privatwaldberatung und -förderung termine: fr. 14.15 – 17.30 uhr

16
Privatwaldberatung und - förderung Termine: Fr. 14.15 – 17.30 Uhr Datum Uhrzei t Referent Thema 26.09 . 14.15 15.45 Günther- Dieng Programmvorschau und Einführung 10.10 . 14.15 15.45 16.00 17.30 24.10 . 14.15 15.45 16.00 17.30 07.11 . 14.15 15.45 16.00 17.30 21.11 . 14.15 15.45 Storandt Sachverständigenwese n in der Forstwirtschaft 16.00 17.30 19.12 . 14.15 15.45 V Wense Steuern im FB V Boge, Forst BBG Förderung in BBG V Bensemann, AGDW Verbandswesen,Vertre tung nat, int. E Land- und Forstbetrieb v. Alvensleben Land- ,Forst-, Jagdpolitik, Wasser- und Bodenverband E Pastowski FBG E E Weber Forstbetriebe v.Arnim ,Solms Stadtwaldbewirtschaf tung Fürstenwalde Privatwaldbewirtscha ftung

Upload: darin

Post on 21-Mar-2016

22 views

Category:

Documents


0 download

DESCRIPTION

Privatwaldberatung und -förderung Termine: Fr. 14.15 – 17.30 Uhr. Was ist Privatwald?. § 3 BundeswaldGesetz Waldeigentumsarten - PowerPoint PPT Presentation

TRANSCRIPT

Page 1: Privatwaldberatung und -förderung Termine: Fr. 14.15 – 17.30 Uhr

Privatwaldberatung und -förderungTermine: Fr. 14.15 – 17.30 Uhr

Datum Uhrzeit Referent Thema

26.09. 14.15 – 15.45

Günther-Dieng

Programmvorschau und Einführung

10.10. 14.15 – 15.45

16.00 – 17.30

24.10. 14.15 – 15.45

16.00 – 17.30

07.11. 14.15 – 15.45

16.00 – 17.30

21.11. 14.15 – 15.45

Storandt Sachverständigenwesen in der Forstwirtschaft

16.00 – 17.30

19.12. 14.15 – 15.45

16.00 – 17.30

16.01. 14.15 – 15.45

16.00 – 17.30

V Wense Steuern im FB

V Boge, Forst BBG Förderung in BBG

V Bensemann, AGDW Verbandswesen,Vertretung nat, int.

E Land- und Forstbetriebv. Alvensleben

Land- ,Forst-, Jagdpolitik, Wasser- und Bodenverband

E Pastowski FBG

E

E

Weber

Forstbetriebe v.Arnim ,Solms

Stadtwaldbewirtschaftung Fürstenwalde

Privatwaldbewirtschaftung

Page 2: Privatwaldberatung und -förderung Termine: Fr. 14.15 – 17.30 Uhr

Was ist Privatwald?

§ 3 BundeswaldGesetzWaldeigentumsarten(1) Staatswald im Sinne dieses Gesetzes ist Wald, der im Alleineigentum des Bundes oder eines Landes steht, sowie Wald im Miteigentum eines Landes, soweit er nach landesrechtlichen Vorschriften als Staatswald angesehen wird.(2) Körperschaftswald im Sinne dieses Gesetzes ist Wald, der im Alleineigentum der Gemeinden, der Gemeindeverbände, der Zweckverbände sowie sonstiger Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts steht; ausgenommen ist der Wald von Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen, sowie von Realverbänden, Hauberggenossenschaften, Markgenossenschaften, Gehöferschaften und ähnlichen Gemeinschaften (Gemeinschaftsforsten), soweit er nicht nach landesrechtlichen Vorschriften als Körperschaftswald angesehen wird.(3) Privatwald im Sinne dieses Gesetzes ist Wald, der weder Staatswald noch Körperschaftswald ist.oder: Privatwald ist der Wald, der im Eigentum von natürlichen oder juristischen Personen des Privatrechts steht.

Page 3: Privatwaldberatung und -förderung Termine: Fr. 14.15 – 17.30 Uhr

Welche Bedeutung hat der Privatwald in der Bundesrepublik D ?

Fläche:

Page 4: Privatwaldberatung und -förderung Termine: Fr. 14.15 – 17.30 Uhr

Welche Bedeutung hat der Privatwald in der Bundesrepublik D ?

Potenzielles Rohholzaufkommen:

Waldentwicklungs- und Holzaufkommensmodellierung (WEHAM)

Mittelfristig könnten in Deutschland jährlichetwa 80 Mio. m³ Rohholz genutzt werden; davon ca. 40 Mio. m³ im Privatwald!

