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ProdSG (2011) Das „neue“ Produktsicherheitsgesetz

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Page 1: ProdSG (2011) Das „neue“ Produktsicherheitsgesetz

ProdSG (2011) Das „neue“

Produktsicherheitsgesetz

Page 2: ProdSG (2011) Das „neue“ Produktsicherheitsgesetz

Rechtssystematik im Arbeitsschutz

Art. 114 EG-VertragBeschaffenheit

Art. 153 EG-VertragSchutz der Arbeitnehmer

ProdSRL

z. B. GefStoffV

ProdSG

Verordnungen

Harmonisierte europäische

Normennationale Normen

z. B. MRL, DGRL

ArbSchG

RL 89/391/EWGz. B. RL98/24/EG

TRGS

z. B. BetrSichV

TRBS

Page 3: ProdSG (2011) Das „neue“ Produktsicherheitsgesetz

Historie des Produktsicherheitsgesetzes

Richtlinie 89/392/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für MaschinenRichtlinie 98/37/EG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für MaschinenRichtlinie 2006/42/EG über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Aufzüge)

GSG Gesetz über technische Arbeitsmittel 23.10.1992GSG Gesetz über technische Arbeitsmittel 11.05.2001GPSG Geräte- und Produktsicherheitsgesetz 01.05.2004ProdSG Produktsicherheitsgesetz 01.12.2011

Page 4: ProdSG (2011) Das „neue“ Produktsicherheitsgesetz

Produktsicherheitsgesetz

1.1.1993Masch. nach MRLoder nationalen Vorschriften

1.1.1995

Masch. nur noch nach MRL(9. Verordnung zum GSG)

1.4.1997Altmaschine muss AMBV entsprechen

3.10.2002Altmaschine mussAnh. I BetrSichV entsprechen

Bis 31.12.1992 Bau der Maschinen entsprechend UVV der BG‘en

GSG jetzt

GPSG

1.05.2004 01.12.2011

Zeitlicher Geltungsbereich

GPSG jetzt

ProdSG

Page 5: ProdSG (2011) Das „neue“ Produktsicherheitsgesetz

Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich§ 2 Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2 Voraussetzungen für die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt

sowie für das Ausstellen von Produkten§ 3 Allgemeine Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt§ 4 Harmonisierte Normen§ 5 Normen und andere technische Spezifikationen§ 6 Zusätzliche Anforderungen an die Bereitstellung von Verbraucher- produkten auf dem Markt§ 7 CE-Kennzeichnung§ 8 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

Produktsicherheitsgesetz

Page 6: ProdSG (2011) Das „neue“ Produktsicherheitsgesetz

Abschnitt 3Bestimmungen über die Befugnis erteilende Behörde

§ 9 Aufgaben der Befugnis erteilenden Behörde§ 10 Anforderungen an die Befugnis erteilende Behörde§ 11 Befugnisse der Befugnis erteilenden Behörde

Abschnitt 4Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen

§ 12 Anträge auf Notifizierung§ 13 Anforderungen an die Konformitätsbewertungsstelle für ihre Notifizierung§ 14 Konformitätsvermutung§ 15 Notifizierungsverfahren, Erteilung der Befugnis§ 16 Verpflichtungen der notifizierten Stelle§ 17 Meldepflichten der notifizierten Stelle§ 18 Zweigunternehmen einer notifizierten Stelle und Vergabe von Unteraufträgen§ 19 Widerruf der erteilten Befugnis

Produktsicherheitsgesetz

Page 7: ProdSG (2011) Das „neue“ Produktsicherheitsgesetz

Abschnitt 5GS-Zeichen

§ 20 Zuerkennung des GS-Zeichens§ 21 Pflichten der GS-Stelle§ 22 Pflichten des Herstellers und des Einführers§ 23 GS-Stellen

Abschnitt 6Marktüberwachung

§ 24 Zuständigkeiten und Zusammenarbeit§ 25 Aufgaben der Marktüberwachungsbehörden§ 26 Marktüberwachungsmaßnahmen§ 27 Adressaten der Marktüberwachungsmaßnahmen§ 28 Betretensrechte und Befugnisse

Abschnitt 7Informations- und Meldepflichten

§ 29 Unterstützungsverpflichtung, Meldeverfahren§ 30 Schnellinformationssystem RAPEX§ 31 Veröffentlichung von Informationen

Produktsicherheitsgesetz

Page 8: ProdSG (2011) Das „neue“ Produktsicherheitsgesetz

Abschnitt 8Besondere Vorschriften

§ 32 Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin§ 33 Ausschuss für Produktsicherheit

