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Deutsches Handwerksblatt INFOS UND SERVICE UNTER HANDWERK-OWL.DE Nr. 21 Donnerstag, 2. November 2017 Junge Frauen im Bau-Handwerk HBZ BRACKWEDE: Ausbildung im Baugewerbe als Grundlage für den beruflichen Aufstieg MELDUNGEN D ass das Bauhandwerk auch etwas für junge Frauen ist, beweisen Vanessa Gehrmann, Melissa Wittenbreder und Jana Henkemeyer. Sie haben in diesem Jahr ihre Ausbildung begonnen und absolvieren derzeit den ersten überbetriebli- chen Block im Handwerksbildungszentrum (HBZ) Brackwede. Gemeinsamkeit der drei: Sie stammen aus Handwerkerfamilien. Vanessa Gehrmann (25) und Melissa Wittenbreder (19) haben sich für eine Aus- bildung im Zimmererhandwerk entschie- den. Melissa hat ihr Fachabitur auf dem Carl-Severing-Berufskolleg mit der Fach- richtung Bau- und Holztechnik absolviert. Ihr Vater, Maurer- und Betonbaumeister Klaus Wittenbreder, führt das gleichnamige Bauunternehmen in Bielefeld. Die Arbeit auf der Baustelle und die Atmosphäre auf dem Bau gefielen seiner Tochter Melissa gut. Doch ihr Material ist eindeutig Holz. Seit August absolviert sie ihre Ausbil- dung bei der Zimmerei & Stahlbetonbau Schneider GmbH in Halle. Trotz des hand- werklichen Hintergrunds und des Fach- abiturs hatte Melissa zunächst Schwierig- keiten, eine Ausbildungsstelle zu finden und wandte sich an das HBZ Brackwede. Maurer- und Betonbauermeister Markus Ortmann führte mit ihr ein Fachgespräch und stellte den Kontakt zur Haller Zimme- rei her. Dort absolvierte sie zunächst ein Prak- tikum und konnte überzeugen. Neben ihr macht ein männlicher Auszubildender seine Lehre bei Schneider. Das Unterneh- men beschäftigt auch eine Zimmergesellin, so dass Melissa weibliche Unterstützung hat. In den zwei Monaten im Betrieb hat sie unter anderem schon geholfen, eine Gaube zu richten und Trockenbauwände aufzu- stellen. „Wie es später beruflich weitergeht, weiß ich nicht genau, erst einmal die Aus- bildung machen“, sagt Melissa, dann kann sie beispielsweise als Gesellin arbeiten, „ihre Meisterin“ machen oder studieren. Vanessa Gehrmann hat auf Umwegen ins Handwerk zurückgefunden. Ihr Bruder ist Maurermeister und ihr Vater Maurer- geselle. Doch Vanessa schlug nach ihrem Abitur zunächst einen ungewöhnlichen Weg ein. Da sie zeichnerisch sehr begabt ist, arbeitete sie als Tätowiererin. Obwohl Die Sinne ansprechen KUNSTHANDWWERK: Ausstellung „Handzeichen“ erstmals im Campus Handwerk Foto: © Ulrike Wittenbirnk Bausachverständige Führungsriege verjüngt Die Sachverständigengesellschaft des Bauhandwerks Bielefeld bR hat Michael Grübel (Bielefeld), Sachver- ständiger für das Bauten-Trocknungs- Gewerbe, und Dieter Moormann (Minden), Sachverständiger für das Zimmerer-Handwerk, zu stellvertre- tenden Geschäftsführern gewählt. Damit treten sie in die Fußstapfen von Volker Bobbenkamp (Spenge) und Hans-Jürgen Bentrup (Bielefeld), die aus Altersgründen ausgeschieden sind. Geschäftsführer bleibt Friedhelm Spruch (Bielefeld), Sachverständiger für das Tischler-Handwerk. Die Sach- verständigengesellschaft hat sich im Jahr 2001 gegründet und über die Jahre gut etabliert. Die zwölf Sach- verständigen decken die gesamte Palette der Bauhandwerke ab. Ge- richte und Privatpersonen nicht nur aus Ostwestfalen-Lippe, sondern auch aus dem Ruhrgebiet, aus Hessen und Niedersachsen wenden sich bei Streitigkeiten auf Baustellen an die Sachverständigengesellschaft. Viele Anfragen sind gewerkeübergreifend. Als Spezialistenteam aus ganz un- terschiedlichen Bauberufen können die vereidigten Sachverständigen der Handwerkskammer häufig zur Aufklä- rung beitragen. Qualität im Handwerk Maler Gemmecke ausgezeichnet Der Betrieb von Maler- und Lackierer- meister Alfred Gemmecke (Steinheim) ist mit der „Qualität im Handwerk“- Ehrenurkunde ausgezeichnet worden. Diese steht für die 500. Kundenbe- wertung mit der höchsten Qualität- stufe. Gemmeke, der auch Obermeis- ter der Maler- und Lackierer-Innung Höxter-Warbug ist, freut sich über die Auszeichnung und sieht sie als Bestä- tigung der angebotenen Qualität und als Motivationsschub für seine Mit- arbeiter. Das Qualitätssiegel wird für gute Arbeit und reibungslose Abläufe verliehen. Für den Endverbraucher entsteht durch das Siegel Transpa- renz. Er kann auf den Internetseiten www.malertest.de und www.gih.de Betriebe in seiner Nähe finden, die für ihre Qualität ausgezeichnet wurden. (v.l.) Melissa Wittenbreder, Vanessa Gehrmann, Markus Ortmann vom HBZ Brackwede und Jana Henkemeyer sind davon überzeugt: Das Bau- handwerk ist auch etwas für Frauen die Arbeit Spaß machte, wünschte sie sich etwas „Solides“. Vanessa besann sich auf ihren handwerklichen Hintergrund und wollte das Bauingenieurwesen in Minden studieren. Ihr Praktikum in der Zimmerei Heinrichs in Hiddenhausen gefiel ihr so gut, dass sie sich für ein duales Studium zur Bauingenieurin entschieden hat. Das Studium allein erschien ihr inzwischen zu theoretisch. „Wie soll ich Bauhandwer- kern Anweisungen geben, wenn ich selbst noch nie auf dem Bau gearbeitet habe, und das auch noch als Frau“, erklärt Vanessa. In vier Jahren wird sie ihren Gesellenbrief und einen Ingenieurabschluss in der Ta- sche haben. Ihr Chef Matthias Flachmann vertraut in ihr Können und in ihr Durch- haltevermögen, denn ein duales Studium ist zeitaufwändig und kräftezehrend. Auch im vierten Studienjahr wird sie ihr Chef unterstützen, dafür hat sich Vanessa ver- pflichtet, dem Unternehmen mindestens zwei Jahre nach Studienabschluss treu zu bleiben. Jana Henkemeyer (19) macht eine Aus- bildung zur Fliesen-, Platten- und Mo- saiklegerin. Ein Weg, den ihre Mutter schon gegangen ist. Auch ihr Großvater war Fliesenlegermeister. Mitte September hat die Abiturientin ihren Ausbildungsplatz gewechselt und ist zu Vonovia gekommen. Dort arbeiten ihre Mutter - inzwischen im kaufmännischen Bereich - und ihr Vater als Maurer. Jana hat ebenfalls vor, später ein- mal zu studieren. Doch zunächst genießt sie die praktische Ausbildung. „Ich hoffe, dass mich die Bau- handwerker mit einer Lehre später besser respektieren“, betont Jana. „Die Ausbil- dungszahlen im Fliesenleger-Handwerk steigen derzeit rasant“, freut sich Markus Ortmann. Neben handwerklichem Ta- lent brauchen die Fliesen-, Platten- und Mosaikleger auch einen Blick für Design. „Momentan sind großformatige Fliesen in Grau- und Anthrazittönen modern“, erklärt Jana, die schon geholfen hat, ein Badezimmer zu fliesen, und einen Fliesen- spiegel in einer Küche erstellt hat. Die drei jungen Frauen genießen die Ar- beit auf dem Bau und die kreative Tätig- keit. Sollte eine Arbeit körperlich zu schwer sein, würden die Kollegen sie unterstützen, erklären die drei Auszubildenden. Die Zu- sammenarbeit im Team laufe gut. „Anma- che“ oder „blöde Sprüche“ kommen von denen, die Frauen auf dem Bau nicht ge- wohnt sind, also von Mitarbeitern aus an- deren Baustellenteams. „Es müssen einfach mehr junge Frauen Bauberufe erlernen“, so Ortmann, dann werde es normaler, dass sie auf Baustellen vertreten sind. [email protected] Unter Leitung des neuen Vorsitzenden, Schmuckgestalter Andreas Wöhler, präsen- tierte der Verein Angewandte Kunst OWL seine Jahresausstellung „Handzeichen“ erstmals im Campus Handwerk. Insgesamt 19 Ausstellerinnen und Aussteller zeigten ihre hochwertigen Arbeiten aus ganz un- terschiedlichen Bereichen wie Fotografie, Textil, Schmuck, Keramik, Stein, Papier, Holz oder Metall. Die Objekte werden in eigenen Werkstätten und Ateliers als Ein- zelstücke oder in Kleinserien gefertigt. Die Goldschmiedin Barbara Pölert zeigte unter anderem Schmuckstücke, die in einer spe- ziellen Mischtechnik aus Silber und 900er Gold hergestellt wurden. Textilgestalterin Rosemarie Wendy-Riso überzeugte mit ih- ren Mini-Decken aus Baumwolle und Lei- nen mit schattierenden Farbübergängen. Auch die mit Intarsien verzierten Holz- kästchen von Tischlermeister Dietrich Ri- ckert fanden begeisterte Kunden. Der erste Vorsitzende Andreas Wöhler möchte gerne den Kunsthandwerker-Nachwuchs für eine Mitarbeit im Verein gewinnen. ak-owl.de EINLADUNG Handwerkskammer OWL Vollversammlung Die nächste ordentliche Vollver- sammlung der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld findet statt am Donnerstag, 30. November 2017, um 16.00 Uhr im Campus Handwerk, Campus Handwerk 1, 33613 Bielefeld. Als Vortragsgast wird Dr. Joachim Gerd Ulrich vom Bon- ner Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) zu Passungsproblemen auf dem Ausbildungsmarkt vortragen und sich der Diskussion stellen. Auf der Tages- ordnung stehen unter anderem die Verabschiedung des Haushaltsplans 2018 und Beschlussfassung über den Kammerbeitrag 2018, die Berufung von neuen Mitgliedern in Prüfungs- ausschüsse und der Beschluss zur Änderung der GPO/APO sowie zur Änderung der Anlage zur GAV. Um Anmeldung wird gebeten unter der Tel.: 0521/ 5608- 111. Foto: © Ulrike Wittenbirnk (v.l.) Zogen ein positives Resümee: Schmuckgestalter Andreas Wöhler, Goldschmiedin Barbara Pölert, Tischlermeister Dietrich Rickert und Textilgestalterin Rosemarie Wendy-Riso Smart Home mit Wohlfühlcharakter Beim 7. Symposium „Intelligente Gebäu- detechnologie“ auf dem Campus Minden der Fachhochschule Bielefeld diskutier- ten Vertreter aus Wissenschaft, Handwerk und Technik über die Herausforderungen intelligenter Gebäudetechnik. Drei Schü- ler aus Mindener Gymnasien präsentieren den 120 Expertinnen und Experten ihre Sicht auf das Smart Home der Zukunft. Die Funktion des Wohnraums und ihre Wün- sche als Bewohner stehen für die jungen Experten im Vordergrund. Dabei stellten sich die Schüler der „Generation Z“ ein lernendes System vor, das sich individuell an sie anpasst und ihnen ein Zuhause mit Wohlfühlcharakter bietet. Handwerker und Zulieferer zeigten sich überzeugt, dass sich die Rolle der Marktakteure ändern wird. Der Dialog mit den Hausbauern, Be- wohnern und Nutzern sei ebenso wichtig wie eine möglichst hohe Flexibilität in der Auslegung des Hauses durch vorausschau- ende Planung. Bei dem Zusammenspiel der verschiedenen Systeme seien alle Akteure gefordert: Die Komponenten für Beleuch- tung, Heizung, Sicherheit, Kommunika- tion und Energieeffizienz müssen in die sich schnell ändernde und internetoffene Steuerungswelt gut integrierbar sein.

