrag
zur Qualitätssicherung leisten können. Der Schutz des Patienten und die Ermitt-lung valider Daten zum untersuchten Arzneimittel durch eine standardisierte Vor-
gehensweise besitzen bei der Durchführung klinischer Studien höchste Priorität.
Klinische Arzneimittelprüfungen sind umfassend durch Gesetzeswerke, Richtlini-
en und Empfehlungen - national und international - geregelt. Eine Auswahl der
Regelwerke ist im Anhang aufgeführt. F.Feiden hat diese “Arzneimittelprüfrichtli-
nien“ im gleichnamigen Werk zusammengefasst und herausgegeben (1.).Im folgenden sei die Rolle des Klinischen Pharmazeuten (insbesondere des im Kran-
kenhaus tätigen) bei der Abwicklung klinischer Prüfungen von Arzneimitteln be-
handelt. Seine Partner und deren Aufgaben sind in Tabelle 1 aufgeführt:
Zusammenarbeit mit den onkologisch-therapierenden Einrichtungen
265264
zwischen der beteiligten E
inrichtung (Klinik, onkologische Schw
erpunktpraxis etc,)und dem
Sponsor genau zu definieren. Da Studien durch D
rittmittel finanziert
werden, m
uss das in der jeweiligen K
linik übliche Procedere für das Sponsoring
eingehalten werden, so z.B
. die Genehm
igung durch die Verw
altung. Wichtig ist
auch die Klärung, ob es sich bei der M
itarbeit in Klinischen Studien um
eine
Dienstaufgabe handelt. D
ies ist z.B. aus versicherungstechnischen G
ründen not-
wendig.
Die V
erantwortlichkeiten des A
pothekenleiters und der nachgeordneten Mitarbei-
ter im H
inblick auf die geforderten Dienstleistungen sind ebenfalls genau zu defi-
nieren. Je nach Anzahl und U
mfang der K
linischen Prüfungen ist die Benennung
eines Studienbeauftragten/Studienkoordinators in der Apotheke sinnvoll. M
itar-
beiter einer Apotheke, die an einer klinischen Prüfung in irgendeiner Form
mitw
ir-
ken, sind im V
orfeld zu benennen und zu erfassen. Meist sind U
nterschrift und
Vorlage eines Lebenslaufs erforderlich.
Tab. 4: Ablaufplanung
Zeitliche A
blaufplanungV
erfahrensabläufe zwischen A
potheke und Sponsor, Auftragsinstitut, M
onitorV
erfahrensabläufe in der Apotheke
Verfahrensabläufe zw
ischen Apotheke und Prüfarzt, Studienzentrale, Station
Bereitstellung und Vorbereitung aller notwendigen M
aterialien•
Informationsm
aterialien, z.B. Prüferbroschüre, Studienprotokoll, A
nweisun-
gen für den pharmazeutischen B
ereich•
Prüfarzneimittel
•H
ilfsmittel (M
edizinprodukte: spez. Spritzen, Infusionsbeutel, -leitungen,- geräte)
•E
tiketten•
Dokum
entationsmaterialien, z.B
. Vordrucke der B
estandsliste (Drug accoun-
tability form)
Räumliche Voraussetzungen
•Lagerräum
e, Schränke•
Zubereitungssräum
e: sterile oder aseptische oder nicht sterile Zubereitung
Schulung der Mitarbeiter
•U
nterrichtung über alle zu der geforderten Dienstleistungen notw
endigenInform
ationen
Zu
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m
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E
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Der K
linische Pharmazeut erbringt im
Rahm
en seiner Mitarbeit eine R
eihe vonD
ienstleistungen. Im A
llgemeinen sind dies die in Tabelle 2 aufgeführten A
ufga-
ben:
Art und U
mfang der genannten T
ätigkeiten sind abhängig von den in Tabelle 3aufgeführten C
harakteristika einer klinischen Prüfung.
Die durch den A
potheker zu erbringenden Dienstleistungen, R
echte und Pflichten
gegenüber Sponsor, Monitor, Investigator und K
linikleitung sind in den Verträgen
Tab. 2:D
ienstleistungen des Klinischen P
harmazeuten bei der A
bwicklung
klinischer Prüfungen
Annahm
e der Prüfarzneimittel
Lagerung der Prüfarzneimittel
Ggf. R
andomisierung
Ggf. V
erblindung
Ggf. Z
ubereitungA
bgabe an den Prüfarzt
Ggf. V
erwaltung verw
endeter Behältnisse
Vernichtung nicht verw
endeter Behältnisse
Dokum
entation sämtlicher genannter V
erfahrensschritte
Tab. 3: Besonderheiten klinischer Studien
Art der Studie
Prüfarzneimittel
Studiendesign
Klinische Prüfung Phase I – IV
Bei Z
ytostatika: Klinische Prüfung Phase II - IV
Therapieoptim
ierungsstudien: Vor allem im
onkologischen Be-
reich: Vergleich eines neuartigen Chem
otherapie-Schemas m
it
einer Standardtherapie – als Heilversuch anzusehen
Zy
to-
statika, Antikörper, Im
pfstoffe, gentherapeutische Arzneim
it-tel, z.B
. unter Verw
endung viraler Vektoren,
Antibiotika, A
ntiemetika, V
irustatika, u.a.
Offen, blind, doppelblind, cross over, etc.
Zu
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267266
Bei der A
bgabe des Studienmedikam
entes an den Prüfarzt ist eine genaue Vorge-
hensweise einzuhalten:
Tab. 8: Abgabe der Prüfarzneim
ittel•
genaues Procedere lt. Studienordner•
Absprache m
it dem jew
eiligen Prüfarzt bzw. dem
Pflegepersonal derStation oder der study nurse, vor allem
bei Arzneim
itteln, die aus Stabili-tätsgründen eine zeitnahe A
pplikation erfordern•
Absprache m
it dem Transportdienst
•E
inhaltung der Transportbedingungen, z.B. K
ühllagerung, Lichtschutz,Transportzeit•
Dokum
entation der Abgabe: Person, D
atum, Z
eitpunkt
Tab. 7: Z
ubereitung (falls gewünscht)
•Festlegung der berechtigten Personen
•E
s gelten die allgemeinen B
edingungen für die Herstellung von A
rznei-m
itteln: GM
P, PIC, G
CP, A
rzneibücher•
Herstellung entsprechend den V
orschriften, die vom Sponsor im
Studyfile bindend vorgeschrieben sind•
Eine A
bweichung von den V
orgaben des Sponsors ist auch bei Vorliegen
anderer Erkenntnisse der m
edizinischen und pharmazeutischen W
issen-schaft nicht gestattet (z.B
. in Bezug auf H
altbarkeitsdaten, einzelneSchritte des
Herstellungsprocederes)
•B
ei i.v.-Zubereitungen:
Für jeden Patienten imm
er genau definierte Anzahl von V
ials verwenden
•K
eine Weiterverw
endung angebrochener Vials für andere Patienten
(erschwert das Führen der D
rug-accountability list (Bestandsliste)
•K
ennzeichnen der zubereiteten Studienmedikam
ente mit dem
vomSponsor vorgesehenen E
tikett•
Auf jeden Fall K
ennzeichnen mit einem
Etikett “Z
ur Klinischen Prüfung
bestimm
t“•
Dokum
entation der Zubereitung im
Studienordner – z.B. m
it einem vom
Sponsor mitgelieferten Z
weitetikett, w
eiterhin Nam
e der herstellendenPerson, D
atum, U
hrzeit•
Aufbew
ahren der verwendeten V
ials (z.B. E
intüten und mit Studienetikett
versehen), Leerbehälter (z.B. bei Tabletten) oder B
lister
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n
Sind diese grundsätzliche Voraussetzungen erfüllt, m
üssen im V
orfeld einer konkre-ten Studie w
eitere Punkte geklärt werden. D
iese sind in Tabelle 4 aufgeführt.
Nach V
orliegen des Votum
s der Ethikkom
mission und A
bschluss aller Vorberei-
tungen ist die Vorbereitungsphase der K
linischen Prüfung abgeschlossen. Mit der
sogenannten “Initiation visit“ wird der Startschuss für die H
auptphase der Klini-
schen Prüfung gegeben.
Für den korrekten Ablauf innerhalb der A
potheke sind folgende Punkte zu beach-ten (Tabelle 5 – 11):
Die Lagerung der Prüfarzneim
ittel muß ebenfalls vorgegebenen K
riterien entspre-chen:
Häufig ist bei K
linischen Arzneim
ittelprüfungen von Onkologika die Z
ubereitung
in der Apotheke zw
ingend geboten. Sie erfolgt dort unter den gleichen Qualitäts-
und Sicherheitsstandards wie bei der üblichen Z
ytostatika-Herstellung.
Tab. 5: E
intreffen der Studienmedikam
ente•
Festlegung des Em
pfangsberechtigten
•B
earbeitung ausschließlich durch vorher benannte und erfasste Berechtigte
•K
ontrolle auf Vollständigkeit und U
nversehrtheit, Einhaltung der Trans-
portbedingungen
•D
okumentation des W
areneingangs – Em
pfangsbestätigung•
Doppel der E
mpfangsbestätigung an Sponsor zurücksenden
•D
okumentation des Z
ugangs und Bestandes in der D
rug accountability
list (Bestandsliste)
Tab. 6: Lagerung; Zugangsberechtigung und E
ntnahme der Prüfarzneim
ittel•
Getrennt von zugelassenen A
rzneimitteln
•V
erschlossener Schrank, Kühlschrank, T
iefkühlschrank•
Regelung der Z
ugangs- und Entnahm
eberechtigung, möglichst nur w
enige
Personen
•Ü
berwachung der Lagerbedingungen (Luftfeuchtigkeit, Tem
peratur)
•sofortige D
okumentation in der B
estandsliste bei jeder Entnahm
e
Zu
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n
269268
Die T
ätigkeiten aller an der Studie beteiligten Partner wird durch den M
onitorregelm
äßig überwacht. Jeder seiner B
esuche sollte durch den zuständigen Pharma-
zeuten sorgfältig vorbereitet werden. In der R
egel sind folgende Besuche (V
isits)
vorgesehen (Tabelle 12):
Tab. 12: A
udits – Abfolge und Inhalt
Vor Studienbeginn: Start up visit•
Inspektion der Lagerräume
•Schränke zur A
ufnahme der Prüfarzneim
ittel•
Zubereitungsräum
e
•Inspektion der A
bläufe (z.B. der Z
ytostatika-Hherstellung)
•Inform
ation über die Studie•
Absprache des geforderten Procederes
Zwischenbesuche, nach Abrede (ca. alle 6 W
ochen)•
Kontrolle der ordnungsgem
äßen Verw
endung der Studienmedikam
ente
•K
ontrolle der ordnungsgemäßen Lagerung
•K
ontrolle der ordnungsgemäßen Z
ubereitung
•A
bgabe•
Retournierte B
ehältnisse und Prüfarzneimittel
•D
okumentation
Abschluss-A
udit•
Kontrollen w
ie oben
•Festlegung des Procedere für die R
ückführung oder Vernichtung nicht
verwendeter Studienarzneim
ittel
•Festlegung der A
ufbewahrung bzw
. Rückführung von Studienm
edika-
menten
•A
rchivierung der Studiendokumente:
•M
indestens 15 Jahre Aufbew
ahrung unter Wahrung der datenschutz-
rechtlichen Auflagen
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Bezüglich der R
ücksendung von Studienmaterial an die A
potheke seien die in
Tabelle 9 vermerkten Punkte genannt:
Neben diesen A
ufgaben werden des öfteren w
eitere Dienstleistungen vom
Sponsor
an den Klinischen Pharm
azeuten delegiert.
Tab. 11: U
nterstützung bei der Random
isierung•
bei Vergleich zw
eier unterschiedlicher Regim
e gleicher Indikation•
Vergleich V
erum/Placebo
•V
ergleich Prüfarzneimittel gegenüber Standardarzneim
ittelB
eispielhafte, einfachste Vorgehensweise:
•durch m
athematische V
erfahren wird von einem
Institut für Medizini-
sche Informatik eine R
andomisierungsliste erstellt
•entsprechende R
andomisierungs –E
nvelopes werden dem
zuständigenK
linischen Pharmazeuten zur V
erfügung gestellt•
dem Pharm
azeuten wird vom
Prüfarzt eine entsprechende Random
isie-rungsnum
mer m
itgeteilt oder•
der Pharmazeut erfragt die R
andominiserungsnum
mer bei der zuständigen Stelle
•nach dieser R
andomisierungsnum
mer w
ird dem Patienten eine R
an-dom
sierungs-Um
schlag zugeteilt•
in diesem R
andomisierungsum
schlag wird festgelegt, w
elches Therapie-
Regim
e der Studienpatient erhält
Tab. 9: Rücksendungen an die A
potheke•
Bei Z
ubereitung von Studienmedikam
enten auf Station: Rücksendung
von Leerbehältnissen an die Apotheke: A
nnahme, K
ennzeichnung undD
okumentation, Lagerung
•B
ei Rücksendung nicht verw
endeter Prüfarzneimittel: A
nnahme, K
enn-zeichnung, D
okumentation, Lagerung; auf keinen Fall W
eiterverwen-
dung für anderen Studienpatienten•
Ggf. nach A
bsprache mit dem
Monitor: R
ücksendung an Hersteller zur
Vernichtung, D
okumentation der R
ücksendung•
Ggf. nach A
bsprache mit dem
Monitor: Z
ählung, Vernichtung, D
oku-m
entation der Vernichtung
Tab. 10: U
nterstützung bei der Verblindung, z.B. bei einfach blinden oder
Doppelblind-Studien
Lösungsansätze abhängig von der Arzneiform
des Prüfarzneimittels, z.B
.V
erdeckung von Farbunterschieden durch Um
hüllung, Verkapslung, etc.
Zu
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n
271270
Stu
ttgart 2001
3. Bekanntm
achung der Neufassung der A
llgemeinen V
erwaltungsvorschrift zur A
nwendung der A
rzneiprüfrichtlinien
4. Grundsätze für die ordnungsgem
äße D
urchführung der klinischen Prüfung von Arzneim
itteln v. 9.12.1987, BA
nz. S.
16617
5. Empfehlung über die M
indestanforderungen an die pharmakologische – toxikologische Prüfung als V
oraussetzung
für den Beginn der onkologischer A
rzneimittel bei M
enschen v. 21.6.1988, BA
nz. S. 2965
6. Überw
achung der klinischen Prüfung – Beschluss der A
G der leitenden M
edizinalbeamten der B
undesländer v. 19./
20.5.1987, geändert am 9.11.1987
7. Herstellung applikationsfertiger Zytostatikalösungen in A
potheken, Bundesgesundheitsblatt 9/98, S
. 404
8. Richtlinie über die analytischen, toxikologisch-pharm
akologischen und ärztlichen oder klinischen Vorschriften und
Nachw
eise über Versuche m
it Arzneispezialitäten (/5/318/EW
G)
9. Developem
ent pharmaceutics (Ja. 1998), EG
-Dok. CPM
P/QW
P/155/96
10. Haltbarkeitsversuche an W
irkstoffen und Fertigerzeugnissen (Juli 1988)
11. Gene therapy products (D
ec. 1994), EG-D
ok. III/5863/93 Final
12. Good Clinical Pratice for Trials on m
edicinal products in the European Comm
unity (july 1990)
13. Pre-clinical evaluation of anticancer medicinal products (July 1998), EG
-Dok. CPM
P/SW
P/997/96
14. Clinical trials with haem
atopoietic growth factors (M
arch 1996), EG-D
ok. CPMP/EW
P/555/95
15. Manufacture of investigational m
edicinal products, EG-D
oc. L/comm
on/Insp/3004rev.
16. Good Clinical Pratice: G
uideline for Essential Docum
ents for the Conduct of a Clinical Trial, EG-D
ok. III/5085/94
17. Guideline for G
ood Clinical Pratice (June 1996), EG-D
ok. CPMP/ICH
/135/95
18. Explenatory note and comm
ents to the ICH harm
onisited tripartite guideline EG: note for guidance on good clinical
pratice, EG-D
oc. CPMP/768/97
19. Structure and content of clinical study reports (July 1996), EG
-Dok. CPM
P/ICH/137/95
20. General considerations for clinical trials (S
ept. 1997), EG-D
ok. CPMP/ICH
/291/95
21. Übereinkom
men über M
enschenrechte und Biom
edizin (April 1997) Q
uelle???
22. Erläuterungen zum Ü
bereinkomm
en über Menschenrechte und B
iomedizin Q
uelle???
23. Leitfaden einer Guten H
erstellungspraxis für pharmazeutische Produkte (S
ept. 1989), PIC-Dok. PH
5/89
24. Good m
anufacturing pratices for pharmaceutical products (1992), W
HO
Technical Report S
eries, No 823, 1992
25. GM
P: Supplem
entary Guidelines for the m
anufacture of pharmaceutical excipients (1999)
26. Empfehlung für Ä
rzte, die in der biomedizinischen Forschung am
Menschen tätig sind (D
eklaration von Helsinki,
1996) Quelle???
27. Richtlinien für eine sachgerechte Lagerhaltung (G
ood Storage Pratice , FIP 1980)
28. Meng., G
. et al. , GCP: S
tandard-Arbeitsanw
eisungen, Pharm Ind, 1995; 57: 808-17
29. Deutsche Krebsgesellschaft e.V., H
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rzneimittelprüfung in der
Onkologie, Checkliste G
ood Clinical Pratice, Basel: Karger 1993
30. Strehl, E., Fuchs, J., D
ie klinische Arzneim
ittelprüfung – Stationen und Ziele unter B
erücksichtigung organisatori-
scher und rechtlicher Aspekte, PZ Prism
a 1996; 4: 250-6
31. Hoppe-Tichy, T., Klinische Studie – D
ie Krankenhausapotheke ist involviert, Krankenhauspharmazie, 1997, 8:36165
32. Feiden, K. Klinische Prüfung von Arzneim
itteln, die Rolle des Krankenhausapothekers Krankenhauspharm
azie, 1997,
8:366-68
33. Möller, H
. u. Irsch, E.-M., G
ute klinische Praxis für die klinische Prüfung, Krankenhauspharmazie, 1997, 8:369-73
34. van Gem
mern, R
. et al., Zentrale Studienzubereitung und GCP, Krankenhauspharm
azie 1997, 8: 374-81
Zu
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n
Die vorangegangenen B
edingungen gelten imm
er dann, wenn die R
ollen der ein-zelnen Partner eindeutig zugeordnet sind und die arzneim
ittelrechtlichen Voraus-
setzungen unzweifelhaft erfüllt w
erden.
Etw
as kritischer muß m
an Studien betrachten, in der die Risiken für den beteiligten
Pharmazeuten w
eniger bekannt sind, weil bisher diese A
ufgaben noch gar nicht
oder nur in wenigen Fälle von K
linischen Pharmazeuten übernom
men w
urden.
Siehe dazu Tab. 13.
Literaturverzeichnis:
1. Arzneiprüfrichtlinien, S
amm
lung nationaler und internationaler Richtlinien, H
rsg. Feiden, K. einschließlich 17.
Ergänzungslieferung, Stuttgart 2001
2. Wilson –B
lanke, Apotheken- und A
rzneimittelrecht, H
rsg. Gebler, H
., einschließlich 43. 139.) Ergänzungslieferung,
Bei neuartigen Substanzen und D
arreichungsfor-m
en übernimm
t der Apotheker besondere
Mitverantw
ortung für das Inverkehrbringen des
Arzneim
ittels.D
ie Abgabe kann von einer K
rankenhausapothe-
ke nur erfolgen, wenn die betroffenen K
ranken-
häuser zum V
ersorgungsbereich der Apotheke
gehören. Ansonsten m
uss eine Herstellungserlaub-
nis bei der zuständigen Behörde beantragt
werden. D
ies gilt auch, wenn nur ein reines
Um
packen oder Um
etikettieren von Arzneim
it-teln erfolgt.
Der H
erstellungsplatz muss z.B
. als gentechni-
scher Arbeitsplatz von der zuständigen B
ehördegenehm
igt werden. E
s gelten die besonderen
Um
gangsvoraussetzungen.
Tab. 13: Besonderheiten
bei klinischen Arznei-
mittelprüfungen
Lösungsansätze
Von Prüfärzten eigenver-
antwortete Studie –
Prüfarzt tritt hier als
Sponsor aufB
ei multizentrischen
Studien
Bei Studien m
it genthera-
peutischen Arzneim
ittel, indenen ein U
mgang,
Zubereiten, etc. m
it dem
Medikam
ent erfolgt
Zu
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E
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ge
n
273272
kums im Blut (ca. 5-7 l) und in den anderen Körperkompartimenten geht dieBerufsgenossenschaft BGW davon aus, dass der Massengehalt in Körperflüssigkei-
ten von Patienten unterhalb 0,1 % liegt [9].
Ausgenommen von dieser Regel sind die Ausscheidungen nach “Hochdosistherapi-en“ (s.u.) bzw. erbrochener Mageninhalt nach oraler Zytostatikagabe, da hier der
Massengehalt an krebserzeugenden Zytostatika 0,1% ggf. überschreiten kann.