Page 5: Privatwaldberatung und -förderung Termine: Fr. 14.15 – 17.30 Uhr

Welche Bedeutung hat der Privatwald in der Bundesrepublik D ?

Volkswirtschaftliche Bedeutung:

Der Privatwald kann für das Cluster Forst und Holz eine Bedeutung von ca. 50 Mrd. € haben!

Page 6: Privatwaldberatung und -förderung Termine: Fr. 14.15 – 17.30 Uhr

Wie ist der Privatwald strukturiert?

ForstwirtschaftBetriebsgrößenstruktur von Forstbetrieben

Waldfläche (WF)

von ... bisunter ... ha

2001 2003

Betriebe WF Betriebe WF

Anzahl ha Anzahl ha

10 - 50 18 259 353 013 19 146   372 374

50 - 200 5 156 529 422 5 274 538 880

200 - 500 2 088 658 161 2 103 661 429

500 - 1 000 975 690 920 971 691 756

1 000 und mehr 1 395 5 275 955 1 327 5 324 796

Insgesamt 27 873  7 507 471 28 821  7 589 237

Aktualisiert am 06. November 2004

daneben gibt es noch mehr als 1 Mio. Kleinstwaldbesitzer mit weniger als 10 ha

Page 7: Privatwaldberatung und -förderung Termine: Fr. 14.15 – 17.30 Uhr

Wie entsteht bzw. entstand größerer Privatwaldbesitz ?

•Historisch bedingt: Als „Entschädigung“ für die politischen Rechtsverlust im Rahmen der Säkularisation und Mediatisierung von Adel und Klerus

•Familienbesitz

•Rückübertragung bzw. Rückkauf Treuhandwald

•Zukauf von Treuhandwald

Betriebsfusionen (z.B. Waldgesellschaft der Riedesel Freiherren zu Eisenbach und Fürst Wittgenstein`sche Waldbesitzergesellschaft – Rentkammer Wittgenstein zu Center-

Forst-GmbH mit ca. 22.000 ha)

 

•Wald im Zusammenhang mit Landwirtschaft

Page 8: Privatwaldberatung und -förderung Termine: Fr. 14.15 – 17.30 Uhr

Welche Ziele verfolgt der private Waldbesitz?

Sehr unterschiedlich - abhängig von Betriebsgröße:

•Erwerbwirtschaftliche Ziele

•Vermögenserhalt

•Geldanlage

• keine erwerbswirtschaftlichen Ziele - Prestige

• 2. Standbein für landwirtschaftlichen Betrieb

•Eigenbedarfsdeckung mit Holz

Page 9: Privatwaldberatung und -förderung Termine: Fr. 14.15 – 17.30 Uhr

Gelten für den Privatwald besondere rechtliche Regelungen nach Waldgesetz?

nein! Wald nach Bundes – und Landeswaldgesetz unterscheidet nicht nach Eigentumsarten!Aber:§ 26 Zielsetzungen im Landeswald(1) Der Landeswald soll dem Allgemeinwohl, insbesondere dem Schutz und derErhaltung natürlicher Waldgesellschaften, in besonderem Maße dienen. Er ist dahervorbildlich und nachhaltig unter vorrangiger Beachtung der Schutz− und Erholungs−funktionen zu bewirtschaften, um seine wirtschaftlichen Potenziale den standörtli−chen Bedingungen entsprechend auszuschöpfen.

(2) Im Landeswald sind natürliche Prozesse zur Erreichung des Wirtschaftszieleskonsequent zu nutzen und zu fördern. Ziel der Bewirtschaftung des Landeswaldesist es, standortgerechte, naturnahe, stabile und produktive Waldökosysteme zuentwickeln, zu bewirtschaften und zu erhalten.(3) Der Landeswald dient in besonderem Maße der Erforschung der Waldökosys−teme und der Vermittlung praktischer Ergebnisse für alle Eigentumsarten sowie derforstlichen Ausbildung.(4) Im Rahmen dieser Zielsetzung ist der Landeswald nach wirtschaftlichen Grund−sätzen auf der Grundlage einer flächendeckenden Rahmen− und Waldfunktionen−planung sowie der darauf basierenden Betriebspläne und Vollzugsnachweise zubewirtschaften.(5) Die Umsetzung der Ziele im Landeswald hat durch qualifizierte Fachkräfte zuerfolgen.

§ 27 Zielsetzungen im KörperschaftswaldDer Körperschaftswald soll dem Allgemeinwohl in besonderem Maße dienen undnachhaltig bewirtschaftet werden. Seine wirtschaftlichen Potenziale sollen entspre−chend den standörtlichen Bedingungen unter besonderer Beachtung der Schutz−und Erholungsfunktion ausgeschöpft werden.

Page 10: Privatwaldberatung und -förderung Termine: Fr. 14.15 – 17.30 Uhr

Weshalb soll der Privatwald gefördert werden?