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Deutsches Handwerksblatt

INFOS UND SERVICE UNTER HANDWERK-OWL.DENr. 21 Donnerstag, 2. November 2017

Junge Frauen im Bau-HandwerkHBZ BRACKWEDE: Ausbildung im Baugewerbe als Grundlage für den berufl ichen Aufstieg

MELDUNGEN

Dass das Bauhandwerk auch etwas für junge Frauen ist, beweisen Vanessa Gehrmann, Melissa Wittenbreder und Jana Henkemeyer. Sie haben in

diesem Jahr ihre Ausbildung begonnen und absolvieren derzeit den ersten überbetriebli-chen Block im Handwerksbildungszentrum (HBZ) Brackwede. Gemeinsamkeit der drei: Sie stammen aus Handwerkerfamilien.

Vanessa Gehrmann (25) und Melissa Wittenbreder (19) haben sich für eine Aus-bildung im Zimmererhandwerk entschie-den. Melissa hat ihr Fachabitur auf dem Carl-Severing-Berufskolleg mit der Fach-richtung Bau- und Holztechnik absolviert. Ihr Vater, Maurer- und Betonbaumeister Klaus Wittenbreder, führt das gleichnamige Bauunternehmen in Bielefeld. Die Arbeit auf der Baustelle und die Atmosphäre auf dem Bau gefi elen seiner Tochter Melissa gut. Doch ihr Material ist eindeutig Holz.

Seit August absolviert sie ihre Ausbil-dung bei der Zimmerei & Stahlbetonbau Schneider GmbH in Halle. Trotz des hand-werklichen Hintergrunds und des Fach-abiturs hatte Melissa zunächst Schwierig-keiten, eine Ausbildungsstelle zu fi nden und wandte sich an das HBZ Brackwede. Maurer- und Betonbauermeister Markus Ortmann führte mit ihr ein Fachgespräch und stellte den Kontakt zur Haller Zimme-rei her.

Dort absolvierte sie zunächst ein Prak-tikum und konnte überzeugen. Neben ihr macht ein männlicher Auszubildender seine Lehre bei Schneider. Das Unterneh-men beschäftigt auch eine Zimmergesellin, so dass Melissa weibliche Unterstützung hat. In den zwei Monaten im Betrieb hat sie unter anderem schon geholfen, eine Gaube zu richten und Trockenbauwände aufzu-stellen. „Wie es später berufl ich weitergeht, weiß ich nicht genau, erst einmal die Aus-bildung machen“, sagt Melissa, dann kann sie beispielsweise als Gesellin arbeiten, „ihre Meisterin“ machen oder studieren.