Leider geht weder aus der TRGS 525 noch aus dem Merkblatt M 620 hervor, abwelcher Substanzmenge pro applizierter Dosis eine Therapie als Hochdosistherapie
gilt. Im Zuge neuerer Therapieschemata und verbesserter Supportivtherapie gelten
heute Regeldosen als normal, die vor einigen Jahren noch als “Hochdosis“ angese-hen wurden. Zum Beispiel findet man in der Literatur der 90er Jahre noch den
Hinweis auf eine 5 FU-Maximaldosis von 1,5 g / Tag – heute gilt eine Regeldosis
von 2600 mg/m² als normal. Gegebenenfalls sollte bei einzelnen Schemata daher
nachgerechnet werden, ob die Grenze von 0,1 % noch unterschritten bleibt.
Ausscheidungswege und -dauer zytostatischer SubstanzenEs existieren verschiedene Veröffentlichungen [2,3,4,5,6,7], in denen die Dauerder Ausscheidung relevanter Mengen sowie der Ausscheidungsweg und die emp-
fohlene Dauer der Schutzmaßnahmen diskutiert werden. Die Ergebnisse sind in
Tabelle 1 zusammengefasst.
Ausscheidung nach Instillationen in KörperhöhlenUntersuchungen über den Gehalt an Zytostatika in Körperflüssigkeiten liegen z.B.
für eine intraperitoneale Applikation von Mitoxantron bei fünf Personen mit mali-gnem Ascites vor [10]. Nach einer intraperitonealen Gabe von 20 – 50 mg/m²
betrug die Konzentration in der Peritonealflüssigkeit im Mittel 8700 ng/ml nach 4
h und 490 ng/ml nach 168 h. Eine systemische Absorption von Mitoxantron ausder Peritonealflüssigkeit ins Blut fand nur in sehr geringem Ausmaß statt. In der o.g.
Studie wurde die Peritonealflüssigkeit nach 4 h abgelassen. Dabei wurden zwischen
7 und 30 % der applizierten Dosis in der abgelassenen Flüssigkeit wiedergefunden.Eine Untersuchung zur intrapleuralen Mitoxantron-Therapie bei malignen Pleu-
raergüssen [11] ergab bei einer Dosis von 30 mg Konzentrationen von bis zu 10 �g Mitoxantron pro ml Pleuraflüssigkeit in den ersten 20 h nach Instillation, wobei
Zusammenarbeit mit den onkologisch-therapierenden Einrichtungen
4.9. Umgang mit Ausscheidungen
Ausscheidungen von Patienten, die mit Zytostatika behandelt werden,können nennenswerte Mengen an zytotoxischen Substanzen enthal-ten.
Der Umgang mit Ausscheidungen erfolgt unter Berücksichtigung desGesundheitsschutzes aller involvierten Personengruppen und der je-weils gültigen Abfallvorschriften und Entsorgungsbestimmungen (siehe4.1 Entsorgung).
Thanke Mehrtens, Hannover
Untersuchungen zur Pharmakokinetik antineoplastischer Substanzen haben ge-zeigt, dass die davon ausgehende potentielle Gefährdung der Ärzte und des Pflege-
personals nicht mit der Applikation der Zytostatika endet. Die Ausscheidungen
von Patienten, die mit Zytostatika behandelt werden, können noch nennenswerteMengen an zytotoxisch wirksamen Substanzen enthalten. Dabei kann es sich um
das Zytostatikum oder dessen aktive Metaboliten handeln. In Untersuchungen litt
exponiertes Personal geringfügig, aber signifikant häufiger als Kontrollpersonenunter gastrointestinalen Symptomen wie Durchfall oder neurologischen Sympto-
men (Kopfschmerzen). Der Hautkontakt mit zytotoxischen Substanzen wurde als
Ursache identifiziert [1]. Im Zuge der Verlagerung der Zytostatikatherapien vom
stationären in den ambulanten Bereich sind auch Angehörige von Krebspatientenvon dieser Problematik betroffen.
Rechtliche GrundlagenLaut TRGS 525 [8], Kapitel 5.2.4 sind Körperflüssigkeiten von Patienten unter
CMR-Therapien nicht als Gefahrstoffe einzustufen. Diese Aussage bezieht sich auf
die Gefahrstoffverordnung, die krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffeund Zubereitungen nur dann als Gefahrstoff einstuft, wenn der darin enthaltene
Stoff den Massengehalt von 0,1 vom Hundert erreicht oder überschreitet. Auf-
grund des Verdünnungseffektes des vom Patienten aufgenommenen Zytostati-
Zusammenarbeit mit den onkologisch-therapierenden Einrichtungen
275274
3)Entsorgung der K
örperflüssigkeitenA
usscheidungen, bei denen mit einem
Gehalt an zytotoxischen Stoffen von w
eni-
ger als 0,1 % zu rechnen ist, w
erden über die Kanalisation entsorgt. E
rbrochener
Mageninhalt nach oraler G
abe von Zytostatika sow
ie die Ausscheidungen von
Patienten, die eine Hochdosistherapie erhalten, sind als Sonderm
üll zu entsorgen.
Liegt zwischen der E
innahme des Z
ytostatikums und dem
Erbrechen ein Z
eitinter-
vall von mindestens zw
ei Stunden, so dürfte der Massengehalt des Z
ytostatikums
unter 0,1 % liegen und dam
it die einfachere Entsorgung über die K
analisation
möglich sein.
4)Entsorgung kontam
inierter Materialien
Kontam
inierte Wäsche sollte feucht gehalten w
erden und wie Infektionsw
äsche
gesondert verpackt und gekennzeichnet in die Wäsche gegeben w
erden. Ist eine
mögliche G
efährdung für das Personal des Transportdienstes bzw. der W
äschereinicht auszuschließen, so sollte die W
äsche entsprechend den abfallrechtlichen Vor-
schriften entsorgt werden.
5)Reinigung kontam
inierter FlächenD
ie Flächen sind mit einem
für die Dekontam
ination der betreffenden Substanz
geeigneten Mittel, ggf. einem
handelsüblichen Flächendesinfektionsmittel, m
ehr-m
als abzuwischen. Siehe dazu auch K
apitel 4.2 “Dekontam
ination nach unbeab-
sichtigter Freisetzung“.
Um
gang mit A
usscheidungen von Patienten unterZ
ytostatikatherapie im am
bulanten Bereich
1)Information
Informationen sollten dem
Patienten oder dem A
ngehörigen in adäquater Formbeim
Beratungsgespräch m
ündlich und wenn m
öglich schriftlich mitgegeben w
er-
den. Sämtliche H
andlungsanweisungen bedürfen einer E
rläuterung. Weiterhin sollte
darauf hingewiesen w
erden, dass Kontam
inationen der Um
gebung unbedingt ver-m
ieden werden m
üssen (ein Teppichboden lässt sich kaum dekontam
inieren). Auch
praktische Hinw
eise, wie z.B
. das Benutzen einer ggf. vorhandenen G
ästetoilette
für 48 Stunden oder der Tipp, dass sich M
änner während des W
asserlassens hinset-
Zu
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E
in
ric
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ge
n
die Werte sehr stark interindividuell streuten. C
a. 15 % der intrapleural applizierten
Dosis gelangten in den system
ischen Kreislauf. A
uch hier zeigte sich eine hohe
interindividuelle Schwankungsbreite, so dass die Plasm
akonzentration an Mitoxan-
tron in Einzelfällen so hoch w
ar wie nach i.v. A
pplikation.
Bei B
laseninstillationen von Mitom
ycin wird ein geringer Teil des Z
ytostatikums
resorbiert. Es ist daher davon auszugehen, dass die applizierte D
osis fast quantitativüber den U
rin ausgeschieden wird (intensive B
laufärbung). Da für die B
laseninstil-
lation eine Dosis von 20 –40 m
g Mitom
ycin in 20 – 40 ml Flüssigkeit em
pfohlen
wird, d.h. bereits eine K
onzentration von 0,1 % vorliegt, enthält der U
rin zwar
quantitativ hohe Mengen eines Z
ytostatikums, dessen K
onzentration im R
egelfall
aber knapp unter der Höchstgrenze von 0,1 %
liegen wird und dam
it nach gelten-
der Rechtslage nicht als G
efahrstoff gilt.
Um
gang mit A
usscheidungen von Patienten unterZ
ytostatikatherapie im stationären B
ereich
1)Information
Pflegende und Ärzte sollten im
Rahm
en der jährlichen Unterw
eisungen zu Aus-
scheidungsweg und –dauer der Substanzen, die in ihrem
Arbeitsbereich eine R
olle
spielen, informiert w
erden. Samm
elurine bei zytostatisch behandelten Patientensollten w
ährend der ersten zwei Tage verm
ieden werden. Sow
eit möglich, sollten
auch Angehörige Inform
ationen erhalten, wobei dies besonders im
Bereich der
Kinderonkologie (W
indelwechsel!) von großer W
ichtigkeit ist. Informationen für
Angehörige sollten in verständlicher Form
gefasst und Em
pfehlungen unkompli-
ziert durchzuführen sein.
2)SchutzkleidungB
ei der Entsorgung von zytostatikahaltigen A
usscheidungen sind auf jeden Fall
Schutzhandschuhe (Zytostatikaschutzhandschuhe, ggf. zw
ei Paar normale U
nter-
suchungshandschuhe übereinander) zu tragen. Bei größeren V
erunreinigungen istSchutzkleidung entsprechend den E
mpfehlungen der B
GW
(Persönliche Schutz-
ausrüstung bei unbeabsichtigter Freisetzung von CM
R-A
rzneimitteln, siehe auch
Kapitel 3.2. “Persönliche Schutzausrüstung“) zu tragen.
Zu
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E
in
ric
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ge
n
277276
ent innerhalb von zwei Stunden nach oraler G
abe eines Zytostatikum
s, so kann dasE
rbrochene entweder über die Toilette entsorgt w
erden (mehrm
als nachspülen,
mehrm
alige Reinigung kontam
inierter Flächen mit H
aushaltsreiniger oder einem
von der Apotheke em
pfohlenen Präparat). Alternativ kann das E
rbrochene auchgut verpackt in M
üllbeutel über den Müll entsorgt w
erden.
4)Entsorgung kontam
inierter Materialien
Im B
eratungsgespräch ist darauf hinzuweisen, dass eine K
ontamination von Pol-
stern und Teppichen, Kissen, D
ecken oder Matratzen unbedingt zu verm
eiden ist
(Matratzenschutzbezug em
pfehlen). Eine D
ekontamination w
ird schwierig, w
ennnicht gar unm
öglich sein. Kontam
inierte Kleidung, B
ettwäsche oder H
andtücher
sollten unverzüglich gewechselt w
erden und (wenn m
öglich bei erhöhtem W
asser-
stand / Intensivwäsche) in der W
aschmaschine gew
aschen werden.
5)Reinigung kontam
inierter FlächenD
ie Flächen sind mit einem
für die Dekontam
ination der betreffenden Substanz
geeigneten Mittel m
ehrmals abzuw
ischen. Im B
eratungsgespräch ist ein geeignetessubstanzbezogenes M
ittel, ggf. ein Haushaltsreiniger, zu em
pfehlen.
Literatur:
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., Vollmer, W
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lass, A.G
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ith acute
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efahrstoffe TRG
S 525 “U
mgang m
it Gefahrstoffen in Einrichtungen zur hum
anmedizinischen
Versorgung“, B
undesarbeitsblatt 5 / 1998
Zu
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E
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zen sollten, erleichtern den Patienten und Angehörigen die praktische U
msetzung
der gegebenen Informationen.
2)SchutzkleidungE
mpfehlungen zum
Minim
um an Schutzkleidung beinhalten das B
enutzen haus-
haltsüblicher Gegenstände bzw
. Kleidung. H
aushaltshandschuhe können zum
Entsorgen kontam
inierter Ausscheidungen benutzt w
erden, müssen aber sofort
nach dem B
enutzen nach innen gekrempelt ausgezogen und entsorgt w
erden.
Danach ist ein gründliches H
ändewaschen erforderlich. A
uf Schutzkleidung kann
im häuslichen B
ereich verzichtet werden, w
enn im B
eratungsgespräch darauf hin-gew
iesen wurde, dass m
öglicherweise kontam
inierte Kleidung sofort gew
echselt
und gereinigt wird.
Das B
ereithalten einer Art “Spill-Set“ kann im
Sinne der Pharmazeutischen B
etreu-
ung von Krebspatienten als Serviceleistung anzusehen sein. D
as Set sollte substanz-bezogen sein und eine ausreichende Z
ahl an Schutzhandschuhen, eine oder mehre-
re flüssigkeitsabweisende Schürzen, ggf. Schutzbrille und Ü
berschuhe sowie ein
auf die Substanz abgestimm
tes Dekontam
inationsmittel für Flächen enthalten. E
sem
pfiehlt sich, dieses Set für Therapien m
it Substanzen, die in kurzer Zeit und
überwiegend renal ausgeschieden w
erden (z.B. C
arboplatin), zusamm
enzustellen
und bereitzuhalten. Bei Substanzen, die über einen längeren Z
eitraum in geringe-
ren Mengen pro Tag ausgeschieden w
erden, ist mindestens eine Inform
ation zum
Minim
um an Schutzkleidung m
itzugeben.
Bei der A
bgabe oraler Zytostatika ist dam
it zu rechnen, dass bei Erbrechen inner-
halb von zwei Stunden nach E
innahme des A
rzneimittels Flächen kontam
iniertw
erden. Ein geeignetes M
ittel zur Dekontam
ination von Flächen ist daher im B
era-
tungsgespräch zu empfehlen. (siehe K
apitel 4.2. “Dekontam
ination nach unbeab-
sichtigter Freisetzung“)
3)Entsorgung
Im am
bulanten Bereich spielen H
ochdosistherapien in der Regel keine R
olle. Aus-
scheidungen von Patienten unter Zytostatikatherapie können daher über die K
ana-
lisation entsorgt werden, da davon ausgegangen w
ird, dass der Anteil an krebserzeu-
genden und erbgutverändernden Substanzen unter 0,1 % liegt. E
rbricht der Pati-
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279278
Urin: unverändert bis zu
25 % über 48 h; gesam
tbis zu 62 %
über 48 h(7)
Urin: 71-96 %
in 24 h inForm
von Metaboliten (1)
Urin: 20 %
unverändertin 24 h (1,2)U
rin: Ausscheidung v.a.
in den ersten 6 h nachInjektion (6) evt. R
ot-färbung des U
rins über48 h (1)
Urin: bis zu 15 %
*über 5 Tage, evt. R
ot-färbung des U
rins über48 h (7)evt. R
otfärbung desU
rins über 48 h (1)U
rin: 40-60 %, haupt-
sächlich unverändertinnerhalb von 48-72 h (1)U
rin : nach i.v. Bolusgabe
60 % in Form
vonM
etaboliten in 24 h;nach Infusion 40 %m
etabolisiert in 24 h und60 %
metabolisiert in 72
h (8)U
rin: nach i.v. Bolusga-
be 15 % unverändert in
24 h, nach Infusion 4 %unverändert über 24 h(7)
5Tage
(nachoralerA
ppli-kation)
7 Tage(4)7 Tage(4)
2 Tage(1)7 Tage(7)
5 Tage(4)7 Tage(7)
5-7Tage(beioralerG
abe!)(7)
Cyclophospha-
mid
Cytarabin
Dacarbacin
Dactinom
ycin
Daunorubicin
Docetaxel
Doxorubicin
Epirubicin
Etoposid
Fludarabin
Fluorouracil
3 Tage
1 Tag (2)
1 Tag (2)5 Tage(4)2 Tage(4)
1 Tag (6)
6 Tage(7)
7 Tage(4)4 Tage(7)
3 Tage
2 Tage(7)
Ausscheidung von bis zu
4 % der D
osis nach i.v.G
abe über die FaecesA
usscheidung auch überSchw
eiß und Speichel(enthält bis zu 77 %
derPlasm
akonzentration)>
Schutzmaßnahm
enüber 3 Tage
Ausscheidung über die
Galle in den ersten 24 h
ca. 20 % * (6)
Faeces aus Hauptaus-
scheidungsweg (1)
bis zu 85 % * w
erdenüber die Faeces ausge-schieden (7)
bis zu 15 % w
erden überdie Faeces ausgeschieden(7)
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9. Merkblatt M
620 “Sichere H
andhabung von Zytostatika“, Berufsgenossenschaft für G
esundheitsdienst und
Wohlfahrtpflege, S
tand Oktober 1998
10. Nagel, J.D
. et al.: Clinical pharmacokinetics of m
itoxantrone after peritoneal administration, Cancer Chem
other
Pharmacol (1992), 29, 480-484
11. Musch, E. et al.: Intrapleurale M
itoxanthron-Therapie zur Behandlung m
aligner Pleuraergüsse, Aktuelle onkologie,
Bd. 66, 1992, S
. 1-17
Tabelle 1:
weitere
Informationen
Arzneistoff
Ausscheidungsrate
nach der Anw
endungE
mpfohlene
Dauer für das
Tragen vonSchutzkleidung
Urin Faeces
Am
sacrin
Bendam
ustin
Bleom
ycin
Busulfan
Carboplatin
Carm
ustin
Chloram
bucil
Cisplatin
Urin: 20 %
* in 8h, bis42 %
* in 72 h (1)U
rin: fast vollständig*innerhalb von 4 h (3)U
rin: unverändert bis zu68 %
über 24 h (2,7)
Urin: 60 –80 %
* inner-halb der ersten 24 h (1)U
rin: 60-70 % inner-
halb von 96 h in Formvon M
etaboliten (1)
Urin: bis zu 67 %
* in24 h (7)U
rin: bis zu 75 % * in 5
Tagen (7)
48 h (2)
6 h
3 Tage(4,7)1 Tag (2)
1-2 Tage(5)4 Tage(1)
2 Tage(7)7 Tage(7)
nur geringfügige Elimi-
nation über die Galle (1)
Ausscheidung über die Fae-ces vernachlässigbar klein (6)
Ausscheidung von ca. 1 %
der Dosis über die Faeces,
10 % der D
osis werden als
CO
2 ausgeschieden (1)
biliäre Ausscheidung, be-
trägt weniger als 10 %
(1)
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281280
Urin: 5-10 %
der Dosis
unverändert in 24 h (1)
Urin: ca. 10 %
derD
osis in 24 h (1)
Urin: 1,5 %
unverändertin 8 h, 4,2 %
metaboli-
siert in 12 h (1)U
rin: 20 – 60 % * (1)
Urin: 22 %
unverän-dert in 24 h (1), davon90 %
innerhalb derersten 6 h
Temozolom
id
Teniposid
Thioguanin
Thiotepa
TopotecanTreosulfan
3 Tage(2,8)
1 Tag (5)3 Tage(5)
2 Tage (8)1 Tag (8)
vollständige Resorption
(biliäre Ausscheidung
vernachlässigbar) (1)A
usscheidung von ca. 10%
der Dosis über die
Faeces (6)
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Urin: fast vollständige
Ausscheidung, haupt-
sächlich in Form von
Metaboliten in 24 h (1)
Urin: 50-80 %
in 24 h(7)
50-66 %* in 24 h (8,9)
Urin: nach oraler G
abe28 %
* in 24 h; nach i.v.G
abe 56 %* in 24 h (7)
Urin: 10–20 %
, unme-
tabolisiert, 10-40 %m
etabolisiert in 24 h (7)U
rin: bei niedrigerD
osierung 40-50 %*
in 48 h, bei hoherD
osierung bis zu 90 %* in 48 h (7)
Urin: unverändert bis
zu 6,5 % über 5 Tage,
metabolisiert bis zu 3,6
% über 5 Tage (7),
evt. Blaugrünfärbung
des Urins über 24 h
(7)
Urin: 40-50%
derD
osis* in 24 h (8)U
rin: bis zu 13 %unverändert (2)
Urin: 5 %
unverändert,25-70 %
als Metaboli-
ten in 24 h (7)
Gem
citabin
Hydroxycarb-
amid
Idarubicin
Ifosfamid
Lom
ustin
Melphalan
Mercaptopu-
rinMethotrexat
Mitom
ycinM
itoxantron
Nim
ustinO
xaliplatin
Paclitaxel
Procarbacin
1 Tag
2 Tage(7)4 Tage(3,8)2 Tage (5)4 Tage(8,9)2 Tage(7)
2-3 Tage(7)
3 Tage(7)
1 Tag (5)6 Tage(7)
4 Tage (8)3 Tage(8)
2 Tage(7)
7 Tage(3)
7 Tage(7) (beioralerG
abe)5 Tage(7)
7 Tage(7)
7 Tage(7)
Faeces: 20 – 50 % der
Dosis * über 6 Tage nach
oraler Gabe
Faeces: Ausscheidung vonbis zu 9 %
der Dosis nach
i.v. Gabe (7) N
ach Hoch-
dosistherapie kann dieK
onzentration * im U
rinbis zu 5 m
g/ml betragen. (7)
Faeces: bis zu 18 % *
über 5 Tage (7)
Ausscheidung von 40 %
der Dosis in unveränder-
ter Form über die G
alleinnerhalb 24 h (10)gute A
bsorption aus demG
I-Trakt (7), innerhalbvon 96 h w
erden 4-12 %der D
osis über die Faecesausgeschieden (1)
Zu
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283282
turierten Vorgehensweise der Mitarbeiter der Zytostatika-Abteilung. Eine Vor-aussetzung der Durchführung von therapiebegleitender Beratung und Betreu-
ung ist die Übermittlung relevanter Daten durch den Arzt (siehe hierzu Punkt
3.5.1. Anforderungsformular).Die direkte Beratung und Betreuung erfolgt, wenn persönliche Patientenkon-
takte möglich sind.
