privatwaldberatung und -förderung termine: fr. 14.15 – 17.30 uhr
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Privatwaldberatung und -förderung Termine: Fr. 14.15 – 17.30 Uhr. Was ist Privatwald?. § 3 BundeswaldGesetz Waldeigentumsarten - PowerPoint PPT PresentationTRANSCRIPT
Privatwaldberatung und -förderungTermine: Fr. 14.15 – 17.30 Uhr
Datum Uhrzeit Referent Thema
26.09. 14.15 – 15.45
Günther-Dieng
Programmvorschau und Einführung
10.10. 14.15 – 15.45
16.00 – 17.30
24.10. 14.15 – 15.45
16.00 – 17.30
07.11. 14.15 – 15.45
16.00 – 17.30
21.11. 14.15 – 15.45
Storandt Sachverständigenwesen in der Forstwirtschaft
16.00 – 17.30
19.12. 14.15 – 15.45
16.00 – 17.30
16.01. 14.15 – 15.45
16.00 – 17.30
V Wense Steuern im FB
V Boge, Forst BBG Förderung in BBG
V Bensemann, AGDW Verbandswesen,Vertretung nat, int.
E Land- und Forstbetriebv. Alvensleben
Land- ,Forst-, Jagdpolitik, Wasser- und Bodenverband
E Pastowski FBG
E
E
Weber
Forstbetriebe v.Arnim ,Solms
Stadtwaldbewirtschaftung Fürstenwalde
Privatwaldbewirtschaftung
Was ist Privatwald?
§ 3 BundeswaldGesetzWaldeigentumsarten(1) Staatswald im Sinne dieses Gesetzes ist Wald, der im Alleineigentum des Bundes oder eines Landes steht, sowie Wald im Miteigentum eines Landes, soweit er nach landesrechtlichen Vorschriften als Staatswald angesehen wird.(2) Körperschaftswald im Sinne dieses Gesetzes ist Wald, der im Alleineigentum der Gemeinden, der Gemeindeverbände, der Zweckverbände sowie sonstiger Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts steht; ausgenommen ist der Wald von Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen, sowie von Realverbänden, Hauberggenossenschaften, Markgenossenschaften, Gehöferschaften und ähnlichen Gemeinschaften (Gemeinschaftsforsten), soweit er nicht nach landesrechtlichen Vorschriften als Körperschaftswald angesehen wird.(3) Privatwald im Sinne dieses Gesetzes ist Wald, der weder Staatswald noch Körperschaftswald ist.oder: Privatwald ist der Wald, der im Eigentum von natürlichen oder juristischen Personen des Privatrechts steht.
Welche Bedeutung hat der Privatwald in der Bundesrepublik D ?
Fläche:
Welche Bedeutung hat der Privatwald in der Bundesrepublik D ?
Potenzielles Rohholzaufkommen:
Waldentwicklungs- und Holzaufkommensmodellierung (WEHAM)
Mittelfristig könnten in Deutschland jährlichetwa 80 Mio. m³ Rohholz genutzt werden; davon ca. 40 Mio. m³ im Privatwald!
Welche Bedeutung hat der Privatwald in der Bundesrepublik D ?
Volkswirtschaftliche Bedeutung:
Der Privatwald kann für das Cluster Forst und Holz eine Bedeutung von ca. 50 Mrd. € haben!
Wie ist der Privatwald strukturiert?
ForstwirtschaftBetriebsgrößenstruktur von Forstbetrieben
Waldfläche (WF)
von ... bisunter ... ha
2001 2003
Betriebe WF Betriebe WF
Anzahl ha Anzahl ha
10 - 50 18 259 353 013 19 146 372 374
50 - 200 5 156 529 422 5 274 538 880
200 - 500 2 088 658 161 2 103 661 429
500 - 1 000 975 690 920 971 691 756
1 000 und mehr 1 395 5 275 955 1 327 5 324 796
Insgesamt 27 873 7 507 471 28 821 7 589 237
Aktualisiert am 06. November 2004
daneben gibt es noch mehr als 1 Mio. Kleinstwaldbesitzer mit weniger als 10 ha
Wie entsteht bzw. entstand größerer Privatwaldbesitz ?
•Historisch bedingt: Als „Entschädigung“ für die politischen Rechtsverlust im Rahmen der Säkularisation und Mediatisierung von Adel und Klerus
•Familienbesitz
•Rückübertragung bzw. Rückkauf Treuhandwald
•Zukauf von Treuhandwald
Betriebsfusionen (z.B. Waldgesellschaft der Riedesel Freiherren zu Eisenbach und Fürst Wittgenstein`sche Waldbesitzergesellschaft – Rentkammer Wittgenstein zu Center-
Forst-GmbH mit ca. 22.000 ha)
•Wald im Zusammenhang mit Landwirtschaft
Welche Ziele verfolgt der private Waldbesitz?
Sehr unterschiedlich - abhängig von Betriebsgröße:
•Erwerbwirtschaftliche Ziele
•Vermögenserhalt
•Geldanlage
• keine erwerbswirtschaftlichen Ziele - Prestige
• 2. Standbein für landwirtschaftlichen Betrieb
•Eigenbedarfsdeckung mit Holz
Gelten für den Privatwald besondere rechtliche Regelungen nach Waldgesetz?
nein! Wald nach Bundes – und Landeswaldgesetz unterscheidet nicht nach Eigentumsarten!Aber:§ 26 Zielsetzungen im Landeswald(1) Der Landeswald soll dem Allgemeinwohl, insbesondere dem Schutz und derErhaltung natürlicher Waldgesellschaften, in besonderem Maße dienen. Er ist dahervorbildlich und nachhaltig unter vorrangiger Beachtung der Schutz− und Erholungs−funktionen zu bewirtschaften, um seine wirtschaftlichen Potenziale den standörtli−chen Bedingungen entsprechend auszuschöpfen.