Abschnitt 9Überwachungsbedürftige Anlagen

§ 34 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen§ 35 Befugnisse der zuständigen Behörde§ 36 Zutrittsrecht des Beauftragten der zugelassenen Überwachungsstelle§ 37 Durchführung der Prüfung und Überwachung, Verordnungsermächtigung§ 38 Aufsichtsbehörden

Abschnitt 10Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 39 Bußgeldvorschriften§ 40 StrafvorschriftenAnlage Gestaltung des GS-Zeichens

Produktsicherheitsgesetz

Page 9: ProdSG (2011) Das „neue“ Produktsicherheitsgesetz

Anwendungsbereich - Ausschließlich für sogenannte „non-food“ Produkte

im Rahmen einer Geschäftstätigkeit; gilt auch für die Errichtung und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen

- Unterscheidung zwischen „verwendungsfertigen“ und „nicht verwendungsfertigen“ Produkten

- inhaltlich nahezu unverändert aus dem bisherigenGPSG übernommen

Produktsicherheitsgesetz

§ 1 Anwendungsbereich

Page 10: ProdSG (2011) Das „neue“ Produktsicherheitsgesetz

Bereitstellung auf dem Markt

- Jede Art der Abgabe eines Produktes zum Vertrieb, Verbrauch (auch Eigengebrauch) oder zur Verwendung auf dem Markt der EG im Rahmen einer Geschäftstätigkeit

- Inverkehrbringen = erstmalige Bereitstellung, auf dem Markt

- Ausstellen erweitert durch den Begriff des Anbietens.

Produktsicherheitsgesetz

§2 Begriffsbestimmungen

Page 11: ProdSG (2011) Das „neue“ Produktsicherheitsgesetz

Produkte

- „Waren, Stoffe oder Zubereitungen, die durch einen Fertigungsprozess hergestellt worden sind“, - Umfasst technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (ProdSG), - Begriff „technische Arbeitsmittel“ entfällt. - spezielle Vorschriften gehen vor. z.B.: EG-RL 1907/2006 (REACH) als eine speziellere Rechtsvorschrift.

Produktsicherheitsgesetz

§2 Begriffsbestimmungen

Page 12: ProdSG (2011) Das „neue“ Produktsicherheitsgesetz

Produktsicherheitsgesetz

§3 Bereitstellen und Ausstellen

Produkt

neu

gebraucht

Verbraucher-produkt

Maschine„Arbeitsmittel“

ProdSGV? §3 (1) Maschinen nach Maschinenrichtlinie oder anderen RL’s

§3 (2) Verleihmaschine Kunde „Maschine muss sicher sein“

ProdSGV?

Rechtslage zum Zeitpunkt des ersten Invehrbringens in den

EWR

Rechtslage zum Zeitpunkt des ersten

Invehrbringens in Deutschland

Drittstaatenmaschine Nachrüstung auf Stand MRL

§3(1)

Maschine aus dem EWR„Maschine muss sicher

sein“

Page 13: ProdSG (2011) Das „neue“ Produktsicherheitsgesetz

Produktsicherheitsgesetz

Verordnungen zum ProdSGErste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen - 1. ProdSV)Zweite Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug - 2. ProdSV)Sechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von einfachen Druckbehältern - 6. ProdSV)Siebte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Gasverbrauchseinrichtungsverordnung – 7. ProdSV)Achte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen - 8. ProdSV)

Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung - 9. ProdSV)

Zehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten - 10. ProdSV)Elfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von Geräten und Schutzsystemen für explosionsgefährdete Bereiche - 11. ProdSV)Zwölfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von Aufzügen - 12. ProdSV)

Page 14: ProdSG (2011) Das „neue“ Produktsicherheitsgesetz

Produktsicherheitsgesetz

§3 Bereitstellung von ProduktenGebrauchtmaschinenbestandsschutz

Ein Produkt darf, nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet. Die Möglichkeit, einen höheren Sicherheitsgrad zu erreichen, oder die Verfügbarkeit anderer Produkte, die ein geringeres Risiko darstellen, ist kein ausreichender Grund, ein Produkt als gefährlich anzusehen.

Page 15: ProdSG (2011) Das „neue“ Produktsicherheitsgesetz

Produktsicherheitsgesetz

§ 4 Harmonisierte Normen

Vermutungswirkung

Nur harmonisierte, im Amtsblatt der EG veröffentlichte europäische Normen bewirken bei ihrer Anwendung die Vermutung der Konformität mit den grundlegenden Anforderungen von Binnenmarkt-Richtlinien.