Die Reihenfolge der strukturierten Beratung:
a. Erster Kontakt mit dem ApothekerDer erste Kontakt sollte für eine Beratung zur aktuellen Chemotherapie und
der Begleitmedikation genutzt werden. Wichtige Beratungsinhalte bezüglich
der verordneten Zytostatika sind:
• Art der Infusionslösung und Kurzbeschreibung der qualitätsgesichertenZubereitung
• Aufbewahrungshinweise bei der Anwendung von Pumpen
• Einnahme-/ Anwendungshinweise• Art und Ort der Wirkung
• Unerwünschte Wirkungen, die auftreten können (Sinn der prophylakti-
schen und bedarfsgerechten Anwendung der Supportivmedikation erläu-tern und auf Hilfsmittel wie z.B. das Anpassen einer Perücke hinweisen)
• Hinweis auf Wechselwirkungen mit anderen bereits angewendeten Arz-
neimitteln, Nahrungsmitteln und unkonventionelle Mitteln (CAM), so-
weit der betreuenden Apotheke bekannt• Gesprächsnotiz oder Informationsbroschüre über die verordnete Chemo-
therapie mitgeben
• Möglichkeit und Nutzen einer kontinuierlichen Betreuung aufzeigen (z.B.Patientenkarte, telefonische Rückfragen)
• Dokumentation der Inhalte des ersten Gespräches
b. Erstes Folgegespräch zu Beginn des nächsten TherapiezyklusWenn vom Patienten nach dem ersten Gespräch der Wunsch für eine therapie-
begleitende Betreuung durch die Apotheke geäußert wird, ist ein erneutes Ge-
Pharmazeutische Betreuung des Patienten
5. Pharmazeutische Betreuung des Patienten
Die strukturierte, qualitätsorientierte Dienstleistung der Beratung undBetreuung onkologischer Patienten durch den zuständigen Apothe-ker sollte erstmalig unmittelbar vor oder während der ersten Chemo-therapie stattfinden.
Die Inhalte der Beratung zu den eingesetzten Zytostatika und Sup-portiva umfassen Wirkung, Wirkungsort, Art der Anwendung, pra-xisrelevante Nebenwirkungen und Wechselwirkungen. Das Aufzei-gen von Verhaltensweisen bei Auftreten von Nebenwirkungen unddie Darstellung von Möglichkeiten, Nebenwirkungen im Alltag zuvermeiden, sollten im Beratungsgespräch nicht fehlen.
Die Apotheke bietet darüber hinaus eine kontinuierliche, die ärztlicheTherapie begleitende Betreuung für das gesamte Therapie- intervallan. Der Einsatz von schriftlichen Informationsmaterial und Hand-lungsanweisungen für den Patienten ist sinnvoll. Es erfolgt die Doku-mentation der Gesprächsinhalte in der Apotheke. Eine enge fachlicheZusammenarbeit mit behandelnden Ärzten, Pflegekräften und ande-ren beteiligten Berufsgruppen ist anzustreben.
Michael Höckel, Hamburg
Die Apotheke arbeitet mit stetigem Bemühen, die pharmazeutische Beratung
und Betreuung als Bestandteil des onkologischen Services in die Praxis umzu-
setzen. Es gilt, den direkten Kontakt zu den mit Arzneimittel und Infusionslö-sung zu versorgenden Patienten zu suchen. Die Entfaltung der patientenorien-
tierten Dienstleistung geschieht unter Berücksichtigung der Besonderheiten
im stationären und ambulanten Bereich. Die Informationsvermittlung ist aufdem direkten Weg mit Patientenkontakt oder auf indirektem Weg über Erstel-
lung und Weitergabe von Informationsmaterial für die Patienten möglich. Da-
neben führt die Apotheke die fachliche Beratung der behandelnden Ärzte undzuständigen Pflegekräfte durch. Auch diese Tätigkeiten sind Bestandteil einer
patientenorientierten onkologischen Pharmazie für Krebspatienten.
Zur Umsetzung von Beratungs- und Betreuungsleistungen bedarf es einer struk-
Pharmazeutische Betreuung des Patienten
285284
Indirekte pharmazeutische B
etreuungE
rstellung von schriftlichem Patienteninform
ationsmaterial (Inhalte angelehnt
an die o.g. Beratungsinhalte) über die eingesetzten A
rzneimittel und die ver-
ordnete Supportivmedikation. O
nkologische Patienten bekomm
en in den mei-
sten Fällen nicht die Packungsbeilagen der eingesetzten Arzneim
ittel im R
ah-
men einer onkologischen T
herapie zu sehen. Es erfolgt die m
ündliche Aufklä-
rung durch
den A
rzt, und der P
atient un
terschreibt ein
en P
atienten
-aufklärungsbogen zur C
hemotherapie m
it Schilderung der allgemeinen Proble-
me, die im
Rahm
en der Behandlung m
it Zytostatika auftreten können. D
ie
Apotheke sollte diese Inform
ation ergänzen durch patientenrelevante, schriftli-che Inform
ationen zu den im E
inzelfall angewandten A
rzneimitteln. D
ie Aus-
händigung erfolgt dann mit V
erabreichung der Arzneim
ittel. Es erfolgt der
Hinw
eis auf die Möglichkeit der persönlichen K
ontaktaufnahme m
it dem A
n-
sprechpartner der versorgenden Apotheke. D
iese Art der A
rzneimittelinform
a-tion sollte im
Rahm
en der Arzneim
ittelsicherheit als Mindestangebot um
ge-
setzt werden und ist streng genom
men durch die A
pothekenbetriebsordnung
vorgeschrieben.Z
iele des indirekten Services sind:•
Arzneim
ittelsicherheit im Sinne der sicheren A
rzneimittelanw
endung
•U
nterstützung der ärztlichen Therapie und pflegerischer T
ätigkeiten•
Verm
eiden von Nebenw
irkung und Kom
plikation
Dokum
entationIm
ambulanten B
ereich steht zu Beginn der D
okumentation die E
ntscheidungdes Patienten für die pharm
azeutische Betreuung. D
ie schriftliche Einverständ-
niserklärung durch den Patienten, dass Daten über ihn in der A
potheke zur
Betreuung gespeichert w
erden dürfen, folgt mit der E
ntscheidung für die Be-
treuung. Der Patient sollte m
öglichst im ersten B
eratungsgespräch über die
Möglichkeit der intensiven B
etreuung mit H
ilfe einer Patientenkartei infor-
miert w
erden. Die D
okumentation der Patientendatei sollte als H
ilfsmittel zur
Gew
ährleistung der intensiven, therapiebegleitenden, pharmazeutischen D
ienst-
leistung dargestellt werden.
Im stationären B
ereich der Arzneim
ittelversorgung herrscht eine hohe Informa-
Ph
ar
ma
ze
ut
is
ch
e B
et
re
uu
ng
d
es
P
at
ie
nt
en
spräch zu Beginn des nächsten Z
yklus sinnvoll.M
ögliche Inhalte von Folgegesprächen:
•K
urze Anknüpfung an das erste G
espräch
•B
esprechung offener Fragen aus dem ersten G
espräch•
Fragen nach dem B
efinden
•B
eratung über neue Arzneim
ittel, falls eine Änderung vorgenom
men w
urde
•Inform
ation über andere Medikam
ente aus dem nicht-onkologischen V
er-ordnungsbereich
•M
itgabe einer Gesprächsnotiz, falls erforderlich
•W
eiterer Gesprächsverm
erk für die Apotheke
Therapiebegleitende G
esprächeW
enn der Patient sich für eine Patientenkarte entschieden hat oder in einem
onkologischen Zentrum
oder einer Klinik über einen längeren Z
eitraum behan-
delt wird, ist eine kontinuierliche pharm
azeutische Betreuung anzustreben.
Gespräche und K
ontaktaufnahme finden bei folgenden A
nlässen statt:
a. Bei Ä
nderung der Verordnung•
es erfolgt in diesem Falle eine B
eratung über das Arzneim
ittel und ein
Inbeziehungsetzen zur bisherigen Therapie etc..
b. Bei erneutem
Aufsuchen des Z
entrums/der K
linik•
Kurze R
outinekontakte
•Im
Rahm
en der pharmazeutischen B
etreuung werden kurze G
espräche
telefonisch oder in der Apotheke durchgeführt.
Ziele der kontinuierlichen B
etreuung sind:•
Verbesserung der L
ebensqualität des betreuten Patienten
•C
omplianceförderung
•V
ermeidung von N
ebenwirkungen
•E
rkennung arzneimittelbezogener P
robleme
•M
otivation des Patienten zur Erfüllung seines T
herapieplans durch Auf-
klärung über Arzneim
ittelwirkungen und V
ermeidung oder R
eduzierungvon N
ebenwirkungen
Ph
ar
ma
ze
ut
is
ch
e B
et
re
uu
ng
d
es
P
at
ie
nt
en
287286
5.1. Erstellen eines Betreuungsplanes
Der Betreuungsplan ist ein fester Bestandteil des Konzepts der phar-mazeutischen Betreuung. Er dient dazu, die pharmazeutische Betreu-ung eines Patienten problembezogen und ergebnisorientiert durch-zuführen. In ihm werden alle Betreuungsinterventionen schriftlichfixiert. Der Erfolg dieser Interventionen wird in bestimmten Zeitab-ständen mit Hilfe vorher festgelegter Kontrollparameter überprüft.Der Betreuungsplan ist das Ergebnis einer systematischen Analyse al-ler arzneimittelbezogener Probleme eines Patienten nach dem so ge-nannten SOAP-Schema.Das aus dem Englischen stammende Akronym „SOAP“ bedeutet:
Subjective Es werden subjektive Beschwerden und Problemedes Patienten erfragt und dokumentiert.
Objective Hier werden messbare, objektive Parameter ermit-telt und dokumentiert.
Assessment Die genannten objektiven und subjektiven Proble-me werden systematisch analysiert und verschie-dene Lösungsmöglichkeiten mit ihren Vor- undNachteilen erörtert.
Plan Es erfolgt die Erstellung des Betreuungsplans aufgrund der vorangegangenen Analyse. In diesemPlan werden Therapieziele definiert und die zumErreichen dieser Ziele einzuleitenden Maßnahmengenau festgelegt. Nach einem geeigneten Zeitraumwird anhand von Kontrollparametern das Erreichender Ziele überprüft und die Ergebnisse schriftlichfestgehalten.
Barbara Eirmbter, Darmstadt
Pharmazeutische Betreuung des Patienten
tionsdichte aufgrund des Führens der Patientenakten. Hier kann der onkolo-gisch tätige Pharmazeut, nach Absprache mit den ärztlichen und pflegerischen
Mitarbeitern, ebenfalls eigene Notizen dokumentieren. Das Abheften einer Kopie
des ausgehändigten Informationsmaterials zur Dokumentation in der Akte undzur Information der Ärzte und Pflegekräfte ist empfehlenswert.
Ziel der umfassenden pharmazeutischen Betreuung ist neben der Verbesserung
oder Erhaltung der Lebensqualität, der Complianceförderung und dem Angst-abbau durch Informationsvermittlung das Vermeiden von Medikationsirrtü-
mern. Der Apotheker arbeitet idealerweise in einem Team mit Ärzten, Pflege-
kräften und anderen in die Betreuung von Krebspatienten und deren Angehö-rigen eingebundenen Berufsgruppen. Mögliche Medikationsirrtümer können
über eine patientenorientierte Arbeitsweise der onkologisch tätigen Apotheke
im Team mit den anderen Leistungserbringern am nachhaltigsten zum Schutze
der Patienten verhindert werden.
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2. Cipolle, Robert J., Strand, Linda M., Morley, Peter C.: Pharmaceutical Care Practice, New York 1998.
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9. Wertheimer, Albert I, Smith, Mickey C.: Pharmacy Practice. Baltimore 1989.
Pharmazeutische Betreuung des Patienten
289288
zu führen, sollte imm
er unternomm
en werden.
Im K
rankenhaus oder in Pflegeeinrichtungen stehen viele der benötigten Informa-
tionen in Form der Patientenakte und des Pflegeberichts zur V
erfügung. Ein Pati-
entengespäch ist aber trotzdem unverzichtbar.
Um
die Datenerhebung zu beschleunigen und die D
okumentation übersichtlich zu
gestalten empfiehlt es sich, ein standardisiertes Form
ular zu verwenden. D
ieses kann
selbst entwickelt oder aus einem
Softwareprogram
m zur pharm
azeutischen Betreu-
ung entnomm
en werden. E
in solches Formular hilft auch dabei, w
ichtige Fragenw
ie z. B. die nach A
llergien des Patienten nicht zu vergessen.
Das Form
ular sollte folgendermaßen aufgebaut sein:
1.Allgem
eine Patientendaten wie N
ame, A
dresse, Geburtsdatum
2.Sozialer Hintergrund w
ie Familienstand, K
inder, Lebens- und Wohnsituati-
on, Ernährungsgew
ohnheiten, Alkohol- und Z
igarettenkonsum
3.Kurze m
edizinische Anam
nese mit Fragen zu O
rganfunktionsstörungen undStoffw
echselerkrankungen, Größe und G
ewicht
4.Arzneim
ittelanamnese m
it aktuellem M
edikationsprofil inklusive OT
C-Prä-
paraten, Hom
öopathika, „Naturarzneien“ und „H
ausmitteln“
5.Platz für Notizen zu den subjektiven B
eschwerden des Patienten
6.Die objektiven D
aten wie z. B
. Gew
icht, kleines Blutbild, K
reatininwert und
Leberwerte w
erden am besten in Tabellen erfasst und/oder graphisch darge-
stellt, um Trends schnell erkennen zu können.
Analyse
Ziel der nun folgenden A
nalyse ist es, die Probleme einzeln in der R
eihenfolge ihrerW
ichtigkeit (für den Patienten!) von möglichst vielen Seiten zu untersuchen. D
abei
sollen alle das Problem verursachende oder beeinflussende Faktoren bedacht w
er-
den.
Wichtig ist es, keine vorgefassten M
einungen in Bezug auf U
rsache oder Verlauf
einer Krankheit zu übernehm
en oder aus Symptom
komplexen vorschnelle Schlüs-
Ph
ar
ma
ze
ut
is
ch
e B
et
re
uu
ng
d
es
P
at
ie
nt
en
5.1.1. Vorteile der SOA
P-A
nalyseD
ie qualitativ hochwertige pharm
azeutische Betreuung onkologischer Patienten ist eine
sehr komplexe und zeitaufw
ändige Aufgabe. U
m diese A
ufgabe möglichst effizient
bewältigen zu können, em
pfiehlt sich die Erstellung eines B
etreuungsplans nach demSO
AP-Schem
a. Dafür sprechen unter anderem
folgende Gründe:
•D
as Arbeiten nach dem
SOA
P-Schema verlangt eine sehr präzise Form
ulie-rung der arzneim
ittelbezogenen Probleme und hilft dabei, m
edizinische Pro-
bleme (die der A
rzt lösen sollte) von pharmazeutischen zu unterscheiden.
•Im
Betreuungsplan w
erden konkrete Maßnahm
en zur Lösung dieser Proble-m
e festgelegt und deren Erfolg regelm
äßig kontrolliert, so dass unwirksam
e
Maßnahm
en schnell identifiziert und modifiziert w
erden können.
•E
in Betreuungsplan bezieht den Patienten in Form
von Schulungen, dem
Führen von Protokollen und der Bew
ertung von Interventionserfolgen aktivin die B
earbeitung seiner Probleme und B
eschwerden m
it ein. Dadurch w
ird
seine Eigenverantw
ortung gestärkt und er bekomm
t das Gefühl, selbst etw
as
zur Bekäm
pfung seiner Krankheit tun zu können. U
ntersuchungen der Klinik
für Tumorbiologie in Freiburg haben gezeigt, dass Patienten m
it größerer Ei-
genverantwortung m
it dem W
illen „ihr Schicksal selbst in die Hand“ neh-
men, länger leben.
•D
er Betreuungsplan kann gleichzeitig als D
okumentation der B
etreuungslei-
stung genutzt werden.
•E
in nach dem SO
AP-Schem
a schriftlich niedergelegter Plan erleichtert ver-
tretenden Kollegen die E
inarbeitung in den Fall und gibt ihnen so die Mög-
lichkeit, die Betreuung eines Patienten kontinuierlich w
eiterzuführen.
5.1.2. Die D
urchführung der SOA
P-A
nalyse:D
atenerhebungD
ie SOA
P-Analyse beginnt m
it der Erhebung der subjektiven und objektiven
Daten. Findet die B
etreuung in einer öffentlichen Apotheke statt, erhält m
an diem
eisten Informationen aus dem
Patientengespräch. Das M
edikationsprofil und die
Angaben aus den C
hemotherapieprotokollen liefern w
eitere wichtige Inform
atio-
nen. Der V
ersuch, ein Gespräch m
it dem behandelnden O
nkologen oder Hausarzt
Ph
ar
ma
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ut
is
ch
e B
et
re
uu
ng
d
es
P
at
ie
nt
en
291290
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Ph
ar
ma
ze
ut
is
ch
e B
et
re
uu
ng
d
es
P
at
ie
nt
en
se zu ziehen. Alle Schlussfolgerungen sollten (z. B
. anhand von Literaturstellen)belegt w
erden.
Die A
nalyse wird schriftlich festgehalten.
Erstellen des P
lansIm
Gespräch m
it dem Patienten, seinen pflegenden A
ngehörigen, anderen betreu-enden Personen und/oder dem
behandelnden Arzt w
erden nun auf Grund der
Analyse T
herapieziele festgelegt und in den Betreuungsplan aufgenom
men. D
abei
sollen die Ziele klar und für den Patienten verständlich form
uliert sein. Die zum
Erreichen dieser Z
iele notwendigen Schritte w
erden mit allen B
eteiligten bespro-
chen und ebenfalls schriftlich festgehalten. Diese Schritte sollten von allen verstan-
den und akzeptiert werden um
die Com
pliance zu sichern. Es kann sinnvoll sein, (z.
B. zur H
andhabung bestimm
ter Hilfsm
ittel) ein Informationsblatt für den Patien-
ten und seine Angehörigen zu erstellen. B
ei angestrebten Verhaltensänderungen (z.
B. E
rhöhung der Menge an getrunkener Z
usatznahrung pro Tag oder Woche)
kann es hilfreich sein, den Patienten mit der Führung eines Tagebuchs oder eines
Protokolls zu beauftragen.
Evaluation
Der E
rfolg oder Teilerfolg der eingeleiteten Maßnahm
e muss innerhalb eines im
Plan festgelegten Zeitraum
s messbar (z. B
. Gew
ichtserhöhung) oder beobachtbar
(Reduktion der vom
Patienten aufgezeichneten Schmerzattacken im
Schmerzpro-
tokoll – siehe 5.2.2 Managem
ent der Schmerztherapie) sein.
Nach dem
Kontrollzeitraum
wird jede M
aßnahme bew
ertet. Hat eine M
aßnahme
nicht den gewünschten E
rfolg gezeigt, ist es wichtig, dem
Patienten die möglichen
Gründe zu erklären, um
ihn für neue Maßnahm
en zu motivieren und seine C
om-
pliance zu erhalten.
Non-C
ompliance ist nicht die Schuld des Patienten, sondern w
eist darauf hin, dass
die Maßnahm
en nicht für diesen Patienten geeignet waren.
Ph
ar
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ch
e B
et
re
uu
ng
d
es
P
at
ie
nt
en
293292
nisten vor allem Nausea und Emesis, die von den Patienten besonders gefürchtetund unangenehm empfunden werden[1]. Mitunter können diese Nebenwirkun-
gen, wenn sie sehr stark ausgeprägt und schlecht behandelbar sind, zu einem vorzei-
tigen Therapieabbruch führen. Daher sollte eine effiziente antiemetische Suppor-tivtherapie gewährleistet sein.
Emetogenes Potenzial der TherapieDie Auswahl der geeigneten antiemetischen Supportivtherapie richtet sich vor al-
lem nach dem emetogenen Potenzial der verabreichten Substanzen. Hierbei spielen
nicht nur die Stoffe an sich, sondern auch die applizierten Dosen eine wichtigeRolle[2]. Einen Ausschnitt dieser Einteilung von Hesketh (1999) zeigt Tabelle 1.
Oftmals wird jedoch im Rahmen der Chemotherapie keine Monotherapie durch-
geführt, sondern es werden verschiedene Substanzen miteinander kombiniert. Da-her entwickelten Hesketh et al. (1997) einen Algorithmus, mit dem die Gesamt-
Emetogenität einer solchen Kombinationstherapie abgeschätzt werden kann[3]:
1. Man identifiziert die am höchsten emetogene Substanz der Kombination2. Man schätzt den Beitrag der anderen Substanzen zur Gesamt-Emetogenität
nach folgenden Regeln ab:
3. Substanzen der Stufe 1 tragen nichts zur Emetogenität einer Kombinationsthe-rapie bei.
4. Das Hinzufügen einer oder mehrerer Substanzen der Stufe 2 erhöht die Emeto-
genität der am höchsten emetogenen Substanz der Kombination insgesamt um 1
Stufe5. Das Hinzufügen von Substanzen der Stufen 3 und 4 erhöht die Emetogenität
der Kombination um je 1 Stufe pro Substanz.
Beispiele für die Anwendung dieses Algorithmus zeigt Tabelle 2.