Vanessa Gehrmann hat auf Umwegen ins Handwerk zurückgefunden. Ihr Bruder ist Maurermeister und ihr Vater Maurer-geselle. Doch Vanessa schlug nach ihrem Abitur zunächst einen ungewöhnlichen Weg ein. Da sie zeichnerisch sehr begabt ist, arbeitete sie als Tätowiererin. Obwohl

Die Sinne ansprechenKUNSTHANDWWERK: Ausstellung „Handzeichen“ erstmals im Campus Handwerk

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BausachverständigeFührungsriege verjüngtDie Sachverständigengesellschaft des Bauhandwerks Bielefeld bR hat Michael Grübel (Bielefeld), Sachver-ständiger für das Bauten-Trocknungs-Gewerbe, und Dieter Moormann (Minden), Sachverständiger für das Zimmerer-Handwerk, zu stellvertre-tenden Geschäftsführern gewählt. Damit treten sie in die Fußstapfen von Volker Bobbenkamp (Spenge) und Hans-Jürgen Bentrup (Bielefeld), die aus Altersgründen ausgeschieden sind. Geschäftsführer bleibt Friedhelm Spruch (Bielefeld), Sachverständiger für das Tischler-Handwerk. Die Sach-verständigengesellschaft hat sich im Jahr 2001 gegründet und über die Jahre gut etabliert. Die zwölf Sach-verständigen decken die gesamte Palette der Bauhandwerke ab. Ge-richte und Privatpersonen nicht nur aus Ostwestfalen-Lippe, sondern auch aus dem Ruhrgebiet, aus Hessen und Niedersachsen wenden sich bei Streitigkeiten auf Baustellen an die Sachverständigengesellschaft. Viele Anfragen sind gewerkeübergreifend. Als Spezialistenteam aus ganz un-terschiedlichen Bauberufen können die vereidigten Sachverständigen der Handwerkskammer häufi g zur Aufklä-rung beitragen.

Qualität im HandwerkMaler GemmeckeausgezeichnetDer Betrieb von Maler- und Lackierer-meister Alfred Gemmecke (Steinheim) ist mit der „Qualität im Handwerk“-Ehrenurkunde ausgezeichnet worden. Diese steht für die 500. Kundenbe-wertung mit der höchsten Qualität-stufe. Gemmeke, der auch Obermeis-ter der Maler- und Lackierer-Innung Höxter-Warbug ist, freut sich über die Auszeichnung und sieht sie als Bestä-tigung der angebotenen Qualität und als Motivationsschub für seine Mit-arbeiter. Das Qualitätssiegel wird für gute Arbeit und reibungslose Abläufe verliehen. Für den Endverbraucher entsteht durch das Siegel Transpa-renz. Er kann auf den Internetseiten www.malertest.de und www.gih.de Betriebe in seiner Nähe fi nden, die für ihre Qualität ausgezeichnet wurden.

(v.l.) Melissa Wittenbreder, Vanessa Gehrmann, Markus Ortmann vom HBZ Brackwede und Jana Henkemeyer sind davon überzeugt: Das Bau-handwerk ist auch etwas für Frauen

die Arbeit Spaß machte, wünschte sie sich etwas „Solides“. Vanessa besann sich auf ihren handwerklichen Hintergrund und wollte das Bauingenieurwesen in Minden studieren. Ihr Praktikum in der Zimmerei Heinrichs in Hiddenhausen gefi el ihr so gut, dass sie sich für ein duales Studium zur Bauingenieurin entschieden hat. Das Studium allein erschien ihr inzwischen zu theoretisch. „Wie soll ich Bauhandwer-kern Anweisungen geben, wenn ich selbst noch nie auf dem Bau gearbeitet habe, und das auch noch als Frau“, erklärt Vanessa. In vier Jahren wird sie ihren Gesellenbrief und einen Ingenieurabschluss in der Ta-sche haben. Ihr Chef Matthias Flachmann vertraut in ihr Können und in ihr Durch-haltevermögen, denn ein duales Studium ist zeitaufwändig und kräftezehrend. Auch im vierten Studienjahr wird sie ihr Chef unterstützen, dafür hat sich Vanessa ver-

pfl ichtet, dem Unternehmen mindestens zwei Jahre nach Studienabschluss treu zu bleiben.

Jana Henkemeyer (19) macht eine Aus-bildung zur Fliesen-, Platten- und Mo-saiklegerin. Ein Weg, den ihre Mutter schon gegangen ist. Auch ihr Großvater war Fliesenlegermeister. Mitte September hat die Abiturientin ihren Ausbildungsplatz gewechselt und ist zu Vonovia gekommen. Dort arbeiten ihre Mutter - inzwischen im kaufmännischen Bereich - und ihr Vater als Maurer. Jana hat ebenfalls vor, später ein-mal zu studieren.

Doch zunächst genießt sie die praktische Ausbildung. „Ich hoffe, dass mich die Bau-handwerker mit einer Lehre später besser respektieren“, betont Jana. „Die Ausbil-dungszahlen im Fliesenleger-Handwerk steigen derzeit rasant“, freut sich Markus Ortmann. Neben handwerklichem Ta-

lent brauchen die Fliesen-, Platten- und Mosaikleger auch einen Blick für Design. „Momentan sind großformatige Fliesen in Grau- und Anthrazittönen modern“, erklärt Jana, die schon geholfen hat, ein Badezimmer zu fl iesen, und einen Fliesen-spiegel in einer Küche erstellt hat.

Die drei jungen Frauen genießen die Ar-beit auf dem Bau und die kreative Tätig-keit. Sollte eine Arbeit körperlich zu schwer sein, würden die Kollegen sie unterstützen, erklären die drei Auszubildenden. Die Zu-sammenarbeit im Team laufe gut. „Anma-che“ oder „blöde Sprüche“ kommen von denen, die Frauen auf dem Bau nicht ge-wohnt sind, also von Mitarbeitern aus an-deren Baustellenteams. „Es müssen einfach mehr junge Frauen Bauberufe erlernen“, so Ortmann, dann werde es normaler, dass sie auf Baustellen vertreten sind. [email protected]

Unter Leitung des neuen Vorsitzenden, Schmuckgestalter Andreas Wöhler, präsen-tierte der Verein Angewandte Kunst OWL seine Jahresausstellung „Handzeichen“ erstmals im Campus Handwerk. Insgesamt 19 Ausstellerinnen und Aussteller zeigten ihre hochwertigen Arbeiten aus ganz un-terschiedlichen Bereichen wie Fotografi e, Textil, Schmuck, Keramik, Stein, Papier, Holz oder Metall. Die Objekte werden in eigenen Werkstätten und Ateliers als Ein-zelstücke oder in Kleinserien gefertigt. Die Goldschmiedin Barbara Pölert zeigte unter anderem Schmuckstücke, die in einer spe-ziellen Mischtechnik aus Silber und 900er Gold hergestellt wurden. Textilgestalterin Rosemarie Wendy-Riso überzeugte mit ih-ren Mini-Decken aus Baumwolle und Lei-nen mit schattierenden Farbübergängen. Auch die mit Intarsien verzierten Holz-kästchen von Tischlermeister Dietrich Ri-ckert fanden begeisterte Kunden. Der erste Vorsitzende Andreas Wöhler möchte gerne den Kunsthandwerker-Nachwuchs für eine Mitarbeit im Verein gewinnen. ak-owl.de

EINLADUNG

Handwerkskammer OWLVollversammlungDie nächste ordentliche Vollver-sammlung der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld fi ndet statt am Donnerstag, 30. November 2017, um 16.00 Uhr im Campus Handwerk, Campus Handwerk 1, 33613 Bielefeld. Als Vortragsgast wird Dr. Joachim Gerd Ulrich vom Bon-ner Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) zu Passungsproblemen auf dem Ausbildungsmarkt vortragen und sich der Diskussion stellen. Auf der Tages-ordnung stehen unter anderem die Verabschiedung des Haushaltsplans 2018 und Beschlussfassung über den Kammerbeitrag 2018, die Berufung von neuen Mitgliedern in Prüfungs-ausschüsse und der Beschluss zur Änderung der GPO/APO sowie zur Änderung der Anlage zur GAV. Um Anmeldung wird gebeten unter der Tel.: 0521/ 5608- 111.