Wenn harmonisierte europäische Normen fehlen, dürfen die Hersteller in den EWG-Ländern hilfsweise die bestehenden nationalen Normen und technischen Spezifikationen anwenden.

Page 16: ProdSG (2011) Das „neue“ Produktsicherheitsgesetz

Produktsicherheitsgesetz

Hierarchischer Aufbau von CEN-Normen§ 4 Harmonisierte Normen

Page 17: ProdSG (2011) Das „neue“ Produktsicherheitsgesetz

Wesentliche Veränderung - Begriff des „wesentlich veränderten Produktes“ als Terminus entfallen, - aber laut Gesetzesbegründung keine Änderung des Sachverhalts. Ein gebrauchtes Produkt, das gegenüber seinem ursprünglichen Zustand wesentlich verändert wird, wird auch zukünftig als neues Produkt angesehen.

Produktsicherheitsgesetz

Page 18: ProdSG (2011) Das „neue“ Produktsicherheitsgesetz

Produktsicherheitsgesetz

LeistungssteigerungFunktionsänderung

Änderungs der bestimmungsgem.

Verwendung

Neue Gefährdung?

Maschine ist sicher

Sicheren Zustand wiederherstellen

unsicher?

einfache SE möglich?

Wahr-scheinlich-

keit?

Verletzung?

nein

nein

nein

ja

ja

erheblich

gering

ja

niedrigwesentliche

Veränderung

ja Keine wesentliche

Veränderung

Wesentliche Veränderung nach BMA 11/2000

Page 19: ProdSG (2011) Das „neue“ Produktsicherheitsgesetz

GS-Zeichen

- Erhalt und Stärkung des GS-Zeichens, - gesonderter Abschnitt für Bestimmungen hierzu, - Vorschriften zur Gestaltung des GS-Zeichens im Gesetz.

Produktsicherheitsgesetz

Page 20: ProdSG (2011) Das „neue“ Produktsicherheitsgesetz

Produktsicherheitsgesetz

• GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) / BG-PRÜFZERT-Zeichen

• Maschine geprüft von einer unabhängigen Stelle (BG, TÜV, . . . )

Der Erwerb des GS-Zeichens ist freiwillig.Geltungsdauer 5 Jahre

BetriSichVAnhang 1in Verb.

mit UVV‘en

Sicherheitsniveau

Page 21: ProdSG (2011) Das „neue“ Produktsicherheitsgesetz

Marktüberwachung

- Marktüberwachungsmaßnahmen weitgehend unverändert gegenüber GPSG (zuständig bleiben die Behörden der Länder)

- Zusammenarbeit der Marktüberwachungsbehörden und der BAuA

- neue Ordnungswidrigkeitstatbestände - höheres Bußgeld möglich.

Produktsicherheitsgesetz

Page 22: ProdSG (2011) Das „neue“ Produktsicherheitsgesetz

Gefährliche Produkte

- BAuA hat jetzt ein Veröffentlichungsrecht- BAuA Warnmeldungen - RAPEX (Schnellwarnsystem), - ICSMS (Informationssystem für Wirtschaft, Behörden und Verbraucher), - Meldung gefährlicher Produkte durch Verbraucher

vereinfacht.

Produktsicherheitsgesetz

Page 23: ProdSG (2011) Das „neue“ Produktsicherheitsgesetz

Maschinenverordnung - 9. ProdSV

ab 14 Jahrenach EN ISO 13857 (2008)

1.)Wenn die Länge einer schlitzförmigen Öffnung ≤ 65 mm ist, wirkt der Daumen als Begrenzung und der Sicherheitsabständ kann auf 200 mm reduziert werden.

Sicherheitsabstände beim Hindurchreichen

Page 24: ProdSG (2011) Das „neue“ Produktsicherheitsgesetz

Sicherheitsabstände beim Herumreichen

Maschinenverordnung - 9. ProdSV

Page 25: ProdSG (2011) Das „neue“ Produktsicherheitsgesetz

Sicherheitsabstände beim Hinüberreichen

Bei geringem Risiko:

Maschinenverordnung - 9. ProdSV

Page 26: ProdSG (2011) Das „neue“ Produktsicherheitsgesetz

Mindestabstände gegen Quetschen

Maschinenverordnung - 9. ProdSV

Page 27: ProdSG (2011) Das „neue“ Produktsicherheitsgesetz

Sicherheitsabstände beim Hindurchreichen

Maschinenverordnung - 9. ProdSV