§ 41 Bundeswaldgesetz

Förderung (1) Die Forstwirtschaft soll wegen der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes nach § 1 öffentlich gefördert werden.(2) Die Förderung soll insbesondere auf die Sicherung der allgemeinen Bedingungen für die Wirtschaftlichkeit von Investitionen zur Erhaltung und nachhaltigen Bewirtschaftung des Waldes gerichtet sein. Zu diesem Zweck ist die Forstwirtschaft unter Berücksichtigung ihrer naturbedingten und wirtschaftlichen Besonderheiten vor allem mit den Mitteln der Wirtschafts-, Verkehrs-, Agrar-, Sozial- und Steuerpolitik in den Stand zu setzen, den Wald unter wirtschaftlich angemessenen Bedingungen zu nutzen und zu erhalten....

Page 11: Privatwaldberatung und -förderung Termine: Fr. 14.15 – 17.30 Uhr

Mit welchen Instrumenten wird der Privatwald gefördert?

Grundsätzlich unterscheidet man:

Direkte Förderung=

Geldzahlungen für bestimmte

Vorhaben

Indirekte Förderung=

Leistungen oder Vergünstigungen,die keine direkten

Geldzahlungen zum Gegenstand haben

Page 12: Privatwaldberatung und -förderung Termine: Fr. 14.15 – 17.30 Uhr

Woher kommt das Geld für die Direkt-Zahlungen?

Im wesentlichen aus dem Fördertopf:„Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“:

Im Jahre 2007: Fördervolumen von ca. 1,1 Milliarden Euro.

Bund und Länder teilen sich die Ausgaben im Verhältnis 60 : 40

Die Verteilung erfolgt nach folgendem Länderschlüssel:Baden-Württemberg 9,786Bayern 18,403Berlin 0,090Brandenburg 8,461Bremen 0,305Hamburg 1,063Hessen 4,514Mecklenburg-Vorpommern 7,746Niedersachsen 14,420Nordrhein-Westfalen 6,572Rheinland-Pfalz 5,258Saarland 0,664Sachsen 5,604Sachsen-Anhalt 5,795Schleswig-Holstein 6,015Thüringen 5,304

Page 13: Privatwaldberatung und -förderung Termine: Fr. 14.15 – 17.30 Uhr

Welche Vorhaben werden gefördert ?

aber: Umsetzung durch die BL z.B. Brandenburg

A. Förderung der Erstaufforstung RL v. 15.1. 2008

B. Förderung einer naturnahenWaldbewirtschaftung

C. Förderung forstwirtschaftlicherZusammenschlüsse

D. Förderung der forstwirtschaftlichenInfrastruktur

I Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft II Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse III Erhöhung der Wertschöpfung der forstwirtschaftlichen Primärerzeugung

IV Waldbrandvorbeugung

Page 14: Privatwaldberatung und -förderung Termine: Fr. 14.15 – 17.30 Uhr

Wer kann gefördert werden?

Natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts als Besitzer von forstwirtschaftlichen Flächen. Als Zuwendungsempfänger ausgeschlossen sind Bund und Länder.

Page 15: Privatwaldberatung und -förderung Termine: Fr. 14.15 – 17.30 Uhr

Wie wird konkret gefördert ?Finanzierungsarten: Projektgebundene: Vollfinanzierung

AnteilfinanzierungFestbetragsfinanzierung

Antragsverfahren Anträge sind vollständig und formgebunden bis zum 30. September des laufenden Haushaltsjahres bei der Bewilligungsbehörde zu stellen. Soll der Durchführungszeitraum im nachfolgenden Haushaltsjahr liegen, können die Anträge bis 15. November eingereicht werden.

Bewilligungsverfahren

Anforderungs- und Auszahlungsverfahren Die Auszahlung der Mittel erfolgt bei den meisten Fördergegenständen im Wege der Erstattung.

Verwendungsnachweisverfahren

Page 16: Privatwaldberatung und -förderung Termine: Fr. 14.15 – 17.30 Uhr

Wie werden die Forstbetriebe indirekt gefördert ?

Kostenfreie Beratung:§ 28 LandeswaldG BbgUnterstützung des Privat− und KörperschaftswaldesDie Forstbehörden haben die Aufgabe, Waldbesitzer durch Rat und Anleitung beider Bewirtschaftung des Waldes und bei der Erfüllung der ihnen nach diesem Ge−setz obliegenden Pflichten zu unterstützen. Rat und Anleitung sind kostenfrei.

Steuerliche Vergünstigungen möglich bei:

Einkommensteuer

Grundsteuer

Gewerbesteuer

Umsatzsteuer

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Dazu näher

im Teil Steuern