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(v.l.) Zogen ein positives Resümee: Schmuckgestalter Andreas Wöhler, Goldschmiedin Barbara Pölert, Tischlermeister Dietrich Rickert und Textilgestalterin Rosemarie Wendy-Riso

Smart Home mitWohlfühlcharakterBeim 7. Symposium „Intelligente Gebäu-detechnologie“ auf dem Campus Minden der Fachhochschule Bielefeld diskutier-ten Vertreter aus Wissenschaft, Handwerk und Technik über die Herausforderungen intelligenter Gebäudetechnik. Drei Schü-ler aus Mindener Gymnasien präsentieren den 120 Expertinnen und Experten ihre Sicht auf das Smart Home der Zukunft. Die Funktion des Wohnraums und ihre Wün-sche als Bewohner stehen für die jungen Experten im Vordergrund. Dabei stellten sich die Schüler der „Generation Z“ ein lernendes System vor, das sich individuell an sie anpasst und ihnen ein Zuhause mit Wohlfühlcharakter bietet. Handwerker und Zulieferer zeigten sich überzeugt, dass sich die Rolle der Marktakteure ändern wird. Der Dialog mit den Hausbauern, Be-wohnern und Nutzern sei ebenso wichtig wie eine möglichst hohe Flexibilität in der Auslegung des Hauses durch vorausschau-ende Planung. Bei dem Zusammenspiel der verschiedenen Systeme seien alle Akteure gefordert: Die Komponenten für Beleuch-tung, Heizung, Sicherheit, Kommunika-tion und Energieeffi zienz müssen in die sich schnell ändernde und internetoffene Steuerungswelt gut integrierbar sein.

HANDWERKSKAMMER OWL ZU BIELEFELD Donnerstag, 2. November 2017 Deutsches Handwerksblatt Nr. 21B2

Ansprechpartnerin in der Hand-werkskammer OWL, Campus Hand-werk 1, 33613 Bielefeld ist Rita Harbig, unter Tel.: 0521/ 5608-401oder das Gesamtangebot unterwww.nexxt-change.org

Angebote

Tischlerei- und Parkettfachbetrieb aus dem Kreis Höxter aus Altersgründen zu vermieten. Chiffre A 647992 Tageslichtdurchfl uteter zahntechni-scher Betrieb (156 m²) in Bielefeld mit 12 Arbeitsplätzen und 4 Keramik/Verblendplätzen zu vermieten/verkau-fen. Das Labor ist auch für Hersteller-Gehörakustiker oder Modellbauer geeignet. Chiffre A 802017 Bestehende Zimmerei und Dachde-ckerei im Kreis Gütersloh sucht aus gesundheitlichen Gründen einen Teilhaber.Chiffre A 648392 Malerbetrieb im Kreis Gütersloh mit guter privater Kundenverbindung aus Altersgründen abzugeben. Verkehrs-günstig gelegen.Chiffre A 648192 In Bielefeld ist eine Textilreinigung aus Altersgründen abzugeben.Chiffre A 610692 SHK-Betrieb im Kreisgebiet Minden-Lübbecke aus Altersgründen in 1 - 3 Jahren zu verkaufen. Preis und Über-gabevorstellungen vorhanden. Chiffre A 630892 Vollständig eingerichtetes Kosmetik-studio, einschließlich Nagelstudio und Fußpfl ege, in Bielefeld zu vermieten. Die Räume sind auch anderweitig nutzbar. Chiffre A 606292 Im Kreis Minden-Lübbecke ist ein Elektro-/Heizungs-/Sanitärbetrieb aus Altersgründen zu verpachten.Chiffre A 601992 Fotostudio für Werbefotografi en im Kreis Herford aus gesundheitlichen Gründen abzugeben.Chiffre A 603592 Komplett ausgestatteter Kfz-Betrieb im Kreis Gütersloh aus gesundheitli-chen Gründen sofort abzugeben. Chiffre A 625892

Nachfragen

Anlagenmechanikermeister SHK sucht im Raum Lemgo und Umge-bung entsprechendes Fachgeschäft zu kaufen. Chiffre N 626892 Maurer-/Betonbauermeister sucht im Raum Bielefeld/Herford ein Bau-geschäft zu kaufen. Eine Beteiligung wäre auch interessant.Chiffre N 603892 Friseurmeisterin sucht in Minden/Porta Westfalica/Bad Oeynhausen einen Salon zu übernehmen.Chiffre N 620592 Im Kreis Lippe wird ein Maschinen-bau-/Kunststoffbau-/Landmaschi-nenbaubetrieb oder eine Schlosserei zu kaufen gesucht. Eine Beteiligung wäre auch interessant.Chiffre N 648292 SHK-Meister sucht in Extertal und Umgebung entsprechendes Fachge-schäft zu kaufen. Eine Beteiligung wäre auch interessant.Chiffre N 648092 In Bielefeld und Umgebung wird ein Baugeschäft zu übernehmen gesucht.Chiffre N 587792 Kfz-Mechanikermeister sucht im Raum Bielefeld/Gütersloh entspre-chende Werkstatt zu kaufen/pachten.Chiffre N 626492 Kfz-Technikermeister sucht in Bad Meinberg entsprechende Werk-statt zu kaufen/pachten/mieten. Ein Grundstück wäre auch ganz interes-sant, auf dem eine Werkstatt errich-tet werden kann.Chiffre N 627192 Friseurmeisterin sucht in Lemgo einen Salon zu kaufen/pachten/mieten.Chiffre N 604892 Elektrotechnikermeister sucht im Raum Bielefeld/Herford einen Elek-trobetrieb zu kaufen/pachten. Eine Beteiligung wäre auch interessant.Chiffre N 645692

Hotline der HWK-Betriebsbera-tung, Tel.: 0521/ 5608-444

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Meistervorbereitung

Friseure (Teile I und II)montags, 8.1.2018 bis 10.12.2018Kfz (Teile I und II), HBZ LemgoVollzeit, 22.1.2018 bis 7.6.2018

Betriebsführung

Gestern Mitarbeiter - Heute Führungskraft17.11. und 18.11.2017 BüroorganisationTagesseminar, 23.11.2017

Technik

RauchwarnmelderTagesseminar, 25.11.2017KNX/EIB Grundkursfreitags und samstags, 27.11.2017 bis 1.12.2017

Auskunft und Anmeldung:Berufsbildungszentrum (BBZ)Tel.: 0521/5608-555 E-Mail: [email protected]

TERMINE ZURWEITERBILDUNG

BEBAUUNG

OWL-Friseure in Form

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Bielefeld: Aufstellung des Bpl. Nr. I/St 50 „Wohnen und Arbeiten auf dem Schillinggelände“, 229. Änderung des FNP „Wohnen und Mischnutzung Schillinggelände“, bis einschließlich 20.11.2017 im Bauamt. Rheda-Wiedenbrück: Aufstellung des Bpl. Nr. 376 „Auf der Wöste“ und 66. Änderung des FNP „Auf der Wöste“, bis einschließlich 10.11.2017 im Rathaus, Rathausplatz 13Delbrück: Aufstellung des Bpl. Nr. 110 „Klas“, Aufstellung des Bpl. Nr. 100 „Hölzermannweg-Süd“ bis ein-schließlich 17.11.2017 bei der Stadt-verwaltung, Marktstr. 6.Infos in der Handwerkskammer, Tel.: 05251/ 877688-2.