Patientenindividuelle RisikofaktorenNeben dem emetogenen Potenzial der Chemotherapeutika lassen sich auch patien-tenindividuelle Risikofaktoren definieren (s. Tabelle 3)[4]. Diese sind zwar in klini-
schen Studien belegt, bleiben aber in der Praxis meistens unberücksichtigt. Sie
Pharmazeutische Betreuung des Patienten
5.2. Supportivtherapie
5.2.1. Management von Übelkeit und Erbrechen
Nausea und Emesis werden von Patienten als gefürchtete und beson-ders unangenehm empfundene unerwünschte Wirkung einer anti-neoplastischen Therapie beschrieben. Stark ausgeprägt können dieseNebenwirkungen unter Umständen zum vorzeitigen Abbruch derTherapie führen. Aus diesen Gründen sollte eine effiziente antiemeti-sche Supportivtherapie gewährleistet werden.
Bei der Auswahl einer geeigneten Therapie sollen folgende Punkteberücksichtigt werden:• Emetogenes Potential der Therapie• Patientenindividuelle Risikofaktoren• Verschiedene Phasen der Nausea und Emesis• Therapierichtlinien ausgewiesener Fachgesellschaften auf Basis
der Regeln zu Evidenz basierter Medizin (EBM)• Pharmakoökonomische Aspekte
Die Umsetzung der ausgewählten Therapie sollte durch• Zusammenarbeit von Patient, Arzt, Apotheker und anderen Be-
teiligten• die Concordance fördernde Maßnahmen und• Hinweise auf zusätzliche prophylaktische Maßnahmen unter-
stützt werden.
Andrea Liekweg, Bonn und Martina Westfeld, Bonn
Der Krebspatient wird im Rahmen seiner antineoplastischen Therapie mit einer
Auswahl systemischer Behandlungskonzepte, wie zytostatische Chemotherapie,
Immuntherapie und Hormontherapie konfrontiert. Diese verschiedenen Ansätzewerden durch die Supportivtherapie unterstützt, mit dem Ziel, die Lebensqualität
zu erhalten bzw. zu verbessern.
Während einer Chemotherapie sind es auch nach Einführung der 5-HT3-Antago-
Pharmazeutische Betreuung des Patienten
295294
Medizin (E
BM
) erarbeitet und aktualisiert. Eine A
uswahl solcher T
herapieleitlini-en zeigt Tabelle 4.
Fasst man den Inhalt der verschiedenen Leitlinien zusam
men, so haben bei hoch-
und mäßig-em
etogenen Schemata die 5-H
T3 -A
ntagonisten in Kom
bination mit
Dexam
ethason zur Prophylaxe des akuten Erbrechens die höchsten E
videnzgrade
und werden deshalb als “G
oldstandard“ empfohlen. Für die T
herapie der verzöger-
ten Em
esis wird vor allem
der Einsatz von D
examethason bei B
edarf in Kom
bina-tion m
it Metoclopram
id oder einem 5-H
T3 -A
ntagonisten empfohlen. B
ei antizipa-
torischem E
rbrechen hingegen ist aufgrund der psychischen Ursache die G
ruppe
der Benzodiazepine indiziert, hier vor allem
Lorazepam. D
ie genauen Dosierungen
sowie die T
herapie bei anderen Em
etogenitätsstufen können den in Tabelle 4 auf-
geführten Leitlinien entnomm
en werden.
Neben den etablierten Substanzgruppen gibt es aber auch im
mer w
ieder neue
Ansätze, die antiem
etische Supportivtherapie zu verbessern. Seit Juni 2003 ist inden U
SA die erste Substanz aus der G
ruppe der Neurokinin-1-R
ezeptorantagoni-
sten Aprepitant (E
mend®
) zugelassen. Diese G
ruppe hat in klinischen Studien vor
allem einen signifikanten V
orteil bei der Therapie des verzögerten E
rbrechens ge-zeigt. In einer m
ultizentrischen, randomisierten, kontrollierten, doppelblinden Stu-
die konnte nach cisplatinhaltiger Chem
otherapie unter einer antiemetischen T
hera-
pie mit A
prepitant, Dexam
ethason und Ondansetron für die Phase der verzögerten
Em
esis ein komplettes A
nsprechen bei 75 % der Patienten erreicht w
erden. “Kom
-
plettes Ansprechen“ w
urde definiert als kein Ereignis von E
rbrechen und keine
Einnahm
e von Rescue-M
edikation in dieser Zeit. In der K
ontrollgruppe, die nur
Dexam
ethason und Ondansetron erhielt, lag diese bei 56 %
(p<0,001). Weitere
klinische Studien müssen den N
utzen dieser Substanz bei nicht-platinhaltiger The-
rapie zeigen.
Pharm
akoökonomische A
spekteB
edingt durch den Kostendruck im
Gesundheitsw
esen werden die T
herapieleitli-
nien nicht nur anhand von klinischen sondern auch unter Einbeziehung pharm
a-koökonom
ischer Studien erarbeitet. Hierbei w
ird vor allem der E
insatz der 5-HT
3 -
Antagonisten kritisch betrachtet. W
ährend die Gabe von 5-H
T3 -A
ntagonisten bei
akutem E
rbrechen unter pharmakoökonom
ischen Gesichtspunkten günstiger ist
Ph
ar
ma
ze
ut
is
ch
e B
et
re
uu
ng
d
es
P
at
ie
nt
en
können jedoch dazu dienen, das Bild des Patienten zu kom
plettieren und Anhalts-
punkte für eine bessere oder schlechtere Toleranz der Chem
otherapie liefern.
Verschiedene Phasen von N
ausea und Em
esisD
ie verschiedenen Phasen der Chem
otherapie-induzierten Übelkeit und des E
r-
brechens müssen bei der antiem
etischen Supportivtherapie berücksichtigt werden-
ist, da ihnen unterschiedliche Mechanism
en der Entstehung zu G
runde liegen.M
an unterteilt die auftretenden Formen von Ü
belkeit und Erbrechen in akute,
verzögert auftretende und antizipatorische.
Akutes E
rbrechen tritt in den ersten 24 h nach der Chem
otherapie auf. Hierbei
wird durch die C
hemo- oder R
adiotherapie u.a. Serotonin aus den enterochromaf-
finen Zellen des D
ünndarms freigesetzt, das über spezifische R
ezeptoren (5-HT
3 -
Rezeptoren), die sich z.B
. an den Endigungen des N
ervus vagus finden, den Brech-
vorgang aktiviert. Weitere Serotonin-R
ezeptoren finden sich in der Chem
orezeptor-triggerzone in der A
rea postrema, w
elche wiederum
Informationen an das
Brechzentrum
in der Formatio reticularis w
eiterleitet. Neben Serotonin sind u.a.
auch Dopam
in (über D2-R
ezeptoren) und Neurokinin-1 (über N
K1-R
ezeptoren)an der Induktion von Ü
belkeit und Erbrechen beteiligt.
Verzögertes Erbrechen tritt am
1.-5. Tag nach der Therapie auf. D
ie Ursachen für
verzögertes Erbrechen sind noch nicht hinreichend geklärt. W
ahrscheinlich ist auchhier eine B
eteiligung verschiedener Neurotransm
itter wie D
opamin, Serotonin und
Neurokinin-1.
Antizipatorisches E
rbrechen tritt bereits vor Therapiebeginn auf und ist psychisch
bedingt. Es w
ird durch vorangegangenes Erleben von N
ausea und Em
esis kondi-tioniert und kann beispielsw
eise durch den Anblick der Infusionslösung oder das
Betreten des K
rankenhauses ausgelöst werden.
Diese unterschiedlichen M
echanismen m
üssen bei der Therapie berücksichtigt
werden und beeinflussen vor allem
die Wahl des A
rzneimittels (s.u.).
Therapieleitlinien ausgew
iesener Fachgesellschaften auf Basis der
Regeln E
videnz basierter Medizin (E
BM
)
Therapieleitlinien für die optim
ale antiemetische T
herapie existieren von den ver-
schiedenen Fachgesellschaften. Sie wurden auf B
asis der Regeln E
videnz basierter
Ph
ar
ma
ze
ut
is
ch
e B
et
re
uu
ng
d
es
P
at
ie
nt
en
297296
Prophylaktische M
aßnahmen
Auch das Selbstm
anagement des Patienten ist im
Rahm
en der Supportivtherapie
von großer Bedeutung und kann durch den A
potheker unterstützt werden. A
ls
Maßnahm
en zur Förderung des Selbstmanagem
ents dienen vor allem H
inweise auf
zusätzliche prophylaktische Maßnahm
en. Im R
ahmen der T
herapie von Übelkeit
und Erbrechen sind dies im
Wesentlichen E
rnährungshinweise. E
ine Übersicht
über prophylaktische Maßnahm
en zeigt Tabelle 6.Z
iel der supportiven Therapie ist es, therapiebedingte unerw
ünschte Arzneim
ittel-
wirkungen zu lindern und so die Lebensqualität des Patienten w
ährend der Thera-
pie zu erhalten. Im B
ereich der Antiem
ese kann dies durch die Einhaltung der
obenaufgeführten Punkte erreicht werden.
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ar
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ze
ut
is
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e B
et
re
uu
ng
d
es
P
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en
als die Gabe von hochdosiertem
Metoclopram
id, sollte bei verzögertem E
rbrechenin der R
egel kein 5-HT
3 -Antagonist zum
Einsatz kom
men. D
er Einsatz der 5-H
T3 -
Antagonisten w
ürde verglichen mit hochdosiertem
Metoclopram
id erhebliche
Mehrkosten von bis zu 30 %
verursachen[5]. Auch die W
ahl des 5-HT
3 -Antagoni-
sten, die Darreichungsform
u.v.m. haben einen E
influss auf die Gesam
tkosten der
Therapie und sollten in T
herapieleitlinien berücksichtigt werden.
Interdisziplinäre Zusam
menarbeit
Neben der E
rarbeitung solcher Leitlinien ist vor allem die Im
plementierung in die
Praxis von zentraler Bedeutung. D
ie Um
setzung erfordert eine enge Zusam
menar-
beit von Arzt, Pflegepersonal, A
potheker und Patient, um eine m
öglichst optimale
Therapie gew
ährleisten zu können. Eine H
ilfestellung seitens der Apotheker könn-
te beispielsweise sein, dass die antiem
etische Supportivtherapie patientenbezogen
zusamm
en mit der C
hemotherapie an die Praxis oder Station geliefert w
ird und dieE
inhaltung der Leitlinien durch Dokum
entation des Arzneim
ittelverbrauchs kon-
trolliert wird. D
er Aufbau eines “K
omm
unikationsnetzwerkes“ aller B
eteiligten kann
dazu beitragen, den Informationsfluss zu verbessern und so eine optim
ale Therapie
des Patienten zu gewährleisten.
Neben den bisher aufgeführten A
spekten, die meist die Z
usamm
enarbeit zwischen
Arzt, Pflegepersonal und A
potheker beeinflussen, ist auch die Beratung und Infor-
mation des Patienten von großer B
edeutung. Sie dient vor allem der Förderung der
Com
pliance bzw. C
oncordance.
Concordance
Während der B
egriff “Com
pliance“ ein eher einseitiger Begriff ist (“D
er Fachmann
verordnet, der Patient befolgt“), schließt der Begriff “C
oncordance“ auch die Wün-
sche und Bedürfnisse des Patienten m
it ein. Der B
egriff ist definiert als eine Über-
einstimm
ung zwischen Patient und “Fachm
ann“ bezügl. der Arzneim
itteltherapie,
die die Wünsche und B
edürfnisse des Patienten respektiert. Maßnahm
en zur För-derung der C
oncordance zeigt Tabelle 5[6].
Ph
ar
ma
ze
ut
is
ch
e B
et
re
uu
ng
d
es
P
at
ie
nt
en
299298
Tabelle 2: Beispiele für das em
etogene Potenzial von Kom
binationstherapien (nachH
esketh et al. 1997)
Tabelle 3: Patientenindividuelle Risikofaktoren
Tabelle 4: Übersicht über die verschiedenen Leitlinien zur B
ehandlung von Nausea
und Emesis
Faktoren für hohes individuelles Risiko
•Schlechte K
ontrolle in vorangegangenenC
hemotherapiezyklen
•W
eibliches Geschlecht
•G
eringer Alkoholkonsum
•Junges A
lter
Emetogenes Potenzial
der Einzelsubstanzen
2 + 2=
32 + 2 + 2
=3
3 + 2=
43 + 2 + 2
=4
3 + 3 + 3=
5 Stufe derK
ombination
Fach-gesellschaftM
ASC
C
ASC
O
ASH
P
ESMO
Titel
Prevention of chemotherapy- and ra-
diotherapy-induced emesis: results of
the Perugia Consensus C
onference
Recom
mendations for the U
se of An-
tiemetics: E
vidence-Based, C
linicalPractice G
uidelinesA
SHP T
herapeutic Guidelines on
the Pharmacologic M
anagement of
Nausea and Vom
iting in Adult and
Pediatric Patients Receiving C
hemo-
therapy or Radiation T
herapy or Un-
dergoing SurgeryE
SMO
Recom
mendations for pro-
phylaxis of chemotherapy-induced
nausea and vomiting (N
V)
Jahr
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00
1;
12
:10
59
-1060
Ph
ar
ma
ze
ut
is
ch
e B
et
re
uu
ng
d
es
P
at
ie
nt
en
StufeSubstanz
5> 90
Carm
ustin > 250 mg/m
²C
isplatin = 50 mg/m
²C
yclophosphamid > 1500 m
g/m²
Dacarbazin
460 - 90
Carboplatin
Carm
ustin = 250 mg/m
²C
isplatin < 50 mg/m
²C
yclophosphamid > 750 = 1500 m
g/m²
Cytarabin > 1 g/m
²D
oxorubicin > 60 mg/m
²M
ethotrexat > 1000 mg/m
²3
30 - 60C
yclophosphamid = 750 m
g/m²
Cyclophospham
id (oral)D
oxorubicin 20 – 60 mg/m
²E
pirubicin = 90 mg/m
²M
ethotrexat 250 – 1000 mg/m
²2
10 - 30C
apecitabineD
ocetaxelE
toposidFluorouracil < 1000 m
g/m²
PaclitaxelG
emcitabin
TopotecanM
ethotrexat > 50 < 250 mg/m
²1
< 10B
leomycin
Busulfan
FludarabinM
ethotrexat = 50 mg/m
²V
inblastinV
inorelbinV
incristin
Häufigkeit von
Erbrechen [%
]
Tabelle 1: Emetogenes Potenzial der Zytostatika (nach H
esketh 1999)
Ph
ar
ma
ze
ut
is
ch
e B
et
re
uu
ng
d
es
P
at
ie
nt
en
301300
5.2.2. Management der Schmerztherapie
Die meisten Tumorpatienten leiden im Verlauf ihrer Erkrankung un-ter Schmerzen. Die Ursache, Art und Intensität der Schmerzen sindunterschiedlich. Der Schmerz muss frühzeitig erkannt sowie konse-quent und angemessen unter Einbeziehung aller Möglichkeiten be-handelt werden. In einem zu erstellenden Therapieplan ist dies zuberücksichtigen; seine pharmakotherapeutische Ansätze können mitanderen Behandlungsmöglichkeiten kombiniert werden.
Thanke Mehrtens, Hannover und Annette Junker, Remscheid
Einteilung der TumorschmerzenDer tumorbedingte Schmerz tritt bei 60 bis 90% der Patienten auf, da der unkon-
trolliert wachsende Tumor Weichteile infiltriert, in Knochen metastasiert sowie Ner-
ven-, Blut- und Lymphgefäße komprimiert und infiltriert.Unter therapiebedingten Schmerzen leiden 10 –25 % der Patienten. Die Schmer-
zen treten in Folge der Operation (durch Nervenläsionen und Vernarbungen), der
Strahlentherapie (durch Neuropathien und Mucositiden) oder der Chemotherapieauf.
Durch Begleiterkrankungen oder Komplikationen treten Zosterneuralgien, Deku-
biti, Venenthrombosen und Pilzinfektionen auf und führen bei 5-20 % der Patien-
ten zu sog, tumorassoziierten Schmerzen.Vorbestehende Schmerzsyndrome, also tumorunabhängige Schmerzen wie Migrä-
ne oder Arthritis bedürfen selbstverständlich weiterhin der Therapie.
SchmerztypenNozizeptorschmerz entsteht durch Gewebsschädigung. Die Stimulation von Nozi-
zeptoren in der Haut, im Bindegewebe, in Muskeln und in Knochen führt zuSchmerzen, die meistens gut lokalisierbar sind, als dumpf, bohrend, ziehend und
stechend beschrieben werden und durch Bewegung oder Druck verstärkt werden
(somatischer Schmerz). Werden die Nozizeptoren innerer Organe durch Kompres-
Pharmazeutische Betreuung des Patienten
Tabelle 5: Maßnahmen zur Förderung der Concordance (modifiziert nach Reymondund Lennecke, 2003)
Maßnahmen zur Förderung der ConcordanceInformation und Motivation des Patienten bezüglich:
• Nutzen und Notwendigkeit der Therapie
• Therapiebeginn• Dosierung, Dosierungsintervall
• Zeitpunkt der Einnahme
• Wechselwirkung mit Nahrungsmitteln
• Dauer der Behandlung• Häufiger unerwünschter Arzneimittelwirkungen
Ausgabe von Dosierungskarten und Anwendungsplänen
Tabelle 6: Vorbeugende Maßnahmen bei Nausea und Emesis
Hinweise zur Prophylaxe von Nausea und Emesis• Große Mahlzeiten vermeiden
• 5-6 kleinere Mahlzeiten pro Tag essen• Kalte Speisen werden häufig besser vertragen als warme, ebenso gekühlte
Getränke
• Appetit durch säuerliche Bonbons, Speisen oder Getränke anregen• Ausreichend frische Luft
• Schwierige Phasen mit Schlaf, entspannender Musik oder Spaziergängen
an der frischen Luft überbrücken
• Keine süßen, sehr fetten, stark gewürzten oder gebratenen Speisen essen• Starke Gerüche vermeiden
Pharmazeutische Betreuung des Patienten
303302
rung auf:•
kein Schmerz
•leichte Schm
erzen
•m
äßige Schmerzen
•starke Schm
erzen
Die V
RS ist einfach zu verstehen und daher für die m
eisten Patienten anwendbar.
Ihr Nachteil ist, dass sie sehr grob abgestuft ist und leichte V
eränderungen schlecht
erfasst werden.
Die N
RS (num
erische Ratingskala) setzt bei den Patienten ein höheres A
bstrakti-onsverm
ögen voraus, bietet aber im Vergleich zu einer V
RS die M
öglichkeit, gering-
fügige Veränderungen im
Schmerzem
pfinden zu dokumentieren. D
ie Zahl ”0”
beschreibt dabei den schmerzfreien Z
ustand, die Zahl ”10” die stärksten vorstellba-
ren Schmerzen.
Auch die visuelle A
nalogskala (VA
S) setzt ein gewisses A
bstraktionsvermögen vor-
aus und kann daher nicht bei allen Patienten eingesetzt werden. Sie erm
öglicht abereine genaue Schm
erzerfassung und die Dokum
entation von Veränderungen.
Die M
essungen sollten mehrm
als täglich durchgeführt werden und in Form
von
Schmerztagebüchern dokum
entiert werden, um
ein differenziertes Bild zu erhal-
ten. Zur w
eiteren Schmerzerfassung eignen sich m
ehrdimensionale Instrum
ente,
die ausführlich in den im A
nhang genannten Leitlinien beschrieben werden. D
as
BPI (B
rief Pain Inventory) erfasst zum B
eispiel auch die schmerzbedingte B
eein-trächtigung der A
ktivitäten des täglichen Lebens, der Beziehung zu anderen, W
ohl-
befinden und Stimm
ung.
01
23
45
67
89
10
_____________________________________________________________
keine Schmerzen
stärkste vorstellbare Schmerzen
Ph
ar
ma
ze
ut
is
ch
e B
et
re
uu
ng
d
es
P
at
ie
nt
en
sion, Infiltration, Verlegung oder E
ntzündung aktiviert, spricht man von visceralen
Schmerzen, die häufig schlecht lokalisierbar sind und als kram
pfartig und tief be-
schrieben werden.
Neuropatische Schm
erzen entstehen durch Schädigung oder Irritation des Nerven-
systems (K
ompression, Infiltration). Sie w
erden von sensiblen (zum B
eispiel Paräs-
thesien und Dysästhesien) und m
otorischen Störungen (Lähmungen) begleitet.
Schädigungen der Nerven w
erden von den Patienten als brennende oder kribbeln-de D
auerschmerzen em
pfunden (Deafferenzierungsschm
erz).
Als D
urchbruchschmerz bezeichnet m
an Schmerzen, die aus einem
stabilen Ruhe-
schmerzniveau heraus auftreten. D
ies kann ohne erkennbaren Auslöser geschehen,
aber auch unter Belastung (B
ewegung, H
usten).
Schmerzerfassung
Eine strukturierte Schm
erzanamnese um
fasst folgende Fragen:• w
o?Lokalisation? A
usstrahlung?
• wie?
Qualität? Intensität?
• wann?
Zeitlicher V
erlauf? Entw
icklung?• w
odurch?A
uslösende, verstärkende, reduzierende Faktoren?
• warum
?K
ausalzusamm
enhänge?
• Begleitbeschw
erden?Übelkeit?
Weiterhin w
erden die zeitliche Dauer der E
rkrankung, die Ausdehnung und Loka-
lisation des Tumors, neurologische Störungen, H
autveränderungen und bisher
durchgeführte Maßnahm
en erfasst. Zu beachten sind auch die Lebensverhältnisse
des Patienten, seine psychische Situation und seine Versorgungsm
öglichkeiten, um
eine Therapiestrategie zu entw
ickeln.
