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Perfekon aus Leidenschaſt. www.eta.co.at Voraussetzungen: Pufferspeicher mit mind. 55 Liter/kW (Stückholz) bzw. 30 Liter/kW (Hackgut/Pellets) Durchführung des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage NEU: Erfassung der erzeugten Wärmemenge Förderung bei der Austauschpflicht lt. §10 ENEV Verlängerung des Bewilligungszeitraums von 12 auf 24 Monate Höchstgrenze für förderfähige Kosten erhöht: - bei Wohngebäuden auf 60.000 Euro pro Wohneinheit - bei Nichtwohngebäuden auf 1.000 Euro pro m² Neogrundfläche (NGF), max. jedoch 15 Mio. Euro Neubau: Nähere Informaonen unter www.bafa.de/ -> Energie -> Bundesförderung für effiziente Gebäude Ab 1. Juli 2021 wird eine Heizanlage im Neubau nur mehr im Zuge der Förderung von Effizienzhäusern und Effizienzgebäuden (BEG WG und BEG NWG) unterstützt. Neue Förderrichtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab 2021 Gebäudebestand: 35 % bei Austausch einer bestehenden Heizung auf eine Biomasseanlage oder 45 % bei Austausch einer Öl-Heizung auf eine Biomasseanlage + 5 % Innovaonsbonus für Holzheizung mit weniger als 2,5 mg/Nm 3 Staub. Diese Vorgabe kann nur mit einer integrierten Innovaonstechnologie (Parkelabscheidung) erfüllt werden. + 5 % iSFP-Bonus Wenn Umsetzung im Zuge eines iSFP-Sanierungsplans ist. (Abwicklung über Energie-Effizienz-Experten) 45 % Förderung bis zu auf Biomassekessel

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Page 1: Neue Förderrichtlinien zur Bundesförderung - ETA · 2021. 3. 4. · Fotoquelle: ETA Heiztechnik GmbH, Lothar Prokop Photographie, istockphoto, Thinkstockphotos, Photocase, Shutt

Perfektion aus Leidenschaft. www.eta.co.at

Voraussetzungen:• Pufferspeicher mit mind. 55 Liter/kW (Stückholz) bzw. 30 Liter/kW (Hackgut/Pellets)• Durchführung des hydraulischen Abgleichs der HeizungsanlageNEU: • Erfassung der erzeugten Wärmemenge• Förderung bei der Austauschpflicht lt. §10 ENEV • Verlängerung des Bewilligungszeitraums von 12 auf 24 Monate• Höchstgrenze für förderfähige Kosten erhöht: - bei Wohngebäuden auf 60.000 Euro pro Wohneinheit - bei Nichtwohngebäuden auf 1.000 Euro pro m² Nettogrundfläche (NGF), max. jedoch 15 Mio. Euro

Neubau:

Nähere Informationen unter www.bafa.de/ -> Energie -> Bundesförderung für effiziente Gebäude

Ab 1. Juli 2021 wird eine Heizanlage im Neubau nur mehr im Zuge der Förderung von Effizienzhäusern und Effizienzgebäuden (BEG WG und BEG NWG) unterstützt.

Neue Förderrichtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab 2021

Gebäudebestand:35 % bei Austausch einer bestehenden Heizung auf eine Biomasseanlageoder45 % bei Austausch einer Öl-Heizung auf eine Biomasseanlage

+ 5 %Innovationsbonus für Holzheizung mit weniger als 2,5 mg/Nm3 Staub. Diese Vorgabe kann nur mit einer integrierten Innovationstechnologie (Partikelabscheidung) erfüllt werden.

+ 5 % iSFP-Bonus Wenn Umsetzung im Zuge eines iSFP-Sanierungsplans ist. (Abwicklung über Energie-Effizienz-Experten)

45 % Förderung

bis zu

auf Biomassekessel

Page 2: Neue Förderrichtlinien zur Bundesförderung - ETA · 2021. 3. 4. · Fotoquelle: ETA Heiztechnik GmbH, Lothar Prokop Photographie, istockphoto, Thinkstockphotos, Photocase, Shutt

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