FRISEURWETTBEWERBE: Höxteraner Innung holt den Mannschaftssieg bei „Jugend frisiert“

Die Siegermannschaft der Friseur-Innung Höxter-Warburg hat zum vierten Mal den Wander-Pokal geholt

Zum vierten Mal in Folge holte die Friseur-Innung Höxter-Warburg den „Jugend-frisiert-Wanderpo-kal“. Platz 2 erreichte das Team aus

Gütersloh und dritte wurde die lippische Mannschaft.

Beim Wettbewerb „Jugend frisiert“ mussten die Teilnehmer auf Schloss Ovel-gönne in Bad Oeynhausen aus dem ersten Lehrjahr ein Tages-Make-up am Modell und Finger-Föhn-Frisuren am Übungskopf erstellen. Im zweiten Lehrjahr stiegen die Anforderungen: Die Nachwuchsfriseure schminkten am Modell ein „jugendlich- festliches Make-up“ und föhnten kunstfer-tig das Haar. Im dritten Lehrjahr erstellten sie „Beauty-Base-Make-ups“, wie sie zu Fotoshootings üblich sind, und komplette Frisuren-Stylings inklusive trendgerechter Haarschnitte. „Und das auf dem Steg vor mehreren hundert Zuschauern“, betonte Friseurmeisterin Margreth Söthe, die für das Kosmetik-Training der Höxteraner

Innung verantwortlich zeichnete. Beim Praktischen Leistungswettbewerb der Fri-seurhandwerksjugend NRW wurde Kris-tina Schümann (Friseur Fahlke, Gütersloh) zweite Landessiegerin. Bei diesem Wett-kampf mussten die Arbeiten nach Schnitt, Make-up und Frisur in einem schnellen Umstyling noch einmal komplett verändert werden. Hier war absolute Kreativität in der Ausführung aber auch in der Vorberei-tung gefordert, denn die Arbeiten wurden teils in Kostümen, teils in langen Roben in Szene gesetzt.

Auch bei den zeitgleich stattfi ndenden Landesmeisterschaften um den „golde-nen Kamm von NRW“ schlugen sich die

Nachwuchsfriseure und Kosmetiker aus Ostwestfalen-Lippe sehr gut und zeig-ten besondere Leistungen. Im Kosmetik-Wettbewerb holten Leonie Detering Platz 1 (Friseurmeisterin Heike Eickhoff, Bad Salzufl en) und Anita Klein Platz 2 (SBH West GmbH, Paderborn). Im Damenfach erreichte Leonie Drenkelforth Platz 2 (Fri-seursalon Drenkelforth, Gütersloh).

Der Höxteraner Obermeister Carsten Lödige dankte den Trainerteams für ihr ehrenamtliches Engagement. „Ganz beson-derer Dank gilt aber natürlich unseren tol-len Azubis, die, ganz gegen die landläufi ge Meinung über die jungen Leute heute, eine hohe Motivation bewiesen haben.“

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REDAKTION

Handwerkskammer OWLCampus Handwerk 133613 BielefeldTel.: 0521/ 5608-112E-Mail: [email protected]: Hauptgeschäftsführer Dr. Jens Prager

Weitere Informationen gibt es auf der Website handwerk-owl.de und den Social-Media-Kanälen bei Facebook, Twitter und Instagram.

Die Geschwister-Scholl Schule in Herford wurde im Oktober zu einem Schauplatz der Handwerksberufe. Insgesamt sieben Innungsbetriebe haben ihre Ausbildungs-berufe inklusive „Do-it-Yourself“ Mög-lichkeiten den Schülerinnen und Schülern der 8. und 9. Klassen vorgestellt. Vor Ort waren unter anderem Kfz-Mechatroniker, Kosmetiker oder Elektroniker. Jennifer Bekemeier, Studien- und Berufswahlkoor-dinatorin der Geschwister-Scholl-Schule, erklärte: „Dieses Pilotprojekt zeigt: Abitur ist nicht alles, eine Ausbildung in einem Handwerk kann ebenso Türen für eine ge-lungene Zukunft öffnen.“

Die Kreishandwerkerschaft (KH) Witte-kindsland hat die Zusammenarbeit mit der Realschule initiiert. Die Schule soll greif-bar mit der Wirtschaft verbunden werden. Viele junge Leute haben noch keine Vor-stellung von ihrem Berufsleben und wa-ren begeistert, dass an diesem verregneten Tag nicht nur informiert wurde, sondern sie auch selbst ausprobieren durften. Das erleichtert den Zugang zum Beruf. Einige Stände waren besser besucht als andere. „Die Mädchen sind natürlich vor allem bei dem Friseurhandwerk zu fi nden. Aber sie hegen durchaus auch Interesse für den Malerberuf oder die Feinwerkmechanik“, so Ute Sturm, Abteilung Berufsausbildung von der KH. Im Nachhinein werden die

AUSBILDUNG: Innungsbetriebe stellen ihre Berufe in der Geschwister-Scholl-Schule vor

Jahresempfang derKH BielefeldMit 130 Gästen hat die Kreishandwerker-schaft ihren Jahresempfang in den Räumen der Gebäudetechnik Bethel gefeiert. Meist disktutiertes Thema zwischen den Vertre-tern des Handwerks und der Politik war die Verkehrssituation in Bielefeld. Dort feiern, wo sonst gearbeitet wird: Dass der Empfang vor Ort in einem der fast 1400 Bielefelder Innungsbetrieben stattfi ndet, ist seit mitt-lerweile elf Jahren eine kleine Tradition geworden. Kreishandwerksmeister Frank Wulfmeyer konnte viele gute Nachrichten verkünden. Die wirtschaftliche Entwick-lung der Gewerke zeigt weiterhin nach oben und auch das Vertrauen und Ansehen zum Handwerk in der Bevölkerung kann sich sehen lassen. „Das zeigen gleich meh-rere Umfragen und darauf können wir stolz sein“, betonte Wulfmeyer in seiner Begrü-ßung. Auch in Sachen Nachwuchs macht sich langsam wieder etwas Optimismus breit. Bei den besetzten Ausbildungsplätzen sind leichte Zuwächse zu verzeichnen. Die intensive Werbung für den Handwerks-beruf zeigt Wirkung. Wer die Vielfalt der Gewerke kennenlernt, kann sich oft dafür begeistern. Die Auffassung des Handwerks zum Verkehr in Bielefeld ist eindeutig: Ein Dieselfahrverbot in der Innenstadt darf es nicht geben. Zudem ist der Erhalt der Zwei-spurigkeit auf dem Jahnplatz unbedingt notwendig. Auch die Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld hat sich ge-gen ein Dieselfahrverbot in Bielefeld und in Paderborn ausgesprochen.