Für die Anam
nese, den Verlauf der T
herapie und deren Evaluation sollten standar-disierte E
rhebungsbögen genutzt werden. A
uch bei der Beurteilung der Schm
erz-
intensität erleichtern eindimensionale Skalen (V
RS = V
erbal rating skale) oder VA
S
(visuelle Analogskala) oder N
RS (num
eric rating scale) die Erfassung. D
er Patientm
arkiert dabei auf der Skala, wie stark er seine Schm
erzen empfindet.
Nachfolgend w
erden die Skalen kurz beschrieben:
Verbale R
atingskalen (VR
S) weisen in der R
egel eine vier- bis fünfstufige Graduie-
Ph
ar
ma
ze
ut
is
ch
e B
et
re
uu
ng
d
es
P
at
ie
nt
en
305304
NSA
IDs untereinander sollten verm
ieden werden, da sich die W
irkungen nichtaddieren, w
ohl aber die Toxizitäten. Problematisch ist das verzögerte E
rkennen von
Infekten durch die antipyretische Wirkkom
ponente der NSA
IDs. V
erordnet wer-
den auf Stufe 1 häufig Paracetamol, M
etamizol, Ibuprofen, D
iclofenac oder Napro-
xen.
Unter dem
Begriff C
o-Analgetika versteht m
an Arzneistoffe, die das E
mpfinden
der Schmerzsituation verändern, ohne dabei direkt analgetisch zu w
irken. Dies sind
im R
egelfall Psychopharmaka.
Stufe 2: Schwache O
pioide* und/oder Nicht-O
pioide und/oderC
o-Analgetika
Sind die Schmerzen m
it den Nicht-O
pioiden nicht beherrschbar oder liegen Kon-
traindikationen vor, so werden schw
ache Opioide verordnet. E
ine Kom
bination
beider Arzneistoffgruppen ist sinnvoll (additiver E
ffekt). Zu den schw
achen Opio-
iden zählen Codein und D
ihydrocodein, Tilidin/N
aloxon oder Tramadol.
Stufe 3: Starke Opioide* und/oder N
icht-Opioide und/oder C
o-A
nalgetika
Können die Schm
erzen auf Stufe 2 nicht mehr ausreichend beherrscht w
erden, so
werden starke O
pioide, häufig retardiertes Morphin, verordnet. E
ine Kom
binationm
it Nicht-O
pioidanalgetika und Psychopharmaka ist sinnvoll. Für D
urchbruch-
schmerzen eignen sich M
orphintropfen oder schnell freisetzende Tabletten. Alter-
nativ können orales Levomethadon, O
xycodon und Hydrom
orphon oder sublin-
guales Buprenorphin eingesetzt w
erden. Transdermale therapeutische System
e (TT
S)oder parenteral verabreichte O
pioide (Schmerzpum
pen) komm
en vor allem bei
Patienten mit Schluckstörungen oder schw
erem E
rbrechen zum E
insatz. Pethidin
wird nicht em
pfohlen, da der Arzneistoff nur eine kurze W
irkungsdauer besitztund zu einer gesteigerten E
rregbarkeit des ZN
S mit M
uskelzittern und/oder Kräm
p-
fen führen kann. Auch Pentazocin eignet sich nicht zur T
herapie von Tumor-
* Pharmakokinetik, D
osierungen, Neben- und W
echselwirkungen der genannten A
rzneistoffe lassen sich den imA
nhang aufgeführten Lehrbüchern, den genannten Leitlinien sowie den jew
eiligen Fachinformationen der Präparate
entnehmen, daher w
ird an dieser Stelle nicht ausführlich darauf eingegangen.
Ph
ar
ma
ze
ut
is
ch
e B
et
re
uu
ng
d
es
P
at
ie
nt
en
In der Einstellungsphase m
uss der Patient häufig zur Therapieüberprüfung und -
anpassung zum A
rzt, später liegen meist längere Z
eiträume dazw
ischen.
Änderungen im
Schmerzm
pfindenD
a Schmerz subjektiv em
pfunden wird, w
ird er von psychischen Faktoren beein-
flusst. Sorgen und Angst, Traurigkeit und D
epressionen können das Schmerzem
p-
finden verstärken und müssen daher berücksichtigt und m
itbehandelt werden.
Psychopharmaka erhöhen zw
ar durchaus die Schmerzschw
elle, menschliche Z
u-
wendung spielt hier aber auch eine ganz große R
olle.
Therapie
Am
Anfang steht der V
ersuch, die Schmerzursache durch chirurgische, strahlenthe-
rapeutische und chemotherapeutische M
aßnahmen, w
enn möglich, auszuschalten
(kausale Therapie). G
leichzeitig beginnt man m
it der individuellen symptom
ati-schen Schm
erztherapie. Hierbei liegt der Schw
erpunkt auf der oralen Medikation.
Die M
edikation wird entsprechend dem
WH
O-Stufenschem
a aufgebaut und nach
einem festen, bedarfsorientierten Z
eitplan gegeben. Begleitsym
ptome und N
eben-w
irkungen müssen ebenfalls behandelt w
erden. Akute Schm
erzen werden m
it ora-
len Arzneiform
en, die einen schnellen Wirkungseintritt haben, behandelt, ggf. w
erden
auch intravenöse oder subcutane Injektionen nötig sein. Chronische Schm
erzenw
erden mit langw
irkenden Arzneistoffen oder R
etardpräparaten behandelt, die
nach individuellem festem
Plan gegeben werden. D
aneben komm
en auch trans-
dermale therapeutische System
e (TT
S) zum E
insatz. Zur B
ehandlung von Schmerz-
attacken werden dem
Patienten zusätzlich schnellfreisetzende Darreichungsform
enverordnet. E
ine regelmäßige K
ontrolle der Schmerzm
edikation ist notwendig, um
diese imm
er wieder den aktuellen B
edürfnissen anpassen zu können. Gegebenen-
falls müssen C
o-Analgetika als analgetisch ergänzende M
edikamente gegeben w
er-den.
Stufenschema der W
HO
Stufe 1: Nicht-O
pioide* und/oder Co-A
nalgetikaD
iese als Basism
edikation eingesetzten Medikam
ente hemm
en die Prostaglandin-
synthese und wirken so analgetisch und antiphlogistisch. K
ombinationen von
Ph
ar
ma
ze
ut
is
ch
e B
et
re
uu
ng
d
es
P
at
ie
nt
en
307306
Arzneistoff zu w
echseln. Dies gilt nicht nur für das Schm
erzmittel, sondern ggf.
auch für die gleichzeitig verabreichten Co-A
nalgetika. Für die Opioide stehen
Um
rechnungstabellen zur Verfügung, die allerdings an Patienten erstellt w
urden,
die nicht unter einer Dauertherapie m
it Opioiden stehen. D
ie dort genanntenÄ
quivalenzdosierungen sind nur orientierend zu verstehen, so daß eine engmaschi-
ge Kontrolle der T
herapie stattfinden muss. B
ei der Um
stellung beginnt man m
it
der Hälfte der errechneten notw
endigen Tagesdosis des neuen Wirkstoffes und gibt
dazu schnellwirkende B
edarfsmedikation. D
ie Basism
edikation wird nun schritt-
weise erhöht, die B
edarfsmedikation angepaßt.
Therapie der unerw
ünschten Nebenw
irkungen derSchm
erzmedikation*
Nachfolgend w
ird die Therapie einiger w
ichtiger Nebenw
irkungen der Schmerz-
medikation besprochen.
Übelkeit/E
rbrechenE
s wird em
pfohlen, in den ersten 14 Tagen der Opioidtherapie ein A
ntiemetikum
zu geben. Mehrere A
ntiemetika können auch untereinander kom
biniert werden.
Tritt die Übelkeit w
ährend der Therapie spontan w
ieder auf, so ist die Ursache
abzuklären. Folgende Arzneistoffe stehen zur T
herapie zur Verfügung: M
etoclo-pram
id und Dom
peridon, Dim
enhydrinat und Haloperidol. B
ei nicht ausreichen-
der Wirkung, kann auch auf 5 H
T3 -A
ntagonisten und/oder Glucocorticoide zu-
rückgegriffen werden.
Obstipation
Häufig sind die B
asismaßnahm
en zur Prophylaxe einer Obstipation w
ie ballast-
stoffreiche Kost, erhöhte Flüssigkeitszufuhr und körperliche A
ktivität bei Tumor-
patienten nicht mehr m
öglich. Daher sollten Laxantien rechtzeitig den individuel-
len Bedürfnissen entsprechend verordnet w
erden. Zur V
erfügung stehen Arznei-
stoffe wie B
isacodyl oder Natrium
picosulfat, Lactulose und osmotisch w
irkendeSalze.
Ph
ar
ma
ze
ut
is
ch
e B
et
re
uu
ng
d
es
P
at
ie
nt
en
schmerzen w
egen seiner kurzen Wirkungsdauer und seinen ausgeprägten psycho-
mim
etischen Wirkungen.
Parenterale Schmerztherapie
Die m
edikamentöse Schm
erztherapie sollte bevorzugt oral durchgeführt werden,
doch wenn infolge der Tum
orerkrankung eine orale Medikam
entenaufnahme nicht
mehr m
öglich ist (Ösophaguscarcinom
e) oder schweres E
rbrechen auftritt, muss
auf eine parenterale Therapie ausgew
ichen werden. W
eitere Indikationen sind Sto-
mapharyngitis oder M
alabsorption, Darm
verschluss oder die Notw
endigkeit der
Verabreichung sehr hoher D
osen. Tragbare PCA
-Pumpen (Patient controlled anal-
gesia) ermöglichen eine am
bulante Therapie. E
ine Dauerinfusion von A
nalgetika
bewirkt nicht nur das E
rreichen stabiler Blutspiegel sondern erm
öglicht auch eine
gute Titration der Schm
erzsituation durch die Möglichkeit des Patienten, an der
PCA
-Pumpe eine B
olusgabe bei Durchbruchschm
erzen auszulösen. Opioide und
Nicht-O
pioide lassen sich kombinieren (K
ompatibilitäten beachten!). Z
um E
insatz
komm
en Metam
izol, Tramadol oder Piritram
id. Die subkutane T
herapie gilt als
Applikationsart der W
ahl, da sie weniger invasiv und störanfällig, aber genauso
effektiv wie die intravenöse G
abe ist und sich daher besonders für ambulante Pati-
enten eignet. Das O
pioid wird subclavikulär, in der vorderen T
horaxwand oder im
Abdom
inalbereich kontinuierlich über eine subkutane Nadel m
it Hilfe einer trag-
baren Pumpe appliziert. E
in Wechsel des A
pplikationsortes erfolgt bei Schmerzen
am O
rt der Injektion, Rötung, Schw
ellung oder Leckage. Ist dem Patienten jedoch
ein intravenöser Zugang im
plantiert (Hickm
annkatheter, Portsystem), so kann die-
ser für die i.v. Therapie genutzt w
erden.D
ie meisten der im
Kapitel 3.3.1.1 ”Infusionspum
pen zur Applikation von Z
yto-
statika” beschriebenen Pumpen lassen sich auch zur Schm
erztherapie einsetzen.
Literatur zur Anw
endung, Befüllung und K
ompatibilität der M
ischinfusionen istbeim
jeweiligen H
ersteller erhältlich. Zu berücksichtigen ist bei der A
uswahl der
PCA
-Pumpen die M
öglichkeit der Bolusgabe.
Therapieanpassung
Oft ist es nötig, aufgrund schw
er beherrschbarer Nebenw
irkungen (Sedierung,
kognitive Beeinträchtigung, Ü
belkeit, Obstipation) den A
pplikationsweg oder den
Ph
ar
ma
ze
ut
is
ch
e B
et
re
uu
ng
d
es
P
at
ie
nt
en
309308
(Pamidronsäure, Ibandronsäure, Z
oledronsäure) mit E
rfolg eingesetzt. Oft ist auch
eine Strahlentherapie bei Knochenschm
erzen indiziert.
Behandlung visceraler Schm
erzenN
eben den Schmerzen m
üssen begleitende vegetative Symptom
e (Übelkeit, Schw
it-
zen, Tachykardie, Obstipation) behandelt w
erden. Gegebenenfalls können die
Medikam
ente aufgrund starken Erbrechens oder Schluckstörungen nicht oral ver-
abreicht werden und es m
üssen andere Applikationsw
ege gewählt w
erden. Spas-
molytika w
ie N-B
utylscopolamin oder N
SAID
s mit spasm
olytischer Kom
ponente
(Metam
izol), sowie G
lucocorticoide komm
en in diesen Fällen zum E
insatz.
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is
ch
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et
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d
es
P
at
ie
nt
en
Weitere N
ebenwirkungen
Häufig treten unter einer T
herapie mit O
pioiden folgende unerwünschte W
irkun-
gen auf, die ebenfalls behandelt werden m
üssen:
Spezielle Schmerzsyndrom
e*
Behandlung neuropathischer Schm
erzenD
auerschmerzen und brennende Schm
erzen sprechen auf eine Therapie m
it trizy-
clischen Antidepressiva (z.B
. Am
itryptilin, Doxepin, C
lomipram
in oder Imipra-
min) an. A
ntikonvulsiva (Carbam
azepin, Phenytoin, Gabapentin, C
lonazepam)
zeigen gute Wirkung bei einschießenden Schm
erzattacken. Baclofen ist angezeigt
bei Schmerzen m
it spastischer Kom
ponente, Dexam
ethason bei Nervenkom
pres-
sionen und erhöhten Hirndruck.
Behandlung von K
nochen-/Weichteilschm
erzenK
nochenschmerzen sind häufig belastungsabhängig, d.h. der R
uheschmerz ist gut
therapierbar, die Therapie deckt aber die B
elastungsintervalle nicht ab. Knochen-
schmerzen sprechen gut auf N
SAID
s und Opioide an, bei Spastiken kann auch
Baclofen eingesetzt w
erden. Häufig w
erden in diesen Fällen auch Bisphosphonate
Therapie
Dosisüberprüfung oder W
echsel des PräparatesA
nticholinergika, Salbeipräparat, Opioid w
echseln
Anihistam
inikum, H
autpflege, Opioid w
echseln
Ko-A
nalgetika (v.a. tricyclische Antidepressiva) und A
nti-cholinergika reduzieren, Parasym
pathomim
etika, Dosis-
überprüfung des Opioids/Präparatew
echsel
Mundpflege, B
onbons lutschen
Mögliche N
ebenwirkung
Sedierung, Verw
irrtheitSchw
itzen
Juckreiz
Harnverhalt
Mundtrockenheit
* Pharmakokinetik, D
osierungen, Neben- und W
echselwirkungen der genannten A
rzneistoffe lassen sich den imA
nhang aufgeführten Lehrbüchern, den genannnten Leitlinien sowie den jew
eiligen Fachinformationen der Präparate
entnehmen, daher w
ird an dieser Stelle nicht ausführlich darauf eingegangen.
Ph
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311310
hautdurchblutung scheint darüber hinaus nur bei Wirkstoffen mit kurzer Halb-wertzeit und der Verabreichung als Bolus oder Kurzinfusion sinnvoll zu sein.
Nach Aufklärung der Patienten sollte die Möglichkeit der Benutzung einer Perückeund der Handhabung von Tüchern aufgezeigt werden. Eine Perücke kann vom
Arzt verordnet werden. Die Information über die tatsächliche Wahrscheinlichkeit
des Haarausfalls bei Einsatz der jeweiligen Zytostatika ist eine zentrale Aufgabe derberatenden Apotheke. Es ist wichtig die hohe Regenerationsfähigkeit der Haarfolli-
kel zu betonen, denn ein bis zwei Monate nach Beendigung der Chemotherapie
sind bereits neue Haare zu sehen und es kommt zum gleichzeitigen Wachstum derKopfhaare. Allerdings kann die Beschaffenheit der Haare sich nach erneutem Wachs-
tum ändern, beispielsweise kann vorher glattes Haar wellig werden und umgekehrt.
Eine medikamentöse Förderung des Haarwachstums nach Chemotherapie ist wis-
senschaftlich nicht erwiesen.
Der Apotheker sollte über die Möglichkeiten der Kopfbedeckung bzw. des Schut-
zes der sonnenempfindlichen Kopfhaut informieren ebenso wie auf Fachgeschäftefür Perücken in der Umgebung hinwiesen und Patientenbroschüren erklären und
mitgeben. Bevorzugen Patienten das Tragen von Tüchern, so können Broschüren
zur Bindetechnik bereit gehalten werden. Bei Patienten die weder Perücken nochTücher verwenden wollen, muss in der Beratung ausdrücklich auf Sonnenschutz
hingewiesen werden, da die ungeschützte Kopfhaut sehr empfindlich gegen Son-
nenlicht ist. Die Pflege der Kopfhaut kann generell empfohlen werden. Eine Make-
up Beratung für Frauen ist wegen des Verlustes der Wimpern und Brauen hilfreichund sollte in der öffentlichen Apotheke angeboten werden.
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Pharmazeutische Betreuung des Patienten
5.2.3. Management der Alopezie
Alopezie ist eine den Patenten belastende Nebenwirkung vieler Zyto-statika-Therapien.Obwohl die Möglichkeiten der Behandlung noch sehr beschränktsind, ist dieser Aspekt bei der Erstellung von Behandlungsplänen undin der Patientenbetreuung zu berücksichtigen.
Michael Höckel, Hamburg
Haarzellen sind sehr teilungsaktiv und werden bei Verabreichung von Zytostatika
geschädigt, dies hat folgende Auswirkungen:
Bei mäßiger Schädigung stellen ein Teil der Haarfollikel ihr Wachstum früher ein.Sie gehen nach kurzer Übergangsphase in die Ruhephase über und fallen nach zwei
bis vier Monaten mehr oder weniger gleichzeitig aus.
Bei sehr starker Schädigung werden die Haare schlecht gebildet, so dass sie vorzeitig
abbrechen. Der Haarausfall beginnt schon zwei Wochen nach Applikation der
Chemotherapie und es fallen alle Haare innerhalb weniger Wochen aus, mit Aus-nahme der in der Ruhephase befindlichen Haare.
Es sind nicht nur die Kopfhaare, sondern auch Wimpern, Brauen, Barthaare und
andere Körperhaare betroffen. Es haben nicht alle Zytostatika gleich starken Haar-ausfall zur Folge. Manche Wirkstoffe beeinträchtigen das Haarwachstum kaum;
Auskunft gibt die jeweilige Fachinformation. Nach Polychemotherapie tritt jedoch
sehr häufig Haarausfall in unterschiedlicher Stärke auf.
Vereinzelt werden auf Wunsch von Patienten Kältehauben eingesetzt. Es gibt aller-
dings wenig wissenschaftliche Bestätigung für die Wirksamkeit und Unbedenk-lichkeit der Maßnahme. Die herabgesetzte Durchblutung der Kopfhaut führt zu
lokal verminderter Konzentration der verabreichten Zytostatika. Dieser Effekt schützt
jedoch eventuell vorhandene Kopfhautmetastasen. Die Herabsetzung der Kopf-
Pharmazeutische Betreuung des Patienten
313312
sowie einige andere Substanzen wie z.B. Bleomycin oder Actinomycin stellen weite-re Chemotherapeutika dar, die häufig eine Mukositis induzieren. Folgen der Muko-
sitis sind längere Krankenhausaufenthalte, die Notwendigkeit einer parenteralen
Ernährung, des vermehrten Einsatzes von (Opiat-)Analgetika bis hin zu einemTherapieabbruch. Die Gabe anderer oraler Arzneimittel wird von den Patienten in
vielen Fällen schlechter akzeptiert. Die Lebensqualität des Patienten ist deutlich
verschlechtert und die Kosten für die Versorgung steigen.
ErkennungIm Krankenhaus gehört das Erkennen Symptome und Probleme einer Mukositiszu den ärztlichen und pflegerischen Tätigkeiten. Der Apotheker wird tätig im Be-
reich der Beratung zur (medikamentösen) Prophylaxe und Therapie der Mukositis.
Er bringt seine Kenntnisse ein beim Erarbeiten von Informationsmaterialien für
Patienten sowie bei dem Erstellen von Leitlinien und Therapiehinweisen für Ärzteund Pflegende.
Im ambulanten Bereich gehört der Apotheker zu den primären Ansprechpartnern
von Patienten und Angehörigen. Er kann im Vorfeld auf mögliche Risikofaktorenund deren Erkennung aufmerksam machen, um den Patienten auf die zytostatische
Therapie vorzubereiten. Das Alter des Patienten, sein Ernährungszustand, der
Mund- und Zahnstatus (Xerostomie, Periodontalerkrankungen) vor der Chemo-therapie sowie die Mundpflege während der Behandlung beeinflussen das Entste-
hen einer Mukositis wesentlich.
Die Mukositis sollte in einem frühen Stadium erkannt werden, um geeignete Maß-
nahmen zu ihrer Behandlung treffen zu können. Hierzu eignet sich das Eintei-lungssystem der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als einfaches Werkzeug (Ta-
belle 1). Um eine Einteilung vornehmen zu können, ist eine genaue Inspektion der
Mundhöhle notwendig. Die Patienten sollten während ihres Aufenthaltes in derKlinik eine Anleitung zur Selbstinspektion insbesondere des Mund- und Rachen-
raumes und zur Dokumentation der Läsionen erhalten. Um die Inspektionen durch-
zuführen benötigen sie eine ausreichende Lichtquelle und müssen angehalten wer-den auf die Farbe der Mundschleimhaut, den Feuchtigkeitsgrad, die Oberfläche
der Schleimhaut, Ödeme und ggf. Läsionen zu achten sowie das Ergebnis der
Inspektion zu dokumentieren.