(2) Im Landeswald sind natürliche Prozesse zur Erreichung des Wirtschaftszieleskonsequent zu nutzen und zu fördern. Ziel der Bewirtschaftung des Landeswaldesist es, standortgerechte, naturnahe, stabile und produktive Waldökosysteme zuentwickeln, zu bewirtschaften und zu erhalten.(3) Der Landeswald dient in besonderem Maße der Erforschung der Waldökosys−teme und der Vermittlung praktischer Ergebnisse für alle Eigentumsarten sowie derforstlichen Ausbildung.(4) Im Rahmen dieser Zielsetzung ist der Landeswald nach wirtschaftlichen Grund−sätzen auf der Grundlage einer flächendeckenden Rahmen− und Waldfunktionen−planung sowie der darauf basierenden Betriebspläne und Vollzugsnachweise zubewirtschaften.(5) Die Umsetzung der Ziele im Landeswald hat durch qualifizierte Fachkräfte zuerfolgen.
§ 27 Zielsetzungen im KörperschaftswaldDer Körperschaftswald soll dem Allgemeinwohl in besonderem Maße dienen undnachhaltig bewirtschaftet werden. Seine wirtschaftlichen Potenziale sollen entspre−chend den standörtlichen Bedingungen unter besonderer Beachtung der Schutz−und Erholungsfunktion ausgeschöpft werden.
Weshalb soll der Privatwald gefördert werden?
§ 41 Bundeswaldgesetz
Förderung (1) Die Forstwirtschaft soll wegen der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes nach § 1 öffentlich gefördert werden.(2) Die Förderung soll insbesondere auf die Sicherung der allgemeinen Bedingungen für die Wirtschaftlichkeit von Investitionen zur Erhaltung und nachhaltigen Bewirtschaftung des Waldes gerichtet sein. Zu diesem Zweck ist die Forstwirtschaft unter Berücksichtigung ihrer naturbedingten und wirtschaftlichen Besonderheiten vor allem mit den Mitteln der Wirtschafts-, Verkehrs-, Agrar-, Sozial- und Steuerpolitik in den Stand zu setzen, den Wald unter wirtschaftlich angemessenen Bedingungen zu nutzen und zu erhalten....
Mit welchen Instrumenten wird der Privatwald gefördert?
Grundsätzlich unterscheidet man:
Direkte Förderung=
Geldzahlungen für bestimmte
Vorhaben
Indirekte Förderung=
Leistungen oder Vergünstigungen,die keine direkten
Geldzahlungen zum Gegenstand haben
Woher kommt das Geld für die Direkt-Zahlungen?
Im wesentlichen aus dem Fördertopf:„Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“:
Im Jahre 2007: Fördervolumen von ca. 1,1 Milliarden Euro.
Bund und Länder teilen sich die Ausgaben im Verhältnis 60 : 40
Die Verteilung erfolgt nach folgendem Länderschlüssel:Baden-Württemberg 9,786Bayern 18,403Berlin 0,090Brandenburg 8,461Bremen 0,305Hamburg 1,063Hessen 4,514Mecklenburg-Vorpommern 7,746Niedersachsen 14,420Nordrhein-Westfalen 6,572Rheinland-Pfalz 5,258Saarland 0,664Sachsen 5,604Sachsen-Anhalt 5,795Schleswig-Holstein 6,015Thüringen 5,304
Welche Vorhaben werden gefördert ?
aber: Umsetzung durch die BL z.B. Brandenburg
A. Förderung der Erstaufforstung RL v. 15.1. 2008
B. Förderung einer naturnahenWaldbewirtschaftung
C. Förderung forstwirtschaftlicherZusammenschlüsse
D. Förderung der forstwirtschaftlichenInfrastruktur
I Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft II Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse III Erhöhung der Wertschöpfung der forstwirtschaftlichen Primärerzeugung
IV Waldbrandvorbeugung
Wer kann gefördert werden?
Natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts als Besitzer von forstwirtschaftlichen Flächen. Als Zuwendungsempfänger ausgeschlossen sind Bund und Länder.
Wie wird konkret gefördert ?Finanzierungsarten: Projektgebundene: Vollfinanzierung
AnteilfinanzierungFestbetragsfinanzierung
Antragsverfahren Anträge sind vollständig und formgebunden bis zum 30. September des laufenden Haushaltsjahres bei der Bewilligungsbehörde zu stellen. Soll der Durchführungszeitraum im nachfolgenden Haushaltsjahr liegen, können die Anträge bis 15. November eingereicht werden.
Bewilligungsverfahren
Anforderungs- und Auszahlungsverfahren Die Auszahlung der Mittel erfolgt bei den meisten Fördergegenständen im Wege der Erstattung.
Verwendungsnachweisverfahren
Wie werden die Forstbetriebe indirekt gefördert ?
Kostenfreie Beratung:§ 28 LandeswaldG BbgUnterstützung des Privat− und KörperschaftswaldesDie Forstbehörden haben die Aufgabe, Waldbesitzer durch Rat und Anleitung beider Bewirtschaftung des Waldes und bei der Erfüllung der ihnen nach diesem Ge−setz obliegenden Pflichten zu unterstützen. Rat und Anleitung sind kostenfrei.
Steuerliche Vergünstigungen möglich bei:
Einkommensteuer
Grundsteuer
Gewerbesteuer
Umsatzsteuer
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Dazu näher
im Teil Steuern