Hartmut Vahle, Mindener Friseur-Obermeister, und Kammer-Vizepräsident Peter Eul über-reichten den Siegern die Handwerkstaschen

Das Handwerker-Dorf

Schülerinnen und Schüler evaluieren, ob sich dieser Tag gelohnt hat, sie sich besser informiert fühlen und sich vorstellen kön-nen, eine handwerkliche Ausbildung zu be-ginnen. Jürgen Altemöller, Starthelfender Ausbildungsmanagement der Handwerks-kammer OWL, sieht sich auch ohne die offi zielle Auswertung der Evaluation bestä-

tigt: „Der Tag kommt gut an. In Zukunft möchten wir ein Handwerker-Dorf auch an anderen Schulen anbieten.“ Das Projekt Starthelfende Ausbildungsmanagement wird gefördert durch den Europäischen Sozialfond und das [email protected]

(v.l.) Jürgen Altemöller, Handwerkskammer OWL, sowie Kai Sensmeier und Calvin Walsh, Aus-zubildende im Tischler-Handwerk

Jubiläum beiKarin ThieleFriseurmeisterin Karin Thiele aus Brakel feierte ihr Goldenes Meis-terjubiläum. Die Ehrenurkunde der Handwerkskammer OWL über-reichten Ehrenobermeister Rudolf Gördemann und Carsten Lödige, Obermeister der Friseur-Innung Höxter-Warburg. Nach ihrer Meis-terprüfung im Jahr 1967 eröffnete sie zunächst ein Geschäft in Bie-lefeld und führt seitdem in Brakel gemeinsam mit ihrem Ehemann Albert einen Salon. Rund 40 Aus-zubildende hat Karin Thiele auf dem Weg ins Berufsleben begleitet. Darüber hinaus engagiert sie sich in der überbetrieblichen Ausbildung.

75. Geburtstagvon WemuthDer Orthopädieschuhmachermeis-ter Klaus Wemuth feierte kürzlich seinen 75. Geburtstag. Nach seiner Lehre in den 50er Jahren, denen Gesellenprüfung und die Meis-terprüfung im Jahr 1965 folgten, übernahm Wemuth eine Ortho-pädieschuhwerkstatt in Bielefeld-Bethel, die er fünf Jahre später an die Wikingerstraße verlegte. Den Betrieb hat inzwischen seine Toch-ter Christine Wemuth-Westheider übernommen. Wemuth engagiert sich seit 1981 in der Innung für Or-thopädie-Schuhtechnik Ostwestfa-len. Als Lehrlingswart setzt er seit 1993 sich für den Nachwuchs ein.

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HANDWERKSKAMMER OWL ZU BIELEFELDDonnerstag, 2. November 2017 Deutsches Handwerksblatt Nr. 21 B3

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Grundsatzausbildungsvorschrift der HandwerkskammerOstwestfalen-Lippe zu Bielefeld über die Durchführungüberbetrieblicher Ausbildungslehrgängefür AuszubildendeAufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 01.02.2017 und der Vollversammlung vom 11.07.2017 ändertdie Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld als zuständige Stelle nach § 41 in Verbindung mit §§ 44, 91 Absatz 1Nr. 4, 106 Absatz 1 Nr. 10 Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074;2006 I S. 2095), die zuletzt durch Artikel 283 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist“,die „Grundsatzausbildungsvorschrift über die obligatorische Durchführung überbetrieblicher Ausbildungsmaßnahmen fürLehrlinge (Auszubildende)“ vom 28.05.1990:

Inhaltsverzeichnis

I. Allgemeiner Teil§ 1 Regelungszweck§ 2 Regelungsbefugnis§ 3 Geltungsbereich§ 4 Teilnahmepflicht§ 5 Freistellungspflicht§ 6 Zuständigkeit

II. Durchführung von Lehrgängen§ 7 Festsetzung von Art und Umfang der Lehrgänge§ 8 Ausbildungsstätten§ 9 Ausbildungskräfte

III. Erteilung der Berechtigung zur Durchführung von Lehrgängen an Dritte§ 10 Antrag§ 11 Entscheidung über den Antrag§ 12 Verpflichtung zur Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung§ 13 Leistungsfähigkeit§ 14 Mitteilungspflicht§ 15 Kosten

IV. Befreiung von der Teilnahme- und Befreiungspflicht§ 16 Voraussetzungen und Befreiung

V. Finanzierung§ 17 Kostendeckung§ 18 Sonstige Kosten§ 19 Öffentliche Förderung

IV. Schlussbestimmungen§ 20 Inkrafttreten

I. Allgemeiner Teil

§ 1 Regelungszweck(1) Der Zweck dieser Regelungen ist die Erhaltung und Förderung der Leistungs- undWettbewerbsfähigkeit der Unternehmen

des Handwerks durch eine ordnungsgemäße und effiziente Durchführung von überbetrieblichen Ausbildungslehrgängenfür Auszubildende. Aus diesem Grund muss sowohl durch deren Inhalt als auch durch die Ausstattung und Beschaffen-heit der Ausbildungsstätten sowie die Qualifikation der Ausbildungskräfte sichergestellt sein, dass die in den Lehrgängenvermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten stets dem neuesten Stand der wirtschaftlichen und technischen Entwicklungentsprechen. Qualität und Güte der Lehrgänge sind bei allen Entscheidungen nach diesen Vorschriften ausschlaggebend.Lehrgänge dürfen deshalb ausschließlich in fachlich und wirtschaftlich leistungsfähigen Bildungseinrichtungen durchge-führt werden.

(2) Entscheidungen nach diesen Vorschriften sollen die demographische Entwicklung und die wirtschaftlichen und strukturel-len Besonderheiten des Handwerks in der Region sowie sein Interesse an einer ortsnahen Durchführung der überbetriebli-chen Ausbildungslehrgänge berücksichtigen. So wird sichergestellt, dass öffentliche Mittel zur finanziellen Förderung vonüberbetrieblichen Ausbildungslehrgängen bedarfsgerecht verwendet werden.Weiterhinmuss dem betrieblichen Interessean einer möglichst geringen und angemessenen Belastung durch die Lehrgänge ausreichend Rechnung getragen werden.

§ 2 RegelungsbefugnisIm Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit für die berufliche Ausbildung regelt die Handwerkskammer die überbetrieblicheAusbildung zur Verbesserung und Ergänzung der betrieblichen oder betriebsvergleichbaren Berufsausbildung sowie zu ihrerAnpassung an die technische Entwicklung.

§ 3 Geltungsbereich(1) Diese Vorschriften ergänzen und konkretisieren gesetzliche Bestimmungen zur Berufsausbildung, insbesondere die Aus-

bildungsordnungen.(2 Der persönliche Geltungsbereich umfasst die Ausbildenden, die Auszubildenden und die Umschüler, welche in die ent-

sprechenden Verzeichnisse der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld eingetragen sind.

§ 4 Teilnahmepflicht(1) Jeder Auszubildende und Umschüler i.S.v. § 3 Abs.2 ist verpflichtet, an den von der Handwerkskammer oder den von der

Handwerkskammer ermächtigten Dritten durchgeführten überbetrieblichen Ausbildungslehrgängen teilzunehmen.(2) Die Verpflichtung aus Abs. 1 besteht auch dann, wenn die überbetrieblichen Ausbildungslehrgänge in einem anderen

Kammerbezirk durchgeführt werden.

§ 5 Freistellungspflicht(1) Auszubildende und Umschüler, die nach § 4 zur Teilnahme an überbetrieblichen Ausbildungslehrgängen verpflichtet

sind, sind für die Dauer der Maßnahme vom Ausbildenden freizustellen und von ihm zur Teilnahme an den Lehrgängenanzuhalten.