Pharmazeutische Betreuung des Patienten
5.2.4. Management der Mukositis
Die Entzündung der Schleimhäute – Mukositis - wird je nach Lokali-sation Stomatitis, Ösophagitis, Zystitis usw. genannt. Sie ist eine häufi-ge, unter Chemotherapie und Radiatio auftretende Nebenwirkungim Rahmen der Behandlung von Tumorpatienten. Die Schleimhaut-läsionen können äußerst schmerzhaft sein und die Lebensqualität vonTumorpatienten erheblich beeinträchtigen.Der Apotheker erarbeitet Vorschläge für die Prophylaxe und Thera-pie der Mukositis für einzelne Patienten und erstellt in Zusammenar-beit mit dem onkologischen Team Prophylaxe- und Therapieempfeh-lungen im Rahmen der Qualitätssicherung.
Hannelore Kreckel, Gießen
Entzündungen der Schleimhäute – je nach Lokalisation Konjunktivitis, Stomatitis,
Gingivitis, Periodontitis, Glossitis, Pharyngitis, Ösophagitis, Gastritis, Enteritis,Colitis, Vaginitis genannt – stellen für den Patienten eine belastende Situation dar,
die sich unbehandelt über mehrere Wochen hinziehen kann. Typisch für die Sym-
ptomatik sind Zeichen einer Entzündung mit Rötung, Überwärmung, Schwel-lung, Schmerz, Ödembildung, Atrophie, Ulceration. 15 – 40 % der chemothera-
peutisch behandelten Patienten erleiden eine Mukositis, wobei sich zum Teil Beläge
unterschiedlichster Art (pseudomembranös, hyperkeratotisch, lichenoid) ausbilden,
aber auch Blutungen auftreten können. Patienten, die nach Hochdosis-Protokollenbehandelt werden, haben ein über 60 %iges Risiko eine Mukosits zu entwickeln(1).
Dieses Risiko erhöht sich bei einer kombinierten Radio-Chemo-Therapie.
Als Konsequenzen der Mukositis ergeben sich Geschmacksstörungen, Appetitlosig-keit, Sprechprobleme, Dysphagie, Schmerzen, Schlafstörungen, Anorexie, Gewichts-
verlust, Dehydratation, Unterernährung.
Die chemotherapie-induzierte Mukositis stellt einen Faktor dar, der das Befindendes Patienten negativ beeinflusst und für einige Substanzen aus der Gruppe der
Antimetabolite wie 5-Fluorouracil, Methotrexat, Cytarabin und Purinantagoni-
sten dosislimitierend sein kann. Anthracyline, Vinca-Alkaloide, Taxane, Alkylantien
Pharmazeutische Betreuung des Patienten
315314
ständig zu verhindern oder entsprechend zu behandeln. Hat sich erst einm
al eineM
ukositis entwickelt, so liegt das H
auptaugenmerk auf der R
eduktion der Sympto-
me. D
er Einsatz von A
nalgetika sowie eine gute und ausreichende E
rnährung (siehe
5.2.6 Ernährungstherapie) stellen die G
rundlage der Behandlung einer aufgetrete-
nen Mukositis dar (3). M
anifeste Infektionen müssen ausreichend therapiert w
er-
den. Die orale A
nwendung von Lokalanästhetika zählt zu den Standardprogram
-
men onkologisch therapierender E
inrichtungen.
Einordnung der Substanzen
Die persönliche E
rfahrung und Neigung, Traditionen sow
ie ökologische und öko-nom
ische Gründe sind häufig ausschlaggebend für den E
insatz eines bestimm
ten
Mittels. E
s fehlt an aussagefähigen Studien. Dom
inierend sind kleinere Fallzahlen;
das Studiendesign ist selten vergleichbar und die Beurteilung w
ird erschwert durch
den Vergleich unterschiedlicher Methoden. B
ei Betrachtung gleicher B
ehandlungs-w
eisen finden sich zum Teil w
idersprüchliche Ergebnisse. A
utoren verschiedener
Übersichtsartikel kom
men daher auch zu unterschiedlichen B
ewertungen gleicher
Substanzen. Positive Effekte in kleineren Studien konnten teils im
größeren Rah-
men nicht bestätigt w
erden oder es zeigten sich sogar negative Ausw
irkungen.
Bedenkt m
an, dass generell eher Studien mit positiven E
rgebnissen zur Veröffent-
lichung komm
en, so mag es w
eitere Testreihen geben, die wegen ihres negativen
Ergebnisses nie veröffentlicht w
urden.
Physikalische M
aßnahmen:
•K
ryotherapie:M
ittels Eisstücken aus gefrorenem
Saft, die Patienten während einer B
olustherapie
mit 5-Fluorouracil über 30 m
in lutschen. Es w
ird der Schweregrad und das A
us-
maß einer M
ukositis vermindert. D
er Wirkm
echanismus besteht verm
utlich in derR
eduktion der lokalen Durchblutung(6, 7).
•Soft-Laser-T
herapie:D
urch die Anw
endung von Niedrig-E
nergie-Helium
-Neon-Laser w
ird das Auf-
treten einer Mukositis reduziert und das B
efinden der Patienten ohne größere Ne-
benwirkungen verbessert (2). Jedoch stehen entsprechende G
eräte nicht überall zu
Verfügung.
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Prophylaxe
Zur Z
eit ist kein Regim
e etabliert, dass das Auftreten einer M
ukositis verhindern
kann (3). Werden T
herapeutika im prophylaktischen B
ereich eingesetzt, so sollte
darauf geachtet werden, dass diese die Situation nicht zusätzlich verschlim
mern.
Die E
ffektivität der Anw
endung von Protokollen zur Mukositis-Prophylaxe konn-
te gezeigt werden (4, 5).
Allgem
eingültige Em
pfehlungen zur Vorbeugung sind
•Feuchthalten des M
undes – Em
pfehlung viel zu trinken
•T
ägliche Inspektion des Mund- und R
achenraumes, um
Veränderungen früh-
zeitig zu erkennen.•
Mindestens vierm
al tägliche Mundhygiene – nach jeder M
ahlzeit und vor dem
Schlafen gehen
•Z
ähneputzen mit w
eicher Zahnbürste und fluorierter Z
ahnpaste, ggf. Kugel-
tupfer oder Watteträger verw
enden•
Kein A
lkohol – auch nicht in Arzneim
itteln oder Mundspüllösungen
•V
ermeiden extrem
heißer, kalter, saurer oder stark gewürzter Speisen
Möglichst w
eiche Kost (siehe 5.2.6 E
rnährungstherapie)•
Verzicht auf R
auchen
Das E
inbeziehen des Patienten als eigenständigen und mündigen Partner bedeutet
für diesen ein höheres Maß an U
nabhängigkeit und Würde.
Behandlung
Es gibt derzeit keine M
öglichkeit eine chemotherapie-induzierte M
ukositis voll-
IK
eineII
Schmerzhafte U
lcera, Erythem
e oder leichte Rötung einzelner Stellen
IIISchm
erzhafte Erythem
e, Ödem
e oder Ulcera, Patient kann essen
IVSchm
erzhafte Erythem
e, Ödem
e oder Ulcera, Patient kann nicht essen
VPatient benötigt parenterale oder enterale U
nterstützung
Tabelle 1 Einteilung der Mukositis durch die W
eltgesundheitsorganisation [modifiziert
nach (2)]
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ten. Myrrhe, R
habarber und Rathania w
erden als alkoholische Tinktur ange
boten und sollten deshalb nicht eingesetzt werden.
•E
ucalyptus- und Pfefferminz-Ö
l werden im
wesentlichen zur G
eschmacks-
korrektur verwendet.
•Z
um E
insatz von Teebaumöl konnten keine kontrollierten Studien gefunden
werden.
•A
nanas (Saft aus frischer Ananas, zu E
is gefroren zur Kryotherapie – siehe
dort)
Chem
ische Adjuvantien:
•Studien zum
Einsatz von A
llopurinol in Mundspüllösungen zur Prophylaxe
und Behandlung der 5-Fluorouracil induzierten Stom
atitis komm
en zu un-
terschiedlichen Ergebnissen.. W
ährend die ersten Studien noch positive Ef-
fekte erhoffen ließen, bestätigten sich diese Ergebnisse in neueren U
ntersu-chungen nicht (2, 12).
•B
enzydamin als A
ntiphlogistikum w
urde im V
ergleich zu Chlorhexidin von
Patienten schlechter toleriert (13), im V
ergleich zu Placebo aber in einerrandom
isierten Studie gut tolertiert und als sicher und wirksam
beurteilt
(14). Die Studienergebnisse sind insgesam
t uneinheitlich (2).
•K
ortikosteriode werden eingesetzt um
die lokale Entzündungsreaktionen zu
beeinflussen. Sie sind häufig Bestandteil von sog. M
ukositis-Cocktails (2).
•D
oxepin verbesserte die Schmerztoleranz in einer Studie, jedoch w
ird die
Substanz systemisch aufgenom
men (15).
•M
orphin-Mundspüllösung w
urde in einer kleinen Studie mit sog. m
agicm
outhwash (Lidocain, D
iphenhydramin und A
luminum
hydroxid) vergli-
chen und positiv beurteilt (16).
Zytoprotektiva:
•Sucralfat w
urde in zahlreichen Studien getestet. Die W
irkweise basiert auf
einer schützenden Schicht, die sich durch ionische Bindung bei K
ontakt mit
Proteinen ausbildet und der stimulierenden W
irkung auf die Prostaglandin
E2-B
ildung. Die Substanz scheint nicht das E
ntstehen einer Mukositis ver-
hindern zu können (17), jedoch war teilw
eise das Schmerzem
pfinden gerin-
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en
Lokalanästhetika•
wie B
enzocain, Lidocain, Tetracain aber auch Cocain, gehören zum
Standard-
programm
der Schmerztherapie. Sie w
erden meist in verdünnter Lösung ein-
gesetzt und insbesondere empfohlen zur A
nwendung vor der M
ahlzeit. Sienehm
en jedoch das Gefühl für den Schluckvorgang sow
ie das Geschm
acks-
empfinden und dam
it teilweise den G
enuss am E
ssen, falls dieser wegen ent-
sprechender Schmerzen überhaupt vorhanden ist. D
aneben sind sie regelmä-
ßiger Bestandteil von M
ukositis-Cocktails (sog. m
agic mouthw
ash).
Lokale Antiseptika
•Für C
hlorhexidin liegen widersprüchliche E
rgebnisse vor – von leichter Ver-
schlechterung über keine Unterschiede zu Placebo bis zu signifikanter V
erbes-
serung (2, 5). Die Substanz ruft zusätzliche G
eschmacksveränderungen her-
vor, die als unangenehm em
pfunden werden (8).
•Für PV
P-Jod in der alleinigen Anw
endung gibt es trotz des breiten antisepti-
schen Wirkspektrum
s keine kontrollierten Studien (2). Die A
kzeptanz der
Substanz ist generell gut.•
Kristallviolett und Silbernitrat haben zw
ar antiseptische Aktivitäten, w
irken
jedoch granulationshemm
end und sollten deshalb keine Verw
endung mehr
finden (2). Kontrollierte Studien gibt es zu diesen Substanzen nicht.
•W
asserstoffperoxidlösung (3,5 %) im
Vergleich m
it 0,9 % Salzlösung führte
zu einem höheren R
isiko eine Mukositis zu erleiden (9).
•E
s liegen noch keine Studienergebnisse zum E
insatz von Octenidin zur M
und-
spülung vor. Der G
eschmack der Lösung w
ird oft als unangenehm brennend
empfunden (10).
Pflanzliche M
ittel:•
Kam
ille hat schwach antiphlogistische E
igenschaften und wird deshalb em
pi-
risch verwendet. Für eine unkontrollierte Präventionsstudie sow
ie eine Place-
bo-kontrollierte Studie liegen aber widersprüchlichen Studienergebnisse vor
(2, 11). Es sollte auf jeden Fall darauf geachtet w
erden, dass keine alkoholi-
schen Extrakte zur A
nwendung kom
men.
•Salbei, R
habarber, Myrrhe und R
athania haben adstringierende Eigenschaf-
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Antibiotika, A
ntimykotika:
•B
eide Substanzgruppen werden häufig kom
biniert als Lutschpastillen zur
Anw
endung gebracht. Zielsetzung ist es, die potentiell pathogene Flora des
Mundes zu dekontam
inieren und Pilzinfektionen, insbesondere Candida-In-
fektionen, vorzubeugen (2). Mit PT
A-Lutschpastillen (Polym
yxin B, Tobra-
mycin, A
mphotericin B
) (in Deutschland nicht im
Handel) w
urden positive
Effekte im
Sinne eines verminderten A
uftretens einer Mukositis gefunden (26).
Es w
urde aber auch festgestellt, dass die Entw
icklung einer schweren M
ukosi-
tis nicht verhindert werden konnte (27).
•In der lokalen A
nwendung zeigten sich Im
idazol-Antim
ykotika den Polyenenüberlegen (2).
•H
äufig werden kom
plex zusamm
engesetzte Mukositis-C
ocktails mit A
ntimy-
kotika zur Mundspülung eingesetzt. E
in Beispiel ist die sog. D
üsseldorfer Lö-
sung (Dexpanthenol, A
mphothericin B
, Mepivacain). D
ie einzelnen Wirk-
stoffe sind in der Verdünnung nur noch eingeschränkt w
irksam.
•D
ie Stabilität von Nystatin w
urde für verschiedene Lösungen in einer Studie
getestet. Im E
rgebnis nahm der G
ehalt des Nystatins in A
bhängigkeit vompH
-Wert und der Lagertem
peratur in Fristen von 4 Tagen bis zu einer Woche
ab (28).
Virustatika:
•A
ciclovir wird m
it Erfolg zur B
ehandlung oraler Herpes Infektionen einge-
setzt. Beim
Einsatz der Substanz zur Prophylaxe zeigt sich im
Vergleich zu
Placebo keine Veränderung des A
uftretens oder des Schweregrades einer M
u-kositis (2, 29).
„Hausm
ittel“:•
Glutam
in als nicht-essentielle Am
inosäure zeigte in kleineren Studien positive
Effekte (2, 30). Z
ur abschließenden Beurteilung sind w
eitere Studien nötig.
•G
lycerol dient als Feuchtigkeit konservierendes Mittel m
it süßem G
eschmack,
ist jedoch für seine austrocknende Wirkung bekannt.
•Lem
on-Sticks dienen vornehmlich der E
rfrischung und enthalten meist G
lyce-
rol und Zitronenarom
en.
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ger ausgeprägt (18, 19). Anderseits konnte in einer neueren Studie im
Ver-
gleich zu einer Salz- und Soda-haltigen Mundspüllösung kein U
nterschied in
Bezug auf die H
eilungsrate und das Schmerzem
pfinden beim Schlucken fest-
gestellt werden (20). D
ie Substanz ist preisgünstig und ohne schwerw
iegendeN
ebenwirkungen.
•M
isoprostolist ein Prostaglandin E2-D
erivat, als Tablette, die im M
und zer-
fällt und dann geschluckt wird, scheint keine positiven E
ffekte zu haben. Es
wurde sogar eine R
eaktivierung von Herpes sim
plex Viren berichtet (21).
Wachstum
sfaktoren:•
G-C
SF sowie G
M-C
SF wurden in zahlreichen Studien untersucht. D
ie Da-
tenlage lässt noch keine abschließende Beurteilung des E
insatzes zur Mund-
spülung zu und sollte wegen der hohen K
osten kontrollierten klinischen Stu-
dien vorbehalten bleiben (2, 3, 22).•
TG
F-ß (transforming grow
th factor ß) wurde in einer Phase I Studie getestet
(2); Palifermin und R
epifermin als K
eratinozyten-Wachstum
sfaktoren (KG
F)
befinden sich zur Zeit in der klinischen Prüfung Phase II und III .
Vitam
ine:•
Dexpanthenol w
ird wegen seiner granulationsfördernden W
irkung eingesetzt.E
s existiert keine Studie, die diese Substanz als alleiniges Agens testet (2).
•Tocopherol als A
ntioxidans mit m
embranstabilisierender W
irkung zeigte im
Vergleich zu Placebo eine signifikant bessere W
irkung bei topischer Anw
en-
dung (23).
Salzlösungen•
Kochsalz-, R
inger-, Em
ser Salz-, Salz- und Soda-Lösungen wurden m
it Chlor-
hexidin, sog. magic m
outhwash oder W
asser verglichen, und zeigten gleich
gute Wirksam
keit wie die aktiven Substanzen (24).
•B
eim V
ergleich einer Lösung mit verschiedenen G
elen (dünnflüssig und dick-flüssig) schnitt dünnflüssiges G
el besser ab als die Lösung mit dickflüssigem
Gel (25).
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Zusam
menfassung
Die Suche nach w
irksamen Substanzen zur M
ukositisprophylaxe und -therapie ist
schwierig. E
s existiert eine Vielzahl verschiedenster Protokolle und R
egime zur Pro-
phylaxe und Therapie chem
otherapie- und radiatio-induzierter Mukositis. E
ineeinzelne evidenz-basierte E
mpfehlung ist auf der G
rundlage der zur Verfügung
stehenden Daten nicht m
öglich. Die Protokolle einer therapierenden E
inrichtung
sollten vom A
potheker mit seiner spezifisch pharm
azeutischen Fachkompetenz m
itgestaltet w
erden. Sie sollten konsequente Anw
endung finden, um so zum
indest
Aussagen zur Situationsbeschreibung der A
bteilung treffen zu können und eine
Vergleichbarkeit innerhalb der E
inrichtung zu gewährleisten. E
benso sollten dieE
rfassungsinstrumente und dam
it die Dokum
entation einheitlich gehandhabt
werden.
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Ph
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ma
ze
ut
is
ch
e B
et
re
uu
ng
d
es
P
at
ie
nt
en
•Z
itronensaft sollte wegen seines stark sauren pH
-Wertes nicht eingesetzt w
er-den.
•K
ünstlicher Speichel wird zur B
efeuchtung der (trockenen) Mundschleim
-
haut eingesetzt.•
Diphenhydram
in hat lokalanästhetische Eigenschaften und ist deshalb häufi-
ger Bestandteil von M
ukositis-Cocktails (2). E
s konnte keine Studie zur allei-
nigen Anw
endung der Substanz gefunden werden.
Die A
ufzählung erhebt keinen Anspruch auf V
ollständigkeit.
Systemische M
aßnahmen
Die B
iorhythmus-(chrono)-adaptierte G
abe von Zytostatika verm
indert die Ne-
benwirkungsrate auch für den B
ereich der Mukositis bei gleichbleibender W
irk-
samkeit der Substanzen. (siehe 4.4 C
hrono-Onkologie).
Zur Schm
erztherapie – u.a. der mukositis-bedingten B
eschwerden - eignen sich
Schmerzm
ittel im E
insatz nach WH
O-Stufenschem
a (siehe 5.2.2 Managem
ent der
Schmerztherapie). D
ie Wirksam
keit der prophylaktischen und therapeutischenM
aßnahmen bei M
ukositis wurden in Studien unter anderem
an dem verm
inder-
ten Gebrauch von Schm
erzmitteln gem
essen (14, 31).
Wenn M
aßnahmen w
ie ausreichendes Trinken, Meiden von K
offein- und Alkohol-
haltigen Getränken, m
ögliches Absetzen von A
rzneimitteln m
it der Nebenw
irkung
Mundtrockenheit, K
auen von Zim
t- oder Pfeffeminzfreien K
augumm
is, Lutschen
zuckerfreier Bonbons oder der E
insatz künstlichen Speichels nicht ausreichend
wirksam
sind, findet bei Xerostom
ie Pilocarpin mit niedrigen E
inzeldosen Anw
en-dung (32). Z
u den Arzneim
itteln mit dieser N
ebenwirkung zählen: A
nalgetika,
Antipsychotika, A
ntihistaminika, D
iuretika, Antiarrhythm
ika, Antiem
etika, Spas-
molytika, E
xpektorantien, Antiparkinsonm
ittel, Muskelrelaxantien, K
oronarthera-peutika, Tranquilantien, A
ntidepressiva, Antikonvulsiva, A
ntibiotika, Antihyper-
tensiva, Antivertiginosa, A
ppetitzügler, MA
O-H
emm
er, Lipidsenker, Säureblocker.
Die R
olle des Anticholinergikum
Propanthelinbromid (in D
eutschland nicht imH
andel) zur Reduktion der E
toposid-Ausscheidung m
it dem Speichel (31, 33)
muss in größeren Studien überprüft w
erden.
Ph
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d
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P
at
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d
es
P
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ie
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en
325324
Auslöser einer DiarrhöNeben der Chemotherapie müssen als mögliche Auslöser einer Diarrhö der Ge-
brauch von Laxantien (auch große Mengen von Zuckeraustauschmitteln), Antaci-
da mit hohem Magnesiumgehalt, der Einsatz von Antibiotika oder Prokinetika
sowie unerwünschte Arzneimittelwirkungen von Herzglykosiden, Kaliumsalzen,Misoprostol, Propranolol oder Theophyllin in Betracht gezogen werden. Auch vor-
angegangene Operationen, Infektionserkrankungen, Stress, neuroendokrine Tumore,
Metastasen im Bauchraum, Bestrahlungstherapie und graft-versus-host Reaktio-nen nach Knochenmarkstransplantationen sind in der Lage Durchfälle hervorzuru-
fen. Auch durch Clostridium difficile induzierte pseudomenbranöse Kolitiden, die
normalerweise mit einer längerfristigen Antibiotikatherapie assoziiert sind, wurdenbei chemotherapeutisch behandelten Patienten beobachtet, die keine Antibiotika
erhielten (4).
