pressekonferenz 09. april 2008. zusammenschluss unabhängiger rechtsanwälte ra. dr. bartsch ra...
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Pressekonferenz09. April 2008
Zusammenschluss unabhängiger Zusammenschluss unabhängiger RechtsanwälteRechtsanwälte
Mainzer Erbrechtszirkel Mainzer Erbrechtszirkel
Mainzer ErbrechtszirkelMainzer Erbrechtszirkel
Mainzer ErbrechtszirkelMainzer Erbrechtszirkel
Mainzer ErbrechtszirkelMainzer Erbrechtszirkel
Mainzer ErbrechtszirkelMainzer Erbrechtszirkel
Mainzer ErbrechtszirkelMainzer Erbrechtszirkelwww.mainzer-erbrechtszirkel .de
Mitglieder und Anschriften finden Sie im Flyer
Kritische Überlegungen Kritische Überlegungen zur Änderung des zur Änderung des PflichtteilsrechtsPflichtteilsrechts
Pressekonferenz 09.April 2008
Änderungen im Änderungen im PflichtteilsrechtPflichtteilsrechtDie Themen:
Zu Tode pflegen, lohnt sich das?
Geschenkt ist geschenkt oder?
Die Kapitulation vor dem Missratenen, was muss passieren, um zu enterben?
Erbschaftssteuerrecht: Zuckerbrot und Peitsche
Wie sich Pflege Wie sich Pflege rechnetrechnetReferent
RechtsanwaltRudolf Assion
Kaiserstr. 4255116 MainzTel.: 06131 22 36 25Fax: 06131 22 28 92E.Mail: [email protected]
Mainzer ErbrechtszirkelMainzer Erbrechtszirkel
§ 2057 b Ausgleichspflicht bei Pflegeleistungen (Entwurf)
(1)Die Höhe des Ausgleichsbetrags bemisst sich in der Regel nach den zur Zeit des Erbfalls in § 36 III des Elften Sozialgesetzbuches * vorgesehenen Beträgen.
(2)Ein gesetzlicher Erbe, der den Erblasser während längerer Zeit gepflegt hat, kann bei der Erb-Auseinandersetzung die Ausgleichung dieser Leistung verlangen.
Rudolf Assion, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht, Kaiserstrasse 42 in 55116 Mainz
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Leistungen der Pflegekasse als Sachleistung für Einsätze der ambulanten Pflegedienste (jeweils pro Monat):
420 € ab Juli 2008 980 € ab Juli 2008 1470 € in Härtefällen
1918 €
Pflegestufe IZeitaufwand täglich
mindestens 90 Min
Pflegestufe IIZeitaufwand täglich
mindestens 3 Stunden
Pflegestufe IIIZeitaufwand täglichmindestens 5 Stunden
Rudolf Assion, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht, Kaiserstrasse 42 in 55116 Mainz
Mainzer ErbrechtszirkelMainzer Erbrechtszirkel
§ 2057 b Ausgleichspflicht bei Pflegeleistungen (Entwurf)
(1)Die Höhe des Ausgleichsbetrags bemisst sich in der Regel nach den zur Zeit des Erbfalls in § 36 III des Elften Sozialgesetzbuches * vorgesehenen Beträgen.
(2)Ein gesetzlicher Erbe, der den Erblasser während längerer Zeit gepflegt hat, kann bei der Erb-Auseinandersetzung die Ausgleichung dieser Leistung verlangen.
Klasse 1 420 € ab Juli 2008 Klasse 2 980 € Klasse 3 1470 €
Rudolf Assion, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht, Kaiserstrasse 42 in 55116 Mainz
Geschenkt ist Geschenkt ist geschenkt , geschenkt , oder?oder?Referent:
Rechtsanwalt Hartmut Schäfer
Breite Straße 1555124 MainzTel.: 06131 629 99 91Fax: 06131 629 99 92E-Mail: kanzlei@schaefer-
erbrecht.de
PflichtteilsentzugPflichtteilsentzugReferentinRechtsanwältinOranna Lorentz
Kaiserstr. 6455116 MainzTel: 06131 23 45 51E-Mail: [email protected]
PflichtteilsentzugPflichtteilsentzugWas Du im Leben Dir geschaffen hast,verbrauch es,auch wenn es Deinem Kind nicht passt.
Pflichtteilsentzug1. Fall:Ständige leichte
Misshandlungen im Vergleich zum Steuerdelikt
2. Fall:Pralinenfall
(nahestehende Person)
Viele Einzeldelikte
Erbschaftssteuer-Erbschaftssteuer-rechtrechtReferent:
RechtsanwaltFranz- K. LehrmannKaiserstr. 2955116 MainzTel.: 06131 67 40 27Fax: 06131 67 40 28E-Mail: [email protected]
Mit Anmerkungen vonRechtsanwalt Volker C. Karwatzki
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Otto Normalverbraucher Der Unternehmer
Die Dummen zahlen immer
Erben von größeren Immobilien- und Kapitalvermögen zahlen fast ein Drittel des Nachlasses an den Staat.
Das Zuckerbrot: Wer künftig
Unternehmen oder Unternehmensanteile erwirbt, kann weitgehend von der Erbschaftssteuer befreit bleiben.
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Die Peitsche:Der Erbe muss das Unternehmen 15 Jahre
lang weiterführen ( der 60 jährige übernimmt von seinem Vater, 85 Jahre, den Betrieb);
Die Lohnsumme des Unternehmens muss für die ersten zehn Jahre nach dem Erbfall mindestens 70 % der durchschnittlichen Lohnsumme vor dem Erbfall betragen.
Mainzer Erbrechtszirkel Mainzer Erbrechtszirkel Unternehmens -ErbschaftssteurrechtUnternehmens -Erbschaftssteurrecht
Mainzer ErbrechtszirkelMainzer ErbrechtszirkelUnternehmens- ErbschaftssteuerrechtUnternehmens- Erbschaftssteuerrecht
Erbschaftssteuerfreiheit in:
ÖsterreichSchweizLuxemburgSchwedenItalien Voraussetzung: Übersiedeln der Familie,
der Unternehmerdynastien ins Ausland
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Stimmen aus der Wirtschaft:
Pharmaunternehmer Edwin Kohl ( aus MM 6/2008):
„Wenn Kohl Pharma in die Krise geraten sollte, sehen sich meine beiden Söhne vielleicht gezwungen Personal abzubauen- und müssen genau in dem Moment, wo das Geld ohnehin knapp ist, auch noch Steuern nachzahlen. Das könnte die Insolvenz bedeuten“.
Karl- Erivan Haub (Tengelmann) phG (Zitat MM 6/2008):
„Die bisher bekannten Gesetzesentwürfe für eine neue Erbschaftssteuer beschränken Familienunternehmen anstatt sie zu fördern. Ein Beispiel: Der Teilverkauf unseres Discounters Plus an Edeka wäre unter der neuen Erbschaftssteuerregelung sehr teuer geworden. Wir hätten uns festlegen müssen, in den kommenden 10 oder 15 Jahren keine größeren strategischen Anpassungen vorzunehmen… Ich frage mich, wie Eigentümer ihre Firmen unter diesen Umständen langfristig sinnvoll weiterentwickeln sollen.
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bedankt sich für Ihre Aufmerksamkeit