(2) Die betriebliche Ausbildung oder die Gewährung von Urlaub während der Dauer der Lehrgänge ist grundsätzlich unter-sagt.

§ 6 Zuständigkeit(1) Für die Durchführung von überbetrieblichenAusbildungslehrgängen für Auszubildende ist die Handwerkskammer zuständig.(2) Im Rahmen dieser Zuständigkeit kann sie Dritte, insbesondere Innungen, Zusammenschlüsse von Innungen, Kreishand-

werkerschaften, andere Handwerkskammern oder Bildungseinrichtungen des Handwerks ermächtigen, überbetrieblicheAusbildungslehrgänge durchzuführen. Wenn diese nicht zur Verfügung stehen, können auch andere Dritte ermächtigtwerden. Die Ermächtigung wird auf Antrag übertragen. Der Dritte soll die Lehrgänge selbst als Organisationseinheitdurchführen.

(3) Soweit die Handwerkskammer oder Dritte im Sinne von Absatz 2 Satz 1 und 2 bei Inkrafttreten dieser Vorschrift gemäßeinem ordentlichen Beschluss der Vollversammlung überbetrieblich unterweisen, sind sie auch weiterhin entsprechendberechtigt, soweit die Durchführung nach den geltenden Vorschriften, einschließlich dieser und des Förderrechts, erfolgt.

II. Durchführung von Lehrgängen

§ 7 Festsetzung von Art, Umfang und Durchführungsort der LehrgängeDie Vollversammlung der Handwerkskammer legt nach Anhörung des Berufsbildungsausschusses und Empfehlung des Vor-stands für jeden Ausbildungsberuf die inhaltlichen und zeitlichen Vorgaben sowie den Durchführungsort fest, die für dieüberbetrieblichen Ausbildungslehrgänge verbindlich sind. Mindestinhalt sind die vom zuständigen Bundes- bzw. Landes-ministerium anerkannten Rahmenlehrpläne. Der zeitliche Umfang der überbetrieblichen Ausbildung soll unter Berücksichtigungder Möglichkeiten acht Wochen für die gesamte Ausbildungsdauer betragen, soweit nicht durch Ausbildungsordnungen,Empfehlungen der Tarifvertragsparteien oder anerkannte Rahmenlehrpläne für einzelne Berufe ein anderer Umfang bestimmtist. Der Berufsbildungsausschuss hat im Vorfeld Dritte im Sinne von § 6 Absatz 2 Satz 1 im Rahmen der Ermittlung von ent-scheidungsrelevanten Tatsachen anzuhören.

§ 8 Ausbildungsstätten(1) Die Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung sollen in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten des Handwerks durch-

geführt werden.(2) Einrichtungen des Handwerks, die mit öffentlichen Mitteln für die überbetrieblichen Ausbildungszwecke geschaffen

worden sind, sind vorrangig für diese Zwecke zur Verfügung zu stellen und zu nutzen.(3) Die Ausbildungsstätten müssen so ausgestattet und beschaffen sein, dass der in § 1 Abs. 1 formulierte Zweck erreicht

wird. Die Ausstattung und Beschaffenheit der Werkstätten muss dauerhaft gewährleistet sein, so dass die Lehrgängeproduktionsunabhängig und in zusammenhängender Form durchgeführt werden können.

§ 9 Ausbildungskräfte(1) Die Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung müssen unter Anleitung von fachlich geeigneten Ausbildungskräften

erfolgen.(a) In einem zulassungspflichtigen Handwerk nach der Anlage A zur HwO bzw. in einem zulassungsfreien Handwerk nach

der Anlage B1 zur HwO besitzt die fachliche Eignung, wer• die handwerkliche Meisterprüfung in dem Handwerk, in dem ausgebildet werden soll oder in einem mit diesemverwandten Handwerk bestanden hat,

• die Industrie-Meisterprüfung in vergleichbarer Fachrichtung bestanden hat,• eine Abschlussprüfung an einer deutschen (Fach-)Hochschule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fach-richtung bestanden hat und eine einschlägige, mindesten vierjährige Berufspraxis nachweisen kann oder eine ent-sprechende Gesellen- bzw. Abschlussprüfung sowie eine Ausbildereignungsprüfung gemäß einer auf der Grundlagedes § 30 Abs. 5 des Berufsbildungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen bestanden hat. Der Abschlussprüfung

an einer deutschen (Fach-)Hochschule gleichgestellt sind Diplome, die nach Abschluss einer Ausbildung von min-destens drei Jahren oder einer Teilzeitausbildung von entsprechender Dauer an einer Universität, einer Hochschuleoder einer anderen Ausbildungseinrichtung mit gleichwertigem Ausbildungsniveau in einem anderen Mitgliedstaatder Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumoder in der Schweiz erteilt wurden; falls neben dem Studium eine Berufsausbildung gefordert wird, ist zusätzlich derNachweis zu erbringen, dass diese abgeschlossen ist.

b) In einem handwerksähnlichen Gewerbe nach der Anlage B2 zur HwO bzw.in einem auf der Grundlage des § 4 i.V.m.§ 5 BBiG erlassenen Ausbildungsberuf besitzt die fachliche Eignung, wer• eine entsprechende Eignung gemäß Buchstabe a) nachweisen kann oder• die Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat und drei Jahre inseinem Beruf praktisch tätig gewesen ist sowie eine Ausbildereignungsprüfung gemäß einer auf der Grundlage des§ 30 Abs. 5 des Berufsbildungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen bestanden hat.

c) Ausnahmen von den oben geforderten Qualifikationen sind möglich, wenn im Rahmen der Lehrgänge auch Fertigkei-ten, Fähigkeiten und Kenntnisse aus einem anderen Handwerk vermittelt werden. Hierfür können Ausbildungskräfteeingesetzt werden, die in diesem Bereich eine gemäß Absatz 1 a) oder b) entsprechende Qualifikation nachweisen.

d) Bei schweißtechnischen Lehrgängen müssen die Ausbildungskräfte mindestens ihre Qualifikation als DVS-Schweiß-werkmeister oder eine vergleichbare Qualifikation nachweisen. Außerdem sind sie verpflichtet, sich anschließend undkontinuierlich fachlich fortzubilden und hierüber Nachweise zu erbringen.

(2) Die Ausbildungskräfte müssen während der Lehrgänge ständig anwesend sein. Eine gleichzeitige Betreuung mehrererLehrgänge oder die gleichzeitige Betreuung von sonstigen Aus- und Weiterbildungslehrgängen ist nur insoweit zulässigals sie förderunschädlich ist.

III. Erteilung der Berechtigung zur Durchführung von Lehrgängen an Dritte

§ 10 AntragDer Antrag für die Ermächtigung zur Durchführung überbetrieblicher Ausbildungslehrgänge ist schriftlich bei der Handwerks-kammer zu stellen. Er gilt erst als gestellt, wenn alle für eine ordnungsgemäße Durchführung erforderlichen Angaben undNachweise vollständig vom Antragsteller erbracht sind. Angaben und Nachweise des Antragstellers betreffend• die Ausbildungsstätten und• die Ausbildungskräfte.Nachrichtlich beizufügen ist die Bezifferung der für die Ausbildungslehrgänge veranschlagten Gebühren oder Entgelte.

§ 11 Entscheidung über den Antrag(1) Die Entscheidung über einen Antrag nach § 10 trifft die Vollversammlung der Handwerkskammer auf Empfehlung des

Vorstands, der zuvor den Berufsbildungsausschuss angehört hat. Die Entscheidung wird demAntragsteller schriftlich unterAngabe der Entscheidungsgründe bekannt gegeben.