Prophylaxe und BehandlungEs ist wünschenswert, dass die Tumorpatienten bereits vor dem Beginn der Be-
handlung über die Möglichkeit des Auftretens von Diarrhöen unterrichtet werden.
Sie sollten ausführlich über Möglichkeiten der Behandlung und über supportiveMaßnahmen informiert werden. Des Weiteren sollten sie im Vorfeld eine schriftli-
che Anweisung zu Maßnahmen für die symptomatische Therapie sowie eine Ver-
ordnung für die entsprechende Medikation erhalten. Der Apotheker kann im Rah-men der pharmazeutischen Betreuung in Zusammenarbeit mit dem Arzt die Infor-
mation und Aufklärung des Patienten zu den entsprechenden Möglichkeiten des
Maßnahmenkatalogs gewährleisten.
Grad 0 keine Diarrhö
Grad 1 bis zu 4 –6 Stühle pro Tag oder mittelschwere (mild)Krämpfe, die normale Aktivitäten nicht beeinträchtigenGrad 3 Anstieg auf – 9 Stühle pro Tag oder schwere Krämpfe
(schwer) und Inkontinenz, alltägliche Aktivitäten beeinträchtigt
Grad 4 10 oder mehr Stühle pro Tag oder blutige Durchfälle (le-bensbedrohlich) mit der Notwendigkeit einer parenteralen Therapie
Pharmazeutische Betreuung des Patienten
5.2.5. Management der Diarrhö
Die Diarrhö ist eine ernst zunehmende Komplikation während derBehandlung von Tumorerkrankungen. Sie kann als Nebenwirkungbestimmter Zytostatika oder einer Radiotherapie auftreten.Zusätzlich müssen tumorbedingte, immunologische oder auch infek-tiöse Prozesse in die Ursachenbetrachtung mit einbezogen werden.Unbehandelt führt die Diarrhö zu Schwäche, Elektrolytverlust undExsikkose. Die Gefahr einer raschen Eskalation besteht. Der Apothe-ker sollte deshalb darauf hinwirken, dass eine frühzeitige und durch-greifende Behandlung erfolgt.
Hannelore Kreckel, Gießen
Die chemotherapie- und radiatio-induzierte Mukositis stellt eine ernstzunehmende
Nebenwirkung der Behandlung des Tumorpatienten dar (siehe 5.2.4. Mukositis).
Eine Mukositis des Gastrointestinaltraktes führt häufig zu Diarrhöen. Verschlech-tern sich die Symptome der Diarrhö trotz Behandlung, so kann dies die dosislimi-
tierende Toxizität der Chemotherapie bedeuten. Des Weiteren kann es zu Verzöge-
rungen im zeitlichen Ablauf der Therapie kommen. Die Compliance der Patientenwird reduziert und schwere Diarrhöen sind potentiell für in Behandlung befindli-
che Tumorpatienten lebensbedrohlich (1). Daher ist es notwendig, bei geringsten
Symptomen einer Diarrhö sofort mit einer Behandlung zu beginnen.
Nach Schätzungen leiden ca. 10 % aller Patienten mit einer fortgeschrittenen Tu-morerkrankung an akuter oder persistierender Diarrhö (2). Typische Substanzen,
die eine Chemotherapie-induzierte Diarrhö hervorrufen sind Capecitabin, Cispla-
tin, Cytosin-arabinosid, Cyclophosphamid, Daunorubicin, Docetaxel, 5-Fluorou-racil, Interferon, Irinotecan, Leukovorin, Methotrexat, Oxaliplatin, Paclitaxel, To-
potecan. Das Risiko eine Diarrhö zu erleiden erhöht sich für Kombinationstherapi-
en mit Fluorpyrimidinen und Irinotecan auf 50 – 80 %. Ebenso führen Therapiennach Hochdosisprotokollen häufiger zur Durchfall-Symptomatik (2).
Diarrhöen werden im allgemeinen nach den National Cancer Institute Common
Toxicity Criteria eingeteilt in (nach 3):
Pharmazeutische Betreuung des Patienten
327326
me, im
munologische Problem
e, Ernährungsstatus und A
lter des Patienten, gastro-intestinale und rektale B
eschwerden des Patienten.
Ausw
ahl eingesetzter Arzneim
ittel und Substanzen:C
arbo medicinalis w
ird allgemein als A
bsorbens häufig bei Durchfall em
pfohlen,
weil es die Stuhlkonsistenz erhöht. Sie verhindert jedoch die R
esorption von weite-
ren oral zugeführten Arzneim
itteln. Das Q
uellmittel Pektin (z.B
. in Aplona
®) –auch in K
ombination m
it Kaolin (K
aoprompt H
®) erhöht zwar die Stuhlkonsi-
stenz, hat aber keinen Einfluss auf die Frequenz und den W
assergehalt der Stühle.
Für beide Agentien gibt es keinen gesicherten N
achweis zur W
irksamkeit bei che-
motherapie-induzierter D
iarrhö (6).
Cholestyram
in erwies sich als w
irksam bei der strahlen-induzierten D
iarrhö. Die Sub-
stanz wird eingesetzt in D
osen von einem B
eutel zu jeder Mahlzeit und zur N
acht.Jedoch treten häufig N
ebenwirkungen, insbesondere B
lähungen und Verstopfungen
auf und die Substanz interagiert mit zahlreichen anderen A
rzneimitteln.
Loperamid, ein synthetisches O
pioid, zählt zu den am häufigsten eingesetzten
Arzneim
itteln bei der chemotherapie-induzierten D
iarrhö. Eine Tagesm
aximaldosis
von 16 mg entspricht dem
Zulassungsstatus in D
eutschland. Symptom
-orientiertw
ird auch eine Hochdosistherapie m
it 2 mg alle zw
ei Stunden empfohlen (7). D
iese
zweistündliche G
abe wurde bei der A
nwendung im
Rahm
en einer Studie erst dann
unterbrochen, wenn der Patient 12 Stunden ohne Stuhlgang w
ar. Die Patienten
erhielten im M
ittel 21 Kapseln Loperam
id (8).
Diphenoxylat, ebenfalls ein synthetisches O
pioid, wird - auch in K
ombination m
it
Atropin – in zahlreichen Publikationen zur B
ehandlung empfohlen und auch
eingesetzt, ist jedoch in Deutschland w
egen seines Suchtpotentials nicht mehr im
Handel.
Opium
tinktur komm
t nur selten - vor allem bei D
iarrhöen mit K
rämpfen - zum
Einsatz.
Der �
2 -Rezeptoragonist C
lonidin stimuliert die A
bsorption und verringert die
Ph
ar
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es
P
at
ie
nt
en
Diätetische M
aßnahmen
Die Patienten sollten dazu angehalten w
erden, mild gew
ürzte, leicht verdauliche
Speisen mit niedrigem
, nicht löslichem B
allaststoffanteil als Hauptbestandteil der
festen Nahrung zu verw
enden, und gleichzeitig den Verlust an N
atrium und K
ali-um
durch die Zufuhr von viel Flüssigkeit auszugleichen. Z
um A
usgleich von Flüs-
sigkeitsdefiziten komm
en Präparate analog der “WH
O R
ehydratationsmischung“
(z.B. E
lotrans ®, Oralpädon
®) in Frage. Daneben sind aber auch säurearm
e Säftegeeignet, bevorzugt gem
ischt mit kohlensäurearm
en, elektrolytreichen Mineralw
äs-
sern. Sehr heiße und sehr kalte Getränke sollten genauso gem
ieden werden w
ie
frittierte, gebratene und fettreiche Produkte. Kalium
reiche Lebensmittel (z.B
. Ba-
nanen, Pfirsiche, Aprikosen, K
artoffelbrei) eignen sich zur Kalium
substitution und
werden im
allgemeinen gut vertragen.
Milchprodukte stellen generell bei Patienten m
it Laktose-Intoleranz ein Problem
dar. Darüber hinaus kann es durch die Schäden der D
armvilli bei chem
otherapeu-tisch behandelten Patienten zu einer V
erminderung des E
nzyms Laktase kom
men,
so dass auch Patienten betroffen sein können, die bisher keine Probleme hatten (5).
Daher sollte die Z
ufuhr von Milchprodukten bei diesen Patienten reduziert oder
vermieden w
erden. Es kann auf laktosefreie M
ilchprodukte ausgewichen w
erden.
Butterm
ilch und Jogurt werden häufig durch die A
nwesenheit von aktiven M
ilch-
säurebakterien toleriert. Käseprodukte bieten sich an, da w
ährend des Produktions-prozesses die Laktose vergoren w
ird. Zahlreiche industrielle Z
usatznahrungen auf
Milchbasis sind laktosefrei und können deshalb gut eingesetzt w
erden (siehe 5.2.6.
Ernährung).
Medikam
entöse Behandlung
Kom
men Patienten m
it Durchfallproblem
en zur Beratung in die A
potheke, so
sollte auch an eine Infektion als Ursache gedacht w
erden. In diesem Fall sind m
oti-litätsverm
indernde Arzneim
ittel kontraproduktiv. Es ist dann eine (“em
pirische“)
Antibiotikatherapie indiziert. Sym
ptome w
ie Fieber, Blut im
Stuhl und Exsikkose
machen einen sofortigen A
rztbesuch notwendig.
Beim
Einsatz von A
rzneimitteln sollten folgende G
egebenheiten und Symptom
e
berücksichtigen:
Durchfälle, E
xsikkose, Malabsorption, E
lektrolytverluste, neurologische Sympto-
Ph
ar
ma
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et
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nt
en
329328
Racecadotril – synonym
“Acetophan“ - ist ein oral anzuw
endender selektiver Enke-
phalinase-Inhibitor und wird zur B
ehandlung der akuten Diarrhö eingesetzt. D
ie
Substanz ist ein Prodrug, die zum aktiven M
etaboliten Thiorphan m
etabolisiert
wird. D
ieser verhindert den Abbau endogener E
nkephaline. Dadurch w
ird dieSekretion von W
asser und Elektrolyten in das D
armlum
en reduziert. Die Substanz
wird eingesetzt in D
osierungen von drei Mal 100 m
g täglich (12). Eine prophylak-
tische Gabe erw
ies sich in einer Phase II Studie als nicht wirksam
(13). Racecadotril
ist zur Zeit in D
eutschland nicht im H
andel, kann jedoch importiert w
erden.
Budesonid als lokal w
irksames Steroid w
urde in einer kleinen Studie zur Therapie
der Irinotecan- und 5-Fluorouracil-induzierten Diarrhö nach V
ersagen einer Lope-
ramid-B
ehandlung getestet. Die A
utoren konnten eine Reduktion der B
eschwer-
den um m
indestens 2 Stufen (NC
I toxicity grade) feststellen (14).
Bei einer Proktitis können die B
eschwerden durch einen Steroid-haltigen R
ektal-schaum
vermindert w
erden.
Als Z
usatzmedikation hat sich der E
insatz von Narkotika zur Schm
erzlinderung
bewährt.
Bei Patienten m
it Pankreastumoren, die D
urchfälle während einer B
estrahlungsthe-
rapie entwickeln, sollte an die M
öglichkeit der Substitution von Pankreas- enzy-
men gedacht w
erden, da ein Mangel dieser E
nzyme zu D
urchfällen führen kann.Z
u den Substanzen in der klinischen Erprobung zählt T
J-14, ein Baicalin-haltiger
β-Glucuronidase-Inhibitor, der von einer japanischen A
rbeitsgruppe bei Irinote-
can-induzierter Diarrhö erfolgreich getestet w
urde (15). Durch die H
emm
ung der
β-Glucuronidase der endogenen D
armflora w
ird die Rückum
wandlung eines anti-
neoplastisch inaktiven Metaboliten des Irinotecans in die aktive Substanz verhin-
dert und damit D
auer und Schwere der D
iarrhö reduziert.
Zusam
menfassung
Die sofortige und intensive B
ehandlung der chemotherapie- und radiatio-induzier-
ten Diarrhö kann die Lebensqualität der Tum
orpatienten verbessern und die Be-
handlungskosten insgesamt reduzieren. E
s ist die Aufgabe des A
pothekers, Ausw
ir-
kungen der Diarrhö w
ie Schwäche, E
lektrolytverlust und Exsikkose verm
eiden zu
helfen.
Ph
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P
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ie
nt
en
Sekretion des Intestinaltrakts. Wegen seiner blutdruck-senkenden W
irkung kannC
lonidin nur vorsichtig eingesetzt werden. D
ie empfohlenen D
osierungen geben
0,1 mg zw
eimal täglich m
it einer Steigerung täglich um 0,1 m
g bis zu einem
Intervall von 0,4 bis 0,6 mg zw
eimal täglich an (4).
Octreotid, ein langw
irksames Som
atostatin-Analogon, ist in D
eutschland neben
anderen Indikationen zugelassen zur Behandlung endokrin aktiver Tum
ore desG
astrointestinaltraktes, nicht jedoch zur Therapie der chem
otherapie-induzierten
Diarrhö. Trotzdem
wird die Substanz bei schw
eren Diarrhöen eingesetzt und ist
von der FDA
zur Behandlung der schw
eren, Loperamid-resistenten D
iarrhö zuge-lassen. H
andelsüblich sind sowohl ein Präparat, das m
ehrmals täglich subkutan
appliziert wird, als auch eine D
epot-Formulierung für die einm
al monatliche G
abe.
Der A
nwendung der D
epot-Formulierung m
uss eine subkutane Erprobung zur
Wirksam
keit und Verträglichkeit entsprechend der FD
A-Z
ulassung vorangehen.N
ach den Em
pfehlungen einer Expertengruppe, in der auch ein A
potheker vertre-
ten war, sollen nach einer H
ochdosis-Loperamid-B
ehandlung bei einer Grad 1- 2
Diarrhö 100 – 150 µg O
ctreotid s.c. alle acht Stunden gegeben werden (7). B
eischw
erer Diarrhö (G
rad 3 – 4) werden D
osierungen von 500 – 1500 µg s.c. oder
i.v. als Bolus alle acht Stunden als “first-line“ T
herapie empfohlen (7). E
ine Wirk-
samkeit zur Prophylaxe konnte in einer Studie von M
eropol et al. nicht nachgewie-
sen werden (9). Z
u den mit je ca. 15%
häufig auftretenden Nebenw
irkungen
zählen Brennen und Schm
erzen an der Injektionsstelle sowie abdom
inelle Beschw
er-
den (10). Beim
Einsatz von O
ctreotid sollten die Vorteile der B
ehandlung abgewo-
gen werden gegen die m
öglichen Nebenw
irkungen und eine “cost-effectivness“ derT
herapie (11).
N-butyl-Scopolam
in, ein Anticholinergikum
/Spasmolytikum
, wird eingesetzt um
krampfartige B
eschwerden zu lindern. B
ei Bedarf w
erden als Dosierung 1 bis 2
Tabletten alle 4 Stunden empfohlen. D
ie Bioverfügbarkeit der Substanz bei oraler
Gabe ist niedrig.
Das Parasym
patholytikum A
tropin wirkt in gleicher W
eise und wird häufig bei der
akut auftretenden Diarrhö unter Irinotecan eingesetzt, jedoch m
it entsprechenden
zentralen Nebenw
irkungen.
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331330
5.2.6 Ernährungstherapie
Nahezu alle onkologischen Erkrankungen sind von einem extremenGewichtsverlust begleitet. Zusätzlich zu einer Verschlechterung desAllgemeinzustands führt diese Kachexie zu einer geringeren Thera-pietoleranz mit erhöhter Nebenwirkungsrate.Bei der Ernährungstherapie muss das Wohl des Patienten, das sichdurch Appetit und Freude beim Essen und nicht durch unbedingtenGewichtserhalt äußert, im Vordergrund stehen.
Eine Ernährungsberatung soll dem Patienten das veränderte Ge-schmacksempfinden und den erhöhten Energieverbrauch verdeutli-chen und in Zusammenarbeit mit ihm, dem Arzt und anderen Betei-ligten mögliche Umstellungen der Essgewohnheiten aufzeigen.Die Bereitstellung von Informationsmaterial und Handlungsanwei-sungen für den Patienten ist sinnvoll.
Svenja Sander, Hamburg
Viele Krebserkrankungen zeigen in ihrem Anfangsstadium sehr unspezifische
Symptome. So ist ein starker Gewichtsverlust oft das erste Anzeichen einer
Tumorerkrankung und der Anlass für einen Arztbesuch. Auch im fortgeschrit-tenen Stadium einer Tumorerkrankung stellt die Kachexie ein Problem dar. Sie
verschlechtert die Prognose der Tumorerkrankung, vermindert das Ansprechen
auf eine Chemotherapie und erhöht die Mortalität bei Operationen. Es besteht
allerdings kein eindeutiger Zusammenhang zwischen dem Ausmaß der Tumor-kachexie und der Größe, der Ausbreitung oder dem Differenzierungsgrad des
Tumors.
Neben dem erhöhten Energieverbrauch durch das Tumorgeschehen selbst isthäufig auch die Therapie Ursache einer Mangelernährung. Damit verbunden
erleiden Tumorpatienten:
• Völlegefühl 60%• Verändertes Geschmacksempfinden 46%
• Anorexie 40%
• Übelkeit oder Erbrechen 27%
Pharmazeutische Betreuung des Patienten
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Pharmazeutische Betreuung des Patienten
333332
•variantenreiche V
orratshaltung•
Schälchen mit kleinen Snacks, die zum
Essen “verführen“
Reicht die K
alorienzufuhr mit der norm
alen Ernährung nicht aus, kann auf das
Sortiment der ergänzenden oder ausschließlichen Trink- und Sondennahrun-
gen zurückgegriffen werden. D
ie Produkte können nicht nur unverdünnt, son-
dern auch in warm
e und kalte Speisen eingerührt verzehrt werden. B
ei Bedarf
sind bei den Herstellerfirm
en Rezepte zur A
nregung zu beziehen.M
altodextrin ist ein geschmacksneutrales P
rodukt aus Maisstärke und enthält
leicht resorbierbare Kohlenhydrate. E
s kann in Getränke, Süßspeisen und Sup-
pen eingerührt werden und eignet sich zur K
alorienanreicherung bei Patienten,die eine A
bneigung gegen fette Speisen entwickeln.
Der erhöhte K
alorienbedarf ist nur ein Gesichtspunkt der E
rnährung von Tu-
morkranken. E
s entwickelt sich ein system
isches Entzündungsgeschehen, das
vermutlich durch Tum
orprodukte und vom körpereigenen A
bwehrsystem
se-zernierte Substanzen w
ie z.B. Z
ytokinen erzeugt wird. O
mega-3-Fettsäuren
haben einen positiven antiinflamm
atorischen Einfluss. Sie kom
men vor allem
in fettreichen Fischsorten wie M
akrele, Hering, T
hunfisch und Lachs vor, sowie
in Lebertran und L
einöl.
Daneben steigt auch der B
edarf an Vitam
inen, Mineralstoffen und Spurenele-
menten an, so ist z.B
. der Bedarf an Selen um
das 2-3 fache erhöht.D
er tägliche Bedarf an M
ikronährstoffen wird am
besten durch eine vielseitige
Ernährung, die den Schw
erpunkt auf Vollkornprodukte, O
bst und Gem
üse
(roh oder zubereitet) legt, gedeckt. Lebensm
ittel, die reich an Selen sind, sind
Nüsse (v.a. K
okosnüsse), Eier, Innereien und Fisch.
Für die meisten M
enschen ist der Genuss beim
Essen ein sehr w
ichtiger Faktor
für die subjektive Lebensfreude. B
ei einer Ernährungsberatung m
uss deshalb
der Wunsch des Patienten und seine E
rnährungsgewohnheiten unbedingt be-
rücksichtigt werden.
Literatur:1. Keller, U
.: Von d
er Katabo
lie zur A
nabo
lie, Sto
ffwech
selmed
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nd Th
erapieansätze, A
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orkach
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rung
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ngen. Basel, K
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•Schluck- oder K
austörungen•
Entzündungen der M
undhöhle
•D
epressive Verstim
mungen
Viele Patienten m
öchten bei der Bekäm
pfung ihrer Tumorerkrankung aktiv
unterstützende Maßnahm
en ergreifen. Für sie stellt die Ernährung eine gute
Möglichkeit dar. E
ine Veränderung der E
rnährungsgewohnheiten hin zu einer
gesunden vollwertigen E
rnährung kann einen positiven Einfluss auf das B
efin-den des Patienten haben. E
ine radikale Ernährungsum
stellung ist aber abzu-
lehnen, da diese meistens m
it einer geringeren Nahrungszufuhr verbunden ist.
Vor den m
eisten sogenannten Krebsdiäten ist ausdrücklich zu w
arnen. Es gibt
Ernährungsw
eisen, die auch wissenschaftlich nachgew
iesen vor einer Krebser-
krankung schützen können, vor allem gilt dies für D
armkrebs. E
in Beispiel ist
hier die breit unterstützte Kam
pagne “5 am Tag e.V
.“ Ist eine Tumorerkrankung
aber erst einmal ausgebrochen, gibt es keine D
iät, die einen positiven Effekt auf
das Tumorgeschehen in w
issenschaftlich anerkannten Studien nachweisen konn-
te. Im G
egenteil sind viele Ernährungsform
en sehr einseitig und können nach-
teilig auf den Krankheitsverlauf w
irken. Wenn Patienten eine D
iät einhaltenw
ollen, ist es sinnvoll, sich über diese Diät zu inform
ieren. Orientiert sie sich an
der gesunden Vollkost, kann sie durchgeführt w
erden, ist sie dagegen sehr ein-
seitig, muss von ihr abgeraten w
erden. Eine fundierte B
eratung der Patientenist hier dringend erforderlich.
Um
Krebspatienten unter den veränderten B
edingungen während einer T
he-
rapie zum E
ssen zu motivieren, können folgende H
inweise helfen:
•W
unschkost, d.h., den Patienten in die Nahrungsausw
ahl mit einbezie-
hen, keine starken Um
stellungen, entscheidend ist, dass die Patienten über-
haupt essen, den Appetit behalten und genügend N
ährstoffe aufnehmen,
Orientierung am
Eigenprotokoll des Patienten
•V
iele kleine abwechslungsreiche M
ahlzeiten über den Tag verteilen
•E
ssen appetitlich anrichten
•m
ild gewürzte, geruchsarm
e, evtl. bevorzugt kalte Speisen•
in einem anderen R
aum essen als kochen
•beim
Essen für A
blenkung sorgen (Musik, U
nterhaltung)
•feste E
ssenszeiten vermeiden, sondern nach A
ppetit essen, auch nachts
Ph
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335334
5.2.7 Unkonventionelle Mittel in der Krebstherapie
Der onkologisch tätige Apotheker erteilt auch Auskunft über komple-mentäre und alternative Mittel in der Behandlung von Menschen mitKrebs (Complementary and Alternative Medicine, CAM; Unkonven-tionelle Mittel in der Medizin, UMK) und führt auf Anfrage eineBeratung zu unkonventionellen Mitteln durch. Es handelt sich dabeium Mittel oder Verfahren, die von der Schulmedizin nicht anerkanntsind, deren wissenschaftliche Überprüfung jedoch möglich sein muss.Die fachliche Einschätzung, ob eine Gesundheitsgefährdung für denPatienten bei Anwendung der Produkte oder Verfahren besteht und/oder es sich um Scharlatanerie handelt, muss zum Schutz des Patien-ten vorgenommen werden.Wechselwirkungen mit bestehenden Therapieregimen sind zu über-prüfen und auszuschließen.
Es ist die Aufgabe des Apothekers, Patienten „die noch etwas für sichtun wollen“ ernst zunehmen, auf die Wichtigkeit der schulmedizini-schen Behandlung ihrer Erkrankung hinzuweisen und den Wunschnach alternativen Mitteln zu hinterfragen.
Michael Höckel, Hamburg
Die Unkonventionellen Mittel in der Krebsmedizin, auch als Krebsbehand-
lungsmethoden ohne nachgewiesene Wirkung bezeichnet, werden in den eng-
lischsprachigen Ländern unter den Begriffen „complementary and alternative
medicine“ (CAM) zusammengefasst. Dabei bezeichnet „complementary“ diebegleitende Anwendung von unkonventionellen Mitteln und „alternative“ die
Anwendung von Mitteln und Methoden auch anstatt einer schulmedizini-
schen Behandlung. Im Bereich der Komplementärmedizin besteht großer In-formationsbedarf von Seiten der Patienten, deren Angehörigen und den behan-
delnden Ärzten. Die Zahl der Patienten die Mittel und Methoden der Schul-
medizin kombiniert mit unkonventionellen Mitteln anwenden wollen, nimmtzu. Eine kompetente Antwort zu Fragen bezüglich Anwendung und Unbe-
denklichkeit der Mittel ist nur möglich, wenn der betreuende Apotheker ent-
sprechende Literatur und Datenquellen aus dem Internet zur Verfügung hat.
Pharmazeutische Betreuung des Patienten
3. Ballmer, P.E.: Behandlung der Krebskachexie, Aktuelle Ernährungsmedizin 2001;26:160-163
4. Zürcher, G.: Tumoren. In Kluthe, R. (Hrsg.) Ernährungsmedizin in der Praxis. Spitta (1997) Kap.3/13
5. Internetlink www.5amTag.de
6. Lübke HJ; Domschke W, Hohenberger W, Meinertz T, Possinger K, Reinhardt D, Tölle R: Therapiehandbuch 4.ed
München-Wien-Baltimore, Urban&Schwarzenberg 1998; Allgemeine Therapieprinzipien. Parenterale und enterale
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7. Hein ME, Schmoll H-J, Höffken K, Possinger K.: Kompendium internistischer Onkologie 2nd ed., Berlin/New York,
Springer 1996; Kap. 22.15 Tumorkachexie und Ernährungstherapie 1212-21
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Pharmazeutische Betreuung des Patienten
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Klinikum
Nürnberg N
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•Inform
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enter for Integrative Medicine
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w.cancersupportivecare.com
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entary.html
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omplem
entary & A
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ancer Center C
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Entscheidend in der B
eratung ist die Abgrenzung der unkonventionellen, se-
riösen Präparate, bei denen die Therapieverfahren für den Pharm
azeuten nach-
vollziehbar sind, von den unseriösen Mitteln (Scharlatanerie). A
ls unkonven-
tionelle Mittel sind beispielhaft zu nennen:
1. Mistel
2. Enzym
e
3. Organpräparate
4. Pflanzliche M
ittel
5. Vitam
ine, Mineralien und Spurenelem
ente
Von diesen M
itteln abzugrenzen sind also Produkte und Methoden, w
elchez.B
. erkennbar sind an mangelhaften A
ngaben der Hersteller bzw
. Vertreiber/
Anbieter der P
rodukte. Oft w
ird mit E
inzelberichten von außergewöhnlichen
Heilerfolgen gew
orben. Die V
erbreitung der zweifelhaften Inform
ationen über
die angeblichen sensationellen Ergebnisse der M
ittel oder Methoden erfolgt
über die Laienpresse. M
anche Produkte w
erden sogar als Alternativen zur kon-
ventionellen Therapie angeboten. In diesen Fällen ist besondere V
orsicht gebo-
ten, weil dadurch Patienten verunsichert w
erden und eventuell eine schulme-
dizinische Behandlung gem
ieden oder abgebrochen wird. G
enerell ist zu be-
achten, dass bei unsicherer oder fehlender Datenlage grundsätzlich von M
itteln
und Methoden abgeraten w
erden sollte. Der beratende P
harmazeut hinterfragt
den Wunsch nach unkonventionellen M
itteln und sollte durch seine Beratung
das Vertrauen in die schulm
edizinische Behandlung stärken. A
uf konkrete Fra-
gen von Patienten zu unkonventionellen Mitteln führt der betreuende A
pothe-
ker eine Beratung durch und rät zur zusätzlichen B
esprechung mit den behan-
delnden Fachärzten. Nach E
inverständnis des Patienten kann auch eine Bera-
tung m
it dem zu
ständigen
Arzt sin
nvoll sein
. Nach
Ein
willigu
ng des
behandelnden Arztes küm
mert sich die A
potheke um eine sichere A
nwendung
des verordneten Mittels, w
ie z.B. bei subkutaner A
nwendung eines M
istelprä-
parates. Die R
eihenfolge der Beratung erfolgt angelehnt an die B
eratung bei
konventionellen, schulmedizinischen A
rzneimitteln.
Internetadressen als Informationsquelle:
•A
lternative Behandlungsm
ethoden, Tumorzentrum
München
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P
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339338
Insbesondere Hinweise auf Reinigungsmittel nach Kontamination von Flächenoder Personen müssen spezifisch sein und den chemisch/physikalischen Eigen-
schaften der toxischen Bestandteile Rechnung tragen. Das gleiche gilt für Hinweise
auf Schutzkleidung, insbesondere Schutzhandschuhe. Formulierungen wie „geeig-nete Schutzhandschuhe“ oder „Schutzhandschuhe aus Latex sind PVC-Handschu-
hen vorzuziehen“ helfen nicht bei der Auswahl geeigneter Handschuhe (siehe auch
3.2.2. Einmalhandschuhe zum Schutz bei der Herstellung von Zytostatika-Lösun-gen). Jeder Hersteller von Zytostatika ist hier aufgefordert, konkrete Aussagen zu
geeigneten Schutzprodukten für seine Arzneiformulierungen zu machen. Über-
nahme von Ergebnissen anderer Arzneiformulierungen oder die Angabe von Schutz-materialien (Latex, Nitril o.a.) ist nicht akzeptabel. Vorbildliche Informationen sind
vorhanden! Da es sich hierbei um Angaben mit möglicherweise kurzer Laufzeit
handelt, ist ein Hinweis im Sicherheitsdatenblatt auf eine Abrufquelle aktueller
Daten durchaus hinreichend.Ein weiterer Punkt, in dem Umwelt- und Arbeitssicherheit noch keineswegs zufrie-
denstellend gegeben sind, stellt die Kontamination von Primärverpackungen dar.
Nachdem in verschiedenen Studien die Kontamination von Primärverpackungennachgewiesen wurde [1,2,3] konnte diese Problematik mit Herstellern von Zytosta-
tika thematisiert werden. Keiner der angesprochenen Hersteller sah sich in der Lage,
die Lieferung von nichtkontaminierten Primärverpackungen zu gewährleisten. Mitt-lerweile gibt es erste Modelle, durch Schutzverpackungen ein Handling ohne Kon-
takt zur Primärverpackung zu ermöglichen. Dies löst keineswegs das Problem selbst,
ist aber eine Hilfestellung zur Erhöhung der Arbeitssicherheit. Nicht zuletzt unser
Marktverhalten wird darüber entscheiden, ob und wenn ja wie schnell Herstellersich der Lösung dieses Problems widmen werden.
Literatur:
1. Wilken A.: Beobachtungen zur Außenkontamination der Primärverpackungen von Zytostatika. Krankenhauspharma-
zie 1997;18(7):37-9
2. Hepp R, Gentschew G.: Untersuchungen zur Außenkontamination der Primärverpackungen von Zytostatika.
Krankenhauspharmazie 1998;19(1):22-7.
3. 3. Delporte JP, Chenoix P, Hubert Ph.: Chemical contamination of the primary packaging of 5-Fluorouracil rtu
solutions commercially available on the Belgian market. European Hospital Pharmacy 1999;5:119-21.
Anhang A
Anhang A. Anforderungen an die Arzneimittelhersteller
Arzneimittelhersteller sind eine wesentliche Quelle für Informationenzum Arzneistoff und Arzneimittel.Ihre Verpflichtung zur Bereitstellung essentieller Informationen zumsicheren Umgang (Sicherheitsdatenblatt) und zur sicheren Anwen-dung (Information für Fachkreise) ist durch weitere Informationenund insbesondere auch Maßnahmen zu ergänzen. Besonders hinsicht-lich Vorkehrungen des Herstellers für den sicheren Umgang bestehtzum Teil noch erheblicher Nachholbedarf, der vom onkologisch täti-gen Apotheker wie von dem Einkaufsverantwortlichen einzufordernist.
Gerhard Carstens, Hannover
Die besondere Rolle des Arzneimittelherstellers als Informationsquelle ergibt sich
aus der Tatsache, dass nur er alle Bestandteile der Komposition, das sind Arzneistoff,Hilfsstoff und Verpackung, kennt beziehungsweise gegebenenfalls über den Liefe-
ranten direkten Zugriff auf relevante Daten hat.
Dabei geht es zum einen um die Therapiesicherheit - Selbstverständlichkeiten wieDosiergenauigkeit, korrekte Kennzeichnung und Chargenkonformität werden er-
gänzt durch Informationen zu Stabilität und Kompatibilität. Soweit die hierzu
gegebenen Informationen nicht hinreichend sind, können die Informationen zu
Wirk- und Hilfsstoff(en) weiterführende Eigenrecherche ermöglichen.Zum anderen sind Belange der Arbeitssicherheit betroffen. So wird ausdrücklich in
der TRGS (Technische Regeln für Gefahrstoffe) 525 darauf hingewiesen, dass
Beratung zur Gefährdung anhand von Gebrauchsinformationen, Fachinformatio-nen und gegebenenfalls Sicherheitsdatenblättern durch Apotheker und Ärzte erfol-
gen kann. Allerdings ist festzustellen, dass Sicherheitsdatenblätter mit sehr unter-
schiedlichem Informationsgehalt im Umlauf sind. In der Regel ist nicht oder nichtleicht erkennbar, ob Informationen im Sicherheitsdatenblatt allgemeine Empfeh-
lungen sind oder sich speziell auf den Arzneistoff, das Fertigarzneimittel, beigefüg-
tes Lösungsmittel oder gar die fertige Zubereitung der Stammlösung beziehen.
Anhang A
341340
Verpackungen mit Zytostatika- Rücksendungen sind an den Verantwortlichen aus-reichend frankiert zu adressieren und außen mit der Aufschrift „Vorsicht Zytostati-
ka“ zu versehen. Falls es sich um eine Reklamation handelt, ist ebenfalls auf der
Außenseite der Verpackung das Wort „Reklamation“ zu vermerken. Der Herstellerkann dann eine schnellstmögliche Bearbeitung und die notwendigen Sicherheits-
massnahmen beim Auspacken gewährleisten.
Briefe zur Reklamation sollten außen am Paket angebracht werden, damit keineKontamination des Briefes möglich ist. Rücksendesets für Zytostatika werden von
einzelnen Firmen bereits angeboten. In diesen Rücksendesets sind sowohl die Be-
schreibung für die Rücksendung als auch geeignetes Packmaterial vorhanden. Fra-gen Sie beim Hersteller nach, ob solche Rücksendesets zur Verfügung stehen.
Anhang B
Anhang B. Rücksendungen an den Hersteller
Rücksendungen von Zytostatika an den Hersteller bzw. Großhandelsind mit dem Empfänger abzustimmen.Die Verpackung muss den sicheren Transport und die sichere Entnah-me ermöglichen. Die Sendung ist entsprechend den gesetzlichen Be-stimmungen zu kennzeichnen.
Ludwig Metz, München
Rücksendungen an den Hersteller, vor allem bei Reklamationen, sind diesem anzu-
kündigen. Dabei ist es zweckmäßig, direkt dort anzurufen und mit der/dem Ver-
antwortlichen die Details zu klären.
Es kann natürlich auch auf der Web-Seite des einzelnen Herstellers nachgesehenwerden, in wieweit ein Icon für Reklamationsbearbeitung vorhanden ist, das genau
vorgibt, welche Schritte für die Reklamationsbearbeitung zu beachten und welche
Personen zu kontaktieren sind. Diese Informationen der Hersteller über die eigeneHomepage wären wünschenswert.
Nachdem der Ansprechpartner beim Hersteller bekannt ist, sollten die vom Herstel-
ler benötigten Informationen zur Reklamationsbearbeitung abgefragt werden. Vie-le Firmen bieten zudem bereits ein Reklamationsformular an.
Nachdem die Grundlagen geklärt sind, ist das zu reklamierende Arzneimittel sicher
zu verpacken.
Besondere Vorsicht ist bei flüssigen Zytostatika erforderlich:Flüssige Zytostatika, z. B. Vials, die dicht sind, werden in eine Folie eingeschweißt
und dann in einen Karton verpackt; zusätzlich müssen sie noch stoß- und schlagge-
sichert werden.Flüssig-Zytostatika, z. B. Vials, die nicht mehr dicht sind oder gebrochene Vials,
etc. sollen normalerweise nicht mehr an den Hersteller zurückgeschickt werden, da
es zu gefährlich ist, sowohl für den Versender als auch für den Empfänger. Legt derHersteller jedoch Wert darauf, dass die reklamierte Ware zurückgeschickt wird, sind
gemeinsam genaue und sichere Verpackungsvorschriften festzulegen, damit weder
der Versender noch der Empfänger gefährdet sind.
Anhang B
343342
Merkblatt Sichere Handhabung von Zytostatika 04/2000, neue Ausgabe in ArbeitBGW Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege
DIN 12980Zytostatika-Werkbänke
03/2000, neue Ausgabe Ende 2003
Vermeidung und Entsorgung von Abfällten aus öffentlichen und privaten Ein-
richtungen des Gesundheitsdienstes
Merkblatt der Arbeitsgruppe der Länder-Arbeitsgemeinschar Abfalll (LAGA-AG),EAK 180108 Stand 02/2001
Richtline für die Prüfung chemischer Desinfektionsmittel
Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM)
Redaktionelle Bearbeitung
Ruth Hangen, Alheimer Apotheke, Alheim-Heinebach
Hannelore Kreckel, Apotheke des Universitätsklinikums Gießen
Dr. Karla Domagk, Cottbus
Michael Höckel, SC APONOVA, LBK Hamburg
Susanne Rüggeberg, Engel-Apotheke, Lehrte
Anhang C
Anhang C
Aktuelle Gesetzliche Vorschriften und RichtlinienDAB und Ph. Eur. in der jeweils gültigen Fassung
EG-GMP-Leitlinie steriler Produkte C 6.1.1. Oeser/Sander, PharmBetrV-Kom-
mentar (09/1990). Stuttgart: Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbH
DAC 1.7. Zytostatika NRF 16. Ergänzung 1999
TRGS 525 Umgang mit Gefahrstoffen in Einrichtungen der humanmedizini-
schen Versorgung
Bundsarbeitsblatt 5/1998
AGS Ausschuß für Gefahrstoffe
TRGS 560
Luftrückführung beim Umgang mit krebserzeugenden GefahrstoffenBundsarbeitsblatt 5/1996
AGS Ausschuß für Gefahrstoffe
Herstellung applikationsfertiger Zytostatikalösungen in Apotheken
Bundesgesundheitsblatt 9/1998
AOLG Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden, abgedruckt
im DAC 1999
BGV B1 Umgang mit Gefahrstoffen 4/1999
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der ArbeitHVBG Hauptverband der geweblichen Berufsgenossenschaften
GUV 28.3Merkblatt Sichere Handhabung von Zytostatika 1/1999
Gesetzliche Unfallversicherung
M 620
Anhang C
345344
Klaus Meier, SC APONOVA, LBK Hamburg
Simone Melzer, SC APONOVA, LBK Hamburg,
Thanke Mehrtens, Apotheke der Henriettenstiftung Hannover
Ludwig Metz, Regensburg
Beate Predel, Universitäts-Apotheke, Tübingen
Claus Roland, St.Franziskus-Hospital, Flensburg
Klaus Ruberg, Merlin-Apotheke, Bonn
Susanne Rüggeberg, Engel-Apotheke, Lehrte
Svenja Sander, SC APONOVA, LBK Hamburg
Dr. Birte Schlenzka, Apotheke des Städtischen Krankenhauses Kiel
Tilman Schöning, Apotheke des Universitätsklinikums Heidelberg
Kathrin Simon, Auckland, Neuseeland
Hartmut Vaitiekunas, Apotheke des Städtisches Klinikums Braunschweig
Martina Westfeld, Klinische Pharmazie, Universität Bonn
Dr. Andreas Wiegand, Holzkirchen
Daria Wiezorek, Klinische und Administrative Datenverarbeitung Universitätskli-nikum Gießen
Matthias Wriedt, Adler-Apotheke, Hamburg
Autorenverzeichnis
Autorenverzeichnis
Jürgen Barth, Apotheke des Universitätsklinikums Essen
Dr. Luzian Baumann, Apotheke der Lahn-Dill-Klinik Wetzlar
Silke Braband, SC APONOVA, LBK Hamburg
Gerhard Carstens, St.Bernward-Apotheke, Hannover
Dr. Karla Domagk, Cottbus
Barbara Eirmbter, Apotheke der Stätischen Kliniken Darmstadt
Dr. Anette Freidank, Apotheke des Städtischen Klinikums Fulda
Dr. Ingrid Friedl, Landeskrankenhaus Graz West
Dr. Robert van Gemmern, Apotheke des Helios Klinikums, Wuppertal
Dr. Gabriele Gentschew, Apotheke des Klinikums der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt
Ruth Hangen, Alheimer Apotheke, Alheim-Heinebach
Annette Heiny, Apotheke des Städtischen Klinikums Braunschweig
Dr. Renate Hepp, Apotheke des Universitätsklinikums Gießen
Michael Höckel, SC APONOVA, LBK Hamburg
Anette Junker, Sana-Klinikum GmbH Remscheid
Matthias Klein, Apotheke der Universitätsklinik Heidelberg
Hannelore Kreckel, Apotheke des Universitätsklinikums Gießen
Dr. Elisabeth Kretschmer, A. ö. Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Eisenstadt
Andrea Liekweg, Rheinische Friedrich-Wilhelm-Universität Bonn
Dr. Hans-Peter Lipp, Universitätsapotheke, Tübingen
Prof. Dr. Robert Mader, Univ.Klinik für Innere Medizin, Wien
Autorenverzeichnis
346
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Herausgeber:
Institute for Applied H
ealthcare Sciences (IFAH
S e.V.)c/o K
rankenhausapotheke und Klinische Pharm
azieSt. Franziskus H
ospitalW
aldstraße 17D
-24939 Flensburg
Im A
uftrag der DG
OP e.V.
c/o Klaus M
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burgLohm
ühlenstraße 5A
K St. G
eorg/Hs. L
D-20099 H
amburg
ISBN
3-923913-05-2©
Onko-Press
4. Auflage, O
ldenburg 2003
Besonderer D
ank gilt auch der EB
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