(2) Bei der Entscheidungsfindung müssen bereits vorhandene Kapazitäten der Handwerkskammer oder berechtigten Drittenin Form von öffentlichen geförderten Ausbildungsstätten Berücksichtigung finden. Ihre notwendige Mindestauslastungdarf nicht zugunsten neuer Berechtigungen gefährdet werden.

(3) Wird die beantragte Ermächtigung erteilt, können gleichzeitig weitere Regelungen für den konkreten Einzelfall getroffenwerden. Sie kann zusätzliche Nebenstimmungen (wie eine Befristung, Bedingungen, Widerrufsvorbehalte, Auflagen undAuflagenvorbehalte, etc.) enthalten.

§ 12 Verpflichtung zur Durchführung der überbetrieblichen AusbildungJeder Dritte, dem die Ermächtigung nach § 11 erteilt worden ist, ist im Rahmen seiner vorhandenen Kapazitäten zu einer ord-nungsgemäßen Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung verpflichtet. Er muss grundsätzlich für alle Auszubildendendes ihm zugewiesenen Zuständigkeitsbereichs, unabhängig von der Innungsmitgliedschaft des Ausbildungsbetriebs, über-betriebliche Lehrgänge im Rahmen dieser Rechtsvorschriften anbieten und durchführen.

§ 13 LeistungsfähigkeitDie Ermächtigung endet, sobald der Dritte nicht mehr leistungsfähig ist. Leistungsfähigkeit besteht nur, wenn die Ausbil-dungslehrgänge so durchgeführt werden, dass die Erreichung des in § 1 Abs.1 Satz 2 formulierten Zwecks sichergestellt ist.Die Leistungsfähigkeit besteht nicht mehr, wenn der Dritte in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht ist, weil dadurch eineordnungsgemäße Durchführung der Lehrgänge gefährdet ist. Das ist mindestens der Fall, wenn der Dritte einen Antrag auf In-solvenz gestellt hat. Die erteilte Ermächtigung zur Durchführung von Lehrgängen erlischt mit der Stellung des Insolvenzantrags.

§ 14 MitteilungspflichtVeränderungen, die eine ordnungsgemäße Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gefährden, sind der Handwerks-kammer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Das betrifft insbesondere die im Rahmen der Antragstellung nach § 12 gemachtenAngaben, die in diesem Zusammenhang erbrachten Nachweise, wenn sie ihrem Zweck nicht mehr genügen und die Gefähr-dung der Leistungsfähigkeit des Dritten. Unverzüglich bedeutet bei Kenntnisnahme bzw. der Möglichkeit zur Kenntnisnahme.Kommt der Dritte dieser Pflicht verspätet oder gar nicht nach, trägt er die Beweislast dafür, dass keine frühere Kenntnisnahmevorgelegen hat und ihm auch nicht möglich war. Der Dritte haftet gegenüber der Handwerkskammer und den Ausbildendenfür dadurch entstandene Schäden.

§ 15 KostenDie Entscheidung über den Antrag ist gebührenpflichtig. Die Höhe des Entgelts bestimmt sich nach der Gebührenordnung derHandwerkskammer und des dazu ergangenen Gebührentarifs in der jeweils geltenden Fassung.

IV. Befreiung von der Teilnahme- und Freistellungspflicht

§ 16 Voraussetzungen und Befreiung(1) Eine ersatzlose Befreiung des Auszubildenden von der Pflicht zur Teilnahme an Lehrgängen zur überbetrieblichen Ausbil-

dung ist nicht möglich. Das gleiche gilt grundsätzlich für die Freistellungspflicht des Ausbildenden. Eine ausnahmsweiseBefreiung des Ausbildenden ist möglich, wenn er ersatzweise selber Lehrgänge für eigene Auszubildende in seinen Be-triebsräumen durchführt.

(2) Mit dem schriftlichen Antrag auf Befreiung muss nachgewiesen werden, dass die Lehrgänge qualitativ adäquat sind, inzusammenhängender Form als Gruppenmaßnahme in einer produktionsunabhängigen, geeigneten Ausbildungswerkstattunter ständiger Anleitung von qualifizierten Ausbildungskräften sowohl zeitlich als auch inhaltlich nach den anerkanntenRahmenlehrplänen durchgeführt werden. Die §§ 8 und 9 gelten sinngemäß.

(3) Die Entscheidung über den Antrag trifft der Vorstand der Handwerkskammer nach Anhörung des Berufsbildungsaus-schusses. Sie ergeht unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs.

(4) Im Falle einer Befreiung muss der Ausbildende zwei Wochen vor Beginn des jeweiligen Kurses der Handwerkskammer denTermin, die teilnehmenden Auszubildenden und die Ausbildungskräfte anzeigen. Der Betrieb gestattet der Handwerks-kammer oder einem von ihr beauftragten Dritten die jederzeitige Überprüfung der gemachten Angaben und gewährtZutritt zur Ausbildungsstätte.

(5) Die §§ 11, 12 Abs.1 und Abs. 2 S. 1 sowie §§ 14 bis 16 gelten entsprechend.

V. Finanzierung

§ 17 Kostendeckung(1) Die Kosten, die durch die Durchführung von Lehrgängen zur überbetrieblichen Ausbildung entstehen, werden durch Ge-

bühren oder Entgelte gedeckt. Sie sind vom Ausbildenden zu tragen. Die Gebühren oder Entgelte werden von demjenigenerhoben, der die Lehrgänge durchführt, also von der Handwerkskammer oder einem Dritten, der nach § 6 Abs. 2 i.V.m.§ 11 Abs. 3 zur Durchführung der Lehrgänge berechtigt ist.

(2) Die Handwerkskammer kann einen Rahmen für die Gebühren oder Entgelte festlegen, der nicht überschritten werden darf.Durch den Rahmen wird dem betrieblichen Interesse an einer angemessenen Belastung durch die Lehrgänge Rechnunggetragen und so die Bereitschaft zur Ausbildung gefördert.

§ 18 Sonstige KostenSonstige Kosten, die mit der Durchführung der Lehrgänge in einem mittelbaren Zusammenhang stehen, wie z. B. Fahrt- undUnterbringungskosten, sind ebenfalls vom Ausbildenden zu tragen, soweit sie nicht anderweitig gedeckt werden.

§ 19 Öffentliche Förderung(1) Öffentliche Mittel zur Förderung von Lehrgängen zur überbetrieblichen Ausbildung sind im Rahmen der Gesamtfinan-

zierung von der dem Ausbildenden in Rechnung gestellten Gebühr oder Entgelt nachvollziehbar und in voller Höhe abzu-ziehen.

(2) Die Förderung richtet sich nach den Bedingungen der jeweiligen Mittelgeber und unterliegt den damit verbundenenNachweispflichten.

VI. Schlussbestimmung

§ 20 InkrafttretenDie besonderen Rechtsvorschriften treten am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Handwerks-kammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld DHB Deutsches Handwerksblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Grundsatzausbildungs-vorschrift über die obligatorische Durchführung überbetrieblicher Ausbildungslehrgänge für Lehrlinge [Auszubildende] vom04.07.2006 außer Kraft.

Bielefeld, 27.07.2017

Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld

Lena Strothmann, MdB Michael HeesingPräsidentin Hauptgeschäftsführer

Genehmigt: Düsseldorf, 13.10.2017Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRWi. A. Christian Siebert

Ausgefertigt: Bielefeld, 18.10.2017Lena Strothmann Dr. Jens PragerPräsidentin Hauptgeschäftsführer